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Zahnzusatzversicherung
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Ratgeber Zahnzusatzversicherung
Zahnzusatzversicherungen bieten den notwendigen Schutz, wenn es um die Absicherung der Kosten für
Zahnersatzleistungen und Zahnbehandlungen geht. Natürlich hofft jeder, dass er möglichst selten auf diese Absicherung zurückgreifen muss. Einzig die Zahnprophylaxe, dazu zählt auch die professionelle Zahnreinigung, beinhaltet Termine, die wenig schmerzhaft sind. Wie geht es aber nach dem Vertragsabschluss
weiter, wenn die erste Behandlung ansteht?
Die Zahnzusatzversicherung gliedert sich bei einem umfangreichen Tarif in vier verschiedene Bausteine,
die bezüglich der Abrechnung ein unterschiedliches Vorgehen verlangen:
Zahnprophylaxe
Zahnbehandlung
Zahnersatz
Kieferorthopädie
Nachfolgend geben wir eine kleine Hilfestellung, wie der Ablauf bei jeder einzelnen Behandlungsart vonstatten geht.
Zahnprophylaxe
Die Tarife für Zahnprophylaxe sehen unterschiedliche Leistungen vor. Da die Ersatzkasse hier keine
Leistung erbringt, entfällt der Passus „Erstattung nach Vorleistung der Ersatzkasse.“ Abhängig von der
Häufigkeit, mit der die Versicherung die Kosten erstattet, reicht der Versicherungsnehmer die Rechnung
ein. Sieht der Versicherer beispielsweise zwei Erstattungen pro Jahr in Höhe von je 50 Euro vor, die Kosten
für eine Behandlung belaufen sich auf 70 Euro, verbleiben zweimal jährlich Kosten in Höhe von 20 Euro
beim Versicherten. Sieht der Versicherer unabhängig von der Anzahl der Behandlungen eine Erstattung
von 120 Euro im Jahr vor, macht es Sinn, die Rechnungen zu sammeln, bis die Obergrenze erreicht ist. Die
Rechnungen müssen in jedem Fall im Original vorgelegt werden. Für die Erstattung der Kosten für Zahnprophylaxe muss keine vorherige Abstimmung mit dem Versicherer erfolgen.
Zahnbehandlung
Zahnbehandlungen unterscheiden zwischen Regelleistungen und privatärztlichen Tätigkeiten. Beschränkt
sich der Patient auf Regelleistungen, übernimmt der Versicherer je nach Tarif bis zu 100 Prozent der seitens der Ersatzkasse nicht-erstattungsfähigen Kosten.
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Ratgeber Zahnzusatzversicherung
Es gibt bei reiner Zahnbehandlung allerdings auch Behandlungsmethoden, für die Ersatzkassen keinerlei
Kosten tragen. Dazu gehören die modernen Ansätze der Wurzelkanalbehandlung. In diesem Fall übernimmt der private Versicherer die Aufwendungen. Um im Nachgang Unstimmigkeiten hinsichtlich der Behandlungsmethode und der Kostenübernahme durch die Zahnzusatzversicherung zu vermeiden, macht
es Sinn, dies im Vorfeld mit dem Versicherer abzustimmen.
Nach Erhalt der Rechnung durch den Zahnarzt wird diese zunächst bei der Ersatzkasse vorgelegt. Diese
bestätigt dann, für welche Position welcher Betrag erstattet wurde. Die bestätigte Rechnung reicht der
Patient dann bei dem privaten Versicherer zur Begleichung der Differenz ein.
Zahnersatz
Rechnungen für Zahnersatz sind der Albtraum eines jeden Kassenpatienten, wenn er keine Zahnzusatzversicherung besitzt. Die Zahnzusatzversicherung leistet bei Zahnersatz aber nicht vom ersten Tag an in
unbegrenzter Höhe. Zunächst einmal gilt eine Wartezeit zwischen sechs und acht Monaten seit Antragstellung, bevor die Police in Anspruch genommen werden kann. In den ersten Jahren sind die Leistungen
begrenzt. Die Anzahl der Jahre sowie die Höhe der Maximierung hängt von der jeweiligen Gesellschaft und
dem Tarif ab. Diese sogenannte Zahnstaffel könnte folgendermaßen aussehen:
Im ersten Jahr
Bis zu 1.000 Euro
In den ersten beiden Jahren insgesamt
Bis zu 2.000 Euro
In den ersten drei Jahren insgesamt
Bis zu 3.000 Euro
In den ersten vier Jahren insgesamt
Bis zu 4.000 Euro
Ab dem fünften Jahr Unbegrenzt bis zur vereinbarten tariflichen Leistung
Wichtig ist bei Zahnersatz, dass generell vor Behandlungsbeginn der mit der Ersatzkasse abgestimmte
Heil- und Kostenplan auch der privaten Zahnzusatzversicherung vorgelegt wird. Nur dann ist die vereinbarte Kostenübernahme gewährleistet. Unterlässt der Versicherungsnehmer dies, kürzt die Zahnzusatzversicherung die Leistungen in der Regel um 50 Prozent. Bei Zahnersatz hat der Patient die Wahl, ob er
auf Regelleistungen zurückgreifen möchte, oder sich lieber für höherwertigen Zahnersatz entscheidet.
Beschränkt er sich auf die Regelleistung, erstattet die Zusatzversicherung die verbliebenen Kosten nach
Vorleistung der Ersatzkasse in voller Höhe.
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Ratgeber Zahnzusatzversicherung
Fällt die Wahl auf privatärztliche Leistungen, dazu zählt auch höherwertiger Zahnersatz, erstattet die Zusatzversicherung nach Vorleistung der Ersatzkasse den tariflich vereinbarten Satz. Lautet die Erstattungsklausel „bis zu 80 Prozent des verbliebenen Rechnungsbetrages nach Vorleistung der Ersatzkasse“, könnte
die Abrechnung folgendermaßen aussehen:
Rechnungsbetrag
2.000 Euro
Abzüglich Festkostenzuschuss Ersatzkasse
300 Euro
Berechnungsgrundlage Zahnzusatzversicherung
1.700 Euro
80 Prozent aus 1.700 Euro
1.360 Euro
Eigenanteil versicherte Person
340 Euro
Besser fällt für den Versicherungsnehmer aber die Klausel aus „80 Prozent des Rechnungsbetrages nach
Vorleistung der Krankenkasse, maximal jedoch bis zur Höhe der Rechnung. In diesem Fall würde die
Zahnzusatzversicherung 1.600 Euro erstatten, zusammen mit der Vorleistung der Ersatzkasse müsste der
Patient nur noch 100 Euro selbst tragen. Würde der Festkostenzuschuss 500 Euro betragen, würde sich
der Anteil der privaten Versicherung auf 1.500 Euro beschränken.
Kieferorthopädie
Ersatzkassen unterscheiden bei Kieferanomalien fünf Indikationsgruppen. Sie erstatten für Kieferorthopädie nur die Leistungen, wenn die versicherte Person in die Indikationsgruppen drei bis fünf fällt. Dazu
muss, abgesehen von Fehlstellungen, die aus medizinisch notwendiger Sicht behoben werden müssen,
die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen werden. Bei der Behandlungsmethode
werden nur die Kosten für die einfachste Vorgehensweise übernommen. Hochwertige oder nicht sichtbare Spangen fallen nicht darunter, die Kosten müssen die Eltern selbst tragen.
Bei den unterschiedlichen Zahnzusatzversicherungen muss zwischen den Gesellschaften unterschieden
werden, die ebenfalls voraussetzen, dass die Behandlung noch bei Jugendlichen begonnen wurde. Den
stehen die Gesellschaften gegenüber, die auch bei Behandlungsbeginn über dem vollendeten 18. Lebensjahr hinaus leisten.
Einige Versicherer erstatten einen einmaligen festen Betrag, andere beteiligen sich prozentual an den
verbliebenen Restkosten. Wichtig ist, dass die Vorleistung der Ersatzkasse nicht notwendig ist, um einen
Leistungsanspruch zu bedingen. Das bedeutet, dass auch Kosten für die Korrektur von Fehlstellungen in
den Indikationsgruppen eins und zwei übernommen werden.
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Allgemeine Hinweise
Neben den spezifischen Tipps zu den jeweiligen Behandlungsmethoden gibt es auch noch einige Dinge,
die Sie als Versicherungsnehmer wissen sollten.
Gesundheitsfragen
Fast jeder Krankenversicherer stellt im Rahmen des Antrags Gesundheitsfragen, die sich hier allerdings
konkret auf die Zähne beziehen. So ist der Versicherungsschutz beispielsweise nicht möglich, wenn eine
Zahnbehandlung bereits angeraten oder sogar schon im Gange ist. In diesem Fall müsste die Antragstellung auf einen Zeitpunkt nach Abschluss der Behandlung verlegt werden. Alternativ bietet sich ein Tarif
ohne Gesundheitsfragen an, der allerdings entsprechend teuer ist. Dazu kommt, dass in den meisten
Fällen die Zahnstaffel eingeschränkt wird.
Fehlende Zähne
Dieser Punkt trifft auch zu, wenn eine bestimmte Anzahl fehlender Zähne überschritten ist. Wie viele fehlende Zähne ohne Risikozuschlag oder tariflicher Beschränkung versicherbar sind, hängt von dem jeweiligen Anbieter ab.
Grundsätzlich bedeutet dies aber, dass die versicherte Person für fehlende Zähne im Rahmen des Zahnersatzes einen Erstattungsanspruch im Rahmen der tariflichen Regelungen hat.
Wartezeit
Generell greift bei einer Zahnzusatzversicherung eine Wartezeit. Diese unterscheidet jedoch zwischen
der Wartezeit für Zahnbehandlung und derjenigen für Zahnersatz. Die beiden Wartezeiten fallen bei den
verschiedenen Versicherern auch unterschiedlich aus.
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Was bringt eine Zahnzusatzversicherung tatsächlich?
Im nachfolgenden zeigen wir Ihnen einige Beispiele auf, die belegen, weshalb eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist und wie hoch die Kosten ohne sie ausfallen.
Dental-Inlay
Inlays sind eine sehr kostspielige Form des Zahnersatzes, werden von einigen Versicherern allerdings auch im
Rahmen der Zahnbehandlung gesehen. Der Kassenzuschuss für ein Inlay beläuft sich auf die Höhe, die für eine
Amalgamfüllung erstattet wird. Die Kosten eines Inlays
basieren auf dem verwendeten Material und der Größe.
Für ein Gold-Inlay muss der Patient mit einem Aufwand
zwischen 200 Euro und 350 Euro rechne, bei Keramik
zwischen 250 Euro bis zu 450 Euro. Diese Kosten werden
von der Zahnzusatzversicherung je nach Tarif bis zu 100
Prozent übernommen.
Dental-Keramik-Inlays
Diese spezielle Variante eines Inlays unterscheidet sich
von einem Gold-Inlay dahin gehend, dass sie kaum sichtbar ist. Rechnet der Versicherer Inlays der Zahnbehandlung zu, kann der Erstattungssatz bis zu 100 Prozent
betragen. Fallen Keramik-Inlays unter Zahnersatz, richtet
sich die Höhe der Erstattung nach dem jeweiligen Tarif.
Für den Versicherten bedeutet aber auch der zweite Fall
eine deutliche Kostenentlastung.
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Was bringt eine Zahnzusatzversicherung tatsächlich?
Dental-Wurzelbehandlung
Dieser zahnmedizinische Eingriff dürfte zu den unangenehmsten Behandlungen überhaupt gehören. Dabei
müssen die verästelten Zahnwurzeln von Bakterienbefall
befreit werden. Die Behandlungsmethoden dazu haben
sich zwischenzeitlich geändert, jedoch halten die Ersatzkassen immer noch an den kostengünstigen, älteren
Vorgehensweisen fest. Der Nachteil liegt auf der Hand:
Mit kassenfinanzierter Behandlung liegt die Erfolgswahrscheinlichkeit bei unter 50 Prozent, bei den neueren Behandlungsweisen bei über 50 Prozent. Allerdings kosten
diese Behandlungen rund 650 Euro, während die Kasse
im Schnitt nur 280 Euro übernimmt. Private Zahnzusatzversicherungen kommen auch für die teuerere Lösung
auf.
Dental-Brücke
Die Kosten für eine Zahnbrücke richten sich nach Größe
und Beschaffenheit. Eine einfache dreigliedrige Zahnbrücke entsprechend der Regelversorgung schlägt mit
einem Eigenanteil von rund 1.200 Euro zu Buche. Dabei
handelt es sich um eine Vollgussbrücke ohne Goldanteil.
Eine Zahnzusatzversicherung reduziert diesen Anteil je
nach Tarif auf beispielsweise 20 Prozent der Kosten nach
Vorleistung der Ersatzkasse.
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Was bringt eine Zahnzusatzversicherung tatsächlich?
Dental-Füllungen
Die Regelleistung der Ersatzkasse sieht bei einer Füllung
lediglich Amalgam als Regelleistung vor. Dieser Grundstoff ist jedoch in Verruf geraten, eine zu hohe Quecksilberbelastung wird unterstellt. Während Amalgam als
weiche Masse in das Loch gestopft wird, müssen Keramikfüllungen gefräst oder Goldfüllungen gegossen werden. Dies verursacht überdurchschnittliche Laborkosten.
Bei Kosten von bis zu 450 Euro bei einem Keramik-Inlay
übernimmt die Zahnzusatzversicherung, abhängig vom
Tarif, bis zu 100 Prozent der Restkosten nach Vorleistung
der Ersatzkasse. Der Festkostenzuschuss beträgt für eine
Amalgamfüllung je nach Größe nur bis zu 50 Euro.
Dental-Implantat
Bei einem Einzelimplantat beträgt der Festzuschuss der
Ersatzkasse je nach Bonus des Versicherten zwischen
319 und 415 Euro. Ein Einzelzahnimplantat im Frontbereich kostet unter Berücksichtigung aller Aufwendungen
auch für Vermessung und Labor zwischen 1.400 Euro
und 3.000 Euro. Über eine Zahnzusatzversicherung
lassen sich diese Kosten auf einen unteren dreistelligen
Eurobetrag, abhängig vom Tarif, reduzieren.
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Was bringt eine Zahnzusatzversicherung tatsächlich?
Dentalkeramikblende
Eine Keramikverblendung, auch als Veneers bekannt,
kann sowohl medizinisch notwendige als auch rein ästhetische Gründe haben. Im zweiten Fall besteht keinerlei
Chance auf einen Zuschuss der Ersatzkasse. Bei möglicher medizinischer Notwendigkeit ist die Kostenübernahme eine Einzelfallentscheidung des Sachbearbeiters. Die
Kosten belaufen sich auf Beträge zwischen 100 Euro und
900 Euro. Da es sich nicht um Zahnersatz handelt, sondern um eine konservierende Maßnahme, übernehmen
die privaten Versicherer die Kosten in voller Höhe.
Dental-Klammerprothese
Diese Form der Prothese wird heute nur noch als provisorischer Zahnersatz verwendet. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 400 Euro, der Festzuschuss der Ersatzkasse beträgt maximal 280 Euro. Die Klammerprothese
zählt zu den Regelleistungen.
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Was bringt eine Zahnzusatzversicherung tatsächlich?
Dentalkeramikblende
Eine Keramikverblendung, auch als Veneers bekannt,
kann sowohl medizinisch notwendige als auch rein ästhetische Gründe haben. Im zweiten Fall besteht keinerlei
Chance auf einen Zuschuss der Ersatzkasse. Bei möglicher medizinischer Notwendigkeit ist die Kostenübernahme eine Einzelfallentscheidung des Sachbearbeiters. Die
Kosten belaufen sich auf Beträge zwischen 100 Euro und
900 Euro. Da es sich nicht um Zahnersatz handelt, sondern um eine konservierende Maßnahme, übernehmen
die privaten Versicherer die Kosten in voller Höhe.
Dental-Krone
Kronen als Ummantelung des Zahnes sind ein teurer
Spaß. Bei Vollkeramikkronen bewegt sich der Preis zwischen 500 Euro und 1.000 Euro. Je nach Führung des
Bonusheftes beteiligen sich die Ersatzkassen gerade
einmal mit einem Festzuschuss zwischen 135 Euro und
238 Euro (Frontzahnbereich). Über eine Zahnzusatzversicherung lassen sich die Kosten signifikant reduzieren.
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Was bringt eine Zahnzusatzversicherung tatsächlich?
Dental-Parodontal-Behandlung
Für eine vollständige Parodontose-Behandlung müssen
Ersatzkassenmitglieder mit einem Eigenanteil zwischen
150 und 500 Euro rechnen, abhängig von den notwendigen Vorarbeiten wie Zahnsteinentfernung oder professioneller Zahnreinigung. Der Betrag erhöht sich auf rund
1.000 Euro, wenn eine Plasma- oder Lasertherapie zur
Anwendung kommt. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt zum einen die Kosten für professionelle Zahnreinigung als auch die Kosten für die Parodontose-Behandlung selbst.
Dental-Zahnspange
Die Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen hängen
von der gewählten Korrekturform ab. Ersatzkassen übernehmen nur die Kosten für die einfachste medizinische
Behandlungsform. Darüber hinaus muss der Patient zu
den Indikationsgruppen drei bis fünf gehören und die
Behandlung muss vor Vollendung des 18. Lebensjahres
begonnen worden sein. Private Zahnzusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten, die über den
Festzuschuss der Ersatzkasse hinausgeht. Dies gilt auch
dann, wenn es keine Vorleistung der Ersatzkasse gab,
sprich, die Indikationsgruppe eins oder zwei festgestellt
wurde. Einige Versicherer leisten auch, wenn die Be-
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Fachbegriffe
Natürlich kommt auch eine Zahnzusatzversicherung nicht ohne Fachbegriffe aus. Die wichtigsten Formulierungen mit den Erklärungen finden Sie in der folgenden Auflistung:
Altersrückstellungen
Anteile des laufenden Beitrags, die mögliche Beitragserhöhungen im Alter kompensieren.
Amalgam
Mittel für Zahnfüllungen. Inzwischen wegen möglicher Gesundheitsrisiken in der Kritik.
Aufbaufüllung
Fundament, um eine Zahnkrone befestigen zu können.
Befundbezogener Festzuschuss
Von der Behandlung in der Höhe abhängiger fixer Zuschuss der Ersatzkasse.
Bonusheft
Nachweisheft der Ersatzkassen zur lückenlosen regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung. Der lückenlose
Nachweis erhöht den Festkostenzuschuss der Ersatzkasse bei Zahnersatz.
Brücke
Eine Form des Zahnersatzes, die verwendet wird, um größere Zahnlücken zu schließen.
Einlagenfüllung
Unter Einlagenfüllung oder Inlay verstehen Zahnmediziner Füllungen von Seiten- und Backenzähnen.
Erstattungssatz
Der Erstattungssatz bezeichnet die Höhe des Anteils an den Kosten des Zahnarztes, den der Versicherer
übernimmt. Zwischen Ersatzkasse und privaten Versicherern bestehen erhebliche Unterschiede.
Fehlende Zähne
Fehlende Zähne sind nicht nur unter kosmetischen Gesichtspunkten zu betrachten, sondern können auch
gesundheitsgefährdend sein. In der Zahnzusatzversicherung wird deshalb explizit nach der Anzahl der
fehlenden Zähne gefragt.
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Fachbegriffe
Festkostenzuschuss
Leistung der Ersatzkasse für Zahnbehandlung und Zahnersatz. Der Betrag steht fest und orientiert sich an
der Behandlung, nicht an den Zahnarztkosten.
Fissurenversiegelung
Die Kauzähne weisen starke Furchen, die Fissuren, auf. Eine Versiegelung kann die Ablagerung von kariesfördernden Fremdstoffen verhindern.
Fluoridierung
Prophylaxemaßnahme gegen Karies. Dem Zahnschmelz wird künstlich Fluor zugefügt.
Füllungen
Geschädigte Zähne werden durch Füllungen funktionsfähig gehalten. Neben Amalgam gibt es inzwischen
auch höherwertige und zweifelsfreie Materialmischungen.
Gebührenordnung Zahnärzte (GOZ)
Diese regelt, bis zu welchem Kostensatz der Zahnarzt eine Behandlung durchführen kann. Die Ersatzkassen leisten bis zum 1fachen Satz, private Versicherer in der Regel bis zum 3,5fachen.
Gesundheitsprüfung
Die privaten Krankenversicherer stellen im Rahmen des Antrags Fragen zum Gesundheitszustand des
Antragstellers, um eine Risikoeinschätzung der künftig anfallenden Kosten vorzunehmen.
Heil- und Kostenplan
Vor Beginn einer Behandlung muss der Patient der Krankenversicherung oder der Ersatzkasse einen vom
Zahnarzt erstellen Heil- und Kostenplan vorlegen. Erst nach Annahme durch den Versicherer ist die Bezahlung der Behandlung sichergestellt.
IGEL
Dieser Begriff bezeichnet die „Individuellen Gesundheitsleistungen. „Diese können auf Wunsch des Patienten vorgenommen werden. Die Ersatzkassen sehen dafür aber keine Leistung vor. Die IGEL-Liste gibt
Auskunft darüber, welche Behandlungsmethoden darunter fallen.
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Fachbegriffe
Implantat
Ist ein Zahn völlig zerstört und muss entfernt werden, dient ein Implantat dazu, den Normalzustand des
Gebisses soweit wie möglich wieder herzustellen. Die Kosten für ein Implantat bewegen sich zwischen
1.850 Euro und 3.400 Euro. Die Ersatzkassen übernehmen davon zwischen 319 Euro und 415 Euro.
Inlay
Englischer Begriff für Einlagenfüllung.
Jacketkrone
Hochwertige Verblendung der Front- und Schneidezähne.
Karies
Zahnzersetzende Erkrankung, die ihre Ursache sowohl in der Ernährung, in der mangelhaften Zahnpflege
und genetischen Gründen hat.
Kariesprophylaxe
Vorbeugende Maßnahmen, um Karies zu vermeiden. Dazu zählt beispielsweise die professionelle Zahnreinigung durch den Zahnarzt.
Kavität
Durch Kariesbehandlung im Zahn entstandene Hohlräume, die zu massiven gesundheitlichen Problemen
führen können.
Keramik
Alternatives höherwertiges Füllmaterial zu Amalgam.
Kieferorthopädie
Medizinische Behandlung von Fehlstellungen der Zähne. Die Ersatzkassen unterscheiden fünf Stufen, ein
Leistungsanspruch besteht in der GKV nur bei Stufe drei bis fünf.
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Fachbegriffe
Knirscherschiene
Auflage für das Gebiss, welche das Knirschen mit den Zähnen verhindert.
Kosten Zahnersatz
Zahnersatz wird kontinuierlich teurer, die Leistungen der Ersatzkassen sind stark eingeschränkt (Festkostenzuschuss) und sehen nur die Kostenübernahme für das medizinisch Notwendige vor, nicht für das
Machbare.
Krone
Implantat zur Überbrückung von Zahnlücken. Voraussetzung für eine Krone ist das Vorhandensein eines
Restes des zu behandelnden Zahnes.
Laufende Behandlung
Eine Zahnzusatzversicherung kann nicht für eine laufende oder vorgemerkte Behandlung abgeschlossen
werden. Wurde die Notwendigkeit einer Behandlung vom Zahnarzt vor Vertragsabschluss dokumentiert,
besteht dafür kein Leistungsanspruch.
Lokalanästhesie
Bei Zahnbehandlungen ist eine lokale Narkose häufig völlig ausreichend. Vollnarkosen werden nur bei besonders schwierigen Behandlungen, beispielsweise dem entfernen aller Weisheitszähne in einer Sitzung,
angewendet.
Lückenschluss
Wenn das Gebiss nicht ausreichend Platz im Kiefer hat, muss dieser durch Entfernen eines Zahnes geschaffen werden.
Medizinisch notwendiger Zahnersatz
Die Ersatzkassen verstehen darunter die Maßnahmen, welche unbedingt erforderlich sind, um Kauen und
Sprechen zu ermöglichen. Darüber hinausgehende Maßnahmen gehen zulasten des Patienten.
Onlay
Onlays gelten als Stufe vor einer Verkronung. Die Kuppelfüllungen stärken durch Karies angegriffene
Zahnwände.
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Fachbegriffe
Parodontitis
Unter Parodontitis versteht die Zahnmedizin eine Entzündung des Zahnhalteapparates. Im fortgeschrittenen Stadium kann sie zu Zahnverlust führen.
Parodontose
Parodontose bezeichnet den Abbau des Knochenapparates im Mund. Ursachen dafür können falsche
Ernährung, genetische Veranlagung oder mangelhafte Mundhygiene sein.
Plaque
Bei Plaque handelt es sich um Zahnbelag, der aus einer Mischung von Nahrungsrückständen, Bakterien
und Speichel besteht.
Plombe
Bei einer Plombe handelt es sich um eine Amalgamzahnfüllung, welche nach einer Kariesbehandlung
eingesetzt wird.
Professionelle Zahnreinigung
Diese Prophylaxemaßnahme sollte nicht unterschätzt werden, da sie bei regelmäßiger Anwendung weitergehenden Zahnbehandlungen vorbeugt.
Provisorium
Die Herstellung von Zahnersatz im Labor nimmt einige Zeit in Anspruch. Zur Überbrückung wird in dieser
Zeit ein Provisorium eingesetzt.
Pulpitis
Pulpitis bezeichnet eine Entzündung des Zahnmarks, welche sich bis in die Zahnwurzel ausbreiten kann.
Regelversorgung
Die von der Ersatzkasse definierte Grundversorgung für Zahnbehandlung und Zahnersatz.
Teilkrone
Ein Zahn muss nicht immer komplett verkront werden. Ist noch Substanz vorhanden, bietet sich die Teilkrone die günstigere Lösung an.
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Verblendkrone
Diese Art der Verkronung kommt bei Schneidezähnen zum Tragen. Die Verblendkrone wird farblich an die
eigenen Zähne angepasst.
Versiegelung
Die Versiegelung gilt als eine der Kernbehandlungsmethoden zur Kariesprophylaxe.
Wartezeit
Bei einer Zahnversicherung sieht der Versicherer in der Regel eine Wartezeit vor. Kosten werden nur für
Behandlungen erstattet, die nach Ablauf der Wartezeit begonnen wurden. Die Wartezeit beträgt zwischen
sechs und acht Monaten.
Wurzelbehandlung
Eine Zahnwurzelbehandlung gilt als extrem schmerzhaft. Ist der Zahn bereits weitgehend abgestorben,
hilft häufig nur noch ein Implantat. Ziel der Behandlung ist der Erhalt des Zahnes.
Zahnersatz
Unter Zahnersatz fallen unterschiedliche Methoden, Zähne ganz oder teilweise zu ersetzen. Brücken oder
Kronen sind die bekanntesten.
Zahnimplantate
Diese können notwendig werden, wenn ein Zahn gezogen wurde, um die entstandene Lücke zu schließen.
Zahnschema
Das Zahnschema bezeichnet die Lage der Zähne, besteht aus zwei Ziffern und basiert auf 32 Zähnen im
Mund eines Erwachsenen.
Zahnstaffel
Die Zahnstaffel bezeichnet bei einer Zahnzusatzversicherung die Maximierung der Leistungen für Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren. Sowohl die Dauer als auch die Höhe der anfänglich maximalen
Erstattung variiert von Versicherer zu Versicherer.
Zahnzusatzversicherung
Diese übernimmt die Kosten für Zahnbehandlung ganz oder teilweise nach Vorleistung der Ersatzkasse.
Sie kann nur von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden.
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Steuernummer: 304/5248/0502
Alexander Weinstein ist zugelassener Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO, Melderegisternummer: D-L0Y5-Y62QW-91, Bundesrepublik Deutschland
und Mitglied der
Industrie- und HandelskammerOstwestfalen zu Bielefeld
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Telefon: 0521 554-0
Fax: 0521 554-444
www.bielefeld.ihk.de/
Die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld ist nach § 34d GewO gleichzeitig auch die zuständige Aufsichtsbehörde
für die Versicherungsvermittlung. Anschrift, Telefonnummer sowie die Internetadresse der gemeinsamen
Stelle im Sinne des § 11a Abs. 1 GewO:
Deutscher Industrie- und
Handelskammertag (DIHK) e. V.,
Breite Straße 29, 10178 Berlin,
Telefon: 0180 500 585-0
(14 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz),
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Versicherungsombusmann e.V.
Sitz: Leipziger Str. 121, 10117 Berlin
Anschrift: Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Telefon: 0800 369 600 0,
Fax: 0800 369 900 0
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Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10117 Berlin
Telefon: 0800 2 55 04 44 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Telefax: 030 20 45 89 31
www.pkv-ombudsmann.de
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
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Die berufsrechtlichen Regelungen der §34d GewO, §§59-68 VVG und die VersVermV können über die vom
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