AU 3/06 2.3 Richtlinien für die Arbeitsweise der Jury Inhalte der Anmeldebögen mit Ausnahme von Informationen für das Programmheft (nach dem Muster des Bundeswettbewerbs) dürfen den Mitgliedern der Jury und der Öffentlichkeit vor und während der Wertungsspiele weder bekannt gegeben noch zugänglich gemacht werden. Insbesondere die Namen der Lehrer der Teilnehmer dürfen durch die Jury nicht bekannt gegeben werden. 1. Vorbemerkung 2.4 1.1 Jedes Jurymitglied ist zur Teilnahme an angesetzten Vorbesprechungen, Auswertungs- und Informationsgesprächen verpflichtet und wirkt bei der Beratung der Teilnehmer mit. Bei der Beurteilung der Wettbewerbsteilnehmer ist davon auszugehen, dass es sich - dem Prinzip, der Idee und dem Ziel von „Jugend musiziert“ entsprechend - um Jugendliche handelt, die kein musikalisches Berufsstudium aufgenommen haben. Sie besuchen in der Regel allgemeinbildende Schulen, stehen in einer nichtmusikalischen Berufsausbildung oder sind in nichtmusikalischen Berufen tätig. Es sind also generell andere Maßstäbe anzulegen als bei Aufnahme- oder gar Abschlussprüfungen von Ausbildungsstätten für Musikberufe oder bei Wettbewerben für Berufsmusiker. 1.2 "Jugend musiziert" ist insbesondere auf der Regionalebene als pädagogischjugendpflegerisches Projekt zu verstehen. Erst in zweiter Linie dient „Jugend musiziert“ als Begabten- und Leistungsauswahl für die Weiterleitung erster Preisträger zu Wettbewerben auf Landes- und Bundesebene. 1.3 "Jugend musiziert" will insbesondere das Zusammenspiel von Jugendlichen fördern und anerkennen. 2. Allgemeines 2.1 Ein Jurymitglied, dessen Schüler am Wettbewerb teilnimmt, ist von der Bewertung und Beratung in der gesamten entsprechenden Altersgruppe ausgeschlossen. 2.2 Die jeweilige Wettbewerbsausschreibung ist Bestandteil der Richtlinien für die Jury. 3. Bewertung 3.1 Für die Beurteilung ist die musikalische und spiel- bzw. gesangstechnische Darstellung der vorgetragenen Werke maßgebend. Hierbei spielen insbesondere Kriterien wie künstlerische Gestaltung, Tonqualität (Stimmqualität), Spieltechnik, Texttreue, stilistisches Verständnis und Qualität des gemeinsamen Musizierens eine Rolle. 3.2 Bewertungsgrundlage für "Jugend musiziert" ist ausschließlich die Darbietung während des Wertungsspieles. Weitere Informationen, die einzelnen Juroren zur Verfügung stehen, dürfen nicht berücksichtigt werden. Die Jury bewertet mit ihrer Wertungszahl (Punkte) jeweils die Gesamtleistung. 3.3 Innerhalb einer Altersgruppe werden unabhängig vom unterschiedlichen Alter der einzelnen Teilnehmer gleiche Maßstäbe angelegt. Bei Spielpartnern unterschiedlichen Alters in der Gruppenwertung ist das Durchschnittsalter der Gruppe maßgebend, es wird nach den Geburtsdaten (Tag/Monat/Jahr) der Teilnehmer errechnet. 3.4 Auswendigspiel wird nicht besonders bewertet. Überragende einseitige Fähigkeiten (z.B. reine technische Leistung) dürfen nicht überbewertet werden. 3.5 Stand 08/2006 Bei ausgesprochen fehlgewählten Werken für das Wettbewerbsspiel (z.B. zu schwierige Werke, stilistisch nicht geeignete Werke, ungeeignete Bearbeitungen, Nichtberücksichtigung der Ausschreibung z.B. hinsichtlich Literaturanforderung, Vorspielzeit) müssen Spieler nach dem Wertungsspiel im Einvernehmen mit dem Ausschuss entsprechend beraten werden, insbesondere wenn es sich um die Weiterleitung zur nächsten Wettbewerbsphase handelt. 3.6 Jugendliche Begleitpartner, die zum Wettbewerb angemeldet sind und die Teilnahmebedingungen erfüllen, werden gesondert bewertet. Für die Bewertung (Punktierung) und Preiszuerkennung gelten die gleichen Grundsätze wie für den Spielpartner. Der Begleitpartner kommt dann in die Bewertung, wenn er wenigstens mit zwei Werken verschiedener Epochen am Vorspielprogramm beteiligt ist. Bei mehrfacher Teilnahme als Begleitpartner wird die höchste erreichte Punktzahl für Urkunde und ggf. Preis zugrunde gelegt. Bei der Bewertung sind sowohl instrumentales Spiel wie das Zusammenspiel mit dem Partner als gleichrangige Kriterien einzubeziehen. 4. Punktvergabe 4.1 Die ermittelten Punkte und das sich daraus ergebende Prädikat orientieren sich an der Leistungserwartung in der jeweiligen Wettbewerbsphase (Region, Land, Bund). Die Bewertung erfolgt nach vollen Punkten von 1 bis 25. Eine weitere Unterteilung in Dezimalstellen ist für den einzelnen Juror nicht möglich. 4.2 Wertungsablauf Die Bewertung beginnt ohne vorherige Diskussion mit einer verdeckten schriftlichen Abgabe der Punktzahl durch jeden Juror. 4.2.1 Das Ergebnis dieser Punktierung wird der Jury bekannt gegeben, dabei wird das Ergebnis kaufmännisch gerundet. Beispiel: 23,5 Punkte werden 24 Punkte; 23,4 Punkte werden 23 Punkte. Auch z. B. 22,5 Punkte werden gerundet, d.h. werden 23 Punkte! 4.2.2 Stand 08/2006 Das Jurygremium diskutiert über die einzelnen Leistungen. 4.2.3 Jeder Juror legt seine vorläufige Punktzahl fest und gibt sie bekannt. 4.2.4 Der Juror, der speziell die Bewertung des Instrumentalpartners (z.B. Klavierbegleiter) übernommen hat, nennt seine Punktzahl als Vorschlag, die von den übrigen Jurymitgliedern bestätigt wird. Wird sie nicht bestätigt, erfolgt eine individuelle Punktierung gemäß 4.2.3. 4.2.5 Nach Durchlauf der gesamten Altersgruppe und ggf. einer abschließenden Diskussion legt jeder Juror seine endgültige Punktzahl fest und gibt sie bekannt. In das Gesamtprotokoll werden die endgültigen Punkte der einzelnen Juroren, die Gesamtpunktzahl und die gerundete Durchschnittspunktzahl eingetragen. 4.2.6 Abschließend unterschreibt der Juryvorsitzende auf dem letzten Blatt des Gesamtprotokolls. Das Protokoll wird dem Leiter des Wettbewerbes ausgehändigt. 5. Prädikate, Preise und Weiterleitung 5.1.2 Landeswettbewerb 5.1 Prädikate und Preise resultieren aus der zuerkannten Punktzahl. In den einzelnen Wettbewerbs-Phasen gelten die in den folgenden Übersichten zusammengestellten Zuordnungen: Solisten und Ensembles 5.1.1 Regionalwettbewerb Solisten und Ensembles AG I a + I b 23 - 25 = 1. Preis ohne Weiterleitung zum LW AG II-VII 23 - 25 AG II 23 - 25 = 1. Preis ohne Weiterleitung zum BW AG III-VII 23 - 25 = 1. Preis mit Weiterleitung zum BW AG II-VII 20 - 22 17 - 19 14 - 16 11 - 13 10 = 2. Preis = 3. Preis mit gutem Erfolg teilgenommen mit Erfolg teilgenommen teilgenommen = 1. Preis mit Weiterleitung zum LW alle Altersgruppen 21 - 22 = 1. Preis ohne Weiterleitung zum LW 17 - 20 = 2. Preis 13 - 16 = 3. Preis 9 - 12 mit gutem Erfolg teilgenommen 5-8 mit Erfolg teilgenommen 4 teilgenommen Begleitpartner 21 - 25 = 1. Preis 17 - 20 = 2. Preis 13 - 16 = 3. Preis 9 - 12 mit gutem Erfolg teilgenommen 5–8 mit Erfolg teilgenommen 4 teilgenommen 5.2 Weiterleitung Für die Altersgruppe I entfällt die Weiterleitung zum Landeswettbewerb, für die Altersgruppe II die Weiterleitung zum Bundeswettbewerb, bei Gesang entfällt für die Altersgruppen I und II die Weiterleitung zum Landeswettbewerb. Stand 08/2006 Begleitpartner 23 - 25 = 1. Preis 20 - 22 = 2. Preis 17 - 19 = 3. Preis 14 - 16 mit gutem Erfolg teilgenommen 11 - 13 mit Erfolg teilgenommen 10 teilgenommen 5.1.3 Bundeswettbewerb Solisten, Ensembles und Begleitpartner 24 - 25 = 1. Preis 22 - 23 = 2. Preis 20 - 21 = 3. Preis 17 – 19 mit sehr gutem Erfolg teilgenommen 14 - 16 mit gutem Erfolg teilgenommen 11 - 13 mit Erfolg teilgenommen 10 teilgenommen 6. Vorbereitung von Abschlussveranstaltungen und Sonderförderungen 6.1 Die Jury schlägt 1. Preisträger, ggf. auch 2. und 3. Preisträger, und das vorzutragende Programm (genaue Angaben zum Werk, Werkausschnitt und zur Spieldauer) für die Mitwirkung in Abschlussveranstaltungen vor. 6.2 Die Jury schlägt 1. Preisträger, ggf. auch 2. und 3. Preisträger, vor, die von Orchestern aller Ebenen für eine solistische Mitwirkung in Konzerten eingeladen werden können. der Ergebnisse geführt werden. Außerhalb dieser von „Jugend musiziert“ angebotenen Beratungen ist von weiteren das Wertungsspiel betreffenden Gesprächen abzusehen. 9. Strenge Vertraulichkeit Einzelheiten aus der Juryberatung und die eigene sowie die Punktierung eines anderen Jurors sind streng vertraulich zu behandeln. Die Mitglieder der Jury sowie die Mitarbeiter des Wettbewerbs sind zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. 6.3 Die Jury erarbeitet schriftliche Empfehlungen für eine besondere Förderung von Teilnehmern (Vergabe von Sonderpreisen, Förderungsprämien durch private Patenschaften, Stiftungsprämien, Stipendien, Vergabe von hochwertigen Leihinstrumenten, Teilnahme an Förderkursen, Musik-Camps u.a.). Gesichtspunkte hierfür sind insbesondere die Wettbewerbsleistung, eine wünschenswerte gezielte Spezialförderung, die jeweilige soziale Situation des Teilnehmers sowie ein dringender Bedarf nach einem besseren Instrument). 7. Veröffentlichung der Resultate Bei der schriftlichen Veröffentlichung der Resultate werden Prädikate und (gerundete) Punktzahlen und Preise bekannt gegeben. 8. Beratung Der Wettbewerb soll auch dazu dienen, den Teilnehmer - soweit dies von ihm, seinen Eltern oder seinem Lehrer gewünscht wird - über Fragen der weiteren Ausbildung, Förderungsmöglichkeiten und dergleichen konstruktiv, d.h. im Sinne aufbauender Kritik zu beraten. Dabei soll den Teilnehmern, Eltern oder Lehrkräften die Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu stellen. Zu diesen Gesprächen, die von allen Mitgliedern des Jurygremiums geführt werden sollen, können sich die Interessierten im Wettbewerbssekretariat bzw. beim Jurydienst oder bei der Wettbewerbsorganisation anmelden. Beobachtungen für diese Beratungsgespräche sollen schon während der Wertungsspiele notiert werden. Beratungsgespräche müssen vor Bekanntgabe Stand 08/2006 Bundesgeschäftsstelle "Jugend musiziert" Postfach 66 22 05 81219 München Tel. (089) 87 10 02 - 0 Fax (089) 87 10 02 - 90 e-Mail: [email protected]