Erwerb der Fachhochschulreife während der Berufsausbildung Auszubildende können während ihrer Berufsschulzeit an einem zweijährigen Zusatzunterricht teilnehmen, um dann mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule einen der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschluss erwerben zu können. Dieser Zusatzunterricht wird für den gesamten Schulamtsbezirk Landkreis Fulda an der Richard-Müller-Schule in Fulda durchgeführt. Es handelt sich dabei um Abendunterricht an zwei Werktagen, jeweils ab 18:00 Uhr. Die Auszubildenden müssen den Realschulabschluss in mindestens zwei der Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch mit der Note befriedigend abgelegt haben und in keinem der genannten Fächer darf die Leistung schlechter als ausreichend sein. Der Vorteil für den Bewerber oder die Bewerberin liegen auf der Hand. Sie haben nach drei Jahren sowohl eine abgeschlossene Berufsausbildung vorzuweisen als auch die Hochschulzugangsberechtigung mit der Möglichkeit zum Studium. Und in den drei Jahren haben sie außerdem dafür auch noch eine Ausbildungsvergütung erhalten. Der „normale“ FOS-Schüler hat zwar schon bereits nach zwei Jahren die Hochschulzugangsberechtigung. Wenn es dann aber mit dem Studium doch nichts wird oder das Studium abgebrochen wird, hat er eindeutig das Nachsehen. Fast jeder dritte Studienanfänger in Deutschland bricht mittlerweile vorzeitig sein Studium ab. Vor diesem Hintergrund ist es eigentlich verwunderlich, warum sich nicht viel mehr Realschüler für die duale Ausbildung mit FOS-Abschluss entscheiden. Der Unterricht für den Erwerb der Fachhochschulreife während der Berufsausbildung erstreckt sich über zwei Jahre. Er besteht aus 240 Stunden Deutsch und Englisch, 200 Stunden Mathematik und 40 Stunden Physik. Dabei wird vorausgesetzt, dass 80 Stunden im Fach Politik im Rahmen des regulären Berufsschulunterrichts erteilt werden. Ein entsprechender Nachweis der Berufsschule ist bei der Anmeldung zur Prüfung vorzulegen. Für den Erwerb der Fachhochschulreife während der Berufsschulzeit muss der Auszubildende regelmäßig am Zusatzunterricht teilnehmen. Die Abschlussprüfung muss er mit mindestens ausreichenden Leistungen in allen Prüfungsfächern (Deutsch, Englisch, Mathematik) bestehen. Eine mangelhafte Leistung in einem Fach kann allerdings durch eine gute Leistung in einem anderen Fach oder durch befriedigende Leistungen in den beiden anderen Fächern ausgeglichen werden. Das Abschlusszeugnis der Berufsschule muss einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 vorweisen. Und der Auszubildende muss eine bestandene Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Dauer vorlegen können.