Privatärztliche Praxis aktuell - Privatärztlicher Bundesverband eV

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ISSN Nummer 1438-7085
Ausgabe 5/2014
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass hier im Internet unsere Verbandsnachrichten nur
sehr verkürzt wiedergegeben werden. Insbesondere Tipps zur Abrechnung stellen wir nur
unseren Mitgliedern zur Verfügung.
Privatärztliche Praxis aktuell
Privatärztlicher Bundesverband
Geschäftsstelle
Dreisamstr. 1
D - 76337 Waldbronn
Tel.: 07243/715363 Fax.: 07243/65544
Internet: www.pbv-aerzte.de
E-Mail: [email protected]
Ausgabe 5/2014
Liebe Mitglieder,
wir haben diesmal eine ganz außergewöhnliche Fortbildung für den 8. November 2014 um 10.00 Uhr
in Frankfurt am Main, Wiesenhüttenplatz 28 geplant. Den
TAG DER PRIVATMEDIZIN
Zu dieser Veranstaltung, für die Sie im beiliegenden Flyer und unter www.tagderprivatmedizin.de
weitere Informationen erhalten, laden wir Sie ganz herzlich ein. Diese Veranstaltung läuft zweigleisig
und richtet sich sowohl an die erfolgreichen Privatärzte unter Ihnen als auch an Ärzte, die sich noch
in der Planungs- oder Entscheidungsphase befinden.
Da wir nur eine begrenzte Zahl von Plätzen zur Verfügung haben und für diese Veranstaltung regen
Zuspruch erwarten bitten wir Sie sich verbindlich anzumelden, wenn Sie zu der Veranstaltung kom-
1
men wollen. Wir werden die Plätze nach Eingang der Anmeldungen vergeben. Sollten Sie kurzfristig
verhindert sein, erbitten wir ebenfalls eine Nachricht, damit wir gegebenenfalls Nachrücker zum Zuge kommen lassen können.
Wir freuen uns auf Sie und diese spannende Veranstaltung!
Ihr
Vorstand des PBV
(Einladung, Programm und Anmeldung kann unter www.pbv-aerzte.de als pdf-Datei heruntergeladen werden!)
GOÄ neu:
Stand der Entwicklung Anfang September
(nach einem Interview der Ärztezeitung mit BÄK-Chef Montgomery)
"Zwei Drittel der Arbeit ist geschafft. Jetzt ist die Politik am Zug. BÄk-Präsident Montgomery gibt sich
zuversichtlich-auch der Inflationsausgleich ist berücksichtigt worden" so der Tenor eines Interviews
in der Ärztezeitung vom 5./6.9.2014. Oder auf dem Titelblatt: "GOÄ-Reform biegt auf die Zielgerade
ein"!
Dagegen räumt BÄK-Verhandlungsführer Dr. Windhorst Anfang Oktober beim Internistentag "Intransparenz bei Verhandlungen mit der PKV ein und kündigt Konsequenzen an" (Angela Misslbeck,
Ärztezeitung). Die Gestaltung der neuen Gebührenordnung solle mithilfe von großen Verbänden
(später?? Die Red.) weiter gebracht werden und v.a. nicht mit einer einzigen Verordnung erstarren
wie die jetzige. Man solle jedoch die jetzige Kommission erst einmal drei Jahre akzeptieren, von einer
Budgetierung sei hier und heute nirgends die Rede. Das sagte Volker Leienbach, der PKVVerbandschef und wies Verdachtsmomente, die GOÄ könne ein "Edel-EBM" werden (auch HB- Chef
Reinhard), zurück. Die PKV lebe vielmehr vom Unterschied!
Allerdings könne über eine gemeinsame Kommission die PKV permanent von Anfang an Einfluss auf
Inhalt und Umsetzung der GOÄ Einfluss nehmen, die Ausgaben könnten begrenzt werden, Steigerungsfaktoren würden deutlich erschwert, befürchtet dagegen BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiak.
"Vor allem die vorgesehenen Ausgabenobergrenzen seien in einem PKV-System grundsätzlich sachfremd. Die betriebswirtschaftliche Kalkulation der Leistungen dürfe nicht dazu führen, dass Festpreise eingeführt werden, die eine am Schwierigkeitsgrad orientierte Rechnungsstellung verhindere. Dr.
Wesiak: die vom BÄK-Präsidenten jüngst verbreitete Zuversicht für eine neue GOÄ wird vom BDI
nicht geteilt. (Medical Tribune, 19.9.2014)
Nun: wir sind durch den ersten Vorsitzenden Des PBV, Dr. med. Norbert A. Franz, am "Puls der Zeit"
und wir werden im Rahmen unserer Möglichkeiten Einfluss nehmen.
Die aktuellste Entwicklung werden wir am 8.11.2014 auf unserem TAG DER PRIVATMEDIZIN mit
Ihnen diskutieren.
Pressemitteilung des Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e. V.
Reinhardt: Die Menschen wollen Individualität und Pluralität
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Als klares Votum für Wahlfreiheit und Vielfalt und als Absage an Einheitsmedizin hat der Vorsitzende
des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, das deutliche „Nein“ der Schweizer Bürger zur möglichen
Einführung einer Einheitskrankenkasse gewertet. In einer landesweiten Volksabstimmung hatten sich
die Schweizer für den Fortbestand von Wettbewerb unter den Krankenkassen ausgesprochen. „Die
Menschen haben ein gutes Gespür dafür, dass Einheitlichkeit im Gesundheitssystem nicht Gerechtigkeit, sondern den Verlust an individueller Versorgung bedeutet“, sagte Reinhardt.
Er zeigte sich davon überzeugt, dass trotz aller Versuche, die Bürgerversicherung als Patentlösung für
eine optimale und gerechte Versorgung aller Versicherten zu proklamieren, auch in Deutschland das
Bewusstsein für die Notwendigkeit von Individualität und Pluralität stark ausgeprägt sei. Deshalb sei
es angebracht, dass duale Versicherungssystem auszubauen und an seinen Schwachstellen zu arbeiten, statt das Heil in der Einheitsversicherung zu suchen, sagte Reinhardt mit Blick auf die nach wie
vor proklamierten Pläne von SPD und Grünen.
Den Text der Pressemeldung finden Sie auch auf der Homepage des Verbandes
(www.hartmannbund.de).
Pressemitteilung
17. September 2014
Privatärztlicher Bundesverband e.V. (PBV)
Unter der Überschrift „Der erfolgreiche Privatarzt“ lädt der Privatärztliche Bundesverband (PBV)
zum Tag der Privatmedizin am 8. November 2014 nach Frankfurt am Main ein. Im Mittelpunkt stehen Qualitätsmanagement und die von staatlichen Restriktionen freie Therapie von Patienten.
Niedergelassene Privatärzte, Neu-Privatärzte sowie Ärzte, die sich mit den Möglichkeiten und den
spezifischen Anforderungen einer Privatpraxis erstmalig befassen, treffen sich in Frankfurt am Main,
um sich im Rahmen von Fachvorträgen und Fachworkshops zu informieren und zu beraten.
„Per se steht die Qualität der Leistung von Privatärzten im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit“, so der Geschäftsführer des PBV, Dr. Thomas Ems. „In weit größerem Umfang als im rein kassenärztlichen Bereich, bei der Patienten in der Regel nie eine Abrechnung sehen, sind das Therapieangebot und die
Abrechnung des Privatarztes stets transparent und qualitätsorientiert zu beurteilen. Darüber hinaus
gibt ihm die Unabhängigkeit von Budgetvorgaben die Möglichkeit, sich jeweils frei für die für den
Patienten beste Therapie zu entscheiden.“
So gestaltet sich auch das Spektrum der Veranstaltung, insbesondere unter dem Aspekt einer stets
zu erbringenden hervorragenden Qualität der Privatärzte und ihrer Praxen, äußerst vielseitig. Neben
fachmedizinischen Vorträgen stehen Spezialisten für die Praxisorganisation sowie für Fragen zu finanziellen, rechtlichen und steuerrechtlichen Besonderheiten der Privatpraxis in den Vorträgen und
Workshops zur Verfügung.
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Der Tag der Privatmedizin findet am 8. November 2014 in Frankfurt am Main, LeMeridien Parkhotel
statt. Einladung, Infos und Tagungsprogramm http://www.pbv-aerzte.de/.
Quelle und Kontaktadresse:
Privatärztlicher Bundesverband e.V. (PBV)
Pressestelle
Dreisamstr. 1, 76337 Waldbronn
Telefon: (07243) 715363, Fax: (07243) 65544
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.pbv-aerzte.de
Pressemitteilung
21. August 2014
Privatärztlicher Bundesverband e.V. (PBV)
Gesetzlich versicherte Patienten werden in Kürze mit Zusatzbeiträgen belastet und Leistungen der
gesetzlichen Krankenkassen zurückgefahren. Nicht einmal ein Jahr nach den Wahlen und wenige
Wochen nach hehren Worten von Gesundheitsminister Gröhe, ist die Luftnummer der angeblich so
gut aufgestellten gesetzlichen Kassen zerplatzt.
Die gesetzlichen Krankenkassen stehen vor gravierenden Einschnitten! Es sind erst wenige Wochen
her, da schien nach den Worten von Gesundheitsminister Hermann Gröhe alles in bester Ordnung.
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen seien am sinken und die finanzielle Lage der Kassen
insgesamt sehr erfreulich. Nach Ansicht des Privatärztlichen Bundesverbandes eine Mogelpackung
erster Güte und Beruhigungspillen für den dummen und naiven Wähler.
In einem am 16. August veröffentlichten Interview mit Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der
Techniker Krankenkasse, sieht dieser die Kassen vor der Notwendigkeit stehen, Zusatzbeiträge in
bisher nicht genannter Höhe von den Versicherten abzufordern. Um zu verhindern, dass die
gesetzlich Versicherten möglicherweise in Scharen kündigen, prophezeit der anerkannte Insider und
Chef einer der größten deutschen Krankenkassen, dass die meisten Kassen ihre Zusatzbeiträge
moderat gestalten werden, indem Sie bisher gewährte freiwillige Leistungen deutlich zurückfahren.
Der Vorsitzende des PBV, Dr. Norbert A. Franz, sieht darin einen politischen Offenbarungseid und
hofft gleichzeitig, dass dies der Beginn eines neuen und objektiven Denkprozesses hin zu einer freien,
ausschließlich auf das Wohl des Patienten ausgerichteten Medizin und Gesundheitspolitik ist. „Das
leidige Thema Einheitsversicherung muss nun endgültig vom Tisch und das bewährte zweigleisige
System von GKV und PKV in sich verbessert und nachhaltig gestärkt werden.“
Quelle und Kontaktadresse:
Privatärztlicher Bundesverband e.V. (PBV)
Pressestelle
Dreisamstr. 1, 76337 Waldbronn
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Aus „PKVpublik“ Ausgabe 7/September 2014
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Nicht in die Irre führen lassen
Die Private Krankenversicherung geht juristisch gegen unseriöse Billigwerbung vor
Fragwürdige Werbetricks mit Versicherungstarifen greifen um sich. Das ärgert die Verbraucher und schädigt den Ruf der Branche. Der PKV-Verband geht nun rechtlich dagegen vor.
Die knalligen Internet-Anzeigen und WerbeNeben dem Ärger für die irregeführten oder
mails klingen zu schön, um wahr zu sein: „Prigar abgezockten Verbraucher sind diese anvate Krankenversicherung ab 55 Euro monatgeblichen Billigangebote auch aus Sicht der
lich." Kurzum: Es ist auch nicht wahr. Ein privaPrivaten Krankenversicherung ein großes Ärter Vollversicherungsschutz für Erwachsene ist
gernis. Sie beschädigen das Markenbild der
seriös für solche Beiträge nicht zu haben.
PKV als besonders hochwertiger VersicheSchon gar nicht inklusive Pflegepflichtversirungsschutz für eine umfassende Gesundcherung, wie eine andere Anzeige für angebheitsversorgung. Und sie werden zudem von
lich 59 Euro verspricht. Weil diese fragwürdipolitischen Gegnern der PKV gerne als scheingen Werbetricks um sich greifen und den Ruf
barer Beleg dafür gewertet, dass die PKV ander Privaten Krankenversicherung schädigen,
geblich auf breiter Front mit unterkalkulierten
will der Verband der Priva„Billigtarifen" auf KundenWer
sich
für
eine
PKV
inteten
Krankenversicherung
fang gehe.
ressiert, sollte sich nicht auf
(PKV) jetzt rechtlich dagegen
Eine aktuelle Umfrage des
scheinbare
Schnäppchen
vorgehen.
PKV-Verbandes bei den
einlassen
In vielen Fällen solcher
privaten Versicherungsunscheinbaren Billig-Angebote
ternehmen ergab, dass zu
liegt der Verdacht nahe, dass es sich gar nicht
diesen irreführenden Billigst-Werbungen im
um Werbung irgendwelcher VersicherungsInternet kein reales Tarifangebot in Deutschvermittler handelt, sondern in Wahrheit Adland existiert, das eine private Krankheitskosressenhändler dahinterstecken oder gar getenvollversicherung für Erwachsene mit den
tarnte Fallensteller für ungewollte Internettypischen Leistungen umfasst. Dies gilt selbst
Bestellungen. Denn meistens führen diese
dann, wenn die Werbetreibenden behaupten
Werbeanzeigen
direkt
zu
Internetsollten, ihre „59 Euro" bezögen sich nur auf
Fragebögen. Dort werden von den Interessenden hälftigen Arbeitnehmeranteil. Denn es
ten persönliche Daten abgefragt, die sich angibt in der PKV keinen vollwertigen Tarif, desschließend gewinnbringend für völlig andere
sen Neuzugangsbeitrag zum jüngsten ErwachZwecke vermarkten lassen. Praxistests von
senenalter unter 120 Euro liegt. Soweit es bei
Verbraucherschutz-Journalisten brachten zuden PKV-Unternehmen einzelne Tarife mit
tage, dass sie in keinem einzigen Fall nach
geringeren Monatsbeiträgen gibt, beziehen sie
dem Ausfüllen solcher Fragebögen ein konkresich nur auf sehr spezielle Zielgruppen wie z.B.
tes Versicherungsangebot erhalten haben.
Studenten, Beamtenanwärter oder MeisterStattdessen kam z. B. ein versehentlich beschüler. Solche Ausbildungstarife werden aber
stelltes Zeitschriften-Abonnement, weil eine
in der Regel ohne die PKV-typischen Alteentsprechende Bestellfunktion im Kleingerungsrückstellungen kalkuliert, weil sie nur für
druckten des Internetformulars übersehen
vorübergehende Lebensphasen gelten.
wurde.
Der PKV-Verband geht nun wettbewerbsrechtlich gegen irreführende Tarifwerbung ä la
5
„PKV für 59 Euro" vor. Der Verband ist als
Vertreter der allgemeinen Interessen der Privaten Krankenversicherung sowie seiner Mitgliedsunternehmen nach den Vorschriften des
Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG) legitimiert, gegen unlautere geschäftliche
Handlungen
wettbewerbsrechtliche
Schritte einzuleiten. Die in derartigen Werbungen dargestellten Tarif-Berechnungsgrundlagen sind falsch. Es liegen mehrfache
Verstöße gegen das UWG vor; indem durch
unzutreffende oder intransparente Angaben
bzw. auch durch Weglassen wesentlicher Informationen die Verbraucher getäuscht werden. Bezeichnend für derartige, aus Sicht der
PKV wettbewerbswidrigen Angebote ist die
fehlende oder unvollständige Benennung von
marktüblichen Konditionen bei Neuabschluss,
wie etwa die Höhe der Selbstbeteiligung, der
Umfang des Zahnschutzes, die Unterkunft im
Ein-/Zwei- oder Mehrbettzimmer und die
Chefarztbehandlung. Derartige Werbung enthält den angesprochenen Verbrauchern bewusst wesentliche Informationen vor, die zur
Beeinflussung der Entscheidung geeignet sind.
Wer sich für eine private Krankenversicherung
interessiert, sollte sich daher nicht auf knallig
aufgemachte scheinbare Schnäppchen einlassen, sondern sich zunächst umfassend informieren. Die PKV bietet viele Vorteile. So garantiert sie eine lebenslange Leistungszusage,
freie Arzt-und Klinikwahl, eine nachhaltige
Finanzierung durch Kapitaldeckung, Teilhabe
am medizinischen Fortschritt und Wahlfreiheit
der Versicherungsleistungen. Diese Wahlfreiheit erfordert allerdings auch, dass jeder Interessent sich im Vorfeld gründlich informiert
und selbst entscheidet, welcher Versicherungsschutz in welchem Umfang für ihn der
richtige ist: Wie hoch soll ein möglicher
Selbstbehalt sein? Benötigt man Wahlleistungen im Krankenhaus, wie Einbettzimmer oder
Chefarztbehandlung? Ab wann soll gegebenenfalls ein Krankentagegeld gezahlt werden?
Auf diese und andere wichtige Fragen wird ein
seriöser Versicherungsexperte jeden Interessenten klar hinweisen und sie ausführlich mit
ihm diskutieren. Ein Vergleichsportal im Internet kann zwar - wenn kein Adresshändler dahinterstecken sollte - eine gute Erstinformation liefern, eine umfassende Beratung aber
nicht ersetzen.
Aus „Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte“ September 2014
Krankenversicher ung
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU)
für GKV-Versicherte auch durch Privatärzte möglich
„Immer wieder gibt es rechtliche Unsicherheiten bei Patienten, Arbeitgebern und Krankenkassen,
wenn GKV-Versicherte von ihrem Recht auf freie Arztwahl Gebrauch machen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Privatarzt vorlegen", erläutert Georgia Kösters-Menzel, Geschäftsführerin
der Managementgesellschaft des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte mbH (DZVhÄ
MG) und führt aus.,, Deshalb brauchte es eine fundierte Klärung der Rechtslage, auch um wieder
einen Stein auf dem Weg zu einer möglichen Beteiligung von Privatärzten an der GKV-Versorgung mit
Homöopathie aus dem Weg zu räumen." Die DZVhÄ MG hat daher gemeinsam mit der Gesellschaft
Anthroposophischer Ärzte in Deutschland e.V. (GAÄD) eine juristische Stellungnahme in Auftrag gegeben. Die in der Stellungnahme aufgeworfenen Fragen betreffen Schnittstellen des Arbeitsrechtes,
des Sozialrechtes und des Medizinrechtes.
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Die
Stellungnahme
der
Rechtsanwälte Keller & Kollegen, Stuttgart, kommt zu dem
Ergebnis, dass Privatärzte
gesetzlich-versicherte Arbeitnehmer krankschreiben können und die AU-Bescheinigung des Privatarztes etwa für die Entgeltfortzahlung ausreichend und
zweckmäßig ist, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalte aufweist (Name des Arbeitnehmers, Tatsache der AU, voraussichtliche Dauer der AU, ggf. Vermerk über Mitteilung an die
Krankenkasse). Auch ist im Rahmen des Umlage-und Erstattungsverfahrens Ui bei Kleinbetrieben das
Vorliegen einer vertragsärztlichen AU-Bescheinigung keine Voraussetzung für den Erstattungsanspruch des Arbeitgebers. Dasselbe gilt für den Anspruch des GKV-Versicherten auf Krankengeld. Im
Sozialgesetzbuch (5GB) V heißt es, dass eine „ärztliche Feststellung der AU' vorliegen muss. Das Gesetz, das allein maßgeblich ist für die Voraussetzungen und Umfang des Krankengeldanspruches,
verlangt keine vertragsärztliche Bescheinigung. Diese Rechtsauffassung vertritt auch das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 10. Mai 2012 (B1 KR 20/11 R). Die Bescheinigung gemäß dem Vordruck
1 (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Vertragsärzte) der Mustersammlung der KBV bleibt den vertrags- bzw. kassenärztlich zugelassenen Ärzten vorbehalten, jedoch können auch andere Vordrucke
verwendet werden, beispielsweise der Gelbe Schein" (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Privatärzte, AS, 3-fach, SD) aus dem Jüngling-Fachverlag - dies ist ein Verlag für Behördenformulare.
Georgia Kösters-Menzel Geschäftsfü hrerin der DZVhÄ M anagementgesel lschaft: „Ein weiterer Stein auf dem
Weg zu einer Beteiligung von Privatär zten an der GKV-Versor gung mit Homö opathie ist aus dem Weg geräumt.
Gesetzlich Versicherte sollten von ihrem Arzt darüber informiert werden, dass ihre Krankenkassen
die Kosten für die Ausstellung einer AU-Bescheinigung durch einen Privatarzt nicht übernimmt. Auch
sollten Privatärzte im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Aufklärungspflicht ihre Patienten darauf hinweisen, dass im Falle einer privatärztlichen Au-Bescheinigung eventuell mit einer höheren Wahrscheinlichkeit einer Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen
(MDK) gerechnet werden kann, was ggf. eine längere Bearbeitung des Antrags zur Folge hätte.
Als Berufsverband der homöopathischen Ärzte wird der DZVhÄ einen weiterführenden Austausch der
Positionen hinsichtlich dieser praktischen Hürden mit der Bundesärztekammer anstreben.
DZVhÄ-Mitglieder finden die rechtliche Stellungnahme im Internet
Im Mitgliederbereich der DZVhA-Webseite finden Mitglieder die gesamte 1 5-seitige rechtliche Stellungnahme. Ebenso gibt es dort Informationen über die nutzbaren Formulare für Privatärzte.
www.welt-der-homoeopathie.de> Mitglieder> Privatarzt-Informationen
PS : diese Grundsatzentscheidung räumt Fragen aus, die uns immer wieder erreichen. Wenn man nun
die Kassen-Vordrucke nicht verfügbar hat, kann man sich welche beim Jüngling-Verlag besorgen, die
für Mitglieder des PBV vergünstigt sind.
Dr. Oehl-Voss, Schriftführer
Nephrologiekongress Berlin September 2014
(Bericht von der Pressekonferenz, Dr. med. Heinz Oehl-Voss)
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Die Nephrologie führt für viele niedergelassene Mediziner ein Schattendasein; Zeit, sich einige Zahlen
zu vergegenwärtigen und sich über einige nützliche Hilfestellungen für betroffene Patienten zu informieren:
Es gibt einen abrufbaren Praxisratgeber Allgemeinmedizin-Nephrologie, auch als App, federführend
Professor Galle, Lüdenscheidt, Pressesprecher der DGfN. Auch sei Professor Jürgen Floege, Aachen,
DGfN-Präsident, bekannt dafür, Email-Anfragen sehr zeitnah zu beantworten.
Für mich erstaunlich war, dass die doch sehr spezialisierten Fachärzte ein großes Interesse zeigen,
näher mit "uns an der Basis" zu kommunizieren. Man weist darauf hin, dass chronische Nierenerkrankungen deutlich auch in Deutschland zunehmen und derzeit ca.80.000 schwer Nierenkranke
dialysepflichtig sind. Hinzu kommen etwa 23.000 Patienten mit einem funktionierenden Nierentransplantat. (Transplantatpatienten haben übrigens eine bessere Langzeitprognose, ein wenig sollte
man Über das Für und Wider Bescheid wissen !). Bereits bei mittelgradigen Einschränkungen der
Nierenfunktion steigt das Risiko schwerer Herz-Kreislaufkomplikationen stark an. Eine glomeruläre
Filtrationsrate von kleiner 60 haben bereits 2,3% der 18-79-Jährigen, 2-2,5 Mio. Deutsche wären es
aber, wenn die über 80-jährigen dazu gerechnet werden würden. Frauen sind deutlich häufiger betroffen wie Männer. NSAR sind deutlich häufiger Schuld als Antibiotika.
60-70.000 € betragen die Jahreskosten, 50-60% davon entfielen auf die Personalkosten. Entstehe die
Dialysepflicht durch Diabetes, sei die Prognose überdurchschnittlich schlechter, weil es sich um eine
Systemerkrankung handele.
Neuere Methoden zur Behandlung von terminaler Niereninsuffizienz seien noch Zukunftsmusik, aber
hochinteressant. An der Regenerationsfähigkeit des Nierengewebes werde geforscht (Fische und
Reptilien können Gewebe z.T. regenerieren). Z. Zt. wird embryonales Gewebe gewonnen, zurückgeteilt und quasi wieder neu zusammengestellt, auch mit Schweinenieren werde geforscht, Abstoßungsreaktionen sind aber hinderlich, so der Tagungspräsident Prof. Hugo aus Dresden auf der Pressekonferenz.
Derweil seien die technischen Voraussetzungen der Dialyse in den letzten Jahren deutlich verbessert
worden, die BIO-Kompatibilität sei so gut geworden, dass es kaum noch zu Druckanstiegen kommen
würde. Außerdem sei in naher Zukunft die Möglichkeit sichtbar, tragbare Geräte zu entwickeln, was
die Abhängigkeit von Stationen/"Dialyseplätzen" reduzieren werde. Gerade jüngere Patienten würden heute sogar Nacht-Therapien bevorzugen, um am Arbeitsplatz keine Auszeiten zu riskieren (das
Durchschnittsalter der Dialysepatienten liege bei 67 Jahren).
Ein wichtiges Anliegen war bei der Führungsriege der Nephrologen zu erkennen: man strebt eine
wesentlich bessere Zusammenarbeit mit den Niedergelassenen an. Hausärztinnen und-ärzte können
sich im Vorfeld einer progredienten Nierenerkrankungen deutlich früher als vielleicht üblich an die
Fachdisziplinen wenden. Ziel ist, jene Patienten zu identifizieren, die einer intensivierten fachmedizinischen Versorgung bedürfen. Bisher sei es so, dass Patienten, die unmittelbar vor der Dialysepfliichtigkeit stehen, zuvor noch nie einem Nephrologen vorgestellt worden seien. Die sukzessive Reduzierung der GFR werde noch zu sehr auf die leichte Schulter genommen. Z.B. sollten Patienten, die konstant Blutdruckwerte über 150/90 aufwiesen trotz Dreierkombination an Medikamenten und/oder
Komorbiditäten aufwiesen häufiger überwiesen werden.
Kontakte zur besseren Kommunikation über:
deutsche Gesellschaft für Nephrologie, Seumestr.8, 10245 Berlin, Tel. 030 5213. 7269,
Fax 030. 5213.7270
Email [email protected]
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GOÄ aktuell
Beratung schwer kranker Patienten
Die bisher gültige GOÄ macht es nicht gerade einfach, adäquate Ziffern zu benutzen für ausführliche
Beratungen, besonders bei Dauerbetreuung von Schwerkranken. Auch wenn dies keine offizielle Analogziffer der BÄK ist: setzen Sie bei einer Dauer von mehr als 30 min. auch einmal die in der Humangenetik übliche Ziffer 21 ein: "eingehende onkologische Beratung, gemäß Paragraph 6 Absatz 2 analog Nr.21 humangenetische Beratung" (mit 360 Punkten bewertet, auch nach weiteren 30 min. erneut abrechenbar; die Diagnosen würden diese Abrechnung transparent machen).
Ebenfalls nicht "offizielle" Analogziffer der BÄK ist bei osteopathischen Behandlungen die Zi.3306, sie
wird aber durchaus in einigen Ärztezeitungen so empfohlen. Da es sich meistens auch um längere
Behandlungen handelt, wird da auch ein höherer Steigerungsfaktor nahegelegt.
Lokalanästhetische Leistungen (auch bei Neuraltherapie)
Außer den Ziffern 267/268 sollten des Öfteren auch die Ziffern 490/491 zur Anwendung kommen,
und zwar gilt ab ca. Daumengröße bzw. 3cm die 491, mehrfache Injektionen (also nicht bloß Verschiebung der Nadel!) können auch in einer Sitzung berechnet werden. Die Oberst'sche Anästhesie
wird nach Nr.493 GOÄ bei Finger oder Zeh je zweimal berechnet.
Rechtsanspruch auf GOÄ-Rechnung: was muss alles drauf?
Die Diagnose ist - entgegen oft zu hörender Meinungen- nicht verpflichtend! Allerdings verlangt dies
die Beihilfe. Wenn es den Patienten allerdings lieber ist, (Verdachts-) Diagnosen mit aufzunehmen,
um keine unnötigen Beanstandungen von Sachbearbeitern der Versicherung zu bekommen, kann
man dem nachkommen.
Bei der Leistungsbeschreibung ist auch nicht zwingend, den vollständigen Text aufzuführen (der z.B.
bei der GOÄ 7 relativ lang ist), sondern hier reicht "fachspezifische Untersuchung", so Abrechnungsexperte Dr. Schlüter in der ÄrzteZeitung vom 10.9.2014
Faktorerhöhung kann nicht auf verschiedene Ziffern ausgeweitet werden, sondern muss hinter jeder
einzelnen Ziffer stehen, ebenso Begründungen. Ebenso verhält es sich mit Unzeit-Zuschlägen.
Schematischer Ansatz von Schwellenwerten (meist ja 2,3)
Zwar erwarten wir alle bei der neuen GOÄ einen Ausgleich für Inflationsrate und Anpassung an den
Fortschritt; aber solange das nicht ist, sehen wir im Allgemeinen keinen Spielraum "nach unten".
Dennoch ist es bzgl. der allgemeinen Akzeptanz der Versicherungen gut, bei kurzen Beratungen auch
einmal die Ziffer 1 nur mit dem 1,5-fachen Satz zu berechnen, oder die i. m. Spritze durch die Mitar-
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beiterin mit Faktor 1,8. vor allem bei gerichtlichen Auseinandersetzungen steht man gut da, wenn
nicht zu "allgemein" abgerechnet wird. Was über den 2,3-fachen Satz hinausgeht, muss ohnehin für
jede einzelne Ziffer begründet werden. Dies wird aber dann auch umso eher akzeptiert, wenn auch
einige Male ein niedrigerer Faktor zu finden ist. Die Gesamtkalkulation kann sich durchaus sehen
lassen. Möglichkeiten der Begründung für Diagnose/Therapie: Kreislauflabilität, Zustand nach
Thrombose, insuffiziente Beatmung, schwierige Venenverhältnisse, erhebliche Spastik bei der Untersuchung, überlagerte Begleiterkrankungen, Atypie von Befund/Anamnese, Interferenzwirkungen mit
anderen Medikamenten, Einschränkung der Kommunikationsfähigkeit, zerebrale Funktionsstörungen. Eher nicht würde ich begründen mit "Inkooperativer Patient" und ähnliches was den Rechnungsempfänger brüskieren könnte.
Generell gilt, oberhalb des Schwellenwertes von 2,3 sind Besonderheiten anzugeben, die das rechtfertigen wie: Schwierigkeiten und Zeitaufwand der einzelnen Leistung sowie Umstände bei der Ausführung der Leistung, ...und die Schwierigkeit der einzelnen Leistung kann sich auch durch die
Schwierigkeit des Krankheitsfalles ergeben (siehe Begründungen oben)!
Honorarvereinbarungen bei der Rechnungserstellung
Immer wieder kommt es zu Fragen, ob man denn bei der Rechnungsstellung von der GOÄ abweichen
darf. Hierzu ist immer wieder festzuhalten: Abweichungen von der Gebührenhöhe der GOÄ sind
möglich, Vereinbarungen jedoch wie Pauschalbeträge, also Honorarvereinbarungen, die gegen die
GOÄ verstoßen, sind unzulässig. Es kann sein, dass Sie das gesamte vereinbarte Honorar zurückzubezahlen haben. Auch ist eine Vereinbarung "der Steigerungsfaktor 3,5 gilt für alle ärztlichen Leistungen" unzulässig, kann mitunter auch die gesamte Rechnung ungültig machen.(s.o.).
Bei Honorarvereinbarungen oberhalb von 3,5 ist es wichtig, auch dem Patienten ein Exemplar auszuhändigen, auch wenn das nach GOÄ nicht zwingend ist. Da die Begründung jedoch eine vertragliche
Nebenpflicht ist, empfiehlt sich ein solcher Schritt, ...auch weil der Patient damit zur Kenntnis
nimmt/darauf hingewiesen wird, dass evtl. keine komplette Kostenerstattung durch die Versicherungsträger gewährleistet ist. Ebenso muss immer auf Angemessenheit geachtet werden (& 12 Musterberufsordnung für
Ärzte), also auch Einkommens-und Vermögensverhältnisse des Patienten berücksichtigen. (Auch &
138 BGB).
Aus „der niedergelassene Arzt“ 8/2014
Abrechnungstipps GOÄ
Impfen in der GOÄ
Hinweise zur Abrechnung von Impfleistungen
Auch Privatpatienten bekommen nicht alle
Impfungen von ihrer Versicherung oder Beihilfe erstattet. In der Regel werden Impfungen
bei Kindern und Jugendlichen anstandslos
erstattet, bei Erwachsenen die von der STIKO
für Deutschland empfohlenen Impfungen. Bei
anderen Impfungen, insbesondere bei Schutzimpfungen für Auslandsreisen sollte der Patient auf die eventuell eingeschränkte oder
Nichterstattung vorher hingewiesen werden
10
und sich bei seiner Versicherung/Beihilfe erkunden.
Bei der GOÄ-Abrechnung sind die GOÄ-Nrn.
375 ff., die Allgemeinen Bestimmungen vor
dem Abschnitt C V und der § 10 GOÄ für den
Auslagenersatz zu beachten.
GOÄ-Nummern richtig wählen
Durch Kombinationsimpfstoffe ist die Kombination der Nr. 375 GOÄ (i.m.- oder s.c.Schutzimpfung) mit der Nr. 377 GOÄ (Zusatzinjektion bei Parallelimpfung) zwar seltener geworden, aber nicht „ausgestorben".
Dabei ist durch die Nr. 377 GOÄ die Berechnung der Beratung (Nr. 1 GOÄ) gemäß der
Allgemeinen Bestimmung zu den Impfleistungen nicht statthaft. Da Nr. 377 GOÄ nur 50
Punkte aufweist, ist dann sinnvoll, in der
Rechnung die Nr. 377 GOÄ entfallen zu lassen
und stattdessen die Nr. 1 GOÄ zu berechnen
(80 Punkte). Nr. 1 GOÄ kann sogar mit einem
höheren Faktor (bis 3,5-fach) berechnet werden. Die Begründung in der Rechnung könnte
zum Beispiel „aufwendige Beratung bei Mehrfachimpfung" lauten. Die Kosten für den Impfstoff zur Nr. 377 GOÄ können trotzdem in
Rechnung gestellt werden.
Gleiches
trifft
auch
bei
TetanusSimultanimpfung zu: neben Nr. 378 GOÄ ist
die Nr. 1 GOÄ nicht berechnungsfähig. Auch
hier kann man eine Bestabrechnung mit den
Nrn. 375 plus 1 GOÄ vornehmen (160 Punkte
statt 120 Punkte). Auf einem anderen Blatt
steht, dass in der Praxis die Abrechnung mit
den Nrn. 375 plus 377 plus 1 und Bezeichnung
der Nr. 1 als „Beratung zu Verletzungsfolgen"
oft anstandslos erstattet wird. Da dies keine
„Bestabrechnung" ist, sondern eindeutig gegen GOÄ-Bestimmungen verstößt, müssen wir
davon abraten. Gleiches gilt für den „Ersatz"
der Nr. 377 GOÄ bei Zusatzinjektion durch die
Nr. 252 GOÄ (i.m.- oder s.c.-Injektion).
Bei Verwendung von Kombinationsimpfstoffen muss nicht mit der Nr. 378 GOÄ (Simultanimpfung) abgerechnet werden. Die trifft nur
für
die
dort
angeführte
TetanusSimultanimpfung zu, eine Impfung mit Kombinationsimpfstoff ist ebenso eine „Schutzimpfung" nach Nr. 375 GOÄ wie die Impfung mit
monovalentem Impfstoff.
Zusätzliche Leistungen
Eine Untersuchung (z. B. der Brustorgane nach
Nr. 7 GOÄ zum Ausschluss aktueller Erkrankungen) ist in der Privatliquidation eigenständig neben der Impfleistung berechenbar. Es
gibt keinen Ausschluss bezogen auf den Anlass
der Impfung oder am Tag der Impfung (andere, evtl. zutreffende Abrechnungsausschlüsse,
z. B. zu den Nrn.
1 und 5 im Behandlungsfall gelten aber trotzdem). Mit der Impfung sind nur die Nachbeobachtungen am Tag der Impfung abgegolten
(s. Allgemeine Bestimmung Nr. 2 zu den
Impfleistungen).
Eintragungen in den Impfpass sind nicht gesondert berechnungsfähig. Für die GOÄ-Nrn.
ab 376 verbietet das die Allgemeine Bestimmung Nr. 3, für die Nr. 375 GOÄ ist die Eintragung in der Leistungslegende der Nr. 375 GOÄ
beinhaltet. Das Neuausstellen eines Impfpasses ist dagegen berechnungsfähig, meist wird
dafür die Nr. 70 GOÄ (kurze Bescheinigung)
herangezogen.
Berechnung der Impfstoffe
11
Impfstoffe sind nach § 10 GOÄ als Auslage
berechenbar. Alternativ können sie rezeptiert
werden. Da nach dem § 12 Absatz 2 Nr. 5 GOÄ
bei einem Betrag über 25,56 Euro ein Beleg
oder sonstiger Nachweis der Rechnung beigefügt werden muss, ist die Rezeptierung bei
teureren Impfstoffen meist der bevorzugte
Weg. Selbstverständlich muss bei Rezeptierung von Impfstoffen sichergestellt sein, dass
die Kühlkette erhalten bleibt. Ein Verweis des
Patienten ausschließlich auf die nächstliegende Apotheke ist jedoch nicht statthaft. Guter
Service und sicher hinsichtlich der Kühlkette
wäre, den Impfstoff aus dem GKVPraxisbedarf zu entnehmen (Berechnung dann
als Auslage nach § 10 GOÄ) und später aus
dem selber eingelösten Privatrezept wieder
aufzufüllen. Dies ist aber nicht zulässig (nach
den Sprechstundenbedarfsvereinbarungen ist
die Verwendung bei Privatpatienten verboten).
 Bei Zusatzimpfungen und TetanusSimultanimpfungen ist vorteilhafter, auf
die Berechnung der Nr. 377 bzw. 378
GOÄ zu verzichten und stattdessen die
Nrn. 375 plus 1 GOÄ zu berechnen
 Untersuchungen aus Anlass der Impfung (zur Impffähigkeit) sind in der Privatliquidation eigenständig zu berechenbar
 Eintragungen in den Impfpass sind nicht
berechnungsfähig. Für die Neuausstellung kann aber Nr. 70 GOÄ berechnet
werden.
 Impfstoffe sind nach § 10 GOÄ als Auslage berechenbar, alternativ können sie
rezeptiert werden. Bei einem Preis des
Impfstoffs über 25.56 € ist die Rezeptierung der bevorzugte Weg.
ABRECHNUNG ZI. 618 und 3783
(Atemluft-Messung), Fruktose-/Lactose-Intoleranz
Die PVS Südwest bezieht Stellung: Der zweifache Ansatz der Zi.618 ist dann ansetzbar, wenn z.B.
Fruktose und Lactose in zwei verschiedenen Tests durchgeführt wurde, (aus einem Test mehrfache
Berechnung ist nicht zulässig).
Die analoge Berechnung A 3783 , Original Gaschromatographie (einfach 33,75€ ), geht nur bei C13
Atemtest
Ex-Minister Daniel Bahr zur Allianz
"Es riecht danach, dass der Allianzkonzern ihn jetzt für die geleisteten Dienste belohnt" (Kathrin Vogler, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte der Linken-Bundestagsfraktion). So und so
ähnlich klingt die Kritik am Wechsel des FDP Politikers, der ja bekanntlich die Pflegeversicherung
durch den sog. "Pflege-Bahr" bereichert hat. Dagegen gratulierte HB-Vorstand Dr. Klaus Reinhardt:
"Wir sehen das nicht als kritischen Vorgang und wünschen ihm alles Gute" (Ärztezeitung).
Die wesentliche Kritik betrifft -ähnlich wie beim Wechsel anderer Politiker zur Wirtschaft in der Vergangenheit- die Verletzung einer "zeitlichen Schamgrenze". Für uns Privatärzte darf aber festgehalten werden, dass aus der Kritik die Schlussfolgerung gezogen werden kann, dass die PRIVATMEDIZIN
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gestärkt wird durch solche Vorgänge und dass unsere Bemühungen wie bei der "Mobilmachung"
gegen die Bürgerversicherung in die richtige Richtung gegangen sind (und weiterhin gehen werden).
Schweigepflicht in sozialen Netzwerken: ein Leitfaden der BÄK
Patienten könnten sich durch Beschreibungen (ihres Krankheitsfalles ) wieder erkennen, allein das
könnte zu Problemen führen! Die BÄK hat in einem 22-seitigen Ratgeber "Ärzte in sozialen Netzwerken"
auf
diese
und
andere
Probleme
hingewiesen,
kostenlos
Download
www.bundesaerztekammer.de
Hauptmotiv: Ärzte müssen alle Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit der individuellen ArztPatienten-Beziehungen und den Datenschutz zu gewährleisten.
App-Empfehlungen
Mit dem "WiFi Finder" von JiWire , den es im Apple-und GooglePlay Store gratis gibt, lässt sich mit
wenigen Fingertipps der nächste kostenfreie WiFi finden (über GPS)
Mit der App "City Maps 2Go" ebenso im Apple-oder GooglePlay Store Finden Sie in Städten offline
wonach Sie suchen, ebenfalls kostenfrei.
Ob die Taxifahrt zu teuer kommt oder nicht, finden Sie mit der App "Taxi-Rechner" in europäischen
Ländern und USA (Apple und Android).
Mit der App Ihrer Hausbank vermeiden Sie einige Schwierigkeiten unterwegs. Sie erlaubt zumeist
auch online-Banking .
Empfehlung Ärztezeitung: unter App updates "Ärzte Zeitung digital 2.0", beim ersten Mal über QRCode oder goo.gl/akrEsb bei Safari . Oder goo.gl/gxUjgW bei Android, also kostenlose Logins bei
Springer Medizin, Passwort -pflichtig, Registrierung nach wenigen Minuten.
App von ifab "Arznei aktuell": sehr gut offline überall einsetzbar, z.B. im Sprechzimmer Wechselwirkungen von Arzneimittel checken. Auch "Arznei Check". (Dagegen "Fachinformationen" von rote Liste
nicht offline.., aber wiederum "Medikamente " von Rote Liste.)
Herzrhythmusstörungen dokumentieren (nicht zu verwechseln mit ..erkennen, aber an solchen Apps
wird auch fieberhaft gearbeitet): myCardio von Trommsdorf (wie ein Tagebuch, für Android und iOS)
Buchempfehlung
Rita Travesier
Westliche Pflanzen und ihre Wirkung in der TCM
Thieme Verlag
Auflage 2014; 472 S.; 280 Abb. 22 cm;
ISBN: 978-3-8304-7662-7
(D) 69,99 € (A) 72,00 € (CHF) 98,00
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Es gibt wirklich sehr gute Phytotherapie-Bücher; dieses hier ist eins, das sowohl kurze, praktische
Hinweise gibt über „westliche“ Behandlungs-Indikationen, aber zugleich für all jene, die sich über
TCM usw. definieren einen einmaligen Bezug herstellt zwischen den manchmal sehr unterschiedlichen „Ideologien“ (z. B. „Die Mariendistel ist eine große Leber-Yin-tonisierende Pflanze! … Menschen
die gut auf eine Therapie mit Mariendistel ansprechen, haben ein (zu) mildes Naturell… Das allzu
lange Dulden von Unrecht und zu großes Wohlverhalten bewirken eine Blockade“).
  
Renate Hess, Regina Klakow-Franck M.A. (Bearbeitung)
Gebührenordnung für Ärzte, mit CD-ROM
Stand Januar 2014, 416 Seiten,
ISBN978-3-7691-3553-4 € 39,99
Deutscher Ärzteverlag
Dadurch dass wir ja auf unabsehbare Zeit an "unsere" GOÄ gebunden sind, empfiehlt sich dieses
Buch durchaus noch: es sind viele strittige Fälle inzwischen eingearbeitet und ausformuliert, z.B. der
weiterhin schwammige Begriff der "medizinischen Notwendigkeit", auch neuere Analogziffern, die
von der BÄK anerkannt bzw. vorgeschlagen werden. Wenn man vielleicht grundsätzlich auf dem
Standpunkt stehen sollte "das tue ich mir nicht mehr an", den würde ich gerne eines besseren belehren: bis zum Eintreffen der neuen GOÄ kann man bei Berücksichtigung dieser Vorgaben/Empfehlungen weit mehr verdienen als das Buch kostet!
  
SLOW FOOD GENUSSFÜHRER DEUTSCHLAND 2015
448 Seiten, Preis: 19,95 Euro (D), 20,60 Euro [A]
Verlag: Oekom-Verlag, München
ISBN: 978-3-86581-663-4
Die Neuausgabe ist - nach Verbreitung der ersten zuvor - eine richtig gute Sache: die über 400 Tester/"Kontrolleure" haben nicht nur neue Empfehlungen eingearbeitet, sondern es wurden auch ca.
10 % "ältere" aussortiert, weil die Rückmeldungen entsprechend waren. Jetzt sind die Empfehlungen
sehr tragfähig (wie ich aus eigener Erfahrung bei den umliegenden Lokalitäten bestätigen kann). Es
ist auch sehr glaubhaft, dass die Autoren von der Akzeptanz der ersten Ausgabe regelrecht überwältigt waren/sind. Die Lektüre dieser Beschreibungen ist an sich schon sehr unterhaltsam, aber am
wertvollsten gestaltet sich der Genussführer bei der aktiven Umsetzung. Manch unscheinbares Haus
würde man selbst nicht unbedingt betreten, ...wenn man nicht wüsste welch authentische Ideologie
dort praktiziert wird. Wir vergeben die Note 1.
(Dr. med. Heinz Oehl-Voss)
Die Arztsuche des Privatärztlichen Bundesverband e.V.
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Hier finden Patienten in Ihrer Nähe den für sie passenden Privatarzt.
Als Mitglied im pbv ist der Eintrag für Sie kostenfrei. Senden Sie uns einfach eine Nachricht
per E-Mail an [email protected].
Die
möglichen
Fachrichtungen
und
http://www.arztsuche-privataerzte.de.
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Herzlichen Dank
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* Nebido® wird im Abstand von 10 bis 14 Wochen injiziert. Das erste Injektionsintervall kann in Abhängigkeit von der Höhe der Testosteron-Serumspiegel und den klinischen Symptomen im Vergleich zu dem für die Erhaltungstherapie empfohlenen Intervall von 10 bis 14 Wochen bis auf minimal 6 Wochen reduziert werden (Aufsättigungsdosis).1
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Nebido® Fachinformation; Stand November 2012.
Buvat J et al. J Sex Med 2013; 10: 245–284.
Nebido® 1000 mg Injektionslösung. Wirkstoff: Testosteronundecanoat. Vor Verschreibung Fachinformation beachten. Zusammensetzung: 1 Ampulle bzw. 1 Durchstechflasche
enthält: 1000 mg Testosteronundecanoat in 4 ml Injektionslösung. Sonstige Bestandteile: Benzylbenzoat, raffiniertes Rizinusöl. Anwendungsgebiete: Testosteronersatztherapie bei
männlichem Hypogonadismus, wenn der Testosteronmangel klinisch und labormedizinisch bestätigt wurde. Gegenanzeigen: Androgenabhängiges Karzinom der Prostata oder der
männlichen Brustdrüse, frühere oder bestehende Lebertumore, Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile. Die Anwendung bei Frauen ist kontraindiziert. Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung: Nebido ist bei Kindern und Jugendlichen nicht indiziert. Vor Behandlungsbeginn ärztl. Untersuchung zum Ausschluß eines vorbestehenden Prostatakarzinoms. Während der Behandlg. mindestens 1x jährl. Kontrolluntersuchung der Prostata (digitale rektale Untersuchung, PSASerumspiegel) und der Brust. Ältere Pat. u. Risikopat. mindestens 2x jährl. Kontrolluntersuchung. Nationale Richtlinien zur Überwachung d. Sicherheit unter Testosteronersatztherapie
berücksichtigen. Folgende Laborparameter regelmäßig überprüfen: Hämoglobin, Hämatokrit sowie Leberfunktionstests. Androgene können die Entwicklung eines subklinischen
Prostatakrebses und einer benignen Prostatahyperplasie beschleunigen. Mit Vorsicht anwenden bei Krebspatienten, bei denen aufgrund von Knochenmetastasen ein Risiko für eine
Hyperkalzämie besteht. Bei diesen Pat. regelmäßig Serum-Kalziumspiegel kontrollieren. Es wurden Fälle von benignen und malignen Lebertumoren bei Anwendern von hormonalen
Substanzen, z. B. androgenen Verbindungen, berichtet. Bei schweren Oberbauchbeschwerden, Lebervergrößerung oder Anzeichen einer intraabdominellen Blutung sollte ein Lebertumor in die differentialdiagnostischen Überlegungen einbezogen werden. Bei Pat. mit schwerer Herz-, Leber- oder Niereninsuffizienz oder einer ischämischen Herzerkrankung, kann
die Therapie mit Testosteron ernsthafte Komplikationen verursachen (Ödeme, mit oder ohne kongestiver Herzinsuffizienz). In diesem Fall Therapie sofort abbrechen. Bei eingeschränkter Nieren- oder Leberfunktion Testosteronersatztherapie nur mit Vorsicht. Bei Pat., die zu Ödemen neigen, kann die Natriumretention verstärkt sein. Die für Pat. mit erworbenen oder
angeborenen Blutgerinnungsstörungen geltenden Einschränkungen bei der Anwendung intramuskulärer Injektionen stets einhalten. Bei Pat. mit Epilepsie oder Migräne nur mit Vorsicht
anwenden, da sich diese Erkrankungen verschlimmern können. Bei androgenbehandelten Pat., die nach der Testosteronersatztherapie normale Testosteron-Plasmaspiegel erreichen,
kann es zu einer verbesserten Insulinempfindlichkeit kommen. Reizbarkeit, Nervosität, Gewichtszunahme, lang anhaltende o. häufige Erektionen können auf eine übermäßige Androgenexposition hinweisen u. erfordern eine Dosisanpassg., bei Symptompersistenz Therapieabbruch. Eine vorbestehende Schlafapnoe kann sich verstärken. Exakt intramuskulär und
sehr langsam über zwei Minuten tief in den Gesäßmuskel injizieren! Eine pulmonale Mikroembolie mit öligen Lösungen kann in seltenen Fällen zu Symptomen wie Husten, Dyspnoe,
Unwohlsein, Hyperhidrosis, thorakale Schmerzen, Schwindel, Parästhesie oder Synkope führen. Diese Reaktionen können während od. unmittelbar nach der Injektion auftreten und
sind reversibel. Der Pat. muss deshalb während u. unmittelbar nach jeder Injektion beobachtet werden, damit eine rechtzeitige Erkennung von Anzeichen und Symptomen einer öligen
pulmonalen Mikroembolie möglich ist. Die Behandlung erfolgt gewöhnlich mit unterstützenden Maßnahmen, z. B. durch zusätzliche Sauerstoffgabe. Es wurden Verdachtsfälle von
anaphylaktischen Reaktionen im Anschluss an eine Nebido-Injektion berichtet. Auswirk. b. Fehlgebrauch zu Dopingzwecken: Bei Dopingkontrollen: positive Ergebnisse mögl.; nicht
geeignet bei gesunden Personen z. Förderg. d. Muskelentwickl. od. körperlichen Leistungsfähigk.; gesundheitliche Folgen b. Anwendg. als Dopingmittel nicht absehbar: schwerwiegd.
Gesundheitsgefährdg. nicht auszuschließen. Nebenwirkungen: Unerwünschte Wirkungen, die bei Anwendung von Androgenen auftreten können, siehe auch „Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung“. Eine pulmonale Mikroembolie mit öligen Lösungen kann in seltenen Fällen zu Symptomen wie Husten, Dyspnoe, Unwohlsein,
Hyperhidrosis, thorakale Schmerzen, Schwindel, Parästhesie oder Synkope führen. Diese Reaktionen können während od. unmittelbar nach der Injektion auftreten und sind reversibel.
Es wurden selten Verdachtsfälle von öligen pulmonalen Mikroembolien berichtet. Es wurden Verdachtsfälle von anaphylaktischen Reaktionen im Anschluss an eine Nebido-Injektion
berichtet. Androgene können die Entwicklung eines subklinischen Prostatakrebses und einer benignen Prostatahyperplasie beschleunigen. Häufig: Polyzythämie, Gewichtszunahme,
Hitzewallung, Akne, Anstieg des prostataspezifischen Antigens, abnormaler Untersuchungsbefund der Prostata, benigne Prostatahyperplasie, verschiedene Arten von Reaktionen an
der Injektionsstelle (Schmerzen, Beschwerden, Pruritus, Rötung, Hämatome, Reizung, Reaktion). Gelegentlich: Anstieg des Hämatokrits, Anstieg der Erythrozyten, Anstieg des
Hämoglobins, Überempfindlichkeitsreaktionen, Appetitzunahme, Anstieg des Glykohämoglobins, Hypercholesterinämie, Anstieg der Triglyceride und des Cholesterins im Blut, Depression, emotionale Störung, Schlaflosigkeit, Ruhelosigkeit, Aggression, Reizbarkeit, Kopfschmerzen, Migräne, Tremor, kardiovaskuläre Störung, Hypertonie, Schwindel, Bronchitis,
Sinusitis, Husten, Dyspnoe, Schnarchen, Dysphonie, Diarrhoe, Übelkeit, anormale Leberfunktionswerte, Anstieg der Glutamatoxalacetattransaminase, Alopezie, Erythem, Hautausschlag einschl. papulöser Hautausschlag, Pruritus, trockene Haut, Arthralgie, Schmerzen in den Extremitäten, Muskelstörungen (Muskelkrampf, Muskelzerrung, Muskelschmerzen),
Steifigkeit in der Skelettmuskulatur, Anstieg der Kreatinphosphokinase im Blut, Abnahme des Harnflusses, Harnverhaltung, Harnwegsstörung, Nykturie, Dysurie, intraepitheliale
Neoplasie der Prostata, Verhärtung der Prostata, Prostatitis, Prostata-Störungen, Libidoveränderungen, Hodenschmerzen, Verhärtung der Brust, Brustschmerz, Gynäkomastie, Anstieg
des Estradiols, Anstieg des Testosterons, Müdigkeit, Asthenie, Hyperhidrosis (Hyperhidrosis u. Nachtschweiß).
Während d. Behandlung mit testosteronhaltigen Präparaten wurde zusätzlich über Nervosität, Feindseligkeit,
Schlafapnoe, versch. Hautreaktionen einschl. Seborrhoe, erhöhte Erektionshäufigkeit und sehr selten über Gelbsucht berichtet. Eine hoch dosierte Anwendung von Testosteronpräparaten bewirkt eine reversible Unterbrechung
od. Verminderung der Spermatogenese mit Abnahme der Hodengröße. Testosteronersatztherapie bei Hypogonadismus kann in seltenen Fällen schmerzhafte Dauererektionen (Priapismus) verursachen, in hohen Dosen od.
Langzeittherapie gelegentlich Wasserretention u. Ödeme. Verschreibungspflichtig. Pharmazeutischer Unternehmer: Jenapharm GmbH & Co. KG, 07745 Jena, Deutschland. Version: DE/6, Stand: 11/2012.
L.JPH.MH.05.2014.0091
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SCHLUSSWORT
zu unserer Herbstausgabe
Wie Sie dem Programm für den TAG DER PRIVATMEDIZIN entnehmen können, gehen wir mit
unseren Themen auf die von der Gesundheitspolitik allgemein geforderten Vorgaben einer
Qualitätssicherung im ärztlichen Alltag ein, ohne dies ja bisher so umfassend wie im vertragsärztlichen Bereich tun zu müssen. Dort ist man mit der Datenerhebung für die Qualitätssicherung extrem überlastet - auch in den Krankenhäusern- so dass die Forderungen nach
immer mehr Qualität z.T. ad absurdum führen. Für uns Privatärzte ergibt sich das Streben
nach Qualität fast von alleine, denn ohne etwas besonderes auch diesbezüglich zu bieten hat
man auch keine Chance erfolgreich eine Privatpraxis zu führen. Man braucht sich also nicht
zu fürchten vor Forderungen, mit denen sich Politiker schmücken können - bei den Wählern
kommt es immerhin gut an, überall Qualitätssteigerungen abzuverlangen - sondern man sollte sein QM-Handbuch in aller Ruhe stets weiter pflegen und Vorgaben aus den gesetzlichen
Bereichen unaufgefordert integrieren soweit man es für sinnvoll hält. Wenn es dann doch
einmal zu Kontrollen kommt (wie neulich im Frankfurter Raum), ist man einigermaßen vorbereitet...
Wir wünschen einen schönen Herbst; wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen zu der sehr
reichhaltigen Veranstaltung am Samstag den 8.11.2014 in Frankfurt
Ihre Vorstandschaft des PBV
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