VR-Bank Chattengau eG

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VR-Bank Chattengau eG
OFFENLEGUNGSBERICHT
NACH § 26a KWG (i.V.m. §§ 319 ff. SolvV)
per 31.12.2013
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung Risikomanagement ........................................................... 3
Eigenmittel .............................................................................................. 4
Adressenausfallrisiko .............................................................................. 5
Marktrisiko............................................................................................... 8
Operationelles Risiko .............................................................................. 8
Beteiligungen im Anlagebuch .................................................................. 8
Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch........................................................ 9
Verbriefungen ....................................................................................... 10
Kreditrisikominderungstechniken .......................................................... 10
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV
Beschreibung Risikomanagement
1
Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte
Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu
den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere
ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst.
2
Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze:
§ Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind.
§ Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen.
§ Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen.
§ Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle.
§ Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken.
§ Verwendung rechtlich geprüfter Verträge.
3
Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank.
Die Risikotragfähigkeit, die periodisch und ergänzend barwertig berechnet wird, ist gegeben,
wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus
der Risikodeckungsmasse leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das
Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung
des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit
berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko). Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter
aufsichtsrechtlichen Aspekten eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden kann und somit
nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten
werden als unwesentlich eingestuft.
4
Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft.
5
Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungs- und
controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen
und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten.
6
Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand,
welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere
Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in
ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden
Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher.
7
Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe
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erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form
einer ad hoc-Berichterstattung.
Eigenmittel
8
Der Geschäftsanteil unserer Genossenschaft beträgt 100,00 EUR, die Pflichteinzahlung darauf
beläuft sich auf 25,00 EUR. Die Haftsumme (je Geschäftsanteil) beträgt 200,00 EUR. Die Anzahl der Geschäftsanteile je Mitglied ist begrenzt.
9
Das von uns begebene Kapital nach § 10 Abs. 5 KWG und die längerfristigen nachrangigen
Verbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5a KWG erfüllen die dort genannten Bedingungen. Die
Zinssätze dafür liegen zwischen 1,25 % und 4,0 %. Die Restlaufzeiten liegen zwischen einem
und neun Jahren.
10 Die Angemessenheit des internen Kapitals beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen
unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals
zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Einzelheiten sind in der Beschreibung des Risikomanagements enthalten.
11 Unser modifiziertes verfügbares Eigenkapital nach § 10 Abs. 1d KWG setzt sich am
31.12.2013 wie folgt zusammen:
Kapitalstruktur
Kernkapital
davon eingezahltes Kapital
davon sonstige anrechenbare Rücklagen
darunter: Kapital mit Tilgungsanreiz
davon Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB
davon andere und landesspezifische Kernkapitalbestandteile
darunter: Kapital mit Tilgungsanreiz
davon bereits abgezogen Sonstige Abzugspositionen vom Kernkapital nach §
10 Abs. 2a Satz 2 KWG
darunter Abzugspositionen nach § 10 Abs. 6 und 6a KWG
+ Ergänzungskapital nach § 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen
gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG
= Modifiziertes verfügbares Eigenkapital
Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG
TEUR
41.970
3.350
26.910
0
13.500
0
0
1.790
1.786
8.167
50.137
0
nachrichtlich:
Summe der Abzugspositionen nach § 10 Abs. 6 und 6a KWG
3.572
Summe der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG
1.786
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12 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken,
Marktrisiken, Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt:
Eigenkapitalanforderung
TEUR
Risikopositionen
Kreditrisiko
Zentralregierungen
Sonstige öffentliche Stellen
Institute
Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen
Unternehmen
Mengengeschäft
Durch Immobilien besicherte Positionen
Beteiligungen
Sonstige Positionen
Überfällige Positionen
Verbriefungen
1
32
662
73
1.472
8.490
1.231
865
259
260
0
Marktrisiken
Marktrisiken gemäß Standardansatz
0
Operationelle Risiken
Operationelle Risiken im Basisindikatoransatz
Eigenkapitalanforderung insgesamt
1.719
15.064
13 Unsere Gesamtkennziffer betrug 26,62 %, unsere Kernkapitalquote 22,28 %.
Adressenausfallrisiko
14 Für Zwecke der Rechnungslegung verwendete Definition von „in Verzug“ und „notleidend“
Als „notleidend“ werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen
kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von „in Verzug“ verwenden wir nicht.
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Der Gesamtbetrag der Forderungen (Bruttokreditvolumen (ohne Beteiligungen) nach Maßgabe des § 19 Abs. 1 KWG) kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden:
Forderungsarten (TEUR)
Kredite, Zusagen u.
andere nicht-derivative
außerbilanzielle Aktiva
Wertpapiere
Derivative
Instrumente
311.051
79.676
173
Gesamtbetrag der Forderungen
ohne
Kreditrisikominderungstechniken
Verteilung nach bedeutenden Regionen
310.450
Deutschland
EU
Nicht-EU
40.613
173
5
26.050
0
596
13.013
0
Verteilung nach Branchen/Schuldnergruppen
Privatkunden
(= Nicht-Selbstständige)
156.520
0
0
Firmenkunden
- Kreditinstitute
- Land- und Forstwirtschaft
- Sonstige
154.531
70.074
34.551
49.906
79.676
73.697
0
5.979
173
171
0
2
Verteilung nach Restlaufzeiten
< 1 Jahr
104.247
12.787
4
1 bis 5 Jahre
71.511
37.305
0
> 5 Jahre
135.293
29.584
169
Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% je Forderungsart (Kredite, Wertpapier oder Derivative Instrumente). Da das Geschäftsgebiet der Kreditgenossenschaft regional begrenzt ist, liefert eine Darstellung nach Regionen keinen Mehrwert. Auf eine regionale Darstellung wird verzichtet.
15 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge
Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen gebildet. Für das
latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem.
§ 340f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen
wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar
mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben.
Darstellung der notleidenden Forderungen nach Hauptbranchen (TEUR):
Hauptbranchen
Privatkunden
Firmenkunden
Summe
Gesamtinanspruchnahme
aus notleidenden Bestand
Krediten
EWB
Bestand
PWB
Bestand
Rückstellungen
Nettozuführg./
Auflösung von
DirektEingänge auf
EWB/Rückabschrei- abgeschriebene
stellungen
bungen
Forderungen
719
309
0
./. 23
0
33
1.637
757
0
209
0
0
0
33
40
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Da die Vertraulichkeit durch eine Branchengliederung gefährdet wird, wird auf eine weitere
Untergliederung im Firmenkundenbereich verzichtet.
Da das Geschäftsgebiet der Kreditgenossenschaft regional begrenzt ist, liefert eine Darstellung nach Regionen keinen Mehrwert. Auf eine Darstellung der notleidenden Forderungen
nach bedeutenden Regionen wird verzichtet.
Entwicklung der Risikovorsorge (TEUR):
Verbrauch
wechselkursbedingte
und sonstige
Veränderungen
Endbestand
der Periode
204
9
0
1.066
0
0
0
0
0
0
12
0
0
40
Anfangsbestand
der Periode
Fortschreibung
in der Periode
Auflösung
889
390
Rückstellungen
0
PWB
52
EWB
16 KSA-Forderungsklassen
Für die bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorie Staaten wurde gegenüber der
Bankenaufsicht die Ratingagenturen Standard & Poor‘s, Moody’s und Fitch sowie für die
Länderklassifizierung die Exportversicherungsagentur Euler Hermes Deutschland AG nominiert. Die Veränderungen im Kreis der nominierten Agenturen sind aufgrund der Einstellung
der Datenversorgung der OECD-Länderklassifizierung „Country Risk Classification“ für 33
einkommenstarke EU- bzw. OECD-Staaten durch die OECD erfolgt.
Für die bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorien Banken/ Unternehmen/ Investmentanteile/ Verbriefungen wurden gegenüber der Bankenaufsicht keine Ratingagenturen
nominiert.
Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt:
Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge
Risikogewicht
in %
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
0
107.150
107.150
(Standardansatz; in TEUR)
10
9.138
9.138
20
37.333
37.333
35
44.059
44.059
50
0
0
70
0
0
75
172.810
172.810
100
37.288
37.288
150
1.769
1.769
Sonstiges
0
0
Abzug von den
Eigenmitteln
3.572
3.572
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17 Derivative Adressenausfallrisikopositionen
Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des
Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten.
Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten
i.H.v. insgesamt 104 TEUR verbunden. Aufgrund § 10c Abs. 2 KWG unterbleiben die sonstigen nach § 326 SolvV vorgesehenen Angaben.
Da derivative Adressenausfallrisikopositionen in Form von Devisentermingeschäften mit
Kunden nur in unwesentlicher Höhe bestehen, verzichten wir aus Wesentlichkeitsgründen
auf eine Darstellung.
Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir unter Rückgriff
auf folgende Methoden für die betreffenden Kontrakte folgende anzurechnende Kontrahentenausfallrisikopositionen ermittelt:
Angewendete Methode
anzurechnendes
Kontrahentenausfallrisiko
(TEUR)
Marktbewertungsmethode
4
Marktrisiko
18 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden.
19 Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht.
Operationelles Risiko
20 Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß § 271 SolvV ermittelt.
Beteiligungen im Anlagebuch
21 Die Kreditgenossenschaft hält ausschließlich Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen
regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen.
Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen
Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle:
Verbundbeteiligungen
Buchwert
TEUR
beizulegender
Zeitwert TEUR
Börsenwert
TEUR
GRUPPE A = STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN BZW. VERBUNDBETEILIGUNGEN
Börsengehandelte
Positionen
Nicht börsengehandelte
Positionen
Andere
Beteiligungspositionen
0
0
10.245
10.361
710
710
0
0
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Der Zugang in 2013 in Höhe von 701 TEUR resultiert im Wesentlichen aus dem Erwerb einer
Beteiligung an der Münchener Hypothekenbank eG in Höhe von 700 TEUR.
Ein Ansatz von Neubewertungsreserven erfolgt nicht.
Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch
22 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert
aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem
Anstieg oder einer Drehung der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur
Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt.
23 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Haus barwertig gemessen. Dabei legen wir folgende
wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
§ Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen.
§ Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt worden.
Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung der Einlagen.
§ Optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt.
Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 200 Basispunkten bzw. ./. 200 Basispunkten verwendet. Aufgrund
der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten.
Wesentliche Fremdwährungspositionen liegen nicht vor.
Zinsänderungsrisiko
Rückgang des
Zinsbuchbarwerts
TEUR
+ 200
punkte
Basis-
13.545
./. 200
punkte
Basis-
0
Erhöhung des
Zinsbuchbarwerts
TEUR
0
12.232
24 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen
und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde:
§ Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt.
§ Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt.
§ In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen
der Risikobetrachtung fortgeschrieben.
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Offenlegungsbericht nach § 26a KWG i.V.m. §§ 319 – 339 SolvV
Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien:
Zinsänderungsrisiko
Rückgang der
Erträge TEUR
Erhöhung der
Erträge TEUR
DGRV-Szenario
„steigend“
393
0
DGRV-Szenario
„fallend“
0
434
DGRV-Szenario
„flacher“
41
0
DGRV-Szenario
„steiler“
0
195
DGRVStressszenario
„steigend“
1.024
0
DGRVStressszenario
„fallend“
0
465
DGRVStressszenario
„flacher“
340
0
DGRVStressszenario
„steiler“
0
118
Zinsszenario
„eigene Zinsmeinung“
0
0
25 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei werden eine
barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen.
Verbriefungen
26 Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der
Verbriefungsregelungen gemäß §§ 225 bis 268 SolvV fallen. Verbriefungstransaktionen liegen
bei uns nicht vor.
Kreditrisikominderungstechniken
27 Kreditrisikominderungstechniken werden von uns nicht verwendet.
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