Für einen Europäischen Tag des Kampfes gegen die Todesstrafe

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IP/07/850
Brüssel, den 19. Juni 2007
Für einen Europäischen Tag des Kampfes gegen die
Todesstrafe
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat den
Vorschlag für eine gemeinsame, auch vom Europarat zu verabschiedende
Erklärung vor, derzufolge künftig der 10. Oktober als Europäischer Tag des
Kampfes gegen die Todesstrafe begangen werden soll.
Kommissar Frattini sagte dazu folgendes: Die Todesstrafe ist ein Verstoß gegen das
Recht auf Leben, dem fundamentalsten aller Menschenrechte. Die Todesstrafe lässt
sich durch nichts rechtfertigen, und es ist fraglich, ob durch sie die Kriminalität
tatsächlich bekämpft werden kann. Die Todesstrafe ist aus moralischen Gründen
abzulehnen, sie ist grausam, juristisch unhaltbar und führt nur allzu oft dazu, dass ihr
Unschuldige zum Opfer fallen, ohne dass die Möglichkeit bestünde, den Irrtum zu
korrigieren. Es wächst die Zahl der Staaten, die die Todesstrafe abschaffen. Die
Teilnahme an der Montagskonferenz “Africa for Life”, zu der sich afrikanische
Justizminister in der Gemeinde von Sant'Egidio zusammenfinden, war für mich ein
bewegendes Erlebnis, hat mir Hoffnung gegeben und mich darin bestärkt, den
Kampf gegen die Todesstrafe mit Eifer fortzusetzen. Mit der Einführung eines
Europäischen Tages des Kampfes gegen die Todesstrafe zeigen wir mit aller
Deutlichkeit unsere Entschlossenheit nicht zu rasten, bis diese Praxis von der
Erdoberfläche getilgt ist.”
Außenkommissarin Benita Ferrero-Waldner fügte hinzu: "Die Tatsache, dass die
Todesstrafe in vielen Teilen der Welt nach wie vor praktiziert wird, erfüllt uns mit
brennender Sorge. Ihre Abschaffung steht deshalb in unseren Beziehungen zu
Drittstaaten und bei unserer Arbeit in internationalen Foren wie den Vereinten
Nationen an vornehmster Stelle unserer Prioritäten im Bereich der Menschenrechte.
Wir Europäer stehen als Verfechter der universellen Abschaffung der Todesstrafe
weltweit in vorderster Reihe, und wir geben nicht Rast noch Ruh bis die Todesstrafe
in sämtlichen Staaten dieser Erde der Vergangenheit angehört."
Es ist vorgesehen, dass das Europäische Parlament, der EU-Vorsitz, die
Europäische Kommission und der Europarat die Gemeinsame Erklärung anlässlich
einer für den 9. Oktober in Lissabon anberaumten internationalen Konferenz
unterzeichnen, um so ein Votum für die universelle Abschaffung der Todesstrafe
abzugeben.
Seit 1997 hat es in keinem der 47 Staaten – eingeschlossen die EU-Mitgliedstaaten
– des Europarats eine Vollstreckung der Todesstrafe gegeben. Die Abschaffung der
Todesstrafe gilt zudem als normale Vorbedingung für eine Mitgliedschaft sowohl in
der EU als auch im Europarat.
Was den Europarat angeht, so verfügt Protokoll 6 zur Europäischen
Menschenrechtskonvention die bedingungslose Abschaffung der Todesstrafe in
Friedenszeiten. Sämtliche 27 Mitglieder der Europäischen Union haben dieses
Protokoll 6 ratifiziert. Protokoll 13 der genannten Konvention verbietet die
Todesstrafe generell, ohne Ansehen der Umstände. 22 EU-Mitgliedstaaten haben
auch das Protokoll 13 ratifiziert, und 5 Mitgliedstaaten – Frankreich, Italien, Lettland,
Polen und Spanien – haben das Protokoll zwar unterzeichnet, aber noch nicht
ratifiziert.
Dementsprechend verbietet Artikel 2 Absatz 2 der Grundrechtecharta der
Europäischen Union die Todesstrafe, wenn es dort heißt: “Niemand kann zum Tode
verurteilt und hingerichtet werden”.
Die EU bemüht sich in ihrem Kampf gegen die Todesstrafe mit weltumspannenden
Aktivitäten darum, die öffentliche Debatte in Gang zu setzen, die öffentliche
Ablehnung der Todesstrafe zu stärken und die Staaten unter Druck zu setzen, die
nach wie vor auf der Todesstrafe beharren. Dem politischen Engagement der EU
entspricht eine substanzielle finanzielle Unterstützung konkreter Projekte im Rahmen
der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte, zu deren Prioritäten
die Abschaffung der Todesstrafe gehört. Seit 1994 wurden mehr als 11 Mio. € für die
Förderung zivilgesellschaftlicher Projekte bereitgestellt, bei denen es darum ging,
durch Bildungsveranstaltungen, Kampagnen der Öffentlichkeitsarbeit, Studien über
die Einhaltung internationaler Mindeststandards in Staaten, die die Todesstrafe
kennen, Information über Methoden zur Ablösung der Todesstrafe durch andere
Strafmaßnahmen und deren Förderung, sowie durch Bemühungen, zum Tode
verurteilten Häftlingen Zugang zu adäquatem Rechtsbeistand und juristischer
Ausbildung zu verschaffen, die öffentliche Wahrnehmung des Problems in den für
die Beibehaltung der Todesstrafe eintretenden Staaten zu schärfen.
Hintergrund
Mehr als die Hälfte aller Staaten der Erde haben inzwischen die Todesstrafe aus
ihrem Strafrecht bzw. aus ihrer Vollzugspraxis gestrichen:
• 89 Staaten und Gebiete haben die Todesstrafe für sämtliche Straftaten
abgeschafft;
• 10 Staaten haben die Todesstrafe für sämtliche Straftaten ausgenommen
außergewöhnliche Straftaten wie Kriegsverbrechen abgeschafft;
• bei 30 Staaten kann davon ausgegangen werden, dass sie die Todesstrafe aus
ihrer Vollzugspraxis gestrichen haben. In ihrem Strafrecht existiert die Todesstrafe
zwar nach wie vor, doch seit 10 Jahren oder länger wurde die Todesstrafe nicht
mehr vollstreckt; es kann angenommen werden, dass diese Staaten sich in ihrer
Politik bzw. in ihrer Vollzugspraxis darauf verlegt haben, die Todesstrafe nicht zu
vollstrecken.
Mithin sind es bereits 129 Staaten, die die Todesstrafe aus ihrem Strafrecht bzw.
ihrer Vollzugspraxis gestrichen haben.
Dennoch ist die Zahl der Exekutionen in aller Welt nach wie vor Anlass zu ernster
Sorge. 2006 wurden in 25 Staaten mindestens 1.591 Menschen hingerichtet und in
55 Staaten mindestens 3.861 Personen zum Tode verurteilt. Das Handeln der EU
als weltweit größter Verfechter der Abschaffung der Todesstrafe ist mithin nach wie
vor eine dringende Notwendigkeit.
Zusätzliche Informationen:
http://ec.europa.eu/justice_home/fsj/rights/fsj_rights_intro_en.htm
http://ec.europa.eu/external_relations/human_rights/adp/index.htm
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ENTWURF
GEMEINSAME ERKLÄRUNG
DER EUROPÄISCHEN UNION UND DES EUROPARATES
ZUR AUSRUFUNG EINES "EUROPÄISCHEN TAGES GEGEN DIE TODESSTRAFE"
am 10. Oktober 2007
Die Europäische Union und der Europarat,
eingedenk dessen, dass die Todesstrafe gegen die Grundrechte verstößt, auf denen
die Europäische Union und der Europarat gründen, und dass die Abschaffung der
Todesstrafe in den Protokollen Nr. 6 und Nr. 13 der Konvention zum Schutze der
Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert ist und in Artikel 2 der
Grundrechtecharta der Europäischen Union ihren Niederschlag findet,
eingedenk dessen, dass es seit 1997 im gesamten Hoheitsgebiet der 47
Mitgliedstaaten des Europarates und damit auch in den 27 Mitgliedstaaten der
Europäischen Union keine Hinrichtung mehr gegeben hat,
unter Hinweis darauf, dass die Abschaffung der Todesstrafe eine Bedingung für die
Mitgliedschaft im Europarat und in der Europäischen Union ist,
in dem Bestreben, dass die Mitgliedstaaten des Europarates und der Europäischen
Union auch künftig auf die große Bedeutung hinweisen, die die Abschaffung der
Todesstrafe in Europa für die Wahrung der Menschenwürde hat,
eingedenk der zentralen Rolle, die die Protokolle Nr. 6 und Nr. 13 der Konvention zum
Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch die die Todesstrafe in
Friedenszeiten bzw. grundsätzlich abgeschafft wird, im europäischen System der
Menschenrechte einnehmen, und unter Hinweis auf die Notwendigkeit ihrer
Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten des Europarates,
eingedenk der Bedeutung, die der Ratifizierung und Verbreitung des zweiten
Fakultativprotokolls zum internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte als
dem wichtigsten weltweiten Instrument zur Abschaffung der Todesstrafe zukommt,
unter Hinweis darauf, dass es wichtig ist, die Maßnahmen zur weltweiten Abschaffung
der Todesstrafe durch Einwirken auf Drittstaaten, entsprechendes Handeln im
multinationalen Rahmen und Förderung der diesbezüglichen Aktionen der
Zivilgesellschaft unvermindert fortzusetzen,
entschlossen, auf die europäischen Bürger einzuwirken, damit sie ihre Unterstützung
für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe bekunden, um so das Grundrecht auf
Wahrung der Menschenwürde zu fördern,
in dem Wissen um die Bedeutung des "Welttages gegen die Todesstrafe“, der seit
2003 an jedem 10. Oktober stattfindet, und die Bedeutung einer Stärkung dieser von
Nichtregierungsorganisationen getragenen Initiative durch das Engagement der
europäischen Institutionen,
billigen die Ausrufung eines "Europäischen Tages gegen die Todesstrafe" am
10. Oktober eines jeden Jahres.
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