Allgemeine Wirtschaftslehre: Finanzierung eines Unternehmens Dieses Dokument wurde im Rahmen der Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel von Peter Büche erstellt. Es darf nur vollständig (mit diesem Deckblatt) ausgedruckt oder anderweitig privat genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht zulässig. Es kann keinerlei Haftung für den Inhalt der Arbeit übernommen werden. Gerne darf auf die Homepage www.pbueche.de hingewiesen werden. Es ist jedoch nicht gestattet, dieses Dokument (auch ausschnittsweise) weiterzugeben, zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Allgemeine Wirtschaftslehre Finanzierung Außenfinanzierung Unternehmung Innenfinanzierung • Selbstfinanzierung (=Einbehalt von Gewinn) • durch Kapitalfreisetzung (Verkauf von unnötigen Gegenständen) Fremdfinanzierung Æ Banken EK-Zuführung durch die Eigentümer =Eigenfinanzierung =Beteiligungsfinanzierung Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen zusätzliche Barmittel Bilanz bisheriges Eigenkapital zusätzliches Eigenkapital Fremdkapital Neues Eigenkapital = bisheriges + zusätzliches Bank 282 nimmt zu! © www.pbueche.de Passiva Jeder Unternehmer benötigt Kapital, also Güter wie Mschinen, Einrichtungsgegenstände und Waren. Wenn diese Güter bei anderen Unternehmen gekauft werden müssen, ist Geld erforderlich. Die Beschaffung von Geld oder Sachgütern für die Unternehmung, also die Bereitstellung von Geld- und Sachkapital, wird Finanzierung genannt. Finanzierungsgrundsätze Es werden meist verwendet: • Eigenkapital • Fremdkapital (Kredite) Allgemein gilt die Regel, dass eingesetzes Fremdkapital erst zur Rückzahlung fällig sein soll, wenn es bereits wieder zu Umsatz geworden ist. Anlagevermögen sollte immer mit Eigenkapital finanziert werden, Umlaufvermögen kann durch lang- oder kurzfristiges Fremdkapital finanziert werden. Bei erheblichen Verstößen gegen diese Grundsätze kann ein Betrieb in Zahlungsschwierigkeiten kommen, wenn nicht rechtzeitig eine Konsoldierung erfolgt, also eine Umwandlung von kurzfristigem in langfristiges Fremdkapital. Bei der Einzelunternehmung erfolgt die Eigenfinanzierung allein durch das Privatvermögen des Eigentümers. Buchhalterisch sind Privat- und Betriebsvermögen getrennt, nach außen lässt sich jedoch nicht immer erkennen, was privat und was betriebsvermögen ist (z. B. PKW wird für beides genutzt). Die Kreditwürdigkeit hängt von der des Eigentümers ab. Bei der Offenen HandelsGesellschaft OHG wird das Eigenkapital durch die im Gesellschaftervertrag geregelte Beteiligungsfinanzierung durch Bar- oder Sacheinlagen der Gesellschafter eingebracht. Eine Kapitalerhöhung ist durch die bisherigen oder durch neue Gesellschafter möglich. Es können aber nicht viele Gesellschafter aufgenommen werden, da alle Geschäftsführungsbefugnis haben. Die OHG ist kreditwürdiger als die Einzelunternehmung, weil das Kapital von mehreren Personen zur Verfügung steht. Bei der Kommanditgesellschaft KG können beliebig viele Kommanditisten (zur Beteiligungsfinanzierung) aufgenommen werden, da dadurch die Geschäftsführung nicht beeinträchtigt wird. Oft werden Einzelunternehmen in KGs umgewandelt, wenn mehr Kapital erforderlich ist. Bei der Aktiengesellschaft AG ist eine Beteiligungsfinanzierung im großen Umfang gegeben, da die Aktien an viele Kapitalgeber ausgegeben werden. Durch Beschluß der Hauptversammlung ist die Ausgabe neuer Aktien zur Kapitalerhöhung möglich. Aktionäre sind "wirtschaftliche Eigentümer", sie erwerben keine Eigentumsrechte am Vermögen der AG. Die Haftung beschränkt sich auf den Wert der Aktie. Selbstfinanzierung Der Gewinn wird der Unternehmung von innen als Kapital zugeführt. Das Kapital wird erhöht, der Gesellschafter bekommt entsprechend weniger Gewinn ausgeschüttet. © www.pbueche.de Fremdfinanzierung Fremdkapital wird von außen in Form von Krediten der Unternehmung zugeführt. Kurzfristiges Fremdkapital sind z. B. Wechselkredite bei Lieferern. Langfristiges Fremdkapital sind z. B. Hypotheken. Die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung hängen ab von: • größe der Eigenkapitalbasis • den Haftungsverhältnissen im Unternehmen • den rechtlichen Regelungen (Verpflichtung zur Rücklagenbildung) in den verschiedenen Unternehmensformen Leasing Durch Leasing werden Nutzungsrechte an Maschinen oder anderen Gütern für eine bestimmte Zeit an den Mieter übertragen, der diese Güter in seinem Betrieb einsetzt. Vermieter sind entweder die Hersteller der Ausrüstungsgegenstände oder spezielle Leasing - Unternehmen, die das Kapital aufbringen und die Gegenstände kaufen. Vorteile: • weniger Kapital erforderlich; größere Betriebsmittel für Investition nicht nötig • Anpassung der Anlagen auf den neuesten technischen Stand • Ständige Betreuung und Beratung • muss nicht abgeschrieben werden, sonder kann sofort als Aufwand verbucht werden Nachteile: • hohe Belastung des Betriebs mit Fixkosten (Mietzins) • langjährige Bindung an einen Hersteller • insgesamt höhere Kosten als beim Kauf Leasing wird meist für Fahrzeuge, Gebäude und Büromaschinen verwendet. Der Kreditvertrag Voraussetzung für die Gewährung eines Kredits ist der schriftliche Kreditvertrag. Ein Kreditvertrag kommt zu Stande durch: • Kreditbewilligung (Antrag) aufgrund eines Kreditantrags (unverbindlich) • Einverständniserklärung des Schuldners (Annahme) Der Kreditvertrag enthält meist Vereinbarungen über: • Kredithöhe und Kreditgrenze • die Auszahlung bei Darlehn • Verwendungszweck • Zinsfuß, evtl. Provisionssatz, Zinstermine • Rückzahlung bzw. Kündigung des Kredits • Kreditsicherung, falls erforderlich. Als Kreditsicherung kann der Kreditnehmer bebaute und unbebaute Grundstücke, Maschinen, Fahrzeuge, andere Einrichtungen, Wertpapiere oder wertvolle Gegenstände sowie einen Bürgen als Sicherheit anbieten. © www.pbueche.de Der Bürgschaftskredit Der Bürgschaftsvertrag wird zwischen dem Bürgen und der Bank (Gläubiger) abgeschlossen. Es genügt die Formlose entgegennahme des abgegebenen Versprechens. Für Bürgschaftsversprechen ist Schriftform vorgeschrieben, nur Vollkaufleute können sich im Rahmen ihrer Handelsgeschäfte auch mündlich verbürgen. Banken verlangen aus Beweisgründen immer die Schriftform. Bei der Ausfallbürgschaft braucht der Bürge erst dann zu leisten, wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beim Schuldner erfolglos waren (Einrede der Vorausklage). Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft kann sich der Gläubiger am Fälligkeitstag direkt an den Bürgen wenden. Dieser muss vertraglich auf die Einrede der Vorausklage verzichten. Bei dem Sicherungsübereignungskredit überträgt der Kreditnehmer das Eigentum an beweglichen Sachen als Sicherheit auf den Gläubiger. Der Kreditnehmer behält die tatsächliche Herrschaft üder die Sachen (Besitzer). Der Sicherungsübereignungskredit ist in 3 Verträge eingeteilt: 1. Kreditvertrag 2. Sicherheitsübereignungsvertrag 3. Besitzkonstitut (Ersatz der Übergabe durch eine Vereinbarung, der Kreditnehmer bleibt somit Besitzer) Kreditarten Kredite nach der Verfügbarkeit Das Darlehn Es eignet sich zur Finanzierung von Anlagegütern. Darlehn werden durch Auszahlung oder Gutschrift auf dem Girokonto zur Verfügung gestellt. Zinsen werden ab der Auszahlung berechnet. Der Auszahlungsbetrag ist meist etwas niedriger als die Darlehnssumme (dem Rückzahlungsbetrag) wegen disagio. Fälligkeitsdarlehn: Es werden während der festgelegten Laufzeit nur die Zinsen bezahlt. Am Fälligkeitstag wird die Darlehnssumme zurückgezahlt. Abzahlungsdarlehn: Das Darlehn wird in festgelegten, gleichen Raten getilgt, so dass die Schuld immer kleiner wird. Somit verringern sich auch bei jeder Zahlung die zu entrichtenden Zinsen. Anschaffungskredit: Eine bestimmte Form des Abzahlungsdarlehns. Der Kontokorrentkredit Die Bank gestattet seinem Kunden, bis zu einem vereinbarten Höchstbetrag über sein Konto zu verfügen, obwohl dieses kein Guthaben aufweist. Die Sollzinsen werden vom tatsächlich in Anspruch genommenen Kredit berechnet. Der Zinsfuß ist relativ hoch, da die Bank ständig Mittel für den Fall der vollen Ausnutzung bereithalten muss. Er ist ein kurzfristiger Kredit und eignet sich aufgund der hohen Zinsen auch nur zur Deckung kurzzeitigen Geldbedarfs. Der Kredit wird durch eingehende Zahlungen auf dem Konto wieder ausgeglichen (Kredit in laufender Rechnung). © www.pbueche.de Für Kreditnehmer können an Kreditkosten entstehen: • Sollzinsen • Kreditprovision • Umsatzprovision vom in Anspruch genommenen Kreditbetrag • Überziehungsprovision, wenn die Kreditlinie überschritten wurde Kredite nach Kreditgebern und -nehmern Der Bankkredit Den Banken und Sparkassen wird im Passivgeschäft Geld anvertraut, welches diese dann im Aktivgeschäft wieder ausleihen. Es gibt kurz- (bis ½ Jahr) mittel- (bis 4 Jahre) und lanfristige (über 4 Jahre) Kredite. Der Liefererkredit Ein Liefererkredit ist ein Sachkredit. Er entsteht durch die Lieferung von Waren mit Zahlung auf Ziel. Er ist Mittel zur Absatzförderung und ermöglicht es dem Händler, die gekaufte Ware bereits durch deren Umsatzerlöse zu bezahlen. Somit braucht der Händler keinen Kredit aufzunehmen. Der Liefererkredit ist sehr teuer. Oftmals lohn es sich, einen Bankkredit aufzunehmen, um Skonto ausnutzen zu können. Er wird besonders von Kapitalschwachen Betrieben und Betrieben ohne ausreichende Banksicherheiten in Anspruch genommen. © www.pbueche.de