Versorgungsablauf - Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

Werbung
Anlage 1
Versorgungsablauf
Feststellung
der Schwangerschaft
Nein
Keine Teilnahme
an der Vereinbarung
Ja
Nein
Keine Teilnahme
an der Vereinbarung
Versicherte der
teilnehmenden
Krankenkasse
Ja
Nein
Keine Teilnahme
an der Vereinbarung
Teilnahme an
Vereinbarung
Ja
Unterzeichung
der TeilnahmeErklärung
Nein
Keine Teilnahme
an der Vereinbarung
Ja
- Übergabe des Fragebogens ( Anlage 15) durch den Arzt
- Übergabe der Unterlagen ( Testhandschuhe und des Infomaterials)
durch die Krankenkasse
- Beantwortung des Fragebogens (Anlage 15) durch die Versicherte
- Auswertung des Fragebogens, Erörterung der individuellen Risikofaktoren
und Aufklärung über die Handhabung des Testhandschuhes durch den
behandelnden Arzt
Durchführung einer erweiterten sonographischen Diagnostik in der 18.-22.SSW
Ja
Normaler
Schwangerschaftsverlauf
Nein
Ja
Frühgeburtsbestrebung/ oder
Risiko einer Mangeloder Frühgeburt
Ja
Fortsetzung auf Seite 2
Anlage 1
Überweisung in ein am
Vertrag teilnehmendes
Krankenhaus zur ambulanten
Mitoder Weiterbehandlung
Entbindung
Entbindung
Ja
Normaler
Schwangerschaftsverlauf
Nein
Überweisung in ein
Perinatalzentrum/
geburtshilflichneonat.Schwerpunktkrankenhaus gem.
Anlage 16
Anlage 2
Versorgungsauftrag
Zusätzlich zu den üblichen Leistungen der Schwangerschaftsvorsorge beinhaltet der
Rahmenvertrag zur Integrierten Versorgung „ Willkommen Baby“ nach § 140 a ff. SGB V
zur Prävention von Frühgeburten und postnatalen Betreuung des Neugeborenen in
Sachsen-Anhalt folgendes:
•
Ermittlung von Risikofaktoren für eine Frühgeburt mittels Fragebogen, den die
Schwangere von ihrem behandelnden Arzt erhält
•
Auswertung des Fragebogens ausführliches ärztliches Gespräch über individuelle
Risikofaktoren einer Frühgeburt mit dem behandelnden Frauenarzt
•
Informationsmaterial der Krankenkasse zu Schwangerschaft
(W 406- 2313, W 406-4034, optional: W 406-4044)
•
Testhandschuhe in ausreichender Anzahl zur zweimaligen wöchentlichen
Selbstbestimmung
des
pH-Wertes
zum
frühzeitigen
Erkennen
von
Scheideninfektionen
•
Überweisung zur ambulanten Mit- oder Weiterbehandlung in ein am Vertrag
teilnehmendes Perinatalzentrum/ geburtshilflich - neonatologisches
Schwerpunktkrankenhaus (s. Anlage 9), wenn durch ambulante therapeutische
Maßnahmen des behandelnden Gynäkologen die Frühgeburtsbestrebungen oder die
Risiken einer Mangel- oder Frühgeburt nicht ausreichend therapiert werden können
•
bei drohender Frühgeburt ( Geburt vor Ende der 37. Woche) Einweisung in ein
Perinatalzentren /geburtshilflich - neonatologischen Schwerpunktkrankenhäuser
gemäß den Kriterien der Anlage 16
•
Aufklärung über die postnatale Betreuung, insbesondere die optimale
Schlafumgebung des Neugeborenen zur Vermeidung des plötzlichen Kindstodes
durch das Krankenhaus (Anlage 18)
•
Weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen/Qualitätszirkel im ambulanten und
stationären Bereich (jährliche zertifizierte Fortbildungen der eingeschriebenen
Frauenärzte, ständiger Kontakt mit Ärzten der
am Vertrag teilnehmenden
Krankenhäuser)
und
Geburt
Anlage 3
DAK Vertragsbereich Sachsen-Anhalt
Gr. Diesdorfer Str. 203
39110 Magdeburg
Fax: 0391 7361419
Teilnahmeerklärung der Versicherten
zur Teilnahme an der Integrierten Versorgung nach § 140 a ff. SGB V zur
Prävention von Frühgeburten und der postnatalen Betreuung des
Neugeborenen „Willkommen Baby“ in Sachsen-Anhalt
Zur Weiterleitung an die Krankenkasse:
Name, Vorname:
Anschrift:
Krankenkasse:
Versicherungsnummer:
_______________________________________________________
Mutmaßlicher Entbindungstermin
_____________________________________________
Liebe Teilnehmerin !
Frühgeburten (Geburt vor Ende der 37. Schwangerschaftswoche/Geburtsgewicht < 2.500 g)
sind ein zentrales Problem in der Geburtshilfe und für die Betroffenen mit viel Leid
verbunden. Medizinische Risikofaktoren (z.B. bakterielle Vaginose) und nichtmedizinische
Risikofaktoren (z.B. Rauchen) führen zu einem erhöhten Anstieg der Frühgeburtenrate.
Durch präventive Maßnahmen sind Frühgeburten zum Teil vermeidbar.
Die DAK bietet Ihnen im Rahmen der o.g. Vereinbarung Früherkennungsmaßnahmen an.
Im Rahmen dieser Leistungen werden Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in der
Versorgung von Schwangeren getroffen. Die Schnittstellen zwischen ambulantem und
stationärem Sektor werden optimiert und effektiver gestaltet.
1
Anlage 3
Mit dieser Vereinbarung bieten die Vertragspartner ein umfassendes Vorsorgeprogramm zur
frühzeitigen Erkennung von Risikofaktoren für eine Frühgeburt an. Das medizinische
Vorsorgeprogramm zur Identifikation von Risikofaktoren einer Frühgeburt wird im
Wesentlichen vom niedergelassenen Frauenarzt begleitet. Droht trotz aller Bemühungen
eine Frühgeburt, so werden Sie in ein geeignetes Krankenhaus, das einen besonderen
Qualitätsstandard erfüllt, eingewiesen.
Hinweis zum Datenschutz
Die Patientendaten werden allen an der Behandlung beteiligten Ärzten im jeweils erforderlichen Umfang zur Verfügung gestellt. Dies betrifft insbesondere die Übermittlung von
erhobenen medizinischen Daten Ihres Frauenarztes an den Krankenhausarzt. Ihre Stammdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Tag des Beitritts zum Vertrag, Tag der mutmaßlichen Entbindung) werden über die Teilnahmeerklärung der Krankenkasse mitgeteilt. Diese
schickt
Ihnen
kostenlos
Careplan-Testhandschuhe
und
Informationsmaterial
zur
Schwangerschaft und Betreuung der Neugeborenen zu. Die Kassenärztliche Vereinigung
erhält zur stichprobenartigen Abrechnungsprüfung die Versicherungsnummer, den Namen,
das Geburtsdatum, den Tag des Beitritts zum Vertrag und den mutmaßlichen
Entbindungstag der Versicherten von Ihrer Krankenkasse. Die genannten Daten und der
Fragebogen
werden
für die wissenschaftliche Forschung, zur Qualitätssicherung und
Evaluation dieses Vertrages
unter Beachtung datenschutzrechtlicher Voraussetzungen
genutzt.
Ihr Einverständnis
Ich wünsche eine Behandlung aufgrund der hier vorgestellten Vereinbarung. Über die
Vereinbarung bin ich umfassend informiert. Zusätzliche Leistungen, die mit den
Leistungserbringern hier vereinbart wurden, sind selbstverständlich für mich kostenlos. Meine
Teilnahme ist freiwillig. Alle meine Fragen sind mir verständlich beantwortet worden. Die
Hinweise zum Datenschutz habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen. Der
beschriebenen Datenerhebung, Datenverarbeitung und – nutzung stimme ich zu. Der
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten kann ich jederzeit ohne Angabe von
Gründen widersprechen.
Versicherte:
____________________________
Ort, Datum
_________________________
Unterschrift
Behandelnder Arzt:
____________________________
Ort, Datum
_________________________
Unterschrift
2
Anlage 4
Kassenärztliche Vereinigung
Sachsen-Anhalt
Postfach 1664
39006 Magdeburg
Fax: 0391 6278459
Teilnahmeerklärung des Frauenarztes
zur Teilnahme an der Integrierten Versorgung nach § 140 a ff. SGB V zur
Prävention von Frühgeburten und postnatalen Betreuung des Neugeborenen
„Willkommen Baby“ in Sachsen-Anhalt
Ich bin umfassend über den Rahmenvertrag zur Integrierten Versorgung „ Willkommen
Baby“ nach § 140 a ff. SGB V zur Prävention von Frühgeburten in Sachsen-Anhalt
informiert. Die vertraglich vereinbarten Inhalte, Versorgungsabläufe, Kooperationsregeln und
die Ziele habe ich zur Kenntnis genommen und verpflichte mich, diese zu erfüllen.
Am Rahmenvertrag zur Prävention von Frühgeburten in Sachsen-Anhalt nehme ich teil.
Mit dieser Teilnahmeerklärung verpflichte ich mich zur Einhaltung der Regelungen des
Vertrages.
Weiter verpflichte ich mich gegenüber den anderen Vertragsärzten, den Vertragspartnern
des Vertrages und den von mir behandelten Versicherten dass ich:
bei meiner Tätigkeit die für die Datenverarbeitung (Erheben, Verarbeiten und Nutzen)
personenbezogener Daten und der Datensicherheit geltenden Vorschriften des
Bundesdatenschutzgesetzes beachte und
bei der Weitergabe von Patientinnendaten an Dritte vorab die freiwillige schriftliche
Einwilligung der Patientin einhole, die Patientin ausreichend über Form und Folgen der
beabsichtigten Datenerhebung und -verarbeitung unterrichte.
Ich bin mit der Aufnahme folgender Angaben im Verzeichnis „Teilnehmende Vertragsärzte“
(Anlage 8) einverstanden:
Eintritts- und Austrittsdatum
Vertragsarztnummer
meines Namens und meiner Praxisanschrift
Weiterhin erkläre ich mich einverstanden, dass das Leistungserbringerverzeichnis auf der
Homepage der DAK sowie bei Bedarf in Schriftform den Versicherten, Vertragspartnern und
der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt im Rahmen des Vertrages bekannt
gegeben wird. Mir ist bekannt, dass
1. die Teilnahme an diesem Vertrag freiwillig ist. Ich kann die Beendigung meiner
Teilnahme gegenüber der KVSA zum Ende des Quartals erklären. Diese Erklärung
erfolgt schriftlich. Die Erklärungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Quartals.
2. meine Teilnahme an dem Vertrag mit Beendigung bzw. Ruhen meiner vertragsärztlichen
Tätigkeit endet.
3. eine Nichteinhaltung der vertraglichen Regelungen einen Ausschluss gemäß § 20 des
Vertrages zur Folge haben kann.
__________________________
__________________________
Ort, Datum
Arztstempel und Unterschrift
1
Anlage 5
Beitrittserklärung der Krankenkassen
zur Rahmenvereinbarung zur Integrierten Versorgung
nach § 140 a ff. SBG V zur Prävention von Frühgeburten und der postnatalen
Betreuung des Neugeborenen „Willkommen Baby“
in Sachsen-Anhalt
Krankenkasse:
..................................................................................................................
Anschrift:
.................................................................................................................
Ansprechpartner:
..................................................................................................................
Telefon/Fax:
.................................................................................................................
Hiermit erklärt die o. g. Krankenkasse den Beitritt zur Rahmenvereinbarung zur Integrierten
Versorgung der DAK nach § 140 a ff. SBG V zur Prävention von Frühgeburten und der
postnatalen Betreuung des Neugeborenen
„Willkommen Baby“ in Sachsen-Anhalt vom
01.10.2006.
Der Beitritt erfolgt zum xx.xx.xxxx.
Die Inhalte der Vereinbarung werden von der Krankenkasse zur Kenntnis genommen,
anerkannt sowie verpflichtend erfüllt.
Die DAK erteilt ihre Zustimmung zum Beitritt der Krankenkasse zur Rahmenvereinbarung
zur Integrierten Versorgung nach § 140 a ff. SBG V zur Prävention von Frühgeburten und
der postnatalen Betreuung des Neugeborenen „Willkommen Baby“ in Sachsen-Anhalt vom
01.10.2006.
_________________________
Ort, Datum
__________________________
Unterschrift KK
_________________________
Ort, Datum
__________________________
Unterschrift DAK
Anlage 6
Beitrittserklärung der Perinatalzentren/geburtshilflich - neonatologischen
Schwerpunktkrankenhäuser
zur Rahmenvereinbarung der Integrierten Versorgung
nach § 140 a ff. SBG V
zur Prävention von Frühgeburten und der postnatalen Betreuung des
Neugeborenen
„Willkommen Baby“ in Sachsen-Anhalt
Krankenhaus:
..................................................................................................................
Anschrift:
..................................................................................................................
Ansprechpartner:
..................................................................................................................
Telefon/Fax:
............................................ .................................................................
Hiermit erklärt das o. g. Krankenhaus den Beitritt zur Rahmenvereinbarung zur Integrierten
Versorgung nach § 140 a ff. SBG V zur Prävention von Frühgeburten und der postnatalen
Betreuung des Neugeborenen „Willkommen Baby“ in Sachsen-Anhalt vom 01.10.2006 .
Die Inhalte der Vereinbarung werden vom beitretenden Krankenhaus zur Kenntnis
genommen, anerkannt sowie verpflichtend erfüllt.
Der Beitritt erfolgt zum xx.xx.xxxx.
_________________________
Ort, Datum
__________________________
Unterschrift Krankenhaus
_________________________
Ort, Datum
__________________________
Unterschrift DAK
Anlage 7
Beitrittserklärung weiterer Leistungserbringer
zur Rahmenvereinbarung der Integrierten Versorgung
nach § 140 a ff. SBG V
zur Prävention von Frühgeburten und der postnatalen Betreuung des
Neugeborenen
„Willkommen Baby“ in Sachsen-Anhalt
Leistungserbringer:
..................................................................................................................
Anschrift:
.................................................................................................................
Ansprechpartner:
..................................................................................................................
Telefon/Fax:
.................................................................................................................
Hiermit erklärt der o. g. Leistungserbringer den Beitritt zur Rahmenvereinbarung der DAK
zur Integrierten Versorgung nach § 140 a ff. SBG V zur Prävention von Frühgeburten und
der
postnatalen Betreuung des Neugeborenen
„Willkommen Baby“ in Sachsen-Anhalt vom
01.10.2006.
Der Beitritt erfolgt zum xx.xx.xxxx.
Die Inhalte der Vereinbarung werden vom Leistungserbringer zur Kenntnis genommen,
anerkannt sowie verpflichtend erfüllt.
Die
DAK
erteilt
ihre
Zustimmung
zum
Beitritt
des
Leistungserbringers
zur
Rahmenvereinbarung der Integrierten Versorgung nach § 140 a ff. SBG V zur Prävention
von Frühgeburten und der postnatalen Betreuung des Neugeborenen „Willkommen Baby“ in
Sachsen-Anhalt vom 01.10.2006.
_________________________
Ort, Datum
__________________________
Unterschrift Leistungserbringer
_________________________
Ort, Datum
__________________________
Unterschrift DAK
Anlage 8
Leistungserbringerverzeichnis teilnehmender Frauenärzte an der
Rahmenvereinbarung zur Integrierten Versorgung
nach § 140 a ff. SBG V
zur Prävention von Frühgeburten und der postnatalen Betreuung des
Neugeborenen
„Willkommen Baby“ in Sachsen-Anhalt
Ein-
Aus-
tritts-
tritts-
datum
datum
Arzt -Nr.
Titel
Name
Vorname
Str.
PLZ
Ort
Anlage 9
Leistungserbringerverzeichnis teilnehmender stationärer Einrichtungen an der
Rahmenvereinbarung zur Integrierten Versorgung
nach § 140 a ff. SBG V
zur Prävention von Frühgeburten und der postnatalen Betreuung des
Neugeborenen
„Willkommen Baby“ in Sachsen-Anhalt
Beginn
Ende
Krankenhaus - IK
Name
des
Krankenhauses
Str.
PLZ
Ort
Verantw
ortlicher
Chefarzt
Tel.-Nr.
Anlage 10
Vergütung der Frauenärzte
Die Aufgaben der Frauenärzte sind gemäß § 9 des Rahmenvertrages zur
Integrierten Versorgung nach § 140 a ff. SGB V zur Prävention von Frühgeburten
und der postnatalen Betreuung des Neugeborenen „Willkommen Baby“ in SachsenAnhalt aufgeführt.
Die in § 9 aufgeführten Leistungen werden
dem Frauenarzt einmalig pro
Schwangerschaft der teilnehmenden Versicherten wie folgt vergütet:
Pseudoziffer Leistung
94100
Betreuung der Schwangeren gemäß § 9 des
Vertrages, einmal pro Schwangerschaft
Vergütung
30,00 €
Die Pseudoziffer ist nur abrechnungsfähig, wenn der Leistungsinhalt vollständig
erbracht wurde.
Die Vergütung der vorgenannten Leistungen erfolgt außerhalb der pauschalierten
Gesamtvergütung.
1
Anlage 11
Vergütung der Frauenärzte
Sonographische Leistung
Über die Sicherstellung der geburtshilflichen Grundversorgung sowie der nach
diesem Vertrag geregelten gesonderten Aufgaben hinaus gehört die erweiterte
sonographische Diagnostik der an diesem Vertrag teilnehmenden Versicherten ab
der 18. SSW.
Die DAK verpflichtet sich, die zusätzliche Sonographie einmalig mit einem Betrag von
33,30 EURO je Schwangerschaft zu vergüten.
Die Frauenärzte, die die Genehmigung zur geburtshilflichen Basisdiagnostik oder die
Genehmigung Ultraschallscreening in der Mutterschaftsvorsorge von der KVSA
erhalten haben, können folgende Pseudoziffer abrechnen:
Pseudoziffer Leistung
94110
Erweiterte sonographische Diagnostik, einmal pro
Schwangerschaft ab der 18.SSW
Vergütung
33,30 €
Bei Mehrlingen ist die sonographische Leistung entsprechend der Zahl der Mehrlinge
mehrfach berechnungsfähig.
Die Frauenärzte, die nicht im Besitz der Genehmigung zur geburtshilflichen
Basisdiagnostik
oder
der
Genehmigung
Ultraschallscreening
in
der
Mutterschaftsvorsorge sind, können für die Zuweisung der Patienten zur
Sonographie folgende Pseudoziffer einmal pro Schwangerschaft abrechnen:
Pseudoziffer Leistung
94111
Überweisungspauschale zur Sonographie ab der
18.SSW
Vergütung
10,00 €
Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt nur im direkten Zusammenhang mit der
Ausstellung eines Überweisungsscheins.
Die Vergütung der vorgenannten Leistungen erfolgt außerhalb der pauschalierten
Gesamtvergütung.
Anlage 12
Vergütung der Krankenhäuser
Leistungen der Krankenhäuser
Die Aufgaben der Krankenhäuser sind unter § 10 des Rahmenvertrages zur Integrierten
Versorgung nach § 140 a ff. SGB V zur Prävention von Frühgeburten und der postnatalen
Betreuung des Neugeborenen „Willkommen Baby“ in Sachsen-Anhalt aufgeführt.
Abrechnung und Vergütung
Die Leistungen gemäß § 10 Absatz 1 c (Qualitätszirkel/Fortbildungsveranstaltung) werden
dem teilnehmenden Krankenhaus einmal jährlich mit 200,00 EUR vergütet, wozu es einer
gesonderten Rechnung gegenüber der DAK bedarf. Die Rechnung ist an den:
Vertragsbereich Sachsen-Anhalt, Große Diesdorfer Str. 203, 39110 Magdeburg unter
Beifügung der Teilnehmerliste zu senden.
Die
Leistungen
gemäß
§
10
Absatz
3
(ambulante
Weiterbehandlung
bei
Frühgeburtsbestrebungen) werden mit der Pseudoziffer 94112 mit 60,00 EUR je
Behandlungsquartal
vergütet.
Die
Abrechnung
und
Vergütung
erfolgt
über
die
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt.
Pseudoziffer Leistung
94112
Betreuung der Schwangeren gemäß § 10 Absatz
3 des Vertrages, einmal im Behandlungsquartal
Vergütung
60,00 €
Die Leistungen gemäß § 10 Absatz 5 (sonographische Diagnostik ab 18. SSW - einmalig je
Schwangerschaft im Rahmen dieses IV-Vertrages) können mit der Pseudoziffer 94110
mit 33,30 EUR einmal pro Schwangerschaft abgerechnet werden. Bei Mehrlingen ist die
sonographische Leistung entsprechend der Zahl der Mehrlinge mehrfach berechnungsfähig.
Die Abrechnung und Vergütung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung SachsenAnhalts.
Pseudoziffer Leistung
94110
Erweiterte sonographische Diagnostik, einmal pro
Schwangerschaft ab der 18. SSW
Vergütung
33,30 €
Die Leistung gemäß § 10 Satz 7 (entwicklungsneurologische Nachuntersuchung- nach
Bayley II) im Alter von 2 Jahren für Frühgeburten wird einmal je frühgeborenem Kind
(Geburtsgewicht <1500g/ Geburt < 33.SSW) mit der Pseudoziffer 94113 mit 45,00 EUR
vergütet.
1
Anlage 12
Pseudoziffer
94113
Leistung
Vergütung
Entwicklungsneurologische Nachuntersuchungnach Bayley II im Alter von 24 Monaten
45,00 €
(<1500g/<33.SSW)
Die Abrechnung und Vergütung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung SachsenAnhalts.
Leistungen sind nur berechnungsfähig, wenn der Leistungsinhalt vollständig erbracht worden
ist.
Soweit Vergütungen dieser Vereinbarung durch Änderungen in der Abrechnung von DRGFallpauschalen durch die Fallpauschalenvereinbarung 2007 berührt werden, verständigen
sich die Vertragspartner über eine Anpassung der entsprechenden Vergütungsregelung.
2
Anlage 13
gültig ab 1. April 2010
Arztinformation
zum Rahmenvertrag
zur Integrierten Versorgung nach § 140 a ff. SGB V zur
Prävention von Frühgeburten und der postnatalen Betreuung des Neugeborenen
„Willkommen Baby“ in Sachsen-Anhalt
Die DAK hat eine Vereinbarung zur Prävention von Frühgeburten mit beitretenden Frauenärzten
unter der Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt geschlossen. Mit der
Vereinbarung werden folgende Ziele verfolgt:
• Senkung der Frühgeburtenrate
• Reduzierung der Frühgeburten mit extrem niedrigem Geburtsgewicht
• intensivierte Aufklärung über Risikofaktoren des plötzlichen Säuglingstodes
Teilnahme der Frauenärzte
Die Teilnahmevoraussetzungen der Frauenärzte sind in § 5 dieser Vereinbarung geregelt. Die
Teilnahme ist freiwillig.
Arbeitsmaterialien
Sie erhalten folgende Arbeitsmaterialien zugesandt:
•
•
Flyer zur Vereinbarung
Fragebögen
Aufgaben der Frauenärzte
Die Aufgaben der Frauenärzte sind in § 9 dieser Vereinbarung beschrieben. Dazu gehören:
•
•
•
•
•
•
Information, Beratung und Einschreibung der Versicherten (Anlage 3),
Auswertung des Fragenbogens (Anlage 15),
Durchführung des ärztlichen Gespräches über Risikofaktoren der
Frühgeburt,
Aufklärung über die Handhabung des CarePlan-Testhandschuhs (Anlage 14),
Überweisung in ein am Vertrag beteiligtes Krankenhaus zur Mit- oder
Weiterbehandlung bei drohender Frühgeburt, Durchführung bzw. Überweisung zu
einer erweiterten sonographischen Diagnostik und Einweisung in ein
Perinatalzentrum/geburtshilflich-neonatologisches Schwerpunktkrankenhaus gemäß
Anlage 16, wenn eine Frühgeburt nicht vermieden werden kann
einmal jährlich Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung/Qualitätszirkel
Einschreibung der Versicherten
Wird bei einer DAK-Versicherten eine Schwangerschaft festgestellt, so ist eine Einschreibung bis
zur 30. Schwangerschaftswoche möglich. Nachdem die Teilnahmeerklärung von der
Schwangeren unterzeichnet wurde, ist diese an folgende Adresse zu senden:
DAK Vertragsbereich Sachsen-Anhalt
Gr. Diesdorfer Str. 228/229
39108 Magdeburg
Fax: 0391/88 68 43 70 00
1
gültig ab 1. April 2010
Anlage 13
Mit Eingang der Teilnahmeerklärung wird ein Päckchen von der Krankenkasse an die Schwangere
geschickt, das weitere Informationsmaterialien zur Schwangerschaft und CarePlanTesthandschuhe enthält.
Jede teilnehmende Schwangere erhält von ihrem behandelnden Arzt einen Fragebogen
ausgehändigt. Die Schwangere kann nun selbst die Fragen zu Risikofaktoren beantworten. Danach
wird der Fragebogen ausgewertet und ein ärztliches Gespräch über individuelle Risikofaktoren einer
Frühgeburt geführt werden.
Im Rahmen dieses Vertrages erhält jede Schwangere eine zusätzliche erweiterte Sonographie in
der 18. bis 22. Schwangerschaftswoche. Im Rahmen dieses Vertrages kann diese auch durch die
am Vertrag beteiligten Krankenhäuser durchgeführt werden, wenn eine Überweisung erfolgt ist.
Bei anamnestischen Befunden oder Befunden in der aktuellen Schwangerschaft, die das Risiko
einer Mangelgeburt oder endogenen bzw. iatrogenen Fehlgeburt beinhalten bzw. bei
Komplikationen, die nicht alleinig vom niedergelassenen Frauenarzt behandelt werden können,
kann eine Überweisung zur Mit- und Weiterbehandlung in ein am Vertrag beteiligtes Krankenhaus
erfolgen.
Droht trotz aller Bemühungen eine Frühgeburt, so ist die Schwangere in ein
Perinatalzentrum/geburtshilflich-neonatologisches Schwerpunktkrankenhaus gemäß Anlage 16
unter
Berücksichtigung
von
individuellen
Patienteninteressen
und
der
regionalen
Versorgungsstruktur einzuweisen. Eine Einweisung aufgrund einer Notfallindikation kann in jedes
Krankenhaus erfolgen. Weiterhin sind die Leitlinie zum antepartalen Transport von
Risikoschwangeren der Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin zu
berücksichtigen. Bei einer Einweisung in ein Krankenhaus sind alle medizinisch notwendigen Daten
vom Frauenarzt an den Krankenhausarzt zu übermitteln.
Die an der Vereinbarung teilnehmenden Frauenärzte verpflichten sich, mindestens einmal jährlich
an einer Fortbildungsveranstaltung der am Vertrag teilnehmenden Krankenhäusern
teilzunehmen.
Ab 1. April 2010 kann als neue Vorsorgeleistung zusätzlich ein Blutzuckerscreening (50g bzw. 75g
oraler Glukose-Toleranz-Test) einmalig durchgeführt werden. Bei einem auffälligen ersten 50g
oralen Glukose-Toleranz-Test wird ein zweiter 75g Glukose-Toleranz-Test durchgeführt.
Abrechnung
Sind die Leistungen nach dieser Vereinbarung erbracht worden, so können Sie über die
Pseudoziffer 94100 ein Honorar in Höhe von 30,00 € für die Betreuung einmalig pro Schwangerer
abrechnen.
Für die zusätzliche Sonographie kann über die Pseudoziffer 94110 ein Honorar in Höhe von 33,30 €
abgerechnet werden.
Für den 50g oGTT kann über die Pseudoziffer 94114 ein Honorar in Höhe von 15,00 € (incl.
Sachkosten) und für den 75g oGTT kann über die Pseudoziffer 94115 in Honorar in Höhe von
19,50 € (incl. Sachkosten) abgerechnet werden.
Ansprechpartner
Sollten Sie weitere Fragen zur Umsetzung der Vereinbarung haben, stehen für Sie folgende
Ansprechpartner zur Verfügung:
Herr Karl-Heinz Triebe – DAK, Vertragsbereich Sachsen-Anhalt, Tel. 0391-88 68 43 1108
Frau Claudia Scherbath – KVSA, Vertragsabteilung, Tel. 0391-627-6339
2
Anlage 14
Informationen zum Selbsttest CarePlan - Handschuh zur Vorsorge
bei Infektionen und Frühgeburten1
Es ist möglich, Anzeichen einer drohenden Frühgeburt durch selbst durchgeführte Beobachtungen
und Untersuchungen zu Hause rechtzeitig zu erkennen, die jede Schwangere selbst durchführen
kann. Diese Möglichkeit geht auf Erkenntnisse von Herrn Prof. Saling zurück. Aus diesem Grunde
haben die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt und die Krankenkasse, zusätzlich zum
ärztlichen Frühgeburten-Vermeidungs-Programm, eine Vereinbarung zur Prävention von
Frühgeburten für Schwangere in Sachsen-Anhalt entwickelt, welche bei sorgfältiger Anwendung zu
hervorragenden Ergebnissen führt. Die Erklärung dafür ist einleuchtend: Während der Frauenarzt die
Schwangere im Allgemeinen nur alle vier Wochen im Rahmen der üblichen Schwangeren-VorsorgeMaßnahmen betreut, untersucht die Schwangere sich selber alle drei bis vier Tage. Die Chancen,
dadurch Gefahren sehr viel früher zu erkennen sind damit wesentlich günstiger.
Mit dem CarePlan - Testhandschuh können Sie selbst den Säuregrad des Scheidenmilieus (pH-Wert)
messen. Dieser gibt meist einen frühzeitigen Hinweis auf eine Milieustörung in der Scheide. Sie
begünstigt oft die Entstehung von Infektionen, die eine häufige Ursache für Frühgeburten darstellen.
Am Zeigefinger des CarePlan-Testhandschuhs befindet sich ein Testpapier, dessen Farbe sich
entsprechend dem pH-Wert verändert. Damit besteht die Möglichkeit, Scheideninfektionen oft
frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, noch bevor Komplikationen auftreten.
Selbsttest mit pH-Testhandschuh
Die Messung kann zu jeder Tageszeit durchgeführt werden, und die Handhabung ist denkbar einfach:
Ziehen Sie den Handschuh über Ihre rechte Hand (auch wenn Sie Linkshänderin sind), so dass der
Teststreifen auf der Innenseite des Zeigefingers liegt. Um die Messung nicht zu verfälschen, soll der
Teststreifen möglichst nicht - auf keinen Fall mit feuchten Fingern - berührt werden. Führen Sie den
Zeigefinger 2-3 cm tief in die Scheide ein (nicht weiter als 3 cm, da im tieferen Scheidenbereich der
pH-Wert natürlicherweise oft höher ist) und drehen Sie ihn einige Male leicht hin und her, damit der
Teststreifen gut mit der Scheidenflüssigkeit befeuchtet wird. Die Einführung gelingt z.B. gut im Stehen,
wobei Sie ein Bein auf der Sitzfläche eines Stuhles oder einer Bettkante abstützen.
Vergleichen Sie direkt nach der Messung - solange die Indikatorschicht noch feucht ist - deren Farbe
mit der Farbskala (s. Abbildung) und lesen Sie den dazugehörigen pH-Wert ab. Notieren Sie den Wert
der Farbskala, welcher der Farbe des Teststreifens am ähnlichsten ist (bitte keine Zwischenwerte
schätzen). Der Wert ist normal, wenn er dem gelben Farbton der pH-Werte 4,0 oder 4,4 entspricht.
Werfen Sie den benutzten Handschuh weg; er besteht aus biologisch abbaubarem Polyethylen (PE).
Bitte tragen Sie alle pH-Werte und das jeweilige Datum - um einem Informationsverlust
1
Vgl. http://www.saling-institut.de/german/03infomo/04selbstv.html,
Genehmigung des Erich-Saling-Institutes
Auszüge
mit
freundlicher
1
Anlage 14
entgegenzuwirken am besten gleich nach der Messung - in den beiliegenden Erhebungsbogen ein.
Legen Sie den Erhebungsbogen bitte zusammen mit Ihrem Mutterpass bei jedem Arztbesuch vor.
Was ist zu tun, wenn der pH-Wert zu hoch ist?
Wenn der pH-Wert einmal nicht im Normalbereich ist, besteht noch kein Grund zur Beunruhigung. Er
kann z.B. nach dem Geschlechtsverkehr durch die Samenflüssigkeit verändert sein. Deshalb sollte der
pH-Wert nicht innerhalb von 12 Stunden danach gemessen werden, es sei denn, Sie haben Kondome
verwendet. Das Testpapier könnte auch mit Urinresten in Berührung gekommen sein (Urin kann ganz
unterschiedliche pH-Werte haben). In jedem Falle wiederholen Sie bei einem auffälligen Ergebnis die
Messung einige Stunden später oder am nächsten Morgen. Sollte der pH-Wert dann immer noch nicht
im Normalbereich sein, vereinbaren Sie bitte so bald wie möglich einen Termin bei Ihrer Ärztin/Ihrem
Arzt, damit der Ursache der pH-Werterhöhung nachgegangen werden kann
Wann und wie oft sollte der pH-Wert gemessen werden?
Am besten messen Sie den pH-Wert vom Beginn der Schwangerschaft bis mindestens zum Ende der
34. Schwangerschaftswoche, möglichst jedoch bis zur Entbindung, da auch für ein reifgeborenes Kind
Infektionen mit Risiken verbunden sind. Sollten Sie erst in einem fortgeschrittenen Stadium Ihrer
Schwangerschaft von diesem Vorsorgeprogramm erfahren haben, "lohnt" es sich dennoch, mit dem
Messen zu beginnen.
Im Allgemeinen reicht es bei einer unkomplizierten Schwangerschaft, die Messung zweimal pro
Woche vorzunehmen. Es spricht aber nichts dagegen, wenn Sie zu Ihrer eigenen Beruhigung häufiger
messen. Dies ist vor allem dann zu empfehlen, wenn Sie bereits in dieser oder einer
vorangegangenen Schwangerschaft unter Infektionen der Scheide gelitten haben. Auch wenn Sie aus
einem der nachstehend genannten Gründe ein erhöhtes Risiko für eine Frühgeburt haben, ist eine
häufigere pH-Wert-Bestimmung sinnvoll.
Was können Sie selber zur Vorbeugung von Scheideninfektionen tun?
Die Infektionsanfälligkeit im allgemeinen wie auch die der Scheide kann in der Schwangerschaft durch
verschiedene Umstände, z.B. hormonelle Veränderungen, erhöht sein. Aber es gibt vorbeugende
Maßnahmen:
Ein warm-feuchtes Klima unter Luftabschluss begünstigt z.B. das Wachstum von Hefepilzen
(Candida). Tragen sie deshalb keine eng anliegende Kleidung und keine Slipeinlagen mit KunststoffFolie. Bevorzugen Sie Wäsche aus Naturfasern, am besten Baumwolle. Führen Sie keine
Scheidenspülungen durch und bringen Sie keine Substanzen (Spray, Gel usw.) in die Scheide ein, es
sei denn, diese sind ärztlich verordnet.
Für die Ernährung gilt: Eine gesunde Kost, die alle für Ihr Baby wichtigen Nährstoffe liefert, ist auch für
Ihr körpereigenes Abwehrsystem am besten. Bevorzugt auf Ihrem Speisezettel sollten daher Milch
und Milchprodukte, Vollkornerzeugnisse, Obst, Gemüse, Kartoffeln, mageres Fleisch, Fisch und
hochwertige Fette (reich an mehrfach ungesättigten Fettsäuren) stehen. Sie brauchen deshalb nicht
bei jedem Stück Schokolade oder Torte, das Sie verzehren, ein schlechtes Gewissen zu haben. Aber
bedenken Sie, dass Zucker- und Weißmehlgenuss die Vermehrung von Hefepilzen begünstigen kann
(Mehr Informationen über Ernährung und Schwangerschaft finden Sie z.B. bei der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung).
2
Anlage 15
FRAGEBOGEN
zum Rahmenvertrag
der Integrierten Versorgung nach § 140 a ff. SGB V
zur Prävention von Frühgeburten
„Willkommen Baby“ in Sachsen-Anhalt
Name, Vorname:
Anschrift:
Geburtsdatum:
Krankenkasse:
Allgemeiner Gesundheitszustand
1. Wie würden Sie Ihren gegenwärtigen Gesundheitszustand einschätzen ?
sehr gut
weniger gut
gut
schlecht
2a. Wurde bei Ihnen eine schwere Allgemeinerkrankung diagnostiziert ?
nein
ja
wenn ja, welche …………………………………………………………………..
2b. Welche Operationen an der Gebärmutter wurden bei Ihnen durchgeführt ?
( z.B. Konisation )
keine
3.
wenn ja, welche…………………………………….
Haben Sie Zahnfleischbluten?
ja
nein
gelegentlich
Wenn ja, sind Sie deshalb in zahnärztlicher Behandlung ?
ja
nein
Seite 1 von 4
Anlage 15
4. Traten in Ihrer Familie oder in der Familie des Kindsvaters Erberkrankungen auf ?
nein
ja
5.
Wie viele Vaginalinfektionen hatten Sie in den letzten 12 Monaten ?
6.
Körpergröße in cm: ……………
7.
Gewicht vor Beginn der Schwangerschaft in kg: …………….
_______ (Anzahl)
Rauchen und Drogen
8.
Rauchen Sie zur Zeit ?
ja
nein
gelegentlich
Wenn ja, Wie viele Zigaretten rauchen Sie pro Tag ?
<5
9.
5 –10
> 10
Haben Sie im letzten Jahr Drogen (Cannabis, Marihuana etc.) zu sich genommen ?
ja
nein
gelegentlich
Beruf
10.
Welchen Beruf üben Sie aus ?
-----------------------------------------------------------
11.
Welche der folgenden Arbeitsbedingungen trifft auf Ihre Arbeit zu?
Körperlich schwere Arbeit
ja
nein
gelegentlich
Arbeit mit chemischen Stoffen
ja
nein
gelegentlich
Hohe psychische Belastung
ja
nein
gelegentlich
Seite 2 von 4
Anlage 15
Ernährung
12.
Trinken Sie täglich Kaffee ?
nein
ja
13.
Nehmen Sie Mineralstoffpräparate und/oder Vitaminpräparate zu sich ?
nein
Ja
Wenn ja, welche?
_______________________________________________________________________
14.
Trinken Sie Alkohol ?
nein
Ja
15.
Wie häufig trinken Sie Alkohol ?
Täglich
2 bis 3 x die Woche
gelegentlich
Bewegung
16.
Treiben Sie Sport ?
nein
ja
Wenn ja, wie häufig treiben Sie Sport ?
< 1 Stunde pro Woche
1 bis 3 Stunden die Woche
> 3 Stunden die Woche
Sportart:
________________________________________________________
Risiken aus vorherigen Schwangerschaften
17.
Hatten Sie bereits eine Fehlgeburt ?
ja
nein
Seite 3 von 4
Anlage 15
18.
Hatten Sie bereits eine Frühgeburt ?
ja
19.
Hatten Sie bereits eine Totgeburt ?
ja
20.
nein
nein
Gab es Schwangerschaftsabbrüche ?
ja
nein
Wenn ja, wie viele ? ………………..
__________________
Datum / Unterschrift
Seite 4 von 4
Anlage 16
Leitliniendefinierte Aufnahme-/ Zuweisungskriterien für die Perinatalzentren / geburtshilflich - neonatologischen Zentren
Die Zuweisung und Aufnahme zur Entbindung in ein Krankenhaus bzw. die pränatale
Verlegung hat entsprechend der „Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung
der Versorgung von Früh- und Neugeborenen“ vom 20.09.2005 zu erfolgen.
Das Versorgungskonzept umfasst vier Stufen (Perinatal-Zentrum LEVEL1, Perinatalzentrum
LEVEL 2, perinataler Schwerpunkt, Geburtsklinik).
Aufnahmekriterien für Perinatalzentren LEVEL 1
1. Pränatale Verlegung von Frühgeborenen mit einer Reife <1250 g und/oder <29+0 SSW.
2. Höhergradige Mehrlinge >2< 33+0 SSW und > 3 alle.
3. alle pränatal diagnostizierten Erkrankungen, bei denen nach der Geburt eine
unmittelbare Notfallversorgung des Neugeborenen erforderlich ist. Dieses betrifft:
- Erkrankungen der Mutter mit fetaler Gefährdung ( z.B. PKU, Hypo-/Hyperthyreose,
Z. n. Transplantation, Autoimmunopathie, HIV),
- angeborene Fehlbildungen ( z.B. kritische Herzfehler, Zwerchfellhernien, Meningomyelozelen, Gastrochisis) sollen in hierfür spezialisierte LEVEL 1 –Perinatalzentren
mit Spezialeinrichtungen pränatal verlegt werden.
Aufnahmekriterien für Perinatalzentren LEVEL 2
1.
Pränatale Verlegung von Frühgeborenen mit einer Reife von 1250-1499 g und/oder
29+0 ≤ 32+0 SSW.
2. Zwillinge 29+1 bis ≤ 33+0 SSW.
3. Schwere schwangerschaftsassoziierte Erkrankungen (Wachstumsretardierung < 3
Perzentile bei Präeklampsie, Gestose, HELLP).
4. Insulinpflichtige diabetische Stoffwechselstörung mit fetaler Gefährdung.
Aufnahmekriterien für Perinatale Schwerpunkte (antenatale Zuweisung)
1. Unreife ≥ 1500 g und/oder 32+1 bis ≤ 36+0 SSW.
2. Fetale Wachstumsretardierung.
Geburtskliniken
Schwangere >
Neugeborenen.
36+0
SSW
und
ohne
zu
erwartende
Komplikationen
beim
Die Aufnahme von Schwangeren, die nicht den genannten Aufnahmekriterien entspricht, ist
nur im begründeten Einzelfall zulässig. Neugeborenentransporte sollen generell nur noch in
Anlage 16
nicht vorhersehbaren Notfällen erfolgen. Grundsätzlich ist immer der antepartale Transport
für Kinder mit Risiken, bei denen eine postnatale Therapie zu erwarten ist, anzustreben. Bei
zu erwartender Behandlungsnotwendigkeit des Kindes sind diese risikoadaptiert in eine o.g.
Einrichtung antenatal zu verlegen. Der Neugeborenentransport beschränkt sich nur noch auf
unvorhersehbare Notfälle.
Die Zuordnung der Krankenhäuser zu den genannten Versorgungsstufen kann erst mit der
Krankenhausplanung 2007 im Zusammenhang mit der LQV und Prüfung der Kriterien der
GAB in dieser Anlage konkret dargestellt werden.
Anlage 17
Inhalt der strukturierten Information und Beratung der Schwangeren zu
individuellen Risikofaktoren einer Frühgeburt
Bei der Erstvorstellung der Schwangeren in der gynäkologischen Praxis findet ein
ausführliches Aufnahmegespräch zwischen der Schwangeren und ihrem Frauenarzt statt.
Dieses Gespräch soll einen Überblick geben über die prophylaktischen Maßnahmen in der
Schwangerenvorsorge und ihre Ziele. Zur Präzisierung von Frühgeburtsrisiken erhält die
Schwangere einen Fragebogen, der die individuellen Risiken erfassen und präzisieren soll.
Anhand des ausgefüllten Fragebogens werden sie dann mit der werdenden Mutter
besprochen und Maßnahmen zu ihrer Minimierung eingeleitet.
Zu 1.
Die Antwort auf diese Frage beinhaltet neben der subjektiven Beurteilung des tatsächlichen
Gesundheitszustandes natürlich auch die psychische Situation der Frau. Die Gründe für ein
„sich nicht Wohlfühlen“ sollten konkret erfragt und abgeklärt werden.
Zu 2.
2a: Die Schwangere sollte sich bei einer schweren Allgemeinerkrankung kurzfristig bei dem
behandelnden Fachkollegen vorstellen, um die Risiken für die Schwangerschaft besser
abschätzen zu können. Eine interdisziplinäre Betreuung, ggf. auch mit einem
Perinatalzentrum, sollte angestrebt werden.
2b: Beim Zustand nach Operationen an der Gebärmutter sind , wenn sie die Cervix uteri
betreffen, engmaschige Kontrollen der Cervixlänge zu empfehlen. Eine besondere Belastung
der Cervix beginnt mit der 20. SSW.
Zu 3.
Studien haben ergeben, dass häufiges Zahnfleischbluten bzw. Wucherungen des
Zahnfleisches mit einem hohen Frühgeburtsrisiko korrelieren. Deshalb sollte der Patientin
nicht nur der Besuch beim Zahnarzt angeraten werden, sondern der Patientin sollten die
Zusammenhänge noch einmal dringlichst erläutert werden.
Zu 4.
Beim Auftreten von Erbkrankheiten in der Familie ist eine humangenetische Beratung
anzustreben, dort werden der Frau nach Stellung der genauen Diagnose ihr persönliches
Risiko und die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik aufgezeigt. Auch eine UltraschallFeindiagnostik kann nach Geburt eines Kindes mit Fehlbildungen sehr zur Beruhigung der
1
Anlage 17
Schwangeren beitragen und das Frühgeburtsrisiko, bedingt durch psychischen Stress,
vermindern.
Zu 5.
Gehäufte Vaginalinfektionen können ein Hinweis auf mangelnde Genitalhygiene oder auch
eine Immunschwäche sein. Eine eingehende Untersuchung der Schwangeren mit
bakteriologischen Abstrichen und gezielter Therapie der Kolpitis sollte unverzüglich erfolgen.
Besonders bei der „Aminkolpitis“ ist die Früherkennung eines Rezidivs durch eine
regelmäßige Kontrolle des Scheiden- pH- Wertes durch die Schwangere selbst sehr hilfreich.
Eine evt. Immunschwäche sollte bei rezidivierenden Infektionen ausgeschlossen werden.
Wiederholte Vaginalinfektionen in der Schwangerschaft erfordern auch eine regelmäßige
Kontrolle der Cervixlänge.
Zu 6 und 7.
Besonders stark untergewichtige und kleine Frauen neigen zur Frühgeburtlichkeit. Eine gute
Ernährungsberatung und die Aufklärung über die Folgen des Untergewichtes können zu
einem günstigeren Schwangerschaftsverlauf beitragen.
Bei übergewichtigen Frauen ist ein Diabetesscreening mit 50g Glucose sinnvoll, da auch ein
nicht erkannter Gestationsdiabetes eine erhöhte Frühgeburtlichkeit aufweist.
Bei pathologischem Befund erfolgt die Stoffwechseleinstellung durch den Diabetologen.
Zu 8.
Viele Raucherinnen möchten selbst mit dem Rauchen aufhören, die Folgen des Rauchens in
der Schwangerschaft sind im Allgemeinen bekannt.
Den Schwangeren sollten Hilfsangebote zur Nikotinentwöhnung, wie z.B. das
Raucherentwöhnungsprogramm der DAK vermittelt werden.
Zu 9.
Auch der Konsum von Drogen hat Auswirkungen auf das Ungeborene. Neben einem
niedrigen Geburtsgewicht kann es je nach der Art der konsumierten Drogen zu mehr oder
minder schweren Entzugserscheinungen beim Neugeborenen kommen, die beim
Opiatentzug lebensbedrohlich sein können. Drogenkonsum ist meist mit einem niedrigen
2
Anlage 17
sozialen Niveau verbunden, die psychische Führung der Patientinnen ist oft schwierig und
für den behandelnden Gynäkologen nicht realisierbar. Wenn keine Abhängigkeit besteht,
sollte die Schwangere auf Drogen verzichten. Auch hier gibt es verschiedene Hilfsangebote.
Drogenabhängige gehören unter strenge ärztliche Kontrolle, ein unkontrollierter Entzug kann
zu schweren Komplikationen führen.
Nur wenn gewünscht, sollte er in der Schwangerschaft mit Subutec unter strenger ärztlicher
Kontrolle erfolgen.
Zu 10 und 11.
Jede Schwangerschaft ist vom Arbeitgeber dem Gewerbeaufsichtsamt zu melden, das die
Eignung des Arbeitsplatzes für eine Schwangere prüft.
Bestehen Bedenken gegen das Fortsetzen der bisherigen Arbeit, ist ein geeigneter anderer
Arbeitsplatz anzubieten.
Bei Problemen am Arbeitsplatz und bei erhöhtem Frühgeburtsrisiko kann vom
Beschäftigungsverbot entsprechend § 3 des Mutterschutzgesetzes Gebrauch gemacht
werden.
Zu 12.
Übermäßiger Kaffeegenuss sollte in der Schwangerschaft eingeschränkt werden.
Zu 13.
Mineralstoff- und Vitaminpräparate zur Nahrungsergänzung sollten jeder Schwangeren
empfohlen werden. Bei der Frühgeburtsprophylaxe spielen besonders Eisenpräparate zur
Anaemieprophylaxe und Magnesium zur Prävention von vorzeitigen Wehen oder einer
Hypertonie eine wichtige Rolle.
Zu 14 und 15.
Besteht der Verdacht auf übermäßigen Alkoholkonsum, ist ein eindringliches Gespräch zur
Vermeidung von fetalen Schädigungen wichtig. Auch hier sollten Hilfsangebote vermittelt
werden.
3
Anlage 17
Zu 16.
Sportarten mit starker körperlicher Beanspruchung, vor allem Leistungssport sind in der
Schwangerschaft zu vermeiden. Bei unkomplizierter Schwangerschaft ist eine leichte
sportliche Betätigung aber erlaubt und trägt zum Wohlbefinden bei.
Zu 17.
Der Zustand nach mehreren Fehlgeburten beinhaltet ein erhöhtes Risiko für eine weitere
Fehlgeburt oder eine Frühgeburt. Soweit dies möglich ist, sollten eventuelle Ursachen auch
bei einer erneut bestehenden Schwangerschaft geklärt werden ( z. B. humangenetische
Beratung, Ausschluss eines Antiphospholipidantikörpersyndroms, Gerinnungsdefekt u.ä.).
Zu 18.
Frauen mit Zustand nach Frühgeburt sollten durch Beschäftigungsverbot von der Arbeit
freigestellt werden und in einem Perinatalzentrum betreut werden.
Zu 19.
Das Wiederholungsrisiko für eine Totgeburt hängt von ihrer Ursache ab und sollte geklärt
werden. Der Schwangeren können dadurch Ängste genommen werden, die das
Frühgeburtsrisiko unnötig erhöhen.
Besteht allerdings ein Wiederholungsrisiko, sollte auch hier eine intensive
Schwangerenvorsorge mit frühzeitiger Überwachung des Feten erfolgen.
Zu 20.
Besonders der Zustand nach mehreren Schwangerschaftsabbrüchen beinhaltet ein hohes
Frühgeburtsrisiko durch Cervixinsuffizienz. Regelmäßige Cervixkontrollen, körperliche
Schonung und ggf. die Überweisung an ein Perinatalzentrum sind zu empfehlen.
4
Anlage 18
Inhalt der strukturierten Information für die Betreuung des Neugeborenen zur
Vermeidung des plötzlichen Kindstodes
Folgende evidenzbasierte Aussagen sollten Inhalt des ausführlichen Informationsgespräches
der Wöchnerin über die postnatale Betreuung des Neugeborenen zur Schlafumgebung des
Babys sein:
Wachsen und Schlafen sind in den ersten Monaten die wichtigsten Aufgaben eines Babys.
Immerhin verbringt es bis zu 75 % des Tages im Schlaf.
So schläft ein Baby gesund und sicher:
Rückenlage: Legen Sie das Kind möglichst immer auf den Rücken. Wenn Sie die Seitenlage
verwenden, müssen sie sicherstellen, dass Ihr Kind nicht auf den Bauch rollen kann.
Temperatur: Kühl schläft es sich besser. Eine Raumtemperatur von 18 Grad ist ausreichend.
Mit einem Schlafsack sorgen Sie dafür, dass Ihr Baby immer die richtige Temperatur hat.
Zudecken sind meistens unnötig und können die freie Atmung behindern.
Schlafplatz: Am sichersten ist das eigene Kinderbett im Elternschlafzimmer. So wird Ihr Baby
bestens überwacht und hat ausreichend Platz zum Schlafen.
Rauchen: Jede Zigarette gefährdet die Gesundheit Ihres Kindes. Dies gilt besonders für
starkes Rauchen während der Schwangerschaft und in der Wohnung.
Stillen: Muttermilch enthält wichtige Schutzfaktoren, hat immer die richtige Temperatur, ist
hygienisch einwandfrei, preiswert und immer dabei. Mindestens bis zum Alter von 4-6
Monaten ist sie für gesunde Säuglinge als alleinige Nahrung am besten.
Anlage 19
Konzept zur Qualitätssicherung
Zur Zeit unbesetzt.
Anlage 20
Konzept zur Evaluation
Zur Zeit unbesetzt.
Schnittstellendefinition zum
Vertrag "Hallo Baby"
ENTWURF
Version
Erstelldatum:
Letzte Änderung:
Datei:
0.0
TT.MM.JJJJ
TT.MM.JJJJ
Schnittstellendefinition_HalloBaby.doc
Versionsverwaltung
Version
geändert:
Datum
0.0
Wer
TT.MM.JJJJ <Name>
Was
Neu /
Geändert
Ausgangsversion
Neu
Seite 2 von 6
Inhaltsverzeichnis
1
EINLEITUNG .........................................................................................................................4
2
DATENFORMAT ...................................................................................................................5
3
DATENSATZBESCHREIBUNG "TEILNEHMENDE VERTRAGSÄRZTE" ............................6
Seite 3 von 6
1 Einleitung
Dieses Dokument dient der Beschreibung des Datenaustausches im Rahmen des Vertrags "Hallo
Baby". Zu den in diesem Vertrag vereinbarten Schnittstellen werden die Feldbezeichnungen,
Datentypen und Wertbereiche definiert.
Seite 4 von 6
2 Datenformat
• Der Datenaustausch erfolgt über Text-Dateien im CSV-Format.
• Die einzelnen Felder einer Zeile werden durch ein ";" getrennt.
• Jede Zeile repräsentiert einen Datensatz.
• Die 1. Zeile jeder Datei enthält die jeweilige Feldbezeichnung (Spaltenüberschriften).
• Jedes Pflichtfeld enthält genau einen Wert und darf nicht leer sein.
Seite 5 von 6
3 Datensatzbeschreibung "Teilnehmende Vertragsärzte"
Dieses Kapitel beinhaltet die Datensatzbeschreibung "Teilnehmende Vertragsärzte" zum Vertrag
"Hallo Baby", Anlage 9.
Der Datenaustausch erfolgt KV Krankenkasse
Feldbezeichnung
Beschreibung
Datentyp
Wertebereich
VERSION
PROJEKT_KENNUNG
GUELTIG_BEGINN
Versionsnummer der Schnittstelle
Kennzeichen des Projekts
Beginn Gültigkeitszeitraum der
Datenlieferung
Ende Gültigkeitszeitraum der
Datenlieferung
Institutionskennzeichen der KV SachsenAnhalt
Eindeutige Nummer des Arztes
Abrechnungsnummer der Praxis
Genehmigungstyp
Beginn Abrechnungsgenehmigung des
Arztes
Ende Abrechnungsgenehmigung des
Arztes
Titel des Arztes
Nachname des Arztes
Vorname des Arztes
Hauptpraxisanschrift - Strasse
Hauptpraxisanschrift - PLZ
Hauptpraxisanschrift - Ort
char(5)
char(3)
char(10)
Beispiel: "1.1"
<festzulegende Konstante>
yyyy-mm-dd (Beispiel: "2003-11-01")
ja
ja
ja
char(10)
yyyy-mm-dd (Beispiel: "2003-11-08")
ja
char(9)
"201006521"
ja
char(20)
char(7)
char(12)
char(10)
7-stellig (Beispiel: "8501001")
<festzulegende Konstanten>
yyyy-mm-dd (Beispiel: "2004-09-30")
ja
ja
ja
ja
char(10)
yyyy-mm-dd (Beispiel: "2004-07-01")
nein
GUELTIG_ENDE
IK_KV
ARZT_ID
ANR_ARZT
GENEHMIGUNG_TYP_ARZT
GENEHMIGUNG_BEGINN_ARZT
GENEHMIGUNG_ENDE_ARZT
TITEL_ARZT
NACHNAME_ARZT
VORNAME_ARZT
STRASSE_ARZT
PLZ_ARZT
ORT_ARZT
char(255)
char(255)
char(255)
char(255)
char(255)
char(255)
Pflichtfeld
nein
ja
ja
ja
ja
ja
Bezug:
§12 Abs. 1b des Vertrages "Hallo Baby"
Dateiname:
<PROJEKT_KENNUNG>_BERECHTIGUNGEN_<DATUM>.csv
<DATUM>
Erstellungsdatum der Lieferung in der Form yyyymmdd
Seite 6 von 6
Herunterladen