Von der Ausgrenzung zum Trialog Angehörige in der Psychiatrie - von der Ausgrenzung zum Trialog 9. Fachtagung NAP vom 6. 9.2013 Dr. med. Conrad Frey mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå 1 2 Angehörige in der Psychiatrie Paternalismus Aufbruch und Offenheit Soziale Orientierung Kinder- und Jugendpsychiatrie Steuerung von Systemen Chronische Erkrankung und Familie Trauma, Verlust und Migration Zurü Zurück zu den Anfä Anfängen mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå 3 4 Psychiatrie Obwalden / Nidwalden Grundlegende Verankerungen des Menschen Derrick Silove, Zachary Steel (2001) 2003 mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå 5 6 Psychiatrie Obwalden / Nidwalden (PONS) Funktionen und Bereiche Gemischte Station tagesklinisch stationär Büro stationär Bettenstation Ambulatorium Spezialtherapien ambulant Ergotherapie Nord Spezialtherapien KJPD Süd Kinder- und Jugendliche Bewegungstherapie mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå Schreinerei /Gestaltung / Textilwerkstatt mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå 7 8 Bewegte Kinder- und Jugendpsychiatrie Leitbild PONS (Auszug) - Der Behandlungsprozess soll für alle Beteiligten transparent sein. - Wir erschliessen Ressourcen im Umfeld des Patienten. In diesem Sinne sind Angehörige für uns wichtige Partner in der Therapie und Mitauftraggeber. - Wir koordinieren den Behandlungsprozess unter Einbezug der Fachleute ausserhalb unserer Institution, die sich ebenfalls für unsere Patienten und Patientinnen engagieren - Im Behandlungsteam bemühen wir uns um regelmässigen Austausch und verstehen uns als Teil eines gemeinsamen Prozesses - Wir sind in verschiedenen Berufsgruppen beheimatet, erfüllen verschiedene Funktionen und handeln unsere Zusammenarbeit immer wieder aus. mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå 9 Typische Konstellationen aus der Praxis 10 Angehörige in der Psychiatrie Kinder / Jugendliche Eltern Intervention Gesund Indexpatienten in PONS Wohlergehen des Kinder als Thema/ ev. Information Fallbezogen (Regelfall) Dadurch psych. belastet Indexpatienten in PONS Information bzw. fallbezogene Intervention Information, Entlastung (Schuld, Scham), Beratung (Therapie?) dadurch psych. belastet Eltern- /Familiengespräche Psychiatrische Störung dadurch psych. belastet (z.B. Anorexia nervosa) (Teil der Lösung / Problem) Familientherapie / Einzeltherapie (Kind) Therapie am KJPD Psychiatrische Störung Fallbezogene Intervention (z.B. Angst, Depression) (z.B. Psychose) (z.B. Schlafstörungen) Abklärung am KJPD (z.B. Schulverweigerung) Selbsthilfegruppen Angehörigengruppen mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå Expertengeleitet, störungsspezifisch oder diagnoseübergreifend (Psychoeduktion) mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå 11 12 Angehörige in der Psychiatrie Angehörige in der Psychiatrie Notfall Jugendliche / Adoleszente Ambivalenz und Unterstützung im Aufnahmeprozess Autonomie und Bindung („die Familie ist in der Konsultation immer präsent“) Eintritt Alte Menschen Verlust, Sozialer Rückzug und Selbstfürsorge („Unterstützungsleistungen“). Paarbeziehung („vergessenes Thema“) Emotionale Entlastung und Information (Psychoeduktion) Verlauf Bei Veränderungsschritten oder Stagnation (Neukalibrierung und Planung) Krise Angehörige als Teile des Problem- und Lösungssystems Austritt Praktische Absprachen, Vorbeugung Rückfall, Warnsignale und Notfälle mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå 13 14 Angehörige in der Psychiatrie Veränderung Trauma Kinder- und Erwachsenenschutzrecht • Versorgungsauftrag • Patientenverfügung • Fürsorgerische Unterbringung (FU) Kränkung In allen Konzepten der Krisenintervention ist der Einbezug der Mitwelt ein zentrales Anliegen Ethische Dilemmata • Reanimation (Alterspsychiatrie) • Wunsch nach Suizid (Suizidbeihilfe) Nachsorge nach Suizid Krise mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå 15 Kinder- und Erwachsenenschutzrecht 16 Fürsorgerische Unterbringung (Art. 426) • Eigene Vorsorge oder Massnahmen von Gesetzes wegen • Grundsätzlich ähnlich wie FFE (andere Prozesse, Fristen und Rechtsmittel) • Der Vorsorgeauftrag (Art 360 – 369 ZGB) ermöglicht einer handlungsfähigen Person die Gestaltung der eigenen Angelegenheiten für den Fall der zukünftigen Urteilsunfähigkeit (Personensorge, Vermögenssorge oder rechtliche Vertretung). • Die Belastung und der Schutz von Angehörigen und Dritten sind zu berücksichtigen (Art. 426 Abs 2 ZGB) • Beizug einer Vertrauensperson ist möglich (Art 432 ZGB) • Die Patientenverfügung (Art 370-272 ZGB) legt für den Fall der Urteilsunfähigkeit die medizinischen Massnahmen fest (mit Befolgungspflicht!) Es kann eine Vertretungsperson bestimmt werden welche mit den Ärzten die medizinischen Massnahmen bespricht und festlegt mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå • Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden kann ambulante Massnahmen anordnen mit ggf. Auswirkungen auf die übrigen Familienmitgliedern mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå 17 18 Fallvignette 1* Fallvignette 1 • 43j Mann mit chronisch schizophrener Psychose und schädlichem Substanzengebrauch (Cannabis) • Einbezug der geschiedenen Frau - mit Wissen und Billigung des Patienten, jedoch ohne ihn. Dieser Schritt war leichter möglich da sowohl Mutter wie Kind früher in der PONS behandelt wurden (Vertrauenskapital) • Geschieden und alleine lebend; Vater von 1 Tochter • Wegen Gewalt und Drohungen kein Besuchsrecht und Rayonverbot (Kind lebt bei der Mutter) • Stationäre Behandlung per FU nach akuter Fremdgefährdung und Suiziddrohungen. Fehlende Krankheitseinsicht und Behandlungscompliance (Medikation) • Will Kind besuchen, was ihm auf Grund seiner akuten Störung und auf Weisung der Behörden verweigert wird. * Fall teils fiktiv / gezielt verändert • Nach internen Absprachen unter den verschiedenen Therapeuten, langsame Verbesserung der Behandlungsmotivation. Dem Patienten kann ein begleitetes Besuchsrecht in Aussicht gestellt werden • Einwilligung in ambulante Massnahme – Depotneuroleptika, ambulante sozialpsychiatrische Behandlung – Begleitetes Besuchsrecht (mobile Pflegeequipe) mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå 19 Alter und Lebensmüdigkeit 20 “Überalterung” «Der Lebenswert alter Menschen wird zunehmend vor dem Hintergrund begrenzter respektive kommunizierter Ressourcen infrage gestellt. [… […]. Wenn Betroffene das Gefü Gefühl haben, eine Behandlung sei eine nutzlose Investition, werden sie keine Hilfe suchen» suchen». Gabriela Stoppe, Stoppe, 2012 Taz.de mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉåCh. Fürst, 2010 mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå 21 22 Suizidbeihilfe Suizid und Suizidbeihilfe e hilf bei d i z Sui e) von esfäll e l Fäl Tod 300 1‘000 > r Jah .8 pro (4 Pr o • Verbot der Tötung auf Verlangen (Art. 114 StGB) • Regelung der Suizidbeihilfe (Art. 115 StGB) • Betreuung von Patienten am Lebensende – Richtlinien der SAMW • Sorgfaltskriterien um Umgang mit Suizidbeihilfe (www.nek-cne.ch) Foto Keystone – nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin BFS, 2012 mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå 23 24 Suizidbeihilfe (Art. 115 StGB) Fallvignette 2* • «Wer aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Selbstmorde verleitet oder ihm dazu Hilfe leistet, wird, wenn der Selbstmord ausgeführt oder versucht wurde, mit Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft». • Suizidbeihilfe ist erlaubt • 75 j. Mann (vorgealtert), verheiratet, 2 erwachsene Kinder, Handwerker • Zuweisung von der Notfallstation bei St. nach erstmaligem Suizidversuch bei bekannter depressiver Störung – Medikamente (Benzodiazepine), Badewanne, Pulsadern – Sterbewunsch dauerhaft, konstant und wohlüberlegt – ohne äusseren Druck entstanden und – alternative Optionen geprüft • Aktuelle Situation – Schleichende depressive Entwicklung mit verschiedenen gastrointestinalen und neurologischen Körperbeschwerden – Verlust an Autonomie (Autofahren!) und Angst vor Abhängigkeit und Siechtum. Will der Frau nicht zur Last fallen • Es besteht kein Recht auf Suizidbeihilfe • Suizidbeihilfe gehört nicht zum ärztlichen Auftrag (SAMW) * Fall teils fiktiv / gezielt verändert mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå 25 Fallvignette 2 26 Fallvignette 2 • Persönliche Anamnese – „Unbewegliche“, ängstlich-hypochondrische Persönlichkeit • Patient wünscht zu Beginn der stationären Behandlung weiterhin eine Suizidbeihilfe bzw. Kontakt mit EXIT – St. nach Myokardinfarkt • Therapeutisches Vorgehen (Haltung) • Familienanamnese – Familienanamnese mts. / vts. mit Suizid stark belastet (Ertrinken, Pulsadern) – Ehefrau ängstlich, kontrollierend (schon früher oder neu durch die Suizidandrohungen?). – EF ist durch SV sowie Wunsch nach Suizidbeihilfe durch EXIT verunsichert und belastet mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå – IPPB (Antidepressiva, Gespräche, Spezialtherapien) – Sorgfältige medizinische Abklärung, Information und Behandlung (z.B. Obstipation) – Körperliche und soziale Aktivierung Zuwachs an Autonomie und Übernahme von Eigenverantwortung – Früher Einbezug der Ehefrau Psychoedukation und Informationen zur Suizidbeihilfe (EXIT) – Empfehlung Patientenverfügung (Pro Senectute) – Ambulante Begleitung (Hausarzt und Psychiatrie) mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå 27 28 Hinterbliebene nach Suizid Angehörige und Suizidbehilfe Eur Psychiatry 2012 Oct;27(7): 542-6 Ein Suizid … Resultate: Rund 20% der Angehörigen (N=85) erfüllen nach 19 Monaten die Kriterien einer vollständigen oder partiellen PTBS und 16% einer Depression. Prävalenz für komplexe (verzögerte) Trauerreaktionen mit 4.9% moderat. Einschränkungen: Keine Kontrollgruppe; nur 37% der Angehörigen aus der Grundgesamtheit nahmen teil. Fazit: Angehörige müssen durch die Sterbehilfeorganisationen umfassend über Belastungen und mögliche Konsequenzen für die psychische Gesundheit informiert werden! mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå …betrifft im Durchschnitt ca. sechs enge Bezugspersonen …und hinterlässt leidvolle Spuren in mehrere Generationen mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå 29 30 Nachsorge nach Suizid Ziele der Nachsorge • Die Nachsorge bezieht sich auf einzelne Personen oder Gruppen (Angehörige, Freunde und Helfende) • Suizidale Handlungen führen zu komplexen kognitiven, emotionalen und sozialen Reaktionen wie z.B. Schuld, Scham, Vermeidung, Tabu ungünstige Bewältigungsstrategien • Suizidale Handlungen führen gerne zu Nachahmung („Werther-Effekt“) • Krisenintervention und Unterstützung im Trauerprozess • Identifikation von Risikopersonen – Komplizierte Trauer und Depression (eigene Suizidalität) – Posttraumatische Belastungsstörung – Re-Aktivierung von bestehenden psychischen Störungen • Vermittlung von Informationen (Psychoedukation) • Reflexion und Planung einer weiterführenden Prävention mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå 31 32 Fallvignette 3* Fallvignette 3 • Junger erwachsener Mann mit chronisch paranoider Schizophrenie • Nachsorge innerhalb der Institution • Stationäre psychiatrische Behandlung mit ungünstigem Verlauf – Verwahrlosungstendenz, Mutismus, Halluzinationen, Weglaufen mit Selbstgefährdung, Verweigerung der Medikation u.a. – Orientierung der Mitarbeitenden (Psychiatrie / Spital) – Gesprächsrunde mit Mitpatientinnen / Mitpatienten • Interventionen (mittelfristig) – Teilnahme an Abdankungsfeier in Absprache mit den Angehörigen (einzelne Teammitglieder) – Aufarbeitung und Reflexionen im Behandlungsteam – Meldung CIRS (Qualitätssicherung) – Anregung und Realisierung von baulichen Schutzmassnahmen (Schutzzaun an Bahnlinie) – Brief an Familie ½ Jahr nach dem Suizid mit einem zweiten Gesprächangebot (nicht in Anspruch genommen) • Flucht von der geschlossenen Station mit unmittelbar nachfolgendem Suizid (Eisenbahn) • Nachsorge der Angehörigen (sofort) – Familiengespräch als 1. Schritt der Nachsorge (3 Generationen) – Unterstützung von / durch Behörden und Polizei * Fall teils fiktiv / gezielt verändert mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå 33 34 Hinterbliebene nach Suizid Zusammenfassung • Gesprächsangebote machen (ev. nachfragen) • • Verständnis zeigen für heftige / wechselnde Gefühle – Trauer, Schuld, Scham, Ärger… • Vorwurfshaltung gegenüber den Helfenden annehmen – Entwertungen jedoch nicht zulassen • Erklärungen zu den Fakten (ermöglicht Distanzierung) • Unterstützung bei rechtlichen Abläufen anbieten «Wird ein Familienmitglied psychiatrischer Patient, dann bedeutet dies ein Familienproblem, an dem alle anderen Familienmitglieder – Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister – beteiligt sind, aktiv und passiv, als Täter und als Opfer, und darunter leiden. […] Angehörige leiden möglicherweise noch mehr als der Patient oder die Patientin». – Polizei, Versicherung etc. Klaus Dörner, 2001 • Kinder und soziales Umfeld nicht vergessen! • Soziale Unterstützung und Selbsthilfegruppen (ergänzt nach Wolfersdorf & Franke, 2005) mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå 35 36 • • Das familiäre System ist „stärker“ als das System der Helfenden. Es ist deshalb ratsam die Betroffenen zu Verbündeten zu machen. • Setting und Auftragslage sind individuell festzulegen Der respektvolle und wertschätzende Einbezug von Angehörigen ist demnach die Regel und nicht die Ausnahme. Er ermöglicht – das Erschliessen von wertvollen diagnostischen und therapeutischen Informationen und Ressourcen – eine positive Umdeutung der Probleme („Refraiming“) mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå • Psychoedukative (störungsspezifische) Gruppenangebote für Patienten und/oder Angehörige sind effektiv und kostengünstig. Trotz evidenz-basierten Empfehlungen werden sie in der psychiatrischen Alltagsrealität zu wenig genutzt • Verschiedene relevante Themen können jedoch störungsübergreifend vermittelt werden (Rabovsky & Stoppe, 2009) mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå 37 38 • Die Arbeit mit Angehörigen ist aufwändig. Per saldo resultiert jedoch ein Gewinn hinsichtlich Zeit und Behandlungserfolg • Offene aber auch unausgesprochene Schuldzuweisungen an die Angehörigen sind zu vermeiden. Denn die familiären Wirklichkeiten und Sichtweisen sowie die Ursachen der psychischen Störung sind verschlungener als wir es manchmal gerne hätten Vor allem, ihr Geradlinigen, gebt acht in den Kurven! Stanislaw Jerzy Lec mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå 39 • Die Rechte der Patienten und ihre Verfügungsgewalt sind in unserer individualisierten Gesellschaft gestärkt worden (z.B. Behandlungsvereinbarung, Versorgungsauftrag, Patientenverfügung). • Die Angehörigen in diese Aushandlungsprozesse einzubeziehen stellt die Helfenden vor neue Herausforderungen • Besonders ausgeprägt sind diese Herausforderungen bei persönlich, ethisch und rechtlich anspruchsvollen Entscheidungen (z.B. Reanimation oder Suizidbeihilfe) 40 • Suizid im psychiatrischen Kontext ist ein häufiges Phänomen und führt bei allen Betroffenen (Angehörige und Helfende) zu meist deutlichen emotionalen Belastungen und Reaktionen. • Die Nachsorge hat deshalb eine wichtige präventive Rolle. Sie soll von Seiten der Helfenden sofort und aktiv angeboten werden. Eine mitfühlende, mitbetroffene und dennoch sachliche Haltung ist zentral. • Diese offene (authentische) Haltung kann ungünstigerweise durch die Angst vor juristischen Verfahren beeinträchtigt sein. mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå 41 42 [email protected] Danke fü für die Aufmerksamkeit Fragen? mëóÅÜá~íêáÉ=lÄï~äÇÉåLkáÇï~äÇÉå Flugaufnahme Georg Gerster 43