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Rechnungswesen
Inhaltsverzeichnis
3.1
Einführung
3.2
Kontenrahmen und Kontenplan
3.2.1 Der Zweck des Kontenrahmens
3.2.2 Der Kontenrahmen KMU und
Kontenplan Muster AG
3.2.3 Der Kontenplan
3.3
3.4
Belegaufbereitung
3.3.1 Belegarten
3.3.2 Führung eines Kassabuches
3.3.3 Kontierungs-Methoden
3.3.4 Kontierung bei Einzelbuchungen
3.3.5 Kontierung bei Sammelbuchungen
Verbuchung
3.4.1 Der Buchungssatz
3.4.2 Einfache Buchhaltung
3.4.3 Doppelte Buchhaltung
3.4.4 Nebenbuchhaltungen
3.4.5 Offen-Posten-Buchhaltung
LZ
Seite
2
1.8.1.1
3
3
5
7
1.7.3.1
1.7.3.2
1.7.3.3
8
9
9
10
10
11
11
11
11
13
3.5
Mehrwertsteuer
3.5.1 Die Nettoverbuchung
3.5.2 Die Brutto-Verbuchung
3.5.3 Die MWST-Abrechnung
3.5.4 Saldosteuersatz
1.7.4.4
14
15
16
17
17
3.6
Die Liegenschaftenbuchhaltung
3.6.1 Allgemeines
3.6.2 Hilfsmittel
3.6.3 Jahresabschluss
3.6.4 Budget
1.7.3.4
18
18
18
19
20
3.7
Nebenkosten
3.7.1 Allgemeines
3.7.2 Zahlungsart
3.7.3 Änderung der Nebenkostenregelung
3.7.4 Die Heiz- und Warmwasserkosten
3.7.5 Die übrigen Betriebskosten
1.7.5.7
22
22
22
23
23
25
2008 / Version 1.0 - © Lehrlingskommission OKGT / OFCF
1
Kapitel 3
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3.1
Rechnungswesen
Einführung
Die Buchhaltung soll Auskunft geben über
die Vermögenslage des Geschäftes, über
die Schuld- und Forderungsverhältnisse,
sowie über die Mittelherkunft und die Mittelverwendung der einzelnen Geschäftsjahre.
Die Buchhaltung dient zur Rechenschaftslegung gegenüber den an der Unternehmung interessierten Personen. Dazu gehören zum Beispiel Inhaber und Teilhaber (bei
Aktiengesellschaften die Aktionäre, bei
GmbH’s die Gesellschafter, bei Genossenschaften die Mitglieder) und vor allem
auch die Kreditgeber. Die Steuerbehörden
gehören zu den sehr interessierten Stellen
und erwarten deshalb immer eine ordnungsgemässe Buchführung.
Die Buchhaltung kann oder muss in Streitfällen als Beweismittel herangezogen werden. Eine sauber geführte Buchhaltung
kann dabei helfen, Streitigkeiten zu
schlichten oder aber Behauptungen zu erhärten.
Eine aussagekräftig geführte Buchhaltung
dient vor allem als Informationsquelle. Sie
ist ein wichtiges Instrument der Unternehmungsführung. Sie kann ertragsstarke und
ertragsschwache Betriebszweige oder
Produkte aufzeigen. Zudem dient sie der
Kostenkontrolle und stellt eine wichtige
Basis für die Kalkulation dar. Nur mit einer
exakten Buchhaltung kann eine Firma professionell geführt werden!
schreibt vor, diejenigen Bücher ordnungsgemäss zu führen, welche nach Art und
Umfang des Geschäftes nötig sind.
Bei Einzelunternehmen ist die Eintragungspflicht ins kantonale Handelsregister dann
gegeben, wenn der Jahresumsatz den Betrag von CHF 100’000.– übersteigt. Handelsgeschäfte wie Geld-, Effekten-, Börsen- und Inkassogeschäfte, Agenten-,
Makler-, Sachwalter- und Treuhandgeschäfte sind, von der Art des Geschäftes
her, generell zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet. Ebenso sind alle
Gesellschaften und Vereine mit kommerziellem Zweck eintragungspflichtig.
Die Buchführungspflicht umfasst neben
der oben erwähnten ordnungsgemässen
Buchführung die Erstellung einer Bilanz,
einer Erfolgsrechnung und eines Inventars.
Die Grundsätze der Bilanz-Wahrheit und
der Bilanz-Klarheit sind dabei einzuhalten
und die Bewertungsvorschriften zu beachten. Diese jährlich zu erstellenden Unterlagen sind rechtsgültig zu unterzeichnen.
OR Art. 959 Bilanzgrundsätze
Betriebsrechnung und Jahresbilanz sind
nach allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätzen vollständig, klar und
übersichtlich aufzustellen, damit die Beteiligten einen möglichst sicheren Einblick
in die wirtschaftliche Lage des Geschäftes erhalten.
Der Buchführungspflicht unterstehen diejenigen Firmen, welche sich nach OR Art.
957 im kantonalen Handelsregister (HR)
eintragen lassen müssen. Das Gesetz
2008 / Version 1.0 - © Lehrlingskommission OKGT / OFCF
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Kapitel 3
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3.2
Rechnungswesen
Kontenrahmen und Kontenplan
(MLG, E+B-Profil, LZ 1.8.1.1)
3.2.1
Der Zweck eines Kontenrahmens
der Praxis, Auswertungen von Firmen problemlos miteinander zu vergleichen und
gewisse Standards zu ermitteln. Die gesetzlichen Kontenvorschriften bei Banken,
Versicherungen, Bund, Kantonen und Gemeinden sind sogar noch strenger und erlauben keinen grossen Spielraum mehr.
Der Zweck eines Kontenrahmens liegt darin, einen Rahmen für die individuelle Gestaltung von möglichst vielen Firmen-Kontenplänen zu geben. Dabei hat sich der
Kontenrahmen an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Diese LeitplankenFunktion des Kontenrahmens ermöglicht in
3.2.2
Der Kontenrahmen KMU
Ein wesentliches Merkmal des Kontenrahmens KMU ist der identische Aufbau
der Kontenklassen wie bei der Abschlussgliederung. Dies bedeutet, dass die Reihenfolge der Kontenklassen und Konten
des Kontenrahmens mit der Gliederung
der Bilanz und Erfolgsrechnung genau
übereinstimmt.
stufige Erfolgsrechnung ableiten zu können. Dies bedeutet deshalb zwingend,
dass der Betriebsertrag dem Warenaufwand und dem sonstigen Betriebsaufwand
vorangestellt wird. Nur so wird es möglich,
die Bruttoergebnisse der ersten und zweiten Stufe, das Finanzergebnis, das Betriebsergebnis vor und nach Abschreibungen, sowie den Unternehmenserfolg vor
und nach Steuern auszuweisen.
Ein weiteres Merkmal des Kontenrahmens
KMU stellt die Möglichkeit dar, eine mehr-
Die Gliederungselemente des Kontenrahmens KMU:
Gliederungsstufen
Nr. von
Nr. bis
Beispiel des Kontos 1100
Kontenklassen
1
9
1
Aktiven
Kontenhauptgruppen
10
99
10
Umlaufvermögen
Kontengruppen
100
999
110
Forderungen
Kontenuntergruppen
100.0
999.9
110.0
Fordg. Lieferungen und Leistungen
Sammelkonten
100.00
999.99
110.00
Fordg. Leistung gegenüber Dritten
Konten
1000
9999
1100
Forderungen Schweiz
Kleinere Unternehmen und solche, die
nicht dem Aktienrecht unterstehen, können
fallweise die Kontenuntergruppen und
Sammelkonten weglassen.
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Rechnungswesen
Aufstellung der Kontenklassen
und Kontengruppen gemäss Kontenrahmen KMU:
Kontenklassen
Kontengruppen
1 = Aktiven
10 = Umlaufvermögen
11 = Anlagevermögen
2 = Passiven
20 = Fremdkapital
21 = Eigenkapital
3 = Betriebsertrag
30 = Produktionsertrag
32 = Handelsertrag
34 = Dienstleistungsertrag
4 = Materialaufwand
40 = Materialaufwand
42 = Handelswareneinkauf
44 = Aufwand für
Drittleistungen
5 = Personal
aufwand
50 = Personalaufwand
Produktion
52 = Personalaufwand
Handel
54 = Personalaufwand
Dienstleistungen
6 = Sonstiger
Betriebsaufwand
Die im Kontenrahmen KMU aufgeführten
vierstelligen Konten sind als Beispiele zu
verstehen, die das Unternehmen an seine
speziellen betriebsindividuellen Bedürfnisse anpassen darf und soll.
Dagegen sollten die Kontenklassen, Kontenhauptgruppen und Kontengruppen gemäss Kontenrahmen KMU bei der Ausgestaltung von Kontenrahmen und Kontenplänen immer als Grundlage dienen, damit
die Bilanzen und Erfolgsrechnungen der
KMU in der Schweiz einheitlich aufgebaut
und gegliedert werden.
usw.
7 = Betrieblicher
Nebenerfolg
÷
8 = Ausserordentlicher und betriebsfremder
Erfolg, Steuern
9 = Abschluss
0 = frei
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Rechnungswesen
Beispiel eines Kontenplans gemäss Kontenrahmen KMU:
Kontenplan Muster AG
Aktiven
Passiven
Umlaufvermögen
Fremdkapital
1000
1020
1060
1100
2000 Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen (Kreditoren)
2030 Anzahlungen von Kunden
2140 Sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber Dritten
2160 Kontokorrent A. Muster
2161 Kontokorrent B. Muster
2200 Geschuldete Mehrwertsteuer
(Umsatzsteuer)
1109
1170
1171
1176
1191
1200
1201
1209
1300
Kasse
Bankkonto
Wertschriften
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen (Debitoren)
Wertberichtigung Forderungen
gegenüber Dritten (Delkredere)
MwSt: Vorsteuer auf Materialaufwand und Dienstleistungen
MwSt: Vorsteuer auf Investitionen
und übrigem Betriebsaufwand
Guthaben Verrechnungssteuer
Barkautionen
Vorräte Artikel X
Vorräte Artikel Y
Wertberichtigung Vorräte
(Warenreserve)
Aktive Rechnungsabgrenzung
(Transitorische Aktiven)
2211 Darlehen X. Muster (kurzfr.)
2300 Passive Rechnungsabgrenzung
(Transitorische Passiven)
2330 Rückstellung für Garantiefälle
2340 Rückstellung für Steuern
2500 Darlehen Y. Muster (langfr.)
2560 Darlehen Z. Muster (langfr.)
Anlagevermögen
Eigenkapital
1510 Mobiliar und Einrichtungen
1519 Wertberichtigung Mobiliar
und Einrichtungen
1520 Büromaschinen
1524 Wertberichtigung Büromaschinen
1525 EDV: Hard- + Software
1529 Wertberichtigung EDV
1530 Fahrzeuge
1539 Wertberichtigung Fahrzeuge
1720 Lizenzen
1729 Wertberichtigung Lizenzen
2800
2900
2915
2990
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Aktienkapital
Gesetzliche Reserven
Freie Reserven
Bilanzgewinn/Bilanzverlust
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Rechnungswesen
Beispiel eines Kontenplans gemäss Kontenrahmen KMU:
Kontenplan Muster AG (Fortsetzung)
Aufwand
Ertrag
Handelswarenaufwand
Handelswarenertrag
4200
4201
4207
4208
4209
4210
3200 Bruttoertrag Artikel X
3201 Bruttoertrag Artikel Y
Wareneinkauf Artikel X
Wareneinkauf Artikel Y
Einkaufsspesen Artikel X
Einkaufsspesen Artikel Y
Bestandesveränderung Artikel X
Bestandesveränderung Artikel Y
Personalaufwand
5200
5270
5272
5273
5280
Löhne und Gehälter
AHV, IV, EO, ALV, FAK
Berufliche Vorsorge
Unfall- und Krankenversicherung
Übriger Personalaufwand
Ertragsminderungen
3290
3291
3292
3293
3294
3295
Skonti und Rabatte
Provisionen an Dritte
Inkassospesen
Verluste aus Forderungen
Kursdifferenzen
Frachten, Porti
Übriger Ertrag
3610 Lizenzertrag
Sonstiger Betriebsaufwand
6000
6130
6131
6132
6200
6300
6360
6400
6500
6501
6502
6510
6520
6530
6600
6700
6800
6850
6900
8900
1)
URE
Miete Büros
URE Mobiliar und Einrichtung
URE Büromaschinen
URE EDV: Hard- + Software
Fahrzeugaufwand
Sachversicherungen
Abgaben und Gebühren
Energieaufwand
Büromaterial
Drucksachen
Fotokopien
Telefon, Fax, Internet, Porti
Beiträge, Spenden
Buchführung und Beratung
Werbeaufwand
Übriger Betriebsaufwand
Finanzaufwand
Finanzertrag
Abschreibungen
Steuern
1)
= Unterhalt, Reparaturen und Ersatz von mobilen Sachanlagen
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3.2.3
Rechnungswesen
Der Kontenplan
Unter Kontenplan versteht man das übersichtlich gegliederte und systematisch geordnete Verzeichnis aller Konten einer
Unternehmung.
Die Grösse eines Betriebes und die Anforderungen an den Detaillierungsgrad des
Rechnungswesens bestimmen die Anzahl
der Konten des betrieblichen Kontenplanes. Durch klare und sachgerechte
Bezeichnungen der Konten soll die möglichst eindeutige Zuweisung der einzelnen
2008 / Version 1.0 - © Lehrlingskommission OKGT / OFCF
Geschäftsvorfälle auf das zutreffende
Konto erleichert werden.
Das vorstehende Beispiel eines individuellen Kontenplans gemäss Kontenrahmen KMU zeigt, dass je nach Firmengrösse und Detaillierungswünschen die
einzelnen Konti bestimmt werden können. Der einmal gestaltete Kontenplan
sollte möglichst selten verändert werden,
damit die Vergleichbarkeit gewährleistet
bleibt.
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3.3
Rechnungswesen
Belegaufbereitung
(MLG, E-Profil + B red, LZ 1.7.3.1)
3.3.1
Belegarten
Bevor die eigentliche Verbuchung der Geschäftsvorfälle vorgenommen werden
kann, müssen die entsprechenden Belege
erstellt oder aufbereitet werden.
Es wird unterschieden zwischen Urbelegen
und Hilfsbelegen, welche so aufbereitet
werden müssen, dass der betreffende Geschäftsvorfall klar ersichtlich wird. Zusätzlich sind die Belege so zu gestalten, dass
sie rationell und übersichtlich abgelegt
werden können. Der rasche und möglichst
direkte Zugriff zu den einzelnen Belegen ist
in der Praxis ein wichtiges Organisationsziel. Die nachfolgende Aufzählung von Belegen gibt eine Übersicht:
Zusätzlich zu diesen Belegen sind die Bestandesausweise eine wichtige Grundlage
zur Buchführung. Sie erlauben uns, einerseits die Kontensaldi abzustimmen und
andererseits die entsprechenden Anpassungsbuchungen vorzunehmen. Typische
Bestandesausweise sind zum Beispiel:
– Kassensturzberichte
– Postcheck-Saldomeldungen
– Bankabschlüsse (Konti + Depots)
– Liste der Warenvorräte (Inventar)
– Liste der offenen Debitoren
– Liste der offenen Kreditoren
– Aufstellung «angefangene Arbeiten»
usw.
Urbelege
– Kassaquittungen
– Registrierkassenstreifen
– Postcheckbelege
– Bankbelege
– Debitorenkopien
usw.
Hilfsbelege
– Lohnabrechnungen
– Spesenabrechnungen
– Nachtragsbuchungsbelege
– Abschlussbuchungsbelege
– Debitorensammelbelege
usw.
2008 / Version 1.0 - © Lehrlingskommission OKGT / OFCF
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3.3.2
Rechnungswesen
Führung eines Kassabuches
3.3.3
Kontierungs-Methoden
(MLG, E+B-Profil, LZ 1.7.3.2)
Die ordentliche Führung des Kassabuches
hat eine grosse Bedeutung. Da bei der
Entnahme oder Einlage von Beträgen,
nicht wie bei einem Bank- oder Postkonto,
automatisch ein Beleg von einer unabhängigen dritten Stelle erstellt wird, hat der
Kassier eine grosse Verantwortung bezüglich Vollständigkeit des Kassabuches.
Bei jeder Einlage oder Entnahme eines Betrages ist es notwendig, diese Bewegung
unverzüglich im Kassabuch zu erfassen.
Bei einer Einlage in die Kasse muss der
Kassier eine Quittung für den Einzahler
ausstellen. Eine Kopie dieser Quittung ist
im Belegordner der Kasse abzulegen. Bei
einer Entnahme aus der Kasse erfolgt die
Herausgabe des Betrages nur gegen einen
vom Empfänger des Geldes visierten Beleg. Dieser muss ebenfalls abgelegt werden.
Mittels Kontierung der Belege wird gezeigt,
auf welchem Konto welcher Betrag im Soll
oder Haben zu verbuchen ist. In der Praxis
haben sich verschiedene KontierungsMethoden durchgesetzt. Bei Rapportformularen (z.B. Kassa- oder Bankrapporte)
genügt die Angabe des Gegenkontos. Bei
Einzelkontierungen wird auf den Belegen
oft das Sollkonto mit einem Schrägstrich
vom Habenkonto getrennt (z.B.1000/1023).
Ein Kontierungsstempel oder sogar ein
Kontierungsformular erleichtert eine saubere und vollständige Kontierung.
Da durch die Kontierung entschieden wird,
auf welche Konti ein bestimmter Geschäftsvorfall zu buchen ist, erhält dieser
Arbeitsschritt einen besonders hohen Stellenwert! Wird die Kontierung der Belege
durch unqualifizierte Personen erledigt, so
ist in der Praxis eine Kontrolle durch entsprechend ausgebildete Fachleute sicherzustellen.
Mindestens einmal monatlich ist ein Kassasturz durchzuführen, dies bedeutet, der
Bargeldbestand in der Kasse wird gezählt
und mit dem Bestand des Kassabuches
abgestimmt. Dies kann entsprechend dem
Umfang der Kassatransaktionen häufiger
geschehen. Ein Fehlbetrag in der Kasse
wird als Manko bezeichnet. Ist der Bargeldbestand grösser als der Saldo des
Kassabuches, bezeichnet man dies als
Überschuss. Geringe Differenzen werden
in der Regel auf „Diverses“ gebucht. Jeder
Kassasturz ist zu protokollieren und vom
Kassier zu unterzeichnen.
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3.3.4
Rechnungswesen
Kontierung bei Einzelbuchungen
3.3.5
Unter Einzelbuchungen versteht man Buchungen ab Rapporten oder Belegen, bei
denen der gleiche Buchungsbetrag einmal
im Soll auf ein Konto und einmal im Haben
auf ein anderes Konto gebucht wird. Nachfolgend zwei Beispiele von Einzelbuchungen.
Geschäftsfall
Bezug ab Bankkonto als Einlage
in die Kasse im Betrag von CHF 1’500.–
Kontierung bei
Sammelbuchungen
Unter einer Sammelbuchung versteht man
die Zusammenfassung mehrerer Einzelbuchungen, welche ein gemeinsames Solloder Habenkonto aufweisen. Diese wird
beispielsweise oft bei der Verbuchung von
Bankzahlungen angewendet, denn bei jeder einzelnen Kontierung wäre das Bankkonto im Haben (..... / Bankkonto).
Kto. Soll
Kto. Haben
Betrag
1000
(Kasse)
1020
(Bank)
1’500.—
Geschäftsfall
Bankbelastung mit vier verschiedenen Vergütungen, die je im Soll als Aufwand zu
verbuchen sind, der Totalbetrag aber im
Haben erscheint.
Visum: sch
Kto. Soll
Geschäftsfall
Kauf von Büromaterial gegen
Rechnung im Betrag von CHF 325.50
Kto. Soll
Kto. Haben
Betrag
6500
2000
(Büromat.- (Kreditoren)
aufwand)
325.50
Kto. Haben
4200
6130
6400
6502
1020
Betrag
2’050.–
2’450.–
1’350.–
2’150.–
8’000.–
Visum: sch
Visum: sch
2008 / Version 1.0 - © Lehrlingskommission OKGT / OFCF
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3.4
Verbuchung
3.4.1
Der Buchungssatz
Rechnungswesen
manuell, maschinell oder mit Hilfe des
Computers erfolgen. Letzteres ist heute
sicher die meistverbreitete Methode.
Unabhängig von der Verbuchungsmethode
sind mindestens folgende Angaben pro
Buchungssatz anzugeben:
Mit der Verbuchung der kontierten Belege
der Geschäftsvorfälle werden nun die einzelnen Eintragungen auf den Konten im
Soll oder Haben festgehalten. Dies kann
3.4.2
Buchg. BelegNr.
Datum
Beleg
Nr.
Konto
Soll
Konto
Haben
BuchungsText
6969
123
6500
1000
Papeterie, Papier 5
09.09.10
Buchg.Betrag
1’500.–
Je nach Kontoblatt-Struktur oder Bildschirm-Maske sind die einzelnen Datenfelder unterschiedlich angeordnet. Zudem
können einzelne Angaben zusätzlich ver-
langt werden, um die Auswertungen zu
verbessern (z.B. Kostenstellen usw.) oder
den Verbuchungsablauf zu rationalisieren
(z.B. Code Buchungstext, usw.).
Einfache Buchhaltung
erfolg einerseits aus der Bilanz und andererseits auch aus der Erfolgsrechnung ersichtlich. Zudem kann die Erfolgsrechnung
sinnvoll ausgewertet und analysiert werden. Diese Buchhaltungstechnik ist heute
im Rechnungswesen die Norm.
Bei der einfachen Buchhaltung werden die
einzelnen Geschäftsfälle nur einmal in den
Grundbüchern eingetragen. Dies können
Kassa-, Post- oder Bankbücher sein. Zur
Ermittlung des Unternehmungserfolgs ist
ein Vermögensvergleich zum Vorjahr aufzustellen. Diese Ergebnisermittlung via Vermögensentwicklung muss unter Berücksichtigung der privaten Einlagen und Bezügen gemacht werden. Diese einfache
Buchhaltungstechnik ist nur in Einzelfällen
und nur in Klein- und Kleinstfirmen angebracht. Wegen der nur einmaligen Verbuchung fehlt eine Erfolgsrechnung und damit natürlich die wichtige Aussage über die
Entstehung des Unternehmungserfolgs.
3.4.3
MwStCode
3.4.4
Doppelte Buchhaltung
Bei der doppelten Buchhaltung wird jeder
Geschäftsvorfall einmal im Soll und einmal
im Haben verbucht. So wird zum Beispiel
bei der Vergütung des Mietzinses nicht nur
das Bankkonto berührt, sondern mit der
Notiz im Mietaufwandkonto auch die Frage
nach dem «Warum» beantwortet. Dank
diesem Vorgehen ist der Unternehmungs-
2008 / Version 1.0 - © Lehrlingskommission OKGT / OFCF
Nebenbuchhaltungen
(Hilfsbuchhaltungen)
Um die vielfältigen Aufgaben im Rechnungswesen effizient zu verarbeiten und
den Ansprüchen der Buchhaltung gerecht
zu werden, wird in der Praxis mit Hilfsbuchhaltungen gearbeitet. Eine Hilfsbuchhaltung ist ein Teilbereich der Buchhaltung
und unterstützt eine spezialisierte Tätigkeit
im Rechnungswesen. Im Weiteren liefert
die Hilfsbuchhaltung komprimierte Belege,
die im Hauptbuch erfasst werden können.
Hilfsbuchhaltungen werden vor allem für
die Debitoren-, Kreditoren-, Lohn-, Anlageund Lagerbuchhaltung eingesetzt.
Das Beispiel der Debitoren-Hilfsbuchhaltung veranschaulicht den Zweck und Nutzen einer Hilfsbuchhaltung.
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Kapitel 3
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:
Rechnungswesen
Soll belastet. Beim Eingang der Zahlung
erfolgt die Gutschrift mittels Habenbuchung, so dass jederzeit der aktuelle Saldo
für jeden einzelnen Debitor ersichtlich ist.
Im Nebenbuch Debitorenbuchhaltung führen wir für sämtliche Kunden ein eigenes
Konto. Jede Rechnung wird in der Regel
ebenfalls in der Debitorenbuchhaltung erstellt und dem entsprechenden Kunden im
Ausschnitt aus der Hilfsbuchhaltung
Debitor Meier
Soll
Debitor Müller
Haben
Soll
Haben
Debitor Huber
Soll
3'400.00
2'700.00
5'600.00
900.00
1'400.00
2'400.00
1'800.00
Debitor Kunz
Haben
Soll
Haben
3'400.00
900.00
7'000.00
1'100.00
2'900.00
1'950.00
Saldo
2’500.00
Saldo
4'100.00
Saldo
1'000.00
Saldo
2'650.00
Der Übertrag der Buchungen in das Hauptbuch erfolgt summarisch und wird mittels Sammelbuchungsbeleg verarbeitet. Diese Tätigkeit erfolgt nicht unmittelbar nach jeder erfassten Rechnung,
sondern periodisch z.B. wöchentlich oder monatlich. In der Regel werden die Buchungen automatisiert über eine EDV-Schnittstelle verarbeitet und müssen nicht manuell ein weiteres Mal erfasst
werden.
Ausschnitt aus der Hauptbuchhaltung
Bank
Debitor Sammelkonto
Warenverkäufe
22’850.00
12ʼ600.00
12’600.00
Saldo
22’850.00
12’600.00
Saldo
Die Übersicht zeigt, wie die einzelnen Buchungen der Debitoren-Hilfsbuchhaltung
für die Verbuchung in der Finanzbuchhaltung zusammengefasst und komprimiert in
der Finanzbuchhaltung als Sammelbetrag
verbucht werden. In der Hauptbuchhaltung
werden die Informationen übersichtlich
dargestellt. Detailinformationen können jederzeit in der Hilfsbuchhaltung abgerufen
werden.
2008 / Version 1.0 - © Lehrlingskommission OKGT / OFCF
10’250.00
22’850.00
Saldo
Im Weiteren ist die Hilfsbuchhaltung mit
zusätzlichen Funktionen ausgestattet, wie
z.B. der Mahnfunktion. Das bedeutet, dass
mit Hilfe der Debitorenbuchhaltung auch
das Mahn- und Inkassowesen sichergestellt werden kann. Mittels der eingesetzten Computertechnologie ist in der Regel
auch eine automatisierte Verbuchung der
Zahlungseingänge möglich.
12
Kapitel 3
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+
:
3.4.5
Rechnungswesen
Offen-Posten-Buchhaltung
(MLG, E-Profil + B red., LZ 1.7.3.3)
Die “Offen-Posten-Buchhaltung” kennt
man in der Praxis bei den Debitoren und
den Kreditoren. Sie ist ein einfaches Hilfsmittel, bei welcher die einzelnen Rechnungen unverbucht (offen) in einer Ablage, z.B.
Ordner, geführt werden. Erst bei der Bezahlung erfolgt die Verbuchung im Hauptbuch.
Die Anzahl der Buchungen kann mit dieser
einfachen Methode wesentlich tiefer gehalten werden, da die Rechnungen nicht über
das Debitoren-, bzw. Kreditorenkonto verbucht werden müssen.
2008 / Version 1.0 - © Lehrlingskommission OKGT / OFCF
Die Übersicht über die offenen Posten wird
meistens mit Ordnern erreicht. Dabei werden die Rechnungskopien in einem „Unbezahlt-Ordner“ abgelegt und bei der Bezahlung in die Endablage umsortiert. In einem
zusätzlichen Ordner kann beispielsweise
eine zweite Rechnungskopie nach Nummern abgelegt werden, um den Zugriff
nach Name und Nummer sicherzustellen.
Die Führung einer „Offen-Posten-Buchhaltung“ verlangt ein sehr exaktes Bearbeiten
der einzelnen Belege. Sie ist nur zu empfehlen bei einer sehr geringen Anzahl von
Debitoren- und Kreditoren-Rechnungen.
13
Kapitel 3
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+
:
3.5
Rechnungswesen
Mehrwertsteuer
(MLG, E-Profil + B red., LZ 1.7.4.4)
Die Mehrwertsteuer ist eine vom Bund erhobene Verbrauchssteuer und stellt mit
rund 35% der Einnahmen des Bundes
dessen wichtigste Einnahmequelle dar. Der
Normalsteuersatz beträgt z.Zt. 8.0%. Für
Gegenstände des täglichen Bedarfs wie
z.B. Esswaren, nicht alkoholische Getränke, Getreide, Bücher etc. gilt ein tieferer
Satz von 2.5%. Ausserdem gilt für Beherbergungsleistungen ein Spezialsteuersatz
von 3.8%.
Die nachfolgenden Kapitel befassen sich
ausschliesslich mit den Verbuchungsmethoden und der technischen Abwicklung
der Mehrwertsteuer. Auf eine Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Grundlagen
wird an dieser Stelle verzichtet.
Bei der Verbuchung von Debitorenrechnungen muss ebenfalls Umsatzsteuer gebucht werden. Die auf den Lieferantenrechnung enthaltene Mehrwertsteuer wird
als so genannte Vorsteuer verbucht. In der
Regel wird quartalsweise eine Mehrwertsteuerabrechnung erstellt. Auf dieser werden die Umsätze abgerechnet und mit
dem entsprechenden Steuersatz (8.0%,
2.5%, 3.8%, 0,0%) multipliziert. Von dieser
errechneten Umsatzsteuer kann die verbuchte Vorsteuer abgezogen werden. Der
daraus resultierende Saldo muss an die
Eidg. Steuerverwaltung überwiesen werden. Sollte die Vorsteuer grösser sein als
die Umsatzsteuer, wird der Betrag von der
Eidg. Steuerverwaltung zurückerstattet.
Die auf dem Steuerformular errechnete
Umsatzsteuer muss mit der in der Buchhaltung verbuchten Umsatzsteuer übereinstimmen. Um ein möglichst rasches Ausfüllen der Mehrwertsteuerabrechnung gewährleisten zu können, gibt es in der
Buchhaltung zwei unterschiedliche Buchungstechniken; die Netto- und die Bruttoverbuchung der Geschäftsfälle.
2008 / Version 1.0 - © Lehrlingskommission OKGT / OFCF
14
Kapitel 3
—
%
x
=
+
:
3.5.1
Rechnungswesen
Die Nettoverbuchung
Die Buchungssätze in den Klammern betreffen die MWST-Verbuchung nach der
Nettomethode. Jeder Mehrwertsteuerbetrag wird sofort auf das entsprechende Bilanzkonto verbucht. Die Umsatzsteuerschuld bzw. das Vorsteuerguthaben ist aus
der Buchhaltung jederzeit ersichtlich.
Bei der Methode der Netto-Verbuchung
wird der MWST-Betrag bei jeder Mehrwertsteuerbuchung einzeln gebucht. Die geschuldete Mehrwertsteuer bzw. das Vorsteuerguthaben wird fortlaufend auf dem
entsprechenden Konto kumuliert und die
Totale können am Quartalsende in die
MWST-Abrechnung übertragen werden.
Bei der Methode der Netto-Verbuchung
wird eine wesentlich grössere Anzahl von
Buchungen verarbeitet. Mit der entsprechenden Buchhaltungssoftware werden
diese Buchungen mittels entsprechenden
Mehrwertsteuercodes vollautomatisch und
gleichzeitig mit der Aufwand- bzw. Ertragsbuchung vorgenommen.
Buchungsfälle
a)Wareneinkauf an Kreditoren
(Debitor Vorsteuer an Kreditoren)
b)Mobiliar, Maschinen an Kreditoren
(Debitor Vorsteuer an Kreditoren)
c)Debitoren an Warenverkauf
(Debitoren an Kreditor MWST)
d)(Kreditor MWST an Debitor Vorsteuer)
e)(Kreditor MWST an Bank)
Wareneinkauf
Kreditoren
1’000
5’000
Debitor Vorsteuer
1’080
5’400
a)
a)
80
400
21’600
4’320
b)
b)
1’600
320
Kreditor MWST
Mobiliar/Masch.
20’000
4’000
Waren-Verkauf
3’000
10’000
50’000
Debitoren
3’240
10’800
54’000
c)
c)
c)
240
800
4’000
2’400
d)
e)
2008 / Version 1.0 - © Lehrlingskommission OKGT / OFCF
5’040
2’400
2’400
2’640
Saldo
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Kapitel 3
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=
+
:
3.5.2
Rechnungswesen
Die Brutto-Verbuchung
Wareneinkauf
Kreditoren
1’080
5’400
1’080
5’400
480
Debitor Vorsteuer
a)
a)
d)
480
b)
b)
e)
1’920
Kreditor MWST
Mobiliar/Masch.
21’600
4’320
21’600
4’320
1’920
Waren-Verkauf
3’240
10’800
54’000
3’240
10’800
54’000
5’040
c)
c)
c)
f)
g)
h)
Buchungsfälle
a) Wareneinkauf an Kreditoren
b) Mobiliar, Maschinen an Kreditoren
c) Debitoren an Warenverkauf
d) (Debitor Vorsteuer an Wareneinkauf)
e) (Debitor Vorsteuer an Mobiliar,
Maschinen
f) (Warenverkauf an Kreditor MWST)
g) (Kreditor MWST an Debitor Vorsteuer)
h) (Kreditor MWST an Bank)
2008 / Version 1.0 - © Lehrlingskommission OKGT / OFCF
5’040
2’400
2’400
2’640
Saldo
Die Buchungssätze in den Klammern betreffen die MWST-Verbuchung nach der
Bruttomethode. Der Mehrwertsteuerbetrag
wird erst am Quartalsende auf das entsprechende Bilanzkonto verbucht. Die Umsatzsteuerschuld bzw. das Vorsteuerguthaben ist aus der Buchhaltung erst am Quartalsende mit dem Erstellen der Mehrwertsteuerabrechnung ersichtlich. Ein weiterer
Nachteil ist die unterschiedliche Anwendung der Steuersätze (0.0%, 2.5%, 3.8%,
8.0%). Dies führt dazu, dass die einzelnen
Aufwand- bzw. Ertragskonti für die Mehrwertsteuerabrechnung aufgrund des anzuwendenden Steuersatzes aufzuteilen sind.
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Kapitel 3
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+
:
3.5.3
Rechnungswesen
Die MWST-Abrechnung
Zu beachten: Bei der Abstimmung der
Buchhaltung Ende Jahr müssen die Endbestände aus dem Vorjahr und die aktuellen Saldostände der Guthaben und Verbindlichkeiten miteinbezogen werden. Besonders wichtig ist die Abgrenzung bei einem Satzwechsel.
Wie bereits eingangs erwähnt, wird die
Mehrwertsteuerabrechnung in der Regel
quartalsweise erstellt. Diese kann mit modernen Buchhaltungssoftwares vollautomatisch berechnet werden. Grundvoraussetzung dazu ist eine sorgfältige und korrekte Kontierung und Erfassung der Belege.
Das MWSTG verlangt grundsätzlich die
Abrechnung nach «vereinbartem Entgelt»,
d.h. nach den verbuchten Belegen (Einund Ausgangsrechnungen, Quittungen
etc.). Alle Unternehmen mit Debitoren- und
Kreditorenbuchhaltung sind zu dieser Abrechnungsmethode verpflichtet. – Bei der
Methode nach vereinbartem Entgelt sind
ebenfalls die Erlösminderungen aus dem
Zahlungsverkehr (Skonti, Rabatte, Debitorenverluste) auf der Abrechnung als Abzug
zu vermerken.
Ende Jahr sind die Privatanteile in Ziff. 20
der MWST-Deklaration als steuerpflichtiger
Umsatz einzusetzen. So wird z.B. für das
privat genutzte Geschäftsfahrzeug pro Monat 0.8% des Einstandspreises als MWSTBasis vorgeschrieben (siehe MWST-Broschüre). Weiter sind Privatentnahmen, Privatnutzungen, Nutzungsänderungen ebenfalls zu deklarieren.
3.5.4. Saldosteuersatz
Zu beachten: Kursdifferenzen und Veränderung Delkredere sind keine MWST-Positionen! Die Abstimmung der deklarierten
Umsätze in der MWST-Abrechnung im Vergleich zur Buchhaltung fällt bei dieser Methode relativ einfach aus. Alles, was verbucht wurde, muss sich in der MWST-Abrechnung (steuerpflichtig oder steuerfrei)
wiederfinden.
Wer keine eigentliche Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung führt, kann bei der
EStV in Bern ein Gesuch um die Abrechnung nach «vereinnahmtem Entgelt» stellen (bewilligungspflichtig). Diese Abrechnungsart ist in der Treuhand-Branche häufig anzutreffen. Hier wird die MWST auf der
Basis des Zahlungsverkehrs verbucht. Es
gibt also auch keine Skonti und Debitorenverluste. Diese Buchungs- und Abrechnungsmethode lohnt sich immer dann,
wenn die Zahlungskonditionen sehr lange
Zahlungsziele beinhalten.
2008 / Version 1.0 - © Lehrlingskommission OKGT / OFCF
Bei der Abrechnung mittels Saldosteuersatzmethode werden am Ende der Periode
sämtliche Umsätze inkl. Mehrwertsteuer
mit einem speziellen, etwas tieferen Satz
multipliziert, z.B. 6.0% (Dienstleistungen).
In diesem reduzierten Satz ist der Vorsteueranteil bereits berücksichtigt; das bedeutet, dass kein weiterer Anspruch auf Geltendmachung der Vorsteuer besteht.
Bei der Verbuchung der einzelnen Belege
kann grundsätzlich auf eine detaillierte Verbuchung der Mehrwertsteuer verzichtet
werden. Am Ende der Periode wird der
Steuerbetrag ermittelt und separat verbucht.
Die Abrechnung mittels Saldosteuersatzmethode ist pro Semester zu erstellen.
Bei der Saldomethode müssen keine Privatanteile abgerechnet werden.
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Kapitel 3
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x
=
+
:
3.6
Rechnungswesen
Die Liegenschaftenbuchhaltung
(MLG, E-Profil + B red., LZ 1.7.3.4)
Die Liegenschaftenbuchhaltung hat verschiedenen Parteien Rechenschaft abzulegen:
Eigentümer:
– Rentabilität
– Bauzustand Liegenschaft
– Mieterstruktur
Allgemeine Infos:
– Buchhaltungsvorschriften
Neu-Investor:
– Ertrags- und Vermögenslage
Kreditgeber:
– Ertrags- und
Vermögenslage
Aufgaben der
Steuerbehörden:
– Massgeblichkeitsprinzip
Buchhaltungszahlen sind
massgebend für
Einkommens- bzw.
Vermögenssteuern
Liegenschaftenbuchhaltung
Auskünfte an Interessierte
Mieter/Schlichtungsbehörde/Gerichte:
Grundlagen zu Mietzinsberechnung
und Mietzinsanpassungen
3.6.1
Allgemeines
3.6.2
Die Liegenschaftenabrechnung soll dem
Hauseigentümer und weiteren Interessierten periodisch und in geeigneter Darstellung Aufschluss über Kosten und Ertrag
einer Liegenschaft geben. Sie soll mit früheren Abrechnungen vergleichbar sein
und über wesentliche Kostenveränderungen Auskunft geben. Ausserdem soll sie
vom Eigentümer für Steuerzwecke verwendbar sein (steuerkonforme Darstellung).
2008 / Version 1.0 - © Lehrlingskommission OKGT / OFCF
Mieter
– Anfechtung Miete
– Nebenkostenabr.
Verwaltung:
– Alle Informationen für die
Rechenschaftspflicht
– Heiz- und
Betriebskostenabrechnung
Hilfsmittel
Eine Liegenschaftenabrechnung erfolgt in
der Regel jährlich mit Stichtag 31. Dezember und informiert den Eigentümer über
den Liegenschaftenertrag sowie den Liegenschaftenaufwand.
Liegenschaftenertrag
Nettomietzins-Soll ist das Total der Mietzinse (ohne Nebenkosten) die bei Vollvermietung der Liegenschaft erzielt werden
kann.
18
Kapitel 3
—
%
x
=
+
:
Rechnungswesen
Da private Eigentümer von Liegenschaften
in der Steuererklärung keine Rückstellungen oder Abschreibungen geltend machen
können, sind diese Aufwandpositionen in
der Regel nicht Bestandteil der Liegenschaftenabrechnung. Diese Positionen
werden lediglich für die Gestaltung der
Mietzinse benötigt.
Mietzinsausfälle sind einerseits Mietzinsverluste durch leerstehende Objekte, andererseits diejenigen Mietzinse, die beim
Mieter nicht mehr eingeholt werden können (Debitorenverluste). Leerstände und
Debitorenverluste bezeichnet man als Ertragsminderungen.
Nettomietzins ist der vereinnahmte Mietzins (Nettomietzins-Soll abzüglich Mietzinsausfälle).
Folgende Ausgabenpositionen sind keine
Aufwendungen und müssen deshalb gesondert oder in der Bilanz ausgewiesen
werden:
In der Liegenschaftenabrechnung wird die
Ertragsseite in der Regel wie folgt dargestellt:
Nettomietzins-Soll
– Auszahlungen an den Eigentümer
(Privatbezüge)
– Amortisationen von Hypotheken
CHF
abzüglich Leerstände
-CHF
abzüglich Debitorenverluste
-CHF
Nettomietzins-Einnahmen
CHF
3.6.3
Liegenschaftenaufwand
Auf der Ausgabenseite erscheinen u.a. folgende Aufwendungen. Aufwandminderungen können teilweise auch verrechnet
werden.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss richtet sich nach der
Rechtsform des Unternehmens. In der Regel umfasst der Jahresabschluss:
– Bilanz (➮ Kapitalrechnung)
– Liegenschafts-Betriebsrechnung
(➮ Erfolgsrechnung)
– Anhang
– Unterhalt und Reparaturen
– Betriebskosten, welche nicht in der
Nebenkostenabrechnung belastet werden (z.B. Versicherungsprämien)
– Geschäftsbericht
– Verwaltungshonorar
ergänzende Unterlagen sind:
– Mietzinszusammenstellung
(Mieterspiegel)
– Fremdkapitalzinsen
– Details zum Unterhaltsaufwand
– Steuern und Beiträge
– Details zum Eigentümerkonto
– Abschreibungen
– Budgetvergleich
– Rückstellungen
2008 / Version 1.0 - © Lehrlingskommission OKGT / OFCF
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Kapitel 3
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+
:
3.6.4
Rechnungswesen
Budget
Als Planungsinstrument dient die Budgetierung der Projektion der geplanten Tätigkeiten einer kommenden Abrechnungsperiode. In der Regel wird ein detailliertes
Budget über ein Jahr erstellt. Sinnvoll ist
aber auch eine Budgetplanung über mehrere Jahre um vor allem die Interdependenz bei grösseren Investitionen (Umbauten, Renovationen, Sanierungen) aufzuzeigen. Das Budget resultiert einerseits aus
den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit (1 - 3 Jahre), andererseits aus Zielsetzungen oder Vorgaben (z.B. des Eigentümers) für die zu budgetierende Periode.
Als Ergebnis zeigt das Budget den geplanten Ertrag sowie die zu erwartenden Kosten und damit das voraussichtliche Ergebnis einer Liegenschaft. Budgetiert wird meistens im 3. oder 4. Quartal
des laufenden Abrechnungsjahres. Das
Budget sollte sinnvollerweise mit dem Eigentümer besprochen und natürlich von
ihm auch genehmigt werden.
In der Praxis wird leider oft auf das Erstellen eines Budgets verzichtet (Kosten sollen verringert werden). Jedoch nur auf der
Basis eines jährlich sorgfältig erstellten
Budgets sind folgende Aussagen und Vergleiche möglich:
➮ Wie wird sich die Liquidität über das
Jahr / die Jahre entwickeln?
➮ Ist die Finanzierung für die zukünftigen
Reparaturen und Unterhaltsarbeiten geregelt?
➮ Ist die Verwaltung in der Lage, alle Faktoren im Zusammenhang mit einer Mietzinsanpassung rechtzeitig zu erfassen
und zu bearbeiten?
Wir empfehlen, das Budget weniger am
Vorjahr „anzulehnen“ als sich im Detail
darüber klar zu werden, was in Auftrag gegeben wird, welche Einnahmen zu erwarten sind (➮ Mieterspiegel), was auf dem
Zinsmarkt der Hypotheken zu erwarten
ist?
➮ Vergleich mit dem Vorjahr birgt die Gefahr, dass die veränderten Verhältnisse
nicht berücksichtigt werden (Vergleich
ist dann oft „zu gut“)...
Der Soll-/Ist-Vergleich
Ohne Soll-/Ist-Vergleich ist die Aufgabe
der Budgetierung nicht erfüllt, d.h. mit diesem Vergleich werden periodisch (Monat,
Quartal, Semester, Jahr) die Abweichungen des Ist-Ergebnisses vom Budget in
absoluten und relativen Zahlen ausgewiesen. Diese Kontrolle sollte möglichst frühzeitig erfolgen, so dass die festgestellten
Abweichungen genau analysiert (➮ Ursachen bewusst machen) und mit entsprechenden Massnahmen korrigiert werden
können.
➮ Kann über Einnahmenüberschüsse
verfügt werden?
➮ Sind Eigentümerzuschüsse ins Auge
zu fassen?
2008 / Version 1.0 - © Lehrlingskommission OKGT / OFCF
20
Kapitel 3
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:
Rechnungswesen
Eine Budgetabweichung ist nichts Ungewöhnliches und verdient den negativen Beigeschmack nicht, den sie in der
Praxis leider all zu oft hat. Wichtig ist,
dass man die Abweichungen, ob positiv
oder negativ, und ihre Ursachen kennt.
Gründe für Abweichungen können sein:
➮ Veränderung der Dritteinflüsse (z.B. Hypothekarzinssenkung)
➮ Eingeleitete Massnahmen
➮ Unvorhergesehene Aufwendungen oder
Erträge (Heizungsausfall)
➮ Eigentümerentscheide etc.
Es wäre sinnvoll und entspricht sicher der
Vorstellung von einer guten Dienstleistung,
wenn die Abweichungen der wichtigsten
Positionen für den Eigentümer schriftlich kommentiert und der jeweiligen Abrechnung beigelegt werden. Dazu ist es
äusserst hilfreich, wenn bereits die Budgetzahlen gut dokumentiert werden. Mit
Hilfe einer EXCEL-Tabelle und einer zweiten „Kommentartabelle“ können unsere
budgetrelevanten Gedanken und Berechnungen festgehalten werden. Hier kann die
Zinserwartung der Hypothek festgehalten
werden; ebenso sind die Mieteinnahmen
dargestellt. Damit ist dann auch eine klare
Basis für die Abweichungsanalyse gegenüber den tatsächlich anfallenden Zahlen
gegeben.
➮ Mieterwechsel, Todesfälle, Umzug ins
Altersheim etc.
2008 / Version 1.0 - © Lehrlingskommission OKGT / OFCF
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+
:
3.7
Rechnungswesen
Nebenkosten
(MLG, E-Profil + B red., LZ 1.7.5.7)
Nebenkosten sind der eigentliche Sammelbegriff/Oberbegriff für die Heiz- und
Warmwasserkosten sowie die Betriebskosten.
tensteuern, Hypothekarzinsen etc. nicht in
der Nebenkostenabrechnung aufführen
und dem Mieter belasten.
3.7.2
3.7.1
Zahlungsart
Allgemeines
Die Vermietung von Immobilien beinhaltet
nebst der Überlassung von Wohn- oder
Geschäftsräumen verschiedene Dienstleistungen. Der Betrieb dieser Objekte ist in
der Regel durch den Eigentümer oder die
damit beauftragte Verwaltung sicherzustellen. Die Räumlichkeiten müssen beheizt werden, es muss Wasser, Strom und
EDV-Infrastruktur zur Verfügung stehen,
die Reinigung von allgemeinen und/oder
öffentlichen Flächen muss gewährleistet
sein usw. Viele dieser Kosten können dem
Mieter separat in Rechnung gestellt werden. Man spricht dann von Nebenkosten.
Diese fallen nur durch den Gebrauch der
Sache an.
Der Mieter muss die Nebenkosten nur bezahlen, wenn er dies mit dem Vermieter
besonders vereinbart hat. Wenn im Mietvertrag oder in der letzten Mietzinsanpassung keine Nebenkosten (namentlich erwähnt) ausgeschieden sind, gelten alle
Kosten als im Nettomietzins inbegriffen.
Es sind allerdings Situationen denkbar, in
denen der Mieter auch Nebenkosten bezahlen muss, die im Vertrag nicht erwähnt
sind. Muss der Mieter z.B. zur Benützung
der Waschmaschine einen Betrag in einen
Münzautomaten bezahlen, so ist klar, dass
diese Kosten nicht im Mietzins inbegriffen
sind.
Der Vermieter darf Liegenschaften-Aufwendungen wie Unterhalt und Reparaturen, Versicherungsprämien, Liegenschaf-
2008 / Version 1.0 - © Lehrlingskommission OKGT / OFCF
Sind die Nebenkosten nicht im Mietzins inbegriffen, können diese als Pauschale oder
Akonto in Rechnung gestellt werden.
Pauschal
Die Nebenkosten-Zahlung wird im Mietvertrag in Form einer Pauschale festgelegt.
Der Mieter bezahlt einen im Mietvertrag
festgelegten Betrag für Nebenkosten. Es
erfolgt keine Abrechnung über diese Kosten. Das Risiko allfälliger Kostenerhöhungen trägt der Eigentümer. Diese Pauschale
darf höchstens den tatsächlichen durchschnittlichen Kosten entsprechen. Der
Mieter hat ein Recht auf Einsicht in die Belege. Sind die Pauschalen höher als die effektiven Kosten kann der Mieter eine Reduktion verlangen.
Akontozahlung
Bei dieser Variante leistet der Mieter monatliche Akontozahlungen. Am Ende der
Periode wird eine Abrechnung über die effektiven Kosten erstellt. Die Differenz zwischen den tatsächlich angefallenen Kosten
und den bezahlten Akontobeträgen werden dem Mieter zurückerstattet oder sind
durch diesen nachzuzahlen. Der Mieter hat
ein Recht auf Einsicht in die Belege und
Kostenverteilschlüssel. Es dürfen nur die
im Mietvertrag vereinbarten Kosten weiterverrechnet werden. Steht im Mietvertrag
z.B. die Kosten für Wasser werden vom
Mieter getragen, so sind die Kosten für
das Abwasser nicht aufgeführt. Der Mieter
muss also lediglich die Wasser-, nicht aber
die Abwasserkosten übernehmen.
22
Kapitel 3
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+
:
3.7.3
Rechnungswesen
Änderung der
Nebenkostenregelung
Wenn die Zahlungsart, die Zusammensetzung der Nebenkosten oder die Höhe der
Akontozahlung oder der Nebenkostenpauschale geändert werden soll, muss gleich
vorgegangen werden wie bei einer Mietzinsanpassung, d.h. der Vermieter muss
auf dem vom Kanton genehmigten amtlichen Formular und unter Einhaltung der
Kündigungsfristen und -termine dem Mieter die Änderung des Mietvertrages anzeigen. Der Mieter hat auch hier Einspracherechte. Die Rechtsmittel, die dem Mieter
zur Verfügung stehen, sind auf der Rückseite des Formulars beschrieben.
3.7.4
Die Heiz- und
Warmwasserkosten
Heizkosten setzen sich grundsätzlich, und
unter Einbezug der Warmwasseraufbereitungskosten, aus folgenden Positionen zusammen:
– Brennstoff- bzw. Energieverbrauch
– Fernwärmekosten
– Stromverbrauch für Brenner und Pumpe
– Heizerlohn inkl. Sozialleistungen
– Versicherungsprämie (Öltank). Heute
meist in Haushaftpflichtversicherungsprämie eingeschlossen (Anteil)
– Diverse Kosten wie z.B. Gebühren für
Tanklagerhaltung inkl. Verzinsung
– Verwaltungshonorar zur Erstellung der
Heizkostenabrechnung (in der Regel
3-4 % zuzüglich MWST)
Nicht in eine Heizkostenabrechnung
gehören:
– Anschaffungskosten für Wärmezähler
– Auslagen für Reparaturen und Erneuerungen der Anlagen
– Verzinsung und Abschreibung der Anlagen
– Alle artfremden Kosten, wie Strom für
allgemeine Beleuchtung, Servicekosten
für Lift, Waschmaschinen usw.
Die Berechnung des Oelverbrauchs ergibt
je nach Berechnungsmethode (LiFo = Last
in First out, FiFo = First in First out und
Durchschnittspreis) ein anderes Resultat. –
Es ist ein anschauliches Beispiel dafür,
dass oft im Rechnungswesen auch die
Berechnungsmethode eine Rolle spielt.
– Reinigungskosten für Heizung und
Kamin (Kaminfeger)
– Öltank-Revisionskosten (in Raten)
– Kosten für die Entkalkung der Warmwasseranlage
– Abonnementskosten im Zusammenhang
mit der Wartung der Heizanlage (Serviceverträge für Brenner, Heizanlage, etc.)
2008 / Version 1.0 - © Lehrlingskommission OKGT / OFCF
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:
Rechnungswesen
Siehe folgendes Beispiel
Ölverbrauch
FiFo
Bei Inventur:
01.07.2010
Bestand
5'600
42.75%
2'394.00
weg
10.10.2010
Einkauf
15'300
47.20%
7'221.60
weg
14.04.2011
Einkauf
10'700
49.90%
5'339.30
Davon 1'200 weg
30.06.2011
Bestand
9'500
49.90%
4'740.50
Verbrauch
598.80
10'214.40
LiFo
01.07.2010
Bestand
5'600
42.75%
2'394.00
An Lager
10.10.2010
Einkauf
15'300
47.20%
7'221.60
Davon 11’400 weg 3900 Lager
14.04.2011
Einkauf
10'700
49.90%
5'339.30
weg
30.06.2011
Bestand
9'500
44.58%
4'234.80
5'600
42.75%
2'394.00
10'720.10
9'500
44.58%
4'234.80
Verbrauch
Durchschnittspreise
01.07.2010
Bestand
5'600
42.75%
2'394.00
10.10.2010
Einkauf
15'300
47.20%
7'221.60
20'900
46.01%
9'615.60
10'700
49.90%
5'339.30
31'600
47.33%
14'954.90
9'500
47.33%
4'495.94
14.04.2011
30.06.2011
Einkauf
Bestand
Verbrauch
Nach jedem Eingang wird der
neue Durchschnittspreis
berechnet .
10'458.96
Normalerweise wird nach LiFo-Methode
abgerechnet. Die letzte Lieferung geht
zuerst wieder hinaus. Das bewirkt bei steigenden Preisen eine niedrigere Bewertung
des Bestandes und damit einen höheren
verteilten Verbrauch.
2008 / Version 1.0 - © Lehrlingskommission OKGT / OFCF
Die Kostenverteilung
Die Heizkosten werden in der Regel nach
Grösse der Mietobjekte (Rauminhalt oder
Fläche) verteilt.
Zur Erzielung einer möglichst gerechten
Verteilung der Kosten bei Mieterwechseln,
ist deshalb von der durchschnittlichen
Jahrestemperatur in den einzelnen Monaten auszugehen. D.h. ein Mieter, der nur
während der Wintermonate Mieter ist, bezahlt mehr Heizkosten, als jener, der nur
im Sommer Mieter ist.
24
Kapitel 3
—
%
x
=
+
:
Rechnungswesen
Daraus ergibt sich folgender Verteilungsschlüssel gemäss HEV
Monat
Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Heizung
ohne Warmwasser oder
Pauschalbelastung
18.5
15.0
14.0
9.5
1.5
0.00
0.0
0.0
0.0
10.0
14.0
17.5 100.0
Heizung mit
13.6
Warmwasser
12.1
11.5
9.3
5.6
3.7
3.7
3.6
3.7
9.5
10.7
13.0 100.0
Total
Die verbrauchsabhängige (individuelle)
Heizkostenabrechnung (VHKA)
– Hauswartkosten (Salär, Sozialleistungen,
Spesen)
Ein weiterer anzuwendender Verteilschlüssel wird mittels individueller Heizkostenverbrauchsmessung ermittelt. Dazu werden bei jeder Verbrauchsstelle von Heizwärme so genannte Wärmezähler installiert, welche die bezogene Wärme messen. Am Ende der Heizperiode werden die
von diesen Wärmezählern ermittelten Daten mittels entsprechender Software ausgewertet und in den effektiven verbrauchsabhängigen Verteilschlüssel umgerechnet.
– Abgaben und Gebühren wie Kehrichtabfuhr, Wasser, Schmutzwassergebühren,
ARA-Beiträge, TV-Anschlusskosten,
Sonstiges
Dieses Vorgehen soll zu einem schonenden Umgang mit Energie beitragen.
Auf den oben erwähnten Betriebskosten
wird ebenfalls ein Verwaltungshonorar von
3% plus Mehrwertsteuer belastet.
Die Kosten werden in der Regel aufgrund
eines Schlüssels auf die einzelnen Objekte
verteilt. Dieser kann wie folgt ermittelt werden:
– Verteilschlüssel errechnet durch Architekt oder Ingenieur
– TV-Gebühren, alle Wohnungen gleich
3.7.5
Die übrigen Betriebskosten
Diese können entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen und Situation in der
Liegenschaft folgende Positionen umfassen:
– Kosten für den Allgemeinstrom
– Kosten für die verschiedenen Serviceverträge wie Lift, Feuerlöscher, Waschmaschinen, Tumbler, Ventilationen, Lüftungs- und Klimaanlagen, Reinigung der
Kanalisation
2008 / Version 1.0 - © Lehrlingskommission OKGT / OFCF
– Nach Mietfläche
– Nach Wohnungspunkten
(z.B.: WP= Anzahl Zimmer + 1)
Wichtig:
Die Betriebskosten müssen im Mietvertrag
einzeln aufgeführt sein. Eine Aufzählung in
den allgemeinen Vertragsbedingungen
reicht nicht.
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