Allgemeine Markt- und Brancheninformationen Italien _____________________________________ Gesundheits- und Pflegewirtschaft 1 Impressum Herausgeber SBS systems for business solutions Autoren Verena Karl Thomas Nytsch Stand 05.02.2014 Die Studie wurde im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für das Projekt Gesundheits- und Pflegewirtschaft in Italien erstellt und aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert Disclaimer Das Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Die Zielmarktanalyse steht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Germany Trade & Invest sowie geeigneten Dritten zur unentgeltlichen Verwertung zur Verfügung. Sämtliche Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Für Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen unmittelbar oder mittelbar verursacht werden, haftet der Herausgeber nicht, sofern ihm nicht nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last gelegt werden kann. 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Überblick über Politik und Wirtschaft in Italien Italiens Gesundheitswesen im Überblick 2.1 Das Krankenversicherungssystem Italiens 2.2 Exkurs zur Nachhaltigkeit des Servizio Sanitario Nazionale 2.3 Das Sozialversicherungssystem Italiens 2.4 Staatliche Gesundheitsausgaben 2.5 Das italienische Krankenhaussystem aus Sicht der AIOP Italien im demographischen Wandel Branchenschwerpunkte im Aufschwung 4.1 Gesundheits-IT als chancenträchtiger Zukunftsmarkt in Italien 4.2 Medizintechnik in Italien 4.3 Bedarf an medizintechnologischer Innovation 4.4 Pharmazeutischer Vertrieb in Italien Rechtlicher Grundlagen – Kleiner Leitfaden zum italienischen Vertragsrecht 5.1 Besonderheiten zum italienischen Vertragsrecht 5.2 Typische Rechtsproblematik beim Verkauf 5.3 Besonderheiten bei der Organisation des Verkaufs 5.4 Regelung des Zuliefer- oder Werkvertrages nach italienischem Recht Steuerrechtliche Grundlagen: Deutsche Betriebe in Italien. Steuerliche Auswirkungen der Geschäftsbeziehungen 6.1 Gewerberecht 6.2 Besteuerung 6.3 Arbeitsrecht Anlaufstellen und Netzwerke 3 4 4 6 8 9 7 13 14 14 16 19 20 22 21 22 24 26 29 28 29 42 46 3 1. Überblick über Politik und Wirtschaft in Italien Italien wurde im Jahr 1861 zum Nationalstaat, als sich die Regionen der Halbinsel unter König Viktor Emanuel II mit den Inseln Sardinien und Sizilien vereinigten. In den frühen 1920er Jahren übernahm Benito Mussolini als Duce die Macht über Volk und Staat. Sein Bündnis mit NaziDeutschland führte zur Niederlage Italiens im Zweiten Weltkrieg. 1946 wurde die Diktatur von einer demokratischen Republik abgelöst; wirtschaftlicher Aufschwung war die Folge. Italien ist Gründungsmitglied der NATO und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Der Staat war an vorderster Stelle der wirtschaftlicher und politischen Vereinigung Europas und trat der Wirtschafts- und Währungsunion 1999 bei. Italiens Wirtschaft ist stark ausdifferenziert und kann sich mit den bedeutendsten Industriestaaten auf der Welt messen. Aufgrund dessen ist Italien auch Mitglied der G8, der Runde der acht bedeutendsten Industrienationen. Jedoch steckt die italienische Wirtschaft derzeit in der längsten Rezession seit 20 Jahren und ist durch träges Wachstum, hohe Jugendarbeitslosigkeit, organisierte Kriminalität und wirtschaftliche Ungleichheiten zwischen dem ländlichen Süden und dem stärker industrialisierten Norden des Landes. Das BIP ist bereits seit neun Quartalen rückläufig. Tabelle 1 – Fakten und Kennzahlen Italien Ländername Einwohner Fläche Amtssprache Hauptstadt BIP (2012) BIP pro Kopf (2012) Bevölkerungswachstum Durchschnittsalter Lebenserwartung Gesundheitsausgaben Alphabetisierungsquote Staatsform Staatsoberhaupt Regierungschef Währung Zeitzone Internet-Domainbereich Telefonvorwahl Italienische Republik 61,48 Mio. 301.340 km² Italienisch Rom 1.566 Milliarden € 25.995 € 0,34% 44,2 Jahre (medial) 81,95 Jahre 9,5% des BIP 99% Parlamentarische Republik Präsident Giorgio Napolitano Ministerpräsident Enrico Letta Euro UTC +1 MEZ .it +39 Quelle: CIA Factbook, 2013 4 2. Italiens Gesundheitswesen im Überblick 2.1 Das Krankenversicherungssystem Italiens1 Der staatliche Gesundheitsdienst (Servizio Sanitario Nazionale SSN) ersetzt seit 1978 das seit dem Zweiten Weltkrieg bestehende Krankenversicherungs-System von staatlichen Versicherungen. Das Ziel des SSN war ursprünglich ein effizientes und einheitliches Gesundheitssystem für die gesamte Bevölkerung, unabhängig von Einkommen, Sozialbeiträgen, Arbeit oder vorher vorhandenem Gesundheitszustand, zu schaffen. Der SSN bietet kostenlose oder sehr günstige medizinische Versorgung für alle Einheimischen und ihre Familien, sowie Universitätsstudenten und Rentner (auch solchen aus anderen EU-Ländern). Außerdem bekommen alle Besucher, unabhängig von ihrer Nationalität, falls nötig Notfallversorgung. Der SSN wurde im Jahr 1998 vom Nationalinstitut für Soziale Fürsorge (Istituto Nazionale della Previdenza Sociale INPS) getrennt und direkt von der Zentralregierung über die IRAP-Steuer (lmposta Regionale Sulle Attivita Produttive) finanziert. Diese Steuer wird von den Arbeitgebern im Namen der Angestellten bezahlt; Selbstständige bezahlen diese Steuer selbst. Ausländer müssen für das öffentliche Gesundheitssystem also keine direkten Beiträge oder Gebühren bezahlen, um als Einwohner in Italien oder als EU-Bürger dieselbe medizinische Versorgung wie ein Italiener zu erhalten. Wenn ein Bürger also zur medizinischen Versorgung im Rahmen des SSN berechtigt sind, erhalten seine Angehörigen automatisch die gleichen Vorteile wie er selbst. Zu den Angehörigen zählen der Ehepartner (sofern er oder sie nicht selbst versichert ist), Kinder unter 16 (bzw. unter 26, wenn sie studieren oder arbeitsunfähig sind), die er finanziell unterstützet, und sonstige Familienangehörige und Verwandte (auch angeheiratete), sofern sie von ihm finanziell unterstützt werden und bei ihm wohnen. Sollten ein Bürger nicht zu staatlicher medizinischer Versorgung über die Bezahlung italienischer Steuern oder über eine staatliche Rente, die er von einem anderen EU-Land erhält, berechtigt sein, muss er für gewöhnlich eine private Krankenversicherung haben. Dies muss er auch belegen können, wenn er eine Aufenthaltserlaubnis in Italien beantragen möchte. EU-Bürger, die pensioniert werden, bevor Sie sich für eine staatliche Rente qualifizieren, können eine zweijährige kostenfreie Krankenversicherung beantragen, indem sie sich beim zuständigen Sozialamt das Formular E106 besorgen. 1 Vgl. Motus-Broschüre zu Pflegesystemen in Italien; Hrsg.: Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement e.V. 5 Der SSN steht größtenteils unter der Kontrolle von regionalen Gemeinden und wird von den örtlichen Gesundheitsbehörden (Azienda di Sanita Locale ASL -oft auch bekannt unter dem früheren Namen Unita Sanitaria Locale USL) verwaltet. Der SSN bietet viele Leistungen, wie beispielsweise Unterbringung und Behandlung in Krankenhäusern (inklusive Untersuchungen, Operationen und Medikamenten während des Aufenthaltes), Termine beim Hausarzt, spezielle medizinische Beratung von Fachärzten (zur Zeit Kinder- oder Frauenärzte), Arzneimittel, Laboruntersuchungen, Anwendungen, ambulante Betreuung und kostenlose Beratung beim örtlichen Gesundheitsamt (consultorio). Diejenigen, die beim SSN registriert sind, erhalten folgende Leistungen: kostenlose oder vergünstigte Medikamente, 75% Ermäßigung auf ambulante oder nachträgliche Behandlungen und Unterstützungszahlungen für bestimmte Zahnarztbehandlungen. Alle stationären Behandlungen, z.B. im Krankenhaus, sind im Rahmen des staatlichen Gesundheitsdienstes kostenlos. Viele medizinische Ausgaben werden über die Steuer vollständig oder teilweise erstattet. Dies beinhaltet auch die Kosten für Brillen, Hörgeräte und Besuche bei Fachärzten, weshalb alle Rezepte stets gut aufbewahrt werden sollten. Das italienische Gesundheitssystem legt seinen Schwerpunkt lieber auf die Behandlung und Genesung der Patienten, als auf Präventionsmaßnahmen und der allgemeinen Verbreitung von gesunder Lebensweise. So gibt es in Italien nur sehr wenige präventive medizinische Maßnahmen, wie zum Beispiel regelmäßige Gesundheitschecks. Außerdem hat der staatliche Gesundheitsdienst erst kürzlich die Gelder für ambulante Behandlungen, Pflegepersonal und medizinische Nachbehandlung, Altenpflege oder unheilbare und psychische Erkrankungen gekürzt. Dies hat zur Folge, dass das italienische Gesundheitssystem häufig wegen Dingen wie unangemessener medizinischer Behandlung aufgrund von Personalmangel und langen Wartelisten wegen fehlender Krankenhausbetten kritisiert wird. Viele Probleme gehen auch mit der verkümmerten Bürokratie einher. Hier sind Dinge wie zum Beispiel falsches Management, grundsätzlich fehlende Organisation und schwindelerregend hohe Kosten zu nennen. Trotz der ständigen Verbesserungen und der immensen Fortschritte in den letzten 20 Jahren gibt es im italienischen Gesundheitssystem viele Probleme. So ist auch eine Gesundheitsreform in ständiger Diskussion und es ist wahrscheinlich, dass es in den nächsten Jahren entscheidende Veränderungen in diesem Bereich geben wird. 6 2.2 Exkurs zur Nachhaltigkeit des Servizio Sanitario Nazionale (SSN)2 Gedanken von Nino Cartabellotta, Chirurg und Gründer der Stiftung für evidenzbasierte Medizin Wenn die wirtschaftliche Lage unweigerlich dazu führt, kontinuierlich die Nachhaltigkeit des Servizio Sanitario Nazionale (SSN) neu zu bewerten, könnte man sich die einfache Frage stellen: Wozu dient das SSN wirklich? Dient es der Vorsorge, der Kontrolle oder der Behandlung von Krankheiten? Dem Schutz und der Promotion von Gesundheit? Oder, um einmal den Gründungsvertrag der Weltgesundheitsorganisation zu zitieren, dem Erreichen eines Status des vollständigen physischen, mentalen und sozialen Wohlbefindens? Jedes dieser Ziele stellt sich als ungenügend und unvollständig dar. Tatsächlich ist ein „SSN für Krankheiten“ vom sozialen Gesichtspunkt aus wenig überzeugend; „Schutz und Promotion der Gesundheit“ erkennt nicht die Notwendigkeit, öffentliche Gesundheit und Dienstleistungen der klinischen Fürsorge zu integrieren; ebenso das „vollständige“ Wohlbefinden stellt ein anspruchsvolles und gleichermaßen zu abstraktes Konzept dar, um zu definieren, welche Prinzipien die Werte der Gesundheit ausmachen; schon Richard Smith, seines Zeichens Herausgeber des British Medical Journal, beschränkte sie auf „wenige Sekunden, in denen einigen glücklichen Paaren gelingt, simultan zum Orgasmus zu kommen“. Wenn man sich der Antwort auf die Frage aus politischer Sicht nähert, wird klar, dass das oberster Ziel einer jeden Regierung jenes ist, die Würde der Bevölkerung zu erhalten, wobei vermieden werden soll, die Bürger nur als Instrument zum Erreichen der politischen und wirtschaftlichen Ziele identifizieren, z.B. die Anhebung des Bruttoinlandsprodukts. In der Tat muss die Regierung, wenn sie ihre Bürger als absoluten Wert ansieht, dafür sorgen, dass jeder einzelne von ihnen – vereinbar mit den verfügbaren Ressourcen – in seinen eigenen Erwartungen befriedigt wird, ohne die der anderen einzuschränken. Mit anderen Worten: Die Würde der Bevölkerung zu stärken bedeutet, allen Bürgern die Möglichkeit zu geben, eigene Entscheidungen zu treffen und die Freiheit zu haben, diese umzusetzen. Natürlich wird diese Fähigkeit von drei maßgeblichen Kategorien beeinflusst: von unseren angeborenen und genetisch bedingten Fähigkeiten und von Umwelteinflüssen, vom politischen, sozialen und wirtschaftlichen Kontext, in dem wir uns befinden, und eben auch von unserem Gesundheitszustand. Und es sind in der Tat diverse Indikatoren in Bezug auf unseren Gesundheitszustand, die es der Politik ermöglichen, die Bürger zu bewerten: Die Lebensdauer und -qualität, die Fähigkeit, gesund zu bleiben, das psychische Wohlbefinden, die Schmerzschwelle, die Fähigkeit, Gefühle und Emotionen auszudrücken, die Einstellung gegenüber dem Erhalt der Umwelt, in der wir leben, um unsere Gesundheit zu erhalten. 2 SSN: Der staatliche Gesundheitsdienst. Vgl. Huffington Post vom 09.07.2013: “Sostenibilità del Servizio Sanitario Nazionale”. 7 Und es ist in der Tat der Fähigkeitsansatz – angewandt auf die Gesundheit -, der es erlaubt, die finale Lösung eines Gesundheitssystems zu identifizieren, wenn man die Relevanz der Politik beim Festsetzen der Fundamente, auf denen sich die Bemühung der Regierungen stützt, um die Würde aller Bürger zu garantieren. Aus diesem Grund können die Erfolgsindikatoren eines funktionierenden Gesundheitssystems nicht mit einer Reihe von Befunden (wie denen, die vom Nationalen Befundprogramm gemessen wurden) umschrieben werden, sondern insbesondere im Anklang an die Tatsache, dass wir die Freiheit haben, ein Leben zu wählen, was wir uns wünschen. Leider haben die Grenzen und Widersprüche der zahlreichen Exekutiven, die sich in den letzten Jahrzehnten abgewechselt haben, nachdrücklich die Perspektiven verdunkelt, die jeder einzelne von uns für seine Zukunft anstrebt. Denn: • sie haben nicht das Prinzip Health in All Policies umgesetzt, nämlich alle politischen Entscheidungen (nicht nur auf Gesundheit, sondern auch auf Industrie, Umwelt und Soziales bezogen) so auszurichten, dass stets die Gesundheit der Bürger im Mittelpunkt steht; • sie haben der Parteinpolitik (politics) versprochen, sich auf unlösbare Art und Weise mit der Gesundheitspolitik (policies) zu vermengen, wobei die unterschiedlichsten Interessen aufeinanderstoßen – jene überaus noblen auf jene strafrechtlich verfolgbare; • sie akzeptieren, stets und ständig Geisel der Industrie zu sein, sowohl da eine gehobene Nachfrage nach Dienstleistungen im Gesundheitsbereich Arbeitsplätze schafft, als auch da bei der Einführung spezifischer Vorbeugungsmaßnahmen riskiert wird, die Arbeitsplätze zu reduzieren. Heutzutage in einem Klima voller Ungewissheiten und Unsicherheiten, wie es bisher in der Geschichte der Italienischen Republik noch nicht vorgekommen ist, stößt die Debatte um die Nachhaltigkeit der SSN unweigerlich auf Kritikpunkte in Bezug auf die Politik (liegt die öffentliche Verantwortung des Schutzes der Gesundheit beim Staat oder den Regionen? Muss der Artikel V der Konstitution noch einmal durchgesehen werden), in Bezug auf die Organisation (Reform der primären Gesundheitsvorsorgeleistungen, Neu-Organisation des Krankenhausnetzes), in Bezug auf Personalfragen (Umsicht und Verantwortung des Personals, Autonomie der Gesundheitsberufe), in Bezug auf wirtschaftliche Fragen (Standardkosten, Ticket, integrative Fonds), wobei das reale Risiko der Bevölkerung aus den Augen verloren wird. Die öffentliche und gleichzeitig universale Gesundheitsversorgung ist unumgänglich für die Gleichheit aller italienischer Staatsbürger: Die öffentliche Gesundheit in Frage zu stellen bedeutet nicht nur die Gefährdung der Gesundheit, sondern insbesondere der Würde der Bürger und ihre Fähigkeit, Ambitionen und Ziele zu erreichen, die letztendlich von der Politik als der eigentliche Gewinn aus Investitionen in die Gesundheitswirtschaft angesehen werden sollten. In diesem Zusammenhang sind Vorwürfe gegenüber unangepassten Finanzierungen ohne Verbesserungsvorschläge nur ein Alibi, um den SSN zu entkräften, wobei die sozialen Ungleichheiten jedoch größer werden. 8 2.3 Das Sozialversicherungssystem Italiens3 Italien hat ein komplexes Sozialversicherungssystem (previdenza sociale), das den Großteil der Bevölkerung abdeckt. Die Sozialversicherung bietet Hilfe bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, und zwar in Form von Renten, Invaliditätszahlungen, HinterbliebenenRente und Familienbeihilfe. Sie beinhaltet nicht den staatlichen Gesundheitsdienst (Servizio Sanitario Nazionale SSN), der von der allgemeinen Besteuerung finanziert wird. Das System wird von einer Reihe von Staatsbehörden geführt, die alle zum Nationalen Institut für Sozialversicherung (lstituto Nazionale della Previdenza Sociale INPS) zusammengefasst werden. Sowohl alle ansässigen Angestellten, als auch alle selbstständigen Arbeiter bezahlen mit einigen wenigen Ausnahmen Sozialversicherungsbeiträge (contributi previdenziali). Für Angestellte (Iavoratore dipendente) übernimmt der Arbeitgeber alle nötigen Formalitäten, um sie bei der Sozialversicherung registrieren zu lassen. Die Arbeitnehmerbeiträge werden vom Arbeitgeber direkt an der Quelle, also vom Bruttogehalt, besteuert. Der Arbeitgeber übernimmt ca. zwei Drittel der Rentenbeiträge, während der dritte Teil vom Angestellten selbst bezahlt werden muss. Für alle anderen Abgaben im Rahmen der Sozialversicherung sind die Abgaben des Angestellten zu vernachlässigen. Der zu bezahlende Sozialversicherungsbeitrag eines Angestellten beträgt ca. 10% seines Bruttogehalts, während der Arbeitgeberanteil ca. 35% des Bruttogehalts des Angestellten ausmacht (was also einen Beitragsprozentsatz von 45% ergibt). Es gibt verschiedene Beitragssätze für Angestellte sowohl in Industrie, Handel und Landwirtschaft, als auch für Arbeiter (operai), Büroangestellte (impiegati) und Manager (dirigenti), die auch verschiedene Leistungen nach sich ziehen. Manager in der Industrie, die das Höchstgehalt verdienen, müssen besondere Beitragszahlungen leisten, wie zum Beispiel für Arbeitsunfähigkeit, Pension und Hinterbliebenenrente. Selbstständige Personen, die Beiträge in ihre eigene Kasse bezahlen, sind (collaboratori), wie z.B. Studenten, freiberufliche Arbeiter (indipendenti), wozu Geschäftsführer von kleinen Unternehmen, Ladenbesitzer, Händler, Farmpächter und Kleinaktionäre gehören, oder Angestellte in einem relativ neuen Industriezweig (z.B. virtuelle Unternehmensberatungen), die noch keine eigene Krankenkasse haben. 3 Vgl. Motus-Broschüre zu Pflegesystemen in Italien; Hrsg.: Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement e.V.. 9 Unter besonderen Umständen werden Beiträge, die nicht bezahlt wurden, vom Staat finanziert. Diese werden auch anerkannte Beitragszahlungen (contributi accreditati) genannt. Beitragszahlungen werden zum Beispiel automatisch für die Zeit der Arbeitslosigkeit angerechnet, wenn ein Angestellter regelmäßig seine Beiträge für die Sozialleistungen (indennita di disoccupazione) bezahlt hat. Dasselbe gilt auch für die Zeiten des Wehrdienstes, für den Mutterschutz und für krankheitsbedingte Abwesenheit (mehr als eine Woche und weniger als 12 Monate), soweit man beim INPS den notwendigen Antrag rechtzeitig gestellt hat. Der Antrag von theoretischen Beitragszahlungen während einer langen Krankheitsphase muss stets mit einem Begleitschreiben des Arbeitgebers eingereicht werden. Wer mit einer Entscheidung, die von einem Versicherungsangestellten gefällt wurde, nicht einverstanden ist, kann innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Berufung einlegen, die per Einschreiben (mit Zustellungsbescheid) verschickt werden muss. Italien hat Sozialversicherungsabkommen mit ca. 40 Ländern (unter anderem alle EU-Länder, USA und Kanada), wobei es auch sein kann, dass nicht-italienische Personen zunächst im Sozialversicherungssystem ihres Landes registriert bleiben. Die Abkommen gelten in der Regel bis zu zwei Jahre, können aber unter besonderen Umständen auch auf bis zu fünf Beiträge in anderen EU-Ländern um Jahre verlängert werden. Ebenso können EU-Bürger, die nach Italien ziehen, noch ein Jahr in ihrem Herkunftsland ihre Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, sofern sie offiziell von ihrem Arbeitgeber nach Italien versetzt wurden. Dieser Zeitraum kann unter unvorhergesehenen Umständen auch auf zwei Jahre erhöht werden. Für Selbstständige gilt diese Regelung auch. Spätestens nach zwei Jahren müssen EU-Bürger aber dann ein Teil des italienischen Sozialversicherungssystems werden. 2.4 Staatliche Gesundheitsausgaben4 Die Ausgaben im italienischen Gesundheitssektor lagen 2011 bei 9,2% des BIP und damit leicht unter dem Durchschnitt der OECD-Staaten von 9,3%. Die Quote der Ausgaben bleibt jedoch weiterhin deutlich hinter jener der USA (17,7%) und Deutschlands (11,3%). Bezüglich der Pro-Kopf-Ausgaben im Gesundheitswesen liegt Italien ebenfalls unterhalb dem OECD-Durchschnitt. 2011 lagen die Ausgaben bei 3012 US-Dollar pro Kopf gegenüber dem Mittelwert in Höhe von 3339 US-Dollar. 4 Vgl. OECD Health Data 2013 (http://www.oecd.org/els/health-systems/Briefing-Note-ITALIA-2013-in-Italian.pdf). 10 Laut OECD erfordert die sinkende Tendenz der Ausgaben im Gesundheitswesen eine Verbesserung der Produktivität, der Effizienz und der finanziellen Nachhaltigkeit im Gesundheitssystem. Italien hat Maßnahmen angestoßen, die zur Verbesserung der steuerlichen Integrität sowie der Drosselung der Kosten beitragen sollen: Der Gesundheitspakt (Patto per la Salute) 2010-2012 hat großen Nachdruck auf die Kontrolle der öffentlichen Ausgaben hin zu einer Reduzierung der Bettenanzahl, der Neuaufnahmen sowie der Aufenthaltsdauer gelegt. In den vergangenen Jahren ist es Italien gelungen, die Arzneimittelausgaben dank gestiegener Wettbewerbsfähigkeit und einer Reduzierung der Preise zu drosseln. Nichtsdestotrotz ist die Anzahl der Generika eine der niedrigsten unter den OECD-Ländern mit weniger als einem Sechstel des Gesamtvolumens der verkauften Pharmaka. Im Vergleich zu Deutschland, wo die Generika ca. drei Viertel des Marktes ausmachen, ist diese Zahl in der Tat extrem niedrig.5 Vgl. OECD-Bericht “Cala la spesa sanitaria in Italia” (http://www.oecd.org/italy/Health-at-a-Glance-2013-Press-Release-Italy_inItalian.pdf) 5 11 Abb. 3: Anzahl der Generika im Pharmaziemarkt Italiens 2011; Quelle: OECD Insgesamt sind die Ausgaben in Italien im Vergleich zu den Jahren 2000-2009 leicht um 2,2% gestiegen. Der öffentliche Sektor ist die Hauptquelle der Finanzierung des Gesundheitswesens, in Italien stammen 77,8% der Gelder aus öffentlicher Hand. Was die Ressourcen des Sektors betreffen, so kamen im Jahr 2011 4,1 Ärzte auf 1000 Einwohner; der OECD-Durchschnitt lag bei 3,2. Dennoch lag die Anzahl an Krankenschwestern und –pflegern deutlich unter dem OECD-Durchschnitt, der sich auf 6,3 Personen in Italien gegenüber 8,7 in anderen OECD-Ländern pro 1000 Einwohnern belief. Daraus lässt sich ein Überschuss an Ärzten, jedoch ein eindeutiger Mangel an Pflegepersonal ableiten, dem eine unzureichende Verteilung der Ressourcen im Gesundheitswesen zugrunde liegt. Die Gesamtzahl an Krankenhausbetten liegt in Italien bei 3,4 pro 1000 Einwohner im Jahr 2011 (der OECD-Durchschnitt liegt bei 4,8). Wie in den meisten Ländern ist bei dieser Zahl ein Absenken zu verzeichnen. Diese Abnahme geht mit einer verkürzten Dauer der durchschnittlichen Krankenhausaufenthalte sowie einer steigenden Anzahl an chirurgischen Eingriffen pro Tag einher. In den vergangenen zehn Jahren ist die Verfügbarkeit diagnostischer Technologien in den meisten OECD-Staaten rapide gewachsen, so z.B. werden immer häufiger Computer- und Magnetresonanztomographie zur Diagnose von Krankheiten verwendet. In Italien hat vor allem die Magnetresonanztomographie mit der Zeit zugenommen und 2011 eine Anzahl von 23,7 Apparaten pro einer Million Einwohner erreicht; damit liegt Italien über dem OECT-Durchschnitt. Ebenso ist die Anzahl der Computertomographen gestiegen und liegt bei 32,1 pro einer Million Einwohner. 12 Die meisten OECD-Staaten verzeichneten in den letzten Jahrzehnten einen signifikanten Anstieg der Lebenserwartung. Dies ist auf die verbesserten Lebensbedingungen, die Eingriffe der Regierungen in das Gesundheitswesen sowie die Fortschritte in Medizintechnik und Pflege zurückzuführen. 2011 lag die Lebenserwartung eines Italieners bei der Geburt bei 82,7 Jahren (Mittelwert aus Frauen und Männern) und damit rund 2 Jahre über dem OECD-Durchschnitt, nur übertroffen von der Lebenserwartung in der Schweiz. Gleichzeitig ist der Anteil an Übergewichtigen drastisch angestiegen, wobei zwischen den einzelnen OECD-Ländern erhebliche Unterschiede bestehen. In Italien liegt die Quote bei den Erwachsenen (basierend auf Größen- und Gewichtsangaben, keine genauen Messungen) bei 10% 2011 gegenüber 7,0% 1994. Dieser Prozentsatz liegt stets deutlich unter jenem der USA (28,5% im Jahr 2011). Der Anstieg von Übergewichtigen lässt einen Anstieg von chronischen Krankheiten wie Diabetes, HerzKreislauferkrankungen sowie höhere Kosten bei der Gesundheitspflege für die Zukunft vermuten. 2.5 Das italienische Krankenhaussystem aus Sicht der AIOP6 Das italienische Krankenhaussystem sieht sich heute einer neuen Herausforderung gegenübergestellt. Es muss sich ein neues Ziel setzen und den Patienten und dessen Bedürfnisse wieder ins Zentrum seiner Interessen rücken, soweit eine aktuelle Studie des Italienischen Verbandes der privaten Krankenhausstrukturen AIOP . Selbst wenn auf der einen Seite die Zahlen von 14 Millionen Patienten sprechen, die jedes Jahr die Krankenhausleistungen von 650.000 Fachkräften in Anspruch nehmen, so ist es doch auf der andren Seite völlig klar, dass das Effizienzniveau steigen und die Kosten gesenkt werden müssen. Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise haben dazu geführt, dass das Krankenhaussystem von einem Moment des Wachstums in eine Phase der Starre und energischen Sparpolitik übergegangen ist. In diesem Zusammenhang müssen also die Prioritäten neu gesetzt werden. So dürfen die Grenzen des öffentlichen Krankenhaussystems nicht aus den Augen verloren werden (eines Systems, das aufgrund organisatorischer Starre extrem behäbig agiert), gleichfalls die der privaten Dienstleister (die angehalten sind, die Ausgaben zu reduzieren) und zu guter Letzt die Grenzen der Patienten, die immer höheren Kosten tragen müssen. Die Krise hat auch zum drastischem Verzicht auf Gesundheitsleistungen von Seiten der Patienten beigetragen: 5,5 Millionen Familien haben auf Zahnbehandlungen verzichtet, 4,7 Millionen auf Spezialbehandlungen und 2,9 Millionen auf Laboranalysen. 6 Jahresreport der AIOP (Associazione Italiana Ospedalità Privata) 2013. 13 3. Italien im demographischen Wandel Die Altersstruktur in Italien nimmt zunehmend ähnliche Züge wie in Deutschland an. In Europa teilen sich die beiden den Rang der Länder mit der am stärksten überalterten Gesellschaft: Das Verhältnis der über 64jährigen zu den unter 15jährigen beträgt in Deutschland 150% und in Italien 144%. In Vergleich dazu erreicht der Altersindex in Frankreich und Großbritannien 90%. Das Bevölkerungswachstum ist in Italien lediglich durch die Immigration bedingt. Ca. ein Fünftel der Einwohner Italiens ist über 64 Jahre alt, das entspricht 12,2 Mio. Menschen. Eurostat sieht hier eine steigende Tendenz, so liegt die Prognose für das Jahr 2030 bei 26,2% (16,2 Mio.)und für 2060 bei 32,7% (ca. 20 Mio.). Die Zahlen ähneln sehr den Berechnungen für Deutschland. Im Gegensatz zu den beiden Ländern rechnet man für Frankreich und Großbritannien mit 23,2% und 20,55% (2030), 25,94% und 24,74% (2060). Die Lebenserwartung liegt in Italien im Durchschnitt bei 79,1 Jahren für Männern bzw. bei 84,3 für Frauen. Regional betrachtet entwickelt sich die italienische Bevölkerung sehr unterschiedlich. Allgemein kann man behaupten, dass die Bevölkerung in Zentral- und Norditalien älter ist, als die Mitbürger in südlicheren Regionen. Langfristig zeichnet sich jedoch eine Tendenz zum Angleichen des Altersniveaus im gesamten Land ab. Wesentliche Unterschiede bringen andersartige Altersvorsorgestrukturen und starke Familienbindung mit sich. So spielt beispielsweise betreutes Wohnen in Altersheimen oder Seniorenresidenzen in Italien nicht die gleiche Rolle wie in Deutschland (über 74% Haushalte verfügen über Wohneigentum). Die Pflege erfolgt weitgehend im familiären Bereich mit finanzieller Unterstützung vom Staat. Die Zahlen dazu: 18,5% der über 64jährigen gelten als pflegebedürftig. Die Analogien in der demografischen Entwicklung zwischen Italien und Deutschland lassen schlussfolgern, dass auch die Nachfrage zeitversetzt die gleichen Entwicklungen nehmen wird. Demnach werden folgende Bereiche in Italien zunehmend an Bedeutung gewinnen und in den kommenden Jahren ausgebaut: Altersgerechtes Wohnen, Mobilität im Alter, Gesundheit und Ernährung im Alter. Bereits jetzt erfährt der Markt für Nahrungsergänzungsmittel und angereicherte Nahrung speziell für ältere Manschen eine Expansion. Auch hier, wie sonst in Fragen der Ernährung, nimmt die Qualität die zentrale Position ein. Zu unterstreichen ist auch die Bereitschaft für hohe Qualität entsprechende Preise zu zahlen. 14 4. Branchenschwerpunkte im Aufschwung 4.1 Gesundheits-IT als chancenträchtiger Zukunftsmarkt in Italien Während der letzten Jahre entstand im Gesundheitssektor Italiens eine Tendenz in Richtung einer ansteigenden Nutzung von ICT bei Operationen. Diese Art von Unterstützung fand vor allem Anwendung bei der medizinischen Forschung, in der klinischen Praxis, zur Versorgung von Bürgern-Patienten und vor allem zur Entlastung bei diversen Verwaltungsangelegenheiten. Dieser Trend wird jedoch noch nicht von allen hochrangigen Unternehmensvertretern der Gesundheitsbranche geteilt. Das Interesse, die ICT-Strategien an- bzw. die Rolle des verantwortlichen Chief Information Officers (CIO) einzuführen hinkt in Italien dem europäischen Durchschnitt hinterher.7 Das Niveau der Automatisierung im Gesundheitsbereich ist weit entfernt sowohl von dem der Finanz- und Industriewelt als auch von den europäischen Werten, obwohl klar ist welchen Vorteil ein gut ausgeprägtes EDV System für administrative Tätigkeiten und Klinikalltag haben kann. Automatisierungsprozesse und IT finden im Gesundheitssektor in verschiedenen Bereichen Anwendung: a. diagnostische Anwendungen ▪ PACS (Picture Archiving and Communication System) ▪ RIS (Radiology Information System) ▪ LIS (Laboratory Information System) b. klinische Anwendung bei: ▪ ADT (Krankenhausentlassung und -verlegung) ▪ Erster Hilfe ▪ Krankenblättern ▪ Chirurgischen Blockaden ▪ Abteilungsleitungen und Krankenpflegescheinen ▪ Physiotherapie c. administrative Anwendung bei: ▪ Personalverwaltung ▪ Lageraufträgen ▪ Ökonomisch administrativen Tätigkeiten d. Serviceleistungen für Bürger ▪ Reservierungszentrale- CUP 7 Vgl. www.osservatori.net/ict_in_sanita/rapporti/rapporto/journal_content/56_INSTANCE_0HsI/10402/1034225. 15 Um eine Bestandsaufnahme der Situation bezüglich der Diffusion von Technologie in den italienischen regionalen Gesundheitseinrichtungen und Investitionen in verschiedenen geographischen Regionen durchführen zu können sowie um Best-Practice-Beispiele und Verbesserungspotenziale zu identifizieren, führte das Forschungsinstitut Osservatorio “ICT in Sanità” („ICT im Gesundheitswesen“) der School of Management der Polytechnischen Klinik in Mailand eine neue Studie über die Rolle der ICT im Gesundheitswesen durch8. Die Forschungen konzentrierten sich auf die folgenden spezifischen Aspekte: ▪ Den elektronischen Krankenschein ▪ Systeme zur Unterstützung der Clinical Governance ▪ Digitalen Service für die Bürger ▪ Elektronischen Gesundheitsbericht ▪ Die automatische Verwaltung des Medikamentenzyklus ▪ ICT-Lösungen um den reibungslosen Ablauf der Pflege und Medizinzufuhr zu unterstützen ▪ Interoperabilität von Informationssystemen ▪ ICT-Systeme zur Unterstützung der Leistungserbringungsprozesse bei den Warteprozessen in Einrichtungen des Gesundheitswesens ▪ Cloud Computing ▪ Mobile Health Ziel war es, die Vorteile, die im Bereich Gesundheitsversorgung erreicht werden können, und die Auswirkungen von ICT auf die Verringerung der Kosten für den Nationalen Gesundheitsservice abzuschätzen. Laut der Studie befinden sich die fortschrittlichsten Regionen im Norden des Landes (Lombardei, Piemont, Venetien, Emilia Romagna), die bei den ICT-Investitionen auf dem Niveau der europäischen Standards liegen und die zugleich die Optimierung eines hohen angenommenen Qualitätsmaßes zu gleichzeitig niedrigen Kosten für die Bürger versprechen. In diesem Zusammenhang werden die Ressourcen in den kommenden Jahren vor allem für ▪ die elektronische Patientenakte, ▪ die Verwaltung und Systemintegration von elektronischen Patientenakten sowie für ▪ die EDV-gestützte Verwaltung von Medikamenten und die Verbesserung von Patientenverhältnissen verwendet.9 Ein Anstieg an Investitionen in diesem Sektor hat eine höhere Automatisierung von ManagementProzessen und eine bessere Serviceversorgung zur Folge. Dadurch wird die Effizienz des Gesundheitssystems als Ganzes deutlich gesteigert. 8 Vgl. www.osservatori.net/ict_in_sanita/rapporti/rapporto/journal_content/56_INSTANCE_0HsI/10402/1034225. 9 Vgl. tech4green.it/2011/05/l%E2%80%99utilizzo-della-tecnologia-it-nella-sanita-italianala-nuova-ricerca-del-politecnico-di-milano/ 16 In Italien betragen die durch Unproduktivität verursachten Kosten für das gesamte nationale Gesundheitssystem (öffentlich wie privat) jährlich mehr als 850 Millionen Euro. Dieser Wert liegt sogar über den IT-Ausgaben des gesamten Gesundheitswesens und damit bei 0,84% der Gesundheitsausgaben des ganzen Landes. Somit handelt es sich bei dieser Unproduktivität der Verwaltung eindeutig um eine Verschwendung der Gesundheitsausgaben. Eine denkbare Lösung wäre die Erhöhung der IT-Investitionen im italienischen Gesundheitswesen.10 4.2 Produktion, Innovation und Forschung im Sektor Medizintechnik in Italien11 Laut dem Jahresbericht 2013 des Italienischen Branchenverbandes Assobiomedica12 ist die Branche der medizinischen Geräte mit ihrer Produktvielfalt und Forschungsaffinität nach wie vor ein hoch produktiver und innovativer Sektor mit einer reichen Industrie- und exzellenten Forschungslandschaft. Die Unternehmen in Italien Eine Erhebung von 2011 hat ergeben, dass 3037 Unternehmen (Kapitalgesellschaften) im Sektor Medizintechnik tätig sind. Fast 70% davon konzentrieren sich auf fünf Regionen Italiens: die Lombardei, Emilia-Romagna, das Latium, Venetien und die Toskana. In diesen Regionen konzentrieren sich 85% des nationalen Branchenumsatzes. 59% der Unternehmen sind im Handel tätig, 37% in der Produktion und die restlichen 4% sind Dienstleister. Auf den Umsatz gerechnet ändern sich diese Proportionen nicht wesentlich. 17% der Unternehmen sind von multinationaler Struktur und ihr Umsatz macht 70% des Gesamtumsatzes der Branche aus. Entsprechend dazu lässt sich feststellen, das 10% der Unternehmen von ausländischem Kapital kontrolliert wird, aber bezüglich des Umsatzes erwirtschaften diese mit 49% knapp die Hälfte des gesamten Branchenumsatzes. Vgl. www.saluspublica.it/wordpress/wp-content/uploads/2008/11/camussoni_p_21-33.pdf. Vgl. Assobiomedica: PRODUZIONE, RICERCA E INNOVAZIONE NEL SETTORE DEI DISPOSITIVI MEDICI IN ITALIA, Report 2013 (http://www.assobiomedica.it/static/upload/pri/pri-2013.pdf). 12 Assobiomedica ist der nationale Verband, der die Unternehmen vertritt, die die öffentlichen wie privaten italienischen Gesundheitseinrichtungen mit Medizinischen Produkten / Geräten versorgen. Es handelt sich dabei um eine breite Produktpalette von chemischen Reagenzien für Blutanalyse über Kardiologie, Prothesen und Implantaten bis zu medizintechnischen Geräten, Operationsinstrumenten und Ausstattungen für OP-Säle bzw. Intensivstationen (www.assobiomedica.it). 10 11 17 Tabelle 2 – Anzahl der Unternehmen aus der Branche Medizintechnik in Italien (2011) Anzahl Unternehmen Fachrichtung Technische Krankenhaus- und Laborausstattung und Geräte 1377 Medizinprodukte, Implantate Medizinische Geräte und Vorrichtungen für Chirurgie, Monitoring, Reha, etc. Borderline 195 757 92 Elektromedizinische Diagnostik 172 In-vitro Diagnostik 261 Dienstleistungen und Software 151 Weitere 32 Aktivität Vertrieb 1792 Produktion 1118 Dienstleistung 127 Struktur Multinational National 519 2518 Eigentumsverhältnis Ausländisch Italienisch 299 2738 Gesamt Branchenunernehmen im Jahr 2011 3037 Quelle: Assobiomedica, Rapport 2013, S.19f. 18 Umsatz der produzierenden Unternehmen Die Zählung aus dem Jahr 2011 hat 1118 produzierende Unternehmen ergeben, die zusammen fast 7 Milliarden Euro Umsatz erzielten. 21% der Hersteller ist von multinationalem Format und ihr Umsatzanteil liegt bei 69%. Nur 8% der Unternehmen hat ausländisches Kapital, dieser Anteil erwirtschaftet jedoch 28% des Umsatzes. Im Gegensatz zur generell rückläufigen Tendenz der nationalen Zulieferindustrie zugunsten ausländischer Zulieferer ist die Lohnfertigung für Dritte im Bereich medizinischer Geräte in Italien nach wie vor ein wichtiger Faktor. Was die Produktion betrifft, so sind 83% Hersteller, die restlichen 17% sind Lohnunternehmen. Letztere haben eine große Wirtschaftskraft: 194 Unternehmen, die überwiegend im Auftrag Dritter produzieren, erzielen einen Umsatz von 890 Millionen Euro. Überwiegend werden Komponenten und Halbzeuge. Abb.4: Regionale Verteilung der Unternehmen nach Anzahl und Umsatz in Prozent; Quelle: Assobiomedica, Rapporto 2013, S. 21. Start-ups Die 214 gezählten Start-up Unternehmen haben einen großen Anteil an der Innovation in der Branche, weshalb sie einen wichtigen Part spielen gerade auch in der Zusammenarbeit mit den etablierten Branchenunternehmen. Auch hier lässt sich eine starke regionale Konzentration feststellen: beinahe 60% der Start-ups sind in den vier Regionen Emilia-Romagna, Lombardei, Toskana und Piemont angesiedelt. 19 Bei zwei Drittel (67%) der Unternehmen handelt es sich um Spin-offs aus dem staatlichen Forschungsbereich, der Rest sind bei Outsourcing-Prozessen der etablierten Unternehmen entstanden. Das Durchschnittsalter dieser Unternehmen liegt bei 5 Jahren. Die jüngsten Start-up Unternehmen konzentrieren sich auf die Teilbereiche der medizintechnischen Geräte und Dienstleistungen sowie Software. Die älteren Vertreter hingegen sind eher in der In-VitroDiagnostik angesiedelt. Binnenmarkt und Außenhandel Die italienische Außenhandelsbilanz im Sektor Medizintechnik hat sich 2012 im Vergleich zum Vorjahr mit einem Plus von 9,6% der Exporte und einem Rückgang der Importe von 4,6% wieder etwas erholt, bleibt aber nach wie vor leicht negativ. Italien liegt bei den Patentanmeldungen weltweit auf Rang 13, bei den Exporten an 12. Stelle und beim Import auf dem 9. Rang. Der italienische Binnenmarkt ist in den letzten beiden Jahren von einer sinkenden Nachfrage des gesamten Marktes um 9% und des öffentlichen Sektors sogar um 11% geprägt. Entsprechend liegt die Zahl der zwischen 2010 und 2012 bis zur Erstellung der Studie Konkurs gegangenen Unternehmen bei 216. Die Regionen mit den meisten Firmenpleiten waren neben der EmiliaRomagna v.a. der meridionale Süden des Landes. Die innovativen Nischenhersteller hingegen waren von den Firmenpleiten weniger betroffen, zumal sie aufgrund der national sehr beschränkten Märkte von Anfang an verstärkte Internationalisierungstendenzen zeigten. Das allgemeine Preisniveau für Medizintechnikprodukte ist seit 2007 um 20% abgestürzt. Zwischen 2010 und 2011 wird ein Rückgang der durchschnittlichen Investitionen in F&E von Seiten der Hersteller ist von 6,7 % auf 5,2% zurückgegangen. Nichts desto trotz konnte der Branchenverband Assobiomedica in den vergangenen Jahren mit der steigenden Quote an Markteinführungen neuer innovativer Geräte auf dem italienischen Markt eine positive Tendenz ausmachen. 4.3 Bedarf an medizintechnologischer Innovation Auch die Region Südtirol muss sich den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft stellen. Es gilt daher, ein funktionierendes, verlässliches und vor allem patientenorientiertes Betreuungsund Pflegeangebot als wichtige Stütze für die gesamte Gesellschaft zu etablieren. In Südtirol gibt es zur Zeit ca. 12.500 pflegebedürftige Senioren. Ein Drittel davon wird in Heimen betreut, zwei Drittel zu Hause. Das Südtiroler Gesundheitswesen konnte in der Vergangenheit im Bereich der Grundversorgung und des spezialisierten Leistungsangebots insgesamt den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen. Angesichts des künftig zu erwartenden Wandels und des Wettbewerbsdrucks wird derzeit die Entwicklung des Gesundheitswesens jedoch stark voran getrieben. 20 2005 wurde durch die Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen in Südtirol eine Neuorientierung und Modernisierung des Südtiroler Gesundheitswesen diskutiert und mit der Umsetzung ab 2007 begonnen. Die geplante Reorganisierung des Gesundheitswesens beruht auf der Verbindung von Qualität und Effizienz. Vor allem der rasche Fortschritt der Technik und die demografische Entwicklung der Bevölkerung erfordern eine Neugestaltung des Leistungsangebots um hinsichtlich der Effektivität der Behandlung bestmögliche Leistung anbieten zu können. Die zunehmend chronisch- degenerativen Erkrankungen führen zu einem starken Anstieg der Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen und zu einem gesteigerten Ressourcenaufwand im gesamten Sanitätsbereich. Durch neue Lösungen und medizintechnologische Neuerungen ergeben sich attraktive neue Geschäftschancen im Bereich der Gesundheitswirtschaft und Pflege. Nachgefragt wird Technologie auf hohem Niveau. Auch die staatlichen Krankenhäuser müssen ihre Leistungsfähigkeit durch moderne Geräteausstattung belegen um für Patienten attraktiv zu bleiben. Hiervon können deutsche Unternehmen der Medizintechnik und Gesundheits-IT für den Verwaltungsbereich mit ihren qualitativ hochwertigen, fortschrittlichen Produkten profitieren. In Südtirol sind in den kommenden Jahren mit Investitionen im Gesundheitswesen in dreistelliger Millionenhöhe zu rechnen (konkret wird von 650 Millionen Euro gesprochen). Ein Großteil der Mittel fließt in den Bau des, bis voraussichtlich Ende 2016 fertiggestellten, Klinikums.13 4.4 Pharmazeutischer Vertrieb in Italien14 Die Vertriebsgesellschaften, die bei einem Fachverband eingeschrieben sind, belaufen sich in Italien auf 110 (Daten letztmalig aktualisiert im November 2007). Wenn man auch die davon abhängenden 131 Filialen eines Hauptsitzes in Betracht zieht, liegt die Gesamtzahl bei 241 Vertriebseinrichtungen, durchschnittlich eine pro 70 Apotheken. Wie die Zahlen in der Tabelle und der Graphik andeuten, stellt der intermediäre pharmazeutische Vertrieb mit 12.300 Angestellten (von Lagerarbeitern bis zu ungelerntem Personal für Transport und Dienstleistungen) eine wichtige Beschäftigungsquelle dar. Auch aus diesem grund ist der Vertrieb ein unentbehrlicher Teil des Gesundheitssystem und der Lieferkette der Medikamente. Um einen umfassenden Überblick über den Arzneimittelvertrieb in Italien zu erhalten, sollte einige Parameter berücksichtigt werden. Aufgrund bestimmter Entscheidungen in der Gesundheitspolitik der vergangenen Jahre und aufgrund der Auswirkungen des wirtschaftlichen Drucks auf den Vertriebssektor ist es auch in Italien zu Konzentrierungsprozessen unter den Vertriebsgesellschaften gekommen analog zu den meisten europäischen Ländern. Den 110 Unternehmen stehen derzeit ca. 80 entscheidungsbefugte, wirkliche Zentren gegenüber, unter ihnen zwei große europäische Gruppen. Die Konzentrierung stellt in Italien ein Phänomen dar, das die Aufsplitterung des italienischen Arzneimittelvertriebsmarktes überwindet. 13 14 Vgl. www.sabes.it/de/news.asp?aktuelles_action=4&aktuelles_article_id=417571. Vgl. http://www.adfsalute.it/stampa.php?tabella=pagine&id=27 . 21 Bestätigt wird dies durch die Tatsache, dass der Marktwert der drei wichtigsten Aggregate bereits die Hälfte des Umsatzes in diesem Sketor überschreitet. In den europäischen Staaten kontrollieren die führenden Unternehmen Spitzenwerte von 70 bis 80% des Marktes. Tabelle 3 – Analyse des Vertriebs in Italien Vertriebsgesellschaften Filialen Gesamtvertriebseinheiten ADF (Associazione Distributori Farmaceutici) 78 123 201 Gesamt 110 131 241 Angestellte gesamt (ungelehrte Kräfte eingeschlossen) 12.300 Apotheken gesamt 17.352 Durchschnittsanzahl Apotheken pro Vertriebseinheit ca. 70 Quelle: Verband des Pharmazievertriebs, 2013 22 5. Rechtlicher Grundlagen – Kleiner Leitfaden zum italienischen Vertragsrecht15 5.1 Besonderheiten im italienischen Vertragsrecht Zwischen Deutschland und Italien besteht das römische Übereinkommen von 1980 (EuVÜ), das die Frage des auf internationale Verträge anzuwendenden Rechts regelt. Das Übereinkommen bestimmt, dass die Vertragspartner das auf den Vertrag anzuwendende Recht frei wählen können. Der Vertrag und alle im Vertrag nicht geregelten Tatbestände werden nach dem Recht ausgelegt und entschieden, das die Vertragspartner gewählt haben. Dabei kann es sich sowohl um das Recht eines Vertragspartners als auch um ein anderes Recht handeln. Entscheidend ist, dass diese Wahl in einer Klausel des Vertrages festgeschrieben wird. Die Wahl des Rechts kann aber nicht dazu führen, dass wichtige als „ordre public“ anzusehende Vorschriften des Rechts des Vertragspartners umgegangen werden. In solchen Fällen tritt das gewählte Recht regelmäßig in den Hintergrund. Wenn keine Wahl getroffen wurde, muss das Recht des Staates angewendet werden, in dem die Vertragspartei, welche die Hauptleistung erfüllen muss, ihren Hauptsitz hat. Da das anzuwendende Recht von den Vertragspartnern frei gewählt werden kann, ist es sehr wichtig, dass man die Regelung eines bestimmten Vertrages in dem Recht des ausländischen Vertragspartners kennt. In der Tat kann die Regelung des Vertrages im ausländischen Recht vorteilhafter als die Regelung desselben Vertrages im eigenen Recht sein. Auch wenn deutsches Recht gewählt wurde, ist es zudem wichtig, dass internationale Verträge von einem Juristen des Staates, in dem der Vertrag auch gilt, überprüft werden, damit festgestellt werden kann, ob der Vertrag mit dem „ordre public“ jenes Staates übereinstimmt. Zustandekommen eines Vertrages nach italienischem Recht Wenn das italienische Recht zur Anwendung kommt, muss man einige Besonderheiten in Betracht ziehen. Nach italienischem Recht kommt der Vertrag zustande, wenn der Antragssteller Kenntnis der Annahme des anderen Vertragspartners hat. Die Annahme muss dem Antragssteller in der Frist, die er gesetzt hat, oder in der verkehrsüblichen Zeit zukommen. Der Antragssteller kann auch eine verspätete Annahme akzeptieren, muss aber dem Empfänger darüber Bescheid geben. Eine Annahme, die vom Antrag abweicht, ist als ein neuer Antrag anzusehen. Nach italienischem Recht ist der Widerruf des Antrags zulässig, solange der Antragssteller die Annahme des Empfängers nicht bekommen hat. Man kann aber auch einen unwiderruflichen Antrag stellen. Auch nach italienischem Recht kann die Annahme durch konkludentes Verhalten erfolgen. 15 Die Informationen dieses Kapitels stammen von der deutsch-italienischen Rechtsanwältin Dr. Vittorina TeofilattoWilhelm mit Kanzlei in Rom. www.studiolegaleteofilatto.com 23 5.2 Typische Rechtsproblematiken beim Verkauf Der Kaufvertrag ist nach italienischem Recht der Vertrag, durch den eine Person das Eigentum einer Sache gegen Bezahlung eines bestimmten Entgeltes erwirbt. Gegenstand des Erwerbes kann eine bewegliche (auch Elektrizität) oder unbewegliche Sache sein. Im italienischen Recht kann der Kaufvertrag auch zukünftig herzustellende Sachen zum Gegenstand haben. Ein Kaufvertrag liegt zweifellos vor, wenn die Herstellung von Waren in Auftrag gegeben wird, die im Katalog des Verkäufers enthalten sind. Auch wird ein Kaufvertrag anzunehmen sein, wenn der Auftraggeber/Käufer die technischen Angaben der herzustellenden Sachen abgibt. Kein Kaufvertrag liegt hingegen vor, wenn der Vertrag eher eine Leistung (d.h. die Verpflichtung, etwas zu tun) als die Lieferung einer Ware (d.h. die Verpflichtung, eine Sache zu liefern) zum Gegenstand hat. Eigentums- und Risikoübergabe Bei Fertigwaren wird nach italienischem Recht die Frage des Eigentums- und Risikoübergangs unterschiedlich geregelt. Wenn der Kaufvertrag den Erwerb einer bestimmten Sache zum Gegenstand hat, dann erfolgt der Eigentums- und Risikoübergang bereits mit der Annahme des Kaufantrags, d.h. wenn der Vertrag abgeschlossen worden ist. Selbstverständlich hat der Verkäufer die Pflicht, die Sache gut aufzubewahren, bevor sie geliefert wird. Der Käufer trägt aber das Risiko des Verlustes der Sache durch höhere Gewalt. Wenn ein Kaufvertrag über unbestimmte Sachen (z.B. Standardschrauben) abgeschlossen wird, dann wird das Eigentum aufgrund deren Bestimmung übertragen. Wenn die Sachen von einem Ort zum anderen geliefert werden müssen, dann erfolgt die Bestimmung durch die Abgabe an den Frachtführer. Bei zukünftig herzustellenden Sachen werden das Eigentum und die damit verbundenen Risiken über eine zukünftig herzustellende Sache übertragen, wenn die Sache entsteht. Wenn die Sache nicht entsteht, dann ist der Verkauf nichtig. Wenn dies aber durch ein schuldhaftes Verhalten des Verkäufers begründet ist, hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz. 24 Gewährleistung und Haftung Ein anderer wichtiger Aspekt, der beim Abschluss von internationalen Verträgen berücksichtigt werden muss, ist die Haftung des Verkäufers. Dabei kann es sich um eine vertragliche Haftung handeln, die innerhalb der Vertragsverhältnisse gilt, oder aber auch um eine deliktische, wenn die Waren bei Dritten Schäden verursachen (Produkthaftung). Auch nach italienischem Recht ist der Verkäufer zur Gewährleistung verpflichtet. Die Regelung der Gewährleistung bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern ist von derjenigen beim Verkauf von Verbrauchsgütern zu unterschieden. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern ist der Verkäufer gehalten, fehlerfreie Produkte zu liefern. Ein Produktfehler liegt vor, wenn das Produkt für seinen gewöhnlichen oder bestimmten Gebrauch untauglich ist oder wenn das Produkt nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzt. Der Verkäufer ist zur Gewährleistung jedoch nur verpflichtet, wenn dem Käufer der Fehler/Mangel beim Vertragsabschluss nicht bekannt war. Die Pflicht endet mit Ablauf eines Jahres seit der Lieferung der Waren. Der Käufer ist gehalten, dem Verkäufer den Fehler innerhalb einer achttägigen Frist anzuzeigen, bei sonstigem Verfall seines Gewährleistungsrechts seitens des Käufers. Bei Anerkennung der Mängel durch den Verkäufer, welche auch schon bei der Durchführung der Arbeiten seitens des Verkäufers vorliegen kann, muss der Käufer zur Wahrung seiner Gewährleistungsansprüche nicht mehr nachweisen, innerhalb der Verfallfrist die Fehler angezeigt zu haben. Der Käufer hat bei Untauglichkeit des Produktes Anspruch auf Preisminderung oder Vertragsauflösung und Schadensersatz. Bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft hat er Anspruch auf Vertragsauflösung und Schadensersatz. Die Regelung der Gewährleistung in den Verträgen zwischen Unternehmern ist nicht zwingend. Daher können die Vertragspartner sie auch einschränken oder sogar ausschließen. Bei Vertragsketten hat die Rechtsprechung festgestellt, dass der Verkäufer einen Regressanspruch gegenüber dem Lieferanten hat, soweit der Schadensersatz, den der Verkäufer dem Käufer bezahlen musste, als der Schaden betrachtet werden kann, den der Verkäufer für die Verletzung der vertraglichen Pflichten seitens des Lieferanten erlitten hat (Cass. 06.12.95 Nr. 12577). Daher muss der Verkäufer lediglich nachweisen, dass der Fehler im Haftungsbereich des Lieferanten bzw. des Herstellers liegt. Bei Produkthaftung haftet der Hersteller des Endproduktes, aber er hat Regressansprüche. Wenn der Lieferant im Prozess geladen wird, dann wird der Richter feststellen müssen, inwieweit der Lieferant zu haften hat. Wenn der Fehler teilweise oder ganz im Haftungsbereich des Lieferanten liegt, dann wird er für die durch den Produktfehler entstandenen Schäden teilweise oder ganz haften müssen. 25 5.3 Besonderheiten bei der Organisation des Verkaufs Die Organisation des Verkaufs bestimmter Produkte in Italien kann auch durch den Abschluss eines Maklervertrages oder eines Vertriebsvertrages gefördert werden. Maklervertrag Die Richtlinie 86/653 hat zu einer Rechtsharmonisierung in den Mitgliedstaaten der EU geführt. Jedoch bestehen noch einige Besonderheiten im italienischen Recht, auf die nachfolgend eingegangen wird. Die Regelung des Maklervertrages ist im italienischen Recht in den Artt. 1742-1753 C.c. enthalten. Dazu kommen auch gewerkschaftliche Vereinbarungen, auf die die Vertragspartner im Vertrag oder in ihren Verhältnissen Bezug nehmen können und Gesetze, u.a. das Gesetz n.12/73, das die Vorsorge der Makler betrifft und welches das „Enasarco“ eingeführt hat. Am Enasarco müssen von den Auftraggebern die italienischen oder ausländischen Makler eingeschrieben werden, die in Italien für italienische oder ausländische Auftraggeber arbeiten. In letzterem Fall besteht die Pflicht des Auftraggebers, den Makler einzuschreiben, wenn der ausländische Auftraggeber einen Sitz in Italien hat. Ausländische Auftraggeber, die keinen Sitz in Italien haben, sind nicht verpflichtet, können dies aber tun. Die Auftraggeber sind dann gehalten, die Sozialbeiträge zu zahlen, einschließlich der Beiträge, die der Makler zahlen muss. Zu Beweiszwecken verlangt der Maklervertrag die Schriftform. Der Makler hat die Pflicht, den Verkauf der Produkte des Auftraggebers zu unterstützen, aber er hat nicht das Recht, die Verträge im Namen und im Auftrag des Auftraggebers abzuschließen, es sei denn, er ist vom Auftraggeber mit Vertretungsbefugnissen ausgestattet worden. Ferner hat der Makler nicht das Recht, offene Forderungen des Auftraggebers einzutreiben, es sei denn, dieser beauftragt ihn dazu. Der Makler hat die Pflicht, nicht für Wettbewerber des Auftraggebers zu arbeiten. Der Auftraggeber hat demgegenüber die Pflicht, ihm einen exklusiven territorialen Bereich zu gewähren. Der Makler kann auch im Falle der Insolvenz eines Klienten haften, wenn dies im Vertrag durch die „star del credere“ Klausel geregelt ist. Dafür muss er allerdings eine gesonderte Vergütung bekommen. Die Insolvenz besteht bereits beim Verzug. Die Zahlung des Maklers erfolgt durch die Provision über die Beträge, die der Auftraggeber aufgrund der durch den Makler abgeschlossenen Verträgen erhalten hat. Nach Art. 1748 C.c. hat der Makler Anspruch auf Zahlung der Provision in dem Moment, in dem der Auftraggeber seine Leistung gegenüber dem Vertragspartner erfüllen muss (z.B. Versand der Waren). Auf jeden Fall steht dem Makler die Zahlung der Provision zu, wenn der Vertragspartner seine Leistung erfüllt hat oder hätte erfüllen müssen. Der Makler hat kein Recht auf Kostenerstattung. 26 Hinsichtlich der Abfindung am Ende des Vertragsverhältnisses sieht das italienische Recht vor, dass der Makler Anspruch auf eine Abfindung hat, wenn folgende Bedingungen vorliegen: a) Der Makler hat neue Klienten geworben oder die Geschäfte mit der vorhandenen Klientel des Auftraggebers erheblich gesteigert und der Auftraggeber hat noch erhebliche Vorteile davon und b) die Zahlung der Abfindung ist angemessen unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Sachverhalts. Die Abfindung muss nicht gezahlt werden, wenn einer der folgenden Tatbestände vorliegt: a) Der Vertrag wurde aufgrund einer Nichterfüllung des Maklers gekündigt. Dabei muss es sich um eine gravierende Nichterfüllung handeln, die die Fortsetzung des Verhältnisses unmöglich macht; b) der Makler tritt vom Vertrag zurück, es sei denn der Rücktritt ist auf Umstände zurückzuführen, die vom Auftraggeber abhängen oder auf das Alter bzw. eine Krankheit des Maklers zurückzuführen sind o.ä. oder c) wenn der Makler mit Einverständnis des Auftraggebers den Maklervertrag an Dritte abtritt. Die Abfindung kann nicht den Betrag einer jährlichen Vergütung überschreiten, die durch den Durchschnitt der Provisionen der letzten 5 Jahre zu kalkulieren ist. Der Makler verliert das Recht auf die Abfindung, wenn er sie nicht innerhalb eines Jahres seit Vertragsauflösung verlangt. Vertriebsverträge Der Vertriebsvertrag ist in Italien gesetzlich nicht geregelt, in der Praxis aber weit verbreitet. Die Rechtsprechung betrachtet den Vertriebsvertrag als ein Mandat und einen Liefervertrag. Durch den Vertriebsvertrag verpflichtet sich ein Vertragspartner, exklusiv dem anderen Vertragspartner Waren zu liefern, damit sie in einem bestimmten Land oder Teil der EU verkauft werden. Der Vertriebshändler kauft die Waren vom Konzessionsgeber und verkauft sie wieder im eigenen Namen in dem Territorium seiner Konzession. Der Konzessionsgeber hat folgende Pflichten: a) die Pflicht zur Exklusive, d.h. er kann im vertraglich festgelegten Territorium weder selbst verkaufen noch andere Konzessionsnehmer bzw. Makler beauftragen; b) die Pflicht, seine Produkte an den Konzessionsnehmer zu liefern; c) die Pflicht, fehlerfreie Produkte zu liefern und d) die Pflicht, den Konzessionsnehmer bei der Vermarktung der Produkte zu unterstützen. Der Konzessionsnehmer hat folgende Pflichten: a) die Waren zu vermarkten; b) die Waren des Konzessionsgebers zu kaufen und wieder zu verkaufen und c) die Kunden nach dem Verkauf zu betreuen. Die Kündigung vom Vertrag ist zulässig: a) wenn es mit einer angemessenen Vorankündigung erfolgt (dabei bezieht sich die Rechtsprechung auf die Kündigungsfrist des Maklervertrages, die von der Dauer des Verhältnisses abhängt und bis zu 6 Monaten betragen kann) oder b) wenn ein berechtigter Grund vorliegt. 27 5.4 Regelung des Zuliefer- oder Werkvertrages nach italienischem Recht Nach italienischem Recht besteht ein Werkvertrag und kein Kaufvertrag, wenn der Vertrag die Leistung (d.h. die Verpflichtung, etwas zu tun) statt die Lieferung einer Ware (d.h. die Verpflichtung, eine Sache zu liefern) zum Gegenstand hat. Maßgebend ist der Wille der Vertragspartner: Steht das Produkt selbst im Vordergrund, wird ein Kaufvertrag geschlossen. Liegt der erhöhte Wert in der Arbeit, wird eine Werklieferungsarbeit vorliegen. In dem Fall der Herstellung komplexer Anlagen wird die italienische Rechtsprechung eher das Vorliegen eines Werkvertrages statt eines Kaufvertrages anerkennen. Im Allgemeinen wird man bei einer in Auftrag gegebenen und nicht im Katalog des Auftragnehmers enthaltenen Herstellung das Vorliegen eines Werkvertrages bejahen. Ferner muss nach italienischem Recht zwischen dem Zuliefer- und dem Werkvertrag unterschieden werden. Der Zuliefervertrag ist im italienischen Recht durch das Gesetz Nr. 192/98 geregelt worden. Dieses Gesetz enthält eine die Rechtsstellung des Zulieferers begünstigende Regelung, auch hinsichtlich der Abfassung des Zuliefervertrages. Ein Zuliefervertrag liegt demnach nur dann vor, wenn ein Unternehmen (Auftragnehmer), im Auftrag eines anderen Unternehmens (Auftraggeber): Arbeiten aus vom Auftraggeber gelieferten Teilprodukten oder Rohmaterial durchführt, gemäß den vom Auftraggeber abgefassten Planungen bzw. gelieferten Modellen oder Mustern bzw. dessen Know-how Produkte herstellt und liefert, die in Endprodukte eingebaut werden müssen oder Dienstleistungen erbringt, die im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit des Auftraggebers verwendet werden müssen. Ein kennzeichnendes Merkmal des Zuliefervertrags ist die technologische und/bzw. planerische Abhängigkeit des Zulieferers vom Auftraggeber, z.B. weil der Auftraggeber dem Zulieferer das Rohmaterial liefert bzw. weil der Zulieferer nach den Plänen bzw. dem Know-how des Auftraggebers die Produkte herstellen muss. Das kennzeichnende Merkmal des Werkvertrages ist demgegenüber die autonome Arbeit des Auftragnehmers. Der Auftraggeber gibt dem Auftragnehmer den Auftrag und überlässt ihm dessen Umsetzung (Trib. L’Aquila, 13.12.02; Trib. Udine, 27.04.01). Im Werkvertrag arbeitet der Auftragnehmer in Autonomie ohne die direkte Kontrolle des Auftraggebers. Es ist in der Rechtsprechung strittig, ob die Autonomie des Zulieferers absolut fehlen und die Herstellung nur nach dem Know-how und den Planungen des Auftraggebers erfolgen muss, damit ein Zuliefervertrag besteht (Trib. Bari, 30.10.06; Trib. Taranto, 13.10.99) oder ob ein Zuliefervertrag auch dann besteht, wenn der Zulieferer seinen unabhängigen Beitrag zur Herstellung erbringt (Trib. Genova, 13.12.05). Aus dem zuvor Geschilderten ergibt sich, dass alle Verträge, die keine Zulieferverträge sind und die die Herstellung eines Werkes bzw. die Erbringung einer Dienstleistung im eigenen Risiko und mit eigener Organisation der notwendigen Mittel zum Gegenstand haben, als Werkverträge anzusehen sind. 28 Die hervorgehobene Autonomie des Auftragnehmers ist nicht uneingeschränkt. Jede Veränderung der Planung muss z.B. schriftlich vom Auftraggeber gebilligt werden. Ferner hat der Auftraggeber das Recht, den Vorgang der Arbeiten zu kontrollieren und die Abnahme des Werkes vor der Lieferung durchzuführen. Eigentums- und Risikoübergabe Nach italienischem Recht werden das Eigentum und die damit verbundenen Risiken an den Auftraggeber übertragen, wenn dieser das Werk nach Abnahme annimmt. Wenn der Auftraggeber die Abnahme ohne Begründung nicht vornimmt, obwohl die Sache für die Abnahme bereit steht, dann gilt das Werk als angenommen. Gewährleistung und Haftung Die Regelung der Gewährleistung und der Haftung weichen im Zuliefervertrag und im Werkvertrag voneinander ab. Wie bereits geschildert, ist ein kennzeichnendes Merkmal des Zuliefervertrags die technologische Abhängigkeit des Zulieferers vom Auftraggeber, z.B. weil der Auftraggeber dem Zulieferer das Rohmaterial liefert bzw. weil der Zulieferer nach den Projekten bzw. Know-how des Auftraggebers die Produkte herstellen muss. Deswegen ist der Zulieferer nicht verantwortlich für die Fehler, die im Aufgabenbereich des Auftraggebers auftreten, z.B. Fehler im Material oder in den Anlagen. Er hat aber die Pflicht, diese Fehler dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Der Zulieferer trägt die Verantwortung bzgl. der Funktionsfähigkeit und der Qualität des Teils oder der Zusammensetzung des Produktes. Im Allgemeinen trägt der Zulieferer die Verantwortung für alles, was innerhalb seines Aufgabenbereiches geschieht. Diese Regelung ist zwingend und kann nicht abbedungen werden. Eventuelle Beanstandungen bzgl. Fehler bei der Arbeit müssen innerhalb von 60 Tagen ab Lieferung erhoben werden. Im Falle einer Klage muss zuvor ein Schlichtungsversuch bei der Handelskammer am Sitz des Zulieferers stattfinden. Beim Werkvertrag verjährt der Anspruch des Auftraggebers auf Gewährleistung des Werkes nämlich gemäß Art. 1667 C.c. nach zwei Jahren ab Lieferung des Werkes. Die Ersatzforderungen, die auf der Verletzung eines Gewährleistungsrechts beruhen, sind derselben Verjährungsfrist unterstellt und können beim Vorliegen des Verschuldens des Auftragnehmers geltend gemacht werden. Aber Achtung: Die ausdrückliche oder stillschweigende Annahme eines Werkes befreit den Werksteller von seinen Gewährleistungspflichten, wenn dem Besteller diese Abweichungen bekannt waren oder er sie leicht erkennen hätte können. Bei Verschulden des Werkerstellers kann auch Schadenersatz begehrt werden. Beim Werkvertrag ist der Mangel binnen 60 Tagen ab Entdeckung anzuzeigen. Diese Anzeige ist nicht erforderlich, wenn der Unternehmer die Abweichung oder Mängel anerkannt oder verheimlicht hat. Der Klageanspruch gegen den Unternehmer verjährt innerhalb von 2 Jahren ab Übergabe des Werkes. 29 6. Steuerrechtliche Grundlagen: Deutsche Betriebe in Italien. Steuerliche Auswirkungen der Geschäftsbeziehungen16 Einführung Ein deutscher Betrieb, der wirtschaftliche Beziehungen mit Italien unterhält, ist Gegenstand einer Reihe bürokratischer und steuerlicher Pflichten, die von der Art der ausgeführten Tätigkeit abhängen. Dazu ist es erforderlich festzustellen, ob das deutsche Unternehmen lediglich Produkte verkauft oder ob eine feste Niederlassung oder eine Arbeitsstätte von zeitlicher Dauer (z.B. Forschungsprojekt, Baustelle, Werkstatt) vorliegt. Im Falle des einfachen Verkaufs (Warenlieferungen) sind die Pflichten einfacher zu erfüllen, da sie nur die Umsatzsteuer betreffen. In den anderen Fällen gibt es weitreichende steuerliche Auswirkungen. 6.1 Gewerberecht Gewerberechtliche Aspekte Ausländische (nicht italienische) Unternehmen können temporäre Tätigkeiten in Italien unter der Voraussetzung ausüben, dass sie den gesetzlichen Bestimmungen des Heimatlandes entsprechen. Das bedeutet, dass ein deutscher Betrieb, der beispielsweise Installationen durchführt, verpflichtet ist, dem Auftraggeber bei Abschluss der Arbeiten eine Erklärung abzugeben, dass die Anlagen normgerecht (Konformitätsbescheinigung) ausgeführt wurden. In Deutschland ansässige Unternehmen unterliegen der Eintragungspflicht bzw. der Gewerbeanmeldung im Handelsregister der Provinz in Italien (zum Beispiel Bozen in Südtirol oder Trient im Trentino), sofern sie hier eine feste Niederlassung (Werkstätte, Büro etc.) unterhalten. Es gibt drei Möglichkeiten, sich bei einer italienischen Kammer einzuschreiben: a) Im Falle eines Büros, einer Werkstatt, Baustelle oder Lagerhalle reicht eine Mitteilung mit einer Bestätigung der deutschen Handelskammer bzw. Handwerkskammer. b) Im Falle einer Zweigniederlassung (z.B. Repräsentanzbüro) ist es notwendig, eine übersetzte Absichtserklärung mit der Nennung des gesetzlichen Vertreters in Italien, vorzulegen. c) Die Gründung einer Tochterfirma erfolgt bei einem Notar. Im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens ist eine zeitlich begrenzte Niederlassung Baustelle einzutragen wenn die Geschäftstätigkeiten Bauausführungen oder Montagen die Dauer von 12 Monate überschreiten. 16 Die Informationen dieses Kapitels stammen von unserem Fachpartner Marcos Maillmann, deutsch-italienischer Steuerberater mit Kanzlei in Rom. www.contaxinternational.it 30 Nachweis der Befugnis: Der Gewerbeschein oder auch die Handwerkskarte ist ständig mitzuführen. Damit wird nachgewiesen, dass die Tätigkeit im Heimatland befugt ausgeübt wird. Aufenthaltsfristen Bei einer Aufenthaltsdauer von drei Monaten oder weniger genügt für EU-Bürger ein Personalausweis für die Einreise. Der Aufenthalt in Italien muss innerhalb von zwei Tagen bei der Quästur (Polizeipräsidium) angemeldet werden. Für einen längeren Aufenthalt stellt die Quästur eine Aufenthaltsgenehmigung aus, die 5 Jahre gültig ist. Wer es versäumt, die vorgeschriebenen Formalitäten zu erfüllen, kann mit einer Geldstrafe bis zu € 309,87 belegt werden. Erforderliche Unterlagen zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis: gültiger Personalausweis oder Reisepass, 4 Passfotos und ggf. auf Verlangen ein ärztliches Attest. Arbeitnehmer müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers über eine bestehendes Arbeitsverhältnis oder einen Beschäftigungsnachweis vorlegen. Arbeitserlaubnis Eine Arbeitserlaubnis ist für EU-Bürger nicht erforderlich. 6.2 Besteuerung Einkommenssteuer Für die steuerliche Behandlung gilt das zwischen Italien und der Bundesrepublik Deutschland geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Art.15 bestimmt, dass Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit grundsätzlich in dem Staat zu versteuern sind, in dem der Arbeitnehmer ansässig ist. Der Arbeitnehmer ist demnach in Deutschland steuerpflichtig, wenn er sich nicht länger als 183 Tage in Italien aufhält und dort tätig ist. Hierbei muss der Arbeitnehmer von einem deutschen Arbeitgeber entlohnt werden und er darf seine Tätigkeit nicht im Rahmen einer italienischen Betriebsstätte des deutschen Arbeitgebers ausüben. Besteuerung des Gewinns Gemäß Art. 3 DBA werden Gewinne eines Unternehmens grundsätzlich in dem Land besteuert, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, es sei denn, dass das Unternehmen seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebsstätte ausübt. Ist dies der Fall, werden die Gewinne des Unternehmens insoweit, als sie der Betriebsstätte zugerechnet werden können, in dem anderen Vertragsstaat besteuert. 31 Eine Betriebsstätte setzt grundsätzlich eine feste Geschäftseinrichtung voraus, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird - wie z.B. eine Zweigniederlassung, Fabrikations- oder Werkstätte. Zu beachten ist, dass gemäß Art. 5 Abs. 2 Buchstabe g DBA auch Bauausführungen oder Montagen, deren Dauer 12 Monate überschreiten, als Betriebsstätte im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens gelten. Umsatzsteuer in Italien Werklieferungen und Werkleistungen unterliegen in Italien der italienischen Umsatzsteuer. Generell gilt gemäß Definition der Umsatzsteuer das Prinzip, dass die von deutschen Firmen auf italienischem Gebiet ausgeführten Leistungen Gegenstand der italienische Umsatzbesteuerung sind. Es gibt verschiedenen Möglichkeiten, dieser Umsatzsteuerpflicht nachzukommen. Zu diesem Zweck unterscheidet man folgende Fälle: I. Deutsche Firma ohne Betriebsstätte in Italien In diesen Fall können die Firmen ihrer Umsatzsteuerpflicht auf 2 Arten nachkommen: I.I) Reverse-charge Verfahren I.II) Beantragung einer Mehrwertsteuernummer a) mit Benennung eines Fiskalvertreters b) durch unmittelbare Registrierung II. Deutsche Firma mit Betriebsstätte in Italien (besitzt eine Niederlassung) Im diesen Fall muss sich die Firma in Italien unmittelbar mit der Mehrwertsteuernummer ausweisen und kann keinen Fiskalvertreter benennen. Reverse-charge Verfahren Bei diesem Verfahren schuldet der (italienische!) Leistungsempfänger anstelle des leistenden Unternehmens die Umsatzsteuer. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Leistungsempfänger in Italien für Umsatzsteuerzwecke registriert ist, d.h. dort als Unternehmer oder Freiberufler auftritt. Der deutsche Unternehmer hat also eine Rechnung mit Nettobetrag ohne gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer über die Leistung auszustellen. Der deutsche Unternehmer wird folglich nicht zum Steuerschuldner und hat gegenüber dem italienischen Fiskus keinerlei Pflichten zu erfüllen (keine Registrierungs-, Aufzeichnungs-, Erklärungs- bzw. Anmeldepflichten). Im Falle der Zahlung von Vorsteuer auf gekaufte Waren kann diese jedoch nicht abgezogen werden, sondern es ist eine Rückerstattung mit Formular IVA 79 bis spätestens zum 30.6. des darauffolgenden Jahres unter Beifügung der Originalrechnungen zu beantragen. Die Rückerstattung erfolgt in der Regel innerhalb von 6 Monaten. 32 Vorsichtshalber wird er sich die Mehrwertsteuer-Nummer des Auftraggebers mitteilen lassen und diese dann auch überprüfen (in Saarlouis bzw. über das Internet http://www.bzst.de) Es ist nicht erforderlich, wohl aber empfehlenswert, den Leistungsempfänger in der Rechnung auf die Anwendung des Reverse-charge Verfahrens hinzuweisen. Beantragung einer Mehrwertsteuernummer Deutsche Firmen, die in Italien Leistungen für Privatpersonen (auch deutsche) ausführen, müssen – vor Tätigkeitsbeginn (!) – eine italienische Mehrwertsteuernummer (USt-IdNr.) beantragen. In diesem Fall muss die deutsche Firma entsprechende Bücher führen, Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen, die periodisch fälligen Beträge entrichten (monatlich oder vierteljährlich) und eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben, in der die Rückerstattung der Umsatzsteuer beantragt werden kann. Alle Erklärungen und Mitteilungen haben auf telematischem Wege zu erfolgen. Ein deutsches Unternehmen, das eine italienische Mehrwertsteuernummer beantragt, erhält automatisch auch eine Steuernummer (codice fiscale). Im Falle einer Gesellschaft sind die Nummern identisch. Während die Mehrwertsteuernummer sich ändern kann (z.B. beim Wechsel vom Fiskalvertreter zur Direktbesteuerung) bleibt die Steuernummer immer gleich. Eine Vereinfachung liegt beim Versandhandel (Katalogverkauf) mit Privatkunden vor, der im jeweiligen Herkunftsland bis zu einer Gesamtsumme von € 27.888,67 besteuert wird. (D.L. 331/1993 art 4). a) unter Einschaltung eines Fiskalvertreters Als Fiskalvertreter kann jede in Italien ansässige Person oder jede Körperschaft mit Sitz in Italien fungieren. Der Bestellung des Steuervertreters muss eine öffentliche Urkunde, ein amtlich registrierter Privatvertrag oder ein im einschlägigen Register des Finanzamtes eingetragenes Schriftstück zugrunde liegen. Die Ernennung eines Steuervertreters ist der anderen Vertragspartei vor Bewirken eines Umsatzes mitzuteilen. Das Finanzamt muss vor der Ausführung von Umsätzen von der Bestellung des Fiskalvertreters in Kenntnis gesetzt werden. Wegen der unbeschränkten Haftung des Fiskalvertreters für alle Verpflichtungen des vertretenen Unternehmens ist es üblich, dass letzteres zur Absicherung dieser Risiken eine Bankgarantie zugunsten des Fiskalvertreters hinterlegt. b) durch unmittelbare Registrierung. Seit 01.09.02 ist aus der Fiskalvertreterpflicht eine Kann-Bestimmung geworden. Der deutsche Unternehmer kann sich selbst in Italien beim „Centro Operativo di Pescara“ (Adresse siehe Anhang) steuerlich registrieren lassen. Der Nicht-Ansässige hat eine italienische MWSt-Nr. zu beantragen unter Vorlage einer Kopie des Unternehmerausweises oder Vertreter, einer übersetzten Bescheinigung des Finanzamtes über die Art des MwSt-Pflichtigen mit der deutschen Steuernummer und U.St.Id.Nr. und einer übersetzten Bescheinigung der Handwerkskammer (bzw. IHK) , aus der der Name des Vertreters und die effektiven Tätigkeiten der Firma hervorgehen. 33 Das Antragsformular kann im Internet unter http://www.agenziaentrate.it in deutscher Fassung heruntergeladen werden bzw. ist als Anlage 1 beigefügt. Der Antrag kann unmittelbar beim „Centro Operativo di Pescara“ vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter oder von einer anderen Person, die eine Vertretungsvollmacht besitzt, eingereicht werden. Er kann aber auch mit der Post in Form eines Einschreibens an folgende Adresse geschickt werden: Agenzia Entrate - Centro Operativo di Pescara Area Controlli - Servizio identificazione non residenti Via Rio Sparto, n. 21 - 65129 Pescara. In diesem Fall zählt das Datum der Versendung. In diesen Fällen (a und b) ist es empfehlenswert, als Fiskalvertreter einen Steuerberater zu benennen oder im Falle eines direkten Steuerverhältnisses einen italienischen Steuerberater als Ratgeber hinzuzuziehen. Löschen des Fiskalvertreters und der unmittelbaren Registrierung: Wer bereits einen Fiskalvertreter in Italien hatte und sich nun unmittelbar registrieren lassen möchte, muss zunächst die bisherige Umsatzsteuernummer löschen lassen. In diesem Fall sollte eine Registrierung nicht vor Ablauf des Kalenderjahres erfolgen, da andernfalls eine zweifache Umsatzsteuererklärung notwendig wird. Die Formulare für Löschungsanträge sind abrufbar unter: www.agenziaentrate.it (auch in deutscher Sprache). Mehrwertsteuer in Italien Zu diesem Problem ist es nützlich, sich auf die Bestätigung des Falls im Punkt 3 des Rundschreibens 98/E vom 17 Mai 2000 zu berufen, in welchem die Finanzbehörden die Entscheidung (7353 vom 10 Juli - 1. Oktober 1986 des Finanzministeriums Commissione tributaria centrale) zurücknehmen. Das Finanzministerium hat klargestellt, dass die Eröffnung einer Baustelle / eines Bauplatzes abhängig ist von der Dauer und Konsistenz. Sie kann sich daher der Verpflichtung zur Mitteilung der Veränderung im Sinne des § 35 nicht entziehen. In § 35 wird explizit gesagt, dass die auf ein bestimmtes Ziel ausgerichtete Erfüllung von beträchtlicher Substanz ist und die Kontrolle über Aktivitäten der Unternehmung als Verpflichtung zur IVA auslöst. Mit guter Absicht hat diese Rechtsvorschrift als Teil dieser DOKTRIN schließlich die Existenz der Verpflichtung zur Mitteilung der Vorschrift über die Bedeutung und Art der Arbeit bestätigt, das heißt über Struktur und Dauer, geschaffen als Aufgabe der Unternehmung; die Verpflichtung hingegen, die Plätze/Orte, wo provisorische Aktivitäten aufgeführt werden, auszuschließen; auch für Arbeiten von kurzer Dauer ist sie der Vorschrift nicht zu entnehmen. 34 Mehrwertsteuersätze In Italien beträgt der normale MWSt-Satz 22%. In einigen besonderen Fällen werden jedoch die Sätze 4% und 10% angewandt. Der MWSt-Satz von 4% wird angewandt zum Beispiel a) auf Verkäufe von Wohnungen, die nicht zur Luxuskategorie (gem. Gesetz D.M. 2.8.1969) zählen, die für den Käufer die erste Wohnung sind und in der er seinen 1. Wohnsitz errichten möchte. b) auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit Unternehmerverträgen zum Bau von Wohnungen (für Baufirmen oder Privatpersonen), die nicht zur Luxuskategorie zählen und die als Erstwohnungen vorgesehen sind. c) auf den Kauf von Fertigteilen (z.B. Türen, Fenster, Fahrstühle usw.) zum Bau von Gebäuden, die nicht zur Luxuskategorie zählen und die von Kaufleuten (nicht von Erzeugern) erworben werden. d) auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit Unternehmerverträgen zur Beseitigung von baulichen Hindernissen für Behinderte. e) auf Kauf und Errichtung von Landwirtschaftlichen Wohnungen (bei der Baufirma gekauft). Der MWSt-Satz von 10% wird angewandt zum Beispiel a) auf den Verkauf von Gebäuden, die nicht zur Luxusklasse zählen und die nicht die erste Wohnung des Käufers sind. b) auf den Verkauf von Sportanlagen c) auf den Bau von Parkplätzen d) auf Restaurierungs-, Bauunterhaltungs- und Umbaumaβnahmen e) auf den ordentlichen und auβerordentlichen Wohnungsunterhalt (bis 30.09.2003) f) auf die Errichtung von Thermal-Kurhotels g) auf den Kauf von Fertigteilen (zu unterscheiden von Roh- und halbverarbeiteten Stoffen), die für Bauten bestimmt sind, die mit 10% besteuert werden, findet der gleiche Steuersatz Anwendung. h) auf Urbanisierungsarbeiten und Abwasseranlagen. Um die verminderte MwSt.-Sätze anzuwenden ist es erforderlich, die Erklärung des Bauherrn zu verlangen, die Baugenehmigung zu prüfen und in Kopie aufzubewahren - auch um die Haftung zu vermeiden. Einige Hinweise zu Punkt d) und e) d) Restaurierung und Bauunterhaltung: Sie bestehen aus systematischen Eingriffen, die darauf abzielen, das Gebäude zu bewahren und seine Funktionsfähigkeit zu sichern (z.B. Konsolidierung, Instandsetzung, Erneuerung von tragenden Elementen, Einbau von Fahrstühlen usw.) e) Der ordentliche und auβerordentliche Unterhalt wird bis zum 31.12.2005 mit 10% MWSt. besteuert. 35 Sie bestehen aus: Reparatur, Erneuerung oder Ersatz von Ausbau und Einrichtungen; Erneuerung, Ersatz und Veränderungen struktureller Teile und Anlagen immer unter der Voraussetzung, dass der vorherige Grundriss und Gebäudetyp nicht verändert werden. Diese Arbeiten müssen an Wohnbauten, die nicht zur Luxusklasse zählen, durchgeführt werden, einschlieβlich der Teile im Gemeineigentum. Der verminderte Steuersatz wird sowohl auf die Gestellung von Arbeitskraft als auch auf die verwendeten Materialien angewandt. Bei der Verwendung von Fertigteilen erheblichen Wertes wird bis zur Höhe des Betrages für Arbeitskraft und Material der MWSt-Satz 10% angewandt, für den Rest der MWSt-Satz 20%. Fertigteile von erheblichem Wert sind: Fahrstühle und Lastenaufzüge, Heizkessel, Gegensprechanlagen, Klimageräte, sanitäre Anlagen und Wasserhähne sowie Sicherheitseinrichtungen. In der Zeit bis zu der erwarteten Wiedereinführung in Italien des verminderten MWSt-Satzes von 10% ist für Maßnahmen zum normalen und außerordentlichen Bauunterhalt der Satz von 20% wieder gültig. Beispiele: Ein deutsches Unternehmen, das in Italien Erzeugnisse mit oder ohne Montage verkauft oder das in Italien kürzere Arbeiten ausführt, a) hat keine Verpflichtungen, wenn der Auftraggeber (Käufer) ein italienisches Unternehmen ist. Die Rechnungen werden ohne MWSt. ausgestellt; die MWSt. wird vom Auftraggeber entrichtet. Wer Vorsteuer auf Einkäufe bezahlt hat, kann eine Rückerstattung beantragen. b) Wenn der Auftraggeber (Käufer) eine Privatperson ist, ist die vorherige Beantragung eine MW-Steuernummer in Italien vorgesehen. Die Rechnungen werden mit MWSt. ausgestellt, die – ggf. nach Vorsteuerabzug – mit monatlicher oder vierteljährlicher Fälligkeit abgeführt wird. Der gegenwärtig in Italien gültige Steuersatz beträgt 20%. Es gibt jedoch einige besondere Fälle, bei denen der Satz 10% oder 4% Anwendung findet. Ein Beispiel für 4%: Bau von Erstwohnungen. Ein Beispiel für 10%: Bau von Parkplätzen. Prinzipiell ist es ratsam, von Fall zu Fall den Rat einer kompetenten Organisation (BHI oder eines italienischen oder internationalen Handelsrechtlers) hinsichtlich der Pflicht oder der Angemessenheit der zu wählenden Struktur einzuholen. 36 Mehrwertsteuer bei Messen und Ausstellungen Die Teilnahme an Ausstellungen und Messen ist sicherlich ein optimales “Schaufenster” für Unternehmen, die eigene Produkte und Waren präsentieren und Absatzmöglichkeiten in neuen Märkten finden wollen. Aus einem rein fiskalen Gesichtspunkt, und besonders aus Sicht der IVA, verlängert die Teilnahme an solchen Veranstaltungen jedoch eine Betrachtung der zahlreichen Voraussetzungen. Versendung der Güter Um nicht die Vorstellung des Verkaufs “ins Schwarze” auszulösen, wenn man diese Waren direkt zu Messen verschickt, reicht es aus, ein Transportdokument auszustellen (Documento di Trasporto [Ddt]), aus dem der Ankunftsort der Waren des Transports erkennbar ist. Hinweis: Waren müssen in Italien immer mit einem beigefügten Dokument reisen, entweder Rechnung oder Transportdokument. Der Verkauf. Ein anderer Aspekt, der größte Aufmerksamkeit erfordert, ist der bezüglich der Dokumente, die im Fall des Verkaufs während einer Veranstaltung ausgestellt werden. Bei für das Publikum offen zugänglichen Messen muss der Unternehmer sich der Verpflichtungen stellen, die die korrekte Vereinnahmung vorsehen. Die Erleichterung ist im Gesetz 696/96 hinsichtlich der Alternativen zwischen den verschiedenen Formen der Bestätigung der Einnahmen ohne Durchführung jeglicher Formalitäten (Kommunikation mit Behörden, Optionsausübung, usw.) verankert. Kurz gesagt, die Verpflichtung zur Installation (Ausführung) einer Kasse auf einer Messe mit der Verpflichtung, Steuerzettel (Scontrini fiscali) auszustellen, kann alternativ ersetzt werden durch Ausstellung von: Steuerquittung „Ricevuta fiscale“(Kaufen und Ausstellen); Ddt (Documento di trasporto) Transportdokument; zweckmäßig ergänzt mit Bewertung der überlassenen (abgetretenen) Waren, für die eine abweichende Rechnung nachfolgt; (Verkauf an Unternehmen) Sofortige Rechnung in dem Sinne, dass diese augenblicklich beim Verkauf der Waren oder bei Erbringen der Leistung ausgestellt wird (Verkauf an Unternehmen). Anderenfalls, im Fall der Teilnahme an nur für Unternehmer offenen Messen, sind die Arten der Rechnungsstellung für die verkauften Güter jene, die normalerweise für Unternehmen angewandt werden und das heißt, sofortige Rechnungsausstellung vor Mitternacht des Tages, an dem die Tätigkeit durchgeführt wurde oder Ausstellung des Ddt mit der Möglichkeit der differenzierten Rechnungsstellung. 37 Ein Aspekt hinsichtlich der Teilnahme an Messen, für in Ländern der EU und mehr noch im Allgemeinen, für die in den Mitgliedstaaten einbehalten Kosten, ist der hinsichtlich der Norm, die die in Deutschland ansässigen Passivsubjekte der Steuer bestimmen und der MwSt. unterliegen, schließlich die Rückerstattung in Italien für die einbehaltenen Kosten beantragen. Das heißt beispielsweise, dass falls ein Unternehmen, das an einer Ausstellung in Italien teilgenommen hat und für die Miete eines Stands italienische IVA bezahlt hat, die Rückerstattung mittels eines bestimmten Formulars beantragen kann. Zusammenfassung Ein deutsches Unternehmen, das bei einer Messe in Italien Erzeugnisse an Privatpersonen verkaufen will, muss: a. eine MwSt Nummer beim italienischen Finanzamt beantragen (Formular liegt BHI for) b. Steuerquittungen (ricevute fiscali) ausstellen (oder eine Registrierkasse kaufen/mieten) c. Entsprechende Bücher führen. d. Am Ende die IVA Nummer schließen oder aussetzen. e. Umsatzsteuer (MWSt als Vorsteuer wird abgezogen) entrichten. (MWSt Satz 22%, 10%, 4%) f. MWSt-Erklärung einreichen Wenn die Käufer nur italienische Unternehmen sind, ist es nicht nötig die MWSt-Nr. zu beantragen g. es werden Rechnungen (keine Quittungen) ausgestellt ohne MWSt (Reverse-charge Verfahren) h. wenn italienische MWSt bezahlt wurde, kann eine Rückerstattung (wie folgt) beantragt werden. MWSt-Rückerstattung Wirtschaftssubjekte, die in EU- und Nicht-EU-Staaten ansässig sind, können für folgende Dienstleistungen die MWSt-Rückerstattung der ausgestellten Rechnungen erhalten Miete für den Stand und damit zusammenhängende Dienstleistungen, (Bewachung, Versicherung der ausgestellten Waren, Reinigung, Ausstattung und Dekoration usw.); Vorbereitungsarbeiten ; Ausgaben für die Verbreitung von Werbeanzeigen der ausgestellten Ware; Verschiedene Nutzungen (Strom, Wasser, Telefon, usw.); Parkgebühren; Transportkosten für die ausgestellte Ware. Vorausgesetzt, dass das nicht ansässige Wirtschaftssubjekt im Zeitraum, auf den sich der Antrag bezieht, keine Güterabtretungen (Aktivgeschäfte) im Staatsgebiet durchgeführt hat, kann es die Rückerstattung der MWSt, die gemäß den von Art.38-ter des DPR 633/72 vorgesehen Bedingungen bezahlt wurde, beantragen. 38 (Im Fall von Aktivgeschäften muss die MwSt.-Id. Nr. beantragt werden und die Rückerstattung erfolgt mit der Erklärung) Nicht erstattungsfähige MwSt. Dienstleistungen der Hotels; Verabreichung von Speisen und Getränken (Restaurants); Personentransport (Fahrkarten für Reisen mit Flugzeug, Schiff und Zug); Autobahntransport von Personenkraftwagen und Kraftfahrzeugen. Mehrwertsteuererstattung für nicht (in Italien) Wohnhafte Ex Art. 38-ter, Ges. Nr. 633/1972 (Subjekte ohne MWSt-Nr. in Italien): Infolge der Übernahme der gemeinschaftlichen Direktive Nr. 79/1082/CEE in italienisches Recht wurde mit Wirkung vom 01. Januar 1981 der Art. 38-ter Ges. Nr. 633/1972 eingefügt, der die Rückzahlung der Mehrwertsteuer an Steuerpflichtige regelt und zwar sowohl an innerhalb als auch außerhalb des Bereiches der EU Wohnhafte. Der Zweck war, für sie in speziellen Grenzen und unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit zu schaffen, die MWSt auf eingeführte oder gekaufte Waren oder Dienstleistungen in kurzer Zeit zurückzuerhalten. Im Sinne von Art. 38-ter Ges. Nr. 633/1972 können alle Wirtschaftsunternehmer ohne Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Italien, die Einkäufe und/oder Einfuhren von beweglichen Waren oder Dienstleistungen in Anspruch genommen haben, die Erstattung der in Italien bezahlten MWSt gegen Vorlage eines diesbezüglichen Erstattungsantrages erhalten. Die MWSt-Erstattung kann sich auf ein oder mehrere Viertel- oder auch auf das ganze Jahr beziehen. In beiden Fällen sind folgende Mindestantragsgrenzen zu beachten: Die Rückerstattung ist nur zulässig, wenn der Betrag in dem Vierteljahr € 200 übersteigt; ist er niedriger, kann die Erstattung zusammen mit der für das folgende Vierteljahr beantragt werden unter der Voraussetzung, dass er insgesamt € 200 übersteigt. Die Erstattung für das ganze Jahr ist zulässig, wenn der Betrag mindestens € 25 beträgt (aber jedenfalls unter € 200 liegt). Diese Art der Erstattung ist alternativ zu der, die auf der Benennung eines Fiskalvertreters gem. Art. 17 beruht und der unmittelbaren Bestimmung der Nichtsesshaftigkeit gem. Art. 35-ter des genannten Gesetzes Nr. 633/1972 (Subjekte mit MWSt-Nr. In Italien). Insbesondere die Unternehmen, die einen Fiskalvertreter ernannt haben oder die sich unmittelbar ausweisen, können die MWSt-Erstattungen auch aufgrund anderer Verfahrensweisen erhalten, ohne sie i.S. des gen. Art. 38-ter zu beantragen. 39 Rückerlangung der Mehrwertsteuer ohne Bevollmächtigten Ein Unternehmen aus der Europäischen Union, das in Italien Anlagen installiert, kann die MWStErstattung beantragen ohne Inhaber einer MWSt-Identnummer zu sein oder einen Fiskalbevollmächtigten zu benennen, auch wenn es hier mehrwertsteuerpflichtige Einkäufe tätigt. Diese wichtige und innovative Auslegung der Obersten Steuerbehörde erging in Folge der Eingabe einer ausländischen Gesellschaft, der die beantragte Erstattung vom Operativzentrum in Pescara verweigert worden war. Die Stellungnahme erging mit Beschluss 17/E vom 24. Januar 2008 und interpretiert die Artikel 171 und 194 der Direktive 112/2006. Sie hält die Erstattung gem. Gemeinschafts-Direktive 8 auch in den Fällen der „fakultativen“ Ernennung des Fiskalbevollmächtigten für möglich und nicht nur in den Fällen, in denen dessen Ernennung „obligatorisch“ ist. Laut der Obersten Steuerbehörde haben die Vorschriften der Gemeinschaft, die im vorliegenden Fall ausreichend genau und detailliert sind, den Vorrang vor der staatlichen Vorschrift und sind daher unmittelbar anwendbar. Ein deutsches Unternehmen, das in Italien über keine feste Organisation und keinen Fiskalbevollmächtigten noch über eine MWSt-Identnummer verfügt, hat an ein italienisches Unternehmen eine technische Anlage verkauft und diese eingebaut. Der Vorgang wurde vom italienischen Käufer gem. Art. 17, Abs. 3 des Präsidialerlasses 633/1972 der MWSt unterworfen. Während des gleichen Steuerzeitraumes hat es (Anm.: das deutsche Unternehmen) in Italien Waren und Dienstleistungen erworben und (dann) aufgrund Art. 38-ter des Präsidialerlasses 633/72 die Erstattung (der MWSt) beantragt. Das Operativzentrum Pescara wies den Erstattungsantrag zurück, da das deutsche Unternehmen in Italien aktiv gehandelt hatte und sich (daher) nicht auf Art. 38-ter berufen konnte. In der Tat führte es mit dem Verkauf und Einbau keine innergemeinschaftliche, sondern eine innerstaatliche Handlung gem. Art. 7, Abs 2 des Dekrets über die Mehrwertsteuer aus. Nach Kenntnisnahme des ablehnenden Bescheids beantragte das deutsche Unternehmen die Erstattung der mit den Käufen von Waren und Dienstleistungen geleisteten MWSt bei der Steuerbehörde, nachdem es eine MWSt-Identnummer gem. Art. 35-ter des Präsidialdekrets 633/72 beantragt und die Rechnungen, für die die Erstattung abgelehnt worden war, registriert hatte. Nach Ansicht des Unternehmens schloss die verspätete Registrierung weder die Möglichkeit des Steuerabzugs noch das Recht auf Erstattung des eventuell überschießenden Steuerbetrages aus. Das Unternehmen sieht sich darüber hinaus auch nicht für den Verstoß der unterlassenen Rechnungsstellung (gem. Art. 6, Abs. 1 der Gesetzesverordnung 471/97) verantwortlich, da die in Italien erfolgten Handlungen vom Käufer der MWSt unterworfen wurde. Bei Erstattungsanträgen ausländischer Firmen macht Art. 38-ter des Präsidialdekrets 633/72 das Recht auf Erstattung davon abhängig, dass die hier nicht ansässige Firma in Italien keine aktiven Geschäfte vorgenommen hat – abgesehen von einigen Ausnahmen (Transporte, Geschäfte gem. Art. 7, Abs. 4, Buchst. d). Das beantragende Unternehmen habe jedoch einen Verkauf mit Wirkung in Italien getätigt und die innerstaatlichen Normen schließen das Recht auf diese Erstattung aus. 40 Die Oberste Steuerbehörde hielt es jedoch für erforderlich, die innerstaatlichen Vorschriften im Licht der Gemeinschaftsverordnung 112/2006/EWG zu interpretieren. Insbesondere Art. 171 bestimmt, dass die MWSt-Erstattung in den Formen der Direktive 79/1072/EWG (achte Direktive) auch für diejenigen Unternehmen möglich ist, „die in dem Mitgliedsstaat, in dem sie Käufe von Waren und Dienstleistungen tätigen, nur solche Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen abwickeln, für die der Empfänger dieser Leistungen gem. Art. 194 – 197 und 199zum Steuerschuldner bestimmt wurde“. Da nun Art. 194 die sog. „fakultative reverse charge“ in den Fällen vorsieht, in denen der innerstaatliche Auftraggeber oder Käufer die Pflichten der Steuerzahlung durch Erstellung einer Eigenrechnung anstelle des nichtsesshaften Verfahrensbeteiligten erfüllt, sind nach Ansicht der Zentraldirektion für Normen und Verfahren (Anm.: der Obersten Steuerbehörde) die Gemeinschaftsvorschriften ausreichend genau und ausführlich, um sofort innerstaatlich angewendet werden zu können und somit vorrangig. Für das deutsche Unternehmen besteht somit keinerlei Bedarf an einer MWSt-Identnummer, sondern es ist berechtigt, die Erstattung vom Operativzentrum in Pescara zu erhalten. Art. 38-ter des Präsidialdekrets 633/1972 macht (mit einigen Ausnahmen) das Recht auf Rückerstattung davon abhängig, dass das nicht (Anm.: in Italien) ansässige Unternehmen hier keine aktiven Geschäfte getätigt hat. Die Oberste Steuerbehörde erinnert daran, dass Art. 194 der Direktive 112/2006/EWG die sog. „fakultative reverse charge“ vorsieht, wenn der innerstaatliche Auftraggeber oder Käufer den Steuerzahlungspflichten anstelle des nicht sesshaften Verfahrensbeteiligten nachgekommen ist. Das war bei dem deutschen Unternehmen der Fall, das die Eingabe machte, auf die Oberste Steuerbehörde mit Beschluss 17/E aus 2008 antwortete. Da die diesbezüglichen Gemeinschaftsvorschriften nach dem Beschluss ausreichend genau und detailliert sind, sind sie unmittelbar auf die inneren Vorschriften anzuwenden. Zur Erstattung zugelassene Steuerpflichtige Zur Beantragung von MWSt.-Erstattung sind Wirtschaftsunternehmen zugelassen, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU-Mitgliedsländer ansässig oder wohnhaft sind. Im Einzelnen können in EU-Staaten ansässige oder wohnhafte Personen bzw. Unternehmen die Erstattung für in Italien gekaufte Waren oder Leistungen unmittelbar beantragen, wenn sie im Wohnsitzland der Besteuerung unterliegen; keinen Fiskalvertreter benannt haben: sich nicht unmittelbar ausgewiesen haben; in Italien nicht aktiv Geschäfte getätigt haben mit Ausnahme der nicht steuerpflichtigen Transport- und ggf. Zusatzleistungen sowie der Übertragung immaterieller Güter, die als Leitungen i.S. der MWSt angesehen werden. 41 Voraussetzungen für die Erstattung Zum Zwecke der Erstattung müssen nicht (in Italien) Wohnhafte in ihrem Staat steuerpflichtig sein und dies durch eine von der ausländischen Finanzverwaltung erteilte und gestempelte Bescheinigung nachweisen. Außerdem muss sich die rückzuerstattende MWSt. auf bewegliche (und nicht auf unbewegliche) Güter und in Italien erworbene Dienstleistungen italienischer Lieferanten oder Dienstleister beziehen, die nach den italienischen Vorschriften absetzbar sein müssen. Der Ausschluss des Erstattungsanspruchs tritt tatsächlich immer dann ein, wenn der ausländische Unternehmer im Rückzahlungszeitraum aktiv Geschäfte in Italien getätigt hat mit Ausnahme von nicht steuerpflichtigen Transport- und damit zusammenhängenden Nebenleistungen sowie der Übertragung immaterieller Güter, die als Leistung i.S. der MWSt. betrachtet werden. MWSt.-Erstattung an internationale Transportunternehmen Für internationale Transportunternehmen ist es notwendig, neben dem bereits Gesagten einige Besonderheiten zu erwähnen, um den Erstattungsanspruch durchzusetzen. Die erstattungsfähige Steuer kann sich auch auf folgende Ausgaben beziehen: Treibstofferwerb, der unter Benutzung der „Treibstoffkarte“ („carta carburante“) erfolgte und durch Originalrechnungen dokumentiert ist, die den Namen und die MWSt-Nummer des italienischen Fiskalvertreters der ausstellenden Gesellschaft enthalten; Treibstofferwerb gegen Barzahlung, der durch Originalrechnungen mit folgenden Angaben dokumentiert ist: Stempel der Lieferfirma und Unterschrift des Lieferanten; Beschreibung der erworbenen Ware, Literzahl, zu versteuernder Betrag, MWSt-Betrag, Gesamtbetrag, Lieferdatum und Rechnungsnummer, Firmenstempel oder vollständiger Name des Erwerbers, MWSt-Satz Autobahngebühren, die durch Originalrechnungen (nicht durch Quittungen) der italienischen Betreibergesellschaft nachgewiesen und mit Anlagen versehen sind, aus denen die Einzelheiten der Autobahnbenutzungen hervorgehen. Reparaturen, Parkgebühren, und Straßenhilfsdienste für Fahrzeuge, jeweils durch Originalrechnung nachgewiesen, Zubehör (nur mit Einzelnachweis) Prozedur des Erstattungsantrages Die Erstattung ist mit Vordruck „Iva79“ zu beantragen, der vom Antragsteller oder von dem mit notarieller Vollmacht versehenen Beauftragten unterschrieben und innerhalb der Ausschlussfrist 30. Juni des Jahres zu stellen ist, das auf jenes folgt, auf das sich der Antrag bezieht. Später eingehende Anträge werden als unzulässig verworfen. Außerdem darf sich der Erstattungsantrag nur auf einen Zeitraum von nicht weniger als ein Kalendervierteljahr und nicht mehr als ein Kalenderjahr beziehen. Der Antrag darf sich aber auf weniger als ein Vierteljahr beziehen, wenn dieser Zeitraum den Abschluss eines Jahres bildet. Schließlich kann, wenn der zu erstattende Betrag unter € 200,- liegt, der Antrag nur für das ganze Jahr – und nicht unter € 25,- - gestellt werden. 42 Der genannte Antrag, der in Druckschrift auszufüllen ist, ist beim „Centro operativo di Pescara“, via Rio Sparto 21, 65100 Pescara einzureichen oder mittels Einschreiben dorthin zu senden. Als Beweis für die Existenz der Zahlungen, für die die Erstattung beantragt wird, sind dem Antrag die Originale der Rechnungen und Zollbescheinigungen für die Waren und Dienstleistungen beizufügen, die im Bezugszeitraum des Antrages erworben oder eingeführt wurden. Es ist außerdem eine Bescheinigung beizufügen, aus der die Eigenschaft des Antragstellers als MWSt-Pflichtiger in dem EU-Mitgliedsstaat hervorgeht, in dem er Wohnsitz oder Aufenthalt hat. Diese Bescheinigung wird von der zuständigen Behörde des Wohnsitzstaates erteilt und ist ein Jahr ab Ausstellung gültig. Es ist daher nicht nötig, diese Bescheinigung erneut vorzuweisen, wenn innerhalb dieser Zeit neue Anträge gestellt werden sollten, sondern es reicht, sich auf die vorhergehende zu beziehen. Für die MWSt.-Erstattung auf in Italien gekauften Treibstoff schließlich ist die Vorlage der von der Tankstelle ausgestellten Rechnung erforderlich. Termine und Modalitäten der Erstattung Das Operationszentrum in Pescara muss – wie jede andere zuständige Behörde in den EUMitgliedsländern – die Erstattung innerhalb von sechs Monaten ab Antragsstellung vornehmen und dazu die Steuereinnahmen verwenden. Im Falle verspäteter Erstattung werden Verzugszinsen i.H.v. 2,75 % ab dem 181. Tag nach der Antragstellung gewährt. Vor Gewährung der Erstattung prüft das Operationszentrum die Anträge und während dieser Phase stellt es auch durch Sondierung bei anderen Finanzämtern in Italien, in deren Bezirk die rechnungsstellenden Firmen ihren fiskalischen Wohnsitz haben, fest, ob die dem Erstattungsantrag beigefügten Unterlagen vorschriftsmäßig ausgestellt und registriert wurden. In gleicher Weise wird bei den zuständigen Zollämtern festgestellt, ob die bei der Einfuhr fällige Steuer bezahlt wurde. Erstattungsanträge, die unvorschriftsmäßig gestellt wurden, weil Daten oder wesentliche Teile fehlen, werden den Einsendern mit Angabe der festgestellten Unregelmäßigkeiten und dem Hinweis zurückgegeben, dass der Antrag bis zum 30. Juni des Kalenderjahres erneut zu stellen ist, das auf den Drei-Monats- oder Jahreszeitraum folgt, auf den er sich bezieht. Wenn der Antrag und die beigefügten Unterlagen geprüft sind, erstattet das Operationszentrum den geschuldeten Betrag durch Zahlungsanweisung, die durch die „Banca d’Italia“ informatisch bearbeitet und an diejenigen ausgezahlt wird, die ein Konto in Italien haben. Für diejenigen, die über kein Konto in Italien verfügen, erteilt das „Ufficio italiano dei cambi“ eine Auslandsanweisung. Es ist möglich, dass der Erstattungsbetrag im Zuge der Prüfung der Unterlagen gekürzt wird. In diesem Falle erstattet das Operationszentrum nur den Teilbetrag, den es für erstattungsfähig hält und erstellt eine begründete Entscheidung, gegen die innerhalb der auf die Zustellung folgenden 60 Tage Widerspruch eingelegt werden kann gemäß den Vorschriften über Rechtsverfahren. 43 6.3 Arbeitsrecht Sozialversicherungspflicht Arbeitnehmer Wird ein Arbeitnehmer zur Ausübung einer Arbeit nach Italien entsandt, so unterliegt auch dieser Arbeitnehmer weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht (sofern er bisher in Deutschland versichert war). Dies gilt aber nur unter der Voraussetzung, daß die voraussichtliche Dauer der Entsendung 12 Monate nicht überschreitet und der Arbeitnehmer nicht eine andere Person ablöst, für die die Entsendungszeit bereits abgelaufen ist. Als Bescheinigung des geltenden Rechts gilt das Formular E 101. Diese Bescheinigung ist vom zuständigen deutschen Versicherungsträger (gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherungsträger) auszustellen. Selbständige Selbständige, die ihre Erwerbstätigkeit gewöhnlich nur in Deutschland ausüben und eine Dienstleistung in Italien bis zu einer voraussichtlichen Dauer von 12 Monaten erbringen, bleiben nach dem deutschen Sozialversicherungsrecht versichert. Als Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften dient ebenfalls das Formular E 101. Wird aus nicht vorhersehbaren Gründen die Höchstdauer von 12 Monaten überschritten, ist eine Verlängerung für maximal 12 weitere Monate mittels Formular E102 möglich. Unfallversicherung Für die Gewährung von Sach- und Barleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (unter Versicherungsschutz stehen Arbeitsunfälle) gelten dieselben Grundsätze wie für Sach- und Barleistungen aus der Krankenversicherung. Derartige Leistungen kommen in Betracht, wenn sich bei der Ausübung einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit in Italien ein Arbeitsunfall ereignet. Im Regelfall ist ein Betreuungsauftrag (Formular E 111) bei der zuständigen deutschen Krankenkasse erforderlich. Wenn das deutsche Unternehmen mit einigen Arbeiten nach Italien kommt, ist dies der Zuständigen Zweigstelle des „Nationalinstitut für Arbeitsunfallversicherung“ (INAIL) zu melden. Hierfür sind keine besondere Vordrucke vorgesehen. Es sind aber anzugeben: Name des Unternehmens, deutsche Versicherungsanstalt sowie Erreichbarkeit; Namen der Arbeiter und Zeitpunkt der Einschreibung bei der deutschen Versicherungsanstalt; Ort und Dauer der Arbeiten. Hinweis: Wenn das Unternehmen italienische Arbeiter anstellen möchte, muss es obligatorisch bei der Handelskammer (gleichzeitig Handwerkskammer) in Italien eingeschrieben sein. 44 Baustellen-Richtlinie Die EG-Richtlinie über die Mindestvorschriften im Bereich der Sicherheit und Gesundheit, die auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen angewandt werden müssen, kurz auch „Baustellen-Richtlinie" genannt, wurde in Italien mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 14. August 1996, Nr. 494 aufgenommen. Die Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekretes werden bei zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen angewandt, d.h. an Orten, an denen Hoch- oder Tiefbauarbeiten durchgeführt werden. Das Dekret führt grundlegende Neuheiten für die Organisation der Arbeit ein, im Einzelnen sind dies: Die Einbeziehung des Bauherrn, sei es in der Planungsphase, als auch bei der Ausführung der Arbeiten sowie bei technischen und organisationstechnischen Entscheidungen bezüglich der Arbeiten; Das Berufsbild des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators für die Planung des Bauprojektes und das Berufsbild des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators für die Ausführungsphase des Bauwerks; Die Ausweitung der Sicherheitspflichten sowie der Beachtung der Gesundheitsschutzbestimmungen am Arbeitsplatz auf die Selbständigen: auch sie müssen die Unfallverhütungsbestimmungen und die Hinweise des Koordinators für die Ausführungsphase der Arbeiten beachten. Absturzsicherungen auf Baustellen Bei den Arbeiten, die auf einer Höhe von mehr als 2 m über dem Boden durchgeführt werden, müssen dem Baufortschritte entsprechend geeignete Gerüste aufgebaut und in jedem Fall Maßnahmen ergriffen werden, die den Absturz von Personen und das Herabfallen von Gegenständen verhindern. Dies wird vom Artikel 16 des Decreto del Presidente della Repubblica vom 7. Januar 1956, Nr. 164 „Bestimmungen zur Unfallverhütung bei Bauarbeiten" festgelegt. Diese Vorschrift hebt besonders die Gefährlichkeit dieser Arbeiten und zwar die Absturzgefahr hervor. Auch die Gerüste, die an den Bauwerken errichtet werden, sind nämlich echte Bauten, die aufgrund der besonderen technischen Vorschriften über die Holz- oder Metallbauten (mit Rohren und Schellen oder mit Fertiggerüstteilen) je nach Bedarf geplant, aufgebaut und benutzt werden müssen. Beim Aufbau von Gerüsten müssen alle möglichen statischen und dynamischen Belastungen, die auf einer oder auf mehreren Gerüstlagen, durch die Begehung und den Aufenthalt von Personen, die Lagerung und den Transport von Material, den Betrieb installierter Hebemittel und durch die Wirkung von Wind und Schnee hervorgerufen werden und die daraus resultierenden belastenden Kräfte in den verschiedenen senkrechten und waagrechten Gerüstteilen ermittelt werden, um ihre Eignung betreffend Belastbarkeit mit Biege- und Zugkräfte zu erfahren, damit Verbiegungen und Verdrehungen möglichst unterbunden werden. 45 Ab ersten Januar 2006 findet die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialvorsorgebeiträge der Unternehmen bei Ausführung von öffentlichen und privaten Bauaufträgen Anwendung. Die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialvorsorgebeiträge bestätigt, dass das Unternehmen mit abhängigen Arbeitern die Beiträge der staatlichen Sozialversicherungsanstalt (INPS-NISF), des Nationalinstituts für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle (INAIL) und der Bauarbeiterkasse ordnungsgemäß entrichtet hat. Aufgrund des Rundschreibens NISF vom 26. Juli 2005, Nr. 92 wird diese Bescheinigung in erster Linie vom Unternehmen beantragt, welches bis zur Bezahlung der Baufortschritte die Erfüllung dieser Beitragspflichten selbst erklären kann. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben in diesem Dossier trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Autors ausgeschlossen ist. 46 7. Anlaufstellen und Netzwerke nach Sektoren / Bereichen Allgemeine branchenübergreifende Organisationen Deutsche Botschaft Rom www.rom.diplo.de Rom Camera di Commercio di Roma (Handelskammer Rom) www.rm.camcom.it Rom Camera di Commercio di Milano (Handelskammer Mailand) www.mi.camcom.it Mailand CNA - Confederazione Nazionale dell'Artigianato e della Piccola e Media Impresa (Nationaler KMU- und Handwerksverband) www.cna.it Rom Agenzia delle Entrate (Finanzamt für nicht Ansässige) www.agenziaentrate.it Rom INAIL Istituto Nazionale per l’Assicurazione contro gli Infortuni sul Lavoro (Nationalinstitut für Arbeitsunfallversicherung – Steuerberatung/ Fiskalvertretung) www.inail.it INPS Istituto Nazionale della Previdenza Sociale (Nationalinstitut für Sozialversicherung) www.inps.it Rom Rom Verbände der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen AIOP - Associazione Italiana Ospedalità Privata (Italienischer Verband der privaten Krankenhäuser) www.aiop.it Anaste Associazione Nazionale Strutture Terza Età (Nationaler Verband der Senioreneinrichtungen) www.anaste.com A.R.I.S. Associazione Religiosa Istituti Socio-sanitari (Verband der katholischen Gesundheitseinrichungen) www.arisassociazione.it Rom Rom Rom Federsanità Anci (Nationaler Verband Italienischer Gemeinden) www.federsanita.it Rom FIASO Federazione Italiana Aziende Sanitarie e Ospedaliere (Italienischer Verband der Gesundheitseinrichtungen) www.fiaso.it Rom 47 Branchenspezifische Netzwerke A.N.P.O Associazione Nazionale Primari Ospedalieri (Nationaler Verband der Krankenhauschefärzte) www.anpo.net ANSMI Associazione Nazionale della Sanità Militare Italiana (Italienischer Nationaler Militär-Sinitäts-Verband) sanitamilitare.it AIO - Associazione Italiana Odontoiatri sezione provinciale di Roma (Italienischer Zahnärzteverband der Provinz Rom) www.aioroma.it A.D.M. A.REHA Associazione Produttori Distributori di ausili tecnici destinati alla riabilitazione (Verband der Hersteller und Distributoren von Rehabilitationshilfsmitteln) www.admareha.org AIIC Associazione Italiana Ingegneri Clinici (Italienischer Verband Klinischer Ingenieure) www.aiic.it ASSOWELLNESS - Associazione Nazionale delle Imprese Fitness, Wellness, Benessere e Tempo Libero (Nationaler Verband der Fitness, Wellness- und Freizeitunternehmen) www.unionemilano.it AIFI Associazione Italiana Fisioterapisti (Italienischer Physiotherapeutenverband) www.aifi.net A.RI.A.E. Associazione per la Ricerca e Assistenza in Epatologia (Hepatologieforschungs- und Beratungsgesellschaft) www.ariae.it A.I.T.O. Associazione Italiana dei Terapisti Occupazionali (Italienischer Ergotherapeutenverband) www.aito.it A.I.P. Associazione Italiana per lo Studio della Traumatologia della Pelvi (Italienische Forschungsgesellschaft der Beckentraumatologie) SIOT Società Italiana di Ortopedia e Traumatologia (Italienische Orthopädie- und Traumatologiegesellschaft) www.siot.it ADF Associazione Distributori Farmaceutici (Verband der PharmaDistributoren) www.adfsalute.it Anpi - Associazione Nazionale Parafarmacie Italiane (Italienischer Nationaler Parapharmazeutikaverband) www.parafarmacieanpi.it Rom Rom Rom Padova Turin Mailand Rom Bologna Rom Mailand Rom Mailand Rom 48 Branchenspezifische Netzwerke AssICC Associazione Italiana Commercio Chimico (Italienischer Verband des Chemiehandels) www.assicconline.it Federfarma Servizi - Associazione nazionale delle società di servizi per le farmacie (Nationaler Verband der Apothekenzulieferer) www.federfarmaservizi.it Assobiotec l'Associazione nazionale per lo sviluppo delle biotecnologie (Nationale Gesellschaft für die Entwicklung der Biotechnologien) www.assobiotec.it AICEB Associazione Italiana Centri Benessere – Bergamo (Italienischer Wellnessverband, Bergamo) www.confesercenti.bergamo.it ASFO Lombardia Associazione Fornitori Ospedalieri (Krankenhauszuliefererverband der Lombardei) www.asfolombardia.it F.N.A.A.R.C. Associazione Agenti e Rappresentanti di Commercio di Milano (Mailänder Handelsvertreterverband) www.fnaarc.milano.it ASSO-RAM Associazione Operatori Commerciali e Logistici (Handelsvertreterverband) www.assoram.it Federazione Italiana Fitness (Italienischer Fitnessverband) www.fif.it Ordine degli Architetti Provincia di Bolzano (Kammer der Architekten der Provinz Bozen) www.arch.bz.it Ordine degli Architetti P.P.C. della Provincia di Milano (Architektenkammer der Provinz Mailand) www.ordinearchitetti.mi.it Ordine degli Architetti Roma (Architektenkammer Rom) www.architettiroma.it Mailand Rom Mailand Bergamo Mailand Mailand Rom Ravenna Bozen Mailand Rom 49