Abschlussprüfung Jeder Schüler, der einen Abschluss erlangen will, muss eine Prüfung gemacht haben. Wer keine Prüfung gemacht hat, bekommt auf keinen Fall einen Abschluss. Zu der Abschlussprüfung gehören In Klasse 9: zwei schriftliche Prüfungen in den Fächern Deutsch und Mathematik und mindestens eine mündliche Prüfung In Klasse 10: drei schriftliche Prüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine verbindliche mündliche Prüfung in Englisch und mindestens eine weitere mündliche Prüfung 27.01.2016 1 Schriftliche Prüfung Jahresnote Deutsch 2 Drittel Abschlussnote 120 Minuten (9) Arbeitsnote 1 Drittel 180 Minuten (10) 25.04.2016 Jahresnote 2 Drittel Mathematik 120 Minuten (9) Abschlussnote Arbeitsnote 1 Drittel 150 Minuten (10) 03.05.2016 Jahresnote Englisch (120 Minuten) (10) 28.04.2016 27.01.2016 mdl.- Prüfung Arbeitsnote 2 Drittel Abschlussnote 1 Drittel Prüfungsnote 1 Drittel 2 Drittel 2 Mündliche Prüfung 30.05. – 03.06.2015 a) In einem Fach deiner Wahl * Naturwissenschaftliches Fach * Fb geschichtlich-soziale Weltkunde * Fb Arbeit / Wirtschaft - Technik * Fb musisch-kulturelle Bildung • Religion / Werte und Normen • Englisch (nur Klasse 9) Das Thema der Prüfung muss aus dem Themengebiet des 9. /10. Jahrgangs stammen und mit deinem Fachlehrer abgesprochen sein. Eine Meldung zur Prüfung erfolgt zeitnah zur Prüfung. Du solltest dir aber jetzt schon einmal Gedanken machen und ggf. mit deinem Fachlehrer sprechen. Du wirst nämlich seine Unterschrift benötigen. Prüfungsnote Jahresnote 1 Drittel 2 Drittel Abschlussnote 27.01.2016 3 Mündliche Prüfung b) Wenn deine Jahresnote und die Note der schriftlichen Arbeit stark voneinander abweichen, kann eine mündliche Prüfung angesetzt werden. Im Extremfall in beiden Prüfungsfächern. Jahresnote schriftliche Note mündliche Note 2 Drittel 1 Drittel Prüfungsnote 2 Drittel 1 Drittel Abschlussnote Du kannst auch selber einen Antrag auf eine mündliche Prüfung stellen. Das solltest du aber nur nach eingehender Beratung mit deinem Fachlehrer machen. Er kann dir sagen, ob sich durch eine mündliche Prüfung noch etwas verbessern kann. 27.01.2016 4 Besondere Prüfungsleistungen Du kannst deine mündliche Prüfung auch durch eine besondere Prüfungsleistung ersetzen. Aufgabenstellung durch prüfende Lehrkraft (im Einvernehmen mit Prüfling) 2 Prüfungsteile Schriftliche Ausarbeitung oder Anfertigung eines Werkstücks Kolloquium (Prüfung) Ist wie eine mündliche Prüfung Abgabe 15 Werktage vor Kolloquium Abgabe bei Schulleiter/-in Bewertung d. Fachprüfungsausschuss 1 Drittel 2 Drittel Prüfungsnote Jahresnote 1 Drittel 27.01.2016 2 Drittel Abschlussnote 5 Ablauf einer mündlichen Prüfung Sie dauert 20 Minuten Du bekommst 20 Minuten Vorbereitungszeit Du darfst in der Prüfung deine Aufzeichnungen der Vorbereitungszeit benutzen Gruppenprüfungen sind möglich, aber nicht empfehlenswert1 Du erfährst am Ende keine Note. Diese teilt dir der Schulleiter im Laufe des Tages mit. 27.01.2016 6 Wer bekommt den Hauptschulabschluss? 1. Die Abschlussprüfung muss bestanden sein. Das heißt, dass du höchstens in einem Prüfungsfach als Abschlussnote schlechter als „ausreichend“ haben darfst. 2. Es darf höchstens zweimal die Note „mangelhaft“ vorkommen, außer in den Prüfungsfächern Tritt dreimal die Note „mangelhaft“ auf, müssen zwei Ausgleichsfächer mit der Note „befriedigend“ vorliegen. Tritt einmal die Note „mangelhaft“ und einmal die Note „ungenügend“ auf, muss du die Note „ungenügend“ durch ein Ausgleichsfach mit „gut“ oder durch zwei Ausgleichsfächer mit „befriedigend“ ausgleichen werden. 27.01.2016 7 Welche Abschlüsse sind nach Klasse 10 (HS) möglich? 1. Die Abschlussprüfung muss bestanden sein. Das heißt, dass du höchstens in einem Prüfungsfach als Abschlussnote schlechter als „ausreichend“ haben darfst. 2. Abschlüsse Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss Diesen Abschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern einschließlich Englisch und in den Wahlpflichtkursen erfüllt hat. Sekundarabschluss I – Realschulabschluss Diesen Abschluss erwirbt, wer über die Voraussetzungen für den Erwerb des Sekundarabschlusses I - Hauptschulabschluss hinaus ausreichende Leistungen in einem Fachleistungskurs A und im Durchschnitt befriedigende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erbracht hat. Erweiterter Sekundarabschluss I Diesen Abschluss erwirbt, wer über die Voraussetzungen für den Erwerb des Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss hinaus - gute Leistungen in einem Fachleistungskurs A und befriedigende Leistungen in dem anderen Fachleistungskurs A und - im Durchschnitt gute Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erbracht hat. 8 27.01.2016 Welche Abschlüsse sind nach Klasse 10 (RS) möglich? 1. Die Abschlussprüfung muss bestanden sein. Das heißt, dass du höchstens in einem Prüfungsfach als Abschlussnote schlechter als „ausreichend“ haben darfst. 2. Abschlüsse Sekundarabschluss I – Realschulabschluss Diesen Abschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat. Erweiterter Sekundarabschluss I Diesen Abschluss erwirbt, wer über die Voraussetzungen für den Erwerb des Sekundarabschlusses I - Realschulabschluss hinaus im Durchschnitt befriedigende Leistungen 1. in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen und 2. in den Pflichtfächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss Diesen Abschluss erwirbt, wer die Bedingungen für den SekundarabschlussI – Realschulabschluss nicht erfüllt, aber in höchstens drei Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen geringere als ausreichende Leistungen erbracht hat, erwirbt den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss. 9 27.01.2016