Erwerb der Fachhochschulreife während der Berufsausbildung

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Erwerb der Fachhochschulreife während der Berufsausbildung
Auszubildende können während ihrer Berufsschulzeit an einem zweijährigen Zusatzunterricht
teilnehmen, um dann mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule einen der Fachhochschulreife
gleichwertigen Abschluss erwerben zu können. Dieser Zusatzunterricht wird für den gesamten
Schulamtsbezirk Landkreis Fulda an der Richard-Müller-Schule in Fulda durchgeführt. Es handelt sich
dabei um Abendunterricht an zwei Werktagen, jeweils ab 18:00 Uhr.
Die Auszubildenden müssen den Realschulabschluss in mindestens zwei der Fächern Mathematik,
Deutsch und Englisch mit der Note befriedigend abgelegt haben und in keinem der genannten Fächer
darf die Leistung schlechter als ausreichend sein.
Der Vorteil für den Bewerber oder die Bewerberin liegen auf der Hand. Sie haben nach drei Jahren
sowohl eine abgeschlossene Berufsausbildung vorzuweisen als auch die
Hochschulzugangsberechtigung mit der Möglichkeit zum Studium. Und in den drei Jahren haben sie
außerdem dafür auch noch eine Ausbildungsvergütung erhalten. Der „normale“ FOS-Schüler hat zwar
schon bereits nach zwei Jahren die Hochschulzugangsberechtigung. Wenn es dann aber mit dem
Studium doch nichts wird oder das Studium abgebrochen wird, hat er eindeutig das Nachsehen. Fast
jeder dritte Studienanfänger in Deutschland bricht mittlerweile vorzeitig sein Studium ab. Vor diesem
Hintergrund ist es eigentlich verwunderlich, warum sich nicht viel mehr Realschüler für die duale
Ausbildung mit FOS-Abschluss entscheiden.
Der Unterricht für den Erwerb der Fachhochschulreife während der Berufsausbildung erstreckt sich
über zwei Jahre. Er besteht aus 240 Stunden Deutsch und Englisch, 200 Stunden Mathematik und 40
Stunden Physik. Dabei wird vorausgesetzt, dass 80 Stunden im Fach Politik im Rahmen des regulären
Berufsschulunterrichts erteilt werden. Ein entsprechender Nachweis der Berufsschule ist bei der
Anmeldung zur Prüfung vorzulegen.
Für den Erwerb der Fachhochschulreife während der Berufsschulzeit muss der Auszubildende
regelmäßig am Zusatzunterricht teilnehmen. Die Abschlussprüfung muss er mit mindestens
ausreichenden Leistungen in allen Prüfungsfächern (Deutsch, Englisch, Mathematik) bestehen. Eine
mangelhafte Leistung in einem Fach kann allerdings durch eine gute Leistung in einem anderen Fach
oder durch befriedigende Leistungen in den beiden anderen Fächern ausgeglichen werden. Das
Abschlusszeugnis der Berufsschule muss einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0
vorweisen. Und der Auszubildende muss eine bestandene Abschlussprüfung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Dauer vorlegen können.
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