Elternbegleitbuch - Stadt Gummersbach

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Liebe Eltern,
Dieses Elternbegleitbuch wird Ihnen von den Familienhebammen
Ute von Polheim, Ulrike Kösling und Michaela Styrnal
im Namen der Stadt Gummersbach überreicht.
Wir hoffen, Ihnen mit zahlreichen Informationen, Hinweisen und Ansprechpartner/innen,
die wir in diesem Buch zusammengestellt haben, einen Wegweiser (nicht nur durch den
Behördendschungel) für das Leben mit Kind/ern in unserer Stadt geben zu können.
Für Vollständigkeit und Aktualität können wir - trotz all unserer Bemühungen - leider nicht
garantieren. Wir sind aber dankbar für Ihre Anregungen, weiteren Informationen und
Aktualisierungen.
Schauen Sie auch auf unseren Familienwegweiser der Stadt Gummersbach
www.gummersbach.de/fruehehilfen
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie sich gern an uns wenden:
Ansprechpartner/innen
Sekretariat des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales
Frau Müller und Frau Langlotz Tel.: 02261 871218
E-mail: [email protected]
Mit den besten Wünschen
Ihre Familienhebammen
Ute von Polheim, Ulrike Kösling und Michaela Styrnal
Herzlichen Dank an alle Menschen, die dieses Elternbegleitbuch sowie unsere
Babybegrüßungsbesuche und -geschenke durch ihre freundliche Unterstützung
ermöglichen.
1
Inhaltsverzeichnis
Vorwort im Elternbegleitbuch der Stadt Gummersbach................................................10
Durch den Behördendschungel.......................................................................................15
Anmeldung Ihres Kindes nach der Geburt......................................................................17
Hebammenbetreuung vor und nach der Geburt..............................................................17
Mutterschutz....................................................................................................................17
Kündigungsschutz...........................................................................................................18
Schulpflichtbefreiung von jungen Müttern.......................................................................18
Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenkasse.............................................................18
Eintrag des Kindes auf der Lohnsteuerkarte...................................................................18
Vaterschaftsanerkennung................................................................................................19
Wirtschaftliche Hilfen........................................................................................................21
Die Elternzeit....................................................................................................................23
Das Elterngeld.................................................................................................................24
Das Kindergeld................................................................................................................27
Betreuungsgeld................................................................................................................28
Kindergeld für Ausländerinnen und Ausländer................................................................29
Kindergeldzuschlag.........................................................................................................30
Kinderfreibetrag...............................................................................................................31
Kinderfreibetrag 2014......................................................................................................31
Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)....................................................31
Kinderzulage im Riestervertrag.......................................................................................31
Besteuerung von Ehegatten............................................................................................31
Steuerliche Regelung für die Eltern von jungen Eltern...................................................31
Bildungs-und Teilhabepaket BUT....................................................................................32
Soziale Hilfen......................................................................................................................34
Pfändungsschutzkonto P-Konto......................................................................................34
Hilfe zum Lebensunterhalt...............................................................................................35
Das Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)......................................36
Begleitung und Unterstützung für Menschen..............................................................37
Grundsicherung...............................................................................................................38
Weitere Hilfen..................................................................................................................39
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen.........................................................................39
Besondere Ansprüche von Familien mit behinderten und pflegebedürftigen
Angehörigen und Leistungen für sie...........................................................................40
Schwerbehindertenausweis.............................................................................................41
Ratgeber für Menschen mit Behinderung...................................................................41
Willkommen - Wenn es anders kommt........................................................................41
Informationen für Eltern eines behinderten oder chronisch kranken Kindes..........41
Wohnungswesen.............................................................................................................42
Wohngeld.....................................................................................................................43
Wohnberechtigungsschein..........................................................................................47
Wohnberatung und -vermittlung:.................................................................................47
Bundesstiftung „Mutter und Kind“....................................................................................48
Hilfen für Familien mit geringem Einkommen..................................................................48
Zuständige Stellen für wirtschaftliche / soziale Hilfen.....................................................49
Stromspar-Check.........................................................................................................51
Sind Sie alleinerziehend?..................................................................................................53
3
Wirtschaftliche Hilfen für Alleinerziehende......................................................................55
Unterhaltsvorschuss - eine Hilfe für Alleinerziehende.................................................55
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?...................................................................56
Steuerentlastungsbetrag für Alleinerziehende............................................................57
Kinderbetreuungskosten.............................................................................................57
Beistandschaft, Beurkundung, Vaterschaft, Unterhalt, Sorgeerklärung..........................57
Kurzinfos für Allein - Erziehende.....................................................................................59
Sorgerecht...................................................................................................................59
Neue Regelung für nicht verheiratete Väter................................................................59
Vaterschaftsrecht.........................................................................................................60
"Allein erziehend - Tipps und Informationen"..........................................................60
Beratungsangebote für Alleinerziehende Mütter und Väter............................................61
Trennungs- und Scheidungsberatung.........................................................................61
Weiterführende Beratungsangebote für Alleinerziehende..........................................63
Angebote für junge Schwangere / Mütter........................................................................65
Kinderarzt/ärztin rund um die Gesundheit......................................................................67
Bereitschaftsdienst Kinderärzte.......................................................................................69
Bereitschaftsdienst Ärzte Gummersbach........................................................................70
Kinder-und Jugendärzte in Gummersbach......................................................................71
Entwicklungskalender für Kinder bis zum 18. Monat.......................................................73
Impfkalender für Säuglinge, Kinder und Jugendliche (Standardimpfungen)..............74
Welche Krankheitszeichen Sie unbedingt ernst nehmen sollten:...............................83
Checkliste auffälliger Symptome.....................................................................................84
Zahngesundheit...............................................................................................................85
Krankenhaus Gummersbach...........................................................................................87
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin..............................................................................88
Kinderklinikkonzept......................................................................................................88
Fachbereich Kinder- / Jugendpsychiatrie, –psychotherapie und –psychosomatik.........89
Förderverein PuSCH e.V.............................................................................................89
BIGS – BürgerInformation Gesundheit und Soziales......................................................90
Die Körpersprache der Babys / Feine Signale erkennen und verstehen........................91
Bindung: Liebe für´s Leben..............................................................................................92
Kinderwagen, Buggy...................................................................................................93
Singen macht stark!.....................................................................................................93
Was ist Marte Meo®?......................................................................................................94
Impfungen........................................................................................................................95
Schmerzzentrum für Kinder mit chronischen Schmerzen...............................................95
Frühgeborene Kinder.......................................................................................................96
Haus früher Hilfen............................................................................................................97
AD(H)S.............................................................................................................................98
Hilfe bei Schreibabys.......................................................................................................99
Tragetuch - Tragehilfen.............................................................................................100
Schütteltrauma bei Kindern...........................................................................................101
Der Plötzliche Säuglingstod (SIDS) Hilfe für Betroffene................................................103
Bergisches Kinderhospiz Burgholz...........................................................................107
Kinderhospiz Balthasar Jugendhospiz Balthasar......................................................107
Kinder trauern anders....................................................................................................107
Thalita - Trauerzentrum für Kinder.................................................................................108
4
Netzwerk-Depression-Oberberg....................................................................................108
Wenn die Mutterliebe nicht von selbst kommt...............................................................109
Diabetes mellitus.......................................................................................................110
„Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“..............................................................111
Gesunde Kinderaugen ein Leben lang!.........................................................................112
Schielt mein Kind?.....................................................................................................112
KISS – Syndrom.............................................................................................................113
Autositz......................................................................................................................113
Was ist Osteopathie eigentlich genau?..........................................................................114
Sprachheilbeauftragte für den Oberbergischen Kreis...................................................115
Was ist Hebammenhilfe?...............................................................................................116
Rückbildungsgymnastik.............................................................................................117
Verhütung.......................................................................................................................120
AIDS / HIV – Verhütung.................................................................................................121
Was gehört in die Hausapotheke?.................................................................................122
Inhalt einer kompletten Hausapotheke......................................................................123
Babys im Störfeld von Handys, TV und Computer........................................................124
Baby 1x1: Einfach leben mit Baby.................................................................................126
Ernährung des Babys ca. ab dem 6. Lebensmonat......................................................127
Beikost...........................................................................................................................127
Kinderbetreuung..............................................................................................................129
Tageseinrichtung für Kinder...........................................................................................131
Kinderbildungsgesetz (KiBiz).........................................................................................131
Betreuung von Kindern unter drei Jahren.....................................................................131
Tagesmütter und Tagesväter.........................................................................................131
Familienzentren.............................................................................................................131
Kindergärten..................................................................................................................133
Spielplätze in Gummersbach.........................................................................................139
Leben in Gummersbach Jugend und Familie / Jugendamt...........................................143
Hilfen, Beratung und Unterstützung durch den.............................................................143
Fachbereich Jugend, Familie und Soziales der Stadt Gummersbach..........................143
Ansprechpartner: Allgemeiner Sozialer Dienst..............................................................145
1. Kinder- und Jugendberatung.................................................................................147
2. Hilfe bei Problemen in der Familie (Familien- und Erziehungsberatung).............147
3. Hilfe bei Erziehungsproblemen (Hilfen zur Erziehung).........................................148
4. Hilfen bei Straffälligkeit von Jugendlichen (unter 21 Jahre), Jugendgerichtshilfe 151
5. Informationen zu den Themen Unterhalt, Vaterschaft, Sorgeerklärung und
Beurkundungen sowie zum Thema Unterhaltsvorschuss.........................................153
6.Vermittlung von Tagespflegekindern und Dauerpflegekindern..............................153
Kindertagespflege.................................................................................................153
Dauerpflegekinder.................................................................................................155
7. Trennungs- und Scheidungsberatung...................................................................157
Beratung bei Umgangsfragen mit dem Kind.............................................................157
8. Hilfen bei Kindeswohlgefährdung..........................................................................157
9. Kinderschutzfachkraft............................................................................................157
Babysitter...................................................................................................................158
Familienbildung................................................................................................................159
Bildungsstandort Gummersbach...................................................................................163
5
Ogs = Offene Ganztagsgrundschule.........................................................................163
Grundschulen.................................................................................................................167
Gymnasien.....................................................................................................................169
Realschulen...................................................................................................................169
Hauptschulen.................................................................................................................170
Gesamtschule:...............................................................................................................170
Förderschulen................................................................................................................171
Integration in den Beruf für Förderschüler................................................................173
Weiterführende Schulen: Berufskolleg..........................................................................173
Schulamt........................................................................................................................173
Fachbereich Schule und Sport der Stadt Gummersbach.........................................173
Hochschulen..................................................................................................................174
Volkshochschulen..........................................................................................................174
Sonstige Schulen...........................................................................................................174
Rund um die Schule......................................................................................................175
Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket........................................175
Schulpsychologischer Dienst des Oberbergischen Kreises..........................................177
Musikschule Gummersbach e. V...................................................................................178
Volkshochschule Gummersbach...................................................................................179
Bücherei / Bibliothek......................................................................................................179
Bruno – Goller – Haus...................................................................................................180
Halle 32..........................................................................................................................180
Theater der Stadt Gummersbach..................................................................................180
Analphabetismus / Alphabetisierung.............................................................................181
Schulabschluss nachholen............................................................................................182
Schulabschlüsse der Sekundarstufe I / Hauptschulabschluss.................................182
Hauptschulabschluss nachholen...............................................................................183
Weiter durch Bildung.................................................................................................184
Weiterführende Bildungsangebote für Jugendliche und Erwachsene..........................185
Berufliche Zukunft von Jugendlichen.............................................................................185
Caritas.......................................................................................................................185
Nestor Bildungsinstitut GmbH...................................................................................185
VSB gGmbH..............................................................................................................186
CJD Olpe / Standort Gummersbach.........................................................................187
IB Internationaler Bund..............................................................................................188
Steinmüller Bildungszentrum.....................................................................................189
Innovation NRW Studieren mit Kind..........................................................................189
Regionalagentur Region Köln...................................................................................189
Berufsrückkehr in Gummersbach..............................................................................189
Kommunale Gleichstellungsstelle der Stadt Gummersbach.....................................190
Forum W....................................................................................................................190
Teilzeitberufsausbildung für junge Menschen mit Kind.................................................190
Service rund um die Ausbildung....................................................................................192
Die "Beratungsstelle zur Qualifizierung von Nachwuchskräften mit
Migrationshintergrund in der Region Köln "..............................................................192
Ausbildungsbonus.....................................................................................................192
Einstiegsqualifizierung (EQJ)....................................................................................192
Bildungsprämie..............................................................................................................193
6
Bildungsscheck NRW....................................................................................................194
Sonstige Ansprechpartner/innen für Beruf und Familie............................................194
Frau und Wirtschaft...................................................................................................194
Oberbergisches Bündnis für Familie.............................................................................196
Beratungs- und Bildungsangebot des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes im
Kreisgesundheitsamtes.................................................................................................197
Familienberatung.............................................................................................................199
Beratung und Hilfe bei Gewalt.......................................................................................201
NO Netzwerk Oberberg gegen Gewalt.....................................................................201
Das Frauenhaus........................................................................................................201
Ambulante Beratung..................................................................................................203
Caritasverband für den Oberbergischen Kreis..........................................................203
Deutscher Kinderschutzbund OV Oberberg..............................................................204
nina + nico Verein zur Beratung von Frauen, Mädchen/Jungen e.V.........................205
Weisser Ring.............................................................................................................206
Deutsches Rotes Kreuz Kinderschutzberatung........................................................206
Beratungs- und Hilfsangebote bei Problemen in der Familie, Ehe, Erziehung.............207
AWO Rhein-Oberberg e.V.........................................................................................207
Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte......................207
Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche........................208
Diakonie Michaelshoven e.V. Haus Segenborn........................................................209
Hilfen für wohnungslose Frauen und Männer...........................................................209
donum vitae Oberberg e.V........................................................................................210
esperanza Schwangerschaftsberatungsstelle Caritasverband für den Oberbergischen
Kreis e.V.....................................................................................................................211
Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen.........................212
Gesundheitsamt........................................................................................................212
Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis.....................................................................213
Sucht- und Drogenberatung Suchtnotruf : 0221 19700............................................214
Sonstige Beratungen / Hilfen.........................................................................................214
Koordinatorin für Gesundheitserziehung und -förderung beim Schulamt für den
Oberbergischen Kreis................................................................................................214
Selbsthilfe-Büro Gummersbach................................................................................215
Schuldnerberatung / en in Gummersbach................................................................216
AIDS-Beratung..........................................................................................................216
Senioren- und Pflegeberatung Rathaus....................................................................216
Behindertenhilfe.............................................................................................................217
Bundesweite Angebote Beratungsstellen und weiterführende Internetlinks.................218
Vertrauliche Geburt....................................................................................................219
Elternberatung des Gesundheitsdienstes für Kinder und Jugendlichen...................220
Kommunales.....................................................................................................................221
Bürgersprechstunde......................................................................................................223
Kinder-/Jugendlichensprechstunde...............................................................................223
Sichere Kinderbetreuung in den Ferien.........................................................................224
Stadtteilkonferenzen der Kinder- und Jugendarbeit......................................................225
Quartiersmanagement Bernberg...................................................................................225
Ermäßigungen in der Stadt Gummersbach...................................................................227
Kirchen/Pfarrämter/Religiöse Gemeinschaften.............................................................229
7
Evangelische Kirchen................................................................................................229
Katholische Kirchen...................................................................................................230
Freikirchen.................................................................................................................231
Sonstige Religionsgemeinschaften...........................................................................231
Landsmannschaften und Vertriebenenvereinigungen...................................................232
Sportangebote in Gummersbach...................................................................................233
Leben in Gummersbach Jugend und Familie -Jugendzentren.....................................235
Jugendzentren...............................................................................................................237
Jugendheime - Jugendeinrichtungen............................................................................237
Jugendzentrum Bernberg..........................................................................................238
Jugendzentrum Innenstadt........................................................................................238
Mobile Jugendarbeit......................................................................................................238
Der Jugendclub Dieringhausen.................................................................................239
Leben in Gummersbach - Jugend und Familie - Zuschüsse.........................................239
Jugendschutzfachkraft der Stadt Gummersbach..........................................................239
Windelcontainer.............................................................................................................240
Ausländerangelegenheiten.............................................................................................241
Aufenthaltsgenehmigung...............................................................................................243
Deutsch als Fremdsprache............................................................................................243
Kommunale Migrations- und Integrationsarbeit.............................................................244
Einbürgerung.................................................................................................................245
Einbürgerungstest.....................................................................................................246
Integrationsfachkraft der Stadt Gummersbach..............................................................246
Schnittstellenmanagement für Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund........246
Sprachentwicklung, Sprachförderung und zweisprachige Erziehung...........................247
Ist mein Kind deutsch?..................................................................................................248
Beratungsstellen für Ausländer/innen, Migrant/innen und Flüchtlinge..........................250
Migrationserstberatung..............................................................................................250
Ehrenamtskoordinator Flüchtlinge.............................................................................250
Jugendmigrationsdienst............................................................................................251
Beratungsstelle für jugendliche Aussiedler...............................................................251
Allgemeiner Sozialer Dienst und Spätaussiedlerbetreuung......................................251
Türkischer Elternverein Bergneustadt.......................................................................252
Missione Catholica Italiana........................................................................................252
Griechisch-deutsche Gesellschaft.............................................................................252
Albanische und Deutsche Freunde Oberberg e. V....................................................252
Amnesty International................................................................................................252
Willkommen in Deutschland..........................................................................................253
Checklisten, Formulare und Persönliches....................................................................255
Checkliste für Behördengänge und Anträge..................................................................255
Betreuungsverfügung, Patientenvollmacht, Patientenverfügung..................................259
Organspende.................................................................................................................261
Blutspende.....................................................................................................................261
Jeder Einzelne zählt! – Gemeinsam gegen Leukämie!.................................................261
Knochenmarkspende.....................................................................................................262
Nabelschnurblutspende.................................................................................................262
Anhänge............................................................................................................................262
Checkliste: Erstausstattung für Baby.............................................................................263
8
Checkliste: Sichere Umgebung für Kinder....................................................................265
Stichwortverzeichnis.......................................................................................................267
9
10
Vorwort im Elternbegleitbuch der Stadt Gummersbach
Vorwort im Elternbegleitbuch der Stadt Gummersbach
Grußwort des Bürgermeisters der Stadt Gummersbach Frank Helmenstein
Liebe Eltern,
im Namen der Stadt Gummersbach gratuliere ich Ihnen sehr herzlich zur Geburt Ihres
Kindes. Ich freue mich mit Ihnen über unseren neuen
Erdenbürger und wünsche ihm alles erdenklich Gute!
Im Moment ist noch vieles neu oder wieder neu für Sie: Ihr Kind muss
sich noch an die Umgebung gewöhnen und an die vielen Reize, mit denen
es in jedem Augenblick konfrontiert wird. Und genauso hat sich Ihr Leben verändert. Ihr
Baby braucht Ihre Hilfe und Pflege, in seinen ersten
Lebensmonaten noch viel mehr als irgendwann später.
Sie sollen wissen: Kinder sind in Gummersbach gern gesehen und wir möchten Sie darin
bestmöglich unterstützen, dass Sie Ihrem Kind einen guten Start ins Leben ermöglichen
können.
Dafür haben wir dieses Elternbegleitbuch entwickelt. Zum Einen soll es Sie in den ersten
Lebensmonaten durch den „Behörden-Dschungel“ begleiten
und Ihnen Auskunft über mögliche wirtschaftliche Hilfen geben.
Zum Andern erhalten Sie eine Fülle von konkreten Angeboten für Kinder
und Familien, Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind sowie Informationen
über Beratungs- und Hilfestellen in Gummersbach.
Mit dem Begrüßungsgeschenk verbinde ich den Wunsch, dass sich Ihr Kind in unserer
Heimatstadt jederzeit wohl und geborgen fühlen möge.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine glückliche Zeit mit Ihrem Kind und verbleibe
in aufrichtiger Verbundenheit Ihr
Frank Helmenstein
Bürgermeister
11
Vorwort im Elternbegleitbuch der Stadt Gummersbach
Der Freizeitpark Hexenbusch e.V., in der Bevölkerung besser bekannt als „Hexenbuschverein“, ist ein
gemeinnütziger Verein mit über 400 Mitgliedern, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, den kleinen
Gummersbacher Stadtpark namens "Hexenbusch", der zwischen Luisen-, Augusta- und Moltkestraße und
dem Rathaus gelegen ist, als grüne Lunge der Stadt zu erhalten.
Der Verein wurde am 26. Juni 1975 vom leider viel zu früh verstorbenen "Altstadtbürgermeister"
Klaus Gelhausen, dem jetzigen Ehrenvorsitzenden Manfred Jost und dem Ehrenmitglied Herbert Berg
gegründet. Der Sohn des damaligen Gründungsvorsitzenden ist der heute amtierende erste Vorsitzende
Marco Gelhausen. Ziel war zunächst die Instandsetzung, Erweiterung und Modernisierung des veralteten,
kleinen Spielplatzes im Hexenbusch, der sich in einem erbarmungswürdigen Zustand befand. Die Kinder der
Innenstadt sollten „von der Straße geholt“ werden und einen attraktiven Platz zum Spielen bekommen.
Besucher des Hexenbuschs, der im Übrigen auch von den Schülern des Städtischen Gymnasiums
Moltkestraße als Spielplatz genutzt wird, können sich davon überzeugen, dass wir dieses Ziel erreicht
haben. Immer wieder neu angeschaffte Spielgeräte haben die Attraktivität des Spielplatzes enorm gesteigert.
Wir werden aber nicht nachlassen, innovativ über neue Ideen zur Verbesserung des Spielangebots
nachzudenken und befinden uns im Fluss ständiger Veränderungen.
Weiteres Vereinsziel war und ist es, den gesamten Park als einen Ort der Entspannung und Erholung für
Jung und Alt zu gestalten. Dies haben wir durch Anpflanzungen, Gestaltung der Grünflächen, die
ehrenamtliches Engagement Errichtung mehrerer Bronzeskulpturen wie der „Hexe auf dem Ritt durch die
Walpurgisnacht“, dem „Wicht met Zöppen“, dem „Wicht ohne Zöppe“ und dem Blumenbrunnen getan. Seit
einigen Jahren ist ein Boule- und Bocciaplatz hinzugekommen, der dazu einlädt, „eine ruhige Kugel zu
schieben“. An wetterfesten Tischtennisplatten können sich Kinder wie auch Erwachsene austoben.
Auch sonstige soziale und kulturelle Zwecke unterstützt der Hexenbuschverein. So war er maßgeblich am
Erhalt der Gummersbacher Stadthalle, der „Schützenburg“ beteiligt wie auch an der Restaurierung des
Glockenspiels am Rathaus und vielen anderen Projekten.
Wir finanzieren unsere Projekte im Wesentlichen mit einem alljährlich im Bühnenhaus der Stadt
ausgerichteten Wohltätigkeitskonzert des Musikkorps der Bundeswehr, welches regelmäßig ausverkauft ist.
Die hieraus resultierenden Einnahmen werden ausnahmslos dem wohltätigen Zweck zugeführt. In
Verbindung mit unserem ehrenamtlichen Engagement werden so immer neue Projekte realisierbar.
Einmal jährlich organisieren wir eine Veranstaltung, bei der Jung und Alt im Hexenbusch feiern können. Mal
veranstalten wir ein reines Kinderfest, ein anderes Mal einen Frühschoppen oder ein Oktoberfest; im
vergangenen Jahr haben wir ein großes Boule- und Boccia- Turnier ausgerichtet, welches begeisterten
Zuspruch und rege Teilnahme fand. Selbstverständlich wird bei unseren Festen stets für Musik, gute
Verpflegung und Stimmung gesorgt, weshalb sie nicht nur von Bewohnern der Innenstadt gerne besucht
werden.
Wir möchten gerne alle, die neugierig geworden sind und sich für uns interessieren, einladen, den
Hexenbusch und unseren Hexenbuschverein kennenzulernen. Besuchen Sie uns auf unserer Homepage
oder kommen sie zu einer unserer Veranstaltungen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Marco Gelhausen (1. Vorsitzender)
12
Vorwort im Elternbegleitbuch der Stadt Gummersbach
- Einfach Gutes tun Zur Anziehungskraft und Lebensqualität einer Region tragen neben landschaftlichen
Reizen, attraktiven Arbeitsplätzen und einer guten Infrastruktur insbesondere vielfältige
Angebote
im kulturellen, sozialen und sportlichen Bereich bei.
Um gerade dieses Angebot auf eine breitere finanzielle Basis zu stellen,
gründeten Sparkasse und Stadt im Jahr 2007 die
Sparkassen- und Bürgerstiftung für Gummersbach.
Nun ist es an den Gummersbacher Bürgern, die Stiftung zu dem zu machen, was sie sein
soll:
Eine Stiftung von Bürgern für Bürger.
Einerseits gehört hierzu, dass engagierte Gummersbacher Bürger das Stiftungskapital
durch kleine und große Zuwendungen aufstocken, so dass noch mehr gemeinnützige
Projekte
in unserer Stadt unterstützt werden können.
Die Auflage dieser Broschüre beispielsweise wurde erst durch die finanzielle
Unterstützung durch die Stiftung möglich.
Andererseits braucht es engagierte Bürger, die solche Projekte initiieren und bewegen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn viele Gummersbacher die Stiftung unterstützen und so
zu noch mehr Lebensqualität in unserer Stadt beitragen.
Wesentliche Informationen zur Stiftung
und wie Sie diese unterstützen können, finden Sie auf:
www.sparkassen-und-buergerstiftung-gm.de
oder erhalten Sie bei:
Hartmut Weuste (Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt): 02261/31-202
oder Dr. Klaus Blau (Stadt Gummersbach): 02261/871135.
13
Vorwort im Elternbegleitbuch der Stadt Gummersbach
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Vorwort im Elternbegleitbuch der Stadt Gummersbach
15
Durch den Behördendschungel
Durch den Behördendschungel
Liebe Eltern,
In diesem Kapitel „Durch den Behördendschungel“ finden Sie Informationen über
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Anmeldung Ihres Kindes nach der Geburt
Hebammenbetreuung vor und nach der Geburt
Mutterschutz
Kündigungsschutz
Schulpflichtbefreiung von jungen Müttern
Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenkasse
Eintrag Ihres Kindes auf der Lohnsteuerkarte
Vaterschaftsanerkennung
Weitere Informationen finden Sie sicherlich auch in den folgenden Kapiteln und einen
kurzgefassten Überblick erhalten Sie nochmals am Ende dieses Elternbegleitbuches im
Kapitel „Checklisten, Formulare & Persönliches“
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie sich gern an uns wenden:
Ansprechpartner/innen
Sekretariat des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales
Frau Müller und Frau Langlotz
Tel.: 02261 871218
E-mail: [email protected]
17
Durch den Behördendschungel
Anmeldung Ihres Kindes nach der Geburt
Die Anmeldung Ihres Kindes beim zuständigen Standesamt übernimmt für Sie das
Krankenhaus, in dem Ihr Kind geboren worden ist. Das Krankenhaus gibt die
Geburtsanzeige sowie Ihre schriftliche Erklärung über die Bestimmung des bzw. der
Vornamen an das Standesamt weiter. Dabei richtet sich die Zuständigkeit des
Standesamtes nach dem Geburtsort Ihres Kindes, nicht nach Ihrem Wohnort.
Sofern keine Fragen beim Standesamt auftreten, können Sie die Geburtsurkunde dort
abholen.
In vielen Fällen, z.B. wenn Sie nicht verheiratet oder Sie ausländischer Herkunft sind,
müssen Sie persönlich noch einmal im Standesamt erscheinen und fehlende Unterlagen
nachreichen oder die Vaterschaftsanerkennung erklären.
Bei einer Hausgeburt müssen Sie Ihr Kind innerhalb einer Woche selbst beim zuständigen
Standesamt anmelden. Dazu ist die von der Hebamme ausgestellte
Geburtsbescheinigung vorzulegen.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Standesamt.
Hebammenbetreuung vor und nach der Geburt
Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf die Unterstützung durch eine Hebamme Ihrer
Wahl während der Schwangerschaft, der Geburt und für den Zeitraum von mindestens
acht Wochen nach der Entbindung.
Von Ihrer Hebamme erhalten Sie in der ersten Zeit Hilfe bei der Pflege und Ernährung
Ihres Kindes, beim Stillen, bei sozialen und behördlichen Fragen und vieles mehr.
Die Kosten für die Hebamme werden vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Ein Verzeichnis der Hebammen in Gummersbach erhalten Sie mit diesem
Elternbegleitbuch oder im Internet unter www.hebammen-oberberg.de
www.hebammensuche.de/
http://klinikum-oberberg.de/fileadmin/Presse/PDF/Hebammenliste_2014.pdf
Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Als werdende Mutter genießen Sie einen besonderen Schutz sechs Wochen vor und acht
Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit sind Sie von Ihrer Arbeit freigestellt, um sich auf
die Geburt vorzubereiten, bzw. sich nach der Geburt zu erholen und in Ruhe
die erste Zeit mit Ihrem Kind zu verbringen.
Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterschutzzeit auf zwölf Wochen
nach der Entbindung.
Während des Mutterschutzes erhalten Sie – sofern Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen
von Ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld und ggf. von Ihrem Arbeitgeber
einen Arbeitgeberzuschuss. Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss ergeben
summiert Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen aus den letzten drei Kalendermonaten.
Sofern Sie privat versichert sind, ist nicht die Krankenkasse, sondern die
Mutterschaftsgeldstelle beim Bundesversicherungsamt in Bonn die richtige Anlaufstelle.
Im Anschluss an die Mutterschutzfrist können Sie Elternzeit beantragen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder – sofern Sie
privat versichert sind – an das Bundesversicherungsamt in Bonn.
Einen Leitfaden zum Thema Mutterschutz erhalten Sie unter www.bmfsfj.de
19
Durch den Behördendschungel
Kündigungsschutz
Während der Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Geburt darf
Ihnen der Arbeitgeber nicht kündigen. Der Kündigungsschutz gilt unabhängig davon, ob
Sie als Mutter nach Ablauf der Mutterschutzfrist wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren
oder in Elternzeit gehen wollen.
Der Kündigungsschutz besteht auch während der gesamten Dauer der in Anspruch
genommenen Elternzeit.
Weitere Informationen zum Kündigungsschutz während und nach der Schwangerschaft
finden Sie im Leitfaden zum Mutterschutz unter www.bmfsfj.de oder in der kostenlosen
Broschüre „Kündigungsschutz“, die Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
Postfach 300 265, 53182 Bonn oder per E-Mail an [email protected] bestellen können.
Schulpflichtbefreiung von jungen Müttern
Während der Schwangerschaft bleibt die Schulpflicht – bis zum Eintritt des Mutterschutzes
– bestehen. Selbstverständlich kann nach Eintritt des Mutterschutzes weiterhin die Schule
freiwillig besucht werden.
Sofern Sie sich in einer Ausbildung befinden und in Elternzeit gehen, verlängert sich Ihre
Ausbildungszeit entsprechend. Kann nach der Geburt die Betreuung des Kindes nicht
anders sichergestellt werden, können Sie sich von der Schulpflicht befreien lassen.
Dazu stellen Sie einen Antrag auf Befreiung der Schulpflicht. Anträge dazu sind in den
Schulen erhältlich. Dem Antrag fügen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes bei, sowie die
Bescheinigung Ihres zuständigen Jugendamtes, dass die Betreuung Ihres Kindes von
Ihnen allein wahrgenommen wird.
Falls die Betreuung Ihres Kindes durch Andere (z.B. durch die Großeltern) sichergestellt
werden kann, ist eine Schulbefreiung nicht möglich.
Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenkasse
Sofern noch nicht geschehen, müssen Sie Ihr Kind auch bei Ihrer Krankenkasse
anmelden.
Hierzu erhalten Sie vom Standesamt, bei dem Sie Ihr Kind in der ersten Woche nach der
Geburt angemeldet haben, eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse.
Bei miteinander verheirateten Eltern wird Ihr Kind in die bestehende Familienversicherung
kostenlos mit aufgenommen, ebenso bei minderjährigen Eltern, die selbst noch bei ihren
Eltern mitversichert sind.
Diese Regelung gilt bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Eintrag des Kindes auf der Lohnsteuerkarte
Um einen Steuerfreibetrag zu erhalten, müssen Sie Ihr Kind auf Ihrer Lohnsteuerkarte
eintragen lassen. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt vor Ort.
Mitzubringen sind die Geburtsurkunde Ihres Kindes (diese erhalten Sie im Standesamt)
sowie Ihr gültiger Personalausweis.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
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Durch den Behördendschungel
Vaterschaftsanerkennung
Sofern Sie verheiratet sind, ist eine Vaterschaftsanerkennung nicht notwendig, da hier per
Gesetz der Mann, der zum Zeitpunkt mit der Kindesmutter verheiratet ist, als Vater des
Kindes gilt.
Sofern Sie nicht verheiratet sind, besteht eine Vaterschaft erst dann, wenn sie anerkannt
oder gerichtlich festgestellt ist.
Um eine Vaterschaft anerkennen zu lassen, wenden Sie sich bitte wahlweise an Ihr
zuständiges Jugendamt oder Standesamt vor Ort. Hier wird die Anerkennung der
Vaterschaft, sowie die Zustimmung der Kindesmutter beurkundet.
Die Anerkennung sollte – wenn möglich – bereits vor der Geburt oder kurz danach
erfolgen.
Weitere Informationen hierzu siehe bitte im Kapitel „Sind Sie alleinerziehend“.
Bitte beachten: Seit Sommer 2012 benötigen Kinder eigene Reisedokumente.
Siehe bitte Kapitel „Checklisten, Formulare, Persönliches“.
21
Wirtschaftliche Hilfen
Wirtschaftliche Hilfen
Liebe Eltern,
Auf den nächsten Seiten finden Sie Informationen u.a. zur Elternzeit, zum Elterngeld ,
zum ElterngeldPlus, zum Kindergeld und zum Betreuungsgeld.
Eltern mit geringem Einkommen können zum Beispiel unter bestimmten
Voraussetzungen einen Kinderzuschlag erhalten. Wer anspruchsberechtigt ist und bei
welcher Stelle Eltern einen Antrag stellen können, steht auf den folgenden Seiten.
Ebenso finden Sie Informationen zum Kinderfreibetrag, Bildungs- und Teilhabepaket
(BUT), zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto), sowie zu Sozialen Hilfen:
Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, weitere Hilfen nach
dem SBG XII.
Vielleicht möchten Sie ja wissen, ob Sie Anspruch auf eine preiswerte Sozialwohnung
haben und wie und wo Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen können.
Möglicherweise interessieren Sie sich für das Thema Wohngeld. Informationen zu diesen
Themen finden Sie ebenfalls auf den nächsten Seiten.
Außerdem gibt es noch einige Informationen zur Sozialhilfe, zur Schuldnerberatung, zu
Beratung- und Prozesskostenhilfe, zur Bundesstiftung Mutter und Kind,
zum Steuerrecht für Familien, zu der Kleider-und Möbelkammer in Gummersbach,
zur Gummersbacher Tafel sowie zum Sozialkaufhaus der Caritas und zur
Fahrrad- und Mopedwerkstatt zweier Mitarbeiter des Jugendamtes Gummersbach.
Ermäßigungen in der Stadt Gummersbach finden Sie im Kapitel „Kommunales“.
Möchten Sie wissen, was Alleinerziehende tun können, die für ihr Kind keinen oder
keinen ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten? Dann sind Sie auf der
Seite Unterhaltsvorschuss (siehe Kapitel Alleinerziehende) genau richtig.
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Wirtschaftliche Hilfen
Die Elternzeit
Für berufstätige Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, besteht ein Anspruch auf Elternzeit. Er
gilt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Während der Elternzeit ruhen
die Arbeitspflichten, dennoch bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Nach Ablauf der
Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr auf den ursprünglichen Arbeitsplatz bzw. auf
einen, der mit dem vorherigen vergleichbar ist.
Aufteilung unter den Eltern / Gemeinsame Elternzeit
Beide Eltern können gleichzeitig bis zu drei Jahre Elternzeit beanspruchen.
Übertragung der Elternzeit
Mit Zustimmung des Arbeitgebers können bis zu 12 Monate der dreijährigen Elternzeit
angespart und auf einen späteren Zeitpunkt übertragen werden. Dies gilt bis zur
Vollendung des achten Lebensjahres.
Schriftliche Anmeldung
Spätestens acht Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt
werden. Die Eltern müssen sich bei der Anmeldung für die kommenden zwei Jahre
hinsichtlich der Dauer und der zeitlichen Lage ab Beginn der Elternzeit festlegen.
Teilzeittätigkeit in der Elternzeit
Während der Elternzeit ist eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden
zulässig. Bei gleichzeitiger Elternzeit können beide Eltern also insgesamt 60
Wochenstunden erwerbstätig sein.
Vorzeitige Beendigung der Elternzeit
Eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des
Arbeitgebers möglich. Wird eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt
eines weiteren Kindes oder wegen eines besonderen Härtefalles erforderlich, kann der
Arbeitgeber diesen Antrag nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen
Gründen schriftlich ablehnen.
Kündigungsschutz in der Elternzeit
Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Elternzeit angemeldet worden ist, frühestens jedoch acht
Wochen vor Beginn der Elternzeit sowie während der Elternzeit, darf der Arbeitgeber das
Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen kann eine
Kündigung ausgesprochen werden.
www.bmfsfj.de
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Wirtschaftliche Hilfen
Das Elterngeld
www.elterngeld.de
Elterngeldstelle Kreishaus, Moltkestr. 42 Tel. 02261/88-1126,
88-1127, 88-1128, 88-1129
Das Elterngeld gilt für alle Kinder, die ab dem 01.01.2007 geboren wurden . Es wird an die
Eltern gezahlt, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst um die
Betreuung ihres Kindes kümmern wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind.
Anspruch auf Elterngeld
Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile,
Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern, Pflegeeltern und in Ausnahmefällen auch
für Verwandte dritten Grades. Das Elterngeld ist also allen Eltern garantiert, auch wenn sie
vor der Geburt nicht berufstätig waren. Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat
keinen Anspruch auf Elterngeld.
Zum 1. Januar 2011 hat die Bundesregierung Kürzungen bei den Hartz IV Leistungen
beschlossen. Das Elterngeld wird auf den Bezug von Arbeitslosengeld II voll
angerechnet und der Zuschlag zum Arbeitslosengeld II entfällt.
Höhe des Elterngeldes
• Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Es ersetzt
67 % des bisherigen Nettoeinkommens.
• Mütter und Väter, die das Elterngeld in Anspruch nehmen und mindestens 1240
Euro netto verdient haben, erhalten ab Januar 2011 statt 67 nun 65 Prozent ihres
Nettolohns als Elterngeld ausgezahlt.
• Alle berechtigten Eltern erhalten einen Mindestbetrag von 300 Euro. Dieser wird für
zwölf Lebensmonate des Kindes unabhängig davon gezahlt, ob sie vor der Geburt
erwerbstätig waren oder nicht, also auch für Hausfrauen und -männer, Studierende,
Kleinstverdiener.
• Für Geringverdiener gibt es ein erhöhtes Elterngeld: Ist das Nettoeinkommen vor
der Geburt geringer als 1000 Euro monatlich, wird der Einkommensersatz von 67 %
auf bis zu 100 Prozent angehoben. Für je 20 Euro, die das Einkommen unter 1.000
Euro liegt, steigt die Ersatzrate um ein 1 Prozent.
• Bei einer Teilzeittätigkeit von maximal 30 Wochenstunden erhält die
Betreuungsperson 67 % /bzw. 65% des entfallenden Teileinkommens. Als
Einkommen vor der Geburt werden dabei höchstens 2.700 Euro berücksichtigt.
Bezugsdauer
Das Elterngeld wird zunächst für 12 Monate gezahlt. Einen zweimonatigen Bonus gibt es,
wenn der jeweils andere Elternteil zugunsten der Kinderbetreuung ganz oder teilweise für
zwei Monate auf seine Erwerbstätigkeit verzichtet. Das Elterngeld kann zwischen Vater
und Mutter aufgeteilt werden. Ein Partner kann maximal 12 Monate beanspruchen. Es
besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Mutter und der Vater sieben Monate Elternzeit
entweder gemeinsam oder hintereinander nehmen; sie können die Zeit auch ganz anders
aufteilen. Nimmt der Vater oder die Mutter die zwei Partnermonate nicht in Anspruch, so
wird für diese zwei Monate kein Elterngeld gezahlt.
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Wirtschaftliche Hilfen
Elterngeld für Alleinerziehende
Alleinerziehende, die das Elterngeld als Ausgleich für wegfallendes Erwerbseinkommen
beziehen, erhalten die vollen 14 Monate Elterngeld.
Elterngeld bei Mehrlingsgeburten
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes
weitere Kind.
Elterngeld für Geschwisterkinder:
Familien mit mehr als einem Kind können einen Geschwisterbonus erhalten. Hier werden
bei der Einkommensermittlung vor der Geburt des zweiten oder eines weiteren Kindes die
vorherigen Zeiten mit Mutterschaftsgeld und mit Elterngeld nicht mitberücksichtigt. Das
danach zustehende Elterngeld wird um zehn Prozent, mindestens aber um 75 Euro im
Monat erhöht.
Der Mindestbetrag erhöht sich ebenfalls von monatlich 300 Euro auf 375 Euro.
Altersgrenzen für den Anspruch auf den Geschwisterbonus:
bei zwei Kindern im Haushalt, bis das ältere Geschwisterkind drei Jahre alt ist;
bei drei und mehr Kindern im Haushalt genügt es, wenn mindestens zwei Kinder
noch nicht sechs Jahre alt sind;
• bei einem behinderten Geschwisterkind im Haushalt, bis das Kind vierzehn Jahre
alt ist.
•
•
Für adoptierte oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommene Kinder gilt als Alter der
Kinder der Zeitraum seit der Aufnahme der Kinder in den Haushalt der
elterngeldberechtigten Person.
Mit dem Ende des Monats, in dem das ältere Geschwisterkind das jeweilige oben
genannte Alter erreicht hat, entfällt der Geschwisterbonus. Der Grundbetrag des
Elterngeldes bleibt bis zum Ende des Bezugszeitraums von zwölf oder 14 Monaten
bestehen.
Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ kostenlos zu bestellen: www.bmfsfj.det
Das neue Elterngeld Plus
Alle Eltern, deren Kinder ab dem 1.Juli 2015 geboren werden, können die bereits zu
Jahresbeginn 2015 in Kraft getretenen Regelungen in Anspruch nehmen. Mit dem neuen
Elterngeld wird sich künftig der frühe Wiedereinstieg in Teilzeit mehr lohnen. Die
partnerschaftliche Aufteilung von Familie und Beruf wird mit einem Partnerschaftsbonus
unterstützt und die Elternzeitregelungen werden flexibler, so dass es künftig leichter wird,
auch zu einem späteren Zeitpunkt, z. B. zur Einschulung des Kindes, in Elternzeit zu
gehen.
„Das ElterngeldPlus unterstützt Väter und Mütter, die gemeinsam für ihre Familie da sein
möchten und trotzdem berufstätig sein wollen“. Das ElterngeldPlus ist eine gute Grundlage
für mehr Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf und ist ein wichtiger Schritt in Richtung
Familienarbeitszeit“.
Das bisherige Elterngeld wurde für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes
gezahlt. Sind Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder
eingestiegen, haben sie dadurch einen Teil ihres Elterngeldanspruches verloren.
27
Wirtschaftliche Hilfen
Das ändert sich mit dem ElterngeldPlus:
Nun ist es für Eltern, die in Teilzeit arbeiten, möglich das ElterngeldPlus doppelt so lange
zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten. Mit dem
ElterngeldPlus wird zugleich ein Partnerschaftsbonus eingeführt. Dieser Bonus besteht
aus vier zusätzlichen Elterngeld Plus Monaten je Elternteil.
Anspruch auf den Partnerschaftsbonus haben Elternpaare, die sich in vier
aufeinanderfolgenden Monaten gemeinsam um das Kind kümmern und beide zwischen 25
und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind. Der
Partnerschaftsbonus soll es Eltern erleichtern, in einer frühen Phase der Elternschaft in die
partnerschaftliche Arbeitsteilung hineinzufinden. Außerdem können künftig 24 statt bisher
12 Monate nicht genutzter Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers im Zeitraum
zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beansprucht werden. Nach
bisheriger Rechtslage konnten nur 12 Monate nach vorheriger Zustimmung des
Arbeitsgebers übertragen werden.
Die Regelungen zum bisherigen Elterngeld bestehen im Wesentlichen parallel fort.
Alle Infos zum Elterngeld Plus finden Sie auf www.elterngeld-plus.de
oder durch das bundesweite Servicetelefon 030-20179130
oder vor Ort:
Elterngeld und Elternzeitangelegenheiten
Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach
Servicezeiten: Mo und Di 8.00 - 12.00 h und 13.00 - .16.00h
Do
8.00 – 12.00 h und 13.00 – 17.30 h
Fr
8.00 – 12.00 h
Elterngeldrechner www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner
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Wirtschaftliche Hilfen
Das Kindergeld
Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für Kinder in der Ausbildung bis
zum 25. Lebensjahr und für Kinder ohne Arbeitsplatz, die als Arbeitsuchende bei der
Agentur für Arbeit gemeldet sind, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Für Kinder, die
wegen einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, wird das
Kindergeld zeitlich unbegrenzt gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Kinder ihren Wohnsitz
in der Bundesrepublik haben.
Das Kindergeld wird an die Person gezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt
das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das
Kindergeld erhalten soll.
Die Höhe des Kindergeldes beträgt ab dem 01.01.2016, 190 Euro (erste+ zweite Kind),
196 Euro (Dritte) und 221 Euro (weitere Kinder).
Der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern beträgt z. Zeit. 133 Euro
für Kinder bis fünf Jahre und 180 Euro für 6 bis 11-jährige Kinder.
Beantragt wird das Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit, von der es
auch ausgezahlt wird. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Öffentlichen Dienstes
beantragen das Kindergeld bei ihrer Personalstelle.
Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Bitte
beantragen Sie das Kindergeld bei der für Sie zuständigen Familienkasse (sofern Sie nicht
im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind). Das ist in erster Linie die Familienkasse, in deren
Bezirk Sie wohnen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Benutzen Sie bitte zur
Antragstellung die Vordrucke, die bei der Familienkasse erhältlich sind. Sie können den
Antrag persönlich bei Ihrer Familienkasse abgeben, per Post zusenden oder durch einen
Beauftragten abgeben lassen. Eine Übermittlung mittels Telefax ist auch möglich. Die
Vordrucke erhalten Sie bei Ihrer Familienkasse oder als Internet-Vordruck.
Kindergeldkasse
FAMILIENKASSE - KOSTENLOSE TELEFONNUMMER
0800 4 5555 30
0800 4 5555 33
für allgemeine Fragen
für Zahlungstermine und Kinderzuschlag
Ansprechpartner/innen
Familienkasse
Singerbrinkstr. 43
51643 Gummersbach
www.arbeitsagentur.de
Familienkasse Bergisch Gladbach:
Bensberger Str. 85, 51461 Bergisch Gladbach
Tel. 0180-1546337
[email protected]
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Wirtschaftliche Hilfen
Kindergeld-Änderungen infolge des Steuervereinfachungsgesetzes
2011
Ein Kind wird nach der ab 01.01.2012 geltenden Gesetzeslage nach Abschluss einer
erstmaligen Berufsausbildung und eines Erststudiums nur dann berücksichtigt, wenn das
Kind daneben keiner Vollzeit-Erwerbstätigkeit nachgeht. Die Einkünfte- und Bezügegrenze
in Höhe von 8.004 Euro ist für Zeiträume ab 01.01.2012 entfallen.
Wie bisher besteht auch ab 01.01.2012 grundsätzlich für alle Kinder ab der Geburt bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres ein Anspruch auf Kindergeld.
Auch für ein volljähriges Kind kann wie bisher ein Anspruch auf Kindergeld bestehen,
wenn es
• sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet,
• einen Ausbildungsplatz sucht,
• einen berücksichtigungsfähigen Freiwilligendienst (z.B. freiwilliges soziales oder
ökologisches Jahr) ableistet oder
• sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten z.B. zwischen zwei
Ausbildungsabschnitten befindet.
In diesen Fällen wird ein Kind jedoch nach der ab 01.01.2012 geltenden Gesetzeslage
nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung und eines Erststudiums nur dann
berücksichtigt, wenn das Kind daneben keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Eine
Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein
Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne von
§§ 8, 8a Viertes Buch Sozialgesetzbuch sind dabei unschädlich.
Die Einkünfte- und Bezügegrenze in Höhe von 8.004 Euro für Zeiträume ab 01.01.2012
entfallen.
Unabhängig davon ist eine Weiterzahlung über das 18. Lebensjahr hinaus auch
weiterhin möglich, wenn ein Kind
• wegen Behinderung seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann oder
• noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, sich arbeitsuchend gemeldet hat und
daneben keiner Beschäftigung nachgeht.
In diesen Fällen ist das Vorliegen einer anspruchsschädlichen Erwerbstätigkeit nicht zu
prüfen.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Aenderungen-Steuervereinfachungsgesetz2011.html
Betreuungsgeld
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld hat die
Bundesregierung entschieden, an wen die Leistung in den nächsten Monaten noch
ausgezahlt wird. "Niemand muss bereits erhaltene Betreuungsgeld-Leistungen
zurückzahlen. Für Familien, die derzeit Betreuungsgeld beziehen, erfolgen die
Auszahlungen für die Dauer der Bewilligung weiter. Damit ist klar: Alle Familien, deren
Antrag vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 21. Juli 2015 bewilligt wurde,
bekommen für den gesamten im Bescheid vorgesehenen Zeitraum Betreuungsgeld
bezahlt. Das gilt demnach auch für Fälle, in denen Familien zwar schon einen Bescheid
bekamen, aber noch kein Geld erhalten haben.
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Wirtschaftliche Hilfen
Kindergeld für Ausländerinnen und Ausländer
Für Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie des
Europäischen Wirtschaftsraumes und Staatsangehörige der Schweiz, die in
Deutschland erwerbstätig sind oder, falls sie nicht erwerbstätig sind, in Deutschland
wohnen, gelten für den Anspruch auf Kindergeld die gleichen Voraussetzungen wie für
deutsche Bürgerinnen und Bürger. (Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes
sind Island, Norwegen und Liechtenstein.)
Staatsangehörige Algeriens, Bosnien-Herzegowinas, Marokkos, Serbiens, Montenegros,
Tunesiens und der Türkei können auf der Grundlage der jeweiligen zwischenstaatlichen
Abkommen Kindergeld erhalten, wenn sie in Deutschland als Arbeitnehmerinnen oder
Arbeitnehmer arbeitslosen-versicherungspflichtig beschäftigt sind oder beispielsweise
Arbeitslosengeld bzw. Krankengeld beziehen.
Andere Ausländerinnen und Ausländer können einen Anspruch auf Kindergeld haben,
wenn ihr Aufenthalt in Deutschland nach der Art ihres Aufenthaltstitels und ihre erlaubte
Erwerbstätigkeit voraussichtlich dauerhaft ist.
Wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, erfüllt diese Voraussetzungen. (eine vor dem
1.1.2005 erteilte Aufenthaltsberechtigung sowie die unbefristete Aufenthaltserlaubnis
gelten weiter als Niederlassungserlaubnis)
Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, kann diese Anspruchsvoraussetzungen nur dann
erfüllen, wenn er oder sie auch zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt ist oder hier
schon erlaubt gearbeitet hat.
Wer eine Aufenthaltserlaubnis in Härtefällen, zum vorübergehenden Schutz, bei
Aussetzung der Abschiebung oder wegen des Bestehens von Ausreisehindernissen
besitzt, kann Kindergeld erst nach einem rechtmäßigen, gestatteten oder
geduldeten Aufenthalt in Deutschland von drei Jahren erhalten. Hinzukommen muss ein
bestehendes berechtigtes Arbeitsverhältnis oder der Bezug von laufenden Geldleistungen
nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (-Arbeitsförderung) oder die Inanspruchnahme
von Elternzeit.
Kein Kindergeld erhalten ausländische Eltern,
die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung,
eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der betrieblichen Aus- und Weiterbildung
oder eine Aufenthaltserlaubnis in Verbindung mit einer Arbeitserlaubnis nur für einen
Höchstzeitraum (die Bundesagentur für Arbeit hat auf Grund der
Beschäftigungsverordnung die Beschäftigung nur für eine begrenzte Zeit erlaubt, z.B.
Saisonarbeiter oder Au pair) besitzen.
Bei diesen Personen wird von einem nur vorübergehenden Aufenthalt ausgegangen. Das
Gleiche gilt bei Personen, die als Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung besitzen oder
sich nur geduldet im Bundesgebiet aufhalten. Auch eine erlaubte Erwerbstätigkeit führt in
diesen Fällen nicht zu einem Anspruch auf Kindergeld.
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Wirtschaftliche Hilfen
Kindergeldzuschlag
Überblick zu den wichtigsten Regelungen für Eltern, die einen Kinderzuschlag
beanspruchen möchten
Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre
unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn
•
•
•
•
für diese Kinder Kindergeld bezogen wird,
die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen,
das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die
Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und
der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und
deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht.
Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare 900 Euro, für Alleinerziehende 600
Euro. Den Kinderzuschlag können Eltern nur dann beanspruchen, wenn ihre monatlichen
Einnahmen in Geld oder Geldeswert (z. B. Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit,
Arbeitslosengeld I, Krankengeld etc.) die jeweilige Mindesteinkommensgrenze erreichen.
Gleichzeitig darf das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen (Bruttoeinkommen
und –vermögen gemindert um etwaige Abzugsbeträge) die Höchsteinkommensgrenze
nicht übersteigen. Die Höchsteinkommensgrenze setzt sich aus dem elterlichen Bedarf im
Sinne der Regelungen zum Arbeitslosengeld II und dem prozentualen Anteil an den
angemessenen Wohnkosten (Bemessungsgrenze) sowie dem Gesamtkinderzuschlag
zusammen.
Ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld beziehungsweise Leistungen
der Sozialhilfe und Kinderzuschlag ist nicht möglich.
Die Höhe des Kinderzuschlages bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der
Eltern und der Kinder; er beträgt höchstens 140 Euro/Monat je Kind. Ab 1. Juli 2016 soll
der Kinderzuschlag um 20 Euro pro Monat erhöht werden.
Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld monatlich gezahlt.
Über den Antrag auf Kinderzuschlag entscheidet die Familienkasse durch schriftlichen
Bescheid.Der Kinderzuschlag ist ausschließlich bei der Familienkasse der
Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Sie ist auch für die Bearbeitung zuständig.
Dies gilt gleichermaßen für Angehörige des öffentlichen Dienstes.
Bei Fragen zur Antragstellung und zu ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich am
besten persönlich an die Familienkasse Tel.: 02261 7304-0. oder
0800 4 5555 33
für Zahlungstermine und Kinderzuschlag
Wenn Sie Kindergeldzuschlag erhalten, können Sie bei der Wohngeldstelle BUT-Gelder
für Ihre Kinder beantragen. (siehe Stichwortverzeichnis BUT)
www.arbeitsargentur.de
Für mehr Informationen zum Kindergeld wird auf die Website des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verwiesen.
www.bmfsfj.de
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Wirtschaftliche Hilfen
Kinderfreibetrag
Kinderfreibetrag 2014
Das Existenzminimum des Kindes soll nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts
steuerfrei verbleiben. Aus diesem Grund wurden die Kinderfreibeträge 2012 geschaffen.
Kinderfreibeträge ab 2012 werden nicht mehr automatisch in die Lohnsteuerkarte
eingetragen.
Die Eltern müssen jedes Jahr diese Eintragung beim zuständigen Finanzamt beantragen,
damit die Kinderfreibeträge bei der Berechnung der Kirchensteuer bzw. des
Solidaritätszuschlages berücksichtigt werden. Bei der Berechnung der anfallenden
Lohnsteuer werden die Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt. Die Zahlung von Kindergeld
ist zunächst einmal vorrangig.
(Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 96 Euro auf 7.248 Euro)
Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)
Alleinerziehende können zusätzlich einen sogenannten Entlastungsbeitrag von 1.908 Euro
jährlich steuerlich geltend machen. Er ist bereits in die Lohnsteuertabelle der Steuerklasse
II eingearbeitet, die für Alleinerziehende gilt. (Weitere Infos: Siehe bitte Kapitel „Sind Sie
Alleinerziehend?“)
Kinderzulage im Riestervertrag
Wer einen Riester-Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließt, erhält jährlich eine
Kinderzulage vom Staat. Die Kinderzulage beträgt bei einem Altersvorsorgevertrag nach
dem Riester-Modell für jedes ab 2008 geborene Kind 300 Euro.
Besteuerung von Ehegatten
Die gemeinsame steuerliche Veranlagung von Ehegatten wird flexibler gestaltet. Von 2010
an gilt für Doppelverdiener ein so genanntes freiwilliges Faktorverfahren. Ehepaare
können dann nicht nur die Kombination der Steuerklassen III und V wählen, sondern auch
die Steuerklassen IV/IV mit "Faktor". Der Steuervorteil, den das Ehegattensplitting bringt,
wird dann nicht erst beim Einkommensteuerausgleich berücksichtigt, sondern schon bei
der monatlichen Lohnauszahlung. Mit dieser Regelung will der Gesetzgeber sicherstellen,
dass geringer verdienende Ehegatten nicht mehr so hoch belastet werden wie in der
Steuerklasse V.
Der steuerliche Grundfreibetrag liegt im Jahr 2015 bei 8472 Euro. 2016 wird er auf 8652
Euro angehoben.
Steuerliche Regelung für die Eltern von jungen Eltern
Die Eltern eines Kindes, das sich in der Ausbildung befindet und selbst schon Mutter oder
Vater ist, erhalten weiterhin Kindergeld bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder, wenn die
eigenen Einkünfte und Bezüge des sich in Ausbildung befindenden Kindes 7680 Euro im
Kalenderjahr nicht übersteigen. Seit dem 1. Januar 2007 wird die Altersgrenze der
berücksichtigungsfähigen Kinder stufenweise auf 25 Jahre gesenkt:
• Geburtsjahrgänge 1980 und 1981: weiterhin bis zum vollendeten 27. Lebensjahr
• Geburtsjahr 1982: bis zum vollendeten 26. Lebensjahr
• ab Geburtsjahr 1983: bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
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Wirtschaftliche Hilfen
Bei auswärtiger Unterbringung des sich in Ausbildung befindenden Kindes können die
Eltern zusätzlich den Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs für Kinder in
Ausbildung von bis zu 924 Euro im Kalenderjahr erhalten. Voraussetzung ist, dass
tatsächlich eine Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem jungen Elternteil besteht.
Bildungs-und Teilhabepaket BUT
Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen
„Bildungs- und Teilhabepaket“ gehört und sich
gefragt, was sich dahinter verbirgt. Dahinter steckt,
dass Kinder und Jugendliche aus Familien mit
geringen Einkommen gefördert und unterstützt
werden. Sie sollen nicht von Kultur, Sport und
Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten,
Schülerfahrkosten und Lernförderung ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht reicht.
Ab sofort können diese Kinder und Jugendlichen z.B. bei Ausflügen und Ferienfreizeiten
mitfahren, Sport- und Musikangebote nutzen, bei Bedarf Nachhilfe bekommen oder am
gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung, dem Hort oder bei
der Tagesmutter teilnehmen. Diese Informationen sollen Ihnen zeigen, was alles möglich
ist, wer die Leistungen bekommen kann und wie Sie und Ihr Kind die Förderung erhalten
können.
Wer kann die Leistungen erhalten?
Haben Sie bzw. Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld
II) oder Sozialgeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag?
Dann haben Sie auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Welche Leistungen gibt es?
Tagesausflüge und Klassenfahrten
Wenn die Schule oder die Kindertageseinrichtung mehrtägige
Fahrten oder eintägige Ausflüge organisiert, bleibt Ihr Kind nicht
ausgeschlossen. Die Kosten hierfür werden übernommen.
Schulbedarfspaket
Schülerinnen und Schüler erhalten jeweils zum 1. August und zum
1. Februar Leistungen für die Anschaffung von Schulranzen, Sportzeug, Schreib-, Rechenund Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte).
Schülerbeförderungskosten
Schülerinnen und Schüler, die ihre nächstgelegene Schule nicht ohne Beförderungsmittel
erreichen
können,
erhalten
einen
Zuschuss
zu
den
notwendigen
Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht vom Schulträger übernommen werden
und es dem Schüler/-innen nicht zumutbar ist, die Aufwendungen selbst zu tragen.
34
Wirtschaftliche Hilfen
Lernförderung für Schülerinnen und Schüler - Nachhilfe
Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen.
Wenn das Klassenziel gefährdet ist und die Schule nicht weiterhelfen kann, wird sich in
vielen Fällen die Frage gezielter Nachhilfe stellen. Dies ist allerdings in der Regel mit
Kosten verbunden, die sich viele Familien nicht leisten können. Kein Kind soll aber von
notwendiger Lernförderung ausgeschlossen bleiben. Daher können die erforderlichen
Kosten einer geeigneten Lernförderung im angemessenen Rahmen übernommen werden,
um die Schulziele (Versetzung in die nächste Klasse, Schulabschluss) zu erreichen.
Zuschuss zum Mittagessen
Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten,
können Kinder, die daran teilnehmen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um
die höheren Kosten auszugleichen. Bis zum 31.12.2013 haben auch Kinder, die einen Hort
besuchen, einen Anspruch auf einen Zuschuss zu dem dort eingenommenen Mittagessen.
Für jede Mahlzeit ist ein Eigenanteil von 1 Euro vom dem Schüler/der Schülerin/dem Kind
selber zu leisten.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein monatliches Budget für Vereins-,
Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und
Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können. Damit können Mitgliedsbeiträge,
Unterrichtsstunden oder Teilnahme an gemeinschaftlichen Freizeitangeboten finanziert
werden.
Wie können Sie die Leistungen erhalten?
Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen den
Kindern möglichst schnell, unbürokratisch und auf direktem Wege
zu Gute kommen.
Deshalb gibt es für das gesamte Bildungs- und Teilhabepaket nur
einen einzigen Antrag. Und dieser besteht aus nur einem Blatt.
Dort können Sie ankreuzen, welche Leistungen im Falle Ihres Kindes benötigt werden. Für
einzelne Leistungen, z.B. bei der Lernförderung, ist ein zusätzlicher Fragebogen
auszufüllen.
Wichtig ist es, dass Sie die Leistungen rechtzeitig beantragen, damit die Leistungen Ihren
Kindern auch zeitgerecht zu Gute kommen. Bei der Antragstellung erfahren Sie auch,
welche Unterlagen / Bescheinigungen Sie noch vorlegen müssen. Vom Amt wird dann
geprüft, ob und in welcher Höhe die von Ihnen gewünschte Leistung erbracht werden kann
und über Ihren Antrag entschieden. Die Leistung wird über einen Gutschein bequem und
direkt mit dem Verein, der Musikschule oder dem Anbieter des Mittagessens abgerechnet.
Ohne großen Aufwand für Sie! Nur das Schulbedarfspaket und die Schülerbeförderung
werden als Geldleistung unmittelbar an Sie ausgezahlt.
Wer ist Ansprechpartner für die Leistungen?
Anträge und Informationen erhalten Sie in der Wohngeldstelle des Rathauses sowie beim
Jobcenter Oberberg. Hier gibt es auch entsprechende Informationsblätter in Russisch,
Türkisch, Arabisch und Englisch!
Ansprechpartnerin: Frau Barra Rathaus Zi 2 Tel. 02261 871502
(oder Jobcenter)
35
Soziale Hilfen
Soziale Hilfen
Zum 01.01.2005 wurde im Rahmen der Hartz-IV-Gesetzgebung das System der sozialen
Sicherung in Deutschland neu strukturiert. Die Arbeitslosenhilfe als
Sozialversicherungsleistung entfällt. Stattdessen kann das sog. Arbeitslosengeld II (AlG II)
als bedarfsabhängige Leistung beansprucht werden. Dieses wird ebenfalls für bisherige
Bezieher von Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) gewährt – soweit nach dem
Gesundheitszustand eine Erwerbstätigkeit von mindestens 3 Stunden täglich möglich ist.
1.
2.
3.
4.
5.
Hilfe zum Lebensunterhalt
Arbeitslosengeld II
Grundsicherung
Weitere Hilfen nach dem SGB XII
Wohngeld
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich die gesamte Rechtsmaterie als sehr komplex
darstellt. Deshalb empfehlen wir Ihnen: Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, damit
wir Sie konkret beraten können.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt bleibt für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen
nicht mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können, aber nicht erwerbsunfähig sind,
erhalten.
Für Erwerbsunfähige und 65-Jährige und Ältere bleibt die bisherige Grundsicherung mit
gewissen Änderungen erhalten.
Wohngeld wird für Empfänger der genannten Sozialleistungen nicht mehr gezahlt. Es
wird allerdings „Mischfälle“ geben, in denen einige Mitglieder einer sog.
Bedarfsgemeinschaft Ansprüche auf diese Sozialleistungen haben, andere auf Wohngeld.
Informationen über Zuständigkeiten und Ansprechpartner erhalten Sie unter den
jeweiligen Hilfearten.
Weitere Informationen erhalten Sie beim:
➔ Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes NRW
www.bmfsfj.de bzw.
➔ Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung .www.bmg.bund.de
➔ Homepage der Stadt Gummersbach www.gummersbach.de
Pfändungsschutzkonto P-Konto
Kontoinhaber, die von einer Pfändung betroffen sind, müssen seit dem 1.Januar 2012 ein
Pfändungsschutzkonto einrichten, um ihr Vermögen vor dem Zugriff der Gläubiger zu
schützen. Das Guthaben ist dann in Höhe des gesetzlichen Freibetrags von aktuell
1028,89 Euro geschützt. Bei der Schuldnerberatung erhalten Betroffene auch
Bescheinigungen über eventuelle Unterhaltspflichten für Kinder oder Lebenspartner, die
sie der Bank vorlegen, wodurch sich der Freibetrag erhöht.
36
Soziale Hilfen
Hilfe zum Lebensunterhalt
Das Bundessozialhilfegesetz gilt ab 01.01.2005 nicht mehr.
Hilfe zum Lebensunterhalt wird ggf. nach den Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGX II)
gewährt.
Anspruch auf diese Leistung hat jedoch nur noch ein kleiner Personenkreis, nämlich
diejenigen Hilfebedürftigen, die weder Arbeitslosengeld II noch Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsunfähigkeit beanspruchen können.
Die einmaligen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt wurden bis auf wenige
Ausnahmen in den Regelsatz einbezogen. Dadurch erhöht sich das Niveau des
Eckregelsatzes. Weihnachtsbeihilfen und die meisten einmaligen Beihilfen, z.B. für
Kleidung, sind entfallen.
Für weitergehende Informationen stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpartner des
Sozial- und Wohnungsamtes zur Verfügung.
Öffnungszeit für diese Angelegenheit:
Mo – Fr
8.00-12.00 Uhr
Do
14.00-17.00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie vorab unbedingt einen Termin.
Terminsprechzeiten haben grundsätzlich Vorrang.
Zuständigkeiten: Hilfe zum Lebensunterhalt
bei vorübergehender Erwebsminderung (Sozialhilfe) :
Fachbereich 10 - Jugend,Familie und Soziales
Rathausplatz 1 | 51643 Gummersbach
Angelika Seyfried (A - G)
Zimmer: 3
Tel.: 02261 / 87 - 1503
Fax: 02261 / 87 - 8503
Email : [email protected]
Petra Causemann (H - O)
Zimmer: 4
Tel.: 02261 / 87 - 2504
Fax: 02261 / 87 - 8505
Email : [email protected]
Rita Oberschachtsiek (P - Z)
Zimmer: 5
Tel.: 02261 / 87 - 1505
Fax: 02261 / 87 - 9505
Email : [email protected]
37
Soziale Hilfen
Das Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
Seit 01. Januar 2005 gibt es Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Neben
Dienstleistungen und Sachleistungen gehören dazu insbesondere Arbeitslosengeld II
und Sozialgeld. Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen Personen erhalten, wenn
sie leistungsberechtigt sind; Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld
erhalten. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld sind Leistungen, die eine Grundsicherung des
Lebensunterhaltes gewährleisten sollen.
Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten
Personen im Alter von 15 Jahren bis zu gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65
und 67 Jahren, wenn sie sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten.
Erwerbsfähig sind Sie, wenn Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen
Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können und nicht wegen
Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit daran gehindert sind. Sie gelten auch
dann als erwerbsfähig, wenn Ihnen z.B. wegen der Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren
oder der Pflege einer bzw. eines Angehörigen vorübergehend nicht zugemutet werden
kann.
Leistungsberechtigt sind Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt und den der mit Ihnen in
einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus dem zu
berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern können und Sie die erforderliche
Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer
Sozialleistungen erhalten.
Das Arbeitslosengeld II umfasst den Regelbedarf, Mehrbedarfe und den Bedarf für
Unterkunft und Heizung. Wenn Sie zuletzt gesetzlich versichert waren, sind Sie für die Zeit
des Bezuges von Arbeitsgeld II in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
pflichtversichert, falls für Sie keine Familienversicherung möglich ist. Die pauschalierten
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in der gesetzlich vorgesehenen Höhe zahlt
allein das Jobcenter.
Das vorrangige Ziel ist jedoch, die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. So sollen mit
den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit des Sozialgesetzbuches II alle Erwerbsfähigen
so gefördert werden, dass sie künftig ihren eigenen oder den Lebensunterhalt ihrer
Angehörigen – aus eigenen Mitteln und eigenen Kräften bestreiten können.
Leistungen der Grundsicherung müssen Sie beantragen. Wenn Sie in Gummersbach
wohnen, wenden Sie sich bitte für alle weitergehenden Informationen zum
Arbeitslosengeld II an das Jobcenter Oberberg, Standort Gummersbach.
Einmalige Leistungen kommen im Regelfall nicht mehr in Frage.
Ausnahmen sind lediglich : Erstausstattungen für Wohnung und Bekleidung und Kosten
für mehrtägige Klassenfahrten.
38
Soziale Hilfen
Zuständige Behörde ist das Jobcenter (Tel.: 02261/8156-0), das seinen Sitz auf dem
ehemaligen Steinmüllergelände in
51643 Gummersbach, Fabrikstr. 2-4, hat.
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
Sie erhalten weitere Informationen auch auf der Internetseite des Jobcenters Oberberg
und der Arbeitsagentur:
www.jobcenter-oberberg.de
www.arbeitsagentur.de>Startseite>Schnellzugriff>Veröffentlichungen
Dort gibt es einen Link > Merkblätter
Begleitung und Unterstützung für Menschen
die Arbeitslosengeld II, bzw. „Hartz IV“ oder Sozialhilfe beziehen
Amt für Soziale Angelegenheiten, Psychosoziale Betreuung und Begleitung (PSB)
PSB ist Beratung, Unterstützung, Hilfe und Begleitung
• bei der Klärung Ihrer beruflichen Situation
(Arbeit, Schulabschluss, Ausbildung, Umschulung/ Weiterbildung etc.)
• bei Problemen in der Partnerschaft oder der Familie
• beim Umgang mit Ämtern und Behörden
• bei „seelischen“ Problemen
• bei Schwierigkeiten in Ihrer Wohnsituation
• im Umgang mit Geld oder bei der Schuldenregulierung
• bei der Klärung von Justizangelegenheiten
• beim Umgang mit Ihrer Suchterkrankung
• bei der Suche nach einem Arzt oder Therapeuten
für Gummersbach:
Christiane Wagner Telefon 0171 1292736
Oliver Föllmer
Telefon 0160 90351077
Thomas Jaeger
Telefon 0151 12069616
Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie beim Jobcenter
BUT-Gelder für Ihre Kinder beantragen. (siehe Stichwortverzeichnis BUT)
39
Soziale Hilfen
Grundsicherung
Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer
bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener
Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB XII). Ein Antrag auf Prüfung ist bei der zuständigen kommunalen
Behörde zu stellen.
Bewilligungsbeginn ist bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen der 1. des
Antragsmonats. Die Bewilligungsdauer beträgt in der Regel 12 Monate.
Haben Sie noch Fragen?
Wollen Sie wissen, ob für Sie oder für einen Angehörigen Grundsicherungsleistungen in
Frage kommen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder persönlich an die unten genannten
zuständigen Ansprechpartner/innen.
Öffnungszeit für diese Angelegenheit Grundsicherung:
Mo - Fr
8.00-12.00 Uhr
Terminsprechzeiten haben grundsätzlich Vorrang.
Do
14.00-17.00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte vorab unbedingt einen Termin.
Zuständigkeiten:
Grundsicherung
A – F und M
Frau Rödder
Zimmer: 28
Tel.: 02261 / 87 – 1528 Fax 02261 / 87 – 9501
Email : [email protected]
G–K
Frau Krieger
Zimmer: 29
Tel.: 02261 / 87 – 1529 Fax 02261 / 87 - 9508
Email : [email protected]
L , N, P, Q, R
Frau Struck
Zimmer: 30
Tel.: 02261 / 87 – 1530 Fax 02261 / 87 - 8512
Email : [email protected]
O, Sch, St
Frau Riepert
Zimmer 27
Tel.: 02261 / 87 – 1527 Fax 02261 / 87 – 8527
Email : [email protected]
S–Z
Frau Poschner
Zimmer :31
Tel.: 02261 / 87 – 1531 Fax 02261 / 87 - 8528
Email : [email protected]
Weitere Informationen und Ansprechpartner/innen finden Sie :
auf der Internetseite der Stadt Gummersbach: www.gummersbach.de
40
Soziale Hilfen
Weitere Hilfen
Diese Hilfen sind für Personen vorgesehen, die in einer besonderen Lebenssituation wie
Pflegebedürftigkeit, hohes Alter, Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen
Schwierigkeiten Unterstützung benötigen.
Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen
können, aber wegen besonderer Bedarfssituationen auf die Hilfe der Allgemeinheit
angewiesen sind. Entscheidend ist allein, dass dem Hilfesuchenden aufgrund seiner
Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Aufbringung der Mittel nicht zuzumuten ist.
Das Einkommen ist im Rahmen bestimmter Einkommensgrenzen einzusetzen. Das
Einkommen unterhalb der im Einzelfall anzuwendenden Einkommensgrenze bleibt in der
Regel anrechnungsfrei, das die Einkommensgrenze übersteigende Einkommen ist in
angemessenem Umfang einzusetzen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Sozial- und Wohnungsamt im Rathaus.
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen
gliedert sich in folgende Hilfearten auf:
Zuständigkeit der Stadtverwaltung:
Hilfen zur Gesundheit (auch zur Familienplanung und bei Schwangerschaft /
Mutterschaft):
Bei dieser Hilfe "ersetzt" das Sozialamt die Krankenkasse. Dies kommt jedoch nur in
Frage, wenn der Hilfesuchende selbst nicht krankenversichert ist und ärztlicher Hilfe
bedarf. In diesem Falle erhält er dieselben Leistungen, wie andere von der gesetzlichen
Krankenversicherung. Leistungen darüber hinaus, z. B. für Zuzahlungen bei
Medikamenten, Zahnersatz, Brillen usw. werden grundsätzlich nicht gewährt.
• Häusliche Hilfe zur Pflege
Diese Hilfe "ersetzt" die Pflegekasse. Pflegebedürftige, die keiner Pflegekasse
angehören, können Hilfe zur Pflege erhalten. Diese entspricht den gesetzlichen
Leistungen der Pflegekassen. Aber auch hier gilt: Leistungen, die durch eine bereits
bestehende Pflegeversicherung nicht gedeckt sind, werden vom Sozialamt
grundsätzlich nicht übernommen.
• Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Personen mit eigenem Haushalt soll Hilfe zur Weiterführung des Haushalts gewährt
werden, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann und die
Weiterführung des Haushalts geboten ist. Die Hilfe soll in der Regel nur
vorübergehend gewährt werden, wenn durch sie die Unterbringung in einer Anstalt,
einem Heim oder einer gleichartigen Einrichtung nicht vermieden oder verzögert
werden kann.
• Altenhilfe – individuelle Hilfe und persönliche Hilfeberatung
• Hilfen in sonstigen Lebenslagen
• Bestattungskosten
•
41
Soziale Hilfen
•
•
Blindengeld, Hilfe für hochgradig Sehschwache und Gehörlose
(nur Antragsannahme für LVR)
Träger-unabhängige Pflegeberatung
Zuständigkeit der Kreisverwaltung:
•
•
•
•
•
vorbeugende und sonstige Gesundheitshilfe
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Altenhilfe – außer individuelle Hilfe und persönliche Hilfeberatung
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Besondere Ansprüche von Familien mit behinderten und
pflegebedürftigen Angehörigen und Leistungen für sie
Eltern behinderter Kinder haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung und,
wenn diese nicht ausreichen, auf Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II. Höhere
Aufwendungen für behinderte Kinder können steuerlich abgesetzt werden. Behinderte
Menschen haben Anspruch auf medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation.
zuständig: Pflegekasse (in der Regel bei Krankenkasse), Sozialamt, Finanzamt,
Versorgungsamt, Agentur für Arbeit
Ansprüche von Ausländer/innen und Leistungen für sie
Die dargestellten Ansprüche und Leistungen gelten auch für Ausländer/innen, die in
Deutschland leben, wenn sie z.B. eine Aufenthaltsberechtigung /Aufenthaltserlaubnis und
Arbeitserlaubnis haben. Abhängig vom ausländerrechtlichen Status kann es
Einschränkungen geben.
zuständig: siehe zuständige Stellen für die jeweiligen Leistungen.
42
Soziale Hilfen
Schwerbehindertenausweis
Menschen mit einer dauernden körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung
können einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Dieser
Ausweis wird vermögens- und einkommensunabhängig ausgestellt, wenn der Grad der
Behinderung mindestens 50 % beträgt. Antragsvordrucke sind zu erhalten beim:
BürgerService
Rathausplatz 1, 51643 GM
Tel.: 02261 / 87-200
Oberbergischer Kreis
Amt für Soziale Angelegenheiten
Moltkestr. 42, 51643 GM
Tel.: 02261 / 88-5090
Den
Ratgeber für Menschen mit Behinderung
erhalten Sie kostenlos bei Frau Graewe im Kreisgesundheitsamt.
Der Ratgeber ist ein Wegweiser, der es allen behinderten Menschen und ihren
Angehörigen leichter machen soll, die richtige Adresse zu finden und wichtige
Informationen über die Möglichkeiten zur Hilfe und Unterstützung zu erhalten.
Der Ratgeber enthält umfangreiche Adresslisten, angefangen bei integrativen
Kindergärten über eine Vielzahl von Förderschulen bis hin zu Ansprechpartnern,
die beim Schritt ins Berufsleben behilflich sind.
Es gibt im Oberbergischen Kreis ein großes Angebot an Vereinen und Selbsthilfegruppen, die sich um Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen
kümmern. Auch diese Anlaufstellen listet der Ratgeber auf.
Der „Ratgeber für Menschen mit Behinderung“ ist auch auf der Homepage des
Oberbergischen Kreises zu finden: www.obk.de
Willkommen - Wenn es anders kommt
Informationen für Eltern eines behinderten oder chronisch kranken Kindes
erhalten Sie kostenlos bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
www.bzga.de
Nähere Informationen zu o.g. Broschüre, finden Sie im Kapitel „Kinderarzt“/
Haus früher Hilfen.
Bei Bedarf: Sprechen Sie uns bitte an
Email: [email protected]
43
Soziale Hilfen
Wohnungswesen
In dieser Rubrik erhalten Sie Informationen zum Wohngeld (Anspruchsvoraussetzungen,
-höhe, Ansprechpartner) und zum Wohnberechtigungsschein
Zudem beraten und helfen wir Ihnen gerne - im Rahmen unserer Möglichkeiten - bei der
Wohnungsvermittlung.
Weitere Informationen erhalten Sie auch beim / bei der
Oberbergischen
Mieterverein Oberberg e.V.
Haus- & Grundbesitzerverein e.V.
Dieringhauser Str. 45
Büro Kaiserstr. 27
51643 Gummersbach
51643 Gummersbach
Tel. 02261 / 7 79 55
Tel. 02261 / 2 43 72
Fax 02261 / 7 26 55
Fax 02261 / 91 99 51
Gemeinnützige
Wohnungsbaugesellschaft
Kleine Bergstr. 5
51643 Gummersbach
Tel. 02261 / 6004-0
Allgemeine Wohnungsbau KG
An der Wende 14
51643 Gummersbach
Tel. 02261 / 6019-0
Fax. 02261 / 6019-25
E-Mail: [email protected]
Gemeinnützige Bau- und
Siedlungsgenossenschaft
Schulstr. 23
51674 Wiehl
Tel. 02262 / 76230
LEG Wohnen NRW GmbH
Mieterbüro Kreuztal
EggerstenRing 18
57223 Kreuztal
Tel. 02732 / 7983014
Köllner
Grundstücksverwaltungsgesellschaft
mbH
Hausverwaltung: Herr Schneider
Zaunkönigsteg 2
51647 Gummersbach
Tel. 02261 / 53574
BERKA Vermögensverwaltung KG
Hausverwaltung: Frau Dirxen
Taubenweg 6
51647 Gummersbach
Tel. 02261 / 59698 oder 52002
Bauverein Dieringhausen e.G.
Zur Aggerhalle 27
51645 Gummersbach
Tel. 02261 / 77354
Fachschaft des Campus Gummersbach
der TH Köln
Steinmüllerallee 1
51643 Gummersbach
Tel. 02261 / 8196-121
Internet: www.fachschaft-gummersbach.de
Für Wohnraumförderung ist der Oberbergische Kreis zuständig.
44
Soziale Hilfen
Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum.
Wohngeld gibt es
•
•
als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohner
eines Heims
als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer
Eigentumswohnung.
Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum öffentlich gefördert,
steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat
darauf einen Rechtsanspruch. Damit Sie besser einschätzen können, ob auch Sie zum
berechtigten Personenkreis gehören, haben wir Ihnen die grundlegenden Informationen
zusammengestellt: Wir sagen Ihnen, was Wohngeld ist und wer es bekommt, nennen
Ihnen Ansprechpartner/innen und bieten Ihnen online auf der Seite der Stadt
Gummersbach die Antragsformulare zum Ausdrucken an. Natürlich erfahren Sie hier auch,
wo Sie Papiervordrucke bekommen.
Ansprechpartner/innen:
Fachbereich 10 - Jugend,Familie und Soziales
Rathausplatz 1 | 51643 Gummersbach
Tanja Vaas - Seifner
Zimmer: 24a
Tel. 02261 / 87 – 2524 Fax 02261 / 87 - 9524
Email : [email protected]
Antje Herholz
Zimmer: 11
Tel. 02261 / 87 – 1511 Fax 02261 / 87 - 8511
Email : [email protected]
Waltraud Leidig
Zimmer: 24
Tel. 02261 / 87 – 1524 Fax 02261 / 87 - 8524
Email : [email protected]
Astrid Krauss
Zimmer: 25
Tel. 02261 / 87 – 1525 Fax 02261 / 87 - 8525
Email : [email protected]
Wohnberechtigung:
Vertretung:
Frau Petra Stranksy
Frau Waltraud Leidig
Tel.: 87-1512
Tel.: 87-1524
Zi. 12
Zi. 24
Bitte beachten Sie, dass folgende Informationen allgemein gehalten sind.
Für Ihre persönliche Lebenssituation und Ihren individuellen Bedarf
wenden Sie sich bitte an unsere Wohngeldstelle im Rathaus Gummersbach.
45
Soziale Hilfen
Die Wohngeldreform zum 1. Januar 2009
(Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung)
Wer bekommt Wohngeld?
Antragsberechtigt für einen Mietzuschuss sind
•
•
•
•
•
•
•
Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,
Inhaber einer Genossenschafts- oder einer Stiftswohnung,
Bewohner eines Heimes,
mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen
Dauerwohnrechts,
Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (drei oder mehr Wohnungen), eines
Geschäftshauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn sie in diesem Hause
wohnen,
Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem sie wohnen, das jedoch
auch Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht mehr als
Eigenheim angesehen werden kann,
Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom
Wirtschaftsteil getrennt ist.
Antragsberechtigt für einen Lastenzuschuss sind
•
•
•
•
•
•
Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung,
Eigentümer einer Kleinsiedlung,
Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle,
Eigentümer einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, falls Wohn- und
Wirtschaftsteil voneinander getrennt sind und für den Wohnteil eine
Wohngeldlastenberechnung aufgestellt werden kann,
Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts,
Erbbauberechtigte und diejenige, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes
oder der Wohnung beziehungsweise auf Übertragung oder Einräumung des
Erbbaurechts haben.
Voraussetzung für den Lastenzuschuss ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum
bewohnt und die Belastung dafür aufbringt.
Bewilligungsvoraussetzungen
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, das hängt
von drei Faktoren ab:
•
•
•
46
der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Personen,
der Höhe des Gesamteinkommens,
der Höhe der bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete
beziehungsweise Belastung.
Soziale Hilfen
Und wer bekommt kein Wohngeld?
Keinen Anspruch auf Wohngeld hat,
•
•
•
•
•
der allein stehende Wehrpflichtige während des Grundwehrdienstes, wenn
Unterhaltssicherungsleistungen gezahlt werden,
wer über den Einkommensgrenzen ( siehe weiter unten) liegt,
ein Haushalt, in dem ausschließlich Menschen leben, denen Leistungen nach dem
BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Sozialgesetzbuch (III. Buch) dem
Grunde nach als Zuschuss zustehen (Ausnahme: Darlehnsweise Gewährung),
wer nicht Mieter oder Eigentümer der Wohnung ist, wer also beispielsweise in
einem Hotel oder einer sonstigen Herberge lebt.
wer seinen Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde hat.
Wie gibt es Wohngeld?
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die
Voraussetzungen nachweisen. Den Antrag stellen Sie schriftlich in der Wohngeldstelle des
Sozial- und Wohnungsamtes.
Berechnet wird der Wohngeldanspruch ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei
der Wohngeldstelle eingeht. Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.
Wie lange gibt es Wohngeld?
Wohngeld wird für maximal 12 Monate gewährt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt
werden.
Bei verkürzten Bewilligungszeiträumen muss nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ein
neuer Antrag gestellt werden, um weiter Wohngeld zu erhalten.
Einkommensgrenzen
Neuer Haushaltsbegriff
Neu ist, dass nicht nur Familienangehörige, sondern alle Personen in einem Haushalt, die
miteinander verwandt sind oder in einer sonstigen Verantwortungs- und
Einstehensgemeinschaft leben, bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden.
Grundlage für die Berechnung des Einkommens ist das Bruttoeinkommen, das in den
zwölf Monaten ab Antragstellung zu erwarten ist. Ist eine solche Prognose nicht möglich,
zählt das Einkommen der vergangenen zwölf Monate. Es zählt das Einkommen aller zum
Haushalt rechnenden Personen.
Ob Ihr Einkommen unter diese Grenzen fällt, kann man anhand folgender Faustregel
abschätzen, deren Grundlage das Nettoeinkommen ist. Liegen Sie nur knapp über diesen
Grenzen, sollten Sie trotzdem einen Antrag stellen, da u. U. individuelle Abzugsbeträge
anerkannt werden.
47
Soziale Hilfen
Einkommensgrenzen Wohngeld
Anzahl der zu berücksichtigenden
Haushaltsmitglieder
1
2
3
4
5
Nettoeinkommen
820,00 €
1.120,00 €
1.380,00 €
1.810,00 €
2.080,00 €
Heizkosten werden bei der Wohngeldberechnung ab Januar 2011 nicht mehr
berücksichtigt
Für alle Wohnungstypen gilt nur noch ein regional gestaffelter Miethöchstbetrag bei
der Bruttokaltmiete
Ab dem 1. Januar 2009 gilt nur noch ein nach der Mietenstufe der Gemeinde und nach der
Haushaltsgröße gestaffelter Miethöchstbetrag. Die bisherige Differenzierung nach dem
Baualter und der Ausstattung entfällt. Der neue Miethöchstbetrag für alle Haushalte ist um
zehn Prozent höher als der bisher höchste Miethöchstbetrag (siehe Tabelle).
Höchstbeträge für Miete und Belastung in Euro
Für die Stadt Gummersbach gilt ab 01.01.2009 die Mietstufe III.
Anzahl der zu berücksichtigenden
Mietstufe III
Haushaltsmitglieder
1
2
3
4
5
Mehrbetrag für jedes weitere
anzurechnende
Haushaltsmitglied
330
402
479
556
638
77
Wenn Sie Wohngeld erhalten, können Sie bei der Wohngeldstelle
BUT-Gelder für Ihre Kinder beantragen. (siehe Stichwortverzeichnis BUT)
48
Soziale Hilfen
Wohnberechtigungsschein
Erläuterungen:
Mieter, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen wollen, benötigen
eine Wohnberechtigungsbescheinigung.
Diese Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn das gesamte BruttoFamilieneinkommen des Mieters nach Personenzahl gestaffelte Einkommensgrenzen
nicht übersteigt und die gewünschte Wohnung der Größe nach angemessen ist.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Sozial- und Wohnungsamt.
Öffnungszeit für diese Angelegenheit:
Mo - Fr 8.00-12.00 Uhr
Do 14.00-17.00
Bitte vereinbaren Sie vorab unbedingt einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden.
Terminabsprachen haben grundsätzlich Vorrang.l
Zuständigkeiten:
Frau Petra Stransky
02261 / 87 – 1512 Zi. 12
Frau Waltraud Leidig
02261 / 87-1524
Zi. 24
Wohnberatung und -vermittlung:
Erläuterungen:
Manchmal hat man schon viele Jahre in einer Wohnung zufrieden gelebt und doch stellt
man eines Tages fest, dass sie eigentlich nicht mehr so richtig passt. Wenn man älter wird
oder durch eine Behinderung eingeschränkt ist, wird manche Wohnung veränderten
Bedürfnissen nicht gerecht. Vielleicht ist sie inzwischen zu groß und deshalb nur mühsam
zu bewirtschaften, ohne Aufzug nur schwer zu erreichen oder zu teuer.
Da denkt man schon mal an eine neue "passende" Wohnung, ohne Stufen, den
Supermarkt um die Ecke, die Bushaltestelle vor der Tür. Schließlich möchte man möglichst
lange selbstständig in den eigenen vier Wänden wohnen, selbst wenn die Beine nicht
mehr so richtig wollen oder man gar auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Doch
Wohnungssuche und Umzug kosten Zeit und Mühe. Zweifel melden sich, ob man
überhaupt was Geeignetes findet.
Entscheidung und Umzug fallen leichter, wenn jemand kompetenten Rat und praktische
Hilfen bietet. Die Wohnberatung unterstützt Sie, egal ob Sie allein oder zu zweit nach einer
individuellen Wohnlösung suchen.
Öffnungszeit für diese Angelegenheit:
Mo - Fr 8.00-12.00 Uhr
Do 14.00-17.00 Uhr
Frau Petra Stransky
02261 / 87 – 1512 Zi. 12
Persönliche Terminabsprache wird empfohlen.
49
Soziale Hilfen
Bundesstiftung „Mutter und Kind“
Vor 25 Jahren wurde die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen
Lebens“ gegründet. Ziel der Stiftung ist die direkte und unbürokratische Hilfe für
schwangere Frauen in Notlagen.
Beratungs- und Hilfsangebote
Zuständig für Beratung, Unterstützung und Antragstellung von schwangeren Frauen und
jungen Müttern in Notlagen sind die Schwangerschaftsberatungsstellen am Wohnsitz der
Hilfesuchenden.
AWO Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte
Kölner Str. 173
51702 Bergneustadt
Tel.:
02261 946950
Caritas Schwangerenberatung
Talstr. 1
51643 Gummersbach
Tel.:
02261 30641
Donum Vitae
Gummersbacher Str. 17 51645 Gummersbach
Tel.:
02261 816750
Kreisgesundheitsamt Gummersbach
Am Wiedenhof 3 51643 Gummersbach
Tel.:
02261 885333
Frau Großhans
02261 885343
Flyer zum Weiterlesen
Bundesstiftung Mutter und Kind
vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Auswege - Wege vor und nach einer Geburt
Hilfen für Familien mit geringem Einkommen
Das Serviceportal des Bundesfamilienministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) "Familien-Wegweiser" (www.familien-wegweiser.de) informiert ab
sofort über Unterstützungsmöglichkeiten für Familien mit geringem oder ohne
Einkommen.
Das Thema bündelt entsprechende Leistungen für verschiedene Lebenssituationen,
sowie eine Auswahl von Ämtern und Ansprechpartnern vor Ort. Das Serviceportal hilft
Müttern, Vätern und allen anderen Interessierten dabei, aktuelle Leistungen und
Unterstützungsmöglichkeiten im Blick zu behalten.
Thematisch und nach Lebensphasen geordnet finden NutzerInnen einen schnellen
Zugang unter anderem zu finanziellen Leistungen, Informationen zur Vereinbarkeit von
Familie und Beruf und zu Hilfs- und Beratungsangeboten.
50
Soziale Hilfen
Übersichtlich und mit weitergehenden Verweisen sind Informationen zum Elterngeld,
Kinderzuschlag und zum Mutterschutz im Familienwegweiser zusammengestellt.
Neben staatlichen Leistungen können sich Interessierte auch über das Thema Erziehung
informieren. Der "Kompass Erziehung" beantwortet Erziehungsfragen, gibt Tipps und
Anregungen und informiert über Beratungsmöglichkeiten vor Ort.
In der Rubrik "Familie regional" können über eine Postleitzahlensuche Ansprechpartner zu
zentralen Leistungen wie dem Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag oder
Unterhaltsvorschuss direkt gefunden werden.
Zuständige Stellen für wirtschaftliche / soziale Hilfen
Kindergeld und Kinderzuschlag
Agentur für Arbeit
Singerbrinkstr. 43
51643 Gummersbach
Tel.
Fax
Elterngeldstelle
Oberbergischer Kreis
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach
0800 4 5555 00
02261/304881
Tel.:
02261/881126
02261/881127
02261/881128
02261/881129
Elterngeld
Arbeitslosengeld I und II
Arge Oberberg / Jobcenter
Fabrikstr. 2 – 4
51643 Gummersbach
Tel.
02261/ 81560
Öffnungszeiten Mo, Di, Do, Fr. 7.30 – 12.30 Uhr
Fax.
02261/8156199
Mittwochs geschlossen
Wohngeld
Jugend –Familie und Soziales
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
Tel.
02261/871511
02261/871512
02261/871524
02261/871525
Tel.
Fax.
02261/871216
02261/876218
Unterhaltsvorschuss
Jugendamt der Stadt Gummersbach
Zimmer 216 Frau Bögel und Frau Mengel
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
51
Soziale Hilfen
Schuldnerberatung
(siehe bitte auch Kapitel „Familienberatung“)
Caritas Oberberg e.V.
AWO Hüttenstraße 25
Diakonie Vennstr. 13a
Talstr. 1
51643 Gummersbach
51766 Engelskirchen-Ründeroth
51545 Waldbröl
Beratungs und Prozesskostenhilfe
Amtsgericht Gummersbach, Moltkestr. 6
Tel.
Tel..
Tel.
02261 /30651
02263 / 95 27 87
02291 /808716
51643 Gummersbach., el. 02261/811100
Erläuterung: Beratung/Prozesskostenhilfe
Menschen mit geringem Einkommen können sich in Rechtsfragen nach dem
Beratungshilfegesetz kostenlos oder gegen eine Gebühr von 10 Euro beraten und
vertreten lassen.
Näheres über die Einkommensgrenzen kann ggf. telefonisch erfragt werden.
Caritas Kaufhaus
Das Kaufhaus der besonderen Art in Gummersbach, Wilhelmstraße 13
51643 Gummersbach
Tel. 02261/600914
Öffnungszeiten Mo.-Fr. 10- 18 Uhr
Sa. 10 – 18 Uhr Spenden sind willkommen!
Caritas Wohnwelt
Mühlenstraße 24-26
51643 Gummersbach
Tel. 02261/8162906
Öffnungszeiten : Mo – Fr 10 – 17.30 Uhr
Spenden sind willkommen!
Kleiderkammer Gummersbach
Tal Str. 1 , Gummersbach Tel. 02261-306-98 Fax 02261-306-78
Öffnungszeiten: Dienstag 10 – 12 Uhr und 15 – 17 Uhr, Donnerstag 10 – 12 Uhr
Spenden sind willkommen!
Oberbergische Tafel e. V.
„Suppenküche“ Karlstr. 12 ,
www.oberbergische-tafel.de
Gummersbach
Tel. 02261/912270
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag von 09:30 - 11:00 und von 12:00 - 13:30 Uhr
Lebensmittelausgabe:
Di und Fr 13 – 15 Uhr (solange der Vorrat reicht)
Essensausgabe Dieringhausen „Alte Werkstatt“ www.altewerkstatt.sofa-projekt.de
Jeden Dienstag, Donnerstag und Freitag von 12:00h - 13:30h
in der Dieringhauser Str. 107 in Gummersbach-Dieringhausen
(Eingang linke Gasse neben dem Blumenladen).
Spendenkonten Tafel e.V.:
Sparkasse
Gummersbach-Bergneustadt
Konto: 20 37 37
BLZ: 384 500 00
52
Volksbank
Meinerzhagen e.G.
Konto: 1006 100 000
BLZ: 458 61617
Soziale Hilfen
Fahrrad- und Mopedwerkstatt
Hilfe bei Reparaturen, Ersatzteilfundus, Second-Hand-Fahrrad-Verkauf
Montags 15.00 – 18.00 Uhr
im Jugendzentrum Bernberg, Dümmlinghauser Strasse 41
Ansprechpartner: Michael Steinbrügge Tel.: 0178 330 3026
Stromspar-Check
Erhalten Sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld?
Dann haben Sie jetzt die Möglichkeit, mit dem Stromspar-Check PLUS Ihre Stromkosten
deutlich zu senken - um bis zu 100 Euro pro Jahr!
Ganz nebenbei leisten Sie auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
1.
Teilnahmeberechtigt sind alle Menschen, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder
Wohngeld beziehen. Rufen Sie beim Stromspar-Check PLUS-Standort in Ihrer Nähe an
und vereinbaren Sie einen Termin.
2.
Geschulte Stromsparhelfer kommen zu Ihnen ins Haus und überprüfen Ihren
Stromverbrauch. Sie bekommen die ersten Tipps, wie Sie in Ihrem Haushalt Strom und
damit bares Geld sparen können.
3.
Bei einem zweiten Besuch der Stromsparhelfer erhalten Sie kostenlose Soforthilfen wie
Energiesparlampen, schaltbare Steckdosenleisten, TV-Standby-Abschalter,
Zeitschaltuhren und Strahlregler für Wasserhähne, die nach Bedarf sofort montiert und in
Betrieb genommen werden.
4.
Außerdem erhalten Sie einen detaillierten Stromspar-Fahrplan, individuell auf Ihren
Haushalt abgestellt sowie qualifizierte Ratschläge, wie Sie Ihren Stromverbrauch mit
einfachen Mitteln weiter reduzieren können.
5.
Bei Bedarf erhalten Sie weiterführende Beratung durch Energieberater der
Verbraucherzentrale (www.verbraucherzentrale-energieberatung.de).
Durch den Stromsparhelfer können Sie einen Beratungsgutschein im Wert von 5 €
erhalten. Damit können Sie die nächtgelegene Energieberatungsstelle der
Verbraucherzentrale aufsuchen.
Senken Sie jetzt dauerhaft Ihre Stromkosten.
Caritasverband für den Oberbergischen Kreis
Ansprechpartner für den Oberbergischen sowie für den Rheinisch-Bergischen Kreis:
Wolfgang Fischer
Tel. 02261 - 306180
[email protected]
www.stromspar-check.de
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Sind Sie alleinerziehend?
Sind Sie alleinerziehend?
Liebe Mutter, lieber Vater,
Sind Sie alleinerziehend?
Auf den nächsten Seiten finden Sie Informationen zu
•
•
•
•
•
•
•
•
Unterhaltsvorschuss
Beistandschaft
Beurkundung
Vaterschaft
Unterhalt
Sorgeerklärung
Steuerentlastung
Beratungsangeboten, z. B. Trennungs- und Scheidungsberatung
Außerdem haben wir für junge schwangere Frauen
und Mütter einige spezielle Angebote zusammengestellt.
Wenn Sie Fragen haben, wenn Sie Hilfe benötigen,
scheuen Sie sich bitte nicht, diese und weitere in anderen Kapiteln genannte Angebote
anzunehmen.
Wir stehen Ihnen zur Seite.
Frau Müller und Frau Langlotz vom Fachbereich Jugend, Familie und Soziales der Stadt
Gummersbach vermitteln Ihnen gerne die entsprechenden Fachberater/innen.
Sie erreichen das Sekretariat telefonisch unter
Tel.: 02261/87-1218
bzw. per E-Mail unter
[email protected]
[email protected]
familienhebamme@stadt-gummersbach
55
Sind Sie alleinerziehend?
Wirtschaftliche Hilfen für Alleinerziehende
Für Alleinerziehende bestehen besondere Ansprüche und Leistungen:
•
Unterhaltsvorschuss
zuständig: Jugendamt
•
Betreuungsunterhalt: Alleinerziehenden Müttern steht vom Vater des Kindes bis
drei Jahre - in Einzelfällen bis zu 7 Jahren - nach der Entbindung Unterhalt zu,
wenn wegen der Pflege oder Erziehung des gemeinschaftlichen Kindes nicht
verlangt werden kann, dass sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
zuständig: Vater des Kindes
•
•
Kosten der Kinderbetreuung und Haushaltsführung (Haushaltsfreibetrag)
können steuerlich abgesetzt werden.
zuständig: Finanzamt
•
•
Für Alleinerziehende kommen günstigere Regelungen beim Elterngeld in Betracht
zuständig: Elterngeldstelle
•
Mehrbedarf für Alleinerziehende von Minderjährigen
(die Höhe ist abhängig vom Alter der Kinder)
zuständig: Jobcenter Oberberg, Standort Gummersbach
Unterhaltsvorschuss - eine Hilfe für Alleinerziehende
Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, geschieht dies meist unter erschwerten Bedingungen.
Diese Situation verschärft sich noch, wenn Ihr Kind nicht, nicht ausreichend oder nicht
regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält.
In diesen Fällen müssen Sie nicht nur den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes verfolgen,
sondern auch im Rahmen Ihrer eigenen Leistungsfähigkeit für den ausfallenden Unterhalt
aufkommen. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem
seit 01.01.1980 geltenden Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.
Ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den anderen Elternteil wird vom Fachbereich
Jugend, Familie und Soziales für die Beantragung eines Unterhaltsvorschusses nicht
vorausgesetzt.
Ist der andere Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht zahlungswillig, wird
er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in Anspruch genommen.
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Sind Sie alleinerziehend?
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich, wie der Unterhalt, nach dem für die
betreffende Altersstufe festgelegten Mindestunterhalt gem. Bürgerlichem Gesetzbuch
(BGB).
Nach Abzug des Erstkindergeldes ergeben sich aktuell folgende
Unterhaltsvorschussbeträge: (Stand 01.05.2015)
•für Kinder bis unter 6 Jahren monatlich 133,00 €
•für Kinder von 6 – 12 Jahren monatlich 180,00 €
Von den genannten Unterhaltsvorschussbeträgen werden Unterhaltszahlungen des
anderen Elternteils oder die Waisenbezüge, die ein Kind nach dem Tod des anderen
Elternteils oder nach dem Tod eines Stiefelternteils erhält, abgezogen.
Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) müssen schriftlich beantragt
werden.
Hier finden Sie die zuständigen Ansprechpartner/innen Unterhaltsvorschuss:
Frau Doris Boegel
Fachbereich 10 - Jugend,Familie und Soziales
(A - K)
Tel.: 02261 / 87 - 1216
Raum-Nr. 216
Fax: 02261 / 87 - 8216
Rathausplatz 1 51643 Gummersbach
email: [email protected]
Frau Bettina Mengel
(L - Z)
Tel.: 02261 / 87 - 1216
Fax: 02261 / 87 - 8216
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Fachbereich 10 - Jugend,Familie und Soziales
Raum-Nr. 216
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
Sind Sie alleinerziehend?
Steuerentlastungsbetrag für Alleinerziehende
Der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist, wird in Lohnsteuerklasse zwei veranlagt. Der
Steuerentlastungsbetrag für Alleinerziehende mit Kind/ Kindern wurde aktuell 01.01.15
rückwirkend auf 1.908 EUR pro Jahr angehoben. Er berücksichtigt den
haushaltsbedingten Mehraufwand, den so genannte "echte" Alleinerziehende - die alleine
mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern in einem Haushalt leben - gegenüber Paarfamilien
haben, egal ob diese verheiratet oder unverheiratet zusammenleben. Gemäß dem Prinzip
der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit wird dieser Mehraufwand dauerhaft bei der
Lohnsteuer berücksichtigt (Steuerklasse II). Die Bescheinigung der Lohnsteuerklasse
erfolgt durch die Gemeinden, bzw. wenn die Kinder volljährig sind, wird die Steuerklasse II
vom Finanzamt eingetragen.
Neu ist, dass sich der Gesamtbetrag künftig nach der Zahl der im Haushalt lebenden
Kinder richtet: Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240
Euro.
Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten können ab 2012 einfacher beim Finanzamt geltend gemacht
werden. Seit diesem Jahr sind Ausgaben dieser Art einheitlich als Sonderausgaben
steuerlich abziehbar. Ob die Eltern berufstätig sind, spielt nun keine Rolle mehr.
Abzugsfähig sind Betreuungskosten für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Anerkannt werden zwei Drittel der Aufwendungen, maximal 4000 Euro je Kind. Mit der
Ausweitung der Altersgrenze wird der Kreis der Berechtigten erweitert.
Ansprechpartner: Ihr Finanzamt Mühlenbergweg 5
Tel. 02261 860
51645 Gummersbach
Weitere Infos beim : Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Beistandschaft, Beurkundung, Vaterschaft, Unterhalt, Sorgeerklärung
Erläuterungen:
Die Beistandschaft umfasst die Feststellung der Vaterschaft und/oder die
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder.
Die freiwillige Beistandschaft beginnt, sobald ein schriftlicher Antrag des allein
sorgeberechtigten Elternteils dem Jugendamt zugegangen ist. Steht die elterliche Sorge
für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden,
in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Eine Beistandschaft kann auch schon vor der Geburt des Kindes eingerichtet werden.
Die elterliche Sorge wird nicht eingeschränkt, eine Beendigung ist jederzeit möglich.
59
Sind Sie alleinerziehend?
Vaterschaft
Wir beraten und unterstützen Mütter und Väter in Vaterschaftsfragen, vor oder nach der
Geburt des Kindes, beurkunden die Vaterschaftsanerkennung.
Wir vertreten Ihr Kind vor Gericht in Vaterschaftsprozessen, wenn der Vater sein Kind nicht
anerkennen will.
Unterhalt
Wir berechnen, beurkunden den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes und machen ihn
nötigenfalls auch gerichtlich geltend.
Wir setzen den Unterhaltsanspruch durch, einschließlich
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Strafanzeigen.
Weitere Angebote
Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr in
Unterhaltsfragen.
Wir beraten und unterstützen allein sorgeberechtigte Mütter hinsichtlich ihrer eigenen
Unterhaltsansprüche gegen den Vater des Kindes - Betreuungsunterhalt,
Entbindungskosten.
Wir beraten Eltern in allen rechtlichen Fragen der Sorgeerklärung.
Wir bescheinigen dem allein sorgeberechtigten Elternteil, dass keine Erklärung über die
Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt (sog.“Negativattest“).
Weitere Informationen zur Beistandschaft und zum Kindschaftsrecht erhalten Sie
auf Anfrage.
Beurkundungen
Wir beurkunden kostenfrei u.a. Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmung der Mutter zur
Vaterschaftsanerkennung, Mutterschaftsanerkennung, Unterhaltsverpflichtung (auch im
lfd. Scheidungsverfahren), Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen
Sorge.
Öffnungszeiten für diese Angelegenheiten:
Mo, Di, Mi und Fr 8.00-12.00 Uhr
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
Persönliche Terminabsprache ist sinnvoll.
Zuständige Ansprechpartner/innen:
Beistandschaft, Beurkundung, Vaterschaft, Unterhalt, Sorgeerklärung
Jugendamt der Stadt Gummersbach
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
A–D
Frau Nemitz-Günther
E – Ki
Frau Urspruch
Kl – Q
Frau Kaufmann
R–Z
Frau Rösner
Zahlungsüberwachung: Frau Reiß
60
Tel. 02261 871213
Tel. 02261 871210
Tel. 02261 871215
Tel. 02261 871213
Tel. 02261 872213
Zi. 213 a
Zi. 210
Zi. 215
Zi. 214
Zi. 213
Sind Sie alleinerziehend?
Kurzinfos für Allein - Erziehende
Sorgerecht
Die elterliche Sorge umfasst die umfassende Sorge für ein Kind, von der Betreuung bis hin
zur Verwaltung seines Vermögens. Haben Mutter und Vater das gemeinsame Sorgerecht,
sind sie gleichermaßen für das Kindeswohl zuständig. Auch sind beide unter anderem
entscheidungs- und unterschriftenpflichtig und auch dazu berechtigt. So bei der Wahl der
Schule oder im Falle eines Krankenhausaufenthalts des Kindes. Im Falles des alleinigen
Sorgerechts hat diese Rechte nur die Person, der das alleinige Sorgerecht zugesprochen
wurde. Das Sorgerecht regelt auch das Recht auf Wahl des Wohnsitzes. Im Falle des
gemeinsamen Sorgerechts muss die Mutter die Erlaubnis des Vaters einholen, wenn sie
mit dem Kind an einen anderen Ort ziehen will.
Es gibt Eltern, die sich einig sind beim Sorgerecht, wenn sie sich trennen (egal, ob sie zum
Zeitpunkt der Trennung nun verheiratet waren oder nicht). Sie organisieren die
gemeinsame Sorge und die gemeinsamen Pflichten nach Absprache und im Sinne des
Kindeswohls - unabhängig von der Gesetzeslage.
Neue Regelung für nicht verheiratete Väter
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Regelung des Sorgerechts für
verfassungswidrig erklärt, wonach unverheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein
gemeinsames Sorgerecht für die Kinder erhalten können. Dies verstoße gegen das
grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, heißt es in dem veröffentlichten
Beschluss (Az.: 1 BvR 420/09). Damit haben die Karlsruher Richter die Rechte
unverheirateter Väter gestärkt.
Danach hat bei einem nichtehelichen Kind zunächst die Mutter die Alleinsorge. Auf Antrag
des Vaters oder der Mutter kann das Familiengericht dann die gemeinsame Sorge oder
die Alleinsorge des Vaters anordnen - wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Die
gemeinsame Sorge soll dabei Vorrang haben.
D.h.: Können sich nicht miteinander verheiratete Eltern nicht auf das gemeinsame
Sorgerecht einigen, kann der Vater bei Gericht beantragen, am Sorgerecht beteiligt zu
werden. Ist die Mutter damit nicht einverstanden, muss sie schriftlich innerhalb von 6
Wochen darlegen, wieso die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widerspricht.
Umgangsrecht
Dieses wird oft verwechselt mit dem Sorgerecht, das Umgangsrecht gilt aber unabhängig
davon: Jedes Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Eltern. Praktische Bedeutung
hat das Umgangsrecht bei getrennt lebenden Eltern und Eltern, die nicht über das
gemeinsame Sorgerecht verfügen: Der Umgang mit dem Kind steht auch demjenigen zu,
der kein Sorgerecht hat.
61
Sind Sie alleinerziehend?
Vaterschaftsrecht
Wird aufgrund seiner Bezeichnung ebenfalls hin und wieder mit dem Sorgerecht
verwechselt, ist aber etwas ganz anderes. Es regelt die Abstammung eines Kindes und
kann angefochten werden: Vermutet ein Vater, dass das Kind, das er großzieht, nicht von
ihm stammt, kann er die Vaterschaft anfechten.
Kindeswohl
Umfasst das gesamte Wohlergehen eines Kindes, sowohl physisch als auch psychisch.
Das Kindeswohl steht über dem Elternwohl. Das hat auch das aktuelle Urteil des
Bundesverfassungsgerichts noch einmal eindeutig betont.
Namensrecht
Das Kind erhält bei Geburt den Familiennamen der Mutter, den diese zur Zeit der Geburt
führt, sofern Sie nichts anderes bestimmen. Informationen hierzu erteilt das Standesamt.
Erbrecht
Seit dem 01.04.1998 sind Kinder verheirateter und nicht miteinander verheirateter Eltern
erbrechtlich gleichgestellt.
VAMV-Bundesverband
Der VAMV-Bundesverband setzt sich für die Durchsetzung der Interessen von
Einelternfamilien ein. Unter http://www.vamv-bundesverband.de können aktuelle
Stellungnahmen, Statistiken und vieles mehr abgerufen werden. Der Verband gibt das
Taschenbuch
"Allein erziehend - Tipps und Informationen"
heraus, das unter der Telefonnummer 030/695978-6 kostenlos bestellt werden kann.
Verband allein erziehender Mütter und Väter
Bundesverband e.V.
Hasenheide 70
10967 Berlin
Tel.: 030/695978-6
Fax: 030/695978-77
Email: [email protected]
62
Sind Sie alleinerziehend?
Beratungsangebote für Alleinerziehende Mütter und Väter
Trennungs- und Scheidungsberatung
Trennung / Scheidung / Neubeginn
…… Bin ich schuld?.....
Was ist los? Warum seid ihr so komisch?
Ihr macht mir ANGST!
Eltern bleiben Sie beide....
Sie trennen sich als Paar:
Ihre Kinder brauchen Sie weiter als Mutter und Vater – Eltern bleiben Sie ein Leben lang.
Sie sind als Eltern gefragt, doch Tausend Fragen gehen Ihnen durch den Kopf....
Was brauchen die Kinder?
Wo werden sie leben?
Wie regelt sich der Alltag?
Wie gestalten sich die Kontakte?
Es geht um Gefühle:
Angst, Verzweiflung, Wut, Trauer, Eifersucht, Verlassensangst und Hoffnung...
Es geht ums Geld:
Unterhalt, Wohnung, Hausrat, Versorgungsausgleich, Versicherungen, Schulden.....
Kann das alles anders als im Streit geklärt werden?
Was Sie als Eltern tun können....
Sie entscheiden zusammen für und mit Ihren Kindern. Sie suchen nach einem Weg und
nach Lösungen.
Dafür haben Sie und Ihre Kinder Anspruch auf Beratung. Im Fachbereich Jugend,
Familie und Soziales arbeiten Fachkräfte, die Sie zu den vielfältigen Fragen von Trennung
und Scheidung kostenlos und vertraulich beraten können.
Wir bieten Ihnen
- Entwicklung von Umgangs- und Sorgerechtsregelungen mit den Eltern
- Begleitung von Eltern und Kindern in dieser schwierigen Lebenskrise
- Mediation (gemeinsam außergerichtlich eine einvernehmliche Lösung erarbeiten)
- Paarberatung und
- Familiengespräche.
Wir wollen mit Ihnen und Ihren Kindern einvernehmliche Lösungen suchen und Wege für
jedes Familienmitglied in Ihrer veränderten Lebenslage finden.
Wenn Sie beim Familiengericht einen Antrag auf eine gerichtliche Regelung der elterlichen
Sorge stellen, wirkt der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales im Verfahren mit. Dies
gilt auch für alle weiteren Anträge auf Umgangsregelung usw.
Ziel bleibt: Sie entwickeln eine einvernehmliche Lösung - wir beraten Sie dabei. Ihr
gemeinsamer Vorschlag wird dem Familiengericht zur Entscheidung zugesandt.
63
Sind Sie alleinerziehend?
Trennungs- und Scheidungsberatung
Was ist Mediation?
Mit Hilfe eines Beraters erarbeiten die Eltern selbst eine einvernehmliche Lösung ihrer
aktuellen Konflikte. Erarbeitet wird dabei ein Kompromiss zwischen Ihren
unterschiedlichen Interessen und Anliegen. Dabei schaffen Sie die Grundlage, weitere
Streitfragen konfliktfreier zu lösen.
Warum Mediation?
Mediation betrifft die Regelung von Konflikten in Lebensgemeinschaften, in denen wichtige
Entscheidungen getroffen werden müssen. Im Fall von Trennung und Scheidung von
Eltern zielt die Vermittlung auf die Entwicklung eines gemeinsamen Entwurfs elterlicher
Verantwortung von Vater und Mutter. Hierzu ist folgendes zu beachten:
•
•
•
•
•
•
die anstehenden Veränderungen Ihrer Lebensbedingungen,
die Neuordnung der gemeinsamen elterlichen Verantwortung,
die Klärung der finanziellen Sicherung der Einzelhaushalte,
die Vermögensauseinandersetzung,
die Hausratsaufteilung,
die Wohnsituation und die Alterssicherung.
Hier finden Sie die zuständigen Ansprechpartner:
Fachbereich Jugend, Familie und Soziales
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
Frau Rebecca Ahmadi-Bruchhausen
Herr Andreas Hausmann
Tel.: 02261 871212
Tel.: 02261 872212
Kinder im Blick
Ein Kurs für Eltern in Trennung
Familienwerkstatt Verein zur Unterstützung alleinerziehender Männer und Frauen
Oberberg e.V. Hauptstrasse 61 51674 Wiehl
www.kinderimblick.de
Weiterführende Informationen finden Sie auch in dem Kapitel„Kommunales“
64
Sind Sie alleinerziehend?
Weiterführende Beratungsangebote für Alleinerziehende
Gesprächskreis allein erziehende Mütter und Väter
Selbsthilfebüro Gummersbach
Am Wiedenhof 1 – 3
51643 Gummersbach
Tel: 02261/816807
Fax:02261/816812
Treffen:
Samstag 16 – 18 Uhr
Martinstr. 2
51643 Gummersbach
Sozialdienst katholischer Frauen und Männer im Oberbergischen Kreis e. V.
Hömerichstr. 7
51643 Gummersbach
Tel: 02261/60020
Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
des Oberbergischen Kreises
Im Baumhof 5
51643 Gummersbach
Tel: 02261/885711
„Café esperanza“ für Alleinerziehende mit Kindern bis 6 Jahren
Caritasverband für den Oberbergischen Kreis e. V.
Talstr. 1
51643 Gummersbach
Tel: 02261/306140
Fax: 02261/30674
Mutter-Kind-Kur Beratung, Hilfe bei Antragstellung
Caritasverband für den Oberbergischen Kreis e. V. Kurenberatung
Talstr. 1
51643 Gummersbach
Tel: 02261/306132 Fax: 02261/30673
DRK Industriestr. 2
51643 Gummersbach
Awo Beratungsstelle, Beratungsstelle im Baumhof
Tel.: 02261 30921
Tel.: 02261 885710
Familien im Oberbergischen Kreis
www.familie-in-oberberg.de
Arbeit – Bildung – Familie – Freizeit – Gesundheit – Wohnen – Familienkrise
Oberbergisches Bündnis für Familie
Moltkestr. 34
51643 Gummersbach
Ansprechpartnerin : Frau Birgit Steuer
Tel: 02261/886888
Weitere Beratungsangebote / stellen
„Familien-Bildung und -beratung“
entnehmen Sie bitte dem Kapitel
65
Angebote für junge Schwangere / Mütter
Angebote für junge Schwangere / Mütter
Treffpunkte: fragen Sie bitte bei Gemeinden, Familienzentren und Esperanza nach
speziellen Veranstaltungen.
Mutter-Kind-Häuser
Ein Mutter-Kind-Haus bietet schwangeren Frauen und Müttern, die sich in besonderen
Lebenslagen, Nöten oder Krisensituationen befinden, einen geschützten Raum. Von hier
aus können sie Schritte in die Selbstständigkeit wagen.
Ansprechpartner: Jugendamt Gummersbach Sekretariat Tel.: 02261 871218
Knotenpunkt -Wohnprojekt für junge Mütter/Väter
Café L(i)ebenswert
42499 Hückeswagen
Islandstr. 4
Ansprechpartnerin:
Denny Burmester
Tel: 02192/1200
Öffnungszeiten:
Dienstag
9 – 13 Uhr
Donnerstag 14 – 18 Uhr
Freiwilligenengagement aller Generationen im Oberbergischen Kreis
Ansprechpartnerinnen: Karin Keller und Elisabeth Honisch
51643 Gummersbach Moltkestr. 32 Tel.: 02261 886866 www.gemeinsam-in-oberberg.de
Bergneustadt:
Starthilfe & Müttercafe ISIS Kölner Str. 250a
Tel.: 02261 479405
„Weitblick“ Projekt für ganz junge Mütter und Schwangere
AWO Bergneustadt
Neue Wege –gemeinsam gehen / Projekt für Mütter <18 Jahre
Kölner Str. 173
Tel.: 02261 946950
Offenes Frühstück für junge Mütter und junge Schwangere bis 21 Jahre Bergneustadt ,
Quellenweg 22
Jeden 1. Samstag im Monat 10.30 – 12.30 h
Tel.: 02261 886866 Karin Keller
Waldbröl:
Café together- gemeinsam statt einsam
Offenes Treffen für junge Mütter und Schwangere
Jeden 3. Samstag im Monat von 10 – 12 Uhr Im Familienzentrum pontium pro
51545 Waldbröl / Hermesdorf
Erlengrund 26
Tel: 02291/2923
Cafe Wunderbar Jeden 1. Freitag im Monat 9.30 – 11.30 h Nachbarschaftsbüro
Mecklenburgerstr. 47, Waldbröl Tel. 02291 9070702
Stefanie Bilz
Alleinerziehendentreff im kath. Pfarrheim Brigitte Courth 02291 9093420
Gummersbach:
Esperanza Babynest ein Treff für Mütter/Väter mit ihren Babys und Kleinkindern
von 8 Wochen bis 2 Jahre im Caritashaus Gummersbach Talstr. 1
Tel.: 02261-306-40/141/142/143
67
Angebote für junge Schwangere / Mütter
Stillcafe Krankenhaus Gummersbach Tel.: 02261 170
Engelskirchen: Cafe Nena offener Treffpunkt für Eltern mit ihren Kindern 0-3 Jahre
Donnerstags 9.30 – 11.45 h Caritasjugendzentrum MOVE, Engelsplatz 8
Tel.: 022623 923720 Nina Bittner
Villa Adebar, Ründeroth offene Stillgruppe / Ernährung mit gemeinsamen Frühstück
Jeden 1. und 3. Montag im Monat 10.00 – 11.30 h Oststr. 16 Tel. 0173 3103276
Lindlar: Cafe BIB für Mütter und Väter mit Kindern von 0 – 3 Jahren
Donnerstags 15 – 18 h
Altes Amtsgericht Pollerhofstr. 19
Tel.: 02266 4631487 Sabine Bülow-Quabach oder 02267 3034 Herbstmühle
Weiterführende Infos: Schulbefreiung siehe bitte im Kapitel „Behördendschungel“.
Steuerliche Regelung für die Eltern von jungen Eltern
Siehe bitte Kapitel „Wirtschaftliche Hilfen“
Zusätzliche Informationen:Teilzeitberufsausbildung für junge Menschen mit Kind,
sowie weitere Bildungsangebote, z.Bsp. Schulabschluss nachholen, studieren mit
Kind, etc. finden Sie im Kapitel „Familien Bildung und Beratung“.
68
Kinderarzt/ärztin
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
rund um die Gesundheit
Liebe Eltern,
im folgenden Kapitel finden Sie Informationen rund um die Gesundheit Ihres Kindes:
Bereitschaftsdienst der Kinderärzte
und Ärzte in Gummersbach
Adressliste der Kinderärzte
Entwicklungskalender bis 18 Monate
Impfplan
Früherkennungsuntersuchungen
U1 bis U9
Checkliste auffälliger Symptome
Wann muss mein Kind zum Kinderarzt?
Zahngesundheit
Informationen und Angebote im
Kreiskrankenhaus Gummersbach:
- Babyschwimmen
- Müttercafe
- Hebammensprechstunde
- Rückbildungsgymnastik
- Hilfe bei Ernährungsfragen
- Kinder- und Jugendstation
- Förderverein PuSCH e.V.
FachbereichKinder/Jugendpsychiatrie
Infos des Kreisgesundheitsamtes
BIGS (Bürgerinformation Gesundheit
und Soziales)
Ratgeber für Menschen mit
Behinderung (darin enthalten:)Früherkennung und Frühförderung von
Kindern mit Behinderungen
Körpersprache der Babys
Bindung
Kinderwagen, Buggy Marte Meo
Haus früher Hilfen
ADHS
Hilfe bei Schreibabys
Tragetuch, Tragehilfen
Wichtige Informationen zum
Schütteltrauma
SIDS Plötzlicher Kindstod und wie
Schlafsäcke das Risiko mindern
Kinder und Jugendhospiz
Verein leere Wiege
Thalita - Trauerzentrum für Kinder
Netzwerk Depression Oberberg
Postpartale Depression
Diabetes mellitus
Hilfen für Kinder mit Behinderung
Schielen
KISS Syndrom,
Bewegungsauffälligkeiten
Autositz
Osteopathie
Sprachheilbeauftragte
Was ist Hebammenhilfe?
Beckenboden(gymnastik)
Verhütung nach der Geburt
AIDS/HIV Verhütung
Hausapotheke
Babys im Störfeld von Handys, TV und
Computer
Videos Baby 1x1
Beikost, Ernährung ab 6. Monat
Bei Fragen / Bedarf sprechen Sie uns bitte an.
[email protected]
69
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Bereitschaftsdienst Kinderärzte
In Krankheitsfällen bei Kindern kann ein Kinderarzt unter der unten stehenden
Telefonnummer zu folgenden Zeiten
•
täglich
von 19.00 Uhr
bis morgens
8.00 Uhr
•
mittwochs
von 13.00 Uhr
bis donnerstags
8.00 Uhr
•
freitags
von 19.00 Uhr
bis montags
8.00 Uhr
erreicht werden. Kinder werden auch - wie bisher - durch den allgemeinen Notfalldienst
behandelt.
Zusätzlich zur Versorgung von Kindern im allgemeinen Notdienst besteht eine
kinderärztliche Notfall-Praxis am Kreiskrankenhaus Gummersbach.
Die Sprechstunden sind
•
Montag
19.00 - 23.00 Uhr
•
Dienstag
19.00 - 23.00 Uhr
•
Mittwoch
16.00 - 23.00 Uhr
•
Donnerstag 19.00 - 23.00 Uhr
•
Freitag
•
Samstag, Sonntag und an Feiertagen
16.00 - 23.00 Uhr
08.00 - 23.00 Uhr
Eltern können zu den vorstehenden Zeiten ihre kranken Kinder
auch ohne vorherige Anmeldung vorstellen.
Kinderärztlicher Notdienst - Telefon 02261 / 17-1189
Siehe Notfallnummern vorn links im Ordner
Tel.: 116117
Telefon-Nummer 0180 5 044 100
im gesamten Kreisgebiet
(ein Anruf 12 Cent)
71
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Bereitschaftsdienst Ärzte Gummersbach
Alle Patienten sollten sich zunächst an ihren behandelnden Arzt wenden. Bei Abwesenheit
gilt der Bereitschaftsdienst (Notfalldienst) für die folgenden Zeiten:
•
•
•
täglich
mittwochs
freitags
von 19.00 Uhr bis morgens
von 13.00 Uhr bis donnerstags
von 19.00 Uhr bis montags
8.00 Uhr
8.00 Uhr
8.00 Uhr
In den Kreiskrankenhäusern Gummersbach und Waldbröl ist ein "Sitzdienst" mit einem
Arzt oder einer Ärztin zu den vorgenannten Notfallzeiten eingerichtet. An diesen
"Sitzdienst" können sich Patienten und Patientinnen wenden, wenn Sie nicht den
Fahrdienst in Anspruch nehmen wollen.
Telefon-Nummer 0180 5 044 100
gesamtes Stadtgebiet
(ein Anruf 12 Cent)
Tel.: 116 117
Sitzdienst Kreiskrankenhaus Gummersbach / Marienheide
Die Allgemeinärzte im Stadtgebiet Gummersbach und in der Gemeinde Marienheide
haben ab 01.01.2003 einen gemeinsamen Notdienst eingerichtet. Ein Arzt bzw. eine Ärztin
wird dabei jeweils "Sitzdienst" im Kreiskrankenhaus Gummersbach haben.
Die Patienten können dabei selbst entscheiden, ob sie den "Sitzdienst" in Anspruch
nehmen wollen, der zu folgenden Notdienstzeiten zur Verfügung steht
•
Montag
19.00 - 23.00 Uhr
•
Dienstag
19.00 - 23.00 Uhr
•
Mittwoch
13.00 - 23.00 Uhr
•
Donnerstag 19.00 - 23.00 Uhr
•
Freitag
•
Samstag, Sonntag, an Feiertagen und Rosenmontag
13.00 - 23.00 Uhr
08.00 - 23.00 Uhr
.
Der Fahrdienst, (Ärztlicher Hausbesuch)bei dem ein Arzt oder eine Ärztin die erkrankte
Person zu Hause aufsucht, ist ab 01.04.2004 ausschließlich über die Rufnummer
0180 5 044 100
(ein Anruf 12 Cent)
72
Tel.: 116 117
erreichbar.
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Kinder-und Jugendärzte in Gummersbach
Kinder-Jugendärzte
Kinder-Jugendärzte
Dr. Corinna Banek und
Dr. Angela Hoffmann
Hindenburgstr. 27
51643 Gummersbach
Tel.: 02261/26041
Dr. Volker Toelstede
Alte Rathausstr. 2-4
51643 Gummersbach
Tel.: 02261/67158
Dr. Sabine Wagner
Kölnerstr. 1
51645 Gummersbach
Tel.: 02261/500240
Dr. med. Jörg Nase / Ludger Roschinsky
Kölner Str. 254 A
51702 Bergneustadt
Tel.: 02261 40035
Fachärztin für HNO-Heilkunde Phoniatrie
und Pädaudiologie
Dr. Petra Scheer
Rambouxstr. 327
50737 Köln
Tel.: 0221/67158
Kinderkardiologie
Dr. Koch
Bergisch-Gladbacherstr.408 -412
51067 Köln- Holweide
Tel.: 0221/9777433
Dr. Martin Böhle
Arzt für Kinderheilkunde, Allergologie,
Kinderkardiologie
Parkstr. 3
58509 Lüdenscheid
Tel.: 02351/378099
Kinderorthopädie
Dr. med. Tillmann Otterbach
Orthopädie, Chirotherapie
Weidenauer Str. 76
57076 Siegen
Tel.: 0271/7734577
73
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Entwicklungskalender für Kinder bis zum 18. Monat
Merkblatt der BzgA für junge Eltern
www.bzga.de
Helfen Sie Ihrem Kind, heute und morgen gesund zu sein.
Diese Untersuchungen sollten Sie mit Ihrem Kind unbedingt wahrnehmen:
U2
U3
U4
U5
U6
U7
U8
U9
J1
3.–10.
4. – 6.
3. – 4.
6. – 7.
10.–12.
21.–24.
43.–48.
60.–64.
13.–15.
Lebenstag
Lebenswoche
Lebensmonat
Lebensmonat
Lebensmonat
Lebensmonat
Lebensmonat
Lebensmonat
Lebensjahr
Sicher haben Sie schon während der Schwangerschaft darüber nachgedacht, was Sie
alles tun können, damit Ihr Kind gesund heranwächst. Dieses Faltblatt soll Ihnen viele
Monate lang eine Hilfe sein. Es informiert Sie über die wichtigsten Entwicklungsschritte
und gibt Ihnen nützliche Hinweise.
Nehmen Sie die Angaben bitte nicht auf die Woche genau. Jedes Kind entwickelt sich
anders.
Abweichungen von gut einem Monat sind durchaus normal. Erst wenn Ihr Kind
zwei Monate „zurückliegt“ oder mehrere Auffälligkeiten zusammenkommen, dann drängt
die Zeit, zum Kinderarzt zu gehen. Für Sie als Mutter oder Vater ist es jedoch oft nicht
leicht, Störungen festzustellen, weil Ihr Kind vielleicht einen ganz gesunden Eindruck
macht.
Deshalb kann ein solcher Kalender den Kinderarzt nicht ersetzen. Die beste Sicherheit für
Sie und Ihr Kind sind die neun kostenlosen Früherkennungsuntersuchungen, auf die Sie
einen gesetzlich festgelegten Anspruch haben.
Bei der Früherkennung geht es nicht darum, akute Krankheiten zu behandeln, sondern
Störungen der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung rechtzeitig zu erkennen.
Rechtzeitig heißt, die beste Chance für Besserung und Heilung zu haben. Mit dem gelben
„Untersuchungsheft für Kinder“ führt Ihr Arzt bis zum 6. Lebensjahr genau Buch über die
Gesundheit Ihres Kindes.
Besprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt außerdem den Impfplan. Eine Übersicht finden Sie
am Schluss dieses Entwicklungskalenders. Zur liebevollen Fürsorge gehört auch
Vorsorge.
Ausführliche Informationen zum gesunden Aufwachsen und zu den
Früherkennungsuntersuchungen für Kinder finden Sie in dem Eltern-Ordner „Gesund
groß werden“, den Sie für 4,00 Euro bei der Bzga bestellen können..
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kinderaerzte-im-netz.de oder Sie
wenden sich direkt an einen Kinderarzt vor Ort.
www.kindergesundheit-info.de
75
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Impfkalender für Säuglinge, Kinder und Jugendliche
(Standardimpfungen)
Empfohlenes Impfalter und Mindestabstände zwischen den Impfungen
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (Stand: 2014)
76
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Nach der Geburt
Was Ihr Kind jetzt schon kann:
Wenn es auf dem Rücken liegt, bewegt es bei gerade gehaltenem Köpfchen die Arme und
Beine gleichmäßig. In der Bauchlage dreht es von allein den Kopf zur Seite.
Im Stand – natürlich gut festgehalten – bewegt Ihr Baby die Beine, als wollte es schreiten.
Die Hände sind zur Faust geschlossen, Arme und Beine gebeugt. Bei Berührung machen
Hände und Füße Greifbewegungen. Manchmal wird es tief klingende Laute von sich
geben.
Was Sie tun können:
Um die allererste Untersuchung brauchen Sie sich in der Regel nicht zu kümmern. Sie
wird unmittelbar nach der Geburt durchgeführt. Die zweite ist für den 3. bis 10. Lebenstag
vorgesehen.
Sollten Sie mit dem Baby dann zu Hause sein (nach Hausgeburt oder ambulanter
Geburt), ist es ganz wichtig, diese Untersuchung einzuplanen. Zu dieser Untersuchung
kommt der Kinderarzt auch zu Ihnen.
Wichtig: Die Untersuchung zur Früherkennung von Stoffwechselerkrankungen
muss bis zum vollendeten 3. Lebenstag erfolgen.
Bitte lassen Sie Ihr Baby nie allein auf dem Wickeltisch liegen (Sturzgefahr!).
Nutzen Sie die Möglichkeit von Hausbesuchen der Hebamme. Sprechen Sie mit ihr oder
dem Kinderarzt, wenn Sie Fragen zum Stillen oder zur Babypflege haben.
Viele Informationen über die Gesundheit Ihres Kindes, das Stillen, die Babypflege und
über seine Bedürfnisse gibt Ihnen die Broschüre „das baby“. Sie bekommen sie
kostenlos von der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln.
U2
2. Früherkennungsuntersuchung - schon gemacht? Termin?
Bis Ende des 1. Monats
Was Ihr Kind jetzt schon kann:
Jetzt beginnt es, seinen Kopf aus der Bauchlage für kurze Zeit zu heben. In Ihren Armen
sitzend kann es seinen Kopf einen Moment aufrecht halten. Hat Ihr Baby eine Hand
ergriffen, führt es diese unwillkürlich zum Mund. Das Gleiche geschieht häufig mit der
eigenen Hand.
Es reagiert aufmerksam auf Stimmen und Geräusche und schaut gerne in das Gesicht von
Mutter oder Vater. Einem bewegten Spielzeug folgt es mit den Augen in horizontaler
Richtung. Der Kontakt zur Umwelt erwacht.
Was Sie tun können:
Beschäftigen Sie sich so oft wie möglich mit Ihrem Baby. Spielen Sie mit ihm, sprechen
Sie viel mit ihm, auch wenn es die Worte selbst noch nicht versteht. Nehmen Sie es öfter
in den Arm, vor allem, wenn es schreit, und streicheln Sie es. Für die gesunde Entwicklung
ist es wichtig, dass sich Ihr Kind auf Ihre liebevolle Zuwendung verlassen kann. Legen Sie
Ihr Baby in Rückenlage schlafen, im eigenen Bett im Schlafzimmer der Eltern, und packen
Sie es nicht zu warm ein.
Wichtig: Halten Sie das Schlafzimmer rauchfrei!
77
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Eine detaillierte Übersicht über alle Früherkennungsuntersuchungen erhalten Sie in dem
kostenlosen Faltblatt „gesundheitskalender“ von der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln.
U3
Termin für 3. Früherkennungsuntersuchung
Bis Ende des 2. Monats
Was Ihr Kind jetzt schon kann:
Wenn Sie es zum Sitzen aufrichten, ist der Rücken straffer und weniger gerundet. Dabei
kann der Kopf bis zu 5 Sekunden aufrecht bleiben, wenn auch noch sehr unsicher. In
Bauchlage hebt es den Kopf um etwa 45 Grad an und kann ihn etwa 10 Sekunden oben
halten. Jetzt zieht das Baby in dieser Lage die Knie nicht mehr an den Bauch, sondern
streckt sich mehr in der Hüft- Gesäß-Partie. In Rückenlage strampelt es kräftig mit den
Beinen. Auf das Lächeln der Erwachsenen
antwortet das Baby jetzt ebenfalls mit Lächeln, allerdings noch ein bisschen flüchtig.
Was Sie tun können:
Sprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt über die für Ihr Kind notwendigen Schutzimpfungen. Ab
dem vollendeten 2. Lebensmonat sollten die ersten Impfungen gegen Hepatitis B (bei
Infektion der Mutter bereits unmittelbar nach der Geburt), Diphtherie, Keuchhusten,
Tetanus und Kinderlähmung erfolgen, sowie die Haemophilus influenzae Typ b-Impfung,
die u.a. vor einer Hirnhautentzündung
schützen soll.
Muttermilch ist die beste Nahrung für Ihr Baby. Sind Sie oder Ihr Mann von Allergien
betroffen? Dann ist es besonders gut, wenn Sie Ihr Baby möglichst 6 Monate voll stillen.
Beikost sollte es frühestens nach 4 Monaten, besser erst nach 6 Monaten erhalten. Sie
können dadurch verhindern, dass Ihr Kind frühzeitig eine Allergie entwickelt. Besprechen
Sie die Ernährung mit Ihrem Arzt.
Tabakrauch wirkt sich nicht nur auf die Entwicklung von Allergien ungünstig aus, sondern
schadet Ihrem Baby grundsätzlich. Rauchen Sie keinesfalls in den Räumen, in denen Ihr
Baby sich aufhält oder schläft. Wenn Sie Schwierigkeiten mit dem Aufhören haben
bestellen Sie sich kostenlos die Broschüre „rauchfrei für mein Baby: Das Baby ist da.“
von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln.
Termin beim Kinderarzt notwendig?
Auffälligkeiten?
Bis Ende des 3. MonatsEnde des 3. Monats
Was Ihr Kind jetzt schon kann:
Liegt es auf dem Bauch, kann es sich auf die Unterarme stützen und damit Kinn und
Schultern leicht abheben. Aus der Bauchlage heraus hält es auch den Kopf schon gut eine
Minute lang oben. In Ihren Armen sitzend hält es den Kopf ohne Hilfe nur rund eine halbe
Minute.
Auf der Seite liegend rollt sich Ihr Baby von allein auf den Rücken. Ein Spielzeug wird mit
den Augen verfolgt. Das Baby beginnt zu plappern und spontan Laute zu bilden.
Auch das Lächeln kommt jetzt manchmal spontan. In jedem Fall reagiert Ihr Baby auf Ihr
Lächeln oder Ihren freundlichen Zuspruch sehr deutlich. Es kann nun besser greifen und
hält beispielsweise eine Rassel für kurze Zeit fest.
78
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Was Sie tun können:
Wenn die Faust Ihres Babys jetzt noch fast dauernd geschlossen ist, kann das ein Hinweis
auf eine hirnorganische Bewegungsstörung sein. Sprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt bei
der U 4 darüber. Jetzt können Sie mit Ihrem Baby schwimmen gehen. Dabei geht es mehr
um die Bewegung als um richtiges Schwimmen. Das können Kinder jetzt noch nicht.
Erkundigen Sie sich in Schwimmbädern über „Baby-Schwimmen“. Auch die ersten
Bewegungsspiele sind ein gutes Bewegungstraining. Da Ihr Baby sich jetzt spontan
umdrehen kann, bleiben Sie am Wickeltisch bitte immer in Reichweite.
Das Impfprogramm – eine Sicherheit ohne Alternative. Der kostenlose „impfkalender“
von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, informiert Sie
ausführlich über alle Impfungen und beantwortet wichtige Fragen.
U4
Bei der 4. Untersuchung die ersten Impfungen vorsehen (siehe Impfplan)!
Bis Ende des 4. MonatsEnde des 4. Monats
Was Ihr Kind jetzt schon kann:
Wenn es auf dem Rücken liegt, strampelt es lebhaft und bewegt sich frei und locker. In der
Bauchlage stützt sich das Baby jetzt sicher auf den Unterarmen ab. In der Schwebelage
hebt es den Kopf kräftig an und kann die Beine strecken.
Richten Sie es zum Sitzen auf, bringt es den Kopf mit hoch, hält ihn aufrecht und dreht ihn
nach beiden Seiten. Das Baby kann einen etwas entfernten Gegenstand mit den Augen
verfolgen und beginnt danach zu greifen. Hat es ein Spielzeug in der Hand, hält es dieses
gut fest und dreht es nach allen Seiten. Es wird oft vor Vergnügen quietschen und Laute
von sich geben.
Was Sie tun können:
Jetzt ist es wichtig, mögliche Hörstörungen zu erkennen. Machen Sie dafür den einfachen
„Seidenpapier-Test“. Rascheln Sie seitlich vom Kopf des Kindes (es soll Sie nicht sehen)
mit Seidenpapier. Der Abstand soll dabei etwa 20 bis 30 cm vom Ohr betragen. Das Baby
wird in der Regel seinen Kopf in die Raschelrichtung bewegen. Wichtig sind natürlich ein
ruhiger Raum und keine Ablenkung durch andere Personen. Sie können den Test
wiederholen, sollten aber schon bei leisestem Zweifel mit Ihrem Kinderarzt darüber
sprechen.
Termin beim Kinderarzt wegen Impfung zur Grundimmunisierung
(siehe Impfplan)
Auffälligkeiten/Impfreaktionen?
79
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Bis Ende des 5. Monatsde des 5. Monats
Was Ihr Kind jetzt schon kann:
Richten Sie das Baby zum Sitzen auf, bemüht es sich von allein, sich weiter aufzurichten
und kann sich ausbalancieren. Legen Sie Ihr Kind öfter auf den Bauch. Aus der Bauchlage
heraus fängt es an, sich auf die geöffneten Hände zu stützen. Es kann auch auf dem
Bauch „schwimmen“, also, ohne sich abzustützen schaukeln. Wenn es hingestellt wird,
stemmt es sich mit den Zehen gegen die Unterlage. Es greift nach Spielzeug und steckt es
in den Mund. Sprechenden Personen wendet sich Ihr Baby jetzt deutlich zu und lernt,
zwischen Gesichtsausdruck und Tonfall zu unterscheiden.
Was Sie tun können:
Spielen Sie mit Ihrem Kind jeden Tag. Dabei sind Eltern wichtiger als jedes Spielzeug.
Anleitungen gibt Ihnen die Broschüre „das baby“ oder Ihr Kinderarzt. Bewegungsspiele
sorgen für eine gute Durchblutung, stärken die Muskeln, regen den Stoffwechsel an und
machen Ihr Kind widerstandsfähiger. Spiele regen auch die Sinne an und fördern die
Entwicklung. Aber „bespielen“ Sie Ihr Kind nicht, sondern achten Sie auf seine Reaktion,
seine Beteiligung und sein Vergnügen.
Termin beim Kinderarzt wegen Impfung zur Grundimmunisierung
(siehe Impfplan)
Bis Ende des 6. MonatsEnde des 6. Monats
Was Ihr Kind jetzt schon kann:
In der Bauchlage stützt es sich jetzt mit gestreckten Armen ab. Heben Sie seine Unterlage
leicht an, wird es sich kräftig entgegen stemmen, um sein Gleichgewicht zu halten. In der
Rückenlage rollt sich das Baby von einer Seite auf die andere. Daher sollten Sie es nicht
allein auf dem Tisch, Wickeltisch oder Sofa liegen lassen.
Wenn Sie es zum Sitzen aufrichten, bringt es den Kopf sofort hoch und hebt gleichzeitig
die Beine von der Unterlage. Im Sitzen stützt es sich auch mit den Armen ab und hält den
Kopf jetzt sehr sicher. In der Schwebelage sind Beine und Rücken gestreckt, der Kopf wird
hochgehalten.
Ihr Baby beginnt mit der Hand-Fuß-Koordination, d.h., es versucht seinen Zeh zu
greifen und mit ihm zu spielen. Fällt ein Spielzeug vom Tisch, wird Ihr Baby ihm
interessiert nachschauen. Liegt es in Reichweite, wird es von allein danach greifen und es
vielleicht von einer Hand in die andere nehmen.
Was Sie tun können:
Zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat ist es Zeit für die 5. Früherkennungsuntersuchung.
Hinweise auf Fehlentwicklungen sind jetzt für den Kinderarzt unter anderem die so
genannte Froschhaltung oder eine steife Streckstellung der Beine, keine Kopfkontrolle
oder kein gezieltes Greifen mit der ganzen Hand. Er wird Sie fragen, ob Ihr Baby
aufmerksam ist und sich für angebotenes Spielzeug interessiert.
U 5 Termin für die 5. Früherkennungsuntersuchung vereinbaren!
80
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Bis Ende des 7. Monats
Was Ihr Kind jetzt schon kann:
Es fängt jetzt an, sich selbst vom Rücken auf den Bauch zu drehen. Aus dieser Lage
heraus kann es mit einer Hand nach einem Spielzeug greifen und sich mit der anderen
Hand abstützen. Es kann nun auch ohne Ihre Hilfe sitzen. Wenn Sie das Baby auf eine
harte Unterlage stellen, fängt es an zu „tänzeln“: Es beugt die Knie, geht in die Hocke und
stößt dann die Beine federnd ab. Ihr Baby spielt gerne mit seinen Füßen und steckt sie
auch in den Mund. Ein anderes beliebtes Spiel ist jetzt „Verstecken“, beispielsweise unter
einem Tuch. Das Baby macht sich mit Silben- Ruflauten bemerkbar und beginnt zu
„fremdeln“, d.h., Fremden gegenüber scheu und abweisend zu sein. Es möchte jetzt auch
Gegenstände ergreifen, die außerhalb seiner Reichweite liegen.
Was Sie tun können:
Ihr Kind möchte immer Ihre Nähe spüren, Sie sehen können. Nehmen Sie es deshalb mit
in den Raum, in dem Sie beschäftigt sind. Jedenfalls dann, wenn es wach ist. Und lassen
Sie es niemals allein in der Wohnung. Auch dann nicht, wenn es schläft.
Setzen Sie Ihr Baby nicht hin, solange es noch zusammensackt (Gefahr eines
„Sitzbuckels”). Es ist ist dann noch nicht bereit, aktiv zu sitzen.
Bis Ende des 7. Monats
„U5“ schon gemacht?
Bis Ende des 8. MonatsEnde des 8. Monats
Was Ihr Kind jetzt schon kann:
Auf dem Rücken liegend dreht es sich ohne fremde Hilfe auf den Bauch. In Bauchlage
stützt es sich ab mit gestreckten Armen und geöffneten Händen. Dabei kann es sogar das
Gesäß leicht anheben. Ärzte nennen das den „Vierfüßlerstand“. Auf dem Bauch beginnt
das Baby mit dem „Robben“. An einem Möbelstück kann es sich zum Knien hochziehen.
Wenn es sitzt, hält es den Rücken zunehmend gerade und stützt sich sicher zur Seite ab.
Beim Spielen wird es in jede Hand ein Klötzchen nehmen und damit hantieren. Es beginnt
jetzt auch, aus der Hand zu essen und aus der vorgehaltenen Tasse zu trinken.
Was Sie tun können:
Ihr Baby bekommt in dieser Zeit Zähnchen, die Sie am besten nach den Mahlzeiten nur
mit Wasser und einer weichen Zahnbürste oder einem feuchten Wattestäbchen reinigen.
Da die Kinder in diesem Alter auch schon selbstständig Trinkgefäße halten wollen, achten
Sie bitte darauf, Tee (möglichst ungesüßt) aus einer Lerntasse und nicht aus einer
Nuckelflasche zu geben, um Karies zu vermeiden.
Kinder sind in diesem Zeitraum außerdem anfällig für Infektionskrankheiten. Machen Sie
deshalb für Fieber, Husten, Durchfall, Krämpfe oder andere Krankheitszeichen nicht allein
die wachsenden Zähne verantwortlich. Dahinter stecken eher Infektionskrankheiten, und
diese müssen in jedem Fall vom Kinderarzt behandelt werden.
Termin beim Kinderarzt notwendig? Auffälligkeiten/Fragen zur Zahnpflege?
81
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Bis Ende des 9. MonatsEnde des 9. Monats
Was Ihr Kind jetzt schon kann:
Es kann jetzt schon mehr als eine Minute lang frei sitzen und sich dabei nach vorn
beugen, ohne das Gleichgewicht zu verlieren. Es beginnt sich kriechend, rutschend oder
auf andere Weise fortzubewegen. Gegenstände ergreift es jetzt mit Daumen und
Zeigefinger, zunächst im so genannten „Scherengriff“. An den Händen gehalten steht das
Baby gut eine halbe Minute lang gerade, wobei die Fußsohlen voll belastet werden.
Lassen Sie das Baby aus der Tasse trinken, wird es Ihnen helfen, sie zu halten. Das
Plappern wird nun im Tonfall abwechslungsreicher und das Kind lallt Silben hintereinander.
Auch das Spielen wird vielseitiger. Ihr Kind lässt Gegenstände absichtlich fallen oder greift
nach einem Spielzeug, das Sie vor seinen Augen in einen Kasten gelegt haben.
Was Sie tun können:
Spielen Sie, so oft es geht, mit Ihrem Kind und gehen Sie dabei auf seine Möglichkeiten
ein. Es liebt beispielsweise, etwas fallen zu lassen, und freut sich, wenn Sie es aufheben.
Dieses Spiel kann endlos Spaß machen. Wiederholen Sie auch die Gebärden Ihres
Kindes, antworten Sie auf sein Geplapper. Sie sind für Ihr Kind wie ein Spiegel, und wenn
es sich darin wiederfindet, ist das gut für seine gesamte Entwicklung.
Termin beim Kinderarzt notwendig?
Auffälligkeiten?
Bis Ende des 10. Monats Ende des 10. Monats
Was Ihr Kind jetzt schon kann:
Es schaukelt jetzt auf allen vieren, ohne dabei umzufallen. Aus der Bauchlage setzt es
sich von allein auf. Aus der Rückenlage gelingt das zuerst nur, wenn sich Ihr Kind an
Möbeln oder am Bettgitter festhält. An der Hand oder durch eigenes Festhalten an
Möbelstücken kann es schon für eine kurze Weile stehen. Mit dieser Unterstützung gelingt
es auch, sich aus dem Sitz zum Stehen hochzuziehen.
Gesten und Gebärden von Erwachsenen werden mit einfachen Bewegungen nachgeahmt
und beantwortet. Das Kind greift jetzt auch im „Pinzettengriff“.
Was Sie tun können:
Loben Sie Ihr Kind häufig, denn es beginnt langsam zu verstehen, was das bedeutet. Das
können Sie an seinen nachahmenden Gesten und Lauten erkennen. Bremsen Sie den
wachsenden Entdeckungsdrang Ihres Kindes nicht mit einem Laufstall. Als Hilfsmittel ist er
sicher sinnvoll, aber nicht als Dauereinrichtung.
U6
82
Die 6. Früherkennungsuntersuchung einplanen!
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Bis Ende des 11. Monats Ende des 11. Monats
Was Ihr Kind jetzt schon kann:
Jetzt krabbelt es bereits mit großer Sicherheit durch die ganze Wohnung und zieht sich an
den Möbeln selbstständig hoch. An der Hand macht es die ersten unsicheren Schritte. Im
Stehen kann es bei gutem Halt einen Fuß hochheben, ohne umzufallen. Es plappert
laufend vor sich hin. Seine Gefühle kann das Kind jetzt auch schon durch Umarmen
ausdrücken.
Was Sie tun können:
Die Unfallgefahren steigen. Denken Sie an alles, was Ihr Kind herunterziehen kann und
womit es sich verletzen könnte.
Ein Ratgeber für die Sicherheit Ihres Kindes ist die „sicherheitsfibel“, die Sie kostenlos
bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, anfordern
können.
Vergessen Sie nicht die 6. Untersuchung zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat. Bei
diesem Termin wird der Arzt die noch ausstehenden Impfungen durchführen und die
nächsten Impftermine besprechen (vor allem die Masern-Mumps-Röteln-Impfung ab dem
vollendeten 11.– 14. Monat).
Termin beim Kinderarzt wegen Impfung (siehe Impfplan)
Fragen zur bevorstehenden Masern- Mumps-Röteln-Impfung oder zur
Windpockenimpfung
Bis Ende des 12. Monats Ende des 12. Monats
Was Ihr Kind jetzt schon kann:
Bis zu seinem 1. Geburtstag wird es an einer Hand laufen, vielleicht macht es die ersten
Schritte sogar ganz allein auf eigenen Füßen. Es kann seitwärts gut an den Möbeln
entlanglaufen, sich mit der einen Hand festhalten und mit der anderen einen Gegenstand
aufheben. Mühelos setzt es sich hin und kommt mit einer Seitwärtsdrehung auf alle viere.
Ihr Kind reagiert jetzt auf seinen Namen und versteht kleine Aufforderungen. Der
Sprachschatz umfasst jetzt zwei Worte.
Was Sie tun können:
Sollte Ihr Baby kein Lauf- oder Sprachgenie sein, Ihr Kinderarzt aber bestätigen, dass
alles in Ordnung ist, lassen Sie Ihrem Kind etwas Zeit. Mit Bewegungsübungen und mit
liebevoller Unterhaltung – wie Spielen, Sprechen, Singen, Gegenstände zeigen und
erklären – können Sie selbst die Entwicklung Ihres Kindes fördern. Wichtig ist jedoch,
keinen Druck auszuüben, weil das eher gegenteilige Folgen haben kann.
Termin beim Kinderarzt notwendig?
Auffälligkeiten?
83
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
13. - 15. Monat15. Monat
Was Ihr Kind jetzt schon kann:
Es kann jetzt frei stehen und lernt, ohne Hilfe sicher zu gehen. Dabei kann es allerdings
noch nicht um Ecken herumlaufen oder plötzlich stehen bleiben.
Beim Spielen fängt es an, Würfel aufeinander zu setzen oder einen Ball zu rollen. Seine
Babysprache umfasst jetzt mehrere Wörter, die recht gut zu verstehen sind und sich auf
vorhandene Personen oder Sachen beziehen.
Was Sie tun können:
Sprechen und spielen Sie viel mit Ihrem Kind und denken Sie daran, dass die
Unfallgefahren steigen.
Die Broschüre „kinderspiele“ können Sie ebenfalls kostenlos bei der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, anfordern.
Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln sowie Windpocken schon erfolgt?
Abschluss der Grundimmunisierung.
Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung?
15. - 18. Monat
–18. Monat
Was Ihr Kind jetzt schon kann:
Nun sind Treppen kein Hindernis mehr. Wenn es sich festhält, kann das Kind hinauf- und
hinuntersteigen. Beim Laufen kann es einen Gegenstand tragen oder ein Spielzeug hinter
sich herziehen. Es entdeckt den Spaß am Klettern.
Beim Spielen hat Ihr Kind jetzt mehr Ausdauer. Mit zwei, drei Klötzen versucht es, einen
Turm zu bauen. Ein Bilderbuch wird aufmerksam betrachtet. Auch das Trinken aus der
Tasse schafft es ebenso allein wie das Essen mit dem Löffel.
Was Sie tun können:
Bringen Sie den Impfpass zur 7. Früherkennungsuntersuchung mit. Der Arzt prüft, ob alle
empfohlenen Impfungen durchgeführt worden sind und führt erforderliche
Auffrischungsimpfungen durch.
Ab dem vollendeten 15. bis 23. Monat erfolgt die 2. Masern-Mumps-Röteln-Impfung.
„unsere kinder“ ist eine weitere Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung, 51101 Köln, die Eltern kostenlos anfordern können. Sie beschreibt die
körperliche, seelische und soziale Entwicklung der Kinder zwischen dem 2. und 6.
Lebensjahr. Sie enthält viele Tipps zur Pflege, Ernährung und Erziehung.
U7
Noch vor dem 2. Geburtstag: 7. Untersuchung!
Wichtig: 2. Masern-Mumps-Röteln-Impfung
84
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Das sollten Sie wissen
Welche Krankheitszeichen Sie unbedingt ernst nehmen sollten:
Wenn Ihr Kind erkältet ist und deutlich Mühe hat, Luft zu bekommen, achten Sie auf
Folgendes:
Atmet es keuchend mit einem ziehenden Geräusch? Klingt der Husten hart, heiser,
bellend? Zögern Sie nicht, zum Arzt zu gehen, denn es könnte sich um einen
Pseudokrupp handeln. Diese Virusinfektion kann Erstickungsgefahren mit sich bringen
und muss deshalb unbedingt ärztlich behandelt werden.
Sollte Ihr Kind einmal an starkem Brechdurchfall leiden und keine flüssige Nahrung bei
sich behalten, setzen Sie sich mit Ihrem Kinderarzt in Verbindung. Babys und Kleinkinder
haben einen anderen Flüssigkeitshaushalt als Erwachsene und können deshalb an einem
lebensbedrohenden Mangel leiden. Fieber, Husten, Durchfall, starkes Wundsein,
Ohrenschmerzen, Krämpfe oder andere deutliche Krankheitszeichen sind immer Anlass,
den Kinderarzt aufzusuchen.
Doktern Sie nicht lange selbst herum. Kleine Kinder sind anfällig für Infektionskrankheiten
und oft angewiesen auf ärztliche Hilfe.
Wo finden Sie Rat und Hilfe?
Bei Ihrem Kinderarzt, Ihrem Hausarzt, in Kinderkliniken oder beim zuständigen
Gesundheitsamt.
Gegebenenfalls wird Ihr Kinderarzt Sie an ein sozialpädiatrisches Zentrum oder an
eine Frühförderstelle verweisen. Sie wissen
Einfach bestellen:
Diese Broschüren sind kostenlos erhältlich unter der Bestelladresse: BZgA, 51101 Köln,
oder per E-Mail: [email protected]
www.bzga.de
Impressum:
Herausgegeben von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln,
im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung.
Alle Rechte vorbehalten.
Bestell-Nr.: 11 040 000
impfkalender
Bestell-Nr.: 11 080 000
gesundheitskalender
Bestell-Nr.: 11 020 000
das baby
Bestell-Nr.: 11 030 000
unsere kinder
Bestell-Nr.: 11 070 000 »
sicherheitsfibel
Bestell-Nr.: 11 050 000N
Diese Informationsmedien bekommen Sie kostenlos:ach der
DDie jeweils aktualisierten Impfempfehlungen der STIKO finden Sie auch im
Internet: www.rki.deie jeweils aktualisierten Impfempfehlungen der STIKO finden Sie
auch im Internet:
Übersetzung des Impfkalenders in 16 Sprachen: www.rki.de
85
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Gesundheitsamt
Checkliste auffälliger Symptome
Gerade beim ersten Kind ist die Unsicherheit vieler Eltern oft groß. Die Frage, wann muss
ich zum Kinderarzt oder kann ich noch abwarten, ist nicht immer einfach zu beantworten.
Die unten aufgeführten Punkte sind nur Anhaltspunkte. Grundsätzlich gilt:
Gehen Sie lieber einmal mehr zu Ihrem Kinderarzt als einmal zu wenig!
Anhaltspunkte für den Besuch des Kinderarztes / der Kinderärztin
➔
➔
➔
➔
➔
➔
➔
➔
Bei Fieber von mehr als 39 Grad Celsius im ersten Lebensjahr
Wenn Sie mit Ihrem Baby beim Arzt waren, das Fieber aber länger als
drei Tage andauert, sollte unbedingt eine erneute Abklärung erfolgen
Wenn das Baby oder Kind sehr viel mehr schreit als sonst
Wenn das Baby plötzlich sehr viel mehr oder weniger schläft als sonst
Wenn das Baby sehr viel weniger trinkt als sonst
Bei wiederholtem Erbrechen und/oder Durchfall
bei Appetitlosigkeit oder Apathie
bei Hautausschlägen
Suchen Sie am Besten den Arzt auf, der Ihr Kind kennt.
Im Notfall suchen Sie den Kinderärztlichen Notdienst am Kreiskrankenhaus
Gummersbach auf oder stellen Sie Ihr Kind in der Kinderambulanz des
Kreiskrankenhauses vor. Dort ist immer ein Kinderarzt für Sie erreichbar.
Die Telefonnummern finden Sie unter – „Notfall-Telefonnummern“ links vorn
in diesem Ordner.
Ihr Kinder- und Jugendärzteteam des Gesundheitsamtes Oberbergischer Kreis
86
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Zahngesundheit
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Kinderarzt/ärztin
88
rund um die Gesundheit
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Krankenhaus Gummersbach
Neben den Fachabteilungen (u.a.) Gynäkologie / Geburtshilfe, Kinderklinik,
Kinder-und Jugendpsychiatrie bietet das Kreiskrankenhaus Gummersbach
Angebote für Eltern und Kinder
Müttercafe
Jeden ersten Dienstag im Monat 11.00 -13.00 Uhr
Stillberatung, erste Breikost, Erfahrungsaustausch, Kontakt zu anderen Müttern
Tel.: 02261 171666
02261 171210
Babyschwimmen
Im Gesundheitszentrum unterhalb des Krankenhauses
Mo
16.00 -17.00 Uhr und 17.00 -18.00 Uhr
Di
10.00 -11.00 Uhr und 11.00 - 12.00 Uhr
Do
10.30 - 11.30 Uhr und 11.30 - 12.30 Uhr
Kosten 10Stunden 80 €
(bei entsprechenden Voraussetzungen:
über BUT, Bildungs-und Teilhabepaket finanzierbar, bitte fragen Sie bei Ihrem zuständigen
Sachbearbeiter im Job Center nach)
Max. 10 Teilnehmer
Anmeldung: Frau Sauerländer
Tel.: 02261 230250
Hebammensprechstunde
Jeden Mittwoch 16.00 – 20.00 Uhr
Kontakt über die Hebammen im Kreißsaal
Tel.: 02261 171928
Hilfestellung bei Ernährungsfragen
Station 7.4
Tel.: 02261 171666
02261 171210
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Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
im Kreiskrankenhaus Gummersbach
Chefarzt Dr. med. Roland Adelmann
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag
von 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Tel.:02261/17-1565
Fax.: 02261/17-1423
Kinderklinikkonzept
In der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin werden alle somatischen Erkrankungen der
Kinder vom Frühgeborenen bis zum Jugendlichen behandelt. Besondere Schwerpunkte
der Klinik liegen im Bereich der Neonatologie und der Epileptologie.
Die Klinik ist sowohl als neonatologischer Schwerpunkt, als auch als Epilepsiezentrum
anerkannt und etabliert und erfüllt selbstverständlich alle entsprechenden
Voraussetzungen der medizinischen Fachgesellschaften.
Mit Beginn des Jahres 2000 ist an diesem Krankenhaus auch die Abteilung für Kinder-und
Jugendpsychiatrie mit einem eigenen Fachbereich etabliert. In einem im Zentrum von
Gummersbach gelegenen Gebäude werden diese jungen Patienten von einem erfahrenen
Team von Psychiatern betreut. In enger Zusammenarbeit mit der Tagesklinik für Kinderund Jugendpsychiatrie können somit auch psychosomatische Krankheiten qualifiziert
behandelt werden.
Eine Intensivstation für Kinder bis zu einem Alter von 3-4 Jahren ist ebenfalls in die
Kinderklinik integriert.
Ebenfalls werden junge Patienten bis 14 Jahren aus der Chirurgie, Unfallchirurgie und
HNO betreut, damit auch diese Kinder von speziell geschultem
Kinderkrankenpflegepersonal betreut werden.
Für ambulant operierte Kinder werden separate, helle und freundliche Räumlichkeiten
angeboten, in denen sie sich von dem Eingriff erholen können.
Um den speziellen Bedürfnissen der kleinen Patienten und deren Eltern gerecht werden
zu können, steht die Klinik ganztägig für Besuche offen. Auf Wunsch können Mutter oder
Vater jederzeit ihr Kind während des gesamten stationären Aufenthalts begleiten und
selber in der Klinik in so genannten "Mutter-Kind-Zimmern" aufgenommen werden.
Zusätzlich verfügt die Klinik über ein großes Spielzimmer, in dem sich zwei ausgebildete
Kindergärtnerinnen von morgens 8.00 Uhr bis abends 18.00 Uhr mit den jungen Patienten
beschäftigen.
Selbstverständlich ist auch der Besuch von anderen Kindern in der Klinik jederzeit
erwünscht.
90
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Fachbereich Kinder- / Jugendpsychiatrie, –psychotherapie und –
psychosomatik
Die Tagesklinik in der Kaiserstraße, die über zehn reguläre und zwei Notplätze verfügt,
und die Institutsambulanz ermöglichen eine äußerst intensive und sehr stark nachgefragte
Untersuchungs- und Behandlungstätigkeit.
Seit 2004 betreibt die Kinder- und Jugendpsychiatrie eine Station zur Behandlung von
Kindern und Jugendlichen mit psychosomatischen Erkrankungen, die organisatorisch der
Kinderklinik des Krankenhauses zugeordnet ist.
Im gleichen Jahr wurde die Station Rückenwind zur qualifizierten Entzugsbehandlung und
Akutbehandlung bei suchtkranken Jugendlichen innerhalb des Zentrums für Seelische
Gesundheit in Marienheide geschaffen.
Chefarzt der Fachabteilung: Dipl. Psych. Dr. rer. nat. Peter Melchers
Facharzt f. Kinder- und Jugendpsychiatrie -psychotherapie, Rehabilitationswesen
Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
Klin. Neuropsychologe GNP; Supervisor BDP
Kontakt über das Sekretariat:
02261 - 80 59 3
Förderverein PuSCH e.V
Der Verein zur Förderung psychisch erkrankter Kinder und Jugendlicher in Psychiatrie und
Schule, PuSCH e.V., hat sich zum Ziel gesetzt, die Arbeit der Kinder- und
Jugendpsychiatrie und der Anna-Freud-Schule zu unterstützen z.B. mit:
• der Anschaffung therapeutischen oder schulischen Materials
• spezifischen unterstützenden Aktionen und Aktivitäten im Rahmen der
soziotherapeutischen Behandlung
• spezifischen therapeutischen Angeboten außerhalb des durch das
Gesundheitswesen finanzierbaren Standards
• dem Ermöglichen weiterer intensiver sonderpädagogischer Maßnahmen im
schulischen Bereich
• der direkten Unterstützung einzelner Patient/innen oder Schüler/innen bei
besonderen sozialen Problemen
• der Erweiterung ergo- und arbeitstherapeutischer Maßnahmen durch Sachspenden
wie Holz o.ä.
Ein erster Höhepunkt der Vereinsarbeit war der Bau einer Kletterwand für therapeutische
wie freizeitpädagogische Aktivitäten in der Klinik Marienheide.
Vorsitzender: Dr. Peter Melchers
(Chefarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie)
2. Vorsitzende: Mari Winkels
(Schulleiterin der Anna-Freud-Schule)
Spendenkonto: Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt BLZ 384 500 00
Konto-Nr. 204 768
Spenden an PuSCH e.V. sind steuerlich absetzbar.
91
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Informationsangebot des Kreisgesundheitsamtes
BIGS – BürgerInformation Gesundheit und Soziales
Am Wiedenhof 1 – 3
51643 Gummersbach
Telefon 02261 / 88-5345 und 88-5304
An wen kann ich mich mit meinen krankheitsbedingten Problemen wenden?
Wie und wo finde ich einen Facharzt für meine besondere Erkrankung oder
alternative Therapieangebote?
Diese und andere Fragen stellen sich Menschen in ihren besonderen Lebenssituationen
und sie begeben sich häufig auf eine langwierige Suche.
Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises bietet einen Bürgerservice zu
gesundheitlichen und psychosozialen Themen an.
Die Informationsstelle trägt den Namen:
Bürgerinformation Gesundheit und Soziales, kurz BIGS.
Um auch außerhalb von medizinischer und therapeutischer Behandlung die Möglichkeit zu
schaffen, Informationen zu gesundheitlichen und psychosozialen Fragestellungen zu
bekommen, bietet das Gesundheitsamt mit dem Service der BIGS Bürgerinnen und
Bürgern die Möglichkeit, Zugang zum existierenden Beratungsangebot zu bekommen und
Unterstützung bei der Suche nach entsprechender Hilfe und Informationen, insbesondere
zu folgenden Themen:
•Anbieter und Angebote im Gesundheitswesen
•Beratung zu gesundheitlichen Fragestellungen (Krankheitsbilder, Behandlungsmethoden)
•Information und Auskunft zu Beschwerdemöglichkeiten im medizinischen Bereich (z. B.
bei Behandlungsfehlern, Verletzung der Aufklärungspflicht)
•Ernährungsberatung für übergewichtige Kinder und Informationen über sonstige
Ernährungsberatungsangebote im Kreis
•Reise-/Impfberatung
•Umwelt bezogener Gesundheitsschutz
Das BIGS versteht sich als kleiner Wegweiser durch den großen Dschungel des
Gesundheitswesens.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie an oder gehen Sie vorbei!
Ansprechpartner/innen: Die MitarbeiterInnen der BIGS sind telefonisch zu erreichen
unter
02261 / 88-5345 und 88-5304: montags - donnerstags 8.00 - 12.00 Uhr
und 13.00 - 16.00 Uhr
freitags 8.00 - 12.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie für persönliche Gespräche vorab telefonisch einen Termin oder
schicken Sie eine E-Mail [email protected]
92
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Die Körpersprache der Babys / Feine Signale erkennen und verstehen
Von Geburt an sprechen Babys mit ihrem Körper - mit vielen feinen und stärkeren
Signalen. Sie zeigen damit zum Beispiel, ob es ihnen gut geht, ob sie eine Pause
brauchen oder ob sie mit Ihnen kommunizieren wollen.
Am Verhalten des Babys können Sie ablesen, ob es offen für Anregungen ist oder sich
belastet fühlt. Schauen Sie einfach hin. Ihr Baby wird Ihnen zeigen, wie es ihm gerade
geht. Wir haben Ihnen hier einige wichtige Signale des Babys zusammengestellt.
Ein zufriedenes Baby
• atmet regelmäßig und ruhig,
• hat eine rosige Hautfarbe,
• bewegt sich ruhig und gleichmäßig,
• schaut Sie an,
• plappert oder macht andere kleine Geräusche,
• lächelt.
Ein belastetes Baby
• wendet den Blick ab,
• dreht den Kopf oder den Körper weg,
• reibt sich die Augen,
• rudert heftig mit den Armen,
• überstreckt den Rücken,
• windet sich oder tritt,
• starrt vor sich hin,
• atmet schnell und gepresst,
• hat eine marmorierte, blasse oder gerötete Haut,
• spuckt oder würgt,
• quengelt oder schreit.
Interessierte Eltern finden mehr zum Thema u.a. in der TK-Broschüre "Geliebte Babys gesunde Kinder". Die renommierte Entwicklungspädagogin und Diplom-Psychologin
Professor Dr. Ute Ziegenhain zeigt darin, wie Eltern feinfühlig die Signale ihres Babys
deuten und gemeinsam mit ihrem Kind zufrieden die Turbulenzen des ersten Lebensjahres
meistern.
http://www.tk.de/tk/broschueren-und-mehr/informationen-rund-ums-kind/geliebte-babysgesunde-kinder/238748
oder schauen Sie die Filme Signale des Babys auf YouTube an:
http://www.youtube.com/channel/UCih9W5cmpjtz9tp9yTgZbcQ
BUCHTIPP: Baby-Lesen: Die Signale des Säuglings sehen und verstehen
B. Derksen (Autor), S. Lohmann (Autor) Lernprogramm Baby-Lesen: Übungsfilme
Stillen und Ernährung Die Ernährung während der Stillzeit ist unkompliziert.
Neueste Untersuchungen bestätigen, dass eine stillende Mutter grundsätzlich weder
bestimmte Nahrungsmittel meiden, noch zu sich nehmen muss.
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Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Bindung: Liebe für´s Leben
Kinder brauchen Liebe und Zuwendung, um gesund aufzuwachsen. Kinder, die sich in den
ersten Lebensjahren bei ihren Eltern sicher und aufgehoben fühlen, profitieren davon in
ihrem ganzen späteren Leben. Das erste Lebensjahr ist dafür besonders bedeutsam.
Im ersten Lebensjahr ist das Baby völlig auf die Liebe und Fürsorge seiner Eltern
angewiesen. Eltern, die ihrem Baby feinfühlig begegnen, seine feinen Signale
wahrnehmen und angemessen auf seine Bedürfnisse eingehen, geben ihm das beste
emotionale Rüstzeug, um später die Herausforderungen des Lebens zu bewältigen.
Feinfühlig die Bindung entwickeln
Feinfühlige Eltern helfen ihrem Baby, eine sichere Bindung an sie zu entwickeln.
Unter Bindung versteht man die besondere Beziehung eines Kindes zu seinen
Eltern oder anderen Menschen, die es beständig versorgen.
Kinder, die sicher an ihre Eltern gebunden sind, nutzen ihre Eltern als verlässlichen
Ausgangspunkt, von dem aus sie neugierig die Welt erkunden können und zu dem sie
immer wieder vertrauensvoll zurückkehren. Diese Bindung entwickelt sich im Laufe des
ersten Lebensjahres.
Kinder, die sicher an ihre Eltern gebunden sind, gehen später flexibler mit
Herausforderungen, Belastungen und Konflikten um. Sie haben mehr Freude am Leben
und kommen mit ihren Altersgenossen besser zurecht.
Angemessen, prompt und zuverlässig Eltern und andere Bezugspersonen verhalten
sich feinfühlig, wenn sie angemessen, zuverlässig und prompt auf die Signale des Babys
reagieren. Das heißt zum Beispiel:
Trösten Sie Ihr Baby zuverlässig und sofort jedes Mal, wenn es weint. Unterstützen
Sie es in unbekannten und schwierigen Situationen und vermitteln Sie ihm Sicherheit und
Geborgenheit.
Damit verwöhnen Sie Ihr Baby in den ersten Lebensmonaten auf keinen Fall Sie geben ihm lediglich, was es braucht, um selbstständig zu werden. Denn um neugierig
und sicher seine Umwelt zu erobern, braucht es die Erfahrung: Meine Eltern - oder auch
andere vertraute Personen - sind für mich da, wenn ich sie brauche. Erst ab etwa dem
achten Lebensmonat können Kinder allmählich lernen, ein wenig zu warten, bis ihre
Bedürfnisse befriedigt werden.
Autor:Techniker Krankenkasse TK-Broschüre 2010
Quelle: Ziegenhain, U., Weber, J., "Geliebte Babys - gesunde Kinder",
TIPP: www.einfach-eltern.com
Bindungsorientierte Erziehung
„Die Chance der ersten Monate“
http://www.familienfoerderung-bgl.de/fileadmin/user_upload/Chance-ersteMonate_MANUAL.pdf
www.fuerkinder.org
94
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Kinderwagen, Buggy
Bei der Eroberung der Welt brauchen Babys den Blickkontakt zur vertrauten Person.
Kleine Entdecker brauchen Urvertrauen.
Babys brauchen in den ersten beiden Lebensjahren die „Rückversicherung“ bei einer
Vertrauensperson, wenn sie sich aufmachen, die Welt zu erkunden. Erst dieses sichere
Vertrauen, das Urvertrauen, befähigt sie, sich neugierig auf all die spannenden Eindrücke
aus ihrer Umgebung einzulassen – alles ist ja noch neu und voller Überraschungen.
Dem Baby, das mit dem Gesicht nach vorn durch die Landschaft oder durch das Gewühl
der Stadt geschoben wird, fehlt diese Rückversicherung, es zieht sich in sich zurück,
blockt die gelegentlich beängstigenden neuen Eindrücke ab und lernt, der Welt da
draußen zu misstrauen.
Die Lösung des Problems ist einfach: Buggys mit variabel einstellbarem Sitz, nach vorn
oder nach hinten mit Blickkontakt zur schiebenden Vertrauensperson, je nach
individuellem Stand der kindlichen Entwicklung und der Bedürfnisse.
Video: http://www.fuerkinder.org/kinder-brauchen-bindung/aktuelles-news/380-mit-dembuggy-in-die-fremde-welt
Dieses Video wurde von den Trägern der englischen Buggy-Kampagne am Norland
College und beim "Literacy Trust" gedreht. Es gibt einen guten Eindruck, wie der Transport
im Buggy aus der Sicht des Kleinkinds abläuft. Selbst als erwachsener Zuschauer zuckt
man hier immer mal wieder zusammen.
Singen macht stark!
Singen Sie gemeinsam mit Kindern zuhause, im Kindergarten, der Jugendgruppe oder der
Schule. Denn: Singen macht stark!
Nutzen Sie die umfangreichen Möglichkeiten z.Bsp. dieses kostenlosen Archivs mit über
340 Liedern! Suchen sie gezielt nach geeigneten Liedern für ein bestimmtes Kinderalter
oder nach Liedern einer bestimmten Entstehungszeit, hören Sie sich Mitsingfassungen an,
gesungene Fassungen oder Podcasts von SWR2 mit ausführlichen
Hintergrundinformationen. Nutzen Sie die komfortable Volltextsuche.
Wiegenlieder aus aller Welt
mit Texten und Noten
http://www.liederprojekt.org/
www.lullabiesoftheworld.org
TIPP: Babyschlaf
Schlafen, unruhige Nächte „Schlafprogramme zerstören die Kinderseele“
www.einfach-eltern.com/images/Flyer/Szenenwechsel_web.jpg
www.fuerkinder.org/files/broschre_kinder_brauchen_uns_auch_nachts_de.pdf
www.artgerecht-projekt.de/files/2013/02/nicolas_schlaftipps.pdf
95
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Was ist Marte Meo®?
Marte Meo® ist eine Entwicklungsunterstützung mit Videobegleitung und bedeutet
'etwas aus eigener Kraft erreichen'.
Mit Marte Meo® lassen sich menschliche Entwicklungsprozesse unterstützen und
voranbringen. Die Methode gibt hilfreiche und konkrete Informationen an die Hand, die im
Alltag leicht verständlich und ebenso leicht umsetzbar sind.
Marte Meo® kann überall dort, wo mit Menschen gearbeitet wird, eingesetzt werden und
ist von jedem erlernbar.
Maria Aarts
Die Pädagogin und Direktorin von Marte Meo® International (Eindhoven, NL) entwickelte
die Marte Meo®-Methode bereits Ende der 70er Jahre bei ihrer Arbeit mit autistischen
Kindern und Jugendlichen.
Die Methode diente dazu, den Eltern einen besseren Kontakt zu ihren Kindern zu
ermöglichen. Schnell wurde das Potenzial von Marte Meo® für viele weitere Praxisfelder
entdeckt.
Marte Meo® wird inzwischen in fast 40 Ländern erfolgreich angewandt.
Das Konzept von Marte Meo®
• Von einer alltäglichen Situation des Klienten wird eine Videoaufnahme gemacht.
• Mithilfe der Marte Meo®-Checklisten erfolgt eine Interaktionsanalyse. Durch die
bewegten Bilder erhält man wichtige Informationen über die Fähigkeiten und die
Entwicklungsbedürfnisse der beteiligten Menschen.
• Stärken können erkannt, aktiviert und entwickelt werden.
• Die Auswertung mit Videobildern macht konkrete Einsichten möglich. So kann
entwicklungsförderndes Verhalten trainiert werden. Menschen können sich ihrer
eigenen Kraft bewusst werden und diese dann verstärkt einsetzen. Durch die
Unterstützung der Marte Meo Supervisorin wird neues Verhalten Schritt für Schritt
erlernt.
• Außerdem kann durch das Betrachten emotional berührender Bilder Zuneigung,
Liebe und/oder Bindung in zwischenmenschlichen Beziehungen neu entwickelt
werden und wachsen. Dieser Aspekt ist besonders in der Arbeit mit Menschen 'mit
besonderen Bedürfnissen' (Menschen mit Behinderungen oder
Verhaltensauffälligkeiten) von großer Bedeutung.
Profitieren können Menschen jeden Alters. Dabei ist es ganz gleich, in welchen sozialen
Bezügen sie sich befinden. Die Marte Meo®-Methode ist deshalb sowohl für Menschen mit
fachlichem Hintergrund als auch für Laien gedacht.
Marte Meo® nutzt die Kraft der Bilder und macht wichtige Informationen sichtbar.
Website von Marte Meo® International: www.martemeo.com
96
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Impfungen
Mit einer bundesweiten Datenbank im Internet will die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung das Informationsangebot zum Thema Impfen verbessern.
Die Internetseite www.impfen-info.de
bietet einen aktuellen bundesweiten Überblick über bereits vorhandene
Informationsmaterialien und -angebote. Derzeit umfasst die Datenbank mehr als 180
Einträge von etwa 60 verschiedenen Anbietern. Kommerzielle und produktbezogene
Informationen werden nicht aufgenommen.
„Impfungen sind individuelle Entscheidungen. Impfungen können einen Schutz vor
bedrohlichen Erkrankungen vermitteln. ihr Einsatz hat weltweit zu einem besseren
Gesundheitsstatus vieler Menschen beigetragen. Impfstoffe können jedoch – wie alle
Arzneimittel – auch schwere unerwünschte Wirkungen hervorrufen, im Einzelfall mit
bleibender Beeinträchtigung der Gesundheit.
Als präventive, am Gesunden vorgenommene Maßnahmen müssen Impfungen besonders
hohen Sicherheitsansprüchen genügen. Es ist in jedem Einzelfall abzuwägen zwischen
den Risiken der jeweiligen Erkrankung und dem mit der Impfung verbundenen Eingriff in
die körperliche Unversehrtheit. Dies gilt insbesondere auch für Kinder hinsichtlich ihrer
immunologischen und neurologischen Reifung. Eine Entscheidung setzt eine umfassende
Kenntnis der kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen von Impfstoffen und
Impfprogrammen voraus.“
Quelle: Ärzte für Individuelle Impfentscheidungen informieren Sie detailliert auf der
Website
www.individuelle-impfentscheidung.de
Buchempfehlung: Impfen Pro & Contra: Das Handbuch für die individuelle
Impfentscheidung von Martin Hirte
www.forum-impfen.de/dasdorum/info.htm
www.mags-nrw.de
Bitte siehe auch: in diesem Kapitel „Entwicklungskalender, Impfkalender“.
Bitte informieren Sie sich über Impfungen für Ihr Kind und auch für sich selbst
bei Ihrem Kinderarzt, Ihrer Kinderärztin/Hausarzt/Hausärztin.
Übersetzung des Impfkalenders in 16 Sprachen: www.rki.de
Schmerzzentrum für Kinder mit chronischen Schmerzen
www.deutsches-kinderschmerzzentrum.de/
Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln
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Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Helfende Hände Oberberg
"Hilfe für Nick & Co.- Helfende Hände Oberberg" hilft schwer kranken Kindern und ihren
Familien in Oberberg, in der Stunde ihrer größten Not. Wir versuchen finanzielle Engpässe
aufzufangen, Wünsche zu erfüllen und wir begleiten und unterstützen Sie gerne bei der
Zusammenarbeit mit Kassen, Kliniken und Ärzten..."
Eine lebensbedrohende Diagnose bedeutet für die Kinder und ihre Familien oftmals auch
ein finanzielles Desaster.
Daher ist es mein Wunsch, diesen Familien in ihrer größten Not beizustehen. In der
langwierigen Phase ihrer großen Angst um das Leben ihre Kinder möchte ich ihnen etwas
Freude bereiten, so zum Beispiel durch die Erfüllung ihrer Wünsche, zum Teil auch durch
dringend benötigte Sachspenden...
Manchmal ist es auch der letzte Wunsch…
Helfen Sie mit:
Spendenkonten: Ursula-Barth-Stiftung
IBAN: DE04370700600100250000
BIC: DEUTDEDKXXX
Deutsche Bank Gummersbach
IBAN: DE24370502990341557254
BIC: COKSDE33
Kreissparkasse Köln
Stichwort:„Helfende Hände"
Spendenquittungen können ausgestellt werden.
www.helfende-haende-oberberg.de
Hilfe für Nick & Co.
Im Kämpchen 10a
51647 Gummersbach
E-Mail: [email protected]
Frühgeborene Kinder
www.fruehgeborene.de
Bundesverband „Das frühgeborene Kind e.V.“
Tel.: 081 908559
email: [email protected]
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Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Haus früher Hilfen
Interdisziplinäre Frühförderung & Integrierte Familienberatung
Wann können Sie sich an uns wenden?
An uns können sich Eltern mit Kindern von der Geburt bis zum Schulalter wenden, wenn
Anlass zur Sorge oder Fragen zur Entwicklung bestehen.
Wie kommen Sie zu einem Termin?
Sprechen Sie mit der Kinderärztin oder dem Kinderarzt Ihres Vertrauens. Sie werden dann
an unser Haus überwiesen. Innerhalb von vier Wochen erhalten Sie einen ersten
Beratungstermin
Was Sie grundsätzlich über die Entwicklung Ihres Kindes wissen sollten:
Gefühle, Bewegung, Wahrnehmung und Lernen
Kinder kommunizieren vom ersten Tag an mit uns. Gefühle, Bewegung, Wahrnehmung
und Sprache haben ihre Quelle in diesem Austausch. Eine liebevolle und zuverlässige
Beziehung zu den Eltern ist die beste Basis für ein Kind. Erlebt ein Kind Ihre Freude und
Zufriedenheit, die Sie bei seinen Entdeckungen haben, entwickelt es ein gutes Selbstbild
und ist offen für Neues.
Jedes Kind ist einzigartig
Ein Kind mag besondere Fähigkeiten oder aber besondere Lebensaufgaben haben. Jedes
Kind ist dabei einzigartig, obwohl es allgemeine Entwicklungsprinzipien gibt.
Vom ersten Tag an sind Kinder wissbegierig und entschlossen zu verstehen, wie die Welt
funktioniert.
Spielende Kindheit
Wenn Sie mit Ihrem Kind spielen, können Sie seine persönliche Art der Konzentration, der
Leidenschaft und der Begeisterung empfinden. Es ist zudem der Weg, wie Sie seine
Entwicklung unterstützen und an ihr teilhaben können.
Unser Grundsatz von Entwicklungsförderung ist Handlungsförderung
Entwicklungsdiagnostik sucht und Entwicklungsförderung basiert auf den vorhandenen
Handlungsmöglichkeiten eines Kindes. Nur handelnd kann ein Kind in seiner Entwicklung
voranschreiten.
Entwicklungsförderung braucht
Optimismus
Fördervoraussetzung ist eine prinzipiell optimistische Grundhaltung, die wir Kindern
gegenüber einnehmen. Gemeinsam können wir neue Möglichkeiten entdecken, gerade
wenn Wege schwierig erscheinen.
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Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Das bietet das Haus Früher Hilfen für Sie und Ihr Kind:
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Entwicklungs-- und Erziehungsberatung
Entwicklungsdiagnostik
Physiotherapie auf neurophysiologischer Basis nach den Konzepten Bobath,. Vojta,
und Castillo Morales©
„Child’s Space“© Entwicklungsbegleitung für Säuglinge, Kleinkinder und Eltern
nach dem Feldenkrais-Konzept©
Entwicklungsberatung für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern bei
Regulationsstörungen in der frühen Kindheit (z. B. chronische Unruhe, exzessives
Schreien, Schlaf-, Fütter- und Gedeihstörungen
Hausfrühförderung
Pädagogisch-therapeutische Einzel- u. Gruppenförderung
Sprachtherapie
Motopädie/ Psychomotorik
Ergotherapie
Sensorische Integrationstherapie©
Montessori-Pädagogik
Musiktherapie (z. B. zur Förderung der Mutter-Kind-Interaktion und des
Spracherwerbs
Haus früher Hilfen
Wiehl-Oberbantenberg
Weierhofweg 48
Mo. – Do.
8:00 Uhr – 16:30 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Tel. 02262 6992-0
Mail: [email protected]
Fr.
8:00 Uhr – 15:00 Uhr
AD(H)S
Begriffe für das Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom mit und ohne Hyperaktivität:
ADS = Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom ohne Hyperaktivität
ADHS = Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom mit Hyperaktivität
Welche Ursachen hat AD(H)S?
AD(H)S ist nicht auf falsche Erziehung zurückzuführen.
Die Wissenschaft geht von einer neurobiologischen Störung im Gehirn aus.
Nicht jedes unaufmerksame, hyperaktive oder verhaltensauffällige Kind
leidet an AD(H)S.
Eine umfassende Diagnostik bei einem Kinder- und Jugendpsychiater ist zwingend
notwendig.
100
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Quelle: www.adhs-oberberg.de
AD(H)S - Hilfe und Unterstützung finden Sie hier:
www.wibbelstaetze.de
Selbsthilfegruppe für Eltern von Kindern, die an AD(H)S leiden.
Familienwerkstatt Wiehl
Verein zur Unterstützung allein erziehender Männer und Frauen Oberberg e.V
Hauptstraße 32
| 51674 Wiehl
Treffen jeden 1. Donnerstag im Monat zum Erfahrungsaustausch.
Fachvorträge rund um das Thema ADS. Informationen über ADS.
Ansprechpartner/in:
Frau Sylke Koppenhagen
Herr Manfred Hein-Dürr Telefon 02262 7172-14
Für weitere Informationen über dieses Projekt kontaktieren Sie o.g. bitte per
E-Mail:
[email protected]
Weiterführende Links:
http://www.shg-wellenreiter.de/
http://www.coach-bei-ads.de/
http://www.endlich-durchblick.de/
http://www.shg-sausebraus.de/
Hilfe bei Schreibabys
Babys schreien und das ist überall so! Alle Eltern sind in den ersten Monaten mehr oder
weniger erschöpft, das gehört zum Leben mit einem Baby dazu.
Dennoch scheint es zwischen den Babys erhebliche Unterschiede zu geben. Einige
schreien sehr viel mehr als andere und lassen sich scheinbar gar nicht oder nur sehr
schwer beruhigen. Das ist für die Eltern eine sehr anstrengende Zeit, weil sie sich hilflos
und schnell erschöpft fühlen. Sie hatten es sich alles viel einfacher mit ihrem Baby
vorgestellt.
Was ist los mit diesen so genannten Schreibabys? Diese Babys haben größere Mühe,
sich nach der Geburt zurechtzufinden als andere und schreien deshalb so viel.
Was können Eltern tun, um diese schwierige Zeit zu bestehen und wo können sie
sich Hilfe holen?
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Die zufriedenen Wachzeiten des Kindes nutzen
Aufmerksames Beruhigen
Für sich selber sorgen
101
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Eltern sollten Hilfe suchen, wenn
• das Schreien länger als drei Monate dauert
• sie sich vom Schreien sehr belastet fühlen
• das Füttern und Schlafen auch schwierig sind
• noch andere Sorgen bestehen
Hilfe gibt es bei
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Ihrem Kinderarzt / Ihrer Kinderärztin / Ihrer Hebamme
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Elterntelefon des Deutschen Kinderschutzbundes (gebührenfrei)
Tel.: 0800 1110550 (Mo – Fr 9.00 – 13.00 und 17.00 – 19.00 Uhr)
im Internet
www.schreibaby.de
www.familienhandbuch.de
www.trostreich.de
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Baby im Blick Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Frühe Hilfen für Eltern mit Kleinkindern im Alter von 0 bis 3 Jahren
Herbstmühle 3
51688 Wipperfürth Tel. 02267 3034
Sekretariat:
Mo-Fr 8.00 -13.00 u. 14.00 -17.00 Uhr
Ansprechpartnerin: Frau Birgit Langer mittwochs 10.00 – 12.00 Uhr
SchreiBabyAmbulanz : Hebammenpraxis in der Villa Adebar
Oststr. 16
51766 Engelskirchen-Ründeroth
Tel.:01733103276
Osteopathie -Sprechstunde Wipperfürth Elternschule Josefine Tel.: 02267 889667
Das Baby tragen
Tragetuch - Tragehilfen
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Der Mensch ist ein Tragling - Tragen ist „artgerecht“
Babys brauchen Begrenzung, um sich spüren zu können. Das eng anliegende Tuch
gibt dem Baby Sicherheit und Geborgenheit.
Ein Baby wird durch ständigen Körperkontakt nicht verwöhnt, sondern gefördert. Es
benötigt ihn unbedingt für eine gesunde physische und psychische Entwicklung.
Tragen fördert die motorische, anatomische und soziale Entwicklung und schult den
Gleichgewichtssinn des Kindes.
Die Mutter/ der Vater kann durch das Tragen die Nähe des Kindes genießen und
hat gleichzeitig die Hände für Geschwisterkinder oder Hausarbeit frei.
Getragene Kinder sind ausgeglichener und schlafen in der Nacht besser!
Sie weinen deutlich weniger, da sie durch den engen Körperkontakt, Nähe und
Geborgenheit spüren.
http://einfach-eltern.com/erziehung/tragen
Trageberatung erhalten Sie u.a. bei Ihrer Hebamme oder im Internet
www.trageberatung-oberberg.de www.huckepacker.com
www.tragenetzwerk.de www.trageportal.de
www.kuscheltrage.de
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Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Schütteltrauma bei Kindern
Dass Eltern ihre Kinder und Babys nicht schlagen sollen, das weiß jeder. Aber dass
sie ihr Baby auch auf keinen Fall schütteln dürfen, ist längst nicht allen bekannt. Ein
sogenanntes Schütteltrauma kann tödlich enden.
Das Baby schreit und schreit und lässt sich einfach nicht beruhigen. Die Eltern sind
genervt, hilflos, übermüdet und frustriert. Manchmal verspüren sie den Drang, den
Säugling zu schütteln, nur damit er endlich einmal still ist.
Das kann aber beim Kind schwere Verletzungen verursachen!
Die Nackenmuskulatur des Säuglings ist noch zu schwach, um den Kopf genügend zu
stabilisieren. Durch die Schüttelbewegungen schleudert der im Verhältnis zum
Körpergewicht noch relativ große und schwere Kopf des Säuglings vor und zurück. Die
Blutgefäße im Gehirn sind aber noch sehr zart. So kann es zur Zerstörung von
Blutgefäßen und Hirnsubstanz kommen.
Die Folgen sind verheerend und können sogar zum Tod führen!
Früher glaubte man, dass nur starke, absichtliche Schüttelbewegungen den Tod zur Folge
haben können. Neuere Studien zeigen, dass bereits leichte Schüttelbewegungen die
Nervenfasern im Nackenbereich des Säuglings schädigen und so einen Atemstillstand
verursachen können.
Bitte gehen Sie behutsam mit Ihrem Kind um!
Haben Sie Geduld und Nachsicht, egal wie gestresst Sie auch sein mögen!
Machen Sie sich klar, dass Ihr Baby vollkommen auf Sie angewiesen ist und nichts
tut um Sie zu ärgern!
Ein Säugling hat anfangs keine andere Möglichkeit außer zu Schreien. Seine
Bedürfnisse lautstark zu äußern ist ein Instinkt, der Ihrem Baby das Überleben
sichert, indem es darauf aufmerksam macht, dass es Hunger hat oder sich unwohl
fühlt.
Gehen Sie auf diese Bedürfnisse ein und beobachten Sie Ihr Kind gut. Schon bald
wird sich zwischen Ihnen beiden eine besondere Form der Kommunikation
entwickeln.
Sollten Sie doch einmal wütend werden, lassen Sie dies nicht an Ihrem Kind aus!
Verlassen Sie den Raum in dem sich Ihr Kind befindet (allerdings nur, wenn es dort
sicher aufgehoben ist). Atmen Sie tief durch und machen Sie sich noch einmal klar,
dass Sie die Oberhand behalten müssen und Ihr Kind um ein Vielfaches schwächer
ist als Sie. Legen Sie sich eine Liste an, auf der Sie Telefonnummern der Leute
haben, die Sie in einem solchen Moment anrufen können. Vereinbaren Sie vorher,
wer Sie in Stresssituationen unterstützen kann und scheuen Sie sich nicht,
Unterstützung für sich einzufordern.
Manchmal helfen auch einfache Dinge, wie der Spaziergang an der frischen Luft
oder der Plausch mit der Nachbarin.
Sie haben ein Recht auf Unterstützung und Hilfe!
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Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Mein Baby schreit unaufhörlich
Wenn Ihr Baby schreit, hat es immer einen Grund dafür;auch wenn Sie diesen nicht gleich
erkennen.
Gesunde Babys schreien, wenn sie
• hungrig sind
• müde sind
• die Windel voll haben
• Ihre Stimme hören möchten
• Körperkontakt brauchen
Gesunde Säuglinge schreien durchschnittlich zwei bis drei Stunden am Tag - manchmal
aber auch viel länger. In Ausnahmefällen auch mit nur kurzen Unterbrechungen den
ganzen Tag. Dieses kann normal und ohne Krankheitsursache sein.
Achten Sie auf Veränderungen des Schreiens. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Kinderärztin,
Ihrem Kinderarzt oder zur Hebamme auf, wenn Ihr Baby
• länger und lauter als üblich schreit • einen kranken Eindruck macht
• so schreit, dass es Sie ängstigt
Was Sie noch tun können
• nehmen Sie das Baby auf den Arm und schaukeln oder wiegen Sie es sanft
• gehen Sie langsam mit ihm herum • gehen Sie mit dem Kind spazieren
• sprechen Sie zu dem Baby oder singen Sie leise
• versuchen Sie, es mit einem Schnuller zu beruhigen
• streicheln oder massieren Sie sanft den Bauch oder Rücken
• bieten Sie ihm etwas zu trinken an • wechseln Sie sich in der Betreuung ab
Sie wissen nicht mehr weiter?
Sie haben alles Mögliche versucht und Ihr Baby schreit trotzdem weiter? Sie spüren, dass
Sie langsam müde werden und die Geduld verlieren?
Auch wenn Ihr Baby schreit und schreit und schreit und Sie entkräftet und entnervt sind:
Schütteln ist lebensgefährlich!
Versuchen Sie, etwas Distanz zu bekommen und geben Sie sich eine Chance, ruhig zu
werden, z. B. indem Sie: kurz den Raum verlassen und/oder durch ein Telefongespräch
mit einer Vertrauensperson.
Rat und Hilfe erhalten Sie auch von den aufgeführten Kontaktstellen (s. " Beratung“).
Schütteln ist lebensgefährlich!
Der Kopf des Babys schlägt insbesondere beim Schütteln ungeschützt hin und her. Das
Gehirn des kleinen Kindes ist sehr zart und verletzlich. Schon hastige Bewegungen ohne
Halten des Kopfes können gefährlich sein. Durch das Schütteln kommt es zum Einriss von
Blutgefäßen im Gehirn. Diese Blutungen können zu bleibenden Schäden des Gehirns
führen, z.B. zu schweren und sehr schweren
• Entwicklungsstörungen mit Seh-/Hör- oder Sprachausfällen
• körperlichen und geistigen Behinderungen
• Verhaltensstörungen
• Krampfleiden
bis hin zum Tod!
Auch für Kleinkinder kann Schütteln lebensgefährlich sein!
Informieren Sie alle, die Ihr Kind versorgen oder beaufsichtigen:
Schütteln ist lebensgefährlich!
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Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Wenn das Baby doch geschüttelt wurde, suchen Sie bitte schnellstmöglich einen
Arzt auf! Sie bewahren damit ihr Kind vor schwerwiegenden Schäden!
Wählen Sie 112!
Der Plötzliche Säuglingstod (SIDS) Hilfe für Betroffene
Ein Kind zu verlieren, gehört für Eltern zum Schlimmsten, was ihnen widerfahren kann.
Manchmal hilft es betroffenen Eltern, ihre Erfahrung und die damit verbundenen Gefühle
der Trauer und Verzweiflung mit Menschen zu teilen, welche die gleiche Erfahrung
gemacht haben.
Die Gemeinsame Elterninitiative Plötzlicher Säuglingstod (GEPS) Deutschland e.V.
wurde von betroffenen Eltern gegründet.
Ihr zentrales Anliegen ist es, trauernde Eltern zu unterstützen und zu begleiten. Darüber
hinaus hat es sich die Initiative zur Aufgabe gemacht, die Öffentlichkeit über
beeinflussbare Risikofaktoren des Plötzlichen Säuglingstodes aufzuklären.
Die GEPS verfügt bundesweit über ein engmaschiges Netz von Ansprechpartnerinnen und
-partnern. Sie bietet betroffenen Eltern und anderen Familienmitgliedern Raum und
Möglichkeiten, sich zu treffen, auszutauschen und gemeinsam zu trauern.
GEPS Deutschland e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Fallingbosteler Straße 20
30625 Hannover
Telefon und Fax: 0511 – 8386202
Selbsthilfebüro Gummersbach
Gummersbach - Steinenbrück
Anke Klimmeck
Tel.: 02261 2308439 (AB)
Kontaktkreis – leere Wiege –
Für Mütter und Väter, deren Kind in der Schwangerschaft, während der Geburt oder in den
frühen Lebensmonaten gestorben ist. Ein Kreis Betroffener versucht, im Gespräch und
Erfahrungsaustausch, Wege durch die Trauer und Mut für die veränderte Lebenssituation
zu finden. Einzelgespräche und Gruppentreffen
Kreisweites Angebot für Trauernde jeder Konfession mit regelmäßigen Treffen in
Gummersbach.
Wenn Sie daran interessiert sind, rufen Sie bitte an:
Kirchenkreis an der Agger
Kontaktkreis leere Wiege
Auf der Brück 46 51645 Gummersbach
Tel.: 02261 70090
Wenn ein Kind stirbt, ist nichts mehr so, wie es vorher war.
Sternenkinder – Schmetterlingskinder www.schmetterlingskinder.de
TrauerZentrumOberberg (TZO)
Hauptstr. 27 51674 Wiehl Tel.: 02262 7075550
www.hospizarbeit-wiehl.de
Ökumenischer Hospizdienst Gummersbach e.V. Tel.: 02261 288503
Trauereinzelbegleitung und einmal im Monat Trauercafe in Bergneustadt-Wiedenest
AGUS Hilfe für Angehörige nach Suizid (Selbsttötung) www.agus-selbsthilfe.de
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Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Plötzlicher Säuglingstod - Das Risiko mindern
Quelle: www.familienhandbuch.de
Der Plötzliche Säuglingstod, auch Plötzlicher Kindstod, Krippentod oder Sudden Infant
Death Syndrome (SIDS) genannt, ist der plötzliche und unerwartete Tod eines
anscheinend gesunden Babys. Dieser Tod gehört zu den häufigsten Todesarten im
Säuglingsalter und kommt doppelt so häufig in der gesamten Kinderzeit vor wie der Tod im
Straßenverkehr. Er tritt ohne erkennbare Ursachen während des Schlafes ein, betrifft vor
allem Babys im ersten Lebensjahr und kommt in allen sozialen Schichten vor. Die meisten
Babys sterben bereits im ersten Lebenshalbjahr.
Trotz weltweiter Forschung sind die Ursachen des Plötzlichen Säuglingstodes bisher nicht
geklärt. Auch gibt es keine Möglichkeiten, den Plötzlichen Säuglingstod vorherzusehen.
Mit Präventionskampagnen wird seit einigen Jahren versucht, dem Kindstod
entgegenzuwirken; tatsächlich sind die Todesfälle um mehr als die Hälfte gesunken.
Das Risiko mindern
Durch intensive Forschung konnten Risikofaktoren identifiziert werden (z.B.
Untergewichtigkeit bei der Geburt, häufige extreme Blässe oder Blaufärbung des
Gesichtes, ungewöhnlich lange Atempausen, Hochsteigen von Magensäure bis zum
Kehlkopf, starke Anämien u.a.). Ein Teil dieser Risikofaktoren kann durch die Eltern und
die Umgebung des Babys beeinflusst werden und z.T. gänzlich vermieden werden.
Beachten Sie die folgenden Empfehlungen und senken Sie so auf ganz einfache Weise
das Risiko für den Plötzlichen Säuglingstod:
• rauchfreie Umgebung für das Baby,
• ausschließlich Rückenlage zum Schlafen,
• Schlafsack statt Bettdecke,
• Stillen möglichst ein halbes Jahr ohne weitere Zusatznahrung, denn
Muttermilch ist die beste Nahrung für Ihr Baby im ersten Lebenshalbjahr.
Achten Sie auf eine rauchfreie Umgebung für Ihr Kind, auch schon während der
Schwangerschaft
Das Rauchen erhöht folgende Risiken für Ihr Baby:
• zu früh geboren zu werden,
• vor der Geburt zu wenig an Gewicht zuzunehmen,
• nach der Geburt an Atemwegserkrankungen zu leiden,
• nach der Geburt an Allergien zu leiden,
• am Plötzlichen Säuglingstod zu sterben.
• Das Risiko für den Plötzlichen Säuglingstod steigt mit jeder gerauchten Zigarette
an! Selbst wenn nur in der Umgebung des Babys geraucht wird, ist sein Risiko, am
Plötzlichen Kindstod zu sterben, deutlich erhöht.
Bevorzugen Sie für Ihr Baby zum Schlafen nur die Rückenlage
Internationale Forschungsergebnisse zeigen eindeutig, dass die Bauchlage als
Schlafposition das Risiko für den Plötzlichen Säuglingstod deutlich erhöht.
Die Rückenlage hat sich als die sicherste Schlafposition herausgestellt. Es gibt keinen
Beleg für die Befürchtung, dass Babys in Rückenlage häufiger an hochgebrachter
Nahrung ersticken als in Bauchlage! Auch ein Baby verfügt schon über Schutzreflexe, die
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Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
in der Rückenlage gut funktionieren. Legen Sie daher Ihr Baby zum Schlafen nur auf den
Rücken. Im Wachzustand und unter Aufsicht darf und sollte Ihr Baby in der Bauchlage
spielen, um seine Nacken-, Schulter- und Ärmchenmuskuatur zu trainieren. Sobald es
müde ist, legen Sie es aber bitte zurück in die Rückenlage.
Bis vor wenigen Jahren wurde in Deutschland die Seitenlage als Alternative zur Bauchlage
empfohlen. Durch weitere Forschung hat sich aber herausgestellt, dass auch in der
Seitenlage als Schlafposition das Risiko für den Plötzlichen Säuglingstod um bis zum
6fachen erhöht ist. Daher soll die Seitenlage als Schlafposition für Ihr Baby vermieden
werden.
In der Rückenlage liegt das Köpfchen Ihres Babys immer ein bisschen zur Seite geneigt.
Wenn Sie beobachten, dass Ihr Baby eine Lieblingsliegeseite für sein Köpfchen entwickelt,
legen Sie Ihr Kind abwechselnd an die Kopf- oder Fußseite des Bettes und ändern Sie
damit die Position zum Licht. So verhindern Sie eine einseitige Abflachung des Kopfes und
eine unterschiedliche Ausbildung der Muskeln und Sehnen im Nackenbereich.
Stillen Sie Ihr Baby, wenn es Ihnen möglich ist, sechs Monate voll
Muttermilch ist die beste Nahrung für Ihr Baby in den ersten sechs Monaten. Sie gibt dem
Baby aufgrund ihrer Zusammensetzung einen natürlichen Schutz gegen Allergien und
Infektionen. Außerdem mindert das Stillen die Gefahr des Plötzlichen Säuglingstodes.
Bei der Nahrungsaufnahme hat jedes Baby seinen eigenen Rhythmus. Die Pausen
zwischen den Mahlzeiten sind individuell verschieden lang. Die Ernährung ist ausreichend,
wenn Ihr Baby kontinuierlich an Gewicht zunimmt! Ab wann das Kind eine Zusatznahrung
braucht, erfragen Sie bitte bei Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Hebamme.
Bei Stillproblemen helfen Ihnen sicher Ihre Stillberaterin, Ihre Hebamme, Ihre Ärztin oder
Ihr Arzt weiter. Geben Sie das Stillen nicht auf, wenn Sie das Rauchen nicht lassen
können. Sorgen Sie aber für eine rauchfreie Zeit von mindestens zwei Stunden vor jeder
Stillmahlzeit.
Schützen Sie Ihr Baby vor Überwärmung und Überdeckung
Babys sollten warm gehalten werden, niemals aber zu warm!
• Die ideale Raumtemperatur für Babys liegt zum Schlafen bei 16°-18°C. Sorgen Sie
für eine ausreichende Lüftung des Schlafzimmers und der übrigen Wohnung (2-3x
Stoßlüften mit weit geöffneten Fenstern für ca. 10 Min., dann Fenster wieder
schließen).
• Das Babybett sollte nicht neben der Heizung und nicht direkt in der Sonne stehen.
• Wegen der Gefahr eines Wärmestaus oder einer Atembehinderung sollten Sie auf
die Verwendung von Kopfkissen, Federbetten, Nestchen und Fellen, langen
Himmeln oder Moskitonetzen über dem Babybett sowie wasserdichten Unterlagen
im Babybett ganz verzichten.
• Auch eine Wärmflasche, ein Heizkissen, ein warmes Körner- oder Kirschsteinkissen
sollten in einem Babybett nicht eingesetzt werden.
107
Kinderarzt/ärztin
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rund um die Gesundheit
Überschüssige Wärme kann Ihr Baby am besten über das Gesicht und den
freiliegenden Kopf abgeben. Verzichten Sei deshalb im Haus auf eine
Kopfbedeckung für Ihr Baby.
Ihr Baby benötigt in der Wohnung nicht mehr Bekleidung als Sie selbst. Zum
Schlafen genügen Windel, Unterhemd und Schlafanzug, bei hoher
Umgebungstemperatur (wie z.B. im Sommer) weniger.
Draußen benötigt Ihr Baby bei niedrigen Temperaturen mehr Kleidung. Trotzdem
sollten Sie immer prüfen, ob Ihr Baby nicht zu warm angezogen ist, das heißt, ob es
auffällig schwitzt. Dies gilt selbstverständlich auch für Autofahrten, Busfahrten, den
Aufenthalt in Kaufhäusern usw.
Scheuen Sie sich nie, die Kleidung Ihres Babys den Umständen entsprechend
anzupassen, selbst wenn es gerade schläft! Ob es Ihrem Baby zu warm oder zu
kalt ist, können Sie am besten im Nacken feststellen, denn Hände und Füße der
Babys sind oftmals kühl und reichen für diese Einschätzung nicht aus.
Alle Hinweise gelten auch dann, wenn Ihr Baby krank ist (z.B. bei einer fiebrigen
Erkältung). In diesem Fall benötigt Ihr Baby eher weniger Kleidung, niemals mehr.
Wärmflaschen und Heizkissen sind auch dann für Ihr Baby überflüssig.
Verwenden Sie für Ihr Kind zum Schlafen einen Schlafsack und keine Decke
Babyschlafsäcke haben gegenüber Bettdecken viele Vorteile:
• Ihr Kind bleibt immer richtig bedeckt, auch wenn es strampelt und sich bewegt.
• Schlafsäcke sind für unterschiedliche Raumtemperaturen und in allen erforderlichen
Größen erhältlich, auch für Frühgeborene und Neugeborene, so dass Ihr Baby
weder frieren noch schwitzen muss.
• Mit einem passenden Schlafsack ist die Gefahr der Überwärmung und
Überdeckung deutlich kleiner. Im Gegensatz zu Bettdecken kann sich Ihr Baby
einen Schlafsack nicht über den Kopf oder über Mund und Nase ziehen. Schon ein
Neugeborenes kann unter die Bettdecke rutschen; ein älteres Baby kann sich die
Bettdecke über den Kopf ziehen oder auf die Decke rutschen und darin einsinken.
Beides erhöht die Gefahr der Überwärmung und die Gefahr der Rückatmung der
eigenen Ausatemluft.
• Bei einem von unten zu öffnenden Schlafsack können Sie die Windeln wechseln,
ohne das Baby zu wecken oder ganz zu entkleiden. So kann es in seiner
angenehmen Umgebung bleiben.
• Mit einem Schlafsack kann sich das Baby weniger leicht in die risikoreiche
Bauchlage drehen.
• Achten Sie aber unbedingt auf die passende Größe des Schlafsackes!
(Körperlänge minus Länge des Kopfes plus 10-15 cm zum Strampeln und
Wachsen).
• Achten Sie auch darauf, dass der Halsausschnitt so klein ist, dass der Kopf des
Kindes nicht hindurch rutschen kann. Auch die Armausschnitte dürfen nicht zu groß
sein.
•
Wenn es Ihrem Baby zu kalt ist, ziehen Sie es lieber etwas wärmer an. Vermeiden Sie
unbedingt die Kombination von Schlafsack und Decke!
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Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Kind in Reichweite im Elternschlafzimmer, aber im eigenen Babybett
Lassen Sie Ihr Kind in den ersten beiden Lebensjahren im Elternschlafzimmer schlafen,
aber im eigenen Bett mit einer relativ festen, schadstofffreien, luftdurchlässigen Matratze.
Es wird durch die Geräusche und Bewegungen der Eltern positiv stimuliert. Sie verwöhnen
Ihr Kind damit nicht. Es braucht Ihre Nähe. Auch für das Stillen ist es günstig, wenn das
Kinderbett neben dem elterlichen Bett steht.
Nehmen Sie Ihr Baby zum Schlafen aber nicht ins Elternbett, um eine Überwärmung und
Überdeckung zu vermeiden.
Wasserbetten sind für Babys ebenso wenig als Schlafplatz geeignet wie Kinderwagen und
Tragetaschen.
Weitere Hinweise
Gehen Sie mit Ihrem Baby zum Arzt, wenn eine Vorsorgeuntersuchung fällig ist, aber
natürlich auch, wenn Sie etwas an Ihrem Baby beunruhigt oder das Baby Fieber hat und
krank ist.
Weitere Informationen zur optimalen Schlafumgebung für Ihr Baby erhalten Sie unter
http://www.schlafumgebung.de.
Informationen, Broschüren und Beratung zum Plötzlichen Säuglingstod bieten Ihnen
Gemeinsame Elterninitiative Plötzlicher Säuglingstod Deutschland e.V.
Fallingbostelerstr. 20
30625 Hannover Tel./Fax: 0251/8386202
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):
http://www.kindergesundheit-info.de/sids.0.html
Bergisches Kinderhospiz Burgholz
Kolpingstr. 13 in 42103 Wuppertal
www.kinderhospiz-burgholz.de
email: [email protected]
Tel. 0202 389034646
Kinderhospiz Balthasar Jugendhospiz Balthasar
57462 Olpe
Maria-Theresia-Str. 30a
Tel: 02761/926540
www.kinderhospiz-Balthasar.de
email: [email protected]
Fax: 02761/926555
Kinder trauern anders
Für Kinder, die ein Eltern- oder Geschwisterteil verloren haben, sind Trauer und
Verlusterfahrungen oft sehr prägend, da sie als erste Begegnung mit dem Tod ein
besonderes Gewicht erhalten.
Eltern, Großeltern, Lehrer und Erzieher sind oft wenig darauf vorbereitet, einen Todesfall
gemeinsam mit den Kindern zu verarbeiten.
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Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Kinder müssen unbedingt die Möglichkeit bekommen, ihre Trauer und Gefühle
auszudrücken. Sie brauchen Unterstützung in ihrem Trauerprozess.
Kinder leben in einer ganzheitlichen gefühlsbetonten Welt. Sie gehen mit ihrer Trauer
anders um als Erwachsene dies tun. Manche Kinder ziehen sich zurück, andere wiederum
sind albern, lustig und benehmen sich geradezu, als ob nichts geschehen wäre. Jedes
Kind trauert auf seine Weise, weil jedes seine Situation anders erlebt.
Trauernde Kinder brauchen Möglichkeiten, ihre Gefühle offen auszuleben, und sie
brauchen aufmerksame Begleiter, die sie dabei unterstützen.
Thalita - Trauerzentrum für Kinder
ist eine Anlaufstelle für Kinder im Alter von sieben bis vierzehn Jahren, die ein Elternteil,
ein Geschwisterkind oder einen anderen lieben Menschen verloren haben.
In einem geschützten Raum bekommen die Kinder die Möglichkeit, ihrer Trauer Ausdruck
zu verleihen.
Wir vermitteln den Kindern durch Gespräche und kreatives Arbeiten, dass Trauer keine
Krankheit, sondern eine natürliche Reaktion auf einen Verlust ist. Die Trauer soll mit allen
Sinnen verstanden und akzeptiert werden.
Für trauernde Kinder sind wir einfühlsame Begleiter und aufmerksame Gesprächspartner,
so dass sie lernen, mit dem Tod zu leben und ihn als Bestandteil des Lebens begreifen.
Die Kinder werden von geschulten und erfahrenen Mitarbeiter/innen des Kinderhospiz
Balthasar begleitet.
Unser Angebot findet im 14-tägigen Rhythmus (begrenzt auf ein Vierteljahr) statt.
Im Kinder- und Jugendhospiz Balthasar
Tel.: 02761 926540
Netzwerk-Depression-Oberberg
www.obk.de/cms200/gesundheit_soziales/ndo/index.shtml
Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen in Gummersbach-Dieringhausen
„Der britische Gesundheitsdienst erklärt in einer groß angelegten Informationskampagne,
dass fast jeder Mensch in seinem Leben mindestens einmal an einer Depression leidet.“
Die Gründung einer Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen verfolgt das Ziel,
dass Betroffene sich gegenseitig unterstützen, verstehen lernen, und entlasten.
Wir möchten ein Forum bieten, vom Schatten wieder ins Licht zu treten.
Die Selbsthilfegruppe kann dazu beigetragen, dass Ihnen die Bewältigung des Alltags
wieder leichter fällt und Ihr Leben sich stabilisiert. Wir dürfen auch Spaß miteinander
haben!
In der Gruppe unterstützen sich gegenseitig Experten durch Erfahrung.
Die fachliche und organisatorische Begleitung übernehmen:
S. Meurs: (0171) 19 85 932
C. Eisbrenner: (0151) 40 23 4881
Diplom-Sozialpädagoginnen und Mitarbeiterinnen des Ambulant Betreuten Wohnens
Waldruhe
Kontakt zur Selbsthilfegruppe
Sabine Meurs Waldruhe Ambulant Betreutes Wohnen
Schulstraße 1
51645 Gummersbach-Dieringhausen
Telefon: (02261) 91 30 070 Telefax: (02261) 91 30 165 Mobil: (0171) 19 85 932
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Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Wenn die Mutterliebe nicht von selbst kommt
Die Postpartale ( nach der Geburt ) Depression ist eines der letzten Tabus: Wenn eine
junge Mutter nicht spontane Zuneigung für ihr Kind empfindet und sich statt dessen
indifferent, ängstlich oder ablehnend verhält, reagiert die Umwelt im besten Fall mit
Unverständnis und in der Regel mit Vorwürfen. Dadurch wird die Mutter weiter unter Druck
gesetzt, anstatt dass ihr Hilfe zuteil wird. Insbesondere angesichts der fast 100
prozentigen Heilungsprognose scheint es ein Widerspruch zu sein, dass das
Krankheitsbild so wenig bekannt ist und entsprechend häufig nicht oder erst sehr spät
diagnostiziert wird.
Postpartale Krankheitsbilder
Ganz grob gliedern sich die Gemütszustände, in die eine Mutter nach der Geburt des
Kindes geraten kann, in drei verschiedene Kategorien: das postpartale Stimmungstief
(Baby-Blues), die postpartale Depression, die postpartale Psychose
(Wochenbettpsychose). Diese Gruppen stehen nicht isoliert nebeneinander, sondern
gehen oft fließend ineinander über, so dass sich z.B. aus dem postpartalen Stimmungstief
eine Depression entwickeln kann.
Das postpartale Stimmungstief
Das postpartale Stimmungstief oder auch Baby-Blues (amerikanischer Fachbegriff)
bezeichnet ein kurzlebiges Stimmungstief in den ersten 10 Tagen nach der Entbindung,
von dem ungefähr 50 bis 80 Prozent aller Mütter betroffen sind. Es entsteht meist
zwischen dem 3. und 5. Tag. Als typische Kennzeichen dieses Stimmungstiefs gelten:
Traurigkeit und häufiges Weinen
Empfindsamkeit und Stimmungsschwankungen
Müdigkeit und Erschöpfung
Schlaf- und Ruhelosigkeit
Ängstlichkeit und
Reizbarkeit
Konzentrationsschwierigkeiten u.a.
Da es sich beim Baby-Blues um eine zeitlich begrenzte und häufig vorkommende
Erscheinung handelt, gilt er als normal und relativ harmlos. Die Einordnung des BabyBlues als Normalzustand darf nicht zur Folge haben, ihm keine weitere Beachtung zu
schenken. Wenn die schlechte Stimmung ungewöhnlich lange anhält (über zwei Wochen),
kann sich daraus eine dauerhafte Depression entwickeln.
Postpartale Depression
Die postpartale Depression, von der ungefähr 10 bis 20 Prozent aller Mütter betroffen sind,
kann jederzeit im ersten Jahr nach der Geburt des Kindes entstehen. Dabei sind graduelle
Abstufungen von leicht bis schwer zu unterscheiden. Typisch ist eine schleichende
Entwicklung. Als Kennzeichen der postpartalen Depression gelten:
Müdigkeit, Erschöpfung, Energiemangel
Traurigkeit, häufiges Weinen
Schuldgefühle
Inneres Leeregefühl
Allgemeines Desinteresse, sexuelle Unlust
Konzentrations-, Appetit-, Schlafstörungen
Ängste, Panikattacken, Zwangsgedanken
(wiederkehrende destruktive Vorstellungen) extreme Reizbarkeit
Suizidgedanken
ambivalente Gefühle dem Kind gegenüber
psychosomatische Beschwerden, z.B. Kopfschmerzen, Schwindel, Herzbeschwerden.
Postpartale Angstzustände werden als eigenständige Kategorie behandelt, da eine Frau
mit diversen Angststörungen nicht zwangsläufig depressiv sein muss. Die Angstsymptome
treten für gewöhnlich in den ersten zwei bis drei Wochen nach der Geburt auf und werden
jedoch erst nach Ablauf einiger Wochen offensichtlich. Wenn die Symptome nicht
frühzeitig erkannt und behandelt werden, können im Gefolge der Angstgefühle
Depressionen entstehen. Postpartale Angsterkrankungen umfassen schwere und immer
wiederkehrende Angst- und / oder Panikgefühle. Die Ängste oder Sorgen können vage
und sich auf das Leben und die Welt ganz allgemein beziehen; oder sie können in ganz
111
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
bestimmten Situationen auftreten. Typisch sind Ängste und Sorgen in Bezug auf das
Wohlergehen des Babys. Postpartale Panikstörungen (Anfälle extremer Angst) und
postpartale Zwangsstörungen (ständig zwanghaft wiederkehrende Angstgedanken,
Angstvorstellungen, Angstbilder) sind schwere Formen postpartaler Angstreaktionen.
Postpartale Psychose
Die postpartale Psychose entsteht vorwiegend in den ersten zwei Wochen nach der
Entbindung, kann sich aber auch aus einer Depression entwickeln. Sie gilt als die
schwerste Form der nachgeburtlichen Krise und kommt bei einer bis drei von 1000
Müttern vor. Es lassen sich folgende Formen unterscheiden:
Manische Form: starke Antriebssteigerung, motorische Unruhe, Verworrenheit,
Größenwahn. Der starke Antrieb, der sich in diversen unproduktiven Aktivitäten äußert,
bedeutet nicht, dass sich die Mutter in gehobener Stimmung befindet. Depressive Form:
Angstzustände, Antriebs-, Bewegungs- und Teilnahmslosigkeit Schizophrene Form:
Halluzinationen und Wahnvorstellungen. Die betroffene Frau kann Stimmen hören,
Menschen, Tiere und Dinge sehen, die nicht existieren. Oft sind ihre Halluzinationen
religiöser Natur.? Relativ typisch für die Wochenbettpsychose sind Mischformen der
genannten Zustandsbilder. Die schizo-depressiven gelten als die gefährlichsten, da sie mit
einem erhöhten Suizidrisiko korreliert sind. Häufiger treten jedoch die schizo-manischen
Mischbilder in Erscheinung: Euphorie und Antriebssteigerung paaren sich mit der
Überzeugung, verfolgt zu werden, oder mit anderen Wahninhalten.
(aus: www.schatten-und-licht.de)
Bundesweite Selbsthilfe-Organisation
Schatten & Licht – Krise nach der Geburt e. V.
Frau Sabine Surholt
Obere Weinbergstraße 3
86465 Welden
Tel. 08293 965864
Fax 08293 965868
[email protected]
www.schatten-und-licht.de
Hilfe finden Sie
bei Ihrer Hebamme, Ihrer Gynäkologin / Ihrem Gynäkologen, Ihrer Hausärztin / Ihrem
Hausarzt und in den Beratungsstellen (siehe Kapitel Familienberatung)
Diabetes mellitus
die Zuckerkrankheit, gehört zu den häufigsten chronischen Erkrankungen im Kindes- und
Jugenalter.
Der Förderverein ZuckerLeicht e.V. unterstützt Kinder und Jugendliche mit Diabetes
sowie deren Erziehungsberechtigte und Angehörige.
ZuckerLeicht e.V. Klinikum Leverkusen gGmbH
Am Gesundheitspark 11 in 51375 Leverkusen
www.zuckerleicht.de
112
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
„Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“
Menschen mit Behinderung sind auf den besonderen Schutz und die Fürsorge unserer
Gesellschaft angewiesen
Behinderungen haben unterschiedliche Ursachen. Sie können von Geburt an bestehen
oder durch einen Unfall oder eine Krankheit eingetreten sein.
Die nachstehenden Informationen geben nur einen minimalen Überblick zu den
Unterstützungsmöglichkeiten. Hierzu möchten wir auf nachfolgende Broschüre verweisen:
„Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“
Diese Broschüre kann beim Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. im
Internet kostenlos als pdf- Datei heruntergeladen werden:
www.bvkm.de/0-10/buecher,recht.html
Nachstehende Adressen möchten wir Ihnen empfehlen, hier können Sie Informationen
zur Behinderung/Krankheit Ihres Kindes, sowie zu Hilfsangeboten,
Frühförderstellen, Selbsthilfegruppen erhalten.
Aktion Mensch e.V.
Heinemannstr. 36
53175 Bonn
Tel.: 0228 2090-0
E-Mail: [email protected] www.aktion-mensch.de
Bundesverband Lebenshilfe e.V.
Raiffeisenstr. 18
35043 Marburg
E-Mail: [email protected]
Tel.: 06421 491-0
www.lebenshilfe.de
Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V.
Bremstrasse 5-7
40239 Düsseldorf
Tel.: 0211 64004-0
E-Mail: [email protected]
www.bvkm.de
Familienratgeber Wegweiser für Menschen mit Behinderung
www.familienratgeber.de
Das Anfallskind
Antwort auf Elternfragen zu Epilepsie im Kinder- und Jugendalter
von Dr. med. Helmut Volkers, Bremen 2006
www.anfallskind.de
Interessenvertretung Selbstbestimmt leben in Deutschland e.V.
Hermann-Pistor-Strasse 1 07745 Jena Tel.: 03641 234795
E-Mail: [email protected]
www.isl-ev.de
Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V.
Kirchfeldstr. 149
440215 Düsseldor Tel.: 0211 31006-0
E-Mail: [email protected] www.bag-selbsthilfe.de
Leona e.V. Verein für Eltern chromosomal geschädigter Kinder
E-Mail [email protected] www.leona-ev.de
113
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Gesunde Kinderaugen ein Leben lang!
Informationen für Eltern zur richtigen Vorsorge www.augeninfo.de
Checkliste zur Früherkennung von Sehstörungen
Kinder sollten zur augenärtzlichen Untersuchung:
... sofort
bei sichtbaren Auffälligkeiten der Augen, wie z.B. Augenzittern, Hornhauttrübungen,
grau-weißlichen Pupillen, großen lichtscheuen Augen oder bei Lidveränderungen, hier
besonders Hängelidern, welche die Pupille verdecken, auffälliger Tollpatschigkeit oder falls
man sich einer Sache nicht sicher ist.
... mit 6 bis 12 Monaten
bei erhöhtem Risiko für Schielen, für Fehlsichtigkeit (optische Brechungsfehler) und/oder
für erbliche Augenerkrankungen. Das liegt z.B. vor bei Frühgeburten, Kindern mit
Entwicklungsrückstand, Geschwistern oder Kindern von Schielern oder stark
Fehlsichtigen, sowie bei Kindern aus Familien mit bekannten erblichen
Augenerkrankungen.
... mit 30 bis 42 Monaten
spätestens auch bei unverdächtigen Kindern zur frühzeitigen Entdeckung eines
kleinwinkligen Schielens oder von optischen Brechungsfehlern.
Besonders einseitige Fehler werden oft zu spät erkannt. Eine Untersuchung des Kindes
beim Augenarzt kann frühzeitig Klarheit über die Erkennung und Behandlung von Augenund Sehfehlern bringen.
Grundsatz: Auch wenn keine Beschwerden oder Auffälligkeiten auftreten, sollte man mit
seinem Kind regelmäßig zur Vorsorge zum Augenarzt gehen. Der Augenarzt hilft hier
gerne weiter.
Schielt mein Kind?
Schielen (Strabismus) nennt man die meist beständige oder immer wieder auftretende
Fehlstellung eines oder beider Augen. Vier Millionen Menschen in Deutschland leiden
unter den mit dem Schielen verbundenen Sehstörungen.
Wenn die augenärztliche Behandlung nicht frühzeitig erfolgt, kann das Kind kein
räumliches Sehen entwickeln.
Je früher das Schielen vom Augenarzt behandelt werden kann, desto wirkungsvoller und
weniger belastend ist die Therapie für das Kind. Schon mit drei Jahren sinken die
Erfolgschancen erheblich, zu Beginn des Schulalters lässt sich bei einer schielbedingten
Sehschwäche trotz Behandlung in der Regel keine normale Sehschärfe mehr erreichen.
Leider gibt es im Kleinkindalter für die Eltern keine eindeutigen Merkmale, die darauf
hinweisen, dass eine Sehschwäche welcher Ursache auch immer vorliegt. Es ist daher
dringend zu empfehlen, Kinder, auch wenn sie unauffällig erscheinen, spätestens im
Alter von 30 bis 42 Monaten augenärztlich-orthoptisch untersuchen zu lassen.
Kinder, die auffällig schielen, haben die besten Chancen rechtzeitig behandelt zu werden,
weil ihre Eltern schon aufgrund des deutlich sichtbaren „Schönheitsfehlers“ frühzeitig mit
ihnen zum Augenarzt gehen. Leider sind die kaum oder gar nicht sichtbaren
Abweichungen (Mikrostrabismus) in der Überzahl. Dieses „unauffällige Schielen“
verursacht jedoch genauso schwere Sehdefizite wie ein großer und sofort sichtbarer
Schielwinkel. In fast der Hälfte der Fälle sind Sehschwächen nicht einmal durch Schielen,
sondern durch eine einseitige und/oder hohe Fehlsichtigkeit bedingt. Ihr Augenarzt kann
das mit kindgerechten Sehtests feststellen.
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Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
KISS – Syndrom
Welche Auffälligkeiten können auf das Kiss-Syndrom hindeuten?
Bei Säuglingen:
• Schiefhaltung des Kopfes bis zur Zwangshaltung
• Kopfhalteschwäche und/oder ausgeprägte Kopfrückbeuge
• Asymmetrie der Bewegungen von Armen und Beinen
• Einseitig oder mittig abgeplatteter Hinterkopf
• Einseitige Haltung des Rumpfes
• Reifungsprobleme der Hüftgelenke, oft einseitig
• Fehlstellung der Füßchen, bis hin zum Sichelfuß
• Schlafstörungen, Schreien im Schlaf
• Dreimonats-Koliken (Blähungen) und "Schreikind - Schreibaby"
• Haarloser Kiss-Fleck am Hinterkopf (symmetrisch oder asymmetrisch)
• "Haare-Raufen", hohe Tastempfindlichkeit des Nackens
• Einseitige Schlafhaltung des Kindes
• Schädelasymmetrie, im Gesicht und /oder am Hinterkopf (seitlich abgeplatteter
Hinterkopf)
• Gesäßfaltenasymmetrie
• Ein kleineres Auge, das oft auch etwas tiefer zu liegen scheint
• Schlafhaltung wie ein nach hinten durchgebogenes "C",
massives Durchstrecken nach hinten z.B. auf dem Arm oder im Bettchen
• Kind kann nur an einer Seite gut gestillt werden, da es nicht entspannt liegen kann;
es überstreckt sich und schluckt viel Luft
• "Head banging", d. h. es schlägt den Kopf z.B. gegen die Gitter des Bettchens
• Stereotype Kopfbewegungen vor dem Einschlafen
• Drehen sich nur über eine Seite (Lieblingsseite)
• Übermäßiges Sabbern, Probleme beim Schlucken
• Schreien beim Autofahren und im Kinderwagen
• Sabbern, Schluckschwierigkeiten, häufiges Erbrechen
http://www.kiss-kid.de/
Unterstützende Maßnahmen für Säuglinge mit Bewegungsauffälligkeiten
(Lieblingsseite, Schiefer Kopf, Vorzugshaltung)
http://www.youtube.com/watch?v=1A7ftL3UqRc
Autositz
Wichtige Hinweise zum Baby- Autositz
Babyschalen sind die beste Lösung, kleine Kinder im Auto zu transportieren.
Babyschalen fordern den Kindern eine sitzende Haltung ab. Da sie aber noch nicht
selbstständig sitzen können, ist der Rücken zu schwach, um dieser Belastung stand zu
halten.Werden die Babys müde, sinken sie in sich zusammen. Der Reflex, den Kopf
aufrecht zu halten, ist noch nicht ausgebildet. Deshalb drückt der Brustkorb auf den
Bauch, was zu Atmungsschwierigkeiten und Verdauungsstörungen führen kann, sowie die
Nackenmuskulatur und die Wirbelsäule erheblich belastet.
Bitte lassen Sie Ihr Baby nur so lange wie nötig in der Babyschale.
http://einfach-eltern.com/images/Flyer/Flyer-Babyschale_web.jpg
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Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Was ist Osteopathie eigentlich genau?
Die von dem amerikanischen Arzt Andrew Taylor Still (1828–1917) begründete Heillehre
'Osteopathie' basiert auf der Vorstellung, dass der menschliche Körper eine Einheit bildet.
Alle seine Strukturen – Knochen, Gelenke, Gewebe oder Organe – sind in ständiger
Bewegung und im Idealfall harmonisch miteinander verbunden. Ist das Zusammenspiel an
einem Punkt gestört, hat das Auswirkungen auf den Rest des Gebildes: Der
Bewegungsfluss gerät aus dem Gleichgewicht, Krankheitssymptome entstehen. Aufgabe
des Osteopathen ist es, Gewebespannungen und Bewegungseinschränkungen der
Strukturen über die Hände wahrzunehmen und zu korrigieren..
Osteopathen kennen die menschliche Anatomie und Physiologie genau
Mit esoterischem Handauflegen hat Osteopathie nichts zu tun. Grundlage sind vielmehr
genaue Kenntnisse der menschlichen Anatomie und Physiologie. Sie ermöglichen es dem
Osteopathen, kleinste Spannungen im Gewebe aufzuspüren. Mithilfe manueller Techniken
versucht er dann, die Selbstheilungskräfte zu mobilisieren und so Blockaden zu lösen.
Der enge Geburtskanal kann Babys verschieben
Bei Babys und Kleinkindern sind solche Dysfunktionen oft Folge von Schwangerschaft
oder Geburt. Denn hier wirken enorme Kräfte auf den kleinen Körper ein, insbesondere
auf den Hals und Kopfbereich. So kann die Enge im Geburtskanal zu einer Verschiebung
der Schädelknochen oder der oberen Halswirbel führen. Gefäße und Nerven können
eingeengt werden und verschiedenste Symptome auslösen. Schiefhals, Saug- und
Schluckstörungen, Koliken, Schlafprobleme oder häufiges Schreien sind typische
Beschwerden, bei denen Osteopathie helfen kann.
Gerade bei Babys und Kleinkindern gilt die Osteopathie als wirksame Therapieform.
Das mögliche Behandlungsspektrum ist groß. Folgende Beschwerden gehören
dazu:
1. Regulationsstörungen wie anhaltendes Schreien, Schlafprobleme oder
Unruhezustände
2. Trink- und Ess-Störungen sowie Verdauungsbeschwerden, z.B. vermehrtes
Spucken, Erbrechen, Drei-Monats-Koliken und Verstopfung
3. Geburtsbedingte Asymmetrien der Gesichts- und Schädelknochen, z.B. Abflachung
des Hinterkopfs
4. Asymmetrien und Störungen im Bewegungsapparat, z.B. Schiefhals, Rundrücken
(Kyphose), Verkrümmung der Wirbelsäule (Skoliose), Fehlstellung des Hüftgelenks
(Hüftdysplasie), oder der Beine oder Füße
5. Wiederkehrende Mittelohr und Nasennebenhöhlenentzündungen, Dauerschnupfen
sowie chronische Bronchitis
6. Das Immunsystem betreffende Beeinträchtigungen wie Heuschnupfen,
Neurodermitis, Nahrungsmittelallergien und allergisches Asthma
7. Koordinationsprobleme sowie Entwicklungsverzögerungen im motorischen und
sprachlichen Bereich
Für Babys sind Osteopathen mit einer kinderosteopathischen Weiterbildung zu empfehlen.
Hier hilft die Mitgliederliste der Deutschen Gesellschaft für Kinderosteopathie
(DGKO, www.kinderosteopathen.de) weiter.
Osteopathie -Sprechstunde Wipperfürth Elternschule Josefine Tel.: 02267 889667
oder
Simone Schulz / Heilpraktikerin / Tel. 01601536183 / www.praxismitherz.net
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Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Sprachheilbeauftragte für den Oberbergischen Kreis
im Haus früher Hilfen
INTERDISZIPLINARE FRÜHFÖRDERUNG & INTEGRIERTE FAMILIENBERATUNG
Ein Thema - viele Fragen
Die Sprache entwickelt sich vom ersten Lebenstag an.
Zunächst erfolgt die Kontaktaufnahme über das Schreien, gefolgt vom Lallen,
Gurren, Quietschen und Brabbeln.
Im Alter von ungefähr 12 Monaten produzieren Kinder bereits erste Wörter –
ein großer Moment, der von den Eltern sehnsüchtig erwartet wird.
Mit sechs Jahren wird die Umgangssprache bereits sicher beherrscht.
Faszinierend in welchem Tempo die Sprachentwicklung verläuft!
Sprache entsteht jedoch nur zwischen Menschen, d.h. Kinder brauchen
Ansprechpartner.
Sie als Eltern können viel dazu beitragen die Sprachentwicklung ihrer Kinder zu
unterstützen, indem sie eine sprachförderliche Umgebung schaffen.
Der Verlauf des Spracherwerbs kann viele Fragen aufwerfen:
• Wie verläuft die normale Sprachentwicklung und wo liegt der Übergang zu
einer Sprachstörung?
• Wann ist eine Sprachförderung ausreichend und wann eine
sprachtherapeutische Behandlung nötig?
• Was sind die Besonderheiten des Mehrspracherwerbs und wie kann er gefördert
werden?
Kostenfreie Beratung, Schulung und Begleitung
Zur Klärung dieser und anderer Fragen zum Thema „Sprache“ und
„Sprachentwicklung“ kann eine gezielte Beratung beitragen.
Die Stelle der Sprachheilbeauftragten ermöglicht neben der Elternberatung auch eine
Abklärung bei sprachlichen Auffälligkeiten.
Angebote
• Aufklärung und Information zu Fragen der Sprachentwicklung
• Aufklärung und Information zu Störungsbildern im Bereich Sprache
• Bedarfsabklärung bei Klein-, Vorschul- und Grundschulkindern
• Beratung zu Therapie- und Fördermöglichkeiten
• Erarbeitung und Durchführung von Präventionsmaßnahmen
• Durchführung von Elternarbeit
• Durchführung von Informationsveranstaltungen
• Durchführung von Fortbildungen
• Teilnahme an fallbezogener Netzwerkarbeit
• Sprachheilpädagogische Bestimmung des Hilfebedarfs in Kindertageseinrichtungen
• Zusammenarbeit im Rahmen von Sprachförderung und Sprachpflege
Die Beratung ist kostenlos.
Es bedarf keiner ärztlichen Überweisung.
Kontakt
Frau Annika Helle
Dipl.-Sprachheilpädagogin
Weierhofweg 48
51674 Wiehl-Oberbantenberg
Telefon: O2262/6992 – O
Fax: O2262/6992 — 4O
Mail: [email protected]
Mo. — Do. 8.OO — 16.3O Uhr
Fr. 8.OO — 15.OO Uhr
Termine nach Vereinbarung
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Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Was ist Hebammenhilfe?
Hebammenhilfe umfasst die Beratung und Betreuung während Schwangerschaft, Geburt,
Wochenbett und Stillzeit. Sie ist Beratung, Begleitung und Versorgung von Mutter und
Kind. Hebammenhilfe kann von jeder schwangeren, gebärenden oder entbundenen
Frau kostenlos in Anspruch genommen werden.
Das heißt: Auch wenn Sie bisher keine Hebamme hatten, können Sie jederzeit bis
zur 8. Lebenswoche Ihres Kindes Hebammenhilfe in Anspruch nehmen (siehe
Adressliste der Hebammen.)
www.hebammen-oberberg.de
Jede Frau kann sich direkt an die Hebamme wenden. Die Kosten übernimmt die
Krankenkasse. Privat Versicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer
privaten Krankenversicherung informieren.
Leistungen während des Wochenbetts (Wochenbettbetreuung)
Unabhängig von der Art der Entbindung haben Sie Anspruch auf Hausbesuche durch
eine Hebamme. Bis zum 10. Tag nach der Geburt besucht Sie die Hebamme in der Regel
täglich. Später nach Absprache. Bis zur 8. Lebenswoche des Kindes stehen Ihnen 16
weitere Besuche zu. Stillende Mütter haben Anspruch auf Hebammenhilfe bis zum Ende
der Stillzeit. Insgesamt stehen Ihnen hierfür 8 Termine zu, die Sie bei Problemen wie
Gedeihstörung, Milchstau, Brustentzündung oder bei Fragen zur Beikosteinführung
wahrnehmen können. Weitere Besuche werden von der Krankenkasse übernommen,
wenn sie ärztlich angeordnet sind (auch vom Haus- oder Kinderarzt).
Die Wochenbettbetreuung umfasst
• die Versorgung des Nabels,
• Beobachtung des allgemeinen Zustands des Säuglings (Temperatur, Atmung,
Trinkverhalten, Gewicht),
• Ernährungsberatung und Anleitung zur Pflege des Säuglings,
• Hilfe bei Blähungen,
• Anleitung zum Stillen und Hilfe bei Stillschwierigkeiten,
• Kontrolle der Wundheilung bei Kaiserschnitt, Dammschnitt oder -riss,
• Kontrolle der Gebärmutter-Rückbildung und erste Übungen zur Rückbildung,
• beratende Gespräche über Empfängnisverhütung, Impfen, Kindererziehung,
• Informationen über Beratungsstellen, Gesprächskreise und Selbsthilfegruppen für
Eltern und Kinder.
Hebammensuche:
Hier finden Sie eine freie Hebamme in Oberberg.
www.hebammen-oberberg.de
Betreuung in besonderen Situationen:
Familienhebammen sind Hebammen mit einer weiterführenden Ausbildung, die Familien
in besonderen Lebenssituationen bis zum ersten Geburtstag des Kindes begleiten können.
Bei Bedarf sprechen Sie uns bitte an:
mail: [email protected]
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Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Rückbildungsgymnastik
Hier ist Zeit und Raum für Bewegung und Entspannung. Es werden Körperübungen
gezeigt zur Linderung bei Rückenschmerzen und Nackenverspannungen, zur Kräftigung
des Beckenbodens und der Bauch- und Rückenmuskulatur. Atem-, Entspannungs- und
Lockerungsübungen helfen das körperliche und seelische Gleichgewicht wieder zu finden.
Rückbildungskurse werden mit und ohne Baby angeboten. Der richtige Zeitpunkt, einen
Rückbildungskurs zu beginnen, ist ab der 3. Woche nach der Geburt und liegt für die
meisten Frauen zwischen acht Wochen und vier Monaten nach der Geburt.
Rückbildungsgymnastik findet in der Regel in der Gruppe statt.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für 10 Stunden.
Ansprechpartnerin: Fragen Sie Ihre / eine Hebamme
Beckenboden(gymnastik)
Aufbau und Funktion
Ein gesunder Beckenboden bietet allen inneren Organen "Halt". Die handtellerdicken
Muskelschichten des Beckenbodens schließen den Bauchraum nach unten ab. Sie sind
Bestandteil der Rumpfmuskulatur und bilden zusammen mit der Bauch- und
Zwerchfellmuskulatur eine funktionelle Einheit. Im Wesentlichen muss der Beckenboden
folgende Aufgaben erfüllen:
• Er muss kräftig genug sein, um die inneren Organe zu stützen und die
Schließmuskulatur von Harnröhre und After zu unterstützen.
• Der Beckenboden muss sich entspannen können. Dies ist wichtig beim Stuhlgang,
beim Wasserlassen und bei der Frau beim Geschlechtsverkehr und während der
Geburt.
• Er muss dem hohen Druck standhalten, der beim Heben schwerer Lasten entsteht.
Beckenbodenbewusstes Verhalten
Gleich nach der Geburt haben viele Frauen noch kein Gefühl für den Beckenboden.
Lassen Sie sich in dieser Phase von Ihrer Hebamme oder einer Physiotherapeutin das
richtige Aufstehen über die Seite zeigen.
Auch das richtige Heben ist jetzt wichtig. Wenn Sie falsch oder schwer heben, entsteht
Druck im Bauchraum. Diese Belastung schadet jetzt ihrem Beckenboden. Wenn Sie es
dennoch ausnahmsweise machen müssen, spannen Sie die Beckenboden- und
Bauchmuskeln an, gehen Sie in die Knie und behalten beim Heben einen geraden
Rücken. Entlasten Sie Ihren Beckenboden, indem Sie sich tagsüber auf den Rücken legen
und das Becken und die Beine etwas hochlagern. Spannen Sie beim Niesen und Husten
immer auch Ihren Beckenboden an. Vermeiden Sie langes Stehen. Unterbrechen Sie das
Stehen durch ein kurzes Umhergehen.
Zeitplan für Beckenbodengymnastik
Der folgende Zeitplan stellt nur eine ungefähre Orientierungshilfe dar.
Erste bis achte Woche nach der Geburt:
Lassen Sie sich in der Klinik oder von Ihrer Nachsorgehebamme einfache Übungen
zeigen, die den Muskeltonus des Beckenbodens anregen. Versuchen Sie diese täglich zu
119
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Hause zu machen. Nach zwei oder drei Wochen können Sie auch mit dem Training für die
schrägen Bauchmuskeln und die Rückenmuskeln beginnen.
Acht bis zwölf Wochen nach der Geburt:
Sie sollten jetzt einen Rückbildungskurs besuchen. Übungen für die geraden
Bauchmuskeln sind jetzt schon erlaubt.
Ab der 20. Woche:
Nehmen Sie an einem Kurs teil, der ein gezieltes Aufbautraining für den Beckenboden
beinhaltet.
Sechs Monate nach der Geburt:
Viele Frauen können ihr gewohntes Sportprogramm wieder aufnehmen. Ideal sind jetzt
Walken, Schwimmen oder Radfahren, um wieder Kondition und Ausdauer zu bekommen.
Häufig wird empfohlen gleich nach der Geburt mit der Beckenbodengymnastik zu
beginnen. Vor allem nach einem Dammschnitt sollten Sie aber erst warten, bis er abgeheilt
ist.
Ganz wichtig ist es an dieser Stelle zu erwähnen:
• Auch wenn Sie erst ein Jahr nach der Geburt mit dem Beckenbodentraining
beginnen, beispielsweise weil Ihr Baby Sie sehr beansprucht hat, ist es sehr
wirksam.
• Wichtig bei der Beckenbodengymnastik ist Konsequenz und Durchhaltevermögen.
Stellen sich Erfolge nicht gleich ein, so bleiben Sie trotzdem dabei und stecken
nicht auf. Sie trainieren Ihren ganzen Körper und machen nebenbei viel für Ihre
Haltung und ihre Rückengesundheit.
Für eine effektive Beckenbodengymnastik sind die richtige Atemtechnik, das Gespür für
den Beckenboden und die Fähigkeit die Beckenbodenmuskeln isoliert anspannen zu
können, entscheidend.
Alle Übungen werden zunächst in Rückenlage durchgeführt. Die Beine werden zunächst
hochgelagert. Mit zunehmender Erfahrung werden die Übungen im Vierfüßlerstand, im
Sitzen oder im Stehen durchgeführt.
Im ersten Schritt eignen Sie sich die richtige Atemtechnik an:
• Atmen Sie in Rückenlage in den Bauchraum. Der Bauch bläht sich auf und dehnt
sich in alle Richtungen aus. Der Beckenboden bewegt sich dabei in Richtung der
Beine.
• Beim Ausatmen zieht sich die Bauchdecke ein, der Beckenboden zieht sich wieder
in den Bauchraum zurück.
• Stoßen Sie die Luft beim Ausatmen auf den Laut "P" aus. Diese Ausatemtechnik
führt zu einer reflektorischen Anspannung der Beckenbodenmuskulatur.
In einem zweiten Schritt lernen Sie Ihren Beckenboden wahrzunehmen. Die Anspannung
kann am besten durch Ertasten im Dammbereich wahrgenommen werden. Wichtig bei den
unten aufgeführten Übungen ist es, dass die Gesäß- und die Oberschenkelmuskulatur
entspannt ist. Probieren Sie folgende Anspannungsvarianten:
120
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Versuchen Sie die Scheide und den After einander anzunähern. Der Beckenboden
geht in den Bauch hinein.
• Versuchen Sie Steißbein und Schambein zusammenzuführen.
• Probieren Sie die beiden Sitzbeinhöcker zusammenzubringen. Die Pobacken
dürfen Sie dabei nicht anspannen.
• Versuchen Sie, nur den After anzuspannen.
In einem letzten Schritt wird der Beckenboden mit anderen Muskelgruppen zusammen
trainiert. Dabei ist die Stärke der Kontraktion entscheidend, nicht die Dauer der einzelnen
Übung. Die Entspannungszeit zwischen den einzelnen Übungen sollte dabei länger sein,
als die Übung selbst (Übungszeit 7-10 Minuten). Versuchen Sie folgende Übungen:
•Spannen Sie gleichzeitig die Beckenbodenmuskulatur und die Bauchmuskulatur an.
Stellen Sie sich dabei vor, Ihre Rippen und Ihr Becken nähern sich einander an und Ihr
Nabel zieht sich nach innen. Atmen Sie während der Anspannung langsam aus.
•Viele Vorstellungshilfen erleichtern die Beckenbodenspannung zu verstärken. Ziehen Sie
den Beckenboden nach innen in den Bauchraum. Stellen Sie sich dabei vor, dass Ihr
Beckenboden ein Aufzug ist, der langsam nach oben in den Bauch fährt. Sowohl die
Anspannung wie auch die Entspannung werden so schrittweise durchgeführt, ähnlich
einem Lift, der an jedem Stockwerk hält.
Versuchen Sie die Übungen anfänglich täglich zu machen. Es genügen ein paar Minuten.
Lassen Sie sich professionell anleiten.
•
Weitergehende Informationen über:
Rückbildungskurse, Termine etc. erfahren Sie bei allen Hebammen
oder Z.Bsp. Im RPP Gummersbach Tel.: 02261/17-4000 oder
auch dem Kreißsaal im Kreiskrankenhaus Gummersbach Tel. 02261/171928
www.kaiserschnitt-netzwerk.de
Internetseite des Kaiserschnitt-Netzwerkes
Diese Seite richtet sich einerseits an Kaiserschnittmütter, bei denen die Erinnerung an den
Kaiserschnitt noch schmerzt. Mit Fachinformationen, sowie deutschen, schweizer und
österreichischen Beratungsadressen zur Kaiserschnittverarbeitung
Hier möchte die Autorin der Internetseite Katrin Mikolitch, Gründerin des Netzwerks und
Ärztin in Düsseldorf, betroffenen Müttern kompetente Hilfe vermitteln.
Im Onlineforum beantwortet sie gerne Fragen, die Sie zu dieser einschneidenden Geburt
haben.
Andererseits richtet sich die Netzwerkseite an Fachkreise, die hier vertiefende
Informationen und Angebote zur Weiterbildung (Fortbildungen, Fachtagungen,
Fachliteratur) finden. Die Vernetzung von Kolleginnen, die Hilfe zur
Kaiserschnittverarbeitung anbieten, ist ein besonderes Anliegen. Das Onlineforum für
Fachkreise bietet zudem Raum für internen Erfahrungsaustausch.
121
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Verhütung
Erster Eisprung
Wann der erste Eisprung nach der Geburt stattfindet, kann nicht exakt vorausgesagt
werden. Dies ist individuell verschieden und hängt auch vom Stillen ab. Oft tritt die erste
Menstruation bei Frauen, die nicht stillen, etwa 4 bis 6 Wochen nach der Geburt auf. Bei
Müttern, die teilweise zufüttern und eingeschränkt stillen, dauert es 2 bis 3 Monate. Etwa 6
bis 18 Monate lässt die erste Regel wieder auf sich warten, wenn voll gestillt wird. Fast
jeder Menstruationsblutung geht etwa 14 Tage zuvor ein Eisprung voraus!
Wenn Sie also noch keine Menstruationsblutung nach der Geburt hatten, können
Sie schon wieder fruchtbar sein und schwanger werden.
Verhütungsmittel Stillen?
Der natürliche Verhütungsmechanismus funktioniert nicht hundertprozentig! Auch
eine voll stillende Mutter muss daher an Verhütung denken.
Verhütungsmittel
Am besten besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Gynäkologen / mit Ihrer
behandelnden Gynäkologin die für Sie am besten geeignete Verhütungsmethode.
Eine gute Gelegenheit dazu ist die Abschlussuntersuchung, die Sie 6 bis 8 Wochen
nach der Geburt wahrnehmen sollten.
Unter bestimmten Voraussetzungen (z. Bsp. Hartz IV) bekommen Sie eventuell
Verhütungsmittel erstattet, bitte fragen Sie Ihre Ärztin / Ihren Arzt.
Verhütungsmittel Kondome schützen vor HIV und anderen Geschlechtskrankheiten!
Das HI – Virus ist der Erreger einer für den Menschen lebensgefährlichen
Immunschwächekrankheit (AIDS).
122
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
AIDS / HIV – Verhütung
Etwas Grundsätzliches vorneweg: Eine HIV – Infektion kann man niemandem
ansehen!
Sie müssen sich also auf andere Weise schützen.
Eine der häufigsten Ansteckungsarten ist Geschlechtsverkehr.
Sie sind beim Sex nur durch die Verwendung von Kondomen geschützt, weil dadurch
keine Körperflüssigkeiten in den Körper des anderen gelangen können.
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, nur Qualitätskondome zu verwenden (CE –
Kennzeichnung). Prüfen Sie auch das Haltbarkeitsdatum.
Falls dies nötig ist, benutzen Sie ein Gleitmittel.
Vorsicht: Ein Latex–Kondom harmoniert nur mit fettfreien Gleitmitteln. Alle anderen
Gleitmittel beschädigen es und können es zerreißen! Benutzen Sie deswegen nur
wasserlösliche Gleitmittel, welche es in Drogerien, Apotheken oder Sexshops zu kaufen
gibt. Schauen Sie zudem auf den Etikettendruck der Verpackung, ob das Kondom noch
haltbar ist.
Für Sie sollte zudem das Thema „AIDS und Verhütung“ ein stets präsentes Thema sein,
vor allem, wenn Sie sich auf eine neue Beziehung einlassen, oder häufig Ihre
Geschlechtspartner wechseln. Vertrauen Sie Fremden nicht blind, sondern verhüten Sie
mit Kondom, bis Sie sich beide haben testen lassen. Manchmal weiß der Sexualpartner
auch noch nicht, dass er bereits infiziert ist.
In anderen Bereichen Ihres Lebens ist keine akute Ansteckungsgefahr gegeben. Ärztliches
Besteck beispielsweise wird nach jeder Behandlung gründlich gereinigt und desinfiziert,
Sie brauchen sich hier also keine Sorgen zu machen.
Durch eine HIV – Infektion muss niemand im Alltag besonders behandelt werden.
Mitbewohner können sich durch gewöhnliches Zusammenleben in einem Haushalt nicht
anstecken, die Kleidung eines Infizierten muss beispielsweise nicht gesondert gewaschen
werden. Bei kleineren Verletzungen sollte man vorsichtig sein. Verletzt man sich
beispielsweise an einem Kunststoffzaun und blutet, sollte man hier wie bei jeder anderen
blutenden Wunde acht geben. Es besteht jedoch kein Risiko bei Haut – oder
Körperkontakt wie Schmusen, Küssen oder einen Händedruck.
Trotzdem möchten wir Ihnen hier erklären, in welchen Situationen Sie besonders Acht
geben sollten, falls Sie ein HIV-infiziertes Kind haben:
Wenn sich das Kind geschnitten hat (zum Beispiel beim Kochen, als es Gemüse
geschnitten hat) und dadurch eine offene Wunde hat, ziehen Sie sich selbst Handschuhe
an, bevor Sie das Kind medizinisch versorgen. In dieser Zeit sollte das Kind mit seiner
offenen Wunde nicht zu anderen Kindern gehen. Waschen Sie die Wunde gut aus und
verbinden Sie sie, bzw. verwenden Sie ein Pflaster (je nach Größe der Wunde).
Einen Punkt möchten wir ganz klar ins Zentrum stellen: Packen Sie Ihr Kind nicht „in
Watte“, nur weil es AIDS hat – es ist trotzdem ein Kind, dass spielen möchte – auch mit
anderen Kindern. Es hat ein Recht darauf! Und zu diesem Spiel gehört auch, dass man
sich einmal dabei verletzt. Denken Sie einfach daran, wie viele Schrammen und blaue
123
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Flecke Sie hatten, als Sie in diesem Alter waren. Es kann nichts passieren, wenn dem
Kind klar ist, dass seine Wunden sofort verarztet werden müssen, wenn es sich welche
zugezogen hat. Alles andere ist nur unnötige Panikmache und schadet dem Kind umso
mehr, nämlich auf psychischer Ebene!
Neben allgemeiner medizinischer Beratung kann beim Gesundheitsamt auch ein
HIV-Antikörper-Test ("Aids-Test") durchgeführt werden. Dieser Test wird kostenfrei
angeboten und ist anonym.
Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises
Am Wiedenhof 1- 3
51643 Gummersbach
Tel. 02261 / 88 5305 oder 88 5318
Was gehört in die Hausapotheke?
Autorin: Susanne Kreichauf,
wissenschaftliche Angestellte am
Staatsinstitut für Frühpädagogik, München
Die Hausapotheke ist ein unverzichtbarer Bestandteil für jeden Haushalt. Gerade zu
Hause passieren die meisten Unfälle – wie leicht kann man sich Schnitt- und
Schürfwunden, Verbrennungen oder Verbrühungen zuziehen. Die Hausapotheke ist dann
oft der Retter in der Not und leistet schnell Erste Hilfe. Auch Erkältungen melden sich
meist am Abend an, wenn die Apotheke bereits geschlossen hat und der Notdienst nur
umständlich erreicht werden kann.
Jährliche Kontrolle wichtig
Damit im Notfall die richtigen Utensilien zur Hand sind, sollte die Hausapotheke einmal im
Jahr überprüft werden. Medikamente, deren Haltbarkeitsdatum überschritten ist, sowie
Medikamente, deren Etiketten nicht mehr leserlich sind, müssen entfernt werden. Auch
müssen nicht mehr klebende Pflaster entsorgt werden. Ebenfalls wichtig: Der
Beipackzettel sollte immer zusammen mit dem Arzneimittel, am besten in der
Originalverpackung, aufbewahrt werden.
Der optimale Platz
Lagern Sie die Hausapotheke möglichst kühl, trocken und dunkel. Als Aufbewahrungsorte
scheiden damit Bad und Küche aus, geeignet ist das Schlafzimmer oder der Flur.
Arzneimittel sollten für Kinder unerreichbar aufbewahrt werden, allerdings sollten auch für
Kinder zumindest Pflaster immer griffbereit liegen.
Bitte lassen Sie sich in Ihrer Apotheke, beim Hausarzt, Kinderarzt beraten!
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Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Inhalt einer kompletten Hausapotheke
Arzneimittel
• Schmerz- und Fiebertabletten
• Erkältungsmittel gegen Husten, Halsschmerzen, Schnupfen
• Tabletten gegen Durchfall und Verstopfung
• Mittel gegen Sodbrennen, Völlegefühl und Blähungen
• Mittel gegen Übelkeit und Magendrücken
• Mittel gegen Insektenstiche
• Wund- und Brandgel
• Medikamente, die der Arzt zum Dauergebrauch verschrieben hat
Verbandsmittel
• Pflaster und Pflasterstrips
• Mullbinden, 6 cm und 8 cm breit
• elastische Binden
• Verbandspäckchen in verschiedenen Größen (klein, mittel, groß)
• Verbandsklammern
• Heftpflaster von der Rolle
• Verbandswatte
• Dreieckstücher
• Sicherheitsnadeln
• Splitterpinzette
• Verbandsschere
Hilfsmittel
• Fieberthermometer
• Gummi- oder Plastikhandschuhe
• Wunddesinfektionsmittel Mundspatel
• Gummi- oder Lederfingerling
• Wärmflasche
Sonstiges
• Erste-Hilfe-Anleitung
• Notfalladressen
• Telefonnummern von Polizei, Feuerwehr, Krankenhaus und Vergiftungszentren
www.ratgeber-versand.de/.../ratgeber/.../brosch_weleda_kinderapotheke...
Hinweis: Der Besuch eines Erste Hilfe Kurses am Kind macht Eltern sicherer.
Erkundigen Sie sich beim Deutschen Roten Kreuz oder in der
Volkshochschule oder in der
Villa Adebar Oststr. 16 , 51766 Ründeroth Gemeinde Engelskirchen
Tel.:01733103276 Familienhebamme Michaela Styrnal
125
Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Babys im Störfeld von Handys, TV und Computer
Herausgeber: Verein Spielraum-Lebensraum, 9472 Grabs,
[email protected]
Sollen wir wirklich unsere Gewohnheiten im Umgang mit Handy, TV und Computer wegen
eines Babys umstellen? Wir werden reich belohnt, wenn wir die zarten Signale der Kinder
beachten und ihre Schutzbedürftigkeit respektieren. Es entsteht so eine umso tiefere
Beziehung und gegenseitiges Vertrauen kann aufkeimen als Grundlage für alle spätere
Entwicklung. Die Kinder weisen uns immer in eine Richtung, die humaner, lebenswerter
und lebendiger ist.
Dieses Infoblatt basiert auf folgenden Schriften:
Neugeborene unter dem Einfluss von TV und Handy
– die Wirkung auf Babys und auf die Mutter-Kind-Beziehung
Meinungen von Fachleuten wie Gerald Hüther, ManfredSpitzer, Thomas Harms, Paula
Diederichs, Fraanz Renggli, Jirina Prekop, Heinz Buddemeier, Edwin Hübner, Uwe
Buermann u.v.m. (72 Seiten) ISBN 978-3-033-01425-1 Bestellungen D:
Irmgard Beckert, Tel. 07641 / 933 44 28 Mail: [email protected] Preis Euro 7.40 +
Porto/Versand
Die Gefährdung und Schädigung von Kindern durch Mobilfunk - Ärztliche
Beobachtung – wissenschaftliche Erkenntnis – gesellschaftliche Erfahrung
ISBN 978-3-9812598-0-3
Bestellungen D:
Bürgerwelle e.V.: Tel. 09631 / 79 57 36 [email protected] Preis: Euro 6.- +
Porto/Versand
Babys im Störfeld von Handys, TV und Computer
Heute sind Handys, TV und Computer allgegenwärtig. Sie machen unser Leben hektischer
und trotz des „ständig-erreichbar-Seins“ ist ein wachsender Beziehungsverlust zu
beobachten.
Beziehung aber ist die zentrale Grundlage für das Leben von Säuglingen. Gelingt es
noch, für sie Räume der Ruhe, der Verlangsamung, des Respekts zu schaffen? Gelingt
es, für sie ganz ungestört präsent zu sein? Welche Auswirkungen haben Handy, TV und
Computer-Gebrauch sowohl seelisch als auch körperlich auf unsere Babys?
Babys sind ganz anders. Sie erleben sich nicht getrennt von der Umgebung. Ihr ganzer
Körper ist ein hochsensibles Sinnesorgan. Sie sind empfindsam, wahrnehmend und
überaus sozial. Babys können ihre Wahrnehmungen nicht bewusst verarbeiten, sondern
sind ihnen schutzlos ausgesetzt. Ihr einziger Anker, ihre einzige Sicherheit, ist der
emotionale Kontakt mit einem nahen Menschen.
Technik bringt Störung in ihr verletzliches Leben. Wenn wir die Bedürfnisse von Babys
„lesen“ lernen, führen sie uns zu einer neuen Wahrnehmung der Welt. Ihr lebenswichtiges
Verlangen nach Ruhe, Wiederholung und einfachem Da-Sein kann auch den Eltern eine
ganz neue Lebensqualität verschaffen.
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Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Um aber heute auf Handys, TV und Computer in Gegenwart von Babys zu
verzichten, braucht es,
außer viel Liebe und Respekt, auch vermehrtes Wissen um die Wirkung.
Die neueste Forschung auf dem Gebiet der frühen Bindung weist auf gravierende Folgen
hin, wenn Störungen in der ersten Lebenszeit vorliegen.
Geburt und Wochenbett
Die Fachleute raten Eltern dringend davon ab, sich während oder nach der Geburt von
technischen Geräten wie Handy (SMS) und TV ablenken zu lassen. Es gibt
Wochenbettabteilungen, die Handy- und TV-freie Zimmer einführten, um Babys und
Müttern die notwendige Ruhe zu gewährleisten. Dazu sagt der Neurobiologe Prof. Dr.
Gerald Hüther: „Alles, was eine Mutter davon ablenkt, sich ihrem Kind während der ersten
Tage zu widmen, ist Gift für das sich entwickelnde Gehirn des Kindes und Gift für die sich
entwickelnde Beziehung zwischen ihr und ihrem Kind. Die vertrauensvolle Beziehung
bildet die Grundlage für die gesamte weitere Entwicklung, wenn sie nicht gelingt, bleibt
das Kind ängstlich und hat große Probleme, sich in der neuen Welt sicher zu fühlen. Es
verliert seine Offenheit und Lernfreude. Das ist das Schlimmste, was einem Kind nach der
Geburt passieren kann.“
Die Tyrannei der Klingel
Nach einer Studie sprechen in Deutschland Mütter durchschnittlich schon länger in ihr
Handy als zu ihren Kindern. Für Kinder ist die innere Abwesenheit der telefonierenden
Eltern nicht nachvollziehbar. Im schlimmsten Fall reagieren sie mit „seelischem Einfrieren“.
Besonders gefährdet sind Kinder, die eine schwierige Geburt hatten. Es hilft, zuhause
Telefonzeiten einzuführen (wenn die Kinder schlafen!).
Ein Telefonbeantworter trägt dazu bei, den Alltag telefon- stressfreier zu gestalten
für Eltern und für Kinder. Schützen Sie vor allem die Stillzeiten. Beim Stillen ist die volle
Zugewandtheit zum Baby und die innere Präsenz der Mutter zentral.Auch während der
Pflege (wickeln, baden, anziehen) entsteht eine ganz andere Qualität, wenn Sie sich
bewusst dem Kind widmen. Sie können laut zur eigenen Bestärkung sagen: “Jetzt bin ich
ganz für Dich da!” Der Hunger des Babys nach Beziehung wird durch diese Art von Stillen
und Pflege gesättigt. Wählen Sie einen Kinderwagen mit Blickkontakt und schalten Sie das
Handy aus. Jetzt haben Sie Zeit um mit Ihrem Baby zu plaudern, es braucht den
Blickkontakt auch um sich sicher zu fühlen.
Sorgen Sie schon vor der Geburt dafür, dass Sie reale erwachsene Gesprächspartner und
ein unterstützendes Netz um sich haben, innere Einsamkeit kann weder durch Handy
noch durch chatten erlöst werden. Sie brauchen echte Kontakte genauso wie Ihr Baby.
Einige Wirkungen von Mobilfunkstrahlung
• Handys und schnurlose Haustelefone sind ungemein praktisch, aber sie haben auch
Nebenwirkungen.
Diese sind umso gravierender, je jünger ein Mensch ist. Der Organismus der Kinder ist viel
durchlässiger.
Am meisten Strahlung wird vom Kopf aufgenommen, der beim Baby im Verhältnis zum
Erwachsenen viel größer ist.
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Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
• 20 Sekunden Handytelefonat reichen aus, um das Blutbild zu verändern und rote
Blutkörperchen zum Verklumpen zu bringen (www.diagnose-funk.org).
• Die Salford-Studie beschreibt potenzielle Gehirnschädigungen durch die Öffnung der
Blut-Hirn-Schranke. Dr. Salford prognostiziert mögliche frühe Demenz und Alzheimer.
• Die Mobilfunkstudie des Schweizer Bundesamtes 2007 stellt Kopfweh bei Kindern fest.
• Es gibt Veränderungen im Verlauf der Gehirnströme im EEG.
• Mobiltelefonieren der Mutter beeinflusst die Herzaktivität von Ungeborenen.
Ärztliche Empfehlungen um die Strahlenbelastung in der Nähe von Kindern zu
reduzieren:
• Handys nur in Notfällen und kurz benutzen. In der Regel ganz ausschalten, da sie sonst
ständig den nächsten Sendemasten anfunken.
• Handy auf keinen Fall im Kinderbett (Kinderwagen) „parken“.
• Möglichst im Freien bei guter Verbindung telefonieren. Je dicker die Wände, desto
stärker die Leistung.
• Handys in Fahrzeugen nicht benutzen und vollständig ausgeschaltet lassen.
• Grundsätzlich ein Schnurtelefon benutzen.
Gesundheitliche Schädigungen durch DECT-Telefone (mit Basisstation) sind womöglich
noch stärker als beim Handy.
• W-LAN/Bluetooth nicht verwenden, durch Kabelverbindung ersetzen.
• Babyphone: keines mit DECT Standard, mehr als 2 m Abstand vom Bett, Gerät ohne
Reichweitenkontrolle verwenden.
Quelle: Internet : www.spielraum-lebensraum.ch
Früher Fernsehkonsum behindert kindliche Entwicklung !
http://www.fuerkinder.org/kinder-brauchen-bindung/die-forschung-sagt/425-frueherfernsehkonsum-behindert-kindliche-entwicklung
Die Empfehlungen der US-Kinderärzte (American Association of Pediatrics, AAP):
Kein Fernsehen für Kinder unter zwei Jahren.
Laut Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sollten
Kinder zwischen 3 und 6 Jahren höchsten eine halbe Stunde TV schauen, im
Grundschulalter höchsten 45 Minuten
Baby 1x1: Einfach leben mit Baby
So klein, so süß, so zart - und jetzt? In 14 Videos die wichtigsten Grundlagen der
Babypflege, Babyernährung und wie Sie mit Baby unterwegs sein können. Ein toller
Einstieg ins Elternsein!
www.urbia.de/magazin/baby/baby-1x1-einfach-leben-mit-baby
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Kinderarzt/ärztin
rund um die Gesundheit
Ernährung des Babys ca. ab dem 6. Lebensmonat
Beikost
Ob Ihr Kind für die Beikosteinführung bereit ist, lässt sich sehr schnell feststellen:
• Es ist in der Lage aufrecht zu sitzen
• Der Zungenstreckreflex, durch den das Baby feste Nahrung
automatisch wieder aus dem Mund herausschiebt, hat sich
abgeschwächt
• Es zeigt Bereitschaft zum Kauen
• Es kann selbstständig Nahrung aufnehmen und in den Mund stecken
und interessiert sich dafür
• Es zeigt ein gesteigertes Stillbedürfnis, das sich nicht mit einer
Erkrankung, dem Zahnen oder einer Veränderung in seiner Umgebung
oder in seinem Tagesablauf in Verbindung bringen lässt.
Diese Anzeichen sollten alle - nicht nur eines davon - vorhanden sein und sind häufig bei
der Beikosteinführung noch gar nicht gegeben. Die Empfehlung der
Babynahrungsindustrie, bereits mit 4-6 Monaten mit der Beikost anzufangen, geht in der
Regel nicht mit der Reife der Kinder einher. Auch das Stillbedürfnis ist noch weit über
diesen Zeitraum hinaus vorhanden und sollte bei diesen Überlegungen nicht außer Acht
gelassen werden.
Fakt ist, Sie können Ihr Kind das erste Lebensjahr problemlos Vollstillen, ohne mit
Mangelerscheinungen rechnen zu müssen. In der Tat ist die Muttermilch immer noch
wesentlich reichhaltiger als Beikostgläschen. Es gibt also keinen Grund zur Panik, wenn
Ihr Baby die neue Nahrung erst mit 8 oder 10 Monaten akzeptiert. Mit Ihrem Kind ist alles
in Ordnung.
Eine sehr empfehlenswerte Alternative zu Brei und Gläschen ist das "Baby Led Weaning"Konzept. Hier nimmt das Kind langsam Kontakt mit der festen Nahrung auf und zwar in
seiner ursprünglichen Form. Dein Baby lernt das essen allein und wird nicht gefüttert.
Das Essen wird dem Kind in Handgerechte Stücke geteilt und es darf seine neue Nahrung
mit allen Sinnen selbst erkunden. Der Fokus liegt hier ganz klar nicht auf dem Abstillen,
sondern neue Erfahrungen zu sammeln und die Nahrung immer mehr in den Speiseplan,
nach Tempo des Kindes mit aufzunehmen. Die meisten Kinder essen mit etwas über
einem Jahr somit schon am Familientisch mit, ohne jemals Brei gegessen zu haben.
Allergieprophylaxe ab dem 4. Monat war auch nicht anders gemeint. Es geht nicht darum,
dass das Kind möglichst früh möglichst wenig Milch benötigt. Es soll einfach schon ab
dem 4. Monat mit unserer Kost in KONTAKT kommen. Das geht mit Fingerfood
wunderbar. Hier werden anfangs nur kleine Mengen geschluckt und der Körper kann diese
gut verarbeiten. Mit Muttermilch /Flaschenmilch umspült ist es die ideale
Beikosteinführung. Sie brauchen nur Ihre Milch und können unterwegs einfach mal ein
reifes Stück Birne oder Gurke anbieten.
Quelle: Internet: www.einfach-eltern.com
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rund um die Gesundheit
"Baby & Essen" – kostenlose Eltern-App für das 1. Lebensjahr
Mit der App "Baby & Essen" haben Eltern einen ausführlichen Essens-Fahrplan fürs 1.
Lebensjahr griffbereit. Für die stillende Mutter gibt es Ernährungstipps und Väter können
sich im Papa-Modus Männer-Fakten holen. Checks, Rechner und Rezepte unterstützen im
Alltag. Die App basiert auf den bundesweit einheitlichen und wissenschaftlich fundierten
Empfehlungen zur Säuglingsernährung und Ernährung der stillenden Mutter von "Gesund
ins Leben". Diese Empfehlungen gelten für gesunde, reifgeborene Säuglinge.
App herunterladen
http://www.fruehehilfen.de/no_cache/serviceangebote-desnzfh/materialien/publikationen/einzelansicht-publikationen/titel/app-baby-essen/?
tx_wcopublications_pi1[action]=show&tx_wcopublications_pi1[controller]=Publication&cHa
sh=664859c021967e16e4e37b77dcff264b
Gesund ins Leben - Netzwerk Junge Familie
Beschreibung
Eltern bekommen jeden Monat Informationen und Tipps zur Ernährung und Bewegung
ihres Babys. Alle wichtigen Fragen, vom Stillen über die Flaschennahrung bis zur Beikost
und dem Familienessen, werden dabei beantwortet. Für stillende Mütter gibt es zudem
Tipps für eine ausgewogene Ernährung in der Stillzeit.
Ob das Baby ein erhöhtes Allergierisiko hat und was in dem Fall getan werden kann, lässt
sich mit dem Allergie-Risiko-Check herausfinden. Und wer den „Reif-für-Brei-Check?“
macht, weiß, ob sein Baby schon bereit ist für die ersten Löffel Brei. Schritt für Schritt wird
erklärt, wie und mit welchen Zutaten die Gemüse-, Milch- und Getreide-Breie ganz leicht
selbst zubereitet werden können – Breirezepte inklusive. Mit dem Breikalkulator können
Eltern Abwechslung in den Gemüse-Kartoffel-Fleisch-Brei bringen: dazu einfach Zutaten
auswählen, die gewünschte Portionszahl einstellen, und schon bekommt man das Rezept,
mit dem direkt für mehrere Tage vorgekocht werden kann. Wer nicht selbst kochen will,
erfährt, worauf beim Kauf von Fertigbreien zu achten ist.
Im Papa-Modus erhalten frischgebackene Väter zusätzlich Männer-Fakten zum Stillen
sowie Anregungen, wie sie die Bewegung ihres Babys von Anfang an fördern können. Wer
die App gemeinsam mit seinem Partner nutzen will, kann das mit der Funktion „Partner
einladen“ tun.
Herausgegeben vom
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
130
Kinderbetreuung
Kinderbetreuung
Liebe Eltern,
auf den folgenden Seiten finden Sie u.a. eine Liste aller
Gummersbacher Kindergärten und Familienzentren
mit kurzen Beschreibungen über das Alter der betreuten Kinder, die Öffnungszeiten der
Einrichtung,
spezielle Angebote, sowie Adressen und Ansprechpartner/ innen.
Wenn Sie wissen möchten, wo der nächste Spielplatz ist, sind Sie hier genau richtig:
Spielplätze
Darüber hinaus finden Sie Informationen über Hilfen, Beratung und Unterstützung durch
den Fachbereich Jugend, Familie und Soziales der Stadt Gummersbach
1.
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3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Kinder- und Jugendberatung
Hilfe bei Problemen in der Familie (Familien- und Erziehungsberatung)
Hilfe bei Erziehungsproblemen (Hilfen zur Erziehung)
Hilfen bei Straffälligkeit von Jugendlichen (unter 21 Jahre), Jugendgerichtshilfe
Informationen zu den Themen
Unterhalt, Vaterschaft, Sorgeerklärung und Beurkundungen
sowie zum Thema Unterhaltsvorschuss (siehe bitte im Kapitel „Alleinerziehend“)
Vermittlung von Tagespflegekindern und Dauerpflegekindern
Trennungs- und Scheidungsberatung und Beratung bei Umgangsfragen mit
dem Kind (siehe bitte im Kapitel „Alleinerziehend“)
Hilfen bei Kindeswohlgefährdung
Kinderschutzfachkraft
Sie suchen einen Babysitter? Schauen Sie in diesem Kapitel nach:
• Vermittlung von Babysittern
Angebote für Jugendliche finden Sie in der Rubrik Kommunales
131
Kinderbetreuung
Tageseinrichtung für Kinder
Jedes Kind ist anders. Jedes Kind hat unterschiedliche Begabungen und Bedürfnisse, das
wissen Sie als Eltern am besten. Die Kindertageseinrichtung ist der Ort, der die Erziehung
und Bildung in der Familie sinnvoll ergänzt und die kindliche Entwicklung in besonderer
Weise fördert.
Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Zum 1. August 2008 ist das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft getreten. Im
Zentrum des Gesetztes stehen neben dem verstärkten Ausbau des Betreuungsangebotes
für unter Dreijährige insbesondere die frühe Bildung und individuelle Förderung von
Kindern und mehr Flexibilität für die Eltern bei der Nutzung des Angebots. Alle Kinder
sollen gleichermaßen gefördert und in ihren Bildungskompetenzen gestärkt werden.
Deshalb werden alle vierjährigen Kinder auf ihre Sprachfähigkeit getestet. Kinder, bei
denen Sprachdefizite erkannt werden, bekommen eine auf zwei Jahre angelegte,
zusätzliche Sprachförderung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter
http://www.mfkjks.nrw.de
Betreuung von Kindern unter drei Jahren
Immer mehr Eltern haben den Wunsch, Familie und Beruf zu vereinbaren. Aber nur wenn
eine Kinderbetreuung vorhanden ist, können Mütter oder Väter ihren weiteren Berufsweg
oder ihre berufliche Weiterbildung planen. Jedes Kind, das mindestens drei Jahre alt ist,
hat einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Im Kindergartenjahr
2013 soll dieser Anspruch auch für Kinder ab zwei Jahren gelten.
Tagesmütter und Tagesväter
Neu im Kinderbildungsgesetz ist auch eine stärkere Verankerung von Tagesmüttern und
Tagesvätern. Viele Eltern schätzen die familiennahe Form der Bildung und Erziehung
durch Tagesmütter und Tagesväter, ihre zeitliche Flexibilität und ihre besondere
Bedeutung für die Kinder. Die Tagesmütter und Tagesväter werden im Allgemeinen über
Fortbildungen qualifiziert und per Gesundheitszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis
sowie einem Hausbesuch überprüft. Die Kosten werden vom Jugendamt
einkommensabhängig ermittelt. Bei der Suche nach einer Tagesmutter oder einem
Tagesvater hilft Ihnen Ihr Jugendamt gerne.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Familienzentren
Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen in Deutschland Familienzentren
eingerichtet, um Eltern und Kindern alltagsnahe, ganzheitliche Hilfen rund um die
Kindertagesstätten anzubieten. 1500 Familienzentren gibt es schon. Bis zum Jahr 2012
sollen 3.000 dieser Zentren eingerichtet sein. Ziel ist es, Bildung, Erziehung und
Betreuung als Aufgabe der Kindertageseinrichtungen mit Angeboten der Beratung und
Hilfe für Familien zusammen zu führen. Unter www.familienzentrum.nrw.de finden Sie
weitere, umfangreiche Informationen.
133
Kinderbetreuung
Kindergärten
Städtische Kindertagesstätten
Kindergarten Hoppetosse
Virchowstr. 11, 51643 Gummersbach-Strombach
Frau Winterscheidt (Tel. 02261-62459) Einzelintegration, 2-6 Jahre, 25-35-45 Std.
Betreuungszeit
Körperliche, Seelische, Geistige Gesundheit
info(at)kiga-hoppetosse(dot)de
Kindergarten Flohkiste
Frömmersbacher Str. 5, 51647 Gummersbach-Lantenbach
Frau Schilling (Tel. 02261-23984) Einzelintegration, 3-6 Jahre, 25-35 Std. Betreuungszeit
Theaterspiel, Bewegung
info(at)flohkiste-kiga(dot)de
Familienzentrum NRW Wilde Knöpfe
Brüder-Grimm-Str. 2, 51645 Gummersbach-Dieringhausen
Frau Schnabel-Roth / Frau Dresbach(Tel. 02261-77786) Einzelintegration, 3-6 Jahre,
Betreuungszeit 25-35-45 Std.
Elterncafè; Krabbelgruppe; Hilfe bei der Suche einer Tagesmutter; Familienbildung;
Kooperation mit über 30 Partnern, Beratungsstellen; Veranstaltungskalender; Gütesiegel
Familienzentrum NRW
info(at)familienzentrum-wildeknoepfe(dot)de
www.familienzentrum-wilde-knoepfe.de
Familienzentrum Hand-in-Hand
Auf der Platte 5, 51643 Gummersbach
Frau Mühlkünzler (Tel. 02261-5018666) 0-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
Partizipation, Technik, Wissenschaft
info(at)kita-handinhand(dot)info www.kita-handinhand.info
Familienzentrum NRW Janosch's Trauminsel
Weidenstr. 43 – 45, 51647 Gummersbach-Bernberg
Frau Maas-Maiworm (Tel. 02261-56292) 2 integrative Gruppen, 2-6 Jahre,
Betreuungszeit 25-35-45 Std.
Anlaufstelle für Beratung und Familienbildung; Kooperationen mit Therapeuten,
Beratungs-und Gesundheitsfachstellen; Krabbel- und Spielgruppen;
Tagesmuttervermittlung;
Elterncafè; 3Monats-Programme; Pilotprojekt des Ministeriums für Familien in NRW
famzentrum-bernberg(at)gmx(dot)de
www.janoschs-trauminsel.de
Bewegungskindergarten Lummerland
Kirchplatz 4, 51647 Gummersbach-Lieberhausen
Frau Rother (Tel. 02354-2634) Einzelintegration, 3-6 Jahre, 35 Std. Betreuungszeit
Kooperation mit Becketaler Turnverein und Lern- und Mototherapie; „Lernen mit
Bewegung“; Zertifiziert durch Landessportbund NRW
info(at)bewegungskiga-lummerland(dot)de
135
Kinderbetreuung
Evangelische Kindertagesstätten
Ev. Kindergarten
Kirchweg 33, 51645 Gummersbach-Derschlag
Frau Urban (Tel. 02261-53301) 2-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
Kiga.derschlag(at)ekagger(dot)de
Evang. Kindergarten und Familienzentrum „Innenstadt“ (Verbundpartner)
Von-Steinen-Str. 5a, 51643 Gummersbach
Frau Sutter (Tel. 02261-25388) 3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
gudrun.sutter(at)ev-familienzentrum-gm(dot)de
Evang. Kindergarten und Familienzentrum „Bernberg“ (Verbundpartner)
Fasanenweg 31, 51647 Gummersbach-Bernberg
Frau Köster (Tel. 02261-59571) 1 integrative Gruppe, 2-6 Jahre, 25-35-45 Std.
Betreuungszeit
claudia.koester(at)ev-familienzentrum-gm(dot)de
Ev. Kindergarten Kleine Strolche
Theodor-Heuss-Str. 39, 51645 Gummersbach-Niederseßmar
Frau Schmidt-Dresbach (Tel. 02261-21594) 3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
kigakleinestrolche(at)anderagger(dot)de
Ev. Familienzentrum Vollmerhausen
Kapellenstr. 21, 51645 Gummersbach-Vollmerhausen
Frau Schmidt-Dresbach (Tel. 02261-76178) 2-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
Beratung und Unterstützung für Familien; Familienbildung; Unterstützung bei
Tagesmüttersuche; Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie; Gütesiegel
Familienzentrum NRW
familienzentrumvh(at)anderagger(dot)de
Familienzentrum Himmelszelt
Ev. freikirchl. Kindergarten
Burgstr. 7, 51647 Gummersbach-Windhagen
Frau Bories (Tel. 02261-21110) 3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
kiga.gm-windhagen(at)t-online(dot)de
www . familz-gm.de
Katholische Kindertagesstätten
Kath. Familienzentrum Oberberg-Mitte Herz Jesu
Dieringhauser Str. 111, 51645 Gummersbach
Frau Bolzani (Tel. 02261-77744) 2-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
fz.dieringhausen(at)oberberg-mitte(dot)de
Kath. Familienzentrum Oberberg-Mitte St. Raphael
Singerbrinkstraße 42, 51643 Gummersbach
Frau Kühr (Tel. 02261-26576) 3-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
fz.gummersbach(at)oberberg-mitte(dot)de
136
Kinderbetreuung
AWO Kindertagesstätten
Lina-Ege-Kindergarten
Hermann-Kind-Str. 32, 51645 Gummersbach-Hunstig
Frau Koch (Tel. 02261-74808) 2-6 Jahre, 35-45 Std. Betreuungszeit
lina-ege-kita@awo-rhein-oberberg(dot)de
Berta-Kröger-Kindergarten
Glockenweg 6, 51647 Gummersbach-Berghausen
Frau Oerder (Tel. 02266-6175) 0-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
berta-kroeger-kita@awo-rhein-oberberg(dot)de
AWO Familienzentrum Christa-Hasenclever
Albert-Schweitzer-Platz 3
51643 Gummersbach-Berstig
Herr Gogos (Tel. 02261-27287) 0-6 Jahre, 25-35-34 Std. Betreuungszeit
Beratung und Unterstützung für Familien; Familienbildung; Unterstützung bei
Tagesmüttersuche; Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie; Gütesiegel
Familienzentrum NRW
fz-christa-hasenclever(at)awo-rhein-oberberg(dot)de
AWO Familienzentrum Johanna-Tesch
Flurstr. 34
51645 Gummersbach-Derschlag
Frau Dickhaus, Frau Will (Tel. 02261-53846) 1 integrative Gruppe, 3-6 Jahre, 25-35-45
Std. Betreuungszeit
Beratung und Unterstützung für Familien; Familienbildung; Unterstützung bei
Tagesmüttersuche; Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie; Gütesiegel
Familienzentrum NRW
fz-johanna-tesch@awo-rhein-oberberg(dot)de
Käthe-Frankenthal-Kindergarten
Hülsenweg 17
51647 Gummersbach-Hülsenbusch
Frau Bilstein (Tel. 02261-67868) 2-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
kaethe-frankenthal-kita@awo-oberberg(dot)de
Margot-Paatzig-Kindergarten
Virchowstr. 2
51643 Gummersbach-Strombach
Frau Bomhauer (Tel. 02261-22027) 2-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
margot-paatzig-kita@awo-rhein-oberberg(dot)de
DRK Kindertagesstätten
DRK-Kindergarten Krümelkiste
Amselweg 39, 51647 Gummersbach-Bernberg
Herr Bödecker (Tel. 02261-52373) 2-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
bernberg(at)oberberg.drk(dot)de
DRK-Kindergarten Pusteblume
Hohensteinstr. 25, 51645 Gummersbach-Rebbelroth
Frau Koßlick (Tel. 02261-59125) 2-6 Jahre, 25-35-45 Std. Betreuungszeit
rebbelroth(at)oberberg.drk(dot)de
137
Kinderbetreuung
Freie Kindertagesstätten (DPWV)
PEG-Kindergarten (Elterninitiative)
Grotenbachstr. 36, 51643 Gummersbach
Frau Frackenpohl (Tel. 02261-23386) 3-6 Jahre, 35 Std. Betreuungszeit
info(at)peg-ev(dot)de
Waldorf-Kindergarten
Brüder-Grimm-Str. 6, 51645 Gummersbach-Dieringhausen
Frau Ludwig (Tel. 02261-72000) 1 integrative Gruppe, 3-6 Jahre, 25-35 Std.
Betreuungszeit
waldorfkigagm(at)t-online(dot)de
Kindertageseinrichtung KinderLeben Steinenbrück
Bickenbachstraße 3
51643 Gummersbach
Frau Thomas/Frau Timmler (Tel. 02261-9789-100) 2-6 Jahre 25-35-45 Std. Betreuungszeit
info(at)kita-kinderleben(dot)de
www.kita-kinderleben.de
138
Kinderbetreuung
Erläuterungen:
Die Anmeldung für einen Kindergartenplatz erfolgt immer in der jeweiligen
Tageseinrichtung für Kinder!
Öffnungszeit für diese Angelegenheit im Jugendamt:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag
8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Persönliche Terminabsprache ist möglich.
Kindergarten Zuständigkeiten im Jugendamt:
Betriebskosten:
Frau Anke Vogt-Katzwinkel
Tel.: 02261-871538
Zi.38
[email protected]
Fachberatung:
Herr Michael Spautz
Tel.: 02261-872538
Zi.38
[email protected]
Elternbeiträge:
Frau Beate Menzl
Tel.: 02261-871537
[email protected]
Frau Fatme Zafer
Tel.: 02261-872537
[email protected]
Zi. 37
Zi. 37
Tagespflegegeld
Frau Barbara Weispfennig
Tel.: 02261-871545
Zi. 45
[email protected]
Ihre Ansprechpartnerin (Tagespflege):
Frau Stolte
Tel.: 02261/ 872536
Frau Brünninghaus
Tel.: 02261/871536
Zi. 36
Zi. 36
139
Kinderbetreuung
Spielplätze in Gummersbach
Bo = Bolzplatz
Sch = Schule
Pa = Patenschaft
Pri = Privat
Einzugsgebiet ca. 150 m unabhängig von örtlichen
Gegebenheiten. Das Maß ergibt sich aus dem Umstand,
dass Eltern ihre Kinder im Kindergartenalter etwa 150 Meter
weit alleine gehen lassen.
Bo
Beckestr. 54-85, Am alten Steg, Am Ohl, Am Langenberg, Am
Berghof 1-13
Becke, Niederhagenstr. - Bolz
Sch Becke, Schule, Am
Sonnenberg
Beckestr. 87, Am Sonnenberg 1-28, Breite Str. 1-5
Pri
Berghausen, Thaler
Weg
Thaler Weg 32-54 und 43-53, Hohefuhrweg 50
Ansprechpartner:Verschönerungsverein Berghausen
Hr. Selbach, Huhefuhrweg 5, Berghausen
Bernberg,
Kastanienstr.
Kastanienstr. 37-67 und 50-90 und 125-145 und
182-188, Fichtestr. 1-11, Südring 56
Bernberg,
Falkenhöhe
Erneuert 2006; Falkenhöhe, Meiseneck, Taubenweg
5-19, Stareneck, Finkenweg 2-14 und 11-23,
Amselweg 1-33, Ammerweg 2-12
Bernberg,
Nordring
Nordring 35-52, Falkenhöhe, Meiseneck, Zaunkönigsteg
Derschlag, Am
Epelberg
Am Epelberg 5-20 (alle), Sienhardtstr. 3-32 (alle), HermannRenner-Str. 25-43 und 26-52
Derschlag, Am
Rennerpark
Am Rennerpark, Am Waldhang 17, 22, 24, Epelstr. 25-37 und
40-56, Im Manshagen, Haidschlade, In der Mühlhelle 27-43
(alle), Hermann-Renner-Str. 1-23 (alle), Am Heidnocken 1-9
Derschlag,
Kölner Str.
Sonneneck, Eintrachtstr., Epelstr. 2-19, Kölner Str. 30-70 und
45-81, Südstr. 2-43, Turmstr. 4 und 9-27
Derschlag,
Rennerpark
Hermann-Renner-Str. 4-38 (alle), Am Rennerpark 1-4 (alle),
Im Manshagen 1-6 (alle)
Bo
Sch Derschlag
Pa
Am Heidnocken, Haidschlade, In der Mühlhelle, HermannRenner-Str. 1-111 (alle), Kirchweg 15-29 (alle)
Dieringhausen,
Am Homertsiefen
Am Homertsiefen 1-59, Im Eichenhof 13-19 und 18-24,
Stüfkenskamp 9-25 und 14-26, Hochstr. 35-61 und 44-62
Dieringhausen,
Hambaumsiedlung
Hambaumsiedlung, Halstenbachstr. 4-16 (alle)
Ansprechpartner: Gemeinnütziger Verein für Dieringhausen,
Vollmerhausen und Umgebung,
Hr. Pütz, Dieringhauserstr. 115, Dieringhausen
141
Kinderbetreuung
Pa
Pa
Pri
Dieringhausen,
Heinrich-Heine-Str.
Ganghoferstr., Heinrich-Heine-Str., Eichendorfstr.,
Kantstr., Neudieringhauserstr. 76-103, Auf der Brück
48-62
Ansprechpartner: Gemeinnütziger Verein für
Dieringhausen, Vollmerhausen und Umgebung,
Hr. Pütz, Dieringhauserstr. 115, Dieringhausen
Dieringhausen,
Lachtstr.
Lachtstr., Alte Mühlenstr., Vollmerhauserstr. 105-133,
Dieringhauserstr. 1-15
Dieringhausen,
Zur Aggerhalle
Zur Aggerhalle, Schulstr. 1-37 (alle), Sternstr., Steinstr. 915, Arndtstr., Zum Schulzentrum1, 1a, Im Aggersiefen 218 und 3-7, Neudieringhauserstr. 14a-19 (alle)
Ansprechpartner: Gemeinnütziger Verein für
Dieringhausen, Vollmerhausen und Umgebung,
Hr. Pütz, Dieringhauserstr. 115, Dieringhausen
Dümmlinghausen,
Hagener Str.
Hagenerstr. 2-42a und 9-29, Herweg 3-13
Erbland, Erblandstr. Erblandstr. 12-43 (alle), Schönebergerstr. 4-13
Ansprechpartner: Dorf- und Sportgemeinschaft, Herr
Blum, Grünstr. 10, Erbland
Frömmersbach, Am Am Hofacker 1-24, Im Höhgarten 1-11, Alte Burgstr.,
Hofacker
Langenbergstr. 1-16, Unnenbergstr.
Gummeroth,
Gummarstr.
Lindenau, Gummarstr. 8-32 und 15-39, Burgwiesenstr. 419 (alle), Im Bonnen, Im Hof 2-12 und 3-9
Pri
Gummersbach
Berstig
Neu in 2008 Peter-König-Str., Bertha-von-Suttner-Str.
1-9, Wilhelm-Hurz-Str., Elsa-Brandström-Str.,
Peter-Heuser-Str.
Ansprechpartner: GWG, 42477 Radevormwald,
Wiesenstr. 20
Bo
Gummersbach, str. Kirchfeldstr. 53-69, Buchenweg 1-8
Pa
Gummersbach,
Hexenbusch
Sch Gummersbach,
Körnerstr.
Pa
Bismarkstr., Roonstr., Luisenstr., Augustastr., Moltkestr.
33-40 (alle), Reininghauser Str. 2-16
Ansprechpartner: Hexenbusch, Hr. Gelhausen,
Lindenstockstr. 26, Bernberg
Körnerstr., Am Wehrenbeul 21-46, Talstr. 7-34 (alle),
Yorkstr., Blücherstr. 1-11 und 2-14, Singerbrinkstr. 44-56
Hepel, An der Höhe An der Schneppenhaardt 6-19, An der Höhe 4-30, KarlEberhard-Str. 1-24, Hans-Böckler-Str., Am Hepel 69-79
Ansprechpartner: BI
Hepel, Danziger Str. Am Hepel 46-56, Stolp Str., Königsberger Str., Stettiner
Str., Danziger Str., Berliner Platz
Pri
142
Herreshagen
Schulweg, Im Winkel, Gummershardter Weg 1-6 (alle),
Windhagener Str. 17-23 und 2c
Ansprechpartner: Dorfgemeinschaft Herreshagen, Frau
Kinderbetreuung
Rocheteau, Im Winkel 4, Herreshagen
Hülsenbusch,
Obergelpestr.
Neu in 2007 Obergelpestr. 1-11 und 2-14, Hülsenweg
1,2,3, Am Strauch 1-8 (alle), Schwarzenberger Str. 13-31
(alle), Höveler Weg, Dr.-Wiefel-Str., Zur Gummershardt
1b-5 (alle)
Hunstig,
Hunstiger Str.
Hunstiger Str. 37-53 und 28-36, Hermann-Kind-Str. 18-34
und 29-39, Andreasweg, Am Funkenberg 1-9 und 2-18,
Auf dem Höchsten 17-29, 5, Hermann-Löns-Str. 1-11, 2,
Grenzweg 2,4,5, Im Halken 58-72 und 61-65, Am
Kittelbusch 2-8a und 1-11, Höhenweg, Jägerstr. 3,6,7,8,
Bergstr. 1-7 und 4-10
Ansprechpartner: Gemeinnütziger Verein für Hunstig und
Umgebung, Hr. Kern, Hunstiger Str. 61, Hunstig
Karlskamp,
Karlsbader Str.
Liegnitzer Str., Karlsbader Str., Tilsiter Str., Allensteinstr.,
Virchowstr. 26-30, Oberthstr. 5-12
Lantenbach,
Am Stutzemer
Am Stutzemer, Frömmersbacher Str. 1-16 (alle),
Steinweg 5-21 (alle), In der Schlaa
Ansprechpartner: Eigentümergemeinschaft Stutzemer
Lieberhausen,
Im Heuhof
Kiga Lummerland Kirchplatz, Lambertiweg, Im Heuhof,
Homertstr. 1-16 (alle), Schnuter Weg 1-10 (alle)
Lieberhausen,
Immertweg
Immertweg, Gartenstr., Im Heuhof 1-10 (alle)
Pri
Lützinghausen,
Strünkenweg
Strünkenweg, Vogteistr. 10-26 und 17-35, Cäciliastr. 9-16
(alle)
Ansprechpartner: Dorfgemeinschaft Lützinghausen,
Hr. Riese, Vogteistr. 2a, Lützinghausen
Bo
Niederseßmar,
Friedrichsthal
Am alten Feld
Am alten Feld, Friedrichsthalerstr. 31, 33
Ansprechpartner: Dorfgemeinschaft Friedrichsthal, Frau
Valpert, Am alten Feld 18a, Niederseßmar
Niederseßmar,
Eichenweg
Eschenweg, Eichenweg, Lärchenweg, In der
Kalkschlade 7-15+26-32, Sonnenstr. 21-47+16-34,
Keplerweg 1-5+2-16
Pri
Pri
Pri
Sch Niederseßmar
Theodor-Heuss-Str. 1-37a (alle), Kölner Str. 290-332 und
279-311, Siepenstr. 20-28, Ahlefelder Str. 1-12 (alle)
Niederseßmar,
Sonnenstr.
Sonnenstr. 39-63 und 32-76, Saturnstr. 2-10 und 13-33,
Markurstr. 1-7 (alle), Galileostr. 1-4 (alle). Zur Zeit keine
Spielgeräte vorhanden.
Rebbelroth,
Hohensteinstr.
Erneuert 2005 Rundstr. 1-16 (alle), Kölnerstr. 145-171
und 178-202, Rebbelrother Str. 6-24 (alle), Mittel Weg,
Alte Schule, Hohensteinstr. 8, 10 und 3-11c,
Korlenbergstr.
Rebbelroth,
Rebbelrotherstr.
Alte Schule, Rundweg 4-14+1-5, Rebbelrotherstr. 17-34,
Kölnerstr. 176-192+145-161
143
Kinderbetreuung
Reininghausen,
In der Kampwiese
Mittelstr., In der Kampwiese 1-13 (alle), Hammerstr. 1-26
(alle), Am Sandberg 7-19 und 14-26
Steinberg,
Im Sohl
Im Sohl 52-100, Am Steinberg 22-55
Sch Steinenbrück,
Bickenbachstr.
144
OGS Bickenbachstr. 4-86 und 3-31, Hömerichstr. 16-40
und 35-71, In den Wiesen 29-46 (alle)
Steinenbrück,
Im Kamp
Herreshagener Str. 3-25 und 2-20, Im Kamp, Hömicker
Weg 2-8 und 1-5, Am Schütt, Hömerichstr. 2-121b und
9-25
Steinenbrück,
In den Wiesen
Erneuert 2002 Hömerichstr. 69-79 und 40-62, In den
Wiesen 2-35 (alle), Bickenbachstr. 106-114, 57, An der
Wende 1-6 (alle), Weststr. 2-12b
Strombach,
Mozartstr.
Beethovenstr. 27-47 + 36-54, Mozartstr. 12-32,
Lobscheiderstr. 9-36 + 43-53, Straußstr. 7-25
Strombach,
Virchowstr.
Virchowstr. 1-5, Zum Hassel 1-6, Weststr. 76-90 + 51-61,
Im Tal 1-13 (ungr.), Berlizstr.
Vollmerhausen,
Rospetalstr.
Rospetalstr. 6-32, Ohler Str., Eulenhardstr. 6, 9, 9a,
Bahnstr. 8-30
Windhagen,
Heilerstr.
Erneuert 2000 Heilerstr. 20-77 (alle), Berketstr. 1-19 und
2-24, Im Leienkamp
Kinderbetreuung
Leben in Gummersbach Jugend und Familie / Jugendamt
Dem Zusammenwirken der verschiedenen Generationen kommt für die Zukunft eine
immer stärkere Bedeutung zu. Die demographische Entwicklung macht es erforderlich,
Interessenkonflikte zwischen Jung und Alt zwar zu erkennen - daraus aber kein
Gegeneinander entstehen zu lassen, sondern nach Möglichkeiten der Gemeinsamkeit zu
suchen.
Diese Gemeinsamkeit hat die Stadt Gummersbach auch bei ihren Förderungs- und
Entwicklungsbemühungen insbesondere im Rahmen der Jugendhilfe und der Altenhilfe
immer vor Augen.
Daneben ist es erforderlich, jedem Menschen die individuelle Förderung (entsprechend
den Vorschriften von Sozial- und Jugendhilferecht) zukommen zu lassen, die dieser
benötigt, um seinen Platz und seine Aufgabe in der Gesellschaft zu finden.
Den nachfolgenden Seiten können Sie Informationen zu den einzelnen Themenbereichen
entnehmen bzw. bekommen die hierfür zuständigen Ansprechpartner/innen genannt.
Hilfen, Beratung und Unterstützung durch den
Fachbereich Jugend, Familie und Soziales der Stadt Gummersbach
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Kinder- und Jugendberatung
Hilfe bei Problemen in der Familie (Familien- und Erziehungsberatung)
Hilfe bei Erziehungsproblemen (Hilfen zur Erziehung)
Hilfen bei Straffälligkeit von Jugendlichen (unter 21 Jahre), Jugendgerichtshilfe
Informationen zu den Themen
Unterhalt, Vaterschaft, Sorgeerklärung und Beurkundungen
sowie zum Thema Unterhaltsvorschuss (siehe bitte im Kapitel „Alleinerziehend“)
Vermittlung von Tagespflegekindern und Dauerpflegekindern
Trennungs- und Scheidungsberatung und Beratung bei Umgangsfragen mit
dem Kind (siehe bitte im Kapitel „Alleinerziehend“)
Hilfen bei Kindeswohlgefährdung
Kinderschutzfachkraft
Hinweis: Für Adoptionen ist das Kreisjugendamt zuständig!
145
Kinderbetreuung
Ansprechpartner: Allgemeiner Sozialer Dienst
Der zuständige Ansprechpartner / die zuständige Ansprechpartnerin richtet sich nach
Ihrem Wohnbezirk (Sozialbezirk) innerhalb Gummersbachs.
Der Sozialdienst ist in drei Bezirksteams eingeteilt:
Gummersbach-West:
Apfelbaum, Berghausen, Birnbaum, Brunohl, Bünghausen (Hömel), Dieringhausen/Süd,
Dieringhausen/Nord, Elbach, Erbland, Flaberg, Gummeroth, Hagen, Hanfgarten, Hardt,
Herreshagen, Höfen, Hülsenbusch, Hunstig/Ohmig, Karlskamp, Liefenroth, Lobscheid,
Lützinghausen, Niedergelpe, Nochen, Obergelpe, Peisel, Remmelsohl, Rodt, Rospe
Schneppsiefen, Schönenberg, Steinenbrück, Strombach, Veste, Vollmerhausen,
Wasserfuhr, Wegescheid, Würden
Herr Boers
Zi. 224
Herr Ponzel
Zi. 208
Herr Kämpfer
Zi. 209
(Pflegekinderdienst)
Frau Schneider
Zi. 222a
Tel.:02261 871224
Tel.:02261 871208
Tel.:02261 871209
Tel.:02261 872222
Gummersbach-Mitte:
Berstig/Nord, Berstig/Süd, Erbelchen, Hepel, Kerberg, Mühle/Luttersiefen, Mühlenseßmar,
Niederseßmar, Reininghausen, Stadtmitte, Steinberg, Windhagen
Frau Güler
Frau Fittig
(Pflegekinderdienst)
Frau Brambach
(Jugendgerichtshilfe)
Frau Kreidl
Herr Arnds
Zi. 206a
Zi. 205
Tel.:02261 872206
Tel.:02261 871207
Zi. 208A
Tel.:02261 872208
Zi. 203
Zi. 202
Tel.:02261 871203
Tel.:02261 871202
Gummersbach-Ost:
Becke, Bernberg/Nord, Bernberg/Süd, Bredenbruch, Deitenbach, Derschlag/Nord,
Derschlag/Süd, Drieberhausen, Dümmlinghausen, Erlenhagen, Frömmersbach,
Hesselbach, Kalteneich, Lantenbach, Lieberhausen, Mittelstebecke, Niedernhagen, Piene,
Rebbelroth, Unnenberg
Herr Adleff
Zi. 201a
Tel.: 02261 872201
Frau Stegmann
Zi. 206
Tel.: 02261.871206
Frau Martin
Zi. 205
Tel.: 02261 871205
(Pflegekinderdienst)
Frau Gerheim
Tel.:02261 871223 Zi. 223
Wenn Sie nicht wissen, wer für Sie zuständig ist, können Sie sich auch an die
Mitarbeiterinnen des Sekretariats des Jugendamtes wenden:
Frau Mülller
Zi. 218
Tel.: 02261 871218
Frau Langlotz
Zi. 218
Tel.: 02261 871218
147
Kinderbetreuung
1. Kinder- und Jugendberatung
Du kannst anrufen oder vorbeikommen,
•
•
•
•
wenn Dich Probleme innerhalb oder außerhalb Deiner Familie bedrücken und
Du darüber reden möchtest;
wenn Du Dich in einer Notlage oder in einem Konflikt befindest und mit
jemandem darüber sprechen willst;
wenn Du Dich in einer Gefahr befindest und Schutz suchst;
wenn Du Fragen zu Deiner Erziehung oder Entwicklung hast.
Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Fachbereichs Jugend, Familie und
Soziales sind Deine Ansprechpartner. Bitte siehe Ansprechpartner: Allgemeiner
Sozialer Dienst
Wenn Du es wünschst, nehmen wir auch mit Deinen Eltern Kontakt auf und bieten ihnen
Einzelgespräche und Gespräche mit der ganzen Familie an. Alle Probleme können
angesprochen werden und gemeinsame Lösungen werden gesucht.
2. Hilfe bei Problemen in der Familie (Familien- und
Erziehungsberatung)
Sie können mit uns telefonisch oder persönlich Kontakt aufnehmen,
1. wenn Sie sich über Aufgaben und Leistungen des Fachbereichs Jugend, Familie
und Soziales einfach mal informieren wollen;
2. wenn Sie als Eltern Beratung in Fragen der Erziehung wünschen, weil es
Probleme gibt und Sie Unterstützung suchen;
3. wenn Sie sich als Eltern in einer Belastungs- und/oder Krisensituation befinden
und sofortige Hilfe suchen;
4. wenn Sie als Eltern innerhalb der Familie oder in der Partnerschaft Konflikte
haben und eine Beratung wünschen;
5. wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihrem Kind Gefahr droht und Sie Ihr Kind
schützen wollen;
6. wenn Sie das Gefühl haben, dass ein Kind oder Jugendlicher in Ihrer Umgebung
dringend Hilfe benötigt.
Unsere Fachkräfte, Diplom-Sozialarbeiterinnen und Diplom-Sozialarbeiter, dienen Ihnen
als Ansprechpartner.
Sie führen mit einzelnen Familienmitgliedern oder der ganzen Familie Gespräche.
Probleme können angesprochen werden und es wird nach gemeinsamen Lösungen
gesucht. Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung können gemeinsam besprochen und
geplant werden.
Ansprechpartner:
Ihr zuständiger Ansprechpartner richtet sich danach, wo Sie in Gummersbach wohnen.
Der Sozialdienst ist in drei Bezirksteams eingeteilt!
Bitte siehe (vorherige Seite) Ansprechpartner: Allgemeiner Sozialer Dienst
149
Kinderbetreuung
3. Hilfe bei Erziehungsproblemen (Hilfen zur Erziehung)
Was sind eigentlich ‚Hilfen zur Erziehung‘?
‚Hilfen zur Erziehung’ sind in der Regel längerfristige und intensive Formen der
Unterstützung für Eltern, Kinder und Jugendliche. Ihnen gehen ausführliche Beratungen
und gemeinsame Überlegungen voraus, die allen Beteiligten zur Klärung verhelfen sollen,
wie die richtige Unterstützung aussehen kann. Nach dieser Klärungsphase können dann
die Sorgeberechtigten einen Antrag auf die entsprechende ‚Hilfe zur Erziehung‘ stellen.
Die Ziele der Hilfe werden mit allen Beteiligten in einem Hilfeplan vereinbart. Regelmäßig
wird geprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet und notwendig ist. Es gehören dazu
pädagogische Leistungen, z. B. die Sozialpädagogische Familienhilfe, die Tagesgruppe
oder die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
Hilfe zur Erziehung durch die
Sozialpädagogische Familienhilfe
Sie bietet Eltern mit Kindern und Jugendlichen sowie allein erziehenden Vätern und
Müttern, die sich zur Zeit mit ihren Elternaufgaben und im Alltag überfordert fühlen, eine
längerfristige intensive Hilfe zur Selbsthilfe an.
Voraussetzung ist eine aktive Mitarbeit der Familie.
Eine Fachkraft kommt zu Ihnen ins Haus, um Sie zu unterstützen, z. B.:
• wenn Sie sich durch vielfache Alltagsprobleme ausgelaugt fühlen;
• wenn Ihre Kinder seelische oder schulische Probleme haben;
• wenn Sie Schwierigkeiten in der Erziehung und Versorgung Ihrer Kinder haben;
• wenn Sie Hilfe bei amtlichen Angelegenheiten brauchen;
• wenn Sie Hilfe bei der Regelung Ihrer finanziellen Probleme benötigen;
• wenn Sie die gemeinsame Zeit mit der Familie anders gestalten möchten.
Die Hilfe hat zum Ziel, dass Ihr Kind in Ihrer Familie bleibt.
Hilfe zur Erziehung durch den
Erziehungsbeistand
Der Erziehungsbeistand kann Ihrem Kind bis zum Alter von 18 Jahren helfen, mit seinen
Problemen besser klarzukommen und kann es eine Zeit lang begleiten und unterstützen,
wenn es gerade in einer schwierigen Lebensphase ist, z. B.
•
•
•
150
wenn es ständig Ärger mit Ihnen oder den Geschwistern hat oder unglücklich
ist; wenn das Kind, aber auch andere Familienmitglieder das Gefühl haben,
dass alle etwas dafür tun sollten, damit sich die Beziehungen untereinander
und der Familienalltag positiv verändern;
wenn Ihr Kind erhebliche Probleme in Schule oder Berufsausbildung hat;
wenn Ihr Kind im entsprechenden Alter Anleitung benötigt, seine
Angelegenheiten selbständig erledigen zu können.
Kinderbetreuung
Was Ihr Kind mit dem Erziehungsbeistand bespricht, wird vertraulich behandelt. Der
Erziehungsbeistand führt Gespräche mit Ihnen und der ganzen Familie zur
Verbesserung der Beziehung in der Familie. Voraussetzung ist aber, dass Ihr Kind diese
Hilfe gerne annimmt.
Hilfe zur Erziehung in einer
Tagesgruppe
Ihr schulpflichtiges Kind hat Probleme in seinem Sozialverhalten, kommt innerhalb Ihrer
Familie nicht mehr gut zurecht, hat ständig Stress mit anderen Kindern. Ihr Kind stört den
Unterricht, gerät in Konflikte mit seinen Lehrern und kommt deshalb in der Schule nicht
mehr mit. Sie als seine Eltern wissen auch nicht mehr, wie Sie sich verhalten sollen und
suchen Unterstützung.
In der Tagesgruppe verbringt Ihr Kind nach dem Schulbesuch den Nachmittag.
Ihr Kind wird dort in seiner Entwicklung unterstützt durch
•
•
soziales Lernen in der Gruppe
und
intensive Hilfestellungen bei der schulischen Förderung.
Sie als seine Eltern werden von den sozialpädagogischen Fachkräften der Tagesgruppe
während der Dauer der Hilfe beraten.
Ziel ist, dass Ihr Kind mit dieser Hilfe trotz seiner Probleme in seiner Familie bleiben
kann.
Die Hilfe wird nur auf Antrag der sorgeberechtigten Eltern oder Elternteile geleistet.
Hilfen zur Erziehung
außerhalb des Elternhauses
Wenn die Probleme einmal so groß werden, dass eine vorübergehende oder längerfristige
Trennung von Eltern und Kind erforderlich werden sollte, können wir mit Ihnen auch Hilfen
zur Erziehung außerhalb der eigenen Familie erarbeiten, z. B. in einer Pflegefamilie, einer
Einrichtung, einem Heim, einer Jugendwohngemeinschaft, einen betreuten
Wohngemeinschaft oder der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung.
151
Kinderbetreuung
Ziel der Hilfe ist grundsätzlich die Rückkehr des Kindes in seine Familie.
Bei Beginn und während der Hilfe werden wir mit Ihnen in einer gemeinsamen
Hilfeplanung an der Rückkehr Ihres Kindes in die Familie arbeiten.
Bei schon älteren Jugendlichen kann statt Rückkehr in die eigene Familie auch eine
Verselbständigung angestrebt werden.
Wenn Ihr Kind seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sein
sollte, können wir mit Ihnen gemeinsam eine bedarfsgerechte Hilfe für Ihr Kind erarbeiten
und vermitteln.
Junge Erwachsene von 18 – 21 Jahren haben die Möglichkeit, eine Hilfe für die
Persönlichkeitsentwicklung und zur eigenständigen Lebensführung zu erhalten,
wenn und so lange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation erforderlich ist.
Ansprechpartner:
Ihr zuständiger Ansprechpartner richtet sich danach, wo Sie in Gummersbach wohnen.
Der Sozialdienst ist in drei Bezirksteams eingeteilt!
Bitte siehe Ansprechpartner: Allgemeiner Sozialer Dienst
152
Kinderbetreuung
4. Hilfen bei Straffälligkeit von Jugendlichen (unter 21 Jahre),
Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe hat in anhängigen Strafverfahren die Aufgabe, alle pädagogischen
und sozialen Gesichtspunkte zur Sprache zu bringen und in der Weise beratend tätig zu
werden, dass für den Jugendlichen und Heranwachsenden eine pädagogisch sinnvolle
Maßnahme getroffen werden kann, sofern gerichtlicherseits ein Verschulden festgestellt
werden sollte.
Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales handelt hierbei keineswegs als
Strafverfolgungsbehörde. Vielmehr soll nach dem Willen des Gesetzgebers durch die
Erforschung der Persönlichkeit des Jugendlichen (14 – 18 Jahre) oder Heranwachsenden
(18 – 21 Jahre) die Voraussetzung für eine gerechte Beurteilung durch den Jugendrichter
geschaffen werden. Dabei sollen die Entwicklung, der Lebenslauf und die Persönlichkeit in
ihren spezifischen Merkmalen wie auch besondere Ereignisse im Verlauf des Lebens des
Jugendlichen oder Heranwachsenden berücksichtigt werden.
Das heißt, Sie haben durch die Jugendgerichtshilfe die Chance, sich für das Gericht offen
und ehrlich in Ihrer Persönlichkeit und dem Bezug zu Ihrer Tat darzustellen.
Tätigkeit in Stichpunkten
Die Jugendgerichtshelfer und Jugendgerichtshelferinnen
•
•
•
•
•
•
•
•
•
beraten den Beschuldigten und seine Angehörigen während eines Verfahrens,
helfen bei Schwierigkeiten, die sich durch das Verfahren ergeben (zum Beispiel in
der Familie, in der Schule oder an der Arbeitsstelle, im Freundeskreis),
interessieren sich für die Persönlichkeit und die besonderen Lebensumstände des
Betroffenen,
klären die Beweggründe für die Straftat oder teilen dem Gericht mit, dass der
Jugendliche die Straftat bestreitet,
verhelfen dem Gericht zu einem ausgewogenen und gerechten Urteil, indem sie
dem Gericht die Gesprächsergebnisse in einem „Jugendgerichtshilfebericht“
vorlegen und eine mündliche Stellungnahme in der Hauptverhandlung abgeben,
treffen eine Entscheidung, ob ein Heranwachsender noch nach dem
Jugendgerichtsgesetz (JGG) beurteilt werden kann,
überwachen die von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht erteilten Weisungen
und Auflagen,
bieten eine Betreuung während der U-Haft und Haftstrafe an, sie helfen bei der
Wiedereingliederung in die Gemeinschaft,
leisten Hilfestellung bei Wohnungssuche, Arbeitssuche, Schuldenregulierung und
Drogenproblemen.
153
Kinderbetreuung
Kurzinfos über Maßnahmen:
Der Jugendgerichtshelfer/die Jugendgerichtshelferin hat verschiedene
Vorschlagmöglichkeiten, so zum Beispiel:
•
Arbeitsstunden, in denen der/die Jugendliche soziale Hilfsdienste leistet.
•
Tatorientierte Maßnahmen:
- Individuelle Maßnahmen
- Verkehrserziehungskurs
- Täter-Opfer-Ausgleich
•
Täterorientierte Maßnahmen:
- Soziale Gruppenarbeit in verschiedenen Formen, in der es darum geht,
sich gegenseitig Hilfestellung zu geben.
- Anti-Aggressions-Training
- Betreuungsweisung, wodurch dem Einzelnen in Zusammenarbeit mit einem
Sozialarbeiter/einer Sozialarbeiterin und anderer Hilfestellungen in
schwierigen Lebenssituationen gegeben werden sollen.
- Täter-Opfer-Ausgleich, bei dem Konflikte zwischen Täter/Täterin und Opfer
außergerichtlich geregelt werden können.
- Hilfe zur Erziehung (HzE)-Maßnahmen.
- Individuelle Maßnahmen.
Ansprechpartner/in:
Frau Kreidl
Zimmer 203
Herr Arnds
Zimmer 202
Tel.: 02261 871203
Tel.: 02261 871202
Öffnungszeit für diese Angelegenheit:
Mo, Di, Mi und Fr 8.30 - 12.00 Uhr
Do
Persönliche Terminabsprache ist möglich.
154
8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Kinderbetreuung
5. Informationen zu den Themen Unterhalt, Vaterschaft, Sorgeerklärung
und Beurkundungen sowie zum Thema Unterhaltsvorschuss
siehe bitte im Kapitel „Alleinerziehend“.
Öffnungszeiten für diese Angelegenheiten:
Mo, Di, Mi und Fr 8.00-12.00 Uhr Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
Persönliche Terminabsprache ist möglich.
Zuständige Ansprechpartner/innen: (Amtsvormund-, Pfleg- und Beistandschaft)
A–B
Frau Nemitz-Günther
Tel. 02261 871213
Zi. 213
C-J
Frau Körber
Tel. 02261 871210
Zi. 210
K – Na
Frau Urspruch
Tel. 02261 872213
Zi. 213 A
Mb-R
Frau Kaufmann
Tel. 02261 871215
Zi. 215
S–Z
Frau Rösner
Tel. 02261 871213
Zi. 214
(Unterhaltsvorschuss)
Frau Boegel Tel. 02261 871216
Zi. 216
und
Frau Mengel
Tel. 02261 871216
Zi. 216
6.Vermittlung von Tagespflegekindern und Dauerpflegekindern
Kindertagespflege
Tagespflege für Kinder bedeutet:
In der Kindertagespflege werden Kinder durch eine geeignete Tagespflegeperson
betreut.
Sie erfolgt in der Regel tagsüber, zu vereinbarten Zeiten, und findet im Haushalt der
Tagespflegeperson, in anderen, z. B. angemieteten Räumen, oder im Haushalt der
Eltern statt.
Neben der institutionellen Betreuung von Kindern (z. B im Kindergarten), bietet die
Kindertagespflege die Möglichkeit einer liebevollen Betreuung und Versorgung der
Kinder.
Sie soll die Entwicklung der Kinder zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern und die Erziehung und Bildung in der
Familie unterstützen und ergänzen.
Sie soll Eltern und Alleinerziehenden dabei helfen Erwerbstätigkeit und
Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
Wann können Sie Tagespflege beanspruchen?
Das Amt für Jugend, Familie und Soziales hält Plätze in der Kindertagespflege für
Kinder unter drei Jahren, mindestens vor, wenn Sie als Eltern oder Alleinerziehende
eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder dieser nachgehen, sich in einer beruflichen
Bildungsmaßnahme, in der Schul- oder Hochschulausbildung befinden oder an
155
Kinderbetreuung
Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit befinden oder wenn ohne diese Betreuung
eine dem Wohl der Kinder entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist.
In der Kindertagespflege werden meist Kleinkinder betreut, die noch keinen
Kindergartenplatz haben, aber auch Kinder bis max. 14 Jahre können in die
Kindertagespflege vermittelt werden, wenn z. B. Betreuungszeiten eines
Kindergartens oder der Offenen Ganztagsschule nicht ausreichen.
Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales bietet Eltern/ Alleinerziehenden:
Informationen und Beratung rund um die Kindertagespflege sowie deren
Beantragung.
Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Tagespflegestellen
Vermittlung der Kinder in die Tagespflegestellen sowie die Begleitung der
Betreuungsverhältnisse
Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales bietet Tagespflegepersonen:
Überprüfung der Eignung als Tagespflegeperson
Vermittlung von Tagespflegekindern
Fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung/ Fortbildung
Haben Sie Interesse selbst Tagespflegeperson zu werden?
Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales sucht ständig neue
Tagespflegepersonen.
Sie sollten sich bei uns melden wenn:
Sie Freude am Umgang mit Kindern und deren Betreuung haben
Sie engagiert, belastbar und flexibel sind
Sie evtl. eine pädagogische Ausbildung haben oder anderweitige
Qualifikationen nachweisen können oder bereit sind diese zu erwerben
Wenn Sie über ausreichend Platz zur Betreuung von Kindern verfügen
Interesse an der Zusammenarbeit mit Eltern und dem Fachbereich Jugend,
Familie und Soziales haben
Wir beraten und überprüfen Sie dann hinsichtlich Ihrer Eignung als
Tagespflegeperson
Hier bekommen Sie weitere Informationen:
Zu allen o. g. Punkten können Sie sich an den Fachbereich Jugend, Familie und
Soziales wenden.
Sekretariat Tel. 02261 871218
156
Kinderbetreuung
Ihre Ansprechpartnerin (Tagespflege):
Herr Demerling
Tel.: 02261/ 872536
Frau Gorezki
Tel.: 02261/871536
Sie erreichen uns in der Regel von:
Montag – Freitag: 08.30 -12.00 Uhr
Donnerstag:
bis 17.00 Uhr
Zi. 36
Zi. 36
13.00 – 16.00 Uhr
Sonstige Informationen und Ansprechpartner/innen:
Tagesmütternetz Oberberg e.V.
Am Wiedenhof 19
51643 Gummersbach
Telefon
02261 - 88 6 88 6
Fax
02261 - 80 44 45
http://www.tagesmuetternetz.de
Dauerpflegekinder
Gründe für die Unterbringung in Vollzeitpflege sind:
• Vorübergehend können Eltern ihren Erziehungsaufgaben wegen Erkrankung,
Inhaftierung etc. nicht nachkommen.
• Den Anforderungen der Erziehung ihrer Kinder sind Eltern nicht mehr gewachsen.
• Wenn Eltern aufgrund der innerfamiliären Situation nicht in der Lage sind, sich
ihrem Kind ausreichend zuwenden zu können und es zu erziehen.
Die Formen der Pflege (Dauerpflegekinder):
•
•
•
Vollzeitpflege (vorübergehend, für einen bestimmten, begrenzten Zeitraum
oder als Hilfe, die auf Dauer angelegt ist bis zur Selbständigkeit des Kindes)
Kurzzeitpflege (auf kurze, befristete Dauer)
Bereitschaftspflege (hier werden Kinder u. Jugendliche in Krisensituationen
aufgenommen; die Bereitschaftspflege ist ein Ort der Klärung)
Pflegeverhältnisse bieten Kindern und Jugendlichen:
•
•
•
•
•
•
Verlässliche Versorgung und Betreuung in einer Familie
Aufwachsen in einem familiären Rahmen
Erwachsene, die Beziehung anbieten
Kindgerechter Umgang und Zuwendung
Orientierung und Schutz
Förderung
157
Kinderbetreuung
Pflegeeltern sollten folgende Fähigkeiten mitbringen:
•
•
•
•
•
•
Offenheit, Einfühlungsvermögen, Geduld und Toleranz
Verständnis für die besonderen Probleme des Kindes
Belastbarkeit und erzieherisches Durchhaltevermögen
Verständnis für die Situation der Herkunftsfamilie
Kontakte des Kindes zu den leiblichen Eltern mittragen können
Offenheit in der Zusammenarbeit mit Herkunftseltern und Fachbereich Jugend,
Familie und Soziales
Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales bietet Pflegeeltern:
•
•
•
•
•
Überprüfung und Aufnahme in die Kartei
Vermittlung von Vollzeitpflegekindern
Beratung
Kontinuierliche Begleitung des Pflegeverhältnisses
Pflegeelterngruppen mit fachlicher Begleitung
Sind Sie neugierig geworden? Möchten Sie Veränderungen in Ihrer jetzigen
Familiensituation? Trauen Sie sich die Belastungen durch ein Pflegekind zu?
Dann rufen Sie an!
Hier finden Sie die zuständigen Ansprechpartner (Pflegekinderdienst):
Öffnungszeit für diese Angelegenheit:
Mo, Di, Mi und Fr 8.00-12.00 Uhr
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
Persönliche Terminabsprache ist möglich.
Frau Gerheim
Frau Schneider
Frau Brambach
158
Zi. 223
Zi. 222
Zi. 208a
Tel. 02261 871223
Tel. 02261 87 2222
Tel. 02261 872208
Kinderbetreuung
7. Trennungs- und Scheidungsberatung
Beratung bei Umgangsfragen mit dem Kind
(Nähere Informationen siehe bitte im Kapitel „Alleinerziehend“)
Öffnungszeit für diese Angelegenheit:
Mo, Di, Mi und Fr 8.00-12.00 Uhr Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr
Persönliche Terminabsprache ist möglich.
Hier finden Sie die zuständigen Ansprechpartner/innen!
Frau Ahmadi-Bruchhausen
Herr Andreas Hausmann
Tel.: 02261 871212
Tel.: 02261 872212
8. Hilfen bei Kindeswohlgefährdung
Wenn dem Jugendamt Kindesgefährdungen bekannt werden, muss das Jugendamt zum
Schutz der Kinder tätig werden. Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales ist auch
verpflichtet, geeignete und notwendige Maßnahmen zur Abwehr oder Beseitigung der
Gefährdungen von Kindern/Jugendlichen zu ergreifen.
Ihr zuständiger Ansprechpartner richtet sich danach, wo Sie in Gummersbach wohnen
Der Sozialdienst ist in drei Bezirksteams eingeteilt!
Bitte siehe Ansprechpartner: Allgemeiner Sozialer Dienst
Wenn Sie nicht wissen, wer für Sie zuständig ist, können Sie sich auch an die
Mitarbeiterinnen des Sekretariats des Jugendamtes wenden:
Frau Müller
Frau Langlotz
Tel.: 02261 871218
Tel.: 02261 871218
9. Kinderschutzfachkraft
Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz hat die Rechtslage
und Aufgabenstellung für die Beteiligten im Kinderschutz grundlegend geändert.
So ist insbesondere der Beratungsauftrag für die „insoweit erfahrene Fachkraft“
- in Nordrhein-Westfalen hat sich die Bezeichnung Kinderschutzfachkraft durchgesetzt durch einen konkreten Adressatenkreis präzisiert worden. Demnach haben Personen,
die beruflich in engem Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, neben
bestimmten Pflichten prinzipiell auch einen Anspruch gegenüber dem Träger der
öffentlichen Jugendhilfe auf eine Beratung. Gegenstand der Beratung durch die
Kinderschutzfachkraft ist die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung.
Dabei handelt es sich um eine Kompetenz im Kinderschutz, die „die Organisation
und Durchführung qualifizierter kollegialer und interdisziplinärer Beratung zur
Gefährdungseinschätzung für ein gefährdetes Kind oder einen Jugendlichen“ umfasst.
Leitziel des fachlichen Handelns der Kinderschutzfachkraft als fallbezogener/-e Berater/in bei der Gefährdungseinschätzung ist die bestmögliche Gewährleistung des
Kinderschutzes.
Ansprechpartner: Herr Thomas Schulte Zi. 226A Tel.: 02261 871226
159
Kinderbetreuung
Babysitter
Die Volkshochschule Gummersbach bietet für Jugendliche ab 15 Jahren einen
Babysitter-Kurs mit Babysitterzertifikat an.
Eine Vermittlung eines Babysitters kann erfolgen durch das
Ev. Familienzentrum
51645 Gummersbach-Vollmerhausen
Kapellenstr.23
Tel.: 02261 76178
Weitere Vermittlungen: Bitte fragen Sie in Ihrem Familienzentrum nach
160
Familienbildung
Familienbildung
Liebe Eltern,
In diesem Kapitel Familienbildung finden Sie Informationen über den
Bildungsstandort Gummersbach
• OGS Offene Ganztagsschule
• Betreute Grundschule
Sie erhalten hier :
Adresslisten von:
• Grundschulen
• Gymnasien
• Realschulen
• Hauptschulen
• Gesamtschule
• Förderschulen
• Berufskollegs
• Schulamt
• Technische Hochschule
• Fernuniversität
• Volkshochschulen
Was bedeutet das?
Was bedeutet das?
• Musikschule
• Abendgymnasium
• Theodor-Heuss-Akademie
• Verein für Soziale Bildungsarbeit
• Anna-Freud-Schule
Dies und Das rund um Schule
Schulsozialarbeiter/innen
Hochbegabung,
Legasthenie, Dyskalkulie
BUT siehe bitte Kapitel Wirtschaftliche Hilfen
Nähere Informationen über:
• Beratungsstelle Schulpsychologischer Dienst
• Musikschule:
spezielle Angebote für Kleinkinder
• Volkshochschule der Stadt Gummersbach:
spezielle Angebote für Babys, Kinder und Eltern
• Kreis- und Stadtbücherei / Bibliothek
• Kulturzentrum der Stadt Gummersbach Bruno-Goller-Haus / Halle 32
• Theater der Stadt Gummersbach
161
Familienbildung
Des Weiteren finden Sie:
Weiterführende Bildungsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene
• Analphabetismus / Alphabetisierung
• Schulabschlüsse nachholen / Hauptschulabschluss nachholen
• Caritas Berufsausbildung
• Nestor
• VSB
• CJD
• IB
• Steinmüller Bildungszentrum
• Studieren mit Kind
• Berufsrückkehr
• Beratung bei der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Gummersbach
• Wiedereinstieg in den Beruf für Frauen
• Frau und Wirtschaft
• Teilzeitberufsausbildung für junge Menschen mit Kind
• Beratung, Unterstützung und Hilfe rund um die Ausbildungsbonus
• Verband berufstätiger Mütter
• Bildungsscheck für Berufsrückkehrerinnen Bildungsprämie
• Startercenter für Gründerinnen
Beratungs- und Bildungsangebot des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes im
Kreisgesundheitsamt Gummersbach
Oberbergisches Bündnis für Familie
www.familie-in-oberberg.de
163
Familienbildung
Bildungsstandort Gummersbach
Gummersbach als Bildungsstandort im Oberbergischen Kreis kann sich sehen lassen:
10 Grundschulen
2 Gymnasien
2 Realschulen
1 Hauptschule
1 Gesamtschule
befinden sich in städtischer Trägerschaft.
Außerdem gibt es vor Ort:
2 Berufsbildende Schulen verschiedener Fachrichtungen
das Studienzentrum der Fernuniversität Hagen
der Campus Gummersbach der Technischen Hochschule Köln mit den
Studiengängen Elektrotechnik, Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen und Informatik.
Ferner gibt es zahlreiche Schulen in anderer Trägerschaft.
Ogs = Offene Ganztagsgrundschule
Warum Offene Ganztagsgrundschule?
Die Offene Ganztagsgrundschule gewährleistet die sichere Betreuung von
Grundschulkindern über den ganzen Tag.
Sie bietet für die Kinder und Eltern darüber hinaus vielfältige Chancen:
•
•
•
•
•
•
•
Verbesserung der Vereinbarung von Familie und Beruf
Mehr Zeit zum Lernen; mehr Zeit miteinander
Förderung von Begabung und Stärkung bei Schwächen
Hilfe und Anleitung bei den Hausaufgaben
Förderung des Sozialverhaltens in Gruppen
Kulturelle und sportliche Zusatzangebote
Schule als Lebensraum
165
Familienbildung
Was kostet die Offene Ganztagsgrundschule?
Ähnlich wie im Kindergarten richten sich die Elternbeiträge nach der Einkommen der
Eltern im Jahr.
In Gummersbach werden zur Zeit folgende Gebühren veranschlagt:
•
•
•
•
•
•
•
Einkommen von
Einkommen von
Einkommen von
Einkommen von
Einkommen von
Einkommen von
Einkommen
0 bis
19.001 bis
25.001 bis
37.001 bis
49.001 bis
61.001 bis
über
19.000,-- Euro
25.000.-- Euro
37.000,-- Euro
49.000,-- Euro
61.000.-- Euro
73.000.-- Euro
73.001,-- Euro
frei
25,00 Euro
50,00 Euro
75,00 Euro
100,00 Euro
125,00 Euro
150,00 Euro
Außerdem fallen die Kosten für das Mittagessen an und zwar:
2,10 Euro / Mahlzeit
Pauschal 30 Euro
Empfänger Arbeitslosengeld 2 (Agg2)
1,00 Euro / Mahlzeit
Pauschal 15 Euro
! Geschwisterkinder sind frei!
! Ist ein Geschwisterkind in einem städtischen Kindergarten, ist das andere Kind in der
Betreuung frei!
! Antrag wird von den Eltern ausgefüllt und im Sekretariat übergeben.
! Essen muss im Krankheitsfall bis 9.00 Uhr im Sekretariat abgesagt werden, sonst muss
es bezahlt werden.
Betreuung während der Ferien
Während der Herbst- und Osterferien bietet das Jugendzentrum Bernberg Betreuung an.
Hierfür bekommen Sie rechtzeitig von uns ein Informationsblatt, um Ihr Kind, bei Bedarf
dort anzumelden.
Bei Interesse: Wenden Sie sich bitte an Ihre Schule.
Nähere Informationen finden Sie im Kapitel „Kommunales“.
Betreuung "Schule von acht bis eins" Betreuungszeit ist bis 13.25 Uhr
Informationen über Organisation und Inhalte der Betreuungsangebote erhalten Sie hier:
1.
Ihr Kind hat in dieser Gruppe die Möglichkeit, freie Spielangebote -allein oder in
Kleingruppen- zu wählen, zu malen, Gestaltungs- und Bastelarbeiten auszuführen sowie
an Sportspielen draußen oder in der Turnhalle teilzunehmen.
2.
Lesestoff, Schreib- und Rechenspiele in altersgemäßer Form stehen Ihrem Kind zur
freien Verfügung.
166
Familienbildung
3.
Auch hat es die Möglichkeit, Hausaufgaben zu machen; diese sollten Sie aber bitte
zu Hause auf Vollständigkeit kontrollieren, da uns das gründliche Nachschauen der
erledigten Aufgaben wegen der Verschiedenartigkeit der Anforderungen in den Klassen
1 bis 4 und Gruppengröße der Kinder nicht möglich ist.
4.
Ihr Kind kann im Anschluss an den Unterricht bis zum Ende der 6. Stunde, d.h. bis
13.25 Uhr betreut werden. Nach der 5. Schulstunde, d.h. um 12.25 Uhr stehen täglich
Schulbusse für die Heimfahrt zur Verfügung. Nach der 6. Stunde, um 13.25 Uhr, fahren die
Busse an 3 Wochentagen und zwar am Montag, Mittwoch und am Donnerstag.
Selbstverständlich können Sie Ihr Kind jederzeit aus der Betreuung abholen.
5.
Bitte teilen Sie uns mit, an welchen Wochentagen Ihr Kind wie lange betreut werden
soll und ob Sie es abholen oder ob es mit dem Schulbus heimfährt. Abweichungen von
dieser Absprache sollen uns mit einer kurzen schriftlichen Notiz (Zettel im Mäppchen),
Anruf im Sekretariat oder um 11.30 Uhr in der Betreuung, mitgeteilt werden.
Sollten wir diesbezüglich keine Info von Ihnen haben, bleibt das Kind in der Betreuung bis
Sie es abholen. (Aussage des Kindes kann nicht berücksichtigt werden).
6.
Bitte geben Sie Ihrem Kind für die Dauer des Schultages genügen zu essen mit;
meist stellt sich gegen Mittag der Hunger ein.
7.
-
Keine Betreuung findet statt:
während der Schulferien (s.o.)
an beweglichen Ferientagen
8.
Für Gespräche steht Ihnen gern die Schule zur Verfügung.
9.
Der Elternbeitrag wird auf 350,- € pro Schuljahr (10 Schulmonate x 35,- €)
festgesetzt und wird in 2 Raten von je 175,- € erhoben. Befreiungen oder Ermäßigungen
werden nicht gewährt. Geschwisterkinder zahlen die Hälfte.
Eine Kündigung im laufenden Schuljahr ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere vor:
a) bei Umzug des Kindes in einen anderen Schulbezirk,
b) bei Schulwechsel des Kindes,
c) bei schwerer und längerer Krankheit des Kindes.
In allen anderen Fällen kann nur mit einer halbjährigen Frist gekündigt werden. Sie muss
schriftlich erfolgen.
(Änderungen vorbehalten)
kostenfreies Leseförderprogramm für Grundschüler in 6 Sprachen :
www.amira-pisakids.de
167
Familienbildung
Grundschulen
Alle Grundschulen in städtischer Trägerschaft sind offene Ganztagsschulen (OGS)
mit Betreuung von 8.00 – 16.00 Uhr
Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Becke
Anschrift:
Am Sonnenberg 3, 51647 Gummersbach
Tel.:
02261 - 23285
Fax:
02261 - 63681
EMail:
[email protected]
Internet:
www.ggs-becke.de
Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Bernberg
Anschrift:
Ulmenweg 10, 51647 Gummersbach
Tel.:
02261 - 51383
Fax:
02261 - 588076
EMail:
[email protected]
Internet:
--Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Derschlag
Anschrift:
Epelstr. 34, 51645 Gummersbach
Tel.:
02261 - 51940
Fax:
02261 - 560064
EMail:
[email protected]
Internet:
www.schule.berg.net/astridlindgrenschule
Regenbogenschule / Grundschulverbund Gummersbach-Dieringhausen:
Anschrift:
Zum Schulzentrum 14, 51645 Gummersbach
Tel.:
02261 - 74464
Fax:
02261 - 73778
EMail:
[email protected]
Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Hülsenbusch
Anschrift:
Waldweg 10, 51647 Gummersbach
Tel.:
02261 - 62534
Fax:
02261 - 4058243
EMail:
[email protected]
Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Körnerstraße
Anschrift:
Körnerstraße 2, 51643 Gummersbach
Tel.:
02261 - 67530
Fax:
02261 - 807332
EMail:
[email protected]
Internet:
www.ggsk.de
169
Familienbildung
Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Niederseßmar
Anschrift:
Theodor-Heuss-Str. 16, 51645 Gummersbach
Tel.:
02261 - 26989
Fax:
02261 - 26989
EMail:
[email protected]
Internet:
www.grundschule-niedersessmar.de
Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Steinenbrück
Anschrift:
Hömerichstr. 18, 51643 Gummersbach
Tel.:
02261 - 65757
Fax:
02261 - 62890
EMail:
[email protected]
Internet:
--Gemeinschaftsgrundschule Gummersbach-Windhagen
Anschrift:
Heiler Str. 79, 51647 Gummersbach
Tel.:
02261 - 23749
Fax:
02261 - 639674
EMail:
[email protected]
Internet:
www.grundschule-gummersbach-windhagen.de
Grundschulen in anderer Trägerschaft:
Freie Christliche Grundschule Gummersbach e. V. (Ersatzschule, d.h. Elternbeitrag
wird erhoben)
Anschrift:
Gelpestraße 108, 51647 Gummersbach
Tel.:
02261 - 62820
Fax:
02261 - 639597
EMail:
[email protected]
Internet:
www.fcbg.de
Betreuung von 8.00 – 13.00 Uhr
Freie Waldorfschule Oberberg e.V. (Ersatzschule, d.h. Elternbeitrag wird erhoben)
Klasse 1 -13,
Anschrift:
Kirchhellstr. 32, 51645 Gummersbach
Tel.:
02261 - 9686-0
Fax:
02261 - 9686-76
EMail:
[email protected]
Internet:
www.fws-oberberg.de/
170
Familienbildung
Gymnasien
Städtisches Lindengymnasium Gummersbach
Standort Reininghauser Straße und Verwaltung
Anschrift:
Reininghauser Str. 32, 51643 Gummersbach
Tel.:
02261 - 5011630
Fax:
02261 – 50116501
Standort Moltkestraße
Anschrift:
Moltkestraße 41, 51643 Gummersbach
Tel.:
02261 – 23381
Fax:
02261 - 61953
EMail:
Internet:
[email protected]
http://www.lindengymnasium.de/
Gymnasien in anderer Trägerschaft
Freies Christliches Gymnasium Gummersbach e.V. (Ersatzschule, d.h., Elternbeitrag
wird erhoben)
Anschrift:
Hülsenbuscher Str. 5, 51643 Gummersbach
Tel.:
02261 - 40583-0
Fax:
02261 - 40583-10
EMail:
[email protected]
Internet:
www.fcbg.de
Freie Waldorfschule Oberberg e.V. (Ersatzschule, d.h., Elternbeitrag wird erhoben)
Siehe Grundschulen in anderer Trägerschaft
Realschulen
Städtische Realschule Gummersbach-Hepel
Anschrift:
Am Hepel 51, 51643 Gummersbach
Tel.:
02261 - 23651
Fax:
02261 - 28110
EMail:
[email protected]
Internet:
www.rs-hepel.de
Städtische Realschule Gummersbach-Steinberg
Anschrift:
Waldstraße 14, 51643 Gummersbach
Tel.:
02261 - 21044
Fax:
02261 - 921470
EMail:
[email protected]
Internet:
www.rs-steinberg.de
171
Familienbildung
Realschulen in anderer Trägerschaft
Freie Christliche Realschule Gummersbach e.V. (Ersatzschule, d.h., Elternbeitrag wird
erhoben)
Siehe Grundschulen in anderer Trägerschaft
Freie Waldorfschule Oberberg e.V. (Ersatzschule, d.h., Elternbeitrag wird erhoben)
Siehe Grundschulen in anderer Trägerschaft
Hauptschulen
Freie Christliche Hauptschule Gummersbach e. V. (Ersatzschule, d.h., Elternbeitrag
wird erhoben)
Siehe Grundschulen in anderer Trägerschaft
Gesamtschule:
Städtische Gesamtschule Gummersbach-Derschlag
Anschrift:
Epelstraße 23, 51645 Gummersbach
Tel.:
02261 - 53031
Fax:
02261 - 59526
EMail:
[email protected]
Internet:
www.gesamtschulegm.de
Freie Waldorfschule Oberberg e.V. (Ersatzschule, d.h., Elternbeitrag wird erhoben)
Siehe Grundschulen in anderer Trägerschaft
172
Familienbildung
Förderschulen
Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung als
Sonderform der Grund- und Hauptschule mit Vielzahl sozialpädagogischer
Maßnahmen
Förderschule für soziale und emotionale Entwicklung
Schulbergstraße 6-10
51645 Gummersbach
Tel.: 02261/974530
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Jakob-Moreno-Schule Ganzheitliches, kreatives und bewegtes Lernen
Reininghauser Str. 28
51643 Gummersbach
Tel.: 02261/602110
http://www.jakob-moreno-schule.de
Förderschule des Oberbergischen Kreises mit dem Förderschwerpunkt
Geistige Entwicklung
Helen Keller-Schule
Fritz-Rau-Straße 1
51674 Wiehl
Tel.: 02262/700990
http://www.hks-wiehl.de
Rheinische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt
körperliche und motorische Entwicklung
Hugo Kükelhaus Schule
Fritz-Rau-Straße 1
51674 Wiehl
Tel.: 02262/700890
www. hugo-kuekelhaus.gm.nw.schule.de
Förderschule des Oberbergischen Kreises mit dem Förderschwerpunkt Sprache
Förderschule für Sprache des Oberbergischen Kreises
Hinderlanger Straße 5
51674 Wiehl
Tel.: 02262/751000
http://www.sprachfoerderschule-oberberg.de
Verbundschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, Erziehung,
soziale und emotionale Entwicklung
Janusz-Korczak-Schule
Hellingerstr. 2
51789 Lindlar
Tel.: 02266/2044
173
Familienbildung
Städt. Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
Alice-Salomon-Schule
Michaelstraße 2
51688 Wipperfürth
Tel.: 02267/828447
http://www.alice-salomon-schule.de/
Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung mit dem
Schwerpunkt Lernen
Roseggerschule Förderschule
Zuccalmaglioststraße 15
51545 Waldbröl
Tel.: 02291/92330
http://www.roseggerschule.de
Förderschule Schwerpunkt geistige Entwicklung
Anne-Frank-Schule
Ostlandstraße 25
51688 Wipperfürth
Tel.: 02267/887810
Schule für Hörgeschädigte
Bodelschwingstraße 13
57462 Olpe
Tel.: 02761/920180
Förderschule für Hörgeschädigte
Johann-Joseph-Gronewald-Schule
Gronwaldstr. 1
50931 Köln
Tel.: 0221/4307570
http://www.gronewaldschule.de/
Rheinische Förderschule mit dem Schwerpunkt Sehen
Kompetenzzentrum für blinde Schüler
Meckerstr. 1-3
52353 Düren
Tel.: 02421/40782200
http://www.blindenschule-dueren.lvr.de/
Förderschule für alle Schulformen bei einem mindestens vierwöchigen Aufenthalt in
einer medizinisch-therapeutischen Einrichtung
Anna-Freud Schule für Kranke Kaiserstraße 150
51643 Gummersbach
Tel.: 02261/288796
Spendeninfo- siehe bitte im Kapitel „Kinderarzt“ unter Kreiskrankenhaus Förderverein
PuSCH e.V.
174
Familienbildung
Integration in den Beruf für Förderschüler
Ansprechpartner Agentur für Arbeit Bergisch-Gladbach Bensberger Straße 85
51465 Bergisch Gladbach Herr Schwamborn
Tel: 01801 / 555111 (Arbeitnehmer)
Tel: 01801 / 664466 (Arbeitgeber)
Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min
Weiterführende Schulen: Berufskolleg
Berufskolleg Oberberg
Ausbildungsmöglichkeiten in den Bereichen
Ernährung, Sozialwesen und Technik
Ernst-Zimmermann-Strasse 26
51645 Gummersbach
Tel.: 0226196800
www.bk-oberg.de
Berufskolleg Oberberg
Kaufmännische Schulen
Ausbildungsmöglichkeiten in den Kaufmännischen Bereichen
Hans-Böckler-Straße 5
51643 Gummersbach
Tel.: 02261 92960
www.bko-kfm.de
Schulamt
Schulamt für den Oberbergischen Kreis
Am Wiedenhof 15
51643 Gummersbach
Tel.: 02261/884028
Schulaufsicht über die Grund-, Haupt- und Förderschulen im schulfachlichen und
verwaltungsfachlichen Bereich sowie Gesundheitserziehung und -förderung
Fachbereich Schule und Sport der Stadt Gummersbach
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
Ansprechpartner: Frank Hüttebreuker
Tel.: 02261 871608
175
Familienbildung
Hochschulen
TH Köln Abt. Gummersbach
Steinmüllerallee 1
Gummersbach
0 22 61/8 19 60
Studienzentrum Gummersbach der Fernuniversität des Landes Nordrhein-Westfalen
Reininghauser Str. 32
Gummersbach
0 22 61/6 53 24
Volkshochschulen
Volkshochschule der Stadt Gummersbach
Rathausplatz 1
Gummersbach
0 22 61/8 70
Kreisvolkshochschule
Mühlenbergweg 3
Gummersbach
0 22 61/8 19 00
Sonstige Schulen
Musikschule Gummersbach e.V.
Moltkestraße 41
Gummersbach
0 22 61/6 59 90
Abendgymnasium Rhein-Sieg (Außenstelle Oberberg)
Ernst-Zimmermann-Straße 22
Gummersbach
0 22 61/7 80 48
Theodor-Heuss-Akademie der Friedrich-Naumann-Stiftung
T.-Heuss-Straße 26
Gummersbach
0 22 61/30 02-0
Verein für Soziale Bildungsarbeit e.V.
Geschäftsstelle Vollmerhauser Str. 30
51645 Gummersbach
0 22 61/8 05 70
Anna-Freud-Schule für Kranke aus allen Schulformen (siehe Liste Förderschulen)
02261/288796
176
Familienbildung
Rund um die Schule
Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
Schulsozialarbeit wird im Allgemeinen als Förderung und Unterstützung von Kindern und
Jugendlichen, deren Eltern und der Lehrerschaft verstanden. Sie fördert mit der Schule die
individuelle und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, indem sie an der
Schule Aktivitäten anbietet, durch die die SchülerInnen ihre Fähigkeiten entfalten,
Anerkennung erfahren und soziale Prozesse gestalten können. Auch der besonderen
Problemlage im Bereich Gummersbach, dass Kinder von Eltern mit Migrationshintergrund
oder ausländischer Herkunft im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Bevölkerung viel zu
wenige qualifizierte Schulabschlüsse erlangen, kann durch Schulsozialarbeit entgegen
gewirkt werden. Durch geeignete Projekte, bildungsbiographische Begleitung von
Schülern mit Migrationshintergrund und in Zusammenarbeit mit der Fachkraft für
Integration können diesen Kindern und Jugendlichen wesentlich höhere Chancen auf dem
ersten Arbeitsmarkt eröffnet werden. Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und
Teilhabepaket trägt dazu bei, Benachteiligungen abzubauen (z.B. junge Menschen mit
Migrationshintergrund zu fördern), neue Ressourcen zu erschließen und
Lebensperspektiven zu finden. Eltern können sich in Erziehungs- und Wertefragen im
Rahmen von Beratungsgesprächen und Veranstaltungen Hilfe holen.
Schulsozialarbeit realisiert Arbeitsansätze, Handlungsformen und Zielbestimmungen der
Jugendhilfe am Ort und im Umfeld des Ortes der Schule und trägt somit dazu bei, positive
Lebensbedingungen zu schaffen und das soziale Klima an der Schule zu fördern.
Allerdings richtet sich die Schulsozialarbeit der Stadt Gummersbach nicht nur an
Empfänger des Bildungs- und Teilhabepaketes, sondern jedem Schüler, Lehrer oder
Elternteil stehen die Beratungsangebote der Schulsozialarbeit zur Verfügung.
Tätigkeit in Stichpunkten
Die Schulsozialarbeiter/Innen
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
beraten Schüler bei Schulschwierigkeiten,
erarbeiten Lösungsstrategien bei individueller Problemstellung durch Einzelfallhilfe,
vermitteln lebenspraktische Techniken, Sozial- und Handlungskompetenzen durch
individuelle sozialpädagogische Betreuung einzelner Schüler,
erarbeiten Zukunftsperspektiven, insbesondere beim Übergang Schule-Beruf,
helfen bei der Vermittlung passender Hilfeangebote,
beraten Eltern in Erziehungsfragen,
bieten Informationsveranstaltung über das Bildungs- und Teilhabepaket in
Kooperation mit dem Wohnungsamt der Stadt Gummersbach an,
Unterstützen Eltern bei Beantragung und Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket,
kooperieren eng mit den Integrationsfachkräften der Stadt Gummersbach und
vernetzen zu den Aufgabenbereichen der Jugendhilfe,
arbeiten projekthaft an Schulen zu aktuellen Themen die Schüler bewegen und aus
ihrem Alltag nicht wegzudenken sind,
177
Familienbildung
Schulsozialarbeit
•
•
•
•
•
•
•
Kurzinfo über Projekte:
Anti-Aggressionstraining,
Projekte im Genderbereich,
Projekte im Bereich der Medienkompetenz und der Medienerziehung (Mobbing,
Cybermobbing, Facebook, vertrauensvoller Umgang mit Bildschirmspielen,
Jugendschutz etc.),
Erlebnispädagogische Angebote in den Bereichen Klettern, Rollerwerkstatt,
Kanufahren, Trialbikes etc.,
Bildungsbiographisches Arbeiten mit Kindern und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund,
Medienbiograpische generationsübergreifende Projekte,
Patenschaften
Ansprechpartner:
Herr Arne Steiner Tel.:
Frau Semra Ergin Tel.:
01756202678
015789124821
Mail: [email protected]
Mail: [email protected]
Weitere Infos zum
Bildungs- und Teilhabepaket BUT siehe bitte Kapitel „Wirtschaftliche Hilfen“
Lernhilfen, Schülerhilfen, Nachhilfeunterrichte, Logopädie Praxen etc. entnehmen Sie bitte
dem örtlichen Telefonbuch.
Interessengemeinschaft Kind und Hochbegabung Bergisch-Land e.V. (iKuH e.V.)
Tel.: 02262/5435
www.ikuh.de
Informationen zu Legasthenie /Lese-Rechtschreibschwäche und
Dyskalkulie / Rechenschwäche , deren Förderung sowie Hochbegabung, genauso wie
Hilfe und Unterstützung bei Mobbing in der Schule erhalten Sie hier:
Bundesverband Legasthnie und Dyskalkulie e.V. www.bvl-legasthenie.de
Für Kinder: spielerische Anregungen und Übungsmöglichkeiten in Form von OnlineLern- und Lesespielen mit vielen Tipps und Tricks finden Sie auf:
www.legakids.net/
Schulpsychologischer Dienst
Hindenburgstraße 24
51643 Gummersbach
Tel. (02261) – 88-4060
Fax (02261) – 88-4066
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.obk.de
Anmeldung: Montag – Freitag 8.30 Uhr – 11.30 Uhr
Die Leistungen des Schulpsychologischen Dienstes sind kostenfrei und vertraulich.
Darüber hinaus unterstützt der Schulpsychologische Dienst aktiv die
Beratungslehrerausbildung, die von der Bezirksregierung Köln organisiert wird.
178
Familienbildung
Schulpsychologischer Dienst des Oberbergischen Kreises
Der Schulpsychologische Dienst ist als unabhängige und leicht zugängliche
Beratungsstelle für die Bürger/innen und Schulen des Oberbergischen Kreises eingerichtet
worden.
Die Fachmitarbeiter/innen des Schulpsychologischen Dienstes sind DiplomPsychologen/innen, die spezielle Qualifikationen im Bereich der Beratung, Diagnostik und
Förderung im Themengebiet Schule erworben haben.
Das Leistungsspektrum bezieht sich auf folgende zwei Bereiche:
1. Einzelfallhilfe im Grundschulalter
Im Rahmen der Einzelfallhilfe arbeiten wir vertrauensvoll mit Schüler/innen im
Grundschulalter, deren Familien und Lehrer/innen zusammen, um die bestmögliche
Entwicklung der Fähigkeiten, Fertigkeiten, der individuellen Begabung sowie der
Persönlichkeit zu unterstützen.
Ziel ist nicht eine Diagnose sondern eine Förderberatung. Dabei beziehen wir im
gemeinsamen Gespräch die erzieherischen und pädagogischen Kompetenzen der Eltern
und Lehrkräfte mit ein. Die Anmeldung für die Einzelfallhilfe erfolgt – häufig auf Anregung
der Lehrerkräfte – durch die Eltern!
Schulpsychologischer Dienst
Wir haben keinen Auftrag zur intensiven Einzelförderung, zur therapeutischen Begleitung
oder gutachterlichen Stellungnahmen.
Folgende Schwerpunkte:
• Hilfen bei der Schullaufbahnberatung
• Hilfen bei Schulleistungsschwierigkeiten
• Hilfen bei Verhaltensauffälligkeiten und Ängsten sowie Beratung zur
Sozialintegration
• Beratung zur Fragestellung im Zusammenhang mit besonderer Begabung
• In geringem Umfang Trainingsgruppen zu speziellen Themen
2. Beratung des Systems Schule bzw. der Lehrkräfte (aller Schulen und
Schulformen)
Über die Einzelfallhilfe hinaus sind wir Ansprechpartner für Lehrkräfte und Schulen.
Folgende Angebote können sich ergeben:
•
Schulinterne oder schulübergreifende Fortbildungen zu schulpsychologischen
Fragestellungen
•
Unterstützung bei der Bildung von Krisenteams bzw. in der Notfallprophylaxe und
Gewaltprävention
•
Supervisionsgruppen für Beratungslehrer und Sozialpädagogen
•
Beratung bzw. Supervision einzelner Lehrkräfte
Schulpsychologische Dienst
Hindenburgstraße 24 Telefon 02261 88-4060
E-Mail [email protected]
Fax 02261 88-4066
179
Familienbildung
Musikschule Gummersbach e. V.
Moltkestr. 41
51643 Gummersbach
Ihre Ansprechpartner sind:
Peter Even Musikschulleiter
Barbara Gelhausen Verwaltung
Tel: 02261 / 65990
Angebote u a. :
Junges Symphonieorchester, Bläsergruppe, Musikunterricht, Big Band, Kinderchor
Musikgarten: Für Kinder von 1 1/2 bis 3 Jahren in Begleitung eines Elternteils wird mit
Gesang, Rhythmus, Tanz, Geschichten und Musikbeispielen die vielfältige
Ausdrucksmöglichkeit von Musik erlebt.
Musikalische Früherziehung: Dieses Angebot richtet sich an Kinder ab 4 Jahren. Über
Singen, Sprechen, Rhythmus und Klangbeispiele werden spielerisch die Grundlagen der
Notation und musikalische Grundkenntnisse vermittelt.
Musikalische Grundausbildung: In der MGA werden Kinder im Grundschulalter in Gruppen
unterrichtet. Wir bieten die Blockflöte, das Schlagzeug, die Gitarre und die Trompete als
Instrumente der Grundausbildung an.
Obwohl dieser Einstieg in die aktive Musikwelt sehr empfohlen wird, ist es auch ohne
diese Vorbildung möglich in jedem Lebensalter am weiterführenden Instrumental- oder
Vokalunterricht teilzunehmen.
Musical-Projekt Oberberg
Bruno Goller-Haus
Brückenstraße 4
51643 Gummersbach
Tel.: 0 22 61 / 2 22 79
Jede/r kann mitmachen!
Nähere Infos www.musical-projekt-oberberg.de
180
Familienbildung
Volkshochschule Gummersbach
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
Tel: 02261/87540
U. a. gibt es in der VHS verschiedenste Angebote für Babys, Kinder und Eltern: z.B.:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Babyschwimmen
Wassergewöhnung für Kinder von 2 -4 Jahren
Vorbereitungskurs zum Schwimmen lernen
Eltern – Kind – Seminare / Erziehungsfragen, Pädagogik
Eltern mit Kindern im Alter von 13 – 18 Monaten
Spielgruppe für Kinder mit und ohne Behinderung
Eltern – Kind – Turnen
Englisch / Italienisch für Kinder im Kindergartenalter
Naturpädagogische Exkursionen
Kurs: Starke Eltern – starke Kinder
Genaueres und weitere Angebote siehe bitte unter www.vhs-gm.de
oder in den Programmheften, die an allen öffentlichen Stellen ausliegen.
Bücherei / Bibliothek
Kreis- und Stadtbücherei Gummersbach
Moltkestr. 43
51643 Gummersbach
Tel.: 02261 / 2 39 00
Öffnungszeiten
Mo, Di., Do., Fr. 10.00 – 13.30 Uhr und 14.30 -18.00 Uhr
Jahresgebühr € 20,00 für Erwachsene, € 10,00 für Kinder, bzw € 25,00 für Familien
Für Empfänger von Leistungen nach SGBXII und Arbeitslosengeld II:
Familien € 12,50 und Erwachsene € 10,00.
Ein Besuch lohnt sich, denn Sie finden dort:
z. B.: Kinder- und Jugendbücher
Bei den gut 10.000 Kinder- und Jugendbüchern ist für jedes Alter etwas dabei:
Bilderbücher und Vorlesebücher, Bücher für Leseanfänger, Geschichten, Kinderromane
und interessante Sachbücher.
z.B.: Kinderkassetten / Kinder-CDs
Die Kreis- und Stadtbücherei bietet für Kinder 800 Kassetten und CDs mit Kindermusik
und Hörspielen an.
Onleihe, digitale Medien rund um die Uhr: www.onleihe.de/gummersbach
181
Familienbildung
Bruno – Goller – Haus
Kulturzentrum der Stadt Gummersbach
Das Bruno-Goller-Haus ist ein Kulturzentrum.Es wurde nach dem berühmten Maler und
Sohn der Stadt, Bruno Goller, benannt.
Als kulturelle Begegnungsstätte wird es sowohl für städtische Veranstaltungen, als auch
als Zentrum für alle Bürgerinnen und Bürger genutzt.
Das Programm umfasst Konzerte, Vorträge, Lesungen, Kindertheater,
Kinderkunstschule, Schauspiel und Kabarett.
Halle 32
Steinmüllergelände, Gummersbach
Tel.: 02261 22279 www.halle32.de
Theater der Stadt Gummersbach
Theater für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Moltkestr. 50 , 51643 Gummersbach
Theaterkasse im Theater Tel.: (02261) 9142142
(geöffnet jeweils eine Stunde vor Beginn vor Vorstellung)
Auskunft: BürgerService
GM-Ticket, Rathausplatz 1
Tel: 02261-87 555
Aneamoni
Einzelförderung von sozial benachteiligten Kindern
Manchmal geraten Familien, trotz aller Bemühungen mit ihren Kindern in eine
Krisensituation, die auch finanziell belastet. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Mal ist es
eine Krankheit, der Tod, die Arbeitslosigkeit oder die Überforderung Alleinerziehender.
Diesen Familien bieten wir unsere Hilfe an.
Damit sozial benachteiligte Kinder in Zukunft ihr Leben aus eigener Kraft meistern können
und in die Gesellschaft integriert anstatt ausgegrenzt werden, benötigen sie individuelle
Förderung.
Wir stärken ihr Selbstbewusstsein und fördern ihre Talente und Fähigkeiten, z.B. indem wir
Sport-, Musik-, Kunst- oder schulischen Förderunterricht finanzieren.
Investoren, die in eine fairere Gesellschaft und damit in unser aller Zukunft investieren
möchten, werden gesucht.
www.aneamoni.de
182
Familienbildung
Analphabetismus / Alphabetisierung
Im September 2004 startete der Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. mit Förderung
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ein Internet-Lernportal, das
sich mit interaktiven Lernangeboten an funktionale Analphabeten wendet. Bis November
2008 haben sich mehr als 135.000 Nutzer im Portal angemeldet. www.ich-will-lernen.de
ist inzwischen Deutschlands größtes offenes Lernportal mit kostenlosen Übungen im
Bereich Alphabetisierung und Grundbildung.
Das Lernportal wurde seitdem vom DVV weiterentwickelt und bietet inzwischen zwei
Lernbereiche: Den Lernbereich Alphabetisierung/Grundbildung sowie den
Lernbereich zur Unterstützung beim Nachholen von Schulabschlüssen
Das Angebot zur nachträglichen Alphabetisierung/Grundbildung bietet Übungen zum
Lesen, Schreiben und Rechnen lernen. Das Lernportal wendet sich an Anfänger/innen
ebenso wie an Lernende, die bereits Vorkenntnisse haben. Weitere Übungen vermitteln
Lernstrategien und Kompetenzen zur Organisation des Alltags. Insgesamt stehen rund
9.000 interaktive Übungen im Bereich Alphabetisierung zur Verfügung, aufgebaut in sechs
Lernstufen. Das Lernangebot „Rechnen“ beginnt mit der dritten Lernstufe. Alle Übungen im
Bereich Alphabetisierung sind audio- unterstützt und besitzen einen Bezug zur Alltagswelt
– sie thematisieren beispielsweise einen Bankbesuch oder einen Einkauf im Supermarkt.
Alphabetisierung (und damit funktionaler Analphabetismus) unterliegt einem zeitlichen
Wandel. Genügte es vor 150 Jahren noch, seinen Namen schreiben zu können, sind
heute die Ansprüche aufgrund des gesellschaftlichen Wandels (Verschwinden einfacher,
ausführender Tätigkeiten und damit wachsender Anforderungen der Arbeitswelt)
gestiegen. Zudem gehört heute eine einfache Form von Medienkompetenz (Media
Literacy) zur Grundbildung.
Seitdem hat sich der Begriff Analphabetismus gewandelt. Als alphabetisiert gilt heute, wer
sich an sämtlichen Aktivitäten seiner Umwelt, bei denen Lesen, Schreiben und Rechnen
erforderlich sind, und ebenso an der weiteren Nutzung dieser Kulturtechniken für seine
eigene Entwicklung und die seiner Gemeinschaft beteiligen kann (UNESCO: Statement of
the International Commitee of Experts on Literacy, 1962).
Dazu gehören beispielsweise die Rezeption von Texten, die von allgemeinem Interesse
sind, der Umgang mit Bedienungsanleitungen und schriftlichen Arbeitsanweisungen, das
Ausfüllen von Formularen, das Bedienen von Automaten und dergleichen mehr.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Gita Felbinger Volkshochschule der Stadt Gummersbach Tel. (0 22 61) 87 15 38
Renée Scheer Kreisvolkshochschule
Tel. (0 22 61) 81 90-15
183
Familienbildung
Schulabschluss nachholen
Vom Hauptschulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife - Sie haben die Wahl!
Schulabschlüsse der Sekundarstufe I / Hauptschulabschluss
In Zusammenarbeit mit der VHS Gummersbach führt die VHS Oberbergischer Kreis
folgende Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen durch:
•
•
•
Hauptschulabschluss nach Klasse 9
Hauptschulabschluss nach Klasse 10 a (Sekundarstufe I)
Hauptschulabschluss nach Klasse 10 b (Fachoberschulreife)
Der Eintritt in den Beruf, die Sicherheit des Arbeitsplatzes und der berufliche Erfolg
hängen wesentlich von der Qualität eines schulischen Abschlusses ab. Der
Hauptschulabschluss ist der grundlegende Schulabschluss in unserem Bildungssystem. Er
bildet die Voraussetzung dafür, eine geeignete Lehrstelle zu bekommen oder sich
beruflich, z.B. durch Umschulung, verändern zu können.
Die Unterrichtsinhalte sind auf die Bedürfnisse von Erwachsenen abgestimmt und
orientieren sich u. a. auch an interessanten, alltagspraktischen Fragestellungen. Das
Lernen fällt oft nicht leicht, und viele sind sicher aus der Übung gekommen.
Lernungewohnten Teilnehmer/innen werden daher ausreichend Hilfestellungen gegeben,
um den Lernstoff der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch oder Erdkunde, Biologie und
Geschichte sowie Wirtschaftslehre erfolgreich zu bewältigen.
Unterrichtszeiten:
Klasse 9:
Klasse 10 a / 10 b:
montags bis freitags
montags bis freitags
17.30 - 20.45
17.30 - 20.45
Die Volkshochschule Oberbergischer Kreis bzw. die Volkshochschule der Stadt
Gummersbach nehmen am Ende des Lehrgangs selbst die staatliche Prüfung ab. Sie
werden also von den Lehrern geprüft, die Sie auch unterrichtet haben und die Ihnen
vertraut sind.
184
Familienbildung
Der Unterricht umfasst folgende Fächer (Stunden pro Woche):
Unterrichtsstunden
Unterrichtsstunden
Fächer:
der Klasse 9
der Klasse 10a / 10b
Deutsch
4 Std.
4 Std.
Mathematik
4 Std.
4 Std.
Englisch
4 Std.
4 Std.
Erdkunde (Ersatzfach für
4 Std.
4 Std.
Englisch)
Geschichte
2 Std.
2 Std.
Biologie
2 Std.
2 Std.
Wirtschaftslehre
4 Std.
16 Stunden
pro Woche
20 Stunden
pro Woche
Der Unterricht in den Klassen 9 und 10 a findet in den Räumen der KVHS statt.
Der Unterricht der Klasse 10 b findet in den Räumen der VHS Gummersbach statt.
Hauptschulabschluss nachholen
Teilnehmer/innen aus dem Ausland, Teilnehmer/innen, die eine Sonderschule besucht
haben und diejenigen, die bis zum 13.9.1973 ihre Pflichtschulzeit erfüllt haben, können
gemäß § 10 statt Englisch das Ersatzfach Erdkunde als 3. Hauptfach belegen.
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung:
• formlose Anmeldung
• Lebenslauf
• Lichtbild
• Kopie des letzten Abschluss- bzw. Abgangszeugnisses
Fragen und Anmeldungen für die Klassen 9 und 10 a bitte an:
Volkshochschule Oberbergischer Kreis
z.Hd. Renée Scheer
Mühlenbergweg 3
51645 Gummersbach
Tel.: 0 22 61 81 90 15
Fragen und Anmeldungen für die Klasse 10 b / Fachoberschulreife bitte an:
Volkshochschule Gummersbach
z.Hd. Gita Felbinger
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
Tel. 0 22 61 87 15 38
Projekt „Start“ Chancen für den Berufseinstieg www.vfsd.de
Vorbereitung auf den externen Schulabschluss nach Klasse 9 bzw. 10a
Verein für soziale Dienste Bergneustadt e.V. Döspestr.2 Tel.: 02261 41186
185
Familienbildung
Weiter durch Bildung
Agentur für Arbeit Gummersbach
Singerbrinkstraße 43
51643 Gummersbach
Telefon 02261 / 3 04-0
Fax 02261 / 3 04-881
E-Mail [email protected]
Internet : www.arbeitsagentur.de
Berufsberatung
Die Bundesagentur für Arbeit berät Jugendliche und Arbeitgeber rund um das Thema
Ausbildung. Sie unterstützt mit umfassenden Angeboten und hilft, die richtigen
Entscheidungen zu treffen.
Unter www.ich-bin-gut.de finden Jugendliche wichtige Informationen zum Thema
Ausbildung und werden von dort aus ganz gezielt auf das Angebot der Bundesagentur
weitergeleitet. Außerdem gibt es tolle Preise zu gewinnen. Es lohnt sich, hier einmal
reinzuschauen.
Viele Informationen über Berufe: www.berufenet.arbeitsagentur.de
Ausbildungsplätze und Lehrstellen für Gummersbach und Umgebung findest Du z.Bsp.
im Lehrstellenmarkt von
www.ihk-Lehrstellenboerse.de
www.meinestadt.de/gummersbach/lehrstellen
www.ausbildungsboerse-oberberg.de
www.bildungsklick.de
Mit Weiterbildung Chancen erhöhen
Mehr Jobsicherheit, mehr Herausforderung, mehr Aufstiegschancen: Wir unterstützen Ihre
persönliche Bildungsoffensive mit zahlreichen Informationen sowie verschiedenen
Fördermöglichkeiten und -programmen zur Weiterbildung. Z.B. mit der LERNBÖRSE
exklusiv mit seinen Selbstlernprogrammen für alle Kundinnen und Kunden der Agenturen
für Arbeit und der Grundsicherungsstellen (ARGE, Jobcenter). Oder mit KURSNET,
Deutschlands größter Datenbank im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Eine Berufsausbildung ist ein solides Fundament für die berufliche Zukunft. Die
schnellen technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen erfordern aber eine
dauerhafte Anpassung und ein ständiges Weiterlernen. Weder unsere private noch unsere
berufliche Zukunft lassen sich langfristig bis ins Detail planen. Kurven und Kreuzungen
gehören zum Leben. Manchmal entscheidet man sich selbst für einen anderen Weg,
manchmal wird man gezwungen, sich neu zu orientieren oder sich beruflich weiter zu
entwickeln.
Die Agenturen für Arbeit fördern übrigens nicht nur die berufliche Weiterbildung von
arbeitslos gewordenen Menschen. Berufliche Kompetenz ist ein wichtiger Baustein, um
Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Für die berufliche Qualifizierung Beschäftigter stehen den
Agenturen für Arbeit verschiedene Fördermöglichkeiten und -programme zur
Verfügung.
186
Familienbildung
Weiterbildungskurse
Wenn Sie sich bereits einmal selbst informieren wollen, nutzen Sie KURSNET – Das
Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung.
KURSNET bietet Informationen zu Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten, ob
Inhouse oder Fernlernangebote, Wochenendseminare oder Vollzeitunterricht von wenigen
Tagen bis zu mehreren Monaten.
Integration in den Beruf für Förderschüler
Ansprechpartner Agentur für Arbeit Bergisch-Gladbach Bensberger Straße 85
51465 Bergisch Gladbach Herr Schwamborn
Tel: 01801 / 555111 (Arbeitnehmer) * Tel: 01801 / 664466 (Arbeitgeber) *

Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min
Weiterführende Bildungsangebote für Jugendliche und Erwachsene
Berufliche Zukunft von Jugendlichen
Caritas
Talstr. 1
51643 Gummersbach
Tel.: 0180 5005532
Bürozeiten: Mo – Do
8.00 - 12.30 Uhr
13.00 – 16.30 Uhr
Freitag
8.00 - 12.30 Uhr
Angebote
• Ausbildungen in Kooperationsbetrieben
• Ausbildungsbegleitende Hilfen
• Die Ausbildung zur HauswirtschaftlerIn/ -helferin
• Berufsbegleitende Bildungsmaßnahmen
Nestor Bildungsinstitut GmbH
Friedrichstaler Straße 39 51645 Gummersbach
Ansprechpartnerin
Frau Waltraut Wiechers
Beratungstermine nach Vereinbarung bzw. donnerstags von 13:30 bis 15:30 Uhr
Telefon
02261 98970
http://www.nestor-bildung.de
187
Familienbildung
VSB gGmbH
Perspektiven entwickeln – schaffen – umsetzen / Vermitteln / Schulen / Beraten
Aktuelle Angebote:
Für Jugendliche und junge Erwachsene
• Lernwerk- Aktivierungshilfen
• start-klar
• kre@ktiv-Werkstatt
• BITS Arbeitslosenberatung
• BITS Arbeitslosenzentrum
• Jugend in Arbeit PLUS
• Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
• Kompetenzcheck
• Erstausbildung
• BIN-GO! Werkstattjahr NRW
...für Frauen & Männer
• BITS Arbeitslosenberatung
• BITS Arbeitslosenzentrum
• Weiterbildungen - AEVO
• Fachschule für Gastronomie - Bildungsangebot
• Gemeinwohlarbeit
• Gemeinwohlarbeit für Ältere
• SeLa - für Frauen
...für Betriebe
 Betriebspraktikum
Öffnungszeiten: Montag-Donnerstag 8.00 - 16.30 Uhr Freitag 8.00 - 15.00 Uhr
Tel.: 02261/79580
www.vsb-ggmbh.com
Standorte
VSB
Gummersbach-Dieringhausen
Geschäftsstelle
Gustav-Adolf-Str. 3 (Zugang über Martinstr.)
51645 Gummersbach
Telefon: (02261) 79580
Vollmerhauser Str. 30
51645 Gummersbach
Telefon: (02261) 80570
Hohler Str. 2A
51645 Gummersbach
Telefon: (02261) 9947141
Königstr. 1
188
51645 Gummersbach
Telefon: (02261) 9947062
Dieringhauser Str. 47
51645 Gummersbach
Telefon: (02261) 9947151
Ausbildungsort
Städt. Gesamtschule Derschlag
Epelstr. 23
51645 Gummersbach
Telefon: (02261) 500673
VSB - Schulungszentrum für Hotel- u.
Gastberufe/ Hauswirtschaft
Ulrichstraße 6
51645 Gummersbach
Telefon: (02261) 72921
Familienbildung
CJD Olpe / Standort Gummersbach
Rospestraße 1
51643 Gummersbach
www.cjd-olpe.de
Angebot
Das CJD Olpe, eine Einrichtung des Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands e.V.
(CJD), bildet seit 2004 am Standort Gummersbach in Kooperation mit dem Steinmüller
Bildungszentrum für Schulabgänger aus den Bezirken der Agentur für Arbeit Bergisch
Gladbach in verschiedenen Berufsfeldern aus:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Hauswirtschaftshelferin/-in
Hauswirtschafter/-in
Gartenbauwerker/-in
Beikoch/-köchin
Verkaufshelfer/-in
Bau -und Metallmaler/-in
Baufachwerker/-in – Hochbau
Metallbearbeiter/-in (in Kooperation)
Verkäufer/-in
Teilezurichter/-in (in Kooperation)
Metallbauer/-in - Konstruktionstechnik (in Kooperation)
Berufsvorbereitung für Schulabgänger wird in folgenden Berufsfeldern angeboten:
•
•
•
Berufsfeld Bau
Berufsfeld Garten- und Landschaftsbau
Berufsfeld Holz
Umschulungen können in Auftrag der Agentur für Arbeit oder der Jobcenter in folgenden
Berufen angeboten werden:
•
•
•
•
Bürokaufmann/-frau
Kaufmann/-frau für Bürokommunikation
Koch/ Köchin
Fachkraft im Gastgewerbe
Ansprechpartner CJD:
Sascha Erlebach
Telefon
02261 / 92 05 38-0
Fax
02261 / 92 05 38-18
E-Mail
[email protected]
Internet
www.cjd-olpe.de
189
Familienbildung
IB Internationaler Bund
Gesellschaft für Beschäftigung, Bildung und soziale Dienste mbH
Betriebsstätte Gummersbach
Friedrichstaler Str. 39
51645 Gummersbach
www.internationaler-bund.de
Telefon
02261-72011
Berufsausbildung (BaE kooperativ) - Gummersbach
Die Auszubildenden werden von einem Team, bestehend aus qualifizierten Lehrkräften
und Sozialpädagogen, individuell darauf vorbereitet, ihre Prüfung vor der zuständigen
Kammer abzulegen. Ziel ist der Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses und die
Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt.
Das Bildungszentrum Gummersbach bildet seit 2005 Jugendliche und junge Erwachsene
zusammen mit Kooperationsbetrieben in unterschiedlichen Berufen aus.
Die Auszubildenden erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung und Urlaub nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
Ziel des Angebots
Jugendlichen, die besonderer Hilfen bedürfen, wird hier die Aufnahme, Fortsetzung und
der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung ermöglicht.
Zielgruppe
Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine
Schulpflicht erfüllt haben
Ausbildungsbereiche IB:
• Lager / Handel
• Metall
• Farbe / Raumgestaltung
• Kosmetik / Körperpflege
• Bau
Unterrichtszeiten, Ausbildungszeiten im Betrieb und Unterrichtszeiten beim IB werden
individuell abgestimmt
Unterrichtsform: Kleingruppe (je nach Förderbedarf)
Abschlussbezeichnung: Geselle / Facharbeiter
Prüfungsart: gem. BBiG
Abschlusszeugnis: Gesellenbrief / Facharbeiterbrief
max. Anzahl der Teilnehmer/Plätze: 17
Voraussetzungen:
Die Prüfung der individuellen Teilnahmevoraussetzungen und eine entsprechende
Zuweisung erfolgen ausschließlich über die Agentur für Arbeit.
Fördermöglichkeiten: Arbeitsgemeinschaft / Agentur für Arbeit
Haben Sie Interesse an diesem Angebot? Dann sprechen Sie den IB oder Ihren
zuständigen Berater bei der Agentur für Arbeit an.
Ansprechpartner/in: Patrizia Reinery Tel.: 02261 969071
190
Familienbildung
Steinmüller Bildungszentrum
Damit Sie schulisch und beruflich weiterkommen!
Rospestrasse 1
51645 Gummersbach
•
•
•
Telefon: 02261-2902630
Verbundausbildungen
intensive Vorbereitung auf Zwischen- und Abschlussprüfungen
Berufliche Weiterbildung
Innovation NRW
Studieren mit Kind
Studentenwerk
Kinderbetreuung
Eine Informationsseite des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und
Technologie des Landes NRW
www.innovation.nrw.de
www.das-neue-bafoeg.de
www.kinderbetreuung-hochschulen.nrw.de
Regionalagentur Region Köln
Berufsrückkehr
Teilzeitausbildung
Weiterbildung
Bildungsscheck
www.regionalagentur-region-koeln.de
Berufsrückkehr in Gummersbach
Erste Orientierung - hier finden Sie eine Reihe von Anlaufstellen, sowie wichtige
Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen in der Stadt Gummersbach zum
beruflichen Wiedereinstieg
Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach,
Marita Franssen, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)
Bensberger Str. 85
51465 Bergisch Gladbach
Tel: 02202/9333-615
E-Mail: [email protected]
Arbeitslosengeld II Empfängerinnen und Empfänger können sich auch gerne an
das Jobcenter Oberberg wenden:
Jobcenter Oberberg
Enesa Mahmutbegovic, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Fabrikstr. 2 – 4, 51643 Gummersbach
Telefon: 02261 8156 452
E-Mail: [email protected]
191
Familienbildung
Kommunale Gleichstellungsstelle der Stadt Gummersbach
Kommunale Frauenbeauftragte / Gleichstellungsbeauftragte kümmern sich um alle
Belange von Frauen- und Gleichstellungsfragen in der Stadt, dem Kreis oder der
Gemeinde. Hier können Sie eine allgemeine Erstberatung oder Informationen und Tipps
zum beruflichen Wiedereinstieg erhalten.
Bettina Schneider
Tel: 02261/87 545
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
Gleichstellungsstelle des Kreises Oberbergischer Kreis
Sabine Steller
Tel: 02261/881040
Moltkestr. 42
51643 Gummersbach
Forum W
Wiedereinstieg in den Beruf für Frauen
www.wiedereinstieg.nrw.de
Hilfe und Unterstützung finden Sie im Netzwerk W:
- Agentur für Arbeit
Marita Franssen, [email protected]
- Jobcenter Oberberg
Enesa Mahmutbegovic, [email protected]
- Kompetenzzentrum Frau und Beruf Region Köln
Sabine Brinkmann, [email protected]
- Bündnis für Familie obk
Sylvia Asmussen, [email protected]
- Tagesmütternetz obk e.V.
Barbara Kitzerau, [email protected]
- Wirtschaftsförderung obk
Claudia Hebebrand-Mach, [email protected]
Moltkestr. 34, 51643 Gummersbach
Telefon: 02261 - 886805
- Gleichstellungbeauftragte s.o.
Teilzeitberufsausbildung für junge Menschen mit Kind
Was ist Teilzeitberufsausbildung?
Ausbildung in Teilzeit bedeutet bis zu 75% der normalen Regelarbeitszeit, d.h. 21 Stunden
in der Woche im Betrieb, ein bis zwei Berufsschultage in Vollzeit kommen noch hinzu. Dies
entspricht in etwa einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden. Auszubildende/r und
Betrieb sprechen ab, zu welchen Zeiten diese Stunden geleistet werden. Grundsätzlich
192
Familienbildung
sollte eine Teilzeitberufsausbildung in regulärer Ausbildungszeit ermöglicht werden. Die
Verlängerung der Ausbildungszeit ist seit der Reform des Berufsbildungsgesetzes im April
2005 nicht mehr dringend erforderlich, wenn der Anteil der betrieblichen Ausbildungszeit
mindestens 75% beträgt.
Vergütung
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit. Die
Vergütung beträgt bei einer Regelarbeitszeit von 75% analog 75% des normalen
Ausbildungsgehalts und wird vom Betrieb getragen.
Agentur für Arbeit Köln
Beauftragte f. Chancengleichheit a. Arbeitsmarkt Eva Pohl
Telefon: 0221 - 9429-5400
E-Mail: [email protected]
Industrie- und Handelskammer zu Köln
Ausbildungsberaterin Erika C. Kömpel
Telefon: 0221 - 1640-635
E-Mail: [email protected]
Zweigstelle Oberberg
Talstr. 11 , 51643 Gummersbach
Telefon: 02261 – 8101-0
www.ihk-koeln.de/
Handwerkskammer zu Köln
Abt. Ausbildungsberatung
Telefon: 0221 - 20 22-251 oder -344
E-Mail: [email protected]
Steuerberaterkammer Köln
Abteilung Aus- und Fortbildung
Telefon: 0221 - 33643-33
E-Mail: [email protected]
Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e.V.
Geschäftsführer André Busshuven
Telefon: 0211 - 4361799-0
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen zum Thema Teilzeitberufsausbildung finden Sie unter:
www.teilzeitberufsausbildung.de
www.netzwerk-teilzeitberufsausbildung.de
www.reinit.de
www.projekt-miavia.de
www.bildung.koeln.de
Informationen für MigrantInnen, Wege in den Beruf
www.migra-info.de
193
Familienbildung
Service rund um die Ausbildung
Hier finden Unternehmen und Jugendliche Informationsmaterial zur Berufsausbildung. In
den Lehrstellenbörsen der Kammern können nach offenen Ausbildungsplätzen gesucht
und von Betrieben zu besetzende Ausbildungsplätze veröffentlicht werden.
Die "Beratungsstelle zur Qualifizierung von Nachwuchskräften mit
Migrationshintergrund in der Region Köln "
hat sich zum Ziel gesetzt, die Akzeptanz für eine Berufsausbildung bei jungen Menschen
mit Migrationshintergrund zu erhöhen und Ausbildungsbetrieben gezielt geeignete
Bewerber vorzuschlagen. So soll die Schwelle zur Einmündung in einen Ausbildungsberuf
verringert werden.
Ein wichtiger Bestandteil dieser Arbeit ist die individuelle Beratung von Jugendlichen
mit Migrationshintergrund und deren Eltern zu Fragen der Berufsorientierung und
Bewerbung.
Darüber hinaus ist die Beratungsstelle Ansprechpartner für Unternehmen, die ausbilden
möchten oder dies bereits tun. Im Idealfall können entsprechend den betrieblichen
Anforderungen geeignete Bewerber vorschlagen werden.
Insgesamt stehen die Angebote "Berufsorientierung", "Beratung" und "Bewerbung &
Ausbildung" zur Verfügung.
Zusammenarbeit mit: Industrie- und Handelskammer zu Köln / Handwerkskammer zu
Köln / Türkisch-Deutsche-Industrie-u. Handelskammer.
www.bqn2.de
Ausbildungsbonus
Der Ausbildungsbonus ist ein Zuschuss an Unternehmen, die Altbewerbern
(Jugendliche, die bereits seit einem Jahr oder länger auf der Suche nach einem
Ausbildungsplatz sind) einen zusätzlichen Ausbildungsplatz bieten.
Wie hoch ist der Ausbildungsbonus?
Die Höhe des Ausbildungsbonus richtet sich nach der tariflich vereinbarten
Ausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr; besteht keine tarifliche Regelung, gilt
die ortsübliche Vergütung. Demnach beträgt der Ausbildungsbonus 4.000 Euro (bei einer
monatlichen Ausbildungsvergütung bis zu 500 Euro), 5.000 Euro (500-750 Euro) oder
6.000 Euro (mehr als 750 Euro). Für behinderte Auszubildende erhöht sich der Bonus um
30 Prozent.
Wie wird der Bonus ausgezahlt?
50 Prozent werden nach Ablauf der Probezeit, 50 Prozent nach Anmeldung zur
Abschlussprüfung gezahlt.
Wo kann der Bonus beantragt werden?
Der Arbeitgeberservice der örtlichen Arbeitsagentur übernimmt die Beratung, die
Auszahlung und sendet den interessierten Betrieben die erforderlichen Antragsunterlagen
(z.B. Förderantrag, Selbstauskunft zu den registrierten Ausbildungsverträgen etc.) zu. Die
Hotline des Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur ist unter der Tel. Nr.: 01801 664466
erreichbar.
Einstiegsqualifizierung (EQJ)
Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die
Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines
194
Familienbildung
Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die
Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.
Ihre Agentur für Arbeit und Ihre IHK informieren Sie gerne über weitere Details zur
Einstiegsqualifizierung.
Kontakt zu Ihren Ausbildungsberatern erhalten Sie über die Homepage Ihrer IHK:
www.ihk.de,
Rubrik „Der Weg zu Ihrer IHK“
Informationen zum Ausbildungspakt, weitere EQ-Beispiele und einen EQ-Mustervertrag
erhalten Sie z.Bsp. unter:
www.dihk.de/pakt
IHK-Lehrstellenbörse | www.ihk-lehrstellenboerse.de
Bildungsprämie
Väter und Mütter, die nach der Elternzeit in den Beruf zurückkehren, können feststellen:
Es hat sich in kurzer Zeit oft mehr verändert, als früher innerhalb von vielen Jahren. Mit
Weiterbildung schaffen sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neue Chancen.
Denn: Eine bessere Qualifizierung schafft eine höhere Arbeitsplatzsicherheit und
ermöglicht mitunter mehr Einkommen. Mit der Bildungsprämie wird die berufliche
Weiterbildung von Seiten des Staates gefördert. Sie setzt gezielt finanzielle Anreize, um
die Weiterbildung bezahlbar zu machen und die individuellen Möglichkeiten im Beruf zu
erweitern: Büroangestellte lernen ein neues Computerprogramm, Friseurinnen und
Friseure den neuesten Modehaarschnitt, Reinigungskräfte verbessern ihre Kenntnisse in
speziellen Reinigungsverfahren usw. Das sind nur ein paar Beispiele von Hunderten. Und
für alle lässt sich die Bildungsprämie nutzen.
Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man erwerbstätig ist und
eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Maßgeblich für die
Bildungsprämie ist ein zu versteuerndes Einkommen laut Einkommensteuerbescheid von
maximal 25.600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten
unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge, so wie sie im Einkommensteuerbescheid
oder in einem vergleichbaren Nachweis belegt werden können. Wer eine
Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie
einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis
maximal 500 Euro abdeckt
www.bildungspraemie.info oder die kostenlose Hotline 0800-2623 000
Beratungsstellen:
Industrie- und Handelskammer zu Köln / Zweigstelle Oberberg
Talstr. 11
51643 Gummersbach
http://www.ihk-koeln.de
Berater / Beraterin: Frau Schmidt Ingrid
02261/ 8101-964
[email protected]
195
Familienbildung
Bildungsprämie Beratungsstellen
Oberbergischer Kreis; Wirtschaftsförderung
Moltkestr. 34 51643 Gummersbach
http://www.Wirtschaftsstandort-Oberberg.de
Berater / Beraterin: Herr Bernd Creemers 02261 / 886805
[email protected]
Volkshochschule Oberbergischer Kreis
Mühlenbergweg 3 51645 Gummersbach
http://www.vhs-oberberg.de
Berater / Beraterin:Frau Ruth Uessem 02261/ 8190-19
[email protected]
Frau Renée Scheer 02261 - 819015
[email protected]
Bildungsscheck NRW
Berufsrückkehrende können für Bildungsmaßnahmen den Bildungsscheck NRW in
Anspruch nehmen und sich einen Teil der Kosten erstatten lassen.
Die für Sie zuständigen Beratungsstellen siehe bitte (auf der vorigen Seite) unter
„Bildungsprämie“
Weitere Angebote der Familienbildung sind unter
www.familienbildung-in-nrw.de zusammengestellt.
Sonstige Ansprechpartner/innen für Beruf und Familie
Frau und Wirtschaft
•
•
•
•
•
•
•
Existenzgründungsberatung
Wiedereinstieg
Berufswahlorientierung
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Strategie zur Jobsuche
Betriebliche Frauenförderung
Flexible Arbeitszeiten
Ansprechpartnerin: Birgit Steuer
Moltkestr. 34
Tel: 02261/886888
www.obk.de
51463 Gummersbach
Berufundfamilie GmbH
Ansprechpartner: Stefan J. Becker
Feldbergstr. 21
60323 Frankfurt a.M.
Tel.: 069 . 300388-512
Fax: 069 . 300388-777
E-Mail: [email protected]
[email protected]
www.beruf-und-familie.de
196
Familienbildung
Verband berufstätiger Mütter
Aachener Str. 403
50933 Köln
Tel.: 0221 / 7329732
E-Mail: [email protected]
www.berufstaetige-muetter.de
Das Bildungsbüro Oberberg ist erreichbar
Am Wiedenhof 13 und 19
51643 Gummersbach
montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr ,
montags bis donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Telefon 02261 / 88- 4035
E-Mail: [email protected]
Eine erste Anlaufstelle für den Wiedereinstieg in den Beruf kann eine
Informationsveranstaltung der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
(BCA) der Agentur für Arbeit sein. Sie findet an jedem 4. Freitag im Monat inder
Singerbrinkstr. 43 in Gummersbach (Raum 302) statt. In den Ferien und nach Feiertagen
fällt die Infoveranstaltung aus. Genaue Termine erfahren Sie unter:
www.arbeitsagentur.de
Schnellzugriff
Veranstaltungsdatenbank
Die kostenlose Broschüre Familie und Beruf im Oberbergischen Kreis
erhalten Sie bei Frau Claudia Hebebrand-Mach
Wirtschaftsfö[email protected]
Moltkestr.34, 51643 Gummersbach
Tel.: 02261 886805
Erstberatung zur Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
bietet kostenfrei die Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises
www.wirtschaftsstandort-oberberg.de
Beratung
Nähere Informationen erhalten Sie unter:
www.netzwerk-iq.de/anerkennung.html
www.bamf.de/DE/Willkommen/ArbeitBeruf/Anerkennung/anerkennung-node.html
www.anerkennung-in-deutschland.de
197
Familienbildung
Startercenter für Gründerinnen
Berufsrückkehrende, die sich selbständig machen wollen, erhalten in den Startercentern
NRW kostenlose Beratung und Unterstützung. Hier finden Sie das für Sie zuständige
Startercenter
0180 130 130 0
(3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für
Mobilfunkteilnehmer).
Oberbergisches Bündnis für Familie
Zielsetzung – Angebot
Das Oberbergische Bündnis für Familie ist ein Zusammenschluss von Unternehmen und
Institutionen aus dem Wirtschafts-, Verwaltungs- und Sozialbereich im Oberbergischen
Kreis.
Das Oberbergische Bündnis für Familie hat es sich zur Aufgabe gemacht, Familien zu
stärken, die Balance zwischen Arbeitswelt und Familie zu verbessern und gut ausgebildete
Fachkräfte für die oft weltweit agierenden oberbergischen Firmen zu beheimaten.
Es werden Themen zu Handlungsfeldern wie Bildung, Betreuung von Kindern,
Pflegebedürftigen und Senioren, Wohn-, Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie Stärkung
der Familien- und Erziehungskompetenz angegangen.
Der Oberbergische Kreis als starker, familienbewusster Standort, der sich für Familien und
Unternehmen lohnt, betreibt hier mit seinen Stärken Standortmarketing.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerin
Frau Birgit Steuer
Oberbergischer Kreis
Wirtschaftsförderung - Frau und Wirtschaft
Moltkestraße 34
51643 Gummersbach
Telefon
02261 / 88-68 88
Telefax
02261 / 88-68 99
E-Mail
[email protected]
Internet
www.familie-in-oberberg.de
Kulturrucksack
Der Kulturrucksack NRW knüpft an bestehende Programme wie zum Beispiel Künstler in
die Kitas, Jedem Kind ein Instrument, Kultur und Schule, KulturScouts oder
Kulturstrolche an, die bereits in den Kindertageseinrichtungen und Schulen NordrheinWestfalens angeboten werden. Er wendet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 10
und 14 Jahren.
http://www.mfkjks.nrw.de/kultur/kulturrucksack-nrw-12704/
198
Familienbildung
Gesundheitsamt, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Beratungs- und Bildungsangebot des Kinder- und Jugendärztlichen
Dienstes im Kreisgesundheitsamtes
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Kreisgesundheitsamtes bietet eine Reihe von
Untersuchungen und Beratungen an, die ihre gesetzliche Grundlage im Gesetz über den
Öffentlichen Gesundheitsdienst finden. Darüber hinaus werden Aufträge sowohl externer,
wie auch kreisinterner Ämter bearbeitet.
Zu den wichtigsten Aufgaben zählt die Überwachung und Dokumentation der Gesundheit
der Oberbergischen Bevölkerung, sowie die Mitwirkung an Präventionsprojekten.
Zu den Pflichtaufgaben zählen eine Reihe von Untersuchungen, wie z.B. die
Untersuchung eines jeden Einschuljahrgangs, der Schulabgänger, der Kinder mit
besonderem Förderbedarf (Sonderschulverfahren, Eingliederungshilfen). Fakultativ
werden im Auftragsverfahren für andere Ämter Gutachten erstellt, sowie aufsuchende
Untersuchungen in anderen öffentlichen Einrichtungen wie Kindertagesstätten und
Frühförderstellen durchgeführt.
Die Gesundheitsberichterstattung ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des Kinder- und
Jugendärztlichen Dienstes, da sich hieraus Handlungsfelder für die Verbesserung der
gesundheitlichen Situation von Kindern und Jugendlichen dokumentieren und ableiten
lassen.
So können Präventivmaßnahmen zur Verbesserung der Gesundheits- und
Bildungssituation, z.B. in Kindertagesstätten, gezielt und kleinräumig geplant und
durchgeführt werden.
Darüber hinaus finden Beratungsangebote während des jeweiligen Untersuchungsganges
zu individuellen Fragestellungen statt. Dies können z.B. Fragen zum Impfschutz, zu
Vorsorgeuntersuchungen oder zum Entwicklungsstand eines Kindes sein.
Eine ausführliche Mütter-/Väterberatung können wir derzeit nur im Einzelfall nach
vorheriger Terminabsprache mit dem jeweils zuständigen Jugendarzt anbieten.
Impfberatungen, auch reisemedizinische Beratungen und Impfungen, bieten wir im
Rahmen unserer allgemeinen Sprechstunde an.
Der Zahnmedizinische Dienst des Kreisgesundheitsamtes besucht regelmäßig alle
Kindergärten und Grundschulen des Kreises und bietet dort Prophylaxemaßnahmen an.
Die Ernährungsberaterin führt ebenfalls in den Grundschulen Beratungsangebote zum
Thema gesunde Ernährung für Kinder durch.
Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Amtsärztlichen Dienst, der
Infektionsschutzabteilung,den Koordinationsstellen Sucht, Gesundheitsberichterstattung
und Gesundheitskonferenz sowie der Beratungsstelle für Familienplanung und
Schwangerschaftskonflikte und dem Selbsthilfebüro des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes. Diese Einrichtungen befinden sich alle ebenfalls im Haus.
Die unterschiedlichen Fachabteilungen bieten regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen für
Multiplikatoren an. Terminvereinbarungen und Rückfragen werden über die Anmeldung
weitergeleitet: Tel.: 02261/885305
„Elternstart NRW“ Für Eltern mit kleinen Kindern unter einem Jahr gibt es das Angebot.
Kursangebote finden Sie : www.familienbildung-in-nrw.de Menüpinkt „Vor Ort“
„Starke Eltern – Starke Kinder“ Kursangebote finden Sie bei der VHS oder in den
Familienzentren. Fragen Sie einfach nach.
199
Familienbildung
200
Familienberatung
Familienberatung
Liebe Eltern,
Beratung und Hilfe
„Es braucht ein ganzes Dorf, um ein Kind groß zu ziehen“,
heißt es in einem afrikanischen Sprichwort.
Wir stellen Ihnen im folgenden Kapitel ein ganzes Netz der Unterstützung,
eine Vielzahl von Beratungs- und Hilfsangeboten für Kinder, Eltern und Familien
in Gummersbach vor.
Dort erhalten Sie Unterstützung und Hilfe, und zwar
unbürokratisch, kostenlos, qualifiziert, individuell, vertraulich
und orientiert an Ihren Anliegen und Möglichkeiten.
Angebote
• bei Gewalt
• bei Problemen in der Familie
• bei Problemen in der Ehe
• bei Problemen mit der Erziehung
• bei psychischen Problemen
• bei der Bewältigung des alltäglichen
Lebens mit Kindern
• bei Suchtproblemen
• bei Geldproblemen
• bei körperlichen und/oder geistigen
Behinderungen
• bei Wohnungslosigkeit
• Trennungs- und Scheidungsberatung /
Mediation
(siehe Rubrik Alleinerziehende)
• weiterführende Internetlinks und
bundesweite Angebote
• Vertrauliche Geburt
• Elternberatung Gesundheitsamt
Die meisten dieser Adressen und Telefonnummern werden Sie vielleicht niemals
brauchen. Wenn Sie sich jedoch irgendwann einmal in einer schwierigen Lebenssituation
befinden sollten, wünschen wir Ihnen, dass Sie eine dieser vielfältigen
Unterstützungsmöglichkeiten für sich selbst, für Ihr Kind und für Ihre Familie nutzen
können.
201
Familienberatung
Beratung und Hilfe bei Gewalt
Rund 25 Prozent aller Frauen in Deutschland haben bereits Formen körperlicher, sexueller
oder psychischer Gewalt in ihrer häuslichen Umgebung erlebt. Frauen werden getreten,
geschlagen, an den Haaren gezogen, eingesperrt, verbal gedemütigt - das Spektrum ist
breit.
Bildung, Einkommen oder Alter sind dabei ohne Belang. Immer noch ist häusliche Gewalt
die Hauptursache für Verletzungen bei Frauen.
Ihr eigenes Zuhause ist der gefährlichste Ort für zahlreiche Frauen.
NO Netzwerk Oberberg gegen Gewalt
Hier finden Sie Hilfe
Siehe Flyer auf der folgenden Seite
Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" 08000 116 016
www.hilfetelefon.de
www.amnestyforwomen.de
Das Frauenhaus
Zuflucht für geschlagene und misshandelte Frauen und ihre Kinder
Jede vierte Frau in Deutschland hat körperliche und/oder sexuelle Übergriffe durch den
Partner erlebt. Betroffene Frauen und Kinder leiden körperlich, vor allem aber seelisch
unter Bedrohung, Gewalt, Misshandlung – unter körperlicher wie auch psychischer
Gewalt.
Wenn Sie im Frauenhaus Schutz suchen wollen,
rufen Sie an: 0180 / 500 55 32
Wenn Sie das Frauenhaus unterstützen wollen:
Durch Einsparungen von Landesmitteln ist die immer schon enge finanzielle Situation
noch prekärer geworden. Wenn Sie das Frauenhaus und damit die in Not geratenen
Frauen und Kindern unterstützen wollen: sie freuen sich sehr über jede Spende!
Kontonummer: 0341 0045 61
BLZ: 370 502 99
Kreissparkasse Köln
Stichwort „Frauenhaus“
Gerne können Sie die Verwendung der Spende genauer bestimmen
z.B. Ausstattung des Hauses, pädagogische Arbeit mit den Kindern etc.
Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenquittung!
203
Familienberatung
Netzwerk Oberberg – gegen Gewalt
Hier finden Sie Beratung · Wenn Sie zu Hause geschlagen werden und Hilfe benötigen:,
können Sie die Polizei anrufen: Telefon 110
· Die Polizei kann anordnen,dass derjenige, der schlägt,die gemeinsame Wohnung
verlässt. Der Täter muss den Schlüssel abgeben und darf für zehn Tage nicht
zurückkehren.· Die Polizei achtet darauf,dass der Täter sich an dieses Verbot hält.
· Wer Gewalt in der Familie erlebt, sollte schnellstmöglich Beratung suchen
• zur persönlichen Stärkung
• über weitere Rechte
• zur finanziellen Sicherung
• zum besseren Schutz
Opferschutz/Polizei 02261 / 8199-880 02261 / 8199-881
Caritas Frauenhaus Oberberg 0180 / 5005532
Gleichstellungsbeauftragte:
Gummersbach 02261 / 871536
Wiehl 02262 / 99-417 Waldbröl 02291 / 908115 Wipperfürth 02267 / 64505
Jugendämter:
Gummersbach, Kreis 02261 / 885120
Gummersbach, Stadt 02261 / 871218
Wiehl 02262 / 99-417
Radevormwald 02195 / 6804541
Wipperfürth 02267 / 64502
nina + nico e.V., Verein zur Beratung von Frauen, Mädchen/Jungen
02261 / 24792
Hoffnung e.V., Verein gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch
0170 / 6860732
Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche,
Herbstmühle,Wipperfürth 02267 / 3034
Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder, Jugendliche Baumhof,
Gummersbach 02261 / 885710 02261 / 885711
Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensfragen
„Haus für alle“, Waldbröl 02291 / 4068
Katholische Ehe-Familien-Lebensberatung Gummersbach 02261 / 27724
AWO Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte
Bergneustadt 02261 / 946950
Esperanza, Hilfe für Schwangere und ihre Familien, Caritas 02261 / 30640
Donum Vitae Oberberg e.V.,Beratungsstelle für Familienplanung
und Schwangerschaftskonflikte 02261 / 816750
Gesundheitsamt, Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte
02261 / 885343
Netzwerk Oberberg - gegen Gewalt
204
Familienberatung
Ambulante Beratung
nach dem Gewaltschutzgesetz
Auch ohne Frauenhausaufenthalt wird Beratung angeboten:
0180 / 500 55 32
Caritasverband für den Oberbergischen Kreis
Zielsetzung – Angebote
Wenn eine Frau von ihrem Mann/Freund…misshandelt oder bedroht wird, dann ist das
eine Straftat! Die Polizei kann den Misshandler für 10 Tage aus der gemeinsamen
Wohnung verweisen. Diese Zeit kann die Frau für sich nutzen, um eine Entscheidung für
ihr zukünftiges Leben zu treffen: Soll die Überlassung der Wohnung verlängert werden?
Gibt es eine Chance für die Partnerschaft oder ist die endgültige Trennung
unausweichlich? Was ist mit den Kindern (Sorgerecht, Unterhalt…)?
Um durch diesen Dschungel an Fragen und Entscheidungen einen Weg zu finden, bietet
der Caritasverband in den 10 Tagen nach dem Polizeieinsatz zwei Beratungstermine an
einem neutralen Ort an, in denen die Frau erste Informationen und Unterstützung erhält,
um ihr zukünftiges Leben selbstbestimmt zu gestalten.
Die Beratungen sind für die Frauen kostenfrei.
Kurzfristige Beratungstermine können telefonisch abgesprochen werden.
Kontaktangaben
Caritasverband für den Oberbergischen Kreis
Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz
Talstraße 1
51643 Gummersbach
Telefon 0180 / 5 00 55 32
Fax 0180 / 5 00 60 19
E-Mail: [email protected]
Internet: www.caritas-oberberg.de (-Menschen in Krisen)
Ansprechpartner/innen
Frau Maria Potthast
Frau Monika Csillik
Sprechzeiten - Öffnungszeiten
Terminabsprachen und telefonische Beratung
montags - donnerstags
10:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr,
freitags
9:00 - 12:00 Uhr
205
Familienberatung
Opferschutzhilfe Polizei
Kriminalprävention/Opferschutz
Tel.: 02261 8199880
Kreispolizeibehörde Gummersbach
Kommissariat Vorbeugung / Opferschutz und Opferhilfe
Zielsetzung – Angebote
• Erstberatung der Opfer von Straftaten
• Vermittlung von Kontakten zu Ansprechpartnern für Soforthilfen, zur Sicherstellung
von Entschädigungsansprüchen sowie Betreuung und Begleitung
• Kooperation mit Trägern des Opferschutzes und der Opferentschädigung
• Beschulung und Sensibilisierung von Polizeibeamtinnen und Beamten, die im
Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit Kontakt mit Opfern häuslicher Gewalt und/oder
herausragender Straftaten haben
• Informationsveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Pädagoginnen
und Pädagogen, Erzieherinnen und Erzieher, Seniorinnen und Senioren und
speziellen Zielgruppen
• Entwicklung von Präventionskonzepten gegen Kriminalität, insbesondere gegen
Gewalt.
Kontaktangaben
Kreispolizeibehörde Gummersbach
Direktion-Kriminalität-Kriminalkommissariat
Hindenburgstraße 40
51643 Gummersbach
Telefon
Telefon
Fax
02261 / 81 99-880 (Herr Schuh)
02261 / 81 99-881 (Herr Bonner)
02261 / 81 99-809
Internet
www.polizei.nrw.de/gummersbach/
Deutscher Kinderschutzbund OV Oberberg
Ansprechpartnerin
Frau Edda Puhl
Frau Christiane Cramer
51643 Gummersbach
Tannenfeldstr. 9
Dieringhauser Str. 96
Tel.: 02261 / 2 66 57
Tel.: 02261 73707
Der Verein HennaMond e.V.
ist ein eingetragener mildtätiger Verein unter Leitung von Sonja Bläser.
Ziel des Vereins ist es, Mädchen, jungen Frauen und jungen Männern, die von häuslicher
Gewalt, psychischer Gewalt, Zwangsverheiratung oder Ehrenmord betroffen sind,
zu helfen.
Tel.: 0214 311 72 95
mobil: 0172 2639593
www.hennamond-verein.de
www.beende-dein-schweigen.de/türkisch
206
Familienberatung
nina + nico Verein zur Beratung von Frauen, Mädchen/Jungen e.V.
besonders nach Gewalterfahrungen/sexuellem Missbrauch
Zielsetzung – Angebote Zweck des Vereins ist
• psychosoziale Unterstützung von Mädchen/Jungen und Frauen durch Prävention
und Hilfestellung besonders nach Gewalterfahrung im sexuellen Bereich;
• Vermittlung von Rechtsberatung / psychotherapeutischer Beratung;
• initiieren von Selbsthilfegruppen für Betroffene von sexueller Gewalt, Stalking oder
ähnlichem .
Der Verein arbeitet überparteilich, nicht konfessionell und parteiisch.
Komm zu uns, wenn...
• Du Dich allein fühlst
• Du das Gefühl hast, es versteht Dich keiner
• Du Dich unsicher fühlst
• Du Dich selber nicht mehr leiden kannst
• Du glaubst, Du seist anders als die anderen
• Du Dich schuldig fühlst
• Deine Schulnoten immer schlechter werden
• Du mit Freunden, Geschwistern, Klassenkameraden oder Eltern nicht mehr klar
kommst
• Du mit dem Essen Probleme hast
• Du Schwierigkeiten hast, einzuschlafen oder durchzuschlafen
• Du manchmal am liebsten von Zuhause weglaufen möchtest
• Du geschlagen wirst
• Du Dich gegen andere schlecht wehren kannst
• Du Erfahrungen mit unangenehmen Blicken und Berührungen hast
• Du Angst vor Sexualität hast
• Du glaubst, Du kannst an Deiner Lage wenig ändern
Kontaktangaben nina + nico
Kaiserstrasse 21 -27 (im Hasselhaus) 51643 Gummersbach
Telefon: 02261 / 2 47 92 Handy 0160 / 94 90 66 32
E-Mail [email protected] Internet www.nina-nico.de
Ansprechpersonen
Dagmar Steinmann
Monica Weispfennig
Regina Gerwing
Terminvereinbarungen telefonisch unter 0 22 61 / 2 47 92 Handy 0163 / 8 73 24 77
Notfall - Nr. 0160 / 94 90 66 32
Spenden für nina + nico können auf das
Konto 196 592
BLZ 384 500 00
bei der Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt überwiesen werden
207
Familienberatung
Weisser Ring
Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur
Verhütung von Straftaten e.V.
Zielsetzung - Angebote
Der WEISSE RING hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen zu helfen, die durch eine
vorsätzliche Straftat (z.B. sexuelle Gewalt gegen Kinder) unverschuldet in Not geraten
sind.
Neben dem menschlichen Beistand und der persönlichen Betreuung nach der Tat, leistet
er Hilfestellung im Umgang mit Behörden und begleitet die Opfer zu Gerichtsterminen.
Der WEISSE RING stellt einen Beratungsscheck für eine kostenlose Erstberatung bei
einem frei gewählten Anwalt zur Verfügung, übernimmt ggf. weitere Anwaltskosten und
unterstützt Erholungsmaßnahmen für die Betroffenen und ihre Familie.
Kontaktangaben
WEISSER RING Außenstelle Oberbergischer Kreis
Gerhard Niggemann
Weiherplatz 3
51674 Wiehl
Telefon 0151 551 646 56
Internet www.weisser-ring.de
Deutsches Rotes Kreuz Kinderschutzberatung
Kreisverband Oberberg
Ansprechpartnerin
Jessica Gogos
Telefon 01783249905
Augustastr. 12
51643 Gummersbach
Email:
[email protected]
Internet:
www.kinderschutz-oberberg.de
DRK-Kinderschutz-Beratung Zum Wohle des Kindes
Es gibt viele Situationen, in denen Kinder unter Druck stehen. Oft wissen Eltern dann
nicht, was zu tun ist. Oder Nachbarn, Erzieherinnen und Erzieher, Ärzte und andere
besorgte Menschen bemerken die Situation. Doch was sind die richtigen Wege zum
Kindeswohl?
Eine allgemeingültige Lösung gibt es nicht. In dieser schwierigen Situation hilft die DRKKinderschutz-Beratung. Im gemeinsamen Gespräch wird die Situation kompetent
eingeschätzt und es werden die richtigen Wege zum Wohle des Kindes gefunden.
Wir kooperieren mit vielen Verbänden und Institutionen in der Region. Denn unsere Kinder
sind unsere Zukunft. Ihnen eine Entwicklung zu einer starken, selbstständigen
Persönlichkeit zu ermöglichen – das ist Zukunftsvorsorge.
Wir beraten: * Eltern und Angehörige /* Nachbarn und besorgte Mitmenschen
*Kindergärten/Einrichtungen/Institutionen /* Menschen, die beruflich mit Kindern zu tun
haben
Sie sind in Sorge? Sie wissen nicht weiter? Wir sind Ihre neutrale Anlaufstelle.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Telefon 02261 4081221
oder wenden Sie sich an die Kinderschutzfachkraft im Rathaus:
Herr Thomas Schulte Zi. 226A Tel.: 02261 871226
208
Familienberatung
Beratungs- und Hilfsangebote bei Problemen in der Familie, Ehe,
Erziehung
AWO Rhein-Oberberg e.V.
Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte
Zielsetzung - Angebote
Die Einrichtung soll Frauen, Männern und Jugendlichen helfen Probleme zu bewältigen
die im Zusammenhang mit Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft auftreten können.
Krisenberatung in der Schwangerschaft und bei Verdacht auf eine Schwangerschaft
Schwangerschaftskonfliktberatung (Beratungsbescheinigung)
Beratung nach Fehlgeburt und Totgeburt
Beratung für Schwangere auch im Zusammenhang mit Pränataldiagnostik
Verhütungsberatung und
Familienplanung
Paarberatung
Präventionsarbeit in z.B. Schulen
Vergabe von Stiftungsmitteln aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“
Beratung bei der Antragstellung und der Suche nach einem geeigneten Kurhaus für
Mutter-Vater-Kind-Kuren
Die Beratung ist kostenlos, erfolgt unverzüglich und unterliegt der Schweigepflicht.
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Kontaktangaben
AWO Rhein-Oberberg e.V.
Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte
Kölner Straße 173
51702 Bergneustadt
Telefon
02261 / 94 69 50
E-Mail
[email protected]
Internet
www. awo-rhein-oberberg.de
Ansprechpersonen
Frau Gelfahrt
Frau Chromow
Frau Wirth (Kuren)
Sprechzeiten - Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung
Bürozeiten
täglich
Offene Abendsprechstunde
montags
von 9.00 - 12.00 Uhr
von 17.00 - 20.00 Uhr
Außensprechstunde Wipperfürth
Freitag Vormittag nach telefonischer Anmeldung unter Telefon 02261 / 94 69 50
Außensprechstunde Nümbrecht
Donnerstag Nachmittag nach telefonischer Anmeldung Telefon 02261 / 94 69 50
209
Familienberatung
Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Im Baumhof
Zielsetzung – Angebote
Diagnostik, Beratung und Therapie bei Fragen und Problemen der Erziehung und
Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie der Partnerschaft, Trennung und
Scheidung.
Mit den Ratsuchenden werden individuell passende Hilfen erarbeitet.
Die Mitarbeiter/innen bieten ihre fachliche Hilfe an
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bei Erziehungs- und Entwicklungsschwierigkeiten wie: Ängste, Zwänge,
Essstörungen, Schlafstörungen, Aggressivität, Hemmungen, Einnässen,
Leistungsprobleme, Verhaltensauffälligkeiten, Beziehungsprobleme innerhalb und
außerhalb der Familie u.v.a.m.
bei komplexen Problemlagen wie : sexueller Missbrauch, Vernachlässigung und
Misshandlung, Probleme des Sorge- und Umgangsrechts
für Jugendliche und junge Volljährige mit persönlichen Problemen und bei
Schwierigkeiten mit Schule, Beruf, Freizeit, Freundeskreis, Partnerschaft, Eltern
usw.
Alle Gespräche werden vertraulich behandelt.
Die Angebote der Beratungsstelle sind kostenfrei.
Kontaktangaben
Psychologische Beratungsstelle
Im Baumhof 5
51643 Gummersbach
Telefon
02261 / 88-5710 und 88-5711
Fax
02261 / 88-5713
E-Mail [email protected]
Internet www.obk.de
Sprechzeiten - Öffnungszeiten
Anmeldungen zu den Öffnungszeiten des Sekretariats persönlich oder telefonisch
montags - donnerstags
08.00 - 12.00 Uhr und 13:30 - 16.00 Uhr
freitags
08.00 - 12.00 Uhr
Beratungstermine werden individuell vereinbart.
Nach der Anmeldung erhalten die Ratsuchenden einen Termin für ein erstes ausführliches
Gespräch, in dem Möglichkeiten der Hilfe und das weitere Vorgehen besprochen werden.
210
Familienberatung
Diakonie Michaelshoven e.V. Haus Segenborn
Hilfen für wohnungslose Frauen und Männer
Zielsetzung – Angebote
Sie können sich an uns wenden, wenn
• Sie keine eigene Wohnung haben.
• der Erhalt Ihrer Wohnung gefährdet ist.
• Sie Unterstützung bei der Entwicklung neuer Lebensperspektiven brauchen.
• Ihre Existenz nicht gesichert ist.
• Sie Hilfe und Unterstützung im lebenspraktischen Bereich benötigen.
• Sie Hilfestellung bei der Berufsausübung und Arbeitsaufnahme brauchen.
• Sie fachlicher Unterstützung bei der Verwirklichung Ihrer persönlichen Ziele
bedürfen.
Arbeitsformen:
• klientenzentrierte Betreuung unter Beachtung systemischer und frauenspezifischer
Realitäten
• soziale Einzelfallhilfe und Gruppenarbeit
• Tagesstrukturierende Beschäftigungsangebote
Kontaktangaben
Haus Segenborn
Pulvermühle 1
51545 Waldbröl
Telefon
02295 / 91 80–0
Fax
02295 / 91 80–80
E-Mail
[email protected]
Internet
www.diakonie-michaelshoven.de
Ansprechpersonen
Frau Susanne Hahmann
Herr Olaf Seibert
Frau Andrea Ewald
Frau Julia Lang
Sprechzeiten - Öffnungszeiten
Sie können uns über Haus Segenborn rund um die Uhr erreichen. In der Regel findet vor
der Aufnahme ein Vorstellungs- und Informationsgespräch statt.
Fachberatung für Wohnungslose
Karlstr. 1
Gummersbach
Tel.: 02261 96906-20
Mobil: 0173-9059715
211
Familienberatung
donum vitae Oberberg e.V
Beratungsstelle für Schwangere und ihre Familien sowie
Frauen im Schwangerschaftskonflikt
Zielsetzung – Angebote
• Schwangerschaftskonfliktberatung
(mit Ausstellung des gesetzlich geforderten Beratungsscheins)
• Allgemeine Schwangerenberatung (Mittelvergabe Bundesstiftung „Mutter und Kind“)
• psychosoziale Beratung vor, während, nach Schwangerschaft
• sexualpädagogische Prävention
Wir beraten, informieren, vermitteln Hilfe, unterstützen und begleiten bei psychosozialen
Problemen in und mit der Schwangerschaft;
im Schwangerschaftskonflikt; bei Problemen nach Schwangerschaft,
Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt, Totgeburt; Verhütung und Familienplanung;
Fragen zu gesetzlichen Leistungen und finanziellen Hilfen; Fragen zu Sexualität; Fragen
zu Vergabe der Mittel aus der Stiftung „Mutter und Kind“; sexualpädagogische Prävention.
Die Beratung ist kostenlos, unabhängig von Konfession oder Staatsangehörigkeit,
unterliegt der Schweigepflicht und kann auf Wunsch auch anonym erfolgen.
Kontaktangaben
donum vitae Oberberg e.V.
Beratungsstelle für Schwangere und ihre Familien
sowie Frauen im Schwangerschaftskonflikt
Gummersbacher Straße 17
51645 Gummersbach
Telefon
02261 / 81 67 50
Fax
02261 / 81 67 52
E-Mail
[email protected]
Internet
www.donumvitae.de
Ansprechpersonen
Frau Elsbeth Joos: (Beraterinnen)
Frau Heike Runow (Verwaltung)
Sprechzeiten - Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung, auch nachmittags möglich
Bürozeiten: montags - donnerstags
08.30 - 12.30 Uhr
freitags
08.30 - 11.45 Uhr
Außensprechstunde Waldbröl Dienstagvormittag nach telefonischer Voranmeldung
unter 02261 / 81 67 50
212
Familienberatung
esperanza
Schwangerschaftsberatungsstelle
Caritasverband für den Oberbergischen Kreis e.V.
Zielsetzung - Angebote
In der Schwangerschaftsberatungsstelle esperanza bieten wir Ihnen individuelle Beratung
vor, während und nach der Schwangerschaft an. Egal in welcher Lebenssituation Sie sind,
unser Beratungs- und Hilfsangebot richtet sich an alle Frauen und Männer.
Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.
Unsere Schwerpunkte nach dem systemischen Beratungsansatz sind:
• Hilfestellung bei Konflikten, die durch die Schwangerschaft ausgelöst wurden
• Klärung bei Partnerschafts- und Eheproblemen
• Bewältigung von Trauerprozessen nach Fehl- und Totgeburten und nach Abbruch
• Fragen zur Familienplanung und zur vorgeburtlichen Diagnostik (wie Triple-Test;
Fruchtwasseruntersuchung, etc.)
• Fragen bei zu erwartender Behinderung des Kindes
• Fragen bei finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten
Weitere Angebote von esperanza:
• Begleitung von Ratsuchenden mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr, besonders bei
minderjährigen Schwangeren und allein Erziehenden
• Prävention im Rahmen von ergänzender Sexualpädagogik in Schulen,
Kirchengemeinden, Jugendgruppen
• Vernetzung von Vermittlungen zu bestehenden Einrichtungen (Frauenhaus, MutterKind-Wohnen, etc.)
• „esperanza-cafe“ in Gummersbach, Treff für allein Erziehende
• „esperanza-Wiege“ in Gummersbach, Treff für Mütter/Väter mit ihrem Kind im
1. Lebensjahr
• "cafe-mammamia" in Wipperfürth im Haus der Familie, Treff für jugendliche
Mütter mit ihren Kindern
• Väterberatung
Ansprechpartnerin :Frau Elfi Jungbluth, Leiterin
Caritasverband für den Oberbergischen Kreis e.V.Schwangerschaftsberatungsstelle
esperanza
51643 Gummersbach
Talstraße 1
Telefon 02261 / 3 06-0 Zentrale oder 02261 / 3 06-41, 3 06-42 Fax 02261 / 3 06-74
E-Mail: [email protected]
Internet www.esperanza-online.de
Väterbratung: 02261 / 3 06-140
Esperanza Sprechzeiten - Öffnungszeiten
Termine nach telefonischer Vereinbarung in Gummersbach
Montag – Donnerstag
9.00 - 15.00 Uhr
Freitag
9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
9.00 - 12.00 Uhr offene Sprechstunde
Das Informationsportal für Väter: www.vaeter.nrw.de
213
Familienberatung
Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Zielsetzung - Angebote
Ob wir allein leben oder in einer Partnerschaft, immer wieder stoßen wir an unsere
Grenzen, geraten in Krisen und Konfliktsituationen.
Dies belastet und bedeutet zugleich oft auch eine Chance zur Neuorientierung. Wenn
eigene Bemühungen nicht ausreichen, kann das persönliche Gespräch in einer
vertrauensvollen Atmosphäre weiterhelfen.
Wir beraten Erwachsene, einzelne und Paare in den verschiedensten Lebens-, Familienund Partnerschaftsfragen.
Unsere Beratungsstelle können Sie unabhängig von Ihrer Weltanschauung, Religionsoder Konfessionszugehörigkeit in Anspruch nehmen. Die Beratung ist für Sie kostenfrei.
Kontaktangaben
Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen
Hömerichstraße 7
51643 Gummersbach
Telefon
02261 / 27724
Fax
02261 / 40 57 42
mit Außenstelle in Wipperfürth
Mail:
[email protected]
www.efl-gummersbach.de
onlineanmeldung.efl-gummersbach.de
Onlineberatung:
www.onlineberatung-efl.de
Sprechzeiten - Öffnungszeiten
Telefonische Terminvereinbarung über das Sekretariat
montags, dienstags, mittwochs 08.00 – 11.30 Uhr
donnerstags
15.00 – 17.30 Uhr
freitags
08.00 – 11.30 Uhr
Auch über Anrufbeantworter. Wir rufen baldmöglichst zurück.
Gesundheitsamt
Oberbergischer Kreis Der Landrat
Gesundheitsamt
Am Wiedenhof 1 - 3
51643 Gummersbach
Telefon 02261 / 88-5357 (Auskunft) Fax 02261 / 88972-7253
E-Mail: [email protected] Internet www.obk.de
Ansprechpersonen
Ärztlicher Dienst
Telefon 02261 / 88-5305
Soziale Dienste / Schwangerschaftskonfliktberatung Telefon 02261 / 88-5333
Sprechzeiten - Öffnungszeiten
montags – freitags
08.00 - 12.00 Uhr
montags – donnerstags
13.00 - 16.00 Uhr und nach Vereinbarung
214
Familienberatung
Gesundheitsamt Oberbergischer Kreis
Der Landrat
–
Ärztlicher Dienst - Soziale Dienste - Schwangerschaftskonfliktberatung
Zielsetzung – Angebote
Ärztliche Hilfestellung bei Verdacht auf Gewalt
Beratung und Unterstützung gegen Gewalt in der Familie
Beratung für Schwangere / Schwangerschaftskonfliktberatung, Verhütungsberatung und
Familienplanung, Finanzielle Hilfen aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“
Kontaktangaben
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Gesundheitsamt
Am Wiedenhof 1 - 3
51643 Gummersbach
Telefon
02261 / 88-5357 (Auskunft)
Fax
02261 / 88972-7253
E-Mail
[email protected]
Internet
www.obk.de
Ansprechpersonen
Ärztlicher Dienst
Telefon
02261 / 88-5305
Soziale Dienste / Schwangerschaftskonfliktberatung
Telefon
02261 / 88-5333
Frau Großhans 02261 / 885343
Sprechzeiten - Öffnungszeiten
montags - freitags
08.00 - 12.00 Uhr
montags - donnerstags
13.00 - 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Hinweis: Beim Gesundheitsamt (Frau Gräwe) erhalten Sie die Broschüre:
„Ratgeber für Menschen mit Behinderung“
Selbsthilfebüro im Erdgeschoss des Kreisgesundheitsamts
Tel.: 02261 816807
215
Familienberatung
Sucht- und Drogenberatung Suchtnotruf : 0221 19700
Alkoholismus
Eine Familienkrankheit
AA
eine Chance
Al-Anon
für Angehörige und Freunde von Alkoholikern
Tel.: 02261 978597 Treffen : La-Roche-Sur-Yon-Str. 5 (Saftladen)
www.anonyme-alkoholiker.de
www.al-anon.de www.aa-oberberg.de
Anonyme Spieler Selbsthilfegruppe
La-Roche-Sur-Yon-Str. 5 (Saftladen)
51641 Gummersbach
Tel. Selbsthilfebüro (0 22 61) 81 68 07
Caritas-Suchthilfe / Sucht- und Drogenberatung
Suchtberatung für Migranten / Migrantinnen
Talstraße. 1 51643 Gummersbach
Tel.: 02261 30662 Handy: 01607077591
Öffnungszeiten: Mo.- Do. 8.00- 16.30 Uhr
Fr. 8.00- 15.00 Uhr
und abends nach telefonischer Vereinbarung
Offene Sprechzeiten Gummersbach: Dienstag 10.00- 15.00 Uhr
Soziale Dienste Oberberg
Sucht- und Drogenberatung
Moltkestraße 32
Tel.: 0 22 61 / 88 53 33
Suchtmedizinische offene Sprechstunde in Marienheide Tel.: 02264 246810
Sonstige Beratungen / Hilfen
Koordinatorin für Gesundheitserziehung und -förderung
beim Schulamt für den Oberbergischen Kreis
Zielsetzung -Angebote
Die Koordinatorin arbeitet schulformübergreifend als Koordinatorin für
Gesundheitserziehung und -förderung am Schulamt des Oberbergischen Kreises.
Kinder leben in Schulen; suchen sie Hilfe, bieten sich in der „Gesunden Schule“
Sprechanlässe, Vermittlung und Begleitung.
Die ausgebildeten Beratungslehrer/innen und Frau Bleicker stehen als
Ansprechpartner/innen zur Verfügung.
Kontaktangaben
Konrad-Adenauer-Hauptschule 51688 Wipperfürth Mühlenberg 1
Frau Ulrike Bleicker
Telefon 02267 / 8 87 30
Schulamt für den Oberbergischen Kreis
51643 Gummersbach
Am Wiedenhof 15
Telefon 02261 / 88-4028
E-Mail [email protected]
Internet www.obk.de
216
Familienberatung
Selbsthilfe-Büro Gummersbach
(Selbsthilfekontaktstelle Bergisches Land)
Selbsthilfe bedeutet: Menschen nutzen ihr Potential, eigenverantwortlich und
selbstbestimmt mit ihrer Lebenssituation umzugehen.
Probleme erkennen: Immer mehr Menschen mit gesundheitlichen, sozialen oder
seelischen Schwierigkeiten nutzen die Chance, sich mit Gleichbetroffenen in einer
Selbsthilfegruppe zusammenzuschließen.
Gemeinsamkeiten entdecken: Im Zentrum der Selbsthilfegruppenarbeit steht das
gemeinsame Gespräch über belastende Lebenssituationen. Es geht um wechselseitige
Unterstützung, um "Zuhören", um den Abbau von Ängsten, um die Entwicklung von neuem
Lebensmut...
Wege finden: Die Mitglieder suchen nach gemeinsamen Lösungen, um somit die eigenen
Lebensumstände zu verbessern.
www.selbsthilfe-bergisches-land.de
Kontaktangaben
Paritätischer Wohlfahrtsverband
Am Wiedenhof 1-3
51643 Gummersbach
Ansprechpartnerinnen: Frau Sabine Simon-Ostbomk und Frau Renate Reccius
Tel.: (0 22 61) 81 68 07
Fax: (0 22 61) 81 68 12
eMail: [email protected]
Persönliche Beratung nach Terminabsprache
Die Beratung ist kostenlos und vertraulich
Das Gleiche gilt für die Telefonberatung
Sprechen tut gut...ein Gespräch macht Mut...
Müttertelefon
0800 3332111
jeden Tag zwischen 20.00 -22.00 h
Die Nummer gegen Kummer – Elterntelefon
0800-1110550
www.elterntelefon.de
Die Nummer gegen Kummer –
Kinder und Jugendtelefon
0800-1110333
www.kinderundjugendtelefon.de
Telefonseelsorge
Evangelische Telefonseelsorge Oberberg
0800 111 0 111 (gebührenfrei)
217
Familienberatung
Schuldnerberatung / en in Gummersbach
Viele Familien geraten – oft unverschuldet – in die Schuldenfalle.
Hilfe gibt es bei den Schuldnerberatungsstellen vor Ort.
Bei existenzbedrohenden Umständen bieten Ihnen die meisten Beratungsstellen das erste
Beratungsgespräch ohne lange Wartezeiten an.
Existenzbedrohende Umstände sind beispielsweise Mietrückstände, Stromnachzahlungen,
Kontenpfändungen, Ankündigungen von Inkassobüros oder Gerichtsvollziehern.
Weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet www.meine-schulden.de
Caritasverband Oberberg e. V.
51643 Gummersbach
Talstr. 1
Tel: 02261/306-51 und -53
Mail: [email protected]
www.caritas-oberberg.de
Arbeiterwohlfahrt
51766 Engelskirchen
51702 Bergneustadt
Hüttenstr. 25
Kölnerstr. 173
Diakonisches Werk
51545 Waldbröl
Vennstr. 13a
Tel.: 02263 952787
Tel.: 02261 946950
Tel.: 02291 808716
AIDS-Beratung
„Es ist keine Schande, AIDS zu haben, aber es ist eine Schande, nichts über AIDS zu
wissen.“
Kurzinfo: HIV Infektion durch Geschlechtsverkehr: Kondome schützen!
Nach einem Ansteckungsverdacht sollte immer sofort ein Arzt aufgesucht werden, der
über mögliche Maßnahmen informiert und diese auch einleiten kann.
Kurzinfo:HIV Infektion : Übertragung Mutter/Kind
Die Infektionswahrscheinlichkeit von der unbehandelten Mutter auf das Kind während der
natürlichen Geburt wird, je nach Studie, mit zehn bis vierzig Prozent angegeben. Die
Wahrscheinlichkeit solch einer Übertragung während und nach der Geburt lässt sich durch
medikamentöse Therapie der Mutter in der Schwangerschaft, Kaiserschnitt und Verzicht
aufs Stillen auf unter zwei Prozent senken.
Gesundheitsamt 51643 Gummersbach Am Wiedenhof 1–3 Tel.: 02261 885318
Aids-Hilfe Oberbergischer Kreis e.V. 51645 Gummersbach
Martinstr. 1
Tel.: 02261 549861
www.aidshilfe-oberberg.de
Spendenkonto:
BLZ 38450000
Kontonummer 197087
Senioren- und Pflegeberatung Rathaus
Herr Ganter
Tel.: 87-1548 Zi 48
Frau Stroetmann Tel.: 87-1547 Zi 47
218
Familienberatung
Behindertenhilfe
Bund Deutscher Hirnbeschädigter
Kreisverband Oberberg
Ursula Haas
Vollmerhauser Straße 31,
Gummersbach
0 22 61/7 68 65
Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (RaBe)
Frau Heide Berwing
Dörnerstr. 4
51674 Wiehl
0 22 62/9 36 45
Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Rentner Deutschland
e.V.
Steinenbrück, Hömerichstr. 30,
Gummersbach
0 22 61/2 60 64
Oberbergische Gesellschaft zur Hilfe für psychisch Behinderte mbH
Marktstraße 12,
Gummersbach
0 22 61/2 12 14
Hinweis: Den Ratgeber für Menschen mit Behinderung erhalten Sie kostenlos bei
Frau Graewe im Kreisgesundheitsamt.
Der Ratgeber zum Thema Behinderung gibt umfassend Auskunft über alle Leistungen und
Hilfestellungen, auf die Menschen mit Behinderung Anspruch haben, von der Vorsorge
und Früherkennung über die Schul- und Berufsausbildung und Berufsförderung bis zu
steuerlichen Erleichterungen. In Auszügen sind auch die entsprechenden Gesetzestexte
enthalten.
www.bmas.de/portal/10386/ratgeber__fuer__behinderte__menschen.html
KoKoBe
Beratung für Menschen mit geistiger Behinderung
Am Verkehrskreuz 16-18
Telefon: 02262/718450
Email: [email protected]
Hilfe für Eltern bei grenzüberschreitender Kindesentführung
Seit dem 1. Januar 2012 gibt es in Deutschland eine zentrale Hilfseinrichtung zur Lösung
grenzüberschreitender Fälle von Kindesentführung. Die Anlaufstelle ist beim
Internationalen Sozialdienst (ISD) im Deutschen Verein für öffentliche und private
Fürsorge in Berlin angesiedelt.
Kontakt: Die Beratungsstelle ist im Internet unter
www.zank.de zu erreichen.
219
Familienberatung
Bundesweite Angebote Beratungsstellen und weiterführende
Internetlinks
www.bke.de
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung mit Informationen und Adressen der
Erziehungsberatungsstellen in Deutschland und einem eigenen Online-Beratungsangebot
www.bke-elternberatung.de
Online Beratung für Eltern
www.bke-jugendberatung.de
Online-Beratung für Jugendliche
www.dajeb.de
Bundesweites Adressenverzeichnis von Beratungsstellen
www.schulpsychologie.de
Informationen und Hinweise für Eltern, Kinder, Jugendliche und Lehrer zu Fragen des
Lernens, des Lernverhaltens und zu sozialen Fragen in der Schule.
www.partnerschule.de
Informationen zum Thema Partnerschaft und Ehe, auch Literaturhinweise
www.kinderschutzbund.de
Informationen und Adressen zur Beratung bei Kinder- und Jugendschutzfragen, sowie
allgemeine Erziehungsberatung
www.kinderschutz-zentren.de
Hier besteht auch die Möglichkeit der Online Beratung für Kinder und Jugendliche
www.youngavenue.de
Online Beratung für Kinder und Jugendliche der Kinderschutz-Zentren des
Kinderschutzbundes
www.kummernetz.de
Informationen und Hinweise rund um Erziehungsfragen (insbesondere auch
Online Beratung für Jugendliche)
www.kidnet.de
Viele Themen und Hinweise für Eltern mit Kindern bis 9 Jahre
www.familienhandbuch.de
Beiträge zur Erziehungs- und Familienfragen
www.helpmails.de
Online-Beratungsangebot für Jugendliche der Jugend- und Familienberatungsstellen in
Mannheim
220
Familienberatung
Bundesweite Angebote Beratungsstellen und weiterführende Internetlinks
www.das-beratungsnetz.de
Beratungsstellen
Informationen und Online Beratung verschiedener
www.kids-hotline.de
Online Beratung Kinder- und Jugendschutz
www.vitawo.de
Beratungsangebote der Arbeiterwohlfahrt für Familien
www.dpwv-online.de
Beratungsangebote des Paritätischen Wohlfahrtsverbands
www.kidkit.de
Beratung für Kinder suchtkranker Eltern
www.lvr.de
Informationen des Landschaftsverbandes Rheinland zu den Bereichen Soziales / Jugend /
Gesundheit / Schulen / Kultur In der Rubrik Gesundheit > Psychiatrische Kliniken >
Viersen > Wege zur Entwicklung finden sich Informationen über Kinder-und
jugendtherapeutische Themen
www.crossbot.de
Die Suchmaschine der Kirchen mit vielen Verlinkungen zu Seelsorge und Beratung
www.chatseelsorge.de
Das Internetangebot der evangelischen Kirche
www.mediendienst-integration.de
Informations-Plattform für Medienschaffende
Vertrauliche Geburt
Vertrauliche Geburt bedeutet: Sie können Ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur
Welt bringen.
www.geburt-vertraulich.de
Hilfetelefon:
0800-4040020
Bitte wenden Sie sich an eine der Schwangerenberatungsstelle, die zur „Vertraulichen
Geburt“ hinzugezogen werden müssen.
Schwangerschaftsberatungsstelle Kreis
Schwangerschaftsberatungsstelle AWO
Schwangerschaftsberatungsstelle donum vitae
Schwangerschaftsberatungsstelle esperanza
02261 / 885343
02261 / 946950
02261 / 81 67 50
02261 / 306-0 (Zentrale)
Dort bekommen Sie auch weitere Informationen
221
Familienberatung
Elternberatung des Gesundheitsdienstes für Kinder und Jugendlichen
Offene Eltern-Sprechstunde
im Gesundheitsamt Gummersbach
jeden Mittwoch
9.00 bis 11.00 Uhr
Am Wiedenhof 1-3
(außer in den Schulferien)
Ziel:
Mit unserem Beratungs- und Hilfeangebot wollen wir Eltern unterstützen und ihnen dabei
helfen, für die gesundheitliche Entwicklung ihrer Kinder bestmöglich zu sorgen.
Unser Ziel ist es, die persönliche Eigenverantwortlichkeit zu fördern.
Wer wir sind:
Wir sind ein Team aus Ärztinnen und ArztassistentInnen des Kinder- und
Jugendgesundheitsdienstes des Gesundheitsamtes für den Oberbergischen Kreis.
Unsere Aufgabe ist neben der medizinischen Beratung auch die Beratung und
Hilfestellung bei Fragen der Zuständigkeit von Behörden, bis hin zu Vermittlung oder
Einleitung konkreter Hilfemaßnahmen.
Versorgen, Vermitteln, Vernetzen
ist unsere vorrangige Aufgabe!
Wir beraten umfassend zu folgenden Bereichen:
● Früh- und Risikogeburt
● Bedeutung der Vorsorgeuntersuchungen
● Bedeutung von Impfungen
● Fragen zur allgemeinen Entwicklungs-Koordinierung von Hilfemaßnahmen
● Ernährungsfragen -Stillen – Flaschennahrung – Beikost – spezielle Nahrung
● Ernährungsstörungen
● Pflege des Kindes / Pflegeprobleme
● Umfeld des Kindes zur Vermeidung von Kinderunfällen
Wir bieten diese Hilfe allen Eltern mit Beratungsbedarf
und Kindern im Alter von 0 – 5 Jahren
Die Sprechstunde ist kostenlos, eine Überweisung wird nicht benötigt.
Eltern, die sich in einer der folgenden Krisensituationen befinden,
sind ausdrücklich willkommen:
● Soziale Problematiken
● Minderjährige Eltern
● Eltern von Früh-, Risiko-, Mehrlingsgeburten
● Familien mit Behindertenproblematik
● Eltern mit psychischen Erkrankungen und/oder Suchtproblematik
Elternsprechstunde des Gesundheitsamtes Tel. 02261 885305
E-Mail : [email protected]
222
Kommunales
Kommunales
Liebe Eltern,
Im Kapitel „Kommunales“ möchten wir Ihnen die
Angebote unserer Stadt vorstellen:
Wir beginnen mit der Bürger-, Kinder-, und Jugendsprechstunde des Bürgermeisters,
informieren Sie über die sichere Kinderbetreuung in den Ferien, die
Stadtteilkonferenzen der Kinder- und Jugendarbeit, das Quartiersmanagement
Bernberg und über mögliche städtische Ermäßigungen für Menschen mit geringem
Einkommen.
Außerdem erhalten Sie eine Liste der Kirchen, Pfarrämter und religiösen
Gemeinschaften, sowie der Landmannschaften und Vertriebenenvereinigungen.
Unsere Stadt Gummersbach zählt über 70 Sportvereine, diese finden Sie auch in diesem
Kapitel. Vielleicht ist ja was für Sie dabei?
Für unsere Jugendlichen gibt es im Folgenden eine Auflistung verschiedenster
Treffpunkte, Jugendzentren und –einrichtungen und die Kontaktdaten der
Jugendschutzfachkraft. Weitere Angebote für Jugendliche, u.a. bezüglich schulischer
und beruflicher Fortbildung, finden Sie in den Kapiteln „Kinderbetreuung“ und
„Familienbildung“.
Wußten Sie dass Sie kostenlos einen Windelcontainer nutzen können? Die Standorte
finden Sie hier.
Für unsere ausländischen Mitbewohner/Innen haben wir am Ende dieses Kapitels
spezielle Informationen über Sprachentwicklung und Staatsangehörigkeit
des Kindes, Beratungsstellen sowie die Adresse des Ausländeramts und Informationen
über Ausländerangelegenheiten wie z.B. Aufenthaltsgenehmigung, Integrationsfachkraft,
Einbürgerungsantrag zusammengestellt.
Dieses Elternbegleitbuch der Stadt Gummersbach bietet Ihnen viele – hoffentlich hilfreiche
– Informationen. Für Vollständigkeit und Aktualität können wir trotz all unserer
Bemühungen leider nicht garantieren. Wir sind aber dankbar für Ihre Anregungen,
weiteren Informationen und Aktualisierungen.
Ansprechpartnerinnen Frau Müller und Frau Langlotz
Sekretariat des Fachbereichs Jugend, Familie und Soziales Tel.: 02261 871218
E-mail: [email protected]
www.gummersbach.de
223
Kommunales
Bürgersprechstunde
Einmal im Monat nimmt Bürgermeister Frank Helmenstein sich Zeit, um sich den
Fragen und Problemen, die die Bürgerinnen und Bürger haben und die sich auf
das städtische Geschehen beziehen, zu stellen.
Zur Koordination und Vorbereitung dieses Termins ist es allerdings erforderlich,
die Fragen, Anregungen und Hinweise vorher schriftlich
unter dem Stichwort „Bürgersprechstunde“ mitzuteilen.
per Brief (Stadt Gummersbach, Beschwerdemanagement, 51643 Gummersbach),
Fax: 02261/87-6138
oder per Email: [email protected]
Bei Rückfragen steht Ihnen Beate Menzl auch unter Tel. 87-1132 zur Verfügung.
Kinder-/Jugendlichensprechstunde
Bürgermeister Frank Helmenstein hat nicht nur für die Probleme der Erwachsenen ein
offenes Ohr.
Vier Mal im Jahr können die Kids Dinge, die aus ihrer Sicht in der Stadt im Argen liegen,
vortragen. Dabei kann alles vorgebracht werden, was den Kindern und Jugendlichen
„unter den Nägeln“ brennt. Natürlich müssen sich aber die Anfragen auf das
Aufgabengebiet der Stadt beziehen, denn nur dann kann der Bürgermeister auch wirklich
helfen.
Die Fragen, Anregungen und Hinweise sind anzumelden.
Dies kann per Brief
(Stadt Gummersbach, Beschwerdemanagement, 51643 Gummersbach)
oder per Fax: 02261/87-6138
oder per Email: [email protected]
oder telefonisch 87-1132
unter dem Sichtwort „Kinder-/Jugendlichensprechstunde“ erfolgen.
225
Kommunales
Sichere Kinderbetreuung in den Ferien
Das Stadtjugendamt bietet für alle berufstätigen Eltern oder Alleinerziehenden aus dem
Gummersbacher Stadtbereich für ihr Kind/ihre Kinder eine gesicherte Kinderbetreuung in
den Oster-, Sommer- und Herbstferien an.
Angemerkt sei, dass die Betreuung in den Sommerferien in den ersten drei Wochen
stattfindet. Die restlichen drei Ferienwochen werden mit Einzelangeboten, den so
genannten Stadtteilferienspielen abgedeckt. Hierzu gibt es jedes Jahr vier Wochen vor
Beginn der Sommerferien ein kleines Heftchen, in welchem alle Angebote mit
Anmeldeadressen aufgeführt sind.
Die sichere Kinderbetreuung in den ersten drei Ferienwochen teilt sich auf in die KidsWorld für Kinder von 6 – 8 Jahren und die Teens-World für die Kinder von
9 – 12 Jahren.
Die Betreuungswoche kostet z. Zt pro Kind und mit Frühstück 50,00 Euro und ohne
Frühstück 45,00 Euro. Bei einer Buchung mit Frühstück beginnt der Tag im Alten- und
Jugendzentrum Bernberg, Dümmlinghauser Str. 41, 51647 Gummersbach, bereits um
7.45 Uhr und ohne Frühstück geht es um 9.00 Uhr los. Abgeholt werden kann das Kind
dann um 17.00 Uhr. Es ist wichtig, dass die Betreuungszeiten eingehalten werden, um den
Ablauf des Angebotes nicht zu unterbrechen.
Die Erziehungsberechtigten können ihr Kind über das Internet anmelden, da die
Angebote ab Anfang Februar des laufenden Jahres im Internet stehen. Selbstverständlich
ist auch eine persönliche Anmeldung im Stadtjugendamt möglich.
Für Kinder, die die Offene Ganztagsschule (OGS) besuchen, gilt ein anderer Preis und
auch ein anderes Anmeldeverfahren, da diese Kinder einen Anspruch auf einen Platz in
der sicheren Kinderbetreuung haben. Für ein OGS-Kind kostet die Woche zwischen 8,00
Euro und 10,00 Euro, je nach Anzahl der Wochentage. Die Betreuerinnen der OGS-Kinder
erhalten vorab die Anmeldeformulare für die Ferien des gesamten Jahres und verteilen
diese an die Kinder. Bis zu einem bestimmten Stichtag sind diese Anmeldeformulare
ausgefüllt mit dem Essensgeld an die Betreuer/Innnen zurückzugeben, die diese
gesammelt an das Jugendamt weiterleiten. Wichtig ist zu wissen, dass eine verspätete
Abgabe der Anmeldungen keine Platzgarantie mehr gewährleisten kann.
Des Weiteren bietet das Stadtjugendamt noch einige Specials an, wie z. B. das
Internationale Zirkusbegegnungscamp, den Weltkindertag im Innenstadtbereich von
Gummersbach, die JuLeiCa-Schulung für jugendliche Helfer oder aber Ferienfahrten für
Kinder und Jugendliche im In- sowie Ausland an.
Im Internet kann man sich unter www.gummersbach.de, Rubrik „Leben in
Gummersbach“, Jugend und Familie immer informieren, was es Neues an Angeboten gibt.
Für alle Veranstaltungen ist die Ansprechpartnerin:
Beate Reichau-Leschnik,
Tel. 02261/87-1535,
e-mail: [email protected]
Anmeldungen erfolgen bei:
Christa Müller / Angelika Langlotz, Sekretariat, Tel. 02261/87-1535
e-mail:[email protected]
e-mail: [email protected]
226
Kommunales
Stadtteilkonferenzen der Kinder- und Jugendarbeit
Mit Einrichtung des städtischen Jugendamtes im Jahre 1998 wurden in vier
Gummersbacher Stadtteilen die so genannten „Stadtteilkonferenzen“ konstituiert.
In diesen Stadtteilkonferenzen werden alle, die direkt im Bereich der Jugendhilfe tätig sind,
wie z.B. Jugendvereine oder -verbände, Schulen oder andere Institutionen, genauso
beteiligt, wie an Jugendhilfe interessierte Bürger, die im Stadtteil wohnen.
Ziel der Konferenz ist es, die vorhandenen Kapazitäten der Jugendhilfe innerhalb eines
Stadtteils zu bündeln, um über eine verstärkte Zusammenarbeit die stadtteilspezifischen
Probleme der Kinder und Jugendlichen besser bearbeiten zu können.
Als wünschenswertes Ergebnis soll dann letztendlich die Verbesserung der
Lebensqualität der im Stadtteil lebenden Menschen stehen.
Ansprechpartnerin:
Beate Reichau-Leschnik,
Tel. 02261/87-1535
e-mail: [email protected]
Protokolle der Stadtteilkonferenzen können Sie auf der Internetseite der Stadt
Gummersbach www.gummersbach.de nachlesen.
Quartiersmanagement Bernberg
Seit dem 01. Oktober 2009 gibt es für den Stadtteil Bernberg einen Quartiersmanager, der
in Bernberg, Zaunkönigsteg 4 sein Büro hat.
Der Quartiersmanager hat die Aufgabe als Ansprechpartner für die Bewohner/
Bewohnerinnen im Stadtteil da zu sein. Dabei können die Themen reichen von
Beratung bei Amtsangelegenheiten, Bewerbungshilfe, Wohnungssuche, bis zur Planung
von gemeinsamen Projekten im und für den Stadtteil Bernberg.
Ansprechpartner
Adam Wesolek
Tel.: 0179 7568676
Zaunkönigsteg 4
Gummersbach-Bernberg
Bürozeiten: Mo + Mi
10.00 – 12.00 Uhr
Di + Do
15.00 – 17.00 Uhr
oder nach persönlicher Absprache
Beate Reichau-Leschnik,
Rathaus EG Zimmer 35
Tel.: 87-1535
Tel. 02261/87-1535
227
Kommunales
Ermäßigungen in der Stadt Gummersbach
bei Vorlage entsprechender Ausweise bzw. Nachweise
Einen Oberberg Pass erhalten
• Empfänger von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach
dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld) bewilligt vom Jobcenter (ARGE)
Wird ein Zuschlag nach § 24 SGB II gezahlt, besteht der Anspruch nur, wenn der
Zuschlag 10% der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II nicht übersteigt.
• Empfänger von laufenden Sozialhilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen nach
dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung) bewilligt von den Sozialämtern der Städte und
Gemeinden im Oberbergischen Kreis.
Wo beantrage ich den Oberberg Pass?
Der Antrag auf Ausstellung eines Oberberg Passes wird nach einheitlichem Muster bei den
örtlich für die Leistungen zuständigen Stellen gestellt: Bitte sprechen Sie hierauf Ihren/Ihre
Sachbearbeiter/in an.
Theater
Den ermäßigten Kartenpreis (knapp 50%) erhalten Schüler, Studenten, Auszubildende,
Schwerbehinderte (100%), Grundwehr- und Zivildienstleistende, Empfänger von
Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II.
Ausnahme ist das Theater für Kinder, bei dem der Kartenpreis schon um 50% niedriger ist.
Stadtbücherei
Leseausweis für Schüler und Studenten 5 € statt 10 €,
für eine komplette Familie 15 €.
Volkshochschule
Eine Ermäßigung um 50% des Entgeltes für Kurse und Seminare erhalten Empfänger von
Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Bafög und Asylbewerberleistungen.
Bildungsschecks werden eingelöst.
Musikschule
20% Ermäßigung ab dem 3. Kind und für jedes weitere.
Sozial schwache Familien können einen Antrag auf Ermäßigung stellen.
Nach individueller Prüfung können sie dann auch 20% Ermäßigung erhalten.
Gumbala
Ermäßigte Preise um 1,50 € im Badeland, um 1 € in der Sauna incl. Badewelt) gelten für
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre und für Behinderte ab 80 % Erwerbsminderung.
Kinder bis zum 3. Lebensjahr haben freien Eintritt.
BürgerService
Personalausweis, Meldebescheinigung, Beglaubigungen, Führungszeugnis kostenlos für
Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld-II-Bezieher, nach Vorlage eines aktuellen Bescheides
und dem Oberberg-Pass.
229
Kommunales
OVAG / VRS
Reduzierte Tickets für Auszubildende/Schüler, Juniorticket für alle unter 21 Jahren,
Aktiv60Ticket für Personen ab 60 Jahre, Kinder bis einschl. 5 Jahre kostenlos, 6 -14 Jahre
Kindertarif
VfL Gummersbach
Ermäßigung um 5 € auf den jeweiligen Ticket-Preis für Schüler, Studenten,
Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, Schwerbehinderte ab 50%, Auszubildende, Wehr- und
Zivil-dienstleistende und Senioren ab 65
GEZ
Von den Rundfunkgebühren werden auf Antrag Empfänger von Arbeitslosengeld II,
Sozialhilfe, BAFöG und Berufsausbildungsbeihilfe sowie Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit dem Merkzeichen RF befreit.
www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/gez-befreiung.html
Wohnberechtigungsschein
Die Kosten für den Wohnberechtigungsschein betragen grundsätzlich nur 5,- € und
können nach der Einkommensberechnung noch auf 2,50 € reduziert werden.
Parken
Für die ersten 30 Minuten fallen keine Parkgebühren an (für alle).
Wichtig !
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den Verkaufs- bzw. Ausgabestellen, sowie
auf der Internetseite des Oberbergischen Kreises unter „www.obk.de“.
Die Liste muss nicht abschließend sein. Fragen Sie nach Ermäßigungen !
Fairtrade-Stadt Gummersbach
detaillierte Infos entnehmen Sie bitte
230
www.gummersbach.de/de/fairtrade/
Kommunales
Kirchen/Pfarrämter/Religiöse Gemeinschaften
Evangelische Kirchen
Ev. Kirchenkreis An der Agger
Kreiskirchenamt: Auf der Brück 46,
51645 Gummersbach
02261/7009-0
Ev. Kirchengemeinde Derschlag
Gemeindebüro: Kirchweg 35,
51645 Gummersbach
02261/51965
Gemeinsames Pastorales Amt:
Pfarrer Ulrich Kräuter u. Pfarrerin Gabriele Kräuter
Kirchweg 37,
51645 Gummersbach
02261/815698
Gemeindereferent Michael Kunz
Lindenstraße 34,
51645 Gummersbach
02261/56239
Ev. Kirchengemeinde Dieringhausen-Vollmerhausen-Niederseßmar
Gemeindebüro:
Dieringhauser Str. 41,
51645 Gummersbach
02261/979194
Pfarrer Aurel Everling
Dieringhauser Straße 41,
51645 Gummersbach
02261/790763
Pfarrer Hermann Bednarek
Kapellenstraße 21,
51645 Gummersbach
02261/979108
Ev. Kirchengemeinde Gummersbach
Gemeindeamt:
Von-Steinen-Straße 2,
51643 Gummersbach
02261/22133
Pfarrer Uwe Selbach
Fasanenweg 33,
51643 Gummersbach
02261/52665
Pfarrer Helmut Krüger
An der Vosswiese 37,
51643 Gummersbach
02261/22164
231
Kommunales
Pfarrer Allan Grave
Pasteurstraße 18,
51643 Gummersbach
02261/28145
Pfarrerin Edelinde Koch-Hein
Von-Steinen-Straße 2,
51643 Gummersbach
02261/22133
Ev. Kirchengemeinde Hülsenbusch
Gemeindebüro:
Otto-Gebühr-Platz 2,
51647 Gummersbach
02261/22277
Pfarrer Gisbert von Spankeren
Heinrich-Krapoth-Straße 2a,
51647 Gummersbach
02261/23935
Ev. Kirchengemeinde Lieberhausen
Pfarrer Manfred Kapala,
Homertstraße 5,
51647 Gummersbach
02354/2031
Katholische Kirchen
Verband der Kath. Kirchengemeinden im Oberbergischen Kreis
Hömerichstraße 7,
51643 Gummersbach
02261/40570
St. Elisabeth (Derschlag)
Heerstraße 6,
51645 Gummersbach
02261/51221
Herz Jesu (Dieringhausen)
Dieringhauser Straße 111,
51645 Gummersbach
02261/77712
St. Franziskus (Gummersbach)
Moltkestraße 4,
51643 Gummersbach
02261/22197
St. Maria vom Frieden (Niederseßmar)
Friedrichstaler Straße 22,
51645 Gummersbach
02261/75122
232
Kommunales
Freikirchen
Freie evangelische Gemeinde Gummersbach
Seßmarstraße 45,
51643 Gummersbach
02261/5013737
Freie evangelische Gemeinde Dieringhausen
Zur Aggerhalle 13b,
51645 Gummersbach
02261/75736
Ev.-freik. Gemeinde Derschlag
Eduard-Scheve-Straße 4,
51645 Gummersbach
02261/56949
Ev.-freik. Gemeinde Dümmlinghausen
Hagener Straße 104,
51645 Gummersbach
02261/56688
Ev.-freik. Gemeinde Vollmerhausen-Ründeroth
Eulenhardtstraße 1,
51645 Gummersbach
02261/978447
Ev.-freik. Gemeinde Windhagen
Burgstraße 9,
51647 Gummersbach
02261/65117
Kirche für Oberberg e. V.
Wasserfuhrstraße 4,
51643 Gummersbach
02261/288771
Sonstige Religionsgemeinschaften
Griechisch-orthodoxe Kirche
Alte Schule 3,
51645 Gummersbach
02261/500737
Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten
Aggerstraße 75,
51645 Gummersbach
Neuapostolische Gemeinde
In der Kalkschlade 2,
51645 Gummersbach
233
Kommunales
Jehovas Zeugen
Strombachstraße 11,
51645 Gummersbach
KURINCHIKUMARAN Hindu - Tempel Gummersbach
Industriestr. 7
51643 Gummersbach
Tel.: 02261 5015964
Deutschsprachiger Kontakt: Frau Selvanathan Tel.: 02261 290369
Islamische Moschee
Wiesenstr. 24
51702 Bergneustadt
Tel.: 02261 43493
Landsmannschaften und Vertriebenenvereinigungen
Bund der Vertriebenen e. V.
Kreisverband Oberberg
Herr Joachim Kanus
Schlade 19,
51766 Engelskirchen
Heimatkreisstelle der Lauenburger
Horst-Arthur Wischnewske
Lindenstr. 11
51674 Wiehl
Tel.: 0 22 62/9 73 60
Landsmannschaft Schlesien
Nieder- und Oberschlesien - Kreisgruppe Gummersbach
Arthur Thiel
Merkausener Str. 7,
Wiehl
Tel.: 0 22 61/7 71 32
Landsmannschaft der Siebenbürger, Sachsen e. V.
Kreisgruppe Gummersbach e. V.
Günter Scheipner
Gummersbach - Bernberg,
Kastanienstr. 66,
Landsmannschaft der Ost- und Westpreußen
Dora Mross
Jedinghagen,
51709 Marienheide
Tel.: 0 22 64/4 01 33
234
Kommunales
Sportangebote in Gummersbach
Sportangebote in Gummersbach
Gummersbach zählt über 70 Sportvereine mit 14.500 Mitgliedern, die sich in 27
verschiedenen Sportarten, unter Nutzung von 145 Sportstätten, in Form halten.
Dazu gehören u. a. 2 Hallenbäder, das Strandbad Bruch, 2 Stadien, 4 Sporthallen,
28 Turn-, Mehrzweck- und Gymnastikhallen, über 30 Tennisplätze, 2 Tennishallen,
1 Golfplatz, 1 Squashanlage und 13 Sportschützenstände sowie Trimmpfade,
Minigolfanlagen, mehrere Reitsportplätze und Wassersportmöglichkeiten,
ferner 300 km gekennzeichnete Wanderwege.
Kreisportbund Oberberg e. V.
Der Kreissportbund ist die Dachorganisation aller im Kreis ansässigen Sportvereine,
wobei der Schwerpunkt im Breitensport liegt.
Kreissportbund Oberberg e. V.
Hindenburgstr. 37
51643 Gummersbach
Ansprechpartnerin
Frau Anja Lepperhoff
Tel: 02261-911930
www.ksb-oberberg.de
Hinweis: Spezielle Angebote für Babys, Kinder und Eltern finden Sie in den Vereinen, bei
der Volkshochschule, im Schwimmbad etc. Fragen Sie einfach nach.
235
Kommunales
Leben in Gummersbach Jugend und Familie -Jugendzentren
Leben in Gummersbach
Jugendzentren
Jugend und Familie Die Stadt Gummersbach ist bestrebt, ihren jungen Mitbürgerinnen und Mitbürgern
vielfältige Angebote zur sinnvollen Freizeitgestaltung, aber auch als Hilfestellung
zur Entwicklung und Entfaltung der eigenen Fähigkeiten anzubieten.
In unterschiedlichen Vereinen oder Verbänden, in Teestuben oder Schülercafés, in
Sportvereinen oder Kirchengemeinden haben die Kinder und Jugendlichen die
Möglichkeit, abwechslungsreiche, interessante und lehrreiche Stunden zu verbringen.
Viele Kinder und Jugendliche fühlen sich vom Angebot der Jugendvereine und –verbände
jedoch nicht angesprochen. Sie identifizieren sich nicht mit den Inhalten der Angebote
oder scheuen den verbindlichen Charakter der Vereinsstrukturen.
Aber auch diese Kinder und Jugendlichen benötigen einen Raum zur ungestörten
Entwicklung ihrer Persönlichkeit und Identität. Sie benötigen diesen Schutzraum genauso,
wie die Möglichkeit zum Treffpunkt mit Gleichaltrigen und zur interessanten
Freizeitgestaltung.
Die Stadt Gummersbach bietet in zwei Häusern der offenen Jugendarbeit (Jugendzentren)
dieses maßgeschneiderte Angebot. Mit Einrichtung des neuen Jugendamtes der Stadt im
Jahr 1998 steht darüber hinaus fest, dass sich diese
Jugendzentren gerade um die Kinder und Jugendlichen bemühen sollen, die im eigenen
Stadtteil (Sozialraum) leben.
Der Arbeitsauftrag an die zwei Jugendzentren lautet also, sich mit der Lebenswelt der
Kinder und Jugendlichen im Stadtteil zu beschäftigen, deren Lebensbedingungen
kennen zu lernen und die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen weitestgehend zu
begleiten.
Seit August 2008 gibt es eine mobile Unterstützung der sozialen Arbeit in den Stadtteilen
Vollmerhausen und Dieringhausen und das Quartiersmanagement im
Stadtteil Bernberg seit Oktober 2009.
Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit der Öffnung der Einrichtung nach Außen, der
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen im Stadtteil, die die Lebenswelt der Kinder
und Jugendlichen maßgeblich mit gestalten.
An erster Stelle steht hier jedoch, für die Gummersbacher Kinder und Jugendlichen ein
interessantes Angebot zu ermöglichen, das von ihnen weitgehend mitgestaltet werden
kann.
www.jugendarbeit-gummersbach.de
237
Kommunales
Jugendzentren
Jugendzentrum Bernberg
Dümmlinghauser Straße 41
Tel.: 0 22 61/5 38 13
Jugendtreff Gummersbach-Innenstadt Fröbelstrasse 1
Tel.: 02261 9107380
Gummersbach
Gummersbach
Der Jugendclub Dieringhausen
befindet sich in der Martinstrasse 1 direkt hinter der evangelischen Kirche.
Öffnungszeiten
Di. 16 – 21 Uhr
Do. 16 – 21 Uhr
Fr. 16 – 21 Uhr
Tel. 0171 3872122 Herr Mercene
Jugendheime - Jugendeinrichtungen
Ev. Jugendheim
Hülsenbusch
Gummersbach
Otto-Gebühr-Platz,
Tel.: 0 22 61/2 22 77
Kath. Jugendheim
Am Wehrrenbeul 2,
Gummersbach
Tel.: 0 22 61/2 22 11
CVJM-Jugendheim
Am Wiedenhof 32,
Gummersbach
Tel.: 0 22 61/2 21 46
mit dem Kinder-Sportprojekt SaS-KidsCorner (6-12 Jahre) in der Turnhalle GGS Bernberg
Ev. Jugendheim
von-Steinen-Straße 4,
Gummersbach
Jugendzeltplatz (Anmeldung über Kreisjugendamt)
Aggertalsperre Lantenbach,
Gummersbach
Tel.: 0 22 61/2 33 87
Jugendwerkstatt des Caritasverbandes
Dieringhausen
Halstenbachstraße 35,
Gummersbach
Tel.: 0 22 61/7 26 70
Jugendtreff im evang. Gemeindehaus Derschlag
Kirchweg
Gummersbach
Weitere Jugendeinrichtungen können bei den Kirchengemeinden erfragt werden.
239
Kommunales
Jugendzentrum Bernberg
Seit nunmehr über 25 Jahren befindet sich die Einrichtung mitten im Stadtteil Bernberg
und bietet Kindern und Jugendlichen ein vielfältiges Freizeitprogramm.
Die Arbeit wird getragen von drei hauptamtlichen Pädagogen, die in Verbindung mit vielen
freiwilligen Helfern oder verschiedenen Honorarkräften die unterschiedlichen Angebote
sicherstellen.
Ein großzügiges Raumprogramm bietet darüber hinaus sowohl einen Treffpunkt für die
Senioren im Stadtteil als auch die Möglichkeit zur Durchführung privater Feiern.
Die Nutzung der Räumlichkeiten steht grundsätzlich allen Gruppen offen, da sich die
Einrichtung als Begegnungszentrum für die Bürger im Stadtteil versteht.
Das Alten-und Jugendzentrum Bernberg ist täglich außer Sonntags geöffnet.
Weitere Informationen gibt das Jugendzentrum unter
02261/53813 (Frau Roes)
Mail: [email protected]
Jugendzentrum Innenstadt
Seit über 8 Jahren befindet sich in der Fröbelstraße 1, im Zentrum der Stadt, das
Jugendzentrum Innenstadt. Der Schwerpunkt der Angebote wird hier auf die Altersgruppe
der 13 bis 15-jährigen gelegt, aber auch für ältere Jugendliche stehen in den
Abendstunden Angebote und Öffnungszeiten zur Verfügung.
Zwei hauptamtliche Mitarbeiter/innen sind für die Organisation und Gestaltung des
Programms zuständig, das zu den Öffnungszeiten von Dienstag bis Samstag angeboten
wird.
Weitere Informationen gibt das Jugendzentrum unter
02261/9107380 (Daniela Kunert)
Mail: [email protected]
www.jugendzentrum-gummersbach.de
Mobile Jugendarbeit
www.linie-302.de
Die Anlaufstation in den Stadtteilen Dieringhausen und Vollmerhausen für den Bereich
der mobilen Jugendarbeit befindet sich
im Familienzentrum Wilde Knöpfe (Brüder-Grimm-Str. 4).
Dort untergebracht ist das Büro von dem Streetworker, der seit August 2008 mit
verschiedensten Angeboten die Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in
diesen Stadtteilen zu ergänzen versucht. Des Weiteren unterstützt er Heranwachsende
bei der Lebens- und Berufsorientierung und versucht, in Konfliktsituationen im
Interesse der Jugendlichen zu vermitteln.
Streetworker
Herr Will Mercene Tel.: 01713872122
240
Kommunales
Der Jugendclub Dieringhausen
befindet sich in der Martinstrasse 1 direkt hinter der evangelischen Kirche.
Öffnungszeiten
Di. 16 – 21 Uhr
Do. 16 – 21 Uhr
Fr. 16 – 21 Uhr
Kontakt:
Stadt Gummersbach
Fachbereich Jugend, Familie und Soziales
Rathausplatz 1
Frau Reichau-Leschnik
Rathaus EG Zimmer 35
Tel.: 87-1535
Email: [email protected]
Leben in Gummersbach - Jugend und Familie - Zuschüsse
Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales der Stadt Gummersbach gewährt
anerkannten Trägern der Jugendhilfe Zuschüsse zur Deckung einzelner Kinder- und
Jugendveranstaltungen.
Auch Gummersbacher Schulen können in Zusammenarbeit mit anerkannten Trägern der
Jugendhilfe an diesen Förderungen partizipieren.
Ferner ist die Bezuschussung von Veranstaltungen einzelner Jugendinitiativen im
Ausnahmefall möglich.
Hinweis: Nachfolgende Informationen können als PDF-Datei heruntergeladen werden!
http://www.gummersbach.de/de/364/
Zurzeit werden folgende Förderungen durch die Stadt Gummersbach gewährt:
•
•
•
•
Förderung von Ferienfreizeiten
Förderung von Jugendprojekten
Förderung von stadtteilbezogener Jugendarbeit
Förderung von offenen Jugendeinrichtungen
Ansprechpartnerin:
Beate Reichau-Leschnik
02261 871535
Jugendschutzfachkraft der Stadt Gummersbach
Andreas Schulze
Rathaus EG Zimmer 38
Tel.: 87-1538
Jugendschutz online
www.jugendschutz-gummersbach.de
241
Kommunales
Windelcontainer
Windeln / Entsorgung
Entsorgung von Einwegwindeln
Gebrauchte Einwegwindeln sind nicht verwertbar und sind deshalb über die zur Verfügung
stehende Restabfalltonne zu entsorgen. Es besteht auch die Möglichkeit, gebrauchte
Einwegwindeln über die im Verbandsgebiet aufgestellten Sammelgefäße zu entsorgen.
Die Anlieferung muss in handelsüblichen Müllsäcken erfolgen. In den Rathäusern
/Bauhöfen werden keine speziellen Säcke ausgegeben. Die Standorte der
Sammelgefäße sowie die Befüllungszeiten entnehmen Sie bitte der nachfolgenden
Aufstellung.
Standorte der Sammelgefäße
Aktuell nur direkt beim Müllentsorger in Marienheide oder Bergneustadt möglich.
Bergneustadt
Städtischer Baubetriebshof
Industriestr. 16
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
7.30 - 15.30 Uhr
Freitag
7.30 - 11.30 Uhr
Lobbe Entsorgung
West GmbH & Co. KG
Hackewiese 4, Immicke
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
7.00 - 16.00 Uhr
242
Ausländerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Liebe Eltern,
Lächeln
Ein kleines Lächeln, ein freundliches Wort der verschiedenartigsten Menschen
untereinander, sind die beste Anerkennung der Menschenrechte.
Hans Lind
Informationen für Menschen mit Zuwanderergeschichte ...
alle Informationen und alle Kontaktadressen, die Sie in diesem Elternbegleitbuch finden,
sind wissenswerte und nützliche Hinweise für alle Gummersbacher Eltern,
ganz gleich welcher Herkunft und Nationalität.
In diesem Kapitel gibt es nun zusätzlich Hinweise und Empfehlungen für die Eltern, die
aus anderen Ländern nach Gummersbach zugewandert sind und/oder deren
Muttersprache nicht deutsch ist.
Außerdem erhalten Sie Hinweise, wie Sie die Sprachentwicklung Ihres Kindes und das
Erlernen der deutschen Sprache unterstützen können. Auf den folgenden Seiten werden
wir auch auf eine zweisprachige Erziehung eingehen, die oft eine besondere
Herausforderung für Sie als Eltern bedeutet.
Und zum Schluss wollen wir Sie über Fragen der Staatsangehörigkeit Ihres Kindes
informieren und auf spezielle Beratungsstellen für Zuwandererinnen und Zuwanderer
sowie Migrantinnen und Migranten hinweisen.
Darüber hinaus informieren wir Sie über Anlaufstellen wie das Ausländeramt, und
Ausländerangelegenheiten wie Aufenthaltsgenehmigung, Einbürgerungsantrag.
Hinweis: Informationen über Kindergeld entnehmen Sie bitte dem Kapitel „Wirtschaftliche
Hilfen“.
Fragen zum Einbürgerungstest beantwortet Ihnen gern Ihre Ansprechpartnerin:
Annelie Roggendorff
Rathaus Gummersbach, Zimmer 37
Tel.: 02261 871537
243
Ausländerangelegenheiten
Aufenthaltsgenehmigung
Sie möchten eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen oder verlängern lassen?
Anträge hierfür werden beim BürgerService der Stadt Gummersbach für Sie
bereitgehalten.
Diese werden zusammen mit Ihrem Ausweisdokument, einem bzw. zwei aktuellen
Passfotos sowie einem Unterhaltsnachweis (z. B. Arbeitsbescheinigung,
Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt, Rentenbescheid, usw.) an den Oberbergischen
Kreis in Gummersbach, Ausländeramt, zur Bearbeitung und Entscheidung weitergeleitet.
In Einzelfällen kann es sein, dass noch andere Unterlagen benötigt werden.
Bisher nur geduldete Ausländer dürfen in Zukunft längerfristig in Deutschland bleiben,
wenn sie schon seit einigen Jahren hier leben, die Sprache beherrschen und ihren
Unterhalt bestreiten können. Menschen ohne Aussicht auf ein Aufenthaltsrecht sollen
schneller abgeschoben werden. Klargestellt wird, dass junge Ausländer ohne
Aufenthaltstitel im Fall einer Ausbildung eine verlängerte Duldung bekommen können - ein
echtes Aufenthaltsrecht in diesen Fällen gibt es vorerst nicht.
Fragen hierzu beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
BürgerService.
Der Antrag ist persönlich beim BürgerService zu stellen.
Möchten Sie einen Einbürgerungsantrag stellen?
Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Stichwort Einbürgerung
auf den folgenden Seiten.
Öffnungszeit für diese Angelegenheit:
Mo
Di, Mi, Fr
Do
Sa
08.00-16.00 Uhr
08.00-12.30 Uhr
08.00-18.00 Uhr
10.00-12.00 Uhr
Unser Tipp: Zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr bestehen nur kurze Wartezeiten!
Persönliche Terminabsprache ist möglich.
Zuständigkeiten:
BürgerService
Rathausplatz 1
51643 Gummersbach
Tel. 02261 / 87 – 200
Fax 02261 / 87 – 6520
EMail : [email protected]
www.gummersbach.de
Deutsch als Fremdsprache
Informationen erhalten Sie bei der Volkshochschule in Gummersbach
Renée Scheer
Tel. (0 22 61) 81 90-15
[email protected]
245
Ausländerangelegenheiten
Kommunale Migrations- und Integrationsarbeit
"Halló, Góðan daginn" "Dzien' dobry" "Binevenit" "Ilaali" "Dobro utro" "Welkom" "Sabah al
khair" "Ni hao" "Vítany" "Hallo" "Welkom" "Bonvenigi" "Hei" "Bienvenue" "Willkommen"
"Isten hozta!" "Benvenuto" "Kouguu" "Tá fáilte romhat" "Ave" "Prosím; Nie je za c^o"
"Welcome" "Merhaba" "Bienvenida" "Hej" "Croeso" "Sawubona" "Bem-vindo"
in Gummersbach
?
Migrantenvereine
Sprachkurse
Schulen
Studium
Arbeit
?
Wohnen
?
?
Ausbildung
Vereine
Kultur
Kindergarten
Freizeit/Kultur
Religionsgemeinschaften
?
Das Aufgabengebiet unserer kommunalen Migrations- und Integrationsarbeit und der
Antidiskriminierungsarbeit ist ein offenes Angebot und eine Dienstleistung für alle
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gummersbach gleich welcher Herkunft, Religion oder
Weltanschauung. Auch allen deutschen Mitbürgerinnen/Mitbürgern und deren Ideen,
Fragen, Anregungen etc. rund um das Thema Integration stehen wir als Gesprächspartner
gerne zur Verfügung.
Angeboten wird eine individuelle kompetente Beratung und wenn nötig bzw. möglich auch
konkrete Hilfestellungen zu Anliegen, Fragestellungen oder auch bei Problemen aus den
Bereichen wirtschaftlicher, sozialer, kultureller Integrationsanliegen und kommunaler
Sozial(dienst)leistungen. Darüber hinaus werden bei Bedarf auch weiterführende
Hilfestellungen/Dienstleistungen von Dritten eingebunden, sowie hilfreiche Kontakte
vermittelt.
Die Stadt Gummersbach ist eine lebendige Stadt, die als Kreisstadt des Oberbergischen
all denen, die hier leben (wollen) vielfältigste attraktive Lebens- und Arbeitsmöglichkeiten
bietet. Wir freuen uns über jede und jeden, die/der unser Gemeinwesen bereichert und
sich einbringt. Wer mehr über die Möglichkeiten erfahren möchte, die Gummersbach bietet
(Sprachschulen, Arbeit, Wohnen, Schulen, Kindergärten, Ausbildung, Studium, Vereine,
Migrantenorganisationen, religiöse Gemeinschaften, Friedhöfe, Freizeit, Kultur, Wohnen
etc.) erhält hier hilfreiche Informationen.
Ansprechpartner/in
Migrations- und Integrationsarbeit
Antidiskriminierungsarbeit
Rathaus Gummersbach
Hanna Weyrauch, Tel: 02261 871526, Sandy Diedrich, Tel. 02261-871205
und Gerhard Wilden, Tel. 02261 871508
weitere Infos:
246
www.gummersbach.de/de/786
Ausländerangelegenheiten
Einbürgerung
Erläuterungen:
Etwa 9% der in Gummersbach lebenden Einwohner besitzen eine ausländische
Staatsangehörigkeit. Einige von Ihnen tragen sich mit dem Gedanken, die deutsche
Staatsangehörigkeit zu erwerben. Der BürgerService der Stadt Gummersbach ist für die
Entgegennahme von Einbürgerungsanträgen aller mit Hauptwohnsitz in Gummersbach
gemeldeten Ausländer und Ausländerinnen zuständig. Hier erhalten Sie - nach
vorausgehendem, individuellem Beratungsgespräch - auch Antragsvordrucke und
Merkblätter über die für den Antrag erforderlichen Unterlagen. Nach deutschem Recht gibt
es unterschiedliche gesetzliche Grundlagen für Einbürgerungsanträge, die wichtigsten
sind in Kurzform dargestellt.
I. Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Seit dem 01.01.2000 erwirbt ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt im Inland
automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren
rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und ein unbefristetes
Aufenthaltsrecht besitzt. In diesem Fall kann Mehrstaatigkeit entstehen ("Doppelte
Staatsangehörigkeit). Diese Mehrstaatigkeit wird bis zum Erreichen der Volljährigkeit
hingenommen. Mit Erreichen der Volljährigkeit muss sich die betreffende Person
entscheiden, ob sie die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will.
II. Einbürgerungsanspruch für Ausländer mit längerem Aufenthalt
Einen gesetzlichen Anspruch auf Einbürgerung haben Ausländer, die
sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig im Inland aufhalten (eine Fristverlängerung
auf 7 bzw. 6 Jahre bei erfolgreich absolviertem Integrationskurs ist evtl. möglich),
• sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der
Bundesrepublik Deutschland bekennen (so genannte "Loyalitätserklärung"),
• im Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine
Aufenthaltserlaubnis - EG besitzen,
• den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie aus eigenen Mitteln bestreiten
können ("Unterhaltsfähigkeit"),
• grundsätzlich bereit sind, ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben,
• nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sind,
• ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift nachweisen
können (Niveau der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch; B1 des Gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens),
• den Einbürgerungstest erfolgreich bestanden haben (wenn ein deutscher
Schulabschluss vorliegt, ist kein Einbürgerungstest erforderlich!).
Ein Antragsvordruck und ein Merkblatt, welche Unterlagen zusammen mit dem Antrag auf
Einbürgerung einzureichen sind, erhalten Sie nach einem vorherigen Beratungsgespräch
beim BürgerService der Stadt Gummersbach.
Verwaltungsgebühr für Bearbeitung des Antrags z. Zeit. : Gebühr: 255 € für Erwachsene
und Kinder die ohne Ihre Eltern einen Antrag stellen.
Kinder zusammen mit ihren Eltern 51 €
247
Ausländerangelegenheiten
Informationen/Terminabsprachen für o.g.Ausländerangelegenheiten BürgerService,
Frau Horn
Tel. 02261 / 87- 1516
Öffnungszeit für diese Angelegenheit:
Mo
08.00-16.00 Uhr
Di, Mi, Fr
08.00-12.30 Uhr
Do
08.00-18.00 Uhr
Sa
10.00-12.00 Uhr
(nur nach vorheriger Terminabsprache möglich!)
Unser Tipp: Zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr bestehen nur kurze Wartezeiten!
Persönliche Terminabsprache ist möglich.
Zusatzinformationen anderer Internet-Seiten: www.einbuergerung.de
Wege zur Einbürgerung:
www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Ein
buergerung/einbuergerung.html
Einbürgerungstest
Fragenkatalog zur Testvorbereitung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
http://oet.bamf.de/pls/oetut/f?p=514:1:1573119303764732
Integrationsfachkraft der Stadt Gummersbach
Schnittstellenmanagement für Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund
Über tausend Brücken musst du gehen,...
...wenn du zum ersten Mal in den Kindergarten gehst,
...wenn du vom Kindergarten in die Schule gehst,
...wenn es darum geht, die Schule zu wechseln...
Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund haben Wünsche, haben Ideen, haben
Fragen, brauchen Hilfe?
Sprechen Sie mich an,...
...denn es kann durchaus sein, dass gerade an diesen Schnittstellen für diese Kinder eine
gute Wegbegleitung hilfreich und vielleicht auch nötig ist. Eine solche Wegbegleitung ist
kein „Nürnberger Trichter“. Es geht um wertschätzende Begegnung und hilfreiche
Beziehung von Mensch zu Mensch.
...denn eine solche Hilfe sucht immer wieder kinderfreundliche Helferinnen und Helfer,
Vorlesepaten usw., die sich als Wegbegleiter, d.h. als „Paten“ auf Zeit oder im Rahmen
eines Projektes engagieren möchten. Kinder brauchen eine Zukunft – Kinder sind unsere
Zukunft!
Kontakt: Hanna Weyrauch Integrationsfachkraft der Stadt Gummersbach
Tel. 02261/87 - 1526 Email: [email protected]
248
Ausländerangelegenheiten
Sprachentwicklung, Sprachförderung und zweisprachige Erziehung
Bei vielen Familien mit Migrationshintergrund wird im Alltag untereinander eine andere
Sprache als die deutsche Sprache gesprochen. Die Kinder wachsen dort muttersprachlich
und nicht deutsch auf. Dennoch sind die Deutschkenntnisse enorm wichtig für die
spätere schulische und berufliche Entwicklung der Kinder.
Wie also kann der Wunsch nach Vermittlung der Herkunftskultur mit dem Wunsch nach
bestmöglichen Zukunftschancen für die Kinder in Übereinklang gebracht werden?
Ein gutes Beherrschen der Erstsprache ist – unabhängig davon, ob die Erstsprache die
deutsche Sprache ist oder die Sprache Ihres Herkunftslandes– eine wichtige
Voraussetzung für das Erlernen einer zweiten Sprache. Das belegen wissenschaftliche
Untersuchungen. Das heißt, sprechen Sie mit Ihren Kindern die Sprache, in der Sie sich
selbst am sichersten fühlen und die Sie selbst am besten beherrschen, auch wenn es
nicht die deutsche Sprache ist. Und fördern Sie den Lernprozess Ihrer Kinder in dieser
Sprache von Geburt an, denn damit verbessern Sie zugleich die Grundlage für das
Erlernen der Zweitsprache, in diesem Fall der deutschen Sprache.
Mit Beginn des 3. Lebensjahres sollten Sie dann aber sehr großen Wert darauf
legen, dass Ihr Kind gezielt die deutsche Sprache erlernt!
In der Stadt Gummersbach finden Sie Kindergärten, die sich professionell für die
Sprachförderung der Kinder engagieren. Nicht nur deshalb ist der Besuch einer
Kindertagesstätte sehr wichtig für die weitere Entwicklung Ihres Kindes. Jedes Kind hat ab
drei Jahren ein Recht auf einen Kindergartenplatz, das Sie für eine bestmögliche
Entwicklung Ihres Kindes dringend nutzen sollten. Bemühen Sie sich also frühzeitig um
einen Kindergartenplatz in Ihrer Nähe.
Zur sprachlichen Frühförderung vor dem Kindergartenalter gibt es Eltern-Kind-Gruppen.
Auch wenn Ihr Kind den Kindergarten besucht, braucht es zur weiteren Unterstützung eine
effektive Sprachförderung. Parallel zur Förderung der Kinder in den Einrichtungen gibt es
so genannte „Sprachlerncafés“ für Eltern. Hier bekommen Sie zahlreiche Anregungen,
wie Sie zuhause die Sprachentwicklung Ihres Kindes unterstützen können. Kontakte zu
deutschsprachigen Kindern, Bilderbücher, Hörbücher und Kinderlieder in deutscher
Sprache, vereinbarte Zeiten, Spiele und Unternehmungen, wo nur in Deutsch gesprochen
wird, sind nur einige Beispiele dafür. Sprechen Sie mit den Erzieherinnen, die Sie über
diese und weitere Möglichkeiten informieren können.
Wächst Ihr Kind in einer zweisprachigen Familie auf, ist es wichtig, sich frühzeitig über die
zweisprachige Erziehung zu informieren. So erleichtern Sie es Ihrem Kind, sich in seinem
Umfeld besser zu orientieren und erschließen wichtige Entwicklungspotenziale.
Aktuelle Hinweise aus der Wissenschaft belegen, dass die ideale Voraussetzung für eine
mehrsprachige Erziehung die gleichzeitige Förderung der jeweiligen Sprachen ist.
Voraussetzung hierfür ist, dass die sprachliche Bezugsperson erstens die jeweilige
249
Ausländerangelegenheiten
Sprache gut beherrscht und zweitens kontinuierlich und zuverlässig und nach Möglichkeit
nicht nur dem Kind gegenüber benutzt. Idealerweise sind die Bezugspersonen jeweils
Muttersprachlerinnen bzw. Muttersprachler. So wird Ihr Kind mit einer bestimmten Person
die jeweilige Sprache verbinden und sich bemühen, sich an die personengebundene
Sprache zu halten.
Ihr Kind wird sich im Kindergarten wohler fühlen und sich in der Schule besser zu
Recht finden, wenn es die deutsche Sprache gut beherrscht.
Mit Ihrem Engagement für die gezielte Sprachförderung, können Sie Ihrem Kind das
Gefühl ersparen, nichts zu verstehen, nicht mitzukommen, sich fremd zu fühlen und nicht
teilhaben zu können. Je bessere sprachliche Bedingungen Ihr Kind im Kindergarten und in
der Schule hat, desto eher können Sie davon ausgehen, dass Ihr Kind ein gesundes
Selbstbewusstsein entwickelt und – nicht nur in der Schule – bessere Aussichten auf
Erfolg hat. So erleichtern Sie Ihrem Kind schon früh die Integration in unserer Stadt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei
Frau Annika Helle
Dipl.-Sprachheilpädagogin
Weierhofweg 48
51674 Wiehl-Oberbantenberg
Telefon: O2262/6992 – O
Fax: O2262/6992 — 4O
Mail: [email protected]
kostenfreies Leseförderprogramm für Grundschüler in 6 Sprachen :
www.amira-pisakids.de
Ist mein Kind deutsch?
Im Normalfall leitet sich die Staatsangehörigkeit Ihres Kindes von seinen Eltern ab
(Abstammungsprinzip). Ihr Kind erwirbt mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit,
wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Sofern nur der Vater die
deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nicht mit der Mutter verheiratet ist, ist eine nach
deutschen Gesetzen wirksame Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
erforderlich. Diese können Sie beim städtischen Jugendamt bereits vor der Geburt des
Kindes vornehmen.
Haben die Mutter und der Vater unterschiedliche Staatsangehörigkeiten ist eine doppelte
Staatsangehörigkeit des Kindes nicht selten. Näheres regelt das jeweilige Heimatrecht.
Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG – sieht eine Besonderheit vor. Es macht
möglich, dass Ihr Baby unter bestimmten Voraussetzung die deutsche Staatsangehörigkeit
bereits per Gesetz mit der Geburt erworben hat, auch wenn beide Eltern nicht die
deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (Geburtsortprinzip).
Voraussetzung ist, dass Ihr Kind in Deutschland geboren ist und ein Elternteil seit acht
Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und eine
Aufenthaltserlaubnis-EU oder eine Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz
besitzt.
250
Ausländerangelegenheiten
Neben der gesetzlich erhaltenen Staatsangehörigkeit hat Ihr Kind zusätzlich in den
meisten Fällen durch das jeweilige Heimatrecht bestimmt auch noch (eine) weitere
Staatsangehörigkeit nach dem Abstammungsprinzip.
Wer die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortsprinzip erhalten hat, muss
sich allerdings mit Beginn der Volljährigkeit und spätestens bis zur Vollendung des 23.
Lebensjahres entscheiden, ob er/sie die deutsche oder die andere Staatsangehörigkeit
behalten will.
Zuständige Stellen
Staatsangehörigkeit
Standesamt der Stadt Gummersbach, Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach
Tel.: 02261 871516
Feststellung der Vaterschaft
Jugendamt, Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach
Sekretariat Frau Müller / Frau Langlotz Tel.: 02261 871218
Erzähl mir mehr von Dir
Gesucht werden: Interessierte Einzelpersonen oder auch Familien, die neugierig und offen
sind, sich mit anderen Einzelpersonen bzw. Familien aus anderen Kulturen und Religionen
auszutauschen. Die Interessierten sollen Gelegenheit bekommen, sich
zwanglos kennen zu lernen, indem sie sich Zeit nehmen füreinander und selbst
entscheiden wie, wo und wann sie ihre Begegnung gestalten wollen. Hierbei geht es nicht
um Kontakte in einer Großgruppe, sondern um eine individuelle Begegnung.
Entsprechende Kontakte werden nach Anfrage gerne an entsprechend Interessierte
weitergeleitet.
Kontakt:
Herr Wilden, Integrationsbeauftragter der Stadt Gummersbach,
Tel.: 02261 871508
Über Themen rund um die Gesundheit, können Sie sich hier informieren.
SAGLIKLA ILGILI KONULARI BURADAN ÖGRENE BILIRSINIZ
www.kultur-gesundheit.de/nuetzliche_links/tuerkische_e-health_fuer_muslime.php
www.kultur-gesundheit.de/nuetzliche_links/arabische_e-health_fuer_muslime.php
www.kultur-gesundheit.de/nuetzliche_links/persische_e-health_fuer_muslime.php
251
Ausländerangelegenheiten
Beratungsstellen für Ausländer/innen, Migrant/innen und Flüchtlinge
Selbstverständlich stehen Ihnen alle Beratungsdienste der Stadt Gummersbach zur
Verfügung. Für neue Zuwandererinnen und Zuwanderer existieren darüber hinaus
spezifische Beratungsangebote:
Migrationserstberatung
Hier finden Sie in den ersten drei Jahren nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik
Deutschland individuelle an Ihrem Bedarf orientierte Beratung und Unterstützung zur
Integrationsförderung. Sie erhalten grundlegende Informationen zu Sprach- und
Integrationskursen sowie weitere Hinweise auf Unterstützungsmöglichkeiten und
integrationsfördernde Angebote durch andere Institutionen.
Die Migrationserstberatungsstellen sind auch für die Beratung und Betreuung während der
Integrationskurse/Sprachkurse zuständig und werden Ihnen bei der Vermittlung von
Kinderbetreuungsangeboten während dieser Kurse helfen. Sie können sich mit allen
Fragen, die die Integration betreffen, an diese Dienste wenden.
Beratung für Ausländer/innen, Migrant/innen und Flüchtlinge
(kostenlos, vertraulich, unverbindlich)
Beratungsstelle für Ausländer
Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach
Ansprechpartner: Gerhard Wilden, Tel.: 02261 871508,
Sandy Diedrich Tel..: 02261-871505 und Hanna Weyrauch, Tel_ 02261 871526
Ehrenamtskoordinator Flüchtlinge
Naeem Khalaf, Tel.: 02261 / 87 - 2505
Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach
[email protected]
Flüchtlingsberatungsstelle
Die Flüchtlingsberatung hilft allen Bürgerinnen und Bürgern, die in Gummersbach Asyl
suchen, sich in unserer Stadt zu orientieren.
Asylsuchende können sich mit allen Fragen, die den Aufenthaltsstatus in Gummersbach
betreffen, an die Flüchtlingsberatungsstelle wenden.
Beratungsstelle des Ev. Kirchenkreises für ausländische Flüchtlinge
Hindenburgstr. 7
51643 Gummersbach
Ansprechpartner: Omar Sabalbal
Tel.: 02261 610 33
Caritas Ausländerberatung Erstberatung
Talstraße 1 51643 Gummersbach
Tel.: 02261 3060
Weitere Beratungsangebote der Caritas
www.caritas-oberberg.de
• Aussiedlerberatung
• Fachdienst für Integration und Migration
• Jugendmigrationsdienst
252
Ausländerangelegenheiten
Jugendmigrationsdienst
Der Jugendmigrationsdienst berät und betreut junge Zuwanderinnen und Zuwanderer bis
zum 27. Lebensjahr.
Diese finden hier individuelle auf den Bedarf junger Menschen abgestimmte Beratung und
Unterstützung zur Integrationsförderung. Sie werden je nach Bedarf an andere Dienste
und Einrichtungen wie z. B. Träger der Kinder- und Jugendhilfe vermittelt. Passende
Angebote wie Sprachkurse, berufsvorbereitende Maßnahmen etc. werden berücksichtigt.
Sie erhalten Hilfen in besonderen Krisensituationen.
Zuständige Stellen:
Caritas
Talstr.1
51643 Gummersbach
Tel.: 02261 3060
Beratungsstelle für jugendliche Aussiedler
des Kath. Jugendgemeinschaftswerks
Wasserfuhrstraße 2,
51645 Gummersbach
Tel.: 0 22 61/2 18 00
Caritas Sozialdienst für Spätaussiedler
Hömerichstr. 7
51643 Gummersbach
Tel: 02261-306-32
Allgemeiner Sozialer Dienst und Spätaussiedlerbetreuung
Gummersbacher Str. 17 Gummersbach-Niederseßmar
Tel.: 02261 67970
Spätaussiedler Freie Gruppe
Alten- und Jugendzentrum Gummersbach – Bernberg
Dümmlinghauser Str. 41 51647 Gummersbach
Ansprechpartner: Stolz, Sergej
Tel.: 02261 53813
Diakonie Michaelshoven
Integrationshilfen für Wohnungslose
Karlstr. 1
51643 Gummersbach
Tel.: 02261 96906-20
Diakonie Michaelshoven
Projekt Integrationslotsen
Nümbrechter Straße 8a 51545 Waldbröl
Ansprechpartnerinnen: Lesya Schmidke und Hamiyet Dargus
Tel.: 02291 9072406 www.diakonie-michaelshoven.de
253
Ausländerangelegenheiten
Türkischer Elternverein Bergneustadt
Ausländerberatung Klosterstr. 15
51645 Gummersbach Derschlag
Tel: 02261 52331 http://www.tr-elternverein.de
Türkischer Kulturverein
Gelpestr. 86
516465 Gummersbach
Tel.: 02261 66784
www.tdg-stiftung.de Türkisch-Deutsche Gesundheitsstiftung
Missione Catholica Italiana
Singerbrinkstr. 38 51645 Gummersbach
Ansprechpartner: Adolfo Oscari Tel.: 02261 65626
Griechisch-deutsche Gesellschaft
Oberbergischer Kreis e.V.
Alte Schule 3
51645 Gummersbach
Islamisches Zentrum
Siepener Weg 16 A
Tel.: 02261 55024
58540 Meinerzhagen
Tel.: 02354 13385
Verband der Islamischen Kulturzentren e. V.
Bahnhofstr. 47
51545 Waldbröl
Tel.: 02291 901063
Albanische und Deutsche Freunde Oberberg e. V.
Im Stadtgraben 3 51702 Bergneustadt
Tel.: 02261 45893
Amnesty International
Herr Walter Mittler Am Steinberg 12,
Gummersbach
Suchtberatung für Migranten / Migrantinnen
Caritas Suchthilfe
Talstr. 1
Tel.: 02261 30662
Handy: 01607077591
Offene Sprechzeit: dienstags 10.00 – 15.00 Uhr
Tel.: 0 22 61/2 72 13
51643 Gummersbach
Beratungsstelle zur Qualifizierung von Nachwuchskräften mit
Migrationshintergrund in der Region Köln
www.bqn.de
(siehe Kapitel „Familienbildung- und Beratung“, „Service rund um die Ausbildung“)
Online-Beratung zum Schutz vor Zwangsheirat
www.zwangsheirat-nrw.de
Zufluchtstätte 24 Std. Erreichbarkeit und Aufnahmemöglichkeit Tel.: 0521 21010
Weitere Beratungsstellen finden Sie im Kapitel „Familienbildung und -beratung“
Besondere Ansprüche von Familien mit behinderten und pflegebedürftigen
Angehörigen und Leistungen für sie
(siehe bitte im Kapitel „Wirtschaftliche Hilfen“, „Soziale Hilfen“)
Kindergeld für Ausländer/innen siehe bitte im Kapitel „Wirtschaftliche Hilfen“
254
Ausländerangelegenheiten
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Willkommen in Deutschland
Informationen für Zuwanderer auf Arabisch, Bulgarisch, Deutsch, Englisch, Französisch,
Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und
Türkisch
Was brauche ich für die Einreise nach Deutschland? Wo kann ich Deutsch lernen? Wie
finde ich eine Wohnung und Arbeit? Gibt es Betreuungsangebote für meine Kinder? Wird
mein Schulabschluss oder meine Ausbildung anerkannt? Welche Versicherungen sind
ratsam oder gar Pflicht? Zu diesen und weiteren Fragen gibt diese Broschüre Auskunft.
Die Broschüre, die im Auftrag des Bundesinnenministeriums vom Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge gestaltet wurde, gibt auf rund 130 Seiten zahlreiche Tipps, die den Alltag
erleichtern. Sie beinhaltet zudem eine Vielzahl von (Internet-)Adressen zu
Beratungsangeboten und weiterführenden Stellen.
Ergänzt wird die Broschüre durch ein speziell auf die Bedürfnisse von Spätaussiedlern
abgestimmtes Informationsangebot: „Willkommen in Deutschland - Zusatzinformationen
für Spätaussiedler“ gibt es in einer zweisprachigen deutsch-russischen Version, die als
Download zur Verfügung steht.
„Willkommen in Deutschland“ ist kostenlos und kann in Deutsch, Arabisch, Englisch,
Französisch, Polnisch, Russisch und Türkisch bestellt werden.
Die Versionen in Bulgarisch, Griechisch, Italienisch, Portugiesisch, Rumänisch und
Spanisch werden zunächst ausschließlich zum Download angeboten, sind aber
voraussichtlich im Februar ebenfalls als Druckversion bestellbar.
Bestellservice des Bundesamts und Download unter:
http://www.bamf.de/...
Sollte beim Bestellservice des Bundesamts eine Sprachversion vergriffen sein, probieren
Sie es bitte beim Publikationsversand der Bundesregierung (Telefon: +49 180 577-8090,
Fax: +49 180 577-8094, E-Mail: [email protected]).
http://www.infodienst.bzga.de/?
uid=3cd207c06053a4024a30070e416437b2&id=teaserext3.17&idx=4969
Erstberatung zur Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
bietet kostenfrei die Wirtschaftsförderung des Oberbergischen Kreises
www.wirtschaftsstandort-oberberg.de
Beratung
Nähere Informationen erhalten Sie unter:
www.netzwerk-iq.de/anerkennung.html
www.bamf.de/DE/Willkommen/ArbeitBeruf/Anerkennung/anerkennung-node.html
www.anerkennung-in-deutschland.de
www.ihk-koeln.de
Beratungsstelle für Berufe in Industrie und Handel
www.hwk-koeln.de
Beratungsstelle für Berufe im Handwerk
255
Checklisten, Formulare und Persönliches
Checklisten, Formulare und Persönliches
Checkliste für Behördengänge und Anträge
Was
Wann
Wo
Womit
Beginn
Mutterschutzfrist/
Mutterschaftsgeld
beantragen
7 Wochen vor der
Geburt
Krankenkasse
Bescheinigung der
Gynäkologin / des
Gynäkologen
Elternzeit
beantragen
Spätestens 7 Wochen Arbeitgeber der
vor geplantem Beginn Antragstellerin /
der Elternzeit
des Antragstellers
Der Antrag muss
schriftlich sein und die
Angabe über die
Dauer der Elternzeit
beinhalten
Vaterschaft
anerkennen
Vor oder nach der
Geburt möglich
(Zustimmung der
Mutter nötig)
Örtlich zuständiges
Standesamt oder
Jugendamt
►Ausweise beider
Elternteile
►Geburtsurkunde
oder
►Abstammungsurku
nden beider
Elternteile
►Geburtsurkunde
des Kindes
Geburtsurkunde
Innerhalb einer
Woche nach der
Geburt
Standesamt des
Geburtsortes
►Geburtsbescheinigung der Klinik
►Personalausweis
Hinweis Oft kann das oder Reisepass
Kind direkt im
desjenigen, der die
Krankenhaus
Geburt anmeldet
angemeldet werden. ►Heiratsurkunde
Dann müssen Sie nur oder beglaubigte
noch zum Abholen
Abschrift aus dem
der Geburtsurkunde Familienstammbuch
zum Standesamt
►schriftliche
Erklärung über die
Bestimmung der/des
Vornamen/s und des
Familiennamens,
wenn Sie keinen
gemeinsamen
Ehenamen führen.
Wenn Sie nicht
verheiratet sind,
benötigen Sie
zusätzlich:
►Geburtsurkunde
der Mutter►Vaterschaftsanerkennung, falls bereits
vorhanden
257
Checklisten, Formulare und Persönliches
Was?
Wo?
Womit?
Fortzahlung des
Unmittelbar nach der
Mutterschaftsgeldes Geburt
beantragen
Krankenkasse
Bescheinigung des
Standesamtes
Krankenversicherung des Kindes
anmelden
Bei der
Krankenkasse, bei
der der berufstätige
bzw.
meistverdienende
Elternteil versichert ist
Zunächst können Sie
die Krankenkasse
telefonisch
informieren.
Als Nachweis benötigt
die Krankenkasse die
Geburtsbescheinigung. Für Ihr Kind
erhalten Sie eine
eigene
Versicherungskarte.
Einwohnermeldeamt So früh wie möglich
nach der Geburt
►Kind anmelden
Einwohnermeldeamt
Ihres Wohnortes
►Personalausweis
oder Pass eines
Sorgeberechtigten
►Lohnsteuerkarte
ändern
Finanzamt
►Lohnsteuerkarte
(bei Änderung der
Steuerklasse auch
Lohnsteuerkarte des
Ehegatten)
►evtl.
Kinderreisepass
beantragen
Ab 26.06.2012
braucht jedes Kind
sein eigenes
Reisedokument!
Wann?
Unmittelbar nach der
Geburt
►Geburtsurkunde
des Kindes im
Original
►evtl. Urkunde über
die Vaterschaftsanerkennung
►soll ein Kinderpass
beantragt werden,
wird außerdem ein
Lichtbild des Kindes
gemäß
Anforderungen der
neuen
Bundesdruckerei
benötigt.
Bei nur einem
Erziehungsberechtigten wird zusätzlich
ein Sorgerechtsnachweis benötigt.
258
Checklisten, Formulare und Persönliches
Was?
Wann?
Wo?
Elterngeld
beantragen
Innerhalb der ersten Elterngeldstelle
drei Monate nach der
Geburt des Kindes
Hinweis: Zuständig
ist der Kreis, bzw. die
Hinweis: Elterngeld kreisfreie Stadt, in der
wird nur drei Monate Sie leben
rückwirkend gezahlt
Womit?
►von beiden
Elternteilen
unterschriebener
Antrag auf
Elterngeldstelle
Ausnahme: Ein
Elternteil hat das
alleinige Sorgerecht.
►Geburtsbescheinig
ung des Kindes mit
Verwendungszweck
„Elterngeld“ oder
„soziale Zwecke“ im
Original
►Bescheinigung der
Krankenkasse über
Mutterschaftsgeldzahlung
►Bescheinigung des
Arbeitgebers über
Zahlung eines
Zuschusses zum
Mutterschaftsgeld
nach der Entbindung
►Einkommenserkläru
ng und Lohn- und
Gehaltsbescheinigun
gen für die letzten 12
Monate vor der
Geburtsbescheinigung
Kindergeld
beantragen
Betreuungsgeld
beantragen
Spätestens bis zum
vierten Lebensjahr
des Kindes
Kurz vor Ende des
Elterngeld
Familienkasse der
örtlich zuständigen
Agentur für Arbeit
Ausnahme:
Beschäftigte des
öffentlichen Dienstes
beantragen das
Kindergeld bei der
Personalstelle des
Dienstherrn.
►Antrag auf
Kindergeld
Elterngeldkasse des
Oberbergischen
Kreises
►Geburtsurkunde
►Elterngeldbescheid
►Einkommensnachweis
► Geburtsurkunde
bzw.
Geburtsbescheinigung des Kindes im
Original
259
Checklisten, Formulare und Persönliches
Betreuungsverfügung, Patientenvollmacht, Patientenverfügung
Menschen sollten für den Ernstfall Vorsorge treffen
Mit der Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht stellen Bürger sicher, dass ihre
Belange auch bei eigener Hilflosigkeit nach ihrem Willen geregelt werden.
In einer Vollmacht werden eine oder mehrere vertraute Personen ermächtigt, die im
Bedarfsfall in den genannten Angelegenheiten handeln sollen. Voraussetzung zur
Erstellung einer Vollmacht ist die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers und ein
uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten.
Die Vollmacht unterliegt keiner besonderen Formvorschrift, muss aber unbedingt
persönlich unterschrieben werden.
Patientenvollmacht und Patientenverfügung sind zwei Begriffe, die den einen oder
anderen gerne einmal in größere Verwirrung stürzen können. Auch wenn sie sich sehr
ähnlich anhören, sind es doch zwei völlig unterschiedliche Arten von „Urkunden“, die auch
völlig unterschiedliche Auswirkungen haben.
1.) Mit einer Patientenverfügung wird für den Fall einer möglichen
Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festgelegt, ob und wie man in festgelegten
Situationen ärztlich behandelt werden möchte. Man kann damit sein
Selbstbestimmungsrecht wahren. Wichtig ist eine ergänzende Vollmacht.(siehe
Patientenvollmacht). Der dort festgelegte Bevollmächtigte hat dann die Möglichkeit darauf
zu achten, dass die festgelegten Wünsche des entscheidungsunfähigen Patienten
eingehalten werden.
Die Patientenverfügung ist an keine besondere Form gebunden, muss aber persönlich
unterschrieben werden.
Wenn jemand keine Vollmacht erstellen möchte, kann dieser in einer
Betreuungsverfügung eine Person vorschlagen, die für den Fall einer gesetzlichen
Betreuungsbedürftigkeit als gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden soll. Die in einer
Betreuungsverfügung geäußerten Wünsche sind für das Amtsgericht grundsätzlich
verbindlich. Ein gesetzlich bestellter Betreuer wird in seinen Entscheidungen regelmäßig
vom Gericht kontrolliert.
Die Patientenverfügung ist ein Dokument mit dem man als Patient aufschreiben kann,
wie und ob man in bestimmten Situationen behandelt bzw. operiert werden möchte, falls
man in den jeweiligen Situationen nicht mehr in der Lage ist, dieses selbst zu entscheiden.
Das Problem einer Patientenverfügung ist, dass man sie entweder ständig bei sich tragen
muss, oder auf andere Weise dafür sorgen muss, das die jeweils behandelnden Ärzte
diese bekommen um entsprechend der Verfügung „arbeiten“ zu können. Eine
Patientenverfügung kann aber in einigen Fällen auch übergangen werden, weshalb es vor
allem im Bereich der „Lebensverlängernden“ Maßnahmen und „Sterbehilfe“ in weiterem
Sinne immer wieder zu Streit und heftigen Diskussionen kommt.
261
Checklisten, Formulare und Persönliches
2.) Die Patientenvollmacht ist eine Vollmacht, die an eine bestimmte Person
herausgegeben wird. Anders als bei einer Patientenverfügung ist es kein „allgemeines“
äußern der eigenen Behandlungswünsche. Mit dieser Vollmacht übergibt man einer
anderen Person das Recht über die eigenen Behandlungen zu entscheiden, wenn man
selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Die Schwierigkeit besteht darin, dass man auch
unbedingt dafür sorgen muss, dass die Formulierungen so einer Vollmacht auch mit dem
geltenden Betreuungsrecht übereinstimmen. Dafür wird man immer auch einen Anwalt und
die entsprechende Beratung brauchen. Damit gar nicht erst „Zweifel“ an der „Gültigkeit“ so
einer Vollmacht aufkommen, sollte man diese immer auch noch notariell beglaubigen
lassen. Sicher kann man als „Patient“ dann keinen Einfluss auf die eigene Behandlung
mehr nehmen. Hat man jedoch eine Person bevollmächtigt, bei der man sich sicher ist,
das sie im eigenen Sinne handelt, können Ärzte die „Anweisungen“ des Bevollmächtigten
nicht ganz so einfach „übergehen“ wie die Wünsche, die man in einer Patientenverfügung
hinterlässt.
Ratsam ist es, die Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der
Bundesnotarkammer registrieren zu lassen.
Gesetzliche Betreuung
Ist ein Volljähriger aufgrund physischer, psychischer oder gesundheitlicher
Einschränkungen nicht mehr in der Lage, seine Angelegenheiten zu regeln und
Entscheidungen zu treffen, kann beim Amtsgericht die Einrichtung einer gesetzlichen
Betreuung angeregt werden. Dabei wird durch das Gericht in jedem Einzelfall geprüft,
welche Angelegenheiten Betroffene noch selber regeln können und wofür
Unterstützungsbedarf besteht.
Der Antrag auf gesetzliche Betreuung wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt.
Weitergehende Infos, Muster der Dokumente etc.
www.bmj.bund.de/files/-/3903/Patientenverfuegung_Broschuere_
Oktober_202009.pdf
Personensorge
Falls beispielsweise ein Kind mit den Großeltern oder nur einem Elternteil
unterwegs auf Reisen ist, empfiehlt die Verbraucherzentrale eine sogenannte
Personensorgevollmacht. Dabei handelt es sich um ein Blatt, auf dem steht, dass
die Person entscheidungsbefugt ist, für das Kind während der Reise zu sorgen.
Manche Länder verlangen dies sogar bei der Einreise.
262
Checklisten, Formulare und Persönliches
Organspende
Infotelefon Organspende 0800 90 40 400
Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 90 40 400 erreichen Sie das Infotelefon
Organspende montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Das Team des Infotelefons
- beantwortet Ihre Fragen zu Organspende und Transplantation
- nimmt Bestellungen von kostenlosem Infomaterial entgegen
- versendet Organspendeausweise.
Das Infotelefon Organspende ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der DSO. Es ergänzt die BZgAInformationskampagne "Organspende schenkt Leben" um ein persönliches
Gesprächsangebot für Bürgerinnen und Bürger, aber auch Ärzte, Apotheker,
Patientenverbände etc...
Anrufer erhalten Informationen, die sie für eine Entscheidung zur Organspende
benötigen. Bei Bedarf werden erfahrene Fachleute aus Medizin, Psychologie und Ethik
hinzugezogen.
www.bzga.de/infomaterialien/organspende
Blutspende
Deutsches Rotes Kreuz: Jetzt sollte jede/r Gesunde helfen - Patienten sind auf die
Blutspende der Mitmenschen angewiesen
Unser Spender-Service-Center bietet Ihnen die Möglichkeit zur persönlichen Auskunft bei
Fragen zur Spenderzulassung bzw. allen anderen Fragen rund um die Blutspende beim
Deutschen Roten Kreuz.
Sie erreichen das Spender-Service-Center über die kostenlose Festnetzrufnummer
08 00 / 11 949 11 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr
Jeder Einzelne zählt! – Gemeinsam gegen Leukämie!
Vielleicht werden auch Sie schon bald als „genetischer Zwilling“ eines Patienten entdeckt
und können ihm ein neues Leben schenken. Klingt das nicht hoffnungsvoll?
Unser Motto heißt: „Jeder Einzelne zählt!“ Auch Sie! Denn immer noch erhält in
Deutschland alle 45 Minuten ein Mensch die niederschmetternde Diagnose: Sie haben
Leukämie. Viele dieser Patienten sind Kinder und Jugendliche.
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Gewebemerkmale zweier Menschen übereinstimmen,
reicht derzeit von 1:20.000 bis zu weit über 1 zu mehreren Millionen. Die Suche nach
einem passenden Spender ist deswegen auch immer ein Wettlauf auf Leben und Tod.
Wir wollen den Wettlauf mit der Zeit immer öfter gewinnen. Sie können uns dabei helfen.
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Checklisten, Formulare und Persönliches
Werden Sie DKMS-Spender! Lassen Sie sich registrieren und schenken Sie so einem
Leukämiepatienten die Hoffnung auf neues Leben.
Sie können die/der Richtige sein!
Den Wert bestimmter Dinge erkennt man besonders dann, wenn Sie fehlen. Eine
Erfahrung, die knapp 2.500 Leukämiepatienten weltweit im letzten Jahr erspart blieb: denn
für so viele Menschen konnte allein die DKMS den passenden Stammzellspender
ermitteln.
Nur ein Drittel der Patienten findet innerhalb der Familie einen geeigneten Spender. Der
Großteil benötigt einen Fremdspender – und Sie können einer werden.
Knochenmarkspende
www.wsze.de/spender/index.php
Nabelschnurblutspende
Alle Infos – über die Nabelschnurblutspende an sich, über das Verfahren und welche
Kliniken eine Spende ermöglichen, u.v.m. – können Sie nachlesen auf:
www.dkms-nabelschnurblutbank.de
Nabelschnurblut
Wahrscheinlich haben Sie auch schon von den Stammzellen im Nabelschnurblut gehört:
Man soll sie auf keinen Fall wegwerfen, heißt es. Dazu sind sie zu wertvoll und einzigartig.
Aber was steckt eigentlich genau dahinter? Was können diese Stammzellen und was hat
Ihr Kind davon?
Auf www.nabelschnurblut.de bekommen Sie auf diese und weitere Fragen klare und
verständliche Antworten.
Anhänge
Auf den folgenden Seiten finden Sie nützliche Checklisten:
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Anhänge
Checkliste: Erstausstattung für Baby
Ein Kind zu bekommen, ist immer ein Wunder. Beim ersten Kind kommt aber schnell auch Hilflosigkeit hinzu, weil man
einfach nicht genau weiß, was alles benötigt wird. Wir geben Ihnen eine Checkliste an die Hand, mit der Sie alle
benötigten wichtigen Dinge im Überblick haben und gut versorgt sind.
Ein Baby wächst schnell, deshalb ist es ratsam, nicht allzu viel Kleidung von einer Größe zu besorgen, sondern immer
auch schon einige Sachen in der nächsten Größe parat zu haben.
Kleidung:
Wichtiger Hinweis noch vorweg: alle neuen Kleidungsstücke sollten mindestens 1x vor gebrauch gewaschen werden,
um evtl. Schadstoffe zu entfernen. Von Vorteil ist Second Hand Ware, da diese bereits mehrfach gewaschen wurde.
Achten Sie auch immer auf die Qualität der Kleidung, Baumwolle sollten Sie bevorzugen.
Sommerbaby
Winterbaby
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6 Baumwollbodys mit kurzem Arm (Gr. 56)
6 Strampler, möglichst mit Füßen (Gr. 56)
6 Jäckchen und leicht zu öffnende, Pullies mit
langem Arm
2 Paar warme Socken
1 Ausgehjacke
1 dünne Baumwollmütze (Gr. 37 und 39)
1 Sonnenhut (Gr. 37 und 39)
1 dünne Decke
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6 Baumwollbodys mit langem Arm (Gr. 56)
6 Strampler, möglichst mit Füßen (Gr. 56)
6 dicke Jäckchen und leicht zu öffnende, Pullies
(mit langem Arm)
2 Paar warme Socke
2 dünne Baumwollmützen (Gr. 37 und 39)
1 Wintersack oder eine dicke Ausgehjacke
1 dickere Mütze, 1 Schal und Fäustlinge
1 dicke Decke
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Spieluhr
Evtl. Mobile
Evtl. Babywippe oder Hängemate
Evtl. Pucksack
Schlafen
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Babybet
Matraze mit Schoner und Kantenschutz
Wasserdichte Unterlage
2 Spannbettücher
1 Babyschlafsack
Ernährung
Für Stillende
Für Flaschenmilch
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Stillkissen
Fencheltee
Teefläschchen und Sauger
Evtl. Milchpumpe und Zubehör
3 Still BHs
Stilleinlagen
Säuglingsnahrung
6 Fläschchen mit (Tee-)Sauger
Flaschenständer
Eventuell Sterilisator / Vaporisator
Saugerbürste
Evtl. 2 Beruhigungssauger/ Schnuller
2 Thermosflaschen
Pre-Nahrung (bis Ende 6. Lebensmonat)
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Anhänge
Babypflege
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Wickeltisch mit gepolsterter Auflage
Gut verschließbarer Windeleimer
Windeln
Schüssel für warmes Wasser am Wickeltisch
6 -8 Waschlappen
4 – 6 Handtücher als Auflage für den Wickeltisch
2 Badetücher mit Kapuze
Babybadewanne oder Badeeimer
Rückfetender Badezusatz / Olivenöl
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Badethermometer
Baby-Nagelschere
Baby Haarbürste mit weichen Borsten
6 Mulltücher
6 Moltontücher
1 abdeckenede Pocreme für wunde Haut
Evtl. eine Wärmelampe, Heizstrahler
Zuhause
Unterwegs
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Krabbeldecke für den Fußboden
Erste Spielsachen ( Mobile, Rassel, Spieluhr)
Babyfone
Evtl. Wärmflasche oder Kirchkernkissen
gegen Blähungen
Stillkissen
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Tasche mit Wickelausrüstung für unterwegs
(Wickeltasche)
Autositz / Babyschale
Kinderwagen (Sitzrichtung Augenkontakt)
mit Babytasche / Babywanne
Regenschutz für den Kinderwagen
Sonnenblenden für das Auto
Babydecke für den Wagen
Evtl. Tragetuch
Für die Geburt im Krankenhaus
Am besten die Tasche mindestens 4 Wochen vor dem Termin packen!
Für die Mutter
Für das Baby
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Muterpass
Personalausweis
Versichertenkarte
Langes T-Shirt
Dicke Socken
Bademantel
Evtl. Haargummi
Fotoapparat
Kosmetiksachen
Nachthemden und Oberteile, praktisch
zum Stillen
Still-BHs oder bequeme BHs,
die keine Bügel haben
Bequeme Kleidung, die Ihnen im fünften Monat
gepasst hat
Evtl. Entspannungsmusik für den Kreißsaal
1 bis 2 Wickelbodies in Größe 50 oder 56
1 Strampelanzug
Je nach Jahreszeit einen Pullover oder ein Shirt
1 Mütze
1 Jacke
Babyschale
Eine Decke für den Autositz
Ein Spucktuch
Anhänge
Checkliste: Sichere Umgebung für Kinder
Erste Hilfe
Kinder-/Gitterbett
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Machen Sie einen Erste-Hilfe-Kurs für Eltern
Badezimmer
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Nie, nie Ihr Kind im Bad allein lassen
Legen Sie eine rutschfeste Mate im Bad aus
Halten Sie den Klodeckel geschlossen
Wasser
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Lassen Sie Ihr Kind nie allein am Wasser
Zäunen Sie Ihren Gartenteich ein
Lassen Sie keine Flüssigkeiten in Eimern oder
anderen Behältern stehen
Fenster
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Entfernen Sie Kordeln an Vorhängen
Markieren Sie große Glasflächen mit Aufklebern
Installieren Sie Fenstersicherungen
Stellen Sie Möbel nicht direkt ans Fenster
Eine Fensterscheibe ist kein Sturzschutz
Giftige Substanzen
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Kinderbet: Sichern Sie es mit einem Giter oder
legen Sie eine Matratze davor, falls Ihr Kind aus
dem Bet fällt
Keine Spielsachen im Bet
Möbel
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Entfernen Sie Möbel aus Laufwegen
Polstern Sie scharfe Kanten ab
Befestigen Sie kippelige Möbel an der Wand
Stellen Sie den Fernseher außer Reichweite
Schieben Sie Stehlampen hinter die Möbel
Steckdosen und Elektik
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Installieren Sie überall Steckdosenschutz
Verbergen Sie freie Kabel
Lassen Sie unbenutzte Elektrogeräte ausgesteckt
Sicheres Spielzeug
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Ist gut verarbeitet, leicht, nicht scharfkantig
Hat keine Knöpfe oder ablösbare Augen, Perlen,
Bänder oder andere Accessoires
Kann man nicht um den Hals hängen
Entspricht den altersgerechten Fähigkeiten
Schließen Sie alle Reiniger weg
Achten Sie auf giftige Zimmer- oder
Gartenpflanzen
Besucherhandtaschen sind Gefahrenquellen
Schließen Sie alle Medikamente weg
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Anhänge
Checkliste: Sichere Umgebung für Kinder
Brandschutz
Spielplatz
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Installieren Sie Rauchmelder
Keine Streichhölzer und Feuerzeuge in
Kinderhände
Verbrennungen vermeiden
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Tragen Sie nie heißes Essen/Trinken und
gleichzeitig Ihr Kind auf dem Arm
Stellen Sie keine heißen Speisen/Getränke an
den Tischrand oder in Kinderreichweite
Drehen Sie Pfannenstiele auf dem Herd zur
Wand bzw. weg vom Rand
Bringen Sie eine Kindersicherung am Ofen an
Bringen Sie ein Herdschutzgiter an
Straße und Verkehr
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Türstopper verhindern, dass sich Ihr Kind die
Finger klemmt
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Sonne
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Möglichst wenig direkte Sonne
Nur mit Sonnenschutz und langärmliger Kleidung
Immer nur im altersgerechten Kindersitz und
angeschnallt
Der sicherste Platz für den Kindersitz ist hinter
dem Beifahrersitz
Aktivieren Sie die Kindersicherung der Türen
Verbotenes Territoirum
Kleidung
Entfernen Sie Kordeln und Schleifchen
Lehren Sie Ihr Kind Vorsicht im Straßenverkehr
und lassen Sie es an der Straße und auf dem
Parkplatz immer die Hand eines Erwachsenen
halten
Auto
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Türen
Am besten mit weichem Untergrund unter den
Geräten - Gummi, Späne, Sand oder Graupel
O
O
Spitze, zerbrechliche und gefährliche Dinge
wegschließen oder aus der Reichweite von
Kinderhänden entfernen
Sichern Sie Gefahrenquellen mit Schlössern oder
Kindersicherungen
Papierkörbe sollten ebenfalls gesichert sein
Verwenden Sie bei Tisch keine Platzdeckchen
oder Sets
Stichwortverzeichnis
Stichwortverzeichnis
AA Anonyme Alkoholiker....................................................................................................216
Abendgymnasium..............................................................................................................176
Abflachung des Hinterkopfs...............................................................................................116
Abschlussuntersuchung 6-8 Wochen nach der Geburt.....................................................122
AD(H)S...............................................................................................................................100
Adoptionen.........................................................................................................................145
Agentur für Arbeit.........................................................................................................51, 186
Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach...............................................................................191
Agentur für Arbeit Köln.......................................................................................................193
AIDS / HIV..........................................................................................................................123
AIDS-Beratung Aids-Hilfe Oberbergischer Kreis e.V.........................................................218
Aids-Test.............................................................................................................................124
Aktion Mensch e.V..............................................................................................................113
Albanische und Deutsche Freunde Oberberg e. V............................................................254
Alkoholismus, Al-Anon für Angehörige und Freunde von Alkoholikern.............................216
alleinerziehend.....................................................................................................................55
Alleinerziehend - Tipps und Informationen..........................................................................62
Amnesty International........................................................................................................254
Amtsvormund.....................................................................................................................155
Analphabetismus / Alphabetisierung..................................................................................183
Aneamoni...........................................................................................................................182
Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen...........................197, 255
Angebote für Babys, Kinder und Eltern VHS.....................................................................181
Angsterkrankungen Postpartale.........................................................................................111
Anhänge.............................................................................................................................264
Anmeldung für einen Kindergartenplatz............................................................................139
Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenkasse..................................................................20
Anmeldung Ihres Kindes nach der Geburt...........................................................................19
Anna-Freud-Schule für Kranke aus allen Schulformen.....................................................176
Anonyme Spieler Selbsthilfegruppe...................................................................................216
Ansprechpartner: Allgemeiner Sozialer Dienst..................................................................147
Antidiskriminierungsarbeit..................................................................................................246
Anträge...............................................................................................................................257
Arbeitslosenberatung/zentrum BITS .................................................................................188
Arbeitslosengeld II................................................................................................................38
ARGE Oberberg...................................................................................................................51
Ärztlicher Hausbesuch.........................................................................................................72
Asyl.....................................................................................................................................252
Asymmetrien der Gesichts- und Schädelknochen.............................................................116
Aufenthaltsgenehmigung...................................................................................................245
Augen, Augenarzt...............................................................................................................114
Ausbildung Service rund um die........................................................................................194
Ausbildungsbonus..............................................................................................................194
Ausbildungsplätze..............................................................................................................186
Ausländerangelegenheiten................................................................................................243
Ausländerberatung Erstberatung.......................................................................................252
Aussiedlerberatung............................................................................................................252
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Stichwortverzeichnis
Autositz...............................................................................................................................115
AWO Rhein-Oberberg e.V..................................................................................................209
Baby & Essen Eltern-App..................................................................................................130
Baby 1x1: Einfach leben mit Baby.....................................................................................128
Baby im Blick......................................................................................................................102
Baby-Blues.........................................................................................................................111
Babynest Esperanza............................................................................................................67
Babyphone.........................................................................................................................128
Babys im Störfeld von Handys, TV und Computer............................................................126
Babyschlaf............................................................................................................................95
Babyschwimmen................................................................................................................181
Babyschwimmen im RPP.....................................................................................................89
Babysitter...........................................................................................................................160
Baumhof Psychologische Beratungsstelle.........................................................................210
Beckenboden(gymnastik)...................................................................................................119
Behinderte Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für e.V.........................................................113
behinderte oder chronisch kranke Kinder............................................................................43
Behindertenhilfe.................................................................................................................219
Behinderung...................................................................................................................41, 42
Behinderung des Kindes....................................................................................................213
Behinderung Ratgeber für Menschen mit............................................................................43
Behinderung seelische.......................................................................................................152
Behinderung Wegweiser für Menschen mit.......................................................................113
Behördendschungel.............................................................................................................17
Behördengänge..................................................................................................................257
Beikost................................................................................................................................129
Beistandschaft................................................................................................................59, 60
Beratung für Kinder suchtkranker Eltern............................................................................221
Beratung für Menschen mit geistiger Behinderung...........................................................219
Beratung und Hilfe bei Gewalt...........................................................................................203
Beratungs und Prozesskostenhilfe......................................................................................52
Beratungs- und Hilfsangebote bei Problemen in der Familie, Ehe, Erziehung.................209
Beratungsangebote für Alleinerziehende.............................................................................65
Beratungslehrerausbildung................................................................................................178
Beratungsstelle des Ev. Kirchenkreises für ausländische Flüchtlinge...............................252
Beratungsstelle zur Qualifizierung von Nachwuchskräften mit Migrationshintergrund.....194
Beratungsstellen für Ausländer/innen, Migrant/innen und Flüchtlinge..............................252
Bereitschaftsdienst Ärzte.....................................................................................................72
Bereitschaftsdienst Kinderärzte...........................................................................................71
Berufsausbildung.......................................................................................................186, 194
Berufsausbildung (BaE kooperativ)...................................................................................190
Berufsberatung...................................................................................................................186
Berufskolleg.......................................................................................................................175
Berufsrückkehr...................................................................................................................191
Berufundfamilie GmbH.......................................................................................................196
Besteuerung von Ehegatten................................................................................................33
Betreuung "Schule von acht bis eins"................................................................................166
Betreuung von Kindern unter drei Jahren..........................................................................133
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Stichwortverzeichnis
Betreuungsgeld............................................................................................................30, 259
Betreuungsunterhalt allein Erziehende................................................................................57
Betreuungsverfügung.........................................................................................................261
Beurkundungen....................................................................................................................60
Bewegungsauffälligkeiten...................................................................................................115
BIGS – BürgerInformation Gesundheit und Soziales..........................................................92
Bildung weiter durch...........................................................................................................186
Bildungs- und Teilhabepaket..............................................................................................177
Bildungs-und Teilhabepaket.................................................................................................34
Bildungsangebote für Jugendliche und Erwachsene Weiterführende...............................187
Bildungsbüro Oberberg......................................................................................................197
Bildungsprämie..................................................................................................................195
Bildungsscheck..................................................................................................................196
Bildungsstandort Gummersbach........................................................................................165
BIN-GO! Werkstattjahr NRW..............................................................................................188
Bindung................................................................................................................................94
Bindungsorientierte Erziehung.............................................................................................94
BITS Arbeitslosenberatung................................................................................................188
Blutspende.........................................................................................................................263
Bobath................................................................................................................................100
Boule- und Bocciaplatz........................................................................................................12
bqn2 Beratung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund............................................194
Breirezepte.........................................................................................................................130
Bücherei / Bibliothek..........................................................................................................181
Buggy...................................................................................................................................95
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge..........................................................................248
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.........................................32
Bundesstiftung „Mutter und Kind“................................................................................50, 209
Bundesweite Angebote Beratungsstellen..........................................................................220
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.bzga.de............................................43
Bürgermeister Frank Helmenstein.....................................................................................225
BürgerService der Stadt Gummersbach..............................................................43, 229, 245
Bürgersprechstunde...........................................................................................................225
BUT..............................................................................................................................34, 178
Cafe BIB...............................................................................................................................68
Café esperanza....................................................................................................................65
Café L(i)ebenswert...............................................................................................................67
Cafe Nena............................................................................................................................68
Café together.......................................................................................................................67
Cafe Wunderbar...................................................................................................................67
cafe-mammamia................................................................................................................213
Caritas........................................................................................................................187, 205
Caritas Kaufhaus..................................................................................................................52
Caritas Wohnwelt.................................................................................................................52
Checkliste auffälliger Symptome..........................................................................................86
Checkliste Erstausstattung................................................................................................265
Checkliste für Behördengänge und Anträge......................................................................257
Checkliste Sichere Umgebung...........................................................................................267
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Stichwortverzeichnis
Child’s Space© Entwicklungsbegleitung für Säuglinge, Kleinkinder und Eltern nach dem
Feldenkrais-Konzept©.......................................................................................................100
chromosomal geschädigte Kinder......................................................................................113
CJD Olpe / Standort Gummersbach..................................................................................189
Dauerpflegekinder..............................................................................................................157
Depression.........................................................................................................................110
Depression Postpartale ( nach der Geburt )......................................................................111
Deutsch als Fremdsprache................................................................................................245
Deutsches Rotes Kreuz Kinderschutzberatung.................................................................208
Deutschkenntnisse.............................................................................................................249
Diabetes mellitus................................................................................................................112
donum vitae........................................................................................................................212
Dyskalkulie Rechenschwäche...........................................................................................178
Ehegattensplitting.................................................................................................................33
Ehrenamtskoordinator Flüchtlinge.....................................................................................252
Ehrenmord.........................................................................................................................206
Einbürgerung......................................................................................................................247
Einbürgerungstest......................................................................................................243, 248
Einkommen Hilfen für Familien mit geringem......................................................................50
Einnässen..........................................................................................................................210
Einstiegsqualifizierung (EQJ).............................................................................................194
Einwohnermeldeamt..........................................................................................................258
Einzelförderung sozial benachteiligte Kinder.....................................................................182
Elternberatung....................................................................................................................222
Elterngeld.....................................................................................................................26, 259
Elterngeld Plus.....................................................................................................................27
Elterngeldstelle.....................................................................................................................51
Elternstart NRW.................................................................................................................199
Elternzeit......................................................................................................................25, 257
Entwicklungs-- und Erziehungsberatung...........................................................................100
Entwicklungsbegleitung für Säuglinge, Kleinkinder und Eltern.........................................100
Entwicklungsförderung.........................................................................................................99
Entwicklungskalender für Kinder bis zum 18. Monat...........................................................75
Entwicklungsunterstützung..................................................................................................96
Epilepsie.............................................................................................................................113
Erbrecht................................................................................................................................62
Ergotherapie.......................................................................................................................100
Ermäßigungen in der Stadt Gummersbach.......................................................................229
Ernährung des Babys ca. ab dem 6. Lebensmonat..........................................................129
Ernährungsfragen Babys.....................................................................................................89
Erste Hilfe Kurs am Kind....................................................................................................125
Erziehungsbeistand............................................................................................................150
Erziehungsberatung...........................................................................................................149
Erziehungsfragen...............................................................................................................181
Erziehungsprobleme Hilfe bei............................................................................................150
esperanza..........................................................................................................................213
Fachbereich Jugend, Familie und Soziales.......................................................................145
Fachbereich Schule und Sport der Stadt Gummersbach..................................................175
272
Stichwortverzeichnis
Fahrrad- und Mopedwerkstatt..............................................................................................53
Fairtrade-Stadt Gummersbach..........................................................................................230
Familie regional (Internet)....................................................................................................51
Familien-Wegweiser.............................................................................................................50
Familienberatung...............................................................................................................201
Familienbildung..................................................................................................................161
Familiengericht.....................................................................................................................63
Familienhandbuch des Staatsinstituts für Frühpädagogik.................................................220
Familienhebammen............................................................................................................118
Familienkasse................................................................................................................29, 32
Familienwegweiser / www.gummersbach.de/fruehehilfen.....................................................1
Familienwerkstatt Wiehl...............................................................................................64, 101
Familienzentren..................................................................................................................133
Fehlgeburt..........................................................................................................................209
Fehlgeburt Beratung nach Fehl- und Totgeburten.....................................................212, 213
Ferienfahrten......................................................................................................................226
Fernsehkonsum.................................................................................................................128
Fernuniversität...................................................................................................................176
Finanzamt.............................................................................................................................59
Flüchtlingsberatungsstelle.................................................................................................252
Fördermöglichkeiten und -programme Beruf und Ausbildung...........................................186
Förderschulen....................................................................................................................173
Förderverein PuSCH e.V.....................................................................................................91
Fragen bei finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten.................................................213
Frank Helmenstein...............................................................................................................11
Frau und Wirtschaft............................................................................................................196
Frauenbeauftragte / Gleichstellungsbeauftragte...............................................................192
Frauenhaus........................................................................................................................203
Freiwilligenengagement aller Generationen........................................................................67
Früherkennungsuntersuchungen.........................................................................................75
Frühgeborene Kinder...........................................................................................................98
Geburt, vertraulich..............................................................................................................221
Geburtsortprinzip................................................................................................................250
Geburtsurkunde...........................................................................................................19, 257
GEPS Deutschland e.V......................................................................................................105
Gesamtschule....................................................................................................................172
Gesetzliche Betreuung.......................................................................................................262
Gesund groß werden...........................................................................................................75
Gesunde Schule.................................................................................................................216
Gesundheit (Inernetlinks), türkisch, arabisch, persisch.....................................................251
Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises....................................92, 124, 199, 214, 215
Gewalt................................................................................................................................203
Gewalt Netzwerk Oberberg – gegen.................................................................................204
Gewaltprävention...............................................................................................................179
GEZ....................................................................................................................................230
Gleichstellungsbeauftragte................................................................................................192
Griechisch-deutsche Gesellschaft.....................................................................................254
Grundlagen der Babypflege, Babyernährung....................................................................128
273
Stichwortverzeichnis
Grundschulen.....................................................................................................................169
Grundsicherung....................................................................................................................40
Gumbala.............................................................................................................................229
Gymnasien.........................................................................................................................171
Halle 32..............................................................................................................................182
Handwerkskammer zu Köln...............................................................................................193
Hartz IV und BürgerService...............................................................................................229
Hartz IV und Elterngeld........................................................................................................26
Hartz IV und Kinderzuschlag...............................................................................................32
Hartz IV und Verhütungsmittel...........................................................................................122
Hartz IV, Beratung/Unterstützung........................................................................................39
Hauptschulabschluss nachholen.......................................................................................185
Hauptschulen.....................................................................................................................172
Haus früher Hilfen................................................................................................................99
Hausapotheke....................................................................................................................124
Hausfrühförderung.............................................................................................................100
Hausgeburt...........................................................................................................................19
Hebamme.............................................................................................................................19
Hebammenbetreuung vor und nach der Geburt..................................................................19
Hebammenhilfe..................................................................................................................118
Hebammensprechstunde im Krankenhaus..........................................................................89
Hebammensuche...............................................................................................................118
Heizkostenzuschuss zum Wohngeld...................................................................................48
Hexenbusch e.V. Freizeitpark..............................................................................................12
Hilfe für schwer kranke Kinder.............................................................................................98
Hilfe in besonderen Lebenslagen........................................................................................41
Hilfe zum Lebensunterhalt...................................................................................................37
Hirnbeschädigter Bund Deutscher.....................................................................................219
HIV Infektion.......................................................................................................................218
HIV-infiziertes Kind.............................................................................................................123
Hochbegabung...................................................................................................................178
Hochschulen......................................................................................................................176
Homepage des Oberbergischen Kreises www.obk.de........................................................43
Hospizdienst Gummersbach e.V.......................................................................................105
Hüftgelenk Dysplasie..........................................................................................................116
IB Internationaler Bund......................................................................................................190
ich-bin-gut..........................................................................................................................186
ich-will-lernen.....................................................................................................................183
Impfkalender für Säuglinge, Kinder und Jugendliche..........................................................76
Impfkalender Übersetzung 16 Sprachen.......................................................................85, 97
Impfungen............................................................................................................................97
Industrie- und Handelskammer zu Köln.............................................................................193
Integration..................................................................................................................246, 250
Integration in den Beruf für Förderschüler.........................................................................175
Integrationsfachkraft der Stadt Gummersbach..................................................................248
Integrationshilfen für Wohnungslose..................................................................................253
Integrationslotsen...............................................................................................................253
Internetlinks........................................................................................................................220
274
Stichwortverzeichnis
Internetseite der Stadt Gummersbach www.gummersbach.de...........................................40
Islamisches Zentrum..........................................................................................................254
Jobcenter..............................................................................................................................39
Jugend und Familie............................................................................................................237
Jugendamt.........................................................................................................................145
Jugendamt Sekretariat Tel. 02261 871218........................................................................147
Jugendclub Dieringhausen........................................................................................239, 241
Jugendgerichtshilfe............................................................................................................153
Jugendheime - Jugendeinrichtungen.................................................................................239
jugendliche Aussiedler Beratungsstelle für........................................................................253
jugendliche Mütter..............................................................................................................213
Jugendmigrationsdienst.....................................................................................................252
Jugendschutzfachkraft.......................................................................................................241
Jugendzeltplatz..................................................................................................................239
Jugendzentren...................................................................................................................239
Jugendzentrum Bernberg..................................................................................................240
Jugendzentrum Innenstadt................................................................................................240
JuLeiCa-Schulung..............................................................................................................226
junge Eltern Steuerliche Regelung für die Eltern von..........................................................33
Junge Erwachsene.............................................................................................................152
junge Mütter in Notlagen......................................................................................................50
junge Mütter Schulpflichtbefreiung von................................................................................20
junge Schwangere / Mütter Angebote für............................................................................67
Juniorticket.........................................................................................................................230
Kaiserschnitt.......................................................................................................................121
Kath. Jugendgemeinschaftswerk.......................................................................................253
Katholische Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen.................................214
Kids-World..........................................................................................................................226
Kinder- / Jugendpsychiatrie.................................................................................................91
Kinder- und Jugendberatung.............................................................................................149
Kinder- und Jugendbücher.................................................................................................181
Kinder-/Jugendlichensprechstunde...................................................................................225
Kinder-und Jugendärzte in Gummersbach..........................................................................73
Kinderarzt/ärztin...................................................................................................................69
Kinderärztlicher Notdienst - Telefon 02261 / 17-1189..........................................................71
Kinderbetreuung.................................................................................................................131
Kinderbetreuung in den Ferien..........................................................................................226
kinderbetreuung-hochschulen.nrw.....................................................................................191
Kinderbetreuungskosten......................................................................................................59
Kinderbildungsgesetz (KiBiz).............................................................................................133
Kinderfreibetrag....................................................................................................................33
kinderfreundliche Helferinnen und Helfer gesucht.............................................................248
Kindergärten.......................................................................................................................135
Kindergarten Zuständigkeiten im Jugendamt....................................................................139
Kindergeld....................................................................................................................29, 259
Kindergeld für Ausländerinnen und Ausländer.....................................................................31
Kindergeldkasse...................................................................................................................29
Kindergeldzuschlag..............................................................................................................32
275
Stichwortverzeichnis
Kinderhospiz Balthasar Jugendhospiz Balthasar..............................................................109
Kinderkassetten / Kinder-CDs............................................................................................181
Kinderklinik...........................................................................................................................90
Kinderreisepass beantragen..............................................................................................258
Kinderschutz-Beratung......................................................................................................208
Kinderschutzbund Deutscher OV Oberberg......................................................................206
Kinderschutzfachkraft........................................................................................................159
Kindertagespflege..............................................................................................................155
Kinderwagen........................................................................................................................95
Kindesentführung Hilfe für Eltern bei grenzüberschreitender............................................219
Kindeswohl...........................................................................................................................62
Kindeswohlgefährdung Hilfen bei......................................................................................159
Kirchen/Pfarrämter/Religiöse Gemeinschaften.................................................................231
Kiss-Syndrom.....................................................................................................................115
Klassenfahrten finanzieller Zuschuss..................................................................................34
Kleiderkammer Gummersbach............................................................................................52
Knochenmarkspende.........................................................................................................264
Kommunales......................................................................................................................223
Kompass Erziehung.............................................................................................................51
Kompetenzcheck Für Jugendliche und junge Erwachsene...............................................188
Kondom......................................................................................................................122, 123
Kontaktkreis – leere Wiege................................................................................................105
Koordinatorin für Gesundheitserziehung und -förderung beim Schulamt für den
Oberbergischen Kreis........................................................................................................216
Körper- und Mehrfachbehinderte Bundesverband für e.V.................................................113
Körperbehinderte Selbsthilfe e.V. (RaBe)..........................................................................219
Körpersprache der Babys....................................................................................................93
Krabbel- und Spielgruppen................................................................................................135
Krabbelgruppe....................................................................................................................135
Krankenhaus Gummersbach...............................................................................................89
Krankenkasse......................................................................................................................20
Krankenversicherung des Kindes anmelden.....................................................................258
Krankheitszeichen................................................................................................................85
Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderte und Rentner Verband Deutschland e.V...........219
Kriminalitätsopfer...............................................................................................................208
Krisensituationen................................................................................................................157
Kulturrucksack....................................................................................................................198
Kulturzentrum Bruno – Goller – Haus................................................................................182
Kündigungsschutz................................................................................................................20
Landsmannschaften und Vertriebenenvereinigungen.......................................................234
Lebenshilfe Bundesverband e.V........................................................................................113
Legasthenie Lese-Rechtschreibschwäche........................................................................178
Lehrstellen..........................................................................................................................186
Lehrstellenbörse.................................................................................................................195
Leseförderprogramm kostenlos in 6 Sprachen..........................................................167, 250
Leukämie............................................................................................................................263
linie-302..............................................................................................................................240
Lohnsteuerkarte...................................................................................................................20
276
Stichwortverzeichnis
Marte Meo®.........................................................................................................................96
Mediation..............................................................................................................................64
Mehrstaatigkeit...................................................................................................................247
Mein Kind ist behindert.......................................................................................................113
Melchers Peter Dipl. Psych. Dr. rer. nat...............................................................................91
Migranten / Migrantinnen Suchtberatung für.....................................................................216
MigrantInnen, Wege in den Beruf......................................................................................193
Migrations- und Integrationsarbeit Kommunale.................................................................246
Migrationserstberatung......................................................................................................252
Migrationshintergrund................................................................................................248, 249
Migrationshintergrund Berufsausbildung...........................................................................194
Migrationshintergrund für Kinder aus Familien mit............................................................248
minderjährigen Schwangere..............................................................................................213
Missione Catholica Italiana................................................................................................254
Mittagessen Zuschuss zum.................................................................................................35
Mobbing in der Schule.......................................................................................................178
Mobile Jugendarbeit...........................................................................................................240
Montessori-Pädagogik.......................................................................................................100
Motopädie/ Psychomotorik.................................................................................................100
Musical-Projekt Oberberg..................................................................................................180
Musikschule.......................................................................................................176, 180, 229
Musiktherapie.....................................................................................................................100
Mutter-Kind Bundesstiftung..................................................................................................50
Mutter-Kind-Haus.................................................................................................................67
Mutter-Kind-Kur....................................................................................................................65
Mutter-Vater-Kind-Kur........................................................................................................209
Müttercafe im Krankenhaus.................................................................................................89
Müttercafe ISIS....................................................................................................................67
Mutterschaftsgeld.......................................................................................................257, 258
Mutterschutz.........................................................................................................................19
Nabelschnurblut Nabelschnurblutspende..........................................................................264
Nachhilfe Lernförderung für Schülerinnen und Schüler.......................................................35
Namensrecht........................................................................................................................62
Nestor Bildungsinstitut GmbH............................................................................................187
Neue Wege für Mütter < 18 Jahre.......................................................................................67
neutrale Anlaufstelle Kinderschutz-Beratung DRK............................................................208
nina + nico Verein zur Beratung von Frauen, Mädchen/Jungen e.V.................................207
NO Netzwerk Oberberg gegen Gewalt..............................................................................203
Notfall-Praxis kinderärztliche Krankenhaus Gummersbach................................................71
Nummer gegen Kummer – Elterntelefon...........................................................................217
Nummer gegen Kummer – Kinder/Jugendtelefon.............................................................217
Oberberg Pass...................................................................................................................229
Oberbergische Gesellschaft zur Hilfe für psychisch Behinderte mbH...............................219
Oberbergischer Kreis Amt für Soziale Angelegenheiten......................................................43
Oberbergisches Bündnis für Familie............................................................................65, 198
Ogs = Offene Ganztagsgrundschule.................................................................................165
Online Beratung für Jugendliche........................................................................................220
Opferschutzhilfe Polizei.....................................................................................................206
277
Stichwortverzeichnis
Organspende.....................................................................................................................263
Osteopathie........................................................................................................................116
Osteopathie................................................................................................................102, 116
OVAG / VRS.......................................................................................................................230
Paarberatung.......................................................................................................................63
Paten gesucht....................................................................................................................248
Patientenverfügung............................................................................................................261
Patientenvollmacht.............................................................................................................262
Personensorge...................................................................................................................262
Persönlichkeitsentwicklung................................................................................................152
Pfändungsschutzkonto P-Konto...........................................................................................36
Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftige..............................................................................41, 42
Pflegeberatung.....................................................................................................................42
Pflegeeltern........................................................................................................................158
Plötzlicher Säuglingstod - Das Risiko mindern..................................................................106
Plötzlicher Säuglingstod SIDS Hilfe für Betroffene............................................................105
Pränataldiagnostik..............................................................................................................209
Probleme in der Familie Hilfe bei.......................................................................................149
Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche im Baumhof............210
Psychologische Beratungsstelle Wipperfürth Herbstmühle...............................................102
Psychose Postpartale.........................................................................................................112
Quartiersmanagement Bernberg Quartiersmangerin........................................................227
Ratgeber für Menschen mit Behinderung..........................................................................219
rauchfreie Umgebung für Ihr Kind......................................................................................106
Realschulen.......................................................................................................................171
Regionalagentur Region Köln............................................................................................191
Reisepass für Kinder..........................................................................................................258
Riestervertrag Kinderzulage im............................................................................................33
RPP Gummersbach...........................................................................................................121
Rückbildungsgymnastik Rückbildungskurse......................................................................119
Rückbildungskurs...............................................................................................................120
Rückenlage........................................................................................................................106
Schiefhals...........................................................................................................................116
Schielen..............................................................................................................................114
Schlafen, unruhige Nächte...................................................................................................95
Schlafsack..........................................................................................................................108
Schlafstörungen.................................................................................................................210
Schmerzzentrum für Kinder mit chronischen Schmerzen...................................................97
Schmetterlingskinder.........................................................................................................105
Schnittstellenmanagement für Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund................248
Schreibabys.......................................................................................................................101
Schulabschluss nachholen................................................................................................184
Schulabschlüsse Unterstützung beim Nachholen von......................................................183
Schulamt............................................................................................................................175
Schulbedarfspaket...............................................................................................................34
Schuldnerberatung.......................................................................................................52, 218
Schülerbeförderungskosten.................................................................................................34
Schullaufbahnberatung......................................................................................................179
278
Stichwortverzeichnis
Schulleistungsschwierigkeiten...........................................................................................179
Schulpflichtbefreiung von jungen Müttern............................................................................20
Schulpsychologischer Dienst.............................................................................................178
Schulsozialarbeit................................................................................................................177
Schütteltrauma bei Kindern................................................................................................103
Schwangerschaftskonfliktberatung....................................................................................215
Schwerbehindertenausweis.................................................................................................43
Schwierigkeiten mit Schule, Beruf, Freizeit, Freundeskreis, Partnerschaft, Eltern...........210
Sehstörungen.....................................................................................................................114
Selbsthilfebüro...................................................................................................................215
Selbsthilfebüro Gummersbach............................................................................65, 105, 217
Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depressionen...........................................................110
Senioren- und Pflegeberatung Rathaus............................................................................218
Sensorische Integrationstherapie©....................................................................................100
sexueller Missbrauch Hilfe bei nina +nico.........................................................................207
Signale des Babys verstehen Filme....................................................................................93
Singen macht stark!.............................................................................................................95
Sorgeerklärung.....................................................................................................................60
Sorgerecht............................................................................................................................61
Sozialdienst katholischer Frauen und Männer.....................................................................65
Soziale Dienste Oberberg..................................................................................................216
Soziale Hilfen.......................................................................................................................36
Sozialhilfe.............................................................................................................................37
Sozialintegration.................................................................................................................179
Sozialpädagogische Familienhilfe.....................................................................................150
Sparkassen-und-Bürgerstiftung...........................................................................................13
Spätaussiedler...................................................................................................................253
Spielgruppe für Kinder mit und ohne Behinderung............................................................181
Spielplätze in Gummersbach.............................................................................................141
Sportangebote in Gummersbach.......................................................................................235
Sprachentwicklung.............................................................................................................249
Sprachentwicklung ihrer Kinder.........................................................................................117
Sprachförderung................................................................................................................249
Sprachheilbeauftragte für den Oberbergischen Kreis........................................................117
Sprachlerncafés.................................................................................................................249
Sprachstörung....................................................................................................................117
Sprachtherapie...................................................................................................................100
Staatsangehörigkeit...........................................................................................247, 250, 251
Stadtbücherei.....................................................................................................................229
Stadtteilferienspiele............................................................................................................226
Stadtteilkonferenzen der Kinder- und Jugendarbeit..........................................................227
Stalking...............................................................................................................................207
Standesamt..........................................................................................................................19
Starke Eltern – starke Kinder.............................................................................................181
start-klar Berufsperspektiven für Jugendliche und junge Erwachsene.............................188
Startercenter für Gründerinnen..........................................................................................198
Steinmüller Bildungszentrum.............................................................................................191
Sternenkinder.....................................................................................................................105
279
Stichwortverzeichnis
Steuerentlastungsbetrag für Alleinerziehende.....................................................................59
Steuerliche Regelung für die Eltern von jungen Eltern........................................................33
Stiftung Mutter und Kind....................................................................................................212
Stillberatung im Krankenhaus..............................................................................................89
Stillcafe.................................................................................................................................68
Stillen..................................................................................................................................107
Stillen und Ernährung...........................................................................................................93
Stillgruppe............................................................................................................................68
Straffälligkeit von Jugendlichen.........................................................................................153
Streetworker.......................................................................................................................240
Stromspar-Check.................................................................................................................53
Studieren mit Kind..............................................................................................................191
Sucht- und Drogenberatung...............................................................................................216
Suchtberatung für Migranten / Migrantinnen.....................................................................254
Suizid (Selbsttötung)..........................................................................................................105
Supervisionsgruppen für Beratungslehrer und Sozialpädagogen.....................................179
Tafel e. V Suppenküche.......................................................................................................52
Tagesgruppe......................................................................................................................151
Tagesmutter Tagesvater gesucht.......................................................................................156
Tagesmütter und Tagesväter..............................................................................................133
Tagesmütternetz Oberberg e.V..........................................................................................157
Tagesmüttersuche......................................................................................................136, 137
Tagesmuttervermittlung......................................................................................................135
Tagespflegekinder..............................................................................................................155
Teens-World.......................................................................................................................226
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben........................................................................35
Teilzeitberufsausbildung für junge Menschen mit Kind......................................................192
Telefonberatung.................................................................................................................217
Telefonseelsorge................................................................................................................217
TH Köln Abt. Gummersbach..............................................................................................176
Theater der Stadt Gummersbach..............................................................................182, 229
Theodor-Heuss-Akademie.................................................................................................176
Tischtennisplatten................................................................................................................12
Totgeburt............................................................................................................................209
Totgeburt Beratung nach....................................................................................................212
Tragetuch...........................................................................................................................102
Trauerzentrum für Kinder Thalita.......................................................................................110
TrauerZentrumOberberg....................................................................................................105
Trennung Ein Kurs für Eltern in Trennung...........................................................................64
Trennungs- und Scheidungsberatung..................................................................................63
Türkischer Elternverein Bergneustadt...............................................................................254
Türkischer Kulturverein......................................................................................................254
Überwärmung und Überdeckung.......................................................................................107
Umgangsrecht......................................................................................................................61
Umgangsregelung................................................................................................................63
Unterhaltsanspruch..............................................................................................................60
Unterhaltsvorschuss.............................................................................................................57
Vater...................................................................................................................................213
280
Stichwortverzeichnis
Väter nicht verheiratete Neue Regelung für........................................................................61
Väterberatung....................................................................................................................213
Vaterschaftsanerkennung......................................................................................21, 60, 257
Vaterschaftsrecht.................................................................................................................62
Verband allein erziehender Mütter und Väter......................................................................62
Verband berufstätiger Mütter.............................................................................................197
Verbesserung der Lebensqualität der im Stadtteil lebenden Menschen...........................227
Verein für Soziale Bildungsarbeit e.V.................................................................................176
Verhaltensauffälligkeiten....................................................................................................179
Verhütung Verhütungsmittel Stillen?..................................................................................122
Verhütungsberatung...........................................................................................................215
Vertrauliche Geburt............................................................................................................221
verwöhnen Babys.................................................................................................................94
Verzeichnis der Hebammen.................................................................................................19
VfL Gummersbach.............................................................................................................230
Videobegleitung...................................................................................................................96
Villa Adebar........................................................................................................................102
Vojta, und Castillo Morales©..............................................................................................100
Volkshochschule Gummersbach.......................................................................176, 181, 229
Vorlesepaten gesucht........................................................................................................248
Vorsorgevollmacht..............................................................................................................262
VSB gGmbH.......................................................................................................................188
Wegbegleiter für Kinder mit Migrationshintergrund gesucht..............................................248
Weisser Ring......................................................................................................................208
Weitblick...............................................................................................................................67
Weiterbildung.............................................................................................................186, 195
Weiterbildungskurse...........................................................................................................187
Weltkindertag.....................................................................................................................226
wibbelstaetze ADHS...........................................................................................................101
Wiedereinstieg in den Beruf für Frauen.............................................................................192
Wiegenlieder........................................................................................................................95
Willkommen in Deutschland Infos für Zuwanderer............................................................255
Windelcontainer.................................................................................................................242
Wirtschaftliche Hilfen............................................................................................................23
Wirtschaftliche Hilfen für Alleinerziehende...........................................................................57
Wochenbettbetreuung........................................................................................................118
Wohnberatung und -vermittlung...........................................................................................49
Wohnberechtigungsschein...........................................................................................49, 230
Wohngeld.......................................................................................................................44, 45
Wohngeldstelle.....................................................................................................................35
Wohnprojekt für junge Mütter/Väter Knotenpunkt................................................................67
Wohnungslose Frauen und Männer...................................................................................211
Wohnungsvermittlung..........................................................................................................44
Zahngesundheit...................................................................................................................87
Zirkusbegegnungscamp.....................................................................................................226
Zuflucht für geschlagene und misshandelte Frauen und ihre Kinder................................203
Zukunft Berufliche von Jugendlichen.................................................................................187
Zuschüsse zur Deckung einzelner Kinder- und Jugendveranstaltungen..........................241
281
Stichwortverzeichnis
Zuständige Stellen für wirtschaftliche / soziale Hilfen..........................................................51
Zwangsheirat......................................................................................................................254
Zwangsverheiratung...........................................................................................................206
zweisprachige Erziehung...................................................................................................249
Zwischen- und Abschlussprüfungen intensive Vorbereitung auf.......................................191
282
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