aba – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. BetrAV 05⏐2016 Betriebliche Altersversorgung 31. Juli 2016 ⏐ 71. Jahrgang ⏐ ISSN 0005-9951 Aus dem Inhalt Der Kommentar Meister, Die Optimierung der steuerlichen Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung 381 Abhandlungen Rolfs, Umsetzung der Mobilitäts-Richtlinie: Neue Belastungen für die bAV? 383 Wilhelm, Auswirkungen der EU-Mobilitäts-Richtlinie auf Direktversicherungszusagen 388 Wohlleben, Rechtliche Aspekte der Weiterentwicklung der Insolvenzsicherung 398 Estler, Aktuelle steuerliche Fragen der betrieblichen Altersversorgung aus Sicht der Betriebsprüfung 402 Klinger, Vorteile der kollektiven Kapitalanlage in Versorgungswerken bei Zielrenten 411 Informationen Hennig, Studie: Reform der bAV mit schwarzer Null für den Staat möglich 422 EIOPA-Vorschlag zur Einführung eines „Common Framework“ 437 Rechtsprechung Zu den Voraussetzungen einer Umfassungszusage BAG, Urteil vom 15.3.2016 – 3 AZR 827/14 445 Beitragspflicht einer Kapitalleistung aus einer Direktversicherung bei Pfändung BSG, Urteil vom 17.12.2015 – B 12 KR 19/14R 453 Tagung der Fachvereinigung Pensionskassen Donnerstag, 8. September 2016, 9.00 bis 16.45 Uhr Mannheim Begrüßung, Einführung und Moderation Joachim Schwind Aktuelle Reformvorhaben in der Alterssicherung Peter Görgen Aktuelle Rechtsprechung zu Pensionskassen Marco Herrmann Defined Ambition oder Zielrente – Weniger Garantien für mehr Leistungen? Dr. Rafael Krönung Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung Konjunkturausblick und Entwicklungen der konjunkturabhängigen Assetklassen Das derzeitige Makroumfeld und potentielle Lösungsansätze für Investoren IORP-Richtlinie und weitere europäische Regulierungsvorhaben – Happy End oder Schrecken ohne Ende? Moderne bAV-Kommunikation – Anforderungen an Arbeitgeber und Versorgungseinrichtungen heute und morgen Stefan Wolf Dr. Harald Preißler Natascha Brook-Wolters Peter Becker Christian Röhle Dr. Claudia Picker Offene Diskussion aba-Tagungen 6.10.2016 aba-Tagung der Fachvereinigung Mathematische Sachverständige, Bonn 16.3.2017 aba-Infotag Versorgungsausgleich, Mannheim 25.4.2017 aba-Forum Steuerrecht, Mannheim 26.4.2017 aba-Forum Arbeitsrecht, Mannheim 10./11.5.2017 79. aba-Jahrestagung, Berlin Fragen aus dem Bereich Tagungen beantwortet: Ulrike Schulz Telefon 030 / 33 85 811-12 E-Mail: [email protected] Inhaltsverzeichnis Gunkel zur Finanzsituation in der Rentenversicherung 429 Der Kommentar Große Mehrheit der Ökonomen will höheres Rentenalter 429 Meister, Die Optimierung der steuerlichen Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung Längeres Arbeiten stabilisiert die gesetzliche Altersvorsorge 430 381 Abhandlungen Rolfs, Umsetzung der Mobilitäts-Richtlinie: Neue Belastungen für die bAV? Statistik 383 Kröger, Sozialbudget 2015 – Sozialleistungsquote auf 29,4% gestiegen 431 Wilhelm, Auswirkungen der EU-Mobilitäts-Richtlinie auf Direktversicherungszusagen 388 Anteil der erwerbstätigen 65- bis 70-Jährigen hat sich seit 2000 mehr als verdoppelt 434 Engelstädter, Die Anwartschaftsanpassung aus Sicht der Praktiker 392 Verbraucherpreisindex 436 Huber, Änderungen von Versorgungszusagen – Neuere Entwicklungen 395 Wohlleben, Rechtliche Aspekte der Weiterentwicklung der Insolvenzsicherung 398 Estler, Aktuelle steuerliche Fragen der betrieblichen Altersversorgung aus Sicht der Betriebsprüfung 402 Stürmer, Ein wertvoller Bestandteil der Alterssicherung – die Zusatzversorgung 406 Böning, Die VBL – Strategie für die digitale Zukunft 408 Klinger, Vorteile der kollektiven Kapitalanlage in Versorgungswerken bei Zielrenten 411 Informationen Aus der Gesetzgebung Europa Occupational pension funds: Council confirms agreement with EP 436 PensionsEurope welcomes the modernised rules for pension funds 436 EIOPA-Vorschlag zur Einführung eines „Common Framework“ 437 EU-Altersvorsorgeprodukt PEPP: Sozialpolitik ohne politisches Mandat? 441 Erste Phase des Projektes TTYPE abgeschlossen 443 Bundesrat zur Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte BR-Drucksache 116/16 (Beschluss) vom 17.6.2016 443 Trend zur Frühverrentung scheint gestoppt 445 Neuer Höchstrechnungszins ab 1.1.2017 417 Rentenwertbestimmungsverordnung 2016 417 Rechtsprechung Erstes Finanzmarkt-Novellierungsgesetz veröffentlicht 417 Zu den Voraussetzungen einer Umfassungszusage BAG, Urteil vom 15.3.2016 – 3 AZR 827/14 (LS + Gründe) 445 Anerkennung von Beschäftigungszeiten für die Berechnung einer Betriebsrente BAG, Urteil vom 23.2.2016 – 3 AZR 44/14 (LS + Gründe) 449 Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei einzelvertraglich zugesagter betrieblicher Alters­versorgung BAG, Urteil vom 19.7.2016 – 3 AZR 134/15 (PM) 453 Beitragspflicht einer Kapitalleistung aus einer Direktversicherung bei Pfändung BSG, Urteil vom 17.12.2015 – B 12 KR 19/14R 453 Behandlung eines sicherungshalber abgetretenen Anrechts im Rahmen des Versorgungsausgleichs OLG Hamm, Beschluss vom 31.3.2016 – 2 UF 15/16 456 Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs bei Auslandsrechten KG, Beschluss vom 16.2.2016 – 3 UF 140/15 458 GmbH-Geschäftsführer kein Arbeitnehmer im Sinne von § 17 BetrAVG LG Aachen, Urteil vom 12.2.2016 – 43 O 26/15 460 Produktinformationsblatt nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz BMF, Schreiben vom 29.6.2016 417 Besteuerung von Zinsen auf Rentennachzahlungen BMF, Schreiben vom 4.7.2016 417 Beitragsrechtliche Beurteilung von Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung Ergebnis der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vom 20.4.2016 Treuhänder zur Überwachung des Sicherungsvermögens BaFin-Rundschreiben 3/2016 (VA) vom 25.5.2016 418 419 Aus der Politik Die Riester-Rente in die gesetzliche Rentenversicherung überführen BT-Drucksache 18/8610 vom 31.5.2016 420 Meinungen – Standpunkte – Empfehlungen Hennig, Studie: Reform der bAV mit schwarzer Null für den Staat möglich 422 Nachhaltige Finanzierbarkeit und Leistungsfähigkeit unserer Alterssicherungssysteme sicherstellen 425 Niedrigzins bringt betriebliche Altersversorgung in Bedrängnis 427 Erfolgsfaktor bAV – Wie Unternehmen die betrieblichen Versorgungsleistungen attraktiv gestalten 428 Zielrente – Mogelpackung zulasten der Arbeitnehmer? 428 Inhaltsverzeichnis Literatur Buchbesprechungen Langohr-Plato, Betriebliche Altersversorgung, 7. Auflage 462 Betriebliche Altersversorgung 5/2016 3I II Höfer/de Groot/Küpper/Reich, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, Band I – Arbeitsrecht, 19. Auflage 462 Müller, Contractual Trust Arrangements 463 Carduck, Betriebliche Altersversorgung im Vertrieb – Typische Fragestellungen 464 Dialer/Maurer/Richter, Handbuch zum Europäischen Parlament 464 Keune, Rechtliche Grundlagen und Grenzen der EIOPA 464 Weidenfeld/Wessels (Hrsg.), Europa von A-Z – Taschenbuch der europäischen Integration, 14. Auflage 465 Lingemann/von Steinau-Steinrück/Mengel, Employment & Labor Law in Germany – Kompakter Überblick über Deutsches Arbeitsrecht auf Englisch, 4. Auflage 465 Literaturhinweise 465 Betriebliche Altersversorgung 5/2016 Inhaltsverzeichnis Zurück zum Inhaltsverzeichnis Der Kommentar Dr. Michael Meister, Berlin Die Optimierung der steuerlichen Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung Der demografische Wandel stellt eine der zentralen Herausforderungen für die Zukunftsfähigkeit unserer sozialen Sicherungssysteme und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen dar. Bereits heute sind mehr als 50 Prozent der Ausgaben im Bundeshaushalt für den Bereich Soziales gebunden. Vor diesem Hintergrund ist auch das vom Bundesministerium der Finanzen in Auftrag gegebene Gutachten zu sehen, das sich mit den „Optimierungsmöglichkeiten bei den bestehenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderregelungen der betrieblichen Altersversorgung“ auseinandergesetzt hat1. Im Bereich der sozialen Sicherung steht traditionell die gesetzliche Altersvorsorge im Fokus. Vor dem Hintergrund der alternden Gesellschaft projiziert der aktuelle Tragfähigkeitsbericht des Bundesministeriums der Finanzen allein im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung für den Zeitraum von 2013 bis 2060 einen Ausgabenanstieg um bis zu 2,5 Prozentpunkte auf 12,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Diese Anspannung im umlagefinanzierten System ergibt sich trotz der bereits umgesetzten Maßnahmen, die den weiteren Anstieg der Belastung der Beitragszahler begrenzen sollen, wie die sukzessive steigende Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit kommt der zusätzlichen privaten und betrieblichen Altersversorgung eine wichtige Bedeutung zu, um als kapitalgedeckte Altersversorgung das umlagefinanzierte System zu ergänzen. Das Gutachten befasst sich zum einen mit der Frage, wie wir bei Geringverdienern zu einer höheren Akzeptanz von betrieblichen Angeboten kommen können. An dieser Stelle kann man natürlich argumentieren, dass jemand heute schon – auch als Geringverdiener – die Möglichkeit hat, mit eigenen Mitteln mittels Entgeltumwandlung eine betriebliche Altersversorgung aufzubauen und damit die staatliche Förderung zu beanspruchen sei es über die Steuer- und Beitragsfreiheit, sei es über den betrieblichen Riester. Die Frage ist, ob der geringverdienende Arbeitnehmer bereit ist und auch die Möglichkeit hat, zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung auf Konsum zu verzichten. Wir haben uns daher die Frage gestellt, wie die staatliche Förderung an dieser Stelle zielgenauer ausgebaut werden kann. Wenn es Menschen schwer fällt, individuell vorzusorgen, könnte ihnen durch eine betriebliche Altersversorgung und Verlagerung der Entscheidung auf den Arbeitgeber die Vorsorge erleichtert werden. Die private Altersvorsorge und die betriebliche Altersversorgung sind neben der gesetzlichen Rente die tragenden Säulen der Alterssicherung in Deutschland. Sie werden deshalb auch vom Staat aktiv unterstützt – nicht nur, aber auch durch steuerliche Anreize. Im Bereich der privaten Altersvorsorge ist das vor allem die Riester-Rente, im Bereich der betrieblichen Altersversorgung die steuerliche Förderung über die Steuerfreistellung der Arbeitgeberbeiträge nach § 3 Nummer 63 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Der Kommentar In der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland haben aktuell etwa 60 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschließlich der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst) Anwartschaften. Nach einem recht starken Aufwuchs zwischen 2001 und 2005 hat der Anstieg der Anwärterzahlen in den letzten Jahren an Dynamik verloren. Insbesondere im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei den Beziehern geringer Einkommen besteht hier noch erheblicher Nachholbedarf. Das gilt natürlich auch vor dem Hintergrund, dass bisher 40 Prozent der Arbeitnehmerschaft keine Anwartschaften auf eine Betriebsrente hat. Wir wollen dem Trend entgegenwirken. Im Koalitionsvertrag haben wir uns deshalb auch vorgenommen, die betriebliche Altersvorsorge im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch im Bereich der Arbeitnehmer mit geringem Einkommen zu stärken. Zum anderen befasst sich das Gutachten mit der Frage, wie Hemmnisse abgebaut und die Rahmenbedingungen in diesem Bereich verbessert werden können, damit Betriebsrenten auch in kleinen und mittleren Unternehmen eine höhere Verbreitung finden. 1 Vgl. BetrAV 4/2016 S. 290. Betriebliche Altersversorgung 5/2016 381 Zurück zum Inhaltsverzeichnis Welche der im Gutachten dargestellten bzw. empfohlenen Reformüberlegungen in welcher Ausgestaltung weiter verfolgt werden sollen, wird das Bundesministerium der Finanzen nun mit den anderen betroffenen Ressorts prüfen. Aber so viel kann man schon heute sagen: Das Gutachten enthält einige überlegenswerte Anstöße zur Weiterentwicklung der betrieblichen Altersversorgung. Dazu gehören etwa die gezielte Förderung von Geringverdienern, z.B. mittels eines sog. „bAV-Förderbetrags“, und Vorschläge zur Vereinfachung und Flexibilisierung bei der steuerlichen Förderung. Der „bAV-Förderbetrag“ könnte auch im Rahmen des derzeit diskutierten Sozialpartnermodells umgesetzt werden. Der „bAV-Förderbetrag“ ist der prozentuale Anteil eines zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags zur betrieblichen Altersversorgung, den der Arbeitgeber von der an das Finanzamt abzuführenden Lohnsteuer absetzen kann. Er soll die betriebliche Altersversorgung von Mitarbeitern mit der Höhe nach noch festzulegenden unterdurchschnittlichen Einkommen fördern. Dies hat zwei entscheidende Vorteile: Der Arbeitgeber wird zum einen motiviert, Mittel für die betriebliche Altersversorgung seiner Mitarbeiter aufzubringen. Zum anderen profitieren Geringverdiener, die keine ausreichenden eigenen Mittel zur Verfügung haben bzw. für die sich eine auf Entgeltumwandlung basierende betriebliche Altersversorgung aufgrund der niedrigen und nicht vorhandenen Lohnsteuerentlastung nicht rechnet. Die Administration über die Lohnsteuer-Anmeldung ist zudem einfach in der Abwicklung. Es muss kein zusätzliches System eingeführt werden, über das die staatliche Förderung ausgezahlt wird. Zur Vereinfachung und Flexibilisierung bei der steuerlichen Förderung prüfen wir derzeit u.a., ob der aus zwei Teilbeträgen bestehende Dotierungsrahmen des § 3 Nummer 63 EStG zu einer einheitlichen prozentualen Grenze zusammengefasst werden kann. Durch eine moderate Erhöhung könnten Arbeitnehmer von einer Aufstockung der betrieblichen Altersversorgung, sei es als zusätzliche Arbeitgeberbeiträge oder Beiträge aus einer Entgeltumwandlung, profitieren. Darüber hinaus prüfen wir, ob es möglich ist, den steuerfreien Dotierungsrahmen bei Abfindungen (§ 3 Nummer 63 Satz 4 EStG) zu flexibilisieren und dynamisieren. Eine Verbesserung könnte es auch für Zeiten geben, in denen im Inland bei ruhendem Dienstverhältnis kein steuerpflichtiger Arbeitslohn bezogen wurde, denn hier entstehen in der betrieblichen Altersversorgung häufig 382 Betriebliche Altersversorgung 5/2016 Lücken. Das sind beispielsweise Zeiten einer Entsendung ins Ausland, der Elternzeit und eines Sabbatjahres. Im Ressortkreis besteht nach einem ersten Austausch zu den Reformüberlegungen und Handlungsempfehlungen des Forschungsauftrags Einigkeit darüber, dass nicht alle im Raum stehenden Gutachter-Vorschläge aufgegriffen werden können. Als problematisch bewertet werden z.B. die Gutachtenempfehlungen für eine gesetzliche Zuschusspflicht des Arbeitgebers bei steuerfreier Entgeltumwandlung sowie für den „bAV-Abzugsbetrag für kleine Unternehmen“. Grund hierfür ist in erster Linie das Verhältnis von Zielerreichung einerseits und dem damit verbundenen möglichen Umsetzungssowie Bürokratieaufwand für die Beteiligten andererseits. Die steuerlichen Maßnahmen sind – gerade bei den Geringverdienern und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen – nicht isoliert zu betrachten. Nicht aus dem Auge verlieren darf man in diesem Kontext die Anrechnung von Leistungen auf die Grundsicherung und die sog. „Doppelverbeitragung“ in der Riester-geförderten betrieblichen Altersversorgung. Zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Bundesministerium für Gesundheit werden wir hierüber weiter diskutieren. Natürlich wird auch die Diskussion zum sog. Sozialpartnermodell fortgesetzt. Auf den Kommentar von Frau Staatssekretärin Fahimi in der Ausgabe 4/2016 dieser Zeitschrift verweise ich an dieser Stelle. Für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung stehen nicht unbegrenzt staatliche Mittel aus öffentlichen Kassen zur Verfügung. Dies müssen wir berücksichtigen und die Maßnahmen entsprechend ausgestalten. Ich bin zuversichtlich, dass wir es gemeinsam schaffen, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung über die eingangs erwähnte Stufe von 60 Prozent hinaus voranzubringen. Dies gilt vor allem und gerade für Geringverdiener und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen. Dr. Michael Meister, MdB Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Der Kommentar