Preisblatt für den Zugang zum Erdgasnetz der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH Die nachstehend genannten Preise wurden vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg als Landesregulierungsbehörde (LRegB) mit Bescheid vom 31.08.2007 (Az.: 1-4455.5/57) genehmigt. Die Preise verstehen sich zuzüglich der auf das Netz der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH nach dem Netzpartizipationsmodell entfallenden Kosten der vorgelagerten Netze. Seite 1 von 4 1. Netzzugangsentgelt setzt sich aus den in Pkt. 2.1. bis 2.6. definierten Bestandteilen zusammen. Es wird für die Netzentgelte unterschieden zwischen • • 2.1 Letztverbrauchern mit Leistungsmessung und nicht-leistungsgemessenen Letztverbrauchern. Arbeitsentgelt für nicht leistungsgemessene Letztverbraucher Das Arbeitsentgelt AE wird gemäß folgender Formel berechnet: AE = GPi + APi * (M – M0,i) [€/Jahr ] M: M0,i : i: GP : AP : jährliche Transportmenge [kWh] jährliche Menge, die bereits mit dem Grundpreis GPi abgegolten ist Preisstufe, abhängig von der Transportmenge M Grundpreis für Arbeit spezifischer Arbeitspreis Die vorgenannte Formel gilt ausschließlich für nicht leistungsgemessene Letztverbraucher. Die Zuordnung zu einer Preisstufe erfolgt zunächst auf Basis der letzten gemessenen Jahresmenge. Sollte der tatsächliche Verbrauch eine Zuordnung zu einer anderen Preisstufe erfordern, wird dies in der Jahresrechnung berücksichtigt (Bestpreisabrechnung). Die Preisstufen sowie deren Grund- und spezifischen Arbeitspreise können nachfolgender Tabelle entnommen werden: Menge kWh/a von 0 1.001 4.001 50.001 300.001 1.000.001 Grundpreis bis 1000 4.000 50.000 300.000 1.000.000 1.500.000 €/a 0,00 14,44 41,89 468,92 2.634,48 8.374,46 Arbeitspreis für Menge größer Ct/kWh kWh 2,041 0 1,443 1.000 1,037 4.000 0,918 50.000 0,828 300.000 0,776 1.000.000 Tabelle 1: Grundpreise und spezifische Arbeitspreise für nicht leistungsgemessene Letztverbraucher Ein zusätzliches Leistungsentgelt wird für nicht leistungsgemessene Kunden nicht erhoben. Die monatliche Abrechnung erfolgt durch Multiplikation der gemessenen bzw. durch den Netzbetreiber festgelegten Monatsmenge mit dem aus der bestellten Jahresmenge resultierenden spezifischen Arbeitspreis. Der jährliche Grundpreis wird mit gleichen monatlichen Abschlägen (1/12) abgerechnet. Berechnungsbeispiel: Für einen nicht-leistungsgemessenen Kunden mit einer Jahresmenge von 30.000 kWh wird ein NettoEntgelt berechnet in Höhe von 311,51 € zzgl. Mess- und Abrechnungsentgelt je nach Bedarf sowie Konzessionsabgaben. Dieses Entgelt setzt sich zusammen aus einem Grundpreis gem. Abb. 1 in Höhe von 41,89 € und dem Produkt aus der zusätzlichen Jahresmenge von 26.000 kWh (Menge größer 4.000 kWh) und dem AP (1,037 Ct/kWh) in Höhe von 269,62 €. Seite 2 von 4 2.2 Arbeitsentgelt für leistungsgemessene Letztverbraucher Das Arbeitsentgelt AE wird gemäß folgender Formel berechnet: M: i: GPA: AP : AE = GPAi + APi* M [€/Jahr ] jährliche Transportmenge [kWh] Preisstufe, abhängig von der Transportmenge M Grundpreis für Arbeit spezifischer Arbeitspreis Die vorgenannte Formel gilt ausschließlich für leistungsgemessene Letztverbraucher. Die Zuordnung zu einer Preisstufe erfolgt zunächst auf Basis der letzten gemessenen Jahresmenge. Sollte der tatsächliche Verbrauch eine Zuordnung zu einer anderen Preisstufe erfordern, wird dies in der Jahresrechnung berücksichtigt (Bestpreisabrechnung). Die Preisstufen sowie deren Grund- und spezifischen Arbeitspreise können nachfolgender Tabelle entnommen werden: Lastgangkunden Bereich 1 2 3 4 Jahresarbeit von [kWh] 1 2.700.001 7.000.001 13.000.001 bis [kWh] 2.700.000 7.000.000 13.000.000 22.000.000 Grundpreis Arbeitspreis Euro/Jahr Ct/kWh 0,00 0,250 1.512,00 0,194 4.032,00 0,158 7.282,00 0,133 Tabelle 2: Grundpreise für Arbeit und spezifische Arbeitspreise für leistungsgemessene Letztverbraucher Die monatliche Abrechnung erfolgt durch Multiplikation der gemessenen Monatsmenge mit dem aus der bestellten Jahresmenge resultierenden spezifischen Arbeitspreis. Der jährliche Grundpreis wird mit gleichen monatlichen Abschlägen (1/12) abgerechnet. 2.3 Leistungsentgelt für leistungsgemessene Letztverbraucher Das Leistungsentgelt LE wird gemäß folgender Formel berechnet: P: i: GPP: LP: LE = GPPi + LPi* P [€/Jahr ] höchste stündliche Transportleistung [kW] (Jahresmaximum) Preisstufe, abhängig von der Transportleistung P Grundpreis für Leistung spezifischer Leistungspreis Die vorgenannte Formel gilt ausschließlich für leistungsgemessene Letztverbraucher. Die Zuordnung zu einer Preiszone erfolgt zunächst auf Basis der höchsten stündlichen Leistung des letzten Abrechnungszeitraums. Sollte die tatsächliche maximale Leistung eine Zuordnung zu einer anderen Preisstufe erfordern, wird dies in der Jahresrechnung berücksichtigt (Bestpreisabrechnung). Die Preisstufen sowie deren Grund- und spezifische Leistungspreise können nachfolgender Tabelle entnommen werden: Lastgangkunden Bereich 1 2 3 4 max. Leistung von [kW] 1 901 2.201 3.901 bis [kW] 900 2.200 3.900 6.100 Grundpreis Euro/Jahr 0,00 1.602,00 4.836,00 9.243,00 Leistungspreis Euro pro kW 10,61 8,83 7,36 6,23 Tabelle 3: Grundpreise für Leistung und spezifische Leistungspreise für leistungsgemessene Letztverbraucher Die monatliche Abrechnung mit gleichen monatlichen Abschlägen (1/12) erfolgt auf Basis der Summe aus dem jährlichen Grundpreis und dem Produkt aus angesetzter höchster Leistung mit dem aus der höchsten Leistung resultierenden spezifischen Leistungspreis. Seite 3 von 4 Berechnungsbeispiel: Für einen Kunden mit 1.050 kW max. Leistung und einer Jahresmenge von 3,0 Mio. kWh wird ein Netto-Entgelt berechnet in Höhe von 18.205,50,-- € zzgl. Mess- und Abrechnungsentgelt je nach Bedarf sowie Konzessionsabgaben. Dieses Entgelt setzt sich zusammen aus einem Arbeitsentgelt gem. Tabelle 2 von 7.332,-- € und einem Leistungsentgelt gem. Tabelle 3 von 10.873,50 €. 2.4 Arbeitsentgelt AE = GPAi AE = 1.512,00 € AE = 1.512,00 € AE = 7.332,00 € + + + APi* M [€/Jahr ] (0,194 Ct/kWh * 3.000.000 kWh 5.820,00 € Leistungsentgelt: LE = GPPi LE = 1.602,00 € LE = 1.602,00 € LE = 10.873,50 € + + + LPi * P [€/Jahr ] (8,83 €/kW * 1.050 kW) 9.271,50 € Abrechnungs- und Messentgelte Gemäß neuem Energiewirtschaftsgesetz werden Abrechung und Messung getrennt verrechnet. Der spezifische Preis pro Abrechung beträgt 7,83 €. Dieser Preis gilt einheitlich für alle Letztverbraucher. Somit ergibt sich für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung grundsätzlich ein Abrechnungsentgelt von 7,83 €/Jahr, da in der Regel einmal jährlich abgelesen und abgerechnet wird. Für Entnahmestellen mit Leistungsmessung ergibt sich ein Abrechnungsentgelt von 93,96 €/Jahr, da hier die Rechnungslegung monatlich erfolgt. Das jährliche Entgelt für den Einbau der Messeinrichtungen und den Betrieb der Messstelle richtet sich nach der Größe des Zählers sowie der zusätzlichen Ausstattung der Messstelle. Messung: Installierter Zähler Euro/Jahr G2,5-G6 G10-G25 22,60 € 55,20 € Zusatzausstattung G40 - G100 258,00 € Mengenumwerter (MEUW) 695,00 € Fernauslesung / Modem 100,00 € Tabelle 4: Entgelte für Messung Der jährliche Betrag für Messung wird mit gleichen monatlichen Abschlägen (1/12) abgerechnet. Das Entgelt für die Abrechnung wird im Rahmen der jeweiligen Abrechnung berücksichtigt. 2.5 Konzessionsabgaben Die Konzessionsabgabe für jede gelieferte Kilowattstunde wird dem Netzzugangsentgelt in jeweils gesetzlich festgelegter Höhe hinzugerechnet. 2.6 Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer fällt auf die in Punkt 2.1 bis 2.5 genannten Nettobeträge in jeweils gesetzlich festgelegter Höhe (zur Zeit 19 %) an. Gemeindewerke Gundelfingen GmbH Seite 4 von 4