STATISTISCHES LANDESAMT Statistisch betrachtet Indikatoren der registrierten Kriminalität Inhalt Einleitung Bewertungs- und Ausfilterungsprozess im Strafverfahren Häufigkeitszahl und Aufklärungsquote Tatverdächtigenbelastungszahl Anklage– und Einstellungsquote Verurteilungsquote Ausländeranteil an den Verurteilten Verurteiltenziffer Straftatenstruktur der Verurteilten Sanktionierungspraxis nach Jugendstrafrecht Sanktionierungspraxis nach allgemeinem Strafrecht Gefangenenrate Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten Dauer der verhängten Freiheitsstrafen Glossar Seite 1 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 Einleitung Das Bild der Öffentlichkeit über die Kriminalität wird vor allem durch aufsehenerregende Einzelfälle geprägt, insbesondere über spektakuläre Gewaltverbrechen wird in den Medien ausführlich berichtet. Den größten Anteil haben jedoch nur die einfachen bis mittelschweren Eigentums- und Vermögensstraftaten. Ziel der vorliegenden Publikation ist es, ein auf Indikatoren gestütztes kompaktes Lagebild der Kriminalität in Sachsen zu erstellen. Einbezogen werden alle Abschnitte der Strafverfolgung: von der polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Tätigkeit über die Aburteilung bis hin zum Strafvollzug. Die dargestellten Ergebnisse basieren auf verschiedenen amtlichen Statistiken des Statistischen Landesamtes bzw. Statistischen Bundesamtes und der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landeskriminalamtes Sachsen bzw. des Bundeskriminalamtes. Die aktuellen Informationen werden in einer komprimierten und einheitlichen Form präsentiert. Bei der Darstellung von zeitlichen Entwicklungen wird vom Jahr 2000 ausgegangen. Grundsätzlich enthält jedes Thema eine anschauliche Beschreibung in grafischer, tabellarischer und textlicher Form. Vorangestellte Informationen bieten kurze methodische Erläuterungen. Ausführliche Erläuterungen und Definitionen enthält das Glossar. Die Veröffentlichung ist angelehnt an ausgewählte Indikatoren der Broschüre „Justiz auf einen Blick“ des Statistischen Bundesamtes. Sie richtet sich vor allem an die interessierte Öffentlichkeit, an Studierende sowie an Fachleute aus Politik und Wirtschaft, die sich einen schnellen Überblick über Strukturen und Entwicklungen der sächsischen Strafrechtspflege im Vergleich mit Deutschland verschaffen wollen. Statistisch betrachtet | Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | 1 Bewertungs- und Ausfilterungsprozess im Strafverfahren Möglichkeiten und Grenzen der Statistiken bei der Widerspiegelung der Kriminalitätswirklichkeit Kriminalität ist im strafrechtlichen Sinne die Summe der mit Strafe bedrohten Handlungen. Dieser Begriff ist zeitraum- und kulturabhängig (z. B. ist Ehebruch in Deutschland seit 1969 nicht mehr strafbar). Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des strafbaren Handelns bestimmt das Strafgesetzbuch und es ist damit ein Bewertungsmaßstab für die Kriminalität. Nur ein Teil der Ereignisse, die Opfer oder Tatzeugen wahrnehmen und als „kriminell“ bewerten, wird der Polizei gemeldet (Hellfeld). Ein großer Teil verbleibt aus der Sicht der Polizei im Dunkelfeld. Zur Erstellung eines wirklichkeitsnahen Kriminalitätslagebildes sind deshalb Dunkelfeldforschungen z. B. über Opferbefragungen unumgänglich. Damit kann das Dunkelfeld aber nur näherungsweise bestimmt werden. Es hat sich gezeigt, dass insbesondere leichte Straftaten in der Statistik untererfasst sind. Die Anzeigewahrscheinlichkeit ist also nicht für alle Straftaten- und Tätergruppen gleich hoch, sondern nach Art und Schwere der Straftat sehr unterschiedlich. Die Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken erfassen somit nur einen Ausschnitt der Kriminalitätswirklichkeit und beschränken sich auf die bekannt gewordenen Straftaten. Neben der tatsächlichen Änderung des Kriminalitätsgeschehens können sich das An- Ausfilterung in den Abschnitten der Strafverfolgung 2011 (Trichtermodell) 293 895 polizeilich registrierte Fälle Ausgefiltert: nicht aufgeklärte Fälle 167 144 aufgeklärte Fälle Ausgefiltert: Mehrfachtaten bereits erfasster Tatverdächtiger 102 937 ermittelte Tatverdächtige Ausgefiltert: Tatverdächtige unter 14 Jahre, die nicht strafmündig sind 99 006 strafmündige Tatverdächtige Ausgefiltert: Tatverdächtige, die nicht angeklagt wurden, etwa weil der Tatverdacht nicht hinreichend oder die Schuld geringfügig war 45 631 Abgeurteilte , Ausgefiltert: Angeklagte, die vom Gericht freigesprochen oder deren Verfahren eingestellt wurden 35 232 Verurteilte Ausgefiltert: Verurteilte zu Bewährungsstrafe, Geldstrafe, sonstige Sanktionen 2 222 Verurteilte (ohne Bewährungsstrafen) zu unbedingter Jugend- und Freiheitsstrafe Ohne Straftaten im Straßenverkehr Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik, Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik 2 | Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet zeigeverhalten (z. B. Versicherungsaspekt), die Intensität der polizeilichen Kontrollen, die statistische Erfassung und die Änderung des Strafrechts auf die statistischen Ergebnisse auswirken. Die Statistiken messen jeweils die Ergebnisse der Tätigkeit von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht. Sie spiegeln laut dem Periodischen Sicherheitsbericht der Bundesregierung (2006) die Prozesse der Wahrnehmung und Registrierung sowie der Ausfilterung und Bewertungsänderung eingeschränkt wider. Stufen der Ausfilterung – das Trichtermodell Das Modell der Strafverfolgung beschreibt, wie sich das Ausmaß der registrierten Kriminalität in den einzelnen Abschnitten des Strafverfahrens relativiert und reduziert. Jede Trichterstufe beschreibt die Bewertung der registrierten Kriminalität durch Polizei bzw. Justiz. Die letzte Stufe der Ausfilterung stellt die Strafzumessung durch die Gerichte dar, bei der die Schwere der Straftat, die Persönlichkeit des Täters und die Rückfallwahrscheinlichkeit bewertet werden. Die einzelnen Trichterstufen werden durch die amtlichen Kriminal- und Rechtspflegestatistiken beschrieben. Da die Statistiken unterschiedliche Zwecke verfolgen, unterschiedliche Erfassungskonzepte aufweisen und zeitlich aufeinander folgen, können deren Jahresergebnisse nicht exakt aufeinander bezogen werden, aber die Größenordnung der Ausfilterung beschreiben. Nach den Ergebnissen der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2011 in Sachsen 293 895 Straftaten registriert. 57 Prozent der Straftaten (167 144) konnten von der Polizei aufgeklärt werden. Insgesamt wurden 102 937 Tatverdächtige ermittelt. Von ihnen waren 3 931 strafunmündige Kinder (4 Prozent). Hält die Staatsanwaltschaft den Tatverdacht für nicht hinreichend für eine Anklageerhebung, stellt sie das Verfahren ein. Bei Bagatelldelikten kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren ebenfalls einstellen und den Beschuldigten gegebenenfalls Auflagen erteilen. In schwerer bewerteten Fällen erhebt sie vor dem Strafgericht Anklage oder stellt einen Strafbefehlsantrag. Nach den Ergebnissen der Gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik mussten sich ohne Straßenverkehrsdelikte 2011 insgesamt 45 631 Personen vor dem Strafgericht verantworten. Für 10 399 von ihnen endete das Straf- oder Strafbefehlsverfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung. 35 232 Personen und damit etwa jeder dritte strafmündige Tatverdächtige wurde für schuldig befunden und verurteilt. Eine Freiheitsstrafe bzw. Jugendstrafe ohne Bewährung, die für schwere Straftaten und Wiederholungstäter vorgesehen ist, erhielten 2 222 Personen. Das waren gut 6 Prozent der Verurteilten und 2 Prozent der polizeilich ermittelten strafmündigen Tatverdächtigen. Verhältnis Straftaten, Abgeurteilte und Verurteilte zu strafmündigen Tatverdächtigen 1) in Prozent Merkmal 2000 2005 2010 2011 Sachsen Polizeilich registrierte Straftaten 279,7 276,0 292,9 296,8 Aufgeklärte Fälle 154,9 161,7 167,8 168,8 Ermittelte Tatverdächtige 107,2 103,5 103,8 104,0 Strafmündige Tatverdächtige 100 100 100 100 Abgeurteilte 39,4 44,9 45,0 46,1 Verurteilte 32,4 34,5 34,1 35,6 2,0 2,4 2,2 2,2 Polizeilich registrierte Straftaten 292,7 289,2 287,9 295,5 Aufgeklärte Fälle 155,8 159,2 161,2 161,6 Ermittelte Tatverdächtige 106,8 104,7 104,5 104,2 Zu unbedingter Freiheits- bzw. Jugendstrafe Verurteilte (ohne Bewährungsstrafen) Deutschland Strafmündige Tatverdächtige 100 100 100 100 Abgeurteilte 31,3 33,9 39,7 39,8 Verurteilte 24,4 26,8 31,0 31,4 2,0 1,9 2,0 2,0 Zu unbedingter Freiheits- bzw. Jugendstrafe Verurteilte (ohne Bewährungsstrafen) 1) ohne Straftaten im Straßenverkehr Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik, Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet | 3 Häufigkeitszahl und Aufklärungsquote Häufigkeitszahl ist die Zahl der jeweils innerhalb eines Jahres bekannt gewordenen und von der Polizei registrierten Straftaten bezogen auf 100 000 Einwohner in der jeweiligen Region. Sie drückt die durch Kriminalität verursachte Gefährdung aus. Die Aufklärungsquote bezeichnet das prozentuale Verhältnis der Anzahl aufgeklärter zur Anzahl bekannt gewordener Fälle. Auf 100 000 Einwohner kamen 7 083 Straftaten 2011 wurden in Sachsen insgesamt 293 895 Fälle polizeilich erfasst. Das entspricht einer Häufigkeit von 7 083 Straftaten je 100 000 Einwohner. 167 144 Straftaten wurden aufgeklärt. Damit betrug die Gesamtaufklärungsquote 57 Prozent. Hinsichtlich der einzelnen Straftatengruppen bestehen große Unterschiede bei der Aufklärungsquote. So lag die Aufklärungsquote bei vorsätzlichen Tötungsdelikten bei 95 Prozent und bei Diebstählen unter erschwerenden Umständen bei 18 Prozent. Die Gefährdung der sächsischen Bevölkerung 2011 lag 3,3 Prozent unter der durchschnittlichen Gefährdung der Bundesbürger insgesamt. Häufigkeitszahl Sachsen und Deutschland 9 000 8 000 7 000 Deutschland 6 000 0 2000 Sachsen 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Häufigkeitszahl und Aufklärungsquote Merkmal 2000 2005 2010 2011 Sachsen Häufigkeitszahl Aufklärungsquote (in Prozent) 7 815 55,4 7 406 6 972 7 083 58,6 57,3 56,9 Deutschland Häufigkeitszahl Aufklärungsquote (in Prozent) Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 4 | Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet 7 625 7 747 7 253 7 328 53,2 55,0 56,0 54,7 Bildquelle: Thorben Wengert/PIXELIO Kriminalität nach Kreisen Die Kriminalitätsbelastung in den Kreisfreien Städten war deutlich höher als in den Landkreisen. Leipzig erwies sich 2011 wie in den vergangenen Jahren als absoluter Kriminalitätsschwerpunkt mit einer Häufigkeitszahl von 12 379. In der Rangfolge der 38 bundesdeutschen Großstädte mit mehr als 200 000 Einwohnern nahm Leipzig den 10. Platz ein. Über der durchschnittlichen Häufigkeitszahl von Sachsen lagen auch die Städte Dresden, Chemnitz und der Landkreis Görlitz. Die Zahl der Straftaten je 100 000 Einwohner streute bei den anderen Landkreisen von 3 683 (Erzgebirgskreis) bis 6 123 (Nordsachsen). Häufigkeitszahl von Straftaten 2011 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Gebietsstand: 1. Januar 2012 Nordsachsen Leipzig, Stadt Bautzen Meißen Leipzig Görlitz Dresden, Stadt Mittelsachsen Zwickau Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Sächsische SchweizOsterzgebirge Straftaten je 100 000 Einwohner von ... bis unter ... unter 5 000 Vogtlandkreis 5 000 - 6 500 6 500 - 8 000 8 000 und mehr Kartengrundlage: Verwaltungsgrenzen, © GeoSN 2012 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet | 5 Tatverdächtigenbelastungszahl Die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) ist die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen unabhängig vom Wohnsitz bezogen auf 100 000 Einwohner der entsprechenden Personengruppe, jeweils ohne Kinder unter 8 Jahren in der jeweiligen Region. Sie gibt die polizeilich registrierte Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung oder einzelner Personengruppen wieder. Die Tatverdächtigenbelastungszahl dient neben der Häufigkeitszahl auch als Messzahl zur Beschreibung von Kriminalitätslage und –entwicklung der polizeilich registrierten Kriminalität. Tatverdächtigenbelastungszahl seit 2009 bei etwa 2 400 2011 wurden in Sachsen insgesamt 90 918 deutsche Tatverdächtige ermittelt, 16 257 Personen bzw. 15 Prozent weniger als 2000. Die Zahl der Kinder sank gegenüber 2000 um 58 Prozent, die der Jugendlichen um 63 Prozent und die der Heranwachsenden um 42 Prozent. In der Altersgruppe der Erwachsenen dagegen wurden 8 Prozent mehr registriert. In Sachsen betrug 2011 die Tatverdächtigenbelastungszahl der deutschen Bevölkerung ab 8 Jahren 2 406. Seit der politischen Wende stieg sie bis 2003 auf den Höchststand von 2 887 und nahm in den Folgejahren kontinuierlich ab. Seit 2009 besteht in etwa das gegenwärtige Niveau. Unter 100 000 Einwohnern im Alter ab 8 Jahren wurden in der sächsischen deutschen Bevölkerung mehr Tatverdächtige ermittelt als im Tatverdächtigenbelastungszahl der deutschen Bevölkerung Personengruppe 2000 2005 2010 2011 Sachsen Deutsche Kinder (ab 8 Jahre) 2 844 2 410 1 972 1 992 Deutsche Jugendliche 7 830 6 862 7 714 7 350 Deutsche Heranwachsende 7 169 7 712 7 015 7 264 Deutsche Erwachsene Deutsche Bevölkerung insgesamt (ab 8 Jahre) 1 762 2 149 2 116 2 147 2 578 2 638 2 407 2 406 Deutschland1) Deutsche Kinder (ab 8 Jahre) 2 274 1 815 1 716 1 612 Deutsche Jugendliche 7 258 6 744 6 511 6 058 Deutsche Heranwachsende 7 476 7 795 6 866 6 625 Deutsche Erwachsene Deutsche Bevölkerung insgesamt (ab 8 Jahre) 1 975 2 155 2 077 2 041 2 444 2 570 2 417 2 344 1) TVBZ sind ab 2009 aufgrund der "echten" Tatverdächtigenzählung nicht mit den Vorjahren vergleichbar. Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 6 | Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet Bildquelle: Thorben Wengert/PIXELIO Bundesdurchschnitt. Nur in den Jahren 2008 bis 2010 waren es weniger. Tatverdächtigenbelastung nach Kreisen Die Zahl der deutschen Tatverdächtigen war 2011 in den Kreisfreien Städten Leipzig und Dresden mit 16 827 und 15 593 deutlich am höchsten. Es folgten die Stadt Chemnitz mit 6 770, die Landkreise Zwickau mit 6 700 und Görlitz mit 6 465 deutschen Tatverdächtigen. In den Landkreisen Nordsachsen und Vogtlandkreis wurden die wenigsten deutschen Tatverdächtigen ermittelt, jeweils rund 4 800. Die Zahlen der Tatverdächtigen bezogen auf 100 000 Einwohner der Kreisfreien Städte und der Landkreise Görlitz und Nordsachsen belegten damit in der Rangfolge die vorderen Plätze. Sie lagen über der durchschnittlichen Tatverdächtigenbelastungszahl von Sachsen. Die höchste Tatverdächtigenbelastungszahl wurde in Leipzig mit 3 672 und die niedrigste im Erzgebirgskreis mit 1 669 verzeichnet. Tatverdächtigenbelastung der deutschen Bevölkerung im Alter ab 8 Jahren 2011 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Gebietsstand: 1. Januar 2012 Nordsachsen Leipzig, Stadt Bautzen Meißen Leipzig Görlitz Dresden, Stadt Mittelsachsen Zwickau Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Sächsische SchweizOsterzgebirge Tatverdächtige je 100 000 Einwohner von ... bis unter ... unter 2 000 Vogtlandkreis 2 000 - 2 500 2 500 - 3 000 3 000 und mehr Kartengrundlage: Verwaltungsgrenzen, © GeoSN 2012 Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet | 7 Anklage- und Einstellungsquote Die Anklagequote misst den Anteil der von der Staatsanwaltschaft endgültig erledigten Ermittlungsverfahren, der durch eine Anklage im weiteren Sinne oder durch einen Strafbefehlsantrag beendet wurde. Die Einstellungsquote misst den Anteil der von der Staatsanwaltschaft endgültig erledigten Verfahren, der nicht an ein Strafgericht aus rechtlichen Gründen oder aus Opportunitätsgründen weitergegeben wurde. Anklage– und Einstellungsquoten beschreiben die Erledigungspraxis der Staatsanwaltschaften bzw. die Reaktion der Ermittlungsbehörde auf die ihr bekannt gewordene Kriminalität. 31 Prozent der Ermittlungsverfahren endeten 2011 mit einer Anklage oder einem Strafbefehlsantrag 2011 wurden in Sachsen 194 815 Ermittlungsverfahren endgültig erledigt. Das waren im Vergleich zu 2000 gut 13 Prozent weniger Verfahren. Die Erledigung geschieht durch Anklage, Strafbefehlsantrag, Antrag auf besonderes Verfahren, Verweisung auf den Weg der Privatklage oder Abgabe an eine Verwaltungsbehörde als Ordnungswidrigkeit. Zu den von der Staatsanwaltschaft endgültig erledigten Verfahren kamen noch 19 938 Verfahren, die vorläufig eingestellt, durch Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft, in Verbindung mit einer anderen Sache oder „anderweitig“ erledigt wurden. 31 Prozent der endgültig von der Staatsanwaltschaft erledigten Ermittlungsverfahren wurden 2011 vor ein Strafgericht gebracht, 15,9 Prozent durch Erledigung von Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft 2011 in Prozent 10,0 29,9 14,6 Einstellung wegen mangelnden Tatverdachts bzw. Schuldunfähigkeit des Beschuldigten Opportunitätseinstellung z. B. bei geringfügigen Straftaten 194 815 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls Anklage, Antrag auf besonderes Verfahren 15,9 29,6 Strafbefehlsantrag und weitere 14,6 Prozent durch Anklage, darunter 0,1 Prozent durch Antrag auf ein besonderes Verfahren (hauptsächlich vereinfachtes Jugendverfahren). 8 | Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet Abgabe an Verwaltungsbehörde oder Verweis auf Privatklage Die jährliche Anklagequote von Sachsen war seit 2000 stets höher als die von Deutschland. 2011 war eine Differenz von 4,1 Prozentpunkten zu verzeichnen. Bildquelle: Michael Grabscheit/PIXELIO 60 Prozent der Ermittlungsverfahren waren 2011 Einstellungen Anklage– und Einstellungsquoten werden durch die Struktur der registrierten Kriminalität und durch die Aufklärungsarbeit der Polizei beeinflusst. Ebenso sind die Ermessensentscheidungen der Staatsanwaltschaften bei der Strafverfolgung insbesondere von geringfügigen Straftaten ein wesentlicher Faktor. 2011 wurden in Sachsen 60 Prozent der endgültig erledigten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren eingestellt, bei 29,9 Prozent wegen mangelnden Tatverdachts bzw. Schuldunfähigkeit des Beschuldigten, 25,2 Prozent aus Opportunitätsgründen ohne Auflagen und weitere 4,3 Prozent mit Auflagen. Die sächsische Einstellungsquote 2011 war im Vergleich zu Deutschland um 3,6 Prozentpunkte geringer. Auch in den zurückliegenden Jahren wurde für Sachsen eine geringere Einstellungsquote errechnet. Anklage- und Einstellungsquote und endgültig erledigte Ermittlungsverfahren Merkmal 2000 2005 2010 2011 Sachsen Endgültig erledigte Ermittlungsverfahren 225 080 233 278 188 075 194 815 Anklagequote (in Prozent) 31,9 29,0 30,6 30,5 Einstellungsquote (in Prozent) 58,2 62,1 Deutschland 58,8 59,5 Endgültig erledigte Ermittlungsverfahren 3 939 479 4 313 813 4 009 326 4 090 873 Anklagequote (in Prozent) 30,7 28,7 27,0 26,4 Einstellungsquote (in Prozent) 60,0 61,8 62,4 63,1 Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet | 9 Verurteilungsquote Die Verurteilungsquote gibt an, welcher Anteil der Personen, gegen die ein Strafoder Straf befehlsverfahren beendet wurde (Abgeurteilte), verurteilt werden. Der Indikator beschreibt die Bewertung der gerichtlich registrierten Kriminalität durch die Strafgerichte. Die Verurteilungsquote korrespondiert mit dem Anteil der strafgerichtlichen Verfahrenseinstellungen und der Freisprüche. 79 Prozent der Angeklagten wurden verurteilt Vor den sächsischen Gerichten hatten sich 2011 insgesamt 55 422 Personen wegen eines Verbrechens oder Vergehens zu verantworten. Die Strafverfahren endeten für 43 762 Personen mit einer rechtskräftigen Verurteilung. Die Verurteilungsquote lag bei 79 Prozent. Bei 11 660 abgeurteilten Personen wurden die Strafverfahren durch eine andere Entscheidung abgeschlossen. 17 Prozent der Strafverfahren wurden eingestellt und bei 4 Prozent entschieden die Gerichte auf Freispruch. Im Vergleich zu 2000 sank die Zahl der Abgeurteilten um ein Fünftel und die Zahl der Verurteilten um ein Viertel. 2000 wurden 11 Prozent der Verfahren eingestellt und bei 4 Prozent waren es Freisprüche. Die Verurteilungsquote betrug im Jahr 2000 85 Prozent und sank bis 2006 auf 79 Prozent. Seitdem liegt sie unterhalb der 80 ProzentMarke. Der niedrigste Wert wurde 2009 mit 77 Prozent verzeichnet. In den letzten Jahren bewegte sich die Verurteilungsquote von Sachsen etwas unterhalb des Niveaus von Deutschland. Strafmündige Tatverdächtige, Abgeurteilte und Verurteilte 1) Tausend Personen 125 100 75 50 Strafmündige Tatverdächtige 25 Abgeurteilte Verurteilte 0 2000 2005 2010 2011 1) ohne Straftaten im Straßenverkehr Ein Drittel der Tatverdächtigen wird verurteilt Der Vergleich von Tatverdächtigen- und Verurteiltenzahlen beschreibt den Prozess der Ausfilterung bzw. Bewertung von Kriminali- 10 | Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet tät vom polizeilichen Tatverdacht bis hin zur strafgerichtlichen Verurteilung. Nur eine Minderheit der polizeilichen Tatverdächtigen wird von den Gerichten verurteilt. Ohne Einbeziehung der Straftaten im Straßenverkehr bezo- Bildquelle: Gerd Altmann/PIXELIO gen auf strafmündige Tatverdächtige lag die entsprechende Relation für Sachsen 2011 bei 36 Prozent, für Deutschland bei 31 Prozent. Seit 2000 schwankt die Relation von Tatverdächtigen und Verurteilten in Sachsen zwischen 29 Prozent und 36 Prozent. Tatverdächtige mit schwereren Straftaten werden eher vor Gericht gestellt und verurteilt. Dabei wird die Straftat von der Polizei so registriert, wie sie sich der Polizei darstellt oder ihr dargestellt wird. Es kann sich im Verlauf der Strafverfolgung ein versuchter Mord als schwere Körperverletzung, aber auch ein Unfall als Tötungsdelikt vor Gericht herausstellen. Verurteilungsquote und Anteil der Verurteilten an Tatverdächtigen Merkmal 2000 2005 2010 2011 Sachsen 84,9 79,9 77,8 79,0 Abgeurteilte 69 470 66 483 55 036 55 422 Verurteilte 58 991 53 131 42 802 43 762 40 385 39 753 33 857 35 232 124 612 115 289 99 222 99 006 34,5 34,1 35,6 Verurteilungsquote (in Prozent) Verurteilte (ohne Straftaten im Straßenverkehr) Strafmündige Tatverdächtige Anteil der Verurteilten (ohne Straftaten im Straßenverkehr) an den Tatverdächtigen (in Prozent) 32,4 Deutschland1) 80,7 80,9 79,9 80,5 Abgeurteilte 908 261 964 754 1 018 006 1 003 458 Verurteilte 732 733 780 659 813 266 807 815 Verurteilte (ohne Straftaten im Straßenverkehr) 522 839 591 357 638 708 635 614 2 140 538 2 210 012 2 060 843 2 027 243 24,4 26,8 31,0 31,4 Verurteilungsquote (in Prozent) Strafmündige Tatverdächtige Anteil der Verurteilten (ohne Straftaten im Straßenverkehr) an den Tatverdächtigen (in Prozent) 1) Seit 2007 erfolgt die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik flächendeckend. Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet | 11 Ausländeranteil der Verurteilten Der Ausländeranteil wird durch das prozentuale Verhältnis der verurteilten Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit an den Verurteilten insgesamt ermittelt. Der Indikator spielt in der öffentlichen und politischen Diskussion um Ausländerkriminalität und Integration eine große Rolle. Ausländeranteil der Verurteilten 2011 bei 11 Prozent In Sachsen hatten 2011 insgesamt 4 663 Verurteilte keine deutsche Staatsbürgerschaft. Damit betrug der Ausländeranteil an den Verurteilten 11 Prozent. Der Bevölkerungsanteil der strafmündigen Ausländer lag bei 3 Prozent. Ein direkter Vergleich der Ausländeranteile der Verurteilten und der Gesamtbevölkerung ist nicht vertretbar. In der Gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik werden alle Personen erfasst, gegen die ein Strafverfahren durchgeführt wurde, auch nicht gemeldete Personen. Sowohl Wohnort als auch Aufenthaltsstatus werden nicht bei der Staatsanwaltschaft bzw. beim Strafgericht erhoben. Dagegen ist die Zahl der ausländischen Touristen, Durchreisenden oder sich in Sachsen illegal Aufhaltenden nicht in der Bevölkerungsstatistik enthalten. Im Vergleich zu Deutschland 2011 war der Ausländeranteil der Verurteilten in Sachsen um 11 Prozentpunkte niedriger. Besonders auffällig in strafrechtlicher Sicht ist die Altersgruppe der 14- bis unter 25-Jährigen. Gegenüber Deutschland war auch der Ausländeranteil der Verurteilten Prozent 25 20 15 10 Sachsen 5 Deutschland 0 2000 12 | Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet 2005 2010 2011 Ausländerspezifische Straftaten Zu den ausländerspezifischen Straftaten gehören Verstöße gegen das Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetz, die fast ausschließlich durch Ausländer begangen wurden. 647 verurteilte Ausländer standen 2011 wegen Straftaten nach dem Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetz in Sachsen vor Gericht. Entsprechend lag der Ausländeranteil an diesen Delikten bei 98 Prozent. Auffällig ist auch der hohe Ausländeranteil Anteil der unter 25-jährigen ausländischen Verurteilten 2011 in Sachsen niedriger, um fast 6 Prozentpunkte. In Sachsen betrug bei den ausländischen Verurteilten der Anteil dieser Altersgruppe 22 Prozent, während bei den deutschen der Anteil bei 32 Prozent lag. Somit war bei den Verurteilungen der Anteil der Ausländer bei den unter 25-Jährigen um 10 Prozentpunkte geringer als der der Deutschen. bei Urkundenfälschung mit 20 Prozent, der oft im Zusammenhang mit dem Wunsch steht, sich eine Grundlage für einen Aufenthalt in Deutschland zu verschaffen. Überdurchschnittliche hohe Ausländeranteile sind 2011 auch bei Mord und Totschlag mit 33 Prozent und schweren Diebstahl mit 22 Prozent zu verzeichnen. Von den ausländischen Verurteilten wegen Raub und Erpressung sowie räuberischem Angriff auf Kraftfahrer waren 45 Prozent unter 25 Jahre. Ausländische Verurteilte 2011 nach ausgewählten Straftaten Sachsen ausländische Verurteilte Straftatengruppe insgesamt darunter unter 25 Jahren Deutschland Ausländeranteil an den Verurteilten Anteil an den Straftaten von Ausländern insgesamt % Personen ausländische Verurteilte insgesamt darunter unter 25 Jahren Ausländeranteil an den Verurteilten Anteil an den Straftaten von Ausländern insgesamt % Personen 4 663 21,9 10,7 100 177 575 27,8 22,0 100 Straftaten im Straßenverkehr 617 13,3 7,2 13,2 30 654 19,2 17,8 17,3 Betrug 598 20,2 5,2 12,8 18 182 17,4 18,4 10,2 Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz 485 23,3 98,0 10,4 7 289 19,2 96,6 4,1 Schwerer Diebstahl 304 30,3 22,5 6,5 7 659 42,2 30,3 4,3 Körperverletzung (einschließlich gefährliche und schwere) 281 30,6 7,1 6,0 16 334 46,2 21,2 9,2 Urkundenfälschung 162 19,8 19,5 3,5 5 691 22,9 32,4 3,2 Asylverfahrensgesetz 162 35,2 100 3,5 956 36,6 99,7 0,5 Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz 147 18,4 8,0 3,2 11 072 30,7 20,0 6,2 Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 53 45,3 9,2 1,1 2 807 69,1 27,6 1,6 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 12 16,7 3,7 0,3 1 161 30,3 16,9 0,7 6 16,7 33,3 0,1 187 26,2 32,8 0,1 Straftaten insgesamt darunter Mord und Totschlag Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet | 13 Verurteiltenziffer Die Verurteiltenziffer misst die gerichtlich registrierte Kriminalitätsbelastung der deutschen Bevölkerung. Sie bezieht die Verurteiltenzahlen auf 100 000 deutsche strafmündige Einwohner. Anstieg der Verurteiltenziffer der Jugendlichen seit 2000 um 15 Prozent Die Verurteiltenziffer 2011 lag in Sachsen bei 1 088 deutschen Verurteilten je 100 000 deutsche strafmündige Einwohner. Sie ging gegenüber 2000 um 7 Prozent zurück. Den tiefsten Stand seit Mitte der 1990er Jahre erreichte sie 2010 mit 1 066. Wie in den letzten Jahren ergab sich eine deutlich höhere Verurteiltenziffer 2011 bei der Bevölkerungsgruppe der Heranwachsenden. Sie war mit 3 644 um das 2,7-Fache höher als bei den Verurteiltenkennziffer nach Personengruppen Personen 5 000 4 000 3 000 Insgesamt 2 000 Jugendliche Heranwachsende 1 000 Erwachsene 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 14 | Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet 2009 2010 2011 Bildquelle: S. Hofschläger/PIXELIO Erwachsenen und um das 1,2-Fache als bei den Jugendlichen. Gegenüber 2000 erhöhte sie sich um 3 Prozent. Ein deutlicher Anstieg der Verurteiltenziffer ist im gleichen Zeitraum bei den Jugendlichen um 15 Prozent zu verzeichnen, bei den Erwachsenen nahm sie um 4 Prozent ab. Dagegen ging in Deutschland die gerichtlich registrierte Kriminalität der drei Bevölkerungsgruppen im Vergleich zu 2000 zurück, bei den Heranwachsenden sogar um 14 Prozent. Bei der Beurteilung der sächsischen Verurteiltenziffer ist zu beachten, dass es sich bei den Verurteilten nicht ausschließlich um Einwohner von Sachsen handeln muss. Auch Touristen oder Pendler, die eine Straftat in Sachsen begangen haben, werden erfasst. Nur bei Jugendstrafverfahren liegt die Zuständigkeit in der Regel beim zuständigen Strafgericht des Wohnortes des Angeklagten. Verurteiltenkennziffer nach Personengruppen Personengruppe 2000 2005 2010 2011 Sachsen Insgesamt 1 176 1 219 1 066 1 088 Erwachsene 1 038 1 099 968 997 Heranwachsende 3 545 3 586 3 318 3 644 Jugendliche 1 415 1 332 1 637 1 628 988 969 davon Deutschland1) Insgesamt 1 055 1 125 davon Erwachsene 955 1 012 891 880 Heranwachsende 2 968 3 120 2 618 2 564 Jugendliche 1 521 1 662 1 557 1 446 1) Seit 2007 erfolgt die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik flächendeckend. Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet | 15 Straftatenstruktur der Verurteilten Die Struktur der gerichtlich registrierten Kriminalität wird durch die prozentuale Verteilung der Verurteilten auf Straftatengruppen beschrieben. Der Indikator veranschaulicht die Schwerpunkte der Straftaten und die Entwicklungstendenzen im Zeitverlauf. Über die Hälfte Vermögens- und Eigentumsdelikte Die Straftatenstruktur der gerichtlich registrierten Kriminalität unterscheidet sich von der polizeilichen Kriminalitätsstatistik. So macht sich eine deutliche Verschiebung der Anteile einzelner Straftatengruppen bemerkbar. Das liegt zum einen daran, dass die Straßenverkehrsdelikte in der Gerichtlichen Strafverfolgung mit erfasst sind. Zum an- deren gelangen viele der leichteren Straftaten wie z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Beleidigung nicht vor Gericht, da die Staatsanwaltschaft diese Verfahren einstellt oder auf den Privatklageweg Verurteilte nach Straftaten- und Altersgruppen 2011 Personen 9 000 Übrige Straftaten 8 000 Straftaten nach anderen Bundesund Landesgrenzen 7 000 6 000 5 000 Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr 4 000 3 000 Straftaten im Straßenverkehr 2 000 Diebstahl und Unterschlagung 1 000 0 14-18 18-21 21-25 25-30 30-40 40-50 50 und mehr Alter von … bis unter … Jahren 16 | Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte Verurteilte nach Straftatengruppen 2011 Straftatengruppe Anzahl Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr 6 201 Diebstahl und Unterschlagung 8 294 Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte 13 889 Straftaten im Straßenverkehr 8 530 Straftaten nach anderen Bundesund Landesgesetzen 4 844 darunter Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz Übrige Straftaten Insgesamt 1 842 2 004 43 762 verweist. Durch die Methodik der Gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik wird diese Verschiebung zu den schwereren Straftaten noch verstärkt, da von mehreren Straftaten jeweils nur die schwerste ausgewertet wird. 2011 erfolgten in Sachsen mehr als die Hälfte (52 Prozent) der Verurteilungen wegen Vermögens- und Eigentumsdelikten, davon 32 Prozent wegen „Anderer Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte“, 19 Prozent wegen Diebstahl und Unterschlagung sowie 1 Prozent wegen Raub und Erpressung, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer. Der Anteil der Verurteilungen wegen Straßenverkehrsdelikten betrug 19 Prozent, wegen Straftaten gegen die Person 14 Prozent sowie wegen Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (außer Strafgesetzbuch und Straßenverkehrsgesetz) 11 Prozent. Sowohl in Deutschland als auch in Sachsen nahm der Anteil der Straftatengruppe „Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte“ seit 2000 kontinuierlich zu, insbesondere von Be- trug und Untreue. Dagegen ist die Entwicklung des Anteils der Straßenverkehrsdelikte und der Straftaten nach anderen Bundesund Landesgesetzen (z. B. Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Abgabenordnung) im Vergleich zu 2000 rückläufig. Auffällig ist in Sachsen der Rückgang des Anteils der Straftaten im Straßenverkehr um 12 Prozentpunkte. Anteile der Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz in Sachsen um 3 Prozentpunkte geringer als bundesweit Unterschiede in der Straftatenstruktur von Deutschland und Sachsen sind sehr oft von der polizeilichen Präsenz abhängig. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sind typische Kontrolldelikte. Diese Straftaten werden erst durch Kontrollen von Polizei oder Sicherheitspersonal festgestellt. Das genaue Ausmaß der Rauschgiftkriminalität lässt sich nicht ermitteln. So kann es durch stärkere Kontrollen zu einer erhöhten Anzahl festgestellter Straftaten kommen bzw. infolge seltener Kontrollen zu einer geringeren. In Sachsen betrug 2011 der Anteil der Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz 4,2 Prozent, 2000 waren es 1,6 Prozent. Dagegen wurde in Deutschland seit 2000 stets ein Wert über 6 Prozent erreicht (2011: 6,9 Prozent). Verurteilte nach Straftatengruppen (in Prozent) Straftatengruppe 2000 2005 2010 2011 Sachsen Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr 11,4 13,4 15,2 14,2 Diebstahl und Unterschlagung 16,8 19,1 18,2 19,0 Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte 15,7 25,9 30,7 31,7 Straftaten im Straßenverkehr 31,5 25,2 20,9 19,5 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen 20,4 12,2 10,0 11,1 4,1 4,2 5,0 4,6 100 100 100 Übrige Straftaten Insgesamt 100 Deutschland1) Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr 11,9 14,2 16,1 15,8 Diebstahl und Unterschlagung 20,5 18,5 17,8 17,9 Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte 19,5 24,9 27,1 27,2 Straftaten im Straßenverkehr 28,6 24,2 21,5 21,3 Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen 14,4 13,2 12,6 12,9 Übrige Straftaten Insgesamt 5,1 5,0 5,0 4,8 100 100 100 100 1) Seit 2007 erfolgt die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik flächendeckend. Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet | 17 Sanktionierungspraxis nach Jugendstrafrecht Für Jugendliche und nach Jugendstrafrecht verurteilte Heranwachsende sieht das vom Erziehungsgedanken beherrschte Jugendstrafrecht spezielle Sanktionen vor: Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel sowie Jugendstrafe mit und ohne Bewährung. Der Indikator stellt die Anwendung der jugendstrafrechtlichen Sanktionen dar und bildet die Einbeziehung von Heranwachsenden in das Jugendstrafrecht ab. Sanktionen des Jugendgerichtsgesetzes Die mildeste formelle Sanktion des Jugendstrafrechts sind die Erziehungsmaßregeln. Dazu gehören die Erteilung von Weisungen zur Lebensführung oder Anordnung von Erziehungshilfen. Die Zuchtmittel haben einen ahnenden Charakter und sollen bei dem Jugendlichen das Bewusstsein schärfen, dass er für die von ihm begangene Straftat einzustehen hat. Zu den Zuchtmitteln gehören die Verwarnung, die Erteilung von Geld- und Arbeitsauflagen und der Jugendarrest bis zu vier Wochen. Mehrere Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel können vom Jugendrichter nebeneinander angeordnet werden. Die Jugendstrafe ist die einzige echte Kriminalstrafe mit einer Dauer zwischen 6 Monaten und höchstens 10 Jahren. Sie wird nur verhängt, Verhängte Zuchtmittel nach ausgewählten Sanktionen in Prozent 2011 2011 2000 2000 11,0 8,9 8,9 15,3 12,2 Arbeitsleistung andere Auflagen Arbeitsleistung 55,7 55,7 Verwarnung andere Auflagen 16,9 20,1 18 | Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet 59,8 59,8 Jugendarrest Verwarnung Jugendarrest wenn Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist. Sanktionen nach Jugendstrafrecht (in Prozent) Merkmal 2000 2005 2010 2011 Sachsen Gegen jeden vierten Verurteilten wurde Jugendstrafe verhängt 2011 wurden in Sachsen 3 468 Personen nach Jugendstrafrecht verurteilt. Davon waren 54 Prozent Heranwachsende und 46 Prozent Jugendliche. Gegen 25 Prozent der nach Jugendstrafrecht Verurteilten wurde eine Jugendstrafe verhängt, wovon knapp zwei Drittel zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die zahlenmäßig häufigste formelle Sanktion nach dem Jugendstrafrecht sind die Zuchtmittel. Als schwerste Sanktion wurde sie gegen 63 Prozent der Verurteilten verhängt. Erziehungsmaßregeln wurden in 11 Prozent der Verurteilten ausgesprochen, 2000 waren Sanktionen nach Jugendstrafrecht 2011 Merkmal Jugendstrafe Anzahl 880 davon ohne Strafaussetzung mit Strafaussetzung Zuchtmittel Erziehungsmaßnahme Insgesamt 315 Jugendstrafe darunter ohne Strafaussetzung Zuchtmittel Erziehungsmaßregeln Insgesamt 386 3 468 davon Jugendliche 1 594 Heranwachsende 1 874 26,1 26,0 7,7 9,0 9,4 25,4 9,1 69,8 68,2 64,8 63,5 3,5 5,7 9,2 11,1 100 100 100 100 15,9 15,8 Deutschland1) Jugendstrafe 18,9 darunter ohne Strafaussetzung Zuchtmittel Erziehungsmaßregeln Insgesamt 15,6 11,8 6,1 5,9 6,1 74,5 77,4 75,0 74,1 6,6 7,0 9,1 10,1 100 100 100 100 1) Seit 2007 erfolgt die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik flächendeckend. es nur 4 Prozent. Auffällig im Vergleich mit Deutschland seit dem Jahr 2000 ist der größere Anteil von verhängten Jugendstrafen in Sachsen. Dagegen ist der Anteil der verhängten Zuchtmittel als schwerste Strafe wesentlich geringer. 2011 wurde in Deutschland nur jeder sechste Verurteilte mit Jugendstrafe sanktioniert. 565 2 202 26,7 Bei den Zuchtmitteln überwiegt die Arbeitsleistung Von allen verhängten Zuchtmitteln 2011 waren 60 Prozent Arbeitsleistungen und 11 Prozent Jugendarrest. Andere Auflagen (z. B. Geldleistungen an gemeinnützige Vereine) machten 17 Prozent und Verwarnungen 12 Prozent aus. Praxis der Einbeziehung Heranwachsender in Jugendstrafrecht sehr unterschiedlich In Sachsen betrug 2011 der Anteil der nach Jugendstrafrecht verurteilten Heranwachsenden 47 Prozent, bis 2001 waren es nur unter 40 Prozent. Seitdem schwankt dieser Anteil zwischen 47 und 51 Prozent. Dagegen lag deutschlandweit die Anwendungsquote des Jugendstrafrechts für Heranwachsende in den letzten fünf Jahren immer über 60 Prozent. 2011 betrug sie für Deutschland 67 Prozent. Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet | 19 Sanktionierungspraxis nach allgemeinem Strafrecht Hauptstrafen des allgemeinen Strafrechts sind Geldstrafe und Freiheitsstrafe mit oder ohne Strafaussetzung zur Bewährung. Der Indikator beschreibt die Anwendungspraxis der unterschiedlichen formellen Sanktionen nach allgemeinem Strafrecht. Die Aussetzungsquote beziffert den Anteil der zur Bewährung ausgesetzten an allen verhängten Freiheitsstrafen. Gegen jeden sechsten Verurteilten wurde Freiheitsstrafe verhängt 2011 wurden in Sachsen 40 294 Personen nach allgemeinem Strafrecht verurteilt. Davon erhielten 6 292 Personen bzw. 16 Prozent eine Freiheitsstrafe. Bei 4 262 wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Das waren gut zwei Drittel der verhängten Freiheitsstrafen. Die Aussetzungsquote verringerte sich von 73,4 Prozent in 2000 kontinuierlich in den Folgejahren auf 67,7 Prozent in 2011. Die Entwicklung der Aussetzungsquote der Freiheitsstrafe in Sachsen und Deutschland ist gegenläufig. Während sie im Vergleich zu 2000 in Sachsen um 5,7 Prozentpunkte abnahm, stieg sie in Deutschland um 2,5 Prozentpunkte. 2011 wurden mit 47,6 Prozent am häufigsten Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten verhängt. Weitere 27,3 Prozent erhielten eine Freiheitsstrafe mit einer Dauer von mehr als 6 Mo- Zu Geldstrafen Verurteilte 2011 nach Zahl und Höhe der Tagessätze Personen 16 000 14 000 12 000 10 000 8 000 Höhe der Tagessätze in € 6 000 4 000 bis 10 2 000 10 bis 25 über 25 0 5 bis 15 20 | Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet 16 bis 30 31 bis 90 90 und mehr Zahl der Tagessätze 34 002 Personen mit einer Geldstrafe sanktioniert Die Geldstrafe ist die häufigste verhängte Strafe. 84 Prozent der nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten 2011 erhielten als schwerste Sanktion eine Geldstrafe. Sie wird in der Regel in einem Strafbefehlsverfahren ohne mündliche Verhandlung verhängt. Die Geldstrafe tritt bei den einzelnen Straftatengruppen unterschiedlich häufig auf. Vor allem Verurteilte wegen Straßenverkehrsdelikten, leichten und mittelschweren Delikten der klassischen Kriminalität und Umweltstraftaten werden mit einer Geldstrafe belegt. Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt. Die Höhe der Geldstrafe beträgt in der Regel mindestens fünf bis höchstens 360 volle Tagessätze. Bei der Festsetzung der Höhe eines Tagessatzes werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters berücksichtigt. naten bis 1 Jahr, 18 Prozent mit einer Dauer von mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre. In 6,9 Prozent der Fälle wurde eine Freiheitsstrafe zwischen 2 und 15 Jahren festgesetzt. Zu lebenslanger Freiheitsstrafe wurden 6 Personen verurteilt. Sanktionen nach allgemeinem Strafrecht 2011 Merkmal Freiheitsstrafe Anzahl 6 292 davon ohne Strafaussetzung mit Strafaussetzung 2 030 4 262 Geldstrafe 34 002 Insgesamt 40 294 davon Erwachsene Heranwachsende 38 203 2 091 2011 wurde 34 002 Personen als schwerste Sanktion eine Geldstrafe auferlegt. 6 Prozent aller verhängten Geldstrafen umfassten mehr als 90 Tagessätze. Die Verurteilungspraxis in Sachsen wie auch in Deutschland zeigt seit 2000 ein leichtes Zurückdrängen der Freiheitsstrafe zugunsten der Geldstrafe. Sanktionen nach allgemeinem Strafrecht und Aussetzungsquote (in Prozent) Merkmal 2000 2005 2010 2011 Sachsen Freiheitsstrafe 18,4 18,0 16,2 4,9 5,5 5,0 5,0 Geldstrafe 81,6 82,0 83,8 84,4 Insgesamt 100 100 100 100 Aussetzungsquote 73,4 69,6 69,2 67,7 18,4 17,9 darunter ohne Strafaussetzung 15,6 Deutschland1) Freiheitsstrafe darunter ohne Strafaussetzung 19,6 19,0 6,3 5,6 5,3 5,3 Geldstrafe 80,3 81,0 81,6 82,1 Insgesamt 100 100 100 100 Aussetzungsquote 67,6 70,4 71,0 70,1 1) Seit 2007 erfolgt die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik flächendeckend. Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet | 21 Gefangenenrate Die Gefangenenrate ist die Zahl der Einsitzenden in Justizvollzugsanstalten bezogen auf 100 000 Einwohner. Sie ist eine wichtige Kennzahl für die Finanzwirtschaft. Der Justizvollzug beansprucht einen erheblichen Ausgabenanteil am Landeshaushalt. Die Veränderung der Gefangenenrate über die Zeit gilt zudem als Indikator für die Entwicklung der schweren Kriminalität. Gut 3 500 Gefangene in sächsischen Justizvollzugsanstalten Ende März 2012 befanden sich 3 538 Gefangene und Sicherungsverwahrte in den zehn sächsischen Justizvollzugsanstalten. Weitere 135 Häftlinge waren insbesondere wegen Hafturlaubs vorübergehend abwesend. Insgesamt 3 212 Männer und 326 Frauen saßen in den Vollzugsanstalten ein. Der Frauenanteil betrug 9,2 Prozent, ohne die Frauen aus Thüringen und Sachsen-Anhalt 5,4 Prozent. Während sich die Zahl der männlichen Gefangenen im Vergleich zu 2000 um 29 Prozent verringerte, stieg die Zahl der inhaftierten Frauen um 3 Prozent. (Ohne weibliche Gefangene aus Thüringen und Sachsen Anhalt) In den Jahren 2000 und 2001 betrug die Zahl der Gefangenen und Sicherungsverwahrten ohne die vorübergehend Abwesenden über 4 700, das war damit der bisherige Höchststand nach der politischen Wende. Im anschließenden Zeitraum bis 2010 ist ein Rückgang um mehr als ein Viertel auf etwas unterhalb von 3 500 zu verzeichnen. In den letzten zwei Jahren stagniert die Zahl leicht über diesem Wert. Gefangenenrate am 31. März 2000 bis 2012 120 100 80 60 40 Sachsen 20 Deutschland1) 0 2000 2005 2010 1) Für Deutschland sind keine Daten zum 31. März 2000 vorhanden. 22 | Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet 2011 2012 Bildquelle: Alexander Dreher/PIXELIO Länderübergreifende Zusammenarbeit im Justizvollzug Für den zentralen Justizvollzug für Frauen von Sachsen, Thüringen und bis Ende 2012 Sachsen-Anhalt war die Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Sachsen aufgrund einer gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung vom 20. November 2008 zuständig. Unter den Gefangenen der sächsischen Strafvollzugsstatistiken befanden sich Ende März 2012 insgesamt 142 Personen aus Thüringen und Sachsen-Anhalt. Gefangenenrate leicht ansteigend Für Sachsen ergab sich 2012 am Erhebungsstichtag eine Gefangenenrate von 89 Gefangenen je 100 000 Einwohner. In Deutschland lag die Gefangenenrate etwas niedriger bei 87. Bundesweit ist die Gefangenenrate seit 2003 rückläufig. Dieser Trend war auch in Sachsen bis 2010 zu beobachten. Im Jahr 2000 kamen auf 100 000 Einwohner 111 Gefangene, 2010 waren es 85. Seitdem ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Ebenso kooperieren die mitteldeutschen Länder bei der Sicherungsverwahrung der Männer. Die Sicherungsverwahrten von Sachsen werden seit 2009 in der Justizvollzugsanstalt Burg in Sachsen-Anhalt untergebracht und werden in der Statistik in Sachsen-Anhalt erhoben. Seit Anfang 2013 wird die Sicherungsverwahrung wieder in Sachsen in der Justizvollzugsanstalt Bautzen vollzogen. Gefangenenrate sowie Gefangene und Sicherungsverwahrte 2000 Merkmal Sachsen 2005 Deutschland Sachsen 2010 Deutschland Sachsen 2011 Deutschland Sachsen 2012 Deutschland Sachsen Deutschland Gefangenenrate 110,6 . 102,1 99,1 85,1 89,7 87,3 88,9 88,8 87,2 Gefangene und Sicherungsverwahrte insgesamt 4 932 . 4 385 81 791 3 549 73 406 3 623 72 679 3 673 71 334 Gefangene und Sicherungsverwahrte (ohne vorübergehend Abwesende) 4 721 . 4 307 80 410 3 489 72 052 3 555 71 200 3 538 67 671 Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet | 23 Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten Der Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten wird durch das prozentuale Verhältnis der tatsächlichen Belegung zur Belegungsfähigkeit ermittelt. Die Kennzahl liefert wichtige Informationen zur Planung von Modernisierungsmaßnahmen und Neubauten im Justizvollzug. Sächsische Justizvollzugsanstalten voll ausgelastet, aber nicht überbelegt In den sächsischen Justizvollzugsanstalten befanden sich Ende März 2012 insgesamt 3 673 Gefangene, darunter waren 135 Personen vorübergehend abwesend. Die 10 Vollzugsanstalten verfügten zum Erhebungstag über 3 785 Haftplätze, die somit zu 97 Prozent ausgelastet waren. Den geringsten Auslastungsgrad verzeichnet die Justizvollzugsanstalt Bautzen mit 82 Prozent, den höchsten die Justizvollzugsanstalt Zwickau mit 110 Prozent. Durch den Neubau einer großen Justizvollzugsanstalt in Dresden und der Jugendstrafanstalt in Regis-Breitingen sowie umfangreichen Sanierungsmaßnahmen wie z. B. in Leipzig und Görlitz wurden ausreichend Haftplätze geschaffen. Durch den gleichzeitigen Rückgang der Gefangenenzahlen hat sich die Auslastung in den letzten zehn Jahren etwas entspannt. Seit 31. März 2007 liegt der Auslastungsgrad unter 100 Prozent. Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten Merkmal 2000 2005 2010 2011 2012 Sachsen Auslastungsgrad (in Prozent)1) 129,0 104,5 92,4 97,3 97,0 Belegungsfähigkeit 3 826 4 197 3 840 3 723 3 785 Belegung (Einsitzende) 4 932 4 385 3 549 3 623 3 673 Strafgefangene/Sicherungsverwahrung 3 422 3 574 3 036 3 049 3 020 Untersuchungshaft 1 243 641 417 469 540 267 170 96 105 113 davon Sonstige Freiheitsentziehung Deutschland Auslastungsgrad (in Prozent)1) . 102,0 94,0 94,0 91,0 Belegungsfähigkeit . 80 297 78 450 77 669 78 161 Belegung (Einsitzende) . 81 791 73 406 72 679 71 334 Strafgefangene/Sicherungsverwahrung . 63 422 60 528 59 737 58 188 Untersuchungshaft . 15 776 11 167 11 174 11 457 Sonstige Freiheitsentziehung . 2 593 1 711 1 768 1 689 davon 1) zum Stichtag 31. März des Jahres 24 | Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet Belegungsfähigkeit, Belegung und Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten am 31. März 2012 Gebietsstand: 1. Januar 2012 Torgau 382 Leipzig (mit Krankenhaus) 516 504 379 99 Zeithain 98 395 382 97 Bautzen Görlitz Regis-Breitingen 363 314 Dresden Waldheim 87 805 408 370 848 302 247 82 209 199 95 105 91 Chemnitz Zwickau 240 249 104 jeweils am 31. März 2012: 165 181 110 Belegungsfähigkeit tatsächliche Belegung Auslastungsgrad in Prozent Kartengrundlage: Verwaltungsgrenzen, © GeoSN 2012 Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet | 25 Dauer der verhängten Freiheitsstrafen Die Dauer der verhängten Freiheitsstrafen ist ein Indikator für die Schwere der Straftat. Sie wird durch Art und Umstände der Straftat sowie das Vorleben des Täters bestimmt. Die Dauer der verhängten Freiheitsstrafen ist eine wichtige Planungsgröße für die Justizverwaltung. Zahl der verhängten Freiheitsstrafen seit 2006 rückläufig Ende März 2012 verbüßten in den sächsischen Justizvollzugsanstalten 2 547 Gefangene eine Freiheitsstrafe (weiterhin waren 113 Personen vorübergehend abwesend). Seit der politischen Wende stieg diese Zahl bis 2006 auf den Höchststand von 2 961 und entwickelte sich in den Folgejahren zurück. Strafgefangene nach der Dauer der verhängten Freiheitsstrafe Personen 3 000 2 500 2 000 Verhältnis von kürzeren zu längeren Haftstrafen liegt bei 2:1 Hinsichtlich der Höhe der verhängten Strafe bzw. der voraussichtlichen Strafdauer hat sich die Struktur im Justizvollzug seit 2000 nur unwesentlich verändert. Das Verhältnis von verhängten kürzeren Freiheitsstrafen mit einer Dauer bis zu zwei Jahren zu den längeren ist weitgehend konstant bei 2:1 geblieben. Dieses Verhältnis ist nicht nur in Sachsen zu Dauer der Freiheitsstrafe mehr als … bis ... 1 500 bis 9 Monate 9 Monate - 2 Jahre 1 000 500 2 Jahre - 5 Jahre 5 Jahre - 15 Jahre lebenslang 0 2000 26 | Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet 2005 2010 2011 2012 beobachten, sondern ist auch in Deutschland zu verzeichnen. In Sachsen lag am Erhebungsstichtag 2012 der Anteil der verhängten Freiheitsstrafen bis 9 Monate bei 41 Prozent. Während in Sachsen dieser Anteil seit 2000 um die 40 ProzentMarke schwankte, betrug er deutschlandweit 35 bis 37 Prozent. Dagegen waren die Anteile der verhängten längeren Freiheitsstrafen in Sachsen etwas niedriger als im gesamten Bundesgebiet. Die 93 Gefangenen mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe in Sachsen machten Ende März 2012 einen Anteil von 3 Prozent an allen Strafgefangenen aus. 11 Prozent der Strafgefangenen verbüßten Ende März 2012 eine Ersatzfreiheitsstrafe Während lange Haftstrafen die verfügbaren Plätze langfristig binden, belasten sehr kurze Haftstrafen den Justizvollzug. Sie erfordern einen überproportionalen hohen Verwaltungsaufwand. Bei den Ersatzfreiheitsstrafen handelt es sich oft um sehr kurze Strafen. Betroffen sind Straftäter, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden. Zahlt ein Verurteilter nicht, so kann an die Stelle der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe treten. Er muss dann seine Geldstrafe „absitzen“ oder entsprechend auch teilweise im Rahmen des Programms „Schwitzen statt Sitzen“ eine gemeinnützige Arbeit leisten. Damit wird der Justizhaushalt erheblich entlastet. Am 31. März 2012 waren Strafgefangene nach der Dauer der Freiheitsstrafe (in Prozent) Dauer der Freiheitsstrafe mehr als … bis ... 2000 2005 2010 2011 2012 Sachsen Bis 9 Monate 40,8 39,1 41,1 39,7 40,7 9 Monate - 2 Jahre 27,9 27,7 26,1 27,2 27,2 2 Jahre - 5 Jahre 20,4 21,8 23,5 24,1 22,9 5 Jahre - 15 Jahre 9,1 8,8 5,8 5,6 5,8 Lebenslang 1,8 2,6 3,4 3,4 3,5 Insgesamt 100 100 100 100 100 8,6 8,0 11,2 Deutschland 10,0 10,8 Bis 9 Monate 36,0 35,0 37,0 37,2 36,7 9 Monate - 2 Jahre 26,0 26,4 25,8 26,3 26,9 2 Jahre - 5 Jahre 24,0 24,5 23,5 23,3 23,5 5 Jahre - 15 Jahre 11,0 10,7 9,8 9,4 9,1 darunter Ersatzfreiheitsstrafe Lebenslang 3,0 3,3 3,8 3,8 3,9 Insgesamt 100 100 100 100 100 . 6,9 8,1 8,0 8,0 darunter Ersatzfreiheitsstrafe es in Sachsen 287 Personen, die die Möglichkeit des Abarbeitens der Strafe zur Haftvermeidung oder -verkürzung nicht oder nur teilweise nutzten. In den letzten zehn Jahren belief sich die Zahl jährlich zwischen 230 bis 300 Personen. Das entsprach einem Anteil zwischen 8 und 11 Prozent an den Strafgefangenen mit Freiheitsstrafe. Bundesweit war der Anteil in diesem Zeitraum etwas niedri- ger. Er lag zwischen 7 und 8 Prozent. Einfluss auf den Anteil haben sowohl die unterschiedliche Praxis bei der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit in den Bundesländern als auch die konjunkturelle Lage. Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet | 27 Glossar Abgeurteilte Abgeurteilte sind Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden oder Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Personen, gegen die andere Entscheidungen (unter anderem Freispruch) getroffen wurden. Bei der Aburteilung von Angeklagten, die in Tateinheit oder Tatmehrheit mehrere Strafvorschriften verletzt haben, wird in der Gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik nur der Straftatbestand statistisch erfasst, der nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Tateinheit liegt vor, wenn dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzt; das Gericht erkennt nur auf eine einzige Strafe. Tatmehrheit bedeutet, dass eine Person mehrere Straftaten begangen hat, die gleichzeitig abgeurteilt werden. Statt auf mehrere Freiheits- oder Geldstrafen wird auf eine Gesamtstrafe erkannt. Insbesondere bei verhängten Gesamtstrafen kann das nachgewiesene Strafmaß höher liegen, als dies die Strafbestimmungen für die statistisch erfasste schwerste Straftat vorsehen. Werden mehrere Straftaten der gleichen Person in mehreren Verfahren abgeurteilt, so wird der Angeklagte für jedes Strafverfahren gesondert gezählt. Allgemeines Strafrecht Das allgemeine Strafrecht wird gegen Erwachsene und zum Teil gegen Heranwachsende angewandt. Gegen Heranwachsende, die nach ihrer Persönlichkeitsentwicklung noch Jugendlichen gleichstehen, wird Jugendstrafrecht angewendet. Anklagequote Die Anklagequote bezeichnet den Anteil der von der Staatsanwaltschaft abschließend erledigten Ermittlungsverfahren gegen bekannte Tatverdächtige, die durch eine Anklage im weiteren Sinne abgeschlossen wurden. Als Anklagen im weiteren Sinne zählen die Anklagen vor dem Amts- oder Landgericht, die Strafbefehlsanträge sowie die Anträge auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren, im vereinfachten Jugendverfahren, auf Durchführung eines objektiven Verfahrens oder auf Eröffnung eines Sicherungsverfahrens. Nicht abschließend erledigte Ermittlungsverfahren, wie Abgaben an eine andere Staatsanwaltschaft, vorläufige Einstellungen, durch Verbindung mit einer anderen Sache oder „anderweitig“ erledigte Ermittlungsverfahren, bleiben bei der Berechnung der Anklagequote unberücksichtigt. Aufklärungsquote Die Aufklärungsquote bezeichnet den Anteil der aufgeklärten an allen polizeilich regist- 28 | Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet rierten Fällen. Eine Straftat gilt in der Polizeilichen Kriminalstatistik als aufgeklärt, wenn mindestens ein namentlich bekannter Tatverdächtiger ermittelt werden konnte. Eine Aufklärungsquote von über 100 Prozent kann zustande kommen, wenn im Berichtszeitraum Fälle aufgeklärt werden, die in den Vorjahren bekannt geworden sind. Auslastungsgrad Der Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten wird durch das prozentuale Verhältnis der tatsächlichen Belegung zur Belegungsfähigkeit ermittelt. Eine Quote von über 100 Prozent kann zustande kommen, wenn z. B. die einzelnen Hafträume überbelegt werden. Der Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten wurde zum Stichtag 31. März des jeweiligen Jahres berechnet. Die Belegungsfähigkeit gibt Auskunft über die Zahl der Haftplätze der Justizvollzuganstalten. Die tatsächliche Belegung entspricht der Zahl der Gefangenen und Sicherungsverwahrten einschließlich der vorübergehend Abwesenden. Erwachsene Erwachsene sind Personen, die zur Zeit der Tat mindestens 21 Jahre alt sind. Sie werden nach dem allgemeinen Strafrecht abgeurteilt. Ersatzfreiheitsstrafe Ist eine zu einer Geldstrafe verurteilte Person nicht willens oder nicht (mehr) in der Lage für den Betrag aufzukommen, wird eine verhängte und noch nicht beglichene Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt. Diese Strafe wird in einer Justizvollzugsanstalt vollzogen. Die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe in Tagen bemisst sich an der Zahl der verhängten Tagessätze der Geldstrafe. Die uneinbringliche Geldstrafe kann auch durch gemeinnützige Arbeit im Rahmen des Programms „Schwitzen statt Sitzen“ abgegolten werden. Erziehungsmaßregeln Erziehungsmaßregeln stellen die mildeste formelle (d. h. durch Urteil verhängte) Sanktion im Jugendstrafrecht dar. Zu den Erziehungsmaßregeln zählen die Erteilung von Weisungen, Erziehungsbeistandschaft und Heimerziehung. Weisungen sind Gebote und Verbote, die die Lebensführung der Jugendlichen regeln. Erziehungsbeistandschaft ist die Unterstützung der Sorgeberechtigten bei der Erziehung. Bei der Entscheidung auf Heimerziehung als Erziehungsmaßregel erfolgt die Unterbringung der Verurteilten in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform. Freiheitsstrafe Freiheitsstrafe ist eine Strafe nach allgemeinem Strafrecht. Diese Strafe ist eine zeitige Freiheitsstrafe, sofern die Strafvorschriften nicht lebenslange Freiheitsstrafe androhen. Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist 15 Jahre, das Mindestmaß ein Monat. Gefangene Gefangene sind Personen, denen auf Grund eines förmlichen Gesetzes unter Beachtung vorgeschriebener Formen durch richterliche Anordnung die Freiheit entzogen ist und die sich in einer Justizvollzugsanstalt befinden. Sie sind Untersuchungsgefangene, Strafgefangene, im Rahmen eines Auslieferungs-, Durchlieferungs- bzw. Abschiebungsverfahren zugeführte Gefangene oder Zivilhaftgefangene. Gefangenenrate Die Gefangenenrate ist die Zahl der Einsitzenden in Justizvollzugsanstalten bezogen auf 100 000 Einwohner. Zu den Einsitzenden zählen die Strafgefangenen, Untersuchungshaftgefangene, Gefangene mit sonstiger Freiheitsentziehung (u. a. Abschiebungs- und Auslieferungshaft) und Sicherungsverwahrten, einschließlich der vorübergehend Abwesenden. Die Gefangenenrate wurde zum Stichtag 31. März des jeweiligen Jahres berechnet. Geldstrafe Geldstrafe ist neben der Freiheitsstrafe die einzige formelle (durch Urteil verhängte) Sanktionsform im allgemeinen Strafrecht. Sie wird in Tagessätzen verhängt und liegt, je nach Schwere der Tat, zwischen mindestens fünf und höchstens 360 vollen Tagessätzen. Bei der Festsetzung der Höhe der Tagessätze sind die persönlichen und finanziellen Verhältnisse der Täter maßgeblich, nicht die Schwere der Tat. Gerichtliche Entscheidungen Nach Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft prüft das Gericht, ob der Angeschuldigte der ihm zur Last gelegten Tat hinreichend verdächtig ist. Außer durch Urteil können die Verfahren vor Gericht auch in anderer Weise erledigt werden. Die Eröffnung des Verfahrens kann vom Gericht abgelehnt werden, wenn z. B. Verfahrenshindernisse vorliegen, der Tatverdacht für die Verurteilung nicht ausreicht oder die Tat ist etwa aus Gründen von Notwehr nicht strafbar. Bei geringer Schuld des Täters kann das Gericht die Sache mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten einstellen. Gerichtlich registrierte Kriminalität Als gerichtlich registrierte Kriminalität wird die Gesamtheit der von der Justiz als Verbrechen oder Vergehen gewerteten Tathandlungen bezeichnet, die mit einer strafgerichtlichen Sanktion geahndet wurden. Die gerichtlich registrierte Kriminalität wird durch die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik beschrieben. Häufigkeitszahl Häufigkeitszahl ist die Zahl der jeweils innerhalb eines Jahres bekannt gewordenen und von der Polizei registrierten Straftaten bezogen auf 100 000 Einwohner in der jeweiligen Region. Sie drückt die durch Kriminalität verursachte Gefährdung aus. Ihre Aussagekraft wird dadurch beeinträchtigt, dass alle Personen, die nicht mit Hauptwohnsitz in der Region gemeldet sind, aber sich hier aufhalten (z. B. ausländische Touristen, Durchreisende, sich illegal Aufhaltende), in der Einwohnerzahl nicht enthalten sind. Straftaten, die von diesem Personenkreis begangen wurden, werden aber in der Polizeilichen Kriminalstatistik gezählt. Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet | 29 Hellfeld und Dunkelfeld Unter dem sogenannten „Hellfeld“ versteht man alle der Polizei bekannt gewordenen Straftaten. Das „Dunkelfeld“ bezeichnet die nicht registrierten Straftaten. Heranwachsende Heranwachsende sind Personen, die zum Zeitpunkt der Tat mindestens 18, aber noch nicht 21 Jahre alt sind. Wenn die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung der Umweltbedingungen ergibt, dass er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand oder es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt, ist die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende möglich. Jugendliche Jugendliche sind Personen, die zur Zeit der Tat mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Sie werden nach dem Jugendstrafrecht abgeurteilt. Jugendstrafe Jugendstrafe ist Freiheitsentzug in einer Jugendstrafanstalt. Der Richter verhängt Jugendstrafe, wenn wegen schädlicher Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgegangen sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist. Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre. Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach allgemeinem Strafrecht eine Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren angedroht ist, so ist das Höchstmaß zehn Jahre. Jugendstrafrecht Bei mit Strafe bedrohter Verfehlung von Jugendlichen und Heranwachsenden, sofern diese nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung Jugendlichen gleichstehen, werden die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) angewendet. Nach JGG vorgesehene Sanktionen sind Jugendstrafe, Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln. Justizvollzugsanstalten Justizvollzugsanstalten sind Einrichtungen der Justizverwaltungen zum Vollzug von Freiheits- und Jugendstrafe, Sicherungsverwahrung, Untersuchungs-, Abschiebungs- und Zivilhaft. Einrichtungen zum Maßregelvollzug bei psychisch kranken oder rauschmittelabhängigen Straftätern zählen nicht zu den Justizvollzugsanstalten. Opportunitätseinstellungen Ermittlungsverfahren müssen von der Staatsanwaltschaft aus rechtlichen Gründen eingestellt werden, wenn die Tat verjährt ist, der Beschuldigte nicht strafmündig ist, ein schuldhaftes Verhalten fehlt oder die Tat bzw. Täterschaft nicht nachgewiesen werden kann. Außerdem kann die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren einstellen, wenn die Schuld des Täters als gering zu betrachten ist und kein öffentliches Verfolgungsinteresse besteht (Opportunitätseinstellung). Eine Opportunitätseinstellung kann auch bei leichteren Delikten zur Vermeidung negativer sozialer Effekte für den Beschuldigten erfolgen, wenn das Ermittlungsverfahren selbst und gegebenenfalls erteilte Auflagen als ausreichend erachtet werden. Die gesetzlichen Vorschriften für Opportunitätseinstellungen sollen die Staatsanwaltschaften entlasten bzw. die Ermittlungsverfahren beschleunigen 30 | Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet und diese kostengünstiger machen. Inwieweit die Vorschriften angewendet werden, liegt zum Teil im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Polizeilich registrierte Kriminalität In der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landeskriminalamtes Sachsen werden die von der Polizei bearbeiteten Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche registriert. Nicht enthalten sind Ordnungswidrigkeiten, politisch motivierte Kriminalität (Staatsschutzdelikte) und Verkehrsdelikte. Die Statistik bildet ab, wie die Polizei nach Abschluss ihrer Ermittlung den Sachverhalt bewertet. Sicherungsverwahrung Sicherungsverwahrung ist eine zusätzliche Maßregel bei gemeingefährlichen Hangtätern, d. h. der Straftäter gelangt auch nach Strafverbüßung erst dann in Freiheit, wenn keine Gefahr erheblicher Straftaten mehr besteht. Staatsanwaltschaftliche Entscheidungen Nach Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob gegen einen Beschuldigten Anklage beim Strafgericht erhoben werden kann oder das Ermittlungsverfahren einzustellen ist. Eine Einstellung des Verfahrens erfolgt, wenn der Tatverdacht nicht hinreichend ist oder rechtliche Gründe der Strafverfolgung entgegenstehen. Ebenso kann das Verfahren eingestellt werden, wenn die Schuld des Täters gering ist (Opportunitätseinstellungen). Der Staatsanwaltschaft obliegt als Strafverfolgungsbehörde auch die Strafvollstreckung. Bei Anwendung des Jugendstrafrechts ist nicht die Staatsanwaltschaft, sondern der Jugendrichter die Vollstreckungsbehörde. Statistik der Staatsanwaltschaften Die Erhebung erstreckt sich auf Daten über Ermittlungsverfahren und über sonstige Tätigkeiten der Staatsanwaltschaften. In der Statistik werden Verfahren gezählt, auch die die nur der Staatsanwaltschaft bekannt geworden sind. Dabei ist es auch möglich, dass mehrere Taten in einem Verfahren verbunden wurden oder sich ein Verfahren gegen mehrere Tatverdächtige richtet, so dass die Zahl der erfassten Verfahren geringer ist als die der davon betroffenen Beschuldigten. Strafaussetzung zur Bewährung Das Gericht kann die Vollstreckung einer verhängten Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr (in bestimmten Fällen auch zwei Jahren) zur Bewährung aussetzen. Verstößt der Verurteilte gegen die Bewährungsauflagen oder wird erneut straffällig, kann die Strafaussetzung widerrufen werden, und der Verurteilte muss die restliche Strafe absitzen. Strafgefangene Personen, die rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe bzw. Jugendstrafe verurteilt worden sind und sich zu deren Verbüßung in einer Justizvollzugsanstalt befinden. Tatverdächtige Tatverdächtige sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) alle Personen, die nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen aufgrund ausreichender Anhaltspunkte verdächtig sind, eine rechtswidrige (Straf-) Tat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittä- ter, Anstifter und Gehilfen. In die Gesamtzahl der Tatverdächtigen fließen auch strafunmündige Kinder unter 14 Jahren mit ein. Ein Tatverdächtiger, für den im Berichtszeitraum mehrere Fälle der gleichen Straftat festgestellt wurden, wird in der PKS nur einmal gezählt („echte“ Tatverdächtigenzählung). Tatverdächtigenbelastungszahl Die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) ist die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen unabhängig vom Wohnsitz bezogen auf 100 000 Einwohner der entsprechenden Personengruppe, jeweils ohne Kinder unter 8 Jahren in der jeweiligen Region. Sie gibt die polizeilich registrierte Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung oder einzelner Personengruppen wieder. Die Problematik der TVBZ ergibt sich aus dem doppelten Dunkelfeld in der Bevölkerungsstatistik, in der ein Teil der ermittelten Tatverdächtigen nicht enthalten ist (vgl. Häufigkeitszahl), und in der Polizeilichen Kriminalstatistik. Über das Dunkelfeld nicht angezeigter Straftaten hinaus bleiben auch Täter der unaufgeklärten Fälle unberücksichtigt. Für die nichtdeutschen Tatverdächtigen in Deutschland wird keine Tatverdächtigenbelastungszahl berechnet. Untersuchungshaft Untersuchungshaft ist die aufgrund eines richterlichen Haftbefehls durchgeführte Inhaftierung des Beschuldigten in einer besonderen Abteilung der Justizvollzugsanstalt, um die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten und die spätere Vollstreckung einer Freiheitsentziehung sicherzustellen. Zuständig zur Anordnung der erforderlichen Vollzugsmaßnahmen ist der Richter. Vollzug von Freiheitsstrafe Freiheitsstrafe wird an rechtskräftig nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten in Justizvollzugsanstalten vollzogen. Statistisch erfasst werden auch nach Jugendstrafrecht Verurteilte, die gemäß § 92 Jugendgerichtsgesetz aus dem Jugendstrafvollzug ausgenommen sind. Vollzug von Jugendstrafe Jugendstrafe wird in Jugendstrafanstalten vollzogen. An einem Verurteilten, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich nicht für den Jugendstrafvollzug eignet, braucht die Strafe nicht in der Jugendanstalt vollzogen werden. Jugendstrafe, die nicht in der Jugendanstalt vollzogen wird, wird nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogen und auch dort statistisch erfasst. Hat der Verurteilte das 24. Lebensjahr vollendet, so soll die Jugendstrafe nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogen werden. Über die Ausnahme vom Jugendstrafvollzug entscheidet der Vollstreckungsleiter (Jugendrichter). Außerdem dürfen in der Jugendstrafanstalt an Verurteilten, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich für den Jugendstrafvollzug eignen, auch Freiheitsstrafen vollzogen werden, die nach allgemeinem Strafrecht verhängt worden sind. Verurteilte Verurteilte sind Angeklagte, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe verhängt wurde. Auch Verurteilte, deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln geahndet wurde, sind Teil dieser Gruppe. Verurteilt werden können nur Personen, die im Zeitpunkt der Tat strafmündig, das heißt 14 Jahre oder älter, waren. Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet | 31 Verurteiltenziffer Verurteiltenziffern beziehen die absoluten Verurteiltenzahlen auf je 100 000 Personen einer bestimmten Bevölkerungsgruppe. Verurteiltenziffern werden für die deutsche Bevölkerung berechnet, da diese (weitgehend vollständig) einwohnerrechtlich registriert ist. Dagegen stellen die in Sachsen gemeldeten Ausländer nur eine Teilmenge der nichtdeutschen Personen dar, die sich in Sachsen aufhalten. Die Zahl etwa der ausländischen Touristen oder der Illegalen ist nicht bekannt. Von der Strafverfolgungsstatistik werden aber auch in Sachsen nicht gemeldete Personen erfasst, sofern gegen sie hier ein Strafverfahren durchgeführt wurde. Vorübergehende Abwesenheit in Justizvollzugsanstalten Vorübergehende Abwesenheit liegt für die Dauer einer Überstellung, eines Aufenthaltes in einem Krankenhaus außerhalb des Vollzuges sowie eines Urlaubes und einer befristeten Unterbrechung vor. 32 | Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet Weitere Publikationen zum Thema: Gerichtliche Strafverfolgung im Freistaat Sachsen (B VI 1) Organisation, Personal und Geschäftsanfall bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Freistaat Sachsen (B VI 2) Strafvollzug im Freistaat Sachsen (B VI 3) Alle Statistischen Berichte können Sie kostenlos unter www.statistik.sachsen.de herunterladen. Herausgeber: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Redaktion: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Gestaltung und Satz: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Druck: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste Redaktionsschluss: Februar 2013 Bezug: Diese Druckschrift kann kostenfrei bezogen werden bei: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Hausanschrift: Macherstraße 63, 01917 Kamenz Postanschrift: Postfach 11 05, 01911 Kamenz Telefon: +49 3578 33-1424 Telefax: +49 3578 33-1499 E-Mail: [email protected] www.statistik.sachsen.de/shop Verteilerhinweis Diese Informationsschrift wird von der Sächsischen Staatsregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. 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