Preisblatt - Gemeindewerke Gundelfingen

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Preisblatt
für den Zugang zum Erdgasnetz der
Gemeindewerke Gundelfingen GmbH
Die nachstehend genannten Preise wurden vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg als
Landesregulierungsbehörde (LRegB) mit Bescheid vom 31.08.2007 (Az.: 1-4455.5/57) genehmigt. Die
Preise verstehen sich zuzüglich der auf das Netz der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH nach dem
Netzpartizipationsmodell entfallenden Kosten der vorgelagerten Netze.
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1.
Netzzugangsentgelt
setzt sich aus den in Pkt. 2.1. bis 2.6. definierten Bestandteilen zusammen. Es wird für die
Netzentgelte unterschieden zwischen
•
•
2.1
Letztverbrauchern mit Leistungsmessung und
nicht-leistungsgemessenen Letztverbrauchern.
Arbeitsentgelt für nicht leistungsgemessene Letztverbraucher
Das Arbeitsentgelt AE wird gemäß folgender Formel berechnet:
AE = GPi + APi * (M – M0,i) [€/Jahr ]
M:
M0,i :
i:
GP :
AP :
jährliche Transportmenge [kWh]
jährliche Menge, die bereits mit dem Grundpreis GPi abgegolten ist
Preisstufe, abhängig von der Transportmenge M
Grundpreis für Arbeit
spezifischer Arbeitspreis
Die vorgenannte Formel gilt ausschließlich für nicht leistungsgemessene Letztverbraucher. Die
Zuordnung zu einer Preisstufe erfolgt zunächst auf Basis der letzten gemessenen Jahresmenge.
Sollte der tatsächliche Verbrauch eine Zuordnung zu einer anderen Preisstufe erfordern, wird dies in
der Jahresrechnung berücksichtigt (Bestpreisabrechnung). Die Preisstufen sowie deren Grund- und
spezifischen Arbeitspreise können nachfolgender Tabelle entnommen werden:
Menge
kWh/a
von
0
1.001
4.001
50.001
300.001
1.000.001
Grundpreis
bis
1000
4.000
50.000
300.000
1.000.000
1.500.000
€/a
0,00
14,44
41,89
468,92
2.634,48
8.374,46
Arbeitspreis
für Menge größer
Ct/kWh
kWh
2,041
0
1,443
1.000
1,037
4.000
0,918
50.000
0,828
300.000
0,776
1.000.000
Tabelle 1: Grundpreise und spezifische Arbeitspreise für nicht leistungsgemessene Letztverbraucher
Ein zusätzliches Leistungsentgelt wird für nicht leistungsgemessene Kunden nicht erhoben.
Die monatliche Abrechnung erfolgt durch Multiplikation der gemessenen bzw. durch den Netzbetreiber
festgelegten Monatsmenge mit dem aus der bestellten Jahresmenge resultierenden spezifischen
Arbeitspreis. Der jährliche Grundpreis wird mit gleichen monatlichen Abschlägen (1/12) abgerechnet.
Berechnungsbeispiel:
Für einen nicht-leistungsgemessenen Kunden mit einer Jahresmenge von 30.000 kWh wird ein NettoEntgelt berechnet in Höhe von 311,51 € zzgl. Mess- und Abrechnungsentgelt je nach Bedarf sowie
Konzessionsabgaben. Dieses Entgelt setzt sich zusammen aus einem Grundpreis gem. Abb. 1 in
Höhe von 41,89 € und dem Produkt aus der zusätzlichen Jahresmenge von 26.000 kWh (Menge
größer 4.000 kWh) und dem AP (1,037 Ct/kWh) in Höhe von 269,62 €.
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2.2
Arbeitsentgelt für leistungsgemessene Letztverbraucher
Das Arbeitsentgelt AE wird gemäß folgender Formel berechnet:
M:
i:
GPA:
AP :
AE = GPAi + APi* M [€/Jahr ]
jährliche Transportmenge [kWh]
Preisstufe, abhängig von der Transportmenge M
Grundpreis für Arbeit
spezifischer Arbeitspreis
Die vorgenannte Formel gilt ausschließlich für leistungsgemessene Letztverbraucher. Die Zuordnung
zu einer Preisstufe erfolgt zunächst auf Basis der letzten gemessenen Jahresmenge. Sollte der
tatsächliche Verbrauch eine Zuordnung zu einer anderen Preisstufe erfordern, wird dies in der
Jahresrechnung berücksichtigt (Bestpreisabrechnung). Die Preisstufen sowie deren Grund- und
spezifischen Arbeitspreise können nachfolgender Tabelle entnommen werden:
Lastgangkunden
Bereich
1
2
3
4
Jahresarbeit
von [kWh]
1
2.700.001
7.000.001
13.000.001
bis [kWh]
2.700.000
7.000.000
13.000.000
22.000.000
Grundpreis Arbeitspreis
Euro/Jahr
Ct/kWh
0,00
0,250
1.512,00
0,194
4.032,00
0,158
7.282,00
0,133
Tabelle 2: Grundpreise für Arbeit und spezifische Arbeitspreise für leistungsgemessene
Letztverbraucher
Die monatliche Abrechnung erfolgt durch Multiplikation der gemessenen Monatsmenge mit dem aus
der bestellten Jahresmenge resultierenden spezifischen Arbeitspreis. Der jährliche Grundpreis wird
mit gleichen monatlichen Abschlägen (1/12) abgerechnet.
2.3
Leistungsentgelt für leistungsgemessene Letztverbraucher
Das Leistungsentgelt LE wird gemäß folgender Formel berechnet:
P:
i:
GPP:
LP:
LE = GPPi + LPi* P [€/Jahr ]
höchste stündliche Transportleistung [kW] (Jahresmaximum)
Preisstufe, abhängig von der Transportleistung P
Grundpreis für Leistung
spezifischer Leistungspreis
Die vorgenannte Formel gilt ausschließlich für leistungsgemessene Letztverbraucher. Die Zuordnung
zu einer Preiszone erfolgt zunächst auf Basis der höchsten stündlichen Leistung des letzten
Abrechnungszeitraums. Sollte die tatsächliche maximale Leistung eine Zuordnung zu einer anderen
Preisstufe erfordern, wird dies in der Jahresrechnung berücksichtigt (Bestpreisabrechnung). Die
Preisstufen sowie deren Grund- und spezifische Leistungspreise können nachfolgender Tabelle
entnommen werden:
Lastgangkunden
Bereich
1
2
3
4
max. Leistung
von [kW]
1
901
2.201
3.901
bis [kW]
900
2.200
3.900
6.100
Grundpreis
Euro/Jahr
0,00
1.602,00
4.836,00
9.243,00
Leistungspreis
Euro pro kW
10,61
8,83
7,36
6,23
Tabelle 3: Grundpreise für Leistung und spezifische Leistungspreise für leistungsgemessene
Letztverbraucher
Die monatliche Abrechnung mit gleichen monatlichen Abschlägen (1/12) erfolgt auf Basis der
Summe aus dem jährlichen Grundpreis und dem Produkt aus angesetzter höchster Leistung mit
dem aus der höchsten Leistung resultierenden spezifischen Leistungspreis.
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Berechnungsbeispiel:
Für einen Kunden mit 1.050 kW max. Leistung und einer Jahresmenge von 3,0 Mio. kWh wird ein
Netto-Entgelt berechnet in Höhe von 18.205,50,-- € zzgl. Mess- und Abrechnungsentgelt je nach
Bedarf sowie Konzessionsabgaben. Dieses Entgelt setzt sich zusammen aus einem Arbeitsentgelt
gem. Tabelle 2 von 7.332,-- € und einem Leistungsentgelt gem. Tabelle 3 von 10.873,50 €.
2.4
Arbeitsentgelt
AE
=
GPAi
AE
=
1.512,00 €
AE
=
1.512,00 €
AE
=
7.332,00 €
+
+
+
APi* M [€/Jahr ]
(0,194 Ct/kWh * 3.000.000 kWh
5.820,00 €
Leistungsentgelt:
LE
=
GPPi
LE
=
1.602,00 €
LE
=
1.602,00 €
LE
= 10.873,50 €
+
+
+
LPi * P [€/Jahr ]
(8,83 €/kW * 1.050 kW)
9.271,50 €
Abrechnungs- und Messentgelte
Gemäß neuem Energiewirtschaftsgesetz werden Abrechung und Messung getrennt verrechnet.
Der spezifische Preis pro Abrechung beträgt 7,83 €. Dieser Preis gilt einheitlich für alle
Letztverbraucher. Somit ergibt sich für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung grundsätzlich ein
Abrechnungsentgelt von 7,83 €/Jahr, da in der Regel einmal jährlich abgelesen und abgerechnet wird.
Für Entnahmestellen mit Leistungsmessung ergibt sich ein Abrechnungsentgelt von 93,96 €/Jahr, da
hier die Rechnungslegung monatlich erfolgt.
Das jährliche Entgelt für den Einbau der Messeinrichtungen und den Betrieb der Messstelle richtet
sich nach der Größe des Zählers sowie der zusätzlichen Ausstattung der Messstelle.
Messung: Installierter Zähler
Euro/Jahr
G2,5-G6
G10-G25
22,60 €
55,20 €
Zusatzausstattung
G40 - G100
258,00 €
Mengenumwerter
(MEUW)
695,00 €
Fernauslesung /
Modem
100,00 €
Tabelle 4: Entgelte für Messung
Der jährliche Betrag für Messung wird mit gleichen monatlichen Abschlägen (1/12) abgerechnet. Das
Entgelt für die Abrechnung wird im Rahmen der jeweiligen Abrechnung berücksichtigt.
2.5
Konzessionsabgaben
Die Konzessionsabgabe für jede gelieferte Kilowattstunde wird dem Netzzugangsentgelt in jeweils
gesetzlich festgelegter Höhe hinzugerechnet.
2.6
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer fällt auf die in Punkt 2.1 bis 2.5 genannten Nettobeträge in jeweils gesetzlich
festgelegter Höhe (zur Zeit 19 %) an.
Gemeindewerke Gundelfingen GmbH
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