Thesen zur Dissertation Die Baseler Eigenkapital- und Liquiditätsrichtlinien - eine kritische Analyse aus den Blickwinkeln der Solvenz, der Liquidität und der zyklischen gesamtwirtschaftlichen Wirkung von Diplom-Volkswirt/Diplom-Kaufmann Maik Pradel Die Baseler Eigenkapitalrichtlinien bilden den umfassenden statuierenden Rahmen für die Regulierung des Eigenkapitals der Banken im internationalen Kontext. Sowohl die Zielsetzung der Baseler Regulierungsakkorde im Allgemeinen als auch die Ausgestaltung der Baseler Richtlinien im Speziellen haben sich angesichts der Entwicklungen der vergangenen drei Jahrzehnte deutlich weiterentwickelt. Neben der Stärkung der Sicherheit und Solidität, der Steigerung der Absorptionsfähigkeit von …nanziellen und ökonomischen Schocks und der Verringerung des moralischen Verhaltens der Banken spielen - insbesondere vor dem Hintergrund der Auswirkungen der jüngsten Finanzkrise - auch Aspekte der Liquiditätssicherung der Banken und die Verringerung der Abhängigkeit vom Interbankenmarkt sowie die Reduzierung der Prozyklizität der Eigenkapitalregulierungen eine bedeutende Rolle in der Zielsetzung der jüngsten Richtlinie Basel III. In dieser Arbeit werden die Konstruktionsmerkmale und Kernelemente der verschiedenen Baseler Regulierungsakkorde in Bezug auf deren Zielsetzungen untersucht und die Fragestellung betrachtet, inwiefern deren wesentliche Konstruktionselemente geeignet sind, die kommunizierten Zielstellungen zu erfüllen. Analyse der Regulierungsregime hinsichtlich der Beein‡ussung der Widerstandsfähigkeit der Banken gegenüber …nanziellen und ökonomischen Schocks: Eine Eigenkapitalregulierung kann einen bedeutenden Ein‡uss auf die Widerstandsfähigkeit der Banken gegen unerwartete Kreditausfallschocks ausüben. Je höher das durch die Banken regulatorisch zu haltende Eigenkapital ausfällt, desto besser sind die Banken auf unerwartete Kreditausfallschocks vorbereitet. Markante Unterschiede lassen sich hinsichtlich der Di¤erenzierung zwischen ratingabhängigen und ratingunabhängigen Eigenkapitalregulierungen erkennen. 1. Führt eine ratingabhängige Eigenkapitalregulierung zu erleichterten Eigenkapitalanforderungen als die ratingunabhängige Regulierung, so fällt die Widerstandsfähigkeit der Banken gegen unerwartete Kreditausfallschocks unter der ratingunabhängigen Regulierung besser aus als bei der ratingabhängigen Regelung. Dieser Unterschied ist umso stärker, je risikosensibler die ratingabhängige Regulierung ausgestattet ist. Insbesondere in wirtschaftlichen Boomzeiten, in denen die Ratingbewertungen aufgrund einer euphorischen Grundstimmung besser ausfallen als in einer Rezession, kann es zu einer markanten Abnahme der Widerstandsfähigkeit der Banken aufgrund geringerer, anzuwendender Risikogewichte und somit geringerer Eigenkapitalanforderungen kommen. Insofern sind die Banken in wirtschaftlichen Boomphasen unter einer ratingunabhängigen Regulierung besser vor unerwarteten Krisen, wie der Dot-Com-Krise in 2000 oder der Finanzmarktkrise in 2007, geschützt als bei einer ratingabhängigen Regelung. 2. Eine ratingabhängige Regulierung führt im Vergleich zu einer ratingunabhängigen Regulierung zu widerstandsfähigeren Banken, wenn die anzuwendenden Risikogewichte höher ausfallen als die Anforderungen der ratingunabhängigen Regulierung. In der Praxis von Basel II und Basel III ist dies i. d. R. nur der Fall für schlechtere Ratingbewertungen unter 1 B- (im Standardansatz). Insofern kann eine entsprechende ratingabhängige Regulierung im Vergleich zu dem von der Risikobewertung unabhängigen Pendant zu widerstandsfähigeren Banken in wirtschaftlich schlechten Zeiten (z. B. einer Rezession) führen. Des Weiteren kann bei einer recht risikosensiblen Regelung ein adverser Regulierungsanreiz dahingehend entstehen, dass der E¤ekt einer gestiegenen Eigenkapitalanforderung aufgrund gestiegener Portfoliorisiken insgesamt zu einer Steigerung der Widerstandsfähigkeit der Banken führt. Eine Verringerung oder gar Vermeidung dieser adversen Anreize kann erfolgen, indem in den risikosensiblen Eigenkapitalregulierungen entweder alle anzuwendenden Risikogewichte angehoben werden oder der Anstieg bzw. die Abstände zwischen den einzelnen Gewichten der Risikoklassen verringert werden. 3. Wird eine ratingabhängige Eigenkapitalregulierung mit zusätzlich zu haltenden Kapitalpolstern, insbesondere während der Boomphase, ausgestattet, so kann bei entsprechender Höhe und Ausgestaltung dieser Polster eine deutliche Zunahme der Widerstandsfähigkeit gegen unerwartete Schocks erreicht werden. Insofern stellt insbesondere das antizyklische Kapitalpolster unter Basel III für konjunkturelle Boomphasen einen richtigen Schritt zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Banken dar. Analyse der Regulierungsregime hinsichtlich der Verbesserung der Risikowahl der Banken: Die Eigenkapitalregulierung kann einen Ein‡uss auf die Portfoliowahl der Banken ausüben, wenn die Regulierung risikosensibel ausgestattet ist. 1. Hängt die Höhe des durch die Banken zu haltenden Eigenkapitals nicht von den Risikoeinstufungen der Aktiva ab (wie z. B. unter Basel I), so kann über die Eigenkapitalregulierung kein das Risiko steuernder Ein‡uss auf die Portfoliowahl der Bankmanager ausgeübt werden. Je risikosensibler die Eigenkapitalregulierung ausgestattet ist, desto höher ist die Ein‡ussnahme auf die Portfoliowahl der Bankmanager. Dieser E¤ekt lässt sich noch verstärken, wenn die Höhe der Eigenkapitalunterlegung gesteigert oder die Regulierung mit zusätzlichen Kapitalpolstern (wie unter Basel III) ausgestattet wird. 2. Eine risikosensible Eigenkapitalregulierung kann ggf. mit Unterstützung von zusätzlichen Kapitalpolstern die Portfoliowahl der Bankmanager in einem konjunkturellen Vergleich beein‡ussen. Der Unterschied in der Portfoliowahl im konjunkturellen Vergleich hängt dabei grundsätzlich von dem Risikogehalt der verschiedenen Kredittranchen der Bank ab und wird von dem Grad der Risikoaversion des Bankmanagers zusätzlich determiniert. (a) Ein risikoneutraler Bankmanager präferiert in der Rezession einen höheren Anteil einer sicheren Kredittranche als im Boom; ein Regulator verstärkt diesen E¤ekt, indem die Eigenkapitalanforderung risikosensibler (insbesondere hinsichtlich der konjunkturellen Unterscheidung) ausgestaltet wird, und kann diesem E¤ekt entgegen wirken, je höher das antizyklische Kapitalpolster gewählt wird. (b) Die konjunkturbedingte Präferenz eines risikofreudigen Bankmanagers ist dagegen unbestimmt und hängt von den Risikoparametern der jeweiligen Kredittranchen ab. (c) Bei Betrachtung eines risikoaversen Entscheiders kann ein Regulator den Bankmanager mit einem entsprechend risikosensibel ausgestalteten Eigenkapitalregime zu einer Wahl eines höheren Portfolioanteiles der sicheren Kreditart in der Rezession im Vergleich zum Boom anreizen, während ein entsprechend hohes antizyklisches Kapitalpolster für einen umgekehrten Anreiz sorgen kann. 2 3. Unter Berücksichtigung einer vom Regulierer präferierten Minimierung der Ausfallwahrscheinlichkeit der Banken sollte eine Eigenkapitalregulierung mit einer deutlichen Risikoorientierung und hohen Eigenkapitalanforderungen bzw. zusätzlichen Kapitalpolstern ausgestaltet sein. Die Entwicklung hin zu den Regularien von Basel III stellt insofern den richtigen Weg zu einer Anreizgestaltung für risikoärmere Kredittranchen dar. Analyse der Regulierungsregime hinsichtlich der Verringerung des Moral HazardVerhaltens der Banken: Prinzipiell steigt der Anreiz für ein Moral Hazard-Verhalten der Bank, je höher die nichtbeobachtbaren Erträge bei Unterlassung bzw. die unbeobachtbaren Kosten bei Vornahme der gesamtwirtschaftlich erwünschten, jedoch nicht veri…zierbaren Handlungen der Bank ausfallen. Dieser E¤ekt kann von dem beobachtbaren Ausmaßder Handlungen der Bank unterstützt oder gemildert werden (z. B. die Verringerung der Erfolgswahrscheinlichkeit einer Projekt…nanzierung bei Unterlassung von Kontroll- oder Beratungshandlungen der Bank): je geringer das beobachtbare Ausmaßder Handlungen ausfällt, umso schwieriger lässt sich das unerwünschte Verhalten der Bank aufdecken und desto stärker wiederum gestaltet sich der Anreiz der Bank zu dem Moral Hazard-Verhalten. Risikosensible Eigenkapitalregulierungen (z. B. Basel II und Basel III) können einen zusätzlichen Anreiz zur Verringerung der Moral Hazard-Problematik ausüben: 1. Aufgrund der geringeren Eigenkapitalanforderung für risikoärmere Finanzierungen und der damit verbundenen geringeren Eigenkapitalkosten dieser Kredittranchen, besteht für den Bankmanager ein zusätzlicher Anreiz zur Vornahme der Advising-Maß nahme und der damit verbundenen Risikoreduktion des Kreditportfolios. Ein Regime ohne Eigenkapitalanforderungen sowie ein Regime mit einer risikoinsensiblen Eigenkapitalregulierung können dagegen keine zusätzlichen Anreize zur Reduktion des Moral Hazard-Verhaltens des Bankmanagers entfalten. 2. Je risikosensibler die Regulierung ausgestattet ist, desto stärker fällt der Anreiz zur Verringerung der Moral Hazard-Problematik aus. Einen ähnlichen E¤ekt bewirken zusätzlich zu haltende Kapitalpolster wie das Kapitalerhaltungspolster und das antizyklische Kapitalpolster unter Basel III; je höher die zusätzlich zu haltenden Kapitalpolster durch den Regulator gesetzt werden, desto stärker wirkt der Anreiz der unterschiedlichen Risikogewichte zur Verringerung der Moral Hazard-Problematik. Analyse der Liquiditätsregulierung unter Basel III hinsichtlich der Möglichkeiten zur Stärkung der Liquiditätsbasis der Banken und Steuerung der Abhängigkeit vom Interbankenmarkt: Die Liquiditätsanforderungen von Basel III können einen Ein‡uss auf die Liquiditätsvorsorge der Banken ausüben. Ohne einschränkende Liquiditätsvorschriften richtet die Bank bei einem groß en und liquiden Interbankenmarkt, welcher der Bank einen uneingeschränkten Zugang zur Anlage und Aufnahme von Zahlungsmitteln bietet, die Entscheidung über die Höhe der Liquiditätsvorsorge streng nach den Ertragsmöglichkeiten der Anlagealternativen der Bank. Unterliegt die Bank den Regeln der Liquiditätsregulierung, so berücksichtigt sie die entsprechenden Liquiditätsanforderungen im Optimierungskalkül ihrer Anlageentscheidung. 1. Die Bank investiert stets dann vollständig in die Liquiditätsvorsorge, wenn der erwartete Ertrag einer künftigen Alternativanlage den erwarteten Ertrag einer derzeitigen festen Anlage übersteigt. Im umgekehrten Fall ist die Bank bestrebt, den maximal möglichen Anteil in die rentablere Anlageform der derzeitigen festen Anlage zu investieren. Unter einem 3 Regime ohne Liquiditätsvorschriften investiert sie dann vollständig in ein festes Projekt und betreibt keine Liquiditätsvorsorge. Unter den Regimen mit Liquiditätsanforderungen erfolgt die Bildung einer Liquiditätsvorsorge in Höhe der entsprechenden regulatorischen Mindestanforderung und nur der verbleibende freie Anteil kann in das rentablere feste Projekt investiert werden. 2. Unter der die Bilanzstruktur berücksichtigenden Liquiditätsvorschrift NSFR (net stable funding ratio) muss die Bank erst dann die Bildung einer Liquiditätsreserve vornehmen, wenn die strukturellen Gewichtungsfaktoren einen bindenden Charakter aufweisen. Die Höhe der erforderlichen Liquiditätsreserve richtet sich nach der entsprechenden Höhe der Gewichtungsfaktoren der Regulierung und der Bilanzstruktur der Bank. 3. Bei Berücksichtigung der eher auf einen kurzfristigen Zeitraum abzielenden Liquiditätsvorschrift LCR (liquidity coverage ratio) muss die Bank die Höhe des erwarteten Liquiditätsschocks in die Kalkulation der erforderlichen Liquiditätsvorsorge einbeziehen. Die zu haltende Liquiditätsvorsorge richtet sich hierbei nach der Ausgestaltung des Sicherheitenabschlages und des anrechenbaren Wertes der bedingt liquiden Anlage in das feste Projekt als Bestandteil der high quality liquid assets sowie der Höhe des erwarteten Liquiditätsschocks. 4. In der Berücksichtigung des erwarteten Liquiditätsschocks liegt ein wesentlicher Unterschied zwischen den Liquiditätsregulierungen LCR und NSFR: während bei der Anwendung der Liquiditätsvorschrift LCR die Bank die Höhe des erwarteten Liquiditätsschocks berücksichtigen muss, ‡ieß en bei der Regulierung NSFR lediglich die bilanziellen Kenngröß en der Bank und die strukturellen Gewichtungsfaktoren der Regulierung in die Betrachtung ein. Je nach Ausgestaltung der verschiedenen Regulierungsparameter kann bei eher geringeren erwarteten Liquiditätsschocks die Regulierung NSFR die Liquiditätsvorschrift LCR dominieren. Bei tendenziell höheren erwarteten Schocks kann dagegen die den Liquiditätsschock berücksichtigende Vorschrift LCR die Regulierung NSFR dominieren. 5. Unter Basel III muss die Bank sowohl die Vorschriften zu der LCR als auch zu der NSFR berücksichtigen. Über die zu erfüllende strukturelle, auf Bilanzdaten basierende Liquiditätsanforderung NSFR wird unter Basel III in ruhigen Zeiten (es wird nur ein sehr kleiner Liquiditätsschock erwartet) somit die Haltung einer Mindestliquiditätsreserve von den Banken gefordert. Steigt der erwartete Liquiditätsschock an, so steigt aufgrund der Abhängigkeit der Liquiditätsanforderung LCR von dem erwarteten Schock auch die von der Bank zu haltende Reserve. Insofern kann unter Basel III bei entsprechender Wahl der anzuwendenden Regulierungsgewichte in ruhigen Zeiten eine Mindestliquiditätsabsicherung über die Komponente NSFR und in unruhigen Zeiten mit ansteigenden Liquiditätsschocks eine entsprechende Ausweitung der Liquiditätsvorsorge über die Komponente LCR von der Bank gefordert werden. Analyse der Regulierungsregime bezüglich möglicher zyklischer Wirkungen: Auf einer einzelwirtschaftlichen Ebene kann eine zyklische Wirkung der verschiedenen Baseler Eigenkapitalanforderungen aufgrund des Kreditvergabeverhaltens der Bank an den Unternehmer im Konjunkturverlauf gezeigt werden; diese Ergebnisse können auch auf einer aggregierten volkswirtschaftlichen Ebene unter bestimmten Annahmen bzw. Berücksichtigung zusätzlicher Faktoren gezeigt werden: 1. Die Einführung von Eigenkapitalanforderungen für Banken führt zwar generell zu einer höheren Kreditanforderung der Bank gegenüber dem Unternehmer (unabhängig von 4 der genauen Ausgestaltung der eingeführten Regulierung), im Fall einer risikoinsensiblen Regulierung ähnlich wie Basel I kann jedoch insgesamt eine antizyklische Wirkung festgestellt werden. Hierbei werden gerade die frühen Arbeiten zu den zyklischen E¤ekten von Basel I präzisiert, in denen häu…g die gestiegenen Eigenkapitalanforderungen und das daraus resultierende Bankenverhalten mit strengeren Kreditvorschriften für Unternehmer etc. mit einer den Konjunkturzyklus verstärkenden (prozyklischen) Wirkung gleichgesetzt werden, ohne dabei das Ausmaßder höheren Kreditanforderungen der Banken unter Basel I im Konjunkturzyklus mit dem Ausmaßder Kreditanforderungen der Banken einer Regulierung ohne entsprechende Vorschriften in dem gleichen Konjunkturzyklus zu vergleichen. 2. Bei Einführung einer risikosensiblen Eigenkapitalanforderung (ähnlich wie Basel II oder Basel III) kann je nach Ausgestaltung der einzelnen Regeln bzw. anzuwendenden Parameter sowohl eine anti-, als auch eine prozyklische Wirkung generiert werden. Dabei gilt: je risikosensibler die einzelnen Regeln ausgestaltet werden (je stärker die Eigenkapitalanforderung mit dem Risiko steigt), desto prozyklischer reagiert die Regulierung. Unter Basel III haben die Aufsichtsinstanzen hierbei zusätzlich die Möglichkeit, den prozyklischen Ein‡uss mittels Erhöhung des antizyklischen Kapitalpolsters zu mindern oder sogar umzukehren. 3. Ein Wechsel von einem risikoinsensiblen auf ein risikosensibles System (z. B. von Basel I auf Basel II) führt zwar zu Erleichterungen in der Kreditvergabe in risikoarmen Zeiten (Boom), kann allerdings auch zu erschwerten Kreditbedingungen in risikoreichen Phasen (Rezession) führen. Insgesamt kann bei einem solchen Systemwechsel auf Modellebene ein prozyklischeres Verhalten festgestellt werden. Wird eine risikosensible Regulierung mit einem antizyklischen Element ausgestattet (wie z. B. unter Basel III mit einem antizyklischen Kapitalpolster), so kann je nach Ausgestaltung der einzelnen Anforderungsparameter eine antizyklische Wirkung im Vergleich zu den Vorgängerregulierungen erreicht werden. Je höher hierbei die Betonung auf dem antizyklischen Element liegt, desto deutlicher wirkt der antizyklische Ein‡uss dieses Instrumentes. 4. Eine Erhöhung der Eigenkapitalnorm gegenüber den Banken kann zu einer Erhöhung der Kapitalanforderungen an die Unternehmer und somit zu erschwerten Finanzierungsbedingungen führen. Bei risikoinsensiblen Regulierungen, wie z. B. Basel I sowie Regulierungen mit geringen Bewertungsänderungen bei gestiegenen Risiken, bewirkt eine Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen einen antizyklischen E¤ekt auf das Kreditvergabeverhalten der Banken. Dagegen führt eine Erhöhung der Bankenanforderungen bei risikosensiblen Regulierungen mit hohen Bewertungsänderungen bei gestiegenen Risiken zu einer prozyklischen Wirkung. 5