Bildnachweis: LFI Tirol Unterlage zur Weiterbildung für ÖPUL – Maßnahme UBB Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung www.lfi.at Geschätzte Schulungsteilnehmerinnen und Schulungsteilnehmer, liebe Bäuerinnen und Bauern! Für unsere landwirtschaftlichen Betriebe sind Direktzahlungen aus dem „Österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft“ (ÖPUL) als konkrete Leistungsabgeltung unverzichtbar. Für eine vollständige Auslösung der Mittel ist es notwendig, die damit einhergehenden Auflagen einzuhalten und das Verständnis für Zusammenhänge bei umweltgerechter Bewirtschaftung zu schärfen. Am Beispiel der Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (UBB) bietet das LFI Tirol in Kooperation mit den Bezirkslandwirtschaftskammern und den Fachbereichen der LK Tirol Schulungsmaßnahmen an, mit jener auch die Weiterbildungsverpflichtung im Rahmen des ÖPUL erfüllt wird. Unterstützt wird dies von der Umweltschutzabteilung des Landes Tirol sowie der Wildbach- und Lawinenverbauung Tirol (WLV). Die vorliegende Schulungsunterlage fasst wichtige Sachverhalte aus den relevanten Bereichen kurz und bündig zusammen. Dem Thema Biodiversität ist eine eigene Unterlage gewidmet. Je nach Bedarf und Interesse kann darüber hinaus auf weitere Dokumente in digitaler oder gedruckter Form zurückgegriffen werden. Informationen dazu sind im Web unter www.lfi.at/tirol abrufbar. Die Vermittlung von Fachwissen in Verbindung mit dem ökologischen Hintergrund trägt dazu bei eine noch nachhaltigere und ressourcenschonendere Bewirtschaftung zu erreichen. Wir hoffen mit dieser Unterlage interessante Einblicke zum Nutzen von Hof und Umwelt aufzeigen zu können! Für das LFI Tirol Für die LK Tirol ÖR Resi Schiffmann Präsident Ing. Josef Hechenberger VORWORT & IMPRESSUM Vorwort 2 ÖPUL 2015 – LANDSCHAFTSELEMENTE DÜNGUNG & PFLANZENSCHUTZ GRÜNLANDWIRTSCHAFT & FUTTERQUALITÄT Vorwort 2 Allgemeininformationen zu ÖPUL 2015 3 Landschaftselemente: Erhaltungspflicht und fördertechnische Bedeutung 4 Übersicht zum Aktionsprogramm Nitrat 2012 5 Berührungspunkte zum Pflanzenschutz 7 Aspekte zum Pflanzenbestand und Einfluss auf die Futterqualität im Grünland 8 Wie wirken sich die langfristige Veränderungen des Klimas KLIMAWANDEL & NATURGEFAHREN Literatur auf die Entwicklung im Berggebiet aus und mit welchem Gefahrenpotential ist zu rechnen 11 12 Allgemeininformationen zu ÖPUL 2015 Autoren: Ing. Florian Kiechl ABL – BLK Schwaz, Wirtschaftsberater und Ing. Franz Eberharter – LK Tirol, Invekosbeauftragter Vorraussetzungen Mit den Prämienzahlungen wird einzig ein Ausgleich für den Ertragsrückgang bzw. den zusätzlichen Bewirtschaftungsaufwand gewährleistet. Die Notwendigkeit der einzelnen Maßnahmen muss wissenschaftlich bewiesen, die Wirkung messbar und die Auflagen kontrollierbar sein. ÖPUL – Maßnahmen im Überblick Allgemein Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) Naturschutzmaßnahme (✸ Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel (❍ Biologische Wirtschaftsweise Tierschutzmaßnahme: Weide Natura 2000 – Landwirtschaft Bodennahe Gülleausbringung Acker Grünland Dauerkulturen Verzicht auf Fungizid und Wachstumsregler (❍ Silageverzicht Erosionsschutz Obst/Wein/Hopfen Begrünung/Zwischenfrüchte Bewirtschaftung von Bergmähwiesen (✸ Pflanzenschutzmittelverzicht Begrünung/System Immergrün (✸ Alpung und Behirtung ❍ Kombination mit UBB Erforderlich Mulch- und Direktsaat Erhaltung gefährderter Tierrassen vorbeugender Gewässerschutz SCHULUNGSUNTERLAGE ÖPUL – UBB Durch die Teilnahme am österreichischen Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL) erklärt man sich freiwillig dazu bereit, Nachteile bzw. Mehraufwand über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, auf sich zu nehmen. ✸ Kombination mit UBB oder Bio erforderlich Anbau seltener Kulturpflanzen (✸ 3 Tipp Informationen zu den ÖPUL Maßnahmen Details zu den einzelnen Maßnahmen deren Kombinationspflicht Mindestanforderungen, Zugangsvoraussetzungen, Grundsätze und Auflagen sowie den Prämiensätzen finden Sie unter: www.ama.at – Merkblätter – ÖPUL 2015 – Maßnahmenerläuterungsblätter, als auch in der jeweiligen Bezirkslandwirtschaftskammer. Bei einem bestehenden online Zugang mit entsprechendem Pincode sind die für Ihren Betrieb geltenden Maßnahmenerläuterungsblätter einsehbar unter www.eama.at. Landschaftselemente: Erhaltungspflicht und fördertechnische Bedeutung (Direktzahlungen und ÖPUL 2015) Autoren: Ing. Florian Kiechl ABL – BLK Schwaz, Wirtschaftsberater und Ing. Franz Eberharter – LK Tirol, Invekosbeauftragter Definition von Landschaftselementen (LSE) ◗ Zu den Landschaftselementen zählen Einzelbäume, Büsche, Raine, Hecken, Ufergehölze, Böschungen, Gehölzgruppen, Feldgehölze, Trockensteinmauern, Gräben, Uferrandstreifen, Teiche, Tümpel, Steinriegel und Steinhage, die auf oder unmittelbar (< 5 m) neben Äckern, Wiesen, Weingärten, Obstanlagen liegen. ◗ In der Beantragung als auch in der Prämiengestaltung wird zwischen LSE der ersten Säule (Direktzahlungen) und der zweiten Säule (ÖPUL 2015) unterschieden. SCHULUNGSUNTERLAGE ÖPUL – UBB 1. LSE der ersten Säule (Direktzahlungen) 4 Für den Erhalt von Direktzahlungen (DZ) sind die so genannten Standards zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in „gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (kurz GLÖZ) Voraussetzung und betreffen nachstehende LSE- Typen, welche unabhängig von der Teilnahme am ÖPUL 2015 verpflichtend zu erhalten und digital zu erfassen sind. 1.1. GLÖZ-LSE ◗ Naturdenkmäler, Gräben/Uferrandstreifen, Steinriegel/Steinhage, sowie Teiche/Tümpel sind Teil des Feldstücks und werden auch dementsprechend in der Prämiengewährung berücksichtigt. GLÖZ-LSE, flächig Bestimmungen der Größe Länge Breite Fläche Graben/Uferrandstreifen mind. 20 m im Durchschnitt mind. 2 m und max. 10 m mind. 50 m² Steinriegel/ Steinhage, Teich/Tümpel mind. 10 m breit oder lang mind. 100 m², aber kleiner als 1.000 m² 2. LSE der zweiten Säule (ÖPUL 2015) Jede/r Teilnehmende an „Biologische Wirtschaftsweise (Bio)“ oder „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)“ hat ÖPUL-LSE zu erhalten und mit ihnen naturverträglich umzugehen. Als ÖPUL-LSE gelten punktförmige und flächige LSE, die sich auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) oder maximal 5 Meter daneben und in der Verfügungsgewalt der/des Teilnehmenden befinden. Ausgenommen sind LSE auf Almen und Hutweiden und auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen (Freizeitflächen, Hausgärten etc.). 2.1. punktförmige LSE ◗ Bäume/Büsche mit mindestens 2 Meter Kronendurchmesser und einem Mindestabstand zum nächsten LSE von 5 Metern. 2.2. flächige LSE ◗ Bestimmungen für deren Größe (siehe Tabelle), bei Nichterfüllung gelten sie nicht als LSE im Sinne der förderrechtlichen Definitionen; ◗ sind nicht Teil vom Feldstück (ausgenommen punktförmige LSE). ÖPUL-LSE, flächig Bestimmungen der Größe Länge Breite Fläche Rain/Böschung/ Trockensteinmauer; Hecke/ Ufergehölz mind. 20 m im Durchschnitt mind. 50 m² mind. 2 m und max. 10 m Feldgehölz/ Baum/Gebüschgruppe mind. 10 m breit oder lang mind. 100 m², aber kleiner als 1.000 m² 3. Verfügungsgewalt Unter Verfügungsgewalt versteht man die Verantwortung für die Erhaltung und die Pflege der LSE. ◗ LSE auf Eigentumsflächen sind in der Verfügungsgewalt des Betriebes. ◗ LSE auf Pacht- oder zur Nutzung überlassenen Flächen sind grundsätzlich in der Verfügungsgewalt des Bewirtschafters. ➜ Ausnahme: schriftliche Vereinbarung, dass die Verfügungsgewalt bei der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer der Fläche bleibt. ◗ LSE auf öffentlichem Gut (Straßenböschungen, Uferbereiche…) sind grundsätzlich nicht in der Verfügungsgewalt des Betriebes, da in der Regel Eingriffe durch Gemeinde, Straßenverwaltung u.a. ohne Zustimmung der/des Bewirtschaftenden durchgeführt werden können. Davon abweichende Vereinbarungen sollten für den Fall einer Kontrolle in schriftlicher Form festgehalten und auf dem Betrieb aufbewahrt werden. 4. Abgeltung von ÖPUL-LSE ◗ Prämienkalkulationslogik: Mehraufwand in der Bewirtschaftung und Ertragseinbußen auf der LN durch ÖPUL-LSE werden abgegolten. ◗ Abgeltung als Zuschlag bei Teilnahme an Bio oder UBB; ◗ Höhe: 6 Euro pro 100 m² LSE (wobei ein punktförmiges LSE „Bäume/Büsche“ bereits 100 m² entspricht). ◗ max. Auszahlung: 150 Euro pro ha LN. 5.1. Bestimmungen zu punktförmigen LSE ◗ Verpflichtung zur Erhaltung der Anzahl an punktförmigen LSE sowie zur Erhaltung des Charakters von Streuobstbeständen. ◗ Im Verpflichtungszeitraum ist eine Entfernung ohne Ersatzpflanzung in geringfügigem Ausmaß zulässig: pro angefangene 10 punktförmige LSE darf eines entfernt werden. Beispiele in nachstehender Tabelle: Anzahl punktförmige LSE am Betrieb 9 13 20 Entfernung ohne Ersatzpflanzung erlaubt 1 2 2 ◗ Ersatzpflanzungen haben auf dem oder bis zu 5 Meter angrenzend an das Feldstück zu erfolgen. Der Kronendurchmesser darf bei Ersatzpflanzungen unter 2 Meter sein. Auch bereits vorhandene Bäume mit einem Kronendurchmesser von < 2 Meter können als Ersatzpflanzungen herangezogen werden. Der Abstand zum nächsten punktförmigen oder flächigen LSE muss mindestens 5 Meter betragen. Ersatzpflanzungen müssen spätestens zeitgleich mit der Entfernung des LSE erfolgen. ◗ Bei mehr als 10 punktförmigen LSE am Betrieb und einer Entfernung von mehr als der Hälfte muss trotz Nachpflanzung vorab das Einvernehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde eingeholt werden – für den Fall einer Kontrolle ist diese schriftliche Zustimmung am Betrieb aufzubewahren. 5.2. Bestimmungen zu flächigen LSE ◗ Entfernung und Zerstörung von flächigen LSE sind verboten. Damit sind alle aktiven Maßnahmen gemeint, die zu einer Verringerung der LSE-Fläche führen. ◗ Verbote: Geländekorrekturen im Bereich von flächigen LSE (Anschüttungen, Abgrabungen, Nivellierungen), Abbrennen von Böschungen und Gehölzbeständen, Rodung von Gehölzpflanzen, Düngung und Pflanzenschutz. ◗ Erlaubt: ordnungsgemäße Pflegemaßnahmen (auf Stock setzen, Zurückschneiden), notwendige Querung von Hecken durch Wirtschaftswege. ◗ Die Größe, Lage und Struktur darf im Einvernehmen mit der für Naturschutz zuständigen Stelle der Landesregierung verändert werden. Die Genehmigung ist vor Durchführung schriftlich einzuholen und am Betrieb aufzubewahren. 6. praktische Beispiele ÖPUL-LSE ◗ Die/der Antragstellende legt ein neues flächiges LSE (z.B. Hecke) an: ➜ Wenn das Landschaftselement den Digitalisierungskriterien entspricht ist es prämienfähig und kann im nächsten MFA beantragt werden. ◗ Die/der Antragstellende pflanzt neuen Baum: ➜ sobald ≥ 2 m: zu erhalten und prämienfähig, Beantragung löst Antrag auf Erweiterung der Referenz aus. (Hilfestellung in der BLK) Für die Antragstellung ist ein aussagekräftiges Foto erforderlich. (Position und Größe des LSE in der Natur muss nachvollziehbar sein.) Tipp www.ama.at – Merkblätter – Mehrfachantrag Flächen – Digitalisierung von Landschaftselementen (LSE) bzw. auf www.eama.at Umfangreiche Informationen zur Bedeutung von Landschaftselementen sowie deren Ökologie und Nutzen finden Sie ebenso auf der AMA-Homepage in der Broschüre „Landschaftselemente Warum?“ Aktionsprogramm Nitrat 2012 Autor: Ing. Reinhard Egger – LK Tirol, Referent für Ackerbau Verbotszeiträume Für Dauergrünland und Wechselwiese darf bis Ende November Gülle und Jauche ausgebracht werden. Damit wird den immer häufiger auftretenden warmen Herbstwetterlagen im November Rechnung getragen. Quelle: LKÖ SCHULUNGSUNTERLAGE ÖPUL – UBB 5. ÖPUL-LSE, Erhaltung und naturverträglicher Umgang 5 Hanglagendüngung Güllebanken, Biogasanlagen oder andere umweltgerechte Verwertungen nachzuweisen. Die folgenden Bestimmungen betreffen das Ausbringen von stickstoffhältigen Düngemitteln auf einem Schlag mit einer durchschnittlichen Hangneigung von mehr als 10 % hin zu einem Gewässer bei den Kulturen Mais, Rübe und Kartoffel: ◗ der Hang zum Gewässer ist durch Querstreifeneinsaat, Quergräben mit bodendeckendem Bewuchs oder sonstige gleichwertige Maßnahmen so in Teilstücke zu untergliedern, dass eine Abschwemmung des Düngers vermieden wird, oder ◗ zwischen der zur Düngung vorgesehenen Ackerfläche und dem Gewässer hat ein mindestens 20 Meter breiter gut bestockter Streifen vorhanden zu sein, oder ◗ der Anbau hat quer zum Hang oder mit anderen abschwemmungshemmenden Anbauverfahren (z.B. Schlitzsaat) zu erfolgen, oder ◗ die Flächen sind über den Winter bestockt zu halten Allgemeine Ausbringungsverbote Zusätzlich zu den fixen Verbotszeiträumen sind die folgenden Ausbringungsverbote für stickstoffhältige Düngemittel ganzjährig einzuhalten: ◗ Auf durchgefrorenen Böden und auf allen ◗ wassergesättigten oder überschwemmten Böden sowie auf ◗ schneebedeckten Böden ist eine Düngung mit stickstoffhältigen Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Nutzflächen nicht zulässig. Düngung entlang Gewässernähe Bei der Düngung entlang von Oberflächengewässern ist ein direkter Eintrag von Nährstoffen in oberirdische Gewässer zu vermeiden. SCHULUNGSUNTERLAGE ÖPUL – UBB Mindestlagerraum für Wirtschaftsdünger Die Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger (Gülle, Jauche, Mist) beträgt 6 Monate. Wenn die Lagerkapazität diesen Zeitraum nicht abdeckt, ist das Vorhandensein von ausreichendem Lagerraum über bestehende Betriebskooperationen, Sachgemäße Düngung Stickstoffdünger sind zeitlich und mengenmäßig bedarfsgerecht auszubringen. Schnell wirkende bzw. leicht lösliche Stickstoffgaben von mehr als 100 kg N feldfallend je Hektar und Jahr sind zu teilen, ausgenommen bei Hackfrüchten und Gemüsekulturen, wenn der Boden einen mehr als 15 prozentigen Tonanteil aufweist. Düngebegrenzung im Herbst ◗ Acker: Max. 60 kg N feldfallend nach Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum Beginn der jeweiligen Sperrfrist (15. November bei Anbau einer Kultur bis 15. Oktober) ◗ Grünland und Wechselwiese: Max. 60 kg N feldfallend ab 1. Oktober bis zum Beginn der jeweiligen Sperrfrist (30. November) Die Einarbeitung von Gülle und Jauche auf Ackerflächen ohne Bewuchs soll binnen vier Stunden vorgenommen werden, zumindest jedoch am nächsten Tag. Aufzeichnungspflicht ab 1. Jänner 2015 Ab dem 1. Jänner 2015 sind betriebsbezogene Aufzeichnungen erforderlich. Diese Aufzeichnungen werden im Zuge der MFA Abgabe als kostenpflichtiger Service angeboten. Ausgenommen von der Aufzeichnungsverpflichtung sind Betriebe: ◗ kleiner 5 ha LN ◗ kleiner 2 ha Gemüse oder Wein ◗ kleiner 15 ha LN bei mehr als 90 % Dauergrünland Düngeobergrenzen ◗ max. 170 kg N ab Lager aus Wirtschaftsdüngern/ha und Jahr ◗ Bewilligungsfrei gem. WRG: max. 175 bzw. 210 kg N feldfallend Summe alle Dünger/ha und Jahr (im Durchschnitt der LN des Betriebes) ◗ Stickstoff-Obergrenzen je Kultur (jahreswirksam) Düngefreie Zone bis zur Böschungsoberkante des jeweiligen Gewässers Art des Gewässers RandstreifenBewuchs* direkt injizierendes Gerät Kleinschlag** oder Entwässerungsgraben fließend ja >10% <=10% 2,5 10 5 ja 3 20 2,5 nein 10 20 **** gemessen 20 Meter ab Beschungsoberkante (siehe § 3) 5 ja 3 2,5 nein 10 20 20 20 5 nein ja 3 nein 5 nein 6 Max. 1 Hektar, Länge hin zum Gewässer max. 50 Meter *** Beregnungsleiche sind ausgenommen ja ja ** >10% 3 nein nein ganzjährig mit lebenden Pflanzen bewachsen; die Breite des Streifens muss dem Mindestabstand entsprechen Hangneigung**** <=10% ja * stehend*** 10 Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 – Neuerungen im Pflanzenschutz Autoren: Ing. Reinhard Egger – LK Tirol, Referent für Ackerbau und Ing. Ulrich J. Zeni – LK Tirol, Referent für Pflanzenschutz Eine grundlegende Neuerung ist die Trennung zwischen beruflichen Verwendern und Anwendern im Haus- und Kleingartenbereich. Wer ist beruflicher Verwender? Es sind dies jene Personen, die Pflanzenschutzmittel in ihrer beruflichen Tätigkeit verwenden. Hierzu zählen insbesondere Anwender, Techniker, Arbeitgeber, sowie Selbständige in der Land- und Forstwirtschaft. Personen die im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses eine Anwendung beaufsichtigen gelten auch als berufliche Verwender. Weiter werden alle Personen die eine Ausbildungsbescheinigung für Pflanzenschutz besitzen, als berufliche Verwender geführt. Es ist unerheblich ob die Verwendung mit oder ohne Erwerbs- oder Gewinnabsicht erfolgt. Personen, die eine Anwendung in Auftrag geben, gelten als Verfügungsberechtigte und haben die später angeführten Aufzeichnungen über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der gleichen Art und Weise wie berufliche Verwender zu führen und aufzubewahren. Alle anderen Personen zählen zu den nicht beruflichen Verwendern. Diese können ab 26. November 2015 nur mehr Mittel beziehen, welche eine spezielle Zulassung für den Haus- und Kleingartenbereich haben. Diese Mittel müssen ganz besonderen Auflagen gerecht werden und dürfen auf Grund der Packungsgröße, Wirkstoffe und Formulierungen keine Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt darstellen. Eine entsprechende Kennzeichnung dieser Mittel ist erforderlich. Welche Produkte dürfen wie verwendet werden? Es dürfen nur zugelassene Produkte und diese nur gemäß ihrer Bestimmung laut Zulassung verwendet werden. Eine Liste aller zugelassenen Produkte ist im Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamtes für Ernährungssicherheit aufgelistet. Diese Liste ist rechtsgültig und jeder sollte sich unbedingt vor einer Anwendung eines Produktes über dessen Zulassungsstatus informieren – pmg.ages.at Pflanzenschutzmittel, die keine Zulassung mehr haben oder aus einem anderen Grund nicht mehr verwendet werden, müssen entweder entsorgt oder beim Ab- geber zurückgegeben werden. Die Pflanzenschutzmittel sind so zu lagern, dass ein Auslaufen oder ein Zugriff unbefugter Personen vermieden wird. Aufzeichnungen nach dem Tiroler Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 (Einkauf und Verwendung) sind in einem „Spritztagebuch“ tagesaktuell zu führen. Wichtig ist insbesondere bei bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln sowie Mischungen, die diesen nach dem Stand der Wissenschaft und Technik gleich zu setzen sind (z.B. Neonicotinoide und Pyrethroide mit DMI-Fungiziden (Frac Code 3) bzw. Wirkstoffpräparaten aus der Gruppe der Azole (Triazole und Imidazole), Pyridine, Pyrimidine und Piperazine, neben dem Datum auch die Uhrzeit mit Beginn und Ende der Behandlung einzutragen. Pflanzenschutzmittel, welche keine gültige Zulassung mehr haben, insbesondere Mittel aus Deutschland oder den Niederlanden (mit 1.1.2015 dürfen nur mehr Pflanzenschutzmittel verwendet werden, welche im österreichischen Pflanzenschutzmittelregister eingetragen sind) dürfen weder gelagert noch angewendet werden! Bestätigung der Entsorgung ist bei Kontrollen vorzulegen! Lagerung der Pflanzenschutzmittel: Diese sind in einem versperrten Schrank bzw. Giftschrank (bei „T+“ Mitteln/ „sehr giftig“) oder versperrtem Lagerraum zu lagern. Weiters muss sich im Nahbereich ein Feuerlöscher für die Brandklassen A, B und C, eine Augendusche sowie ein geeignetes Bindemittel (z.B. Sägemehl) befinden. Im unmittelbaren Nahbereich ist das Hantieren mit Feuer sowie die Durchführung von sonstigen gefährlichen Arbeiten (Schweißen, etc.) bzw. die Aufbewahrung von leicht entzündbaren Materialien, die keine Pflanzenschutzmittel sind (Treibstoffe, Heizöl, etc.) verboten. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) – Diese muss am Betrieb verfügbar sein u. getrennt von den Pflanzenschutzmitteln gelagert werden! Für die gängigsten Pflanzenschutzmittel im Ackerbau (Getreide, Mais, Erdäpfel) ist folgende Ausrüstung erforderlich: a. Schutzhandschuhe gemäß EN374 b. Schutzbrille (geschlossene „Korbbrille“) gemäß EN 166 c. Atemschutzmaske FFP3 gemäß EN149 d. Sicherheitsschuhe gemäß EN344 e. Gummischürze (nur selten erforderlich) f. Gummistiefel g. Schutzanzug „Chemikalienschutzanzug“ Kategorie 3,4 bzw. 5, Typ 3-6 Information Die erforderliche Schutzausrüstung ist für jedes Pflanzenschutzmittel genau definiert und im Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen PSM abrufbar. Tipp Nähere Informationen bezüglich Antragstellung für den Ausbildungsnachweis und Termine zu den Ausbildungskursen sind auf der Internetseite der LK Tirol unter www.lk-tirol.at im Bereich Spezialkulturen und Markt zu finden. Link zum aktuellen Verzeichnis der in Österreich zugelassenen Pflanzenschutzmittel – pmg.ages.at SCHULUNGSUNTERLAGE ÖPUL – UBB Das am 14. Juni 2012 verlautbarte und seither gültige Tiroler Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 ist für alle Anwender rechtsverbindlich. Es regelt die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Tirol. Um Irritationen und Missverständnisse zu vermeiden sind hier die wichtigsten Punkte angeführt und erklärt. Für weiterführende Informationen kontaktieren Sie der Referenten für Pflanzenschutz an der LK Tirol – Ing. Ulrich J. Zeni, [email protected], Tel. 05 92 92-1507 7 Grünlandwirtschaft und Futterqualität SCHULUNGSUNTERLAGE ÖPUL – UBB Autor: Ing. Mag. (FH) Peter Frank – LK Tirol, Fütterungsberater 8 Das Grünland ist die Basis der Landwirtschaft in Tirol. Insgesamt werden in Tirol rund 80.000 Hektar mit zwei oder mehr Nutzungen bewirtschaftet. Dazu kommen noch ca. 20.000 Hektar einmähdige wiesen, Bergmähder und Hutweiden. Insbesondere die Wirtschaftswiesen liefern die Futtergrundlage für unsere Nutztiere. Was hier an Erträgen und Qualität erzielt wird, bildet die Grundlage für die Fütterung und ist mit entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg. Mit einem durchschnittlichen Ertrag von 7.000 kg/Trockenmasse pro Hektar ergibt sich eine Gesamterntemenge von 560.000.000 kg was einem Wert von mindestens 100 Mio. Euro entspricht. Die betriebseigenen Futtermittel haben daher einen besonderen Stellenwert und müssen in den Mittelpunkt gerückt werden. Die Pflanzenvielfalt auf unseren Wiesen spiegelt den unverzichtbaren Beitrag zur Biodiversität wieder: Grünlandnutzungstyp Artenanzahl Energiegehalt (MJ NEL/kg TM) Hutweide 54 5,13 Kulturweide 46 5,50 Mähweide 38 5,64 Einmähdige Wiese 46 4,55 Zweimähdige Wiese 38 5,39 Dreimähdige Wiese 32 5,69 Vier- und mehrm. Wiese 29 5,60 Österreichweit ist ein dramatischer Rückgang bei Extensivgrünland zu verzeichnen. Als Ursachen werden die Nutzungsaufgabe und die Wiederbewaldung angeführt. In Tirol verzeichnen wir einen durchschnittlichen Waldflächenzuwachs von 800 Hektar pro Jahr. Die Potenziale der Grünlandwirtschaft in Tirol liegen vorrangig darin auf den Wirtschaftswiesen sauberes und nährstoffreiches Grundfutter zu produzieren. Das was am Feld wächst und später am Futtertisch landet ist nicht Zufall sondern hängt massiv von der Form der Bewirtschaftung, Bestandesführung und der Art der Futterkonservierung ab. Die Haupteinflussfaktoren sind dabei der Nutzungszeitpunkt und die Zusammensetzung des Pflanzenbestandes. Der harmonische Pflanzenbestand besteht zu mindestens 60 Prozent Gräser, 10 bis 30 Prozent Klee und 10 bis maximal 30 Prozent Kräuter. Der Pflanzenbestand wiederum wird durch Standortfaktoren und Bewirtschaftungsfaktoren beeinflusst. Man spricht von der standortangepassten Bewirtschaftung. Ursachen für Bestandesmängel Bestandesmängel haben unterschiedliche Ursachen und liegen zum Großteil in der unangepassten Bewirtschaftung, wo Nutzungs- und Düngungsintensität nicht im Einklang stehen. Dazu kommt der falsche Technikeinsatz vor allem durch Narbenverletzungen, Verdichtungen und Rasierschnitt. Auch Schädlinge wie Mäuse oder Engerlinge sowie Trockenheitsschäden tragen zur Fehlentwicklungen beim Pflanzenbestand bei. Durch Bewirtschaftungsfehler wird die Grasnarbe aufgelockert, es kommt zu Ertragseinbußen und es entstehen Lücken. Lückige Bestände bilden ausgezeichnete Startbedingungen für Ungräser und Unkräuter und führen zusätzlich oft zu Verunreinigungen des Futters. Durch gezielte Maßnahmen in der Bewirtschaftung werden Unkräuter und Ungräser zurückgedrängt. Einflussfaktoren auf Pflanzenbestand und Futterqualität Nutzung Zeitpunkt – Häufigkeit – Art Düngung Standort Niveau – Zeitupunkt – Form Klima – Boden – Lage Pflanzenbestand Gräser – Un(kräuter) – Leguminosen – Giftpflanzen Maßnahmen zur Verbesserung ◗ Nachsäen mit wertvollen Gräsern, Leguminosen ◗ Nutzungsart und Nutzungshäufigkeit optimieren ◗ Einsatz der Technik hinterfragen ◗ Frühjahrsweide gezielt einsetzen ◗ Düngung (Menge, Zeitpunkt, Form) verändern ◗ wertvolle Futtergräser, Leguminosen und Kräuter fördern ◗ Futterkonservierungsverluste verringern ringert Verdaulichkeit und niedrige Nährstoffgehalte auf, es kann aber bei unbedenklicher mikrobiologischer Belastung durchaus an Tiere mit niedrigem Nährstoffbedarf verabreicht werden. Forderungen der Tiere an Futterration ◗ Hohe Schmackhaftigkeit Bedarfsgerechter Nährstoff-, Mineralstoff und Vitamingehalt ◗ Hohe Verdaulichkeit ◗ Niedrige mikrobiologische Keimbelastung ◗ Frei von Giftpflanzen ◗ Keine Verschmutzung Bei allen Bewirtschaftungsmaßnahmen und Empfehlungen sind die Standortfaktoren wie Höhenlage, Boden und Wasserversorgung unbedingt zu berücksichtigen - es gibt kein Patentrezept. Die Nutzungsform und – intensität ist den Standortverhältnissen anzupassen und nicht umgekehrt! Grünlandverbesserung durch Nachsaat Mit der Nachsaat werden wertvolle Futtergräser in den Bestand eingebracht. Die verwendeten Arten/Sorten gewährleisten eine deutliche Verbesserung von Bestand und Qualität. Das Saatgut ist auf die Qualität und natürlich auf die angestrebte Nutzungsintensität abzustimmen. Beim Saatzeitpunkt hat sich der Spätsommer bewährt. Stark lückige Bestände müssen jedoch schon im Frühjahr nachgesät werden. Vermooste und verfilzte Bestände müssen vor der Nachsaat aufgestriegelt werden. In einem eigenen Arbeitsschritt ist das Filzmaterial abzutransportieren – erst jetzt kann nachgesät werden. Damit Pflanzenbestände nicht entarten ist eine laufende Bestandeskontrolle bzw. gelegentliche Feldbegehung unausweichlich. So werden Alarm und Problempflanzen rechtzeitig erkannt und es kann mit gezielten Maßnahmen entgegengewirkt werden. Als Problempflanzen im Wirtschaftsgrünland sind in Tirol der Stumpfblättrige Ampfer, Wiesenkerbel und Bärenklau und der Scharfe Hahnenfuß zu nennen. Das Auftreten ist regional jedoch unterschiedlich. Mancherorts sind auch die stark giftigen Pflanzen wie die Herbstzeitlose oder der Weiße Germer im Vormarsch. Tipp Wertvolle Links ➥ www.oeag-gruenland.at (Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau ➥ www.lk-tirol.at Wertvolle Publikationen ➥ 1) Biodiversitätsflächen im ÖPUL 2015 – Auswirkungen auf die Biodiversität und Futterqualität ➥ 2) ÖAG Merkblatt Giftpflanzen Herbstzeitlose ➥ 3) ÖAG Merkblatt Giftpflanzen Weißer Germer ÖAG Sonderbeilagen: ➥ Futterqualität aus dem Grünland ist wieder mehr wert ➥ Zeigerpflanzen im Wirtschaftsgrünland SCHULUNGSUNTERLAGE ÖPUL – UBB Wir wollen einen Bestand mit wertvollen Futtergräsern, Leguminosen und Kräutern auf unseren Wiesen haben. Futterqualität Ein verzögerter Schnittzeitpunkt durch Schnittzeitpunktauflagen führt zu einer verstärkten Abreife des gesamten Bestandes. Solches Futter weist eine ver- 9 SCHULUNGSUNTERLAGE ÖPUL – UBB ■ Düngung (Menge, Zeitpunkt, Form) verändern ■ Ungräser und Unkräuter gezielt zurückdrängen ■ Grünlandbestände als Indikator für die Bewirtschaftung erkennen ■ Technische Lösungen vorführen Zusammenhänge erkennen: „Die Höhe der Futteraufnahme und der Leistung ist eine Folge der Grundfutterqualität“ ■ Futterqualität bewerten ■ Futterkonservierungsverluste verringern ■ Wertvolle Futtergräser, Leguminosen und Kräuter fördern ■ Einsatz der Technik hinterfragen ■ Was wächst auf meinem Feld? ■ Grundfutter im Labor untersuchen ■ Nutzungsart und Häufigkeit optimieren Erkennen ■ Nachsäen mit wertvollen Gräsern und Leguminosen Verbessern Potentiale der Grünlandwirtschaft 10 „Das rechte Gras am rechten Ort“ ■ nachhaltige Auswirkungen auf den Pflanzenbestand am Grünland ■ bessere Tiergesundheit ■ weniger Kraftfutter ■ höhere Grundfutterleistungen ■ höhere Grundfutteraufnahme ■ höhere Erträge ■ bessere Qualität Erfolg haben Klimawandel und Naturgefahren Autor: DI Siegfried Sauermoser – Sektion Tirol, Wildbach- und Lawinenverbauung Eine Veränderung des Klimas und des Wettergeschehens wirkt sich auch auf Erosions- und Abflussprozesse aus. Der Sommer 2015 hat angedeutet, wohin die Entwicklung gehen könnte. Neben einem Rekord an Tropentagen (Tage > 30°) haben vor allem in Tirol heftige Niederschlagsereignisse wie in Sellrain und Paznauntal zu unerwartet intensiven Murereignissen geführt. Eine Diskussion, ob dieser Sommer ein Resultat der Klimaerwärmung ist oder ob es sich dabei um einen normalen statistischen Ausreisser handelt ist müßig. Tatsache ist, dass es – das zeigen die Temperaturmessungen – definitiv in den letzten Jahrzehnten deutlich wärmer wurde. Abbildung 2: Jahresgang der erwarteten Klimaänderung (Einheit %). Die dicke Linie stellt die mit tlere erwartete Klimaänderung dar, der schattierte Bereich die Bandbreite möglicher Entwicklungen. Die Zahlen darüber zeigen die Monatsmittel der Bezugsperiode (Einheit mm/Monat). (Quelle: Klimastrategie Land Tirol) Auch diese Prozesse werden sich intensivieren, was man jetzt schon deutlich merkt. Der Permafrost zieht sich auf Grund der Erwärmung zurück und es werden labile Bodenschichten freigelegt. Wir vermuten, dass die heurigen ungewöhnlich heftigen und häufigen Muren im Stubaital bereits eine Folge dieser Entwicklung sein könnten. Durch den Rückzug der Gletscher werden bisher nicht verfügbare Geschiebemengen freigelegt, welche wiederum durch ein erhöhtes Wasserangebot in die Täler transportiert wird. Lawinen Abbildung 1: Stationsunabhängiger Anstieg der Jahresmitteltemperaturen Innsbruck-Universität und Kufstein. Quelle: ZAMG 2013 (Zitiert in Klimastrategie Tirol) Wie wirkt sich eine weitere Erwärmung auf natürliche Erosionsprozesse aus? Hochwässer, Muren Natürliche Abflussprozesse werden an Intensität zunehmen. Dies ist eine logische Folge des höheren Wassergehaltes in der erwärmten Luft. Gewitterregen nehmen auch aus diesem Grunde an Heftigkeit zu. Laut IPCC (Weltklimarat) ist mit einer Verschiebung von zu erwartenden Niederschlägen vom Sommerhalbjahr in das Winterhalbjahr zu rechnen Eine Prognose künftiger Lawinengefährdungen ist schwierig. In niederen Tallagen wird sich die Dauer der winterlichen Schneedecke weiter verkürzen, in höheren Lagen – dort wo Lawinen anbrechen, wird es möglicherweise zu einer Zunahme der winterlichen Niederschläge kommen. Durch zunehmende Erwärmung auch in diesen Lagen wird ev. zu Bereitschaft zu großen Nassschneelawinen höher als bisher. Waldentwicklung Positiv wird die Entwicklung der Waldgrenze verlaufen. Nach bisherigen Forschungsergebnissen wird bis Ende dieses Jahrhunderts ev. mit einem Höhersteigen der Waldgrenze um ca. 150 Höhenmeter zu rechnen sein. Dies würde einen Teil von tiefliegenden Lawinenanbruchgebieten betreffen und auch eine zusätzliche Stabilisierung von Hängen bzw. eine zusätzliche hydrologische Verbesserung bringen. Abbildung 3: Mure im Diasbach im Jahre 2010 in unerwarteter Dimension SCHULUNGSUNTERLAGE ÖPUL – UBB Steinschlag, Rutschung, Erosion 11 Publikationen (Hinweise auf ausführliche Informationsquellen in digitaler oder gedruckter Form) Broschüren: ➥ Biodiversität- Schulungsunterlage zur ÖPUL Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (LFI Österreich/ Verein: thema:natur/ mit Unterstützung der für Naturschutz zuständigen Behörden der Bundesländer) - 32 Seiten ➥ Biodiversitätsflächen im ÖPUL 2015 – Auswirkungen auf die Biodiversität und Futterqualität (UBB-Schulungsunterlage von LK und LFI Österreich) – 16 Seiten ➥ Aktiver Klimaschutz für Land- und Forstwirtschaft (LK Österreich/ Boden.Wasser.Schutz – Land OÖ/ LFI Österreich) – 16 Seiten ➥ Erosionsschutz und Vermeidung stofflicher Einträge in Grund- und Oberflächengewässer (LK Österreich/ LFI Österreich) – 12 Seiten Download aus dem Internet: www.bwsb.at ( Suchbegriff: Erosionsschutz und Vermeidung stofflicher Einträge in Grund- und Oberflächengewässer) ➥ Landschaftselemente Warum? – 12 Antworten (Netzwerk Land c/o Umweltdachverband bzw. BMLFUW) – 28 Seiten Download aus dem Internet: www.netzwerk-land.at (Suchbegriff: Landschaftselemente) ➥ Blühstreifen und Wildbienen – gut für Natur und Landwirtschaft (Forschungsinstitut für biologischen Landbau, FiBL Österreich/ LFI Österreich) - 14 Seiten Download aus dem Internet: www.biene-oesterreich.at (Suchbegriff: Wildbiene) oder www.bio-net.at (Informationsmaterial/Sonstige Publikationen) ➥ Die Blumen wachsen weil wir sie mähen ÖPUL-Naturschutzmaßnahme Tirol (Land Tirol/ Umweltschutzabteilung) - 32 Seiten Download aus dem Internet: www.tirol.gv.at (Suchbegriff: Die Blumen wachsen) Allgemeine Informationsquellen: ➥ www.ama.at – Merkblätter – ÖPUL 2015 – Maßnahmenerläuterungsblätter ➥ Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm 2012 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Aktionsprogramm Nitrat 2012) Download aus dem Internet: www.bmlfuw.gv.at (Suchbegriff: Aktionsprogramm Nitrat) ➥ Thema Pflanzenschutz: Nähere Informationen bezüglich Antragstellung für den Ausbildungsnachweis und Termine zu den Ausbildungskursen sind auf der Internetseite der LK Tirol unter www.lk-tirol.at im Bereich Spezialkulturen und Markt zu finden. ➥ Liste aller zugelassenen Produkte im Pflanzenschutzmittelregister: „Online zugängliche Liste aller in Österreich zugelassenen Pflanzenschutzmittel. Unbedingt vor einer Anwendung den jeweiligen Zulassungsstatus und allfällige Auflagen abfragen – pmg.ages.at“ ➥ Thema Klimawandel: Information zur Klimastrategie des Landes Tirol im Internet: www.tirol.gv.at (Suchbegriff: Sachstandsbericht Klimawandel in Tirol) IMPRESSUM Schulungsunterlagen ÖPUL – Oktober 2015 Herausgeber und Medieninhaber: Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI) Tirol, Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck, Tel. 05 92 92-1100, Fax: 05 92 92-1199, E-Mail: [email protected] Mitwirkende: Ing. Florian Kiechl ABL, Ing. Franz Eberharter, Ing. Ulrich J. Zeni, Ing. Dipl.-Päd. Reinhard Egger, Ing. Mag. (FH) Peter Frank, Dipl.-Ing. Siegried Sauermoser, Dipl.-Ing. Evelyn Darmann, Dipl.-Ing. Thomas Lorenz Fotos: Titelfoto: © ChristArt_Fotolia.com, Seite 2: Die Fotografen, Seite 3: LK Tirol, Seite 8: LK Tirol und Peter Frank, Seite 9: LK Tirol, © Paretta, und © aigarsr – Fotolia.com, Seite 11: WLV, Sektion Tirol Gestaltung: LK Tirol, Alexandra Auer Druck: Druckerei Pircher GmbH, Ötztal Bahnhof Angabengewähr: Alle Inhalte vorbehaltlich Satz- und Druckfehler. Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes: Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel zum Teil nur in einer geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt. Selbstverständlich richten sich die Formulierungen jedoch an Frauen und Männer gleichermaßen. LFI Tirol Brixner Straße 1 6020 Innsbruck T +43 5 92 92-1100 | F DW 1199 [email protected] www.lfi.at/tirol