Teil 2_Aktuelle Themen - Kassenärztliche Vereinigung Saarland

Werbung
TEIL 2
- Aktuelle Themen–
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Europaallee 7- 9
66113 Saarbrücken
Telefon: 0681 99 83 70
Telefax: 0681 99 83 7-140
E-Mail: [email protected]
Übersicht
1. Cannabis als Medizin
•
•
•
•
•
Voraussetzungen gem. §31 Abs. 6 SGB V
Was Sie im Allgemeinen beachten sollten
Auszug BtM-VV
Nebenwirkungen/Überblick bisherige Studienlage
Weblinks
2. Bezug Grippeimpfstoffe
•
•
•
•
Ausschreibungsverbot
Wie wird verordnet?
Bezug tetravalenter Grippeimpfstoff?
Nasaler Grippeimpfstoff bei Kindern
3. Fragen?
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Europaallee 7- 9
66113 Saarbrücken
Telefon: 0681 99 83 70
Telefax: 0681 99 83 7-140
E-Mail: [email protected]
Cannabis als Medizin
Auszug § 31 Abs. 6 SGB V
„Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben
Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von
• Getrockneten Blüten
• Extrakten in standardisierter Qualität
• Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon“
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Europaallee 7- 9
66113 Saarbrücken
Telefon: 0681 99 83 70
Telefax: 0681 99 83 7-140
E-Mail: [email protected]
wenn…
Cannabis als Medizin
Voraussetzungen nach § 31 Abs. 6 SGB V
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Europaallee 7- 9
66113 Saarbrücken
Telefon: 0681 99 83 70
Telefax: 0681 99 83 7-140
E-Mail: [email protected]
Cannabis als Medizin
Was Sie im Allgemeinen beachten sollten…
•
•
•
•
Kein explizites „Verordnungsverbot“ durch eine bestimmte
FG, Voraussetzungen gemäß §31 Abs. 6 SGB V müssen
vorliegen
Reine Wunschverordnungen von Patienten sind keine
Kassenleistung. Arzt entscheidet über die medizinische
Notwendigkeit
Erstverordnung muss vorab durch die Kasse genehmigt
werden
Je nach Darreichungsform unterscheidet sich die Wirkung
von Cannabis stark
→ Die Angabe der Sorte auf dem Rezept ist notwendig!
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Europaallee 7- 9
66113 Saarbrücken
Telefon: 0681 99 83 70
Telefax: 0681 99 83 7-140
E-Mail: [email protected]
Cannabis als Medizin
Datenerhebung:
• Datenlieferung in anonymisierter Form an BfArm, nach
Ende der Therapie bzw. nach einem Jahr
→ Vergütung für den zusätzlichen Aufwand des Arztes ist
nicht vorgesehen
→ geschätzter Zeitaufwand pro Fall beträgt 45 Minuten
• Patient muss über Datenlieferung entsprechend
informiert werden
→ Infoblatt auf der Homepage des BfArm bereitgestellt
http://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesopium
stelle/Cannabis/Infoblatt_Patienten.pdf?__blob=publicationFile&
v=3
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Europaallee 7- 9
66113 Saarbrücken
Telefon: 0681 99 83 70
Telefax: 0681 99 83 7-140
E-Mail: [email protected]
Cannabis als Medizin
Daten die in anonymisierter Form erhoben werden sind u.a.:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Alter und Geschlecht des Patienten
Begründende Diagnose
Dauer der Erkrankung/Symptomatik
Angaben zu vorherigen Therapien einschl. Abbruchgründe
Fachrichtung des verordnenden Arztes
Genaue Bezeichnung der verordneten Leistung
Dosierung
Behandlungsdauer
Auswirkungen der Behandlung auf die Erkrankung/Symptome
Angaben zu Nebenwirkungen, die während der Therapie auftraten
Gründe die ggf. zur Beendigung o. Abbruch der Therapie führten
Angaben zur Entwicklung der Lebensqualität
Quelle: §1 Cannabis-Begleiterhebungsverordnung (CanBV)
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Europaallee 7- 9
66113 Saarbrücken
Telefon: 0681 99 83 70
Telefax: 0681 99 83 7-140
E-Mail: [email protected]
Cannabis als Medizin
In der Betäubungsmittel – Verschreibungsverordnung (BtM-VV)
→ wird klargestellt, dass Cannabis auch in Form von getrockneten
Blüten verschrieben werden kann (§ 1 Abs. 1 BtM-VV)
→ wird festgelegt, dass der Arzt dem Patienten innerhalb von 30
Tagen 100.000 mg Cannabis in Form von getrockneten Blüten
verordnen darf (§ 2 Abs. 1 BtM-VV)
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Europaallee 7- 9
66113 Saarbrücken
Telefon: 0681 99 83 70
Telefax: 0681 99 83 7-140
(1.000 mg Cannabisextrakt (bezogen auf Delta 9-THC) und 500 mg
Dronabinol waren bereits in der BtM-VV enthalten)
E-Mail: [email protected]
Cannabis als Medizin
Mögliche Nebenwirkungen
(Quelle: Cannabinoide in der Medizin, März 2015, AKDÄ)
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Müdigkeit, Konzentrationsstörungen
Stimmungsänderungen
Risiko für Psychosen erhöht
Schwindel
Mundtrockenheit
Reduzierter Tränenfluss
Muskelrelaxation
Appetitsteigerung
Tachykardie, orthostatische Hypotension, kardiale Ischämie, in
Einzelfälle bis zum Myokardinfarkt
• Entzugssyndrom
• Kontraindikationen:
Schwangerschaft,
kardiale
Ischämie,
Psychosen in der Vorgeschichte
• Wechselwirkungen müssen beachtet werden
http://www.akdae.de/Stellungnahmen/Weitere/20160114.pdf
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Europaallee 7- 9
66113 Saarbrücken
Telefon: 0681 99 83 70
Telefax: 0681 99 83 7-140
E-Mail: [email protected]
Cannabis als Medizin
Strenge Indikationsstellung bei:
→ Schwangerschaft und stillenden Müttern wegen
möglicher Entwicklungsstörungen des Kindes
→ Kindern und Jugendlichen (vor der Pubertät). Der
zugelassene Cannabisextrakt wird vom Hersteller zur
Anwendung bei Kindern oder Jugendlichen unter
18 Jahren nicht empfohlen, da nicht ausreichend
Daten zur Sicherheit und zur Wirksamkeit vorliegen.
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Europaallee 7- 9
66113 Saarbrücken
Telefon: 0681 99 83 70
Telefax: 0681 99 83 7-140
→ älteren Menschen, da eine größere Anfälligkeit für
zentralnervöse und kardiovaskuläre Nebenwirkungen
besteht
→ schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen
→ Hepatitis C
→ Suchterkrankungen
(Quelle: Deutsches Ärzteblatt | Jg. 109 | Heft 29–30 | 23. Juli 2012, Das therapeutische
Potenzial von Cannabis und Cannabinoiden)
E-Mail: [email protected]
Cannabis als Medizin
Überblick Studienlage
(Quelle: Cannabinoide in der Medizin, März 2015, AKDÄ)
Fazit AkdÄ:
„Für einzelne Patienten kann der therapeutische Einsatz von
Cannabinoiden sinnvoll sein (…)
Für Patienten, die unter einer Therapie mit zugelassenen
Arzneimitteln keine ausreichende Linderung von Symptomen wie
Spastik, Schmerzen, Übelkeit oder Erbrechen haben, kann die
Gabe von Cannabinoiden als individueller Therapieversuch
erwogen werden, insbesondere in der Palliativmedizin.
Eine Kombination von THC und Cannabidiol ist als
Fertigarzneimittel zur Behandlung der Spastik bei multipler
Sklerose zugelassen.“
http://www.akdae.de/Stellungnahmen/Weitere/20160114.pdf
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Europaallee 7- 9
66113 Saarbrücken
Telefon: 0681 99 83 70
Telefax: 0681 99 83 7-140
E-Mail: [email protected]
Cannabis als Medizin
Überblick Studienlage
(Quelle: Cannabinoide in der Medizin, März 2015, AKDÄ)
„Die Anwendung von Cannabinoiden scheint durch das enge
therapeutische Fenster begrenzt zu sein, weil Patienten vor allem
bei längerfristiger Therapie wegen der Nebenwirkungen oft die
Behandlung abbrechen.
Nach der derzeitigen Studienlage gibt es keinen Vorteil beim
Einsatz von Hanfcannabinoiden („Medizinalhanf“)
oder anderen aus der Cannabispflanze gewonnenen Substanzen
gegenüber einer Therapie mit THC als Rezepturarzneimittel oder
der Kombination von THC und CBD (Cannabidiol) als
Fertigarzneimittel.“ (…)
http://www.akdae.de/Stellungnahmen/Weitere/20160114.pdf
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Europaallee 7- 9
66113 Saarbrücken
Telefon: 0681 99 83 70
Telefax: 0681 99 83 7-140
E-Mail: [email protected]
Cannabis als Medizin
Weblinks:
Eine
Infobroschüre
der
Bundesapothekenkammer
Rezeptbeispielen finden Sie auf unserer Homepage unter:
inkl.
https://www.kvsaarland.de/verordnung
unter dem Punkt → Cannabis als Medizin
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des
BfArm:
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Europaallee 7- 9
66113 Saarbrücken
Telefon: 0681 99 83 70
Telefax: 0681 99 83 7-140
E-Mail: [email protected]
http://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Cannabis/_node.html
und auf der Homepage der KBV unter:
http://www.kbv.de/html/cannabis-verordnen.php
Grippeimpfstoffe
Stellungnahme des BMG hinsichtlich
Ausschreibung von Impfstoffen
der
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Europaallee 7- 9
66113 Saarbrücken
Telefon: 0681 99 83 70
Telefax: 0681 99 83 7-140
E-Mail: [email protected]
Grippeimpfstoffe
Wie wird verordnet?
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Europaallee 7- 9
66113 Saarbrücken
Telefon: 0681 99 83 70
Telefax: 0681 99 83 7-140
E-Mail: [email protected]
Grippeimpfstoffe
Wie wird verordnet?
• Bei passender Indikation gemäß Schutzimpfungsrichtlinie
ist der Bezug von Grippeimpfstoffen über die Krankenkasse
grundsätzlich möglich
• Bezug läuft über die AOK unter der Angabe des
Präparatenamens (Ziffer 8+9 auf dem Rezept ankreuzen)
• Wirtschaftlichkeit beachten
Auszug aus der Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von
Impfstoffen:
→
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Europaallee 7- 9
66113 Saarbrücken
Telefon: 0681 99 83 70
Telefax: 0681 99 83 7-140
E-Mail: [email protected]
Grippeimpfstoffe
Kann ein tetravalenter Grippeimpfstoff bezogen
werden?
• Grundsätzlich ist der Bezug eines tetravalenten Impfstoffes über
SSB möglich
• Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten empfehlen wir den
tetravalenten Impfstoff jedoch nur für bestimmte Risikopatienten
z. B. Erwachsene mit Zusatzerkrankungen, die durch eine
Influenzainfektion
einen
schweren
Krankheitsverlauf
zu
befürchten haben, einzusetzen → entsprechende Dokumentation
in Patientenakte vorhalten
• Wir empfehlen Ihnen vorher abzuschätzen, für wie viele
Risikopatienten in ihrer Praxis eine solche Impfung in Frage
kommt und auch hier (wenn möglich), größere Gebinde zu
bestellen.
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Europaallee 7- 9
66113 Saarbrücken
Telefon: 0681 99 83 70
Telefax: 0681 99 83 7-140
E-Mail: [email protected]
Grippeimpfstoffe
STIKO-Stellungnahme zur Anwendung von
Influenza-Lebendimpfstoffen bei Kindern in der
Saison 2016/2017
Quelle: Epidemiologisches Bulletin Nr. 39, 04.10.16
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Auf Basis der seit kurzem verfügbaren aktuellen Daten ist die
STIKO zu dem Schluss gekommen, dass bei Kindern im Alter
von 2-6 Jahren eine Überlegenheit von LAIV gegenüber IIV
derzeit nicht belegt ist.
→ Eine präferentielle Empfehlung für die Verwendung von
LAIV soll für die kommende Saison ausgesetzt werden.
Europaallee 7- 9
66113 Saarbrücken
Telefon: 0681 99 83 70
Telefax: 0681 99 83 7-140
E-Mail: [email protected]
Grippeimpfstoffe
Umsetzung der STIKO-Stellungnahme zur Anwendung von
Influenza-Lebendimpfstoffen bei Kindern in der Saison
2016/2017
Quelle: Tragenden Gründe des G-BA vom 16.02.17
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Europaallee 7- 9
66113 Saarbrücken
Telefon: 0681 99 83 70
Telefax: 0681 99 83 7-140
E-Mail: [email protected]
*Änderungsbeschluss noch nicht in Kraft
Weitere Fragen?
Wolfgang Herian
Bereichsleiter Beratung, Verordnung, Projekte
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
-Körperschaft des öffentlichen RechtsEuropaallee 7 - 9
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Europaallee 7- 9
66113 Saarbrücken
Telefon: 0681 99 83 70
Telefax: 0681 99 83 7-140
66113 Saarbrücken
E-Mail: [email protected]
Telefon: 0681 99 83 70
Fax: 0681 99 83 7-750
[email protected]
Vielen Dank
für Ihre
Aufmerksamkeit!
Kassenärztliche Vereinigung Saarland
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Europaallee 7- 9
66113 Saarbrücken
Telefon: 0681 99 83 70
Telefax: 0681 99 83 7-140
E-Mail: [email protected]
©fotomek/ fotolia.com
Herunterladen