Ratgeber Zahnzusatzversicherung https://zahnzusatzversicherung-vergleich.de +49 0521 55616-0 [email protected] Ratgeber Zahnzusatzversicherung Zahnzusatzversicherungen bieten den notwendigen Schutz, wenn es um die Absicherung der Kosten für Zahnersatzleistungen und Zahnbehandlungen geht. Natürlich hofft jeder, dass er möglichst selten auf diese Absicherung zurückgreifen muss. Einzig die Zahnprophylaxe, dazu zählt auch die professionelle Zahnreinigung, beinhaltet Termine, die wenig schmerzhaft sind. Wie geht es aber nach dem Vertragsabschluss weiter, wenn die erste Behandlung ansteht? Die Zahnzusatzversicherung gliedert sich bei einem umfangreichen Tarif in vier verschiedene Bausteine, die bezüglich der Abrechnung ein unterschiedliches Vorgehen verlangen: Zahnprophylaxe Zahnbehandlung Zahnersatz Kieferorthopädie Nachfolgend geben wir eine kleine Hilfestellung, wie der Ablauf bei jeder einzelnen Behandlungsart vonstatten geht. Zahnprophylaxe Die Tarife für Zahnprophylaxe sehen unterschiedliche Leistungen vor. Da die Ersatzkasse hier keine Leistung erbringt, entfällt der Passus „Erstattung nach Vorleistung der Ersatzkasse.“ Abhängig von der Häufigkeit, mit der die Versicherung die Kosten erstattet, reicht der Versicherungsnehmer die Rechnung ein. Sieht der Versicherer beispielsweise zwei Erstattungen pro Jahr in Höhe von je 50 Euro vor, die Kosten für eine Behandlung belaufen sich auf 70 Euro, verbleiben zweimal jährlich Kosten in Höhe von 20 Euro beim Versicherten. Sieht der Versicherer unabhängig von der Anzahl der Behandlungen eine Erstattung von 120 Euro im Jahr vor, macht es Sinn, die Rechnungen zu sammeln, bis die Obergrenze erreicht ist. Die Rechnungen müssen in jedem Fall im Original vorgelegt werden. Für die Erstattung der Kosten für Zahnprophylaxe muss keine vorherige Abstimmung mit dem Versicherer erfolgen. Zahnbehandlung Zahnbehandlungen unterscheiden zwischen Regelleistungen und privatärztlichen Tätigkeiten. Beschränkt sich der Patient auf Regelleistungen, übernimmt der Versicherer je nach Tarif bis zu 100 Prozent der seitens der Ersatzkasse nicht-erstattungsfähigen Kosten. https://zahnzusatzversicherung-vergleich.de +49 0521 55616-0 [email protected] 02 / 19 Ratgeber Zahnzusatzversicherung Es gibt bei reiner Zahnbehandlung allerdings auch Behandlungsmethoden, für die Ersatzkassen keinerlei Kosten tragen. Dazu gehören die modernen Ansätze der Wurzelkanalbehandlung. In diesem Fall übernimmt der private Versicherer die Aufwendungen. Um im Nachgang Unstimmigkeiten hinsichtlich der Behandlungsmethode und der Kostenübernahme durch die Zahnzusatzversicherung zu vermeiden, macht es Sinn, dies im Vorfeld mit dem Versicherer abzustimmen. Nach Erhalt der Rechnung durch den Zahnarzt wird diese zunächst bei der Ersatzkasse vorgelegt. Diese bestätigt dann, für welche Position welcher Betrag erstattet wurde. Die bestätigte Rechnung reicht der Patient dann bei dem privaten Versicherer zur Begleichung der Differenz ein. Zahnersatz Rechnungen für Zahnersatz sind der Albtraum eines jeden Kassenpatienten, wenn er keine Zahnzusatzversicherung besitzt. Die Zahnzusatzversicherung leistet bei Zahnersatz aber nicht vom ersten Tag an in unbegrenzter Höhe. Zunächst einmal gilt eine Wartezeit zwischen sechs und acht Monaten seit Antragstellung, bevor die Police in Anspruch genommen werden kann. In den ersten Jahren sind die Leistungen begrenzt. Die Anzahl der Jahre sowie die Höhe der Maximierung hängt von der jeweiligen Gesellschaft und dem Tarif ab. Diese sogenannte Zahnstaffel könnte folgendermaßen aussehen: Im ersten Jahr Bis zu 1.000 Euro In den ersten beiden Jahren insgesamt Bis zu 2.000 Euro In den ersten drei Jahren insgesamt Bis zu 3.000 Euro In den ersten vier Jahren insgesamt Bis zu 4.000 Euro Ab dem fünften Jahr Unbegrenzt bis zur vereinbarten tariflichen Leistung Wichtig ist bei Zahnersatz, dass generell vor Behandlungsbeginn der mit der Ersatzkasse abgestimmte Heil- und Kostenplan auch der privaten Zahnzusatzversicherung vorgelegt wird. Nur dann ist die vereinbarte Kostenübernahme gewährleistet. Unterlässt der Versicherungsnehmer dies, kürzt die Zahnzusatzversicherung die Leistungen in der Regel um 50 Prozent. Bei Zahnersatz hat der Patient die Wahl, ob er auf Regelleistungen zurückgreifen möchte, oder sich lieber für höherwertigen Zahnersatz entscheidet. Beschränkt er sich auf die Regelleistung, erstattet die Zusatzversicherung die verbliebenen Kosten nach Vorleistung der Ersatzkasse in voller Höhe. https://zahnzusatzversicherung-vergleich.de +49 0521 55616-0 [email protected] 03 / 19 Ratgeber Zahnzusatzversicherung Fällt die Wahl auf privatärztliche Leistungen, dazu zählt auch höherwertiger Zahnersatz, erstattet die Zusatzversicherung nach Vorleistung der Ersatzkasse den tariflich vereinbarten Satz. Lautet die Erstattungsklausel „bis zu 80 Prozent des verbliebenen Rechnungsbetrages nach Vorleistung der Ersatzkasse“, könnte die Abrechnung folgendermaßen aussehen: Rechnungsbetrag 2.000 Euro Abzüglich Festkostenzuschuss Ersatzkasse 300 Euro Berechnungsgrundlage Zahnzusatzversicherung 1.700 Euro 80 Prozent aus 1.700 Euro 1.360 Euro Eigenanteil versicherte Person 340 Euro Besser fällt für den Versicherungsnehmer aber die Klausel aus „80 Prozent des Rechnungsbetrages nach Vorleistung der Krankenkasse, maximal jedoch bis zur Höhe der Rechnung. In diesem Fall würde die Zahnzusatzversicherung 1.600 Euro erstatten, zusammen mit der Vorleistung der Ersatzkasse müsste der Patient nur noch 100 Euro selbst tragen. Würde der Festkostenzuschuss 500 Euro betragen, würde sich der Anteil der privaten Versicherung auf 1.500 Euro beschränken. Kieferorthopädie Ersatzkassen unterscheiden bei Kieferanomalien fünf Indikationsgruppen. Sie erstatten für Kieferorthopädie nur die Leistungen, wenn die versicherte Person in die Indikationsgruppen drei bis fünf fällt. Dazu muss, abgesehen von Fehlstellungen, die aus medizinisch notwendiger Sicht behoben werden müssen, die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen werden. Bei der Behandlungsmethode werden nur die Kosten für die einfachste Vorgehensweise übernommen. Hochwertige oder nicht sichtbare Spangen fallen nicht darunter, die Kosten müssen die Eltern selbst tragen. Bei den unterschiedlichen Zahnzusatzversicherungen muss zwischen den Gesellschaften unterschieden werden, die ebenfalls voraussetzen, dass die Behandlung noch bei Jugendlichen begonnen wurde. Den stehen die Gesellschaften gegenüber, die auch bei Behandlungsbeginn über dem vollendeten 18. Lebensjahr hinaus leisten. Einige Versicherer erstatten einen einmaligen festen Betrag, andere beteiligen sich prozentual an den verbliebenen Restkosten. Wichtig ist, dass die Vorleistung der Ersatzkasse nicht notwendig ist, um einen Leistungsanspruch zu bedingen. Das bedeutet, dass auch Kosten für die Korrektur von Fehlstellungen in den Indikationsgruppen eins und zwei übernommen werden. https://zahnzusatzversicherung-vergleich.de +49 0521 55616-0 [email protected] 04 / 19 Allgemeine Hinweise Neben den spezifischen Tipps zu den jeweiligen Behandlungsmethoden gibt es auch noch einige Dinge, die Sie als Versicherungsnehmer wissen sollten. Gesundheitsfragen Fast jeder Krankenversicherer stellt im Rahmen des Antrags Gesundheitsfragen, die sich hier allerdings konkret auf die Zähne beziehen. So ist der Versicherungsschutz beispielsweise nicht möglich, wenn eine Zahnbehandlung bereits angeraten oder sogar schon im Gange ist. In diesem Fall müsste die Antragstellung auf einen Zeitpunkt nach Abschluss der Behandlung verlegt werden. Alternativ bietet sich ein Tarif ohne Gesundheitsfragen an, der allerdings entsprechend teuer ist. Dazu kommt, dass in den meisten Fällen die Zahnstaffel eingeschränkt wird. Fehlende Zähne Dieser Punkt trifft auch zu, wenn eine bestimmte Anzahl fehlender Zähne überschritten ist. Wie viele fehlende Zähne ohne Risikozuschlag oder tariflicher Beschränkung versicherbar sind, hängt von dem jeweiligen Anbieter ab. Grundsätzlich bedeutet dies aber, dass die versicherte Person für fehlende Zähne im Rahmen des Zahnersatzes einen Erstattungsanspruch im Rahmen der tariflichen Regelungen hat. Wartezeit Generell greift bei einer Zahnzusatzversicherung eine Wartezeit. Diese unterscheidet jedoch zwischen der Wartezeit für Zahnbehandlung und derjenigen für Zahnersatz. Die beiden Wartezeiten fallen bei den verschiedenen Versicherern auch unterschiedlich aus. https://zahnzusatzversicherung-vergleich.de +49 0521 55616-0 [email protected] 05 / 19 Was bringt eine Zahnzusatzversicherung tatsächlich? Im nachfolgenden zeigen wir Ihnen einige Beispiele auf, die belegen, weshalb eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist und wie hoch die Kosten ohne sie ausfallen. Dental-Inlay Inlays sind eine sehr kostspielige Form des Zahnersatzes, werden von einigen Versicherern allerdings auch im Rahmen der Zahnbehandlung gesehen. Der Kassenzuschuss für ein Inlay beläuft sich auf die Höhe, die für eine Amalgamfüllung erstattet wird. Die Kosten eines Inlays basieren auf dem verwendeten Material und der Größe. Für ein Gold-Inlay muss der Patient mit einem Aufwand zwischen 200 Euro und 350 Euro rechne, bei Keramik zwischen 250 Euro bis zu 450 Euro. Diese Kosten werden von der Zahnzusatzversicherung je nach Tarif bis zu 100 Prozent übernommen. Dental-Keramik-Inlays Diese spezielle Variante eines Inlays unterscheidet sich von einem Gold-Inlay dahin gehend, dass sie kaum sichtbar ist. Rechnet der Versicherer Inlays der Zahnbehandlung zu, kann der Erstattungssatz bis zu 100 Prozent betragen. Fallen Keramik-Inlays unter Zahnersatz, richtet sich die Höhe der Erstattung nach dem jeweiligen Tarif. Für den Versicherten bedeutet aber auch der zweite Fall eine deutliche Kostenentlastung. https://zahnzusatzversicherung-vergleich.de +49 0521 55616-0 [email protected] 06 / 19 Was bringt eine Zahnzusatzversicherung tatsächlich? Dental-Wurzelbehandlung Dieser zahnmedizinische Eingriff dürfte zu den unangenehmsten Behandlungen überhaupt gehören. Dabei müssen die verästelten Zahnwurzeln von Bakterienbefall befreit werden. Die Behandlungsmethoden dazu haben sich zwischenzeitlich geändert, jedoch halten die Ersatzkassen immer noch an den kostengünstigen, älteren Vorgehensweisen fest. Der Nachteil liegt auf der Hand: Mit kassenfinanzierter Behandlung liegt die Erfolgswahrscheinlichkeit bei unter 50 Prozent, bei den neueren Behandlungsweisen bei über 50 Prozent. Allerdings kosten diese Behandlungen rund 650 Euro, während die Kasse im Schnitt nur 280 Euro übernimmt. Private Zahnzusatzversicherungen kommen auch für die teuerere Lösung auf. Dental-Brücke Die Kosten für eine Zahnbrücke richten sich nach Größe und Beschaffenheit. Eine einfache dreigliedrige Zahnbrücke entsprechend der Regelversorgung schlägt mit einem Eigenanteil von rund 1.200 Euro zu Buche. Dabei handelt es sich um eine Vollgussbrücke ohne Goldanteil. Eine Zahnzusatzversicherung reduziert diesen Anteil je nach Tarif auf beispielsweise 20 Prozent der Kosten nach Vorleistung der Ersatzkasse. https://zahnzusatzversicherung-vergleich.de +49 0521 55616-0 [email protected] 07 / 19 Was bringt eine Zahnzusatzversicherung tatsächlich? Dental-Füllungen Die Regelleistung der Ersatzkasse sieht bei einer Füllung lediglich Amalgam als Regelleistung vor. Dieser Grundstoff ist jedoch in Verruf geraten, eine zu hohe Quecksilberbelastung wird unterstellt. Während Amalgam als weiche Masse in das Loch gestopft wird, müssen Keramikfüllungen gefräst oder Goldfüllungen gegossen werden. Dies verursacht überdurchschnittliche Laborkosten. Bei Kosten von bis zu 450 Euro bei einem Keramik-Inlay übernimmt die Zahnzusatzversicherung, abhängig vom Tarif, bis zu 100 Prozent der Restkosten nach Vorleistung der Ersatzkasse. Der Festkostenzuschuss beträgt für eine Amalgamfüllung je nach Größe nur bis zu 50 Euro. Dental-Implantat Bei einem Einzelimplantat beträgt der Festzuschuss der Ersatzkasse je nach Bonus des Versicherten zwischen 319 und 415 Euro. Ein Einzelzahnimplantat im Frontbereich kostet unter Berücksichtigung aller Aufwendungen auch für Vermessung und Labor zwischen 1.400 Euro und 3.000 Euro. Über eine Zahnzusatzversicherung lassen sich diese Kosten auf einen unteren dreistelligen Eurobetrag, abhängig vom Tarif, reduzieren. https://zahnzusatzversicherung-vergleich.de +49 0521 55616-0 [email protected] 08 / 19 Was bringt eine Zahnzusatzversicherung tatsächlich? Dentalkeramikblende Eine Keramikverblendung, auch als Veneers bekannt, kann sowohl medizinisch notwendige als auch rein ästhetische Gründe haben. Im zweiten Fall besteht keinerlei Chance auf einen Zuschuss der Ersatzkasse. Bei möglicher medizinischer Notwendigkeit ist die Kostenübernahme eine Einzelfallentscheidung des Sachbearbeiters. Die Kosten belaufen sich auf Beträge zwischen 100 Euro und 900 Euro. Da es sich nicht um Zahnersatz handelt, sondern um eine konservierende Maßnahme, übernehmen die privaten Versicherer die Kosten in voller Höhe. Dental-Klammerprothese Diese Form der Prothese wird heute nur noch als provisorischer Zahnersatz verwendet. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 400 Euro, der Festzuschuss der Ersatzkasse beträgt maximal 280 Euro. Die Klammerprothese zählt zu den Regelleistungen. https://zahnzusatzversicherung-vergleich.de +49 0521 55616-0 [email protected] 09 / 19 Was bringt eine Zahnzusatzversicherung tatsächlich? Dentalkeramikblende Eine Keramikverblendung, auch als Veneers bekannt, kann sowohl medizinisch notwendige als auch rein ästhetische Gründe haben. Im zweiten Fall besteht keinerlei Chance auf einen Zuschuss der Ersatzkasse. Bei möglicher medizinischer Notwendigkeit ist die Kostenübernahme eine Einzelfallentscheidung des Sachbearbeiters. Die Kosten belaufen sich auf Beträge zwischen 100 Euro und 900 Euro. Da es sich nicht um Zahnersatz handelt, sondern um eine konservierende Maßnahme, übernehmen die privaten Versicherer die Kosten in voller Höhe. Dental-Krone Kronen als Ummantelung des Zahnes sind ein teurer Spaß. Bei Vollkeramikkronen bewegt sich der Preis zwischen 500 Euro und 1.000 Euro. Je nach Führung des Bonusheftes beteiligen sich die Ersatzkassen gerade einmal mit einem Festzuschuss zwischen 135 Euro und 238 Euro (Frontzahnbereich). Über eine Zahnzusatzversicherung lassen sich die Kosten signifikant reduzieren. https://zahnzusatzversicherung-vergleich.de +49 0521 55616-0 [email protected] 10 / 19 Was bringt eine Zahnzusatzversicherung tatsächlich? Dental-Parodontal-Behandlung Für eine vollständige Parodontose-Behandlung müssen Ersatzkassenmitglieder mit einem Eigenanteil zwischen 150 und 500 Euro rechnen, abhängig von den notwendigen Vorarbeiten wie Zahnsteinentfernung oder professioneller Zahnreinigung. Der Betrag erhöht sich auf rund 1.000 Euro, wenn eine Plasma- oder Lasertherapie zur Anwendung kommt. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt zum einen die Kosten für professionelle Zahnreinigung als auch die Kosten für die Parodontose-Behandlung selbst. Dental-Zahnspange Die Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen hängen von der gewählten Korrekturform ab. Ersatzkassen übernehmen nur die Kosten für die einfachste medizinische Behandlungsform. Darüber hinaus muss der Patient zu den Indikationsgruppen drei bis fünf gehören und die Behandlung muss vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen worden sein. Private Zahnzusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten, die über den Festzuschuss der Ersatzkasse hinausgeht. Dies gilt auch dann, wenn es keine Vorleistung der Ersatzkasse gab, sprich, die Indikationsgruppe eins oder zwei festgestellt wurde. Einige Versicherer leisten auch, wenn die Be- https://zahnzusatzversicherung-vergleich.de +49 0521 55616-0 [email protected] 11 / 19 Fachbegriffe Natürlich kommt auch eine Zahnzusatzversicherung nicht ohne Fachbegriffe aus. Die wichtigsten Formulierungen mit den Erklärungen finden Sie in der folgenden Auflistung: Altersrückstellungen Anteile des laufenden Beitrags, die mögliche Beitragserhöhungen im Alter kompensieren. Amalgam Mittel für Zahnfüllungen. Inzwischen wegen möglicher Gesundheitsrisiken in der Kritik. Aufbaufüllung Fundament, um eine Zahnkrone befestigen zu können. Befundbezogener Festzuschuss Von der Behandlung in der Höhe abhängiger fixer Zuschuss der Ersatzkasse. Bonusheft Nachweisheft der Ersatzkassen zur lückenlosen regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung. Der lückenlose Nachweis erhöht den Festkostenzuschuss der Ersatzkasse bei Zahnersatz. Brücke Eine Form des Zahnersatzes, die verwendet wird, um größere Zahnlücken zu schließen. Einlagenfüllung Unter Einlagenfüllung oder Inlay verstehen Zahnmediziner Füllungen von Seiten- und Backenzähnen. Erstattungssatz Der Erstattungssatz bezeichnet die Höhe des Anteils an den Kosten des Zahnarztes, den der Versicherer übernimmt. Zwischen Ersatzkasse und privaten Versicherern bestehen erhebliche Unterschiede. Fehlende Zähne Fehlende Zähne sind nicht nur unter kosmetischen Gesichtspunkten zu betrachten, sondern können auch gesundheitsgefährdend sein. In der Zahnzusatzversicherung wird deshalb explizit nach der Anzahl der fehlenden Zähne gefragt. https://zahnzusatzversicherung-vergleich.de +49 0521 55616-0 [email protected] 12 / 19 Fachbegriffe Festkostenzuschuss Leistung der Ersatzkasse für Zahnbehandlung und Zahnersatz. Der Betrag steht fest und orientiert sich an der Behandlung, nicht an den Zahnarztkosten. Fissurenversiegelung Die Kauzähne weisen starke Furchen, die Fissuren, auf. Eine Versiegelung kann die Ablagerung von kariesfördernden Fremdstoffen verhindern. Fluoridierung Prophylaxemaßnahme gegen Karies. Dem Zahnschmelz wird künstlich Fluor zugefügt. Füllungen Geschädigte Zähne werden durch Füllungen funktionsfähig gehalten. Neben Amalgam gibt es inzwischen auch höherwertige und zweifelsfreie Materialmischungen. Gebührenordnung Zahnärzte (GOZ) Diese regelt, bis zu welchem Kostensatz der Zahnarzt eine Behandlung durchführen kann. Die Ersatzkassen leisten bis zum 1fachen Satz, private Versicherer in der Regel bis zum 3,5fachen. Gesundheitsprüfung Die privaten Krankenversicherer stellen im Rahmen des Antrags Fragen zum Gesundheitszustand des Antragstellers, um eine Risikoeinschätzung der künftig anfallenden Kosten vorzunehmen. Heil- und Kostenplan Vor Beginn einer Behandlung muss der Patient der Krankenversicherung oder der Ersatzkasse einen vom Zahnarzt erstellen Heil- und Kostenplan vorlegen. Erst nach Annahme durch den Versicherer ist die Bezahlung der Behandlung sichergestellt. IGEL Dieser Begriff bezeichnet die „Individuellen Gesundheitsleistungen. „Diese können auf Wunsch des Patienten vorgenommen werden. Die Ersatzkassen sehen dafür aber keine Leistung vor. Die IGEL-Liste gibt Auskunft darüber, welche Behandlungsmethoden darunter fallen. https://zahnzusatzversicherung-vergleich.de +49 0521 55616-0 [email protected] 13 / 19 Fachbegriffe Implantat Ist ein Zahn völlig zerstört und muss entfernt werden, dient ein Implantat dazu, den Normalzustand des Gebisses soweit wie möglich wieder herzustellen. Die Kosten für ein Implantat bewegen sich zwischen 1.850 Euro und 3.400 Euro. Die Ersatzkassen übernehmen davon zwischen 319 Euro und 415 Euro. Inlay Englischer Begriff für Einlagenfüllung. Jacketkrone Hochwertige Verblendung der Front- und Schneidezähne. Karies Zahnzersetzende Erkrankung, die ihre Ursache sowohl in der Ernährung, in der mangelhaften Zahnpflege und genetischen Gründen hat. Kariesprophylaxe Vorbeugende Maßnahmen, um Karies zu vermeiden. Dazu zählt beispielsweise die professionelle Zahnreinigung durch den Zahnarzt. Kavität Durch Kariesbehandlung im Zahn entstandene Hohlräume, die zu massiven gesundheitlichen Problemen führen können. Keramik Alternatives höherwertiges Füllmaterial zu Amalgam. Kieferorthopädie Medizinische Behandlung von Fehlstellungen der Zähne. Die Ersatzkassen unterscheiden fünf Stufen, ein Leistungsanspruch besteht in der GKV nur bei Stufe drei bis fünf. https://zahnzusatzversicherung-vergleich.de +49 0521 55616-0 [email protected] 14 / 19 Fachbegriffe Knirscherschiene Auflage für das Gebiss, welche das Knirschen mit den Zähnen verhindert. Kosten Zahnersatz Zahnersatz wird kontinuierlich teurer, die Leistungen der Ersatzkassen sind stark eingeschränkt (Festkostenzuschuss) und sehen nur die Kostenübernahme für das medizinisch Notwendige vor, nicht für das Machbare. Krone Implantat zur Überbrückung von Zahnlücken. Voraussetzung für eine Krone ist das Vorhandensein eines Restes des zu behandelnden Zahnes. Laufende Behandlung Eine Zahnzusatzversicherung kann nicht für eine laufende oder vorgemerkte Behandlung abgeschlossen werden. Wurde die Notwendigkeit einer Behandlung vom Zahnarzt vor Vertragsabschluss dokumentiert, besteht dafür kein Leistungsanspruch. Lokalanästhesie Bei Zahnbehandlungen ist eine lokale Narkose häufig völlig ausreichend. Vollnarkosen werden nur bei besonders schwierigen Behandlungen, beispielsweise dem entfernen aller Weisheitszähne in einer Sitzung, angewendet. Lückenschluss Wenn das Gebiss nicht ausreichend Platz im Kiefer hat, muss dieser durch Entfernen eines Zahnes geschaffen werden. Medizinisch notwendiger Zahnersatz Die Ersatzkassen verstehen darunter die Maßnahmen, welche unbedingt erforderlich sind, um Kauen und Sprechen zu ermöglichen. Darüber hinausgehende Maßnahmen gehen zulasten des Patienten. Onlay Onlays gelten als Stufe vor einer Verkronung. Die Kuppelfüllungen stärken durch Karies angegriffene Zahnwände. https://zahnzusatzversicherung-vergleich.de +49 0521 55616-0 [email protected] 15 / 19 Fachbegriffe Parodontitis Unter Parodontitis versteht die Zahnmedizin eine Entzündung des Zahnhalteapparates. Im fortgeschrittenen Stadium kann sie zu Zahnverlust führen. Parodontose Parodontose bezeichnet den Abbau des Knochenapparates im Mund. Ursachen dafür können falsche Ernährung, genetische Veranlagung oder mangelhafte Mundhygiene sein. Plaque Bei Plaque handelt es sich um Zahnbelag, der aus einer Mischung von Nahrungsrückständen, Bakterien und Speichel besteht. Plombe Bei einer Plombe handelt es sich um eine Amalgamzahnfüllung, welche nach einer Kariesbehandlung eingesetzt wird. Professionelle Zahnreinigung Diese Prophylaxemaßnahme sollte nicht unterschätzt werden, da sie bei regelmäßiger Anwendung weitergehenden Zahnbehandlungen vorbeugt. Provisorium Die Herstellung von Zahnersatz im Labor nimmt einige Zeit in Anspruch. Zur Überbrückung wird in dieser Zeit ein Provisorium eingesetzt. Pulpitis Pulpitis bezeichnet eine Entzündung des Zahnmarks, welche sich bis in die Zahnwurzel ausbreiten kann. Regelversorgung Die von der Ersatzkasse definierte Grundversorgung für Zahnbehandlung und Zahnersatz. Teilkrone Ein Zahn muss nicht immer komplett verkront werden. Ist noch Substanz vorhanden, bietet sich die Teilkrone die günstigere Lösung an. https://zahnzusatzversicherung-vergleich.de +49 0521 55616-0 [email protected] 16 / 19 Fachbegriffe Verblendkrone Diese Art der Verkronung kommt bei Schneidezähnen zum Tragen. Die Verblendkrone wird farblich an die eigenen Zähne angepasst. Versiegelung Die Versiegelung gilt als eine der Kernbehandlungsmethoden zur Kariesprophylaxe. Wartezeit Bei einer Zahnversicherung sieht der Versicherer in der Regel eine Wartezeit vor. Kosten werden nur für Behandlungen erstattet, die nach Ablauf der Wartezeit begonnen wurden. Die Wartezeit beträgt zwischen sechs und acht Monaten. Wurzelbehandlung Eine Zahnwurzelbehandlung gilt als extrem schmerzhaft. Ist der Zahn bereits weitgehend abgestorben, hilft häufig nur noch ein Implantat. Ziel der Behandlung ist der Erhalt des Zahnes. Zahnersatz Unter Zahnersatz fallen unterschiedliche Methoden, Zähne ganz oder teilweise zu ersetzen. Brücken oder Kronen sind die bekanntesten. Zahnimplantate Diese können notwendig werden, wenn ein Zahn gezogen wurde, um die entstandene Lücke zu schließen. Zahnschema Das Zahnschema bezeichnet die Lage der Zähne, besteht aus zwei Ziffern und basiert auf 32 Zähnen im Mund eines Erwachsenen. Zahnstaffel Die Zahnstaffel bezeichnet bei einer Zahnzusatzversicherung die Maximierung der Leistungen für Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren. Sowohl die Dauer als auch die Höhe der anfänglich maximalen Erstattung variiert von Versicherer zu Versicherer. Zahnzusatzversicherung Diese übernimmt die Kosten für Zahnbehandlung ganz oder teilweise nach Vorleistung der Ersatzkasse. Sie kann nur von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. https://zahnzusatzversicherung-vergleich.de +49 0521 55616-0 [email protected] 17 / 19 www.zahnzusatzversicherung-vergleich.de Concret.de Alexander Weinstein Eckendorfer Str. 2-4 33609 Bielefeld Telefon: 0521 / 55616-0 Fax: 0521 / 55616-390 Email: [email protected] Steuernummer: 304/5248/0502 Alexander Weinstein ist zugelassener Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO, Melderegisternummer: D-L0Y5-Y62QW-91, Bundesrepublik Deutschland und Mitglied der Industrie- und HandelskammerOstwestfalen zu Bielefeld Elsa-Brändström-Str. 1-3 33602 Bielefeld Telefon: 0521 554-0 Fax: 0521 554-444 www.bielefeld.ihk.de/ Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld ist nach § 34d GewO gleichzeitig auch die zuständige Aufsichtsbehörde für die Versicherungsvermittlung. Anschrift, Telefonnummer sowie die Internetadresse der gemeinsamen Stelle im Sinne des § 11a Abs. 1 GewO: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 500 585-0 (14 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz), www.vermittlerregister.info Schlichtungsstellen nach § 11 abs. 1 Nr. 7 VersVermV: https://zahnzusatzversicherung-vergleich.de +49 0521 55616-0 [email protected] 18 / 19 Versicherungsombusmann e.V. Sitz: Leipziger Str. 121, 10117 Berlin Anschrift: Postfach 08 06 32, 10006 Berlin Telefon: 0800 369 600 0, Fax: 0800 369 900 0 www.versicherungsombudsmann.de Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10117 Berlin Telefon: 0800 2 55 04 44 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen) Telefax: 030 20 45 89 31 www.pkv-ombudsmann.de Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn Die berufsrechtlichen Regelungen der §34d GewO, §§59-68 VVG und die VersVermV können über die vom Bundesministerium der Justiz und der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-Internet.de eingesehen und abgerufen werden. Die Wortmarke „concret“ ist beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert und geschützt. Alle Rechte liegen bei Alexander Weinstein. Weitere Informationen Abhängigkeiten über Beteiligung Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens (VU). Kein VU oder Mutterunternehmen eines VU hält unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen von mehr als 10% an den Stimmrechten oder am Kapital des Maklers. Urheber- und Kennzeichenrecht Das Copyright für diesen Ratgeber liegt bei concret/Alexander Weinstein. Alle Rechte sind vorbehalten. Text, Bilder, Grafiken und Animationen sowie deren Anordnung unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Ratgeber darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. concret weist darauf hin, dass die auf diesem Dokument enthaltenen Bilder und sonstigen Zeichen teilweise dem Urheberrecht und sonstigen Rechten Dritter unterliegen. https://zahnzusatzversicherung-vergleich.de +49 0521 55616-0 [email protected] 19 / 19