BetrAV 05\2016 - Arbeitsgemeinschaft für betriebliche

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aba – Arbeitsgemeinschaft für
betriebliche Altersversorgung e.V.
BetrAV 05⏐2016
Betriebliche Altersversorgung
31. Juli 2016 ⏐ 71. Jahrgang ⏐ ISSN 0005-9951
Aus dem Inhalt
Der Kommentar
Meister, Die Optimierung der steuerlichen Förderregelungen der
betrieblichen Altersversorgung
381
Abhandlungen
Rolfs, Umsetzung der Mobilitäts-Richtlinie: Neue Belastungen für die bAV?
383
Wilhelm, Auswirkungen der EU-Mobilitäts-Richtlinie auf Direktversicherungszusagen
388
Wohlleben, Rechtliche Aspekte der Weiterentwicklung der Insolvenzsicherung
398
Estler, Aktuelle steuerliche Fragen der betrieblichen Altersversorgung
aus Sicht der Betriebsprüfung
402
Klinger, Vorteile der kollektiven Kapitalanlage in Versorgungswerken
bei Zielrenten
411
Informationen
Hennig, Studie: Reform der bAV mit schwarzer Null für den Staat möglich
422
EIOPA-Vorschlag zur Einführung eines „Common Framework“
437
Rechtsprechung
Zu den Voraussetzungen einer Umfassungszusage
BAG, Urteil vom 15.3.2016 – 3 AZR 827/14
445
Beitragspflicht einer Kapitalleistung aus einer Direktversicherung bei
Pfändung
BSG, Urteil vom 17.12.2015 – B 12 KR 19/14R
453
Tagung der Fachvereinigung Pensionskassen
Donnerstag, 8. September 2016, 9.00 bis 16.45 Uhr
Mannheim
Begrüßung, Einführung und Moderation
Joachim Schwind
Aktuelle Reformvorhaben in der Alterssicherung
Peter Görgen
Aktuelle Rechtsprechung zu Pensionskassen
Marco Herrmann
Defined Ambition oder Zielrente – Weniger Garantien für mehr
Leistungen?
Dr. Rafael Krönung
Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung
Konjunkturausblick und Entwicklungen der konjunkturabhängigen
Assetklassen
Das derzeitige Makroumfeld und potentielle Lösungsansätze für
Investoren
IORP-Richtlinie und weitere europäische Regulierungsvorhaben –
Happy End oder Schrecken ohne Ende?
Moderne bAV-Kommunikation – Anforderungen an Arbeitgeber und
Versorgungseinrichtungen heute und morgen
Stefan Wolf
Dr. Harald Preißler
Natascha Brook-Wolters
Peter Becker
Christian Röhle
Dr. Claudia Picker
Offene Diskussion
aba-Tagungen
6.10.2016
aba-Tagung der Fachvereinigung Mathematische Sachverständige, Bonn
16.3.2017
aba-Infotag Versorgungsausgleich, Mannheim
25.4.2017
aba-Forum Steuerrecht, Mannheim
26.4.2017
aba-Forum Arbeitsrecht, Mannheim
10./11.5.2017
79. aba-Jahrestagung, Berlin
Fragen aus dem Bereich Tagungen beantwortet:
Ulrike Schulz
Telefon 030 / 33 85 811-12
E-Mail: [email protected]
Inhaltsverzeichnis
Gunkel zur Finanzsituation in der Rentenversicherung
429
Der Kommentar
Große Mehrheit der Ökonomen will höheres Rentenalter
429
Meister, Die Optimierung der steuerlichen Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung
Längeres Arbeiten stabilisiert die gesetzliche Altersvorsorge
430
381
Abhandlungen
Rolfs, Umsetzung der Mobilitäts-Richtlinie: Neue
Belastungen für die bAV?
Statistik
383
Kröger, Sozialbudget 2015 – Sozialleistungsquote auf
29,4% gestiegen
431
Wilhelm, Auswirkungen der EU-Mobilitäts-Richtlinie
auf Direktversicherungszusagen
388
Anteil der erwerbstätigen 65- bis 70-Jährigen hat
sich seit 2000 mehr als verdoppelt
434
Engelstädter, Die Anwartschaftsanpassung aus Sicht
der Praktiker
392
Verbraucherpreisindex
436
Huber, Änderungen von Versorgungszusagen –
Neuere Entwicklungen
395
Wohlleben, Rechtliche Aspekte der Weiterentwicklung
der Insolvenzsicherung
398
Estler, Aktuelle steuerliche Fragen der betrieblichen
Altersversorgung aus Sicht der Betriebsprüfung
402
Stürmer, Ein wertvoller Bestandteil der Alterssicherung – die Zusatzversorgung
406
Böning, Die VBL – Strategie für die digitale Zukunft
408
Klinger, Vorteile der kollektiven Kapitalanlage in
Versorgungswerken bei Zielrenten
411
Informationen
Aus der Gesetzgebung
Europa
Occupational pension funds: Council confirms
agreement with EP
436
PensionsEurope welcomes the modernised rules
for pension funds
436
EIOPA-Vorschlag zur Einführung eines „Common
Framework“
437
EU-Altersvorsorgeprodukt PEPP: Sozialpolitik
ohne politisches Mandat?
441
Erste Phase des Projektes TTYPE abgeschlossen
443
Bundesrat zur Einleitung einer Konsultation über
eine europäische Säule sozialer Rechte
BR-Drucksache 116/16 (Beschluss) vom 17.6.2016
443
Trend zur Frühverrentung scheint gestoppt
445
Neuer Höchstrechnungszins ab 1.1.2017
417
Rentenwertbestimmungsverordnung 2016
417
Rechtsprechung
Erstes Finanzmarkt-Novellierungsgesetz veröffentlicht
417
Zu den Voraussetzungen einer Umfassungszusage
BAG, Urteil vom 15.3.2016 – 3 AZR 827/14
(LS + Gründe)
445
Anerkennung von Beschäftigungszeiten für die
Berechnung einer Betriebsrente
BAG, Urteil vom 23.2.2016 – 3 AZR 44/14
(LS + Gründe)
449
Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei
einzelvertraglich zugesagter betrieblicher Alters­versorgung
BAG, Urteil vom 19.7.2016 – 3 AZR 134/15 (PM)
453
Beitragspflicht einer Kapitalleistung aus einer
Direktversicherung bei Pfändung
BSG, Urteil vom 17.12.2015 – B 12 KR 19/14R
453
Behandlung eines sicherungshalber abgetretenen
Anrechts im Rahmen des Versorgungsausgleichs
OLG Hamm, Beschluss vom 31.3.2016 – 2 UF 15/16
456
Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs bei Auslandsrechten
KG, Beschluss vom 16.2.2016 – 3 UF 140/15
458
GmbH-Geschäftsführer kein Arbeitnehmer im
Sinne von § 17 BetrAVG
LG Aachen, Urteil vom 12.2.2016 – 43 O 26/15
460
Produktinformationsblatt nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz
BMF, Schreiben vom 29.6.2016
417
Besteuerung von Zinsen auf Rentennachzahlungen
BMF, Schreiben vom 4.7.2016
417
Beitragsrechtliche Beurteilung von Abfindungen von
Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung
Ergebnis der Besprechung der Spitzenorganisationen
der Sozialversicherung vom 20.4.2016
Treuhänder zur Überwachung des Sicherungsvermögens
BaFin-Rundschreiben 3/2016 (VA) vom 25.5.2016
418
419
Aus der Politik
Die Riester-Rente in die gesetzliche Rentenversicherung überführen
BT-Drucksache 18/8610 vom 31.5.2016
420
Meinungen – Standpunkte – Empfehlungen
Hennig, Studie: Reform der bAV mit schwarzer Null
für den Staat möglich
422
Nachhaltige Finanzierbarkeit und Leistungsfähigkeit
unserer Alterssicherungssysteme sicherstellen
425
Niedrigzins bringt betriebliche Altersversorgung in
Bedrängnis
427
Erfolgsfaktor bAV – Wie Unternehmen die betrieblichen Versorgungsleistungen attraktiv gestalten
428
Zielrente – Mogelpackung zulasten der Arbeitnehmer?
428
Inhaltsverzeichnis
Literatur
Buchbesprechungen
Langohr-Plato, Betriebliche Altersversorgung,
7. Auflage
462
Betriebliche Altersversorgung 5/2016
3I
II
Höfer/de Groot/Küpper/Reich, Gesetz zur Verbesserung
der betrieblichen Altersversorgung,
Band I – Arbeitsrecht, 19. Auflage
462
Müller, Contractual Trust Arrangements
463
Carduck, Betriebliche Altersversorgung im Vertrieb –
Typische Fragestellungen
464
Dialer/Maurer/Richter, Handbuch zum Europäischen
Parlament
464
Keune, Rechtliche Grundlagen und Grenzen der
EIOPA
464
Weidenfeld/Wessels (Hrsg.), Europa von A-Z –
Taschenbuch der europäischen Integration,
14. Auflage
465
Lingemann/von Steinau-Steinrück/Mengel, Employment & Labor Law in Germany – Kompakter
Überblick über Deutsches Arbeitsrecht auf Englisch,
4. Auflage
465
Literaturhinweise
465
Betriebliche Altersversorgung 5/2016
Inhaltsverzeichnis
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Der Kommentar
Dr. Michael Meister, Berlin
Die Optimierung der steuerlichen
Förderregelungen der betrieblichen
Altersversorgung
Der demografische Wandel stellt eine
der zentralen Herausforderungen für
die Zukunftsfähigkeit unserer sozialen
Sicherungssysteme und die Tragfähigkeit
der öffentlichen Finanzen dar. Bereits
heute sind mehr als 50 Prozent der
Ausgaben im Bundeshaushalt für den
Bereich Soziales gebunden.
Vor diesem Hintergrund ist auch das
vom Bundesministerium der Finanzen
in Auftrag gegebene Gutachten zu sehen,
das sich mit den „Optimierungsmöglichkeiten bei den bestehenden steuer- und
sozialversicherungsrechtlichen Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung“ auseinandergesetzt hat1.
Im Bereich der sozialen Sicherung steht
traditionell die gesetzliche Altersvorsorge im Fokus. Vor dem Hintergrund
der alternden Gesellschaft projiziert der
aktuelle Tragfähigkeitsbericht des Bundesministeriums der Finanzen allein im
Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung für den Zeitraum von 2013
bis 2060 einen Ausgabenanstieg um bis
zu 2,5 Prozentpunkte auf 12,8 Prozent
des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Diese
Anspannung im umlagefinanzierten System ergibt sich trotz der bereits umgesetzten Maßnahmen, die den weiteren
Anstieg der Belastung der Beitragszahler
begrenzen sollen, wie die sukzessive steigende Altersgrenze in der gesetzlichen
Rentenversicherung. Damit kommt der
zusätzlichen privaten und betrieblichen
Altersversorgung eine wichtige Bedeutung zu, um als kapitalgedeckte Altersversorgung das umlagefinanzierte System zu ergänzen.
Das Gutachten befasst sich zum einen
mit der Frage, wie wir bei Geringverdienern zu einer höheren Akzeptanz
von betrieblichen Angeboten kommen
können. An dieser Stelle kann man
natürlich argumentieren, dass jemand
heute schon – auch als Geringverdiener
– die Möglichkeit hat, mit eigenen Mitteln mittels Entgeltumwandlung eine
betriebliche Altersversorgung aufzubauen und damit die staatliche Förderung
zu beanspruchen sei es über die Steuer- und Beitragsfreiheit, sei es über den
betrieblichen Riester. Die Frage ist, ob
der geringverdienende Arbeitnehmer
bereit ist und auch die Möglichkeit hat,
zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung auf Konsum zu verzichten.
Wir haben uns daher die Frage gestellt,
wie die staatliche Förderung an dieser Stelle zielgenauer ausgebaut werden
kann. Wenn es Menschen schwer fällt,
individuell vorzusorgen, könnte ihnen
durch eine betriebliche Altersversorgung
und Verlagerung der Entscheidung auf
den Arbeitgeber die Vorsorge erleichtert
werden.
Die private Altersvorsorge und die
betriebliche Altersversorgung sind neben
der gesetzlichen Rente die tragenden
Säulen der Alterssicherung in Deutschland. Sie werden deshalb auch vom Staat
aktiv unterstützt – nicht nur, aber auch
durch steuerliche Anreize. Im Bereich
der privaten Altersvorsorge ist das vor
allem die Riester-Rente, im Bereich der
betrieblichen Altersversorgung die steuerliche Förderung über die Steuerfreistellung der Arbeitgeberbeiträge nach § 3
Nummer 63 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Der Kommentar
In der betrieblichen Altersversorgung in
Deutschland haben aktuell etwa 60 Prozent der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst)
Anwartschaften. Nach einem recht starken Aufwuchs zwischen 2001 und 2005
hat der Anstieg der Anwärterzahlen in
den letzten Jahren an Dynamik verloren.
Insbesondere im Bereich der kleinen und
mittleren Unternehmen sowie bei den
Beziehern geringer Einkommen besteht
hier noch erheblicher Nachholbedarf.
Das gilt natürlich auch vor dem Hintergrund, dass bisher 40 Prozent der Arbeitnehmerschaft keine Anwartschaften auf
eine Betriebsrente hat.
Wir wollen dem Trend entgegenwirken.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns deshalb auch vorgenommen, die betriebliche Altersvorsorge im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen, aber
auch im Bereich der Arbeitnehmer mit
geringem Einkommen zu stärken.
Zum anderen befasst sich das Gutachten
mit der Frage, wie Hemmnisse abgebaut
und die Rahmenbedingungen in diesem Bereich verbessert werden können,
damit Betriebsrenten auch in kleinen
und mittleren Unternehmen eine höhere Verbreitung finden.
1 Vgl. BetrAV 4/2016 S. 290.
Betriebliche Altersversorgung 5/2016
381
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Welche der im Gutachten dargestellten
bzw. empfohlenen Reformüberlegungen
in welcher Ausgestaltung weiter verfolgt
werden sollen, wird das Bundesministerium der Finanzen nun mit den anderen
betroffenen Ressorts prüfen. Aber so
viel kann man schon heute sagen: Das
Gutachten enthält einige überlegenswerte Anstöße zur Weiterentwicklung
der betrieblichen Altersversorgung. Dazu
gehören etwa die gezielte Förderung von
Geringverdienern, z.B. mittels eines sog.
„bAV-Förderbetrags“, und Vorschläge zur
Vereinfachung und Flexibilisierung bei
der steuerlichen Förderung.
Der „bAV-Förderbetrag“ könnte auch im
Rahmen des derzeit diskutierten Sozialpartnermodells umgesetzt werden. Der
„bAV-Förderbetrag“ ist der prozentuale
Anteil eines zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags zur betrieblichen Altersversorgung,
den der Arbeitgeber von der an das
Finanzamt abzuführenden Lohnsteuer
absetzen kann. Er soll die betriebliche
Altersversorgung von Mitarbeitern mit
der Höhe nach noch festzulegenden
unterdurchschnittlichen Einkommen
fördern. Dies hat zwei entscheidende
Vorteile: Der Arbeitgeber wird zum einen
motiviert, Mittel für die betriebliche
Altersversorgung seiner Mitarbeiter aufzubringen. Zum anderen profitieren
Geringverdiener, die keine ausreichenden eigenen Mittel zur Verfügung haben
bzw. für die sich eine auf Entgeltumwandlung basierende betriebliche Altersversorgung aufgrund der niedrigen und
nicht vorhandenen Lohnsteuerentlastung nicht rechnet. Die Administration über die Lohnsteuer-Anmeldung ist
zudem einfach in der Abwicklung. Es
muss kein zusätzliches System eingeführt werden, über das die staatliche
Förderung ausgezahlt wird.
Zur Vereinfachung und Flexibilisierung
bei der steuerlichen Förderung prüfen
wir derzeit u.a., ob der aus zwei Teilbeträgen bestehende Dotierungsrahmen des
§ 3 Nummer 63 EStG zu einer einheitlichen prozentualen Grenze zusammengefasst werden kann. Durch eine moderate Erhöhung könnten Arbeitnehmer
von einer Aufstockung der betrieblichen
Altersversorgung, sei es als zusätzliche
Arbeitgeberbeiträge oder Beiträge aus
einer Entgeltumwandlung, profitieren.
Darüber hinaus prüfen wir, ob es möglich ist, den steuerfreien Dotierungsrahmen bei Abfindungen (§ 3 Nummer 63
Satz 4 EStG) zu flexibilisieren und dynamisieren. Eine Verbesserung könnte es
auch für Zeiten geben, in denen im
Inland bei ruhendem Dienstverhältnis
kein steuerpflichtiger Arbeitslohn bezogen wurde, denn hier entstehen in der
betrieblichen Altersversorgung häufig
382
Betriebliche Altersversorgung 5/2016
Lücken. Das sind beispielsweise Zeiten einer Entsendung ins Ausland, der
Elternzeit und eines Sabbatjahres.
Im Ressortkreis besteht nach einem ersten Austausch zu den Reformüberlegungen und Handlungsempfehlungen
des Forschungsauftrags Einigkeit darüber, dass nicht alle im Raum stehenden
Gutachter-Vorschläge aufgegriffen werden können.
Als problematisch bewertet werden z.B.
die Gutachtenempfehlungen für eine
gesetzliche Zuschusspflicht des Arbeitgebers bei steuerfreier Entgeltumwandlung
sowie für den „bAV-Abzugsbetrag für
kleine Unternehmen“. Grund hierfür
ist in erster Linie das Verhältnis von
Zielerreichung einerseits und dem damit
verbundenen möglichen Umsetzungssowie Bürokratieaufwand für die Beteiligten andererseits.
Die steuerlichen Maßnahmen sind –
gerade bei den Geringverdienern und
Arbeitnehmern in kleinen und mittleren
Unternehmen – nicht isoliert zu betrachten. Nicht aus dem Auge verlieren darf
man in diesem Kontext die Anrechnung
von Leistungen auf die Grundsicherung
und die sog. „Doppelverbeitragung“ in
der Riester-geförderten betrieblichen
Altersversorgung. Zusammen mit dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Bundesministerium für
Gesundheit werden wir hierüber weiter
diskutieren. Natürlich wird auch die Diskussion zum sog. Sozialpartnermodell
fortgesetzt. Auf den Kommentar von
Frau Staatssekretärin Fahimi in der Ausgabe 4/2016 dieser Zeitschrift verweise
ich an dieser Stelle.
Für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung stehen nicht unbegrenzt
staatliche Mittel aus öffentlichen Kassen
zur Verfügung. Dies müssen wir berücksichtigen und die Maßnahmen entsprechend ausgestalten.
Ich bin zuversichtlich, dass wir es
gemeinsam schaffen, die Verbreitung der
betrieblichen Altersversorgung über die
eingangs erwähnte Stufe von 60 Prozent
hinaus voranzubringen. Dies gilt vor
allem und gerade für Geringverdiener
und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen.
Dr. Michael Meister, MdB
Parlamentarischer Staatssekretär
beim Bundesminister der Finanzen
Der Kommentar
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