Der Warschauer Pakt - Sozialistische Allianz oder Instrument der

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Der Warschauer Pakt
Sozialistische Allianz oder Instrument der UdSSR?
1
Gliederung
Einleitung
S. 3
1.
Die Entstehung des Warschauer Pakts
S. 4
2.
Analyse der Legitimationserklärung
S. 6
3.
Das Vertragswerk der WVO
S. 8
4.
Die Organisationen des Militärbündnisses
S. 10
5.
Beantwortung der These
S. 12
Schluss
S. 13
Literaturverzeichnis
S. 14
2
Einleitung
„Seiner Tätigkeit liegen die Prinzipien […] der Gleichberechtigung, der Achtung der
Unabhängigkeit und Souveränität der Staaten und der Nichteinmischung in die inneren
Angelegenheiten zugrunde.“1
Was Viktor Kulikow hier beschreibt ist der Vertrag über
Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigem Beistand, kurz Warschauer Pakt und
zugleich das Thema dieser Hausarbeit. Es wird näher erforscht ob dieser Vertrag eine
sozialistische Allianz, oder das Instrument der UdSSR war. Diese Untersuchung findet in fünf
Punkten ihren Ausdruck.
Der erste Aspekt befasst sich mit der Entstehung des kalten Krieges. Dabei steht die
Gründung des Nordatlantik Paktes, sowie die Reaktion der UdSSR auf diese Entwicklung im
Mittelpunkt. Auch das Aufbauen des gegenseitigen Misstrauens und die jeweiligen Ursachen
dafür werden betrachtet. Im Anschluss darauf wird die Argumentation zur Gründung des
östlichen Militärbündnisses analysiert. Das Interesse liegt hierbei in der offiziellen
Legitimation und der Vergleich mit den Fakten. Das Untersuchen des Vertragstextes wird im
dritten Abschnitt vollzogen. Auch die Organisationen werden auf die Fragestellung des
Themas hin untersucht, wobei das Hauptaugenmerk auf den Politisch Beratenen Ausschuss
und dem Vereinten Oberkommando liegt. Den Abschluss macht die Beantwortung der These.
Dafür werden vorangegangenen Punkte zur Unterstützung der Argumentation verwendet.
1
Kulikow, Viktor G.: Der Warschauer Vertrag: Bündnis für Frieden und Sozialismus; Berlin 1982, S.10.
3
1. Die Entstehung des Warschauer Paktes
Dem Ende des 2. Weltkrieges, mit der totalen Kapitulation Deutschlands, folgte eine völlige
Veränderung der politischen Konstellation. War noch vor 1939 Europa der Mittelpunkt der
politischen Welt, so gingen nach 1945 Amerika und die Sowjetunion als „Sieger“ hervor.
Beide Parteien waren noch wenige Jahre vorher Verbündete in der Antihitlerkoalition, doch
zeigten sich schon gegen Ende des Krieges erste Diskrepanzen. Die daraus folgende
Blockbildung war unausweichlich. Gründe dafür sind wohl in den gegensätzlichen Systemen
von Staat, Gesellschaft, Wirtschaft, persönlicher Freiheit und der Angst vor der
Vormachtstellung des jeweils anderen zu sehen.
Die Sowjets vergrößerten ihr Territorium noch während des Krieges und „erwarben“
Estland, Litauen und Lettland. Durch geschickte Unterwanderung der Regierung bzw.
Parteien und mit Hilfe ihrer Armeen die sich immer noch in den Ländern befanden,
übernahmen Sie nach dem Krieg zusätzlich Polen, Ungarn, Albanien, Bulgarien, Rumänien
und die Tschechoslowakei.2 Auf Grund der daraus folgenden Ängste vor den Kommunismus
und vor allem vor der UdSSR unterzeichneten die westlichen europäischen Länder im März
1948 den Brüsseler Pakt. Er war das erste Vertragswerk der Nachkriegszeit und beinhaltete
Großbritannien, Frankreich, sowie Belgien, Luxemburg und die Niederlande. Der Brüsseler
Pakt sollte die Konsolidierung der westeuropäischen Länder darstellen.3
Diesem Bündnis folgte ein Jahr später, im April 1949, der Nordatlantikpakt. Dieser Vertrag
wurde von den 5 Mitgliedern des Brüsseler Paktes, sowie Italien, Island, Norwegen,
Dänemark, Portugal, USA und Kanada unterzeichnet. Argumentiert wurde dieser Schritt mit
der Notwendigkeit einer kollektiven Verteidigung gegen die Gefahr einer drohenden
kommunistischen Aggression.4
Mit dieser Maßnahme verschärfte sich die Blockbildung, und wurde durch die
Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Gebiet der westlichen Besatzungszonen im
Oktober desselben Jahres noch angeheizt. Zwar wiesen die Sowjets lautstark auf den damit
folgenden Bruch des Potsdamer Abkommens hin, der besagte, dass Deutschland ein
Einheitsstaat werden solle, doch wurde bereits in ihren Teil Deutschlands nur sechs Tage
später die Deutsche Demokratische Republik ausgerufen. Damit war nicht nur die Teilung
2
Ton, Werner/ Nusser, Horst/ Kern, Alfred: Geschichte des Warschauer Pakts; München 1990, S.19.
Gribkow, Anatoli: Der Warschauer Pakt: Geschichte und Hintergründe des östlichen Militärbündnisses; Berlin
1995, S.26.
4
Ebd.
3
4
Deutschlands vollzogen, sondern auch die Fronten der zwei unterschiedlichen Systeme
festgefahren und die Lage in Europa noch weiter verschärft.
Drei Jahre später versuchte die BRD, Italien, Belgien und die Beneluxländer eine einheitliche
europäische
Streitmacht
im
Rahmen
der
Europäischen
Verteidigungsgemeinschaft
aufzubauen, was eine Wiederbewaffnung Deutschlands zur Folge hätte. Jedoch scheiterte
dieses Vorhaben an der Ablehnung des französischen Parlaments.
Auf der Berliner Konferenz vom 25. Januar bis 18. Februar 1954 trafen sich die
Außenminister der USA, UdSSR, Frankreichs, sowie Großbritanniens um über eine
Beilegung der Spannung sowie die Wiedervereinigung Deutschlands zu diskutieren.
Wochenlang verliefen die Verhandlungen ergebnislos, wobei besonders in der deutschen
Frage kein Weiterkommen möglich war. Auf dieser Tagung unterbreitet die sowjetische
Regierung den Vorschlag ein „gesamteuropäisches kollektives Sicherheitssystem“ in Europa
zu etablieren. Dieses sah vor, dass alle derzeitigen Verträge aufgelöst werden, besonders
bezogen auf den Nordatlantik Packt, um damit ein gemeinsames friedliches Miteinander unter
den europäischen Staaten und der USA zu gewährleistet, wobei die bilateralen Verträge der
UdSSR mit ihren satteliten Staaten davon nicht betroffen gewesen wären.5 Jedoch wurde
dieser Vorschlag von westlicher Seite abgelehnt. Auch die Anfrage der sowjetischen
Regierung auf Mitgliedschaft in der NATO wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die
Teilnahme den Charakter des Vertrages verändern würde.6
Auf der Neun-Mächte-Konferenz im Oktober 1954 in London deklarierten Frankreich,
England und die USA die BRD als einzigen Souveränen Staat, und sprachen der DDR damit
die offizielle Legitimation ab.7
Am 23. Oktober 1954 trat die BRD, unter großen Protest der UdSSR gemäß der
Pariser Verträge von 1952 der Westeuropäischen Union bei. Damit wurde ihr gestattet eigene
Streitkräfte mit einer Kapazität von 500.000 Mann aufzubauen, sowie sie mit modernsten
Waffen, ausgenommen den ABC-Waffen, auszurüsten. Schließlich trat ein halbes Jahr später,
im Mai 1955, die Pariser Verträge endgültig in Kraft und die Bundesrepublik Deutschland
wurde ein vollständiges Mitglied des Nordatlantik Paktes. Der Ostblock reagierte bestürzt auf
die Wiederbewaffnung und die Mitgliedschaft der BRD in die NATO, wollten sie dies doch
mit allen Mitteln verhindern.8 Als Reaktion folgte die Gründung des Warschauer Pakts.
5
Gribkow, Anatoli: Der Warschauer Pakt: Geschichte und Hintergründe des östlichen Militärbündnisses; Berlin
1995, S.27.
6
Ebd.
7
Ebd, S.28.
8
Gribkow, Anatoli: Der Warschauer Pakt: Geschichte und Hintergründe des östlichen Militärbündnisses; Berlin
1995, S.34.
5
2. Analyse der Legitimationserklärung
Auf der Warschauer Konferenz im Mai 1955, kamen die Teilnehmer überein, dass durch die
Mitgliedschaft der BRD in die NATO die Situation sich für sie verschärft hatte und damit
unverzüglich Maßnahmen zur Organisation ihrer Verteidigung getroffen werden müsste. Dies
sollte eine Antwort auf die verstärkt aggressiven Handlungen des Westblockes sein.9 Bereits
die Pariser Verträge sah die Regierung der UdSSR als die Einleitung der Westmächte, die
BRD in den aggressiven Militärblock der NATO zu integrieren, um den Ostblock noch weiter
zu schwächen. Allgemein wurde der Nordatlantik Pakt als die „vereinten Kräfte des
militanten internationalen Imperialismus“10 angesehen. Daher müssten die friedliebenden
sozialistischen Staaten Europas ein Gegenbündnis aufstellen, um die Sicherheit auf dem
Kontinent zu sichern. Diese offizielle Legitimationserklärung des Warschauer Paktes beruhte
also auf zwei Punkten. Demnach war die Gründung der NATO 1949 und der Beitritt der BRD
1955 die Ursache für das Gegenbündnis.
Die politikwissenschaftliche Denkschule unterstützt diese Argumentation zur
Gründung der WVO. Demnach folgt einer Militärallianz kurz darauf immer ein
Gegenbündnis.11 Jedoch trat der Nordatlantik Packt schon 1949 ein, also sechs Jahre vor dem
Warschauer Pakt, womit diese Begründung entkräftet wäre. Auch die Rechtfertigung, dass die
BRD durch ihren Beitritt eine sozialistische Vereinigung Notwendig gemacht hätte, ist zu
bezweifeln. Natürlich wurde die NATO durch die zusätzlichen 500.000 deutschen Männer
gestärkt, jedoch waren die Sowjets in den konventionellen-, wie auch in den Atomwaffen den
Westblock bei weitem Überlegen, besonders da die Bundesrepublik seit dem EVG-Vertrag
keine ABC-Waffen entwickeln oder produzieren durfte.12Auch hätten die sozialistischen
Verbündeten den „großen Bruder“ nicht helfen können, da ihre Einheiten nicht die Größe
bzw. den Fortschritt gehabt haben, um das militärische Kräfteverhältnis zu beeinflussen.
Doch welche Begründung lässt sich dann für die Gründung des Warschauer Paktes finden?
Eine plausible Erklärung wäre, dass die Bildung der WVO ein rein politischer Akt
war. So hatten die Sowjets immer ein Verhandlungstrumpf auf Kongressen bzw. ein
Verhandlungsobjekt und Plattform für die eigenen Friedens- und Abrüstungsvorschläge
(„bargaining-chip“ Funktion).
9
Kulikow, Viktor G.: Der Warschauer Vertrag: Bündnis für Frieden und Sozialismus; Berlin 1982, S. 8.
Ebd, S.10.
11
Umbach, Frank: Das rote Bündnis: Entwicklung und Zerfall des Warschauer Paktes 1955-1991;
Bonn 2005, S.116.
12
Ebd, S.117.
10
6
Ein anderer entscheidender Punkt wäre, dass die WVO die innere Konsolidierung der
Sowjetunion vorantreiben sollte.13 War Stalin noch Anfang der 50-er an eine Verschiebung
des internationalen Kräfteverhältnisses interessiert, so gab Chruschtschow diese Pläne auf und
verkündete eine Politik der friedlichen Koexistenz. Der Nachfolger Stalins benötigte dringend
eine Legitimation für die Hegemonie der Sowjetunion über Mittel- und Osteuropa, da diese
zum größten Teil durch den österreichischen Staatsvertrag 1955 weggefallen war. Aufgrund
der Unabhängigkeit Österreichs, musste Moskau seine Truppen aus dem Land abziehen. Dies
hatte zur Folge, dass Sie die Stationierung ihrer Truppenverbände in den osteuropäischen
Ländern nicht mehr mit den Verbindungs- und Kommunikationslinien zu den Truppen in
Österreich erklären konnten.14 Auch für die Militärpräsents in den restlichen Sattelitenstaaten
fehlte der UdSSR jegliche Berechtigung, welche der Warschauer Packt jedoch liefern hätte
können.
Des Weiteren hoffte die sowjetische Regierung durch die WVO Jugoslawien, welches einen
sozialistischen Staat ohne die UdSSR vollziehen wollte, doch noch integrieren zu können.15
Durch diese Argumentation lässt sich erkennen, dass der Warschauer Packt, ganz im
Gegenteil zur offiziellen Erklärung kein militärischer, sondern ein rein politischer Akt zur
Stabilisierung der Sowjetunion war.
13
Umbach, Frank: Das rote Bündnis: Entwicklung und Zerfall des Warschauer Paktes 1955-1991;
Bonn 2005, S.117.
14
Ebd.
15
Ebd, S.118.
7
3. Das Vertragswerk der WVO
Vom 11. bis 14. Mai 1955 trafen sich Delegierte der Länder Albaniens, Bulgariens, der
Tschechoslowakei, der DDR, sowie Polens, Rumäniens und Ungarns in Warschau, um über
die Situation in Europa zu debattieren. Das Ergebnis war „der Vertrag über Freundschaft,
Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“, der elf Artikel besaß. Berits vor dem Packt
hatte Moskau ein breites bilaterales Vertragsgeflecht aufgebaut. Dieser sollte die Satelliten
Staaten im inneren wie äußeren eng an die UdSSR binden. Der multilaterale Warschauer
Vertrag ähnelte in seiner Form stark dem NATO Grundlagenvertrag, womit versucht wurde
den Eindruck eines demokratischen Militärbündnisses auf Völkerrechtlicher Basis zu
erwecken.16
In der Präambel des Vertragswerks geht es zum großen Teil um die Rechtfertigung der
WVO bzw. um das Hervorheben des friedlichen Charakters der sozialistischen Länder. Es
wird dargelegt, dass wiederholt versucht wurde eine kollektive Sicherheit in Europa zu
errichten, um den Frieden auf den Kontinent zu sichern. Die Rechtfertigung findet ihren
Ausdruck in den Vorwurf, dass durch die Pariser Verträge und der Westeuropäischen Union,
sowie die Remilitarisierung Deutschlands und der Einbeziehung in die NATO die Bedrohung
für die sozialistischen Länder zugenommen hätte.
Die entscheidenden Punkte befinden sich in Artikel vier. In ihm wird der Bündnisfall
und die gegenseitige Beistandspflicht geregelt. Es wird festgelegt, dass bei einem Angriff in
Europa auf einen oder mehrere Mitgliedstaaten jeder Teilnehmerstaat in Absprache mit den
Anderen Unterstützung gewähre soll. Jedoch gibt es keine eindeutige Beistandsklausel.
Entscheidend ist dabei die Formulierung „im Falle eines bewaffneten Überfalles in Europa
[…]“ (Art.4 [1]). Dies gewährleistete den Beistand lediglich bei einem Angriff von außen und
bezog sich nur auf Europa. Damit war der Einmarsch der sowjetischen Truppen 1956 in
Ungarn und 1968 in der Tschechoslowakei nicht durch die WVO abgedeckt. Auch im Falle
eines Angriffs im asiatischen Raum im Zuge des sowjetisch-chinesichen Konflikt 1959 hätte
den Warschauer Packt nicht greifen lassen können.17 Im Zuge dieser Erkenntnis baute
Moskau in den 60-er Jahren in den neu gefassten bilateralen Verträgen mit ihren
„Bruderstaaten“ weiterreichende Formulierungen ein, welche derartige Situationen mit
einbezogen.
16
Umbach, Frank: Das rote Bündnis: Entwicklung und Zerfall des Warschauer Paktes 1955-1991;
Bonn 2005,
S.121.
17
Ebd, S.123.
8
Die Mitgliedstaaten wurden nach Artikel 11 für 20 Jahre an den Vertrag gebunden.
Nur wer ein Jahr vor Ablauf der Frist seinen Austritt bei der polnischen Regierung einreichte,
konnte, laut dem Vertragswerk, austreten. Geschah dies nicht, verlängerte er sich automatisch
um 10 Jahre. Eine weitere Möglichkeit der Auflösung des Paktes, bestand in der Erschaffung
einer kollektiven Sicherheit in Europa. Wäre dieses System entstanden, hätte das zwar eine
Negation des Vertrages, aber nicht der bilateralen Verträge mit sich gezogen. Eine weitere
Möglichkeit des Austritts sah der Vertragstext nicht vor. Jedoch kündigte Albanien 1968 aus
Protest gegen den Einmarsch in Prag die Vereinigung auf, und berief sich auf die
völkerrechtliche Vertragsregel „clausula rebus sic stantibus“.18 Da diese jedoch eher
theoretische Natur ist und gegen die sozialistische Ideologie gerichtet war, wurde der Austritt
von den anderen Mitgliedern offiziell nicht anerkannt. Dennoch folgten keine Sanktionen
gegen Albanien, da es weder geographisch, noch geo-strategisch für die UdSSR von
Bedeutung war.
Explizit geht der Warschauer Vertrag nicht auf die Organisation und Einrichtungen der
WVO ein. Allein Artikel 6 legt fest, dass zur Durchführung der Beratungen und zur
Erörterung von Fragen diesen Pakt betreffend, ein Politischer Beratender Ausschuss gebildet
werden soll. Der Ausschuss hat ebenfalls die Befugnis weitere Hilfsorgane zu gründen.
Einen elementarer Punkt des Vertragstextes stellt Artikel 5 dar. In dem verpflichten
sich die Staaten ein Vereintes Oberkommando zu gründen. Diesem sollen die Streitkräfte der
Mitgliedsstaaten unterstellt werden.
Alle Teilnehmer kamen laut Artikel 1 darin überein sich der Gewaltandrohungen und Anwendung zu enthalten, sowie internationale Streitfragen mit friedlichen Mitteln zu lösen.
In den weiteren Punkten wird festgelegt, dass sich die Mitglieder bei schwierigen
Fragen unverzüglich beraten (Artikel 3), dass sie sich keiner Koalition anschließen, welche
den Grundsätzen der WVO widerspricht (Artikel 7) und dass der Vertrag allen Staaten offen
steht, die sich mit diesen Grundsätzen identifizieren können (Artikel 9). Die Organisation der
Ratifizierung wird im zehnten Punkt erläutert. Demnach gilt der Warschauer Vertrag ab den
Tag, an den die letzte Ratifizierungsurkunde in Warschau hinterlegt worden ist.
18
Umbach, Frank: Das rote Bündnis: Entwicklung und Zerfall des Warschauer Paktes 1955-1991;
Bonn 2005,
S.122.
9
4. Die Organisation des Militärbündnisses
Der Warschauer Vertrag sah lediglich zwei Institutionen vor, um eine gemeinsame Außenund Verteidigungspolitik zu betreiben. Diese waren der Politisch Beratene Ausschuss, der das
höchste politische Organ darstellte und das Vereinte Oberkommando, welcher die
militärischen Angelegenheiten klären sollte.
Der Politisch Beratene Ausschuss bestand aus Delegierten der Mitgliedsländer. Diese
waren die Generalsekretäre der jeweiligen Staatspartei, die Regierungschefs oder auch die
Außenminister, wobei auch meist Oberkommandierende und der Chef des Stabes der
Vereinten Streitkräfte mit teilnahmen. Der Ausschuss traf sich in der Regel zweimal jährlich
und mit wechselndem Vorsitz. Die Hauptsprache in den Tagungen war Russisch.19 Rein nach
dem
Vertragswerk
galten
dem
PBA
wichtige
Kompetenzen.
So
oblagen
ihm
Koordinationsaufgaben für die Verteitigungsbereitschaft, Wirtschaft sowie kulturelle
Bereiche und militärische Aktionen im Bündnis. De facto aber wurden alle Entscheidungen
bereits im sowjetischen Politbüro bzw. im Moskauer Generalstab geklärt, womit er nur ein
Schattendasein führte.20 Charakteristisch steht dafür auch die Zeitspanne von 14 Jahren, die
der PBA gebraucht hatte um neben den 1956 entstandene Institutionen weitere Einrichtungen
zu erschaffen, welche sie schon in ihrer ersten Sitzung beschlossen hatten.
Das Vereinte Oberkommando hatte seinen Sitz in Moskau. Dieser bestand aus dem
Oberkommandierenden der Vereinten Streitkräfte, welcher immer einer der drei ersten
stellvertretenden Verteidigungsminister der UdSSR war, und seine Stellvertreter, die
Verteidigungsminister der Mitgliedsländer. Dem VOK unterstanden im Kriegsfall sämtliche
Streitkräfte der Staaten des Warschauer Pakts.21
Die Aufgaben des Vereinten
Oberkommandos waren im Friedensfall eher minimal. So waren sie nur für die Koordinierung
von Übungen und dem Abstimmen der Ausbildungsrichtlinien zuständig. Auch befand sich
die gesamte Logistik und Luftverteidigung in sowjetischer Hand.22 Die Anordnungen bekam
das Oberkommando bis zur Gründung des Komitees der Verteidigungsminister 1969 direkt
vom sowjetischen Verteidigungsministerium. Das Hilfs- bzw. Arbeitsorgan für das VOK war
der Stab des Vereinten Oberkommandos. Dieser sollte eigentlich mit Generalstäben der WVO
19
Gribkow, Anatoli: Der Warschauer Pakt: Geschichte und Hintergründe des östlichen Militärbündnisses; Berlin
1995, S. 37.
20
Umbach, Frank: Das rote Bündnis: Entwicklung und Zerfall des Warschauer Paktes 1955-1991; Bonn 2005,
S.135.
21
Kulikow, Viktor G.: Der Warschauer Vertrag: Bündnis für Frieden und Sozialismus; Berlin 1982, S. 104.
22
Umbach, Frank: Das rote Bündnis: Entwicklung und Zerfall des Warschauer Paktes 1955-1991; Bonn 2005,
S.135.
10
Mitgliedstaaten bestückt sein, jedoch waren es meist sowjetische Offiziere.23 Der Stab
übernahm Koordinierungsaufgaben für das VOK und arbeitete Operationspläne aus.
Der Politisch Beratene Ausschuss gründete in seiner ersten Sitzung 1956 zwei
Hilfsorgane, welche ihren Sitz ebenfalls in Moskau hatten. Das Vereinte Sekretariat, als
ständiges Exekutiv Organ, sollte die gemeinsame Sicherheitspolitik formulieren und
konkretisieren. Dabei war der Chef des Stabes, der immer ein sowjetischer General war, in
Personalunion auch gleichzeitig Leiter des Vereinten Sekretariats. Auch wurden wichtige
Entschlüsse, wie z.B. die Nachfolge des Oberkommandierenden der WVO 1960, im VS
entschieden und nicht, wie eigentlich vorgesehen, im Politisch Beratenen Ausschuss
debattiert.24 Die zweite Institution bildete die ständige Kommission. Diese sollte
außenpolitische Empfehlungen für das VS und das PBA ausarbeiten.
23
Umbach, Frank: Das rote Bündnis: Entwicklung und Zerfall des Warschauer Paktes 1955-1991; Bonn 2005,
S.135.
24
Ebd, S.136.
11
5. Beantwortung der These
Offiziell stellte der Warschauer Packt ein sozialistisches Gegenbündnis zur NATO dar. Nur
die aggressive Politik der Westmächte hätte diesen friedlichen Pakt notwendig gemacht. In
ihm sollten alle Mitglieder gleichgestellt sein. Nach Artikel 8 achten alle Teilnehmer die
gegenseitige Souveränität und Unabhängigkeit. Des Weiteren würden keine Eingriffe in die
inneren Angelegenheiten der Staaten vorgenommen. Auch sollten in den politischen Organen
jedes Land, ungeachtet der Größe und Population, alle Mitglieder gleichberechtigt sein. Rein
nach diesen offiziellen Erläuterungen spricht alles für den Charakter der sozialistischen
Vereinigung des Warschauer Vertrages.
Doch erscheint dies zweifelhaft.
Die Begründung des Warschauer Paktes als Notwendigkeit zum eigenen Schutz, ist,
wie vorangehend erläutert, nicht haltbar. Die Satellitenstaaten hatten nicht die Möglichkeit
das Kräfteverhältnis elementar zu beeinflussen. Auch benötigte die UdSSR zu der Zeit kein
Militärbündnis, da sie in konventionellen, wie auch nuklearen Waffen dem Kontrahenten weit
überlegen waren.25 Die Sowjetunion gründete die WVO aus rein politischen Gründen, um die
Stationierung ihrer Truppenverbände in den Mitgliedsländern zu legalisieren.
Entscheidend für die Thesenbeantwortung ist die Organisation des Warschauer
Vertrages. So stellte der Politisch Beratene Ausschuss de jure zwar das höchste Organ mit
Gleichberechtigung der Mitgliedsländer dar, de facto aber sind die Entscheidungen schon am
Tisch des sowjetischen Politbüros getroffen wurden. Die UdSSR diktierte damit alle
politischen Entscheidungen des Warschauer Paktes. Deutlicher wird dies bei der
Untersuchung der militärischen Institutionen. So unterstanden zum einen die Truppen des
Warschauer Vertrages dem Vereinten Oberkommando weitgehend vollständig, welches
wiederum dem Kommando des sowjetischen Generalstabes unterlag. Bezeichnenderweise war
der Sitz des VOK Teil des sowjetischen Verteidigungsministeriums.
Demnach kann keine Rede von einem sozialistischen Bündnis sein. Der Warschauer
Vertrag sicherte eher zweifelsfrei den Hegemonialanspruch der Sowjetunion gegenüber den
anderen Teilnehmerstaaten, und war damit ein Instrument der UdSSR.
25
Umbach, Frank: Das rote Bündnis: Entwicklung und Zerfall des Warschauer Paktes 1955-1991; Bonn 2005,
S.117.
12
Schluss
Zu Beginn der Arbeit stand die Fragestellung ob der Warschauer Pakt eine sozialistische
Allianz oder ein Instrument der UdSSR war. Die Problematik wurde anhand von 5 Punkten
bearbeitet.
Bereits gegen Ende des zweiten Weltkrieges entfernten sich die Alliierten immer mehr von
einander. Das Misstrauen stieg und gipfelte in den Nordatlantik Pakt von 1949. Als der
Westen 1955 die Bundesrepublik Deutschland in die NATO aufnahm, reagierte die UdSSR
mit dem Warschauer Packt. Moskau argumentierte die Gründung mit dem Schutz vor dem
Westen. In der Arbeit wurde diese Legitimation widerlegt und fand andere Gründe für die
Erschaffung des östlichen Bündnisses. Die Untersuchung des Vertragstextes im Punkt 3 legte
dar, wie von Seiten der Sowjets versucht wurde den Eindruck eines demokratischen
Militärbündnisses auf Völkerrechtlicher Basis zu erwecken. Auch die Organisationen der
WVO standen im Mittelpunkt. Dabei wurde festgestellt, dass alle wichtigen Ämter von
russischen Offizieren besetzt wurden oder dass die Organe Moskau unterstanden. Daher
musste die aufgeworfene Frage auch beantworten werden, mit: Der Warschauer Pakt, ein
Instrument der UdSSR. So wie es im letzten Abschnitt auch getan wurde.
13
Literaturverzeichnis
Sekundärliteratur:
-
Gribkow, Anatoli: Der Warschauer Pakt: Geschichte und Hintergründe des östlichen
Militärbündnisses; Berlin 1995.
-
Umbach, Frank: Das rote Bündnis: Entwicklung und Zerfall des Warschauer Paktes
1955-1991; Bonn 2005.
-
Ton, Werner/ Nusser, Horst/ Kern, Alfred: Geschichte des Warschauer Pakts;
München 1990.
-
Kulikow, Viktor G.: Der Warschauer Vertrag: Bündnis für Frieden und Sozialismus;
Berlin 1982
Internetquellen:
-
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~clauber/warschau/wp.htm; 27.03.2006.
-
http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite, Stichwort: Warschauer Pakt; 28.03.2006.
14
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