1 Informationen zu dem neu strukturierten Modul 8 des BA Soziale Arbeit (ab WS 2015/16) Name des Moduls: Modul 8, Vertiefungsmodul „Theorie und Praxis Sozialer Interventionen“ Optionen: Innerhalb des Moduls besteht die Möglichkeit der Schwerpunktsetzung in folgenden Optionsbereichen: Option A: „Prozesse und konzeptionelle Grundlagen sozialer Interventionen Die Studierenden verfügen über Kenntnisse zu Methoden und Konzepten im Bereich Bildung, Erziehung, Therapie, Rehabilitation und soziale Hilfen. Sie werden befähigt, im Lichte sozial-, erziehungswissenschaftlicher, psychologischer sowie sozialmedizinischer Theorien in den zentralen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit helfend, unterstützend, bildungsorientiert und sozialtherapeutisch zu agieren. Siehe die ausführliche Modulbeschreibung auf S. 3. Die Inhalte entsprechen im Wesentlichen den Modulen 8a und 8c der Prüfungsordnung von 2011. Option B: „Infrastrukturelle und gesellschaftliche Rahmenbedingungen sozialer Interventionen Die Studierenden verfügen über Kenntnisse darüber, welche institutionellen und organisatorischen Rahmenbedingungen soziale Interventionen in den Bereichen Bildung, Erziehung, Therapie, Rehabilitation und soziale Hilfen strukturieren. Sie sind in der Lage, die Entstehung und den Wandel gesellschaftlicher Probleme vor dem Hintergrund theoretischer Fragestellungen zu diskutierten. Siehe die ausführliche Modulbeschreibung auf S. 3. Die Inhalte entsprechen sowohl dem bisherigen Modul 8b als auch teilweise, soweit es die infrastrukturellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen betrifft, den Modulen 8a und 8c der Prüfungsordnung von 2011. Lehrveranstaltungen, Schwerpunksetzung Die Studierenden besuchen insgesamt 4 Seminare oder Vorlesungen (je 2 SWS), davon mindestens 1 in der nicht als Schwerpunkt gewählten Option. Beispiele für die unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen: 1. Schwerpunktsetzung auf Option A: Beispiel für starke Schwerpunktsetzung: Die Studierenden wählen 3 Seminare aus Option A und schreiben in einem dieser Seminare die Hausarbeit (Prüfungsleistung). Zusätzlich ist 1 Seminar aus Option B zu belegen. Beispiel für weniger starke Schwerpunktsetzung: Die Studierenden wählen 2 Seminare aus Option A und schreiben in einem dieser Seminare die Hausarbeit (Hausarbeit). Zusätzlich wählen sie 2 Seminare aus Option B. 2. Schwerpunktsetzung in Option B: Beispiel für starke Schwerpunktsetzung: Die Studierenden wählen 3 Seminare aus Option B und schreiben in einem dieser Seminare die Hausarbeit (Prüfungsleistung). Zusätzlich ist 1 Seminar aus Option A zu belegen. Beispiel für weniger starke Schwerpunktsetzung: Die Studierenden wählen 2 Seminare aus Option B und schreiben in einem dieser Seminare die Hausarbeit (Prüfungsleistung). Zusätzlich wählen sie 2 Seminare aus Option A. 2 Vorteile gegenüber alter PO Die neue Modulstruktur ermöglicht sowohl eine inhaltlich breite Themenwahl als auch eine starke thematische Schwerpunktsetzung in den beiden Optionen und somit die Erarbeitung eines individuellen Kompetenzprofils. Folgendes Beispiel zum Thema „Kinderschutz“ (stellvertretend für andere Themen) soll dies verdeutlichen: Nach der bislang geltenden Prüfungsordnung sind Seminare zum Thema Kinderschutz vorwiegend im Wahlpflichtmodul 8a verortet. Ergänzende Seminare zum Beispiel zu rechtlichen Grundlagen des Kinderschutzes, die in Modul 8b verortet sind, und Seminare zu therapeutischen Ansätzen und Beratung, die in Modul 8c verortet sind, konnten nur als Zusatzleistung belegt werden In dem neu strukturierten Modul finden Sie das Thema Kinderschutz in Option A. In dieser Option können Sie nun jedoch auch die hierfür erforderlichen therapeutischen oder beraterischen Kenntnisse erwerben und in Option B finden Sie Seminare zu gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich Kinderschutz. Studien- und Prüfungsleistungen 3 dokumentierte Studienleistungen, davon mind. 1 in der nicht als Schwerpunkt gewählten Option. 1 große Hausarbeit (ca. 30 Seiten) in einer Veranstaltung der gewählten Schwerpunktoption. Schwerpunktwahl Sie wählen den Schwerpunkt durch die Anmeldung der Hausarbeit. Beachten Sie, dass Sie in der gewählten Option mindestens 1 Studienleistung (maximal 2 Studienleistungen) erbringen müssen. Credits Die Anzahl der Credits für das Modul beträgt 18c. Die Anzahl und Art der Studien- und Prüfungsleistungen und die Creditanzahl sind unverändert gegenüber der bisherigen PO. Dauer des Moduls Prioritätenverfahren Das Modul ist zweisemestrig angelegt. Laut empfohlenem Studienverlaufsplan ist der Besuch der Seminare im dritten und vierten Studiensemester vorgesehen. Über das Prioritätenverfahren werden zwei Seminare pro Semester zugeteilt. Übersicht über die Studien- und Prüfungsleistungen im Modul 8 Option A: „Prozesse und konzeptionelle Grundlagen sozialer Interventionen“ Credits Veranstaltungen Studienleistung Prüfungsleistung 1 Seminar oder Vorlesung in Option A 9 große Hausarbeit 1 Seminar oder Vorlesung in Option A 3 1 dok. Studienleistung 1 Seminar oder Vorlesung in Option A oder B 3 1 dok. Studienleistung 1 Seminar oder Vorlesung in Option B 3 1 dok. Studienleistung Gesamt 18 Modulnote = Note der Hausarbeit Option B: „Infrastrukturelle und gesellschaftliche Rahmenbedingungen sozialer Interventionen“ Credits Veranstaltungen Studienleistung Prüfungsleistung 1 Seminar oder Vorlesung in Option B 9 große Hausarbeit 1 Seminar oder Vorlesung in Option B 3 1 dok. Studienleistung 1 Seminar oder Vorlesung in Option B oder A 3 1 dok. Studienleistung 1 Seminar oder Vorlesung in Option A 3 1 dok. Studienleistung Gesamt 18 Modulnote = Note der Hausarbeit 3 Ausführliche Modulbeschreibung: Nummer/Bezeichnung Modul 8 Modulname Vertiefungsmodul: Theorie und Praxis sozialer Interventionen Art des Moduls Pflichtmodul mit Schwerpunktoptionen Lernergebnisse, Kompetenzen (Qualifikationsziele) Option A: Schwerpunkt „Prozesse und konzeptionelle Grundlagen sozialer Interventionen“ Die Studierenden verfügen über Kenntnisse darüber, mit welchen Methoden und Konzepten zentrale Prozesse der Bildung, Erziehung, Therapie, Rehabilitation und sozialen Hilfe in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern gestaltet werden können, auch rechtsanwendend. Sie können typische Ansätze für solche sozialen Interventionen und deren Management in einen historischen bzw. gesellschaftlichen Kontext stellen, um sie theorievergleichend zu reflektieren und auf dieser Basis typische Zielformulierungen und Interventionsformen der Sozialen Arbeit kritisch zu diskutieren. Sie werden befähigt, im Lichte sozial-, erziehungswissenschaftlicher, psychologischer sowie sozialmedizinischer Theorien, in den zentralen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit helfend, unterstützend, bildungsorientiert, präventiv und sozialtherapeutisch zu agieren. Managerielle, selbstreflexible und rechtsbezogener Methodenkompetenzen sind erforderlich. Die Studierenden sind zudem in der Lage, Konzepte der Rehabilitation sowie Prävention zu re- bzw. dekonstruieren sowie anwendungsorientiert zu denken. oder Option B: Schwerpunkt „Infrastrukturelle und gesellschaftliche Rahmenbedingungen sozialer Interventionen“ Die Studierenden verfügen über Kenntnisse darüber, welche institutionellen (inkl. rechtlichen) und organisatorischen (z.B. Trägerlandschaften betreffende) Rahmenbedingungen soziale Interventionen in den Bereichen Bildung, Erziehung, Therapie, Rehabilitation und soziale Hilfe strukturieren (auch in historischer Perspektive). Sie wissen, im Kontext welcher gesellschaftlicher Kontexte (z.B. soziale Ungleichheit und kulturelle Heterogenität) bzw. welcher Interaktionsdynamiken soziale Interventionen vollzogen werden. Sie sind in der Lage, die Entstehung und den Wandel gesellschaftlicher Probleme vor dem Hintergrund theoretischer (z.B. soziologischer oder rechtssystembezogener) Fragestellungen zu diskutieren und auf Fragen des Managements sozialer Dienste einerseits, institutioneller (rechtlicher, politischer) Steuerung andererseits zu beziehen. Die Studierenden können im Lichte entsprechender Theorien begründen, was es bedeutet, in den zentralen Handlungsfeldern die infrastrukturellen und gesellschaftlichen Voraussetzungen für gelingende Soziale Arbeit zu schaffen. Lehrveranstaltungsarten 4 Seminare oder Vorlesungen (je 2 SWS), davon mindestens 2 im gewählten Schwerpunkt und mindestens 1 in der nicht als Schwerpunkt gewählten Option Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul Immatrikulation in den BA Soziale Arbeit. Erfolgreicher Abschluss von zwei Modulen der Module 1-4. Studentischer Arbeitsaufwand 540 Std., davon 120 Std. Kontaktstunden (8 SWS) Studienleistungen je 1 dokumentierte Studienleistung gemäß § 5 Abs. 2* in den Veranstaltungen, in denen keine Prüfungsleistung erbracht wird; davon mindestens 1 in Veranstaltungen des gewählten Schwerpunkts und mindestens 1 in dem nicht gewählten Schwerpunkt *Studienleistungen können sein: Referat, Gestaltung einer Seminarsitzung, Portfolio, wissenschaftliches Protokoll, Projektpräsentation, schriftliche Ausarbeitung, regelmäßige aktive Teilnahme. Die Art und Form der Studienleistung wird durch die Lehrperson zum Beginn des Semesters bekannt gegeben. Voraussetzung für Zulassung zur Prüfungsleistung Keine Prüfungsleistung 1 große Hausarbeit in einer Veranstaltung des gewählten Schwerpunkts (ca. 30 Seiten, max. 66.000 Zeichen inkl. Leerzeichen). Die Note bildet die Modulnote. 18 Anzahl Credits für das Modul