Staatliche Beihilfen: Kommission leitet eingehende

Werbung
Europäische Kommission - Pressemitteilung
Staatliche Beihilfen: Kommission leitet eingehende Untersuchung der
Unterstützung des rumänischen petrochemischen Unternehmens Oltchim ein
Brüssel, 8. April 2016
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen,
ob der Schuldenverzicht des rumänischen Staates und weitere Lieferungen staatlicher
Unternehmen an Oltchim trotz der sich verschlechternden Finanzlage des Unternehmens im
Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften stehen.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Nach den
wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Oltchim und dem Erlass der Schulden des Unternehmens müssen
wir prüfen, ob ein privater Kapitalgeber akzeptiert hätte, ähnlich zu handeln. Durch die kürzliche
Umstrukturierung hat sich die Finanzlage von Oltchim verbessert, und Rumänien hofft, einen neuen
Investor zu finden. Unser Ziel ist es, eine nachhaltige Zukunft für die wirtschaftlichen Tätigkeiten des
Unternehmens ohne weitere staatliche Unterstützung zu ermöglichen.“
Oltchim ist eines der größten petrochemischen Unternehmen in Rumänien und Südosteuropa. Der
rumänische Staat hält eine Mehrheitsbeteiligung von 54,8 % an dem Unternehmen. Im Januar 2013
wurde Oltchim für zahlungsunfähig erklärt. Um die entstandenen Schulden durch eine Privatisierung
zurückzahlen zu können, durchläuft das Unternehmen seitdem einen Umstrukturierungsprozess nach
dem (von der Mehrheit der Gläubiger des Unternehmens gebilligten) Plan des Insolvenzverwalters. Da
der geschätzte Verkaufspreis im Falle einer Privatisierung nicht die gesamten Schulden von Oltchim
decken würde, haben die öffentlichen Gläubiger des Unternehmens einem vollständigen oder
erheblichen Schuldenerlass zugestimmt.
Die Kommission wird insbesondere Folgendes prüfen:
- die Anhäufung von Schulden bei der rumänischen Behörde für die Verwaltung staatlicher
Vermögenswerte (AAAS);
- Schuldenerlass durch die AAAS und verschiedene staatliche Unternehmen im Rahmen des
Umstrukturierungsplans des Insolvenzverwalters für Oltchim;
- Unterstützung der Tätigkeiten von Oltchim durch zwei staatliche Unternehmen (CET Govora und
Salrom), die trotz der sich verschlechternden Finanzlage von Oltchim weiterhin Strom, Dampf und
Salzlösungen an Oltchim lieferten.
Nach den EU-Beihilfevorschriften sind öffentliche Interventionen in Unternehmen beihilfefrei, wenn ein
privater Kapitalgeber in derselben Weise gehandelt hätte. Die Kommission wird nun untersuchen, ob
dies für die öffentlichen Gläubiger und Lieferanten von Oltchim der Fall war, oder ob im Gegenteil die
öffentlichen Maßnahmen Oltchim einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern
verschafft haben und eine staatliche Beihilfe darstellen.
Sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass Oltchim staatliche Beihilfen erhalten hat, würde
sie sodann prüfen, ob die Beihilfe mit den EU-Vorschriften vereinbar sein könnte, die bestimmte Arten
von Beihilfen zulassen. Da Oltchim ein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten ist, käme lediglich
die Beihillfekategorie der Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen in Frage. Solche Beihilfen können
nach den in den Leitlinien der Kommission für staatliche Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen aus
dem Jahr 2014 festgelegten Kriterien mit dem Binnenmarkt vereinbar sein, wenn das Unternehmen
einen soliden, von der Kommission genehmigten Umstrukturierungsplan hat, der die Wiederherstellung
der langfristigen Rentabilität gewährleistet, und wenn das Unternehmen einen Beitrag zu den
Umstrukturierungskosten leistet. Rumänien hat keinen Umstrukturierungsplan für Oltchim bei der
Kommission angemeldet. Um es klar auszudrücken, verfolgt der Umstrukturierungsplan des
Insolvenzverwalters für Oltchim einen anderen Zweck und dürfte er die Kriterien nach den Leitlinien
nicht erfüllen. Zu diesem Zeitpunkt vertritt die Kommission daher die vorläufige Auffassung, dass die
untersuchten Maßnahmen, sollten sie eine staatliche Beihilfe darstellen, nicht als mit den EUB
eihilfevorschriften vereinbar angesehen werden können.
Ferner hat die Kommission Bedenken, dass die Privatisierung von Oltchim in der derzeit vorgesehenen
Form zu wirtschaftlicher Kontinuität zwischen Oltchim und einem künftigen Käufer führen könnte. Die
Kommission begrüßt jedoch die Tatsache, dass die rumänischen Behörden nun ihr Interesse daran
bekundet haben sicherzustellen, dass die Privatisierung keine wirtschaftliche Kontinuität bewirkt, um
einer Situation vorzubeugen, in der ein Käufer von in der Vergangenheit an Oltchim gewährten
Beihilfen profitieren würde und sie gegebenenfalls zurückzahlen müsste.
Mit der Einleitung eines Prüfverfahrens wird Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das
Verfahren wird ergebnisoffen geführt.
Hintergrund
Oltchim ist in Mitteleuropa der einzige Hersteller von flüssiger Natronlauge und in Rumänien der einzige
Hersteller von Chlor und Polyetherpolyolen. Das Unternehmen exportiert etwa 70 % seiner Produktion.
Oltchim hat seit langem mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen und wurde mehrfach vom
Staat unterstützt. Rumänien hat Forderungen an öffentliche Stellen seit vielen Jahren nicht eingezogen
und stattdessen versucht, Schulden in Eigenkapital umzuwandeln und das Unternehmen an einen
Investor zu verkaufen. Zahlreiche Privatisierungsversuche (seit 2001) sind fehlgeschlagen. In diesem
Zusammenhang stellte die Kommission im März 2012 fest, dass ein Schuldenswap, bei dem
Verbindlichkeiten von Oltchim gegenüber der AAAS in Eigenkapital umgewandelt werden sollten, im
Hinblick auf die sofortige Privatisierung von Oltchim beihilfefrei war (Sache SA.29041). Rumänien hat
den Schuldenswap jedoch nicht umgesetzt, und die Privatisierung scheiterte im September 2012. Das
Unternehmen häufte weitere öffentliche Schulden an. Im Januar 2013 wurde ein Insolvenzverfahren
eröffnet.
Weitere Informationen werden auf der Website der GD Wettbewerb im öffentlich zugänglichen Register
unter der Nummer der Wettbewerbssache SA.36086 veröffentlicht.
IP/16/1321
Kontakt für die Medien:
Yizhou REN (+32 2 299 48 89)
Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00)
Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
Herunterladen