ÖPUL – Maßnahme UBB

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Bildnachweis:
LFI Tirol
Unterlage zur Weiterbildung für
ÖPUL – Maßnahme UBB
Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung
www.lfi.at
Geschätzte Schulungsteilnehmerinnen und Schulungsteilnehmer,
liebe Bäuerinnen und Bauern!
Für unsere landwirtschaftlichen Betriebe sind Direktzahlungen aus dem „Österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft“ (ÖPUL) als konkrete Leistungsabgeltung unverzichtbar. Für eine vollständige Auslösung der Mittel ist es notwendig,
die damit einhergehenden Auflagen einzuhalten und das Verständnis für Zusammenhänge bei umweltgerechter Bewirtschaftung zu schärfen.
Am Beispiel der Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (UBB) bietet das LFI Tirol in Kooperation mit den Bezirkslandwirtschaftskammern und den Fachbereichen der LK Tirol Schulungsmaßnahmen an, mit jener auch die
Weiterbildungsverpflichtung im Rahmen des ÖPUL erfüllt wird. Unterstützt wird dies von der Umweltschutzabteilung des Landes
Tirol sowie der Wildbach- und Lawinenverbauung Tirol (WLV).
Die vorliegende Schulungsunterlage fasst wichtige Sachverhalte aus den relevanten Bereichen kurz und bündig zusammen.
Dem Thema Biodiversität ist eine eigene Unterlage gewidmet. Je nach Bedarf und Interesse kann darüber hinaus auf weitere
Dokumente in digitaler oder gedruckter Form zurückgegriffen werden. Informationen dazu sind im Web unter www.lfi.at/tirol
abrufbar.
Die Vermittlung von Fachwissen in Verbindung mit dem ökologischen Hintergrund trägt dazu bei eine noch nachhaltigere und
ressourcenschonendere Bewirtschaftung zu erreichen. Wir hoffen mit dieser Unterlage interessante Einblicke zum Nutzen von
Hof und Umwelt aufzeigen zu können!
Für das LFI Tirol
Für die LK Tirol
ÖR Resi Schiffmann
Präsident Ing. Josef Hechenberger
VORWORT & IMPRESSUM
Vorwort
2
ÖPUL 2015 –
LANDSCHAFTSELEMENTE
DÜNGUNG &
PFLANZENSCHUTZ
GRÜNLANDWIRTSCHAFT
& FUTTERQUALITÄT
Vorwort
2
Allgemeininformationen zu ÖPUL 2015
3
Landschaftselemente: Erhaltungspflicht und fördertechnische
Bedeutung
4
Übersicht zum Aktionsprogramm Nitrat 2012
5
Berührungspunkte zum Pflanzenschutz
7
Aspekte zum Pflanzenbestand und Einfluss
auf die Futterqualität im Grünland
8
Wie wirken sich die langfristige Veränderungen des Klimas
KLIMAWANDEL
& NATURGEFAHREN
Literatur
auf die Entwicklung im Berggebiet aus und mit welchem
Gefahrenpotential ist zu rechnen 11
12
Allgemeininformationen zu ÖPUL 2015
Autoren: Ing. Florian Kiechl ABL – BLK Schwaz, Wirtschaftsberater
und Ing. Franz Eberharter – LK Tirol, Invekosbeauftragter
Vorraussetzungen
Mit den Prämienzahlungen wird einzig ein Ausgleich für den Ertragsrückgang
bzw. den zusätzlichen Bewirtschaftungsaufwand gewährleistet. Die Notwendigkeit der einzelnen Maßnahmen muss wissenschaftlich bewiesen, die Wirkung
messbar und die Auflagen kontrollierbar sein.
ÖPUL – Maßnahmen im Überblick
Allgemein
Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)
Naturschutzmaßnahme (✸
Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel (❍
Biologische Wirtschaftsweise
Tierschutzmaßnahme: Weide
Natura 2000 – Landwirtschaft
Bodennahe Gülleausbringung
Acker
Grünland
Dauerkulturen
Verzicht auf Fungizid und Wachstumsregler (❍
Silageverzicht
Erosionsschutz Obst/Wein/Hopfen
Begrünung/Zwischenfrüchte
Bewirtschaftung von Bergmähwiesen (✸
Pflanzenschutzmittelverzicht
Begrünung/System Immergrün (✸
Alpung und Behirtung
❍ Kombination mit UBB
Erforderlich
Mulch- und Direktsaat
Erhaltung gefährderter Tierrassen
vorbeugender Gewässerschutz
SCHULUNGSUNTERLAGE ÖPUL – UBB
Durch die Teilnahme am österreichischen Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden
Landwirtschaft (ÖPUL) erklärt man sich freiwillig dazu bereit, Nachteile bzw.
Mehraufwand über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, auf sich zu nehmen.
✸ Kombination mit UBB oder Bio
erforderlich
Anbau seltener Kulturpflanzen (✸
3
Tipp
Informationen zu den ÖPUL Maßnahmen
Details zu den einzelnen Maßnahmen deren Kombinationspflicht Mindestanforderungen, Zugangsvoraussetzungen, Grundsätze und Auflagen sowie den
Prämiensätzen finden Sie unter:
www.ama.at – Merkblätter – ÖPUL 2015 – Maßnahmenerläuterungsblätter, als auch in der jeweiligen Bezirkslandwirtschaftskammer.
Bei einem bestehenden online Zugang mit entsprechendem Pincode sind die für Ihren Betrieb geltenden Maßnahmenerläuterungsblätter einsehbar unter
www.eama.at.
Landschaftselemente: Erhaltungspflicht und fördertechnische Bedeutung (Direktzahlungen und ÖPUL 2015)
Autoren: Ing. Florian Kiechl ABL – BLK Schwaz, Wirtschaftsberater
und Ing. Franz Eberharter – LK Tirol, Invekosbeauftragter
Definition von Landschaftselementen (LSE)
◗ Zu den Landschaftselementen zählen Einzelbäume, Büsche, Raine, Hecken,
Ufergehölze, Böschungen, Gehölzgruppen, Feldgehölze, Trockensteinmauern,
Gräben, Uferrandstreifen, Teiche, Tümpel, Steinriegel und Steinhage, die auf
oder unmittelbar (< 5 m) neben Äckern, Wiesen, Weingärten, Obstanlagen liegen.
◗ In der Beantragung als auch in der Prämiengestaltung wird zwischen LSE
der ersten Säule (Direktzahlungen) und der zweiten Säule (ÖPUL 2015) unterschieden.
SCHULUNGSUNTERLAGE ÖPUL – UBB
1. LSE der ersten Säule (Direktzahlungen)
4
Für den Erhalt von Direktzahlungen (DZ) sind die so genannten Standards zur
Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in „gutem landwirtschaftlichen und
ökologischen Zustand“ (kurz GLÖZ) Voraussetzung und betreffen nachstehende LSE- Typen, welche unabhängig von der Teilnahme am ÖPUL 2015
verpflichtend zu erhalten und digital zu erfassen sind.
1.1. GLÖZ-LSE
◗ Naturdenkmäler, Gräben/Uferrandstreifen, Steinriegel/Steinhage, sowie
Teiche/Tümpel sind Teil des Feldstücks und werden auch dementsprechend in
der Prämiengewährung berücksichtigt.
GLÖZ-LSE,
flächig
Bestimmungen der Größe
Länge
Breite
Fläche
Graben/Uferrandstreifen
mind. 20 m
im Durchschnitt
mind. 2 m und
max. 10 m
mind. 50 m²
Steinriegel/
Steinhage,
Teich/Tümpel
mind. 10 m breit oder lang
mind. 100 m²,
aber kleiner als
1.000 m²
2. LSE der zweiten Säule (ÖPUL 2015)
Jede/r Teilnehmende an „Biologische Wirtschaftsweise (Bio)“ oder „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)“ hat ÖPUL-LSE zu
erhalten und mit ihnen naturverträglich umzugehen. Als ÖPUL-LSE gelten
punktförmige und flächige LSE, die sich auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) oder maximal 5 Meter daneben und in der Verfügungsgewalt der/des
Teilnehmenden befinden. Ausgenommen sind LSE auf Almen und Hutweiden
und auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen (Freizeitflächen, Hausgärten
etc.).
2.1. punktförmige LSE
◗ Bäume/Büsche mit mindestens 2 Meter Kronendurchmesser und einem
Mindestabstand zum nächsten LSE von 5 Metern.
2.2. flächige LSE
◗ Bestimmungen für deren Größe (siehe Tabelle), bei Nichterfüllung gelten sie
nicht als LSE im Sinne der förderrechtlichen Definitionen;
◗ sind nicht Teil vom Feldstück (ausgenommen punktförmige LSE).
ÖPUL-LSE,
flächig
Bestimmungen der Größe
Länge
Breite
Fläche
Rain/Böschung/
Trockensteinmauer; Hecke/
Ufergehölz
mind. 20 m
im Durchschnitt mind. 50 m²
mind. 2 m und
max. 10 m
Feldgehölz/
Baum/Gebüschgruppe
mind. 10 m breit oder lang
mind. 100 m²,
aber kleiner als
1.000 m²
3. Verfügungsgewalt
Unter Verfügungsgewalt versteht man die Verantwortung für die Erhaltung und
die Pflege der LSE.
◗ LSE auf Eigentumsflächen sind in der Verfügungsgewalt des Betriebes.
◗ LSE auf Pacht- oder zur Nutzung überlassenen Flächen sind grundsätzlich in
der Verfügungsgewalt des Bewirtschafters.
➜ Ausnahme: schriftliche Vereinbarung, dass die Verfügungsgewalt bei der
Eigentümerin bzw. dem Eigentümer der Fläche bleibt.
◗ LSE auf öffentlichem Gut (Straßenböschungen, Uferbereiche…) sind grundsätzlich nicht in der Verfügungsgewalt des Betriebes, da in der Regel Eingriffe
durch Gemeinde, Straßenverwaltung u.a. ohne Zustimmung der/des Bewirtschaftenden durchgeführt werden können. Davon abweichende Vereinbarungen
sollten für den Fall einer Kontrolle in schriftlicher Form festgehalten und auf
dem Betrieb aufbewahrt werden.
4. Abgeltung von ÖPUL-LSE
◗ Prämienkalkulationslogik: Mehraufwand in der Bewirtschaftung und Ertragseinbußen auf der LN durch ÖPUL-LSE werden abgegolten.
◗ Abgeltung als Zuschlag bei Teilnahme an Bio oder UBB;
◗ Höhe: 6 Euro pro 100 m² LSE (wobei ein punktförmiges LSE „Bäume/Büsche“
bereits 100 m² entspricht).
◗ max. Auszahlung: 150 Euro pro ha LN.
5.1. Bestimmungen zu punktförmigen LSE
◗ Verpflichtung zur Erhaltung der Anzahl an punktförmigen LSE sowie zur Erhaltung des Charakters von Streuobstbeständen.
◗ Im Verpflichtungszeitraum ist eine Entfernung ohne Ersatzpflanzung in geringfügigem Ausmaß zulässig: pro angefangene 10 punktförmige LSE darf eines
entfernt werden.
Beispiele in nachstehender Tabelle:
Anzahl punktförmige LSE am Betrieb
9
13
20
Entfernung ohne Ersatzpflanzung
erlaubt
1
2
2
◗ Ersatzpflanzungen haben auf dem oder bis zu 5 Meter angrenzend an das
Feldstück zu erfolgen. Der Kronendurchmesser darf bei Ersatzpflanzungen unter
2 Meter sein. Auch bereits vorhandene Bäume mit einem Kronendurchmesser
von < 2 Meter können als Ersatzpflanzungen herangezogen werden. Der Abstand
zum nächsten punktförmigen oder flächigen LSE muss mindestens 5 Meter betragen. Ersatzpflanzungen müssen spätestens zeitgleich mit der Entfernung des
LSE erfolgen.
◗ Bei mehr als 10 punktförmigen LSE am Betrieb und einer Entfernung von mehr
als der Hälfte muss trotz Nachpflanzung vorab das Einvernehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde eingeholt werden – für den Fall einer Kontrolle ist
diese schriftliche Zustimmung am Betrieb aufzubewahren.
5.2. Bestimmungen zu flächigen LSE
◗ Entfernung und Zerstörung von flächigen LSE sind verboten. Damit sind alle
aktiven Maßnahmen gemeint, die zu einer Verringerung der LSE-Fläche führen.
◗ Verbote: Geländekorrekturen im Bereich von flächigen LSE (Anschüttungen,
Abgrabungen, Nivellierungen), Abbrennen von Böschungen und Gehölzbeständen, Rodung von Gehölzpflanzen, Düngung und Pflanzenschutz.
◗ Erlaubt: ordnungsgemäße Pflegemaßnahmen (auf Stock setzen, Zurückschneiden), notwendige Querung von Hecken durch Wirtschaftswege.
◗ Die Größe, Lage und Struktur darf im Einvernehmen mit der für Naturschutz
zuständigen Stelle der Landesregierung verändert werden. Die Genehmigung ist
vor Durchführung schriftlich einzuholen und am Betrieb aufzubewahren.
6. praktische Beispiele ÖPUL-LSE
◗ Die/der Antragstellende legt ein neues flächiges LSE (z.B. Hecke) an:
➜ Wenn das Landschaftselement den Digitalisierungskriterien entspricht ist
es prämienfähig und kann im nächsten MFA beantragt werden.
◗ Die/der Antragstellende pflanzt neuen Baum:
➜ sobald ≥ 2 m: zu erhalten und prämienfähig, Beantragung löst Antrag auf
Erweiterung der Referenz aus. (Hilfestellung in der BLK)
Für die Antragstellung ist ein aussagekräftiges Foto erforderlich. (Position
und Größe des LSE in der Natur muss nachvollziehbar sein.)
Tipp
www.ama.at – Merkblätter – Mehrfachantrag Flächen – Digitalisierung von
Landschaftselementen (LSE) bzw. auf www.eama.at
Umfangreiche Informationen zur Bedeutung von Landschaftselementen sowie deren Ökologie und Nutzen finden Sie ebenso auf der AMA-Homepage
in der Broschüre „Landschaftselemente Warum?“
Aktionsprogramm Nitrat 2012
Autor: Ing. Reinhard Egger – LK Tirol, Referent für Ackerbau
Verbotszeiträume
Für Dauergrünland und Wechselwiese darf bis Ende November Gülle und Jauche ausgebracht werden. Damit wird den immer häufiger auftretenden warmen Herbstwetterlagen im November Rechnung getragen.
Quelle: LKÖ
SCHULUNGSUNTERLAGE ÖPUL – UBB
5. ÖPUL-LSE, Erhaltung und
naturverträglicher Umgang
5
Hanglagendüngung
Güllebanken, Biogasanlagen oder andere umweltgerechte Verwertungen nachzuweisen.
Die folgenden Bestimmungen betreffen das Ausbringen von stickstoffhältigen
Düngemitteln auf einem Schlag mit einer durchschnittlichen Hangneigung
von mehr als 10 % hin zu einem Gewässer bei den Kulturen Mais, Rübe und
Kartoffel:
◗ der Hang zum Gewässer ist durch Querstreifeneinsaat, Quergräben mit
bodendeckendem Bewuchs oder sonstige gleichwertige Maßnahmen so in
Teilstücke zu untergliedern, dass eine Abschwemmung des Düngers vermieden
wird, oder
◗ zwischen der zur Düngung vorgesehenen Ackerfläche und dem Gewässer hat
ein mindestens 20 Meter breiter gut bestockter Streifen vorhanden zu sein, oder
◗ der Anbau hat quer zum Hang oder mit anderen abschwemmungshemmenden
Anbauverfahren (z.B. Schlitzsaat) zu erfolgen, oder
◗ die Flächen sind über den Winter bestockt zu halten
Allgemeine Ausbringungsverbote
Zusätzlich zu den fixen Verbotszeiträumen sind die folgenden Ausbringungsverbote für stickstoffhältige Düngemittel ganzjährig einzuhalten:
◗ Auf durchgefrorenen Böden und auf allen
◗ wassergesättigten oder überschwemmten Böden sowie auf
◗ schneebedeckten Böden
ist eine Düngung mit stickstoffhältigen Düngemitteln auf landwirtschaftlichen
Nutzflächen nicht zulässig.
Düngung entlang Gewässernähe
Bei der Düngung entlang von Oberflächengewässern ist ein direkter Eintrag von
Nährstoffen in oberirdische Gewässer zu vermeiden.
SCHULUNGSUNTERLAGE ÖPUL – UBB
Mindestlagerraum für Wirtschaftsdünger
Die Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger (Gülle, Jauche, Mist) beträgt 6 Monate. Wenn die Lagerkapazität diesen Zeitraum nicht abdeckt, ist das Vorhandensein von ausreichendem Lagerraum über bestehende Betriebskooperationen,
Sachgemäße Düngung
Stickstoffdünger sind zeitlich und mengenmäßig bedarfsgerecht auszubringen.
Schnell wirkende bzw. leicht lösliche Stickstoffgaben von mehr als 100 kg N feldfallend je Hektar und Jahr sind zu teilen, ausgenommen bei Hackfrüchten und Gemüsekulturen, wenn der Boden einen mehr als 15 prozentigen Tonanteil aufweist.
Düngebegrenzung im Herbst
◗ Acker: Max. 60 kg N feldfallend nach Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum
Beginn der jeweiligen Sperrfrist (15. November bei Anbau einer Kultur bis
15. Oktober)
◗ Grünland und Wechselwiese: Max. 60 kg N feldfallend ab 1. Oktober bis zum
Beginn der jeweiligen Sperrfrist (30. November)
Die Einarbeitung von Gülle und Jauche auf Ackerflächen ohne Bewuchs soll
binnen vier Stunden vorgenommen werden, zumindest jedoch am nächsten Tag.
Aufzeichnungspflicht ab 1. Jänner 2015
Ab dem 1. Jänner 2015 sind betriebsbezogene Aufzeichnungen erforderlich.
Diese Aufzeichnungen werden im Zuge der MFA Abgabe als kostenpflichtiger
Service angeboten.
Ausgenommen von der Aufzeichnungsverpflichtung sind Betriebe:
◗ kleiner 5 ha LN
◗ kleiner 2 ha Gemüse oder Wein
◗ kleiner 15 ha LN bei mehr als 90 % Dauergrünland
Düngeobergrenzen
◗ max. 170 kg N ab Lager aus Wirtschaftsdüngern/ha und Jahr
◗ Bewilligungsfrei gem. WRG: max. 175 bzw. 210 kg N feldfallend Summe alle
Dünger/ha und Jahr (im Durchschnitt der LN des Betriebes)
◗ Stickstoff-Obergrenzen je Kultur (jahreswirksam)
Düngefreie Zone bis zur Böschungsoberkante des jeweiligen Gewässers
Art des Gewässers
RandstreifenBewuchs*
direkt
injizierendes
Gerät
Kleinschlag**
oder
Entwässerungsgraben
fließend
ja
>10%
<=10%
2,5
10
5
ja
3
20
2,5
nein
10
20
**** gemessen 20 Meter ab
Beschungsoberkante
(siehe § 3)
5
ja
3
2,5
nein
10
20
20
20
5
nein
ja
3
nein
5
nein
6
Max. 1 Hektar, Länge
hin zum Gewässer max.
50 Meter
*** Beregnungsleiche sind
ausgenommen
ja
ja
**
>10%
3
nein
nein
ganzjährig mit lebenden
Pflanzen bewachsen;
die Breite des Streifens
muss dem Mindestabstand entsprechen
Hangneigung****
<=10%
ja
*
stehend***
10
Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 – Neuerungen
im Pflanzenschutz
Autoren: Ing. Reinhard Egger – LK Tirol, Referent für Ackerbau
und Ing. Ulrich J. Zeni – LK Tirol, Referent für Pflanzenschutz
Eine grundlegende Neuerung ist die Trennung zwischen beruflichen Verwendern
und Anwendern im Haus- und Kleingartenbereich.
Wer ist beruflicher Verwender?
Es sind dies jene Personen, die Pflanzenschutzmittel in ihrer beruflichen Tätigkeit verwenden. Hierzu zählen insbesondere Anwender, Techniker, Arbeitgeber,
sowie Selbständige in der Land- und Forstwirtschaft. Personen die im Rahmen
eines Ausbildungsverhältnisses eine Anwendung beaufsichtigen gelten auch
als berufliche Verwender. Weiter werden alle Personen die eine Ausbildungsbescheinigung für Pflanzenschutz besitzen, als berufliche Verwender geführt. Es
ist unerheblich ob die Verwendung mit oder ohne Erwerbs- oder Gewinnabsicht
erfolgt.
Personen, die eine Anwendung in Auftrag geben, gelten als Verfügungsberechtigte und haben die später angeführten Aufzeichnungen über die Verwendung
von Pflanzenschutzmitteln in der gleichen Art und Weise wie berufliche Verwender zu führen und aufzubewahren.
Alle anderen Personen zählen zu den nicht beruflichen Verwendern. Diese können ab 26. November 2015 nur mehr Mittel beziehen, welche eine spezielle Zulassung für den Haus- und Kleingartenbereich haben. Diese Mittel müssen ganz
besonderen Auflagen gerecht werden und dürfen auf Grund der Packungsgröße,
Wirkstoffe und Formulierungen keine Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt darstellen. Eine entsprechende Kennzeichnung dieser Mittel ist erforderlich.
Welche Produkte dürfen wie verwendet
werden?
Es dürfen nur zugelassene Produkte und diese nur gemäß ihrer Bestimmung
laut Zulassung verwendet werden. Eine Liste aller zugelassenen Produkte ist
im Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamtes für Ernährungssicherheit
aufgelistet. Diese Liste ist rechtsgültig und jeder sollte sich unbedingt vor einer Anwendung eines Produktes über dessen Zulassungsstatus informieren –
pmg.ages.at
Pflanzenschutzmittel, die keine Zulassung mehr haben oder aus einem anderen
Grund nicht mehr verwendet werden, müssen entweder entsorgt oder beim Ab-
geber zurückgegeben werden. Die Pflanzenschutzmittel sind so zu lagern, dass
ein Auslaufen oder ein Zugriff unbefugter Personen vermieden wird.
Aufzeichnungen nach dem Tiroler Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 (Einkauf und Verwendung) sind in einem „Spritztagebuch“ tagesaktuell zu führen.
Wichtig ist insbesondere bei bienengefährlichen Pflanzenschutzmitteln sowie
Mischungen, die diesen nach dem Stand der Wissenschaft und Technik gleich
zu setzen sind (z.B. Neonicotinoide und Pyrethroide mit DMI-Fungiziden (Frac
Code 3) bzw. Wirkstoffpräparaten aus der Gruppe der Azole (Triazole und Imidazole), Pyridine, Pyrimidine und Piperazine, neben dem Datum auch die Uhrzeit
mit Beginn und Ende der Behandlung einzutragen.
Pflanzenschutzmittel, welche keine gültige Zulassung mehr haben, insbesondere Mittel aus Deutschland oder den Niederlanden (mit 1.1.2015 dürfen
nur mehr Pflanzenschutzmittel verwendet werden, welche im österreichischen
Pflanzenschutzmittelregister eingetragen sind) dürfen weder gelagert noch angewendet werden! Bestätigung der Entsorgung ist bei Kontrollen vorzulegen!
Lagerung der Pflanzenschutzmittel: Diese sind in einem versperrten Schrank
bzw. Giftschrank (bei „T+“ Mitteln/ „sehr giftig“) oder versperrtem Lagerraum
zu lagern. Weiters muss sich im Nahbereich ein Feuerlöscher für die Brandklassen A, B und C, eine Augendusche sowie ein geeignetes Bindemittel (z.B.
Sägemehl) befinden. Im unmittelbaren Nahbereich ist das Hantieren mit Feuer
sowie die Durchführung von sonstigen gefährlichen Arbeiten (Schweißen, etc.)
bzw. die Aufbewahrung von leicht entzündbaren Materialien, die keine Pflanzenschutzmittel sind (Treibstoffe, Heizöl, etc.) verboten.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) – Diese muss am Betrieb verfügbar
sein u. getrennt von den Pflanzenschutzmitteln gelagert werden! Für die gängigsten Pflanzenschutzmittel im Ackerbau (Getreide, Mais, Erdäpfel) ist folgende Ausrüstung erforderlich:
a. Schutzhandschuhe gemäß EN374
b. Schutzbrille (geschlossene „Korbbrille“) gemäß EN 166
c. Atemschutzmaske FFP3 gemäß EN149
d. Sicherheitsschuhe gemäß EN344
e. Gummischürze (nur selten erforderlich)
f. Gummistiefel
g. Schutzanzug „Chemikalienschutzanzug“ Kategorie 3,4 bzw. 5, Typ 3-6
Information
Die erforderliche Schutzausrüstung ist für jedes Pflanzenschutzmittel genau
definiert und im Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen PSM abrufbar.
Tipp
Nähere Informationen bezüglich Antragstellung
für den Ausbildungsnachweis und Termine zu den
Ausbildungskursen sind auf der Internetseite der LK
Tirol unter www.lk-tirol.at im Bereich Spezialkulturen und Markt zu finden.
Link zum aktuellen Verzeichnis der in Österreich zugelassenen Pflanzenschutzmittel – pmg.ages.at
SCHULUNGSUNTERLAGE ÖPUL – UBB
Das am 14. Juni 2012 verlautbarte und seither gültige Tiroler Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 ist für alle Anwender rechtsverbindlich. Es regelt die Anwendung
von Pflanzenschutzmitteln in Tirol. Um Irritationen und Missverständnisse zu
vermeiden sind hier die wichtigsten Punkte angeführt und erklärt.
Für weiterführende Informationen kontaktieren
Sie der Referenten für Pflanzenschutz an der LK
Tirol – Ing. Ulrich J. Zeni, [email protected],
Tel. 05 92 92-1507
7
Grünlandwirtschaft und Futterqualität
SCHULUNGSUNTERLAGE ÖPUL – UBB
Autor: Ing. Mag. (FH) Peter Frank – LK Tirol, Fütterungsberater
8
Das Grünland ist die Basis der Landwirtschaft in Tirol. Insgesamt werden in
Tirol rund 80.000 Hektar mit zwei oder mehr Nutzungen bewirtschaftet. Dazu
kommen noch ca. 20.000 Hektar einmähdige wiesen, Bergmähder und Hutweiden. Insbesondere die Wirtschaftswiesen liefern die Futtergrundlage für unsere
Nutztiere. Was hier an Erträgen und Qualität erzielt wird, bildet die Grundlage
für die Fütterung und ist mit entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg. Mit
einem durchschnittlichen Ertrag von 7.000 kg/Trockenmasse pro Hektar ergibt
sich eine Gesamterntemenge von 560.000.000 kg was einem Wert von mindestens 100 Mio. Euro entspricht.
Die betriebseigenen Futtermittel haben daher einen besonderen Stellenwert
und müssen in den Mittelpunkt gerückt werden.
Die Pflanzenvielfalt auf unseren Wiesen spiegelt den unverzichtbaren Beitrag
zur Biodiversität wieder:
Grünlandnutzungstyp
Artenanzahl
Energiegehalt
(MJ NEL/kg TM)
Hutweide
54
5,13
Kulturweide
46
5,50
Mähweide
38
5,64
Einmähdige Wiese
46
4,55
Zweimähdige Wiese
38
5,39
Dreimähdige Wiese
32
5,69
Vier- und mehrm. Wiese
29
5,60
Österreichweit ist ein dramatischer Rückgang bei Extensivgrünland zu verzeichnen. Als Ursachen werden die Nutzungsaufgabe und die Wiederbewaldung angeführt. In Tirol verzeichnen wir einen durchschnittlichen Waldflächenzuwachs
von 800 Hektar pro Jahr.
Die Potenziale der Grünlandwirtschaft in Tirol liegen vorrangig darin auf den
Wirtschaftswiesen sauberes und nährstoffreiches Grundfutter zu produzieren.
Das was am Feld wächst und später am Futtertisch landet ist nicht Zufall sondern hängt massiv von der Form der Bewirtschaftung, Bestandesführung und der
Art der Futterkonservierung ab.
Die Haupteinflussfaktoren sind dabei der Nutzungszeitpunkt und die Zusammensetzung des Pflanzenbestandes. Der harmonische Pflanzenbestand besteht zu
mindestens 60 Prozent Gräser, 10 bis 30 Prozent Klee und 10 bis maximal 30
Prozent Kräuter. Der Pflanzenbestand wiederum wird durch Standortfaktoren
und Bewirtschaftungsfaktoren beeinflusst. Man spricht von der standortangepassten Bewirtschaftung.
Ursachen für Bestandesmängel
Bestandesmängel haben unterschiedliche Ursachen und liegen zum Großteil
in der unangepassten Bewirtschaftung, wo Nutzungs- und Düngungsintensität
nicht im Einklang stehen. Dazu kommt der falsche Technikeinsatz vor allem
durch Narbenverletzungen, Verdichtungen und Rasierschnitt. Auch Schädlinge
wie Mäuse oder Engerlinge sowie Trockenheitsschäden tragen zur Fehlentwicklungen beim Pflanzenbestand bei. Durch Bewirtschaftungsfehler wird die
Grasnarbe aufgelockert, es kommt zu Ertragseinbußen und es entstehen Lücken.
Lückige Bestände bilden ausgezeichnete Startbedingungen für Ungräser und
Unkräuter und führen zusätzlich oft zu Verunreinigungen des Futters.
Durch gezielte Maßnahmen in der Bewirtschaftung werden Unkräuter und Ungräser zurückgedrängt.
Einflussfaktoren auf Pflanzenbestand und Futterqualität
Nutzung
Zeitpunkt – Häufigkeit – Art
Düngung
Standort
Niveau – Zeitupunkt – Form
Klima – Boden – Lage
Pflanzenbestand
Gräser – Un(kräuter) –
Leguminosen – Giftpflanzen
Maßnahmen zur Verbesserung
◗ Nachsäen mit wertvollen Gräsern, Leguminosen
◗ Nutzungsart und Nutzungshäufigkeit optimieren
◗ Einsatz der Technik hinterfragen
◗ Frühjahrsweide gezielt einsetzen
◗ Düngung (Menge, Zeitpunkt, Form) verändern
◗ wertvolle Futtergräser, Leguminosen und Kräuter fördern
◗ Futterkonservierungsverluste verringern
ringert Verdaulichkeit und niedrige Nährstoffgehalte auf, es kann aber bei
unbedenklicher mikrobiologischer Belastung durchaus an Tiere mit niedrigem
Nährstoffbedarf verabreicht werden.
Forderungen der Tiere an Futterration
◗ Hohe Schmackhaftigkeit Bedarfsgerechter Nährstoff-, Mineralstoff und
Vitamingehalt
◗ Hohe Verdaulichkeit
◗ Niedrige mikrobiologische Keimbelastung
◗ Frei von Giftpflanzen
◗ Keine Verschmutzung
Bei allen Bewirtschaftungsmaßnahmen und Empfehlungen sind die Standortfaktoren wie Höhenlage, Boden und Wasserversorgung unbedingt zu berücksichtigen - es gibt kein Patentrezept. Die Nutzungsform und – intensität ist den
Standortverhältnissen anzupassen und nicht umgekehrt!
Grünlandverbesserung durch Nachsaat
Mit der Nachsaat werden wertvolle Futtergräser in den Bestand eingebracht.
Die verwendeten Arten/Sorten gewährleisten eine deutliche Verbesserung von
Bestand und Qualität. Das Saatgut ist auf die Qualität und natürlich auf die
angestrebte Nutzungsintensität abzustimmen. Beim Saatzeitpunkt hat sich der
Spätsommer bewährt. Stark lückige Bestände müssen jedoch schon im Frühjahr
nachgesät werden. Vermooste und verfilzte Bestände müssen vor der Nachsaat
aufgestriegelt werden. In einem eigenen Arbeitsschritt ist das Filzmaterial abzutransportieren – erst jetzt kann nachgesät werden.
Damit Pflanzenbestände nicht entarten ist eine laufende Bestandeskontrolle
bzw. gelegentliche Feldbegehung unausweichlich. So werden Alarm und Problempflanzen rechtzeitig erkannt und es kann mit gezielten Maßnahmen entgegengewirkt werden. Als Problempflanzen im Wirtschaftsgrünland sind in
Tirol der Stumpfblättrige Ampfer, Wiesenkerbel und Bärenklau und der Scharfe
Hahnenfuß zu nennen. Das Auftreten ist regional jedoch unterschiedlich. Mancherorts sind auch die stark giftigen Pflanzen wie die Herbstzeitlose oder der
Weiße Germer im Vormarsch.
Tipp
Wertvolle Links
➥ www.oeag-gruenland.at
(Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Grünland und Futterbau
➥ www.lk-tirol.at
Wertvolle Publikationen
➥ 1) Biodiversitätsflächen im ÖPUL 2015 – Auswirkungen auf die
Biodiversität und Futterqualität
➥ 2) ÖAG Merkblatt Giftpflanzen Herbstzeitlose
➥ 3) ÖAG Merkblatt Giftpflanzen Weißer Germer
ÖAG Sonderbeilagen:
➥ Futterqualität aus dem Grünland ist wieder mehr wert
➥ Zeigerpflanzen im Wirtschaftsgrünland
SCHULUNGSUNTERLAGE ÖPUL – UBB
Wir wollen einen Bestand mit wertvollen Futtergräsern, Leguminosen und Kräutern auf unseren Wiesen haben.
Futterqualität
Ein verzögerter Schnittzeitpunkt durch Schnittzeitpunktauflagen führt zu einer
verstärkten Abreife des gesamten Bestandes. Solches Futter weist eine ver-
9
SCHULUNGSUNTERLAGE ÖPUL – UBB
■ Düngung (Menge, Zeitpunkt, Form)
verändern
■ Ungräser und Unkräuter gezielt
zurückdrängen
■ Grünlandbestände als Indikator
für die Bewirtschaftung erkennen
■ Technische Lösungen vorführen
Zusammenhänge erkennen:
„Die Höhe der Futteraufnahme
und der Leistung ist eine Folge der
Grundfutterqualität“
■ Futterqualität bewerten
■ Futterkonservierungsverluste
verringern
■ Wertvolle Futtergräser,
Leguminosen und Kräuter fördern
■ Einsatz der Technik hinterfragen
■ Was wächst auf meinem Feld?
■ Grundfutter im Labor untersuchen
■ Nutzungsart und Häufigkeit
optimieren
Erkennen
■ Nachsäen mit wertvollen Gräsern
und Leguminosen
Verbessern
Potentiale der Grünlandwirtschaft
10
„Das rechte Gras am rechten Ort“
■ nachhaltige Auswirkungen auf den
Pflanzenbestand am Grünland
■ bessere Tiergesundheit
■ weniger Kraftfutter
■ höhere Grundfutterleistungen
■ höhere Grundfutteraufnahme
■ höhere Erträge
■ bessere Qualität
Erfolg haben
Klimawandel und Naturgefahren
Autor: DI Siegfried Sauermoser – Sektion Tirol, Wildbach- und Lawinenverbauung
Eine Veränderung des Klimas und des Wettergeschehens wirkt sich auch auf
Erosions- und Abflussprozesse aus. Der Sommer 2015 hat angedeutet, wohin
die Entwicklung gehen könnte. Neben einem Rekord an Tropentagen (Tage >
30°) haben vor allem in Tirol heftige Niederschlagsereignisse wie in Sellrain
und Paznauntal zu unerwartet intensiven Murereignissen geführt. Eine Diskussion, ob dieser Sommer ein Resultat der Klimaerwärmung ist oder ob es sich
dabei um einen normalen statistischen Ausreisser handelt ist müßig. Tatsache
ist, dass es – das zeigen die Temperaturmessungen – definitiv in den letzten
Jahrzehnten deutlich wärmer wurde.
Abbildung 2: Jahresgang der erwarteten Klimaänderung (Einheit %). Die dicke Linie stellt die
mit tlere erwartete Klimaänderung dar, der schattierte Bereich die Bandbreite möglicher Entwicklungen. Die Zahlen darüber zeigen die Monatsmittel der Bezugsperiode (Einheit mm/Monat).
(Quelle: Klimastrategie Land Tirol)
Auch diese Prozesse werden sich intensivieren, was man jetzt schon deutlich
merkt.
Der Permafrost zieht sich auf Grund der Erwärmung zurück und es werden labile Bodenschichten freigelegt. Wir vermuten, dass die heurigen ungewöhnlich
heftigen und häufigen Muren im Stubaital bereits eine Folge dieser Entwicklung
sein könnten.
Durch den Rückzug der Gletscher werden bisher nicht verfügbare Geschiebemengen freigelegt, welche wiederum durch ein erhöhtes Wasserangebot in die
Täler transportiert wird.
Lawinen
Abbildung 1: Stationsunabhängiger Anstieg der Jahresmitteltemperaturen Innsbruck-Universität
und Kufstein. Quelle: ZAMG 2013 (Zitiert in Klimastrategie Tirol)
Wie wirkt sich eine weitere Erwärmung
auf natürliche Erosionsprozesse aus?
Hochwässer, Muren
Natürliche Abflussprozesse werden an Intensität zunehmen. Dies ist eine logische Folge des höheren Wassergehaltes in der erwärmten Luft. Gewitterregen
nehmen auch aus diesem Grunde an Heftigkeit zu. Laut IPCC (Weltklimarat) ist
mit einer Verschiebung von zu erwartenden Niederschlägen vom Sommerhalbjahr in das Winterhalbjahr zu rechnen
Eine Prognose künftiger Lawinengefährdungen ist schwierig. In niederen Tallagen wird sich die Dauer der winterlichen Schneedecke weiter verkürzen, in
höheren Lagen – dort wo Lawinen anbrechen, wird es möglicherweise zu einer
Zunahme der winterlichen Niederschläge kommen. Durch zunehmende Erwärmung auch in diesen Lagen wird ev. zu Bereitschaft zu großen Nassschneelawinen höher als bisher.
Waldentwicklung
Positiv wird die Entwicklung der Waldgrenze verlaufen. Nach bisherigen Forschungsergebnissen wird bis Ende dieses Jahrhunderts ev. mit einem Höhersteigen der Waldgrenze um ca. 150 Höhenmeter zu rechnen sein. Dies würde
einen Teil von tiefliegenden Lawinenanbruchgebieten betreffen und auch eine
zusätzliche Stabilisierung von Hängen bzw. eine zusätzliche hydrologische Verbesserung bringen.
Abbildung 3: Mure im Diasbach im Jahre 2010 in unerwarteter Dimension
SCHULUNGSUNTERLAGE ÖPUL – UBB
Steinschlag, Rutschung, Erosion
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Publikationen
(Hinweise auf ausführliche Informationsquellen in digitaler oder gedruckter Form)
Broschüren:
➥ Biodiversität- Schulungsunterlage zur ÖPUL Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“
(LFI Österreich/ Verein: thema:natur/ mit Unterstützung der für Naturschutz zuständigen Behörden der Bundesländer) - 32 Seiten
➥ Biodiversitätsflächen im ÖPUL 2015 – Auswirkungen auf die Biodiversität und Futterqualität
(UBB-Schulungsunterlage von LK und LFI Österreich) – 16 Seiten
➥ Aktiver Klimaschutz für Land- und Forstwirtschaft
(LK Österreich/ Boden.Wasser.Schutz – Land OÖ/ LFI Österreich) – 16 Seiten
➥ Erosionsschutz und Vermeidung stofflicher Einträge in Grund- und Oberflächengewässer
(LK Österreich/ LFI Österreich) – 12 Seiten
Download aus dem Internet: www.bwsb.at ( Suchbegriff: Erosionsschutz und Vermeidung stofflicher Einträge in Grund- und Oberflächengewässer)
➥ Landschaftselemente Warum? – 12 Antworten
(Netzwerk Land c/o Umweltdachverband bzw. BMLFUW) – 28 Seiten
Download aus dem Internet: www.netzwerk-land.at (Suchbegriff: Landschaftselemente)
➥ Blühstreifen und Wildbienen – gut für Natur und Landwirtschaft
(Forschungsinstitut für biologischen Landbau, FiBL Österreich/ LFI Österreich) - 14 Seiten
Download aus dem Internet: www.biene-oesterreich.at (Suchbegriff: Wildbiene) oder www.bio-net.at (Informationsmaterial/Sonstige Publikationen)
➥ Die Blumen wachsen weil wir sie mähen
ÖPUL-Naturschutzmaßnahme Tirol (Land Tirol/ Umweltschutzabteilung) - 32 Seiten
Download aus dem Internet: www.tirol.gv.at (Suchbegriff: Die Blumen wachsen)
Allgemeine Informationsquellen:
➥ www.ama.at – Merkblätter – ÖPUL 2015 – Maßnahmenerläuterungsblätter
➥ Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm 2012 zum Schutz
der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Aktionsprogramm Nitrat 2012)
Download aus dem Internet: www.bmlfuw.gv.at (Suchbegriff: Aktionsprogramm Nitrat)
➥ Thema Pflanzenschutz:
Nähere Informationen bezüglich Antragstellung für den Ausbildungsnachweis und Termine zu den Ausbildungskursen sind auf der Internetseite der LK Tirol
unter www.lk-tirol.at im Bereich Spezialkulturen und Markt zu finden.
➥ Liste aller zugelassenen Produkte im Pflanzenschutzmittelregister:
„Online zugängliche Liste aller in Österreich zugelassenen Pflanzenschutzmittel. Unbedingt vor einer Anwendung den jeweiligen Zulassungsstatus und allfällige
Auflagen abfragen – pmg.ages.at“
➥ Thema Klimawandel:
Information zur Klimastrategie des Landes Tirol im Internet: www.tirol.gv.at (Suchbegriff: Sachstandsbericht Klimawandel in Tirol)
IMPRESSUM
Schulungsunterlagen ÖPUL – Oktober 2015
Herausgeber und Medieninhaber: Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI) Tirol, Brixner Straße 1, 6020 Innsbruck,
Tel. 05 92 92-1100, Fax: 05 92 92-1199, E-Mail: [email protected]
Mitwirkende: Ing. Florian Kiechl ABL, Ing. Franz Eberharter, Ing. Ulrich J. Zeni, Ing. Dipl.-Päd. Reinhard Egger,
Ing. Mag. (FH) Peter Frank, Dipl.-Ing. Siegried Sauermoser, Dipl.-Ing. Evelyn Darmann, Dipl.-Ing. Thomas Lorenz
Fotos: Titelfoto: © ChristArt_Fotolia.com, Seite 2: Die Fotografen, Seite 3: LK Tirol, Seite 8: LK Tirol und
Peter Frank, Seite 9: LK Tirol, © Paretta, und © aigarsr – Fotolia.com, Seite 11: WLV, Sektion Tirol
Gestaltung: LK Tirol, Alexandra Auer
Druck: Druckerei Pircher GmbH, Ötztal Bahnhof
Angabengewähr: Alle Inhalte vorbehaltlich Satz- und Druckfehler.
Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes: Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel zum Teil
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einer geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt.
Selbstverständlich richten sich die Formulierungen jedoch an Frauen und
Männer gleichermaßen.
LFI Tirol
Brixner Straße 1
6020 Innsbruck
T +43 5 92 92-1100 | F DW 1199
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