Anbauvertrag, Bio-Produkte, Ernte 2016 (Knospe/Umstellungsknospe) 1 .Vertragspartner Vertragskoordination Produzent/in fenaco GOF Winterthur Theaterstrasse 15a 8401 Winterthur Name/Vorname Hof/Strasse Ansprechpartner: PLZ/Ort Vertragskoordination Marion Dietrich Tel: 058 433 64 97 Telefon E-Mail Anbau und Beratung Ulrich Zürcher Tel: 058 434 06 66 BIO-Betrieb seit Umstellung 1. Jahr Umstellung 2. Jahr 2. Vertragsbestimmungen Der Produzent verpflichtet sich, den gesamten Ertrag der vereinbarten Flächen der Sammelstelle zur Vermarktung via fenaco abzuliefern. • Die fenaco verpflichtet sich, die nachstehend aufgeführten Bio-Produktionen zu übernehmen. Bio-Produkt Sorte / Art Bio-Status (K/UK) Fläche (Aren) Bio-Mahlweizen Bio-Mahlroggen Bio-Mahldinkel Bio-Umstellmahlweizen (limitierte Menge) Bio-Futterweizen Bio-Futtergerste Bio-Futterhafer Bio-Mais Bio-Triticale Bio-Raps Bio-Sonnenblumen nur K Bio-Sojabohnen Bio-Erbsen Bio-Ackerbohnen Bio-Süsslupinen Bio-Mischkulturen andere…… K= KNOSPE , UK = UMSTELLUNGSKNOSPE (Bitte füllen Sie die entsprechenden Felder für die Kultur aus, die Sie vertraglich anbauen möchten.) Erwarteter Ertrag (t) Sammelstelle (Abgabeort) • Nur ausgewählte Sammelstellen nehmen Bio-Sojabohnen an. Rücksprache mit fenaco GOF notwendig. Für den Anbau von Bio-Sojabohnen sind die spezifischen Qualitätsanforderungen zu beachten. • Bezüglich Qualitätsanforderungen zur Übernahme als Übernahmebedingungen der swiss granum und der Bio Suisse. • Der Produzent versucht mit den Massnahmen der Kulturführung eine möglichst gute Weizenqualität in Bezug auf die Backeigenschaften zu erreichen (vor allem möglichst hoher Rohprotein- und Feuchtklebergehalt). Hauptaugenmerk gilt einer geeigneten Standortwahl und einer angemessenen Nährstoffversorgung des Bestandes. Ab Ernte 2016 gilt das Proteinbezahlungskriterium gemäss Bio Suisse. • Risiken aus Anbau und Vegetationsverlauf gehen zu Lasten des Produzenten. Im Falle von Auswuchs richtet sich der Preis für Brotgetreide nach den Marktverhältnissen für Bio-Futtergetreide. • Der Produzent ist verpflichtet, eine der empfohlenen Sorten aus der Sortenliste des FIBL anzubauen und hat dabei die Standorteignung der Sorte zu beachten (ausgen. spezielle Kulturen im Vertragsanbau). • Als verbindliche Richtlinien für die Produktion der Ackerkulturen gelten die Bio Suisse Richtlinien. Es können nur Erzeugnisse als Bio-Produkte übernommen werden, bei deren Produktion die Anforderungen der Bio Suisse Richtlinien (Knospe) strikt eingehalten werden. • Kann eine oder mehrere der vertraglich vereinbarten Kulturen nicht gesät werden, so hat der Produzent dies unverzüglich der fenaco zu melden. • Bei der Übernahme durch die Getreidesammelstellen muss der Produzent sein Biozertifikat vorweisen. Die Abgabe hat in der vereinbarten Sammelstelle je nach Kultur stattzufinden. Bio-Brotgetreide gelten die 3. Auszahlungsrichtlinien • fenaco strebt an, die Bio-Produkte mindestens zu den Bio Suisse Richtpreisen zu vergüten, wo solche Richtpreise bestehen. • fenaco zahlt immer die Sammelstelle aus und empfiehlt der Sammelstelle, den ausgezahlten Bruttopreis zu 100% dem Produzenten weiter zu geben. Die Preise gelten für gereinigte und aufbereitete Bio-Produkte ab Sammelstelle. • Für Kulturen, für welche kein Bio Suisse Richtpreis ausgehandelt wurden, kommuniziert fenaco regelmässig aktualisierte Auszahlungsziele. • Vorbehaltlich aussergewöhnlicher Umstände, erfolgt die Auszahlung von mind. 90% des Endauszahlungspreises bis Ende Jahr. Die Auszahlung an den Produzenten erfolgt ausschliesslich über die Getreidesammelstelle. Unterschriften: Ort/Datum Produzent Ort/Datum fenaco Seite 2/2 V_20150930