Firmen-Kategorien und Konsequenzen Allgemeines Jahresrechnung Rechnungslegungsrecht Obligationenrecht Änderung vom 23. Dezember 2011: 32. Titel Obligationenrecht Kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung, Bundesblatt 2012 Seite 63 ff., 24 Seiten Rechnungslegung für grössere Unternehmen Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung Konzernrechnung Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement wird dem Bundesrat beantragen, das neue Rechnungslegungsrecht auf den 1. Januar 2013 in Kraft zu setzen. Damit wären die neuen Bestimmungen erstmals auf den Jahresabschluss 2015 anzuwenden. Dazu gehören: > Aktivierungspflicht nicht fakturierter Dienstleistungen; > grundsätzlich Einzelbewertung, beispielsweise für Immobilien; > Mögliche Bewertung vertretbarer Sachen über dem Anschaffungswert bei beobachtbarem Preis in aktivem Markt, grundsätzlich nur für Umlaufvermögen; > Rückstellungen auch zur Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens; > Wegfall von Risikobeurteilung und Brandversicherungswerten im Anhang; > Zusatzangaben im Anhang, beispielsweise zu Vollzeitstellen oder Kapitalanteil und Stimmenanteil direkt und indirekt gehaltener Beteiligungen; > Mögliche Buchführung und Rechnungslegung in Fremdwährung sowie auf Englisch. Legende: "[neu]" bezeichnet wesentliche Änderungen gegenüber dem bisherigen Rechnungslegungsrecht. [email protected], 077 412 20 45, 09.11.2012 Rechnungslegungsrecht Handout.mmap - 09.11.2012 - Mindjet Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit Umsatzerlös >= 500 000 957.1.1 => Buchführungspflicht Einnahmen / Ausgaben & Vermögenslage genügt Vereine und Stiftungen ohne Pflicht zum Handelsregister-Eintrag 957.2.2 Einnahmen / Ausgaben & Vermögenslage genügt Bilanzsumme < TCHF 200 zweier aufeinanderfolgender Jahre und Stiftungen, die nach Artikel 83b Absatz 2 ZGB durch die Aufsichtsbehörde von der Pflicht zur Bezeichnung einer Revisionsstelle befreit sind 2.3 die Stiftung nicht öffentlich zu Spenden oder sonstigen Zuwendungen aufruft und die Revision nicht für eine zuverlässige Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage der Stiftung notwendig ist wenn kumulativ Juristische Personen 957.1.2; 962.1.2; 963 Firmen-Kategorien und Konsequenzen (Art. 1 der Verordnung über die Revisionsstelle von Stiftungen; SR 211.121.3). alle andern Buchführungspflicht Genossenschaft ab 2'000 Genossenschafter => Abschluss nach anerkanntem Standard 962.1.2 Mit börsenkotierten Beteiligungspapieren, auf Verlangen der Börse einen Abschluss nach anerkanntem Standard 962.1.1 Rechnungslegungspflichtige juristische Person mit (möglicher) Kontrolle über andere(s) rechnungspflichtige(s) Unternehmen 963 => Konzernrechnung 1 Obergesellschaft ist ... KonzernrechnungsAusnahme "Mobiliar-Prinzip" 4 Kontrolliertes Unternehmen fasst sämtliche weiteren Unternehmen unter nachweislich tatsächlich ausgeübter Beherrschung zusammen => Konzernrechnung dieses kontrollierten Unternehmens genügt Das sind ... 20 / 40 / 250; Vereine 10 / 20 / 50 im Anhang 961.1 zu ordentlicher Revision Verpflichtete 961; 962.1.3 zusätzliche Anforderungen Geschäftsbericht Geldflussrechnung 961.2 [neu] Lagebericht 961.3 Stiftung => Abschluss nach anerkanntem Standard 962.1.3 Pflicht zur ordentlichen Revision für Einzelfirmen und Personengesellschaften ist nicht geregelt 959c.3, 961 Rechnungslegungsrecht Handout.mmap - 09.11.2012 - Mindjet Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit Umsatzerlös >= 500 000, 1.1 Juristische Personen 1.2 Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als 500 000 Franken Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr 2.1 diejenigen Vereine und Stiftungen, die nicht verpflichtet sind, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen 2.2 Buchführungspflicht 957 Lediglich Einnahmen / Ausgaben & Vermögenslage 2 Allgemeines Stiftungen, die nach Artikel 83b Absatz 2 ZGB von der Pflicht zur Bezeichnung einer Revisionsstelle befreit sind 2.3 Durch Aufsichtsbehörde befreit Bilanzsumme < TCHF 200 zweier aufeinanderfolgender Jahre und die Stiftung nicht öffentlich zu Spenden oder sonstigen Zuwendungen aufruft und wenn kumulativ die Revision nicht für eine zuverlässige Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage der Stiftung notwendig ist (Art. 1 der Verordnung über die Revisionsstelle von Stiftungen; SR 211.121.3). Landeswährung oder Währung 4 Buchführung 957a Landessprachen oder Sprachen 5 Rechnungslegung 958 958f Rechnungslegungsrecht Handout.mmap - 09.11.2012 - Mindjet für Geschäftstätigkeit wesentliche Währung [neu] Englisch [neu] Buchführungspflicht 957 Buchführung 957a Zweck und Bestandteile 958 Dritte ein zuverlässiges Urteil 1 Fortführungsannahme 958a Aufwände, Erträge, zeitlich, sachlich; Abs. 1 Grundlagen 958a - 958b Abgrenzungen 958b Umsatz / Finanzertrag <= 100'000: Verzicht möglich, abstellen auf Einnahmen und Ausgaben; Abs. 2 [neu] Grundsätze 958c Allgemeines Landeswährung oder Rechnungslegung 958 958f Währung 3 für Geschäftstätigkeit wesentliche Währung [neu] Darstellung, Währung, Sprache 958d Landessprachen oder Sprachen 4 Offenlegung, Einsichtnahme 958e Führung & Aufbewahrung Geschäftsbücher 958f Rechnungslegungsrecht Handout.mmap - 09.11.2012 - Mindjet Englisch [neu] Werte zusätzlich in der Landeswährung Umrechnungskurse im Anhang Definitionen 959 Zweck der Bilanz, Bilanzierungspflicht und Bilanzierungsfähigkeit über die verfügt werden kann (sehr) wahrscheinlicher Mittelzufluss Vermögenswerte wenn, kumulativ verlässlich abschätzbar Aktivierungspflicht / Aktivierungsverbot 959.2 Anderes darf nicht aktiviert werden Daraus folgt: Aktivierungsverbot ansonsten Urkundenfälschung Konsequenz: nicht fakturierte Dienstleistungen aktivieren im Detail vorgegeben Bilanz 959 - 959a Nicht fakturierte Dienstleistungen in Vorräten 1.1.d Immaterielle Werte 1.2.d [neu] Jahresrechnung Fremdkapital kurzfristig / langfristig 2 Finanzschulden verzinsliches separat 2 Gliederung 959a gesetzliche Kapitalreserve 2.3.b gesetzliche Gewinnreserve 2.3.c eigene Kapitalanteile als Minusposten 2.3.e im Detail vorgegeben [neu] Erfolgsrechnung Mindestgliederung 959b Anhang 959c Bewertung 960 960e Rechnungslegungsrecht Handout.mmap - 09.11.2012 - Mindjet Bei Wahl der Produktionserfolgsrechnung u.a. Bestandesänderungen an ... Unfertigen und fertigen Erzeugnissen Nicht fakturierten Dienstleistungen Risikobeurteilung nicht mehr Brandversicherungswerte Betrag genehmigter / bedingter Kapitalerhöhung Sofortabschreibungen Freiwillig angewandte Grundsätze 1.1 LIFO Warendrittel - steht nirgends im Gesetz Firma, Name, Rechtsform, Sitz 2.1 weniger als zehn Erklärung Vollzeitstellen Jahresmittel nicht über 10 / 50 / 250, 2.2 falls 38 => unter 50 unter 250 über 250 Firma, Rechtsform, Sitz Kapitalanteil Beteiligungen - direkte / indirekte - Details 2.3 [neu] Stimmenanteil Anhang 959c soweit nicht in Bilanz / Erfolgsrechnung 2 Leasingverbindlichkeiten lediglich wenn > 12 Monate 2.6 Noch offener, nomineller Betrag der zwingend zu zahlenden Raten und Restzahlungen - wie bisher Verpflichtungen rechtlich / tatsächlich Eventualverbindlichkeiten 2.10 Mittelabfluss unwahrscheinlich / nicht verlässlich schätzbar Anzahl Beteiligungsrechte / Optionen darauf 2.11 Wert für ausserordentliche / einmalige / periodenfremde Positionen erläutern 2.12 Ereignisse nach Bilanzstichtag 2.13 Mittelabfluss unwahrscheinlich / nicht verlässlich schätzbar Rechnungslegungsrecht Handout.mmap - 09.11.2012 - Mindjet Leitungs- und Verwaltungsorgange Mitarbeitende Immobilien grundsätzlich einzeln zu bewerten Einzelbewertung neu? 960.1 Sammelbewertung im Anlagevermögen grundsätzlich ausgeschlossen z.B. Beteiligungen Liegenschaften alle Aktiven der entsprecheden Positionen der Bilanz Im Anhang darauf hinweisen gesondert Wertschriften übrige Aktiven Löst Steuern auf theoretischem Wertzuwachs aus Beobachtbarer Preis in aktivem Markt 960b Kurz: nur Umlaufvermögen Marktpreis auch über Anschaffungswert 1 An jedem zukünftigen Zeitpunkt immer noch öffentlich beobachtbar sein, auch rückwirkend historische Kurse daher Immobilien nicht nach Peter Böckli [neu] Vertretbare Sache Möbel nicht Fahrzeuge ja Edelsteine Reinheit x ja Bewertung 960 960e Regelmässig, zeitnah erfasster Marktpreis wenn nicht beobachtbar => aussteigen Schwankungsreserve fakultativ 2 Definitionen 960d Wertschwankungsreserve als Fremdkapitalposten Anlagevermögen - Absicht; 1 langfristig > 12 Monate; 2 Garantieverpflichtungen 1 Sanierung von Sachanlagen 2 Restrukturierungen 3 Rückstellungen 960e.3 Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens 4 Halt, Anhang: Netto-Auflösung stiller Reserven weiterhin offenlegen Steuerliche Behandlung, Massgeblichkeitsprinzip? Rechnungslegungsrecht Handout.mmap - 09.11.2012 - Mindjet Korrekturprinzip: Geschäftsmässig begründetes erlaubt, alles andere wird aufgerechnet Börsenkotierte Beteiligungspapiere Publikumsgesellschaften 727.1 mindestens 20 % zu Aktiven oder Umsatz der Konzernrechnung einer der Vorerwähnten beitragen Das sind zu ordentlicher Revision Verpflichtete 961 Anleihensobligationen ausstehend Das sind ... 20 / 40 / 250, 727.2; Vereine 10 / 20 / 50, ZGB 69b.1. Zu Konzernrechnung verpflichtete 727.3 2015 für grössere, wenn Grössen im 2013 und 2014 überschritten wurden Kriterien Rechnungslegung für grössere demgegenüber OR 727.2 "in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren": Geschäftsjahr und Vorjahr im Anhang 961.1 Geldflussrechnung 961.2 [neu]; 961b Geschäftsbericht Zusätzliches Lagebericht 961.3 langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten, aufgeteilt nach Fälligkeit innerhalb von einem bis fünf Jahren und nach fünf Jahren 961.1 Rechnungslegung für grössere Unternehmen Anhang Zusätzliches 961a [neu] Honorar Revisionsstelle gesondert für Revisionsdienstleistungen und andere Dienstleistungen 961a.2 1. die Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt; 2. die Durchführung einer Risikobeurteilung; namentlich 2 [neu] 3. die Bestellungs- und Auftragslage; 4. die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit; Lagebericht 961c 5. aussergewöhnliche Ereignisse; 6. die Zukunftsaussichten. Opting-out: bei zusätzlicher Konzernrechnung nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung 1 1. Gesellschafter, die mindestens 10 Prozent des Grundkapitals vertreten; Opting-in 2, alternativ Opting-out und Opting-in 961d 2. 10 Prozent der Genossenschafter oder 20 Prozent der Vereinsmitglieder; 3. jeder Gesellschafter oder jedes Mitglied, das einer persönlichen Haftung oder einer Nachschusspflicht unterliegt. Opting-in Quoten mindestens, alternativ auf Verlangen; 2 10 % Grundkapital oder 10 % Genossenschafter oder 20 (!) % Vereinsmitglieder Gesellschafter / Mitglied mit persönlicher Haftung / Nachschusspflicht Rechnungslegungsrecht Handout.mmap - 09.11.2012 - Mindjet 1. Gesellschaften, deren Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert sind, wenn die Börse dies verlangt; Pflicht 1 2. Genossenschaften mit mindestens 2000 Genossenschaftern; [neu] 3. Stiftungen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind. [neu] 20 (!) % Grundkapital oder Allgemeines 962 Opting-in Quoten mindestens, alternativ auf Verlangen; 2 10 % Genossenschafter oder 20 (!) % Vereinsmitglieder Gesellschafter / Mitglied mit persönlicher Haftung / Nachschusspflicht Ausnahme 3: wenn eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard erstellt wird Abschluss nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung Wahl des Standards 4 im Abschluss angeben welcher 1 in Gesamtheit anzuwenden 2 Ordentliche Revision gefordert 3 Anerkannte Standards 962a Auch bei Anwendung der Kern-FER? 962a.3 Bei Pflicht zu anerkanntem Standard i.d.R. nicht mehr Kern-FER bei freiwilliger Anwendung FER ist Kern-FER mit eingeschränkter Revision möglich Oberstem Organ vorlegen, Genehmigung unnötig 4 IFRS; VASR 1.1.a IFRS for SMEs; VASR 1.1.b Bundesrat bezeichnet anerkannte Standards 5 => VASR Entwurf Swiss GAAP FER; VASR 1.1.c US GAAP, falls bereits angewandt; VASR 1.1.d & 1.2 Rechnungslegungsrecht Handout.mmap - 09.11.2012 - Mindjet Kontrollprinzip: Kontrolliert eine rechnungslegungspflichtige juristische Person ein oder mehrere rechnungspflichtige Unternehmen 1 Kontrolliert heisst 2 Unternehmen = inklusive kontrollierte rechnungslegungspflichtige Personengesellschaften und Einzelfirmen 1. direkt oder indirekt über die Mehrheit der Stimmen im obersten Organ verfügt; Möglichkeit [neu] 2. direkt oder indirekt über das Recht verfügt, die Mehrheit der Mitglieder des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans zu bestellen oder abzuberufen; oder 3. aufgrund der Statuten, der Stiftungsurkunde, eines Vertrags oder vergleichbarer Instrumente einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Pflicht 963 Anerkannter Standard kann Kreis der zu konsolidierenden Unternehmen definieren 3 "Mobiliar-Prinzip": Vereine / Stiftungen / Genossenschaften können Konsolidierung an kontrolliertes Unternehmen übertragen, wenn dasselbe durch Stimmenmehrheit oder auf anders sämtliche weiteren Unternehmen unter einheitlicher Leitung zusammenfasst und Kontrollausübung nachweist 4 [neu] zusammen mit den kontrollierten Unternehmen zwei der nachstehenden Grössen in 1. zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren a. Bilanzsumme von 20 Millionen Franken, nicht überschreitet: wenn 1, alternativ Konzernrechnung b. Umsatzerlös von 40 Millionen Franken, c. 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt; von einem Unternehmen kontrolliert wird, dessen Konzernrechnung nach 2. schweizerischen oder gleichwertigen ausländischen Vorschriften erstellt und ordentlich geprüft worden ist; => diesfalls Konzernrechnung Oberkonzern bekannt machen 963a.3 Befreiung 963a 3. die Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung an ein kontrolliertes Unternehmen nach Artikel 963 Absatz 4 übertragen hat. nicht möglich wenn 2, alternativ Notwendig zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage 1 20 (!) % Grundkapital oder Quoten mindestens, auf Verlangen; 2 10 (!) % Vereinsmitglieder persönlichen Haftung / Nachschusspflicht, auf Verlangen; 3 Stiftungsaufsicht verlangt's 4 Nach anerkanntem Standard übrige Unternehmen: Konzernrechnung nach OR 963b.3 962a.1-3 und 5 gelten sinngemäss; 963b.2 Rechnungslegungsrecht Handout.mmap - 09.11.2012 - Mindjet 10 % Genossenschafter oder Gesellschafter / Vereinsmitglied mit persönlicher Haftung / Nachschusspflicht auf Verlangen Pflicht 963 Befreiung 963a [analog 962.1] 1. Gesellschaften, deren Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert sind, wenn die Börse dies verlangt; 2. Genossenschaften mit mindestens 2000 Genossenschaftern; [neu] Pflicht 963b.1 3. Stiftungen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind. [neu] Nach anerkanntem Standard Opting-in Quoten mindestens, alternativ auf Verlangen; 963b.4 20 (!) % Grundkapital oder 1 10 % Genossenschafter oder 1 20 (!) % Vereinsmitglieder 1 Gesellschafter / Mitglied mit persönlicher Haftung / Nachschusspflicht 2 Stiftungsaufsicht verlangt's 3 ! Stille Reserven erlaubt nach dem Anschaffungswertprinzip Konzernrechnung Obligationenrecht übrige Unternehmen: Konzernrechnung nach OR 963b.3 Beispiel Hupac AG Jahresrechnung 2011 Seite 37, Grundsätze für die Konzernrechnungslegung Einzelabschlüsse ausländischer Tochtergesellschaften nach einheitlichen Grundsätzen Basis statutarische Jahresrechnungen schweizerischer Gesellschaften "Die konsolidierte Bilanz auf den 31. Dezember 2011 enthält überdies eine zusätzliche Rückstellung für allgemeine Geschäftsrisiken von CHF 3,2 Mio." Jahresgewinn 2,7 MCHF, Umsatz 493.1 MCHF, Cashflow 47,5 MCHF Standard im Abschluss angeben 962a.1 Standard in Gesamtheit anzuwenden 962a.2 962a.1-3 und 5 gelten sinngemäss; 963b.2 Ordentliche Revision 962a.3 Bundesrat bezeichnet anerkannte Standards 962a.5 Rechnungslegungsrecht Handout.mmap - 09.11.2012 - Mindjet Inkrafttreten erwartet per 01.01.2013 Die Vorschriften des 32. Titels finden erstmals Anwendung für das Geschäftsjahr, das zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung beginnt. Übergangsbestimmungen Art. 2. Abs. 1. Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen Erstanwendung 2 Jahre nach Inkrafttreten; 2.1 Falls Inkrafttreten 01.01.2013 => Abschluss 2015 Konzernrechnung 3 Jahre nach Inkrafttreten; 2.3 Rechnungslegungsrecht Handout.mmap - 09.11.2012 - Mindjet Falls Inkrafttreten 01.01.2013 => Abschluss 2016