Bekämpfung von Gewalt: Menschenrechtliche

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Bekämpfung von Gewalt:
Menschenrechtliche
Grundlagen
Mag. Walter Suntinger
Menschenrechtskonsulent und Trainer
Bekämpfung von Gewalt:
Menschenrechtliche
Grundlagen
Walter Suntinger, 28. November 2014
Überblick
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Grundlegendes zu den Menschenrechten
Der internationale menschenrechtliche Rahmen
betreffend die Bekämpfung von Gewalt an Frauen
Dimensionen und Bereiche der Umsetzung
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Eigene Perspektive
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Menschenrechtspraktiker
Juristische Ausbildung
Interdisziplinär „suchend“
Grundidee der Menschenrechte
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Jeder Mensch hat gleiche Würde
Daraus folgt:
q  Bestimmte Handlungen dürfen nicht gesetzt
werden
q  Bestimmte Handlungen müssen gesetzt
werden
Abbildung in universellen ethischen Prinzipien,
im besonderen in der Goldenen Regel
Menschenrechte als Konkretisierung der
Menschenwürde
Entwicklung der Menschenrechte –
Eine historische Perspektive
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Antwortcharakter der Menschenrechte auf Repression/
Missstände
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Politischer Kampf um die Menschenrechte – Relevanz von
herrschenden Machtverhältnissen
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„1. Generation": bürgerliche und politische Rechte
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„2. Generation“: wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
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„3. Generation“: Kollektive Rechte: z.B. Recht der Völker auf
Selbstbestimmung, Recht auf Entwicklung
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Kampf um Frauenrechte als Menschenrechte - von Olympe de
Gouges bis heute
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Die Frauenbewegung als wesentliche Treibkraft
Prinzipien und Grundkonzepte der
Menschenrechte
•  Universalität der Menschenrechte
•  Unteilbarkeit und Interdependenz der
Menschenrechte
•  Absolute Rechte (z.B. Folterschutz, Sklavereiverbot)
•  Beschränkbare Rechte – Gesetzesvorbehalt/
Verhältnismäßigkeit (z.B. Recht auf Privatleben,
Meinungsfreiheit)
•  Staatliche Pflichten: Achtung - Gewährleistung
•  Pflicht zum Schutz vor „privaten“ Verletzungen
Menschenrechtliche Pflichten
Staat hat Pflicht, die Menschenrechte zu
achten
gewährleisten
schützen
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Privatperson
Privatperson
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
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Angemessene Verhältnis: Ziel – Mittel
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Geeignetheit (Tauglichkeit) des Mittels
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Erforderlichkeit (Notwendigkeit) des Mittels
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Interessensabwägung (Schaden des
Nichthandelns gegen Schaden durch
Handeln)
Funktionen der Menschenrechte
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Materielle Funktionen:
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Schutz der Menschenwürde
Schutz vor staatlichem und privatem Machtmissbrauch
Schutz vor Exklusion
Ausgleich unterschiedlicher Interessen
Empowerment
Prozedurale Funktionen:
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Analyse konkreter Situationen
Moralische und rechtliche Bewertung
Orientierungslinien für Prozesse, Maßnahmen, Strategien
zur Verwirklichung
Schutz der Grundrechte und der
Menschenrechte
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Grundrechte – Menschenrechte
Grundrechte auf innerstaatlicher Ebene, insbesondere:
q  Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der
Staatsbürger 1867
q  Grundrechte im B-VG 1920
q  BVG persönliche Freiheit (1988)
Völkerrechtlich gesicherte Minderheitenrechte; z.b. im
Staatsvertrag von St.Germain 1920
EMRK als Teil der Verfassung (1958/1964)
EU Grundrechte-Charta: in Unionsrechtsanwendung gleichsam
als Teil der Verfassung (VfGH 2012)
Gerichtliche Kontrolle: Verwaltungsgerichte, VfGH
Internationaler Menschenrechtsschutz nach 1945/48
Spannungsverhältnis: Souveränität - Menschenrechte
Menschenrechtsinstrumente relevant für
Bekämpfung von Gewalt an Frauen - UNO
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Internationaler Pakt über bürgerliche und politische
Rechte (1966) – MR-Ausschuss
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Allgemeiner Kommentar Nr. 28
Mehrere Rechte durch Gewalt gegen Frauen verletzt
UN Konvention gegen Diskriminierung der Frau
(CEDAW 1979) – CEDAW Ausschuss
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Allgemeine Empfehlung Nr. 19 (1992) „Gewalt gegen Frauen“ –
Meilenstein
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„Geschlechtsspezifische Gewalt ist eine Form der Diskriminierung,
die die Möglichkeit der Frau, dieselben Rechte und Freiheiten
gleichberechtigt mit dem Mann zu genießen, wesentlich
beeinträchtigt“
Betonung der strukturellen Faktoren von Machtungleichheit,
Rollenbildern, und sozialer Situation
Umfassende Pflichten der Staaten
Mehrere Individualbeschwerden (davon 2 gegen Österreich)
Menschenrechtsinstrumente relevant für
Bekämpfung von Gewalt an Frauen - UNO
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Wiener Weltmenschenrechtskonferenz (1993
q  „Women‘s rights are human rights“
UN Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen
Frauen (1993)
UN Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen
Weltfrauenkonferenz in Peking (2005)
Straftatbestände im Statut der Internationalen
Strafgerichtshofes (1998)
UN Protokoll gegen Menschenhandel (2000)
Prozess des Mainstreamings
Menschenrechtsinstrumente relevant für
Bekämpfung von Gewalt an Frauen - Europa
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Europäische Menschenrechtskonvention (1950)
Zunehmend umfangreiche Spruchpraxis des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
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Relevante Menschenrechte
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Art 2 Recht auf Leben
Art 3 Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe
Art 8 Recht auf Privatleben
Art 14 Nichtdiskriminierung
Art 13 Recht auf wirksame Beschwerde
Relevanz der MR-Verträge
in Österreich
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Stellung im innerstaatlichen Recht
q  Verfassungsrang
q  Einfachgesetzliche Stufe mit direkter Anwendbarkeit
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Erfüllungsvorbehalt
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Völkerrechtskonforme Interpretation
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Internationale Durchsetzungsmechanismen
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Berichtsverfahren
Beschwerdeverfahren
Menschenrechtsinstrumente relevant für
Bekämpfung von Gewalt an Frauen - Europa
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Europäische Konvention gegen
Menschenhandel (2006)
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Monitoring durch Expertengruppe (Greta)
Istanbul Konvention zur Verhütung und
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und
häuslicher Gewalt (2011)
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Prevention
Protection
Prosecution
Integrated Policy
Monitoring durch Expertengruppe (Grevio)
Die Menschenrechtsbrille
Die Menschenrechtsbrille - konkret
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Normative Konzepte
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Menschenrechtliche Normen und Standards
Menschenrechtliche Grundprinzipien und Konzepte
Analytische Instrumente für die Anwendung von Normen auf
konkrete Sachverhalte
Empirische Konzepte
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Untersuchung der Realität der Menschenrechte und ihrer
Umsetzung
Verständnis der Ursachen von Menschenrechtsverletzungen
Verständnis der Konsequenzen von Menschenrechtsverletzungen
Verstehen von Faktoren/strukturellen Voraussetzungen für
Veränderung
Erarbeitung von Instrumenten zur Veränderung/Reform
Menschenrechtsdreieck
Haltung/Bewusstsein
Fertigkeiten
Wissen
Perspektiven und Aktivitäten der
Umsetzung I
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Auf der Basis eines Menschenrechtsansatzes
Eine systemische und interdisziplinäre Perspektive
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Erst in Ansätzen vorhanden
Nationale Aktionspläne (in Österreich: 2014 - 2016)
Politische Prozesse – Rechts- und Institutionenreform
Bewusstseinsbildende Maßnahmen auf vielen Ebenen
Trainings von relevanten Pflichtenträgern
Unterstützung von Opfern von Gewalt – rechtlich,
therapeutisch, sozial
Täterbezogene Präventions-und Interventionsarbeit
Einige Bereiche/Aktivitäten der
Umsetzung II
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Systematische Einbeziehung in bestehende
Monitoringinstitutionen aufgrund von
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Zusatzprotokoll zur UN Konvention gegen Folter
UN Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen
Rechtsdurchsetzung – national und international
Erhebung von Daten – Forschung
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