Indikatoren der registrierten Kriminalität [Download,*, 1,14 MB]

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STATISTISCHES
LANDESAMT
Statistisch betrachtet
Indikatoren der registrierten Kriminalität
Inhalt
Einleitung
Bewertungs- und Ausfilterungsprozess im Strafverfahren
Häufigkeitszahl und Aufklärungsquote
Tatverdächtigenbelastungszahl
Anklage– und Einstellungsquote
Verurteilungsquote
Ausländeranteil an den Verurteilten
Verurteiltenziffer
Straftatenstruktur der Verurteilten
Sanktionierungspraxis nach Jugendstrafrecht
Sanktionierungspraxis nach allgemeinem Strafrecht
Gefangenenrate
Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten
Dauer der verhängten Freiheitsstrafen
Glossar
Seite
1
2
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6
8
10
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14
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26
28
Einleitung
Das Bild der Öffentlichkeit über die Kriminalität wird vor allem durch aufsehenerregende Einzelfälle geprägt, insbesondere über spektakuläre Gewaltverbrechen wird in
den Medien ausführlich berichtet. Den größten Anteil haben jedoch nur die einfachen
bis mittelschweren Eigentums- und Vermögensstraftaten. Ziel der vorliegenden Publikation ist es, ein auf Indikatoren gestütztes kompaktes Lagebild der Kriminalität in
Sachsen zu erstellen. Einbezogen werden alle Abschnitte der Strafverfolgung: von der
polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Tätigkeit über die Aburteilung bis hin zum Strafvollzug. Die dargestellten Ergebnisse basieren auf verschiedenen amtlichen Statistiken des Statistischen Landesamtes bzw. Statistischen Bundesamtes und der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landeskriminalamtes Sachsen bzw.
des Bundeskriminalamtes.
Die aktuellen Informationen werden in einer komprimierten und einheitlichen Form
präsentiert. Bei der Darstellung von zeitlichen Entwicklungen wird vom Jahr 2000
ausgegangen. Grundsätzlich enthält jedes Thema eine anschauliche Beschreibung in
grafischer, tabellarischer und textlicher Form. Vorangestellte Informationen bieten
kurze methodische Erläuterungen. Ausführliche Erläuterungen und Definitionen
enthält das Glossar.
Die Veröffentlichung ist angelehnt an ausgewählte Indikatoren der Broschüre „Justiz
auf einen Blick“ des Statistischen Bundesamtes. Sie richtet sich vor allem an die
interessierte Öffentlichkeit, an Studierende sowie an Fachleute aus Politik und Wirtschaft, die sich einen schnellen Überblick über Strukturen und Entwicklungen der
sächsischen Strafrechtspflege im Vergleich mit Deutschland verschaffen wollen.
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Bewertungs- und Ausfilterungsprozess im
Strafverfahren
Möglichkeiten und Grenzen der Statistiken bei der Widerspiegelung der Kriminalitätswirklichkeit
Kriminalität ist im strafrechtlichen Sinne die
Summe der mit Strafe bedrohten Handlungen.
Dieser Begriff ist zeitraum- und kulturabhängig (z. B. ist Ehebruch in Deutschland
seit 1969 nicht mehr strafbar). Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des strafbaren
Handelns bestimmt das Strafgesetzbuch und
es ist damit ein Bewertungsmaßstab für die
Kriminalität. Nur ein Teil der Ereignisse, die
Opfer oder Tatzeugen wahrnehmen und als
„kriminell“ bewerten, wird der Polizei gemeldet (Hellfeld). Ein großer Teil verbleibt aus der
Sicht der Polizei im Dunkelfeld. Zur Erstellung
eines wirklichkeitsnahen Kriminalitätslagebildes sind deshalb Dunkelfeldforschungen
z. B. über Opferbefragungen unumgänglich.
Damit kann das Dunkelfeld aber nur näherungsweise bestimmt werden. Es hat sich
gezeigt, dass insbesondere leichte Straftaten
in der Statistik untererfasst sind. Die Anzeigewahrscheinlichkeit ist also nicht für alle
Straftaten- und Tätergruppen gleich hoch,
sondern nach Art und Schwere der Straftat
sehr unterschiedlich.
Die Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken erfassen somit nur einen Ausschnitt der
Kriminalitätswirklichkeit und beschränken
sich auf die bekannt gewordenen Straftaten.
Neben der tatsächlichen Änderung des Kriminalitätsgeschehens können sich das An-
Ausfilterung in den Abschnitten der Strafverfolgung 2011 (Trichtermodell)
293 895 polizeilich registrierte Fälle
Ausgefiltert: nicht aufgeklärte Fälle
167 144 aufgeklärte Fälle
Ausgefiltert: Mehrfachtaten bereits erfasster Tatverdächtiger
102 937 ermittelte Tatverdächtige
Ausgefiltert: Tatverdächtige unter 14 Jahre, die nicht strafmündig sind
99 006 strafmündige Tatverdächtige
Ausgefiltert: Tatverdächtige, die nicht angeklagt wurden, etwa
weil der Tatverdacht nicht hinreichend oder die Schuld geringfügig war
45 631 Abgeurteilte
,
Ausgefiltert: Angeklagte, die vom Gericht freigesprochen
oder deren Verfahren eingestellt wurden
35 232 Verurteilte
Ausgefiltert: Verurteilte zu Bewährungsstrafe,
Geldstrafe, sonstige Sanktionen
2 222 Verurteilte (ohne Bewährungsstrafen)
zu unbedingter Jugend- und Freiheitsstrafe
Ohne Straftaten im Straßenverkehr
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik, Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik
2 | Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet
zeigeverhalten (z. B. Versicherungsaspekt),
die Intensität der polizeilichen Kontrollen, die
statistische Erfassung und die Änderung des
Strafrechts auf die statistischen Ergebnisse
auswirken. Die Statistiken messen jeweils die
Ergebnisse der Tätigkeit von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht. Sie spiegeln laut
dem Periodischen Sicherheitsbericht der
Bundesregierung (2006) die Prozesse der
Wahrnehmung und Registrierung sowie der
Ausfilterung und Bewertungsänderung eingeschränkt wider.
Stufen der Ausfilterung – das Trichtermodell
Das Modell der Strafverfolgung beschreibt,
wie sich das Ausmaß der registrierten Kriminalität in den einzelnen Abschnitten des
Strafverfahrens relativiert und reduziert. Jede
Trichterstufe beschreibt die Bewertung der
registrierten Kriminalität durch Polizei bzw.
Justiz. Die letzte Stufe der Ausfilterung stellt
die Strafzumessung durch die Gerichte dar, bei
der die Schwere der Straftat, die Persönlichkeit
des Täters und die Rückfallwahrscheinlichkeit
bewertet werden. Die einzelnen Trichterstufen
werden durch die amtlichen Kriminal- und
Rechtspflegestatistiken beschrieben. Da die
Statistiken unterschiedliche Zwecke verfolgen,
unterschiedliche Erfassungskonzepte aufweisen und zeitlich aufeinander folgen, können
deren Jahresergebnisse nicht exakt aufeinander bezogen werden, aber die Größenordnung
der Ausfilterung beschreiben.
Nach den Ergebnissen der Polizeilichen
Kriminalstatistik wurden 2011 in Sachsen
293 895 Straftaten registriert. 57 Prozent
der Straftaten (167 144) konnten von der
Polizei aufgeklärt werden. Insgesamt wurden 102 937 Tatverdächtige ermittelt. Von
ihnen waren 3 931 strafunmündige Kinder
(4 Prozent). Hält die Staatsanwaltschaft den
Tatverdacht für nicht hinreichend für eine
Anklageerhebung, stellt sie das Verfahren
ein. Bei Bagatelldelikten kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren ebenfalls einstellen
und den Beschuldigten gegebenenfalls Auflagen erteilen. In schwerer bewerteten Fällen erhebt sie vor dem Strafgericht Anklage
oder stellt einen Strafbefehlsantrag. Nach
den Ergebnissen der Gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik mussten sich ohne Straßenverkehrsdelikte 2011 insgesamt 45 631
Personen vor dem Strafgericht verantworten.
Für 10 399 von ihnen endete das Straf- oder
Strafbefehlsverfahren mit einem Freispruch
oder einer Einstellung. 35 232 Personen und
damit etwa jeder dritte strafmündige Tatverdächtige wurde für schuldig befunden
und verurteilt. Eine Freiheitsstrafe bzw. Jugendstrafe ohne Bewährung, die für schwere
Straftaten und Wiederholungstäter vorgesehen ist, erhielten 2 222 Personen. Das waren
gut 6 Prozent der Verurteilten und 2 Prozent
der polizeilich ermittelten strafmündigen
Tatverdächtigen.
Verhältnis Straftaten, Abgeurteilte und Verurteilte zu strafmündigen Tatverdächtigen 1)
in Prozent
Merkmal
2000
2005
2010
2011
Sachsen
Polizeilich registrierte Straftaten
279,7
276,0
292,9
296,8
Aufgeklärte Fälle
154,9
161,7
167,8
168,8
Ermittelte Tatverdächtige
107,2
103,5
103,8
104,0
Strafmündige Tatverdächtige
100
100
100
100
Abgeurteilte
39,4
44,9
45,0
46,1
Verurteilte
32,4
34,5
34,1
35,6
2,0
2,4
2,2
2,2
Polizeilich registrierte Straftaten
292,7
289,2
287,9
295,5
Aufgeklärte Fälle
155,8
159,2
161,2
161,6
Ermittelte Tatverdächtige
106,8
104,7
104,5
104,2
Zu unbedingter Freiheits- bzw. Jugendstrafe
Verurteilte (ohne Bewährungsstrafen)
Deutschland
Strafmündige Tatverdächtige
100
100
100
100
Abgeurteilte
31,3
33,9
39,7
39,8
Verurteilte
24,4
26,8
31,0
31,4
2,0
1,9
2,0
2,0
Zu unbedingter Freiheits- bzw. Jugendstrafe
Verurteilte (ohne Bewährungsstrafen)
1) ohne Straftaten im Straßenverkehr
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik, Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik
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Häufigkeitszahl und Aufklärungsquote
Häufigkeitszahl ist die Zahl der jeweils innerhalb eines Jahres bekannt gewordenen
und von der Polizei registrierten Straftaten bezogen auf 100 000 Einwohner in der
jeweiligen Region. Sie drückt die durch Kriminalität verursachte Gefährdung aus.
Die Aufklärungsquote bezeichnet das prozentuale Verhältnis der Anzahl aufgeklärter
zur Anzahl bekannt gewordener Fälle.
Auf 100 000 Einwohner kamen 7 083
Straftaten
2011 wurden in Sachsen insgesamt 293 895
Fälle polizeilich erfasst. Das entspricht einer
Häufigkeit von 7 083 Straftaten je 100 000
Einwohner.
167 144 Straftaten wurden aufgeklärt. Damit betrug die Gesamtaufklärungsquote 57
Prozent. Hinsichtlich der einzelnen Straftatengruppen bestehen große Unterschiede
bei der Aufklärungsquote. So lag die Aufklärungsquote bei vorsätzlichen Tötungsdelikten bei 95 Prozent und bei Diebstählen unter
erschwerenden Umständen bei 18 Prozent.
Die Gefährdung der sächsischen Bevölkerung
2011 lag 3,3 Prozent unter der durchschnittlichen Gefährdung der Bundesbürger insgesamt.
Häufigkeitszahl Sachsen und Deutschland
9 000
8 000
7 000
Deutschland
6 000
0
2000
Sachsen
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Häufigkeitszahl und Aufklärungsquote
Merkmal
2000
2005
2010
2011
Sachsen
Häufigkeitszahl
Aufklärungsquote (in Prozent)
7 815
55,4
7 406
6 972
7 083
58,6
57,3
56,9
Deutschland
Häufigkeitszahl
Aufklärungsquote (in Prozent)
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik
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7 625
7 747
7 253
7 328
53,2
55,0
56,0
54,7
Bildquelle: Thorben Wengert/PIXELIO
Kriminalität nach Kreisen
Die Kriminalitätsbelastung in den Kreisfreien
Städten war deutlich höher als in den Landkreisen. Leipzig erwies sich 2011 wie in den
vergangenen Jahren als absoluter Kriminalitätsschwerpunkt mit einer Häufigkeitszahl
von 12 379. In der Rangfolge der 38 bundesdeutschen Großstädte mit mehr als 200 000
Einwohnern nahm Leipzig den 10. Platz ein.
Über der durchschnittlichen Häufigkeitszahl
von Sachsen lagen auch die Städte Dresden,
Chemnitz und der Landkreis Görlitz. Die Zahl
der Straftaten je 100 000 Einwohner streute
bei den anderen Landkreisen von 3 683 (Erzgebirgskreis) bis 6 123 (Nordsachsen).
Häufigkeitszahl von Straftaten 2011 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen
Gebietsstand: 1. Januar 2012
Nordsachsen
Leipzig,
Stadt
Bautzen
Meißen
Leipzig
Görlitz
Dresden,
Stadt
Mittelsachsen
Zwickau
Chemnitz,
Stadt
Erzgebirgskreis
Sächsische SchweizOsterzgebirge
Straftaten je 100 000 Einwohner
von ... bis unter ...
unter 5 000
Vogtlandkreis
5 000 - 6 500
6 500 - 8 000
8 000 und mehr
Kartengrundlage: Verwaltungsgrenzen, © GeoSN 2012
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik
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Tatverdächtigenbelastungszahl
Die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) ist die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen unabhängig vom Wohnsitz bezogen auf 100 000 Einwohner der entsprechenden
Personengruppe, jeweils ohne Kinder unter 8 Jahren in der jeweiligen Region.
Sie gibt die polizeilich registrierte Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung oder einzelner Personengruppen wieder.
Die Tatverdächtigenbelastungszahl dient neben der Häufigkeitszahl auch als Messzahl
zur Beschreibung von Kriminalitätslage und –entwicklung der polizeilich registrierten
Kriminalität.
Tatverdächtigenbelastungszahl seit 2009
bei etwa 2 400
2011 wurden in Sachsen insgesamt 90 918
deutsche Tatverdächtige ermittelt, 16 257
Personen bzw. 15 Prozent weniger als 2000.
Die Zahl der Kinder sank gegenüber 2000
um 58 Prozent, die der Jugendlichen um
63 Prozent und die der Heranwachsenden
um 42 Prozent. In der Altersgruppe der Erwachsenen dagegen wurden 8 Prozent mehr
registriert. In Sachsen betrug 2011 die Tatverdächtigenbelastungszahl der deutschen
Bevölkerung ab 8 Jahren 2 406. Seit der politischen Wende stieg sie bis 2003 auf den
Höchststand von 2 887 und nahm in den
Folgejahren kontinuierlich ab. Seit 2009 besteht in etwa das gegenwärtige Niveau. Unter 100 000 Einwohnern im Alter ab 8 Jahren
wurden in der sächsischen deutschen Bevölkerung mehr Tatverdächtige ermittelt als im
Tatverdächtigenbelastungszahl der deutschen Bevölkerung
Personengruppe
2000
2005
2010
2011
Sachsen
Deutsche Kinder (ab 8 Jahre)
2 844
2 410
1 972
1 992
Deutsche Jugendliche
7 830
6 862
7 714
7 350
Deutsche Heranwachsende
7 169
7 712
7 015
7 264
Deutsche Erwachsene
Deutsche Bevölkerung insgesamt (ab 8 Jahre)
1 762
2 149
2 116
2 147
2 578
2 638
2 407
2 406
Deutschland1)
Deutsche Kinder (ab 8 Jahre)
2 274
1 815
1 716
1 612
Deutsche Jugendliche
7 258
6 744
6 511
6 058
Deutsche Heranwachsende
7 476
7 795
6 866
6 625
Deutsche Erwachsene
Deutsche Bevölkerung insgesamt (ab 8 Jahre)
1 975
2 155
2 077
2 041
2 444
2 570
2 417
2 344
1) TVBZ sind ab 2009 aufgrund der "echten" Tatverdächtigenzählung nicht mit den Vorjahren vergleichbar.
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik
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Bildquelle: Thorben Wengert/PIXELIO
Bundesdurchschnitt. Nur in den Jahren 2008
bis 2010 waren es weniger.
Tatverdächtigenbelastung nach Kreisen
Die Zahl der deutschen Tatverdächtigen war
2011 in den Kreisfreien Städten Leipzig und
Dresden mit 16 827 und 15 593 deutlich am
höchsten. Es folgten die Stadt Chemnitz mit
6 770, die Landkreise Zwickau mit 6 700 und
Görlitz mit 6 465 deutschen Tatverdächtigen.
In den Landkreisen Nordsachsen und Vogtlandkreis wurden die wenigsten deutschen
Tatverdächtigen ermittelt, jeweils rund 4 800.
Die Zahlen der Tatverdächtigen bezogen auf
100 000 Einwohner der Kreisfreien Städte
und der Landkreise Görlitz und Nordsachsen
belegten damit in der Rangfolge die vorderen
Plätze. Sie lagen über der durchschnittlichen
Tatverdächtigenbelastungszahl von Sachsen.
Die höchste Tatverdächtigenbelastungszahl
wurde in Leipzig mit 3 672 und die niedrigste
im Erzgebirgskreis mit 1 669 verzeichnet.
Tatverdächtigenbelastung der deutschen Bevölkerung im Alter ab 8 Jahren 2011
nach Kreisfreien Städten und Landkreisen
Gebietsstand: 1. Januar 2012
Nordsachsen
Leipzig,
Stadt
Bautzen
Meißen
Leipzig
Görlitz
Dresden,
Stadt
Mittelsachsen
Zwickau
Chemnitz,
Stadt
Erzgebirgskreis
Sächsische SchweizOsterzgebirge
Tatverdächtige je 100 000 Einwohner
von ... bis unter ...
unter 2 000
Vogtlandkreis
2 000 - 2 500
2 500 - 3 000
3 000 und mehr
Kartengrundlage: Verwaltungsgrenzen, © GeoSN 2012
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik
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Anklage- und Einstellungsquote
Die Anklagequote misst den Anteil der von der Staatsanwaltschaft endgültig erledigten Ermittlungsverfahren, der durch eine Anklage im weiteren Sinne oder durch einen
Strafbefehlsantrag beendet wurde.
Die Einstellungsquote misst den Anteil der von der Staatsanwaltschaft endgültig
erledigten Verfahren, der nicht an ein Strafgericht aus rechtlichen Gründen oder aus
Opportunitätsgründen weitergegeben wurde.
Anklage– und Einstellungsquoten beschreiben die Erledigungspraxis der Staatsanwaltschaften bzw. die Reaktion der Ermittlungsbehörde auf die ihr bekannt gewordene Kriminalität.
31 Prozent der Ermittlungsverfahren endeten 2011 mit einer Anklage oder einem
Strafbefehlsantrag
2011 wurden in Sachsen 194 815 Ermittlungsverfahren endgültig erledigt. Das waren
im Vergleich zu 2000 gut 13 Prozent weniger
Verfahren.
Die Erledigung geschieht durch Anklage,
Strafbefehlsantrag, Antrag auf besonderes
Verfahren, Verweisung auf den Weg der Privatklage oder Abgabe an eine Verwaltungsbehörde als Ordnungswidrigkeit. Zu den von
der Staatsanwaltschaft endgültig erledigten
Verfahren kamen noch 19 938 Verfahren, die
vorläufig eingestellt, durch Abgabe an eine
andere Staatsanwaltschaft, in Verbindung
mit einer anderen Sache oder „anderweitig“
erledigt wurden. 31 Prozent der endgültig
von der Staatsanwaltschaft erledigten Ermittlungsverfahren wurden 2011 vor ein
Strafgericht gebracht, 15,9 Prozent durch
Erledigung von Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft 2011
in Prozent
10,0
29,9
14,6
Einstellung wegen mangelnden Tatverdachts
bzw. Schuldunfähigkeit des Beschuldigten
Opportunitätseinstellung
z. B. bei geringfügigen Straftaten
194 815
Antrag auf Erlass eines Strafbefehls
Anklage, Antrag auf besonderes Verfahren
15,9
29,6
Strafbefehlsantrag und weitere 14,6 Prozent
durch Anklage, darunter 0,1 Prozent durch
Antrag auf ein besonderes Verfahren (hauptsächlich vereinfachtes Jugendverfahren).
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Abgabe an Verwaltungsbehörde oder
Verweis auf Privatklage
Die jährliche Anklagequote von Sachsen war
seit 2000 stets höher als die von Deutschland. 2011 war eine Differenz von 4,1 Prozentpunkten zu verzeichnen.
Bildquelle: Michael Grabscheit/PIXELIO
60 Prozent der Ermittlungsverfahren
waren 2011 Einstellungen
Anklage– und Einstellungsquoten werden
durch die Struktur der registrierten Kriminalität und durch die Aufklärungsarbeit der
Polizei beeinflusst. Ebenso sind die Ermessensentscheidungen der Staatsanwaltschaften bei der Strafverfolgung insbesondere von
geringfügigen Straftaten ein wesentlicher
Faktor.
2011 wurden in Sachsen 60 Prozent der endgültig erledigten staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungsverfahren eingestellt, bei 29,9
Prozent wegen mangelnden Tatverdachts
bzw. Schuldunfähigkeit des Beschuldigten,
25,2 Prozent aus Opportunitätsgründen ohne
Auflagen und weitere 4,3 Prozent mit Auflagen.
Die sächsische Einstellungsquote 2011 war
im Vergleich zu Deutschland um 3,6 Prozentpunkte geringer. Auch in den zurückliegenden Jahren wurde für Sachsen eine geringere
Einstellungsquote errechnet.
Anklage- und Einstellungsquote und endgültig erledigte Ermittlungsverfahren
Merkmal
2000
2005
2010
2011
Sachsen
Endgültig erledigte Ermittlungsverfahren
225 080
233 278
188 075
194 815
Anklagequote (in Prozent)
31,9
29,0
30,6
30,5
Einstellungsquote (in Prozent)
58,2
62,1
Deutschland
58,8
59,5
Endgültig erledigte Ermittlungsverfahren
3 939 479
4 313 813
4 009 326
4 090 873
Anklagequote (in Prozent)
30,7
28,7
27,0
26,4
Einstellungsquote (in Prozent)
60,0
61,8
62,4
63,1
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Verurteilungsquote
Die Verurteilungsquote gibt an, welcher Anteil der Personen, gegen die ein Strafoder Straf befehlsverfahren beendet wurde (Abgeurteilte), verurteilt werden.
Der Indikator beschreibt die Bewertung der gerichtlich registrierten Kriminalität
durch die Strafgerichte. Die Verurteilungsquote korrespondiert mit dem Anteil der
strafgerichtlichen Verfahrenseinstellungen und der Freisprüche.
79 Prozent der Angeklagten wurden
verurteilt
Vor den sächsischen Gerichten hatten sich
2011 insgesamt 55 422 Personen wegen eines
Verbrechens oder Vergehens zu verantworten.
Die Strafverfahren endeten für 43 762 Personen mit einer rechtskräftigen Verurteilung.
Die Verurteilungsquote lag bei 79 Prozent. Bei
11 660 abgeurteilten Personen wurden die
Strafverfahren durch eine andere Entscheidung abgeschlossen. 17 Prozent der Strafverfahren wurden eingestellt und bei 4 Prozent
entschieden die Gerichte auf Freispruch.
Im Vergleich zu 2000 sank die Zahl der Abgeurteilten um ein Fünftel und die Zahl der
Verurteilten um ein Viertel. 2000 wurden 11
Prozent der Verfahren eingestellt und bei 4
Prozent waren es Freisprüche.
Die Verurteilungsquote betrug im Jahr 2000
85 Prozent und sank bis 2006 auf 79 Prozent.
Seitdem liegt sie unterhalb der 80 ProzentMarke. Der niedrigste Wert wurde 2009 mit
77 Prozent verzeichnet.
In den letzten Jahren bewegte sich die Verurteilungsquote von Sachsen etwas unterhalb
des Niveaus von Deutschland.
Strafmündige Tatverdächtige, Abgeurteilte und Verurteilte 1)
Tausend Personen
125
100
75
50
Strafmündige Tatverdächtige
25
Abgeurteilte
Verurteilte
0
2000
2005
2010
2011
1) ohne Straftaten im Straßenverkehr
Ein Drittel der Tatverdächtigen wird
verurteilt
Der Vergleich von Tatverdächtigen- und Verurteiltenzahlen beschreibt den Prozess der
Ausfilterung bzw. Bewertung von Kriminali-
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tät vom polizeilichen Tatverdacht bis hin zur
strafgerichtlichen Verurteilung. Nur eine Minderheit der polizeilichen Tatverdächtigen wird
von den Gerichten verurteilt. Ohne Einbeziehung der Straftaten im Straßenverkehr bezo-
Bildquelle: Gerd Altmann/PIXELIO
gen auf strafmündige Tatverdächtige lag die
entsprechende Relation für Sachsen 2011 bei
36 Prozent, für Deutschland bei 31 Prozent.
Seit 2000 schwankt die Relation von Tatverdächtigen und Verurteilten in Sachsen zwischen 29 Prozent und 36 Prozent.
Tatverdächtige mit schwereren Straftaten
werden eher vor Gericht gestellt und verurteilt. Dabei wird die Straftat von der Polizei
so registriert, wie sie sich der Polizei darstellt
oder ihr dargestellt wird. Es kann sich im Verlauf der Strafverfolgung ein versuchter Mord
als schwere Körperverletzung, aber auch ein
Unfall als Tötungsdelikt vor Gericht herausstellen.
Verurteilungsquote und Anteil der Verurteilten an Tatverdächtigen
Merkmal
2000
2005
2010
2011
Sachsen
84,9
79,9
77,8
79,0
Abgeurteilte
69 470
66 483
55 036
55 422
Verurteilte
58 991
53 131
42 802
43 762
40 385
39 753
33 857
35 232
124 612
115 289
99 222
99 006
34,5
34,1
35,6
Verurteilungsquote (in Prozent)
Verurteilte (ohne Straftaten im
Straßenverkehr)
Strafmündige Tatverdächtige
Anteil der Verurteilten (ohne Straftaten im
Straßenverkehr) an den Tatverdächtigen
(in Prozent)
32,4
Deutschland1)
80,7
80,9
79,9
80,5
Abgeurteilte
908 261
964 754
1 018 006
1 003 458
Verurteilte
732 733
780 659
813 266
807 815
Verurteilte (ohne Straftaten im
Straßenverkehr)
522 839
591 357
638 708
635 614
2 140 538
2 210 012
2 060 843
2 027 243
24,4
26,8
31,0
31,4
Verurteilungsquote (in Prozent)
Strafmündige Tatverdächtige
Anteil der Verurteilten (ohne Straftaten im
Straßenverkehr) an den Tatverdächtigen
(in Prozent)
1) Seit 2007 erfolgt die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik flächendeckend.
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Ausländeranteil der Verurteilten
Der Ausländeranteil wird durch das prozentuale Verhältnis der verurteilten Personen
ohne deutsche Staatsangehörigkeit an den Verurteilten insgesamt ermittelt.
Der Indikator spielt in der öffentlichen und politischen Diskussion um Ausländerkriminalität und Integration eine große Rolle.
Ausländeranteil der Verurteilten 2011 bei
11 Prozent
In Sachsen hatten 2011 insgesamt 4 663 Verurteilte keine deutsche Staatsbürgerschaft.
Damit betrug der Ausländeranteil an den Verurteilten 11 Prozent. Der Bevölkerungsanteil
der strafmündigen Ausländer lag bei 3 Prozent.
Ein direkter Vergleich der Ausländeranteile
der Verurteilten und der Gesamtbevölkerung ist nicht vertretbar. In der Gerichtlichen
Strafverfolgungsstatistik werden alle Personen erfasst, gegen die ein Strafverfahren
durchgeführt wurde, auch nicht gemeldete
Personen. Sowohl Wohnort als auch Aufenthaltsstatus werden nicht bei der Staatsanwaltschaft bzw. beim Strafgericht erhoben.
Dagegen ist die Zahl der ausländischen Touristen, Durchreisenden oder sich in Sachsen
illegal Aufhaltenden nicht in der Bevölkerungsstatistik enthalten.
Im Vergleich zu Deutschland 2011 war der
Ausländeranteil der Verurteilten in Sachsen
um 11 Prozentpunkte niedriger.
Besonders auffällig in strafrechtlicher Sicht
ist die Altersgruppe der 14- bis unter 25-Jährigen. Gegenüber Deutschland war auch der
Ausländeranteil der Verurteilten
Prozent
25
20
15
10
Sachsen
5
Deutschland
0
2000
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2005
2010
2011
Ausländerspezifische Straftaten
Zu den ausländerspezifischen Straftaten gehören Verstöße gegen das Aufenthalts- und
Asylverfahrensgesetz, die fast ausschließlich durch Ausländer begangen wurden. 647
verurteilte Ausländer standen 2011 wegen
Straftaten nach dem Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetz in Sachsen vor Gericht.
Entsprechend lag der Ausländeranteil an diesen Delikten bei 98 Prozent.
Auffällig ist auch der hohe Ausländeranteil
Anteil der unter 25-jährigen ausländischen
Verurteilten 2011 in Sachsen niedriger, um
fast 6 Prozentpunkte. In Sachsen betrug bei
den ausländischen Verurteilten der Anteil
dieser Altersgruppe 22 Prozent, während bei
den deutschen der Anteil bei 32 Prozent lag.
Somit war bei den Verurteilungen der Anteil
der Ausländer bei den unter 25-Jährigen um
10 Prozentpunkte geringer als der der Deutschen.
bei Urkundenfälschung mit 20 Prozent, der
oft im Zusammenhang mit dem Wunsch
steht, sich eine Grundlage für einen Aufenthalt in Deutschland zu verschaffen. Überdurchschnittliche hohe Ausländeranteile sind
2011 auch bei Mord und Totschlag mit 33
Prozent und schweren Diebstahl mit 22 Prozent zu verzeichnen. Von den ausländischen
Verurteilten wegen Raub und Erpressung
sowie räuberischem Angriff auf Kraftfahrer
waren 45 Prozent unter 25 Jahre.
Ausländische Verurteilte 2011 nach ausgewählten Straftaten
Sachsen
ausländische Verurteilte
Straftatengruppe
insgesamt
darunter
unter 25
Jahren
Deutschland
Ausländeranteil
an den
Verurteilten
Anteil an den
Straftaten von
Ausländern
insgesamt
%
Personen
ausländische Verurteilte
insgesamt
darunter
unter 25
Jahren
Ausländeranteil
an den
Verurteilten
Anteil an den
Straftaten von
Ausländern
insgesamt
%
Personen
4 663
21,9
10,7
100
177 575
27,8
22,0
100
Straftaten im Straßenverkehr
617
13,3
7,2
13,2
30 654
19,2
17,8
17,3
Betrug
598
20,2
5,2
12,8
18 182
17,4
18,4
10,2
Straftaten nach dem
Aufenthaltsgesetz
485
23,3
98,0
10,4
7 289
19,2
96,6
4,1
Schwerer Diebstahl
304
30,3
22,5
6,5
7 659
42,2
30,3
4,3
Körperverletzung (einschließlich
gefährliche und schwere)
281
30,6
7,1
6,0
16 334
46,2
21,2
9,2
Urkundenfälschung
162
19,8
19,5
3,5
5 691
22,9
32,4
3,2
Asylverfahrensgesetz
162
35,2
100
3,5
956
36,6
99,7
0,5
Straftaten nach dem
Betäubungsmittelgesetz
147
18,4
8,0
3,2
11 072
30,7
20,0
6,2
Raub und Erpressung, räuberischer
Angriff auf Kraftfahrer
53
45,3
9,2
1,1
2 807
69,1
27,6
1,6
Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung
12
16,7
3,7
0,3
1 161
30,3
16,9
0,7
6
16,7
33,3
0,1
187
26,2
32,8
0,1
Straftaten insgesamt
darunter
Mord und Totschlag
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Verurteiltenziffer
Die Verurteiltenziffer misst die gerichtlich registrierte Kriminalitätsbelastung der
deutschen Bevölkerung. Sie bezieht die Verurteiltenzahlen auf 100 000 deutsche
strafmündige Einwohner.
Anstieg der Verurteiltenziffer der Jugendlichen seit 2000 um 15 Prozent
Die Verurteiltenziffer 2011 lag in Sachsen
bei 1 088 deutschen Verurteilten je 100 000
deutsche strafmündige Einwohner. Sie ging
gegenüber 2000 um 7 Prozent zurück. Den
tiefsten Stand seit Mitte der 1990er Jahre erreichte sie 2010 mit 1 066. Wie in den
letzten Jahren ergab sich eine deutlich höhere Verurteiltenziffer 2011 bei der Bevölkerungsgruppe der Heranwachsenden. Sie war
mit 3 644 um das 2,7-Fache höher als bei den
Verurteiltenkennziffer nach Personengruppen
Personen
5 000
4 000
3 000
Insgesamt
2 000
Jugendliche
Heranwachsende
1 000
Erwachsene
0
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
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2009
2010
2011
Bildquelle: S. Hofschläger/PIXELIO
Erwachsenen und um das 1,2-Fache als bei
den Jugendlichen. Gegenüber 2000 erhöhte
sie sich um 3 Prozent. Ein deutlicher Anstieg
der Verurteiltenziffer ist im gleichen Zeitraum bei den Jugendlichen um 15 Prozent zu
verzeichnen, bei den Erwachsenen nahm sie
um 4 Prozent ab. Dagegen ging in Deutschland die gerichtlich registrierte Kriminalität
der drei Bevölkerungsgruppen im Vergleich
zu 2000 zurück, bei den Heranwachsenden
sogar um 14 Prozent.
Bei der Beurteilung der sächsischen Verurteiltenziffer ist zu beachten, dass es sich bei den
Verurteilten nicht ausschließlich um Einwohner von Sachsen handeln muss. Auch Touristen oder Pendler, die eine Straftat in Sachsen
begangen haben, werden erfasst. Nur bei Jugendstrafverfahren liegt die Zuständigkeit in
der Regel beim zuständigen Strafgericht des
Wohnortes des Angeklagten.
Verurteiltenkennziffer nach Personengruppen
Personengruppe
2000
2005
2010
2011
Sachsen
Insgesamt
1 176
1 219
1 066
1 088
Erwachsene
1 038
1 099
968
997
Heranwachsende
3 545
3 586
3 318
3 644
Jugendliche
1 415
1 332
1 637
1 628
988
969
davon
Deutschland1)
Insgesamt
1 055
1 125
davon
Erwachsene
955
1 012
891
880
Heranwachsende
2 968
3 120
2 618
2 564
Jugendliche
1 521
1 662
1 557
1 446
1) Seit 2007 erfolgt die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik flächendeckend.
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Straftatenstruktur der Verurteilten
Die Struktur der gerichtlich registrierten Kriminalität wird durch die prozentuale
Verteilung der Verurteilten auf Straftatengruppen beschrieben.
Der Indikator veranschaulicht die Schwerpunkte der Straftaten und die Entwicklungstendenzen im Zeitverlauf.
Über die Hälfte Vermögens- und Eigentumsdelikte
Die Straftatenstruktur der gerichtlich registrierten Kriminalität unterscheidet sich
von der polizeilichen Kriminalitätsstatistik.
So macht sich eine deutliche Verschiebung
der Anteile einzelner Straftatengruppen bemerkbar. Das liegt zum einen daran, dass die
Straßenverkehrsdelikte in der Gerichtlichen
Strafverfolgung mit erfasst sind. Zum an-
deren gelangen viele der leichteren Straftaten wie z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung,
Körperverletzung und Beleidigung nicht vor
Gericht, da die Staatsanwaltschaft diese Verfahren einstellt oder auf den Privatklageweg
Verurteilte nach Straftaten- und Altersgruppen 2011
Personen
9 000
Übrige Straftaten
8 000
Straftaten nach anderen Bundesund Landesgrenzen
7 000
6 000
5 000
Straftaten gegen die Person,
außer im Straßenverkehr
4 000
3 000
Straftaten im Straßenverkehr
2 000
Diebstahl und Unterschlagung
1 000
0
14-18
18-21
21-25
25-30
30-40
40-50
50 und mehr
Alter von … bis unter … Jahren
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Andere Vermögens- und
Eigentumsdelikte; Urkundendelikte
Verurteilte nach Straftatengruppen 2011
Straftatengruppe
Anzahl
Straftaten gegen die Person,
außer im Straßenverkehr
6 201
Diebstahl und Unterschlagung
8 294
Andere Vermögens- und
Eigentumsdelikte; Urkundendelikte
13 889
Straftaten im Straßenverkehr
8 530
Straftaten nach anderen Bundesund Landesgesetzen
4 844
darunter
Straftaten nach dem
Betäubungsmittelgesetz
Übrige Straftaten
Insgesamt
1 842
2 004
43 762
verweist. Durch die Methodik der Gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik wird diese
Verschiebung zu den schwereren Straftaten
noch verstärkt, da von mehreren Straftaten
jeweils nur die schwerste ausgewertet wird.
2011 erfolgten in Sachsen mehr als die Hälfte
(52 Prozent) der Verurteilungen wegen Vermögens- und Eigentumsdelikten, davon 32
Prozent wegen „Anderer Vermögens- und
Eigentumsdelikte; Urkundendelikte“, 19 Prozent wegen Diebstahl und Unterschlagung
sowie 1 Prozent wegen Raub und Erpressung,
räuberischer Angriff auf Kraftfahrer. Der
Anteil der Verurteilungen wegen Straßenverkehrsdelikten betrug 19 Prozent, wegen
Straftaten gegen die Person 14 Prozent sowie
wegen Straftaten nach anderen Bundes- und
Landesgesetzen (außer Strafgesetzbuch und
Straßenverkehrsgesetz) 11 Prozent.
Sowohl in Deutschland als auch in Sachsen
nahm der Anteil der Straftatengruppe „Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte“ seit
2000 kontinuierlich zu, insbesondere von Be-
trug und Untreue. Dagegen ist die Entwicklung des Anteils der Straßenverkehrsdelikte
und der Straftaten nach anderen Bundesund Landesgesetzen (z. B. Straftaten nach
dem Aufenthaltsgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Abgabenordnung) im Vergleich zu
2000 rückläufig. Auffällig ist in Sachsen der
Rückgang des Anteils der Straftaten im Straßenverkehr um 12 Prozentpunkte.
Anteile der Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz in Sachsen um 3
Prozentpunkte geringer als bundesweit
Unterschiede in der Straftatenstruktur von
Deutschland und Sachsen sind sehr oft von
der polizeilichen Präsenz abhängig. Verstöße
gegen das Betäubungsmittelgesetz sind typische Kontrolldelikte. Diese Straftaten werden erst durch Kontrollen von Polizei oder
Sicherheitspersonal festgestellt. Das genaue
Ausmaß der Rauschgiftkriminalität lässt sich
nicht ermitteln. So kann es durch stärkere
Kontrollen zu einer erhöhten Anzahl festgestellter Straftaten kommen bzw. infolge seltener Kontrollen zu einer geringeren.
In Sachsen betrug 2011 der Anteil der Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz 4,2
Prozent, 2000 waren es 1,6 Prozent. Dagegen wurde in Deutschland seit 2000 stets
ein Wert über 6 Prozent erreicht (2011: 6,9
Prozent).
Verurteilte nach Straftatengruppen (in Prozent)
Straftatengruppe
2000
2005
2010
2011
Sachsen
Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr
11,4
13,4
15,2
14,2
Diebstahl und Unterschlagung
16,8
19,1
18,2
19,0
Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte
15,7
25,9
30,7
31,7
Straftaten im Straßenverkehr
31,5
25,2
20,9
19,5
Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen
20,4
12,2
10,0
11,1
4,1
4,2
5,0
4,6
100
100
100
Übrige Straftaten
Insgesamt
100
Deutschland1)
Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr
11,9
14,2
16,1
15,8
Diebstahl und Unterschlagung
20,5
18,5
17,8
17,9
Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte
19,5
24,9
27,1
27,2
Straftaten im Straßenverkehr
28,6
24,2
21,5
21,3
Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen
14,4
13,2
12,6
12,9
Übrige Straftaten
Insgesamt
5,1
5,0
5,0
4,8
100
100
100
100
1) Seit 2007 erfolgt die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik flächendeckend.
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Sanktionierungspraxis nach Jugendstrafrecht
Für Jugendliche und nach Jugendstrafrecht verurteilte Heranwachsende sieht das
vom Erziehungsgedanken beherrschte Jugendstrafrecht spezielle Sanktionen vor:
Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel sowie Jugendstrafe mit und ohne Bewährung.
Der Indikator stellt die Anwendung der jugendstrafrechtlichen Sanktionen dar und
bildet die Einbeziehung von Heranwachsenden in das Jugendstrafrecht ab.
Sanktionen des Jugendgerichtsgesetzes
Die mildeste formelle Sanktion des Jugendstrafrechts sind die Erziehungsmaßregeln.
Dazu gehören die Erteilung von Weisungen
zur Lebensführung oder Anordnung von Erziehungshilfen. Die Zuchtmittel haben einen
ahnenden Charakter und sollen bei dem Jugendlichen das Bewusstsein schärfen, dass
er für die von ihm begangene Straftat einzustehen hat. Zu den Zuchtmitteln gehören
die Verwarnung, die Erteilung von Geld- und
Arbeitsauflagen und der Jugendarrest bis zu
vier Wochen. Mehrere Erziehungsmaßregeln
und Zuchtmittel können vom Jugendrichter
nebeneinander angeordnet werden. Die Jugendstrafe ist die einzige echte Kriminalstrafe mit einer Dauer zwischen 6 Monaten und
höchstens 10 Jahren. Sie wird nur verhängt,
Verhängte Zuchtmittel nach ausgewählten Sanktionen
in Prozent
2011
2011
2000
2000
11,0
8,9
8,9
15,3
12,2
Arbeitsleistung
andere
Auflagen
Arbeitsleistung
55,7
55,7
Verwarnung
andere
Auflagen
16,9
20,1
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59,8
59,8
Jugendarrest
Verwarnung
Jugendarrest
wenn Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der
Schuld Strafe erforderlich ist.
Sanktionen nach Jugendstrafrecht (in Prozent)
Merkmal
2000
2005
2010
2011
Sachsen
Gegen jeden vierten Verurteilten wurde
Jugendstrafe verhängt
2011 wurden in Sachsen 3 468 Personen
nach Jugendstrafrecht verurteilt. Davon waren 54 Prozent Heranwachsende und 46 Prozent Jugendliche. Gegen 25 Prozent der nach
Jugendstrafrecht Verurteilten wurde eine
Jugendstrafe verhängt, wovon knapp zwei
Drittel zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die zahlenmäßig häufigste formelle Sanktion
nach dem Jugendstrafrecht sind die Zuchtmittel. Als schwerste Sanktion wurde sie
gegen 63 Prozent der Verurteilten verhängt.
Erziehungsmaßregeln wurden in 11 Prozent
der Verurteilten ausgesprochen, 2000 waren
Sanktionen nach Jugendstrafrecht 2011
Merkmal
Jugendstrafe
Anzahl
880
davon
ohne Strafaussetzung
mit Strafaussetzung
Zuchtmittel
Erziehungsmaßnahme
Insgesamt
315
Jugendstrafe
darunter ohne Strafaussetzung
Zuchtmittel
Erziehungsmaßregeln
Insgesamt
386
3 468
davon
Jugendliche
1 594
Heranwachsende
1 874
26,1
26,0
7,7
9,0
9,4
25,4
9,1
69,8
68,2
64,8
63,5
3,5
5,7
9,2
11,1
100
100
100
100
15,9
15,8
Deutschland1)
Jugendstrafe
18,9
darunter ohne Strafaussetzung
Zuchtmittel
Erziehungsmaßregeln
Insgesamt
15,6
11,8
6,1
5,9
6,1
74,5
77,4
75,0
74,1
6,6
7,0
9,1
10,1
100
100
100
100
1) Seit 2007 erfolgt die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik flächendeckend.
es nur 4 Prozent. Auffällig im Vergleich mit
Deutschland seit dem Jahr 2000 ist der größere Anteil von verhängten Jugendstrafen in
Sachsen. Dagegen ist der Anteil der verhängten Zuchtmittel als schwerste Strafe wesentlich geringer. 2011 wurde in Deutschland nur
jeder sechste Verurteilte mit Jugendstrafe
sanktioniert.
565
2 202
26,7
Bei den Zuchtmitteln überwiegt die Arbeitsleistung
Von allen verhängten Zuchtmitteln 2011
waren 60 Prozent Arbeitsleistungen und 11
Prozent Jugendarrest. Andere Auflagen (z. B.
Geldleistungen an gemeinnützige Vereine)
machten 17 Prozent und Verwarnungen 12
Prozent aus.
Praxis der Einbeziehung Heranwachsender
in Jugendstrafrecht sehr unterschiedlich
In Sachsen betrug 2011 der Anteil der nach
Jugendstrafrecht verurteilten Heranwachsenden 47 Prozent, bis 2001 waren es nur
unter 40 Prozent. Seitdem schwankt dieser
Anteil zwischen 47 und 51 Prozent. Dagegen
lag deutschlandweit die Anwendungsquote
des Jugendstrafrechts für Heranwachsende
in den letzten fünf Jahren immer über 60
Prozent. 2011 betrug sie für Deutschland 67
Prozent.
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Sanktionierungspraxis nach allgemeinem Strafrecht
Hauptstrafen des allgemeinen Strafrechts sind Geldstrafe und Freiheitsstrafe mit oder
ohne Strafaussetzung zur Bewährung.
Der Indikator beschreibt die Anwendungspraxis der unterschiedlichen formellen
Sanktionen nach allgemeinem Strafrecht.
Die Aussetzungsquote beziffert den Anteil der zur Bewährung ausgesetzten an allen
verhängten Freiheitsstrafen.
Gegen jeden sechsten Verurteilten wurde
Freiheitsstrafe verhängt
2011 wurden in Sachsen 40 294 Personen
nach allgemeinem Strafrecht verurteilt.
Davon erhielten 6 292 Personen bzw. 16
Prozent eine Freiheitsstrafe. Bei 4 262 wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Das waren gut zwei Drittel der verhängten
Freiheitsstrafen. Die Aussetzungsquote
verringerte sich von 73,4 Prozent in 2000
kontinuierlich in den Folgejahren auf 67,7
Prozent in 2011. Die Entwicklung der Aussetzungsquote der Freiheitsstrafe in Sachsen und Deutschland ist gegenläufig. Während sie im Vergleich zu 2000 in Sachsen
um 5,7 Prozentpunkte abnahm, stieg sie in
Deutschland um 2,5 Prozentpunkte.
2011 wurden mit 47,6 Prozent am häufigsten
Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten verhängt.
Weitere 27,3 Prozent erhielten eine Freiheitsstrafe mit einer Dauer von mehr als 6 Mo-
Zu Geldstrafen Verurteilte 2011 nach Zahl und Höhe der Tagessätze
Personen
16 000
14 000
12 000
10 000
8 000
Höhe der Tagessätze
in €
6 000
4 000
bis 10
2 000
10 bis 25
über 25
0
5 bis 15
20 | Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet
16 bis 30
31 bis 90
90 und mehr
Zahl der Tagessätze
34 002 Personen mit einer Geldstrafe
sanktioniert
Die Geldstrafe ist die häufigste verhängte Strafe. 84 Prozent der nach allgemeinem
Strafrecht Verurteilten 2011 erhielten als
schwerste Sanktion eine Geldstrafe. Sie wird
in der Regel in einem Strafbefehlsverfahren
ohne mündliche Verhandlung verhängt. Die
Geldstrafe tritt bei den einzelnen Straftatengruppen unterschiedlich häufig auf. Vor allem
Verurteilte wegen Straßenverkehrsdelikten,
leichten und mittelschweren Delikten der
klassischen Kriminalität und Umweltstraftaten werden mit einer Geldstrafe belegt.
Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt.
Die Höhe der Geldstrafe beträgt in der Regel mindestens fünf bis höchstens 360 volle Tagessätze. Bei der Festsetzung der Höhe
eines Tagessatzes werden die persönlichen
und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters
berücksichtigt.
naten bis 1 Jahr, 18 Prozent mit einer Dauer
von mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre. In 6,9 Prozent
der Fälle wurde eine Freiheitsstrafe zwischen
2 und 15 Jahren festgesetzt. Zu lebenslanger
Freiheitsstrafe wurden 6 Personen verurteilt.
Sanktionen nach allgemeinem
Strafrecht 2011
Merkmal
Freiheitsstrafe
Anzahl
6 292
davon
ohne Strafaussetzung
mit Strafaussetzung
2 030
4 262
Geldstrafe
34 002
Insgesamt
40 294
davon
Erwachsene
Heranwachsende
38 203
2 091
2011 wurde 34 002 Personen als schwerste
Sanktion eine Geldstrafe auferlegt. 6 Prozent
aller verhängten Geldstrafen umfassten mehr
als 90 Tagessätze.
Die Verurteilungspraxis in Sachsen wie auch
in Deutschland zeigt seit 2000 ein leichtes
Zurückdrängen der Freiheitsstrafe zugunsten
der Geldstrafe.
Sanktionen nach allgemeinem Strafrecht und Aussetzungsquote (in Prozent)
Merkmal
2000
2005
2010
2011
Sachsen
Freiheitsstrafe
18,4
18,0
16,2
4,9
5,5
5,0
5,0
Geldstrafe
81,6
82,0
83,8
84,4
Insgesamt
100
100
100
100
Aussetzungsquote
73,4
69,6
69,2
67,7
18,4
17,9
darunter ohne Strafaussetzung
15,6
Deutschland1)
Freiheitsstrafe
darunter ohne Strafaussetzung
19,6
19,0
6,3
5,6
5,3
5,3
Geldstrafe
80,3
81,0
81,6
82,1
Insgesamt
100
100
100
100
Aussetzungsquote
67,6
70,4
71,0
70,1
1) Seit 2007 erfolgt die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik flächendeckend.
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Gefangenenrate
Die Gefangenenrate ist die Zahl der Einsitzenden in Justizvollzugsanstalten bezogen
auf 100 000 Einwohner.
Sie ist eine wichtige Kennzahl für die Finanzwirtschaft. Der Justizvollzug beansprucht einen erheblichen Ausgabenanteil am Landeshaushalt.
Die Veränderung der Gefangenenrate über die Zeit gilt zudem als Indikator für die
Entwicklung der schweren Kriminalität.
Gut 3 500 Gefangene in sächsischen
Justizvollzugsanstalten
Ende März 2012 befanden sich 3 538 Gefangene und Sicherungsverwahrte in den
zehn sächsischen Justizvollzugsanstalten.
Weitere 135 Häftlinge waren insbesondere wegen Hafturlaubs vorübergehend abwesend. Insgesamt 3 212 Männer und 326
Frauen saßen in den Vollzugsanstalten ein.
Der Frauenanteil betrug 9,2 Prozent, ohne
die Frauen aus Thüringen und Sachsen-Anhalt 5,4 Prozent.
Während sich die Zahl der männlichen Gefangenen im Vergleich zu 2000 um 29 Prozent
verringerte, stieg die Zahl der inhaftierten
Frauen um 3 Prozent. (Ohne weibliche Gefangene aus Thüringen und Sachsen Anhalt)
In den Jahren 2000 und 2001 betrug die
Zahl der Gefangenen und Sicherungsverwahrten ohne die vorübergehend Abwesenden über 4 700, das war damit der bisherige
Höchststand nach der politischen Wende.
Im anschließenden Zeitraum bis 2010 ist ein
Rückgang um mehr als ein Viertel auf etwas
unterhalb von 3 500 zu verzeichnen. In den
letzten zwei Jahren stagniert die Zahl leicht
über diesem Wert.
Gefangenenrate am 31. März 2000 bis 2012
120
100
80
60
40
Sachsen
20
Deutschland1)
0
2000
2005
2010
1) Für Deutschland sind keine Daten zum 31. März 2000 vorhanden.
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2011
2012
Bildquelle: Alexander Dreher/PIXELIO
Länderübergreifende Zusammenarbeit im
Justizvollzug
Für den zentralen Justizvollzug für Frauen
von Sachsen, Thüringen und bis Ende 2012
Sachsen-Anhalt war die Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Sachsen aufgrund einer
gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung vom
20. November 2008 zuständig.
Unter den Gefangenen der sächsischen Strafvollzugsstatistiken befanden sich Ende März
2012 insgesamt 142 Personen aus Thüringen
und Sachsen-Anhalt.
Gefangenenrate leicht ansteigend
Für Sachsen ergab sich 2012 am Erhebungsstichtag eine Gefangenenrate von
89 Gefangenen je 100 000 Einwohner. In
Deutschland lag die Gefangenenrate etwas
niedriger bei 87.
Bundesweit ist die Gefangenenrate seit 2003
rückläufig. Dieser Trend war auch in Sachsen
bis 2010 zu beobachten. Im Jahr 2000 kamen
auf 100 000 Einwohner 111 Gefangene, 2010
waren es 85. Seitdem ist ein leichter Anstieg
zu verzeichnen.
Ebenso kooperieren die mitteldeutschen Länder bei der Sicherungsverwahrung der Männer. Die Sicherungsverwahrten von Sachsen
werden seit 2009 in der Justizvollzugsanstalt
Burg in Sachsen-Anhalt untergebracht und
werden in der Statistik in Sachsen-Anhalt
erhoben. Seit Anfang 2013 wird die Sicherungsverwahrung wieder in Sachsen in der
Justizvollzugsanstalt Bautzen vollzogen.
Gefangenenrate sowie Gefangene und Sicherungsverwahrte
2000
Merkmal
Sachsen
2005
Deutschland
Sachsen
2010
Deutschland
Sachsen
2011
Deutschland
Sachsen
2012
Deutschland
Sachsen
Deutschland
Gefangenenrate
110,6
.
102,1
99,1
85,1
89,7
87,3
88,9
88,8
87,2
Gefangene und
Sicherungsverwahrte insgesamt
4 932
.
4 385
81 791
3 549
73 406
3 623
72 679
3 673
71 334
Gefangene und Sicherungsverwahrte
(ohne vorübergehend Abwesende)
4 721
.
4 307
80 410
3 489
72 052
3 555
71 200
3 538
67 671
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Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten
Der Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten wird durch das prozentuale Verhältnis der tatsächlichen Belegung zur Belegungsfähigkeit ermittelt.
Die Kennzahl liefert wichtige Informationen zur Planung von Modernisierungsmaßnahmen und Neubauten im Justizvollzug.
Sächsische Justizvollzugsanstalten voll
ausgelastet, aber nicht überbelegt
In den sächsischen Justizvollzugsanstalten
befanden sich Ende März 2012 insgesamt
3 673 Gefangene, darunter waren 135 Personen vorübergehend abwesend. Die 10 Vollzugsanstalten verfügten zum Erhebungstag
über 3 785 Haftplätze, die somit zu 97 Prozent ausgelastet waren. Den geringsten Auslastungsgrad verzeichnet die Justizvollzugsanstalt Bautzen mit 82 Prozent, den höchsten
die Justizvollzugsanstalt Zwickau mit 110
Prozent. Durch den Neubau einer großen Justizvollzugsanstalt in Dresden und der Jugendstrafanstalt in Regis-Breitingen sowie umfangreichen Sanierungsmaßnahmen wie z. B.
in Leipzig und Görlitz wurden ausreichend
Haftplätze geschaffen. Durch den gleichzeitigen Rückgang der Gefangenenzahlen hat sich
die Auslastung in den letzten zehn Jahren etwas entspannt. Seit 31. März 2007 liegt der
Auslastungsgrad unter 100 Prozent.
Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten
Merkmal
2000
2005
2010
2011
2012
Sachsen
Auslastungsgrad (in Prozent)1)
129,0
104,5
92,4
97,3
97,0
Belegungsfähigkeit
3 826
4 197
3 840
3 723
3 785
Belegung (Einsitzende)
4 932
4 385
3 549
3 623
3 673
Strafgefangene/Sicherungsverwahrung
3 422
3 574
3 036
3 049
3 020
Untersuchungshaft
1 243
641
417
469
540
267
170
96
105
113
davon
Sonstige Freiheitsentziehung
Deutschland
Auslastungsgrad (in Prozent)1)
.
102,0
94,0
94,0
91,0
Belegungsfähigkeit
.
80 297
78 450
77 669
78 161
Belegung (Einsitzende)
.
81 791
73 406
72 679
71 334
Strafgefangene/Sicherungsverwahrung
.
63 422
60 528
59 737
58 188
Untersuchungshaft
.
15 776
11 167
11 174
11 457
Sonstige Freiheitsentziehung
.
2 593
1 711
1 768
1 689
davon
1) zum Stichtag 31. März des Jahres
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Belegungsfähigkeit, Belegung und Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten am 31. März 2012
Gebietsstand: 1. Januar 2012
Torgau
382
Leipzig
(mit Krankenhaus)
516
504
379
99
Zeithain
98
395
382
97
Bautzen
Görlitz
Regis-Breitingen
363
314
Dresden
Waldheim
87
805
408
370
848
302
247
82
209
199
95
105
91
Chemnitz
Zwickau
240
249
104
jeweils am 31. März 2012:
165
181
110
Belegungsfähigkeit
tatsächliche Belegung
Auslastungsgrad in Prozent
Kartengrundlage: Verwaltungsgrenzen, © GeoSN 2012
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Dauer der verhängten Freiheitsstrafen
Die Dauer der verhängten Freiheitsstrafen ist ein Indikator für die Schwere der
Straftat. Sie wird durch Art und Umstände der Straftat sowie das Vorleben des Täters
bestimmt.
Die Dauer der verhängten Freiheitsstrafen ist eine wichtige Planungsgröße für die
Justizverwaltung.
Zahl der verhängten Freiheitsstrafen seit
2006 rückläufig
Ende März 2012 verbüßten in den sächsischen Justizvollzugsanstalten 2 547 Gefangene eine Freiheitsstrafe (weiterhin waren
113 Personen vorübergehend abwesend).
Seit der politischen Wende stieg diese Zahl
bis 2006 auf den Höchststand von 2 961 und
entwickelte sich in den Folgejahren zurück.
Strafgefangene nach der Dauer der verhängten Freiheitsstrafe
Personen
3 000
2 500
2 000
Verhältnis von kürzeren zu längeren Haftstrafen liegt bei 2:1
Hinsichtlich der Höhe der verhängten Strafe
bzw. der voraussichtlichen Strafdauer hat
sich die Struktur im Justizvollzug seit 2000
nur unwesentlich verändert. Das Verhältnis
von verhängten kürzeren Freiheitsstrafen mit
einer Dauer bis zu zwei Jahren zu den längeren ist weitgehend konstant bei 2:1 geblieben.
Dieses Verhältnis ist nicht nur in Sachsen zu
Dauer der Freiheitsstrafe
mehr als … bis ...
1 500
bis 9 Monate
9 Monate - 2 Jahre
1 000
500
2 Jahre
- 5 Jahre
5 Jahre
- 15 Jahre
lebenslang
0
2000
26 | Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet
2005
2010
2011
2012
beobachten, sondern ist auch in Deutschland
zu verzeichnen.
In Sachsen lag am Erhebungsstichtag 2012
der Anteil der verhängten Freiheitsstrafen bis
9 Monate bei 41 Prozent. Während in Sachsen
dieser Anteil seit 2000 um die 40 ProzentMarke schwankte, betrug er deutschlandweit
35 bis 37 Prozent. Dagegen waren die Anteile der verhängten längeren Freiheitsstrafen
in Sachsen etwas niedriger als im gesamten
Bundesgebiet.
Die 93 Gefangenen mit einer lebenslangen
Freiheitsstrafe in Sachsen machten Ende
März 2012 einen Anteil von 3 Prozent an allen
Strafgefangenen aus.
11 Prozent der Strafgefangenen verbüßten Ende März 2012 eine Ersatzfreiheitsstrafe
Während lange Haftstrafen die verfügbaren
Plätze langfristig binden, belasten sehr kurze
Haftstrafen den Justizvollzug. Sie erfordern
einen überproportionalen hohen Verwaltungsaufwand. Bei den Ersatzfreiheitsstrafen
handelt es sich oft um sehr kurze Strafen. Betroffen sind Straftäter, die zu einer Geldstrafe
verurteilt wurden. Zahlt ein Verurteilter nicht,
so kann an die Stelle der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe treten. Er muss dann seine Geldstrafe „absitzen“ oder entsprechend
auch teilweise im Rahmen des Programms
„Schwitzen statt Sitzen“ eine gemeinnützige
Arbeit leisten. Damit wird der Justizhaushalt
erheblich entlastet. Am 31. März 2012 waren
Strafgefangene nach der Dauer der Freiheitsstrafe (in Prozent)
Dauer der Freiheitsstrafe
mehr als … bis ...
2000
2005
2010
2011
2012
Sachsen
Bis 9 Monate
40,8
39,1
41,1
39,7
40,7
9 Monate - 2 Jahre
27,9
27,7
26,1
27,2
27,2
2 Jahre - 5 Jahre
20,4
21,8
23,5
24,1
22,9
5 Jahre - 15 Jahre
9,1
8,8
5,8
5,6
5,8
Lebenslang
1,8
2,6
3,4
3,4
3,5
Insgesamt
100
100
100
100
100
8,6
8,0
11,2
Deutschland
10,0
10,8
Bis 9 Monate
36,0
35,0
37,0
37,2
36,7
9 Monate - 2 Jahre
26,0
26,4
25,8
26,3
26,9
2 Jahre - 5 Jahre
24,0
24,5
23,5
23,3
23,5
5 Jahre - 15 Jahre
11,0
10,7
9,8
9,4
9,1
darunter
Ersatzfreiheitsstrafe
Lebenslang
3,0
3,3
3,8
3,8
3,9
Insgesamt
100
100
100
100
100
.
6,9
8,1
8,0
8,0
darunter
Ersatzfreiheitsstrafe
es in Sachsen 287 Personen, die die Möglichkeit des Abarbeitens der Strafe zur Haftvermeidung oder -verkürzung nicht oder nur
teilweise nutzten. In den letzten zehn Jahren
belief sich die Zahl jährlich zwischen 230 bis
300 Personen. Das entsprach einem Anteil
zwischen 8 und 11 Prozent an den Strafgefangenen mit Freiheitsstrafe. Bundesweit war
der Anteil in diesem Zeitraum etwas niedri-
ger. Er lag zwischen 7 und 8 Prozent. Einfluss
auf den Anteil haben sowohl die unterschiedliche Praxis bei der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit
in den Bundesländern als auch die konjunkturelle Lage.
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Glossar
Abgeurteilte
Abgeurteilte sind Angeklagte, gegen die
Strafbefehle erlassen wurden oder Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen
worden sind. Ihre Zahl setzt sich zusammen
aus den Verurteilten und aus Personen, gegen die andere Entscheidungen (unter anderem Freispruch) getroffen wurden. Bei
der Aburteilung von Angeklagten, die in
Tateinheit oder Tatmehrheit mehrere Strafvorschriften verletzt haben, wird in der
Gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik nur
der Straftatbestand statistisch erfasst, der
nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe
bedroht ist. Tateinheit liegt vor, wenn dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder
dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzt;
das Gericht erkennt nur auf eine einzige
Strafe. Tatmehrheit bedeutet, dass eine Person mehrere Straftaten begangen hat, die
gleichzeitig abgeurteilt werden. Statt auf
mehrere Freiheits- oder Geldstrafen wird
auf eine Gesamtstrafe erkannt. Insbesondere bei verhängten Gesamtstrafen kann das
nachgewiesene Strafmaß höher liegen, als
dies die Strafbestimmungen für die statistisch erfasste schwerste Straftat vorsehen.
Werden mehrere Straftaten der gleichen
Person in mehreren Verfahren abgeurteilt,
so wird der Angeklagte für jedes Strafverfahren gesondert gezählt.
Allgemeines Strafrecht
Das allgemeine Strafrecht wird gegen Erwachsene und zum Teil gegen Heranwachsende angewandt. Gegen Heranwachsende,
die nach ihrer Persönlichkeitsentwicklung
noch Jugendlichen gleichstehen, wird Jugendstrafrecht angewendet.
Anklagequote
Die Anklagequote bezeichnet den Anteil der
von der Staatsanwaltschaft abschließend
erledigten Ermittlungsverfahren gegen
bekannte Tatverdächtige, die durch eine
Anklage im weiteren Sinne abgeschlossen
wurden. Als Anklagen im weiteren Sinne
zählen die Anklagen vor dem Amts- oder
Landgericht, die Strafbefehlsanträge sowie
die Anträge auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren, im vereinfachten Jugendverfahren, auf Durchführung eines objektiven Verfahrens oder auf Eröffnung eines
Sicherungsverfahrens. Nicht abschließend
erledigte Ermittlungsverfahren, wie Abgaben an eine andere Staatsanwaltschaft,
vorläufige Einstellungen, durch Verbindung
mit einer anderen Sache oder „anderweitig“
erledigte Ermittlungsverfahren, bleiben bei
der Berechnung der Anklagequote unberücksichtigt.
Aufklärungsquote
Die Aufklärungsquote bezeichnet den Anteil
der aufgeklärten an allen polizeilich regist-
28 | Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet
rierten Fällen. Eine Straftat gilt in der Polizeilichen Kriminalstatistik als aufgeklärt, wenn
mindestens ein namentlich bekannter Tatverdächtiger ermittelt werden konnte. Eine
Aufklärungsquote von über 100 Prozent kann
zustande kommen, wenn im Berichtszeitraum
Fälle aufgeklärt werden, die in den Vorjahren
bekannt geworden sind.
Auslastungsgrad
Der Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten wird durch das prozentuale Verhältnis
der tatsächlichen Belegung zur Belegungsfähigkeit ermittelt. Eine Quote von über 100
Prozent kann zustande kommen, wenn z. B.
die einzelnen Hafträume überbelegt werden.
Der Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten wurde zum Stichtag 31. März des jeweiligen Jahres berechnet.
Die Belegungsfähigkeit gibt Auskunft über
die Zahl der Haftplätze der Justizvollzuganstalten. Die tatsächliche Belegung entspricht
der Zahl der Gefangenen und Sicherungsverwahrten einschließlich der vorübergehend
Abwesenden.
Erwachsene
Erwachsene sind Personen, die zur Zeit der
Tat mindestens 21 Jahre alt sind. Sie werden
nach dem allgemeinen Strafrecht abgeurteilt.
Ersatzfreiheitsstrafe
Ist eine zu einer Geldstrafe verurteilte Person
nicht willens oder nicht (mehr) in der Lage
für den Betrag aufzukommen, wird eine verhängte und noch nicht beglichene Geldstrafe
in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt.
Diese Strafe wird in einer Justizvollzugsanstalt vollzogen. Die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe in Tagen bemisst sich an der Zahl der
verhängten Tagessätze der Geldstrafe. Die
uneinbringliche Geldstrafe kann auch durch
gemeinnützige Arbeit im Rahmen des Programms „Schwitzen statt Sitzen“ abgegolten
werden.
Erziehungsmaßregeln
Erziehungsmaßregeln stellen die mildeste
formelle (d. h. durch Urteil verhängte) Sanktion im Jugendstrafrecht dar. Zu den Erziehungsmaßregeln zählen die Erteilung von
Weisungen, Erziehungsbeistandschaft und
Heimerziehung. Weisungen sind Gebote und
Verbote, die die Lebensführung der Jugendlichen regeln. Erziehungsbeistandschaft ist
die Unterstützung der Sorgeberechtigten
bei der Erziehung. Bei der Entscheidung auf
Heimerziehung als Erziehungsmaßregel erfolgt die Unterbringung der Verurteilten in
einem Heim oder in einer sonstigen betreuten
Wohnform.
Freiheitsstrafe
Freiheitsstrafe ist eine Strafe nach allgemeinem Strafrecht. Diese Strafe ist eine zeitige
Freiheitsstrafe, sofern die Strafvorschriften
nicht lebenslange Freiheitsstrafe androhen.
Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist 15
Jahre, das Mindestmaß ein Monat.
Gefangene
Gefangene sind Personen, denen auf Grund
eines förmlichen Gesetzes unter Beachtung
vorgeschriebener Formen durch richterliche
Anordnung die Freiheit entzogen ist und die
sich in einer Justizvollzugsanstalt befinden.
Sie sind Untersuchungsgefangene, Strafgefangene, im Rahmen eines Auslieferungs-,
Durchlieferungs- bzw. Abschiebungsverfahren zugeführte Gefangene oder Zivilhaftgefangene.
Gefangenenrate
Die Gefangenenrate ist die Zahl der Einsitzenden in Justizvollzugsanstalten bezogen
auf 100 000 Einwohner. Zu den Einsitzenden
zählen die Strafgefangenen, Untersuchungshaftgefangene, Gefangene mit sonstiger
Freiheitsentziehung (u. a. Abschiebungs- und
Auslieferungshaft) und Sicherungsverwahrten, einschließlich der vorübergehend Abwesenden.
Die Gefangenenrate wurde zum Stichtag 31.
März des jeweiligen Jahres berechnet.
Geldstrafe
Geldstrafe ist neben der Freiheitsstrafe die
einzige formelle (durch Urteil verhängte)
Sanktionsform im allgemeinen Strafrecht.
Sie wird in Tagessätzen verhängt und liegt, je
nach Schwere der Tat, zwischen mindestens
fünf und höchstens 360 vollen Tagessätzen.
Bei der Festsetzung der Höhe der Tagessätze sind die persönlichen und finanziellen
Verhältnisse der Täter maßgeblich, nicht die
Schwere der Tat.
Gerichtliche Entscheidungen
Nach Erhebung der Anklage durch die
Staatsanwaltschaft prüft das Gericht, ob der
Angeschuldigte der ihm zur Last gelegten
Tat hinreichend verdächtig ist. Außer durch
Urteil können die Verfahren vor Gericht
auch in anderer Weise erledigt werden. Die
Eröffnung des Verfahrens kann vom Gericht
abgelehnt werden, wenn z. B. Verfahrenshindernisse vorliegen, der Tatverdacht für
die Verurteilung nicht ausreicht oder die Tat
ist etwa aus Gründen von Notwehr nicht
strafbar. Bei geringer Schuld des Täters kann
das Gericht die Sache mit Zustimmung der
Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten einstellen.
Gerichtlich registrierte Kriminalität
Als gerichtlich registrierte Kriminalität wird
die Gesamtheit der von der Justiz als Verbrechen oder Vergehen gewerteten Tathandlungen bezeichnet, die mit einer strafgerichtlichen Sanktion geahndet wurden.
Die gerichtlich registrierte Kriminalität wird
durch die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik beschrieben.
Häufigkeitszahl
Häufigkeitszahl ist die Zahl der jeweils innerhalb eines Jahres bekannt gewordenen und
von der Polizei registrierten Straftaten bezogen auf 100 000 Einwohner in der jeweiligen
Region. Sie drückt die durch Kriminalität verursachte Gefährdung aus. Ihre Aussagekraft
wird dadurch beeinträchtigt, dass alle Personen, die nicht mit Hauptwohnsitz in der Region gemeldet sind, aber sich hier aufhalten
(z. B. ausländische Touristen, Durchreisende,
sich illegal Aufhaltende), in der Einwohnerzahl nicht enthalten sind. Straftaten, die von
diesem Personenkreis begangen wurden,
werden aber in der Polizeilichen Kriminalstatistik gezählt.
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Hellfeld und Dunkelfeld
Unter dem sogenannten „Hellfeld“ versteht
man alle der Polizei bekannt gewordenen
Straftaten. Das „Dunkelfeld“ bezeichnet die
nicht registrierten Straftaten.
Heranwachsende
Heranwachsende sind Personen, die zum
Zeitpunkt der Tat mindestens 18, aber noch
nicht 21 Jahre alt sind. Wenn die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei
Berücksichtigung der Umweltbedingungen
ergibt, dass er zur Zeit der Tat nach seiner
sittlichen und geistigen Entwicklung noch
einem Jugendlichen gleichstand oder es sich
nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt, ist die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende möglich.
Jugendliche
Jugendliche sind Personen, die zur Zeit der
Tat mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre
alt sind. Sie werden nach dem Jugendstrafrecht abgeurteilt.
Jugendstrafe
Jugendstrafe ist Freiheitsentzug in einer
Jugendstrafanstalt. Der Richter verhängt
Jugendstrafe, wenn wegen schädlicher Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat
hervorgegangen sind, Erziehungsmaßregeln
oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der
Schuld Strafe erforderlich ist. Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate,
das Höchstmaß fünf Jahre. Handelt es sich
bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach
allgemeinem Strafrecht eine Freiheitsstrafe
von mehr als zehn Jahren angedroht ist, so
ist das Höchstmaß zehn Jahre.
Jugendstrafrecht
Bei mit Strafe bedrohter Verfehlung von Jugendlichen und Heranwachsenden, sofern
diese nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung Jugendlichen gleichstehen, werden
die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes
(JGG) angewendet. Nach JGG vorgesehene
Sanktionen sind Jugendstrafe, Zuchtmittel
und Erziehungsmaßregeln.
Justizvollzugsanstalten
Justizvollzugsanstalten sind Einrichtungen
der Justizverwaltungen zum Vollzug von Freiheits- und Jugendstrafe, Sicherungsverwahrung, Untersuchungs-, Abschiebungs- und
Zivilhaft. Einrichtungen zum Maßregelvollzug bei psychisch kranken oder rauschmittelabhängigen Straftätern zählen nicht zu den
Justizvollzugsanstalten.
Opportunitätseinstellungen
Ermittlungsverfahren müssen von der
Staatsanwaltschaft aus rechtlichen Gründen
eingestellt werden, wenn die Tat verjährt ist,
der Beschuldigte nicht strafmündig ist, ein
schuldhaftes Verhalten fehlt oder die Tat
bzw. Täterschaft nicht nachgewiesen werden
kann. Außerdem kann die Staatsanwaltschaft
das Ermittlungsverfahren einstellen, wenn
die Schuld des Täters als gering zu betrachten ist und kein öffentliches Verfolgungsinteresse besteht (Opportunitätseinstellung).
Eine Opportunitätseinstellung kann auch bei
leichteren Delikten zur Vermeidung negativer
sozialer Effekte für den Beschuldigten erfolgen, wenn das Ermittlungsverfahren selbst
und gegebenenfalls erteilte Auflagen als ausreichend erachtet werden. Die gesetzlichen
Vorschriften für Opportunitätseinstellungen
sollen die Staatsanwaltschaften entlasten
bzw. die Ermittlungsverfahren beschleunigen
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und diese kostengünstiger machen. Inwieweit die Vorschriften angewendet werden,
liegt zum Teil im Ermessen der Staatsanwaltschaft.
Polizeilich registrierte Kriminalität
In der Polizeilichen Kriminalstatistik des
Landeskriminalamtes Sachsen werden die
von der Polizei bearbeiteten Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche
registriert. Nicht enthalten sind Ordnungswidrigkeiten, politisch motivierte Kriminalität
(Staatsschutzdelikte) und Verkehrsdelikte.
Die Statistik bildet ab, wie die Polizei nach
Abschluss ihrer Ermittlung den Sachverhalt
bewertet.
Sicherungsverwahrung
Sicherungsverwahrung ist eine zusätzliche
Maßregel bei gemeingefährlichen Hangtätern, d. h. der Straftäter gelangt auch nach
Strafverbüßung erst dann in Freiheit, wenn
keine Gefahr erheblicher Straftaten mehr besteht.
Staatsanwaltschaftliche Entscheidungen
Nach Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft,
ob gegen einen Beschuldigten Anklage beim
Strafgericht erhoben werden kann oder das
Ermittlungsverfahren einzustellen ist. Eine
Einstellung des Verfahrens erfolgt, wenn der
Tatverdacht nicht hinreichend ist oder rechtliche Gründe der Strafverfolgung entgegenstehen. Ebenso kann das Verfahren eingestellt werden, wenn die Schuld des Täters
gering ist (Opportunitätseinstellungen).
Der Staatsanwaltschaft obliegt als Strafverfolgungsbehörde auch die Strafvollstreckung. Bei Anwendung des Jugendstrafrechts ist nicht die Staatsanwaltschaft,
sondern der Jugendrichter die Vollstreckungsbehörde.
Statistik der Staatsanwaltschaften
Die Erhebung erstreckt sich auf Daten über
Ermittlungsverfahren und über sonstige Tätigkeiten der Staatsanwaltschaften.
In der Statistik werden Verfahren gezählt,
auch die die nur der Staatsanwaltschaft bekannt geworden sind. Dabei ist es auch möglich, dass mehrere Taten in einem Verfahren
verbunden wurden oder sich ein Verfahren
gegen mehrere Tatverdächtige richtet, so
dass die Zahl der erfassten Verfahren geringer ist als die der davon betroffenen Beschuldigten.
Strafaussetzung zur Bewährung
Das Gericht kann die Vollstreckung einer
verhängten Freiheitsstrafe von nicht mehr
als einem Jahr (in bestimmten Fällen auch
zwei Jahren) zur Bewährung aussetzen.
Verstößt der Verurteilte gegen die Bewährungsauflagen oder wird erneut straffällig,
kann die Strafaussetzung widerrufen werden, und der Verurteilte muss die restliche
Strafe absitzen.
Strafgefangene
Personen, die rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe bzw. Jugendstrafe verurteilt worden
sind und sich zu deren Verbüßung in einer
Justizvollzugsanstalt befinden.
Tatverdächtige
Tatverdächtige sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) alle Personen, die nach
Abschluss der polizeilichen Ermittlungen
aufgrund ausreichender Anhaltspunkte verdächtig sind, eine rechtswidrige (Straf-) Tat
begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittä-
ter, Anstifter und Gehilfen. In die Gesamtzahl
der Tatverdächtigen fließen auch strafunmündige Kinder unter 14 Jahren mit ein. Ein
Tatverdächtiger, für den im Berichtszeitraum
mehrere Fälle der gleichen Straftat festgestellt wurden, wird in der PKS nur einmal gezählt („echte“ Tatverdächtigenzählung).
Tatverdächtigenbelastungszahl
Die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ)
ist die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen unabhängig vom Wohnsitz bezogen
auf 100 000 Einwohner der entsprechenden
Personengruppe, jeweils ohne Kinder unter 8
Jahren in der jeweiligen Region. Sie gibt die
polizeilich registrierte Kriminalitätsbelastung
der Bevölkerung oder einzelner Personengruppen wieder. Die Problematik der TVBZ ergibt sich aus dem doppelten Dunkelfeld in der
Bevölkerungsstatistik, in der ein Teil der ermittelten Tatverdächtigen nicht enthalten ist
(vgl. Häufigkeitszahl), und in der Polizeilichen
Kriminalstatistik. Über das Dunkelfeld nicht
angezeigter Straftaten hinaus bleiben auch
Täter der unaufgeklärten Fälle unberücksichtigt. Für die nichtdeutschen Tatverdächtigen
in Deutschland wird keine Tatverdächtigenbelastungszahl berechnet.
Untersuchungshaft
Untersuchungshaft ist die aufgrund eines
richterlichen Haftbefehls durchgeführte Inhaftierung des Beschuldigten in einer besonderen Abteilung der Justizvollzugsanstalt, um
die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten und die spätere
Vollstreckung einer Freiheitsentziehung sicherzustellen. Zuständig zur Anordnung der
erforderlichen Vollzugsmaßnahmen ist der
Richter.
Vollzug von Freiheitsstrafe
Freiheitsstrafe wird an rechtskräftig nach
allgemeinem Strafrecht Verurteilten in Justizvollzugsanstalten vollzogen. Statistisch
erfasst werden auch nach Jugendstrafrecht
Verurteilte, die gemäß § 92 Jugendgerichtsgesetz aus dem Jugendstrafvollzug ausgenommen sind.
Vollzug von Jugendstrafe
Jugendstrafe wird in Jugendstrafanstalten
vollzogen. An einem Verurteilten, der das 18.
Lebensjahr vollendet hat und sich nicht für den
Jugendstrafvollzug eignet, braucht die Strafe
nicht in der Jugendanstalt vollzogen werden.
Jugendstrafe, die nicht in der Jugendanstalt
vollzogen wird, wird nach den Vorschriften des
Strafvollzugs für Erwachsene vollzogen und
auch dort statistisch erfasst. Hat der Verurteilte das 24. Lebensjahr vollendet, so soll die
Jugendstrafe nach den Vorschriften des Strafvollzugs für Erwachsene vollzogen werden.
Über die Ausnahme vom Jugendstrafvollzug
entscheidet der Vollstreckungsleiter (Jugendrichter). Außerdem dürfen in der Jugendstrafanstalt an Verurteilten, die das 24. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben und sich für den
Jugendstrafvollzug eignen, auch Freiheitsstrafen vollzogen werden, die nach allgemeinem
Strafrecht verhängt worden sind.
Verurteilte
Verurteilte sind Angeklagte, gegen die nach
allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe verhängt wurde. Auch
Verurteilte, deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln geahndet wurde, sind Teil
dieser Gruppe. Verurteilt werden können nur
Personen, die im Zeitpunkt der Tat strafmündig, das heißt 14 Jahre oder älter, waren.
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Verurteiltenziffer
Verurteiltenziffern beziehen die absoluten
Verurteiltenzahlen auf je 100 000 Personen
einer bestimmten Bevölkerungsgruppe. Verurteiltenziffern werden für die deutsche Bevölkerung berechnet, da diese (weitgehend
vollständig) einwohnerrechtlich registriert
ist. Dagegen stellen die in Sachsen gemeldeten Ausländer nur eine Teilmenge der nichtdeutschen Personen dar, die sich in Sachsen
aufhalten. Die Zahl etwa der ausländischen
Touristen oder der Illegalen ist nicht bekannt.
Von der Strafverfolgungsstatistik werden
aber auch in Sachsen nicht gemeldete Personen erfasst, sofern gegen sie hier ein Strafverfahren durchgeführt wurde.
Vorübergehende Abwesenheit in Justizvollzugsanstalten
Vorübergehende Abwesenheit liegt für die
Dauer einer Überstellung, eines Aufenthaltes
in einem Krankenhaus außerhalb des Vollzuges sowie eines Urlaubes und einer befristeten Unterbrechung vor.
32 | Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen | Statistisch betrachtet
Weitere Publikationen zum Thema:
Gerichtliche Strafverfolgung im Freistaat Sachsen (B VI 1)
Organisation, Personal und Geschäftsanfall bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften
im Freistaat Sachsen (B VI 2)
Strafvollzug im Freistaat Sachsen (B VI 3)
Alle Statistischen Berichte können Sie kostenlos unter www.statistik.sachsen.de
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Herausgeber:
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Redaktion:
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Gestaltung und Satz:
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Druck:
Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Redaktionsschluss:
Februar 2013
Bezug:
Diese Druckschrift kann kostenfrei bezogen werden bei:
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Copyright
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz, 2013
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Titelbild: Paul-Georg Meister/PIXELIO
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