Zielmarktanalyse

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Allgemeine Markt- und Brancheninformationen
Italien
_____________________________________
Gesundheits- und Pflegewirtschaft
1
Impressum
Herausgeber
SBS systems for business solutions
Autoren
Verena Karl
Thomas Nytsch
Stand
05.02.2014
Die Studie wurde im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für das Projekt Gesundheits- und
Pflegewirtschaft in Italien erstellt und aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert
Disclaimer
Das Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Die Zielmarktanalyse steht dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Germany Trade & Invest sowie geeigneten Dritten zur
unentgeltlichen Verwertung zur Verfügung.
Sämtliche Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Der Herausgeber
übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten
Informationen. Für Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung
der dargebotenen Informationen unmittelbar oder mittelbar verursacht werden, haftet der Herausgeber
nicht, sofern ihm nicht nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last gelegt werden
kann.
2
Inhaltsverzeichnis
Seite
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Überblick über Politik und Wirtschaft in Italien
Italiens Gesundheitswesen im Überblick
2.1 Das Krankenversicherungssystem Italiens
2.2 Exkurs zur Nachhaltigkeit des Servizio Sanitario Nazionale
2.3 Das Sozialversicherungssystem Italiens
2.4 Staatliche Gesundheitsausgaben
2.5 Das italienische Krankenhaussystem aus Sicht der AIOP
Italien im demographischen Wandel
Branchenschwerpunkte im Aufschwung
4.1 Gesundheits-IT als chancenträchtiger Zukunftsmarkt in Italien
4.2 Medizintechnik in Italien
4.3 Bedarf an medizintechnologischer Innovation
4.4 Pharmazeutischer Vertrieb in Italien
Rechtlicher Grundlagen – Kleiner Leitfaden zum italienischen Vertragsrecht
5.1 Besonderheiten zum italienischen Vertragsrecht
5.2 Typische Rechtsproblematik beim Verkauf
5.3 Besonderheiten bei der Organisation des Verkaufs
5.4 Regelung des Zuliefer- oder Werkvertrages nach italienischem Recht
Steuerrechtliche Grundlagen: Deutsche Betriebe in Italien. Steuerliche
Auswirkungen der Geschäftsbeziehungen
6.1 Gewerberecht
6.2 Besteuerung
6.3 Arbeitsrecht
Anlaufstellen und Netzwerke
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1. Überblick über Politik und Wirtschaft in Italien
Italien wurde im Jahr 1861 zum Nationalstaat, als sich die Regionen der Halbinsel unter König
Viktor Emanuel II mit den Inseln Sardinien und Sizilien vereinigten. In den frühen 1920er Jahren
übernahm Benito Mussolini als Duce die Macht über Volk und Staat. Sein Bündnis mit NaziDeutschland führte zur Niederlage Italiens im Zweiten Weltkrieg. 1946 wurde die Diktatur von
einer demokratischen Republik abgelöst; wirtschaftlicher Aufschwung war die Folge.
Italien ist Gründungsmitglied der NATO und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).
Der Staat war an vorderster Stelle der wirtschaftlicher und politischen Vereinigung Europas und
trat der Wirtschafts- und Währungsunion 1999 bei.
Italiens Wirtschaft ist stark ausdifferenziert und kann sich mit den bedeutendsten Industriestaaten
auf der Welt messen. Aufgrund dessen ist Italien auch Mitglied der G8, der Runde der acht
bedeutendsten Industrienationen. Jedoch steckt die italienische Wirtschaft derzeit in der längsten
Rezession seit 20 Jahren und ist durch träges Wachstum, hohe Jugendarbeitslosigkeit, organisierte
Kriminalität und wirtschaftliche Ungleichheiten zwischen dem ländlichen Süden und dem stärker
industrialisierten Norden des Landes. Das BIP ist bereits seit neun Quartalen rückläufig.
Tabelle 1 – Fakten und Kennzahlen Italien
Ländername
Einwohner
Fläche
Amtssprache
Hauptstadt
BIP (2012)
BIP pro Kopf (2012)
Bevölkerungswachstum
Durchschnittsalter
Lebenserwartung
Gesundheitsausgaben
Alphabetisierungsquote
Staatsform
Staatsoberhaupt
Regierungschef
Währung
Zeitzone
Internet-Domainbereich
Telefonvorwahl
Italienische Republik
61,48 Mio.
301.340 km²
Italienisch
Rom
1.566 Milliarden €
25.995 €
0,34%
44,2 Jahre (medial)
81,95 Jahre
9,5% des BIP
99%
Parlamentarische Republik
Präsident Giorgio Napolitano
Ministerpräsident Enrico Letta
Euro
UTC +1 MEZ
.it
+39
Quelle: CIA Factbook, 2013
4
2. Italiens Gesundheitswesen im Überblick
2.1 Das Krankenversicherungssystem Italiens1
Der staatliche Gesundheitsdienst (Servizio Sanitario Nazionale SSN) ersetzt seit 1978 das seit dem
Zweiten Weltkrieg bestehende Krankenversicherungs-System von staatlichen Versicherungen.
Das Ziel des SSN war ursprünglich ein effizientes und einheitliches Gesundheitssystem für die
gesamte Bevölkerung, unabhängig von Einkommen, Sozialbeiträgen, Arbeit oder vorher
vorhandenem Gesundheitszustand, zu schaffen. Der SSN bietet kostenlose oder sehr günstige
medizinische Versorgung für alle Einheimischen und ihre Familien, sowie Universitätsstudenten
und Rentner (auch solchen aus anderen EU-Ländern). Außerdem bekommen alle Besucher,
unabhängig von ihrer Nationalität, falls nötig Notfallversorgung.
Der SSN wurde im Jahr 1998 vom Nationalinstitut für Soziale Fürsorge (Istituto Nazionale della
Previdenza Sociale INPS) getrennt und direkt von der Zentralregierung über die IRAP-Steuer
(lmposta Regionale Sulle Attivita Produttive) finanziert. Diese Steuer wird von den Arbeitgebern
im Namen der Angestellten bezahlt; Selbstständige bezahlen diese Steuer selbst. Ausländer müssen
für das öffentliche Gesundheitssystem also keine direkten Beiträge oder Gebühren bezahlen, um
als Einwohner in Italien oder als EU-Bürger dieselbe medizinische Versorgung wie ein Italiener zu
erhalten.
Wenn ein Bürger also zur medizinischen Versorgung im Rahmen des SSN berechtigt sind, erhalten
seine Angehörigen automatisch die gleichen Vorteile wie er selbst. Zu den Angehörigen zählen der
Ehepartner (sofern er oder sie nicht selbst versichert ist), Kinder unter 16 (bzw. unter 26, wenn sie
studieren oder arbeitsunfähig sind), die er finanziell unterstützet, und sonstige Familienangehörige
und Verwandte (auch angeheiratete), sofern sie von ihm finanziell unterstützt werden und bei ihm
wohnen.
Sollten ein Bürger nicht zu staatlicher medizinischer Versorgung über die Bezahlung italienischer
Steuern oder über eine staatliche Rente, die er von einem anderen EU-Land erhält, berechtigt sein,
muss er für gewöhnlich eine private Krankenversicherung haben. Dies muss er auch belegen
können, wenn er eine Aufenthaltserlaubnis in Italien beantragen möchte. EU-Bürger, die
pensioniert werden, bevor Sie sich für eine staatliche Rente qualifizieren, können eine zweijährige
kostenfreie Krankenversicherung beantragen, indem sie sich beim zuständigen Sozialamt das
Formular E106 besorgen.
1
Vgl. Motus-Broschüre zu Pflegesystemen in Italien; Hrsg.: Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement e.V.
5
Der SSN steht größtenteils unter der Kontrolle von regionalen Gemeinden und wird von den
örtlichen Gesundheitsbehörden (Azienda di Sanita Locale ASL -oft auch bekannt unter dem
früheren Namen Unita Sanitaria Locale USL) verwaltet. Der SSN bietet viele Leistungen, wie
beispielsweise Unterbringung und Behandlung in Krankenhäusern (inklusive Untersuchungen,
Operationen und Medikamenten während des Aufenthaltes), Termine beim Hausarzt, spezielle
medizinische Beratung von Fachärzten (zur Zeit Kinder- oder Frauenärzte), Arzneimittel,
Laboruntersuchungen, Anwendungen, ambulante Betreuung und kostenlose Beratung beim
örtlichen Gesundheitsamt (consultorio).
Diejenigen, die beim SSN registriert sind, erhalten folgende Leistungen: kostenlose oder
vergünstigte Medikamente, 75% Ermäßigung auf ambulante oder nachträgliche Behandlungen und
Unterstützungszahlungen für bestimmte Zahnarztbehandlungen. Alle stationären Behandlungen,
z.B. im Krankenhaus, sind im Rahmen des staatlichen Gesundheitsdienstes kostenlos. Viele
medizinische Ausgaben werden über die Steuer vollständig oder teilweise erstattet. Dies beinhaltet
auch die Kosten für Brillen, Hörgeräte und Besuche bei Fachärzten, weshalb alle Rezepte stets gut
aufbewahrt werden sollten.
Das italienische Gesundheitssystem legt seinen Schwerpunkt lieber auf die Behandlung und
Genesung der Patienten, als auf Präventionsmaßnahmen und der allgemeinen Verbreitung von
gesunder Lebensweise. So gibt es in Italien nur sehr wenige präventive medizinische Maßnahmen,
wie zum Beispiel regelmäßige Gesundheitschecks. Außerdem hat der staatliche Gesundheitsdienst
erst kürzlich die Gelder für ambulante Behandlungen, Pflegepersonal und medizinische
Nachbehandlung, Altenpflege oder unheilbare und psychische Erkrankungen gekürzt. Dies hat zur
Folge, dass das italienische Gesundheitssystem häufig wegen Dingen wie unangemessener
medizinischer Behandlung aufgrund von Personalmangel und langen Wartelisten wegen fehlender
Krankenhausbetten kritisiert wird.
Viele Probleme gehen auch mit der verkümmerten Bürokratie einher. Hier sind Dinge wie zum
Beispiel falsches Management, grundsätzlich fehlende Organisation und schwindelerregend hohe
Kosten zu nennen. Trotz der ständigen Verbesserungen und der immensen Fortschritte in den
letzten 20 Jahren gibt es im italienischen Gesundheitssystem viele Probleme. So ist auch eine
Gesundheitsreform in ständiger Diskussion und es ist wahrscheinlich, dass es in den nächsten
Jahren entscheidende Veränderungen in diesem Bereich geben wird.
6
2.2 Exkurs zur Nachhaltigkeit des Servizio Sanitario Nazionale (SSN)2
Gedanken von Nino Cartabellotta, Chirurg und Gründer der Stiftung für evidenzbasierte Medizin
Wenn die wirtschaftliche Lage unweigerlich dazu führt, kontinuierlich die Nachhaltigkeit des
Servizio Sanitario Nazionale (SSN) neu zu bewerten, könnte man sich die einfache Frage stellen:
Wozu dient das SSN wirklich?
Dient es der Vorsorge, der Kontrolle oder der Behandlung von Krankheiten? Dem Schutz und der
Promotion
von
Gesundheit?
Oder,
um
einmal
den
Gründungsvertrag
der
Weltgesundheitsorganisation zu zitieren, dem Erreichen eines Status des vollständigen physischen,
mentalen und sozialen Wohlbefindens?
Jedes dieser Ziele stellt sich als ungenügend und unvollständig dar. Tatsächlich ist ein „SSN für
Krankheiten“ vom sozialen Gesichtspunkt aus wenig überzeugend; „Schutz und Promotion der
Gesundheit“ erkennt nicht die Notwendigkeit, öffentliche Gesundheit und Dienstleistungen der
klinischen Fürsorge zu integrieren; ebenso das „vollständige“ Wohlbefinden stellt ein
anspruchsvolles und gleichermaßen zu abstraktes Konzept dar, um zu definieren, welche
Prinzipien die Werte der Gesundheit ausmachen; schon Richard Smith, seines Zeichens
Herausgeber des British Medical Journal, beschränkte sie auf „wenige Sekunden, in denen einigen
glücklichen Paaren gelingt, simultan zum Orgasmus zu kommen“.
Wenn man sich der Antwort auf die Frage aus politischer Sicht nähert, wird klar, dass das oberster
Ziel einer jeden Regierung jenes ist, die Würde der Bevölkerung zu erhalten, wobei vermieden
werden soll, die Bürger nur als Instrument zum Erreichen der politischen und wirtschaftlichen
Ziele identifizieren, z.B. die Anhebung des Bruttoinlandsprodukts. In der Tat muss die Regierung,
wenn sie ihre Bürger als absoluten Wert ansieht, dafür sorgen, dass jeder einzelne von ihnen –
vereinbar mit den verfügbaren Ressourcen – in seinen eigenen Erwartungen befriedigt wird, ohne
die der anderen einzuschränken. Mit anderen Worten: Die Würde der Bevölkerung zu stärken
bedeutet, allen Bürgern die Möglichkeit zu geben, eigene Entscheidungen zu treffen und die
Freiheit zu haben, diese umzusetzen.
Natürlich wird diese Fähigkeit von drei maßgeblichen Kategorien beeinflusst: von unseren
angeborenen und genetisch bedingten Fähigkeiten und von Umwelteinflüssen, vom politischen,
sozialen und wirtschaftlichen Kontext, in dem wir uns befinden, und eben auch von unserem
Gesundheitszustand. Und es sind in der Tat diverse Indikatoren in Bezug auf unseren
Gesundheitszustand, die es der Politik ermöglichen, die Bürger zu bewerten: Die Lebensdauer und
-qualität, die Fähigkeit, gesund zu bleiben, das psychische Wohlbefinden, die Schmerzschwelle, die
Fähigkeit, Gefühle und Emotionen auszudrücken, die Einstellung gegenüber dem Erhalt der
Umwelt, in der wir leben, um unsere Gesundheit zu erhalten.
2
SSN: Der staatliche Gesundheitsdienst. Vgl. Huffington Post vom 09.07.2013: “Sostenibilità del Servizio Sanitario Nazionale”.
7
Und es ist in der Tat der Fähigkeitsansatz – angewandt auf die Gesundheit -, der es erlaubt, die
finale Lösung eines Gesundheitssystems zu identifizieren, wenn man die Relevanz der Politik beim
Festsetzen der Fundamente, auf denen sich die Bemühung der Regierungen stützt, um die Würde
aller Bürger zu garantieren. Aus diesem Grund können die Erfolgsindikatoren eines
funktionierenden Gesundheitssystems nicht mit einer Reihe von Befunden (wie denen, die vom
Nationalen Befundprogramm gemessen wurden) umschrieben werden, sondern insbesondere im
Anklang an die Tatsache, dass wir die Freiheit haben, ein Leben zu wählen, was wir uns wünschen.
Leider haben die Grenzen und Widersprüche der zahlreichen Exekutiven, die sich in den letzten
Jahrzehnten abgewechselt haben, nachdrücklich die Perspektiven verdunkelt, die jeder einzelne
von uns für seine Zukunft anstrebt. Denn:
• sie haben nicht das Prinzip Health in All Policies umgesetzt, nämlich alle politischen
Entscheidungen (nicht nur auf Gesundheit, sondern auch auf Industrie, Umwelt und Soziales
bezogen) so auszurichten, dass stets die Gesundheit der Bürger im Mittelpunkt steht;
• sie haben der Parteinpolitik (politics) versprochen, sich auf unlösbare Art und Weise mit der
Gesundheitspolitik (policies) zu vermengen, wobei die unterschiedlichsten Interessen
aufeinanderstoßen – jene überaus noblen auf jene strafrechtlich verfolgbare;
• sie akzeptieren, stets und ständig Geisel der Industrie zu sein, sowohl da eine gehobene
Nachfrage nach Dienstleistungen im Gesundheitsbereich Arbeitsplätze schafft, als auch da bei der
Einführung spezifischer Vorbeugungsmaßnahmen riskiert wird, die Arbeitsplätze zu reduzieren.
Heutzutage in einem Klima voller Ungewissheiten und Unsicherheiten, wie es bisher in der
Geschichte der Italienischen Republik noch nicht vorgekommen ist, stößt die Debatte um die
Nachhaltigkeit der SSN unweigerlich auf Kritikpunkte in Bezug auf die Politik (liegt die öffentliche
Verantwortung des Schutzes der Gesundheit beim Staat oder den Regionen? Muss der Artikel V
der Konstitution noch einmal durchgesehen werden), in Bezug auf die Organisation (Reform der
primären Gesundheitsvorsorgeleistungen, Neu-Organisation des Krankenhausnetzes), in Bezug auf
Personalfragen (Umsicht und Verantwortung des Personals, Autonomie der Gesundheitsberufe), in
Bezug auf wirtschaftliche Fragen (Standardkosten, Ticket, integrative Fonds), wobei das reale
Risiko der Bevölkerung aus den Augen verloren wird.
Die öffentliche und gleichzeitig universale Gesundheitsversorgung ist unumgänglich für die
Gleichheit aller italienischer Staatsbürger: Die öffentliche Gesundheit in Frage zu stellen bedeutet
nicht nur die Gefährdung der Gesundheit, sondern insbesondere der Würde der Bürger und ihre
Fähigkeit, Ambitionen und Ziele zu erreichen, die letztendlich von der Politik als der eigentliche
Gewinn aus Investitionen in die Gesundheitswirtschaft angesehen werden sollten.
In diesem Zusammenhang sind Vorwürfe gegenüber unangepassten Finanzierungen ohne
Verbesserungsvorschläge nur ein Alibi, um den SSN zu entkräften, wobei die sozialen
Ungleichheiten jedoch größer werden.
8
2.3 Das Sozialversicherungssystem Italiens3
Italien hat ein komplexes Sozialversicherungssystem (previdenza sociale), das den Großteil der
Bevölkerung abdeckt.
Die Sozialversicherung bietet Hilfe bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfällen
und Berufskrankheiten, und zwar in Form von Renten, Invaliditätszahlungen, HinterbliebenenRente und Familienbeihilfe. Sie beinhaltet nicht den staatlichen Gesundheitsdienst (Servizio
Sanitario Nazionale SSN), der von der allgemeinen Besteuerung finanziert wird.
Das System wird von einer Reihe von Staatsbehörden geführt, die alle zum Nationalen Institut für
Sozialversicherung (lstituto Nazionale della Previdenza Sociale INPS) zusammengefasst werden.
Sowohl alle ansässigen Angestellten, als auch alle selbstständigen Arbeiter bezahlen mit einigen
wenigen Ausnahmen Sozialversicherungsbeiträge (contributi previdenziali).
Für Angestellte (Iavoratore dipendente) übernimmt der Arbeitgeber alle nötigen Formalitäten, um
sie bei der Sozialversicherung registrieren zu lassen.
Die Arbeitnehmerbeiträge werden vom Arbeitgeber direkt an der Quelle, also vom Bruttogehalt,
besteuert. Der Arbeitgeber übernimmt ca. zwei Drittel der Rentenbeiträge, während der dritte Teil
vom Angestellten selbst bezahlt werden muss. Für alle anderen Abgaben im Rahmen der
Sozialversicherung sind die Abgaben des Angestellten zu vernachlässigen. Der zu bezahlende
Sozialversicherungsbeitrag eines Angestellten beträgt ca. 10% seines Bruttogehalts, während der
Arbeitgeberanteil ca. 35% des Bruttogehalts des Angestellten ausmacht (was also einen
Beitragsprozentsatz von 45% ergibt).
Es gibt verschiedene Beitragssätze für Angestellte sowohl in Industrie, Handel und Landwirtschaft,
als auch für Arbeiter (operai), Büroangestellte (impiegati) und Manager (dirigenti), die auch
verschiedene Leistungen nach sich ziehen. Manager in der Industrie, die das Höchstgehalt
verdienen, müssen besondere Beitragszahlungen leisten, wie zum Beispiel für Arbeitsunfähigkeit,
Pension und Hinterbliebenenrente.
Selbstständige Personen, die Beiträge in ihre eigene Kasse bezahlen, sind (collaboratori), wie z.B.
Studenten, freiberufliche Arbeiter (indipendenti), wozu Geschäftsführer von kleinen
Unternehmen, Ladenbesitzer, Händler, Farmpächter und Kleinaktionäre gehören, oder Angestellte
in einem relativ neuen Industriezweig (z.B. virtuelle Unternehmensberatungen), die noch keine
eigene Krankenkasse haben.
3
Vgl. Motus-Broschüre zu Pflegesystemen in Italien; Hrsg.: Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement e.V..
9
Unter besonderen Umständen werden Beiträge, die nicht bezahlt wurden, vom Staat finanziert.
Diese werden auch anerkannte Beitragszahlungen (contributi accreditati) genannt.
Beitragszahlungen werden zum Beispiel automatisch für die Zeit der Arbeitslosigkeit angerechnet,
wenn ein Angestellter regelmäßig seine Beiträge für die Sozialleistungen (indennita di
disoccupazione) bezahlt hat. Dasselbe gilt auch für die Zeiten des Wehrdienstes, für den
Mutterschutz und für krankheitsbedingte Abwesenheit (mehr als eine Woche und weniger als 12
Monate), soweit man beim INPS den notwendigen Antrag rechtzeitig gestellt hat. Der Antrag von
theoretischen Beitragszahlungen während einer langen Krankheitsphase muss stets mit einem
Begleitschreiben des Arbeitgebers eingereicht werden.
Wer mit einer Entscheidung, die von einem Versicherungsangestellten gefällt wurde, nicht
einverstanden ist, kann innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Berufung einlegen, die per
Einschreiben (mit Zustellungsbescheid) verschickt werden muss.
Italien hat Sozialversicherungsabkommen mit ca. 40 Ländern (unter anderem alle EU-Länder,
USA und Kanada), wobei es auch sein kann, dass nicht-italienische Personen zunächst im
Sozialversicherungssystem ihres Landes registriert bleiben. Die Abkommen gelten in der Regel bis
zu zwei Jahre, können aber unter besonderen Umständen auch auf bis zu fünf Beiträge in anderen
EU-Ländern um Jahre verlängert werden.
Ebenso können EU-Bürger, die nach Italien ziehen, noch ein Jahr in ihrem Herkunftsland ihre
Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, sofern sie offiziell von ihrem Arbeitgeber nach Italien
versetzt wurden. Dieser Zeitraum kann unter unvorhergesehenen Umständen auch auf zwei Jahre
erhöht werden. Für Selbstständige gilt diese Regelung auch. Spätestens nach zwei Jahren müssen
EU-Bürger aber dann ein Teil des italienischen Sozialversicherungssystems werden.
2.4 Staatliche Gesundheitsausgaben4
Die Ausgaben im italienischen Gesundheitssektor lagen 2011 bei 9,2% des BIP und damit leicht
unter dem Durchschnitt der OECD-Staaten von 9,3%. Die Quote der Ausgaben bleibt jedoch
weiterhin deutlich hinter jener der USA (17,7%) und Deutschlands (11,3%).
Bezüglich der Pro-Kopf-Ausgaben im Gesundheitswesen liegt Italien ebenfalls unterhalb dem
OECD-Durchschnitt. 2011 lagen die Ausgaben bei 3012 US-Dollar pro Kopf gegenüber dem
Mittelwert in Höhe von 3339 US-Dollar.
4
Vgl. OECD Health Data 2013 (http://www.oecd.org/els/health-systems/Briefing-Note-ITALIA-2013-in-Italian.pdf).
10
Laut OECD erfordert die sinkende Tendenz der Ausgaben im Gesundheitswesen eine Verbesserung
der Produktivität, der Effizienz und der finanziellen Nachhaltigkeit im Gesundheitssystem.
Italien hat Maßnahmen angestoßen, die zur Verbesserung der steuerlichen Integrität sowie der
Drosselung der Kosten beitragen sollen: Der Gesundheitspakt (Patto per la Salute) 2010-2012 hat
großen Nachdruck auf die Kontrolle der öffentlichen Ausgaben hin zu einer Reduzierung der
Bettenanzahl, der Neuaufnahmen sowie der Aufenthaltsdauer gelegt.
In den vergangenen Jahren ist es Italien gelungen, die Arzneimittelausgaben dank gestiegener
Wettbewerbsfähigkeit und einer Reduzierung der Preise zu drosseln. Nichtsdestotrotz ist die
Anzahl der Generika eine der niedrigsten unter den OECD-Ländern mit weniger als einem Sechstel
des Gesamtvolumens der verkauften Pharmaka. Im Vergleich zu Deutschland, wo die Generika ca.
drei Viertel des Marktes ausmachen, ist diese Zahl in der Tat extrem niedrig.5
Vgl. OECD-Bericht “Cala la spesa sanitaria in Italia” (http://www.oecd.org/italy/Health-at-a-Glance-2013-Press-Release-Italy_inItalian.pdf)
5
11
Abb. 3: Anzahl der Generika im Pharmaziemarkt Italiens 2011; Quelle: OECD
Insgesamt sind die Ausgaben in Italien im Vergleich zu den Jahren 2000-2009 leicht um 2,2%
gestiegen. Der öffentliche Sektor ist die Hauptquelle der Finanzierung des Gesundheitswesens, in
Italien stammen 77,8% der Gelder aus öffentlicher Hand.
Was die Ressourcen des Sektors betreffen, so kamen im Jahr 2011 4,1 Ärzte auf 1000 Einwohner;
der OECD-Durchschnitt lag bei 3,2. Dennoch lag die Anzahl an Krankenschwestern und –pflegern
deutlich unter dem OECD-Durchschnitt, der sich auf 6,3 Personen in Italien gegenüber 8,7 in
anderen OECD-Ländern pro 1000 Einwohnern belief. Daraus lässt sich ein Überschuss an Ärzten,
jedoch ein eindeutiger Mangel an Pflegepersonal ableiten, dem eine unzureichende Verteilung der
Ressourcen im Gesundheitswesen zugrunde liegt.
Die Gesamtzahl an Krankenhausbetten liegt in Italien bei 3,4 pro 1000 Einwohner im Jahr 2011
(der OECD-Durchschnitt liegt bei 4,8). Wie in den meisten Ländern ist bei dieser Zahl ein
Absenken zu verzeichnen. Diese Abnahme geht mit einer verkürzten Dauer der durchschnittlichen
Krankenhausaufenthalte sowie einer steigenden Anzahl an chirurgischen Eingriffen pro Tag
einher.
In den vergangenen zehn Jahren ist die Verfügbarkeit diagnostischer Technologien in den meisten
OECD-Staaten rapide gewachsen, so z.B. werden immer häufiger Computer- und
Magnetresonanztomographie zur Diagnose von Krankheiten verwendet. In Italien hat vor allem die
Magnetresonanztomographie mit der Zeit zugenommen und 2011 eine Anzahl von 23,7 Apparaten
pro einer Million Einwohner erreicht; damit liegt Italien über dem OECT-Durchschnitt. Ebenso ist
die Anzahl der Computertomographen gestiegen und liegt bei 32,1 pro einer Million Einwohner.
12
Die meisten OECD-Staaten verzeichneten in den letzten Jahrzehnten einen signifikanten Anstieg
der Lebenserwartung. Dies ist auf die verbesserten Lebensbedingungen, die Eingriffe der
Regierungen in das Gesundheitswesen sowie die Fortschritte in Medizintechnik und Pflege
zurückzuführen. 2011 lag die Lebenserwartung eines Italieners bei der Geburt bei 82,7 Jahren
(Mittelwert aus Frauen und Männern) und damit rund 2 Jahre über dem OECD-Durchschnitt, nur
übertroffen von der Lebenserwartung in der Schweiz.
Gleichzeitig ist der Anteil an Übergewichtigen drastisch angestiegen, wobei zwischen den einzelnen
OECD-Ländern erhebliche Unterschiede bestehen. In Italien liegt die Quote bei den Erwachsenen
(basierend auf Größen- und Gewichtsangaben, keine genauen Messungen) bei 10% 2011 gegenüber
7,0% 1994. Dieser Prozentsatz liegt stets deutlich unter jenem der USA (28,5% im Jahr 2011). Der
Anstieg von Übergewichtigen lässt einen Anstieg von chronischen Krankheiten wie Diabetes, HerzKreislauferkrankungen sowie höhere Kosten bei der Gesundheitspflege für die Zukunft vermuten.
2.5 Das italienische Krankenhaussystem aus Sicht der AIOP6
Das italienische Krankenhaussystem sieht sich heute einer neuen Herausforderung
gegenübergestellt. Es muss sich ein neues Ziel setzen und den Patienten und dessen Bedürfnisse
wieder ins Zentrum seiner Interessen rücken, soweit eine aktuelle Studie des Italienischen
Verbandes der privaten Krankenhausstrukturen AIOP . Selbst wenn auf der einen Seite die Zahlen
von 14 Millionen Patienten sprechen, die jedes Jahr die Krankenhausleistungen von 650.000
Fachkräften in Anspruch nehmen, so ist es doch auf der andren Seite völlig klar, dass das
Effizienzniveau steigen und die Kosten gesenkt werden müssen. Die Auswirkungen der
Wirtschaftskrise haben dazu geführt, dass das Krankenhaussystem von einem Moment des
Wachstums in eine Phase der Starre und energischen Sparpolitik übergegangen ist. In diesem
Zusammenhang müssen also die Prioritäten neu gesetzt werden. So dürfen die Grenzen des
öffentlichen Krankenhaussystems nicht aus den Augen verloren werden (eines Systems, das
aufgrund organisatorischer Starre extrem behäbig agiert), gleichfalls die der privaten Dienstleister
(die angehalten sind, die Ausgaben zu reduzieren) und zu guter Letzt die Grenzen der Patienten,
die immer höheren Kosten tragen müssen.
Die Krise hat auch zum drastischem Verzicht auf Gesundheitsleistungen von Seiten der Patienten
beigetragen: 5,5 Millionen Familien haben auf Zahnbehandlungen verzichtet, 4,7 Millionen auf
Spezialbehandlungen und 2,9 Millionen auf Laboranalysen.
6
Jahresreport der AIOP (Associazione Italiana Ospedalità Privata) 2013.
13
3. Italien im demographischen Wandel
Die Altersstruktur in Italien nimmt zunehmend ähnliche Züge wie in Deutschland an. In Europa
teilen sich die beiden den Rang der Länder mit der am stärksten überalterten Gesellschaft: Das
Verhältnis der über 64jährigen zu den unter 15jährigen beträgt in Deutschland 150% und in Italien
144%. In Vergleich dazu erreicht der Altersindex in Frankreich und Großbritannien 90%.
Das Bevölkerungswachstum ist in Italien lediglich durch die Immigration bedingt. Ca. ein Fünftel
der Einwohner Italiens ist über 64 Jahre alt, das entspricht 12,2 Mio. Menschen. Eurostat sieht
hier eine steigende Tendenz, so liegt die Prognose für das Jahr 2030 bei 26,2% (16,2 Mio.)und für
2060 bei 32,7% (ca. 20 Mio.). Die Zahlen ähneln sehr den Berechnungen für Deutschland. Im
Gegensatz zu den beiden Ländern rechnet man für Frankreich und Großbritannien mit 23,2% und
20,55% (2030), 25,94% und 24,74% (2060).
Die Lebenserwartung liegt in Italien im Durchschnitt bei 79,1 Jahren für Männern bzw. bei 84,3 für
Frauen. Regional betrachtet entwickelt sich die italienische Bevölkerung sehr unterschiedlich.
Allgemein kann man behaupten, dass die Bevölkerung in Zentral- und Norditalien älter ist, als die
Mitbürger in südlicheren Regionen. Langfristig zeichnet sich jedoch eine Tendenz zum Angleichen
des Altersniveaus im gesamten Land ab.
Wesentliche Unterschiede bringen andersartige Altersvorsorgestrukturen und starke
Familienbindung mit sich. So spielt beispielsweise betreutes Wohnen in Altersheimen oder
Seniorenresidenzen in Italien nicht die gleiche Rolle wie in Deutschland (über 74% Haushalte
verfügen über Wohneigentum). Die Pflege erfolgt weitgehend im familiären Bereich mit
finanzieller Unterstützung vom Staat. Die Zahlen dazu: 18,5% der über 64jährigen gelten als
pflegebedürftig.
Die Analogien in der demografischen Entwicklung zwischen Italien und Deutschland lassen
schlussfolgern, dass auch die Nachfrage zeitversetzt die gleichen Entwicklungen nehmen wird.
Demnach werden folgende Bereiche in Italien zunehmend an Bedeutung gewinnen und in den
kommenden Jahren ausgebaut: Altersgerechtes Wohnen, Mobilität im Alter, Gesundheit und
Ernährung im Alter. Bereits jetzt erfährt der Markt für Nahrungsergänzungsmittel und
angereicherte Nahrung speziell für ältere Manschen eine Expansion. Auch hier, wie sonst in Fragen
der Ernährung, nimmt die Qualität die zentrale Position ein. Zu unterstreichen ist auch die
Bereitschaft für hohe Qualität entsprechende Preise zu zahlen.
14
4.
Branchenschwerpunkte im Aufschwung
4.1 Gesundheits-IT als chancenträchtiger Zukunftsmarkt in Italien
Während der letzten Jahre entstand im Gesundheitssektor Italiens eine Tendenz in Richtung einer
ansteigenden Nutzung von ICT bei Operationen. Diese Art von Unterstützung fand vor allem
Anwendung bei der medizinischen Forschung, in der klinischen Praxis, zur Versorgung von
Bürgern-Patienten und vor allem zur Entlastung bei diversen Verwaltungsangelegenheiten.
Dieser Trend wird jedoch noch nicht von allen hochrangigen Unternehmensvertretern der
Gesundheitsbranche geteilt. Das Interesse, die ICT-Strategien an- bzw. die Rolle des
verantwortlichen Chief Information Officers (CIO) einzuführen hinkt in Italien dem europäischen
Durchschnitt hinterher.7 Das Niveau der Automatisierung im Gesundheitsbereich ist weit entfernt
sowohl von dem der Finanz- und Industriewelt als auch von den europäischen Werten, obwohl klar
ist welchen Vorteil ein gut ausgeprägtes EDV System für administrative Tätigkeiten und
Klinikalltag haben kann.
Automatisierungsprozesse und IT finden im Gesundheitssektor in verschiedenen Bereichen
Anwendung:
a. diagnostische Anwendungen
▪ PACS (Picture Archiving and Communication System)
▪ RIS (Radiology Information System)
▪ LIS (Laboratory Information System)
b. klinische Anwendung bei:
▪ ADT (Krankenhausentlassung und -verlegung)
▪ Erster Hilfe
▪ Krankenblättern
▪ Chirurgischen Blockaden
▪ Abteilungsleitungen und Krankenpflegescheinen
▪ Physiotherapie
c. administrative Anwendung bei:
▪ Personalverwaltung
▪ Lageraufträgen
▪ Ökonomisch administrativen Tätigkeiten
d. Serviceleistungen für Bürger
▪ Reservierungszentrale- CUP
7
Vgl. www.osservatori.net/ict_in_sanita/rapporti/rapporto/journal_content/56_INSTANCE_0HsI/10402/1034225.
15
Um eine Bestandsaufnahme der Situation bezüglich der Diffusion von Technologie in den
italienischen regionalen Gesundheitseinrichtungen und Investitionen in verschiedenen
geographischen Regionen durchführen zu können sowie um Best-Practice-Beispiele und
Verbesserungspotenziale zu identifizieren, führte das Forschungsinstitut Osservatorio “ICT in
Sanità” („ICT im Gesundheitswesen“) der School of Management der Polytechnischen Klinik in
Mailand eine neue Studie über die Rolle der ICT im Gesundheitswesen durch8.
Die Forschungen konzentrierten sich auf die folgenden spezifischen Aspekte:
▪ Den elektronischen Krankenschein
▪ Systeme zur Unterstützung der Clinical Governance
▪ Digitalen Service für die Bürger
▪ Elektronischen Gesundheitsbericht
▪ Die automatische Verwaltung des Medikamentenzyklus
▪ ICT-Lösungen um den reibungslosen Ablauf der Pflege und Medizinzufuhr zu unterstützen
▪ Interoperabilität von Informationssystemen
▪ ICT-Systeme zur Unterstützung der Leistungserbringungsprozesse bei den Warteprozessen
in Einrichtungen des Gesundheitswesens
▪ Cloud Computing
▪ Mobile Health
Ziel war es, die Vorteile, die im Bereich Gesundheitsversorgung erreicht werden können, und die
Auswirkungen von ICT auf die Verringerung der Kosten für den Nationalen Gesundheitsservice
abzuschätzen.
Laut der Studie befinden sich die fortschrittlichsten Regionen im Norden des Landes (Lombardei,
Piemont, Venetien, Emilia Romagna), die bei den ICT-Investitionen auf dem Niveau der
europäischen Standards liegen und die zugleich die Optimierung eines hohen angenommenen
Qualitätsmaßes zu gleichzeitig niedrigen Kosten für die Bürger versprechen.
In diesem Zusammenhang werden die Ressourcen in den kommenden Jahren vor allem für
▪ die elektronische Patientenakte,
▪ die Verwaltung und Systemintegration von elektronischen Patientenakten sowie für
▪ die EDV-gestützte Verwaltung von Medikamenten und die Verbesserung von
Patientenverhältnissen verwendet.9
Ein Anstieg an Investitionen in diesem Sektor hat eine höhere Automatisierung von ManagementProzessen und eine bessere Serviceversorgung zur Folge. Dadurch wird die Effizienz des
Gesundheitssystems als Ganzes deutlich gesteigert.
8 Vgl.
www.osservatori.net/ict_in_sanita/rapporti/rapporto/journal_content/56_INSTANCE_0HsI/10402/1034225.
9 Vgl. tech4green.it/2011/05/l%E2%80%99utilizzo-della-tecnologia-it-nella-sanita-italianala-nuova-ricerca-del-politecnico-di-milano/
16
In Italien betragen die durch Unproduktivität verursachten Kosten für das gesamte nationale
Gesundheitssystem (öffentlich wie privat) jährlich mehr als 850 Millionen Euro. Dieser Wert liegt
sogar über den IT-Ausgaben des gesamten Gesundheitswesens und damit bei 0,84% der
Gesundheitsausgaben des ganzen Landes. Somit handelt es sich bei dieser Unproduktivität der
Verwaltung eindeutig um eine Verschwendung der Gesundheitsausgaben. Eine denkbare Lösung
wäre die Erhöhung der IT-Investitionen im italienischen Gesundheitswesen.10
4.2 Produktion, Innovation und Forschung im Sektor Medizintechnik in
Italien11
Laut dem Jahresbericht 2013 des Italienischen Branchenverbandes Assobiomedica12 ist die
Branche der medizinischen Geräte mit ihrer Produktvielfalt und Forschungsaffinität nach wie vor
ein hoch produktiver und innovativer Sektor mit einer reichen Industrie- und exzellenten
Forschungslandschaft.
Die Unternehmen in Italien
Eine Erhebung von 2011 hat ergeben, dass 3037 Unternehmen (Kapitalgesellschaften) im Sektor
Medizintechnik tätig sind. Fast 70% davon konzentrieren sich auf fünf Regionen Italiens: die
Lombardei, Emilia-Romagna, das Latium, Venetien und die Toskana. In diesen Regionen
konzentrieren sich 85% des nationalen Branchenumsatzes. 59% der Unternehmen sind im Handel
tätig, 37% in der Produktion und die restlichen 4% sind Dienstleister. Auf den Umsatz gerechnet
ändern sich diese Proportionen nicht wesentlich.
17% der Unternehmen sind von multinationaler Struktur und ihr Umsatz macht 70% des
Gesamtumsatzes der Branche aus. Entsprechend dazu lässt sich feststellen, das 10% der
Unternehmen von ausländischem Kapital kontrolliert wird, aber bezüglich des Umsatzes
erwirtschaften diese mit 49% knapp die Hälfte des gesamten Branchenumsatzes.
Vgl. www.saluspublica.it/wordpress/wp-content/uploads/2008/11/camussoni_p_21-33.pdf.
Vgl. Assobiomedica: PRODUZIONE, RICERCA E INNOVAZIONE NEL SETTORE DEI DISPOSITIVI MEDICI IN ITALIA, Report
2013 (http://www.assobiomedica.it/static/upload/pri/pri-2013.pdf).
12 Assobiomedica ist der nationale Verband, der die Unternehmen vertritt, die die öffentlichen wie privaten italienischen
Gesundheitseinrichtungen mit Medizinischen Produkten / Geräten versorgen. Es handelt sich dabei um eine breite Produktpalette von
chemischen Reagenzien für Blutanalyse über Kardiologie, Prothesen und Implantaten bis zu medizintechnischen Geräten,
Operationsinstrumenten und Ausstattungen für OP-Säle bzw. Intensivstationen (www.assobiomedica.it).
10
11
17
Tabelle 2 – Anzahl der Unternehmen aus der Branche Medizintechnik in
Italien (2011)
Anzahl
Unternehmen
Fachrichtung
Technische Krankenhaus- und Laborausstattung und Geräte
1377
Medizinprodukte, Implantate
Medizinische Geräte und Vorrichtungen für Chirurgie, Monitoring, Reha, etc.
Borderline
195
757
92
Elektromedizinische Diagnostik
172
In-vitro Diagnostik
261
Dienstleistungen und Software
151
Weitere
32
Aktivität
Vertrieb
1792
Produktion
1118
Dienstleistung
127
Struktur
Multinational
National
519
2518
Eigentumsverhältnis
Ausländisch
Italienisch
299
2738
Gesamt
Branchenunernehmen im Jahr 2011
3037
Quelle: Assobiomedica, Rapport 2013, S.19f.
18
Umsatz der produzierenden Unternehmen
Die Zählung aus dem Jahr 2011 hat 1118 produzierende Unternehmen ergeben, die zusammen fast
7 Milliarden Euro Umsatz erzielten. 21% der Hersteller ist von multinationalem Format und ihr
Umsatzanteil liegt bei 69%. Nur 8% der Unternehmen hat ausländisches Kapital, dieser Anteil
erwirtschaftet jedoch 28% des Umsatzes.
Im Gegensatz zur generell rückläufigen Tendenz der nationalen Zulieferindustrie zugunsten
ausländischer Zulieferer ist die Lohnfertigung für Dritte im Bereich medizinischer Geräte in Italien
nach wie vor ein wichtiger Faktor. Was die Produktion betrifft, so sind 83% Hersteller, die
restlichen 17% sind Lohnunternehmen. Letztere haben eine große Wirtschaftskraft: 194
Unternehmen, die überwiegend im Auftrag Dritter produzieren, erzielen einen Umsatz von 890
Millionen Euro. Überwiegend werden Komponenten und Halbzeuge.
Abb.4: Regionale Verteilung der Unternehmen nach Anzahl und Umsatz in Prozent; Quelle: Assobiomedica, Rapporto
2013, S. 21.
Start-ups
Die 214 gezählten Start-up Unternehmen haben einen großen Anteil an der Innovation in der
Branche, weshalb sie einen wichtigen Part spielen gerade auch in der Zusammenarbeit mit den
etablierten Branchenunternehmen. Auch hier lässt sich eine starke regionale Konzentration
feststellen: beinahe 60% der Start-ups sind in den vier Regionen Emilia-Romagna, Lombardei,
Toskana und Piemont angesiedelt.
19
Bei zwei Drittel (67%) der Unternehmen handelt es sich um Spin-offs aus dem staatlichen
Forschungsbereich, der Rest sind bei Outsourcing-Prozessen der etablierten Unternehmen
entstanden. Das Durchschnittsalter dieser Unternehmen liegt bei 5 Jahren. Die jüngsten Start-up
Unternehmen konzentrieren sich auf die Teilbereiche der medizintechnischen Geräte und
Dienstleistungen sowie Software. Die älteren Vertreter hingegen sind eher in der In-VitroDiagnostik angesiedelt.
Binnenmarkt und Außenhandel
Die italienische Außenhandelsbilanz im Sektor Medizintechnik hat sich 2012 im Vergleich zum
Vorjahr mit einem Plus von 9,6% der Exporte und einem Rückgang der Importe von 4,6% wieder
etwas erholt, bleibt aber nach wie vor leicht negativ. Italien liegt bei den Patentanmeldungen
weltweit auf Rang 13, bei den Exporten an 12. Stelle und beim Import auf dem 9. Rang.
Der italienische Binnenmarkt ist in den letzten beiden Jahren von einer sinkenden Nachfrage des
gesamten Marktes um 9% und des öffentlichen Sektors sogar um 11% geprägt. Entsprechend liegt
die Zahl der zwischen 2010 und 2012 bis zur Erstellung der Studie Konkurs gegangenen
Unternehmen bei 216. Die Regionen mit den meisten Firmenpleiten waren neben der EmiliaRomagna v.a. der meridionale Süden des Landes.
Die innovativen Nischenhersteller hingegen waren von den Firmenpleiten weniger betroffen,
zumal sie aufgrund der national sehr beschränkten Märkte von Anfang an verstärkte
Internationalisierungstendenzen zeigten.
Das allgemeine Preisniveau für Medizintechnikprodukte ist seit 2007 um 20% abgestürzt.
Zwischen 2010 und 2011 wird ein Rückgang der durchschnittlichen Investitionen in F&E von
Seiten der Hersteller ist von 6,7 % auf 5,2% zurückgegangen.
Nichts desto trotz konnte der Branchenverband Assobiomedica in den vergangenen Jahren mit der
steigenden Quote an Markteinführungen neuer innovativer Geräte auf dem italienischen Markt
eine positive Tendenz ausmachen.
4.3 Bedarf an medizintechnologischer Innovation
Auch die Region Südtirol muss sich den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft stellen.
Es gilt daher, ein funktionierendes, verlässliches und vor allem patientenorientiertes Betreuungsund Pflegeangebot als wichtige Stütze für die gesamte Gesellschaft zu etablieren. In Südtirol gibt es
zur Zeit ca. 12.500 pflegebedürftige Senioren. Ein Drittel davon wird in Heimen betreut, zwei
Drittel zu Hause. Das Südtiroler Gesundheitswesen konnte in der Vergangenheit im Bereich der
Grundversorgung und des spezialisierten Leistungsangebots insgesamt den Bedürfnissen der
Bevölkerung entsprechen. Angesichts des künftig zu erwartenden Wandels und des
Wettbewerbsdrucks wird derzeit die Entwicklung des Gesundheitswesens jedoch stark voran
getrieben.
20
2005 wurde durch die Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen in Südtirol eine
Neuorientierung und Modernisierung des Südtiroler Gesundheitswesen diskutiert und mit der
Umsetzung ab 2007 begonnen. Die geplante Reorganisierung des Gesundheitswesens beruht auf
der Verbindung von Qualität und Effizienz. Vor allem der rasche Fortschritt der Technik und die
demografische Entwicklung der Bevölkerung erfordern eine Neugestaltung des Leistungsangebots
um hinsichtlich der Effektivität der Behandlung bestmögliche Leistung anbieten zu können. Die
zunehmend chronisch- degenerativen Erkrankungen führen zu einem starken Anstieg der
Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen und zu einem gesteigerten Ressourcenaufwand im
gesamten Sanitätsbereich.
Durch neue Lösungen und medizintechnologische Neuerungen ergeben sich attraktive neue
Geschäftschancen im Bereich der Gesundheitswirtschaft und Pflege. Nachgefragt wird Technologie
auf hohem Niveau. Auch die staatlichen Krankenhäuser müssen ihre Leistungsfähigkeit durch
moderne Geräteausstattung belegen um für Patienten attraktiv zu bleiben. Hiervon können
deutsche Unternehmen der Medizintechnik und Gesundheits-IT für den Verwaltungsbereich mit
ihren qualitativ hochwertigen, fortschrittlichen Produkten profitieren. In Südtirol sind in den
kommenden Jahren mit Investitionen im Gesundheitswesen in dreistelliger Millionenhöhe zu
rechnen (konkret wird von 650 Millionen Euro gesprochen). Ein Großteil der Mittel fließt in den
Bau des, bis voraussichtlich Ende 2016 fertiggestellten, Klinikums.13
4.4 Pharmazeutischer Vertrieb in Italien14
Die Vertriebsgesellschaften, die bei einem Fachverband eingeschrieben sind, belaufen sich in
Italien auf 110 (Daten letztmalig aktualisiert im November 2007). Wenn man auch die davon
abhängenden 131 Filialen eines Hauptsitzes in Betracht zieht, liegt die Gesamtzahl bei 241
Vertriebseinrichtungen, durchschnittlich eine pro 70 Apotheken.
Wie die Zahlen in der Tabelle und der Graphik andeuten, stellt der intermediäre pharmazeutische
Vertrieb mit 12.300 Angestellten (von Lagerarbeitern bis zu ungelerntem Personal für Transport
und Dienstleistungen) eine wichtige Beschäftigungsquelle dar. Auch aus diesem grund ist der
Vertrieb ein unentbehrlicher Teil des Gesundheitssystem und der Lieferkette der Medikamente.
Um einen umfassenden Überblick über den Arzneimittelvertrieb in Italien zu erhalten, sollte einige
Parameter berücksichtigt werden. Aufgrund bestimmter Entscheidungen in der Gesundheitspolitik
der vergangenen Jahre und aufgrund der Auswirkungen des wirtschaftlichen Drucks auf den
Vertriebssektor ist es auch in Italien zu Konzentrierungsprozessen unter den
Vertriebsgesellschaften gekommen analog zu den meisten europäischen Ländern.
Den 110 Unternehmen stehen derzeit ca. 80 entscheidungsbefugte, wirkliche Zentren gegenüber,
unter ihnen zwei große europäische Gruppen. Die Konzentrierung stellt in Italien ein Phänomen
dar, das die Aufsplitterung des italienischen Arzneimittelvertriebsmarktes überwindet.
13
14
Vgl. www.sabes.it/de/news.asp?aktuelles_action=4&aktuelles_article_id=417571.
Vgl. http://www.adfsalute.it/stampa.php?tabella=pagine&id=27 .
21
Bestätigt wird dies durch die Tatsache, dass der Marktwert der drei wichtigsten Aggregate bereits
die Hälfte des Umsatzes in diesem Sketor überschreitet. In den europäischen Staaten kontrollieren
die führenden Unternehmen Spitzenwerte von 70 bis 80% des Marktes.
Tabelle 3 – Analyse des Vertriebs in Italien
Vertriebsgesellschaften
Filialen
Gesamtvertriebseinheiten
ADF (Associazione
Distributori Farmaceutici)
78
123
201
Gesamt
110
131
241
Angestellte gesamt (ungelehrte
Kräfte eingeschlossen)
12.300
Apotheken gesamt
17.352
Durchschnittsanzahl Apotheken
pro Vertriebseinheit
ca. 70
Quelle: Verband des Pharmazievertriebs, 2013
22
5. Rechtlicher Grundlagen – Kleiner Leitfaden zum italienischen
Vertragsrecht15
5.1 Besonderheiten im italienischen Vertragsrecht
Zwischen Deutschland und Italien besteht das römische Übereinkommen von 1980 (EuVÜ), das
die Frage des auf internationale Verträge anzuwendenden Rechts regelt.
Das Übereinkommen bestimmt, dass die Vertragspartner das auf den Vertrag anzuwendende Recht
frei wählen können. Der Vertrag und alle im Vertrag nicht geregelten Tatbestände werden nach
dem Recht ausgelegt und entschieden, das die Vertragspartner gewählt haben. Dabei kann es sich
sowohl um das Recht eines Vertragspartners als auch um ein anderes Recht handeln. Entscheidend
ist, dass diese Wahl in einer Klausel des Vertrages festgeschrieben wird.
Die Wahl des Rechts kann aber nicht dazu führen, dass wichtige als „ordre public“ anzusehende
Vorschriften des Rechts des Vertragspartners umgegangen werden. In solchen Fällen tritt das
gewählte Recht regelmäßig in den Hintergrund. Wenn keine Wahl getroffen wurde, muss das Recht
des Staates angewendet werden, in dem die Vertragspartei, welche die Hauptleistung erfüllen
muss, ihren Hauptsitz hat.
Da das anzuwendende Recht von den Vertragspartnern frei gewählt werden kann, ist es sehr
wichtig, dass man die Regelung eines bestimmten Vertrages in dem Recht des ausländischen
Vertragspartners kennt. In der Tat kann die Regelung des Vertrages im ausländischen Recht
vorteilhafter als die Regelung desselben Vertrages im eigenen Recht sein. Auch wenn deutsches
Recht gewählt wurde, ist es zudem wichtig, dass internationale Verträge von einem Juristen des
Staates, in dem der Vertrag auch gilt, überprüft werden, damit festgestellt werden kann, ob der
Vertrag mit dem „ordre public“ jenes Staates übereinstimmt.
Zustandekommen eines Vertrages nach italienischem Recht
Wenn das italienische Recht zur Anwendung kommt, muss man einige Besonderheiten in Betracht
ziehen. Nach italienischem Recht kommt der Vertrag zustande, wenn der Antragssteller Kenntnis
der Annahme des anderen Vertragspartners hat. Die Annahme muss dem Antragssteller in der
Frist, die er gesetzt hat, oder in der verkehrsüblichen Zeit zukommen. Der Antragssteller kann
auch eine verspätete Annahme akzeptieren, muss aber dem Empfänger darüber Bescheid geben.
Eine Annahme, die vom Antrag abweicht, ist als ein neuer Antrag anzusehen.
Nach italienischem Recht ist der Widerruf des Antrags zulässig, solange der Antragssteller die
Annahme des Empfängers nicht bekommen hat. Man kann aber auch einen unwiderruflichen
Antrag stellen.
Auch nach italienischem Recht kann die Annahme durch konkludentes Verhalten erfolgen.
15
Die Informationen dieses Kapitels stammen von der deutsch-italienischen Rechtsanwältin Dr. Vittorina TeofilattoWilhelm mit
Kanzlei in Rom. www.studiolegaleteofilatto.com
23
5.2 Typische Rechtsproblematiken beim Verkauf
Der Kaufvertrag ist nach italienischem Recht der Vertrag, durch den eine Person das Eigentum
einer Sache gegen Bezahlung eines bestimmten Entgeltes erwirbt. Gegenstand des Erwerbes kann
eine bewegliche (auch Elektrizität) oder unbewegliche Sache sein.
Im italienischen Recht kann der Kaufvertrag auch zukünftig herzustellende Sachen zum
Gegenstand haben. Ein Kaufvertrag liegt zweifellos vor, wenn die Herstellung von Waren in
Auftrag gegeben wird, die im Katalog des Verkäufers enthalten sind. Auch wird ein Kaufvertrag
anzunehmen sein, wenn der Auftraggeber/Käufer die technischen Angaben der herzustellenden
Sachen abgibt. Kein Kaufvertrag liegt hingegen vor, wenn der Vertrag eher eine Leistung (d.h. die
Verpflichtung, etwas zu tun) als die Lieferung einer Ware (d.h. die Verpflichtung, eine Sache zu
liefern) zum Gegenstand hat.
Eigentums- und Risikoübergabe
Bei Fertigwaren wird nach italienischem Recht die Frage des Eigentums- und Risikoübergangs
unterschiedlich geregelt. Wenn der Kaufvertrag den Erwerb einer bestimmten Sache zum
Gegenstand hat, dann erfolgt der Eigentums- und Risikoübergang bereits mit der Annahme des
Kaufantrags, d.h. wenn der Vertrag abgeschlossen worden ist. Selbstverständlich hat der Verkäufer
die Pflicht, die Sache gut aufzubewahren, bevor sie geliefert wird. Der Käufer trägt aber das Risiko
des Verlustes der Sache durch höhere Gewalt.
Wenn ein Kaufvertrag über unbestimmte Sachen (z.B. Standardschrauben) abgeschlossen wird,
dann wird das Eigentum aufgrund deren Bestimmung übertragen. Wenn die Sachen von einem Ort
zum anderen geliefert werden müssen, dann erfolgt die Bestimmung durch die Abgabe an den
Frachtführer.
Bei zukünftig herzustellenden Sachen werden das Eigentum und die damit verbundenen Risiken
über eine zukünftig herzustellende Sache übertragen, wenn die Sache entsteht. Wenn die Sache
nicht entsteht, dann ist der Verkauf nichtig. Wenn dies aber durch ein schuldhaftes Verhalten des
Verkäufers begründet ist, hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz.
24
Gewährleistung und Haftung
Ein anderer wichtiger Aspekt, der beim Abschluss von internationalen Verträgen berücksichtigt
werden muss, ist die Haftung des Verkäufers. Dabei kann es sich um eine vertragliche Haftung
handeln, die innerhalb der Vertragsverhältnisse gilt, oder aber auch um eine deliktische, wenn die
Waren bei Dritten Schäden verursachen (Produkthaftung).
Auch nach italienischem Recht ist der Verkäufer zur Gewährleistung verpflichtet. Die Regelung der
Gewährleistung bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern ist von derjenigen beim Verkauf von
Verbrauchsgütern zu unterschieden. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern ist der Verkäufer
gehalten, fehlerfreie Produkte zu liefern. Ein Produktfehler liegt vor, wenn das Produkt für seinen
gewöhnlichen oder bestimmten Gebrauch untauglich ist oder wenn das Produkt nicht die
zugesicherten Eigenschaften besitzt. Der Verkäufer ist zur Gewährleistung jedoch nur verpflichtet,
wenn dem Käufer der Fehler/Mangel beim Vertragsabschluss nicht bekannt war. Die Pflicht endet
mit Ablauf eines Jahres seit der Lieferung der Waren.
Der Käufer ist gehalten, dem Verkäufer den Fehler innerhalb einer achttägigen Frist anzuzeigen,
bei sonstigem Verfall seines Gewährleistungsrechts seitens des Käufers. Bei Anerkennung der
Mängel durch den Verkäufer, welche auch schon bei der Durchführung der Arbeiten seitens des
Verkäufers vorliegen kann, muss der Käufer zur Wahrung seiner Gewährleistungsansprüche nicht
mehr nachweisen, innerhalb der Verfallfrist die Fehler angezeigt zu haben.
Der Käufer hat bei Untauglichkeit des Produktes Anspruch auf Preisminderung oder
Vertragsauflösung und Schadensersatz. Bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft hat er
Anspruch auf Vertragsauflösung und Schadensersatz.
Die Regelung der Gewährleistung in den Verträgen zwischen Unternehmern ist nicht zwingend.
Daher können die Vertragspartner sie auch einschränken oder sogar ausschließen.
Bei Vertragsketten hat die Rechtsprechung festgestellt, dass der Verkäufer einen Regressanspruch
gegenüber dem Lieferanten hat, soweit der Schadensersatz, den der Verkäufer dem Käufer
bezahlen musste, als der Schaden betrachtet werden kann, den der Verkäufer für die Verletzung
der vertraglichen Pflichten seitens des Lieferanten erlitten hat (Cass. 06.12.95 Nr. 12577). Daher
muss der Verkäufer lediglich nachweisen, dass der Fehler im Haftungsbereich des Lieferanten bzw.
des Herstellers liegt.
Bei Produkthaftung haftet der Hersteller des Endproduktes, aber er hat Regressansprüche. Wenn
der Lieferant im Prozess geladen wird, dann wird der Richter feststellen müssen, inwieweit der
Lieferant zu haften hat. Wenn der Fehler teilweise oder ganz im Haftungsbereich des Lieferanten
liegt, dann wird er für die durch den Produktfehler entstandenen Schäden teilweise oder ganz
haften müssen.
25
5.3 Besonderheiten bei der Organisation des Verkaufs
Die Organisation des Verkaufs bestimmter Produkte in Italien kann auch durch den Abschluss
eines Maklervertrages oder eines Vertriebsvertrages gefördert werden.
Maklervertrag
Die Richtlinie 86/653 hat zu einer Rechtsharmonisierung in den Mitgliedstaaten der EU geführt.
Jedoch bestehen noch einige Besonderheiten im italienischen Recht, auf die nachfolgend
eingegangen wird.
Die Regelung des Maklervertrages ist im italienischen Recht in den Artt. 1742-1753 C.c. enthalten.
Dazu kommen auch gewerkschaftliche Vereinbarungen, auf die die Vertragspartner im Vertrag
oder in ihren Verhältnissen Bezug nehmen können und Gesetze, u.a. das Gesetz n.12/73, das die
Vorsorge der Makler betrifft und welches das „Enasarco“ eingeführt hat.
Am Enasarco müssen von den Auftraggebern die italienischen oder ausländischen Makler
eingeschrieben werden, die in Italien für italienische oder ausländische Auftraggeber arbeiten. In
letzterem Fall besteht die Pflicht des Auftraggebers, den Makler einzuschreiben, wenn der
ausländische Auftraggeber einen Sitz in Italien hat. Ausländische Auftraggeber, die keinen Sitz in
Italien haben, sind nicht verpflichtet, können dies aber tun. Die Auftraggeber sind dann gehalten,
die Sozialbeiträge zu zahlen, einschließlich der Beiträge, die der Makler zahlen muss.
Zu Beweiszwecken verlangt der Maklervertrag die Schriftform.
Der Makler hat die Pflicht, den Verkauf der Produkte des Auftraggebers zu unterstützen, aber er
hat nicht das Recht, die Verträge im Namen und im Auftrag des Auftraggebers abzuschließen, es
sei denn, er ist vom Auftraggeber mit Vertretungsbefugnissen ausgestattet worden. Ferner hat der
Makler nicht das Recht, offene Forderungen des Auftraggebers einzutreiben, es sei denn, dieser
beauftragt ihn dazu. Der Makler hat die Pflicht, nicht für Wettbewerber des Auftraggebers zu
arbeiten. Der Auftraggeber hat demgegenüber die Pflicht, ihm einen exklusiven territorialen
Bereich zu gewähren.
Der Makler kann auch im Falle der Insolvenz eines Klienten haften, wenn dies im Vertrag durch
die „star del credere“ Klausel geregelt ist. Dafür muss er allerdings eine gesonderte Vergütung
bekommen. Die Insolvenz besteht bereits beim Verzug.
Die Zahlung des Maklers erfolgt durch die Provision über die Beträge, die der Auftraggeber
aufgrund der durch den Makler abgeschlossenen Verträgen erhalten hat. Nach Art. 1748 C.c. hat
der Makler Anspruch auf Zahlung der Provision in dem Moment, in dem der Auftraggeber seine
Leistung gegenüber dem Vertragspartner erfüllen muss (z.B. Versand der Waren). Auf jeden Fall
steht dem Makler die Zahlung der Provision zu, wenn der Vertragspartner seine Leistung erfüllt
hat oder hätte erfüllen müssen.
Der Makler hat kein Recht auf Kostenerstattung.
26
Hinsichtlich der Abfindung am Ende des Vertragsverhältnisses sieht das italienische Recht vor,
dass der Makler Anspruch auf eine Abfindung hat, wenn folgende Bedingungen vorliegen: a) Der
Makler hat neue Klienten geworben oder die Geschäfte mit der vorhandenen Klientel des
Auftraggebers erheblich gesteigert und der Auftraggeber hat noch erhebliche Vorteile davon und b)
die Zahlung der Abfindung ist angemessen unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen
Sachverhalts.
Die Abfindung muss nicht gezahlt werden, wenn einer der folgenden Tatbestände vorliegt: a) Der
Vertrag wurde aufgrund einer Nichterfüllung des Maklers gekündigt. Dabei muss es sich um eine
gravierende Nichterfüllung handeln, die die Fortsetzung des Verhältnisses unmöglich macht; b)
der Makler tritt vom Vertrag zurück, es sei denn der Rücktritt ist auf Umstände zurückzuführen,
die vom Auftraggeber abhängen oder auf das Alter bzw. eine Krankheit des Maklers
zurückzuführen sind o.ä. oder c) wenn der Makler mit Einverständnis des Auftraggebers den
Maklervertrag an Dritte abtritt.
Die Abfindung kann nicht den Betrag einer jährlichen Vergütung überschreiten, die durch den
Durchschnitt der Provisionen der letzten 5 Jahre zu kalkulieren ist. Der Makler verliert das Recht
auf die Abfindung, wenn er sie nicht innerhalb eines Jahres seit Vertragsauflösung verlangt.
Vertriebsverträge
Der Vertriebsvertrag ist in Italien gesetzlich nicht geregelt, in der Praxis aber weit verbreitet. Die
Rechtsprechung betrachtet den Vertriebsvertrag als ein Mandat und einen Liefervertrag.
Durch den Vertriebsvertrag verpflichtet sich ein Vertragspartner, exklusiv dem anderen
Vertragspartner Waren zu liefern, damit sie in einem bestimmten Land oder Teil der EU verkauft
werden. Der Vertriebshändler kauft die Waren vom Konzessionsgeber und verkauft sie wieder im
eigenen Namen in dem Territorium seiner Konzession.
Der Konzessionsgeber hat folgende Pflichten: a) die Pflicht zur Exklusive, d.h. er kann im
vertraglich festgelegten Territorium weder selbst verkaufen noch andere Konzessionsnehmer bzw.
Makler beauftragen; b) die Pflicht, seine Produkte an den Konzessionsnehmer zu liefern; c) die
Pflicht, fehlerfreie Produkte zu liefern und d) die Pflicht, den Konzessionsnehmer bei der
Vermarktung der Produkte zu unterstützen.
Der Konzessionsnehmer hat folgende Pflichten: a) die Waren zu vermarkten; b) die Waren des
Konzessionsgebers zu kaufen und wieder zu verkaufen und c) die Kunden nach dem Verkauf zu
betreuen.
Die Kündigung vom Vertrag ist zulässig: a) wenn es mit einer angemessenen Vorankündigung
erfolgt (dabei bezieht sich die Rechtsprechung auf die Kündigungsfrist des Maklervertrages, die
von der Dauer des Verhältnisses abhängt und bis zu 6 Monaten betragen kann) oder b) wenn ein
berechtigter Grund vorliegt.
27
5.4 Regelung des Zuliefer- oder Werkvertrages nach italienischem Recht
Nach italienischem Recht besteht ein Werkvertrag und kein Kaufvertrag, wenn der Vertrag die
Leistung (d.h. die Verpflichtung, etwas zu tun) statt die Lieferung einer Ware (d.h. die
Verpflichtung, eine Sache zu liefern) zum Gegenstand hat. Maßgebend ist der Wille der
Vertragspartner: Steht das Produkt selbst im Vordergrund, wird ein Kaufvertrag geschlossen. Liegt
der erhöhte Wert in der Arbeit, wird eine Werklieferungsarbeit vorliegen.
In dem Fall der Herstellung komplexer Anlagen wird die italienische Rechtsprechung eher das
Vorliegen eines Werkvertrages statt eines Kaufvertrages anerkennen. Im Allgemeinen wird man
bei einer in Auftrag gegebenen und nicht im Katalog des Auftragnehmers enthaltenen Herstellung
das Vorliegen eines Werkvertrages bejahen.
Ferner muss nach italienischem Recht zwischen dem Zuliefer- und dem Werkvertrag
unterschieden werden.
Der Zuliefervertrag ist im italienischen Recht durch das Gesetz Nr. 192/98 geregelt worden. Dieses
Gesetz enthält eine die Rechtsstellung des Zulieferers begünstigende Regelung, auch hinsichtlich
der Abfassung des Zuliefervertrages.
Ein Zuliefervertrag liegt demnach nur dann vor, wenn ein Unternehmen (Auftragnehmer), im
Auftrag eines anderen Unternehmens (Auftraggeber):
Arbeiten aus vom Auftraggeber gelieferten Teilprodukten oder Rohmaterial durchführt,
gemäß den vom Auftraggeber abgefassten Planungen bzw. gelieferten Modellen oder Mustern bzw.
dessen Know-how Produkte herstellt und liefert, die in Endprodukte eingebaut werden müssen
oder Dienstleistungen erbringt, die im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit des Auftraggebers
verwendet werden müssen.
Ein kennzeichnendes Merkmal des Zuliefervertrags ist die technologische und/bzw. planerische
Abhängigkeit des Zulieferers vom Auftraggeber, z.B. weil der Auftraggeber dem Zulieferer das
Rohmaterial liefert bzw. weil der Zulieferer nach den Plänen bzw. dem Know-how des
Auftraggebers die Produkte herstellen muss. Das kennzeichnende Merkmal des Werkvertrages ist
demgegenüber die autonome Arbeit des Auftragnehmers. Der Auftraggeber gibt dem
Auftragnehmer den Auftrag und überlässt ihm dessen Umsetzung (Trib. L’Aquila, 13.12.02; Trib.
Udine, 27.04.01). Im Werkvertrag arbeitet der Auftragnehmer in Autonomie ohne die direkte
Kontrolle des Auftraggebers.
Es ist in der Rechtsprechung strittig, ob die Autonomie des Zulieferers absolut fehlen und die
Herstellung nur nach dem Know-how und den Planungen des Auftraggebers erfolgen muss, damit
ein Zuliefervertrag besteht (Trib. Bari, 30.10.06; Trib. Taranto, 13.10.99) oder ob ein
Zuliefervertrag auch dann besteht, wenn der Zulieferer seinen unabhängigen Beitrag zur
Herstellung erbringt (Trib. Genova, 13.12.05).
Aus dem zuvor Geschilderten ergibt sich, dass alle Verträge, die keine Zulieferverträge sind und die
die Herstellung eines Werkes bzw. die Erbringung einer Dienstleistung im eigenen Risiko und mit
eigener Organisation der notwendigen Mittel zum Gegenstand haben, als Werkverträge anzusehen
sind.
28
Die hervorgehobene Autonomie des Auftragnehmers ist nicht uneingeschränkt. Jede Veränderung
der Planung muss z.B. schriftlich vom Auftraggeber gebilligt werden. Ferner hat der Auftraggeber
das Recht, den Vorgang der Arbeiten zu kontrollieren und die Abnahme des Werkes vor der
Lieferung durchzuführen.
Eigentums- und Risikoübergabe
Nach italienischem Recht werden das Eigentum und die damit verbundenen Risiken an den
Auftraggeber übertragen, wenn dieser das Werk nach Abnahme annimmt. Wenn der Auftraggeber
die Abnahme ohne Begründung nicht vornimmt, obwohl die Sache für die Abnahme bereit steht,
dann gilt das Werk als angenommen.
Gewährleistung und Haftung
Die Regelung der Gewährleistung und der Haftung weichen im Zuliefervertrag und im Werkvertrag
voneinander ab. Wie bereits geschildert, ist ein kennzeichnendes Merkmal des Zuliefervertrags die
technologische Abhängigkeit des Zulieferers vom Auftraggeber, z.B. weil der Auftraggeber dem
Zulieferer das Rohmaterial liefert bzw. weil der Zulieferer nach den Projekten bzw. Know-how des
Auftraggebers die Produkte herstellen muss.
Deswegen ist der Zulieferer nicht verantwortlich für die Fehler, die im Aufgabenbereich des
Auftraggebers auftreten, z.B. Fehler im Material oder in den Anlagen. Er hat aber die Pflicht, diese
Fehler dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Der Zulieferer trägt die Verantwortung bzgl.
der Funktionsfähigkeit und der Qualität des Teils oder der Zusammensetzung des Produktes. Im
Allgemeinen trägt der Zulieferer die Verantwortung für alles, was innerhalb seines
Aufgabenbereiches geschieht. Diese Regelung ist zwingend und kann nicht abbedungen werden.
Eventuelle Beanstandungen bzgl. Fehler bei der Arbeit müssen innerhalb von 60 Tagen ab
Lieferung erhoben werden. Im Falle einer Klage muss zuvor ein Schlichtungsversuch bei der
Handelskammer am Sitz des Zulieferers stattfinden.
Beim Werkvertrag verjährt der Anspruch des Auftraggebers auf Gewährleistung des Werkes
nämlich gemäß Art. 1667 C.c. nach zwei Jahren ab Lieferung des Werkes. Die Ersatzforderungen,
die auf der Verletzung eines Gewährleistungsrechts beruhen, sind derselben Verjährungsfrist
unterstellt und können beim Vorliegen des Verschuldens des Auftragnehmers geltend gemacht
werden. Aber Achtung: Die ausdrückliche oder stillschweigende Annahme eines Werkes befreit den
Werksteller von seinen Gewährleistungspflichten, wenn dem Besteller diese Abweichungen
bekannt waren oder er sie leicht erkennen hätte können.
Bei Verschulden des Werkerstellers kann auch Schadenersatz begehrt werden.
Beim Werkvertrag ist der Mangel binnen 60 Tagen ab Entdeckung anzuzeigen. Diese Anzeige ist
nicht erforderlich, wenn der Unternehmer die Abweichung oder Mängel anerkannt oder
verheimlicht hat. Der Klageanspruch gegen den Unternehmer verjährt innerhalb von 2 Jahren ab
Übergabe des Werkes.
29
6. Steuerrechtliche Grundlagen: Deutsche Betriebe in Italien. Steuerliche
Auswirkungen der Geschäftsbeziehungen16
Einführung
Ein deutscher Betrieb, der wirtschaftliche Beziehungen mit Italien unterhält, ist Gegenstand einer
Reihe bürokratischer und steuerlicher Pflichten, die von der Art der ausgeführten Tätigkeit
abhängen.
Dazu ist es erforderlich festzustellen, ob das deutsche Unternehmen lediglich Produkte verkauft
oder ob eine feste Niederlassung oder eine Arbeitsstätte von zeitlicher Dauer (z.B.
Forschungsprojekt, Baustelle, Werkstatt) vorliegt.
Im Falle des einfachen Verkaufs (Warenlieferungen) sind die Pflichten einfacher zu erfüllen, da sie
nur die Umsatzsteuer betreffen. In den anderen Fällen gibt es weitreichende steuerliche
Auswirkungen.
6.1 Gewerberecht
Gewerberechtliche Aspekte
Ausländische (nicht italienische) Unternehmen können temporäre Tätigkeiten in Italien unter der
Voraussetzung ausüben, dass sie den gesetzlichen Bestimmungen des Heimatlandes entsprechen.
Das bedeutet, dass ein deutscher Betrieb, der beispielsweise Installationen durchführt,
verpflichtet ist, dem Auftraggeber bei Abschluss der Arbeiten eine Erklärung abzugeben, dass die
Anlagen normgerecht (Konformitätsbescheinigung) ausgeführt wurden.
In Deutschland ansässige Unternehmen unterliegen der Eintragungspflicht bzw. der
Gewerbeanmeldung im Handelsregister der Provinz in Italien (zum Beispiel Bozen in Südtirol oder
Trient im Trentino), sofern sie hier eine feste Niederlassung (Werkstätte, Büro etc.) unterhalten.
Es gibt drei Möglichkeiten, sich bei einer italienischen Kammer einzuschreiben:
a) Im Falle eines Büros, einer Werkstatt, Baustelle oder Lagerhalle reicht eine Mitteilung mit
einer Bestätigung der deutschen Handelskammer bzw. Handwerkskammer.
b) Im Falle einer Zweigniederlassung (z.B. Repräsentanzbüro) ist es notwendig, eine
übersetzte Absichtserklärung mit der Nennung des gesetzlichen Vertreters in Italien,
vorzulegen.
c) Die Gründung einer Tochterfirma erfolgt bei einem Notar.
Im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens ist eine zeitlich begrenzte Niederlassung Baustelle
einzutragen wenn die Geschäftstätigkeiten Bauausführungen oder Montagen die Dauer von 12
Monate überschreiten.
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Die Informationen dieses Kapitels stammen von unserem Fachpartner Marcos Maillmann, deutsch-italienischer Steuerberater mit
Kanzlei in Rom. www.contaxinternational.it
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Nachweis der Befugnis:
Der Gewerbeschein oder auch die Handwerkskarte ist ständig mitzuführen. Damit wird
nachgewiesen, dass die Tätigkeit im Heimatland befugt ausgeübt wird.
Aufenthaltsfristen
Bei einer Aufenthaltsdauer von drei Monaten oder weniger genügt für EU-Bürger ein
Personalausweis für die Einreise. Der Aufenthalt in Italien muss innerhalb von zwei Tagen bei der
Quästur (Polizeipräsidium) angemeldet werden.
Für einen längeren Aufenthalt stellt die Quästur eine Aufenthaltsgenehmigung aus, die 5 Jahre
gültig ist.
Wer es versäumt, die vorgeschriebenen Formalitäten zu erfüllen, kann mit einer Geldstrafe bis zu €
309,87 belegt werden.
Erforderliche Unterlagen zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis:
gültiger Personalausweis oder Reisepass, 4 Passfotos und ggf. auf Verlangen ein ärztliches Attest.
Arbeitnehmer müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers über eine bestehendes
Arbeitsverhältnis oder einen Beschäftigungsnachweis vorlegen.
Arbeitserlaubnis
Eine Arbeitserlaubnis ist für EU-Bürger nicht erforderlich.
6.2 Besteuerung
Einkommenssteuer
Für die steuerliche Behandlung gilt das zwischen Italien und der Bundesrepublik Deutschland
geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Art.15 bestimmt, dass Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit grundsätzlich in dem Staat zu versteuern sind, in dem der Arbeitnehmer
ansässig ist. Der Arbeitnehmer ist demnach in Deutschland steuerpflichtig, wenn er sich nicht
länger als 183 Tage in Italien aufhält und dort tätig ist. Hierbei muss der Arbeitnehmer von einem
deutschen Arbeitgeber entlohnt werden und er darf seine Tätigkeit nicht im Rahmen einer
italienischen Betriebsstätte des deutschen Arbeitgebers ausüben.
Besteuerung des Gewinns
Gemäß Art. 3 DBA werden Gewinne eines Unternehmens grundsätzlich in dem Land besteuert, in
dem das Unternehmen seinen Sitz hat, es sei denn, dass das Unternehmen seine Tätigkeit im
anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebsstätte ausübt. Ist dies der Fall, werden die
Gewinne des Unternehmens insoweit, als sie der Betriebsstätte zugerechnet werden können, in
dem anderen Vertragsstaat besteuert.
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Eine Betriebsstätte setzt grundsätzlich eine feste Geschäftseinrichtung voraus, in der die Tätigkeit
des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird - wie z.B. eine Zweigniederlassung,
Fabrikations- oder Werkstätte. Zu beachten ist, dass gemäß Art. 5 Abs. 2 Buchstabe g DBA auch
Bauausführungen oder Montagen, deren Dauer 12 Monate überschreiten, als Betriebsstätte im
Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens gelten.
Umsatzsteuer in Italien
Werklieferungen und Werkleistungen unterliegen in Italien der italienischen Umsatzsteuer.
Generell gilt gemäß Definition der Umsatzsteuer das Prinzip, dass die von deutschen Firmen auf
italienischem Gebiet ausgeführten Leistungen Gegenstand der italienische Umsatzbesteuerung
sind.
Es gibt verschiedenen Möglichkeiten, dieser Umsatzsteuerpflicht nachzukommen.
Zu diesem Zweck unterscheidet man folgende Fälle:
I.
Deutsche Firma ohne Betriebsstätte in Italien
In diesen Fall können die Firmen ihrer Umsatzsteuerpflicht auf 2 Arten nachkommen:
I.I) Reverse-charge Verfahren
I.II) Beantragung einer Mehrwertsteuernummer
a) mit Benennung eines Fiskalvertreters
b) durch unmittelbare Registrierung
II.
Deutsche Firma mit Betriebsstätte in Italien (besitzt eine Niederlassung)
Im diesen Fall muss sich die Firma in Italien unmittelbar mit der Mehrwertsteuernummer
ausweisen und kann keinen Fiskalvertreter benennen.
Reverse-charge Verfahren
Bei diesem Verfahren schuldet der (italienische!) Leistungsempfänger anstelle des leistenden
Unternehmens die Umsatzsteuer. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Leistungsempfänger in
Italien für Umsatzsteuerzwecke registriert ist, d.h. dort als Unternehmer oder Freiberufler auftritt.
Der deutsche Unternehmer hat also eine Rechnung mit Nettobetrag ohne gesondert ausgewiesene
Umsatzsteuer über die Leistung auszustellen.
Der deutsche Unternehmer wird folglich nicht zum Steuerschuldner und hat gegenüber dem
italienischen Fiskus keinerlei Pflichten zu erfüllen (keine Registrierungs-, Aufzeichnungs-,
Erklärungs- bzw. Anmeldepflichten).
Im Falle der Zahlung von Vorsteuer auf gekaufte Waren kann diese jedoch nicht abgezogen
werden, sondern es ist eine Rückerstattung mit Formular IVA 79 bis spätestens zum 30.6. des
darauffolgenden Jahres unter Beifügung der Originalrechnungen zu beantragen.
Die Rückerstattung erfolgt in der Regel innerhalb von 6 Monaten.
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Vorsichtshalber wird er sich die Mehrwertsteuer-Nummer des Auftraggebers mitteilen lassen und
diese dann auch überprüfen (in Saarlouis bzw. über das Internet http://www.bzst.de)
Es ist nicht erforderlich, wohl aber empfehlenswert, den Leistungsempfänger in der Rechnung auf
die Anwendung des Reverse-charge Verfahrens hinzuweisen.
Beantragung einer Mehrwertsteuernummer
Deutsche Firmen, die in Italien Leistungen für Privatpersonen (auch deutsche) ausführen,
müssen – vor Tätigkeitsbeginn (!) – eine italienische Mehrwertsteuernummer (USt-IdNr.)
beantragen. In diesem Fall muss die deutsche Firma entsprechende Bücher führen, Rechnungen
mit Umsatzsteuer ausstellen, die periodisch fälligen Beträge entrichten (monatlich oder
vierteljährlich) und eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben, in der die Rückerstattung der
Umsatzsteuer beantragt werden kann. Alle Erklärungen und Mitteilungen haben auf
telematischem Wege zu erfolgen.
Ein deutsches Unternehmen, das eine italienische Mehrwertsteuernummer beantragt, erhält
automatisch auch eine Steuernummer (codice fiscale). Im Falle einer Gesellschaft sind die
Nummern identisch. Während die Mehrwertsteuernummer sich ändern kann (z.B. beim Wechsel
vom Fiskalvertreter zur Direktbesteuerung) bleibt die Steuernummer immer gleich.
Eine Vereinfachung liegt beim Versandhandel (Katalogverkauf) mit Privatkunden vor, der im
jeweiligen Herkunftsland bis zu einer Gesamtsumme von € 27.888,67 besteuert wird. (D.L.
331/1993 art 4).
a) unter Einschaltung eines Fiskalvertreters
Als Fiskalvertreter kann jede in Italien ansässige Person oder jede Körperschaft mit Sitz in Italien
fungieren. Der Bestellung des Steuervertreters muss eine öffentliche Urkunde, ein amtlich
registrierter Privatvertrag oder ein im einschlägigen Register des Finanzamtes eingetragenes
Schriftstück zugrunde liegen. Die Ernennung eines Steuervertreters ist der anderen Vertragspartei
vor Bewirken eines Umsatzes mitzuteilen. Das Finanzamt muss vor der Ausführung von Umsätzen
von der Bestellung des Fiskalvertreters in Kenntnis gesetzt werden. Wegen der unbeschränkten
Haftung des Fiskalvertreters für alle Verpflichtungen des vertretenen Unternehmens ist es üblich,
dass letzteres zur Absicherung dieser Risiken eine Bankgarantie zugunsten des Fiskalvertreters
hinterlegt.
b) durch unmittelbare Registrierung.
Seit 01.09.02 ist aus der Fiskalvertreterpflicht eine Kann-Bestimmung geworden. Der deutsche
Unternehmer kann sich selbst in Italien beim „Centro Operativo di Pescara“ (Adresse siehe
Anhang) steuerlich registrieren lassen. Der Nicht-Ansässige hat eine italienische MWSt-Nr. zu
beantragen unter Vorlage einer Kopie des Unternehmerausweises oder Vertreter, einer übersetzten
Bescheinigung des Finanzamtes über die Art des MwSt-Pflichtigen mit der deutschen
Steuernummer und U.St.Id.Nr. und einer übersetzten Bescheinigung der Handwerkskammer (bzw.
IHK) , aus der der Name des Vertreters und die effektiven Tätigkeiten der Firma hervorgehen.
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Das Antragsformular kann im Internet unter http://www.agenziaentrate.it in deutscher Fassung
heruntergeladen werden bzw. ist als Anlage 1 beigefügt. Der Antrag kann unmittelbar beim „Centro
Operativo di Pescara“ vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter oder von einer anderen Person, die eine
Vertretungsvollmacht besitzt, eingereicht werden. Er kann aber auch mit der Post in Form eines
Einschreibens an folgende Adresse geschickt werden:
Agenzia Entrate - Centro Operativo di Pescara
Area Controlli - Servizio identificazione non residenti
Via Rio Sparto, n. 21 - 65129 Pescara.
In diesem Fall zählt das Datum der Versendung.
In diesen Fällen (a und b) ist es empfehlenswert, als Fiskalvertreter einen Steuerberater zu
benennen oder im Falle eines direkten Steuerverhältnisses einen italienischen Steuerberater als
Ratgeber hinzuzuziehen.
Löschen des Fiskalvertreters und der unmittelbaren Registrierung:
Wer bereits einen Fiskalvertreter in Italien hatte und sich nun unmittelbar registrieren lassen
möchte, muss zunächst die bisherige Umsatzsteuernummer löschen lassen. In diesem Fall sollte
eine Registrierung nicht vor Ablauf des Kalenderjahres erfolgen, da andernfalls eine zweifache
Umsatzsteuererklärung notwendig wird.
Die Formulare für Löschungsanträge sind abrufbar unter: www.agenziaentrate.it (auch in
deutscher Sprache).
Mehrwertsteuer in Italien
Zu diesem Problem ist es nützlich, sich auf die Bestätigung des Falls im Punkt 3 des
Rundschreibens 98/E vom 17 Mai 2000 zu berufen, in welchem die Finanzbehörden die
Entscheidung (7353 vom 10 Juli - 1. Oktober 1986 des Finanzministeriums Commissione
tributaria centrale) zurücknehmen. Das Finanzministerium hat klargestellt, dass die Eröffnung
einer Baustelle / eines Bauplatzes abhängig ist von der Dauer und Konsistenz. Sie kann sich daher
der Verpflichtung zur Mitteilung der Veränderung im Sinne des § 35 nicht entziehen. In § 35 wird
explizit gesagt, dass die auf ein bestimmtes Ziel ausgerichtete Erfüllung von beträchtlicher
Substanz ist und die Kontrolle über Aktivitäten der Unternehmung als Verpflichtung zur IVA
auslöst.
Mit guter Absicht hat diese Rechtsvorschrift als Teil dieser DOKTRIN schließlich die Existenz der
Verpflichtung zur Mitteilung der Vorschrift über die Bedeutung und Art der Arbeit bestätigt, das
heißt über Struktur und Dauer, geschaffen als Aufgabe der Unternehmung; die Verpflichtung
hingegen, die Plätze/Orte, wo provisorische Aktivitäten aufgeführt werden, auszuschließen; auch
für Arbeiten von kurzer Dauer ist sie der Vorschrift nicht zu entnehmen.
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Mehrwertsteuersätze
In Italien beträgt der normale MWSt-Satz 22%. In einigen besonderen Fällen werden jedoch die
Sätze 4% und 10% angewandt.
Der MWSt-Satz von 4% wird angewandt zum Beispiel
a) auf Verkäufe von Wohnungen, die nicht zur Luxuskategorie (gem. Gesetz D.M. 2.8.1969)
zählen, die für den Käufer die erste Wohnung sind und in der er seinen 1. Wohnsitz
errichten möchte.
b) auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit Unternehmerverträgen zum Bau von
Wohnungen (für Baufirmen oder Privatpersonen), die nicht zur Luxuskategorie zählen und
die als Erstwohnungen vorgesehen sind.
c) auf den Kauf von Fertigteilen (z.B. Türen, Fenster, Fahrstühle usw.) zum Bau von
Gebäuden, die nicht zur Luxuskategorie zählen und die von Kaufleuten (nicht von
Erzeugern) erworben werden.
d) auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit Unternehmerverträgen zur Beseitigung von
baulichen Hindernissen für Behinderte.
e) auf Kauf und Errichtung von Landwirtschaftlichen Wohnungen (bei der Baufirma gekauft).
Der MWSt-Satz von 10% wird angewandt zum Beispiel
a) auf den Verkauf von Gebäuden, die nicht zur Luxusklasse zählen und die nicht die erste
Wohnung des Käufers sind.
b) auf den Verkauf von Sportanlagen
c) auf den Bau von Parkplätzen
d) auf Restaurierungs-, Bauunterhaltungs- und Umbaumaβnahmen
e) auf den ordentlichen und auβerordentlichen Wohnungsunterhalt (bis 30.09.2003)
f) auf die Errichtung von Thermal-Kurhotels
g) auf den Kauf von Fertigteilen (zu unterscheiden von Roh- und halbverarbeiteten Stoffen),
die für Bauten bestimmt sind, die mit 10% besteuert werden, findet der gleiche Steuersatz
Anwendung.
h) auf Urbanisierungsarbeiten und Abwasseranlagen.
Um die verminderte MwSt.-Sätze anzuwenden ist es erforderlich, die Erklärung des Bauherrn zu
verlangen, die Baugenehmigung zu prüfen und in Kopie aufzubewahren - auch um die Haftung zu
vermeiden.
Einige Hinweise zu Punkt d) und e)
d) Restaurierung und Bauunterhaltung: Sie bestehen aus systematischen Eingriffen, die
darauf abzielen, das Gebäude zu bewahren und seine Funktionsfähigkeit zu sichern (z.B.
Konsolidierung, Instandsetzung, Erneuerung von tragenden Elementen, Einbau von Fahrstühlen
usw.)
e) Der ordentliche und auβerordentliche Unterhalt wird bis zum 31.12.2005 mit 10%
MWSt. besteuert.
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Sie bestehen aus:
Reparatur, Erneuerung oder Ersatz von Ausbau und Einrichtungen;
Erneuerung, Ersatz und Veränderungen struktureller Teile und Anlagen immer unter der
Voraussetzung, dass der vorherige Grundriss und Gebäudetyp nicht verändert werden.
Diese Arbeiten müssen an Wohnbauten, die nicht zur Luxusklasse zählen, durchgeführt werden,
einschlieβlich der Teile im Gemeineigentum.
Der verminderte Steuersatz wird sowohl auf die Gestellung von Arbeitskraft als auch auf die
verwendeten Materialien angewandt.
Bei der Verwendung von Fertigteilen erheblichen Wertes wird bis zur Höhe des Betrages für
Arbeitskraft und Material der MWSt-Satz 10% angewandt, für den Rest der MWSt-Satz 20%.
Fertigteile von erheblichem Wert sind:
Fahrstühle und Lastenaufzüge, Heizkessel, Gegensprechanlagen, Klimageräte, sanitäre Anlagen
und Wasserhähne sowie Sicherheitseinrichtungen.
In der Zeit bis zu der erwarteten Wiedereinführung in Italien des verminderten MWSt-Satzes von
10% ist für Maßnahmen zum normalen und außerordentlichen Bauunterhalt der Satz von 20%
wieder gültig.
Beispiele:
Ein deutsches Unternehmen, das in Italien Erzeugnisse mit oder ohne Montage verkauft oder das
in Italien kürzere Arbeiten ausführt,
a) hat keine Verpflichtungen, wenn der Auftraggeber (Käufer) ein italienisches Unternehmen
ist. Die Rechnungen werden ohne MWSt. ausgestellt; die MWSt. wird vom Auftraggeber
entrichtet.
Wer Vorsteuer auf Einkäufe bezahlt hat, kann eine Rückerstattung beantragen.
b) Wenn der Auftraggeber (Käufer) eine Privatperson ist, ist die vorherige Beantragung eine
MW-Steuernummer in Italien vorgesehen. Die Rechnungen werden mit MWSt. ausgestellt,
die – ggf. nach Vorsteuerabzug – mit monatlicher oder vierteljährlicher Fälligkeit abgeführt
wird. Der gegenwärtig in Italien gültige Steuersatz beträgt 20%. Es gibt jedoch einige
besondere Fälle, bei denen der Satz 10% oder 4% Anwendung findet.
Ein Beispiel für 4%: Bau von Erstwohnungen.
Ein Beispiel für 10%: Bau von Parkplätzen.
Prinzipiell ist es ratsam, von Fall zu Fall den Rat einer kompetenten Organisation (BHI oder eines
italienischen oder internationalen Handelsrechtlers) hinsichtlich der Pflicht oder der
Angemessenheit der zu wählenden Struktur einzuholen.
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Mehrwertsteuer bei Messen und Ausstellungen
Die Teilnahme an Ausstellungen und Messen ist sicherlich ein optimales “Schaufenster” für
Unternehmen, die eigene Produkte und Waren präsentieren und Absatzmöglichkeiten in neuen
Märkten finden wollen. Aus einem rein fiskalen Gesichtspunkt, und besonders aus Sicht der IVA,
verlängert die Teilnahme an solchen Veranstaltungen jedoch eine Betrachtung der zahlreichen
Voraussetzungen.
Versendung der Güter
Um nicht die Vorstellung des Verkaufs “ins Schwarze” auszulösen, wenn man diese Waren direkt
zu Messen verschickt, reicht es aus, ein Transportdokument auszustellen (Documento di Trasporto
[Ddt]), aus dem der Ankunftsort der Waren des Transports erkennbar ist.
Hinweis: Waren müssen in Italien immer mit einem beigefügten Dokument reisen, entweder
Rechnung oder Transportdokument.
Der Verkauf.
Ein anderer Aspekt, der größte Aufmerksamkeit erfordert, ist der bezüglich der Dokumente, die im
Fall des Verkaufs während einer Veranstaltung ausgestellt werden. Bei für das Publikum offen
zugänglichen Messen muss der Unternehmer sich der Verpflichtungen stellen, die die korrekte
Vereinnahmung vorsehen.
Die Erleichterung ist im Gesetz 696/96 hinsichtlich der Alternativen zwischen den verschiedenen
Formen der Bestätigung der Einnahmen ohne Durchführung jeglicher Formalitäten
(Kommunikation mit Behörden, Optionsausübung, usw.) verankert. Kurz gesagt, die Verpflichtung
zur Installation (Ausführung) einer Kasse auf einer Messe mit der Verpflichtung, Steuerzettel
(Scontrini fiscali) auszustellen, kann alternativ ersetzt werden durch Ausstellung von:
Steuerquittung „Ricevuta fiscale“(Kaufen und Ausstellen); Ddt (Documento di trasporto)
Transportdokument; zweckmäßig ergänzt mit Bewertung der überlassenen (abgetretenen) Waren,
für die eine abweichende Rechnung nachfolgt; (Verkauf an Unternehmen)
Sofortige Rechnung in dem Sinne, dass diese augenblicklich beim Verkauf der Waren oder bei
Erbringen der Leistung ausgestellt wird (Verkauf an Unternehmen).
Anderenfalls, im Fall der Teilnahme an nur für Unternehmer offenen Messen, sind die Arten der
Rechnungsstellung für die verkauften Güter jene, die normalerweise für Unternehmen angewandt
werden und das heißt, sofortige Rechnungsausstellung vor Mitternacht des Tages, an dem die
Tätigkeit durchgeführt wurde oder Ausstellung des Ddt mit der Möglichkeit der differenzierten
Rechnungsstellung.
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Ein Aspekt hinsichtlich der Teilnahme an Messen, für in Ländern der EU und mehr noch im
Allgemeinen, für die in den Mitgliedstaaten einbehalten Kosten, ist der hinsichtlich der Norm, die
die in Deutschland ansässigen Passivsubjekte der Steuer bestimmen und der MwSt. unterliegen,
schließlich die Rückerstattung in Italien für die einbehaltenen Kosten beantragen. Das heißt
beispielsweise, dass falls ein Unternehmen, das an einer Ausstellung in Italien teilgenommen hat
und für die Miete eines Stands italienische IVA bezahlt hat, die Rückerstattung mittels eines
bestimmten Formulars beantragen kann.
Zusammenfassung
Ein deutsches Unternehmen, das bei einer Messe in Italien Erzeugnisse an Privatpersonen
verkaufen will, muss:
a. eine MwSt Nummer beim italienischen Finanzamt beantragen (Formular liegt BHI
for)
b. Steuerquittungen (ricevute fiscali) ausstellen (oder eine Registrierkasse
kaufen/mieten)
c. Entsprechende Bücher führen.
d. Am Ende die IVA Nummer schließen oder aussetzen.
e. Umsatzsteuer (MWSt als Vorsteuer wird abgezogen) entrichten. (MWSt Satz 22%,
10%, 4%)
f. MWSt-Erklärung einreichen
Wenn die Käufer nur italienische Unternehmen sind, ist es nicht nötig die MWSt-Nr. zu
beantragen
g. es werden Rechnungen (keine Quittungen) ausgestellt ohne MWSt (Reverse-charge
Verfahren)
h. wenn italienische MWSt bezahlt wurde, kann eine Rückerstattung (wie folgt)
beantragt werden.
MWSt-Rückerstattung
Wirtschaftssubjekte, die in EU- und Nicht-EU-Staaten ansässig sind, können für folgende
Dienstleistungen die MWSt-Rückerstattung der ausgestellten Rechnungen erhalten
 Miete für den Stand und damit zusammenhängende Dienstleistungen, (Bewachung,
 Versicherung der ausgestellten Waren, Reinigung, Ausstattung und Dekoration usw.);
 Vorbereitungsarbeiten ;
 Ausgaben für die Verbreitung von Werbeanzeigen der ausgestellten Ware;
 Verschiedene Nutzungen (Strom, Wasser, Telefon, usw.);
 Parkgebühren;
 Transportkosten für die ausgestellte Ware.
Vorausgesetzt, dass das nicht ansässige Wirtschaftssubjekt im Zeitraum, auf den sich der Antrag
bezieht, keine Güterabtretungen (Aktivgeschäfte) im Staatsgebiet durchgeführt hat, kann es die
Rückerstattung der MWSt, die gemäß den von Art.38-ter des DPR 633/72 vorgesehen
Bedingungen bezahlt wurde, beantragen.
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(Im Fall von Aktivgeschäften muss die MwSt.-Id. Nr. beantragt werden und die Rückerstattung
erfolgt mit der Erklärung)
Nicht erstattungsfähige MwSt.
 Dienstleistungen der Hotels;
 Verabreichung von Speisen und Getränken (Restaurants);
 Personentransport (Fahrkarten für Reisen mit Flugzeug, Schiff und Zug);
 Autobahntransport von Personenkraftwagen und Kraftfahrzeugen.
Mehrwertsteuererstattung für nicht (in Italien) Wohnhafte
Ex Art. 38-ter, Ges. Nr. 633/1972 (Subjekte ohne MWSt-Nr. in Italien):
Infolge der Übernahme der gemeinschaftlichen Direktive Nr. 79/1082/CEE in italienisches Recht
wurde mit Wirkung vom 01. Januar 1981 der Art. 38-ter Ges. Nr. 633/1972 eingefügt, der die
Rückzahlung der Mehrwertsteuer an Steuerpflichtige regelt und zwar sowohl an innerhalb als auch
außerhalb des Bereiches der EU Wohnhafte. Der Zweck war, für sie in speziellen Grenzen und
unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit zu schaffen, die MWSt auf eingeführte oder
gekaufte Waren oder Dienstleistungen in kurzer Zeit zurückzuerhalten.
Im Sinne von Art. 38-ter Ges. Nr. 633/1972 können alle Wirtschaftsunternehmer ohne Wohnsitz
oder ständigen Aufenthalt in Italien, die Einkäufe und/oder Einfuhren von beweglichen Waren
oder Dienstleistungen in Anspruch genommen haben, die Erstattung der in Italien bezahlten
MWSt gegen Vorlage eines diesbezüglichen Erstattungsantrages erhalten. Die MWSt-Erstattung
kann sich auf ein oder mehrere Viertel- oder auch auf das ganze Jahr beziehen. In beiden Fällen
sind folgende Mindestantragsgrenzen zu beachten:
 Die Rückerstattung ist nur zulässig, wenn der Betrag in dem Vierteljahr € 200 übersteigt;
ist er niedriger, kann die Erstattung zusammen mit der für das folgende Vierteljahr
beantragt werden unter der Voraussetzung, dass er insgesamt € 200 übersteigt.
 Die Erstattung für das ganze Jahr ist zulässig, wenn der Betrag mindestens € 25 beträgt
(aber jedenfalls unter € 200 liegt).
Diese Art der Erstattung ist alternativ zu der, die auf der Benennung eines Fiskalvertreters gem.
Art. 17 beruht und der unmittelbaren Bestimmung der Nichtsesshaftigkeit gem. Art. 35-ter des
genannten Gesetzes Nr. 633/1972 (Subjekte mit MWSt-Nr. In Italien).
Insbesondere die Unternehmen, die einen Fiskalvertreter ernannt haben oder die sich unmittelbar
ausweisen, können die MWSt-Erstattungen auch aufgrund anderer Verfahrensweisen erhalten,
ohne sie i.S. des gen. Art. 38-ter zu beantragen.
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Rückerlangung der Mehrwertsteuer ohne Bevollmächtigten
Ein Unternehmen aus der Europäischen Union, das in Italien Anlagen installiert, kann die MWStErstattung
beantragen ohne Inhaber einer MWSt-Identnummer zu sein oder einen
Fiskalbevollmächtigten zu benennen, auch wenn es hier mehrwertsteuerpflichtige Einkäufe tätigt.
Diese wichtige und innovative Auslegung der Obersten Steuerbehörde erging in Folge der Eingabe
einer ausländischen Gesellschaft, der die beantragte Erstattung vom Operativzentrum in Pescara
verweigert worden war. Die Stellungnahme erging mit Beschluss 17/E vom 24. Januar 2008 und
interpretiert die Artikel 171 und 194 der Direktive 112/2006. Sie hält die Erstattung gem.
Gemeinschafts-Direktive 8 auch in den Fällen der „fakultativen“ Ernennung des
Fiskalbevollmächtigten für möglich und nicht nur in den Fällen, in denen dessen Ernennung
„obligatorisch“ ist. Laut der Obersten Steuerbehörde haben die Vorschriften der Gemeinschaft, die
im vorliegenden Fall ausreichend genau und detailliert sind, den Vorrang vor der staatlichen
Vorschrift und sind daher unmittelbar anwendbar.
Ein deutsches Unternehmen, das in Italien über keine feste Organisation und keinen
Fiskalbevollmächtigten noch über eine MWSt-Identnummer verfügt, hat an ein italienisches
Unternehmen eine technische Anlage verkauft und diese eingebaut. Der Vorgang wurde vom
italienischen Käufer gem. Art. 17, Abs. 3 des Präsidialerlasses 633/1972 der MWSt unterworfen.
Während des gleichen Steuerzeitraumes hat es (Anm.: das deutsche Unternehmen) in Italien
Waren und Dienstleistungen erworben und (dann) aufgrund Art. 38-ter des Präsidialerlasses
633/72 die Erstattung (der MWSt) beantragt.
Das Operativzentrum Pescara wies den Erstattungsantrag zurück, da das deutsche Unternehmen in
Italien aktiv gehandelt hatte und sich (daher) nicht auf Art. 38-ter berufen konnte. In der Tat
führte es mit dem Verkauf und Einbau keine innergemeinschaftliche, sondern eine innerstaatliche
Handlung gem. Art. 7, Abs 2 des Dekrets über die Mehrwertsteuer aus.
Nach Kenntnisnahme des ablehnenden Bescheids beantragte das deutsche Unternehmen die
Erstattung der mit den Käufen von Waren und Dienstleistungen geleisteten MWSt bei der
Steuerbehörde, nachdem es eine MWSt-Identnummer gem. Art. 35-ter des Präsidialdekrets
633/72 beantragt und die Rechnungen, für die die Erstattung abgelehnt worden war, registriert
hatte. Nach Ansicht des Unternehmens schloss die verspätete Registrierung weder die Möglichkeit
des Steuerabzugs noch das Recht auf Erstattung des eventuell überschießenden Steuerbetrages
aus. Das Unternehmen sieht sich darüber hinaus auch nicht für den Verstoß der unterlassenen
Rechnungsstellung (gem. Art. 6, Abs. 1 der Gesetzesverordnung 471/97) verantwortlich, da die in
Italien erfolgten Handlungen vom Käufer der MWSt unterworfen wurde.
Bei Erstattungsanträgen ausländischer Firmen macht Art. 38-ter des Präsidialdekrets 633/72 das
Recht auf Erstattung davon abhängig, dass die hier nicht ansässige Firma in Italien keine aktiven
Geschäfte vorgenommen hat – abgesehen von einigen Ausnahmen (Transporte, Geschäfte gem.
Art. 7, Abs. 4, Buchst. d). Das beantragende Unternehmen habe jedoch einen Verkauf mit Wirkung
in Italien getätigt und die innerstaatlichen Normen schließen das Recht auf diese Erstattung aus.
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Die Oberste Steuerbehörde hielt es jedoch für erforderlich, die innerstaatlichen Vorschriften im
Licht der Gemeinschaftsverordnung 112/2006/EWG zu interpretieren. Insbesondere Art. 171
bestimmt, dass die MWSt-Erstattung in den Formen der Direktive 79/1072/EWG (achte Direktive)
auch für diejenigen Unternehmen möglich ist, „die in dem Mitgliedsstaat, in dem sie Käufe von
Waren und Dienstleistungen tätigen, nur solche Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen
abwickeln, für die der Empfänger dieser Leistungen gem. Art. 194 – 197 und 199zum
Steuerschuldner bestimmt wurde“. Da nun Art. 194 die sog. „fakultative reverse charge“ in den
Fällen vorsieht, in denen der innerstaatliche Auftraggeber oder Käufer die Pflichten der
Steuerzahlung durch Erstellung einer Eigenrechnung anstelle des nichtsesshaften
Verfahrensbeteiligten erfüllt, sind nach Ansicht der Zentraldirektion für Normen und Verfahren
(Anm.: der Obersten Steuerbehörde) die Gemeinschaftsvorschriften ausreichend genau und
ausführlich, um sofort innerstaatlich angewendet werden zu können und somit vorrangig. Für das
deutsche Unternehmen besteht somit keinerlei Bedarf an einer MWSt-Identnummer, sondern es
ist berechtigt, die Erstattung vom Operativzentrum in Pescara zu erhalten.
Art. 38-ter des Präsidialdekrets 633/1972 macht (mit einigen Ausnahmen) das Recht auf
Rückerstattung davon abhängig, dass das nicht (Anm.: in Italien) ansässige Unternehmen hier
keine aktiven Geschäfte getätigt hat.
Die Oberste Steuerbehörde erinnert daran, dass Art. 194 der Direktive 112/2006/EWG die sog.
„fakultative reverse charge“ vorsieht, wenn der innerstaatliche Auftraggeber oder Käufer den
Steuerzahlungspflichten anstelle des nicht sesshaften Verfahrensbeteiligten nachgekommen ist.
Das war bei dem deutschen Unternehmen der Fall, das die Eingabe machte, auf die Oberste
Steuerbehörde mit Beschluss 17/E aus 2008 antwortete. Da die diesbezüglichen
Gemeinschaftsvorschriften nach dem Beschluss ausreichend genau und detailliert sind, sind sie
unmittelbar auf die inneren Vorschriften anzuwenden.
Zur Erstattung zugelassene Steuerpflichtige
Zur Beantragung von MWSt.-Erstattung sind Wirtschaftsunternehmen zugelassen, die sowohl
innerhalb als auch außerhalb der EU-Mitgliedsländer ansässig oder wohnhaft sind.
Im Einzelnen können in EU-Staaten ansässige oder wohnhafte Personen bzw. Unternehmen die
Erstattung für in Italien gekaufte Waren oder Leistungen unmittelbar beantragen, wenn sie
 im Wohnsitzland der Besteuerung unterliegen;
 keinen Fiskalvertreter benannt haben:
 sich nicht unmittelbar ausgewiesen haben;
 in Italien nicht aktiv Geschäfte getätigt haben mit Ausnahme der nicht steuerpflichtigen
Transport- und ggf. Zusatzleistungen sowie der Übertragung immaterieller Güter, die als
Leitungen i.S. der MWSt angesehen werden.
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Voraussetzungen für die Erstattung
Zum Zwecke der Erstattung müssen nicht (in Italien) Wohnhafte in ihrem Staat steuerpflichtig sein
und dies durch eine von der ausländischen Finanzverwaltung erteilte und gestempelte
Bescheinigung nachweisen.
Außerdem muss sich die rückzuerstattende MWSt. auf bewegliche (und nicht auf unbewegliche)
Güter und in Italien erworbene Dienstleistungen italienischer Lieferanten oder Dienstleister
beziehen, die nach den italienischen Vorschriften absetzbar sein müssen.
Der Ausschluss des Erstattungsanspruchs tritt tatsächlich immer dann ein, wenn der ausländische
Unternehmer im Rückzahlungszeitraum aktiv Geschäfte in Italien getätigt hat mit Ausnahme von
nicht steuerpflichtigen Transport- und damit zusammenhängenden Nebenleistungen sowie der
Übertragung immaterieller Güter, die als Leistung i.S. der MWSt. betrachtet werden.
MWSt.-Erstattung an internationale Transportunternehmen
Für internationale Transportunternehmen ist es notwendig, neben dem bereits Gesagten einige
Besonderheiten zu erwähnen, um den Erstattungsanspruch durchzusetzen. Die erstattungsfähige
Steuer kann sich auch auf folgende Ausgaben beziehen:
 Treibstofferwerb, der unter Benutzung der „Treibstoffkarte“ („carta carburante“) erfolgte und
durch Originalrechnungen dokumentiert ist, die den Namen und die MWSt-Nummer des
italienischen Fiskalvertreters der ausstellenden Gesellschaft enthalten;
 Treibstofferwerb gegen Barzahlung, der durch Originalrechnungen mit folgenden Angaben
dokumentiert ist: Stempel der Lieferfirma und Unterschrift des Lieferanten; Beschreibung
der erworbenen Ware, Literzahl, zu versteuernder Betrag, MWSt-Betrag, Gesamtbetrag,
Lieferdatum und Rechnungsnummer, Firmenstempel oder vollständiger Name des
Erwerbers, MWSt-Satz
 Autobahngebühren, die durch Originalrechnungen (nicht durch Quittungen) der
italienischen Betreibergesellschaft nachgewiesen und mit Anlagen versehen sind, aus denen
die Einzelheiten der Autobahnbenutzungen hervorgehen.
 Reparaturen, Parkgebühren, und Straßenhilfsdienste für Fahrzeuge, jeweils durch
Originalrechnung nachgewiesen,
 Zubehör (nur mit Einzelnachweis)
Prozedur des Erstattungsantrages
Die Erstattung ist mit Vordruck „Iva79“ zu beantragen, der vom Antragsteller oder von dem mit
notarieller Vollmacht versehenen Beauftragten unterschrieben und innerhalb der Ausschlussfrist 30.
Juni des Jahres zu stellen ist, das auf jenes folgt, auf das sich der Antrag bezieht. Später eingehende
Anträge werden als unzulässig verworfen.
Außerdem darf sich der Erstattungsantrag nur auf einen Zeitraum von nicht weniger als ein
Kalendervierteljahr und nicht mehr als ein Kalenderjahr beziehen. Der Antrag darf sich aber auf
weniger als ein Vierteljahr beziehen, wenn dieser Zeitraum den Abschluss eines Jahres bildet.
Schließlich kann, wenn der zu erstattende Betrag unter € 200,- liegt, der Antrag nur für das ganze
Jahr – und nicht unter € 25,- - gestellt werden.
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Der genannte Antrag, der in Druckschrift auszufüllen ist, ist beim „Centro operativo di Pescara“, via
Rio Sparto 21, 65100 Pescara einzureichen oder mittels Einschreiben dorthin zu senden.
Als Beweis für die Existenz der Zahlungen, für die die Erstattung beantragt wird, sind dem Antrag
die Originale der Rechnungen und Zollbescheinigungen für die Waren und Dienstleistungen
beizufügen, die im Bezugszeitraum des Antrages erworben oder eingeführt wurden.
Es ist außerdem eine Bescheinigung beizufügen, aus der die Eigenschaft des Antragstellers als
MWSt-Pflichtiger in dem EU-Mitgliedsstaat hervorgeht, in dem er Wohnsitz oder Aufenthalt hat.
Diese Bescheinigung wird von der zuständigen Behörde des Wohnsitzstaates erteilt und ist ein Jahr
ab Ausstellung gültig. Es ist daher nicht nötig, diese Bescheinigung erneut vorzuweisen, wenn
innerhalb dieser Zeit neue Anträge gestellt werden sollten, sondern es reicht, sich auf die
vorhergehende zu beziehen.
Für die MWSt.-Erstattung auf in Italien gekauften Treibstoff schließlich ist die Vorlage der von der
Tankstelle ausgestellten Rechnung erforderlich.
Termine und Modalitäten der Erstattung
Das Operationszentrum in Pescara muss – wie jede andere zuständige Behörde in den EUMitgliedsländern – die Erstattung innerhalb von sechs Monaten ab Antragsstellung vornehmen und
dazu die Steuereinnahmen verwenden.
Im Falle verspäteter Erstattung werden Verzugszinsen i.H.v. 2,75 % ab dem 181. Tag nach der
Antragstellung gewährt.
Vor Gewährung der Erstattung prüft das Operationszentrum die Anträge und während dieser Phase
stellt es auch durch Sondierung bei anderen Finanzämtern in Italien, in deren Bezirk die
rechnungsstellenden Firmen ihren fiskalischen Wohnsitz haben, fest, ob die dem Erstattungsantrag
beigefügten Unterlagen vorschriftsmäßig ausgestellt und registriert wurden. In gleicher Weise wird
bei den zuständigen Zollämtern festgestellt, ob die bei der Einfuhr fällige Steuer bezahlt wurde.
Erstattungsanträge, die unvorschriftsmäßig gestellt wurden, weil Daten oder wesentliche Teile
fehlen, werden den Einsendern mit Angabe der festgestellten Unregelmäßigkeiten und dem Hinweis
zurückgegeben, dass der Antrag bis zum 30. Juni des Kalenderjahres erneut zu stellen ist, das auf
den Drei-Monats- oder Jahreszeitraum folgt, auf den er sich bezieht.
Wenn der Antrag und die beigefügten Unterlagen geprüft sind, erstattet das Operationszentrum den
geschuldeten Betrag durch Zahlungsanweisung, die durch die „Banca d’Italia“ informatisch
bearbeitet und an diejenigen ausgezahlt wird, die ein Konto in Italien haben. Für diejenigen, die
über kein Konto in Italien verfügen, erteilt das „Ufficio italiano dei cambi“ eine Auslandsanweisung.
Es ist möglich, dass der Erstattungsbetrag im Zuge der Prüfung der Unterlagen gekürzt wird. In
diesem Falle erstattet das Operationszentrum nur den Teilbetrag, den es für erstattungsfähig hält
und erstellt eine begründete Entscheidung, gegen die innerhalb der auf die Zustellung folgenden 60
Tage Widerspruch eingelegt werden kann gemäß den Vorschriften über Rechtsverfahren.
43
6.3 Arbeitsrecht
Sozialversicherungspflicht
Arbeitnehmer
Wird ein Arbeitnehmer zur Ausübung einer Arbeit nach Italien entsandt, so unterliegt auch dieser
Arbeitnehmer weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht (sofern er bisher in Deutschland
versichert war). Dies gilt aber nur unter der Voraussetzung, daß die voraussichtliche Dauer der
Entsendung 12 Monate nicht überschreitet und der Arbeitnehmer nicht eine andere Person ablöst,
für die die Entsendungszeit bereits abgelaufen ist. Als Bescheinigung des geltenden Rechts gilt das
Formular E 101. Diese Bescheinigung ist vom zuständigen deutschen Versicherungsträger
(gesetzliche Krankenversicherung oder Rentenversicherungsträger) auszustellen.
Selbständige
Selbständige, die ihre Erwerbstätigkeit gewöhnlich nur in Deutschland ausüben und eine
Dienstleistung in Italien bis zu einer voraussichtlichen Dauer von 12 Monaten erbringen, bleiben
nach dem deutschen Sozialversicherungsrecht versichert. Als Bescheinigung über die
anzuwendenden Rechtsvorschriften dient ebenfalls das Formular E 101. Wird aus nicht
vorhersehbaren Gründen die Höchstdauer von 12 Monaten überschritten, ist eine Verlängerung für
maximal 12 weitere Monate mittels Formular E102 möglich.
Unfallversicherung
Für die Gewährung von Sach- und Barleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (unter
Versicherungsschutz stehen Arbeitsunfälle) gelten dieselben Grundsätze wie für Sach- und
Barleistungen aus der Krankenversicherung. Derartige Leistungen kommen in Betracht, wenn sich
bei der Ausübung einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit in Italien ein
Arbeitsunfall ereignet. Im Regelfall ist ein Betreuungsauftrag (Formular E 111) bei der zuständigen
deutschen Krankenkasse erforderlich.
Wenn das deutsche Unternehmen mit einigen Arbeiten nach Italien kommt, ist dies der
Zuständigen Zweigstelle des „Nationalinstitut für Arbeitsunfallversicherung“ (INAIL) zu melden.
Hierfür sind keine besondere Vordrucke vorgesehen. Es sind aber anzugeben: Name des
Unternehmens, deutsche Versicherungsanstalt sowie Erreichbarkeit; Namen der Arbeiter und
Zeitpunkt der Einschreibung bei der deutschen Versicherungsanstalt; Ort und Dauer der Arbeiten.
Hinweis: Wenn das Unternehmen italienische Arbeiter anstellen möchte, muss es obligatorisch bei
der Handelskammer (gleichzeitig Handwerkskammer) in Italien eingeschrieben sein.
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Baustellen-Richtlinie
Die EG-Richtlinie über die Mindestvorschriften im Bereich der Sicherheit und Gesundheit, die auf
zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen angewandt werden müssen, kurz auch
„Baustellen-Richtlinie" genannt, wurde in Italien mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 14.
August 1996, Nr. 494 aufgenommen.
Die Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekretes werden bei zeitlich begrenzten oder
ortsveränderlichen Baustellen angewandt, d.h. an Orten, an denen Hoch- oder Tiefbauarbeiten
durchgeführt werden.
Das Dekret führt grundlegende Neuheiten für die Organisation der Arbeit ein, im Einzelnen sind
dies:
Die Einbeziehung des Bauherrn, sei es in der Planungsphase, als auch bei der Ausführung der
Arbeiten sowie bei technischen und organisationstechnischen Entscheidungen bezüglich der
Arbeiten;
Das Berufsbild des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators für die Planung des
Bauprojektes und das Berufsbild des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators für die
Ausführungsphase des Bauwerks;
Die
Ausweitung
der
Sicherheitspflichten
sowie
der
Beachtung
der
Gesundheitsschutzbestimmungen am Arbeitsplatz auf die Selbständigen: auch sie müssen die
Unfallverhütungsbestimmungen und die Hinweise des Koordinators für die Ausführungsphase der
Arbeiten beachten.
Absturzsicherungen auf Baustellen
Bei den Arbeiten, die auf einer Höhe von mehr als 2 m über dem Boden durchgeführt werden,
müssen dem Baufortschritte entsprechend geeignete Gerüste aufgebaut und in jedem Fall
Maßnahmen ergriffen werden, die den Absturz von Personen und das Herabfallen von
Gegenständen verhindern. Dies wird vom Artikel 16 des Decreto del Presidente della Repubblica
vom 7. Januar 1956, Nr. 164 „Bestimmungen zur Unfallverhütung bei Bauarbeiten" festgelegt.
Diese Vorschrift hebt besonders die Gefährlichkeit dieser Arbeiten und zwar die Absturzgefahr
hervor.
Auch die Gerüste, die an den Bauwerken errichtet werden, sind nämlich echte Bauten, die
aufgrund der besonderen technischen Vorschriften über die Holz- oder Metallbauten (mit Rohren
und Schellen oder mit Fertiggerüstteilen) je nach Bedarf geplant, aufgebaut und benutzt werden
müssen.
Beim Aufbau von Gerüsten müssen alle möglichen statischen und dynamischen Belastungen, die
auf einer oder auf mehreren Gerüstlagen, durch die Begehung und den Aufenthalt von Personen,
die Lagerung und den Transport von Material, den Betrieb installierter Hebemittel und durch die
Wirkung von Wind und Schnee hervorgerufen werden und die daraus resultierenden belastenden
Kräfte in den verschiedenen senkrechten und waagrechten Gerüstteilen ermittelt werden, um ihre
Eignung betreffend Belastbarkeit mit Biege- und Zugkräfte zu erfahren, damit Verbiegungen und
Verdrehungen möglichst unterbunden werden.
45
Ab ersten Januar 2006 findet die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der
Sozialvorsorgebeiträge der Unternehmen bei Ausführung von öffentlichen und privaten
Bauaufträgen Anwendung.
Die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialvorsorgebeiträge bestätigt,
dass das Unternehmen mit abhängigen Arbeitern die Beiträge der staatlichen
Sozialversicherungsanstalt (INPS-NISF), des Nationalinstituts für die Versicherung gegen
Arbeitsunfälle (INAIL) und der Bauarbeiterkasse ordnungsgemäß entrichtet hat. Aufgrund des
Rundschreibens NISF vom 26. Juli 2005, Nr. 92 wird diese Bescheinigung in erster Linie vom
Unternehmen beantragt, welches bis zur Bezahlung der Baufortschritte die Erfüllung dieser
Beitragspflichten selbst erklären kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben in diesem Dossier trotz sorgfältiger Bearbeitung
ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Autors ausgeschlossen ist.
46
7. Anlaufstellen und Netzwerke nach Sektoren / Bereichen
Allgemeine branchenübergreifende Organisationen
Deutsche Botschaft Rom
www.rom.diplo.de
Rom
Camera di Commercio di Roma (Handelskammer Rom)
www.rm.camcom.it
Rom
Camera di Commercio di Milano (Handelskammer Mailand)
www.mi.camcom.it
Mailand
CNA - Confederazione Nazionale dell'Artigianato e della Piccola e
Media Impresa (Nationaler KMU- und Handwerksverband)
www.cna.it
Rom
Agenzia delle Entrate (Finanzamt für nicht Ansässige)
www.agenziaentrate.it
Rom
INAIL Istituto Nazionale per l’Assicurazione contro gli Infortuni sul
Lavoro (Nationalinstitut für Arbeitsunfallversicherung – Steuerberatung/
Fiskalvertretung)
www.inail.it
INPS Istituto Nazionale della Previdenza Sociale (Nationalinstitut für
Sozialversicherung)
www.inps.it
Rom
Rom
Verbände der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
AIOP - Associazione Italiana Ospedalità Privata (Italienischer Verband
der privaten Krankenhäuser)
www.aiop.it
Anaste Associazione Nazionale Strutture Terza Età (Nationaler
Verband der Senioreneinrichtungen)
www.anaste.com
A.R.I.S. Associazione Religiosa Istituti Socio-sanitari (Verband der
katholischen Gesundheitseinrichungen)
www.arisassociazione.it
Rom
Rom
Rom
Federsanità Anci (Nationaler Verband Italienischer Gemeinden)
www.federsanita.it
Rom
FIASO Federazione Italiana Aziende Sanitarie e Ospedaliere
(Italienischer Verband der Gesundheitseinrichtungen)
www.fiaso.it
Rom
47
Branchenspezifische Netzwerke
A.N.P.O Associazione Nazionale Primari Ospedalieri (Nationaler
Verband der Krankenhauschefärzte)
www.anpo.net
ANSMI Associazione Nazionale della Sanità Militare Italiana
(Italienischer Nationaler Militär-Sinitäts-Verband)
sanitamilitare.it
AIO - Associazione Italiana Odontoiatri sezione provinciale di Roma
(Italienischer Zahnärzteverband der Provinz Rom)
www.aioroma.it
A.D.M. A.REHA Associazione Produttori Distributori di ausili
tecnici destinati alla riabilitazione (Verband der Hersteller und
Distributoren von Rehabilitationshilfsmitteln)
www.admareha.org
AIIC Associazione Italiana Ingegneri Clinici (Italienischer Verband
Klinischer Ingenieure)
www.aiic.it
ASSOWELLNESS - Associazione Nazionale delle Imprese Fitness,
Wellness, Benessere e Tempo Libero (Nationaler Verband der Fitness, Wellness- und Freizeitunternehmen)
www.unionemilano.it
AIFI Associazione Italiana Fisioterapisti (Italienischer
Physiotherapeutenverband)
www.aifi.net
A.RI.A.E. Associazione per la Ricerca e Assistenza in Epatologia
(Hepatologieforschungs- und Beratungsgesellschaft)
www.ariae.it
A.I.T.O. Associazione Italiana dei Terapisti Occupazionali
(Italienischer Ergotherapeutenverband)
www.aito.it
A.I.P. Associazione Italiana per lo Studio della Traumatologia della
Pelvi (Italienische Forschungsgesellschaft der Beckentraumatologie)
SIOT Società Italiana di Ortopedia e Traumatologia (Italienische
Orthopädie- und Traumatologiegesellschaft)
www.siot.it
ADF Associazione Distributori Farmaceutici (Verband der PharmaDistributoren)
www.adfsalute.it
Anpi - Associazione Nazionale Parafarmacie Italiane (Italienischer
Nationaler Parapharmazeutikaverband)
www.parafarmacieanpi.it
Rom
Rom
Rom
Padova
Turin
Mailand
Rom
Bologna
Rom
Mailand
Rom
Mailand
Rom
48
Branchenspezifische Netzwerke
AssICC Associazione Italiana Commercio Chimico (Italienischer
Verband des Chemiehandels)
www.assicconline.it
Federfarma Servizi - Associazione nazionale delle società di servizi
per le farmacie (Nationaler Verband der Apothekenzulieferer)
www.federfarmaservizi.it
Assobiotec l'Associazione nazionale per lo sviluppo delle
biotecnologie (Nationale Gesellschaft für die Entwicklung der
Biotechnologien)
www.assobiotec.it
AICEB Associazione Italiana Centri Benessere – Bergamo
(Italienischer Wellnessverband, Bergamo)
www.confesercenti.bergamo.it
ASFO Lombardia Associazione Fornitori Ospedalieri
(Krankenhauszuliefererverband der Lombardei)
www.asfolombardia.it
F.N.A.A.R.C. Associazione Agenti e Rappresentanti di Commercio
di Milano (Mailänder Handelsvertreterverband)
www.fnaarc.milano.it
ASSO-RAM Associazione Operatori Commerciali e Logistici
(Handelsvertreterverband)
www.assoram.it
Federazione Italiana Fitness (Italienischer Fitnessverband)
www.fif.it
Ordine degli Architetti Provincia di Bolzano (Kammer der Architekten
der Provinz Bozen)
www.arch.bz.it
Ordine degli Architetti P.P.C. della Provincia di Milano
(Architektenkammer der Provinz Mailand)
www.ordinearchitetti.mi.it
Ordine degli Architetti Roma (Architektenkammer Rom)
www.architettiroma.it
Mailand
Rom
Mailand
Bergamo
Mailand
Mailand
Rom
Ravenna
Bozen
Mailand
Rom
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