dsch u le G r un au en er ba ch Kais sl tern l -Er Grundschule Kaiserslautern-Erlenbach Erlenbacher Str. 24 ⋅ 67659 Kaiserslautern ⋅ (0 63 01) 80 88 ⋅ ¬(0 63 01) 71 87 27 http://gs-kl-erlenbach.de ⋅ E-mail: [email protected] ELTERNBRIEF - zu den Schullaufbahnempfehlungen und der Schulwahl – (1) Während des dritten bzw. in der ersten Hälfte des vierten Schuljahres werden die Eltern über die Bildungswege der weiterführenden Schulen informiert. * Im vierten Schuljahr finden, vor Ausgabe des Halbjahreszeugnisses, die Empfehlungsgespräche statt, in denen der/die KlassenlehrerIn den Eltern mitteilt, welche Schulart er/sie für das Kind empfiehlt. Unsere Empfehlung ist nicht bindend, die Entscheidung liegt alleine bei den Eltern. Die Grundschule ist bei ihrer Empfehlung an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. ** Sie haben die Möglichkeit Ihr Kind an einer der folgenden Schulen anzumelden: Realschulen plus Kurpfalz Realschule plus (kooperative Form) Lina-Pfaff-Realschule plus Gesamtschulen IGS Bertha von Suttner IGS Goetheschule IGS Otterberg (integrative Form / zwei Standorte) Gymnasien Albert Schweitzer Gymnasium Burggymnasium Hohenstaufengymnasium Heinrich Heine Gymnasium Rittersberggymnasium Andere Sankt Franziskus Schule (Realschule und Gymnasium in kooperativer Form) Paul-Gerhardt-Schule (Hauptschule – Freie Christen) (2) Mit dem Halbjahreszeugnis der vierten Klasse und dem Empfehlungsschreiben melden die Eltern ihr Kind an einer weiterführenden Schule ihrer Wahl an und geben dort zwei weitere Schulen als Alternative an, falls das Kind an der Wunschschule nicht genommen werden kann. Unser Schulsystem ist durchlässig. Das heißt, es kann von der einen auf die andere Schulart gewechselt werden. Jedoch ist eine falsche Schulwahl ein risikoreiches Experimentieren auf Kosten des Kindes. siehe Abs. (7) (3) Alle Kinder haben das Recht, die Schulart zu besuchen, die ihre Eltern für sie ausgewählt haben, sofern die Aufnahmekapazität dies zulässt, gleichwohl welche Empfehlung die Grundschule ausgesprochen hat. Melden Eltern ihr Kind mit Englisch als erste Fremdsprache an und das Gymnasium ihrer Wahl hat zu viele Anmeldungen für Englisch, wird das Kind möglicherweise einem anderen Gymnasium zugewiesen. Man hat jedoch die Garantie, dass das Kind an einem Gymnasium einen Platz bekommt. (4) Ein ähnliches Problem taucht jährlich auch immer wieder bei den Gesamtschulen auf, die meist zu viele Anmeldungen bekommen. Deshalb liegen die Anmeldetermine der Gesamtschulen, der Sankt-Franziskus-Schule (Februar) und des Heinrich-Heine-Gymnasiums früher (Januar/Februar), damit bei einer Absage die Eltern ihr Kind später (Anfang März) an einer anderen Schule/Schulart anmelden können. (5) Nicht selten melden Eltern ihr Kind für Französisch oder Latein an, damit die Chancen steigen, an der Schule ihrer Wahl angenommen zu werden. Seitens der Schulen sei davor aufs Schärfste gewarnt. Nur Schüler, die eine Gymnasialempfehlung erhalten haben, sollten mit einer anderen Fremdsprache als Englisch beginnen. Damit ist gewährleistet, dass bei einem Schulwechsel nicht noch weitere Probleme entstehen, denn alle anderen Schularten beginnen mit Englisch als erster Fremdsprache. (6) Nach der fünften und sechsten Klasse (Orientierungsstufe) sprechen die weiterführenden Schulen erneut eine Empfehlung für jedes Kind aus. Besucht ein Kind das Gymnasium und wird Ende der sechsten Klasse nicht versetzt, so muss das Kind das Gymnasium verlassen und die empfohlene Schulart besuchen. Da die Gesamtschulklassen jedoch meist voll sind, bleibt dann nur noch eine Realschule plus. (7) Alle, die an der Erziehung eines Kindes beteiligt sind, sollten sich für das Bestmögliche entscheiden und das ist in vielen Fällen nicht das Gymnasium. Wichtig für Eltern und Gesellschaft ist, dass wir zufriedene, selbstsichere Teenager haben. Auch sollte man sich vor Augen halten, dass ein Schulwechsel in eine „höhere“ Schulart stets möglich, der umgekehrte Weg jedoch ungleich problematischer ist. (8) Die weiterführenden Schulen bieten ausreichend Nachmittagstermine für die Anmeldung an. Aus diesem Grund sprechen wir für Schuleinschreibungen keine Beurlaubung vom Unterricht aus, falls Eltern ihr Kind zur Anmeldung mitnehmen möchten! * §8 (2) Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen vom 10.10.2008 ** §16 Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen vom 10.10.2008