Volksbank Stein Eisingen eG Offenlegungsbericht nach § 26a KWG

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Volksbank Stein Eisingen eG
Offenlegungsbericht
nach § 26a KWG (i.V.m. §§ 319 ff. SolvV)
per: 31.12.2013
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung Risikomanagement ........................................................... 3
Eigenmittel .............................................................................................. 4
Adressenausfallrisiko .............................................................................. 5
Marktrisiko............................................................................................... 8
Operationelles Risiko .............................................................................. 8
Beteiligungen im Anlagebuch .................................................................. 8
Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch........................................................ 8
Verbriefungen ......................................................................................... 9
Kreditrisikominderungstechniken ............................................................ 9
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV
Beschreibung Risikomanagement
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte
Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes
zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Der Vorstand hat eine mit
der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele
der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir u.a. folgende Grundsätze:
§ Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der
Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.
§ Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in
angemessenem Verhältnis stehen.
§ Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.
§ Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.
§ Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken
§ Verwendung rechtlich geprüfter Verträge
Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die
Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind.
Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten
das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für
nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf
das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko).
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig
identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten eine wesentliche Risikoart dar,
die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement
sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft.
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand,
welche Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch
das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen
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gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in
Form einer ad hoc-Berichterstattung.
Ergänzende Hinweise und Ausführungen zum Risikomanagement ergeben sich aus dem
Lagebericht zum 31.12.2013 der Volksbank Stein Eisingen eG.
Eigenmittel
Der Wert eines Geschäftsanteils unserer Genossenschaft beträgt 150 EUR, die Pflichteinzahlung darauf beläuft sich auf 15 EUR. Die Haftsumme (je Geschäftsanteil) beträgt 150
EUR. Die Anzahl der Geschäftsanteile je Mitglied ist derzeit auf einen Anteil begrenzt.
Das von uns begebene Kapital nach § 10 Abs. 5 KWG und die längerfristigen nachrangigen
Verbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5a KWG erfüllen die dort genannten Bedingungen. Die
nachrangigen Verbindlichkeiten werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr
fällig. Die nachrangigen Verbindlichkeiten sind mit Zinssätzen von 4,25 % bis 4,30 % ausgestattet.
Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter, anderes Kapital nach § 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 8
KWG sowie sonstiges Kapital nach § 10 Abs. 4 KWG bestehen nicht.
Die Angemessenheit des internen Kapitals beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im
Rahmen unserer Risiko Steuerung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals
zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Einzelheiten sind in der Beschreibung des Risikomanagements enthalten.
Unser modifiziertes verfügbares Eigenkapital nach § 10 Abs. 1d KWG setzt sich am
31.12.2013 wie folgt zusammen:
Kapitalstruktur
Kernkapital
davon eingezahltes Kapital
davon sonstige anrechenbare Rücklagen
davon Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB
davon bereits abgezogen Sonstige Abzugspositionen vom Kernkapital nach §
10 Abs. 2a Satz 2 KWG
darunter Abzugspositionen nach § 10 Abs. 6 und 6a KWG
+ Ergänzungskapital nach § 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen
gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG
= Modifiziertes verfügbares Eigenkapital
TEUR
9.341
2.334
6.033
1.300
326
324
7.250
16.591
nachrichtlich:
Summe der Abzugspositionen nach § 10 Abs. 6 und 6a KWG
649
Summe der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG
324
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Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken,
Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Risikopositionen
Kreditrisiko
Institut
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Investmentanteile
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Überfällige Positionen
Verbriefungen
Eigenkapitalanforderung
TEUR
202
648
2.514
1.709
127
195
199
368
0
Marktrisiken
Marktrisiken gemäß Standardansatz
0
Operationelle Risiken
Operationelle Risiken im Basisindikatoransatz
Eigenkapitalanforderung insgesamt
671
6.633
Unsere Gesamtkennziffer betrug 20,01 %, unsere Kernkapitalquote 11,26 %.
Adressenausfallrisiko
Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen
kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „in Verzug“ verwenden wir nicht.
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Der Gesamtbetrag der Forderungen (Bruttokreditvolumen (ohne Beteiligungen) nach Maßgabe des § 19 Abs. 1 KWG) kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden:
Forderungsarten (TEUR)
Kredite, Zusagen u.
andere nicht-derivative
außerbilanzielle Aktiva
Wertpapiere
Derivative
Instrumente
141.213
48.938
273
Gesamtbetrag der Forderungen
ohne
Kreditrisikominderungstechniken
1
Verteilung nach bedeutenden Regionen
141.047
44.497
EU
139
2.785
Nicht-EU
27
1.656
Deutschland
273
Verteilung nach Branchen/Schuldnergruppen
Privatkunden
(= Nicht-Selbstständige)
96.724
Firmenkunden
- Kreditinstitute
- verarbeitendes Gewerbe
- Einzel- / Großhandel
- Baugewerbe / Wohnwirtschaft
- Dienstleistungsgewerbe
- Bund / Land / Gemeinde
- Sonstige
44.489
0
13.291
6.094
4.555
4.977
6.204
9.368
273
273
44.647
4.291
Verteilung nach Restlaufzeiten
< 1 Jahr
25.027
2.497
1 bis 5 Jahre
44.929
28.676
> 5 Jahre
71.257
17.765
273
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen gebildet.
Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen in Höhe der steuerlich
anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen
bzw. -rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge
nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
Darstellung der notleidenden Forderungen nach Hauptbranchen:
Hauptbranchen
Gesamtinanspruchnahme
aus notleidenden Bestand
Krediten
EWB
Privatkunden
1.806
377
Firmenkunden
2.986
1.360
Summe
1
Bestand
PWB
211
Bestand
Rückstellungen
Nettozuführg./
Auflösung von
DirektEingänge auf
EWB/Rückabschrei- abgeschriebene
stellungen
bungen
Forderungen
194
-113
142
67
12
5
0
0
12
5
Kreditäquivalenzbeträge
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Entwicklung der Risikovorsorge:
Verbrauch
wechselkursbedingte
und sonstige
Veränderungen
Endbestand
der Periode
237
206
0
1.737
154
179
0
0
336
0
47
0
0
211
Anfangsbestand
der Periode
Fortschreibung
in der Periode
Auflösung
1.962
218
Rückstellungen
361
PWB
258
EWB
Gegenüber der Bankenaufsicht wurden die Ratingagenturen
·
Standard&Poors,
·
Moody’s
·
Fitch
sowie die Länderklassifizierung der Euler Hermes Deutschland AG als Exportversicherungsagentur für die bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungsklasse Staaten nominiert.
Die Änderung wurde notwendig, da die OECD die Länderklassifizierung für 33 einkommensstarke Länder eingestellt hat.
Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge
Risikogewicht
in %
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
0
62.164
66.970
10
0
0
20
10.218
11.226
35
63.594
63.594
50
0
0
70
0
2.138
75
64.253
58.310
100
17.068
15.117
150
2.483
2.425
200
0
0
Sonstiges
0
0
649
649
Abzug von den
Eigenmitteln
(Standardansatz; in TEUR)
Derivative Adressenausfallrisikopositionen
Der Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist die DZ Bank als
zuständige Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität
im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten.
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Derivative Adressenausfallrisikopositionen werden mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen auf
die entsprechenden Kontrahentenlimite angerechnet.
Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter Rückgriff
auf folgende Methoden für die betreffenden Kontrakte folgende anzurechnende Kontrahentenausfallrisikopositionen ermittelt:
Angewendete Methode
anzurechnendes
Kontrahentenausfallrisiko
(TEUR)
Marktbewertungsmethode
300
Marktrisiko
Es bestehen keine unterlegungspflichtigen Marktpositionen.
Operationelles Risiko
Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß § 271 SolvV ermittelt.
Beteiligungen im Anlagebuch
Unsere Bank hält ausschließlich Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die
dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.
Es handelt sich um nicht börsengehandelte Positionen mit einem Buchwert von 2.530 TEUR.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben.
Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden
latenten Neubewertungsgewinne betragen 522 TEUR. Es erfolgt keine Anrechnung beim
haftenden Eigenkapital.
Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch
Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert
aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg bzw. bei einer Verflachung der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in
einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß den institutsinternen
Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt,
wobei aufgrund der risikoadjustierten Bepreisung Risikomargen kalkuliert werden.
Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur. In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen der Risikobetrachtung fortgeschrieben.
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir die vom Deutschen
Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) ermittelten Zinsszenarien (sowohl für den
Standardfall als auch für den historischen Stress-Fall):
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§
DGRV-Szenario „Steigend“ (DGRV 1)
§
DGRV-Szenario „Fallend“ (DGRV 2)
§
DGRV-Szenario „Drehung kurzes Zinsende steigend, langes Zinsende fallend“ (DGRV 3)
§
DGRV-Szenario „Drehung kurzes Zinsende fallend, langes Zinsende steigend“ (DGRV 4)
Zinsänderungsrisiko
Rückgang der
Erträge TEUR
DGRV 1
Erhöhung der
Erträge TEUR
178
DGRV 2
2
DGRV 3
215
DGRV 4
93
Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine
periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. – 200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der
Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind die Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten.
Zinsänderungsrisiko
Rückgang des Zinsbuchbarwertes bei einem
Zinsschock von + 200 Basispunkten
TEUR
Erhöhung des Zinsbuchbarwertes bei einem
Zinsschock von – 200 Basispunkten
TEUR
3.197
2.620
Verbriefungen
Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der
Verbriefungsregelungen gemäß §§ 225 bis 268 SolvV fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor.
Kreditrisikominderungstechniken
Kreditrisikominderungstechniken werden von uns verwendet.
Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch.
Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen
Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse
beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen
einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berückSeite 9/10
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sichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten.
Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns für die Zwecke der Solvabilitätsverordnung als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
Gewährleistungen / Lebensversicherungen
§ Bürgschaften und Garantien
§ Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten
§ an uns abgetretene Lebensversicherungen
Finanzielle Sicherheiten
§ Bareinlagen: verpfändete Guthaben in unserem Haus
§ Abgetretene Bausparguthaben der Bausparkasse Schwäbisch Hall
Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle
Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält.
Bei den Gewährleistungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um
§
inländische Kreditinstitute,
Kreditderivate werden von uns nicht genutzt.
Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind
wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert.
Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten
Positionswerten:
Summe der Positionswerte,
die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ...
Forderungsklassen
Mengengeschäft
Gewährleistungen / Lebensversicherungen
finanzielle Sicherheiten
4.788
1.155
Unternehmen
600
1.060
Überfällige Positionen
349
0
Königsbach-Stein, 04.07.2014
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