Rechnungslegungsrecht Handout

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Firmen-Kategorien
und Konsequenzen
Allgemeines
Jahresrechnung
Rechnungslegungsrecht
Obligationenrecht
Änderung vom 23. Dezember
2011:
32. Titel Obligationenrecht Kaufmännische Buchführung
und Rechnungslegung,
Bundesblatt 2012 Seite 63 ff.,
24 Seiten
Rechnungslegung
für grössere
Unternehmen
Abschluss nach
anerkanntem Standard zur
Rechnungslegung
Konzernrechnung
Inkrafttreten und
Übergangsbestimmungen
Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement wird dem Bundesrat beantragen, das neue Rechnungslegungsrecht auf den 1. Januar 2013 in Kraft zu setzen. Damit
wären die neuen Bestimmungen erstmals auf den Jahresabschluss 2015 anzuwenden. Dazu gehören:
> Aktivierungspflicht nicht fakturierter Dienstleistungen;
> grundsätzlich Einzelbewertung, beispielsweise für Immobilien;
> Mögliche Bewertung vertretbarer Sachen über dem Anschaffungswert bei beobachtbarem Preis in aktivem Markt, grundsätzlich nur für Umlaufvermögen;
> Rückstellungen auch zur Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens;
> Wegfall von Risikobeurteilung und Brandversicherungswerten im Anhang;
> Zusatzangaben im Anhang, beispielsweise zu Vollzeitstellen oder Kapitalanteil und Stimmenanteil direkt und indirekt gehaltener Beteiligungen;
> Mögliche Buchführung und Rechnungslegung in Fremdwährung sowie auf Englisch.
Legende: "[neu]" bezeichnet wesentliche Änderungen gegenüber dem bisherigen Rechnungslegungsrecht.
[email protected], 077 412 20 45, 09.11.2012
Rechnungslegungsrecht Handout.mmap - 09.11.2012 - Mindjet
Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit Umsatzerlös >= 500 000 957.1.1 => Buchführungspflicht
Einnahmen / Ausgaben &
Vermögenslage genügt
Vereine und Stiftungen ohne Pflicht zum
Handelsregister-Eintrag 957.2.2
Einnahmen / Ausgaben &
Vermögenslage genügt
Bilanzsumme < TCHF 200 zweier
aufeinanderfolgender Jahre und
Stiftungen, die nach Artikel 83b
Absatz 2 ZGB durch die
Aufsichtsbehörde von der Pflicht zur
Bezeichnung einer Revisionsstelle
befreit sind 2.3
die Stiftung nicht öffentlich zu Spenden
oder sonstigen Zuwendungen aufruft
und
die Revision nicht für eine zuverlässige
Beurteilung der Vermögens- und
Ertragslage der Stiftung notwendig ist
wenn kumulativ
Juristische
Personen
957.1.2;
962.1.2;
963
Firmen-Kategorien
und Konsequenzen
(Art. 1 der Verordnung über die
Revisionsstelle von Stiftungen; SR
211.121.3).
alle andern
Buchführungspflicht
Genossenschaft ab 2'000 Genossenschafter => Abschluss nach anerkanntem Standard 962.1.2
Mit börsenkotierten Beteiligungspapieren, auf Verlangen der Börse
einen Abschluss nach anerkanntem Standard 962.1.1
Rechnungslegungspflichtige
juristische Person mit
(möglicher) Kontrolle über
andere(s) rechnungspflichtige(s)
Unternehmen 963
=> Konzernrechnung 1
Obergesellschaft ist ...
KonzernrechnungsAusnahme
"Mobiliar-Prinzip"
4
Kontrolliertes Unternehmen fasst sämtliche
weiteren Unternehmen unter nachweislich
tatsächlich ausgeübter Beherrschung
zusammen => Konzernrechnung dieses
kontrollierten Unternehmens genügt
Das sind ... 20 / 40 / 250; Vereine 10 / 20 / 50
im Anhang 961.1
zu
ordentlicher
Revision
Verpflichtete
961;
962.1.3
zusätzliche Anforderungen Geschäftsbericht
Geldflussrechnung 961.2 [neu]
Lagebericht 961.3
Stiftung => Abschluss nach anerkanntem Standard 962.1.3
Pflicht zur ordentlichen Revision für Einzelfirmen und Personengesellschaften ist nicht geregelt 959c.3, 961
Rechnungslegungsrecht Handout.mmap - 09.11.2012 - Mindjet
Einzelunternehmen und
Personengesellschaften mit Umsatzerlös
>= 500 000, 1.1
Juristische Personen 1.2
Einzelunternehmen und
Personengesellschaften mit weniger als 500
000 Franken Umsatzerlös im letzten
Geschäftsjahr 2.1
diejenigen Vereine und Stiftungen, die
nicht verpflichtet sind, sich ins
Handelsregister eintragen zu lassen 2.2
Buchführungspflicht
957
Lediglich
Einnahmen /
Ausgaben &
Vermögenslage
2
Allgemeines
Stiftungen, die
nach Artikel 83b
Absatz 2 ZGB von
der Pflicht zur
Bezeichnung einer
Revisionsstelle
befreit sind 2.3
Durch Aufsichtsbehörde befreit
Bilanzsumme < TCHF 200 zweier
aufeinanderfolgender Jahre und
die Stiftung nicht öffentlich zu Spenden
oder sonstigen Zuwendungen aufruft
und
wenn kumulativ
die Revision nicht für eine zuverlässige
Beurteilung der Vermögens- und
Ertragslage der Stiftung notwendig ist
(Art. 1 der Verordnung über die
Revisionsstelle von Stiftungen; SR
211.121.3).
Landeswährung oder
Währung 4
Buchführung
957a
Landessprachen oder
Sprachen 5
Rechnungslegung
958 958f
Rechnungslegungsrecht Handout.mmap - 09.11.2012 - Mindjet
für Geschäftstätigkeit wesentliche
Währung [neu]
Englisch [neu]
Buchführungspflicht
957
Buchführung
957a
Zweck und Bestandteile 958
Dritte ein zuverlässiges Urteil 1
Fortführungsannahme 958a
Aufwände, Erträge, zeitlich, sachlich; Abs. 1
Grundlagen 958a - 958b
Abgrenzungen 958b
Umsatz / Finanzertrag <= 100'000:
Verzicht möglich, abstellen auf
Einnahmen und Ausgaben; Abs. 2 [neu]
Grundsätze 958c
Allgemeines
Landeswährung oder
Rechnungslegung
958 958f
Währung 3
für
Geschäftstätigkeit
wesentliche
Währung
[neu]
Darstellung, Währung, Sprache 958d
Landessprachen oder
Sprachen 4
Offenlegung, Einsichtnahme 958e
Führung & Aufbewahrung
Geschäftsbücher 958f
Rechnungslegungsrecht Handout.mmap - 09.11.2012 - Mindjet
Englisch [neu]
Werte zusätzlich in
der Landeswährung
Umrechnungskurse
im Anhang
Definitionen 959
Zweck der Bilanz, Bilanzierungspflicht
und Bilanzierungsfähigkeit
über die verfügt werden kann
(sehr) wahrscheinlicher Mittelzufluss
Vermögenswerte wenn, kumulativ
verlässlich abschätzbar
Aktivierungspflicht /
Aktivierungsverbot 959.2
Anderes darf nicht aktiviert werden
Daraus folgt: Aktivierungsverbot
ansonsten Urkundenfälschung
Konsequenz: nicht fakturierte Dienstleistungen aktivieren
im Detail vorgegeben
Bilanz 959 - 959a
Nicht fakturierte Dienstleistungen in Vorräten 1.1.d
Immaterielle Werte 1.2.d
[neu]
Jahresrechnung
Fremdkapital kurzfristig / langfristig 2
Finanzschulden verzinsliches separat 2
Gliederung 959a
gesetzliche Kapitalreserve 2.3.b
gesetzliche Gewinnreserve 2.3.c
eigene Kapitalanteile als Minusposten 2.3.e
im Detail vorgegeben
[neu]
Erfolgsrechnung
Mindestgliederung 959b
Anhang 959c
Bewertung
960 960e
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Bei Wahl der
Produktionserfolgsrechnung u.a.
Bestandesänderungen an ...
Unfertigen und fertigen Erzeugnissen
Nicht fakturierten Dienstleistungen
Risikobeurteilung
nicht mehr
Brandversicherungswerte
Betrag genehmigter / bedingter
Kapitalerhöhung
Sofortabschreibungen
Freiwillig angewandte Grundsätze 1.1
LIFO
Warendrittel - steht nirgends im Gesetz
Firma, Name, Rechtsform, Sitz 2.1
weniger als zehn
Erklärung Vollzeitstellen Jahresmittel nicht über 10 / 50 / 250, 2.2
falls 38 => unter 50
unter 250
über 250
Firma, Rechtsform, Sitz
Kapitalanteil
Beteiligungen - direkte / indirekte - Details 2.3
[neu]
Stimmenanteil
Anhang 959c
soweit nicht in Bilanz
/ Erfolgsrechnung 2
Leasingverbindlichkeiten lediglich wenn
> 12 Monate 2.6
Noch offener, nomineller Betrag der
zwingend zu zahlenden Raten und
Restzahlungen - wie bisher
Verpflichtungen rechtlich / tatsächlich
Eventualverbindlichkeiten 2.10
Mittelabfluss unwahrscheinlich
/ nicht verlässlich schätzbar
Anzahl
Beteiligungsrechte / Optionen darauf 2.11
Wert
für
ausserordentliche / einmalige /
periodenfremde Positionen erläutern
2.12
Ereignisse nach Bilanzstichtag 2.13
Mittelabfluss unwahrscheinlich
/ nicht verlässlich schätzbar
Rechnungslegungsrecht Handout.mmap - 09.11.2012 - Mindjet
Leitungs- und Verwaltungsorgange
Mitarbeitende
Immobilien grundsätzlich einzeln zu bewerten
Einzelbewertung neu? 960.1
Sammelbewertung im Anlagevermögen
grundsätzlich ausgeschlossen z.B.
Beteiligungen
Liegenschaften
alle Aktiven der entsprecheden Positionen der Bilanz
Im Anhang darauf hinweisen
gesondert
Wertschriften
übrige Aktiven
Löst Steuern auf theoretischem Wertzuwachs aus
Beobachtbarer
Preis in
aktivem
Markt
960b
Kurz: nur Umlaufvermögen
Marktpreis auch über
Anschaffungswert 1
An jedem zukünftigen Zeitpunkt immer noch öffentlich
beobachtbar sein, auch rückwirkend historische Kurse
daher Immobilien nicht
nach Peter
Böckli
[neu]
Vertretbare Sache
Möbel nicht
Fahrzeuge ja
Edelsteine Reinheit x ja
Bewertung
960 960e
Regelmässig, zeitnah erfasster Marktpreis
wenn nicht beobachtbar => aussteigen
Schwankungsreserve fakultativ 2
Definitionen 960d
Wertschwankungsreserve als Fremdkapitalposten
Anlagevermögen - Absicht; 1
langfristig > 12 Monate; 2
Garantieverpflichtungen 1
Sanierung von Sachanlagen 2
Restrukturierungen 3
Rückstellungen 960e.3
Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens 4
Halt, Anhang: Netto-Auflösung stiller Reserven weiterhin offenlegen
Steuerliche Behandlung,
Massgeblichkeitsprinzip?
Rechnungslegungsrecht Handout.mmap - 09.11.2012 - Mindjet
Korrekturprinzip: Geschäftsmässig begründetes
erlaubt, alles andere wird aufgerechnet
Börsenkotierte Beteiligungspapiere
Publikumsgesellschaften 727.1
mindestens 20 % zu Aktiven oder Umsatz der
Konzernrechnung einer der Vorerwähnten beitragen
Das sind
zu
ordentlicher
Revision
Verpflichtete
961
Anleihensobligationen ausstehend
Das sind ... 20 / 40 / 250, 727.2; Vereine 10 / 20 / 50, ZGB 69b.1.
Zu Konzernrechnung verpflichtete 727.3
2015 für grössere, wenn Grössen im 2013 und 2014 überschritten wurden
Kriterien Rechnungslegung
für grössere
demgegenüber OR 727.2 "in zwei aufeinander folgenden
Geschäftsjahren": Geschäftsjahr und Vorjahr
im Anhang 961.1
Geldflussrechnung 961.2 [neu]; 961b
Geschäftsbericht Zusätzliches
Lagebericht 961.3
langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten, aufgeteilt nach Fälligkeit
innerhalb von einem bis fünf Jahren und nach fünf Jahren 961.1
Rechnungslegung
für grössere
Unternehmen
Anhang Zusätzliches 961a [neu]
Honorar Revisionsstelle gesondert für Revisionsdienstleistungen
und andere Dienstleistungen 961a.2
1. die Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt;
2. die Durchführung einer Risikobeurteilung;
namentlich 2 [neu]
3. die Bestellungs- und Auftragslage;
4. die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit;
Lagebericht 961c
5. aussergewöhnliche Ereignisse;
6. die Zukunftsaussichten.
Opting-out: bei zusätzlicher Konzernrechnung nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung 1
1. Gesellschafter, die mindestens 10 Prozent des Grundkapitals vertreten;
Opting-in 2, alternativ
Opting-out
und
Opting-in
961d
2. 10 Prozent der Genossenschafter oder 20 Prozent der Vereinsmitglieder;
3. jeder Gesellschafter oder jedes Mitglied, das einer persönlichen Haftung
oder einer Nachschusspflicht unterliegt.
Opting-in Quoten
mindestens, alternativ auf
Verlangen; 2
10 % Grundkapital oder
10 % Genossenschafter oder
20 (!) % Vereinsmitglieder
Gesellschafter / Mitglied mit persönlicher Haftung / Nachschusspflicht
Rechnungslegungsrecht Handout.mmap - 09.11.2012 - Mindjet
1. Gesellschaften, deren
Beteiligungspapiere an einer Börse
kotiert sind, wenn die Börse dies
verlangt;
Pflicht 1
2. Genossenschaften mit mindestens
2000 Genossenschaftern; [neu]
3. Stiftungen, die von Gesetzes wegen
zu einer ordentlichen Revision
verpflichtet sind. [neu]
20 (!) % Grundkapital oder
Allgemeines 962
Opting-in Quoten mindestens, alternativ
auf Verlangen; 2
10 % Genossenschafter oder
20 (!) % Vereinsmitglieder
Gesellschafter / Mitglied mit
persönlicher Haftung / Nachschusspflicht
Ausnahme 3: wenn eine
Konzernrechnung nach einem
anerkannten
Standard erstellt wird
Abschluss nach
anerkanntem Standard zur
Rechnungslegung
Wahl des Standards 4
im Abschluss angeben welcher 1
in Gesamtheit anzuwenden 2
Ordentliche Revision
gefordert 3
Anerkannte
Standards
962a
Auch bei Anwendung
der Kern-FER? 962a.3
Bei Pflicht zu anerkanntem Standard
i.d.R. nicht mehr Kern-FER
bei freiwilliger Anwendung FER ist
Kern-FER mit eingeschränkter Revision
möglich
Oberstem Organ vorlegen,
Genehmigung unnötig 4
IFRS; VASR 1.1.a
IFRS for SMEs; VASR 1.1.b
Bundesrat bezeichnet anerkannte Standards 5 => VASR Entwurf
Swiss GAAP FER; VASR 1.1.c
US GAAP, falls bereits angewandt;
VASR 1.1.d & 1.2
Rechnungslegungsrecht Handout.mmap - 09.11.2012 - Mindjet
Kontrollprinzip: Kontrolliert eine
rechnungslegungspflichtige juristische Person ein
oder mehrere rechnungspflichtige Unternehmen 1
Kontrolliert
heisst
2
Unternehmen = inklusive kontrollierte rechnungslegungspflichtige
Personengesellschaften und Einzelfirmen
1. direkt oder indirekt über die Mehrheit der Stimmen im obersten Organ verfügt;
Möglichkeit
[neu]
2. direkt oder indirekt über das Recht verfügt, die Mehrheit der Mitglieder des
obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans zu bestellen oder abzuberufen; oder
3. aufgrund der Statuten, der Stiftungsurkunde, eines Vertrags oder
vergleichbarer Instrumente einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.
Pflicht 963
Anerkannter Standard kann Kreis der zu konsolidierenden Unternehmen definieren 3
"Mobiliar-Prinzip": Vereine / Stiftungen / Genossenschaften können Konsolidierung an kontrolliertes
Unternehmen übertragen, wenn dasselbe durch Stimmenmehrheit oder auf anders sämtliche weiteren
Unternehmen unter einheitlicher Leitung zusammenfasst und Kontrollausübung nachweist 4 [neu]
zusammen mit den kontrollierten Unternehmen
zwei der nachstehenden Grössen in
1.
zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren
a. Bilanzsumme von 20 Millionen Franken,
nicht überschreitet:
wenn
1,
alternativ
Konzernrechnung
b. Umsatzerlös von 40 Millionen Franken,
c. 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt;
von einem Unternehmen kontrolliert wird, dessen
Konzernrechnung nach
2.
schweizerischen oder gleichwertigen ausländischen Vorschriften erstellt und
ordentlich geprüft worden ist;
=> diesfalls Konzernrechnung Oberkonzern bekannt machen 963a.3
Befreiung 963a
3. die Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung an ein kontrolliertes
Unternehmen nach Artikel 963 Absatz 4 übertragen hat.
nicht
möglich
wenn
2,
alternativ
Notwendig zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage 1
20 (!) % Grundkapital oder
Quoten mindestens, auf Verlangen; 2
10 (!) % Vereinsmitglieder
persönlichen Haftung /
Nachschusspflicht, auf Verlangen; 3
Stiftungsaufsicht verlangt's 4
Nach anerkanntem Standard
übrige Unternehmen: Konzernrechnung nach OR 963b.3
962a.1-3 und 5 gelten sinngemäss; 963b.2
Rechnungslegungsrecht Handout.mmap - 09.11.2012 - Mindjet
10 % Genossenschafter oder
Gesellschafter / Vereinsmitglied mit
persönlicher Haftung / Nachschusspflicht auf Verlangen
Pflicht 963
Befreiung 963a
[analog 962.1]
1. Gesellschaften, deren Beteiligungspapiere an einer
Börse kotiert sind, wenn die Börse dies verlangt;
2. Genossenschaften mit mindestens
2000 Genossenschaftern; [neu]
Pflicht 963b.1
3. Stiftungen, die von Gesetzes wegen
zu einer ordentlichen Revision
verpflichtet sind. [neu]
Nach anerkanntem Standard
Opting-in Quoten
mindestens,
alternativ auf
Verlangen; 963b.4
20 (!) % Grundkapital oder 1
10 % Genossenschafter oder 1
20 (!) % Vereinsmitglieder 1
Gesellschafter / Mitglied mit persönlicher Haftung / Nachschusspflicht 2
Stiftungsaufsicht verlangt's 3
! Stille Reserven erlaubt
nach dem Anschaffungswertprinzip
Konzernrechnung
Obligationenrecht
übrige Unternehmen: Konzernrechnung nach OR 963b.3
Beispiel Hupac AG
Jahresrechnung
2011 Seite 37,
Grundsätze für die
Konzernrechnungslegung
Einzelabschlüsse
ausländischer
Tochtergesellschaften nach
einheitlichen Grundsätzen
Basis
statutarische
Jahresrechnungen
schweizerischer
Gesellschaften
"Die konsolidierte Bilanz auf den 31.
Dezember 2011 enthält überdies
eine zusätzliche Rückstellung für
allgemeine Geschäftsrisiken von CHF
3,2 Mio." Jahresgewinn 2,7 MCHF,
Umsatz 493.1 MCHF, Cashflow 47,5
MCHF
Standard im Abschluss angeben 962a.1
Standard in Gesamtheit anzuwenden 962a.2
962a.1-3 und 5 gelten sinngemäss; 963b.2
Ordentliche Revision 962a.3
Bundesrat bezeichnet anerkannte Standards 962a.5
Rechnungslegungsrecht Handout.mmap - 09.11.2012 - Mindjet
Inkrafttreten erwartet per 01.01.2013
Die Vorschriften des 32. Titels finden
erstmals Anwendung für das
Geschäftsjahr, das zwei Jahre nach
Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung
beginnt. Übergangsbestimmungen Art.
2. Abs. 1.
Inkrafttreten und
Übergangsbestimmungen
Erstanwendung
2 Jahre nach Inkrafttreten; 2.1
Falls Inkrafttreten 01.01.2013 =>
Abschluss 2015
Konzernrechnung 3 Jahre nach Inkrafttreten; 2.3
Rechnungslegungsrecht Handout.mmap - 09.11.2012 - Mindjet
Falls Inkrafttreten 01.01.2013 =>
Abschluss 2016
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