Richtlinien für die Arbeitsweise der Jury AU 3/06

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AU 3/06
2.3
Richtlinien
für die Arbeitsweise der Jury
Inhalte der Anmeldebögen mit Ausnahme von
Informationen für das Programmheft (nach dem
Muster des Bundeswettbewerbs) dürfen den
Mitgliedern der Jury und der Öffentlichkeit vor
und während der Wertungsspiele weder bekannt
gegeben noch zugänglich gemacht werden.
Insbesondere die Namen der Lehrer der Teilnehmer dürfen durch die Jury nicht bekannt gegeben werden.
1. Vorbemerkung
2.4
1.1
Jedes Jurymitglied ist zur Teilnahme an angesetzten Vorbesprechungen, Auswertungs- und
Informationsgesprächen verpflichtet und wirkt
bei der Beratung der Teilnehmer mit.
Bei der Beurteilung der Wettbewerbsteilnehmer
ist davon auszugehen, dass es sich - dem Prinzip, der Idee und dem Ziel von „Jugend musiziert“ entsprechend - um Jugendliche handelt,
die kein musikalisches Berufsstudium aufgenommen haben. Sie besuchen in der Regel
allgemeinbildende Schulen, stehen in einer
nichtmusikalischen Berufsausbildung oder sind
in nichtmusikalischen Berufen tätig. Es sind also
generell andere Maßstäbe anzulegen als bei
Aufnahme- oder gar Abschlussprüfungen von
Ausbildungsstätten für Musikberufe oder bei
Wettbewerben für Berufsmusiker.
1.2
"Jugend musiziert" ist insbesondere auf der Regionalebene
als
pädagogischjugendpflegerisches Projekt zu verstehen. Erst
in zweiter Linie dient „Jugend musiziert“ als Begabten- und Leistungsauswahl für die Weiterleitung erster Preisträger zu Wettbewerben auf
Landes- und Bundesebene.
1.3
"Jugend musiziert" will insbesondere das Zusammenspiel von Jugendlichen fördern und anerkennen.
2. Allgemeines
2.1
Ein Jurymitglied, dessen Schüler am Wettbewerb teilnimmt, ist von der Bewertung und Beratung in der gesamten entsprechenden Altersgruppe ausgeschlossen.
2.2
Die jeweilige Wettbewerbsausschreibung ist
Bestandteil der Richtlinien für die Jury.
3. Bewertung
3.1
Für die Beurteilung ist die musikalische und
spiel- bzw. gesangstechnische Darstellung der
vorgetragenen Werke maßgebend. Hierbei spielen insbesondere Kriterien wie künstlerische
Gestaltung, Tonqualität (Stimmqualität), Spieltechnik, Texttreue, stilistisches Verständnis und
Qualität des gemeinsamen Musizierens eine
Rolle.
3.2
Bewertungsgrundlage für "Jugend musiziert" ist
ausschließlich die Darbietung während des Wertungsspieles. Weitere Informationen, die einzelnen Juroren zur Verfügung stehen, dürfen nicht
berücksichtigt werden. Die Jury bewertet mit
ihrer Wertungszahl (Punkte) jeweils die Gesamtleistung.
3.3
Innerhalb einer Altersgruppe werden unabhängig vom unterschiedlichen Alter der einzelnen
Teilnehmer gleiche Maßstäbe angelegt. Bei
Spielpartnern unterschiedlichen Alters in der
Gruppenwertung ist das Durchschnittsalter der
Gruppe maßgebend, es wird nach den Geburtsdaten (Tag/Monat/Jahr) der Teilnehmer errechnet.
3.4
Auswendigspiel wird nicht besonders bewertet.
Überragende einseitige Fähigkeiten (z.B. reine
technische Leistung) dürfen nicht überbewertet
werden.
3.5
Stand 08/2006
Bei ausgesprochen fehlgewählten Werken für
das Wettbewerbsspiel (z.B. zu schwierige Werke, stilistisch nicht geeignete Werke, ungeeignete Bearbeitungen, Nichtberücksichtigung der
Ausschreibung z.B. hinsichtlich Literaturanforderung, Vorspielzeit) müssen Spieler nach
dem Wertungsspiel im Einvernehmen mit dem
Ausschuss entsprechend beraten werden, insbesondere wenn es sich um die Weiterleitung
zur nächsten Wettbewerbsphase handelt.
3.6
Jugendliche Begleitpartner, die zum Wettbewerb
angemeldet sind und die Teilnahmebedingungen erfüllen, werden gesondert bewertet. Für
die Bewertung (Punktierung) und Preiszuerkennung gelten die gleichen Grundsätze wie für den
Spielpartner. Der Begleitpartner kommt dann in
die Bewertung, wenn er wenigstens mit zwei
Werken verschiedener Epochen am Vorspielprogramm beteiligt ist. Bei mehrfacher Teilnahme als Begleitpartner wird die höchste erreichte
Punktzahl für Urkunde und ggf. Preis zugrunde
gelegt.
Bei der Bewertung sind sowohl instrumentales
Spiel wie das Zusammenspiel mit dem Partner
als gleichrangige Kriterien einzubeziehen.
4. Punktvergabe
4.1
Die ermittelten Punkte und das sich daraus ergebende Prädikat orientieren sich an der Leistungserwartung in der jeweiligen Wettbewerbsphase (Region, Land, Bund).
Die Bewertung erfolgt nach vollen Punkten von
1 bis 25. Eine weitere Unterteilung in Dezimalstellen ist für den einzelnen Juror nicht möglich.
4.2 Wertungsablauf
Die Bewertung beginnt ohne vorherige Diskussion mit einer verdeckten schriftlichen Abgabe
der Punktzahl durch jeden Juror.
4.2.1
Das Ergebnis dieser Punktierung wird der Jury
bekannt gegeben, dabei wird das Ergebnis
kaufmännisch gerundet. Beispiel: 23,5 Punkte
werden 24 Punkte; 23,4 Punkte werden
23 Punkte. Auch z. B. 22,5 Punkte werden gerundet, d.h. werden 23 Punkte!
4.2.2
Stand 08/2006
Das Jurygremium diskutiert über die einzelnen
Leistungen.
4.2.3
Jeder Juror legt seine vorläufige Punktzahl fest
und gibt sie bekannt.
4.2.4
Der Juror, der speziell die Bewertung des
Instrumentalpartners (z.B. Klavierbegleiter) übernommen hat, nennt seine Punktzahl als Vorschlag, die von den übrigen Jurymitgliedern bestätigt wird.
Wird sie nicht bestätigt, erfolgt eine individuelle
Punktierung gemäß 4.2.3.
4.2.5
Nach Durchlauf der gesamten Altersgruppe und
ggf. einer abschließenden Diskussion legt jeder
Juror seine endgültige Punktzahl fest und gibt
sie bekannt. In das Gesamtprotokoll werden die
endgültigen Punkte der einzelnen Juroren, die
Gesamtpunktzahl und die gerundete Durchschnittspunktzahl eingetragen.
4.2.6
Abschließend unterschreibt der Juryvorsitzende
auf dem letzten Blatt des Gesamtprotokolls. Das
Protokoll wird dem Leiter des Wettbewerbes
ausgehändigt.
5. Prädikate, Preise und Weiterleitung
5.1.2 Landeswettbewerb
5.1 Prädikate und Preise resultieren aus der
zuerkannten Punktzahl. In den einzelnen Wettbewerbs-Phasen gelten die in den folgenden
Übersichten zusammengestellten Zuordnungen:
Solisten und Ensembles
5.1.1 Regionalwettbewerb
Solisten und Ensembles
AG I a + I b
23 - 25
= 1. Preis ohne Weiterleitung zum LW
AG II-VII
23 - 25
AG II
23 - 25
= 1. Preis ohne Weiterleitung zum BW
AG III-VII
23 - 25
= 1. Preis mit Weiterleitung zum BW
AG II-VII
20 - 22
17 - 19
14 - 16
11 - 13
10
= 2. Preis
= 3. Preis
mit gutem Erfolg teilgenommen
mit Erfolg teilgenommen
teilgenommen
= 1. Preis mit Weiterleitung zum LW
alle Altersgruppen
21 - 22
= 1. Preis ohne Weiterleitung zum LW
17 - 20
= 2. Preis
13 - 16
= 3. Preis
9 - 12
mit gutem Erfolg teilgenommen
5-8
mit Erfolg teilgenommen
4
teilgenommen
Begleitpartner
21 - 25
= 1. Preis
17 - 20
= 2. Preis
13 - 16
= 3. Preis
9 - 12
mit gutem Erfolg teilgenommen
5–8
mit Erfolg teilgenommen
4
teilgenommen
5.2 Weiterleitung
Für die Altersgruppe I entfällt die Weiterleitung
zum Landeswettbewerb, für die Altersgruppe II
die Weiterleitung zum Bundeswettbewerb, bei
Gesang entfällt für die Altersgruppen I und II die
Weiterleitung zum Landeswettbewerb.
Stand 08/2006
Begleitpartner
23 - 25
= 1. Preis
20 - 22
= 2. Preis
17 - 19
= 3. Preis
14 - 16
mit gutem Erfolg teilgenommen
11 - 13
mit Erfolg teilgenommen
10
teilgenommen
5.1.3 Bundeswettbewerb
Solisten, Ensembles und Begleitpartner
24 - 25
= 1. Preis
22 - 23
= 2. Preis
20 - 21
= 3. Preis
17 – 19
mit sehr gutem Erfolg teilgenommen
14 - 16
mit gutem Erfolg teilgenommen
11 - 13
mit Erfolg teilgenommen
10
teilgenommen
6. Vorbereitung von Abschlussveranstaltungen und Sonderförderungen
6.1
Die Jury schlägt 1. Preisträger, ggf. auch 2. und
3. Preisträger, und das vorzutragende Programm (genaue Angaben zum Werk, Werkausschnitt und zur Spieldauer) für die Mitwirkung in
Abschlussveranstaltungen vor.
6.2
Die Jury schlägt 1. Preisträger, ggf. auch 2. und
3. Preisträger, vor, die von Orchestern aller
Ebenen für eine solistische Mitwirkung in Konzerten eingeladen werden können.
der Ergebnisse geführt werden. Außerhalb dieser von „Jugend musiziert“ angebotenen Beratungen ist von weiteren das Wertungsspiel
betreffenden Gesprächen abzusehen.
9. Strenge Vertraulichkeit
Einzelheiten aus der Juryberatung und die eigene sowie die Punktierung eines anderen Jurors
sind streng vertraulich zu behandeln. Die Mitglieder der Jury sowie die Mitarbeiter des Wettbewerbs sind zu absoluter Verschwiegenheit
verpflichtet.
6.3
Die Jury erarbeitet schriftliche Empfehlungen für
eine besondere Förderung von Teilnehmern
(Vergabe von Sonderpreisen, Förderungsprämien durch private Patenschaften, Stiftungsprämien, Stipendien, Vergabe von hochwertigen
Leihinstrumenten, Teilnahme an Förderkursen,
Musik-Camps u.a.). Gesichtspunkte hierfür sind
insbesondere die Wettbewerbsleistung, eine
wünschenswerte gezielte Spezialförderung, die
jeweilige soziale Situation des Teilnehmers sowie ein dringender Bedarf nach einem besseren
Instrument).
7. Veröffentlichung der Resultate
Bei der schriftlichen Veröffentlichung der Resultate werden Prädikate und (gerundete) Punktzahlen und Preise bekannt gegeben.
8. Beratung
Der Wettbewerb soll auch dazu dienen, den
Teilnehmer - soweit dies von ihm, seinen Eltern
oder seinem Lehrer gewünscht wird - über Fragen der weiteren Ausbildung, Förderungsmöglichkeiten und dergleichen konstruktiv, d.h.
im Sinne aufbauender Kritik zu beraten. Dabei
soll den Teilnehmern, Eltern oder Lehrkräften
die Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu
stellen.
Zu diesen Gesprächen, die von allen Mitgliedern
des Jurygremiums geführt werden sollen, können sich die Interessierten im Wettbewerbssekretariat bzw. beim Jurydienst oder bei der Wettbewerbsorganisation anmelden. Beobachtungen
für diese Beratungsgespräche sollen schon
während der Wertungsspiele notiert werden.
Beratungsgespräche müssen vor Bekanntgabe
Stand 08/2006
Bundesgeschäftsstelle "Jugend musiziert"
Postfach 66 22 05
81219 München
Tel. (089) 87 10 02 - 0
Fax (089) 87 10 02 - 90
e-Mail: [email protected]
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