Die Machtgrundlagen der „Regierung Ebert“

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Die Machtgrundlagen der „Regierung Ebert“ 1918/1919
Gemeinsame Angst vor der Gefahr einer linksradikalen Revolution in Deutschland (Vgl. Russland 1917) mit der Etablierung eines Rätesystems und
einer sozialen Revolution, die eine konservativ-bürgerliche Gegenrevolution hervorrufen würde.
Pakt der
„Geheimen Leitung“
(10. Nov. 1918)
(= Ebert-Groener-Bündnis)
Militär –Reichswehr
General Groener (Nachfolger Ludendorffs)
verspricht:
Unterstützung der Regierung
gegen Unruhen, Aufstände und
Streiks der Linksradikalen
„Stinnes LegienAbkommen“
(15. Nov. 1918) zwischen
MSPD
(Friedrich Ebert)
Notstandsregierung (Rat der Volksbeauftragten
Nov. 1918 – Feb. 1919)
Machtbasis: SPD-Parteimitglieder, Gewerkschaften, MSPD beherrschte lokale Arbeiter- und
Soldatenräten
 füllt das Machtvakuum nach dem
Zusammenbruch des politischen Systems des
Kaiserreichs
 will die Revolutionsbewegung eindämmen
verspricht:
geordnete Rückführung
der Truppen von der Front,
keine demokratische Reform der
Streitkräfte
Niederschlagung des „Spartakus“aufstandes in
Berlin durch Reichswehr- und Freikorpseinheiten
Jan. 1919
Ermordung von R. Luxemburg und K. Liebknecht
(15. Jan. 1919)
Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbänden
(=Zentralarbeitsgemeinschaftsabkommen)
Großindustrie und Wirtschaft
verspricht:
Garantie der bestehenden
Eigentumsordnung
keine Sozialisierung der
Schlüsselindustrien
Spaltung der politischen Arbeiterbewegung:
Gründung der KPD (aus der Spartakusbewegung)
bis 1933 Ziel: Errichtung eines kommunistischen
Staates (wie UdSSR) in Deutschland
verspricht:
Anerkennung der
Gewerkschaften als autonome
Tarifpartner
8-Stunden-Arbeitstag
Betriebsräte
MSPD verzichtet auf personelle Besetzung der
Schaltstellen der Macht in Armee, Staat und
Wirtschaft: Personelle Kontinuität des Kaiserlichen
Systems in Justiz, Verwaltung, Politik, Militär und
Wirtschaft (Kooperation mit den traditionelle
Eliten)
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