Volksbank Stein Eisingen eG Offenlegungsbericht nach § 26a KWG (i.V.m. §§ 319 ff. SolvV) per: 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement ........................................................... 3 Eigenmittel .............................................................................................. 4 Adressenausfallrisiko .............................................................................. 5 Marktrisiko............................................................................................... 8 Operationelles Risiko .............................................................................. 8 Beteiligungen im Anlagebuch .................................................................. 8 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch........................................................ 8 Verbriefungen ......................................................................................... 9 Kreditrisikominderungstechniken ............................................................ 9 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV Beschreibung Risikomanagement Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir u.a. folgende Grundsätze: § Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. § Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. § Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. § Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. § Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken § Verwendung rechtlich geprüfter Verträge Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen Seite 3/10 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. Ergänzende Hinweise und Ausführungen zum Risikomanagement ergeben sich aus dem Lagebericht zum 31.12.2013 der Volksbank Stein Eisingen eG. Eigenmittel Der Wert eines Geschäftsanteils unserer Genossenschaft beträgt 150 EUR, die Pflichteinzahlung darauf beläuft sich auf 15 EUR. Die Haftsumme (je Geschäftsanteil) beträgt 150 EUR. Die Anzahl der Geschäftsanteile je Mitglied ist derzeit auf einen Anteil begrenzt. Das von uns begebene Kapital nach § 10 Abs. 5 KWG und die längerfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5a KWG erfüllen die dort genannten Bedingungen. Die nachrangigen Verbindlichkeiten werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr fällig. Die nachrangigen Verbindlichkeiten sind mit Zinssätzen von 4,25 % bis 4,30 % ausgestattet. Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter, anderes Kapital nach § 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 8 KWG sowie sonstiges Kapital nach § 10 Abs. 4 KWG bestehen nicht. Die Angemessenheit des internen Kapitals beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Risiko Steuerung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Einzelheiten sind in der Beschreibung des Risikomanagements enthalten. Unser modifiziertes verfügbares Eigenkapital nach § 10 Abs. 1d KWG setzt sich am 31.12.2013 wie folgt zusammen: Kapitalstruktur Kernkapital davon eingezahltes Kapital davon sonstige anrechenbare Rücklagen davon Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB davon bereits abgezogen Sonstige Abzugspositionen vom Kernkapital nach § 10 Abs. 2a Satz 2 KWG darunter Abzugspositionen nach § 10 Abs. 6 und 6a KWG + Ergänzungskapital nach § 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG = Modifiziertes verfügbares Eigenkapital TEUR 9.341 2.334 6.033 1.300 326 324 7.250 16.591 nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen nach § 10 Abs. 6 und 6a KWG 649 Summe der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG 324 Seite 4/10 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Kreditrisiko Institut Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Investmentanteile Beteiligungen Sonstige Positionen Überfällige Positionen Verbriefungen Eigenkapitalanforderung TEUR 202 648 2.514 1.709 127 195 199 368 0 Marktrisiken Marktrisiken gemäß Standardansatz 0 Operationelle Risiken Operationelle Risiken im Basisindikatoransatz Eigenkapitalanforderung insgesamt 671 6.633 Unsere Gesamtkennziffer betrug 20,01 %, unsere Kernkapitalquote 11,26 %. Adressenausfallrisiko Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „in Verzug“ verwenden wir nicht. Seite 5/10 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV Der Gesamtbetrag der Forderungen (Bruttokreditvolumen (ohne Beteiligungen) nach Maßgabe des § 19 Abs. 1 KWG) kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden: Forderungsarten (TEUR) Kredite, Zusagen u. andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente 141.213 48.938 273 Gesamtbetrag der Forderungen ohne Kreditrisikominderungstechniken 1 Verteilung nach bedeutenden Regionen 141.047 44.497 EU 139 2.785 Nicht-EU 27 1.656 Deutschland 273 Verteilung nach Branchen/Schuldnergruppen Privatkunden (= Nicht-Selbstständige) 96.724 Firmenkunden - Kreditinstitute - verarbeitendes Gewerbe - Einzel- / Großhandel - Baugewerbe / Wohnwirtschaft - Dienstleistungsgewerbe - Bund / Land / Gemeinde - Sonstige 44.489 0 13.291 6.094 4.555 4.977 6.204 9.368 273 273 44.647 4.291 Verteilung nach Restlaufzeiten < 1 Jahr 25.027 2.497 1 bis 5 Jahre 44.929 28.676 > 5 Jahre 71.257 17.765 273 Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen bzw. -rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden Forderungen nach Hauptbranchen: Hauptbranchen Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Bestand Krediten EWB Privatkunden 1.806 377 Firmenkunden 2.986 1.360 Summe 1 Bestand PWB 211 Bestand Rückstellungen Nettozuführg./ Auflösung von DirektEingänge auf EWB/Rückabschrei- abgeschriebene stellungen bungen Forderungen 194 -113 142 67 12 5 0 0 12 5 Kreditäquivalenzbeträge Seite 6/10 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV Entwicklung der Risikovorsorge: Verbrauch wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode 237 206 0 1.737 154 179 0 0 336 0 47 0 0 211 Anfangsbestand der Periode Fortschreibung in der Periode Auflösung 1.962 218 Rückstellungen 361 PWB 258 EWB Gegenüber der Bankenaufsicht wurden die Ratingagenturen · Standard&Poors, · Moody’s · Fitch sowie die Länderklassifizierung der Euler Hermes Deutschland AG als Exportversicherungsagentur für die bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungsklasse Staaten nominiert. Die Änderung wurde notwendig, da die OECD die Länderklassifizierung für 33 einkommensstarke Länder eingestellt hat. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge Risikogewicht in % vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 62.164 66.970 10 0 0 20 10.218 11.226 35 63.594 63.594 50 0 0 70 0 2.138 75 64.253 58.310 100 17.068 15.117 150 2.483 2.425 200 0 0 Sonstiges 0 0 649 649 Abzug von den Eigenmitteln (Standardansatz; in TEUR) Derivative Adressenausfallrisikopositionen Der Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist die DZ Bank als zuständige Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Seite 7/10 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV Derivative Adressenausfallrisikopositionen werden mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen auf die entsprechenden Kontrahentenlimite angerechnet. Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter Rückgriff auf folgende Methoden für die betreffenden Kontrakte folgende anzurechnende Kontrahentenausfallrisikopositionen ermittelt: Angewendete Methode anzurechnendes Kontrahentenausfallrisiko (TEUR) Marktbewertungsmethode 300 Marktrisiko Es bestehen keine unterlegungspflichtigen Marktpositionen. Operationelles Risiko Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß § 271 SolvV ermittelt. Beteiligungen im Anlagebuch Unsere Bank hält ausschließlich Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Es handelt sich um nicht börsengehandelte Positionen mit einem Buchwert von 2.530 TEUR. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neubewertungsgewinne betragen 522 TEUR. Es erfolgt keine Anrechnung beim haftenden Eigenkapital. Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg bzw. bei einer Verflachung der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß den institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt, wobei aufgrund der risikoadjustierten Bepreisung Risikomargen kalkuliert werden. Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur. In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen der Risikobetrachtung fortgeschrieben. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir die vom Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) ermittelten Zinsszenarien (sowohl für den Standardfall als auch für den historischen Stress-Fall): Seite 8/10 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV § DGRV-Szenario „Steigend“ (DGRV 1) § DGRV-Szenario „Fallend“ (DGRV 2) § DGRV-Szenario „Drehung kurzes Zinsende steigend, langes Zinsende fallend“ (DGRV 3) § DGRV-Szenario „Drehung kurzes Zinsende fallend, langes Zinsende steigend“ (DGRV 4) Zinsänderungsrisiko Rückgang der Erträge TEUR DGRV 1 Erhöhung der Erträge TEUR 178 DGRV 2 2 DGRV 3 215 DGRV 4 93 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. – 200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind die Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Zinsänderungsrisiko Rückgang des Zinsbuchbarwertes bei einem Zinsschock von + 200 Basispunkten TEUR Erhöhung des Zinsbuchbarwertes bei einem Zinsschock von – 200 Basispunkten TEUR 3.197 2.620 Verbriefungen Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß §§ 225 bis 268 SolvV fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Kreditrisikominderungstechniken Kreditrisikominderungstechniken werden von uns verwendet. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berückSeite 9/10 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV sichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns für die Zwecke der Solvabilitätsverordnung als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: Gewährleistungen / Lebensversicherungen § Bürgschaften und Garantien § Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten § an uns abgetretene Lebensversicherungen Finanzielle Sicherheiten § Bareinlagen: verpfändete Guthaben in unserem Haus § Abgetretene Bausparguthaben der Bausparkasse Schwäbisch Hall Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. Bei den Gewährleistungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um § inländische Kreditinstitute, Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige ... Forderungsklassen Mengengeschäft Gewährleistungen / Lebensversicherungen finanzielle Sicherheiten 4.788 1.155 Unternehmen 600 1.060 Überfällige Positionen 349 0 Königsbach-Stein, 04.07.2014 Seite 10/10