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VERHALTENSBESCHREIBUNG und CHARAKTERISTIK
1. MENSCHLICHES VERHALTEN UND ÄUßERES ERSCHEINUNGSBILD:
Bei der Beschreibung der Verhaltensweise oder des äußeren Erscheinungsbildes
soll über die Beschreibung des Äußeren hinaus der persönliche Eindruck des
Verfassers wiedergegeben werden.
Im Allgemeinen wird der erste Eindruck durch Augen, Mund und Frisur
geprägt. Darüber hinaus können auch andere Merkmale, wenn sie auffallen,
beschrieben werden.
2. CHARAKTERISTIK:
= treffende Kennzeichnung einer Person in Form einer Schilderung
hält typisches Äußeres, Verhalten und hervorstechende Wesenszüge
eines Menschen oder einer literarischen Figur fest.
muss folgende Gliederungspunkte enthalten:
Beschreibung:
•
•
•
•
des äußeren Erscheinungsbildes
des Verhaltens gegenüber der Umwelt
der auffälligen Verhaltensweisen
der besonderen Interessen und Überzeugungen (falls erkennbar!)
Beachte:
•
Charakter ist nicht so leicht zu erkennen wie ein sichtbarer Gegenstand. Daher
fallen Charakteristiken oft sehr subjektiv aus. (Ein und derselbe Mensch
kann von seiner Umwelt zur gleichen Zeit recht verschieden erlebt werden.)
•
besonderer Fall = Charakteristik in der Literatur (Schriftsteller schaffen sich
ja ihre Figuren selbst; sie können ihnen Wesenzüge verleihen, die ihrer
künstlerischen Absicht entsprechen)
Unterscheide zwischen:
direkte Charakteristik
indirekte Charakteristik
nennt Wesenszüge
zeigt Mensch oder literarische Figur in
aufschlussreicher Situation. Aus
Reden, Verhalten und Handlungsweise
kann man auf Wesenszüge schließen.
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