Der politische Einfluss der Frauen in der späten Römischen

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Geschichte
Diana Beuster
Der politische Einfluss der Frauen in der
späten Römischen Republik
Magisterarbeit
Historisches Seminar der Universität Leipzig
Fachbereich Alte Geschichte
Magisterarbeit zum Thema:
Politischer Einfluss römischer Frauen in der späten römischen Republik
vorgelegt von
Diana Beuster
Abgabetermin: 10.August 1999
Inhaltsverzeichnis
I.
Einleitung
2
II.
Die privatrechtliche Stellung der Frau in der römischen Republik
4
1.
patria potestas
5
2.
manus-Ehe und manusfreie Ehe
7
3.
tutela
10
III.
Ausgewählte Frauen der späten römischen Republik
13
1.
Servilia
13
2.
Hortensia
19
3.
Clodia
27
4.
Fulvia
32
5.
Octavia minor
58
IV.
Zusammenfassung
67
V.
Literaturverzeichnis
70
2
I. Einleitung
Die Beurteilung der Rolle der Frauen in der späten römischen Republik - ich spreche hierbei
nur von Frauen aus der römischen Aristokratie - erfordert eine differenzierte Betrachtung.
Da den Frauen juristisch keine Rechte in bezug auf die Teilnahme am öffentlichen politischen
Leben zustanden, uns aber die Quellen reichlich Hinweise auf derartige Aktionen bzw.
Ambitionen liefern, sollten wir untersuchen, welche anderen Möglichkeiten den Frauen zur
Verfügung standen.
Den Frauen war demzufolge der politische Raum verschlossen, d.h. die Ämter und
Institutionen, in welchem Politik in Form von Abstimmungen und Gesetzen „gemacht“
wurde. Doch gerade die politische Struktur der römischen Republik, welche auf Konsens
angelegt war, lässt den Schluss zu, dass Abstimmungen und Ergebnisse bereits vor ihrer
Publikation im politischen Raum anderweitig besprochen und ausgehandelt wurden. Mit
anderen Worten, der Konsens unter den Antragstellern von politischen Anträgen war bereits
erzielt worden, und der institutionalistische Weg war im Grunde nunmehr reine Formsache.
Dies würde bedeuten, dass wir diese Konsensbildung in einem vor dem politischen Raum
gelagerten Gebiet annehmen müssen; dabei spricht man dann vom vorpolitischen Raum.
Definieren wir also den vorpolitischen Raum als ein Feld, in welchem außerhalb von
politischen Institutionen politische und gesellschaftliche Interaktionen stattfinden, ohne dass
Entscheidungen mit unmittelbarer Gesetzeskraft getroffen werden konnten; politische,
ökonomische, soziale und gesellschaftliche Interessen treffen hier aufeinander und werden
miteinander verflochten.1 Da aber gerade im römischen Gemeinwesen über die
gesellschaftlichen Kontakte sowohl einerseits innerhalb der Aristokratie wie auch andererseits
zwischen Aristokratie und populus die politischen Beschlüsse gefasst wurden, so darf man
meines Erachtens voraussetzen, dass selbige im sogenannten vorpolitischen Raum gefasst
wurden bzw. Einigung, also Konsens über sie erzielt wurde und sie erst dann in den
politischen Raum der Institutionen getragen wurden.
E.Flaig erläutert beispielsweise in seinem Aufsatz die Art der Konsensherstellung zwischen
Aristokratie und populus in den comitien und den contiones; Für diese Arbeit jedoch ist
1
Zu den Begrifflichkeiten siehe H.Münkler
3
interessant, die Konsensbildung innerhalb der Aristokratie zu beleuchten. Flaig charakterisiert
die contiones als eine Art vorpolitischer Raum - wenngleich dieser begriff keine Anwendung
bei ihm findet - , in welchem der Konsens zwischen nobiles und plebs über abzustimmende
Anträge in den comitien hergestellt wird.2
Es musste demzufolge auch einen solchen vorpolitischen Raum innerhalb der Aristokratie
gegeben haben, in welchem der Konsens erzielt wurde, ehe man diesen offiziell im Senat
verkündete.
Wie und wo müssen wir uns einen solchen vorpolitischen Raum vorstellen? Da die römische
Nobilität aus einigen bedeutenden Familien bestand, welche die politischen Ämter ausübten
und diese Familien durch vielfältige verwandtschaftliche Beziehungen verbunden waren,3 so
liegt der Gedanke nahe, dass innerhalb und zwischen den einzelnen Familien Konsens über
politische Aktionen hergestellt wurde, noch ehe diese dann einem breiteren Publikum - zum
Beispiel dem Senat und den comitien - vorgestellt wurden. Gesteht man der Familie in der
inneraristokratischen politischen Kommunikation eine solche Bedeutung zu, müsste man sich
auch die Frage stellen, welche Rolle dann explizit die Frau innerhalb der Familie bei der
Konsensfindung gespielt haben könnte.
2
3
Flaig, S.77-129
Zur römischen Nobilität siehe Hölkeskamp und Münzer.
4
II. Die privatrechtliche Stellung der Frau in der römischen Republik
Die römische Frau hatte - obwohl sie durchaus freie Bürgerin sein konnte - nicht die gleichen
Rechte und Pflichten wie ein freier römischer Bürgers. Sie verblieb - bis auf wenige
Ausnahmen - zeit ihres Lebens in einem Abhängigkeitsverhältnis, welches sie an einem völlig
unabhängigen rechtlichen Handeln hinderte.
Diese offiziellen Gewaltverhältnisse sind patria potestas, manus und tutela. Aus ihnen
ergeben sich durchaus für die Frau gewisse Rechte, jedoch auch Einschränkungen und
rechtliche Unfähigkeiten, welche sich u.a. im Familien- und Erbrecht oder aber im Eigentumsund Besitzrecht zeigen. Im öffentlichen Recht dagegen gibt es für die römische Frau keinen
Platz.4
Es soll nun in einem kurzen Abriss diese Gewalten und ihre Entwicklung dargestellt werden.
Zu klären ist, ob durch eine Veränderung dieser Gewalten eine Verbesserung der
privatrechtlichen Situation der Frau in der römischen Republik eintrat oder nicht und ob und
wie sich dies auf ihre staatsrechtliche Stellung auswirkte.
4
Kaser, S.66; von Hesberg-Tonn, S.14f. Auf die Sonderstellung von Frauen als Priesterinnen soll in dieser Arbeit
nicht näher eingegangen werden.
5
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