Europäische Kommission - Pressemitteilung Staatliche Beihilfen: Kommission leitet eingehende Untersuchung der Unterstützung des rumänischen petrochemischen Unternehmens Oltchim ein Brüssel, 8. April 2016 Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob der Schuldenverzicht des rumänischen Staates und weitere Lieferungen staatlicher Unternehmen an Oltchim trotz der sich verschlechternden Finanzlage des Unternehmens im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften stehen. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Nach den wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Oltchim und dem Erlass der Schulden des Unternehmens müssen wir prüfen, ob ein privater Kapitalgeber akzeptiert hätte, ähnlich zu handeln. Durch die kürzliche Umstrukturierung hat sich die Finanzlage von Oltchim verbessert, und Rumänien hofft, einen neuen Investor zu finden. Unser Ziel ist es, eine nachhaltige Zukunft für die wirtschaftlichen Tätigkeiten des Unternehmens ohne weitere staatliche Unterstützung zu ermöglichen.“ Oltchim ist eines der größten petrochemischen Unternehmen in Rumänien und Südosteuropa. Der rumänische Staat hält eine Mehrheitsbeteiligung von 54,8 % an dem Unternehmen. Im Januar 2013 wurde Oltchim für zahlungsunfähig erklärt. Um die entstandenen Schulden durch eine Privatisierung zurückzahlen zu können, durchläuft das Unternehmen seitdem einen Umstrukturierungsprozess nach dem (von der Mehrheit der Gläubiger des Unternehmens gebilligten) Plan des Insolvenzverwalters. Da der geschätzte Verkaufspreis im Falle einer Privatisierung nicht die gesamten Schulden von Oltchim decken würde, haben die öffentlichen Gläubiger des Unternehmens einem vollständigen oder erheblichen Schuldenerlass zugestimmt. Die Kommission wird insbesondere Folgendes prüfen: - die Anhäufung von Schulden bei der rumänischen Behörde für die Verwaltung staatlicher Vermögenswerte (AAAS); - Schuldenerlass durch die AAAS und verschiedene staatliche Unternehmen im Rahmen des Umstrukturierungsplans des Insolvenzverwalters für Oltchim; - Unterstützung der Tätigkeiten von Oltchim durch zwei staatliche Unternehmen (CET Govora und Salrom), die trotz der sich verschlechternden Finanzlage von Oltchim weiterhin Strom, Dampf und Salzlösungen an Oltchim lieferten. Nach den EU-Beihilfevorschriften sind öffentliche Interventionen in Unternehmen beihilfefrei, wenn ein privater Kapitalgeber in derselben Weise gehandelt hätte. Die Kommission wird nun untersuchen, ob dies für die öffentlichen Gläubiger und Lieferanten von Oltchim der Fall war, oder ob im Gegenteil die öffentlichen Maßnahmen Oltchim einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern verschafft haben und eine staatliche Beihilfe darstellen. Sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass Oltchim staatliche Beihilfen erhalten hat, würde sie sodann prüfen, ob die Beihilfe mit den EU-Vorschriften vereinbar sein könnte, die bestimmte Arten von Beihilfen zulassen. Da Oltchim ein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten ist, käme lediglich die Beihillfekategorie der Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen in Frage. Solche Beihilfen können nach den in den Leitlinien der Kommission für staatliche Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen aus dem Jahr 2014 festgelegten Kriterien mit dem Binnenmarkt vereinbar sein, wenn das Unternehmen einen soliden, von der Kommission genehmigten Umstrukturierungsplan hat, der die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität gewährleistet, und wenn das Unternehmen einen Beitrag zu den Umstrukturierungskosten leistet. Rumänien hat keinen Umstrukturierungsplan für Oltchim bei der Kommission angemeldet. Um es klar auszudrücken, verfolgt der Umstrukturierungsplan des Insolvenzverwalters für Oltchim einen anderen Zweck und dürfte er die Kriterien nach den Leitlinien nicht erfüllen. Zu diesem Zeitpunkt vertritt die Kommission daher die vorläufige Auffassung, dass die untersuchten Maßnahmen, sollten sie eine staatliche Beihilfe darstellen, nicht als mit den EUB eihilfevorschriften vereinbar angesehen werden können. Ferner hat die Kommission Bedenken, dass die Privatisierung von Oltchim in der derzeit vorgesehenen Form zu wirtschaftlicher Kontinuität zwischen Oltchim und einem künftigen Käufer führen könnte. Die Kommission begrüßt jedoch die Tatsache, dass die rumänischen Behörden nun ihr Interesse daran bekundet haben sicherzustellen, dass die Privatisierung keine wirtschaftliche Kontinuität bewirkt, um einer Situation vorzubeugen, in der ein Käufer von in der Vergangenheit an Oltchim gewährten Beihilfen profitieren würde und sie gegebenenfalls zurückzahlen müsste. Mit der Einleitung eines Prüfverfahrens wird Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Verfahren wird ergebnisoffen geführt. Hintergrund Oltchim ist in Mitteleuropa der einzige Hersteller von flüssiger Natronlauge und in Rumänien der einzige Hersteller von Chlor und Polyetherpolyolen. Das Unternehmen exportiert etwa 70 % seiner Produktion. Oltchim hat seit langem mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen und wurde mehrfach vom Staat unterstützt. Rumänien hat Forderungen an öffentliche Stellen seit vielen Jahren nicht eingezogen und stattdessen versucht, Schulden in Eigenkapital umzuwandeln und das Unternehmen an einen Investor zu verkaufen. Zahlreiche Privatisierungsversuche (seit 2001) sind fehlgeschlagen. In diesem Zusammenhang stellte die Kommission im März 2012 fest, dass ein Schuldenswap, bei dem Verbindlichkeiten von Oltchim gegenüber der AAAS in Eigenkapital umgewandelt werden sollten, im Hinblick auf die sofortige Privatisierung von Oltchim beihilfefrei war (Sache SA.29041). Rumänien hat den Schuldenswap jedoch nicht umgesetzt, und die Privatisierung scheiterte im September 2012. Das Unternehmen häufte weitere öffentliche Schulden an. Im Januar 2013 wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet. Weitere Informationen werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer der Wettbewerbssache SA.36086 veröffentlicht. IP/16/1321 Kontakt für die Medien: Yizhou REN (+32 2 299 48 89) Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail