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Aufbaumodul Prakt. Philos.
Philosophiegeschichte
S: Rawls: Gerechtigkeit als
Fairness
11.10.2011
Programm heute
1. Organisatorisches
- Seminarlektüre/ Semesterapparat
2. Einführung zum Seminar
3. Termine/ Lektüreplan
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1. Organisatorisches
Seminarlektüre
Rawls, John: Gerechtigkeit als Fairneß. Ein Neuentwurf.
Frankfurt a.M.: Suhrkamp, 2006.
[ISBN 978-3-518-29404-8]
ergänzend: Semesterapparat (Biblio. Schleiermacherstr.)
Rawls 1971: A Theory of Justice (dt. Eine Theorie der
Gerechtigkeit, 1975)
Rawls 1992: Die Idee des politischen Liberalismus. Aufsätze
1978-1989
Rawls 1993: Political Liberalism (dt. Politischer Liberalismus,
1998)
Organisatorisches
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2. Einführung zum Seminar
I.
Historische Einführung (Praktische Philosophie nach
dem 2. Weltkrieg)
II. Inhaltliche Einführung zu Rawls
Gerechtigkeitskonzeption (Gegner und „Gewährsleute“)
Einführung
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2. Einführung zum Seminar
I.
-
-
Historische Einführung
Rawls erarbeitet seine an Kant und klassischen Vertragstheorien
(Rousseau, Locke) orientierte Konzeption einer Gerechtigkeit als
Fairness in einer Zeit der Krise/Stagnation der politischen
Philosophie gegen den dominierenden Utilitarismus
„The fundamental idea in the concept of justice is that of fairness. It
is this aspect of justice for which utilitarianism, in its classical form,
is unable to account, but which is represented, even if misleadingly
so, in the idea of the social contract.“ (1957)
(„Die Kernidee des Konzepts der Gerechtigkeit ist die der
Fairness. Es ist dieser Aspekt, dem der Utilitarismus in seiner
klassischen Form nicht Rechnung zu tragen vermag, der jedoch –
obgleich in irreführender Form – in der Idee des
Gesellschaftsvertrags repräsentiert wird.“)
Einführung
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2. Einführung zum Seminar
II. Inhaltliche Einführung
Gerechtigkeit als „erste Tugend sozialer Institutionen“:
"Die Gerechtigkeit ist die erste Tugend sozialer Institutionen, so wie die
Wahrheit bei Gedankensystemen. Eine noch so elegante und mit sparsamen Mitteln arbeitende Theorie muß fallengelassen oder abgeändert
werden, wenn sie nicht wahr ist; ebenso müssen noch so gut funktionierende und wohlabgestimmte Gesetze und Institutionen abgeändert
oder abgeschafft werden, wenn sie ungerecht sind. Jeder Mensch besitzt eine aus der Gerechtigkeit entspringende Unverletzlichkeit, die
auch im Namen des Wohles der ganzen Gesellschaft nicht aufgehoben
werden kann. Daher läßt es die Gerechtigkeit nicht zu, daß der Verlust
der Freiheit bei einigen durch ein größeres Wohl für andere wettgemacht wird. Sie gestattet nicht, daß Opfer, die einigen wenigen auferlegt werden, durch den größeren Vorteil vieler anderer aufgewogen
werden." (TG I.1, S. 19)
Einführung
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2. Einführung zum Seminar
Gesellschaft als Kooperationszusammenhang, „der dem Wohl
seiner Teilnehmer dienen soll“, aber zugleich von Konflikten
durchsetzt ist:
„Nehmen wir […] an, eine Gesellschaft sei eine mehr oder weniger in
sich abgeschlossene Vereinigung von Menschen, die für ihre gegenseitigen Beziehungen gewisse Verhaltensregeln als bindend anerkennen und sich meist auch nach ihnen richten. Nehmen wir weiter an,
diese Regeln beschreiben ein System der Zusammenarbeit, das dem
Wohl seiner Teilnehmer dienen soll. Dann ist zwar die Gesellschaft ein
Unternehmen zur Förderung des gegenseitigen Vorteils, aber charakteristischerweise nicht nur von Interessenharmonie, sondern auch von
Konflikt geprägt.“ (TG I.1, S. 20)
Einführung
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2. Einführung zum Seminar
Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit und ihre Aufgaben:
„Es sind Grundsätze nötig, um zwischen verschiedenen
gesellschaftlichen Regelungen der Güterverteilung zu entscheiden und
eine Einigung darüber zu erzielen. Das sind die Grundsätze der
sozialen Gerechtigkeit: sie ermöglichen die Zuweisung von Rechten
und Pflichten in den grundlegenden Institutionen der Gesellschaft, und
sie legen die richtige Verteilung der Früchte und der Lasten der
gesellschaftlichen Zusammenarbeit fest.“ (TG I.1, S. 20 f.)
Einführung
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2. Einführung zum Seminar
Begründung der Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit:
- Rawls rekurriert auf die klass. Vertragstheorien, die er auf ein
„höheres Abstraktionsniveau“ heben möchte und bedient sich der
Theorie der rationalen Entscheidung (Wirtschafts-, Sozialws.)
• wichtig: Unterscheidung zw. „vernünftig“ (reasonable) und
„rational“ (rational) (Vernünftiges hat Vorrang vor dem Rationalen)
„Ich hätte sagen sollen, daß Gerechtigkeit als Fairneß eine Theorie
rationaler Entscheidung, die den Bedingungen des Vernünftigen unterliegt, dazu benutzt, die Überlegungen der Parteien als Vertreter freier
und gleicher Personen zu beschreiben, und all das innerhalb einer Gerechtigkeitskonzeption, die natürlich eine moralische Konzeption ist.
Ich habe nie daran gedacht, zu versuchen, den Gehalt der Gerechtigkeit innerhalb eines Rahmens herzuleiten, der sich auf den Gedanken
des Rationalen als einziger normativer Idee beschränkt.“ (IPL: 273 f.)
Einführung
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2. Einführung zum Seminar
Aushandlung der Grundsätze (= Gesellschaftsvertrag) sollen in einer
fairen Situation stattfinden (Gerechtigkeit als Fairness)
„Urzustand“, der charakterisiert ist u.a. durch:
- Relevanz der Gerechtigkeit bzw. Gerechtigkeitsproblem wird
erkannt, weil es Menschen gibt, die unter Bedingungen begrenzter
Ressourcen kooperieren müssen, aber je eigene Lebens- und
Glücksvorstellungen haben
- klar ist, dass diese Grundsätze konkurrierende Ansprüche regeln,
formal allgemein und universell anwendbar sein müssen
- Entscheidungsträger stehen hinter „Schleier des Nichtwissen“
- Maxime der Entscheidung: (risikovermeidende) Maximin-Regel
Einführung
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3. Termine und Lektüre
Termine:
1. 11.10.
2. 18.10. (§§ 1-5)
3. 25.10. (§§ 6-7)
4. 01.11. (§§ 8-11)
5. 08.11. (§§ 12-14)
6. 15.11. (§§ 15-17)
22.11. Ausfall
7. 29.11. (§§ 18-19)
8. 06.12. (§§ 20-22)
9. 13.12.
10. 20.12.
11. 10.01.
12. 17.01.
13. 24.01.
31.01. Klausur
Organisatorisches
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Vorbereitende Lektüre zur nächsten Stunde:
Rawls: Gerechtigkeit als Fairneß. §§ 1-5 (S. 19-38)
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