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Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Rechnungswesen
Aufgabe 1
Finanzbuchhaltung
Prüfungszeit
1 ½ Stunden
Punktzahl
21 von 100
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Rechnungswesen, Aufgabe 1
LÖSUNG
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Für alle Teilaufgaben gelten folgende Rundungsregeln:
- Ergebnisse in absoluten Zahlen sind auf ganze Einheiten zu runden.
- Prozentzahlen sind auf eine Nachkommastelle zu runden.
Die Teilaufgaben 1 bis 5 können unabhängig voneinander gelöst werden.
Für Buchungen sind ausnahmslos die Konten gem. beigelegtem Kontenrahmen KMU zu
verwenden. Die Buchungen sind mit Angabe der Kontennummer zu bilden. Die Zahl der
Buchungslinien muss nicht mit der Zahl Ihrer Buchungen übereinstimmen.
Basis zur Lösung der Fragstellungen ist das seit 1.1.2013 in Kraft gesetzte Obligationenrecht.
Falls nichts Spezielles erwähnt wird, sind die Mehrwertsteuer sowie die Verrechnungssteuer
zu berücksichtigen. Es wird keine Offen-Posten-Buchhaltung geführt.
Die angegebenen Beträge (mit Ausnahme von Prozentwerten) verstehen sich in TCHF
(tausend Schweizer Franken).
1.
Bewertung (4 Punkte)
Eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von CHF 400‘000 führt das Konto Vorräte
mittels laufender Inventur. Die Vorräte setzen sich aus Rohmaterial sowie fertigen und unfertigen Erzeugnissen zusammen; im Weiteren werden auch Handelswaren geführt.
Ende des Jahres 2014 sind folgende Schlussbestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen bei der Inventur aufgenommen worden:
- Zwischenprodukt B, 12 Stück, durchschnittliche Herstellkosten je Stück CHF 25;
Zunahme Lagerbestand seit 1.1.2014: 5 Stück
- Fertigprodukt C, 10 Stück, durchschnittliche Herstellkosten je Stück CHF 45, Abnahme Lagerbestand seit 1.1.2014: 6 Stück.
Zur Ermittlung der Selbstkosten wird ein Zuschlag von 20% auf den Herstellkosten angewendet.
a) Die Aktiengesellschaft erstellt eine Produktionserfolgsrechnung. Über welches Konto (inkl.
Nummer) sind die Bestandsänderungen der unfertigen Erzeugnisse zu verbuchen und
welcher Gesetzesartikel (inkl. Absatz und Ziffer) ist dazu massgeblich?
Über das Konto 3900 Bestandesänderungen unfertige Erzeugnisse
Art. 959b Abs. 2 Ziff. 2 OR
©Trägerorganisation
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Rechnungswesen, Aufgabe 1
b)
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Begründen Sie kurz, wie der Sachverhalt zu beurteilen wäre, wenn es sich um ein
Einzelunternehmen handeln würde (restliche Angaben unverändert). Die Angabe eines
Gesetzesartikels ist nicht verlangt.
Es bestünde lediglich eine Pflicht zur Führung einer Einnahme-/Ausgaberechnung; insofern müsste auch keine derartige Bestandesänderung gebucht werden.
c)
Beim vom Unternehmen verwendeten Rohmaterial handelt sich um Kupfer. Dieses wird
an einer Metallbörse regelmässig eingekauft. Am 31.12.2014 sind 10 Tonnen Kupfer an
Lager; der Marktpreis für eine Tonne Kupfer beträgt an diesem Tag CHF 6‘200/Tonne;
der durchschnittliche Einkaufspreis je Tonne Kupfer betrug im Jahr 2014
CHF 6‘000/Tonne. Zu welchem Wert könnte das Kupfer in der Bilanz per 31.12.2014
maximal bilanziert werden? - Geben Sie die dazu notwendige Buchung an, wenn die
Einkäufe zum Durchschnittskurs 2014 bilanziert wurden und das Rohmateriallager laufend geführt wurde. Nennen Sie den massgeblichen Gesetzesartikel (inkl. Absatz).
SSoll Soll
1210 / 1220
Haben
Betrag
4000
CHF 2 000
Rohstoffe oder Materialaufwand
Werkstoffe
Maximaler Bilanzwert: 10 Tonnen à 6‘200 CHF/Tonne = CHF 62‘000
Gesetzesartikel:
d)
Art. 960b Abs. 1 OR: Bewertung zum beobachtbaren
Marktpreis/Börsenkurs
Das Unternehmen beabsichtigt, Fertigprodukt C im Jahresabschluss mit Total CHF 540
zu bilanzieren. Erläutern Sie, wie dieser Wert rechnerisch begründet werden kann und
geben Sie an, ob diese Bewertung zulässig wäre (inkl. Angabe des massgeblichen
Gesetzesartikels, ohne Absatz).
Herleitung: 10 Stück à CHF 45 durchschnittliche Herstellkosten = CHF 450; zuzüglich
Zuschlag von 20% ergibt CHF 540 Selbstkosten
Zulässigkeit: Diese Bewertung ist nicht zulässig; die Bewertung erfolgt maximal zu den
Herstellkosten, nicht aber zu den Selbstkosten.
Gesetzesartikel: Art. 960a OR
e)
Im Rahmen des Jahresabschlusses werden die Handelswaren nur zu 2/3 des
Einstandswertes bilanziert. Kreuzen Sie bei den nachfolgenden Aussagen die richtige
Antwort an. Es ist nur eine Aussage richtig.
□
□
□
□
■
Bei einer Abnahme des Handelswarenbestandes werden stille Reserven gebildet.
Der Bestand stiller Reserven ist im Anhang offen zu legen.
Handelsrechtlich stellt dieser Wertansatz das gesetzliche Minimum dar.
Bei einer Zunahme des Handelswarenbestandes werden stille Reserven aufgelöst.
Keine der aufgeführten Aussagen ist richtig.
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Rechnungswesen, Aufgabe 1
2.
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Mehrwertsteuer und Kunden-/Warenverkehr (5 Punkte)
Die nachfolgenden Geschäftsfälle sind unabhängig voneinander zu lösen.
a)
Per 1.5.2013 senden Kunden Waren im Einstandswert von CHF 1'700 an die Scholz AG
zurück. Die Waren sind nach wie vor verkäuflich und einwandfreier Art. Die Kunden
erhalten dafür Gutschriften im Betrag von 3'510 (inkl. 8% MWST). Wie lauten die nötigen
Buchungen der Scholz AG, wenn das Lager mit laufender Inventur geführt wird?
SSoll Soll
3200
2200
1200
b)
Betrag
1100
1100
4200
CHF 3 250
CHF 260
CHF 1 700
Die Hummler AG bestellt bei der Koller AG eine Spezialanfertigung einer Maschine zum
Preis von CHF 120‘000 (exkl. 8% MWST). Die Koller AG stellt der Hummler AG Rechnung über eine Anzahlung von 50 % des Kaufpreises inkl. 8 % MWST. Wie lauten die
nötigen Buchungen der Koller AG?
SSoll Soll
1100
1100
c)
Haben
Haben
Betrag
2030
2200
CHF 60 000
CHF 4 800
Per 31.7.2014 werden durch die Koller AG Waren mit einem Einstandswert von insgesamt 40'000 für 99'900 (inkl. 8% MWST) auf Kredit verkauft. Wie lauten die nötigen
Buchungen der Koller AG, wenn das Lager mit laufender Inventur geführt wird?
SSoll Soll
4200
1100
1100
Haben
Betrag
1200
3200
2200
CHF 40 000
CHF 92 500
CHF 7 400
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d)
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Die Maxi AG erhält von der Versicherung eine Bankgutschrift über CHF 44‘000 (exkl.
MWST) als Schadenersatz für den Wasserschaden im Warenlager aus dem Jahr 2012.
Dieser Vorfall wurde bisher in der Buchhaltung noch nicht erfasst.
d1) Wie lauten die nötige(n) Buchung(en) im Jahresabschluss 2013?
SSoll Soll
1020
Haben
Betrag
8510
CHF 44 000
d2) Wie lauten die nötige(n) Buchung(en) im Jahresabschluss 2013, wenn der Wasserschaden im Jahr 2013 vorgefallen wäre und bereits mittels der Buchung Handelswarenaufwand / Handelswaren 44‘000 ausgebucht worden wäre?
SSoll Soll
1020
e)
Haben
Betrag
4200
CHF 44 000
Für im Sortiment geführte Spirituosen offeriert die Valti GmbH die folgenden Zahlungskonditionen:
Zahlung innert 15 Tagen 2 % Skonto; 45 Tage netto.
Welchem Jahreszinssatz entspricht dieser Skonto, wenn ein Jahr mit 360 Tagen
gerechnet wird?
für 30 Tage = 2 %; für 360 Tage = 24 %
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3.
Rechnungsabgrenzungen (4 Punkte)
a)
Welche der folgenden Abgrenzungsbuchungen im Jahresabschluss 2013 beeinflusst
das Jahresergebnis des Folgejahres 2014 positiv? Kreuzen Sie bei den nachfolgenden Aussagen die richtige(n) Antwort(en) an. Es kann eine oder mehrere Antwort(en)
richtig sind.
□
■
■
□
Aufwandsvortrag
Ertragsvortrag
Aufwandsnachtrag
Ertragsnachtrag
b)
Die Frunz AG mietet ihre Ladenflächen von der Huller AG an. Die Frunz AG bezahlt
im Dezember 2013 bereits die Miete für Januar und Februar des Jahres 2014.
b1)
Um welche Art der Rechnungsabgrenzung handelt es sich bei der Frunz AG im Jahresabschluss per Ende 2013? – Kreuzen Sie die richtige Antwort an; es ist nur eine
Antwort richtig.
■
□
□
□
b2)
Aufwandsvortrag
Ertragsvortrag
Aufwandsnachtrag
Ertragsnachtrag
Begründen Sie kurz (mit Angabe des massgeblichen Gesetzesartikels inkl. Absatz),
ob die Frunz AG in jedem Fall eine Rechnungsabgrenzung buchen muss.
Gem. Art. 958b Abs. 2 OR kann dann darauf verzichtet werden, wenn Nettoerlöse
aus Lieferungen und Leistungen oder die Finanzerträge (auch richtig, wenn mit „und“
verknüpft) unter CHF 100‘000 sind.
b3)
Um welche Art der Rechnungsabgrenzung handelt es sich bei der Frunz AG im
Jahresabschluss per Ende 2013? – Kreuzen Sie die richtige Antwort an; es ist nur
eine Antwort richtig.
■
□
□
□
b4)
Leistungsguthaben
Leistungsschuld
Geldguthaben
Geldschuld
Nehmen Sie an, die Rechnungsabgrenzungen der Frunz AG würden als ruhendes
Konto geführt. Wie lautet/lauten die per 31.12.2014 nötige/n Buchung/en, wenn die
Miete aufgrund eines 2012 für fünf Jahre abgeschlossenen Mietvertrages jährlich
gleich hoch bleibt? – Falls keine Buchung nötig ist, so vermerken Sie „keine Buchung
nötig“.
.
SSoll Soll
Haben
Keine Buchung nötig
Betrag
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Rechnungswesen, Aufgabe 1
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b5) Die Frunz AG beabsichtigt im Jahresabschluss 2014, die Bilanzsumme zu reduzieren.
Aus diesem Grunde ist vorgesehen, aktive Rechnungsabgrenzungen mit passiven
Rechnungsabgrenzungen zu verrechnen. Gegen welchen Grundsatz der ordnungsgemässen Rechnungslegung kann dies unter Umständen verstossen (ohne Angabe
eines Gesetzesartikels)?
Verrechnungsverbot
c)
Die Trulla AG führt einen nicht auf einem separaten Konto erfassten Heizölvorrat (das Öl
wird zu Heizzwecken verwendet). Der Heizölvorrat hat per 31.12.2014 einen Wert von
CHF 8‘640 (inkl. MWST). Der Heizölvorrat wird abgegrenzt. Wie lautet/lauten die nötige(n) Buchung(en) im Jahresabschluss 2014?
SSoll Soll
1300
d)
Haben
Betrag
6400
CHF 8 000
Die Jahresprämie von CHF 12’600 für die Fahrzeugversicherungen der Geschäftsfahrzeuge wurde per Fälligkeits- und Vertragstermin 15.09.2013 durch E-Banking im Voraus
bezahlt. Wie lautet die per 1.1.2014 notwendige Auflösung der Abgrenzungsbuchung
von Ende 2013?
SSoll Soll
6200
Haben
Betrag
1300
CHF 8 925
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Rechnungswesen, Aufgabe 1
4.
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Erfolgsrechnung und Kontierung (5 Punkte)
Von der Molina AG liegt für das Geschäftsjahr 2013 die folgende, in Anlehnung an
den Kontenrahmen KMU gegliederte, externe Erfolgsrechnung vor (alle Angaben in
CHF 1‘000):
Betrieblicher Ertrag aus Lieferung & Leistung
- Rohstoffaufwand
- Handelswarenaufwand
Bruttoergebnis nach Material- & Warenaufwand
- Personalaufwand Produktion
- Übriger Personalaufwand
Bruttoergebnis nach Personalaufwand
- Raumaufwand
- Übriger Betriebsaufwand
- Abschreibungen
EBIT
- Finanzaufwand (betrieblich)
Betriebliches Ergebnis vor Steuern
- Betriebsfremde Aufwände
+ Betriebsfremde Erträge
+ Ausserordentliche Erträge
Jahresgewinn vor Steuern
- Direkte Steuern
Jahresgewinn nach Steuern
a)
4’600
− 2’070
− 645
1’885
− 600
− 225
1’060
− 270
− 568
− 135
87
− 85
2
− 75
57
161
145
− 25
120
Wie viel beträgt gemäss Erfolgsrechnung die Grösse EBITDA?
87 + 135 = 222
b)
Welche der nachfolgenden Grössen in der Erfolgsrechnung werden durch die Buchung
„Bestandesänderungen Fertige Erzeugnisse an Vorräte Erzeugnisse“ verändert? – Es
sind zwei Aussagen richtig.
■
□
□
■
□
Betrieblicher Ertrag aus Lieferungen & Leistungen
Rohstoffverbrauch
Handelswarenaufwand
EBIT
Ausserordentliche Erträge
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Rechnungswesen, Aufgabe 1
c)
Welche der nachfolgenden Grössen in der Erfolgsrechnung werden durch die Buchung
„Vorräte Rohstoffe an Rohstoffaufwand“ verändert? – Es sind zwei Aussagen richtig.
□
■
□
■
□
d)
Betrieblicher Ertrag aus Lieferungen & Leistungen
EBITDA
Handelswarenaufwand
EBIT
EBT
Keine der aufgeführten Antworten ist richtig
Welches der nachfolgenden Konten kann nicht zur Bildung von stillen Reserven
verwendet werden? – Es ist eine Aussage richtig.
■
□
□
f)
Betrieblicher Ertrag aus Lieferungen & Leistungen
Bruttoergebnis nach Material- & Warenaufwand
Handelswarenaufwand
EBIT
Ausserordentliche Erträge
Das Bilanzkonto „Rückstellungen für Steuern“ ist im Geschäftsjahr 2013 um 50 gestiegen (Abgrenzung für Gewinnsteuern). Welche der nachfolgenden Grössen in der
Erfolgsrechnung werden durch diese Buchung verändert? – Es ist eine Aussage richtig.
□
□
□
□
□
■
e)
LÖSUNG
Seite 8 von 10
Gesetzliche Gewinnreserven
Rohstoffaufwand
Handelswarenaufwand
Das Rohstofflager wird im externen Abschluss konstant zu 80% des Einstandswertes
bewertet. Der Endbestand im internen Abschluss betrug 120; dieser erhöhte sich seit
Jahresbeginn um 50%. Wie hoch ist der Rohstoffaufwand im internen Jahresabschluss?
- Zeigen Sie den Lösungsweg zu Ihren Berechnungen auf.
Anfangsbestand intern:
Anfangsbestand extern:
Stille Reserven:
80
64
16
Endbestand intern:
Endbestand extern:
Stille Reserven:
120
96
24
Zunahme Stille Reserven:
8
Interner Rohstoffaufwand: 2‘070 – 8 = 2‘062
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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Rechnungswesen, Aufgabe 1
5.
a)
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Seite 9 von 10
Wertschriften und Lohnabrechnung (3 Punkte)
Im Rahmen der Liquiditätsbewirtschaftung hält die XETA AG ein Portfolio aus Aktien
(kotierte und nicht kotierte Titel) sowie eine zehnjährige kotierte Bundesobligation, die
eine Restlaufzeit von noch sieben Jahren aufweist. Die Bundesobligation wurde am
1.4.2014 zum Kurs von 108 erworben; sie wird mit 1.5% jährlich verzinst.
Die nachfolgenden Aussagen sind auf ihre Richtigkeit zu beurteilen. Falsche Aussagen
sind richtig zu stellen.
a1) Die Bundesobligation kann im Umlauf- oder Anlagevermögen bilanziert werden; bei
einer Bilanzierung im Anlagevermögen muss sie zu den Anschaffungskosten bewertet
werden.
□
■
Aussage richtig
Aussage falsch, die berichtigte Version lautet wie folgt:
(…), bei einer Bilanzierung im Anlagevermögen kann sie zu den Anschaffungskosten
bewertet werden.
a2) Eine aufgrund der gehaltenen Aktien an die XETA AG bezahlte Dividende ist im
Rahmen der Absatzerfolgsrechnung als Bestandteil von Art. 959b Abs. 3 Ziff. 2 OR zu
zeigen (Ausweis als Bestandteil der umsatzbezogenen Aufwendungen).
□
■
Aussage richtig
Aussage falsch, die berichtigte Version lautet wie folgt:
(…) als Bestandteil von Art. 959b Abs. 3 Ziff. 4 OR zu zeigen (Ausweis als Finanzertrag).
a3) Die Rendite der Bundesobligation wird, sofern diese bis Verfall gehalten wird und dort zu
pari zurückbezahlt wird, kleiner wie deren Couponzinssatz sein.
■
□
Aussage richtig
Aussage falsch, die berichtigte Version lautet wie folgt:
a4) Bei einer Bewertung der Aktien gem. Art. 960b OR darf der Anschaffungswert im
Rahmen der Folgebewertung nicht unterschritten werden, sofern der am Bilanzstichtag
relevante Kurs über dem Anschaffungswert liegt.
■
□
Aussage richtig
Aussage falsch, die berichtigte Version lautet wie folgt:
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Rechnungswesen, Aufgabe 1
b)
Seite 10 von 10
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Beatrice Gasser, 26-jährig, studiert an der Hochschule und arbeitet nebenbei auf
Stundenbasis als Controllerin bei der Halden AG. Für den Monat Dezember 2014 ist
folgende Lohnabrechnung gegeben:
Bezeichnung
Stundenlohn
Ferienzuschlag
Total AHV Basis
Anzahl
12
420.00
Ansatz
35.00
8.33%
Lohn CHF
420.00
35.00
455.00
AHV/IV/EO/ALV
455.00
6.25%
-28.45
Auszahlung
426.55
Der Verwaltungskosten- und FAK-Beitrag beträgt CHF 1.45. Der Lohn wird am 24. Dezember 2014 über das Bankkonto ausbezahlt.
Wie lauten die nötigen Buchungen der Halden AG?
SSoll Soll
5000
5000
5700
Haben
Betrag
1020
2270
2270
CHF 427
CHF 28
CHF 30
©Trägerorganisation
Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Rechnungswesen
Aufgabe 2
Kostenrechnung
Prüfungszeit
1 ½ Stunden
Punktzahl
21 von 100
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Rechnungswesen, Aufgabe 2
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Seite 1 von 7
Standard-Kostenrechnung der Taschen AG
Allgemeine Informationen zu allen Teilaufgaben
Die Taschen AG produziert für verschiedene Handelsunternehmen zwei Typen NotebookTaschen.
 Taschen aus echtem Rindsleder (Kostenträger Leder)
 Taschen aus Segeltuch
(Kostenträger Tuch)
Produktionsprozess
Die Produktion der Taschen erfolgt jeweils in 1 000-er Serien (je Fertigungsauftrag werden
unmittelbar aufeinanderfolgend jeweils 1 000 Taschen desselben Typs hergestellt).
 Kostenstelle Stanzerei
Das Leder wird in Form von ganzen Häuten durch die Kostenstelle direkt beschafft. Die Lederhäute unterscheiden sich in Grösse und Form, weshalb die notwenigen Schnittteile in manueller
Arbeit ausgestanzt werden müssen. Die fertigen Schnittteile werden nach Abschluss des
Fertigungsauftrags an die Kostenstelle Näherei überführt.
Für das Ausstanzen der Teile wurde eine Standardzeit von 20 Minuten je Tasche ermittelt.
Die Stanzerei-Gemeinkosten (Stanzerei-GK) werden mithilfe eines Standard-Kostensatzes
je Personen-Stunde verrechnet.
 Kostenstelle Schneiderei
Der Segeltuchstoff wird in genormten Rollen durch die Kostenstelle direkt beschafft. Das
Ausschneiden der Schnittteile erfolgt maschinell. Die fertigen Schnittteile werden nach
Abschluss des Fertigungsauftrags an die Kostenstelle Näherei überführt.
Für das Ausschneiden der Teile wurde eine Standardzeit von 5 Minuten je Tasche ermittelt.
Die Schneiderei-Gemeinkosten (Schneiderei-GK) werden mithilfe eines Standard-Kostensatzes
je Maschinen-Stunde verrechnet.
 Kostenstelle Näherei
Das weitere notwendige Einzelmaterial (Innenfutter etc.) wird durch die Kostenstelle direkt
beschafft. Das Vernähen der Schnittteile und des übrigen Einzelmaterials erfolgt für beide
Typen in manueller Arbeit. Nach Fertigstellung der Taschen werden diese verpackt und ohne
Zwischenlagerung an die Kunden verschickt.
Für das Vernähen, die Fertigstellung und den Versand wurden diese Standard-Zeiten ermittelt:
- 60 Minuten je Leder-Tasche
- 40 Minuten je Segeltuch-Tasche
Die Näherei-Gemeinkosten (Näherei-GK) werden mithilfe eines Standard-Kostensatzes je
Personen-Stunde verrechnet.
 Kostenstelle Verwaltung/Verkauf
Die Verrechnung der Verwaltungs- und Verkaufs-Gemeinkosten (VV-GK) erfolgt im Verkaufszeitpunkt mithilfe eines einheitlichen Zuschlagssatzes in % der Herstellkosten.
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Rechnungswesen, Aufgabe 2
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LÖSUNG
Teilaufgabe 1: Kostenauflösung für das Jahr 20_1 (3 Punkte)
Die Taschen AG beabsichtigt, in Zukunft eine DB-Rechnung zu erstellen.
Berechnen Sie die fixen und variablen Gemeinkosten der Kostenstelle Näherei für das Geschäftsjahr 20_1. Für das Jahr 20_1 wird mit 16 000 Personen-Stunden gerechnet.
Als Basis für die Berechnung der Gemeinkosten der Kostenstelle Näherei dienen nachfolgende
Informationen sowie die Kostenstellenabrechnung des ersten Geschäfts-Halbjahres 20_0. In den
ersten 6 Monaten des Jahres 20_0 wurden 7 000 Personen-Stunden geleistet.
 Personalkosten
Die fixen Personalkosten betragen im Jahr 20_0 jeweils Fr. 40 000.- pro Monat. Bei den
restlichen Personalkosten handelt es sich um variable Kosten. Nächstes Jahr wird bei den
fixen Personalkosten mit einer durchschnittlichen Erhöhung von 4% gerechnet, die variablen
Lohnkosten je Stunde bleiben unverändert.
 Abchreibungskosten
Die Näherei verfügt über 8 gleichartige Hochleistungs-Nähmaschinen. Der Anschaffungswert
der Maschinen betrug gesamthaft Fr. 320 000, wobei die Hälfte des Anschaffungswertes über
die geschätzte Nutzungsdauer von 8 Jahren, der Rest über die geschätzte Gesamt-Leistung
abgeschrieben wird.
 Zinskosten
Im Jahr 20_0 wird das betriebsnotwendige Kapital zu 5% verzinst, nächstes Jahr soll der
Zinssatz auf 6% angehoben werden. Die Höhe des betriebsnotwendigen Kapitals bleibt
voraussichtlich unverändert.
 Energiekosten
Die Aufteilung der Energiekosten erfolgt nach dem Schichthöhenverfahren resp. der Mini-MaxMethode auf der Grundlage der folgenden Erhebungen:
- Januar 20_ 0:
850 produktive Stunden Energiekosten Fr. 1 000.- Februar 20_0:
800 produktive Stunden Energiekosten Fr.
950.- März 20_0:
1 100 produktive Stunden Energiekosten Fr. 1 100.- April 20_0:
900 produktive Stunden Energiekosten Fr. 1 025. Diverse Gemeinkosten
Diese ergeben sich als Differenz zu den bereits eingetragenen Totalbeträgen.
Taschen AG
Personalkosten
Abschreibungen
Monate 1 – 6 20_0
(7 000 h)
Fixe Kosten
432 500
499 200
17 000
Zinsen
7 500
Energiekosten
6 000
Diverse Gemeinkosten
Total Kosten
Kostensatz je Stunde
329 650
792 650
-
Kostenstelle:
Näherei
Budget 20_1 (16 000 h)
variable Kosten
Gesamtkosten
440 000
939 200
20 000
18 000
6 600
16 000
416 200
16 000
36 000
18 000
14 600
432 200
960 000
Fr. 60.- / h
480 000
Fr. 30.-/h
1 440 000
Fr. 120.-/h
©Trägerorganisation
8 000
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Rechnungswesen, Aufgabe 2
LÖSUNG
Seite 3 von 7
Teilaufgabe 2: Ermittlung der Standards für das Jahr 20_2 (3 Punkte)
Ermitteln Sie die Standards je Stück für die beiden Erzeugnisse (auf zwei Nachkommastellen
runden). Die Planung für das Jahr 20_2 basiert auf folgenden Produktions- und Verkaufsmengen:
Produktions- und Verkaufsmengen
Leder-Taschen
Segeltuch-Taschen
6 000 Stück
15 000 Stück
 Zur Ermittlung der Standard-Einzelmaterialkosten stehen diese Informationen zur Verfügung:
Stückliste Leder-Tasche
Stückliste Segeltuch-Tasche
Bezeichnung
Einheit Menge EP je
Bezeichnung
Einheit Menge EP je
Einheit
Einheit
2
2
Rindsleder
m
0,8 Fr. 50.m
0,5 Fr. 40.40.- Segeltuch
20.Innenfutter fertig Stück
1,0 Fr. 18.1,0 Fr. 18.18.- Innenfutter fertig Stück
18.Schnallen
Stück
2,0 Fr. 4.Stück
2,0 Fr. 4.8.- Schnallen
8.Tragband
m
2,0 Fr. 2.m
2,0 Fr. 2.4.- Tragband
4. Zur Ermittlung der Standard-Kalkulationssätze stehen diese Daten zur Verfügung:
Grundplanstunden Stanzerei
Schneiderei
Näherei
Leder-Taschen
2 000 h
6 000 h
Segeltuch-Taschen
1 250 h
10 000 h
Total
2 000 h
1 250 h
16 000 h
Grundpläne in Fr.
Total Gemeinkosten
Kalkulations-Sätze
Stanzerei
Schneiderei
Fix
Variabel
Fix
Variabel
90 000
30 000
150 000
Fr. 45.-/h
Fr. 15.-/h
Fr. 120.-/h
Standards für das Jahr 20_2
Je Leder-Tasche Je Tuch-Tasche
+
+
=
+
+
+
=
+
=
+
=
+
=
Einzelmaterial
Variable Stanzerei-GK
Variable Näherei-GK
Variable Herstellkosten
Fixe Stanzerei-GK
Fixe Schneiderei-GK
Fixe Näherei-GK
Herstellkosten Total
Fixe VV-GK
Selbstkosten
Gewinn (Vorgabe)
Selbstkosten
Erlösminderungen
Verkaufspreis
70.00
5.00
30.00
50.00
20.00
70.00
105.00
15.00
10.00
60.00
180.00
36.00
216.00
40.00
120.00
18.00
234.00
41.00
275.00
10.00
154.00
21.00
175.00
24.00
144.00
©Trägerorganisation
Näherei
Verw./Verk.
Fix
Variabel
Fix
960 000
480 000
576 000
Fr. 60.-/h
Fr. 30.-/h
20% der HK
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Rechnungswesen, Aufgabe 2
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LÖSUNG
Teilaufgabe 3: Betriebsabrechnung 20_5 (15 Punkte)
Aufgrund der grossen Nachfrage konnte das Volumen in den letzten Jahren massiv gesteigert
werden. Die grösseren Mengen führten zu einer Anpassung der Standard-Preise (StandardEinzelmaterialpreise und Standard-Kalkulationssätze). Die Stücklisten sowie die Operationspläne
blieben unverändert.
Plan-Output 20_5
Die Planung für das Jahr 20_5 basiert auf folgenden Produktions- und Verkaufsmengen:
Produktions- und Verkaufsmengen
Leder-Taschen
Segeltuch-Taschen
12 000 Stück
60 000 Stück
Kalkulationssätze 20_5
Die Standard-Kalkulationssätze wurden bereits im Vorjahr angepasst:
Kalkulationssätze
Kalkulations-Sätze
Stanzerei
Fix
Fr. 30.-/h
Variabel
Fr. 30.-/h
Schneiderei
Fix
Variabel
Fr. 60.-/h
Näherei
Fix
Fr. 45.-/h
Variabel
Fr. 45.-/h
Verw./Verk.
Fix
20% der HK
Standards je Tasche 20_5
Für das Geschäftsjahr 20_5 wurden diese Standards ermittelt und im System hinterlegt:
+
+
=
+
+
+
=
+
=
+
=
+
=
a)
Einzelmaterial
Variable Stanzerei-GK
Variable Näherei-GK
Variable Herstellkosten
Fixe Stanzerei-GK
Fixe Schneiderei-GK
Fixe Näherei-GK
Herstellkosten Total
Fixe VV-GK
Selbstkosten
Gewinn
Selbstkosten
Erlösminderungen
Verkaufspreis
Je Leder-Tasche Je Tuch-Tasche
55.00
45.00
10.00
45.00
30.00
110.00
75.00
10.00
5.00
45.00
30.00
165.00
110.00
33.00
22.00
198.00
132.00
18.00
12.00
216.00
144.00
24.00
16.00
240.00
160.00
Vervollständigen Sie die Betriebsabrechnung für das Geschäftsjahr 20_5 zu Standard-Kosten
einschliesslich der Budgetzahlen.
Die Verbuchung des Einzelmaterialverbrauchs erfolgt für beide Erzeugnisse auf Basis der
hinterlegten Standards je Stück (Standard-Mengen • Standard-Preise).
Die Leistungsverrechnung der Kostenstelle Stanzerei erfolgt ebenfalls auf Basis der hinterlegten Standards (Standard-Mengen • Standard-Preise), die übrigen Kostenstellen werden
aufgrund der rapportierten Ist-Stunden entlastet (Ist-Mengen • Standard-Preise).
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Rechnungswesen, Aufgabe 2
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LÖSUNG
 Einzelmaterialkosten
Die Aktivierung der Materialvorräte erfolgt in der Finanzbuchhaltung auf Basis der hinterlegten
Standard-Einstandspreise. Einkaufspreisdifferenzen und Inventardifferenzen werden durch die
Finanzbuchhaltung erfolgswirksam erfasst und sachlich abgegrenzt.
Die Einstandspreise waren um Fr. 8 000 höher als die hinterlegten Standard-Einstandspreise.
Bei der Inventur wurde bei den Rindslederhäuten ein Überschuss von Fr. 24 000 festgestellt.
 Bestandesänderungen unfertiger Erzeugnisse
Die Leder-Taschen werden in den Monaten Februar bis November produziert, weshalb es
weder zu Beginn noch am Ende des Berichtsjahres unfertige Erzeugnisse gibt. Die Inventur
der unfertigen Segeltuch-Taschen zeigt folgende Werte:
Unfertige Segeltuch-Taschen in Fr.
31.12.20_4
Menge
Preis
Betrag
Einzelmaterial
Für 1 000 Taschen
45 000
Variable Näherei-GK
400 h
Fr. 45/h
18 000
Variable HK
63 000
Fixe Schneiderei-GK
50 h
Fr. 60/h
3 000
Fixe Näherei-GK
400 h
Fr. 45/h
18 000
Total HK
84 000
31.12.20_5
Veränd.
Menge
Preis
Betrag
in Fr.
Für 3 000 Taschen
135 000
90 000
1 000 h
Fr. 45/h
45 000
27 000
180 000 117 000
100 h
Fr. 60/h
6 000
3 000
1 000 h
Fr. 45/h
45 000
27 000
231 000 147 000
 Erlösminderungen
Den einzelnen Kostenträgern werden im Verkaufszeitpunkt die Standard-Erlösminderungen
belastet. Die Finanzbuchhaltung erfasste im Berichtsjahr Erlösminderungen von Fr. 1 200 000.
Ist-Daten 20_5
Fertig gestellte und verkaufte Mengen
Rapportierte Personen-Stunden Stanzerei
Rapportierte Maschinen-Stunden Schneiderei
Rapportierte Personen-Stunden Näherei
1
Leder-Taschen
Segeltuch-Taschen
13 000 Stück
60 000 Stück
4 200 h
5 100 h
13 200 h
40 400 h
Betriebsabrechnung 20_5 in Tausend Franken (TFr.)
11 Sachliche Abgrenzung Einzelmaterial
420 Preisdifferenzen
430 Inventardifferenzen
Sachliche Abgrenzung
8
-24
-16
12 Sachliche Abgrenzung Erlösminderungen
380 Erlösminderungen FIBU
1 200
9389 Verr. Standard-E‘minderungen
Sachliche Abgrenzung
Die übrigen Objekte der Betriebsrechnung sind auf der Folgeseite aufgeführt.
©Trägerorganisation
-1 272
-72
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Finanz- und Rechnungswesen 2015
Rechnungswesen, Aufgabe 2
LÖSUNG
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Betriebsabrechnung 20_5 in Tausend (TFr.)
31 Kostenstelle Stanzerei
2100 Unfertige Leder-Taschen
Ist
500 Personalkosten
Budget
Abweichung
400 Einzelmaterialkosten
144
140
4
9310 Variable Stanzerei-GK
670 Diverse Gemeinkosten
82
76
6
9330 Variable Näherei-GK
690 Abschreibungen
26
24
2
Variable HK Produktion
252
240
12
9315 Fixe Stanzerei-GK
Total Kosten
-130
-130
-8
9990 Variable Verrechnung
9995 Fixe Verrechnung
? Überdeckung
9335 Fixe Näherei-GK
9210 Variable HK Verkauf
9215 Fixe HK Verkauf
? Produktionsdifferenz
32 Kostenstelle Schneiderei
670 Diverse Gemeinkosten
690 Abschreibungen
Total Kosten
100
-2
9330 Variable Näherei-GK
125
120
5
Variable HK Produktion
4 608
81
80
300
1
9325 Fixe Schneiderei-GK
306
4
9335 Fixe Näherei-GK
400 Einzelmaterialkosten
9310 Variable HK Verkauf
9315 Fixe HK Verkauf
390 Variable BÄ unfertige Erz.
395 Fixe BÄ unfertige Erz.
? Produktionsdifferenz
33 Kostenstelle Näherei
Budget
Abweichung
320 Standard-Erlöse
500 Personalkosten
3 530
3 500
30
670 Diverse Gemeinkosten
1 095
1 090
5
9210 Variable HK Verkauf
85
90
-5
Deckungsbeitrag
4 710
4 680
30
690 Abschreibungen
Total Kosten
-2 412
-2 412
-114
9990 Variable Verrechnung
9995 Fixe Verrechnung
? Überdeckung
Ist
9215 Fixe HK Verkauf
? Standard-Gewinn
-117
-30
-15
-3 120
312
1 430
-1 378
715
429
-234
3150 Verkauf Segeltuch-Taschen
Budget
Abweichung
320 Standard-Erlöse
500 Personalkosten
950
940
10
670 Diverse Gemeinkosten
430
426
4
690 Abschreibungen
350
350
1 730
1 716
? Überdeckung
9380 Standard-E‘minderungen
9415 Fixe VV-GK
41 Kostenstelle Verwaltung/Verkauf
9995 Fixe Verrechnung
1 818
-4 500
-2 100
2150 Verkauf Leder-Taschen
Ist
Total Kosten
18
98
Abweichung
-306
-2
? Überdeckung
-1 430
-715
2 790
1 818
Budget
304
9995 Fixe Verrechnung
1 439
130
594
3100 Unfertige Segeltuch-Taschen
Ist
500 Personalkosten
715
130
594
9380 Standard-E‘minderungen
9310 Variable HK Verkauf
Deckungsbeitrag
14
-1 749
-19
9315 Fixe HK Verkauf
9415 Fixe VV-GK
? Standard-Gewinn
©Trägerorganisation
-9 600
960
4 500
-4 140
2 100
1 320
-720
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Rechnungswesen, Aufgabe 2
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LÖSUNG
b) Analysieren Sie die Produktionsdifferenz auf den fertig gestellten Segeltuch-Taschen.
Segeltuch-Taschen
Verbuchung
Standard
Differenz
2 700 000
2 700 000
1 791 000
1 800 000
4 500 000
300 000
Einzelmaterial
+
Variable Näherei-GK
=
Variable Herstellkosten
4 491 000
+
Fixe Schneiderei-GK
303 000
+
Fixe Näherei-GK
=
Total Herstellkosten
1 791 000
6 585 000
1 800 000
6 600 000
-9 000
-9 000
3 000
-9 000
-15 000
c) Beurteilen Sie die folgenden Aussagen
Nr. Aussage
Richtig
In der Regel weisen Kostenstellen
1 Unterdeckungen auf, sofern die tatsächliche Produktionsmenge höher als die
geplante Produktionsmenge liegt.
Aufgrund der Kostenstellenrechnung der
2 Stanzerei kann darauf geschlossen
werden, dass die Abschreibungen
leistungsorientiert erfolgten.
Der Überschuss im Materialvorrat ist
3 darauf zurück zu führen, dass beim
Herausfassen des Materials Zählfehler
passierten.

Begründung bei falscher Aussage
Nein, Überdeckung, da die höhere Leistungsverrechnung zu Vollkosten erfolgt, die
Kostenstellenkosten jedoch lediglich im Rahmen der variablen (allenfalls sprungfixen
Kosten) zunehmen.


Die Standardvorgaben der Standardmengen Rindsleder basieren auf Durchnittsgrössen und -Formen des Rindsleders. Je nach Exemplar ergibt sich beim Herausstanzen der Schnitteile mehr oder weniger Verschnitt.
d) Verbuchen Sie die ausgewählten Geschäftsfälle im ERP-System der Taschen AG. Bezeichnungen können abgekürzt werden.
#
Geschäftsfall
S/H
1 Für die Herstellung von Ledertaschen
S
wurde Einzelmaterial aus dem Lager bezoH
gen (Konto 120 Materialvorrat).
2 Die Kostenstelle Schneiderei rapportiert die S
geleisteten Arbeitsstunden. Diese werden
H
im System verbucht.
3 Ein Kunde zieht bei der Zahlung einer
S
Rechnung Skonto ab (Konto 110 KundenH
forderungen).
Konto
400
120
9325
9995
380
110
K-Bezeichnung
E‘Materialkosten
Materialvorrat
Fixe Schneid-GK
Fixe Verrechnung
E’minderungen FIBU
Kundenforderungen
Objekt
2100
3100
32
12
-
O-Bezeichnung
Unfertige Leder-T
Unfertige Segeltuch-T
Schneiderei
SA Erlösminderungen
e) Berechnen Sie den Leistungsgrad der Kostenstelle Stanzerei für das Jahr 20_5. Runden Sie
das Ergebnis auf eine Nachkommastelle.
Standard-Stunden
Ist-Stunden
13 000 à 20 Minuten = 4 333,33 h
4 200 h gemäss Rapport
©Trägerorganisation
4 333,3 h
4 200 h
103,2 %
Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Rechnungswesen
Aufgabe 3
Finanzplanung
Bilanz- und Erfolgsanalyse
Geldflussrechnung
Prüfungszeit
1 ½ Stunden
Punktzahl
21 von 100
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Rechnungswesen, Aufgabe 3
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LÖSUNG
Aufgabe 1: Finanzplanung (7,5 Punkte)
Plan-Erfolgsrechnung Q1/20_4
Januar
Februar
März
Total
Warenertrag
200
250
400
850
./. Warenaufwand
-120
-150
-240
-510
./. Personalaufwand
-26
-26
-26
-78
./. Abschreibungen
-20
-22
-22
-64
-1
-1
-1
-3
./. Diverser Aufwand
-62
-60
-68
-190
=
-29
-9
43
5
./. Zinsaufwand
Erfolg
Finanzplan Q1/20_4
Januar
Zahlungen von Kunden
Februar
März
Total
540
280
240
1 060
-240
-135
-195
-570
-24
-24
-24
-72
0
-12
0
-12
./. Zahlungen für diversen Aufwand
-62
-60
-68
-190
=
214
49
-47
216
-120
-120
-14
-40
80
80
-101
136
./. Zahlungen an Lieferanten
./. Zahlungen Personal
./. Zahlungen für Zinsen
Geldfluss aus Betriebstätigkeit
./. Investitionen (Kauf Fahrzeug)
./. Gewinnausschüttung
+
Aktienkapitalerhöhung mit Agio
=
Veränderung flüssige Mittel
-26
214
23
Plan-Bilanz per 31.03.20_4
Flüssige Mittel
146 Kreditoren (Warenlieferanten)
Debitoren (Kunden)
450 Passive Rechnungsabgrenzung
Warenvorrat
320 Darlehen
200
Sachanlagen (SA)
920 Aktienkapital
450
./. Wertberichtigung SA
-364 Kapitalreserven
60
Gewinnreserven
310
Gewinn
1 472
440
7
5
1 472
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Rechnungswesen, Aufgabe 3
LÖSUNG
Aufgabe 2: Verschuldungsfaktor (1 Punkt)
a)  Warenvorrat = Warenaufwand 560 : Lagerumschlag 8 = 70
Schlussbestand = Anfangsbestand 80 – Abnahme 20 = 60
b) Effektivverschuldung = Fremdkapital 300 – (Flüssige Mittel + Forderungen) 140 = 160
Verschuldungsfaktor = Effektivverschuldung 160 : Cashflow 50 = 3,2
Aufgabe 3: Aktivitätsanalyse (1,5 Punkte)
a) Wareneinkauf = Warenaufwand 180 – Warenvorratsabnahme 4 = 176
Kreditorenumschlag = Wareneinkauf 176 :  Kreditorenbestand 22 = 8
 Kreditorenfrist = 360 Tage : Kreditorenumschlag 8 = 45 Tage
b) Debitorenumschlag = 360 Tage : 36 Tage = 10
 Debitorenbestand = Warenverkauf 240 : 10 = 24
Schlussbestand Debitoren = Anfangsbestand 27 – Debitorenabnahme 6 = 21
c) Für 20 Tage raschere Zahlung wird 3% Skonto offeriert.
Jahreszinsfuss = 3% : 20 Tage  360 Tage = 54%
©Trägerorganisation
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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Rechnungswesen, Aufgabe 3
LÖSUNG
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Aufgabe 4: Analyse von Bilanz, Erfolgsrechnung und Geldflussrechnung (5 Punkte)
Nr. Aussage
1 Durch den Kauf einer Sachanlage gegen Barzahlung sinkt der Anlagedeckungsgrad 2.
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Durch Auflösung stiller Reserven kann die
Eigenkapitalrendite gemäss externer Rechnung
gesteigert werden.
Wenn Leasing bilanziert wird, sinkt der Eigenfinanzierungsgrad.
In der DuPont-Pyramide wird die Eigenkapitalrendite in EBIT-Marge und Kapitalumschlag
aufgegliedert.
Wird der Geldfluss aus Betriebstätigkeit gesteigert, verringert sich der Zinsdeckungsfaktor.
Durch Umwandlung eines Kreditors (Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen) in
ein langfristiges Darlehen sinkt der Liquiditätsgrad 2.
Bei steigendem Zinsaufwand vermindert sich
die Gesamtkapitalrendite.
Richtig Begründung bei falscher Aussage




Der Zinsdeckungsfaktor steigt.

Der Liquiditätsgrad 2 steigt.


Ein negativer Geldfluss aus Betriebstätigkeit
(Cashdrain) kann auch entstehen, ohne dass
ein Verlust vorliegt.
Die Gesamtkapitalrendite wird aufgegliedert,
nicht die Eigenkapitalrendite.
Die Gesamtkapitalrendite bleibt unverändert
(EBIT bleibt konstant).

EBITDA unterscheidet sich gegenüber dem
Geldfluss aus Betriebstätigkeit hauptsächlich
durch Zinsen, Steuern sowie Veränderungen
von Debitoren, Vorräten und Kreditoren.

Je höher der Verschuldungsfaktor desto besser
die Bonität.
Die Bonität ist bei tiefem Verschuldungsfaktor besser.

©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Rechnungswesen, Aufgabe 3
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LÖSUNG
Aufgabe 5: Geldflussrechnung (6 Punkte)
Geldflussrechnung 20_7
Geldfluss aus Betriebstätigkeit
Gewinn
11
+ Abschreibungen
9
./. Zunahme Debitoren
-4
+ Abnahme Materialvorrat
2
+ Bestandesänderungen unfertige und fertige Erzeugnisse
4
+ Zunahme Kreditoren
1
./. Abnahme Rückstellungen
-2
./. Veräusserungsgewinn
-2
19
Geldfluss aus Investitionstätigkeit
./. Kauf Sachanlagen
-14
+ Verkauf Sachanlagen
4
-10
Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit
./. Gewinnausschüttung
-10
-10
= Abnahme flüssige Mittel
-1
Schlussbilanz 31.12.20_7
Flüssige Mittel
Debitoren (Kunden)
2 Kreditoren (Materiallieferanten)
21 Übriges kurzfristiges Fremdkapital
11
3
Übrige kurzfristige Forderungen
3 Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Materialvorrat
6 Rückstellungen
Unfertige und fertige Erzeugnisse
5 Aktienkapital
30
Sachanlagen
93 Kapitalreserven
7
./. Wertberichtigung Sachanlagen
-23 Gewinnreserven
17
Gewinnvortrag
107
20
7
12
107
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Rechnungswesen, Aufgabe 3
LÖSUNG
Geldfluss aus Betriebstätigkeit (direkt, war nicht verlangt)
./.
./.
./.
./.
./.
=
Zahlungen von Kunden
Zahlungen an Lieferanten
Zahlungen sonstiger Betriebsaufwand
Verwendung Rückstellungen
Zinszahlungen
Steuerzahlungen
Geldfluss aus Betriebstätigkeit
124
-29
-71
-1
-1
-3
19
©Trägerorganisation
Seite 5 von 5
Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Rechnungswesen
Aufgabe 4
- Eigenkapitaltransaktion (Rückkauf eigener Aktien)
- Investitionsrechnung
Prüfungszeit
1 Stunde
Punktzahl
16 von 100
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Rechnungswesen, Aufgabe 4
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LÖSUNG
Aufgabe 1: Rückkauf eigener Aktien zum Zweck der Kapitalherabsetzung
durch Ausgabe von handelbaren Put-Optionen (8 Punkte)
1.1
Wie hoch ist der Nettorückkaufpreis (Rückkaufpreis abzüglich Verrechnungssteuer)
einer Alpha Aktie?
Lösung
Berechnung
Rückkaufpreis pro Aktie brutto
./. 35% VSt auf (80.00 – 20.00 nom.)
CHF
CHF
80.00
21.00
= Nettorückkaufpreis
CHF
59.00
Der Nettorückkaufpreis einer Alpha-Aktie beträgt CHF
1.2
1 P.
59.00.
Der Kurs einer Alpha-Aktie beträgt CHF 74.00. Berechnen Sie den inneren Wert einer
einzelnen Option. (Der innere Wert entspricht der Differenz zwischen dem Börsenkurs
und dem Ausübungspreis.)
Lösung
Berechnung
Ausübungspreis
Börsenkurs
CHF
CHF
80.00
74.00
= Innerer Wert von 15 Optionen
Innerer Wert einer Option (6.00 : 15)
CHF
CHF
6.00
0.40
Der innere Wert einer Option beträgt CHF
1.3
1 P.
0.40.
Aktionär A. Meier besitzt 50 Alpha-Aktien. Er möchte ihm Rahmen dieses Aktienrückkaufangebotes 4 Aktien an die Alpha AG verkaufen. Wie viele Put-Optionen muss er noch
zukaufen bzw wie viele Put-Optionen kann er an der Börse verkaufen?
Lösung
Berechnung
Der Verkauf von 4 Alpha-Aktien benötigt
./. Optionen bereits in Besitz von A. Meier
= Zusätzlich benötigte Optionen
A. Meier kann _________ Optionen verkaufen bzw. muss
©Trägerorganisation
60 Optionen
-50 Optionen
10 Optionen
10 Optionen zukaufen.
1 P.
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Rechnungswesen, Aufgabe 4
Seite 2 von 5
LÖSUNG
Fortsetzung von Aufgabe 1
1.4
Alle ausgegebenen Optionen wurden eingelöst. Wie hoch ist das Aktienkapital nach
dieser Kapitalherabsetzung?
Lösung
Berechnung
45‘000 Optionen
Total Optionen (pro Aktie eine Option)
Zurückgekaufte Aktien (pro 15 Optionen  Rückkauf 1 Aktie) 3‘000 Aktien
= Kapitalherabsetzung: 3‘000 x 20 nom
CHF
60‘000.-
Bisheriges Aktienkapital
CHF
900‘000.-
Aktienkapital NACH Kapitalherabsetzung
CHF
840‘000.-
Das Aktienkapital beträgt nach der Kapitalherabsetzung CHF
1.5
1.6
840‘000.-.
1 P.
Beurteilen Sie die unmittelbaren Auswirkungen dieser Eigenkapitaltransaktion auf die
unten genannten Grössen (Zutreffendes ankreuzen):
Zunahme
Abnahme
Keine Veränderung
Cashflow



Anlagedeckungsgrad 2



EBIT



Kapitalumschlag



Liquiditätsgrad 2



2 ½ P.
Beurteilen Sie, ob die nachfolgenden Aussagen richtig oder falsch sind:
1. Eine Put-Option mit europäischem Ausübungsmodus kann während der ganzen Laufzeit
verkauft werden.
Richtig
Falsch


2. Eine Put-Option ist „out of the money“, wenn der
vereinbarte Ausübungspreis über dem aktuellen
Kurs liegt.

3. Der Wert der Put-Option fällt, wenn der Kurs des
Basiswertes steigt.

©Trägerorganisation


1 ½ P.
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Rechnungswesen, Aufgabe 4
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LÖSUNG
Teilaufgabe 2.1: Eröffnung eines Convenience-Shops im Hauptbahnhof Zürich
(6 Punkte)
2.1.1 Berechnen Sie die statische Rendite dieser geplanten Investition (auf eine Kommastelle
genau).
Berechnung
CHF
4‘500‘000
Nettoerlös pro Jahr
./. Warenaufwand 4‘500‘000 x 55%
2‘475‘000
=
2‘025‘000
Bruttogewinn (45%)
./. Umsatzmiete 4‘500‘000 x 11%
./. Übrige jährliche fixe Betriebsausgaben
=
-495‘000
-1‘273‘000
257‘000
Jährlicher Cashflow
./. Abschreibungen (1‘200‘000 – 100‘000) : 10
./. Kalk. Zinsen [(1‘600‘000 + 500‘000) : 2] x 8%
=
CHF
-110‘000
-84‘000
63‘000
Jährlicher Gewinn
Berechnung statische Rendite
Statische Rendite: (Reingewinn + Zinsen) x 100
 Kapitaleinsatz
(63‘000 + 84‘000) x 100 = 14%
(1‘600‘000 + 500‘000) : 2
Die statische Rendite beträgt
14 %.
©Trägerorganisation
2 P.
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Finanz- und Rechnungswesen 2015
Rechnungswesen, Aufgabe 4
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Fortsetzung von Teilaufgabe 2.1
2.1.2 Berechnen Sie den Kapitalwert (Net Present Value, NPV) der geplanten Investition bei
einem kalkulatorischen Zinssatz von 8%.
Berechnung
CHF
CHF
CHF
1‘724’470
185‘200
46‘300
./. Investition
./. UV-Erhöhung
CHF
CHF
-1'200'000
-400‘000
Kapitalwert
CHF
355‘970
Cashflow
Rückfluss UV
Liquidationserlös
257‘000 x 6.710
400‘000 x 0.463
100‘000 x 0.463
=
=
=
Der Kapitalwert (NPV) der geplanten Investition beträgt CHF
2 P.
355‘970.
.
2.1.3 Wie hoch muss der jährliche Umsatz mindestens sein, damit der Kapitalwert (bei einem
kalkulatorischen Zinssatz von 8%) dieser Investition nicht unter null gerät? Alle übrigen
Grundlagen für die Investitionsberechnung (Seite 4) verändern sich nicht.
Berechnung
Investition Ladeneinrichtung
UV-Erhöhung
./. Liq.Erl./Rückfl.UV-Erh. 500 x 0,463
Annuität:
1‘368‘500 : 6.710
= CHF
= CHF
= CHF
CHF
1‘200‘000
400‘000
-231‘500
1‘368‘500
= CHF
203‘949.3
Min. Bruttomarge = 203‘949.3 + 1‘273‘000
= CHF 1‘476‘949.3
Mindestumsatz bei Kapitalwert 0
= CHF
4‘343‘969
Kapitalwert 355‘970 : Rbf 6.71
= CHF
53‘051
= 34%
Mögliche Umsatzeinbusse
= CHF
156‘031
= 100%
Mindestumsatz: 4‘500‘000 – 156‘031
= CHF
4‘343‘969
= 34%
ODER
Der jährliche Umsatz muss mindestens CHF
4‘343‘969 betragen.
©Trägerorganisation
2 P.
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Rechnungswesen, Aufgabe 4
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Teilaufgabe 2.2: Investition Kaffeemaschine (2 Punkte)
Aufgabe
Ab welcher Menge verkaufter Kaffee pro Jahr lohnt sich der Kauf einer Kaffeemaschine?
(Dynamische Berechnung)
Berechnung
Investitionsbetrag
= CHF
24‘000
Annuität: 24‘000 : 2.577
+ Jährliche Servicekosten
= TOTAL
= CHF
= CHF
= CHF
9‘313
3‘000
12‘313
X = Anzahl verkaufte Kaffees
2x - 12‘313 = 0.5x 
X
=
8‘209 Kaffees
ODER
24‘000 =
(1.5x -3‘000) * 2.577
31‘731 =
3.8655x
x =
Ab
8‘209
8‘209 verkaufter Kaffees pro Jahr loht sich der Kauf einer Kaffeemaschine
©Trägerorganisation
2 P.
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Rechnungswesen
Aufgabe 5
Konzernrechnung
Kalkulation
Prüfungszeit
1 ½ Stunden
Punktzahl
21 von 100
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Rechnungswesen, Aufgabe 5
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Aufgabe 1: Eigenkapitalnachweis (3 Punkte)
Eigenkapitalnachweis 20_9
Aktienkapital
Kapitalreserven
Gewinnreserven
Anfangsbestand
300
100
+
Kapitalerhöhungen
100
50
./.
Gewinnausschüttungen
+
Gewinne
=
Schlussbestand
400
150
©Trägerorganisation
Total Holding- Minderheiten Total
aktionäre
Eigenkapital
600
50
650
150
15
165
-40
-40
-2
-42
90
90
3
93
250
800
66
866
200
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Rechnungswesen, Aufgabe 5
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Aufgabe 2: Quotenkonsolidierung (4 Punkte)
Konsolidierungsbogen Ende 20_4
Bilanz
H
T
Aktiven
Diverse Aktiven
J
Passiven Aktiven
J 40%
Passiven Aktiven
Konsolidierung
Soll
Passiven
Konzern
Haben Aktiven Passiven
400
80
150
60
Warenvorrat
90
30
50
20
Beteiligung an T
60
202515
Beteiligung an J
26
12410
100
40
60
9321
10
Aktivdarlehen
540
8
Goodwill
1510
Div. Fremdkapital
309
35
Passivdarlehen
Aktienkapital
40
16
100
40
40
132
360
200
20
30
12
2012
200
Kapitalreserven
50
25
10
4
254
50
Gewinnreserven
80
19
15
6
92
Gewinn Bilanz
37
11
5
2
3182
80
151
676
676
Erfolgsrechnung H
Warenertrag
600
200
200
J (100%)
Ertrag Aufwand
1000
Finanzertrag
Finanzaufwand
110
T
Aufwand
Warenaufwand
110
Ertrag Aufwand
200
150
80
J 40%
Soll
300
160
120
Gewinn ER
14
5
20
2
356
39
90
36
37
11
5
2
1007
200
200
400
400
160
©Trägerorganisation
742
Konzern
Ertrag
1 340
20
858
3
2
14
4
31
1007
742
22
Goodwill-Abschr.
Diverser Aufwand
151
Haben Aufwand
8
7
96
36
Konsolidierung
Ertrag
400
2
431
3182
160
36
36
36 1 343 1 343
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Rechnungswesen, Aufgabe 5
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Aufgabe 3: Buchungssätze zur Konzernrechnung (8 Punkte)
a)
Welche Buchung ist im Rahmen der Kapitalkonsolidierung falsch?




b)
Welche Buchung ist im Rahmen der Ausscheidung der Minderheitsanteile falsch?




c)
Aktienkapital / Beteiligung an T 45
Kapitalreserven / Beteiligung an T 54
Gewinnreserven / Beteiligung an T 18
Goodwill / Beteiligung an T 40
Aktienkapital / MAK 15
Kapitalreserven / MAK 18
Gewinnreserven / MAK 6
Gewinn Erfolgsrechnung / MAG Erfolgsrechnung 4
Welche Buchung ist richtig unter der Voraussetzung, dass der Goodwill im Erwerbszeitpunkt
40 betrug?




Goodwill-Abschreibung / Gewinn Erfolgsrechnung 30
Gewinn Bilanz / Gewinnreserven 24
Gewinnreserven / Goodwill 24
Kapitalreserven / Goodwill 40.
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Rechnungswesen, Aufgabe 5
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Fortsetzung von Aufgabe 3
d)
H lieferte T im Jahr 20_4 Waren im Fakturawert von 120 (Einstandswert 80). Der Warenvorrat
aus konzerninternen Lieferungen betrug bei T 48 (Anfang 20_4) bzw. 36 (Ende 20_4). Welche
Buchung ist falsch?




e)
T schüttete folgende Dividenden aus: 20_1 = 0, 20_2 = 0, 20_3 = 12, 20_4 = 16. Welche
Buchung ist richtig?




f)
Gewinn Erfolgsrechnung / Ertrag aus assoziierter Gesellschaft 10
Beteiligung an A / Gewinn Bilanz 10
Beteiligungsertrag / Gewinn Bilanz 2
Beteiligung an A / Gewinnreserven 10
T verkaufte H Anfang 20_3 eine selbst hergestellte Sachanlage im Fakturawert von 50 (Herstellkosten 30). Die Anlage wird im Einzelabschluss von H und im Konzernabschluss linear indirekt
auf 10 Jahre abgeschrieben. Welche Buchung ist richtig?




h)
Beteiligungsertrag / Gewinn Erfolgsrechnung 16
Gewinn Erfolgsrechnung / Beteiligungsertrag 16
Gewinn Bilanz / Gewinnreserven 12
Beteiligungsertrag / Gewinnreserven 16
Anfang 20_4 betrug das Eigenkapital von A 150. A schüttete 20_4 eine Dividende von 5 aus und
erzielte einen Gewinn von 15. Welche Buchung ist richtig?




g)
Warenertrag / Warenaufwand 120
Gewinnreserven / Warenvorrat 12
Warenvorrat / Gewinn Bilanz 3
Warenvorrat / MAK 4
Produktionserlös (Fabrikateertrag) / Gewinn Erfolgsrechnung 50
Gewinn Erfolgsrechnung / Ertrag aus aktivierter Eigenleistung 30
Gewinn Bilanz / Sachanlagen 50
Wertberichtigung Sachanlagen / Gewinnreserven 2
H gewährte T am 30.04.20_4 ein Darlehen von 100, das halbjährlich am 30.04. und am 31.10.
zu 6% p.a. nachschüssig verzinslich ist. Welche Buchung ist richtig?




Aktivdarlehen / Passivdarlehen 100
Zinsertrag / Zinsaufwand 3
Zinsertrag / Gewinn Erfolgsrechnung 4
Passive Rechnungsabgrenzung / Aktive Rechnungsabgrenzung 1
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Rechnungswesen, Aufgabe 5
Seite 5 von 5
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Aufgabe 4: Kalkulation (6 Punkte)
a) Bei wieviel Franken liegt die Preisuntergrenze für das Erzeugnis B bei Unterbeschäftigung?
Bei Unterbeschäftigung sind dies die variablen Kosten
Fr. 180
b) Wie hoch müsste der wertmässige Verkaufsumsatz mit A sein, um einen Gewinn von 10%
des Umsatzes zu erzielen?
Gewinnziel
Fixkosten
DB-Marge./.Gewinnmarge
100 000
50% - 10%
Fr. 250 000
c) Es werden voraussichtlich 100 Stück A und 500 Stück B verkauft.
Wie viele Stück C müssen verkauft werden, um einen Gewinn von Fr. 15 000 zu erzielen.
Zu deckende Fixkosten + Gewinn
./. Durch den Verkauf von 200 A erzielte DB (100 • 450)
./. Durch den Verkauf von 500 B erzielte DB (500 • 120)
= Durch den Verkauf von C zu erzielende DB‘s
Gewinnziel
Ziel-Deckungsbeitrag
DB/Stück
195 000
-45 000
-60 000
90 000
90 000
90
1 000 Stück
d) Auf welches Erzeugnis müssen Sie zur Optimierung des Deckungsbeitrages bei einem Engpass in
der Fertigung am ehesten verzichten? Ein Fremdbezug ist nicht möglich. Begründen Sie Ihre Antwort.
Verzicht auf Erzeugnis: Erzeugnis C
Begründung:
Es geht am wenigsten DB je Stunde verloren
e) Bei wieviel Franken liegt die Preisuntergrenze für das Erzeugnis B, falls bei einem Engpass in der
Fertigung das Erzeugnis A verdrängt würde.
Variable Kosten je B
+ Opportunitätskosten
= Verkaufspreis B
Fr. 180.Fr. 135.Fr. 315.-
3 Stunden à Fr. 45/h = Fr. 135
Grenzkosten
f) Die Kosten für die Beschaffung (buy) sind wie folgt:
Erzeugnis A
Kosten bei Fremdbezug je Stück
Fr.
Erzeugnis B
480
Fr.
Erzeugnis C
192
Fr.
125
Berechnungen (werden nicht bewertet)
Erzeugnis A
Erzeugnis B
Erzeugnis C
DB-Entgang je Stück
Fr.
30
Fr.
12
Fr.
15
DB-Entgang je Stunde
Fr.
3
Fr.
4
Fr.
5
Einkauf Erzeugnis:
Begründung:
Erzeugnis A
Der DB-Entgang liegt mit Fr. 3/h am tiefsten
©Trägerorganisation
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Steuern
Aufgabe 1
Mehrwertsteuer
Prüfungszeit
1 ½ Stunden
Punktzahl
50 von 100
Beachten Sie bitte folgende Punkte:
1.
Kontrollieren Sie, ob dieser Aufgabensatz vollständig ist. Er umfasst nebst dem Deckblatt
insgesamt 17 Seiten.
2.
Schreiben Sie Ihren Namen und Ihre Kandidatennummer auf jedes Lösungsblatt.
3.
Schreiben Sie Ihre Antworten direkt in die dafür vorgesehenen Lücken in der
Aufgabenstellung.
4.
Legen Sie die Lösungsblätter und allfällige Notizblätter in die Umschlagmappe.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
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Steuern, Aufgabe 1
Seite 1 von 17
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Wo in den Aufgaben von Steuern, steuerlicher Belastung usw. die Rede ist, betrifft
dies nur die Mehrwertsteuer.
Sämtliche Geschäftsfälle sind nach dem ab 1.1.2010 gültigen MWSTG bzw. der
MWSTV zu lösen und bei sämtlichen Lösungen sind die aktuellen, seit dem
1. Januar 2011 gültigen Steuersätze anzuwenden.
Sofern eine in der Fragestellung verlangte Begründung der Lösung fehlt, wird diese
- auch wenn richtig - als falsch bewertet.
Fall 1 (6.0 Punkte)
Bestimmen Sie in den nachfolgenden Fällen den Ort der Leistung. Für das korrekte Ankreuzen
erhalten Sie einen halben Punkt. Für eine möglichst aussagekräftige Begründung (idealerweise die
präzise Angabe einer rechtlichen Grundlage) erhalten Sie einen weiteren halben Punkt.
Widersprüchliche Aussagen ergeben keine Punkte.
Hinweis:
Alle nachgenannten Leistungserbringer sind im Inland ansässig und im MWST-Register eingetragen.
1.1. JEAN CHABLET (Einzelfirma) besorgt das Rasenmähen und den Heckenschnitt im Garten
eines in Pontarlier (F) gelegenen Wohnhauses einer Privatperson.
Der Ort der Leistung befindet sich im


Inland
Ausland
Rechtliche Grundlage: Art. 7 Abs. 1 Bst. a MWSTG (werkvertragliche Lieferung)
1.2. Die BLS AG verkauft der in Nantes (F) wohnhaften ANNE DENEUVE eine Fahrkarte für eine
Bahnfahrt von Thun nach Brig.
Der Ort der Leistung befindet sich im


Inland
Rechtliche Grundlage: Art. 8 Abs. 2 Bst. e MWSTG
©Trägerorganisation
Ausland
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Steuern, Aufgabe 1
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1.3. Die TRADE AG verkauft ab ihrem Lager in Winterthur Textilien an die in Genua (I) ansässige
MODA SARL. Mit dem Transport nach Genua beauftragt sie ein Transportunternehmen.
Der Ort der Leistung (Verkauf Textilien) der TRADE AG befindet sich im


Inland
Ausland
Rechtliche Grundlage: Art. 7 Abs. 1 Bst. b MWSTG
1.4. Die BODENSEE ZEITUNG AG publiziert im Auftrag der in Bregenz (A) ansässigen BREGENZER FESTSPIELE GMBH ein Inserat, in dem für die Aufführung von Mozarts «Zauberflöte»
geworben wird.
Der Ort der Leistung (Publikation Inserat) befindet sich im


Inland
Ausland
Rechtliche Grundlage: Art. 8 Abs. 1 MWSTG
1.5. Die TRANSPORTS SA (Speditionsunternehmen) befördert im Auftrag der in Grenoble (F)
ansässigen CUISINE SA eine Ladung Küchenutensilien von Genf nach Lausanne. Der Ort der
Leistung der TRANSPORTS SA befindet sich im


Inland
Ausland
Rechtliche Grundlage: Art. 8 Abs. 1 MWSTG
1.6. Die KEHRICHTVERBRENNUNGSANLAGE HAGENNOLZ verbrennt bzw. entsorgt im Auftrag
der in Konstanz (D) ansässigen BLOCK GMBH Industrieabfälle.
Der Ort der Leistung befindet sich im


Inland
Rechtliche Grundlage: Art. 8 Abs. 1 MWSTG
©Trägerorganisation
Ausland
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Steuern, Aufgabe 1
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Fall 2 (6.0 Punkte)
Bestimmen Sie durch Ankreuzen, ob in den folgenden Fällen eine steuerbare oder eine von der
Steuer ausgenommene Leistung vorliegt.
 Wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Leistung steuerbar ist, bringen Sie in der Spalte
«steuerbar» ein Kreuz an und vermerken Sie im Feld «Satz» daneben den anzuwendenden
Steuersatz,
 in diesem Fall sind nur die weissen Felder auszufüllen.
 Wenn Sie der Meinung sind, dass eine von der Steuer ausgenommene Leistung vorliegt,
bringen Sie in der Spalte «ausgenommen» ein Kreuz an und bestimmen, ob eine freiwillige
Versteuerung (Option) möglich ist oder nicht. Wenn Sie die Möglichkeit einer Option bejahen,
vermerken Sie zusätzlich im Feld «Satz» den anwendbaren Steuersatz,
 in diesem Fall sind nur die schattierten Felder auszufüllen.
Begründungen sind nicht erforderlich.
Ergänzende Hinweise:
 Alle Leistungen werden von im MWST-Register eingetragenen Unternehmen erbracht
 Alle Leistungen werden im Inland erbracht (Ort der Leistung im Inland)
Beschreibung
steuerbar
Satz
ausgenommen
Option möglich?
nein
2.1. Vermieten einer Wohnung an eine
Privatperson (zur Benutzung als
Wohnsitz)
ja
Satz
X
X
2.3. Verkauf von Obligationen
X
X
2.4. Verkauf von Eintrittstickets für ein
Musical
X
X
2.5%
2.5. Vermieten eines nicht mehr benötigten Lagerschuppens an eine Privatperson zur Verwendung als Hobbyraum
X
X
8.0%
2.2. Vermieten eines Bankschliessfachs
(zur Aufbewahrung von Wertsachen)
2.6. Vermieten eines Campingplatzes an
Touristen
X
X
8.0%
3.8%
©Trägerorganisation
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Steuern, Aufgabe 1
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Fall 3 (7.0 Punkte)
Die im MWST-Register eingetragene HANDELS AG in Spiez hat im Sommer des Jahres 2007 eine
Lagerhalle auf ihrem Areal in Spiez erstellen lassen. Damals fielen auf den Baukosten
CHF 140‘000.-- an Vorsteuern an, die abgezogen wurden. Dies, weil die Halle zu 100% für die
steuerbare Tätigkeit verwendet wurde.
Im März 2014 wird die Lagerhalle für CHF 2‘000‘000 (inkl. Wertanteil des Bodens von
CHF 200‘000) ohne Option an eine Immobiliengesellschaft verkauft. In den Jahren zwischen
Erstellung und Verkauf erfolgte nur der übliche Liegenschaftsunterhalt.
3.1. Welche Steuerfolge/n ergibt/ergeben sich bei der HANDELS AG aus diesem Verkauf?
Kreuzen Sie die jeweils zutreffende/n Aussage/n an.
 Die HANDELS AG schuldet Umsatzsteuer.
 Die HANDELS AG schuldet keine Umsatzsteuer.
 Die HANDELS AG muss eine Vorsteuerkorrektur vornehmen.
 Die HANDELS AG muss keine Vorsteuerkorrektur vornehmen.
 Die HANDELS AG muss eine Vorsteuerkürzung vornehmen.
 Die HANDELS AG muss keine Vorsteuerkürzung vornehmen.
 Andere Aussage: ……………………………………………………………………………………..
3.2. Nennen Sie die präzise/n rechtliche/n Grundlage/n für Ihre Aussage/n unter Ziffer 3.1 hiervor:
Art. 31 Abs. 2 Bst. b MWSTG und Art. 21.Abs. 2 Ziff. 20 MWSTG
3.3. Berechnen Sie nachfolgend in nachvollziehbarer Art und Weise den allfällig geschuldeten
Steuerbetrag der HANDELS AG:
Vorsteuerabzug im Jahr 2007
./. Abschreibungen (Art. 31 Abs. 3 MWSTG): 2007 – 2013  35%
Vorsteuerkorrektur
©Trägerorganisation
CHF
- CHF
CHF
140‘000.-49‘000.-91‘000.--
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Steuern, Aufgabe 1
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Beantworten Sie die nachfolgenden Fragen unter der Voraussetzung, dass für den Verkauf der
obigen Liegenschaft das Meldeverfahren angewendet wird und die Immobiliengesellschaft nach
dem Kauf 50% der Lagerhalle mit Option und 50% ohne Option vermietet.
3.4. Welche Steuerfolge/n ergibt/ergeben sich bei der HANDELS AG und der Immobiliengesellschaft aus diesem Verkauf bzw. Kauf? Kreuzen Sie die jeweils zutreffende/n Aussage/n an.
 Die HANDELS AG schuldet Umsatzsteuer.
 Die HANDELS AG schuldet keine Umsatzsteuer.
 Die Immobiliengesellschaft muss eine Vorsteuerkorrektur vornehmen.
 Die Immobiliengesellschaft muss keine Vorsteuerkorrektur vornehmen.
 Die Immobiliengesellschaft muss eine Vorsteuerkürzung vornehmen.
 Die Immobiliengesellschaft muss keine Vorsteuerkürzung vornehmen.
 Andere Aussage: …………………………………………………………………………………….
3.5. Nennen Sie die präzise/n rechtliche/n Grundlage/n für Ihre Aussage/n unter Ziffer 3.4 hiervor:
Art. 31 Abs. 2 Bst. b MWSTG
3.6. Berechnen Sie nachfolgend in nachvollziehbarer Art und Weise den allfällig geschuldeten
Steuerbetrag der Immobiliengesellschaft?
50% des Vorsteuerabzug im Jahr 2007
./. Abschreibungen (Art. 31 Abs. 3 MWSTG): 2007 – 2013  35%
Vorsteuerkorrektur
©Trägerorganisation
CHF
- CHF
CHF
70‘000.-24‘500.-45‘500.--
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Steuern, Aufgabe 1
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Seite 6 von 17
Fall 4 (8.0 Punkte)
Die im MWST-Register eingetragene HAUS AG mit Sitz in Schaffhausen ist im Immobilienbereich
tätig. Sie besitzt Liegenschaften im In- und Ausland. Dabei handelt es sich sowohl um Wohnliegenschaften als auch um gewerblich genutzte Objekte.
Die nachfolgend dargestellten Vorgänge sind hinsichtlich möglicher Steuerfolgen zu beurteilen.
Zu jedem einzelnen Geschäftsfall erhalten Sie einen Hinweis, welcher mehrwertsteuerliche Teilbereich (Vorsteuerabzug oder Umsatzsteuer) konkret zu beurteilen ist. Allfällige Steuerbeträge
(Umsatzsteuer, Bezugsteuer, abzugsfähige Vorsteuern, Vorsteuerkorrekturen oder -kürzungen)
sind zu berechnen.
Begründen Sie ihre Antworten stichwortartig mit einer prägnanten Aussage oder der relevanten
rechtlichen Grundlage.
Ergänzende Hinweise:
Gehen Sie davon aus,
 dass die von Unternehmen mit Sitz im Inland an die HAUS AG gestellten Rechnungen, soweit
es sich um steuerbare Leistungen handelt, den formellen Anforderungen genügen;
 dass die von Unternehmen mit Sitz im Inland an die HAUS AG gestellten Rechnungen, die von
der Steuer ausgenommene Leistungen zum Gegenstand haben, keine MWST ausweisen
(d.h. die Leistungserbringer haben nicht optiert);
 dass alle nachgenannten Unternehmen mit Sitz im Ausland nicht im schweizerischen MWSTRegister eingetragen sind.
4.1. Die HAUS AG lässt in einem mit Option vermieteten Büro die Wände neu streichen. Die
Rechnung des Malerunternehmens beläuft sich auf CHF 10‘800 (inkl. 8.0% MWST).
Beurteilen Sie den Geschäftsfall bezüglich Vorsteuerabzug.
Abzugsfähige
Vorsteuer:
CHF 800.-- Mögliche Begründung
 Art. 28 Abs. 1 MWSTG
 Leistungsbezug für steuerbare Ausgangsleistung
 für unternehmerische Tätigkeit mit Anspruch auf
Vorsteuerabzug
4.2. Die HAUS AG verkauft einem Investor eine Parzelle unbebautes Land am Stadtrand von
Schaffhausen für CHF 100‘000 (exkl. allfällige MWST).
Beurteilen Sie den Geschäftsfall bezüglich Umsatzsteuer.
Geschuldete
CHF
Umsatzsteuer:
0.-- Mögliche Begründung
 Art. 24 Abs. 6 Bst. c MWSTG
 Der Preis des Bodens gehört nicht zum mehrwertsteuerlich relevanten Entgelt / zur Bemessungsgrundlage
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Steuern, Aufgabe 1
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4.3. Die SCHAFFHAUSER NACHRICHTEN AG stellt der HAUS AG ein Inserat im Betrag von
CHF 2‘160 (inkl. 8.0% MWST) in Rechnung. Mit dem Inserat werden Mieter für eine der HAUS
AG gehörende Gewerbeliegenschaft in Tuttlingen (D) gesucht.
Beurteilen Sie den Geschäftsfall bezüglich Vorsteuerabzug.
Abzugsfähige
Vorsteuer:
CHF 160.-- Mögliche Begründung
 Art. 28 Abs. 1 MWSTG i.V.m. Art. 60 MWSTV
 Leistungsbezug für eine unternehmerische Leistung
im Ausland, die im Inland optierbar wäre
4.4. Die HAUS AG lässt ein ihr gehörendes Mehrfamilienhaus in Riedheim (D), dass sie zu Wohnzwecken an Private vermietet, durch die LIEGENSCHAFTSVERWALTUNGS AG mit Sitz in
Deutschland verwalten. Die LIEGENSCHAFTSVERWALTUNGS AG stellt dafür der HAUS AG
ein Verwaltungshonorar von umgerechnet CHF 12‘250 in Rechnung.
Beurteilen Sie den Geschäftsfall bezüglich Bezugsteuer.
Geschuldete
Bezugsteuer:
CHF
0.-- Mögliche Begründung
 Ort der Leistung im Ausland (Art. 8 Abs. 2 Bst. f
MWSTG)
 nicht abgedeckt über den Wortlaut von Art. 45 Abs. 1
Bst. a MWSTG (der Bezugsteuer unterliegen nur
Dienstleistungen die nach dem Empfängerortsprinzip
gemäss Art. 8 Abs. 1 zu beurteilen sind)
4.5. Die HAUS AG engagiert sich auch im sozialen Wohnungsbau. In Schaffhausen lässt sie ein
Mehrfamilienhaus mit günstigen Mietwohnungen, die sie in der Folge an Private mit tiefen Einkommen vermieten will, erstellen. Die Erstellungskosten belaufen sich auf CHF 10‘000‘000
(inkl. 8.0% MWST). Der Kanton Schaffhausen beteiligt sich mit einer Subvention von
CHF 500‘000 an diesen Erstellungskosten.
Beurteilen Sie den Geschäftsfall bezüglich Vorsteuerkürzung.
Vorsteuerkürzung:
CHF
0.-- Mögliche Begründung
 Vorsteuerabzug nach Art. 29 Abs. 1 MWSTG ausgeschlossen, womit sich eine Vorsteuerkürzung erübrigt
 Objektbezogene Subvention für eine Tätigkeit ohne
Anspruch auf Vorsteuerabzug (Art. 75 Abs. 1
MWSTV)
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4.6. Die HAUS AG vermietet Herrn HUGELSHOFER (Privatperson) seit vielen Jahren eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Bülach. Die monatliche Miete beläuft sich auf CHF 2‘000
(exkl. allfällige MWST). Nun möchte Herr HUGELSHOFER im Untergeschoss des Mehrfamilienhauses, weil er sich ein zweites Auto zugelegt hat, noch einen Parkplatz dazu mieten. Die
HAUS AG schliesst mit Herrn HUGELSHOFER einen weiteren (separaten) Mietvertrag über
diesen Parkplatz ab. Die monatliche Miete des Parkplatzes beläuft sich auf CHF 80 (exkl. allfällige MWST).
Beurteilen Sie den Geschäftsfall (eine monatliche Parkplatzmiete) bezüglich Umsatzsteuer.
Geschuldete
CHF
Umsatzsteuer:
0.-- Mögliche Begründung
 ausgenommene Leistung (Art. 21 Abs. 2 Ziffer 21 Bst.
c MWSTG)
 Nebenleistung zur (nicht optierbaren) Wohnungsmiete
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Fall 5 (5.0 Punkte)
Kreuzen Sie die aus Ihrer Sicht korrekte Lösung an. Für das korrekte Ankreuzen erhalten Sie
einen halben Punkt. Für eine möglichst aussagekräftige Begründung (idealerweise die präzise
Angabe einer rechtlichen Grundlage) erhalten Sie einen weiteren halben Punkt. Widersprüchliche
Aussagen ergeben keine Punkte.
5.1. Die im MWST-Register eingetragene MOTT AG rechnet die MWST nach vereinbarten Entgelten und der Saldosteuersatzmethode ab. Sie vermietet neben ihrer Kerntätigkeit (Handel)
auch zwei Büros an Gewerbetreibende. Für diese Mieterträge kann die MOTT AG optieren.
 richtig
 falsch
Rechtliche Grundlage: Art. 77 Abs. 3 MWSTV
5.2. Die im MWST-Register eingetragene COMMERCE GMBH wendet die Saldosteuersatzmethode an. Der ihr zugeteilte Saldosteuersatz ist 2.1%. In einer deutschen Zeitschrift lässt sie Werbeinserate schalten. Der deutsche Verlag stellt dafür umgerechnet CHF 2‘000 in Rechnung.
Die COMMERCE GMBH schuldet die Bezugsteuer im Betrag von
 CHF 0.- CHF 42.- CHF 160.-Rechtliche Grundlage: Art. 45 Abs. 1 Bst. a MWSTG i.V.m. Art. 91 MWSTV
5.3. Die ESTV hat der PIZZA FANTASTICO GMBH zwei Saldosteuersätze bewilligt. 5.2% für den
Betriebszweig Restaurant und 0.1% für den Betriebszweig Pizza-Kurier. Es ist ausreichend,
wenn die Erträge beider Betriebszweige über ein einziges Ertragskonto in der Buchhaltung
erfasst werden.
 richtig
 falsch
Rechtliche Grundlage: Art. 84 Abs. 3 MWSTV
5.4. Die TREU AG eröffnet in Frauenfeld am 1.1.2014 ein Treuhandbüro. Gemäss Businessplan /
Budget wird sie im Geschäfts- und Kalenderjahr 2014 einen Umsatz aus Treuhanddienstleistungen von voraussichtlich CHF 1‘900‘000 erzielen. Die TREU AG kann ab Beginn der Steuerpflicht
 die Saldosteuersatzmethode mit dem Satz von 6.1% anwenden
 die Saldosteuersatzmethode mit dem Satz von 6.1% nicht anwenden
Rechtliche Grundlage:
Art. 37 Abs. 1 MWSTG i.V.m. Art. 78 Abs. 2 MWSTV (Steuerschuldlimite von CHF 109‘000.-- ist überschritten)
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5.5. Der FC OBERFURTHAL (ehrenamtlich geführter Fussballverein) erzielt einen steuerbaren
Inlandumsatz von CHF 180‘000 (Sponsoring, Stadionrestaurant). Der Kassier des Vereins
fragt Sie an, ob der Verein die MWST mit der Saldosteuersatzmethode abrechnen könne.
Der FC OBERFURTHAL kann
 die Saldosteuersatzmethode mit den Sätzen 6.1% und 5.2% anwenden
 die Saldosteuersatzmethode mit den Sätzen 6.1% und 5.2% nicht anwenden
Rechtliche Grundlage:
Art. 37 Abs. 5 MWSTG i.V.m. Art. 77 Abs. 2 Bst. a MWSTV (Pauschalsteuersatzmethode möglich)
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Fall 6 (4.0 Punkte)
6.1. Die in Frankreich ansässige LES PLANIFICATEURS SA erbringt im Jahr 2014 für Kunden
mit Sitz im Inland Architekturleistungen (Planungsarbeiten im Zusammenhang mit im Inland
liegenden Grundstücken) für umgerechnet CHF 120‘000.
Kreuzen Sie die zutreffende Aussage an. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Die LES PLANIFICATEURS SA muss sich ins Schweizer MWST-Register eintragen
lassen.

Die LES PLANIFICATEURS SA kann sich ins Schweizer MWST-Register eintragen
lassen.

Eine mehrwertsteuerliche Registrierung der LES PLANIFICATEURS SA in der Schweiz
ist ausgeschlossen.
6.2. Die in Bern ansässige Stiftung PRO ENZIAN erzielt folgende Erträge:
Spenden von Personen mit Sitz im Inland
Spenden von Personen mit Sitz im Ausland
Subventionen des Kantons Bern
Dividenden aus Aktien (5%-Beteiligung)
Total
CHF
CHF
CHF
CHF
CHF
290‘000
40‘000
20‘000
10‘000
360‘000
Die Abschlüsse der letzten 5 Jahre zeigten ein ähnliches Bild.
Kreuzen Sie die zutreffende Aussage an. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Die Stiftung PRO ENZIAN muss sich ins MWST-Register eintragen lassen.

Die Stiftung PRO ENZIAN kann sich ins MWST-Register eintragen lassen.

Eine mehrwertsteuerliche Registrierung der Stiftung PRO ENZIAN ist ausgeschlossen.
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6.3. Der in St. Gallen ansässige VERBAND ZUR FÖRDERUNG DER WILDIMKEREI (Verein)
erzielt folgende Erträge:
Statutarisch festgesetzte Mitgliederbeiträge von Personen mit
Sitz im Inland
Statutarisch festgesetzte Mitgliederbeiträge von Personen mit
Sitz im Ausland
Verkauf von Büchern an Personen mit Sitz im Inland (ab Lager
St. Gallen)
Verkauf von Büchern an Personen mit Sitz im Ausland (ab Lager
St. Gallen)
Schulungen und Kurse über die Wildimkerei in St. Gallen
Kapitalerträge (Zinsen)
Total
CHF
80‘000
CHF
12‘000
CHF
20‘000

CHF
3‘000

CHF
CHF
CHF
25‘000
2‘000
142‘000
Welches ist der für die Abklärung der Steuerpflicht massgebende Umsatz? Kennzeichen Sie
die entsprechenden Ertragspositionen mit «» und benennen Sie den massgebenden
Umsatz betragsmässig. Begründungen sind nicht erforderlich.
Massgebender Umsatz: CHF 23‘000
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Fall 7 (4.0 Punkte)
Füllen Sie für die nachstehenden Geschäftsfälle den jeweils abgebildeten Teil des Abrechnungsformulars vollständig aus.
7.1. Die im MWST-Register eingetragene TRADE AG in Winterthur verkauft ab Hafen Rotterdam
(NL) Kunststoffgranulat an zwei Kunden:
 Der in Prag (CZ) ansässigen DUBČEK S.R.O; Verkaufsumsatz: CHF 100‘000 (exkl. allfällige MWST).
 Der in Liestal (CH) ansässigen MEIER KUNSTSTOFFE AG; Verkaufsumsatz: CHF 50‘000
(exkl. allfällige MWST).
Die TRADE AG beauftragt die SPEDI AG in Winterthur mit dem Transport der Ware von
Rotterdam nach Prag bzw. Liestal.
150‘000
150‘000
150‘000
0
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Steuern, Aufgabe 1
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7.2. Die im MWST-Register eingetragene IMMO AG in St. Gallen vermietet Gewerberäumlichkeiten in der ganzen Schweiz. 70% der Mieterträge stammen aus mit Option vermieteten
Objekten, 30% aus ohne Option vermieteten Objekten. Umsatz: CHF 1‘000‘000 (exkl. allfällige
MWST).
1‘000‘000
700‘000
300‘000
300‘000
700‘000
700‘000
56‘000
56‘000
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Steuern, Aufgabe 1
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Fall 8 (5.0 Punkte)
Nennen Sie für die nachfolgenden Fälle das für die MWST relevante Entgelt (Bemessungsgrundlage) und berechnen Sie die geschuldete Umsatzsteuer. Wenn Sie der Meinung sind, dass keine
Umsatzsteuer geschuldet ist, vermerken Sie einen Steuerbetrag von CHF 0.--. Begründungen sind
nicht erforderlich.
Ergänzende Hinweise:
 alle nachgenannten Leistungserbringer sind im Inland ansässig und im MWST-Register eingetragen
 alle angegebenen Beträge verstehen sich inkl. allfällige MWST
8.1. Anwalt LUZIUS KOFMEHL stellt einem Klienten mit Sitz im Inland rechtliche Abklärungen im
Zusammenhang mit einer geplanten Ausweitung von Geschäftsaktivitäten nach Frankreich wie
folgt in Rechnung:
Mein Honorar für Rechtsberatung gemäss Vereinbarung
Spesen:
Flug Zürich-Paris
Hotelübernachtung in Paris
Total
CHF 10‘000
Steuerbares Entgelt:
CHF 10‘550
Geschuldete Umsatzsteuer: 8.0% von 10‘550
CHF
 Spesen =
CHF
300
CHF
250
CHF 10‘550
781.50
Kostenersatz im Sinne von Art. 24 Abs. 1 / Art. 19 Abs. 4 MWSTG (wird
nicht bewertet)
8.2. Die METZGEREI SALA verkauft einer Kundin folgendes Geschenkset zum Pauschalpreis von
CHF 50:
Aus der internen Preiskalkulation der METZGEREI SALA ist folgendes bekannt:
Wertanteil Fleischwaren
CHF
30
Wertanteil Wein
CHF
11
Wertanteil Holzbrett
CHF
9
Steuerbares Entgelt:
Geschuldete Umsatzsteuer:
CHF
2.5% von
8.0% von
Total Steuerbetrag
Wird nicht bewertet:
 Art. 19 Abs. 1 MWSTG
 Art. 19 Abs. 2 MWSTG (im Umkehrschluss)
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CHF
CHF
30
20
CHF
CHF
CHF
50
0.75
1.50
2.25
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Steuern, Aufgabe 1
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Fall 9 (5.0 Punkte)
Die im MWST-Register eingetragene IMPEX AG in Zürich ist im internationalen Warenhandel tätig.
Nehmen Sie Stellung zu den Fragen im Zusammenhang mit den nachfolgend dargestellten
Geschäftsfällen und begründen Sie Ihre Antworten mittels präziser Angabe einer rechtlichen
Grundlage oder einer Ziffer einer MWST-Info.
Gehen Sie davon aus, dass wo immer eine Zollabfertigung erfolgt, die relevanten Zollbelege auch
erstellt werden bzw. vorhanden sind.
9.1. Die IMPEX AG verkauft der in Winterthur ansässigen TRADE AG Kunststoffprofile für
CHF 50‘000, die die TRADE AG ihrerseits an die in Den Haag (NL) ansässige VAN BEETEREN B.V. weiterverkauft.
Die IMPEX AG erteilt der in Kloten ansässigen SPEDI AG den Auftrag, die Profile ab ihrem
Lager am Firmensitz direkt zum Kunden der TRADE AG nach Den Haag (NL) zu transportieren. Die SPEDI AG erstellt (im Auftrag der TRADE AG) auch die Ausfuhrzollanmeldung.
Schuldet die IMPEX AG für die an die TRADE AG in Rechnung gestellte Leistung die MWST?
Nein. Gemäss Art. 23 Abs. 2 Ziffer 1 und Art. 23 Abs. 3 MWSTG liegt eine direkte
Ausfuhr vor. MWST-Info 04 Ziffer 8.2.1.
Bei Reihengeschäften (hier vorliegend) erstreckt sich die direkte Ausfuhr und somit die
Steuerbefreiung auf alle beteiligten Lieferanten.
9.2. Die SPEDI AG stellt der IMPEX AG den Transport der Kunststoffprofile gemäss Ziffer 9.1 hiervor mit CHF 2‘000 in Rechnung.
Schuldet die SPEDI AG für die an die IMPEX AG in Rechnung gestellte Leistung die MWST?
Nein. Obwohl sich der Ort der Leistung im Inland befindet (Art. 8 Abs. 1 MWSTG), ist die
Dienstleistung der SPEDI AG von der Steuer befreit (Art. 23 Abs. 2 Ziffer 6 MWSTG).
MWST-Info 04 Ziffer 8.4.
9.3. Die IMPEX AG verkauft der in Zug ansässigen GLOBAL ACTIVITY AG Elektronikgeräte, die
sich im Zollfreilager Zürich-Flughafen befinden.
Schuldet die IMPEX AG für die an die GLOBAL ACTIVITY AG in Rechnung gestellte Leistung
die MWST?
Nein. Obwohl sich der Ort der Leistung im Inland befindet (Art. 7 Abs. 1 MWSTG), ist die
Lieferung der IMPEX AG von der Steuer befreit (Art. 23 Abs. 2 Ziffer 3 MWSTG und
MWST-Info 04 Ziffer 8.3).
9.4. Die IMPEX AG verfügt über eine Unterstellungserklärung für die Einfuhr in eigenem Namen.
Sie bestellt bei einem belgischen Lieferanten Waren und weist diesen an, diese direkt an ihren
Kunden, die HAFNER AG in Biel, zu versenden. Die Einfuhrverzollung erfolgt mit besagter Unterstellungserklärung.
Warenfluss:
Belgischer Lieferant  HAFNER AG
Rechnungsfluss: Belgischer Lieferant  IMPEX AG  HAFNER AG
Schuldet die IMPEX AG für die an die HAFNER AG in Rechnung gestellte Leistung die
MWST?
Ja. Aufgrund der Unterstellungserklärung verlagert sich der Ort ihrer Lieferung an die
HAFNER AG ins Inland (Art. 3 MWSTV und MWST-Info 06 Ziffer 2.4 und 4.1).
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Steuern, Aufgabe 1
LÖSUNG
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9.5. Anlässlich einer Einfuhr von Handelswaren hat der Zolldeklarant irrtümlicherweise einen
Einfuhrwert von CHF 100‘000 statt korrekterweise CHF 10‘000 deklariert. Statt CHF 800.-- hat
die Eidg. Zollverwaltung antragsgemäss eine Einfuhrsteuer von CHF 8‘000.-- erhoben. HILDI
ABDERHALDEN (Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen, führt die Buchhaltung der IMPEX AG) schlägt vor, die zu viel erhobene Einfuhrsteuer bei der Eidg. Zollverwaltung zur
Rückerstattung zu beantragen. Wie stellen Sie sich zu diesem Vorschlag.
Die Eidg. Zollverwaltung wird einem solchen Rückerstattungsbegehren nicht entsprechen, weil die IMPEX AG besagte Einfuhrsteuer als Vorsteuer abziehen kann (Art. 59
Abs. 2 MWSTG).
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Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
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Steuern
Aufgabe 2
Direkte Steuern
Verrechnungssteuer
Prüfungszeit
1 ½ Stunden
Punktzahl
50 von 100
(davon Direkte Steuern 38 und Verrechnungssteuer 12)
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Steuern Aufgabe 2
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LÖSUNG
Aufgabenteil A
Direkte Steuern
Lösung zu Fall 1 (1.0 Punkte)
X
Die Aussage 1 ist falsch und die Aussage 2 ist richtig.
Lösung zu Fall 2 (1.0 Punkte)
X
Die Aussage 1 ist richtig und die Aussage 2 ist falsch.
Lösung zu Fall 3 (5.0 Punkte)
a)
Tatbestand (Einkünfte / Abzüge)
Bemerkungen und Berechnungen
Einkünfte gemäss Aufgabenstellung:
Nettosalär in 9 Monaten
Wertschriftenertrag:
- Zinsen
- Beteiligungserträge zu 60%
Eigenmiete
Abzüge gemäss Aufgabenstellung:
Fahrtkosten
Mehrkosten der Verpflegung
Übrige Berufsauslagen*
0.25
4‘000
30‘000
24‘000
0.25
0.50
0.25
-900
-2‘400
-3‘000
0.50
0.50
0.50
-900
-1‘500
-12‘000
0.25
0.25
0.50
-2‘400
0.50
-6‘500
136‘400
0.25
0
4.50
Pro rata temporis für 9 Monate
Pro rata temporis für 9 Monate
Nettosalär umgerechnet auf 12
Monate = 144‘000; davon 3% =
4‘320. Maximalabzug 4‘000 für 12
Monate, für 9 Monate 3‘000
Effektiv, steueramtlich akzeptiert
Effektiv, steueramtlich akzeptiert
1‘700 + 700 gemäss Art. 33 Abs. 1
bis
Buchstabe b DBG
Art. 35 Abs. 1 Buchstabe a DBG
Punkte
108‘000
60% von 50‘000 Teilbesteuerung
Weiterbildungskosten, effektiv
Vermögensverwaltungskosten
Werterhaltende Liegenschaftskosten
Allgemeine Abzüge und Sozialabzüge:
Versicherungsprämien
Kinderabzug
Steuerbares Einkommen*
Total Punkte
CHF
Lösungshinweis:
*Oder: 3% von 108'000 = 3‘240; in diesem Fall beläuft sich das steuerbare Einkommen auf 136‘160.
b)
Elterntarif nach Art. 36 Abs. 2 bis DBG (0.50 Punkte. Sofern nur der Begriff aufgeführt wird oder nur der vollständige Artikel, d.h. Nummer mit Absatz und Buchstabe:
0.25 Punkte)
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Finanz- und Rechnungswesen 2015
Steuern Aufgabe 2
LÖSUNG
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Lösung zu Fall 4 (4.0 Punkte)
a)
Genugtuungsentschädigung CHF 45’000
X
Von der Steuer ausgenommen
Gesetzesartikel:
Artikel 24 Bst. g DBG
Je 0.5 Punkte für richtige Antwort und für den richtigen Artikel inkl. Buchstabe
b)
Kapitalleistung aus der Vorsorgestiftung (Pensionskasse) des Arbeitgebers CHF 425’000
X Gesonderte Besteuerung.
Gesetzesartikel:
Artikel 22 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 38 DBG
0.50 Punkte für richtige Antwort und je 0.25 Punkte für den richtigen Artikel mit Absatz und
Buchstabe.
c)
Beiträge aus der privaten Taggeldversicherung (Erwerbsausfall) für den Zeitraum vom 14.
April bis zum 14. September 2014 / 154 Tage à CHF 35.- CHF 5’390
X Voll steuerbar, Zusammenrechnung mit dem übrigen Einkommen
Gesetzesartikel:
Artikel 23 Bst. a DBG
Je 0.5 Punkte für richtige Antwort und für den richtigen Artikel inkl. Buchstabe.
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Steuern Aufgabe 2
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d)
Kapitalleistung aus einer privaten Risikolebensversicherung (reine Todesfall - Risikoversicherung ohne Rückkaufswert) CHF 130’000
X Gesonderte Besteuerung
Gesetzesartikel:
Art. 23 Bst. b in Verbindung mit Art. 38 DBG
0.50 Punkte für richtige Antwort und je 0.25 Punkte für den richtigen Artikel mit Absatz und
Buchstabe.
Lösungshinweis:
Um die Punkte für die Gesetzesartikel zu erreichen, müssen diese vollumfänglich aufgeführt werden (Artikel,
Absatz, Buchstabe). Ausnahme: Bei Aufgabe b genügt bei der Angabe des Art. 38 nur der Artikel.
Lösung zu Fall 5 (4.5 Punkte)
Korrekturen / Berechnungen / Begründungen
Steuerbarer Gewinn gemäss Buchhaltung 2014
a)
b)
c)
d)
Berechnung Warenvorrat :
Saldo per 31.12.2014
270
./. zulässige Korrektur
./. 90
Zulässiger Wert
180
./. Buchwert
./. 140
oder: Erhöhung Buchwert 2/3 von 60 = 40
Aufgelöste Rückstellung wurde bereits 2013 besteuert
Privatliegenschaft (mehrheitlich privat genutzt); keine Abschreibung möglich
Nicht zulässiger Geschäftsaufwand:
 Steuer der Einzelunternehmung 37‘000
 Säule 3a der Ehefrau
6‘000
 Krankenkassenprämie 4‘000
CHF
186‘000
Punkte
0
40‘000
1.00
- 12‘000
0.75
15‘000
0.50
37‘000
6‘000
4‘000
0.25
0.25
0.25
e)
 Oder Aufrechnung Total 47‘000 (0.75 Punkte)
Privatanteil Geschäftsfahrzeug
6‘000
0.50
f)
Korrektur unterpreislicher Verkauf (14’000 ./. 10‘000)
4‘000
0.50
g)
Die Verluste aus dem Jahr 2006 sind verjährt. Damit ist kein
Abzug zulässig.
Steuerbares Einkommen 2014
0
0.50
Total Punkte
286‘000
0
4.50
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Steuern Aufgabe 2
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Lösungshinweise:
Die Stichworte in der Spalte “Korrekturen / Berechnungen / Begründungen” werden nicht bewertet. Dargestellte Berechnungen sind für die Beurteilung des Lösungsweges bzw. berechneten Betrages (allfällige
Rechnungsfehler) heranzuziehen.
Verluste aus selbständiger Erwerbstätigkeit werden bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens
berücksichtigt, nicht bei der Ermittlung der steuerbaren Einkünfte aus selbständigem Erwerb.
Lösung zu Fall 6 (3.0 Punkte)
Richtig
Punkte
Mit der Grundstückgewinnsteuer werden im monistischen und im dualistischen
System CHF 150 000 (900 000 - 750 000) erfasst.
Mit der Grundstückgewinnsteuer werden im monistischen System
CHF 100 000 erfasst (Verkehrswert/Erlös ./. Kaufpreis) und mit der Einkommenssteuer CHF 50 000 (Kaufpreis ./. Buchwert = wiedereingebrachte Abschreibungen).
Im dualistischen System gibt es keine Grundstückgewinnsteuer, da es sich
bei der Liegenschaft um Geschäftsvermögen handelt (Buchwertprinzip).
Es erfolgt keine Abrechnung über die Liegenschaft. Der ganze Gewinn wird
sowohl im monistischen wie auch im dualistischen System mit der Einkommenssteuer erfasst.
X
X
1.50
1.50
Lösung zu Fall 7 (2.0 Punkte)
1
2
3
4
Art der Unterlagen
Von der steuerpflichtigen Person selbst eingereichte Akten
Verwaltungsinterne Notizen, Weisungen oder
interne Stellungnahmen
Meldungen von Steuerbehörden und anderen
Behörden
Denunziationsschreiben
Ja
X
Nein
X
X
X
Lösung zu Fall 8 (6.0 Punkte)
Steuerbares Kapital in TCHF
Posten
Mobile Konten
Lokalisierte Betriebsaktiven
Kapitalanlageliegenschaft
Total Aktiven
Aktivenquoten (in Prozenten)
Steuerbares Kapital nach Aktivenquoten
Gesamt
220
780
3'000
4‘000
100%
800
Kanton
Kanton
Kanton
Punkte
Zug
Nidwalden Schaffhausen
0.75
220
0
0.50
540
240
1.00
3'000
0
760
240
3‘000
0
19%
6%
75%
152
48
600
0.75
3.00
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Steuern Aufgabe 2
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Steuerbarer Gewinn in CHF
Posten
Vorkolonne
Umsatz
Umsatzquoten (in Prozenten)
Nettoertrag aus Kapitalanlageliegenschaft
Betriebsgewinn
Präzipuum
Quotengewinn, in % des
Umsatzes
Steuerbarer Gewinn
Gesamt
2'500
100%
Kanton
Zug
2'000
80%
Kanton
Nidwalden
500
20%
Kanton
Schafhausen
0
0%
Punkte
100
1.00
0
0.50
0.75
100
150
-30
120
30
120
30
96
24
0
250
126
24
100
0
0.75
0
3.00
Lösung zu Fall 9 (3.5 Punkte)
a)
Soft AG
Umlaufsvermögen
Beteiligung Hard AG
Anlagevermögen
Total Aktiven
Fremdkapital
Aktienkapital
Reserven inkl. Fusionsergebnis
Total Passiven
Nach Fusion
Punkte
Hard AG
270‘000
0
200'000
70‘000
0
0.50
40‘000
290‘000
0
160000
130‘000
560‘000
0
400‘000
200‘000
110‘000
200‘000
90‘000
75‘000
100‘000
25‘000
185‘000
200‘000
175‘000
400‘000
200‘000
560‘000
Total Punkte
0
0.50
1.00
2.00
b)
Echter oder steuerbarer Fusionsgewinn CHF 85‘000; Art. 61 Abs. 5 DBG (je 0.5 Punkte = 1 Punkt)
Beteiligungsabzug (0.5 Punkte)
(Hinweis: Beteiligungsabzug auf Wertzuwachsgewinn)
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Steuern Aufgabe 2
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Lösung zu Fall 10 (6.0 Punkte)
Tatbestand
Gewinnkorrekturen pro
2014:
Betrag mit + oder – oder
0 aufführen
Verdeckte Vorteilszuwendung an
Aktionär: ja oder nein
(unter a ist noch der Betrag aufzuführen)
Punkte
+ 6'000
ja
Betrag: 120‘000
nein
1.00
1.00
1.00
c)
0
nein
1.50
d)
+ 28'000
nein
1.50
a)
+ 40'000
b)
Total
6.00
Lösungshinweis:
Buchstabe a: Je 0.50 Punkte für richtige Antwort pro Spalte sowie 1.00 Punkte für den richtigen Betrag
120‘000. Sofern die Teilbesteuerung nicht berücksichtigt, d.h. 200‘000 aufgeführt wurde, nur 0.5 Punkte.
Buchstabe b: Je 0.50 Punkte für richtige Antwort und Betrag.
Buchstaben c und d: Je 1.0 Punkte für richtige Antwort und je 0.50 Punkte für richtigen Betrag.
Lösung zu Fall 11 (2.0 Punkte)
a)
Nein (0.5 Punkte).
b)
Ja.




Übertrag eines Betriebs oder Teilbetriebs,
Weiterführung des übernommenen Betriebs oder Teilbetriebs,
Steuerpflicht besteht in der Schweiz weiter,
die für die Gewinnsteuer massgebenden Werte werden übernommen,
womit die übertragenen stillen Reserven gemäss Art. 61 Abs. 1 Buchstabe b DBG bei der Chemie
AG nicht besteuert werden.
- 0.5 Punkte für Ja
- 0.5 Punkte für mindestens zwei Voraussetzungen
- 0.5 Punkte für den Gesetzesartikel mit Absatz und Buchstabe
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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Steuern Aufgabe 2
LÖSUNG
Seite 7 von 8
Aufgabenteil B
Eidg. Verrechnungssteuer
Die Aufgaben sind ausschliesslich entsprechend der jeweiligen Fragestellung nach
dem Bundesgesetz und der Verordnung über die Verrechnungssteuer (VStG und
VStV) zu lösen.
Lösungen zu Fall 12
1.
Eine Gesellschaft hält 8% ihrer eigenen Aktien. Nennen Sie den Gesetzesartikel, der den
Erwerb von eigenen Aktien regelt und geben Sie an, innert welcher Frist diese eigenen Aktien
wieder veräussert werden müssen.
Artikel 4a VStG
Die eigenen Aktien müssen innerhalb von 6 Jahren wieder veräussert werden.
………………………………………………………………………………………………………….
2.
Innert welcher Frist muss ein Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer geltend
gemacht werden? Nennen Sie den entsprechenden Gesetzesartikel.
3 Jahre
Artikel 32 Absatz 1 VStG
………………………………………………………………………………………………………….
3.
Die Alpha AG verfügt über ein Aktienkapital von CHF 1'000'000 und wird zu je 50% durch
Herrn Morier in Lausanne und Herrn Sachs in München beherrscht. An der ordentlichen
Generalversammlung vom 15. Juni 2014 wurde beschlossen, das Aktienkapital um
CHF 500'000 zu Lasten der freien Reserven zu erhöhen. Kann die Gesellschaft im konkreten
Fall das Meldeverfahren gemäss Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe b VStV beantragen? Begründen Sie Ihre Antwort im Detail.
Ja für Herrn Morier,
wohnhaft in der Schweiz
Nein für Herrn Sachs, wohnhaft im Ausland
…………………………………………………………………………………………………………..
4.
Eine natürliche Person mit Wohnsitz im Inland erhält von einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft eine Kapitalleistung aus einer Lebensversicherung im Betrag von
CHF 100'000. Berechnen Sie die geschuldete Verrechnungssteuer und nennen Sie den
zutreffenden Gesetzesartikel.
8% von CHF 100'000 = CHF 8’000
Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c VStG
…………………………………………………………………………………………………………..
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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Steuern Aufgabe 2
Seite 8 von 8
LÖSUNG
Lösungen zu Fall 13
a.
Die Berechnung der geschuldeten Verrechnungssteuer ist im Detail darzulegen.
Beschlossene Dividende
- Reserven aus Kapitaleinlagen
Der Verrechnungssteuer unterliegend
35 % Verrechnungssteuer
b.
5'000’000
2'500’000
2'500'000
875’000
Wie kann die Gesellschaft ihre Steuerpflicht erfüllen?
Jean Holding AG (60%):
Herr Jean (20%):
Y Anstalt in Vaduz (20%):
c.
CHF
CHF
CHF
CHF
Meldeverfahren (Artikel 26a VStV)
Entrichtung
Entrichtung
Zeigen Sie auf, wie und wo jeder Aktionär die Verrechnungssteuer zurückfordern kann.
Jean Holding AG, kein Antrag auf Rückerstattung, Meldeverfahren.
Herr Jean, wohnhaft in der Schweiz, mittels seiner persönlichen Steuererklärung bei der zuständigen kantonalen Steuerbehörde.
Y Anstalt in Vaduz, Liechtenstein, keine Rückerstattung möglich, kein DBA.
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Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Löhne und Sozialversicherungen
Prüfungszeit
1 Stunde
Punktzahl
50
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Löhne uns Sozialversicherung
LÖSUNG
Aufgabe 1: AHV und BVG
Seite 1 von 11
5.0 Punkte
Per 01. Januar 2015 sind die unten stehenden Mitarbeiter neu in ein Unternehmen eingetreten. Für
Pius Weber, die Aushilfe, wurde ein Nettolohn vereinbart.
a)
Bestimmen Sie aus der Sicht des neuen Arbeitgebers in der dafür vorgesehenen Spalte das
Datum der AHV-Pflicht, oder schreiben Sie "Eintrittsmonat".
b)
Definieren Sie in der gleichen Tabelle den AHV-pflichtigen Jahreslohn der neu eingetretenen
Mitarbeitenden.
Wenn kein AHV-pflichtiger Lohn vorliegt, schreiben Sie die Ziffer 0, leere Felder werden nicht
bewertet.
Neueintritte per 01.01.2015
Name
Vorname Jahrgang Jahreslohn CHF Datum
AHV-pflicht
Fischer
Markus
AHV-pflichtiger
Lohn
1961
72'000.00
Eintrittsmonat
72'000.00
Buchmann Peter
1978
90'000.00
Eintrittsmonat
90'000.00
Kleiber
Urs
1947
22'000.00
Eintrittsmonat
5'200.00
Pauls
Emma
1999
6'000.00
01.01.2017
0
Weber
Pius
1968
1‘950.00
Eintrittsmonat
0
Pro richtig ausgefülltem Feld 0.25 Punkte – total 2.5 Punkte
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Löhne uns Sozialversicherung
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LÖSUNG
Fortsetzung von Aufgabe 1
c)
Das Unternehmen hat nur das BVG-Obligatorium abgeschlossen.
Bestimmen Sie in der dafür vorgesehenen Spalte den im BVG versicherten Lohn. Wenn kein
versicherter Lohn vorliegt, schreiben Sie die Ziffer 0. Leere Felder werden nicht bewertet.
Name
Vorname
Jahrgang
Jahreslohn CHF
BVG versicherter Lohn
Fischer
Markus
1961
72'000.00
47'430.00/47‘325.00
Buchmann
Peter
1978
90'000.00
59'670.00/59‘925.00
Kleiber
Urs
1947
22'000.00
0
Pauls
Emma
1999
6'000.00
0
Weber
Pius
1968
1'950.00
0
Werte 2014 2015 sind angepasst
Pro richtig ausgefülltem Feld 0.5 Punkte
total 2.5 Punkte
Aufgabe 2: AHV–massgebender Lohn
4.0 Punkte
Kreuzen Sie an, welche Lohnarten AHV-pflichtig sind, welche nicht.
AHVpflichtig
Lohnart
nicht
AHVpflichtig
X
Orts- und Teuerungszulage
Familienzulagen
X
Verlobungs- und Hochzeitsgeschenke unter CHF 500.00 im Jahr
X
Prämie bis zu CHF 500.00 für das Bestehen von beruflichen Prüfungen
X
Von Arbeitgebenden bezahlte Steuern
X
Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft aus der EO
X
Versicherungstaggelder bei Unfall oder Krankheit aus dem UVG oder einer
Krankentaggelversicherung
Tantiemen, feste Entschädigungen und Sitzungsgelder an Mitglieder der
Verwaltung
Pro richtigem Kreuz 0.50 Punkte
©Trägerorganisation
X
X
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Löhne uns Sozialversicherung
Seite 3 von 11
LÖSUNG
Aufgabe 3: AHV-Abrechnung
6.0 Punkte
Die Schreinerei Bucher Martin ist eine Einzelfirma und ein Einmannbetrieb:
Steuerbares Einkommen definitv
102'000.00
Verlust Vorjahr
Investiertes Eigenkapital per 31.12.14
3'000.00
32'800.00
Bezahlte Beiträge bis 31.12.14
9‘500.00
Verwaltungskosten
2.00%
FAK-Beitrag
1.60%
Zinssatz für das Eigenkapital
2.00%
Errechnen Sie die AHV/IV/EO-Beiträge, die für Martin Bucher im Januar 2015 noch fällig wurden.
Beachte Sie dabei, dass das Eigenkapital auf den nächsten Tausender aufgerundet und das AHVpflichtige Einkommen auf den nächsten Hunderter abgerundet wird.
Abrechnung Einzelfirma
Basis
Steuerbares Einkommen
Steuerbares Einkommen aufgerechnet
%
Betrag
90.30%
102'000.00
100.00%
112'956.81
Verlust Vorjahr
Zins Eigenkapital
-3'000.00
33'000.00
2.00%
Zwischentotal
-660.00
109'296.81
AHV/IV/EO Beiträge
109'200.00
9.70%
10'592.40
FAK-Beitrag
109'200.00
1.60%
1'747.20
10'592.40
2.00%
211.85
Verwaltungskosten
Bereits bezahlt
-9'500.00
Schlussbetrag Einzelfirma
3'051.45
Richtiger Endbetrag wird bewertet
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Löhne uns Sozialversicherung
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Aufgabe 4: IV-Grad
Seite 4 von 11
3.5 Punkte
Ein Mitarbeiter (Bruno Albisser) ist seit dem 1. Dezember 2014 infolge Krankheit arbeitsunfähig. Er
wird gemäss Arztzeugnis seine Arbeit nur noch teilweise aufnehmen können. Sein Jahreslohn
beträgt CHF 90'000. Die IV hat aufgrund der medizinischen Grundlagen entschieden, dass Bruno
Albisser in einer angepassten Tätigkeit noch CHF 35'000 pro Jahr verdienen kann.
a)
Nennen Sie den Zeitraum, ab wann dieser Mitarbeiter frühestens mit einer IV-Rente rechnen
kann.
Nach einem Jahr
b)
1.0 Punkte
Bestimmen Sie in unten stehender Tabelle die entsprechenden Beträge. Den IV-Grad errechnen Sie auf zwei Kommastellen genau.
Kriterien
Betrag/Prozent/Stufe
Valideneinkommen
90'000.00
Invalideneinkommen
35'000.00
Erwerbseinbusse
55'000.00
IV-Grad
Rentenstufe
Pro richtigem Feld 0.5 Punkte
61.11%
¾ - Rente
2.5 Punkte
©Trägerorganisation
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Löhne uns Sozialversicherung
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LÖSUNG
Aufgabe 5: Leistungen der ALV
5.0 Punkte
Ein Arbeitgeber mit fünf Mitarbeitenden wurde im Februar 2015 zahlungsunfähig. Alle Arbeitsverhältnisse sind ungekündigt, die Löhne können den Mitarbeitenden nicht mehr ausbezahlt werden,
obwohl sie weitergearbeit haben. Der Konkurs wurde eröffnet, die Lohnforderungen bestehen.
a)
Kreuzen Sie an, welche Entschädigung die betroffenen Mitarbeitenden von der Arbeitslosenversicherung während des oben beschriebenen Sachverhalts fordern können.
Entschädigungen der ALV
Kreuz
Arbeitslosenentschädigung
Kurzarbeitsentschädigung
Schlechtwetterschädigung
Insolvenzentschädigung
X
1.0 Punkt
b)
Kreuzen Sie an, ob die untenstehenden Aussagen zu oben beschriebenem Sachverhalt richtig
oder falsch sind.
Leistungen der ALV
Richtig
Alle betroffenen Mitarbeiter können eine Kurzarbeitsentschädigung von 80%
für 3 Monate bei der ALV beantragen.
Alle betroffenen Mitarbeiter können eine Insolvenzentschädigung von 100%
für höchstens 4 Monate bei der ALV beantragen.
Falsch
X
x
Alle betroffenen Mitarbeiter können eine Insolvenzentschädigung von 80%
für 8 Monate bei der ALV beantragen.
X
Alle betroffenen Mitarbeiter können eine Schlechtwetterentschädigung von
100% für 2 Monate bei der ALV beantragen.
X
Je 1.0 Punkte
4.0 Punkte
©Trägerorganisation
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Löhne uns Sozialversicherung
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Aufgabe 6: Kurzarbeit und Sozialversicherungbeiträge
4.5 Punkte
Ein Unternehmen (GmbH) muss für zwei Monate 50% Kurzarbeit einführen. Die Lohnsumme bei
einer vollen Beschäftigungslage beträgt 225’000 pro Monat . In diesem Unternehmen wird kein 13.
Monatslohn ausbezahlt. In dieser monatlichen Lohnsumme ist der Lohn des Geschäftsführers von
CHF 15’000 (pro Monat) enthalten. Dieser Geschäftsführer hat Einzelunterschrift und ist massgeblich finanziell am Unternehmen beteiligt. Es handelt sich bei allen Zahlen um Bruttolöhne.
a)
Berechnen Sie die AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge, die während eines Monats der Kurzarbeit für
den Arbeitgeber total (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) gegenüber der Ausgleichskasse
fällig werden.
Beiträge
Basis
%
Betrag
AHV/IV/EO
225'000.00
10.3%
23'175.00
ALV 1
220'500.00
2.2%
4'851.00
ALV 2
4'500.00
1.0%
45.00
Pro richtigem Betrag 1.0 Punkte
b)
total 3.0 Punkte
Kann der Geschäftsführer ebenfalls Kurzarbeitsentschädigung beziehen? Begründen Sie Ihre
Antwort.
Der Geschäftsführer ist nicht berechtigt, eine Kurzarbeitsentschädigung zu beziehen, da er
massgeblich den Unternehmenserfolg beinflussen kann.
1.5 Punkte
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Löhne uns Sozialversicherung
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Aufgabe 7: UVG
Seite 7 von 11
6.0 Punkte
Die Mitarbeiterin Rosa Nussbaumer hatte einen unbezahlten Urlaub bewilligt bekommen. Dieser
dauerte vom 01.08.2014 bis 31.12.2014.
a)
Nennen Sie die Dauer der Nachdeckung der Unfallversicherung nach UVG.
01.08.-30.08.2014
b)
0.5 Punkte
Beschreiben Sie stichwortartig, wie Rosa Nussbaumer den Versicherungsschutz aus der
Unfallversicherung während des ganzen unbezahlten Urlaubs hätte aufrecht erhalten können.
Sie konnte bis zum 31.12.2014 eine Abredeversicherung abschliessen.
oder sie konnte eine Abredeversicherung von 180 Tg abschliessen
c)
1.0 Punkte
Frau Nussbaumer beginnt Ihre Arbeit wieder am 05.01.2015. Rosa Nussbaumer verdient pro
Monat brutto CHF 8’000.00 (x13) und ist alleinerziehend. Sie bezieht eine volle Kinderzulage
von CHF 300.— pro Monat. Am 15.02.2015 verunfallt Frau Nussbaumer und legt bis zum
27.02.2015 ein Arztzeugnis vor, welches ihre Arbeitsunfähigkeit zu 100% bestätigt.
Errechnen Sie mit Hilfe der untenstehenden Tabelle das Unfalltaggeld, welches der Arbeitgeber
für diese Absenz erhält. Rechnen Sie alle Zwischenergebnisse auf Rappen genau, und runden
Sie erst am Schluss Ihrer Berechnung auf fünf Rappen genau.
Entschädigung
Betrag
Monatslohn
8'000.00
Jahreslohn
104'000.00
Kinderzulagen pro Jahr
Versicherter Lohn
3'600.00
107'600.00
Taggeld
Absenz-Tage
Bezahlte Unfalltage
235.84
……..Tage13.00
………Tage10.00
Total Überweisung
Total Überweisung gerundet
je 0.5 Punk te total
Taggeldformerl Jahreslohn/365*80%
2'358.36
2'358.35/40
4.5 Punkte
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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
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Löhne uns Sozialversicherung
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Aufgabe 8: BVG – Pensionskasse
6.0 Punkte
Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus dem Versicherungsausweis (Pensionskasse) der Mitarbeiterin Pia Lüscher mit einem Jahreslohn von CHF 80'000.
Persönliche Daten
Vers. Nr.
33474 Arbeitgeber
Musterdienstelle
AHV-Nummer
756.2960.7176.79
Geburtsdatum
30.04.1970
Zivilstand
verheiratet
Lohndaten
Massgebender Lohn
80'000.00
Koordinationsabzug
20'000.00
Versicherter Lohn (VL)
60'000.00
Beiträge versicherte Person
in % vom VL
im Jahr
im Monat
Gesamtbeitrag
8.20%
4'920.00
410.00
Sparbeitrag
7.20%
4'320.00
360.00
1.00%
in % vom VL
600.00
im Jahr
Gesamtbeitrag
14.80%
8'880.00
740.0
Sparbeitrag
10.80%
6'480.00
540.00
Risikobeitrag
1.50%
900.00
75.00
Umlagebeitrag
2.00%
1'200.00
100.00
0.50%
in % vom VL
300.00
im Jahr
Invalidenrente
60%
36'000.00
3'000.00
Ehegattenrente/Lebenspartner
40%
24'000.00
2'000.00
7'200.00
600.00
180'000.00
Risikobeitrag
Beiträge Arbeitgeber
Teuerungsfond
Risikoleistungen
Waisenrente/Kinderrente zur IV
12%
Todesfallkapital (falls kein anderer Leistungsanspruch)
50.00
im Monat
25.00
im Monat
Die Höhe des Todesfallkapitals entspricht der Freizügigkeitsleistung mind. 100%
bzw. maximal 300% des versicherten Lohns.
Sparguthaben
Sparkapital Freizügigkeitsleistungen per 31.12.2014
201'260.55
davon Anteil BVG
70'140.90
Sparbeitrag laufendes Jahr
Altersrente
10'800.00
im Monat
Rücktrittsalter 64 / Sparkapital
Umwandlungssatz
im Jahr
731'967.35
5.88%
Rente
43'039.70
©Trägerorganisation
3'586.60
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Löhne uns Sozialversicherung
Seite 9 von 11
LÖSUNG
Fortsetzung von Aufgabe 8
Kreuzen Sie an, ob untenstehende Aussagen zum Pensionskassenausweis von Pia Lüscher richtig
oder falsch sind.
Richtig
Bei dieser Vorsorgelösung handelt es sich um ein reines
Beitragsprimat.
X
Das Risiko Alter ist im Beitragsprimat versichert.
X
Die Risiken Tod und Invalidität sind im Leistungsprimat versichert.
X
Der tiefere Koordinationsabzug weist auf eine überobligatorische
Lösung hin.
X
X
Der Sparbeitrag für das Risiko Alter beträgt total 36%.
Der Sparbeitrag für das Risiko Alter beträgt total 18%.
Falsch
X
Pro richtigem Kreuz 1.0 Punkte
total 6.0 Punkte
Aufgabe 9: Bilaterale Verträge
2.0 Punkte
Ein Mitarbeiter einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft arbeitet seit Januar 2008 in Köln.
Er hat dort eine Wohnung bezogen und erhält den Lohn von der deutschen Tochtergesellschaft.
Erklären Sie stichwortartig, welchem Land dieser Mitarbeiter sozialversicherungsrechtlicht untersteht.
Er untersteht dem deutschen Versicherungssystem – einem Arbeitgeber in der EU-Zone –
Erwerbsortsprinzip. Für eine Entsendung ist der Aufenthalt zu lang.
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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
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Löhne uns Sozialversicherung
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Aufgabe 10: Lohnabrechnung
Seite 10 von 11
8.0 Punkte
Ein Mitarbeiter trat per 31.01.2015 aus der Firma aus. Ergänzen Sie auf der Folgeseite für diesen
Mitarbeiter die Austrittslohnabrechnung (Januar 2015). Alle Beträge sind auf Rappen genau zu
rechnen, die Nettoauszahlung ist auf fünf Rappen zu runden.
Wochenstunden
40.0
Monatslohn
Fr. 7‘400.00 plus 13. Monatslohn pro rata temporis
Überzeitsaldo
16 Stunden (Entschädigung plus 25%)
Ferientage
5.50 (werden bei Austritt ausbezahlt)
Kinderzulage
ein Kind CHF 300.— pro Monat
Anteil Leistungsprämie
Fr. 1‘000.00 (wird bei Austritt ausbezahlt)
BVG Obligatorium
8.0% Anteil Mitarbeiter (kein Überobligatorium, in 12 Lohnläufen)
NBU-Prämie
0.5% Anteil Mitarbeiter
UV-Z Prämie
0.3% Anteil Mitarbeiter
Krankentaggeldprämie
1.0% Anteil Mitarbeiter
Konto
UBS 759-690-99999-XX
©Trägerorganisation
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Löhne uns Sozialversicherung
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Fortsetzung von Aufgabe 10
Bezeichnung
Ansatz
Anzahl
Betrag
Lohn
7'400.00
Anteil 13. ML
Überzeit
Ferientage
Leistungsprämie
Total
616.67
57.81
16.00
924.96
368.58
5.50
2'027.20
1‘000.00
1.00
1'000.00
11‘968.83
Zwischentotal
Kinderzulage
300.00
1
300.00
12‘268.83
Brutto
AHV/IV/EO
11‘968.83
5.15%
-616.39
ALV 1
11‘968.83
1.10%
-131.66
ALV 2
0.00
0.50%
0.00
4'972.50/4‘993.75
8.00%
-397.80/399.50
NBU-Prämie
11‘968.83
0.50%
-59.84
UV-Z
11‘968.83
0.30%
-35.91
Krankentaggeldversicherung
11‘968.83
1.00%
-119.69
BVG Obligat. Wert 2014 oder 2015
Sozialabzüge
-1‘361.29/1‘362.99
10‘907.54
Nettoauszahlung
10‘905.85
10‘905.85
Überweisung auf Konto 759-690-99999-XX per xx.01.2015
Gerundete Zahlen pro Zeile sind ebenfalls korrekt
ALV - 2 nicht erreicht, da Einkommen nicht höher als CHF 126 000 p.a. ist.
Überzeit und Ferientage
Überzeit: Jahreslohn CHF 96‘200 / Jahresstunden 2080 * 1.25
Ferientage: Jahreslohn CHF 96‘200/ 261 * 5.5 oder ML inkl. 13. Monatslohn 8016.66/21.75*5.5
©Trägerorganisation
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Recht
Prüfungszeit
1 Stunde
Punktzahl
50
©Trägerorganisation
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Recht
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Hinweis: Für ein blosses „ja“ oder „nein“ als Antwort werden keine Punkte erteilt. Ebenfalls keine
Punkte werden erteilt bei richtigem „ja“ oder „nein“, aber falscher Begründung.
1. Personenrecht / OR Allgemeiner Teil / Vertragsrecht
Gesellschaftsrecht
1.1.
Sachverhalt: Unternehmensberater Erik K. hat bei der Firma Büro- & Wohndesign AG für eine neue
Mitarbeiterin aus einem Katalog ein Pult und einen Bürostuhl bestellt. In der Auftragsbestätigung steht
in der Rubrik „Liefertermin“: „genau am 2. Juli“. Erik K. hatte gegenüber dem Verkäufer klar gemacht,
dass es für ihn sehr wichtig sei, dass der Liefertermin exakt eingehalten wird. Ihm wurde gesagt, das
sei problemlos zu schaffen.
Als die Büromöbel am 3. Juli noch nicht geliefert sind, stellt Erik K. Ihnen folgende Fragen, die Sie
ihm beantworten. Begründen Sie Ihre Antwort und nennen Sie den massgebenden Gesetzesartikel
mit Angabe des Absatzes und gegebenenfalls der Ziffer.
a) Befindet sich die Büro- & Wohndesign AG in Verzug, obwohl ich sie bisher nicht gemahnt habe?
Die Verkäuferin ist im Verzug, weil für die Lieferung ein bestimmter Verfalltag (Liefertermin) vereinbart worden ist; Art. 102 Abs. 2 OR.
2
b) Kann ich der Verkäuferin noch heute, am 3. Juli, erklären, ich trete vom Vertrag zurück oder
muss ich ihr vorher eine angemessene Nachfrist setzen?
Weil ein Fixgeschäft im Sinne von Art. 108 Ziff. 3 OR verabredet wurde, kann die Rücktrittserklärung ohne Fristansetzung erfolgen.
1.2.
2
Sachverhalt: Ein Warenhaus hat bei einem Fabrikanten von Unterwäsche unter anderem 200 Paar
weisse Herrenslip der Grösse L bestellt. Geliefert wurden aber 200 Unterhemden Grösse L. Die Ware
wurde in neutralen Kartons geliefert. Der Fehler wurde aber erst drei Wochen nach der Lieferung festgestellt, weil der Wareneingang nicht kontrolliert wurde und die gelieferten Kartons im Lagerraum abgestellt wurden.
Nun ist sich der Geschäftsführer nicht sicher, ob die 200 Unterhemden gemäss Obligationenrecht
noch zurückgeschickt werden können, oder ob die falsche Lieferung im Sinne von Art. 201 OR genehmigt wurde, weil die Ware nicht unmittelbar nach Erhalt der Lieferung kontrolliert und der Lieferantin die falsche Lieferung sofort gemeldet wurde.
Der Geschäftsführer sucht einen Rechtsanwalt auf. Dieser erklärt ihm, hier handle es sich nicht um ein
Problem eines Sachmangels und Art. 201 OR finde keine Anwendung. Die Unterhemden könnten deshalb immer noch retourniert werden. Wie wird der Rechtsanwalt wohl seine Ansicht begründen?
Hier liegt kein Fall einer mangelhaften, sondern einer falschen Lieferung vor. Somit kommt
Art. 201 OR hier gar nicht zur Anwendung. Vielmehr hat die Lieferantin den Kaufvertrag
noch gar nicht erfüllt und das Warenhaus kann nach wie vor auf Erfüllung des Kaufvertrags
klagen.
©Trägerorganisation
3
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Recht
1.3.
LÖSUNG
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Sachverhalt: Die Einzelunternehmung Claudio Barnetta Mediasolutions hat für die Einzelunternehmung Metzgerei André Zeller eine Homepage für Fr. 2‘900.-- eingerichtet. Trotz zweimaliger Mahnung
ist die Rechnung immer noch offen.
Anlässlich der Organisation der Verlobungsfeier für seine Tochter schlägt Barnetta seinem zukünftigen Schwiegersohn vor, er solle die Metzgerei Zeller mit dem Catering beauftragen. Den Rechnungsbetrag der Metzgerei könne er dann mit seiner Forderung gemäss Art. 120 OR verrechnen.
a)
Begründen Sie, warum die Verrechnung - wie sie von Barnetta vorgeschlagen wird - nicht gültig
erfolgen kann.
Eine Verrechnung ist nur möglich, wenn sich zwei Personen gegenseitig etwas schulden.
Das ist hier nicht der Fall. Der Schwiegersohn schuldet Zeller, Zeller schuldet Barnetta.
b)
Durch welche rechtlichen Schritte könnten Barnetta und/oder der zukünftige Schwiegersohn bewirken, dass die Verrechnung gültig erfolgen kann. Geben Sie auch an, ob, und wenn ja, welche
Form dabei eingehalten werden muss.
Barnetta müsste seinem zukünftigen Schwiegersohn seine Forderung durch schriftliche
(1 P) Zessionserklärung abtreten (1 P); (Art. 164 f. OR)
(Eine Schuldübernahme durch Barnetta ist nicht möglich, weil Zeller zustimmen müsste.)
1.4.
2
2
Sachverhalt: Helene Rutz ist bei einem Treuhandbüro angestellt. Ihr Aufgabengebiet umfasst das
Führen der Debitorenbuchhaltung und allgemeine Büroarbeiten. Die meisten Kunden stammen aus
den Kantonen Zürich und Aargau. Vereinzelt stammen Kunden auch aus den Kantonen Schwyz und
St. Gallen. Helene Rutz kennt die Namen der Kunden aufgrund ihrer Tätigkeit als Debitorenbuchhalterin. Sie hat aber keinen persönlichen Kontakt mit ihnen.
Der Einzelarbeitsvertrag auferlegt Helene Rutz ein Konkurrenzverbot. Sie hat sich verpflichtet, nach
Beendigung des Arbeitsverhältnisses während sechs Monaten bei keinem anderen Treuhandbüro in
der gesamten Deutschschweiz als Debitorenbuchhalterin tätig zu sein.
Ist das Konkurrenzverbot für Helene Rutz verbindlich, d.h. war der Arbeitgeber berechtigt, mit ihr ein
Konkurrenzverbot zu vereinbaren? Die Antwort ist zu begründen und der entsprechende Gesetzesartikel anzugeben.
Das Konkurrenzverbot ist rechtlich unverbindlich. Da sie keinen persönlichen Kontakt zu den
Kunden hat, hat sie keinen Einblick in den Kundenkreis im Sinne des OR, um ihren Arbeitgeber erheblich zu schädigen; Art. 340 (Abs. 2) OR.
Hinweis: Die Angabe von Art. 340a OR ist falsch, denn wenn ein Konkurrenzverbot grundsätzlich unzulässig ist, dann spielt es auch keine Rolle, dass es allenfalls in territorialer Hinsicht nicht angemessen begrenzt ist. Trotzdem können positiv zwei Punkte erteilt werden, weil
das Problem erkannt wurde.
3
1.5. Eine Angestellte hat am 5. Januar 2015 eine unbefristete Stelle angetreten. Am 17. März 2015 erkrankt
sie und wird vom Arzt bis zum 17. April krankgeschrieben. Während welcher Zeit ihrer krankheitsbedingten Verhinderung an der Arbeitsleistung hat sie gestützt auf Art. 324a Abs. 1 OR Anspruch auf
Lohnzahlung? Bitte geben Sie Anfangs- und Enddatum an.
Ein Lohnanspruch besteht vom 5. bis 17. April 2015 (3 P); (6. - 17. April gelten lassen)
(Da der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit eingegangen wurde, besteht ein Lohnanspruch
erst ab dem 1. Tag des 4. Monats; im 1. Dienstjahr von maximal 3 Wochen.)
©Trägerorganisation
3
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Recht
1.6.
LÖSUNG
Seite 3 von 7
Sachverhalt: Hans Glarner, Rebecca Rizzi und Roger Durand betreiben eine Kollektivgesellschaft auf
dem Gebiet der Anlageberatung. Wegen des hohen Haftungsrisikos wollen sie diese in eine Aktiengesellschaft umwandeln.
Die Bilanz der Firma präsentiert sich wie folgt:
Aktiven
Liquide Mittel
Debitoren
Anlagevermögen
Franken
Passiven
50‘000.-- Kreditoren
Hypothek
150‘000.-- Kapital Glarner
Kapital Rizzi
500‘000.-- Kapital Durand
700‘000.--
Franken
100‘000.-400‘000.-150‘000.-25‘000.-25‘000.-700‘000.--
Die drei Gesellschafter wollen am 3. Februar 2015 die Durand AG mit einem Aktienkapital von
Fr. 300‘000.-- gründen. Das Kapital wird bar einbezahlt. Per 2. März 2015 soll die Durand AG das
Geschäft der Kollektivgesellschaft mit Aktiven und Passiven - aus steuerlichen Gründen - zum Buchwert von Fr. 200‘000.-- übernehmen. Der entsprechende Vertrag zwischen der Kollektivgesellschaft
und der in Gründung befindlichen Aktiengesellschaft wurde am 8. Januar 2015 formgültig abgeschlossen.
Beantworten Sie die folgenden Fragen zu diesem Vorgang:
a)
Welche Mehrheit braucht der Beschluss der Kollektivgesellschafter, die Kollektivgesellschaft aufzulösen und den Geschäftsbetrieb an eine neue Gesellschaft zu verkaufen. Das Zutreffende ist
anzukreuzen.
 Einstimmiger Beschluss
b)
 Mehrheitsbeschluss
Wie wird bei der Gründung einer AG mit Barliberierung sichergestellt, dass das gezeichnete und
liberierte Aktienkapital nach der Gründung der Gesellschaft dieser auch tatsächlich zur Verfügung
steht?
Die Einzahlung muss bei einer staatlichen Depotstelle erfolgen (Art. 633 OR).
(Der Betrag wird erst frei gegeben, wenn die AG im HReg. eingetragen ist.)
c)
2
Welche formellen rechtlichen Erfordernisse müssen die Gründer einer AG in der Gründungsphase erfüllen, damit der Kauf eines Geschäftsbetriebs, der unmittelbar nach der Gründung der Aktiengesellschaft durch die Aktiengesellschaft als Sachübernahme im Sinne des Gesetzes vollzogen werden soll, für die AG gültig ist? Nennen Sie mindestens zwei Erfordernisse, die erfüllt sein
müssen.
Erwähnung der Sachübernahme in den Statuten mit Bewertung
Gründungsbericht
Prüfungsbestätigung
d)
1
2
Gemäss Obligationenrecht hat Glarner dank seiner Beteiligung am Aktienkapital in der Höhe von
Fr. 225‘000.-- die absolute Mehrheit in der Generalversammlung. Das möchten die drei Gründer
verhindern und suchen nach einer Lösung, wonach keiner die andern an der Generalversammlung überstimmen kann. Wie könnte dieses Ziel erreicht werden? Als Antwort genügt die Nennung eines Stichworts.
Stimmrechtsaktien oder Aktionärbindungsvertrag
©Trägerorganisation
2
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Recht
Seite 4 von 7
LÖSUNG
2. Ehe- und Erbrecht
2.1.
Sachverhalt: Murat Gül ist seit dem 3. April 2001 mit Fatima verheiratet. Fatima stirbt.
Das eheliche Vermögen besteht aus einer Liegenschaft im Wert von Fr. 1‘200‘000.--. Gemäss Grundbuch ist Murat Alleineigentümer der Liegenschaft.
Das unbebaute Land der Liegenschaft besass Murat schon im Zeitpunkt der Heirat zum damaligen
Wert von Fr. 200‘000.--. Weiteres Vermögen brachten die beiden Eheleute nicht in die Ehe. Im Jahr
2004 erbte Fatima von ihrem verstorbenen Vater Fr. 250‘000.--. Mit diesem Betrag und Ersparnissen
von Murat aus Arbeitserwerb im Betrag von Fr. 50‘000.-- wurde auf dem Grundstück ein Haus gebaut.
Das unbebaute Land hatte zu dieser Zeit einen Wert von Fr. 300‘000.--, sodass nach dem Bau des
Hauses die Liegenschaft einen Wert von insgesamt Fr. 600‘000.-- hatte.
a)
Wie gross ist die Ersatzforderung des Eigenguts von Fatima für die Investition ihrer Erbschaft in
den Hausbau einschliesslich des Mehrwertanteils?
Zur Beantwortung dieser Frage kann die nachfolgende Tabelle benutzt werden, muss aber nicht.
Fr. 500‘000.--
Wert der Liegenschaft vor
dem Hausbau 2004
Investitionen in Hausbau
(richtig oder falsch)
Eigengut
Murat
300‘000
Eigengut
Fatima
Errungenschaft
Murat
Total
300‘000
250‘000
50‘000
300‘000
Wert der Liegenschaft nach
dem Hausbau 2004
Beteiligungsverhältnis
300‘000
250‘000
50‘000
600‘000
6
5
1
12
Mehrwert
300‘000
250‘000
50‘000
600‘000
Total Ansprüche
600‘000
500‘000
100‘000
1‘200‘000
b)
3
Wie gross ist der Nachlass von Fatima? Die Berechnung muss nachvollziehbar sein.
Hinweis: Wenn Sie Frage a) nicht beantwortet haben, weil Sie die Mehrwertanteile nicht berechnen konnten, gehen Sie bei der Beantwortung der Frage b) von der Annahme aus, der Mehrwertanteil des Eigenguts von Fatima betrage Fr. 200‘000.-- und die Errungenschaft von Murat habe
einen Wert von total Fr. 120‘000.--.
Eigengut Fatima (Erbschaft 250‘000 + Mehrwertanteil 250‘000)
½ Anteil Errungenschaft Murat
Nachlass
Variante mit fiktiven Mehrwertanteilen
Eigengut Fatima (Erbschaft 250‘000 + Mehrwertanteil 200‘000)
½ Anteil Errungenschaft Murat
Nachlass
©Trägerorganisation
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
500‘000.-- 2 P
50‘000.-- 1 P
550‘000.-450‘000.-- 2 P
60‘000.-- 1 P
510‘000.--
3
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Recht
2.2.
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LÖSUNG
Sachverhalt: Hermann Götz stirbt 48-jährig an einem Herzinfarkt. Er ist ledig und hat keine Nachkommen. Seine Eltern sind bereits tot; Hermann war das einzige Kind seiner Eltern. Die Grosseltern
väterlicher und mütterlicherseits sind ebenfalls bereits verstorben.
Es leben nur noch folgende Verwandte:
-
Olga Peyer, die Schwester der Grossmutter mütterlicherseits
Rosemarie Götz, eine Cousine väterlicherseits, Tochter des Onkels Jonas Götz
Elvira Götz, die Witwe von Onkel Jonas Götz und Mutter von Rosemarie Götz
Anna Syz, die voreheliche Tochter des Grossvaters mütterlicherseits
Die verwandtschaftlichen Beziehungen der noch lebenden Erben gehen aus untenstehender Grafik
hervor.
Urgrosseltern
Olga Peyer
Elvira Götz
Rosemarie Götz
a)
Anna Syz
Hermann Götz
Bezeichnen Sie namentlich die Erben von Hermann Götz und geben Sie deren Erbteile in Bruchteilen an.
Anna Syz ½
Rosemarie Götz ½
(Je ½ Punkt für den Namen und die Erbquote
Olga Peyer oder Elvira Götz als Erbinnen erwähnt, je 1 Punkte Abzug)
b)
2
Berechnen Sie die Pflichtteile der Erben von Hermann Götz.
1
Keine Pflichtteile
Sachverhalt: Der Nachlass von Hermann Götz beträgt Fr. 100‘000.--. Die Erben erfahren 20 Tage nach
seinem Tod, dass der Erblasser kurz vor seinem Tod in stark angetrunkenem Zustand einen Unfall mit
einem Schaden von Fr. 600‘000.-- verursacht hat und dass die Gefahr besteht, dass die Haftpflichtversicherung auf den Nachlass von Hermann Götz Rückgriff nimmt.
c)
Begründen Sie, weshalb diese Information für die Erben wichtig ist.
Sie haften mit ihrem ganzen Vermögen für Schulden des Erblassers. Diese übersteigen
hier unter Umständen das Nachlassvermögen.
©Trägerorganisation
2
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Recht
d)
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LÖSUNG
Welchen Schritt empfehlen Sie den Erben?
1
Antrag auf Erstellung des öffentlichen Inventars oder Ausschlagung der Erbschaft
(Antrag auf amtliche Liquidation auch gelten lassen.)
3. Schuldbetreibung und Konkurs
3.1.
Sachverhalt: In folgenden Fällen stellt die Gläubigerin nach Beseitigung des Rechtsvorschlags das
Fortsetzungsbegehren. In welchem Verfahren wird die Betreibung fortgesetzt. Das zutreffende Verfahren ist anzukreuzen.
Pfändung
a) Der im Handelsregister eingetragene Inhaber eines Coiffeursalons wird von der Eidg. Steuerverwaltung für geschuldete
Mehrwertsteuern betrieben.
b) Ein im Handelsregister als Mitglied einer Kollektivgesellschaft
eingetragener Unternehmer hat für seine Freundin eine Wohnung gemietet. Nun wird er vom Vermieter für ausstehende
Mietzinse betrieben.
c) Heinz A. hat vor vier Jahren einen Partyservice gegründet. Seit
letztem Jahr beträgt der Umsatz deutlich mehr als Fr. 100‘000.-.
Trotzdem hat er sich noch nicht ins Handelsregister eintragen
lassen. Nun wird er von einem Lieferanten betrieben.
3.2.
Konkurs
Pfandverwertung



2



2



2
Sachverhalt: Ein Mieter, der ausserterminlich aus der Wohnung ausgezogen ist, wird vom Vermieter
für die drei Mietzinse bis zum ordentlichen Kündigungstermin betrieben. Der Mieter erhebt Rechtsvorschlag, den der Vermieter im Verfahren um provisorische Rechtsöffnung beseitigen konnte.
a)
Mit welcher im SchKG vorgesehenen Klage kann der Mieter verhindern, dass die provisorische
Rechtsöffnung definitiv wird?
Mit der Aberkennungsklage (Art. 83 Abs. 2 SchKG)
b)
Innerhalb welcher Frist muss er handeln?
1
Innerhalb von 20 Tagen
3.3.
2
Sachverhalt: Am Mittwoch, 4. Mai ist dem Schuldner durch einen Angestellten des Betreibungsamtes der Zahlungsbefehl zugestellt worden. An welchem Tag läuft die zehntägige Rechtsvorschlagsfrist
ab?
Beachten Sie den Auszug aus der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) im Anhang
Am Montag, 16. Mai (Art. 31 SchKG → Art. 142 Abs. 3 ZPO)
©Trägerorganisation
2
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Recht
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Seite 7 von 7
4. Strafrecht
4.1.
Sachverhalt: Treuhänder Max Randegger veruntreut Fr. 300‘000.-- eines Kunden (Art. 138 StGB).
Den veruntreuten Betrag zahlt er in Liechtenstein auf das Konto einer ihm gehörenden liechtensteinischen Stiftung bar ein. Danach überweist er den Betrag auf ein Konto seiner Frau Conchita Gonzales
Randegger, welche von der Veruntreuung weiss.
In ihrer nächsten Steuererklärung deklarieren die Eheleute diesen Betrag als Erbschaft, die die aus
Kolumbien stammende Ehefrau von ihrer Mutter gemacht hat. Conchita bringt eine Bestätigung ihres
in Bogotà wohnenden Vaters bei, nach welcher dieser seiner Tochter im Rahmen der Erbteilung
Fr. 300‘000.-- überwiesen habe, die in Liechtenstein deponiert gewesen seien. Diese Bestätigung wird
dem Steueramt vorgelegt.
Prüfen Sie, ob sich Conchita Gonzales Randegger der Verletzung von Art. 305bis StGB schuldig gemacht hat, und begründen Sie Ihre Antwort. Wenn Sie die Frage verneinen, nennen Sie ein Tatbestandsmerkmal, das nicht erfüllt ist. Wenn Sie die Frage bejahen, nennen Sie mindestens zwei Tatbestandsmerkmale, die erfüllt sind.
Beachten Sie den Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB) im Anhang.
Conchita hat Geldwäscherei begangen.
- sie handelt vorsätzlich, weil sie weiss, dass das Geld aus der Veruntreuung stammt
- sie erschwert die Auffindung des Geldes, weil sie es nach aussen als Erbschaft deklariert
und dies sogar noch mit einer Urkunde belegt
- die Vortat ist ein Verbrechen
©Trägerorganisation
3
Eidg. Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Fallstudie
Prüfungszeit
2 Stunden
Punktzahl
100
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Fallstudie
LÖSUNG
Seite 1 von 10
Teilaufgabe 1: Organisation, Datenschutz, Datensicherheit (11 Punkte)
Aufgabe 1.1
Nr.
Aussagen
R
Begründung F
Nein, Stabsstellen haben keine
Vorgabeund
Entscheidungskompetenzen. Alle Weisungen und
Entscheide werden durch die Leitung getroffen.
1
Die Stelle Stab Fi-&ReWe kann der
Lohnbuchhaltung verbindliche Anweisungen geben, welche Arbeiten terminlich bis wann zu erledigen sind.
2
Die Stelle Stab Fi-& ReWe entlastet die
Leitung Finanz- & ReWe quantitativ. Sie
koordiniert beispielsweise Meetings und
Termine.
X
3
Wenn die Sachbearbeiter/-innen der
Abteilungen „Nebenbücher“ und „Hauptbuch“ zusätzlich die Kompetenz erhalten
eigenständig die Abschreibungsläufe für
die Zwischen- und Jahresabschlüsse zu
tätigen (vorher Leitungsaufgabe) handelt
es sich um Job Enrichement.
X
4
Wenn sich die Debitoren- und Kreditorenbuchalter/-innen (Sachbearbeitung)
der Abteilung Finanz- und Rechnungswesen über eintönige Arbeit beklagen,
wäre es durch Job Enrichement möglich, sie als Sachbearbeiter auch ins
Hauptbuch einzubinden.
Bei der Erweiterung von Aufgaben
auf demselben Niveau handelt es
sich um Job Enlargement.
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Fallstudie
LÖSUNG
Seite 2 von 10
Aufgabe 1.2
Nr. Aussagen
Antwort

1
Nennen Sie zwei sinnvolle Massnahmen, um im Finanz- und Rechnungswesen die Durchlaufzeiten möglichst tief zu
halten.


2
3
Tiefhalten der Fluktuationsrate der
Mitarbeitenden (Vermeidung von
Einarbeitungszeiten neuer Mitarbeitender)
Kurze Entscheidungswege oder
Zusammenfassung von Entscheidungen
Vermeidung von Doppelspurigkeiten
Mit was für einem Instrument (Darstellungsart) können Bearbeitungszeiten Mit einem Aufgabenfolgeplan
dargestellt werden.
Nennen Sie ein Beispiel dafür, was man
im Finanz- & ReWe disponieren können
muss (was nicht fest organisiert sein
darf/kann).
Entscheidung im Rahmen der Liquiditätssteuerung, Vereinbarung einer a.o.
Zahlungsfrist mit einem Kunden oder Lieferanten
4
Nennen Sie ein Ereignis, vor dem die
Stromausfall, Brand, Verarbeitungsfehler
Datensicherung schützen muss.
5
Nennen Sie ein Ereignis, vor dem der Unerlaubte Zugriffe auf Software und DaDatenschutz schützen muss.
ten, Unerlaubter Zutritt Rechenzentrum
Aufgabe 1.3
Die Überprüfung der MWST-konformität der Rechnung gemäss Art. 26 MWSTG (v.a. korrekter Ausweis der Vorsteuer) und Einhaltung der formellen Bedingungen (Empfänger und
Erbringer, Lieferung/Dienstleistung, Entgelt, Leistungszeitpunkt/-zeitraum)
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Fallstudie
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LÖSUNG
Teilaufgabe 2: Überleitung von OR auf Swiss GAAP FER (30 Punkte)
Bilanzen in TCHF
-
Korrektur
2014
-
Bilanz FER
31.12.2014
4‘480
5‘620
-
-
5‘620
-390
+170
+108
-112
450
-
-
450
Langfristige Aufträge
4‘200
0
+1‘300
5‘500
Einrichtungen/EDV
2‘500
-
-
2'500
Fahrzeuge
7‘900
+3‘428
+1‘137
12‘465
Geschäftsliegenschaft
8‘650
0
0
8‘650
Lagerräume
5‘700
0
-198
5‘502
Finanzanlagen
280
0
2‘100
2‘380
Total Aktiven
39‘390
3‘598
4‘447
47‘435
4‘910
-
-
4‘910
793
-
-
793
7'500
-
-
7'500
648
806
1‘454
20‘000
-
-
20'000
1‘700
2‘950
Liquide Mittel
Forderungen Lieferungen&Leistungen
./. WB Forderungen L&L
Aktive Rechnungsabgrenzungen
Verbindlichkeiten L&L
Passive Rechnungsabgrenzungen
Langfristige Darlehen
Bilanz OR
31.12.2014
4‘480
Korrektur
Vorjahre
Passive latente Steuern (Rückstellung)
Aktienkapital
Gewinnreserven
4‘650
Eigene Aktien
-720
-30
-750
Jahresgewinn
5‘207
3‘671
8‘878
4‘447
47‘435
Total Passiven
39‘390
©Trägerorganisation
3‘598
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Fallstudie
Erfolgsrechnungen in TCHF
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LÖSUNG
ER OR
2014
41‘500
-
Korrektur
2014
-2‘100
ER FER
2014
39‘400
Fahrzeugaufwand (inkl. Abschreibung)
3‘200
-
-1‘137
2‘063
Aufwand Subunternehmer
6‘850
-
-
6‘850
Raumaufwand
2‘400
-
-
2‘400
Verwaltungsaufwand
2‘330
-
-
2‘330
Abschreibungen
1‘420
-
-
1‘420
Immobilienaufwand (inkl. Abschreibung)
1‘910
-
+198
2‘108
860
-
-30
830
1‘143
-
-
1‘143
-
-
+806
806
Jahresgewinn
5‘207
-
+3‘671
8‘878
Total Aufwand
66‘820
-
711
68‘228
Nettoertrag Transporte national
Nettoertrag Transporte international
33‘700
10‘200
-
-
33‘700
10‘200
6‘800
-
-
6‘800
16‘900
-
+1300
18‘200
-780
-
+108
-672
66‘820
-
+1‘408
68‘228
Personalaufwand
Finanzaufwand
Laufender Steueraufwand
Latenter Steueraufwand
Nettoertrag Spezialtransporte
Nettoertrag Lagerungen
Erlösminderungen
Total Erträge
Zusatzangaben
WB Forderungen L&L/Erlösminderungen
Berechnung Bewertungsdifferenz 2013
(390-120) – (5‘000x2%=100) = 170
Berechnung Bewertungsdifferenz 2014
390 – (5‘620 x 2%=112) = 278, Veränderung um +108
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Fallstudie
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Langfristige Aufträge
Fertigstellungsgrad
(auf eine Dezimalstelle genau)
Korrekter Stand Aktivum des langfristige Auftrages gemäss FER 22
(= Umsatz 2014, da Beginn im 2014)
Erfolg aus Auftrag 2014
Auftrag Brack
Auftrag ARP
28%
19,5%
3‘500
2‘000
+252
-300
Ergebniskorrektur 2014 gegenüber
OR-Abschluss
+1‘300
Fahrzeuge
Anschaffungswert = 7‘900 : 65% = 12‘154: 65% = 18‘698 (Anfang 2013)
Wert OR 2013 = 12‘154 / FER-Wert 2013 = 18‘698 : 6 x 5 = 15‘582  Differenz 3‘428
Wert OR 2014 = 7‘900 / FER-Wert 2014 = 18‘698 : 6 x 4 = 12‘465  Differenz 4‘565
Veränderung Bewertungsdifferenz = 4‘565 – 3‘428 = 1‘137
Geschäftsliegenschaft
Keine Korrektur
Lagerräume
Berechnung Nutzwert
(6‘920 – 6‘100) x 6,71 = TCHF 5‘502
Erzielbarer Wert
Höherer aus Markt- und Nutzwert = TCHF 5‘502
Allfällige
Erzielbarer Wert 5‘502 – Buchwert 5‘700 =
Wertbeeinträchtigung
Wertbeeinträchtigung 198
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Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
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Fallstudie
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Teilaufgabe 3: Analyse von Geldflussrechnungen (9 Punkte)
Kommentare:
-
-
Logistiker A scheint ein gesunder Wachstumsbetrieb zu sein, er investiert mehr
als er abschreibt, die Dividendenausschüttung ist angemessen
Logistiker B erwirtschaftet zu wenig operativen Cashflow um Erhaltungsinvestitionen und Rückzahlungsverpflichtungen Fremdkapital zu decken, der Betrieb
muss entweder mehr Geld verdienen oder „gesundschrumpfen“
Logistiker C hat im operativen Bereich zwei vermutliche Einmaleffekte (Debitorenabnahme und Kreditorenzunahme), er investiert zu wenig zu seiner Substanzerhaltung, er hat (zu) hohe Rückzahlungsverpflichtungen beim Fremdkapital, die
Dividendenausschüttung ist als überhöht zu betrachten
Weitere sinnvolle Antworten werden bepunktet.
Teilaufgabe 4: Eidg. Mehrwertsteuer und direkte Steuern (25 Punkte)
Aufgabe 4.1: Mehrwertsteuern
Antwort zu a)
Der Ort der Dienstleistung liegt in Italien, unterliegt nicht der eidg.
MWST.
Antwort zu b)
Der Ort der Dienstleistung liegt in der Schweiz und unterliegt somit der eidg. MWST.
Massgebender Artikel
und Absatz des MWSTG
Art. 8, Abs. 1
Aufgabe 4.2: Mehrwertsteuern
Antwort
Kein Ausweis der eidg. MWST auf der Rechnung. Der Ort der Dienstleistung
liegt in Frankreich, unterliegt nicht der eidg. MWST.
Aufgabe 4.3: Mehrwertsteuern
Antwort
Der Ort der Dienstleistung liegt in der Schweiz, aber es handelt sich um einen Export (grenzüberschreitender Transport), der von der MWST befreit ist.
©Trägerorganisation
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
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Fallstudie
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Aufgabe 4.4: Verwaltungsratsmandat
Korrekte Abrechnung für
des VR-Mandats?
Ja 
Nein

(ohne Begründung)
Richtige Handhabung
falls oben Antwort „Nein“
Rolf Planzer übt seine VR-Tätigkeit als unselbständigen Erwerb
aus. Deshalb hat ihm die Global Storage AG einen Lohnausweis
auszustellen.
Antwort „Ja“ (ohne Begründung) auch korrekt, volle Punktzahl  MWST-Info Nr. 4, Ziff. 3.9
Aufgabe 4.5: Mehrwertsteuern
Ort dieser Leistung
Abrechnung mit eidg.
MWST
Artikel und Absatz
des MWSTG.
Es handelt sich um eine Dienstleistung nach Empfängerortsprinzip
(Art. 8, Abs. 1). Die Leistung gilt somit als in Schaffhausen erbracht
und ist mit der eidg. MWST abzurechnen.
Wenn die Planzer, Deutschland in der Schweiz nicht MWST-pflichtig
ist, ist die Leistung vom Empfänger mit der Bezugssteuer abzurechnen (Art. 10, Abs. 2, lit. b)
Aufgabe 4.6: Interkantonale Steuerausscheidung
Bilanzen in TCHF
Liquide Mittel
Steuerbilanz
31.12.2014
4‘480
Hauptsitz Dietikon
Betriebsstätte Basel
4‘480
-
Restliches Umlaufvermögen
9‘880
9‘880
-
Einrichtungen/EDV (davon 1/3 in Basel)
2‘500
1‘667
833
Fahrzeuge (davon 1/2 in Basel)
7‘900
3‘950
3‘950
14‘350
14‘350
-
Finanzanlagen
1‘000
1‘000
-
Total Aktiven
40‘110
35‘327
4‘783
88,08%
11,92%
Immobilien (Liegenschaft, Lager)
In Prozenten (auf 2 Dezimalstellen)
Fremdkapital
13‘203
-
Steuerbares Eigenkapital
26‘907
23‘700
Total Passiven
40‘110
-
©Trägerorganisation
3‘207
-
Berufsprüfung Fachfrau/Fachmann im
Finanz- und Rechnungswesen 2015
Fallstudie
Erfolgsrechnungen in TCHF
Total Aufwendungen
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LÖSUNG
Steuer-ER
2014
61‘613
Hauptsitz Dietikon
5‘207
Jahresgewinn
davon Vorausanteil 10%
-
2‘812
66‘820
-
Total Nettoerträge
66‘820
40‘092
60%
66‘820
Total Ertragsseite
1‘874
521
Total Aufwandseite
In Prozenten
Betriebsstätte Basel
-
26‘728
40%
-
Aufgabe 4.7: Sonderauftrag direkte Steuern
Steuerwert vor Aufwertung:
Folge der Aufwertung
vor drei Jahren
Veränderung Steuerwert:
= Steuerwert nach Aufwertung:
Steuerbarer Gewinn aus dem
Verkauf der Liegenschaft (mit
Berücksichtigung der Aufwertung oben)
2‘700
+1‘200
3‘900
Steuerbarer Gewinn Verkauf 300 (4‘200-3‘900)
Teilaufgabe 5: Investitionsrechnung mit Fragen (8 Punkte)
Aufgabe 5.1 Statische Amortisationsrechnung (Paybackmethode)
Berechnung
8‘700 : 1‘600 = 5,4375 Jahre Amortisationsdauer
Antwort
Der Investitionsbetrag fliesst innerhalb der Nutzungsdauer zurück, soll weiterverfolgt werden.
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Fallstudie
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LÖSUNG
Aufgabe 5.2 Kapitalwertmethode (NPV-Methode)
Bezeichnung Position
Berechnungen/Zahlen in TCHF
1‘600 x 5,747 = 9‘195
Barwert Nettocashflows
2‘100 x 0,54 = 1‘134
Barwert Liq.wert
10‘919 + 1‘134 = 10‘329
= Total Barwert CF
./. Investition
./. 8‘700
= Kapitalwert
1‘629
Aufgabe 5.3
Lagerräumlichkeiten Deutschland

Alternative Möglichkeit

Teilaufgabe 6: Sozialversicherungen (17 Punkte)
Aufgabe 6.1
Gesetzliche
Unfallversicherung (UVG)
Nachdeckung von 30 Tagen und Möglichkeit des Abschlusses
einer Abredeversicherung (für max. 6 Monate).
Krankentaggeldversicherung Übertrittsrecht in eine Einzelversicherung (innert 3 Monaten).
Pensionskasse
Nachdeckung von einem Monat, Überweisung der Freizügigkeitsleistung
Aufgabe 6.2
Höhe des Taggeldes brutto
Höhe des Taggeldanspruchs
für den Monat Juni 2015
(1. Juni ist ein Montag/30. Juni
ein Dienstag, keine Feiertage)
Jahreslohn 88‘400 : 12 : 21,7 Tage x 70% = CHF 237.65
Taggeld 237.65 x 22 Arbeitstage = CHF 5‘228.30
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LÖSUNG
Aufgabe 6.3
Art der AHV-Unterstellung
Betroffene Person
Obligatorisch
Günter Hartings ist deutscher Staatsangehöriger
und wohnt in Weil am Rhein (D). Er ist bei Planzer,
Basel als Arbeitnehmer tätig.
Freiwillig
möglich
Nicht oder nicht
mehr versichert
X
Walter Baumann ist Schweizer und arbeitet seit
zwei Jahren in der Niederlassung Luxemburg von
Planzer. Er ist bei Planzer, Dietikon angestellt und
wird an Luxemburg weiterverrechnet.
X
Jean Schneider (Franzose, Alter 55) hat während
den letzten 12 Jahren bei Planzer, Dietikon gearbeitet. Er zieht im Mai 2015 mit seiner Familie nach
Neuseeland, um dort eine Privatschule zu leiten.
X
Herbert Müller lässt sich Ende April 2015 mit Alter
61 vorzeitig pensionieren und wandert nach Griechenland aus.
X
Silvio Grunolini (italienischer Staatsangehöriger) ist
seit 15 Jahren bei Planzer, Italien beschäftigt. Er
arbeitet während 2,5 Monaten als Entsandter in
der Niederlassung Zürich und wird von Planzer,
Zürich entlöhnt.
X
Aufgabe 6.4
Lohnart
Bruttobarlohn
Kinderzulagen
Betrag in CHF
Zudem stellt Planzer allen Mitarbeitenden
kostenlos Zwischenverpflegungen zur Verfügung (Einkaufswert CHF 9‘800).
580‘000.00
8‘600.00
Mutterschaftsentschädigung
14‘300.00
Volle Verpflegung/Unterkunft
23‘500.00
Privatanteil Geschäftsfahrzeug (9,6% von Kaufpreis)
19‘200.00
AHV-Lohnsumme
637‘000.00
UVG-Lohnsumme
622‘700.00
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