Anforderungen an Fremdsprachenkenntnisse in den Studiengängen im Fach Geschichtswissenschaft Ein Informationsblatt für Studierende In allen BA‐Studiengängen Geschichtswissenschaft werden Kenntnisse von mindestens zwei Fremdsprachen vo‐ rausgesetzt. Die erste der beiden Fremdsprachen muss immer Englisch sein. Als zweite Fremdsprache sind auf‐ grund des Lehrangebots derzeit folgende Sprachen möglich: Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Latein, klassisches Griechisch. Die geforderten Fremdsprachenkenntnisse müssen mit Beantragung des Bachelorzeugnisses beim Prüfungsamt nachgewiesen werden. Es ist also grundsätzlich möglich, fehlende Fremdsprachenkenntnisse während des BA‐ Studiums nachzuholen. Im fachwissenschaftlichen BA‐Studiengang können am Fachsprachenzentrum absolvierte Sprachkurse in den Individuellen Ergänzungsbereich eingebracht werden. Für den Nachweis von Fremdsprachen‐ kenntnissen sind drei Wege möglich: Nachweis von mindestens drei Jahren Schulunterricht in der entsprechenden Sprache, in der Regel durch das Abiturzeugnis, abgeschlossen mit der Note „ausreichend“ oder besser. Nachweis von an einer Hochschule oder sonstigen anerkannten Bildungseinrichtung erworbenen Fremdspra‐ chenkenntnissen in den genannten Sprachen auf Niveau B1 gemäß „Gemeinsamer Europäischer Referenzrah‐ men für Sprachen (GER)“. Studierende, die eine der genannten Sprachen als Muttersprache erworben haben, können ihre Kenntnisse auch in einer Lehrveranstaltung der Abteilung Geschichtswissenschaft nachweisen und hierfür eine Bescheini‐ gung der Dozentin bzw. des Dozenten erhalten. Die Lehrenden entscheiden in Abhängigkeit vom jeweiligen Konzept der Lehrveranstaltung, ob und ggf. in welcher Form dieser Nachweis geführt werden kann. Mögliche Formen sind die Erbringung zusätzlicher kleinerer schriftlicher Leistungen (Übersetzung, Exzerpt eines längeren fremdsprachigen Textes) oder eine geeignete Benutzung fremdsprachiger Literatur oder fremdsprachiger Quel‐ len im Rahmen einer Hausarbeit. Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sind Lateinkennt‐ nisse mit dem „Großen Latinum“ nachzuweisen. Damit müssen am Ende des Lehramtsstudiums Gym/Ge immer Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und Latein nachgewiesen werden. Fehlende Lateinkenntnisse können paral‐ lel zum Studium nachgeholt werden, es wird dringend empfohlen, dies bereits während des BA‐Studiums zu erle‐ digen. Für die MA‐Studiengänge sind keine weiteren Fremdsprachenkenntnisse und keine zusätzlichen Nachweise erfor‐ derlich. Die Kenntnis zweier Fremdsprachen stellt die formale Minimalanforderung an Fremdsprachenkenntnisse im Fach Geschichtswissenschaft dar. Die Abteilung empfiehlt nachdrücklich grundsätzlich für alle Studiengangsvarianten Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen. Bei einem Studienschwerpunkt im Bereich der alten oder mittelal‐ terlichen Geschichte sind darüber hinaus Lateinkenntnisse unverzichtbar, auch wenn diese nicht zu den formalen Voraussetzungen gehören. Für ein erfolgreiches Studium sind nicht formale Zertifikate oder Bescheinigungen entscheidend, sondern die im Studienalltag anwendbare Kompetenz, fremdsprachige Literatur und Quellen zu verarbeiten. Unverzichtbar ist die Fähigkeit, Fachliteratur in englischer Sprache in angemessener Form zu rezipieren. Studierenden, die sich hier unsicher fühlen, wird nachdrücklich empfohlen, sich diese Kompetenz durch entsprechende Praxis möglichst früh im Studium anzueignen. Ein entsprechendes persönliches Engagement ist in der Regel ausreichend: Das erste Buch in englischer Sprache ist immer das schwierigste! Die Lehrveranstaltung „Übung Sprache“, die im Theorie‐ und im Methodikmodul (22‐2.1 und 22‐2.2) studiert wird, bietet als Übung Gelegenheit, die eigenen Fremdsprachenkenntnisse bezogen auf die zweite Fremdsprache zu vertiefen und die fachbezogene Anwendung einzuüben. Ziel der Veranstaltung ist nicht Erwerb fehlender Fremd‐ sprachenkenntnisse (entsprechende Kurse werden vom Fachsprachenzentrum der Universität angeboten), die Veranstaltung hat ausschließlich einübenden Charakter. Entsprechend ist hier auch keine Prüfungsleistung vorge‐ sehen. Für das erfolgreiche Absolvieren der „Übung Sprache“ wird vorausgesetzt, dass Grundkenntnisse der ent‐ sprechenden Sprache bereits vorhanden sind. Die „Übung Sprache“ wird für verschiedene Sprachen angeboten, unter denen die Studierenden gemäß ihren Vorkenntnissen wählen können. Lehrkommmission der Abteilung Geschichtswissenschaft, 15.5.2015