Technische Mitteilung SG 01/16 Einwirkungen / Lastannahmen Sept. 2001 DIN 1055 Horizontallasten für Geländer bei Treppen von Büro- und Geschäftshäusern Horizontallasten für Geländer in Abhängigkeit von den lotrechten Verkehrslasten Nordrhein-Westfalen Die anzusetzende horizontale Belastung auf Geländerholme bei Treppen ist in Abhängigkeit von der lotrechten Verkehrslast für die Treppen festzulegen. Für Treppen einschließlich der Treppenabsätze und Zugänge, für die eine lotrechte Verkehrslast von 2 3,5 kN/m als ausreichend angesehen werden kann (Tabelle 1, Zeile 4a), sollte eine Horizontallast von 0,5 kN/m, bei einer lotrechten Verkehrslast von 5,0 kN/m² (Tabelle 1, Zeile 5b) eine Horizontallast von 1,0 kN/m der Berechnung zugrundegelegt werden. Geschäftshäuser sind zweifelsfrei als öffentliche Gebäude einzuordnen. Gemäß Tabelle 1 Zeile 5b gilt die Vertikallastfestsetzung für Treppen einschließlich der Treppenabsätze und Zugänge von 5,0 2 kN/m . Damit ist eine Horizontallast auf die Geländerholme bei Treppen von 1,0 kN/m anzusetzen. Die Grenzen zwischen Wohn- und Bürogebäuden hinsichtlich der lotrechten Verkehrslasten der Decken sind in der Praxis fließend und entziehen sich deshalb einer eindeutigen Normung. Die in Tabelle 1 von DIN 1055 Blatt 3 angegebenen Werte gelten für den „Normalfall” eines Wohngebäudes mit einer typischen Beschränkung des öffentlichen Publikumsverkehrs und beschränkter Flächenlast durch Mobiliar etc. sowie eines Bürogebäudes ohne nennenswerten Publikumsverkehr, das hinsichtlich der Flächenlast der Arbeitsräume und Flure gleichbehandelt werden kann. Mit der Anlage 1.1/1 Nr. 2.3 und 2.5 ist eine eindeutige Vertikallastfestsetzung auch für Treppen in Bürogebäuden gegeben. Somit ist für Bürogebäude ohne nennenswerten Publikumsverkehr eine Horizontallast von 0,5 kN/m und in Bürogebäuden mit hohem Publikumsverkehr eine Horizontallast von 1,0 kN/m auf den Geländerholm der Treppe anzusetzen. vpi Landesvereinigung NW Kontakt über bvs-NRW Rüttenscheider Str. 144 45131 Essen Telefon: 0201 - 438720 Telefax: 0201 - 4387210 e-mail: [email protected] Internet: www. bvs-nrw.de