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KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
Brüssel, den 3.9.2004
SEK(2004) 1073 endgültig
.
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
ÜBER DIE ANLEIHE- UND DARLEHENSTÄTIGKEIT DER EUROPÄISCHEN
GEMEINSCHAFTEN IM JAHR 2003
{SEK(2004) 1074}
.
DE
DE
INHALTSVERZEICHNIS
Einführung.................................................................................................................................. 3
DE
1.
ANLEIHETÄTIGKEIT IM JAHR 2003 ..................................................................... 4
2.
DARLEHENSTÄTIGKEIT IN DRITTLÄNDERN.................................................... 5
2.1.
Überblick...................................................................................................................... 5
2.2.
Finanzhilfen der Gemeinschaft .................................................................................... 5
2.3.
Darlehenstätigkeit der EIB im Jahr 2003 in Mittel- und Osteuropa, den
Mittelmeerländern, Asien und Lateinamerika und der Republik Südafrika ................ 6
2.3.1.
Ziele und Prioritäten der EIB ....................................................................................... 6
2.3.2.
Darlehenstätigkeit ........................................................................................................ 7
2.3.3.
Risikoteilung ................................................................................................................ 8
2.3.4.
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen.................................................................. 9
2.4.
Darlehenstätigkeit in den Unterzeichnerstaaten der Abkommen von
Lomé/Cotonou ........................................................................................................... 10
3.
AUSWIRKUNGEN DER DARLEHENSTÄTIGKEIT AUF DEN HAUSHALT ... 10
3.1.
Haushaltsgarantien ..................................................................................................... 10
3.2.
Zinszuschüsse............................................................................................................. 11
3.3.
Risikokapital .............................................................................................................. 11
2
DE
EINFÜHRUNG
Die Beschlüsse des Rates zur Einführung der Darlehensinstrumente der Europäischen
Gemeinschaften sehen vor, dass die Kommission den Rat und das Europäische Parlament
alljährlich über die Anwendung dieser Instrumente informiert.
Da die vom Rat für das Neue Gemeinschaftsinstrument (NGI) zur Verfügung gestellten Mittel
ausgeschöpft sind und der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
(EGKS) 2002 ausgelaufen ist, wurden aufgrund dieser Instrumente keine neuen Darlehen
vergeben. In diesem Bericht werden daher nur noch die Faktoren behandelt, die Aufschluss
über die Rückzahlung der betreffenden Darlehen geben (s. Ziffer 1).
Bei der Darlehenstätigkeit in Drittländern ist die Kommission aufgrund von Ratsbeschlüssen
aus den Jahren 1997 und 20001 verpflichtet, dem Rat und dem Europäischen Parlament
alljährlich über die Vergabe von EIB-Darlehen mit Garantieleistung aus dem Unionshaushalt
in Mittel- und Osteuropa, den Mittelmeerländern, Asien und Lateinamerika sowie der
Republik Bericht zu erstatten. Diese Berichtspflichten wurden im Jahr 1998 auf die
EIB-Darlehen
in
der
ehemaligen
jugoslawischen
Republik
Mazedonien
(Beschluss 98/348/EG) und in Bosnien und Herzegowina (Beschluss 98/729/EG), im Jahr
1999 auf die Darlehen in der Türkei (Beschluss 99/786/EG), im Jahr 2000 auf die Darlehen in
Kroatien (Beschluss 2000/688/EG) und im Rahmen des Sonderaktionsprogramms Türkei
(Beschluss 2000/788/EG) und im Jahr 2001 auf die Darlehen im russischen Ostseebecken
(Beschluss 2001/777/EG) und in Serbien und Montenegro, der früheren Bundesrepublik
Jugoslawien, (Beschluss 2001/778/EG) ausgedehnt.
Zur Erfüllung dieser Berichtsverpflichten wird die Darlehenstätigkeit in dem vorliegenden
Bericht nach Regionen aufgegliedert beschrieben. Um einen Gesamtüberblick über die
Darlehenstätigkeit zu vermitteln, enthält der Bericht auch eine zusammenfassende Darstellung
der Finanzhilfen der Gemeinschaft an die mittel- und osteuropäischen Länder sowie der mit
Gemeinschaftsdarlehen verknüpften Zinszuschüsse und Garantien. Darüber hinaus informiert
der Bericht über die Darlehenstätigkeit von Euratom.
Die zu dem Bericht gehörenden Tabellen werden in einem Arbeitspapier der
Kommissionsdienststellen vorgelegt. Im dem Bericht enthaltene Verweise auf Tabellen
beziehen sich auf dieses Arbeitspapier.
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DE
Beschluss 97/256/EG über das erste und Beschluss 2000/24/EG über das zweite allgemeine
Darlehensmandat.
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DE
1.
ANLEIHETÄTIGKEIT IM JAHR 2003
Um die vom Rat beschlossene Darlehenstätigkeit zu finanzieren, kann die Kommission für
die betreffende Gemeinschaft (EGKS, EG, Euratom) Anleihen am Kapitalmarkt auflegen. Da
die im Rahmen des NGI genehmigten Höchstbeträge ausgeschöpft sind und der
EGKS-Vertrag 2002 ausgelaufen ist, erfolgten im Jahr 2003 für diese Instrumente jedoch
keine Mittelaufnahmen. Die Mittelaufnahme für Finanzhilfen erfolgte 2003 im Hinblick auf
die Gewährung von Darlehen in Serbien und Montenegro, der ehemaligen jugoslawischen
Republik Mazedonien und Rumänien. Zur Finanzierung von Euratom-Darlehen wurde nur
eine Anleihe aufgelegt, und zwar für ein Darlehen in Bulgarien.
Trotz der vorgenannten Faktoren haben die Anleiheemissionen der Europäischen
Gemeinschaften und der Europäischen Investitionsbank 2003 gegenüber dem Vorjahr um
10,5 %
zugenommen,
nämlich
von
38,1 Mrd. EUR
auf
42,1 Mrd. EUR
(s. Tabelle 1.1 im Anhang); verantwortlich hierfür war in erster Linie eine verstärkte
Mittelaufnahme der EIB.
Unter Berücksichtigung von Rückzahlungen, Annullierungen und Wechselkursschwankungen
belief sich das Nettoumlaufvolumen der Anleihen zum 31.12.2003 auf insgesamt
196,4 Mrd. EUR; dies entspricht einem Anstieg um 7,1 % gegenüber 2002
(s. Tabelle 1.2 im Anhang).
Was die Aufgliederung des insgesamt aufgenommenen Betrages nach Währungen betrifft
(s. Tabelle 1.3 im Anhang), so ging der Anteil von Euro-Anleihen zwischen 2002 und 2003
von 59,0 % auf 54,9 % zurück, und der Anteil der übrigen Gemeinschaftswährungen erhöhte
sich von 17,7 % auf 19,1 %. Der Anteil der Drittlandswährungen stieg von 23,3 % auf
26,0 %. Der Anteil des US-Dollar erhöhte sich aufgrund der großen Nachfrage des Marktes,
sehr niedriger Zinssätze und eines nachgebenden USD-EUR-Wechselkurses von 21,6 % auf
23,0 %.
Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus und wirtschaftlicher und finanzieller Unwägbarkeiten
zeigten die Europäischen Institutionen weiterhin eine Präferenz für variabel verzinsliche
Anleihen. Ihr Anteil erhöhte sich von 85,5 % im Jahr 2002 auf 99,3 % im Jahr 2003.
Für das NGI wurden 2003, wie bereits erwähnt, keine neuen Anleihen aufgelegt. Ende 2003
stand lediglich noch eine GBP-Anleihe aus (s. Tabelle 1.4).
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2.
DARLEHENSTÄTIGKEIT IN DRITTLÄNDERN2
2.1.
Überblick
Die finanzielle Unterstützung von Drittländern, die Kooperationsabkommen mit der
Gemeinschaft geschlossen haben, erfolgt je nach Region und Zielsetzung in unterschiedlicher
Form. Wenn die Gemeinschaft zur Wiederherstellung des makroökonomischen
Gleichgewichts eines Landes beitragen will, werden in der Regel bilaterale Darlehen
(Finanz- oder Zahlungsbilanzhilfen) vergeben. Diese Finanzierungsoperationen werden nach
den jeweiligen Ratsbeschlüssen von der Kommission verwaltet.
In anderen Fällen erfolgt die Darlehensvergabe entweder direkt für einzelne Projekte oder in
Form von Globaldarlehen an Finanzinstitute, die wiederum die Vergabe für kleinere Projekte
vor Ort übernehmen. Die Darlehensverwaltung übernimmt die EIB, die dabei ihre üblichen
Konditionen anwendet und im Allgemeinen über eine Garantie aus dem Haushalt der EU
verfügt.
Euratom-Darlehen können in den Mitgliedstaaten und in bestimmten Drittländern
(Armenien, Bulgarien, Litauen, Rumänien, Russland, Slowakei, Slowenien, Tschechische
Republik, Ukraine und Ungarn) gewährt werden.
Die Regionen, in denen die Gemeinschaft Darlehen vergibt, sind im Anhang aufgeführt
(s. Tabelle 2.1).
2.2.
Finanzhilfen der Gemeinschaft
Finanzhilfen in Form von Darlehen haben grundsätzlich Ausnahmecharakter; sie fügen sich in
die Bemühungen der internationalen Staatengemeinschaft ein, in Abstimmung mit den
Bretton-Woods-Institutionen
bestimmten
Ländern,
die
mit
vorübergehenden
makroökonomischen Problemen konfrontiert sind, Zahlungsbilanzhilfe zu leisten.
Die Gemeinschaft konzentriert ihre Maßnahmen auf geografisch nahe gelegene Regionen,
d. h. Mittel- und Osteuropa, die westlichen Balkanländer, die Kaukasusregion und die
südlichen Mittelmeerländer. Die Auszahlung der Hilfen ist an die Bedingung geknüpft, dass
die Empfängerländer bestimmte Ziele im Bereich der makroökonomischen Stabilisierung und
der Strukturreform erreichen. Da die Zahl der jährlich durchgeführten Finanzhilfen
dementsprechend begrenzt ist, sind aussagekräftige Vergleiche der Entwicklung dieser Hilfen
von einem Jahr zum anderen schwierig. In dem Maße, in dem die Beitrittsländer deutliche
Fortschritte bei der makroökonomischen Stabilisierung erzielt haben, und zehn dieser Länder
am 1. Mai 2004 der EU beigetreten sind, wurden Finanzhilfen in diesen Ländern jedoch nach
und nach zurückgefahren. In den westlichen Balkanländern hat die Gemeinschaft dagegen in
den letzten Jahren in zunehmendem Umfang Finanzhilfen bereitgestellt, die auch eine
umfangreiche Zuschusskomponente enthalten.
In den westlichen Balkanländern beschloss der Rat 2003 eine zusätzliche Finanzhilfe in Form
eines Darlehens in Höhe von 25 Mio. EUR an Serbien und Montenegro, das durch Zuschüsse
von bis zu 45 Mio. EUR ergänzt wurde.
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DE
In den Mitgliedstaaten vergaben die Gemeinschaften keine Darlehen.
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DE
Weitere Finanzhilfen für Drittländer wurden vom Rat nicht beschlossen.
Darlehensauszahlungen (s. Tabelle 2.2 im Anhang) fanden 2003 in Höhe von insgesamt
118 Mio. EUR statt; sie betrafen Serbien und Montenegro (40 Mio. EUR), die ehemalige
jugoslawische Republik Mazedonien (28 Mio. EUR) und Rumänien (50 Mio. EUR).
Finanzhilfen in Form von Zuschüssen wurden 2003 in Höhe von insgesamt 85 Mio. EUR
ausgezahlt; davon gingen EUR 7 Mio. EUR nach Tadschikistan, 25 Mio. EUR nach Bosnien
und Herzegowina, 35 Mio. EUR nach Serbien und Montenegro und 18 Mio. EUR in die
ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (s. Fußnoten zu Tabelle 2.2 im Anhang).
2.3.
Darlehenstätigkeit der EIB im Jahr 2003 in Mittel- und Osteuropa, den
Mittelmeerländern, Asien und Lateinamerika und der Republik Südafrika3
Abschnitt 2.3 enthält den jährlichen Bericht für 2003, der dem Europäischen Parlament und
dem Rat gemäß Artikel 2 des geänderten Beschlusses 2000/24/EG des Rates vorzulegen ist.
2.3.1.
Ziele und Prioritäten der EIB
In Mittel- und Osteuropa hat die Bank die Beitrittsländer weiterhin bei ihren Vorbereitungen
für den EU-Beitritt und die Integration in die EU unterstützt (die Bank führt auch
Finanzierungen in den anderen Ländern durch, die die EU-Mitgliedschaft beantragt
haben)4Außerdem ist die Bank in beträchtlichem Umfang in den westlichen Balkanländern
tätig, wo sie Investitionsvorhaben in Albanien, Kroatien, Serbien und Montenegro sowie der
ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien unterstützt. 2003 nahm die Bank in
Einklang mit einem ihrer wichtigsten neuen Ziele ihre ersten Finanzierungen im Gesundheitsund im Bildungswesen vor.
Ferner gewährte sie 2003 ihr erstes Darlehen im Rahmen der Darlehenssonderaktion für
ausgewählte Umweltvorhaben in Nordwestrussland.
Priorität hat für die EIB die Verbesserung, Modernisierung und Entwicklung der Bereiche
Verkehr und Telekommunikation sowie Energie, wobei sie den transeuropäischen Netzen
(TEN) ausgehend von den Straßen- und Schienenverkehrskorridoren, die von der
gesamteuropäischen Verkehrsministerkonferenz als mittelfristige Ausbauprioritäten definiert
wurden, besondere Bedeutung beimisst.
Umweltfragen im Zusammenhang mit EIB-Projekten und direkten Umweltprojekten wurde
im Rahmen der schrittweisen Anpassung der Rechtsvorschriften der betroffenen Länder an
das EU-Recht Vorrang eingeräumt. Außerdem unterstützte die EIB direkt oder über
Globaldarlehen KMU und andere Industrieaktivitäten, insbesondere wenn Partner aus der
EU an den Projekten beteiligt waren.
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Rechtsgrundlage: Ratsbeschlüsse 97/256/EG, 98/348/EG, 98/729/EG, 99/786/EG, 2000/24/EG,
2000/688/EG, 2000/788/EG, 2001/777/EG und 2001/778/EG.
Neben ihrer Tätigkeit im Rahmen der Ratsbeschlüsse hat die Bank auch ihre umfangreiche
„Vorbeitrittsfazilität“ erneuert, auf deren Grundlage sie aus eigenen Mitteln ohne Haushaltsgarantie
Darlehen zur Unterstützung der Länder bereitstellt, die die EU-Mitgliedschaft beantragt haben.
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In den Mittelmeerländern vergibt die EIB die unter die ihr erteilten Finanzierungsmandate
fallenden Darlehen hauptsächlich im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer zur
Unterstützung der Wirtschaftsentwicklung dieser Länder. Darlehen der EIB wurden für
einzelne Investitionsvorhaben oder über Globaldarlehen für kleinere Projekte und KMU zur
Verfügung gestellt, wodurch gleichzeitig der Finanzsektor in den verschiedenen Ländern
gestärkt wurde. Die Darlehensfazilität im Rahmen von TERRA, dem Aktionsprogramm für
den Wiederaufbau der Erdbebengebiete in der Türkei (Beschluss 99/786/EG des Rates),
wurde inzwischen voll ausgeschöpft; die Darlehensvergabe im Rahmen des
Sonderaktionsprogramms Türkei (Beschluss 2000/788/EG des Rates) wurde fortgesetzt.
Im Rahmen der Partnerschaft Europa-Mittelmeer werden die Darlehen, die die EIB aus
eigenen Mitteln vergibt, durch Zinszuschüsse (für Darlehen im Bereich Umweltschutz) und
von der EIB verwaltetes Risikokapital aus EU-Haushaltsmitteln ergänzt.
Neben der Darlehensvergabe aufgrund der ihr erteilten Finanzierungsmandate hat die Bank
auf Ersuchen des Rates ihr Darlehensprogramm aus eigenen Mitteln ohne Haushaltsgarantie,
die „Investitionsfazilität und Partnerschaft Europa-Mittelmeer (FEMIP)“ fortgeführt.
In Asien und Lateinamerika finanziert die Bank Projekte, die für die betreffenden Länder
und die Gemeinschaft von Interesse sind: Kofinanzierung mit EU-Projektträgern,
Technologietransfer, Zusammenarbeit in den Bereichen Energie und Umweltschutz.
Ziel der Bank in der Republik Südafrika ist es, zum erfolgreichen Abschluss des
Wiederaufbau- und Entwicklungsprogramms des Landes beizutragen.
Der Anhang enthält einen Überblick über die Tätigkeit der EIB in Drittländern seit 1999
(s. Tabelle 2.3.1).
2.3.2.
Darlehenstätigkeit
Der Anhang enthält eine Aufgliederung nach Ländern und Sektoren (s. Tabellen 2.3.2 a-f).
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2.3.3.
Risikoteilung
Gemäß dem geänderten Beschluss 2000/24/EG des Rates5 ist der Gesamtbetrag der
unterzeichneten Darlehen zu 65 % durch eine Globalgarantie der Gemeinschaft gedeckt. Nach
den Vereinbarungen über die Risikoteilung erstreckt sich die Garantie der Gemeinschaft bei
EIB-Darlehen, die durch nichtstaatliche Projektgarantien abgesichert sind, nur auf politische
Risiken, während sie bei Darlehen mit staatlichen Projektgarantien für sämtliche Risiken gilt.
Die Bank nimmt die Garantie der Gemeinschaft im Einzelfall nur in Anspruch, wenn sie im
Rahmen der jeweiligen Projektgarantie keine Zahlung erhält. Die Garantie der Gemeinschaft
würde in diesem Fall in Höhe des gesamten ausstehenden Darlehensbetrags in Anspruch
genommen.
1. Mandat: (Ratsbeschluss für den Zeitraum 31.1.1997 bis 31.1.2000)
Da im Rahmen des 1. Mandats 2003 keine weiteren Darlehen unterzeichnet wurden, blieben
die im Rahmen dieses Mandats erreichten Werte unverändert. Der Gesamtbetrag der Darlehen
mit Risikoteilung entsprach im Fall Asiens und Lateinamerikas 81 %, im Fall der MOEL
26 % und im Fall der Mittelmeerländer 3 % des Darlehensplafonds.
2. Mandat: (Ratsbeschluss für den Zeitraum 1.2.2000 bis 31.1.2007)
Zum Jahresende 2003 belief sich der Gesamtumfang der seit Beginn der Darlehenstätigkeit
aufgrund der seit dem 1.2.2000 ergangenen Ratsbeschlüsse vergebenen Darlehen mit
Risikoteilung auf 2.068 Mio. EUR; dies entspricht 10,6 % des Darlehensplafonds und 19,1 %
der bisherigen Ausleihungen.
In Mittel- und Osteuropa und den Balkanländern beliefen sich die EIB-Darlehen im
Rahmen der Risikoteilung auf insgesamt 585 Mio. EUR, das sind 6 % des für diese Länder
geltenden Darlehensplafonds und 15 % der bisherigen Darlehen in dieser Region.
Was die Mittelmeerländer betrifft, so wurden 2003 zwei Darlehen mit Risikoteilung
unterzeichnet, so dass auf derartige Darlehen jetzt rund 5 % des Darlehensplafonds und 6 %
des unterzeichneten Gesamtbetrages entfallen. Die Darlehensverträge werden
(entsprechend den Planungsverfahren der Partnerschaft Europa-Mittelmeer) oft mit
Regierungen oder öffentlichen Körperschaften unterzeichnet, so dass in den
Mittelmeerländern der Anteil der Projekte mit Risikoteilung weiterhin relativ niedrig ist.
In Asien und Lateinamerika beliefen sich die EIB-Darlehen im Rahmen der Risikoteilung
auf insgesamt 1.160 Mio. EUR, das sind 47 % des Darlehensplafonds und 79 % der
bisherigen Darlehen in dieser Region.
In der Republik Südafrika wurde 2003 ein erstes Darlehen mit Risikoteilung über
30 Mio. EUR unterzeichnet; dieser Betrag entspricht 4 % des Darlehensplafonds und 6 % des
bisher unterzeichneten Betrags.
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In dem Beschluss 2000/24/EG des Rates wird die Bank aufgefordert, „darauf hinzuwirken, dass das
kommerzielle Risiko der im Rahmen dieses Beschlusses vergebenen Darlehen zu 30 % durch
nichtstaatliche Garantien gedeckt wird, und zwar soweit wie möglich auf der Grundlage der einzelnen
Regionalmandate. Dieser Satz soll, wenn immer möglich, übertroffen werden, sofern der Markt dies
zulässt. 2003 hat sich die Bank weiter um eine Risikoteilung bemüht, wobei der Zielwert allerdings von
den im Rahmen des ersten Mandats geltenden 25 % auf 30 % angehoben worden war.
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Die Risikoteilung zum 31.12.2003 ist im Anhang (s. Tabelle 2.3.3) nach Mandaten getrennt
dargestellt.
2.3.4.
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Die Tätigkeit der Bank in den Ländern, die die EU-Mitgliedschaft beantragt haben, erfolgt
im Rahmen des EU-Programms zur Unterstützung dieser Länder bei der Vorbereitung auf den
Beitritt, insbesondere durch Finanzierung von Investitionen zur infrastrukturellen Anbindung
der betreffenden Länder an die EU und durch Unterstützung von KMU. Nach Möglichkeit
werden die Projekte mit anderen Institutionen kofinanziert. Die Tätigkeit der Bank ist somit
Teil eines konzertierten Konzepts, das in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und
gegebenenfalls anderen in den betreffenden Ländern tätigen internationalen
Finanzinstitutionen umgesetzt wird.
Mit dem PHARE/ISPA-Programm hat die Bank eine enge und konstruktive Zusammenarbeit
aufgebaut, die von den Empfängerländern sehr geschätzt wird. Abgesehen von den
zahlreichen Fällen, in denen PHARE in der Planungsphase von EIB-Projekten technische
Unterstützung (in Form von Studien und fachlicher Hilfe) leistet, erstreckt sich die
Kooperation zwischen der Bank und PHARE auch auf die Kofinanzierung von
Infrastrukturprojekten.
Die Kofinanzierungsbeiträge zu Projekten, die im Jahr 2003 von der EIB finanziert wurden,
werden im Folgenden beschrieben und sind im Anhang einzeln aufgeführt. Weitere Projekte
wurden im Rahmen der Vorbeitrittsfazilität der Bank kofinanziert, die aber in diesem Bericht
nicht behandelt wird.
Was Südosteuropa betrifft, so hat die Bank zusammen mit der Kommission und anderen
internationalen Finanzinstitutionen weiter aktiv an einer Infrastruktur-Lenkungsgruppe
teilgenommen, um die Vorbereitung von Projekten und der Koordinierung des Vorgehens zu
unterstützen (s. Tabelle 2.3.4 im Anhang).
Die Tätigkeit der Bank in den Mittelmeerländern findet im Rahmen der EU-Politik statt und
ist Teil eines konzertierten Konzepts, das in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und
gegebenenfalls anderen internationalen Finanzinstitutionen, u. a. durch Kofinanzierungen,
umgesetzt wird. Die Beiträge dieser Institutionen zu EIB-finanzierten Projekten sind dem
Anhang zu entnehmen (s. Tabelle 2.3.5).
In Asien und Lateinamerika finanziert die Bank weiterhin Projekte, die sowohl für die
betreffenden Länder als auch für die EU von Interesse sind. Inwieweit dies für die 2003
unterzeichneten Darlehen in diesen Ländern gilt ist dem Anhang zu entnehmen
(s. Tabelle 2.3.6.) Die Bank arbeitet in Asien und Lateinamerika wenn möglich mit anderen
internationalen Finanzinstitutionen zusammen.
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2.4.
Darlehenstätigkeit
Lomé/Cotonou
in
den
Unterzeichnerstaaten
der
Abkommen
von
Die EIB-Darlehen in den AKP-Ländern/ÜLG erreichten 2003 insgesamt 463,2 Mio. EUR;
davon wurden 177,6 Mio. EUR aus eigenen Mitteln der Bank und 285,6 Mio. EUR aus
Risikokapital vergeben. Zu diesen Darlehen gehören auch die ersten Darlehen im Rahmen des
Abkommens von Cotonou, das am 1. April 2003 in Kraft getreten ist (s. Tabelle 2.4)6.
3.
AUSWIRKUNGEN DER DARLEHENSTÄTIGKEIT AUF DEN HAUSHALT
Die Darlehenstätigkeit wirkt sich auf den Gesamthaushalt der EU aus, wenn die Darlehen mit
einer Garantie der Gemeinschaft, mit Zinszuschüssen oder mit Sonderkonditionen ausgestattet
sind, die zur Folge haben, dass sie für den Darlehensgeber mit Kapitalbeteiligungen
vergleichbar sind.
3.1.
Haushaltsgarantien
Am 22. Dezember 1999 beschloss der Rat, die Globalgarantie der Gemeinschaft für die
Darlehenstätigkeit der EIB außerhalb der EU für weitere sieben Jahre zu verlängern
(Ratsbeschluss 2000/24/EG, ABl. L 9 vom 13.1.2000). Dieser Beschluss wurde 2001 geändert
(durch die Beschlüsse 2000/688/EG und 2000/788/EG).
Am 6. November 2001 beschloss der Rat, diese Regelung auf EIB-Darlehen in Jugoslawien
auszudehnen und das Land somit in die Förderung der mittel- und osteuropäischen Länder
einzubeziehen (Ratsbeschluss 2001/778/EG).
Für die Darlehensvergabe in den verschiedenen Regionen gelten seither folgende Plafonds:7
Türkei
450 Mio. EUR
Mittel- und osteuropäische Länder
9.280 Mio. EUR
Mittelmeerländer
6.425 Mio. EUR
Asien und Lateinamerika
2.480 Mio. EUR
Republik Südafrika
825 Mio. EUR
Die Garantie gilt pauschal bis zu einem Plafond von insgesamt 19.460 Mio. EUR und deckt
diesen Betrag zu 65 % (beim ersten Mandat 70 %) aus dem Haushalt der Kommission ab.
Nach dem neuen Beschluss ist die EIB gehalten, sich bei ihren Finanzintermediären nach
Möglichkeit um andere (kommerzielle) Garantien zu bemühen; als Ziel wird hierfür ein Wert
von 30 % des Plafonds (gegenüber 25 % beim vorangehenden Mandat) gesetzt.
Das laufende Garantieprogramm endet am 31. Januar 2007; ist der Plafond bis dahin nicht
ausgeschöpft, verlängert es sich automatisch um sechs Monate.
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Investitionsfazilität Jahresbericht 2003 AKP-EU-Partnerschaftsabkommen von Cotonou
http://www.eib.org/Attachments/country/if_annual_report_2003_de.pdf
Die Kommission hat eine Halbzeitüberprüfung der Mandate vorgenommen und Änderungen
vorgeschlagen, die vom Rat 2004 offiziell beschlossen werden dürften.
KOM(2003) 603
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Aus dem Haushalt der Kommission wird ferner ein Höchstbetrag von 600 Mio. EUR für
Darlehen an die Türkei (TERRA) zu 65 % abgedeckt; eine Risikoteilung wurde in diesem
Zusammenhang nicht verlangt.
2003 (im vierten Jahr der Laufzeit des neuen Mandats) unterzeichnete die EIB
Darlehensverträge über insgesamt 3.199 Mio. EUR, so dass sich ihre Darlehen aufgrund des
neuen Mandats insgesamt auf 10.776 Mio. EUR belaufen; damit ist der Darlehensplafond zu
55,4 % ausgeschöpft, wobei bereits eine Risikoteilung im Umfang von 19,1 % der
unterzeichneten Darlehen erzielt wurde.
Am 6. November 2001 beschloss der Rat, der Europäischen Investitionsbank bis zu einem
Darlehensvolumen von 100 Mio. EUR eine 100 %ige Garantie der Gemeinschaft für etwaige
Verluste aus Darlehensaktionen für Umweltprojekte im russischen Ostseebecken zu gewähren
(Ratsbeschluss 2001/777/EG).
Einzelheiten zu den Garantien enthält der halbjährliche Bericht der Kommission über die
Garantien aus dem Gesamthaushaltsplan.
3.2.
Zinszuschüsse
Bei verschiedenen Gemeinschaftsprogrammen innerhalb und außerhalb der Union wurden
Zinszuschüsse gewährt. Auf Ersuchen des Rates hat die Kommission einen Bericht zu diesem
Thema erstellt8. Die meisten Programme sind ausgelaufen und wirken sich nicht mehr auf die
Haushaltsausgaben aus. Tabelle 3.2 im Anhang gibt einen Überblick über die noch laufenden
Programme und die in den einzelnen Jahren ausgezahlten Zinszuschüsse.
3.3.
Risikokapital
Im Rahmen der Übereinkommen mit den Mittelmeerländern und dem Lomé-Abkommen hat
die EIB vergünstigte Darlehen vergeben, die mit Sonderkonditionen über Laufzeiten oder
Schuldenkonsolidierung ausgestattet waren und somit ähnlichen Charakter hatten wie
Kapitalbeteiligungen. Die entsprechenden Operationen in den Mittelmeerländern werden aus
dem Gesamthaushalt finanziert, die Operationen in den AKP-Ländern aus EEF-Mitteln.
Einzelheiten dazu enthält Tabelle 2.4 im Anhang.
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KOM(2000)524 vom 6. September 2000.
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