Aufbaumodul Prakt. Philos. Philosophiegeschichte S: Rawls: Gerechtigkeit als Fairness 11.10.2011 Programm heute 1. Organisatorisches - Seminarlektüre/ Semesterapparat 2. Einführung zum Seminar 3. Termine/ Lektüreplan 2 1. Organisatorisches Seminarlektüre Rawls, John: Gerechtigkeit als Fairneß. Ein Neuentwurf. Frankfurt a.M.: Suhrkamp, 2006. [ISBN 978-3-518-29404-8] ergänzend: Semesterapparat (Biblio. Schleiermacherstr.) Rawls 1971: A Theory of Justice (dt. Eine Theorie der Gerechtigkeit, 1975) Rawls 1992: Die Idee des politischen Liberalismus. Aufsätze 1978-1989 Rawls 1993: Political Liberalism (dt. Politischer Liberalismus, 1998) Organisatorisches 3 2. Einführung zum Seminar I. Historische Einführung (Praktische Philosophie nach dem 2. Weltkrieg) II. Inhaltliche Einführung zu Rawls Gerechtigkeitskonzeption (Gegner und „Gewährsleute“) Einführung 4 2. Einführung zum Seminar I. - - Historische Einführung Rawls erarbeitet seine an Kant und klassischen Vertragstheorien (Rousseau, Locke) orientierte Konzeption einer Gerechtigkeit als Fairness in einer Zeit der Krise/Stagnation der politischen Philosophie gegen den dominierenden Utilitarismus „The fundamental idea in the concept of justice is that of fairness. It is this aspect of justice for which utilitarianism, in its classical form, is unable to account, but which is represented, even if misleadingly so, in the idea of the social contract.“ (1957) („Die Kernidee des Konzepts der Gerechtigkeit ist die der Fairness. Es ist dieser Aspekt, dem der Utilitarismus in seiner klassischen Form nicht Rechnung zu tragen vermag, der jedoch – obgleich in irreführender Form – in der Idee des Gesellschaftsvertrags repräsentiert wird.“) Einführung 5 2. Einführung zum Seminar II. Inhaltliche Einführung Gerechtigkeit als „erste Tugend sozialer Institutionen“: "Die Gerechtigkeit ist die erste Tugend sozialer Institutionen, so wie die Wahrheit bei Gedankensystemen. Eine noch so elegante und mit sparsamen Mitteln arbeitende Theorie muß fallengelassen oder abgeändert werden, wenn sie nicht wahr ist; ebenso müssen noch so gut funktionierende und wohlabgestimmte Gesetze und Institutionen abgeändert oder abgeschafft werden, wenn sie ungerecht sind. Jeder Mensch besitzt eine aus der Gerechtigkeit entspringende Unverletzlichkeit, die auch im Namen des Wohles der ganzen Gesellschaft nicht aufgehoben werden kann. Daher läßt es die Gerechtigkeit nicht zu, daß der Verlust der Freiheit bei einigen durch ein größeres Wohl für andere wettgemacht wird. Sie gestattet nicht, daß Opfer, die einigen wenigen auferlegt werden, durch den größeren Vorteil vieler anderer aufgewogen werden." (TG I.1, S. 19) Einführung 6 2. Einführung zum Seminar Gesellschaft als Kooperationszusammenhang, „der dem Wohl seiner Teilnehmer dienen soll“, aber zugleich von Konflikten durchsetzt ist: „Nehmen wir […] an, eine Gesellschaft sei eine mehr oder weniger in sich abgeschlossene Vereinigung von Menschen, die für ihre gegenseitigen Beziehungen gewisse Verhaltensregeln als bindend anerkennen und sich meist auch nach ihnen richten. Nehmen wir weiter an, diese Regeln beschreiben ein System der Zusammenarbeit, das dem Wohl seiner Teilnehmer dienen soll. Dann ist zwar die Gesellschaft ein Unternehmen zur Förderung des gegenseitigen Vorteils, aber charakteristischerweise nicht nur von Interessenharmonie, sondern auch von Konflikt geprägt.“ (TG I.1, S. 20) Einführung 7 2. Einführung zum Seminar Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit und ihre Aufgaben: „Es sind Grundsätze nötig, um zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Regelungen der Güterverteilung zu entscheiden und eine Einigung darüber zu erzielen. Das sind die Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit: sie ermöglichen die Zuweisung von Rechten und Pflichten in den grundlegenden Institutionen der Gesellschaft, und sie legen die richtige Verteilung der Früchte und der Lasten der gesellschaftlichen Zusammenarbeit fest.“ (TG I.1, S. 20 f.) Einführung 8 2. Einführung zum Seminar Begründung der Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit: - Rawls rekurriert auf die klass. Vertragstheorien, die er auf ein „höheres Abstraktionsniveau“ heben möchte und bedient sich der Theorie der rationalen Entscheidung (Wirtschafts-, Sozialws.) • wichtig: Unterscheidung zw. „vernünftig“ (reasonable) und „rational“ (rational) (Vernünftiges hat Vorrang vor dem Rationalen) „Ich hätte sagen sollen, daß Gerechtigkeit als Fairneß eine Theorie rationaler Entscheidung, die den Bedingungen des Vernünftigen unterliegt, dazu benutzt, die Überlegungen der Parteien als Vertreter freier und gleicher Personen zu beschreiben, und all das innerhalb einer Gerechtigkeitskonzeption, die natürlich eine moralische Konzeption ist. Ich habe nie daran gedacht, zu versuchen, den Gehalt der Gerechtigkeit innerhalb eines Rahmens herzuleiten, der sich auf den Gedanken des Rationalen als einziger normativer Idee beschränkt.“ (IPL: 273 f.) Einführung 9 2. Einführung zum Seminar Aushandlung der Grundsätze (= Gesellschaftsvertrag) sollen in einer fairen Situation stattfinden (Gerechtigkeit als Fairness) „Urzustand“, der charakterisiert ist u.a. durch: - Relevanz der Gerechtigkeit bzw. Gerechtigkeitsproblem wird erkannt, weil es Menschen gibt, die unter Bedingungen begrenzter Ressourcen kooperieren müssen, aber je eigene Lebens- und Glücksvorstellungen haben - klar ist, dass diese Grundsätze konkurrierende Ansprüche regeln, formal allgemein und universell anwendbar sein müssen - Entscheidungsträger stehen hinter „Schleier des Nichtwissen“ - Maxime der Entscheidung: (risikovermeidende) Maximin-Regel Einführung 10 3. Termine und Lektüre Termine: 1. 11.10. 2. 18.10. (§§ 1-5) 3. 25.10. (§§ 6-7) 4. 01.11. (§§ 8-11) 5. 08.11. (§§ 12-14) 6. 15.11. (§§ 15-17) 22.11. Ausfall 7. 29.11. (§§ 18-19) 8. 06.12. (§§ 20-22) 9. 13.12. 10. 20.12. 11. 10.01. 12. 17.01. 13. 24.01. 31.01. Klausur Organisatorisches 11 Vorbereitende Lektüre zur nächsten Stunde: Rawls: Gerechtigkeit als Fairneß. §§ 1-5 (S. 19-38) 12