FIMA_Zusammenfassung

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Finanzmanagement – Zusammenfassung
Finanzierung:
1. Innenfinanzierung: es wird niemand von außerhalb des Unternehmens zur
unmittelbaren Finanzierung benötigt.
Formen:
a. Finanzierung aus Abschreibungen: die Buchhaltung führt den
Wertverlust mittels der Abschreibung auf Basis der Herstellkosten auf.
Abschreibung ist Aufwand, ihr steht aber kein Abfluss von finanziellen Mitteln
gegenüber. Die Abschreibungsbeträge werden in der Kalkulation
berücksichtigt, daher fließen diese Beträge durch den Verkauf der Produkte
als Cash wieder zurück. und können für beliebige Zwecke verwendet werden.
Allerdings nur so lange, bis wieder investiert werden muss.
BSP Kapazitätserweiterungseffekt nach Lohmann und Ruchti: die
Abschreibungsbeträge werden am Jahresende wieder in neue Maschinen
investiert, dadurch wird die Kapazität der Leistungserstellung erweitert, die
Höhe der Abschreibungsbeträge steigt durch die neubeschafften Maschinen
wieder, was wiederum eine Erweiterung bewirkt. Der Effekt wird lediglich
durch das Ausscheiden alter Anlagen gebremst.
Wieso ist dieses Modell realitätsfremd: es werden gleichbleibende
Wiederbeschaffungskosten unterstellt (ändern sich zB durch Inflation, etc),
die zusätzlich vorhandene Kapazität muss auch ausgelastet werden können,
dh. die mehr erzeugten Produkte müssen auch abgesetzt werden können,
die AFA-Beträge müssen am Jahresende zuerst einmal liquide zur Verfügung
stehen,
WICHTIG: Nur Denkmodell, jedoch stellt die klassische Finanzierung aus
Abschreibungen einen interessanten Effekt dar.
b. Finanzierung aus Rückstellungen: Rückstellungen werden in der Höhe
von unsicheren Schulden, oder Verlusten aus schwebenden Geldgeschäften
gebildet. Stellt Aufwand dar, der gewinnmindernd wirkt. Zum aktuellen
Zeitpunkt müssen jedoch keine liquiden Mittel eingesetzt werden, erst wenn
es zB nach ein paar Jahren dazu kommt, dass zB ein Kunde wirklich nicht mehr
bezahlen kann. Es muss ein Gewinn vorhanden sein, damit der Effekt
funktioniert. Der Effekt ist umso bedeutender, je länger die Rückstellung läuft
(zB Pensionsrückstellung).
c. Selbstfinanzierung: der Gewinn wird zur Gänze oder zum Teil nicht an die
Eigentümer ausgeschüttet, sondern verbleibt im Unternehmen
(Thesaurierung). Wenn liquide Mittel benötigt werden kann anstatt der
Außenfinanzierung einfach weniger Gewinn ausschütten.
-offene Selbstfinanzierung: ist im Jahresabschluss erkennbar, ein Teil des
Gewinnes wird nicht ausgeschüttet  es wird eine Gewinnrücklage gebildet.
Residualprinzip: die Ausschüttung ist ein Rest. Es sollen vorrangig sinnvolle
Investitionen getätigt werden (hohe Rentabilität), der Rest der übrig bleibt
wird als Dividende ausgeschüttet.
-stille Selbstfinanzierung: es wird durch legale Spielräume ein niedrigerer
Gewinn erzeugt (verstärkte AFA, Nichtaktivierung von
Vermögensgegenständen, Überbewertung von Passivposten)  scheint nicht
in der Bilanz auf, Bedeutung dieser Form geht zurück: Unternehmer (nicht
Manager) tun sich schwer den Erfolg des Unternehmens einzuschätzen,
-Bewertung der Selbstfinanzierung:
pro: stärkere Unabhängigkeit gegenüber Financiers außerhalb des
Unternehmens (Banken, neue Eigentümer etc.), keine Zinszahlungen,
contra: es muss genauso eine Rendite verdient werden, da die Eigentümer
auf das Geld wegen einer entsprechenden Rendite verzichtet haben, Mittel
fließen in Projekte die nicht die erforderliche Rendite aufweisen (suboptimale
Investition),
d. Finanzierung aus Vermögensumschichtung: einerseits geht es um
Desinvestition andererseits um Working-Capital-Management
Desinvestition: nicht mehr benötigte Vermögensgegenstände werden in
liquide Mittel umgewandelt,
Working-Capital-Management: das für die Leistungserstellung kurzfristig
gebundene Geld soll reduziert werden (Verringerung von Lagerbeständen,
Forderungsaußenstände, Erhöhung von Lieferantenverbindlichkeiten). Kann
gemacht werden durch Lageroptimierung, intensives Mahnwesen und
Straffung der Zahlungsbedingungen,
Cashflow: es werden die aus der Geschäftstätigkeit erwirtschafteten liquiden
Mittel während eines Zeitraums (meist Geschäftsjahr) ermittelt. Die Überschüsse
können für Investitionen, Ausschüttungen oder Rückzahlungen von Schulden
verwendet werden. Je höher der Cashflow, desto geringer ist der Bedarf von
Außenfinanzierung für Investitionen. Cashflow ist ein Maßstab für
Innenfinanzierungskraft, gibt an, wie weit ein Unternehmen aus der
Innenfinanzierung liquide Mittel generieren kann.
Berechnung: es wird der Gewinn/Verlust hergenommen, und dann um jene Teile in
den Aufwänden und Erträgen korrigiert, die nicht zahlungswirksam waren.
Cashflow-Statement: setzt sich aus der Summe des operativen Cashflows, des
Cashflows aus der Investitionstätigkeit und des Cashflows aus der
Finanzierungstätigkeit zusammen.
Anmerkung: der Investitions-Cashflow soll negativ sein  Unternehmen hat mehr
investiert als es desinvestiert hat. Der Finanzierungs-Cashflow bildet die
Außenfinanzierung ab.
2. Außenfinanzierung: es wird jemand von außen zur Finanzierung benötigt.
a. Eigenfinanzierung: Zuführung von Eigenkapital, Eigenkapital ist
Risikokapital, dh. Gewinn erhöht, Verlust reduziert (trifft nicht auf
Fremdkapital zu),
Eigen-Außenfinanzierung ohne Kapitalmarktnutzung:
-Einzelunternehmen: haftet unbeschränkt, kann nur Mittel aus
Privatvermögen in das Unternehmen überführen, Expansionspläne stoßen
bald an Eigenfinanzierungsgrenzen, wenn man aber expandieren will kann
man mit Beteiligung weiterer Personen eine OG gründen.
-Offene Gesellschaft (OG): haften unbeschränkt, arbeiten an der Führung der
Gesellschaft mit, oft herrschen familiäre oder freundschaftliche Verbindungen
zwischen den Gesellschaftern, zusätzliche Aufbringung von Eigenkapital von
außen kann nur durch die Gesellschafter oder durch Aufnahme neuer
Teilnehmer erreicht werden,
-Kommanditgesellschaft (KG): es gibt eine Gruppe von Eigentümern
(Komplementäre) diese haften unbeschränkt, Kommanditisten sind
Kapitalgeber, arbeiten meist nicht mit und haften nur beschränkt,
Sonderform: GmbH & Co. KG: der Komplementär der Kommanditgesellschaft
ist eine GmbH. Die beschränkt haftenden Kommanditisten sind meist mit den
Gesellschaftern der GmbH ident. De Facto liegt eine Kapitalgesellschaft vor.
-Genossenschaft: vor allem in Landwirtschaft, können mit beschränkter
Haftung (häufigste Form), mit Geschäftsanteilhaftung und mit unbeschränkter
Haftung organisiert sein, Kern-Eigenkapital hängt von Eintritt/Austritt von
Genossen ab, man beteiligt sich nicht an Genossenschaft wegen hoher
Gewinnbeteiligung, sondern um Vorteile aus der Mitgliedschaft zu ziehen.
-GmbH: Klein- und Mittelunternehmen haben ebenfalls den Vorteil einer
Kapitalgesellschaft, Stammkapital mit Mindesthöhe von 35.000€, aus dem
Anteil des Stammkapitals ergibt sich für den Gesellschafter auch der Anteil am
Unternehmen, wer mehr Kapital aufgebracht hat, trägt auch mehr Risiko, und
hat dem entsprechend Einfluss, es wird aber nicht laufend entschieden
sondern 1x im Jahr bei der Generalversammlung.
Sonderformen:
Venture Capital: Beteiligungsgesellschaft die sich über das Publikum
finanzieren kann an nicht börsennotierten, nicht börsereifen, jungen in
innovativen Branchen tätigen Unternehmen, und die Eigenkapitalausstattung
vor allem über Kapitalerhöhung verbessert.
Private Equity: ähnlich wie bei Venture Capital nur muss es sich nicht um ein
junges innovatives Unternehmen handeln.
Eigen-Außenfinanzierung mit Kapitalmarktbeteiligung: Geld wird
von Personen zur Verfügung gestellt die keine persönliche Berührung zum
Unternehmen haben (zB: Aktienmarkt)
-Kapitalmarkt:
grauer Kapitalmarkt: kaum geregelt, Käufer und Verkäufer treffen sich fast
zufällig über Internetplattformen, Vorteil: niedrige Kosten, Nachteil:
mangelnde Effizienz,
geregelter Markt: Börse, standardisierte Handelsobjekte, Regeln zentral
durch Dritte festgelegt, Handel mit Wertpapieren (vor allem Aktien, Anleihen)
-Aktiengesellschaft: AG weist wie die GmbH ein Mindest-Kerneigenkapital
(70.000€) auf, dieses zerfällt sozusagen in den einzelnen Aktien, der Aktionär
trägt das Risiko seines Investments (beschränkte Haftung), 1x pro Jahr
Hauptversammlung, jeder Aktionär ist stimmberechtigt
Aufsichtsrat: ist bei AG verpflichtend, 2/3 bestimmt Hauptversammlung, 1/3
von Vertretern der Belegschaft entsandt, überwacht den Vorstand (muss
wichtige Entscheidungen des Vorstands gutheißen)
Vorstand: ist mind. eine natürliche Person, leitet die Gesellschaft unter eigner
Verantwortung unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und
Arbeitnehmer.
Aktientypen:
Nennbetragsaktien: klassische Form, sind einen bestimmten Geldbetrag (zB
10€) wert, alle Aktien zusammen ergeben dass Grundkapital
Stückaktie: keinen Nennbetrag, verbrieft einen Anteil am Unternehmen, gibt
es eine Million Aktien, hält der Aktionär einen Millionstel Anteil
Inhaberaktien: der Vorstand kennt den Aktionär nicht,
Namensaktien: Name und Wohnort des Aktionärs werden in ein
Aktienhandbuch eingetragen, der Vorstand kann den Aktionären so gezielt
Informationen zukommen lassen.
Stammaktie: berechtigt den Aktionär zur Teilnahme an der
Hauptversammlung, Stimmrecht, Recht auf Dividende,
Vorzugsaktie: selbe Rechte wie Stammaktie, jedoch mit Bevorzugung (zB
höhere Dividende) dafür kein Stimmrecht,
Mehrstimmrechtsaktie: hier gewährt eine Aktie mehrere, bis zu tausende
Stimmen, in Österreich verboten,
-Aktienbewertung: wesentlich sind die Kurse und letztlich die Bewertung der
Aktien, es gibt 2 Analysen:
Fundamentalanalyse: Suche nach dem inneren Wert der Aktie, es werden
volkswirtschaftliche Daten, Daten der Branche, rechtliche Einflüsse und
schließlich wird das Unternehmen hinsichtlich der verfügbaren Informationen
zerlegt (zB Jahresabschlüsse, Pressemitteilungen), der letzte Schritt ist die
Unternehmensanalyse, daraus wird dieser innere Wert abgeleitet, der mit
den aktuellen Kursen verglichen wird,
Technische Analyse: Grundidee ist, dass sich die Kursverläufe von Aktien
wiederholen, es wird ausgehend von Kursen aus der Vergangenheit versucht
Gesetzmäßigkeiten zu erkennen, Behavioral Finance: es wird bei
Kursgewinnen ein anderes Verhalten an den Tag gelegt als bei Kursverlusten,
-Kapitalmaßnahmen: Grundfrage: Beschaffung von Eigenkapital für die
börsennotierte AG. Die EK-Beschaffung geschieht erst durch die Erhöhung des
Grundkapitals.
ordentliche Kapitalerhöhung: Hauptversammlung beschließt mit ¾-Mehrheit
die Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe junger Aktien. werden gegen
Barzahlung gekauft (billiger als der aktuelle Kurs um Kaufinteresse zu
wecken), Bezugsrecht: Altaktionäre wären dagegen, dass junge Aktien billiger
ausgegeben werden (Nachteil), deshalb bekommt jeder Bezugsrechte mit
denen er Aktien gegen Zahlung des vereinbarten Preises erwerben kann.
genehmigtes Kapital: ist eine vorweggenommene ordentliche
Kapitalerhöhung, die Hauptversammlung kann den Vorstand dazu
ermächtigen eine Kapitalerhöhung bis max. der Hälfte des Grundkapitals
durchzuführen.
bedingte Kapitalerhöhung: werden Umtausch- oder Bezugsrechte auf Aktien
ausgegeben, müssen bei Ausübung dieser Rechte die versprochenen Aktien
zur Verfügung gestellt werden, klassischer Fall: Wandel- bzw. Optionsanleihe:
die Anleihe kann später zu definierten Bedingungen in Aktien getauscht
werden (Wandelanleihe), oder zusätzlich zur Anleihe später Aktien zu kaufen
(Optionsanleihe).
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln: ist eine Umbuchung von
Rücklagen in Grundkapital, Sinn: Erhöhung der Aktienzahl, Oft werden dem
Aktionär sogar Gratisaktien zugebucht, der Aktionär wird zwar nicht reicher,
der Kurs müsste eigentlich sinken, dies passiert in der Praxis oft nicht im
rechnerischen Ausmaß  die Liquidität der Aktie wird erhöht.
Aktiensplit: bei gleichbleibendem Grundkapital wird die Aktienzahl erhöht,
Nachfrage kann stimuliert werden,
b. Fremdfinanzierung: Fremdkapital: muss zurückgezahlt werden, prinzipiell
am Unternehmen uninteressiert (der Gläubiger ist nicht daran interessiert, für
welche Zwecke das Kapital verwendet wird), andere steuerliche Behandlung
als EK (Fremdkapitalzinsen als Aufwand), Entschädigung für
Kapitalzurverfügungstellung (Zinsen),
Gliederungsmöglichkeiten der Fremdfinanzierung:
-nach der Herkunft: Kreditinstitute, öffentliche Hand, Lieferant kreditiert die
Bezahlung der Ware, Kunde leistet Anzahlung
-nach der Sicherung: der Kreditgeber möchte Sicherheiten, dass er im
Zahlungsausfall auf andere Personen zugreifen, oder Sachen verwerten kann,
gerade Banken führen eine Kreditwürdigkeitsprüfung durch,
sachliche Kreditwürdigkeit: Einschätzung der zukünftigen Zahlungskraft
persönliche Kreditwürdigkeit: subjektive Faktoren, zB: Managementqualität
Personensicherheiten: neben dem Schuldner haften noch weitere Personen
(zB Bürgschaft)
Sachsicherheiten: neben der persönlichen Haftung des Schuldners wird eine
dingliche Sicherung bestellt. (zB: Pfandrecht, Hypothek)
Covenants: vertragliche Vereinbarung zwischen Kreditgeber und –nehmer,
Kreditnehmer verpflichten sich bestimmte Handlungen vorzunehmen
(Einhaltung von best. Kennzahlen), oder zu unterlassen (Veränderung der
Ausschüttungspolitik)
-nach Dauer der Kapitalüberlassung: kurzfristig (bis zu 1 Jahr), mittelfristig
(bis zu 3 Jahren), langfristig (ab 3 Jahren)
kurz- und mittelfristige Fremdfinanzierung:
-Anzahlung: vom Kunden, Geld geht früher ein
-Lieferantenkredit: Zahlungsziel vom Lieferanten, Gegenleistung ist der
Verlust des Skontos,
-Kontokorrentkredit: sichert bis zu einen Maximalbetrag die
Zahlungsbereitschaft des Unternehmens, in der Praxis weit verbreitet, das
Unternehmen kann Spitzenbelastungen abdecken, die Bank erhält genauen
Einblick in die Cashbewegungen, oft wird daraus ein langfristiger Kredit, weil
weitere Kredite gewährt werden, relativ teure Form,
-Lombardkredit: ein Kredit durch Verpfändung beweglicher, marktgängiger
Vermögensgegenstände mit schneller Liquidierungsmöglichkeit wird gewährt
(zB Wertpapiere)
-Wechselkredit: Basis = Wechsel, verspricht dem Lieferanten die Zahlung
einer Summe bei Fälligkeit des Wechsels,
-Einmalbarkredit und Barvorlage: bestimmter Geldbetrag wird für eine klar
definierte Laufzeit aufgenommen, fix verzinst und endfällig getilgt.
Barvorlage: Bei ausreichendem Vertrauen zwischen Unternehmen und Bank
wird kurzfristiges Termingeld ohne Urkunde vereinbart. Beide Formen für
Finanzierung von Zahlungsspitzen,
-Factoring und Forfaitierung: Unternehmen will nicht warten, bis die
Forderung bezahlt wird, sondern die Forderung wird an eine Factor-Bank
verkauft. FaktorBank zahlt sofort (etwas weniger als 100%). Möglichkeit 1: der
Kunde zahlt den schuldigen Betrag den Lieferanten und dieser zahlt an Factor
Bank. Möglichkeit 2: Der Kunde zahlt direkt an die Factor-Bank, Nachteil:
schlechte Reputation (vermittelt entweder Zahlungsschwierigkeiten, oder das
man den Kunden nicht vertraut.
Der einzige Unterschied zwischen Factoring und Forfaitierung ist, dass bei
Factoring die gesamten Forderungen abgetreten werden, bei Forfaitierung
jedoch nur einzelne Forderungen. Kreditsubstitut
-Commercial Papers: unbesicherte Inhaberpapiere (Laufzeit 7 Tage-2 Jahre),
das Finden von Käufern liegt beim Emittenten,
-Euronotes: ähnlich wie Commercial Papers, Banken übernehmen eine
Absatzgarantie, dh. sie springen ein, wenn nicht verkauft werden kann
-Asset-Backed-Finanzierungen: Forderung aus dem Unternehmen rausgelöst,
und für diesen Pool Wertpapiere emittiert, Es soll sich um eine große Zahl von
Schuldnern handeln, dann nämlich wird die Bonität von den hinterstehenden
Assets abhängig,
-Kreditleihe: man versteht darunter das Kreditinstitute ihre Kreditwürdigkeit
verkaufen, um Ihren Kunden geschäftliche Optionen zu ermöglichen.
langfristige Fremdfinanzierung:
-Investitionskredit: häufigste Form, Laufzeiten können über 10 Jahre
betragen, grundsätzlich gleich hohe Tilgungsraten, Zinssatz bleibt oft nicht
gleich, Hauptanbieter sind Kreditinstitute, es werden auch von
Gebietskörperschaften (Republik und Bundesländer) über zB Fonds
Investitionskredite mit niedrigen Zinssätzen vergeben. Kredite werden
vertraglich vereinbart.
-Leasing: Unternehmen oder auch Privatpersonen wird von
Leasinggesellschaften langfristig Gegenstände zur Verfügung gestellt „geleiht“
Kreditsubstitut, es wird durch laufende Zahlung die Nutzung des
Gegenstandes erkauft, Damit können die für die Leasingraten notwendigen
Mittel aus der Nutzung gewonnenen Cashflows finanziert werden,
operate Leasing: mietähnliches Leasing, kurzfristige Nutzungsüberlassung
(kürzer als Nutzungsdauer) mit jederzeitiger Kündigungsmöglichkeit
vereinbart, Leasinggesellschaft übernimmt Investitionsrisiko.
finance Leasing: keine Kündigungsmöglichkeit über längeren Zeitraum, der
Leasingnehmer trägt das Risiko hinsichtlich der Nutzung des Gegenstands,
-Anleihe: Fremdkapitalpendant zur Aktie, Für Unternehmen die Beträge in der
Höhe von mind. 30 Mio Euro benötigen, Emission einer Schuldverschreibung
am Kapitalmarkt, Vorteile: höhere Unabhängigkeit von Banken, Erschließung
neuer Investorenkreise, langfristige Liquiditätssicherung, Es handelt sich um
langfristiges Fremdkapital das in Teile aufgespaltet wird
(Teilschuldverschreibung), Durch Spaltung der Schuld wird ein breiter
Käuferkreis erschlossen, Gläubiger (Käufer) hat Anspruch auf Zinszahlung und
Rückzahlung, es geben sowohl Unternehmen als auch Gebietskörperschaften
Anleihen aus, Unternehmensanleihen werden auch Corporate Bonds
genannt,
Emissionspreis: Anleihen besitzen Nennbetrag, können aber auch leicht
abweichend ausgegeben werden,
Laufzeit: wird fix vereinbart, Am Ende wird die Anleihe zurückgezahlt, Tilgung
zu 100% + vereinbarte Verzinsung,
Fixzinsanleihe (straight Bond): fix vereinbarter unabhängiger Zinssatz
Variabel verzinsliche Anleihe (Floater): Zinssatz wird halbjährlich mit einer
vorher festgelegten „Formel“ angepasst, Orientierung an nationalen oder
internationalen Referenzzinssätzen, Sonderform Inflation linked bonds: an
Verbraucherpreisindex geknüpft!
Gleitzinsanleihe (Stufenzinsanleihe): Zinssätze sind fix vereinbart, jedoch sind
sie von Jahr zu Jahr unterschiedlich (meist steigen sie kontinuierlich, zB: 2006
2,25%, 2007 2,38%...)
Nullkuponanleihe (Zerobond): während der Laufzeiten werden keine Zinsen
bezahlt, sondern verstecken sich am Ende in einem höheren
Rückzahlungsbetrag, keine laufenden Abflüsse fürs Unternehmen, Gläuber
muss die Zinsen nicht ständig wieder veranlagen,
Wandelanleihe (Convertible Bond): Gläubiger bekommt das Recht die Anleihe
zu fixen Relationen (meistens Aktien) der emittierenden Gesellschaft zu
tauschen. Wenn das Wandlungsrecht durchgeführt wird, braucht das
Unternehmen nichts mehr zurückzahlen,
Optionsanleihe: wie bei Wandelanleihe wird ein zusätzliches Recht gewährt,
nämlich das er Aktien der emittierenden Gesellschaft erwerben kann. Die
Anleihe geht aber bei Ausüben des Rechtes nicht unter, sondern bleibt bis
zum Laufzeitende bestehen, daher muss sie durch das Unternehmen getilgt
werden,
Aktienanleihe: meist fix verzinste Anleihe, Tilgung durch Betrag mind. in der
Höhe des Nennwerts, oder durch bestimmte Aktien, das Unternehmen hat
diesbezüglich das Wahlrecht, Chancen/Risiken sind für den Käufer hier höher,
werden meist von Banken ausgegeben,
Hybrid-Anleihe: grundsätzlich unendliche Laufzeit, der Emittent kann aber
nach 7-10 Jahren zum Nennwert kündigen, am Beginn der Laufzeit ist fixer
Zinssatz der später variabel wird, ist für Gläubiger attraktiv, Risiko für
Gläubiger ist aber höher, da im Insolvenzfall eine Rückzahlung erst nach dem
übrigen Fremdkapital erfolgt,
betrifft alle Anleihetypen: Risiko zur Tilgung der Anleihe ist für den Gläubiger
vorhanden, deshalb ist für die Einschätzung der Bonität ein Rating
(Ratingagenturen) wichtig, es spielt wie bei Aktien die Bewertung eine große
Rolle,
-Projektfinanzierung: ein Projekt (zB Kraftwerks- oder Brückenbau) ist eine
abgrenzbare Investition, es kommt auf den Cashflow und die Risiken des
Projekts an,
c. Abgrenzungsprobleme zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung:
unter steuerlicher Sicht ist die Unterteilung in Eigen- und Fremdkapital nicht
unwesentlich, bei Fremdkapital verringern die Entschädigungen für den
Kapitalgeber die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung des Gewinnes,
bei Eigenkapital ist das nicht der Fall.
Mezzaninkapital: ist nicht gänzlich Eigen- oder Fremdkapital zurechenbar, im
Insolvenzfall hat die Rückführung des Fremdkapitals Vorrang,
Gesellschafterdarlehen: Darlehen die Gesellschafter ihrer Gesellschaft
gewähren. sind Sowohl Eigentümer als auch Fremdkapitalgeber, wird zum
Problem wenn die Gesellschaft insolvent ist,
d. Finanzierung im Lebenszyklus des Unternehmens:
-Finanzierung von jungen Unternehmen: liquide Mittel können praktisch nur
durch Außenfinanzierung gewonnen werden, die Entwicklung des
Unternehmens kann von Finanzieren (Banken) schwer beurteilt werden, da
keine Erfahrung/Historie vorhanden ist, es sind kaum Sicherheiten
vorhanden, aufgrund der Größe kein Zugang zum Kapitalmarkt,
von wem können die Gründer finanzielle Mittel aufbringen:
-nicht professionelle Kapitalgeber: meist aus eigenen Mitteln, oder Mittel von
Verwandten und Freunden, keine klassische Einordnung in Eigen- und
Fremdkapital, da im „Ernstfall“ das erhaltene „Fremdkapital“ durch Verzicht
von Zinszahlungen einen Eigenkapitalcharakter erhält, sozialer Druck
aufgrund persönlicher Bindung
-professionelle Kapitalgeber:
Fremdkapitalbeschaffung: meist Banken, werden aufgrund unsicherer
Zukunftsentwicklung auf Kreditwürdigkeitsprüfung drängen, schwierig Kredite
überhaupt zu bekommen, Problem der hohen Zinsrückzahlung,
Eigenkapitalbeschaffung: Inkubatoren engagieren sich mit einer
Mindestbeteiligung zeitlich befristet am Unternehmen, sie sind selbst
kapitalmarktfinanziert. Business Angels beteiligen sich bewusst an jungen
Unternehmen und geben Dienstleistungen wie die eigene Erfahrung,
Bereitstellung von Netzwerken und Kontakten und Weitergabe von
finanzwirtschaftlichem Know-how. Sie investieren zeitlich begrenzt in eine
Minderheitsbeteiligung.
-Einfluss der öffentlichen Hand: haben Interesse Jungunternehmer zu fördern,
zB Gründungssparen (Ansparen von EK für zukünftige
Unternehmensgründungen), Eigenkapitalgarantien (ein bestimmter %-Satz
der eingesetzten Mittel wird garantiert), die Aufnahme von Fremdkapital soll
durch Zinsstützungen erleichtert werden,
-Unternehmensfinanzierung in der Wachstumsphase: Einführung von
Produkten oder Dienstleistungen ist abgeschlossen, Die Normphase ist
erreicht, dh. alle Finanzierungsformen (Innen- und Außenfinanzierung)
können in Betracht gezogen werden, damit das Unternehmen wachsen kann,
-Unternehmensfinanzierung bei Eigentumsveränderung: vorwiegend
Außenfinanzierung durch Eigenkapital, durch Aufnahme neuer Eigentümer
kann Finanzbedarf gestillt werden, Private Equity und Mezzaninkapital
kommen zum Einsatz wenn die bisherigen Eigentümer nicht mehr in der Lage
sind, das Wachstum zu finanzieren, kann auch zu rechtlichen Änderungen
führen (zB Börsengang),
Mergers & Acquisitions (M&A): Unternehmenszusammenschluss oder
Unternehmensübertragung, es geht nicht nur um Aspekte des
Finanzmanagements sondern auch organisations-, personalwirtschaftliche-,
und ethische Fragen,
Fusion: Verschmelzung von Unternehmen, Fusion durch Aufnahme: das
größere Unternehmen schluckt ein kleineres, Fusion durch Neugründung: Es
entsteht ein neues großes Unternehmen, horizontale Fusion: finden im selben
Geschäftsbereich statt, vertikale Fusion: unterschiedliche
Leistungserstellungsstufen, Konglomerat-Fusion: unterschiedliche
Geschäftsbereiche der Unternehmen,
Akquisition: der Erwerb von ganzen Unternehmen oder Unternehmensteilen,
Asset Deal: einzelne Vermögensteile werden erworben: zB Geschäftsstelle
oder ganzes Werk,
Share Deal: nicht einzelne Gegenstände sondern Anteile am Unternehmen, zB
Aktien bei AG, Geschäftsanteile bei GmbH,
Übernahme: mit börsennotierten Gesellschaften verbunden, natürliche oder
juristische Personen erreichen mittels Kapitalanteile Stimmrechte und
erreichen dadurch die Kontrolle über das Unternehmen (Unterscheidung
zwischen freundlicher und unfreundlicher Übernahme)
Kooperation: Zusammenschlüsse von mindestens 2 Unternehmen,
Allianz: gemeinsames Auftreten um langfristige Ziele zu erreichen,
Joint Ventures: gemeinsame Auftragsdurchführung,
Management-Buy-Variationen:
Management-Buy-Out: wenn das bestehende Management von den
Eigentümern die Unternehmensanteile erwirbt und selbst zum Eigentümer
wird. Diejenigen die das Unternehmen gut kennen, können es jetzt ohne
Restriktionen der ursprünglichen Eigentümer führen.
Leveraged-Buy-out: durch bessere Führung den Cashflow so weit zu erhöhen,
dass Fremdmittel in hohem Maß rückgeführt werden können,
Management-buy-in: Erwerb des Unternehmens durch ein fremdes
Management
Unternehmensnachfolge: kann an Eigentümergruppe, Unternehmensintern
oder an Dritte (anderes Unternehmen) weitergegeben werden,
-Sanierungsfinanzierung: wenn Unternehmen Liquiditätsprobleme hat oder
dauerhaft Verluste erwirtschaftet hat, ist die Existenz gefährdet. Ziel aus
finanzwirtschaftlicher Sicht: Wiedergewinnung der Liquidität, Hilfe kann durch
Mittelzufluss von außen erfolgen,
Mittelzuflüsse: durch Desinvestitionen, liquide Mittel von Alt- und
Neueigentümern, Fremdkapitalzuführung (neue Kredite, entweder
Gesellschafter-Darlehen, oder Kredite)
Gesellschafter-Darlehen: gleichzeitig Eigentümer und Fremdkapitalgeber
Kredite: von Banken, Sanierungskredite werden von den „Altbanken“ nur
dann gewähren, wenn die Fortführung des Unternehmens ihre Variante
gegenüber der Insolvenz verbessert,
Verzögerung bzw. Verringerung von Mittelabflüssen:
dauerhafte Verringerung: Zinsreduktionen oder Umwandlung von Fremd- in
Eigenkapital, Schulderlass,
Zeitlich beschränkte Verringerung: Stundung, Verhinderung der Kündigung
von Bankkrediten,
3. Investitionsentscheide:
a. Begriff und Arten der Investition: Geld wird in reales
Unternehmensvermögen umgewandelt,
vermögensorientierter Begriff: Anschaffung von Sachanlagen,
zahlungsorientierter Begriff: Ein- und Auszahlungen rückt ins Zentrum der
Betrachtungen,
Finanzinvestition: es werden Beteiligungen an anderen Unternehmen oder
Wertpapiere erworben,
Sachinvestition:
Gründungsinvestition: fallen bei Unternehmensgründung an, Erstausstattung,
Ersatzinvestition: Anlagen die technisch oder wirtschaftlich nicht mehr
nutzbar sind werden durch neue ersetzt.
Rationalisierungsinvestition: technisch noch nutzbare Anlagen werden durch
neue ersetzt, weil Güter mit neuen Anlagen günstiger produziert werden
können.
Erweiterungsinvestition: zur Kapazitätserweiterung,
Umstellungsinvestition: wenn das Sortiment geändert wird, und neue
Produkte die neue Maschinen brauchen aufgenommen werden
b. Phasen der Investitionsentscheide:
1. Hat man Investitionsidee, werden mögliche Investitionsalternativen
gesucht,
2. Daten werden mittels Investitionsverfahren und die rechnerische
Vorteilhaftigkeit wird ermittelt
3. Unter Einbezug qualitativer (nicht in Zahlen gefasster) Informationen wird
ein Investitionsentscheid getroffen.
4. Ist Entscheid positiv wird Investition durchgeführt
5. Abschließend Investitionskontrolle: sind die Zielsetzungen verwirklicht
worden?
c. Verfahren der Investitionsrechnung zur Beurteilung von
Investitionsobjekten:
Statische Verfahren: betrachten nur eine Periode (1 Jahr), die als
repräsentativ für die gesamte Investitionsdauer angenommen wird,
Kostenvergleichsrechnung: ermittelt die durchschnittlichen Periodenkosten
und stellt sie gegenüber, es werden die durchschnittlichen Vermögens- und
Betriebskosten einbezogen,
Vermögenskosten: kalk AFA, Kalk Zinsen
Betriebskosten: Materialkosten, Personalkosten, Instandhaltung und
Energiekosten, Versicherungen, Werbekosten, Unterteilung in fixe und
variable Kosten!
Jenes Objekt mit den geringsten durchschnittlichen Periodenkosten wird als
vorteilhaft angesehen!
Gewinnvergleichsrechnung: wenn Investitionsobjekte Differenzen in den
Ausbringungsmengen bzw. –qualitäten aufweisen, Neben der Kostenseite
wird auch die Erlösseite berücksichtigt, dh. Periodenerlöse werden von
Periodenkosten abgezogen, jene Alternative mit dem höchsten Gewinn wird
gewählt,
Rentabilitätsvergleichsrechnung: Rentabilitäten der Alternativen werden
dadurch ermittelt, dass die zu erzielbaren Gewinne mit dem durchschnittlich
gebundenen Kapital in Beziehung gesetzt werden. Zu wählen ist die Variante
mit der höchsten Rentabilität
statische Amortisationsrechnung: betrachtet mehrere Perioden, es stellen
Einzahlungen (nicht Erlöse) und Auszahlungen (nicht Kosten) ihre
Rechengrößen dar, es wird der Zeitraum ermittelt, in dem die
Investitionsausgaben wieder zurückfließen, Amortisationsdauer soll
selbstverständlich kürzer als die betriebliche Nutzungsdauer sein, stellt
Einzahlungen und Auszahlungen einer Periode gegenüber und ermittelt den
Rückfluss (Cashflow) einer Periode. Diese Rückflüsse werden so lange
summiert, bis die ursprünglichen Investitionsauszahlungen abgedeckt sind.
Investitionen mit längerer Amortisationsdauer sind risikoreicher, diese
Rechenart stellt also nicht den Nutzen sondern das Risiko ins Zentrum der
Betrachtung. Bei der statischen werden Aus- und Einzahlungen als völlig
gleichwertig angesehen, somit bleibt ein unterschiedlicher Zeitwert
unberücksichtigt (dynamisches Verfahren).
Dynamische Verfahren: es ist nicht egal, ob man eine Zahlung heute oder in 3
Jahren leistet oder erhält (Verzinsung), der unterschiedliche zeitliche Anfall
der einzelnen Zahlungen wird durch Auf- oder Abzinsung berücksichtigt,
Durch Auf- und Abzinsung werden Cashflows, die zu unterschiedlichen
Zeitpunkten anfallen, ökonomisch vergleichbar,
Kapitalwertmethode: Investitionszeitpunkt ist der zentrale Bezugspunkt,
Anschaffungsauszahlung und Nutzungsdauer sind bekannt, laufende Ein- und
Auszahlungen werden in jeder Periode saldiert und damit der Cashflow
ermittelt, Cashflows werden auf den Investitionszeitpunkt abgezinst, Von der
Summe der Barwerte wird die Anschaffungsauszahlung abgezogen, das
Ergebnis heißt Kapitalwert, eine Investition kann dann als vorteilhaft
angesehen werden, wenn sie einen positiven Kapitalwert aufweist.
Methode des internen Zinsfußes: bei der Kapitalwertmethode ist ein Zinsfuß
vorgegeben, die Methode des internen Zinsfußes errechnet einen Zinssatz bei
dem der Kapitalwert genau Null ist,
Praktische Vorgehensweise: man ermittelt einen Zinsfuß bei der bei dem der
Kapitalwert gerade positiv ist, und einen Zinsfuß bei dem der Kapitalwert
gerade negativ ist, die interne Verzinsung liegt folglich zwischen den beiden
Kalkulationsfüßen,
Annuitätenmethode: ist eine Variante der Kapitalwertmethode, errechnet den
periodenweisen ausschüttbaren Einzahlungsüberschuss, sind die Beträge die
jede Periode entnommen werden können, ohne das die Investition einen
negativen Kapitalwert aufweist, durchaus praxisbezogen,
Dynamische Amortisationsrechnung: ähnlich der statischen, hier wird aber
auch die Verzinsung berücksichtigt, das Ende des Amortisationszeitraums ist
erreicht, wenn der Kapitalwert erstmals den Wert von null erreicht.
Sonderfragen der Investitionsrechnung:
Berücksichtigung einer projektbezogenen Fremdfinanzierung: bisher wurde
unterstellt, dass die Finanzierung mittels Eigenkapital erfolgt, wie kann eine
projektbezogene Fremdfinanzierung in die Investitionsrechnung integriert
werden, Fremdkapital Ein- und Rückzahlungen müssen genauso erfasst
werden, wie Zinsen,
Berücksichtigung von Steuern:
Kostensteuern: sind unabhängig vom Gewinn, haben Bemessungsgrundlagen,
zB Grundsteuer, erhöhen die Anschaffungsauszahlungen
Gewinnsteuern: sind vom Gewinn abhängig, müssen in einer gesonderten
Nebenrechnung ermittelt werden, Cashflows vor Steuern jeder Periode,
Abschreibungen und Zinsen können abgezogen werden, Bei Eigenfinanzierung
muss der Kalkulationszinsfuß ebenfalls angepasst werden, Berücksichtigung
der Gewinnsteuern erhöht den Aussagewert einer Investitionsrechnung
Berücksichtigung einer unterjährigen Verzinsung: Manchmal müssen Quartale
oder Monate betrachtet werden, dies erfolgt mit einer einfachen linearen
Zinsumrechnung (zB Monatszinssatz=Jahreszinssatz/12),
4. Besondere Fragestellungen des Finanzmanagements:
a. Finanzplanung: es werden die zukünftigen Ein- und Auszahlungen
gegenüber gestellt, Finanzplan gibt die Grundlage für Überlegungen zur
Beschaffung der fehlenden bzw. der Verwendung der überschüssigen liquiden
Mittel, Finanzplan ist weder unternehmens- noch steuerrechtlich
vorgeschrieben, aber es können Probleme frühzeitig erkannt werden, gibt wie
bei jeder Planung Abweichungen
Typen von Finanzplänen: kurzfristig , mittelfristig, langfristig
Kurzfristiger Finanzplan: tägliche Zahlungsbereitschaft, Perspektive auf etwa
eine Woche,
Mittelfristiger Finanzplan: „klassischer“ Finanzplan ist monatlich orientiert,
Perspektive auf etwa ein Jahr, Überblick über die zu erwartenden
Zahlungsverpflichtungen und voraussichtlichen Zuflüsse, frühzeitig
Unterdeckung oder Überliquiditäten (sind ebenfalls Problem, da Rentabilität
negativ beeinträchtigt werden kann),
Langfristiger Finanzplan: halbjährlich oder jährlich, Perspektive max. 5 Jahre,
intensiver Zusammenhang mit Jahresabschlussplanung und zukünftigen
Investitionen, enge Verflechtungen mit Cashflow-Rechnungen,
Konsequenz von Finanzplänen: drohende Liquiditätsengpässe sind natürlich
gefürchtet, Neben Aufnahme von Krediten, Beschaffung von Eigenkapital
(alte/neue Eigentümer) kann man auch versuchen Ausgaben zu reduzieren,
Auszahlungen verzögern und Einzahlungen beschleunigen, Finanzpläne
müssen nicht publiziert werden (Grund: Marktteilnehmer würden sofort auf
die Prognose reagieren – negative Wirkung könnte sich noch weiter
verstärken),
b. Working Capital Management: Working Capital ist die Differenz
zwischen kurzfristig in Geld wandelbares Vermögen (zB Rohstoffe, unfertige
und fertige Gegenstände) und kurzfristigen Schulden (Lieferverbindlichkeiten,
Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherung), Kurzfristig meint die Dauer
bis zu einem Jahr, für Working Capital Management gibt es keine Regel
sondern man fährt entweder konservative Politik (ausreichende Liquidität)
oder aggressive Politik (höhere Rentabilität),
c. Risikomanagement: es liegt Gefahr von Schaden oder Verlust vor,
statisches Risiko: ein Ereignis ist ausschließlich negativ
dynamisches Risiko: ein Ereignis bietet eine Chance oder auch eine Gefahr
(zB. eine bestimmte Absatzentwicklung)
Risikomanagement-Prozess: Beginnt mit Suche nach Risiken im
Unternehmen, Anschließend wird Risiko bewertet, danach Aggregation dieser
Risiken (Was passiert, wenn mehrere Risiken gleichzeitig eintreten?),
Bewältigung der Risiken ist der nächste Schritt (Vermeidung bedeutet auch
oft Einschränkung der Geschäftstätigkeit), letzter Schritt: Laufende
Überwachung,
Wesentliche Risiken im Finanzmanagement:
Zinsrisiko: Veränderung des allgemeinen Zinsniveaus, Erhöhung der
Kreditzinsen ist eine für ein Unternehmen negative Entscheidung,
Möglichkeiten zur Absicherung gegen Zinsrisiko sind:
Zinsswaps: unterschiedlich gestaltete Zinszahlungen werden ohne Berührung
des zu Grunde liegenden Kapitals getauscht, Meist wird die Verpflichtung zur
Zahlung variabler Zinsen gegen den Erhalt eines fixen Zinssatzes getauscht,
Forward Rate Agreements: fixe Vereinbarung zwischen 2 Partnern für einen
zukünftigen Zeitraum einen Zinssatz zu fixieren.
Caps, Floors, Collars: Weiterentwicklung von FRA für den längerfristigen
Bereich, Unternehmen kann sich gegen das Steigen eines Zinssatzes über eine
bestimmte Grenze hinaus sichern (CAP), Ebenso ist das bei Fallen unter eine
Grenze möglich (Floor), Collar ist die Kombination aus Floor und Cap,
Währungsrisiko: für Unternehmen mit internationalen Aktivitäten,
Bedeutung hat sich jedoch wegen der Währungsgemeinschaft etwas
reduziert,
Möglichkeiten zur Reduktion des Währungsrisikos:
Konten in unterschiedlichen Währungen und Netting: Netting: Fälligkeiten von
Verbindlichkeiten und Forderungen werden synchronisiert (zB Termine nur
am 1. und 15ten eines Monats), Beträge in Fremdwährungen reduzieren sich.
Termingeschäfte: es werden fixe Wechselkursrelationen vereinbart
Währungswap: die auf unterschiedlichen Währungen lautenden Beträge
werden mitsamt Zinsen getauscht,
Devisenoptionen: das Recht wird erworben, in einem bestimmten Zeitraum
einen Währungsbetrag zu einem definierten Kurs zu kaufen,
weitere Risiken: Ausfallsrisiko: nicht zeitgerechte oder vollständige Bezahlen
von Forderungen, Kreditversicherung kann das Risiko ausschalten,
Risiken im internationalen Geschäft: wie bei Ausfallrisiko nur aufgrund der
geringeren Beurteilbarkeit noch höher, Maßnahmen dagegen sind
Exportkreditversicherungen, und Vorauszahlung, bzw. Dokumentenakkreditiv
d. Kapitalstruktur: Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital,
Kapitalkosten, genauer WACC (Weighted Average Cost of Capital) sind die
Kosten fürs Fremdkapital (meist die zu zahlenden Zinsen) und für das
Eigenkapital zu verstehen, Eigenkapitalkosten sind schwierig zu berechnen,
die Finanztheorie hat dazu ein gut anwendbares Modell (CAPM – Capital
Asset Pricing Model), Die Kosten für EK (als Risikokapital) sind höher als jene
für das Fremdkapital da den Eigentümern das gegenüber den
Fremdkapitalgebern höhere Risiko (Insolvenzrisiko) vergütet werden muss. Je
mehr EK vorhanden ist, desto abgesicherter ist ein Unternehmen, Beide
Argumente widersprechen sich also, deshalb muss man das optimale
Verhältnis finden,
Leverage Effekt: Ist die Gesamtkapitalrentabilität höher als die
Fremdkapitalkosten, so führt ein höherer Fremdkapitalanteil zu einer
Erhöhung der Eigenkapitalrentabilität!
Es kommt zwar zu einer Erhöhung der Eigenkapitalrentabilität jedoch wird
diese durch eine Erhöhung des unternehmerischen Risikos erkauft.
Es kann festgehalten werden: Leverage-Effekt ist ein interessantes
Überlegungskonzept, jedoch mit eingeschränkter Anwendung, das
risikotragende Eigenkapital ist teurer als das Fremdkapital, eine einfach
anzuwendende Formel zur Berechnung des optimalen EK/FK-Verhältnisses
gibt es nicht.
e. Value Management und Corporate Governance:
Shareholder-Value-Konzept synonym das Wertschaffungskonzept: Das Ziel
der unternehmerischen Tätigkeit wird nicht in der Bedürfnisbefriedigung,
Gewinnung von Marktanteilen oder Machterhöhung sondern in der Erhöhung
des Wertes eines Unternehmens gesehen. Die Forderung einer
Eigenkapitalrendite kann über das Capital Asset Pricing Model (CAPM)
errechnet werden. Dahinter steckt, dass Investoren unzählige Möglichkeiten
von Investments und Unternehmensbeteiligung haben. Dafür gilt dass
höheres Risiko des finanziellen Engagements auch zu höheren Renditen
führen muss. Es kann beim CAPM für jedes Unternehmen eine
Renditeforderung für das Eigenkapital errechnet werden.
Corporate Governance: ist ein Ordnungsrahmen für die Leitung und
Überwachung eines Unternehmens. Fokus auf börsenorientierte
Unternehmen, Optimierung der Unternehmensführung soll erreicht werden,
die das Agentenproblem minimiert und Kleinaktionäre schützt.
Corporate-Governance-Kodex: eine Erhöhung der Transparenz der
Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat, Vorstand und Aktionären,
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