VR-Bank Chattengau eG OFFENLEGUNGSBERICHT NACH § 26a KWG (i.V.m. §§ 319 ff. SolvV) per 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement ........................................................... 3 Eigenmittel .............................................................................................. 4 Adressenausfallrisiko .............................................................................. 5 Marktrisiko............................................................................................... 8 Operationelles Risiko .............................................................................. 8 Beteiligungen im Anlagebuch .................................................................. 8 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch........................................................ 9 Verbriefungen ....................................................................................... 10 Kreditrisikominderungstechniken .......................................................... 10 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV Beschreibung Risikomanagement 1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. 2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: § Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. § Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. § Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. § Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. § Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken. § Verwendung rechtlich geprüfter Verträge. 3 Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch und ergänzend barwertig berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. 4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. 5 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. 6 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. 7 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe Seite 3/10 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-Berichterstattung. Eigenmittel 8 Der Geschäftsanteil unserer Genossenschaft beträgt 100,00 EUR, die Pflichteinzahlung darauf beläuft sich auf 25,00 EUR. Die Haftsumme (je Geschäftsanteil) beträgt 200,00 EUR. Die Anzahl der Geschäftsanteile je Mitglied ist begrenzt. 9 Das von uns begebene Kapital nach § 10 Abs. 5 KWG und die längerfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5a KWG erfüllen die dort genannten Bedingungen. Die Zinssätze dafür liegen zwischen 1,25 % und 4,0 %. Die Restlaufzeiten liegen zwischen einem und neun Jahren. 10 Die Angemessenheit des internen Kapitals beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Einzelheiten sind in der Beschreibung des Risikomanagements enthalten. 11 Unser modifiziertes verfügbares Eigenkapital nach § 10 Abs. 1d KWG setzt sich am 31.12.2013 wie folgt zusammen: Kapitalstruktur Kernkapital davon eingezahltes Kapital davon sonstige anrechenbare Rücklagen darunter: Kapital mit Tilgungsanreiz davon Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB davon andere und landesspezifische Kernkapitalbestandteile darunter: Kapital mit Tilgungsanreiz davon bereits abgezogen Sonstige Abzugspositionen vom Kernkapital nach § 10 Abs. 2a Satz 2 KWG darunter Abzugspositionen nach § 10 Abs. 6 und 6a KWG + Ergänzungskapital nach § 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG = Modifiziertes verfügbares Eigenkapital Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG TEUR 41.970 3.350 26.910 0 13.500 0 0 1.790 1.786 8.167 50.137 0 nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen nach § 10 Abs. 6 und 6a KWG 3.572 Summe der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG 1.786 Seite 4/10 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV 12 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Eigenkapitalanforderung TEUR Risikopositionen Kreditrisiko Zentralregierungen Sonstige öffentliche Stellen Institute Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besicherte Positionen Beteiligungen Sonstige Positionen Überfällige Positionen Verbriefungen 1 32 662 73 1.472 8.490 1.231 865 259 260 0 Marktrisiken Marktrisiken gemäß Standardansatz 0 Operationelle Risiken Operationelle Risiken im Basisindikatoransatz Eigenkapitalanforderung insgesamt 1.719 15.064 13 Unsere Gesamtkennziffer betrug 26,62 %, unsere Kernkapitalquote 22,28 %. Adressenausfallrisiko 14 Für Zwecke der Rechnungslegung verwendete Definition von „in Verzug“ und „notleidend“ Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „in Verzug“ verwenden wir nicht. Seite 5/10 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV Der Gesamtbetrag der Forderungen (Bruttokreditvolumen (ohne Beteiligungen) nach Maßgabe des § 19 Abs. 1 KWG) kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden: Forderungsarten (TEUR) Kredite, Zusagen u. andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente 311.051 79.676 173 Gesamtbetrag der Forderungen ohne Kreditrisikominderungstechniken Verteilung nach bedeutenden Regionen 310.450 Deutschland EU Nicht-EU 40.613 173 5 26.050 0 596 13.013 0 Verteilung nach Branchen/Schuldnergruppen Privatkunden (= Nicht-Selbstständige) 156.520 0 0 Firmenkunden - Kreditinstitute - Land- und Forstwirtschaft - Sonstige 154.531 70.074 34.551 49.906 79.676 73.697 0 5.979 173 171 0 2 Verteilung nach Restlaufzeiten < 1 Jahr 104.247 12.787 4 1 bis 5 Jahre 71.511 37.305 0 > 5 Jahre 135.293 29.584 169 Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Forderungsart (Kredite, Wertpapier oder Derivative Instrumente). Da das Geschäftsgebiet der Kreditgenossenschaft regional begrenzt ist, liefert eine Darstellung nach Regionen keinen Mehrwert. Auf eine regionale Darstellung wird verzichtet. 15 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. § 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden Forderungen nach Hauptbranchen (TEUR): Hauptbranchen Privatkunden Firmenkunden Summe Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Bestand Krediten EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettozuführg./ Auflösung von DirektEingänge auf EWB/Rückabschrei- abgeschriebene stellungen bungen Forderungen 719 309 0 ./. 23 0 33 1.637 757 0 209 0 0 0 33 40 Seite 6/10 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV Da die Vertraulichkeit durch eine Branchengliederung gefährdet wird, wird auf eine weitere Untergliederung im Firmenkundenbereich verzichtet. Da das Geschäftsgebiet der Kreditgenossenschaft regional begrenzt ist, liefert eine Darstellung nach Regionen keinen Mehrwert. Auf eine Darstellung der notleidenden Forderungen nach bedeutenden Regionen wird verzichtet. Entwicklung der Risikovorsorge (TEUR): Verbrauch wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode 204 9 0 1.066 0 0 0 0 0 0 12 0 0 40 Anfangsbestand der Periode Fortschreibung in der Periode Auflösung 889 390 Rückstellungen 0 PWB 52 EWB 16 KSA-Forderungsklassen Für die bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorie Staaten wurde gegenüber der Bankenaufsicht die Ratingagenturen Standard & Poor‘s, Moody’s und Fitch sowie für die Länderklassifizierung die Exportversicherungsagentur Euler Hermes Deutschland AG nominiert. Die Veränderungen im Kreis der nominierten Agenturen sind aufgrund der Einstellung der Datenversorgung der OECD-Länderklassifizierung „Country Risk Classification“ für 33 einkommenstarke EU- bzw. OECD-Staaten durch die OECD erfolgt. Für die bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorien Banken/ Unternehmen/ Investmentanteile/ Verbriefungen wurden gegenüber der Bankenaufsicht keine Ratingagenturen nominiert. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge Risikogewicht in % vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 107.150 107.150 (Standardansatz; in TEUR) 10 9.138 9.138 20 37.333 37.333 35 44.059 44.059 50 0 0 70 0 0 75 172.810 172.810 100 37.288 37.288 150 1.769 1.769 Sonstiges 0 0 Abzug von den Eigenmitteln 3.572 3.572 Seite 7/10 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV 17 Derivative Adressenausfallrisikopositionen Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i.H.v. insgesamt 104 TEUR verbunden. Aufgrund § 10c Abs. 2 KWG unterbleiben die sonstigen nach § 326 SolvV vorgesehenen Angaben. Da derivative Adressenausfallrisikopositionen in Form von Devisentermingeschäften mit Kunden nur in unwesentlicher Höhe bestehen, verzichten wir aus Wesentlichkeitsgründen auf eine Darstellung. Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter Rückgriff auf folgende Methoden für die betreffenden Kontrakte folgende anzurechnende Kontrahentenausfallrisikopositionen ermittelt: Angewendete Methode anzurechnendes Kontrahentenausfallrisiko (TEUR) Marktbewertungsmethode 4 Marktrisiko 18 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. 19 Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht. Operationelles Risiko 20 Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß § 271 SolvV ermittelt. Beteiligungen im Anlagebuch 21 Die Kreditgenossenschaft hält ausschließlich Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen Buchwert TEUR beizulegender Zeitwert TEUR Börsenwert TEUR GRUPPE A = STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN BZW. VERBUNDBETEILIGUNGEN Börsengehandelte Positionen Nicht börsengehandelte Positionen Andere Beteiligungspositionen 0 0 10.245 10.361 710 710 0 0 Seite 8/10 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV Der Zugang in 2013 in Höhe von 701 TEUR resultiert im Wesentlichen aus dem Erwerb einer Beteiligung an der Münchener Hypothekenbank eG in Höhe von 700 TEUR. Ein Ansatz von Neubewertungsreserven erfolgt nicht. Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch 22 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg oder einer Drehung der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. 23 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus barwertig gemessen. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: § Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. § Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung der Einlagen. § Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. ./. 200 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Wesentliche Fremdwährungspositionen liegen nicht vor. Zinsänderungsrisiko Rückgang des Zinsbuchbarwerts TEUR + 200 punkte Basis- 13.545 ./. 200 punkte Basis- 0 Erhöhung des Zinsbuchbarwerts TEUR 0 12.232 24 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: § Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. § Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. § In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen der Risikobetrachtung fortgeschrieben. Seite 9/10 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: Zinsänderungsrisiko Rückgang der Erträge TEUR Erhöhung der Erträge TEUR DGRV-Szenario „steigend“ 393 0 DGRV-Szenario „fallend“ 0 434 DGRV-Szenario „flacher“ 41 0 DGRV-Szenario „steiler“ 0 195 DGRVStressszenario „steigend“ 1.024 0 DGRVStressszenario „fallend“ 0 465 DGRVStressszenario „flacher“ 340 0 DGRVStressszenario „steiler“ 0 118 Zinsszenario „eigene Zinsmeinung“ 0 0 25 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei werden eine barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Verbriefungen 26 Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß §§ 225 bis 268 SolvV fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Kreditrisikominderungstechniken 27 Kreditrisikominderungstechniken werden von uns nicht verwendet. Seite 10/10