MERKBLATT für die Förderung von Programmen für junge Menschen mit erhöhtem Förderbedarf (*) * offizieller Sprachgebrauch der Europäischen Kommission (s. beigefügter Auszug) Die nachstehende Regelung gilt nur für spezielle Projekte mit deutschen und französischen jungen Menschen, die an vom Arbeitsamt anerkannten Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. „Kontaktreisen“, die keine wirkliche Begegnung mit Teilnehmern einer ähnlichen Zielgruppe des anderen Landes vorsehen, werden nicht gefördert. Bei diesen Programmen können eine Begleiterin oder ein Begleiter für fünf Teilnehmer berücksichtigt werden. Fahrtkosten (s. Anlage 5 der Richtlinien) Der Zuschuss zu den Reisekosten wird durch Multiplikation der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit dem 1,5-fachen Tabellensatz berechnet. Aufenthaltskosten (s. Anlage 5 der Richtlinien) Der Zuschuss zu den Aufenthaltskosten kann pro Tag und Teilnehmerin bzw. Teilnehmer bis zu 25€ betragen. Sonstige Aufwendungen Als "sonstige Aufwendungen" gelten nur Aufwendungen für Leitung, Dolmetscher, Sprachlehrer, sprachkundiges Arbeitsmaterial, Referenten und Fahrtkosten während des Projetks, soweit sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bearbeitung des Projektthemas stehen. Auskünfte erteilt Referat Berufsausbildung und Hochschulaustausch Tel.: 0033.1.40.78.18.31 oder 04 DFJW-2012 (*) Auszug aus dem Handbuch des Programms “Jugend in Aktion” Einbeziehung junger Menschen mit erhöhtem Förderbedarf Es ist eine wichtige Priorität für die Europäische Union, allen jungen Menschen, auch jungen Menschen mit erhöhtem Förderbedarf, Zugang zum Programm Jugend in Aktion zu gewähren. Junge Menschen mit erhöhtem Förderbedarf sind junge Menschen, die im Vergleich zu Gleichaltrigen im Nachteil sind, weil sie mit einem/r oder mehreren der in der untenstehenden, unvollständigen Liste aufgeführten Situationen oder Hindernisse konfrontiert sind. In bestimmten Zusammenhängen hindern diese Situationen oder Hindernisse junge Menschen am tatsächlichen Zugang zu formaler und Nicht-formaler Bildung, an grenzüberschreitender Mobilität und Partizipation, aktiver Bürgerschaft sowie an der Teilnahme und Einbeziehung in die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit. Soziale Hindernisse: junge Menschen, die auf Grund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, sexueller Orientierung, Behinderung etc. diskriminiert werden; junge Menschen mit eingeschränkten sozialen Fähigkeiten oder unsozialen oder riskanten sexuellen Verhaltensweisen; junge Menschen in einer prekären Situation; (ehemalige)StraftäterInnen, (ehemalige) Drogenoder Alkoholabhängige; junge und/oder alleinerziehende Eltern; Waisen; junge Menschen aus zerrütteten Familien. Wirtschaftliche Hindernisse: junge Menschen mit niedrigem Lebensstandard, geringem Einkommen, junge Menschen, die vom Sozialhilfesystem abhängig oder lange arbeitslos sind oder in Armut leben; obdachlose junge Menschen; verschuldete junge Menschen oder junge Menschen mit finanziellen Problemen. Behinderung: junge Menschen mit geistigen (intellektuell, kognitiv, Lernschwäche), körperlichen, sensorischen oder anderen Behinderungen. Bildungsbezogene Schwierigkeiten: junge Menschen mit Lernproblemen; SchulabgängerInnen ohne Abschluss und SchulabbrecherInnen; gering qualifizierte Personen; junge Menschen mit schlechten Schulleistungen. Kulturelle Unterschiede: junge ImmigrantInnen oder Flüchtlinge oder Nachkommen von Immigranten- oder Flüchtlingsfamilien; junge Menschen, die Angehörige einer nationalen oder ethnischen Minderheit sind; junge Menschen mit Problemen bei der sprachlichen Anpassung und der kulturellen Integration. Gesundheitliche Probleme: junge Menschen mit chronischen gesundheitlichen Problemen, schweren Krankheiten oder psychiatrischen Auffälligkeiten; junge Menschen mit psychischen Störungen. Geografische Hindernisse: junge Menschen aus abgelegenen oder ländlichen Gebieten; junge Menschen, die auf kleinen Inseln oder in Randgebieten leben; junge Menschen aus städtischen Problemvierteln; junge Menschen aus strukturschwachen Gebieten (begrenzter öffentlicher Nahverkehr, wenig Möglichkeiten, verlassene Dörfer). Jugendgruppen und –organisationen sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um einen Ausschluss bestimmter Zielgruppen zu vermeiden. Es ist allerdings möglich, dass junge Menschen, die mit einer bestimmten Situation oder einem bestimmten Hindernis konfrontiert sind, im Vergleich zu ihren Altersgenossen/-genossinnen in einem Land oder einer Region benachteiligt sind, im Vergleich zu einem anderen Land oder einer anderen Region aber nicht. Das Programm Jugend in Aktion ist ein Programm für alle und es sollten Anstrengungen unternommen werden, junge Menschen mit besonderen Bedürfnissen in das Programm einzubeziehen. Neben der Zugänglichkeit für alle möchte das Programm Jugend in Aktion auch ein Werkzeug zur Förderung der sozialen Integration, der aktiven Bürgerschaft und der Vermittelbarkeit von jungen Menschen mit erhöhtem Förderbedarf auf dem Arbeitsmarkt sein und zum sozialen Zusammenhalt im Allgemeinen beitragen. Für das Programm Jugend in Aktion ist eine Einbeziehungsstrategie als gemeinsamer Rahmen zur Unterstützung der Bemühungen und Aktionen entwickelt worden, die die Kommission, die Mitgliedsstaaten, die National- und Exekutivagenturen und andere Organisationen verfolgen, damit die Einbeziehung zu einer Priorität bei ihrer Arbeit wird.