BERICHT der BEAUTY HOLDING TWO GMBH als Hauptaktionärin

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BERICHT
der
BEAUTY HOLDING TWO GMBH
als Hauptaktionärin der
DOUGLAS HOLDING AG
über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der DOUGLAS HOLDING AG auf die
Beauty Holding Two GmbH sowie zur Angemessenheit der festgelegten Barabfindung
gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG
20. März 2013
-2INHALTSVERZEICHNIS
I.
Einleitung .................................................................................................................. 6
II.
Die DOUGLAS HOLDING AG und die DOUGLAS-Gruppe ............................ 7
1.
Unternehmensgeschichte und Aktionärsentwicklung ................................................. 7
1.1
1.2
Unternehmensgeschichte der DOUGLAS-Gruppe ............................................... 7
Übernahmeangebot................................................................................................ 9
2.
Sitz, Unternehmensgegenstand und Geschäftsjahr der DOUGLAS
HOLDING AG .............................................................................................................. 10
3.
Organe und Vertretung der DOUGLAS HOLDING AG ......................................... 10
4.
Kapital, Aktionäre und Börsenhandel der DOUGLAS HOLDING AG ................. 11
4.1
4.2
Grundkapital, Aktionäre und Börsenhandel ........................................................ 11
Genehmigtes Kapital ........................................................................................... 12
5.
Struktur und Geschäftstätigkeit der DOUGLAS HOLDING AG ........................... 12
6.
Mitarbeiter und Mitbestimmung ................................................................................. 13
7.
Geschäftliche Entwicklung und Ergebnissituation der DOUGLAS
HOLDING AG .............................................................................................................. 14
7.1
7.2
7.3
8.
III.
Eckdaten für die Geschäftsjahre 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012 ........... 14
Geschäftliche Entwicklung und Ergebnissituation im Geschäftsjahr 2011/2012 16
7.2.1 Ertragslage ............................................................................................... 16
7.2.2 Ergebnisentwicklung ............................................................................... 17
7.2.3 Investitionen ............................................................................................ 19
7.2.4 Vermögenslage und Finanzschulden ....................................................... 21
Geschäftliche Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr 2012/2013 .................. 22
7.3.1 Ertragslage ............................................................................................... 23
7.3.2 Ergebnisentwicklung ............................................................................... 24
7.3.3 Investitionen ............................................................................................ 24
7.3.4 Vermögenslage und Finanzschulden ....................................................... 25
Ausblick.......................................................................................................................... 25
Die Beauty Holding Two GmbH als Hauptaktionärin ....................................... 28
1.
Überblick........................................................................................................................ 28
2.
Sitz, Unternehmensgegenstand und Geschäftsjahr ................................................... 28
-33.
Stammkapital und Finanzierungsstruktur der Beauty Holding Two GmbH ......... 29
4.
Gesellschafterstruktur der Beauty Holding Two GmbH .......................................... 30
5.
Organe und Vertretung der Beauty Holding Two GmbH ........................................ 32
IV.
Hintergrund des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre ................................. 32
V.
Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
und Folgen der Übertragung ................................................................................ 33
1.
Überblick über die gesetzlichen Regelungen .............................................................. 33
2.
Beteiligung der Beauty Holding Two GmbH am Grundkapital der DOUGLAS
HOLDING AG .............................................................................................................. 34
3.
Verlangen der Hauptaktionärin auf Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre ................................................................................................... 35
4.
Festlegung der Barabfindung und Verzinsung .......................................................... 36
5.
Gewährleistungserklärung des Kreditinstituts gemäß § 327b Abs. 3 AktG ........... 36
6.
Übertragungsbericht der Beauty Holding Two GmbH ............................................. 36
7.
Prüfung der Barabfindung ........................................................................................... 36
8.
Zugänglichmachung von Unterlagen für die Hauptversammlung........................... 37
9.
Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG 38
10.
Eintragung in das Handelsregister .............................................................................. 38
VI.
Folgen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre ........................................... 39
1.
Übertragung der Aktien auf die Hauptaktionärin; Technische Abwicklung ......... 39
2.
Beendigung der Börsennotierung ................................................................................ 41
3.
Wahrung der Interessen der Minderheitsaktionäre .................................................. 41
4.
Steuerliche Folgen für die Aktionäre in Deutschland................................................ 42
4.1
4.2
VII.
1.
Vorbemerkung ..................................................................................................... 42
Besteuerung des Gewinns aus der Übertragung der Aktien ................................ 43
4.2.1 Aktien im Privatvermögen ...................................................................... 43
4.2.2 Aktien im Betriebsvermögen................................................................... 45
Die Barabfindung und ihre Angemessenheit ....................................................... 47
Vorbemerkung .............................................................................................................. 47
-42.
Ermittlung und Festlegung der Höhe der Barabfindung nach § 327b Abs. 1 AktG48
2.1
2.2
3.
VIII.
Unternehmensbewertung der DOUGLAS HOLDING AG ................................ 49
Börsenkurs ........................................................................................................... 49
2.2.1 Durchschnittlicher Börsenkurs ................................................................ 50
2.2.2 Referenzzeitraum ..................................................................................... 50
2.2.3 Ermittlung des Durchschnittskurses ........................................................ 51
2.2.4 Keine Maßgeblichkeit des Übernahmeangebots ..................................... 52
Schlussbemerkung ........................................................................................................ 53
Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung ........................................ 53
-5ANLAGENVERZEICHNIS
Anlage 1 Verlangen der Beauty Holding Three AG gem. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG
Anlage 2 Wiederholendes Verlangen der Beauty Holding Two AG gem. § 327a Abs. 1
Satz 1 AktG
Anlage 3 Konkretisiertes Verlangen der Beauty Holding Two AG gem. § 327a Abs. 1
Satz 1 AktG
Anlage 4 Gutachtliche Stellungnahme der Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH &
Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Stuttgart, vom 18. März 2013
Anlage 5 Beschlüsse des Landgerichts Dortmund über die Bestellung des
sachverständigen Prüfers
Anlage 6 Liste der Tochtergesellschaften der DOUGLAS HOLDING AG
Anlage 7 Gesellschafterstruktur der Beauty Holding Two GmbH
Anlage 8 Gewährleistungserklärung der Commerzbank AG gem. § 327b Abs. 3 AktG
-6Zur Unterrichtung der Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG, Hagen
(„DOUGLAS HOLDING AG“), über den geplanten Ausschluss der Minderheitsaktionäre
der DOUGLAS HOLDING AG erstattet die Beauty Holding Two GmbH, Frankfurt am
Main, vormals firmierend unter Beauty Holding Two AG („Beauty Holding Two GmbH“
oder auch „Hauptaktionärin“), gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz („AktG“) den
nachfolgenden Bericht, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet werden.
I.
Einleitung
Nach § 327a AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.
Der Beauty Holding Two GmbH gehören zum Tag der Unterzeichnung dieses Berichts 37.921.668 auf den Inhaber lautende Stückaktien der DOUGLAS HOLDING AG. Damit ist die Beauty Holding Two GmbH bei einem in 39.433.717 Stückaktien eingeteilten Grundkapital von EUR 118.301.151 mit ca. 96,17 % am Grundkapital und an den Stimmrechten der DOUGLAS HOLDING AG beteiligt. Die Beauty
Holding Two GmbH ist damit Hauptaktionärin der DOUGLAS HOLDING AG im
Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Die Beauty Holding Three AG hat am 15. Januar 2013 an den Vorstand der DOUGLAS HOLDING AG das förmliche Verlangen auf Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gerichtet. Das
Schreiben der Beauty Holding Three AG vom 15. Januar 2013 ist diesem Bericht als
Anlage 1 beigefügt. Die DOUGLAS HOLDING AG hat den Erhalt dieses förmlichen
Verlangens mit einer Ad-hoc-Mitteilung vom selben Tag bekannt gemacht. Mit Verschmelzungsvertrag vom 11. Februar 2013 wurde die Beauty Holding Three AG auf
die Beauty Holding Two AG verschmolzen. Durch Eintragung in das Handelsregister
des Amtsgerichts Frankfurt am Main am 20. Februar 2013 wurde die Verschmelzung
wirksam. Mit Datum vom 28. Februar 2013 hat die Beauty Holding Two AG ein wiederholtes förmliches Verlangen auf Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung an den Vorstand der DOUGLAS HOLDING AG gerichtet. Das Schreiben der Beauty Holding Two AG vom
28. Februar 2013 ist diesem Bericht als Anlage 2 beigefügt. Mit Beschluss vom
27. Februar 2013 wurde der Formwechsel der Beauty Holding Two AG in die Beauty
Holding Two GmbH beschlossen. Noch vor der Eintragung des Formwechsels in das
Handelsregister hat die Beauty Holding Two AG das förmliche Verlangen nach
§ 327a Abs. 1 Satz 1 AktG mit Schreiben vom 15. März 2013 konkretisiert. Das
Schreiben der Beauty Holding Two AG vom 15. März 2013 ist diesem Bericht als
-7Anlage 3 beigefügt. Die DOUGLAS HOLDING AG hat den Erhalt dieses konkretisierten förmlichen Verlangens mit einer Ad-hoc-Mitteilung vom selben Tag bekannt
gemacht.
Ebenfalls am 15. März 2013 wurde der Formwechsel der Beauty Holding Two AG
durch Eintragung in das Handelsregister wirksam, sodass die Hauptaktionärin seit diesem Zeitpunkt unter Beauty Holding Two GmbH firmiert.
Die Beauty Holding Two GmbH hat die Barabfindung, die den Minderheitsaktionären
der DOUGLAS HOLDING AG angeboten wird, auf der Grundlage einer von der Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart („Ebner Stolz“) erstellten gutachtlichen Stellungnahme („Gutachtliche Stellungnahme“) auf EUR 37,64 je auf den Inhaber lautende
Stückaktie der DOUGLAS HOLDING AG festgelegt. Die Gutachtliche Stellungnahme ist diesem Bericht als Anlage 4 beigefügt.
Nach § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG ist die Angemessenheit der Barabfindung durch einen oder mehrere sachverständige Prüfer, die auf Antrag des Hauptaktionärs vom Gericht ausgewählt und bestellt werden, zu prüfen. Zum sachverständigen Prüfer nach
§ 327c Abs. 2 Satz 2 AktG hat das Landgericht Dortmund auf Antrag der Beauty
Holding Three AG (als Rechtsvorgängerin der Beauty Holding Two GmbH) die PKF
Fasselt Schlage Partnerschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft, Duisburg („PKF Fasselt Schlage“) ausgewählt und durch Beschluss vom
17. Januar 2013 (Az.: 18 O 4/13 AktE) bestellt. Der Beschluss des Landgerichts
Dortmund ist diesem Bericht als Anlage 5 in Kopie beigefügt. Das Landgericht Dortmund hat die Anordnungen in dem Beschluss vom 17. Januar 2013 für die Beauty
Holding Two AG durch Beschluss vom 12. März 2013 bestätigt. Dieser Beschluss des
Landgerichts Dortmund ist diesem Bericht ebenfalls als Anlage 5 beigefügt.
Die Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG soll am 28. Mai 2013 die
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Beauty
Holding Two GmbH gegen Gewährung der von ihr festgelegten Barabfindung beschließen. In diesem Bericht werden die Voraussetzungen für die Übertragung der
Aktien dargelegt und auch die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet.
II.
Die DOUGLAS HOLDING AG und die DOUGLAS-Gruppe
1.
Unternehmensgeschichte und Aktionärsentwicklung
1.1
Unternehmensgeschichte der DOUGLAS-Gruppe
Die Geschichte der DOUGLAS-Gruppe begann im Jahr 1949 mit der Gründung der
Hussel Süßwarenfilialbetrieb GmbH und der Eröffnung der ersten Hussel-
-8Süßwarenfachgeschäfte. 1962 wurde die Hussel Süßwarenfilialbetrieb GmbH in eine
Aktiengesellschaft umgewandelt und 1966 erstmalig im amtlichen Handel notiert.
Im Jahr 1969 erwarb die Hussel AG die Parfümerie Douglas. Ab dem Jahr 1972 war
die Hussel AG, die seit dem Jahr 1976 als Hussel Holding AG firmiert, international
tätig und eröffnete in diversen Ländern weitere Douglas-Parfümerien: in Österreich
(1974), den Niederlanden (1980), den USA (1982; Marktaustritt 2010), Frankreich
(1986) und Italien (1989).
1972 stieg die Hussel AG durch Erwerb des Filialbetriebs Kupa in das LebensmittelDiscountgeschäft ein; 1975 wurden die Lebensmittelketten Für Sie Discount und
Wandmaker erworben. Kupa und Für Sie Discount wurden 1978 in Joint Ventures mit
der co op AG eingebracht; diese Joint Venture-Beteiligungen wurden 1980 an die
co op AG verkauft. Im Jahr 1983 erfolgte mit dem Verkauf von Wandmaker der Ausstieg aus dem Lebensmittelhandel.
1974 startete die Drogeriemarktkette Fuchs; ergänzend dazu hielt der Konzern ab
1981 eine Mehrheitsbeteiligung an den Korvett-Drogeriemärkten in Berlin sowie ab
1983 eine Mehrheitsbeteiligung an den drospa-Drogeriemärkten Berlin, die mit Fuchs
und Korvett fusionierten. Mit dem Verkauf von drospa im Jahr 2000 wurden die Drogeriemarkt-Aktivitäten eingestellt.
Im Jahr 1979 erfolgte der Einstieg in den Buchhandel durch Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der Buchhandelskette Montanus aktuell sowie der Einstieg in den
Schmuck-Einzelhandel durch den Erwerb von Uhren Weiss.
1986 eröffnete die Hussel Holding AG einen weiteren Geschäftsbereich und beteiligte
sich mit 75 % an AppelrathCüpper.
Ab dem Jahr 1989 wurde die Hussel Holding AG unter der Firma DOUGLAS HOLDING AG geführt. Die Universitätsbuchhandlung Phönix in Bielefeld wurde im selben Jahr übernommen.
Der Geschäftsbereich Parfümerien der DOUGLAS HOLDING AG expandierte in den
90er Jahren international weiter und eröffnete Fachgeschäfte in der Schweiz (1991)
sowie in Spanien und Portugal (1998).
1995 beteiligte sich die DOUGLAS HOLDING AG an der Christ-Gruppe und stockte
ihre Beteiligung nur zwei Jahre später, 1997, auf 100 % auf. Anschließend fusionierte
Juwelier Christ mit Uhren Weiss.
Im Zuge der Internationalisierung des Parfümeriebereiches erfolgte ab dem Jahr 2001
der Markteintritt in weitere Länder: Polen und Ungarn (2001), Monaco (2002), Russland (2003; Marktaustritt 2010), Slowenien (2003; Marktaustritt 2011), Tschechien
-9(2004), Dänemark (2004; Marktaustritt 2010), Türkei (2006), Baltikum (2007) sowie
Kroatien, Bulgarien und Rumänien (2008).
1999 wurde mit dem Erwerb einer 14,6 %-igen Minderheitsbeteiligung an der buch.de
internetstores AG der Eintritt in den Online-Buchhandel vollzogen. Im Jahr 2000 eröffnete DOUGLAS mit douglas-beauty.com ein eigenes Internet-Portal.
Im Jahr 2001 erwarb die DOUGLAS HOLDING AG einen beherrschenden Anteil
von 75 % an der Buchhandelsgruppe Thalia. Durch den Zusammenschluss von Thalia
mit Phönix-Montanus entstand die größte Buchhandelsgruppe im deutschsprachigen
Raum. Die ausstehenden 25 % der Anteile an der Thalia Holding GmbH wurden im
Jahr 2012 von dem Mitgesellschafter übernommen. Der Anteil an der buch.de internetstores AG stieg im gleichen Jahr auf 79,9 %.
1.2
Übernahmeangebot
Am 31. Oktober 2012 hat die Beauty Holding Three AG (als Rechtsvorgängerin der
Beauty Holding Two GmbH) ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in bar
für alle Aktien der DOUGLAS HOLDING AG abgegeben. Die Beauty Holding
Three AG wurde zu diesem Zeitpunkt mittelbar von Advent International Corporation
(„Advent International“) gehalten. Mit Vollzug des Übernahmeangebots am
14. Dezember 2012 hat sich die Lobelia Beteiligungs GmbH an der Beauty Holding
Three AG mittelbar mit 20 % beteiligt. Zuvor hatte die Beauty Holding One GmbH,
die indirekt eine 100 %-Beteiligung an der Beauty Holding Three AG hielt, mit der
Lobelia Beteiligungs GmbH bereits einen Aktienkaufvertrag über den Kauf und die
Übertragung von 5.019.627 Aktien (ca. 12,73 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der DOUGLAS HOLDING AG) abgeschlossen. Dieser Aktienkaufvertrag
wurde ebenfalls am 14. Dezember 2012 vollzogen. Mit dem Vollzug des Übernahmeangebots hielt die Beauty Holding Three AG dann insgesamt 37.325.190 Aktien der
DOUGLAS HOLDING AG (ca. 94,65 % des Grundkapitals und der Stimmrechte).
Nach weiteren Erwerben über die Börse sowie weiteren Andienungen in der erweiterten Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
(„WpÜG“) und deren Vollzug hielt die Beauty Holding Three AG zum Zeitpunkt der
Stellung des förmlichen Verlangens nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG am
15. Januar 2013 37.921.668 Aktien der DOUGLAS HOLDING AG, was einem Anteil
von ca. 96,17 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der DOUGLAS HOLDING AG entspricht. Des Weiteren wurde in der Andienungsfrist gemäß
§ 39c WpÜG bis zum 19. März 2013 das Übernahmeangebot für weitere 203.049 Aktien der DOUGLAS HOLDING AG (ca. 0,51 % des Grundkapitals und der Stimmrechte) angenommen.
- 10 2.
Sitz, Unternehmensgegenstand und Geschäftsjahr der DOUGLAS HOLDING AG
Die DOUGLAS HOLDING AG ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen
unter Registernummer HRB 242 eingetragene Aktiengesellschaft mit Sitz in Hagen,
Deutschland. Die Hauptverwaltung der DOUGLAS HOLDING AG befindet sich in
der Kabeler Straße 4, 58099 Hagen, Deutschland.
Nach § 2 Abs. 1 der Satzung der DOUGLAS HOLDING AG besteht der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft in der Leitung einer Gruppe von Unternehmen im
In- und Ausland, die auf den Gebieten des Groß-, Einzel- und Versandhandels mit
Waren aller Art, vor allem in folgenden Branchen tätig sind: Parfümerien, Schmuck,
Bücher, Textilien, Lederwaren, Accessoires sowie Nahrungs- und Genussmittel einschließlich verwandter Artikelgruppen. Der Unternehmensgegenstand erstreckt sich
auch auf den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Dienstleistungsunternehmen, die im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit in den vorgenannten Branchen stehen, einschließlich der Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben.
Darüber hinaus ist die DOUGLAS HOLDING AG berechtigt, selbst Groß-, Einzelund Versandhandel mit allen in § 2 Abs. 1 der Satzung genannten Waren und in den
entsprechenden Branchen zu betreiben sowie die damit im Zusammenhang stehenden
Dienstleistungen durchzuführen.
Die DOUGLAS HOLDING AG ist nach ihrer Satzung außerdem zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die ihr geeignet erscheinen, dem in § 2 Abs. 1 und 2 der
Satzung bezeichneten Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie kann zu diesem
Zweck auch andere Unternehmen gründen, Unternehmen und Beteiligungen erwerben
und veräußern sowie Unternehmen und Betriebe pachten. Sie kann Unternehmen, an
denen sie beteiligt ist, unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenfassen oder sich auf
die Verwaltung der Beteiligung beschränken.
Das Geschäftsjahr der DOUGLAS HOLDING AG weicht vom Kalenderjahr ab. Es
beginnt am 1. Oktober eines jeden Jahres und endet am 30. September des jeweils
folgenden Jahres.
3.
Organe und Vertretung der DOUGLAS HOLDING AG
Der Vorstand der DOUGLAS HOLDING AG besteht gegenwärtig aus vier Mitgliedern. Die folgenden Personen sind Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft: Dr.
Henning Kreke (Vorsitzender), Michael Busch, Manfred Kroneder und Dr. Dennis
Schulze. Die Gesellschaft wird jeweils durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Darüber hinaus verfügt die DOUGLAS HOLDING AG über einen Aufsichtsrat mit
gegenwärtig sechzehn Mitgliedern.
- 11 Als Vertreter der Anteilseigner gehören dem Aufsichtsrat zum Tag der Unterzeichnung dieses Berichts folgende Personen an: Dr. Dr. h.c. Jörn Kreke, Karen Heumann,
Dr. Michael H. Hinderer, Claus-Mathias Böge, Hans-Hermann Lotter, Wilhelm
Plumpe, Dr. Ulrich Wolters und Prof. Dr. Mark Wössner.
Als Vertreter der Arbeitnehmer gehören dem Aufsichtsrat gegenwärtig folgende Personen an: Margarete Pinkowski, Ulrike Grabe, Isabelle Harth, Solveig Hasse, Petra
Lügger, Johann Rösch, Christine Wrobel und Sabine Zimmer.
Aufsichtsratsvorsitzender der DOUGLAS HOLDING AG ist gegenwärtig Dr. Dr. h.c.
Jörn Kreke, stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende ist derzeit Margarete Pinkowski.
Die Amtszeit der von den Aktionären gewählten Aufsichtsratsmitgliedern Dr. Dr. h.c.
Jörn Kreke, Claus-Mathias Böge, Dr. Ulrich Wolters und Prof. Dr. Mark Wössner
läuft mit dem Ende der Hauptversammlung am 28. Mai 2013 ab. Darüber hinaus hatten die Herren Dr. h.c. August Oetker und Dr. Ernst F. Schröder ihre Aufsichtsratsmandate am 12. Dezember 2012 niedergelegt. Das Amtsgericht Hagen hat auf Antrag
des Vorstands der DOUGLAS HOLDING AG mit Beschluss vom 12. Februar 2013
die Herren Hans-Hermann Lotter und Wilhelm Plumpe zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Es ist beabsichtigt, im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung der
DOUGLAS HOLDING AG am 28. Mai 2013 neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.
4.
Kapital, Aktionäre und Börsenhandel der DOUGLAS HOLDING AG
4.1
Grundkapital, Aktionäre und Börsenhandel
Das Grundkapital der DOUGLAS HOLDING AG beträgt EUR 118.301.151 und ist
eingeteilt in 39.433.717 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Die DOUGLAS HOLDING AG ist seit der Übernahme der Anteilsmehrheit durch die
Beauty Holding Three AG ein Portfolio-Unternehmen der Private Equity-Gesellschaft
Advent International. Als Rechtsnachfolgerin der Beauty Holding Three AG hält die
Beauty Holding Two GmbH zum Tag der Unterzeichnung dieses Berichts 37.921.668
Stückaktien und damit ca. 96,17 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der
DOUGLAS HOLDING AG. Für weitere 203.049 Aktien (ca. 0,51 % des Grundkapitals und der Stimmrechte) der DOUGLAS HOLDING AG wurde das Übernahmeangebot in der Andienungsfrist gemäß § 39c WpÜG bis zum 19. März 2013 angenommen. Nach Kenntnis der Beauty Holding Two GmbH befinden sich die restlichen Aktien der DOUGLAS HOLDING AG im Streubesitz.
Die Aktien der DOUGLAS HOLDING AG sind unter der ISIN DE0006099005 zum
Handel im regulierten Markt und im Teilsegment des regulierten Markts mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard), sowie
im regulierten Markt an den Börsen Düsseldorf, Berlin und Hamburg zugelassen.
- 12 Darüber hinaus werden sie im Freiverkehr an den Börsen Stuttgart, Hannover und
München, sowie im elektronischen Handelssystem XETRA gehandelt.
4.2
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand der DOUGLAS HOLDING AG war gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu EUR 25.000.000 in der Zeit bis zum 11. März 2013 durch einoder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital I).
Der Vorstand der DOUGLAS HOLDING AG war außerdem gemäß § 4 Abs. 3 der
Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 25.000.000 in der Zeit bis zum 11. März 2013
durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien
gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu EUR 907.785 zu erhöhen (genehmigtes Kapital II).
Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Berichts bestehen damit beide Kapitalia
(genehmigtes Kapital I und II) nicht mehr.
5.
Struktur und Geschäftstätigkeit der DOUGLAS HOLDING AG
Als Beteiligungs- und Management-Holding leitet die DOUGLAS HOLDING AG eine Gruppe von Unternehmen mit den fünf dezentral geleiteten Geschäftsbereichen
„Parfümerien“, „Bücher“, „Schmuck“, „Mode“ und „Süßwaren“. Die DOUGLASGruppe tritt am Markt unter den Konzernmarken DOUGLAS, Thalia, Christ, AppelrathCüpper und Hussel auf.
Die DOUGLAS HOLDING AG übernimmt zentrale Führungs- und Serviceaufgaben
für die DOUGLAS-Gruppe. Hierzu gehören alle Entscheidungen zur strategischen
Grundausrichtung, die Finanzierung und die Liquiditätsausstattung der Konzerngesellschaften sowie die Besetzung von Führungspositionen im Konzern.
Größter Geschäftsbereich ist der Geschäftsbereich „Parfümerien“, der in Europa über
Fachgeschäfte der Marke DOUGLAS und Online-Shops Produkte in den Bereichen
Duft, Kosmetik und Pflege vertreibt. Der größte Absatzmarkt ist Deutschland; darüber
hinaus ist DOUGLAS in weiteren 16 europäischen Ländern präsent. Das Sortiment
umfasst Herstellermarken, darunter auch exklusiv bei DOUGLAS angebotene Herstellermarken sowie Eigenmarken.
Im Geschäftsbereich „Bücher“ verknüpft die Buchhandelsgruppe Thalia als MultiChannel-Anbieter die Vertriebswege stationär, online und digital. Thalia betreibt
Buchhandlungen und Online-Shops und verfügt über ein umfangreiches eBook-
- 13 Sortiment. Die Geschäftsaktivitäten von Thalia konzentrieren sich auf den deutschsprachigen Raum.
Der Geschäftsbereich „Schmuck“ betreibt in Deutschland die ChristJuweliergeschäfte, die eine Eigen-, Exklusiv- und Trendmarkenstrategie im mittleren
bis gehobenen Einzelhandelssegment bei Schmuck und Uhren verfolgen. Darüber
hinaus betreibt Christ zwei Online-Shops in Deutschland und Österreich.
Der Geschäftsbereich „Mode“ bietet in Modehäusern von AppelrathCüpper in
Deutschland hochwertige Damen-Mode und Accessoires an.
Im Geschäftsbereich „Süßwaren“ werden in Deutschland die Hussel-Confiserien mit
innovativen Süßwarenkreationen und Eigenmarken im deutschen Süßwarenfachhandel positioniert. Der Vertrieb der Hussel-Produkte erfolgt über Fachgeschäfte und Online-Shops.
Darüber hinaus bündeln die als Profit-Center geführten Dienstleistungsgesellschaften
und die Service-Zentralen der Vertriebsgesellschaften wesentliche administrative
Aufgaben und unterstützen die Fachgeschäfte im operativen Tagesgeschäft. Die
DOUGLAS Finance B.V., Nijmegen, übernimmt die mittel- und langfristige Finanzierung der ausländischen Tochtergesellschaften.
Anlage 6 enthält eine Aufstellung der Gesellschaften, an denen die DOUGLAS
HOLDING AG zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Berichts Anteile hält.
6.
Mitarbeiter und Mitbestimmung
Zum Bilanzstichtag des 30. September 2012 beschäftigte die DOUGLAS-Gruppe
24.221 Mitarbeiter (Vorjahr: 24.323), wovon 15.241 Mitarbeiter in Deutschland (Vorjahr: 15.325) und 8.980 Mitarbeiter im Ausland (Vorjahr: 8.998) tätig waren.
Die DOUGLAS HOLDING AG unterliegt den Vorschriften zur Unternehmensmitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz (siehe auch 3. zur Besetzung des Aufsichtsrats).
Ein Konzernbetriebsrat existiert nicht. In mehreren Betrieben von Konzerngesellschaften existieren Einzelbetriebsräte. Bei einigen Gesellschaften ist ein Gesamtbetriebsrat eingesetzt.
- 14 7.
Geschäftliche Entwicklung und Ergebnissituation der DOUGLAS HOLDING AG
7.1
Eckdaten für die Geschäftsjahre 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Eckdaten der
DOUGLAS-Gruppe für die Geschäftsjahre 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012.
Die Finanzangaben sind den geprüften Konzernabschlüssen der DOUGLAS HOLDING AG für die jeweils am 30. September 2010, 2011 und 2012 endenden Geschäftsjahre entnommen, die gemäß den Internationalen Rechnungslegungsstandards
(IFRS) und den ergänzend gemäß § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch („HGB“) anzuwendenden Vorschriften erstellt wurden. Sofern nichts anderes angegeben wurde, sind
sämtliche Werte gerundet. Im Übrigen wird auf die Darstellungen der Gutachtlichen
Stellungnahme in Anlage 4 verwiesen.
- 15 -
Wesentliche Kennzahlen
2011/12
2010/11
2009/10
Mio. €
3436,9
3378,8
3320,8
M io. €
2316,5
2255,4
2168,2
Ausland
M io. €
1120,4
1 .123,4
1152,6
EBITDA
Mio. €
201,2
292,9
286,9
in %
5,9
8,7
8,6
Mio. €
238,7
270,6
in %
6,9
8,0
Mio. €
−89,1
137,8
/
/
131,2
in %
−2,6
4 ,1
4,0
Mio. €
114,2
138,4
in %
3,3
4,1
Mio. €
−109,9
87,0
/
/
76,1
€
€
€
€
35,32
5,10
−2,78
0,00
29,52
7,43
2,20
1,10
36,83
7,30
1,93
1,10
Mio. €
Mio. €
34,7
104,3
126,6
116,9
127,9
117,5
30.09.2012
30.09.2011
30.09.2010
€
€
€
€
€
€
570,9
957,1
659,1
113,8
755,1
1528
751,9
907,3
803,0
98,6
760,1
1661,7
792,1
886,8
764,8
113,8
827,6
1713,4
Mio. €
508,7
438,0
418,1
Mio. €
124,5
49,6
124,0
24.221
1.944
24.323
1.928
24.655
1.973
603,3
594,9
596,6
Umsatz
Deutschland
M arge
EBITDA bereinigt
1)
M arge
EBIT
M arge
EBT bereinigt
2)
M arge
Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (−)
Aktienkurs zum Ende des Geschäftsjahres
EBITDA je Stückaktie
Ergebnis je Stückaktie
Dividende je Stückaktie
Free Cash Flow
Investitionen
Langfristige Vermögenswerte
Kurzfristige Vermögenswerte
Eigenkapital
Langfristiges Fremdkapital
Kurzfristiges Fremdkapital
Bilanzsumme
Working Capital
3)
Netto-Bankschulden
4)
Mio.
Mio.
Mio.
Mio.
Mio.
Mio.
Mitarbeiter/-innen
Fachgeschäfte
Verkaufsfläche
2
Tsd. m
Bereinigt um Restrukturierungsaufwand T halia im laufenden Jahr und Verkauf Douglas Russland im Vorjahr
Bereinigt um Restrukturierungsaufwand T halia im laufenden Jahr und außerplanmäßige Abschreibungen bei Douglas in beiden Jahren
3)
Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten abzüglich liquider Mittel
1)
2)
- 16 7.2
Geschäftliche Entwicklung und Ergebnissituation im Geschäftsjahr 2011/2012
7.2.1 Ertragslage
Die DOUGLAS-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2011/12 den Nettoumsatz um 1,7 % auf
EUR 3,44 Milliarden gesteigert. Bereinigt um die im Vorjahr veräußerten Parfümerien in Russland ergab sich ein Anstieg von 2,2 %.
In Deutschland stiegen die Umsätze gegenüber dem Vorjahr um 2,7 % auf EUR 2,32
Milliarden. Die Auslandumsätze blieben aufgrund des Verkaufs der russischen Parfümerien und der weiterhin schwachen Konsumnachfrage in einigen Ländern um
0,3 % leicht hinter dem Vorjahr zurück und erreichten EUR 1,12 Milliarden. Bereinigt
um die Veräußerungen in Russland ergab sich ein Umsatzplus im Ausland von 1,3 %.
Die Online-Umsätze entwickelten sich im Vorjahresvergleich mit einem Anstieg um
13 % weiterhin dynamisch. Ihr Anteil am Gesamtumsatz lag im Geschäftsjahr
2011/2012 bei rund 7 % und damit etwa 1 Prozentpunkt über dem Vorjahr.
Auf vergleichbarer Fläche – hierbei werden nur die im Geschäftsjahr 2011/2012 und
Vorjahreszeitraum bereits geöffneten Filialen sowie das Internet-Geschäft betrachtet –
stiegen die Konzernumsätze im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 %, währungsbereinigt
um 1,8 %. Dabei schnitt das Inland mit einem vergleichbaren Zuwachs von 2,3 %
besser ab als das Ausland. Dort waren die vergleichbaren Umsätze wegen der schwachen Konsumnachfrage in einigen Ländern um 2,1 % rückläufig.
Die Umsätze der 1.190 DOUGLAS-Parfümerien stiegen um 2,4 % auf über EUR 1,92
Milliarden. Währungsbereinigt lag das Wachstum bei 2,8 %. In Deutschland stiegen
die Umsätze in den 446 Parfümerien um 5,1 % auf EUR 1.040,6 Millionen. Auf vergleichbarer Basis (einschließlich Online-Umsätze) lagen die Umsätze um 3,9 % über
dem Vorjahreswert.
Im Ausland erzielten die DOUGLAS-Parfümerien in ihren 744 Filialen Umsatzerlöse
in Höhe von EUR 883,6 Millionen. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem
Rückgang von 0,5 %, der im Wesentlichen auf die Veräußerung der Parfümerien in
Russland zurückzuführen ist. Bereinigt um diesen Effekt konnten die Umsätze um
1,5 % gesteigert werden. Auf vergleichbarer Fläche lag der Auslandsumsatz um 1,8 %
unter dem Vorjahreswert. Umsatzzuwächse verzeichneten die DOUGLASParfümerien insbesondere in Österreich, Polen und der Türkei. Schwierig war die
Entwicklung in Kroatien, Spanien, der Schweiz, Portugal und Italien. Der Umsatzanteil der ausländischen Parfümerien reduzierte sich auf 45,9 % (Vorjahr: 47,3 %).
Im Geschäftsjahr 2011/12 eröffnete DOUGLAS insgesamt 38 neue Parfümerien, insbesondere in Deutschland, Polen, Frankreich und Rumänien. Diesen standen lediglich
16 Schließungen gegenüber. Damit konnte das Filialnetz zum Bilanzstichtag um 22
auf 1.190 Filialen erweitert werden.
- 17 Der Buchbereich erzielte mit seinen 296 Thalia-Buchhandlungen im Geschäftsjahr
2011/12 Umsätze in Höhe von EUR 915,2 Millionen. Dies entspricht einem Rückgang von 2,1 %. Der Inlandsumsatz verringerte sich um 3,0 % auf EUR 682,8 Millionen. Der Auslandsumsatz konnte durch den Anstieg in Österreich um 0,7 % gesteigert
werden. Aufgrund der schwachen Umsatzentwicklung in der Schweiz lag der währungsbereinigte Umsatz im ausländischen Buchgeschäft allerdings um 1,1 % unter
dem Vorjahr.
Auf vergleichbarer Basis (einschließlich Online) gingen die Umsätze gegenüber dem
Vorjahr um 2,3 % zurück. Die Umsätze in Deutschland waren um 2,0 % und im Ausland um 3,4 % rückläufig. Durch einen Ausbau der buchnahen Zusatzsortimente
konnte die geringere Nachfrage nach Büchern teilweise kompensiert werden.
Auch bei den Online-Umsätzen war im Geschäftsjahr 2011/2012 eine rückläufige
Entwicklung (um rund 10 %) zu beobachten, da der Einsatz von Gutscheinen zur
Kundengewinnung deutlich reduziert wurde. Insgesamt generierte die Thalia-Gruppe
14 % ihrer Umsätze online.
Die 210 Christ-Juweliergeschäfte verzeichneten ein Umsatzwachstum von 9,6 % auf
EUR 373,1 Millionen. Die Anzahl der Christ-Juweliergeschäfte erhöhte sich im Geschäftsjahr 2011/2012 nur geringfügig um drei Filialen. Darüber hinaus wurde eine
Vielzahl bestehender Geschäfte grundlegend modernisiert und vergrößert.
Die Umsätze im Modebereich blieben mit EUR 122,1 Millionen um 1,9 % hinter dem
Vorjahr zurück. Auf vergleichbarer Fläche (ohne Einbeziehung des im Januar 2011
geschlossenen Modehauses in Solingen) lagen die Umsätze der 13 AppelrathCüpperDamenmodehäuser um 1,1 % unter dem Vorjahresniveau. Die Häuser in Köln und
Dortmund wurden im Geschäftsjahr 2011/12 grundlegend modernisiert.
Die 235 Hussel-Confiserien im Geschäftsbereich Süßwaren erzielten in Deutschland
und Österreich Umsätze in Höhe von EUR 99,8 Millionen. Dies entspricht einem
Umsatzzuwachs von 1,7 %. Auf vergleichbarer Fläche ergab sich in Deutschland ein
Anstieg um 3,5 %, bei den österreichischen Hussel-Geschäften um 8,2 %. Insbesondere die guten Weihnachts- und Osterumsätze haben zu dieser Entwicklung maßgeblich
beigetragen. Durch die Schließung unrentabler Filialen reduzierte sich das Filialnetz
planmäßig um weitere 10 Confiserien.
7.2.2 Ergebnisentwicklung
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen („EBITDA“) betrug
EUR 201,2 Millionen gegenüber EUR 292,9 Millionen im Vorjahr. Die EBITDAMarge lag bei 5,9 % (Vorjahr: 8,7 %). Das Geschäftsjahr 2011/2012 war von hohen
Restrukturierungsaufwendungen im Buchbereich geprägt. Hierdurch wurde das EBITDA in Höhe von EUR 37,5 Millionen belastet. Dagegen war das Vorjahresergebnis durch einen Einmalertrag aus der Veräußerung der Parfümerieaktivitäten in Russ-
- 18 land in Höhe von EUR 22,3 Millionen begünstigt. Bereinigt um diese Effekte ergibt
sich ein deutlicher Ergebnisrückgang, der aus dem geringeren operativen Ergebnis der
Buchsparte resultiert.
Das EBITDA im Geschäftsbereich Parfümerien verringerte sich von EUR 207,1 Millionen im Vorjahr auf EUR 179,5 Millionen im Geschäftsjahr 2011/2012. Ohne den
Einmalertrag aus der Veräußerung der Parfümerieaktivitäten in Russland im Vorjahr
lag die EBITDA-Marge bei 9,8 %. Der leichte Rückgang auf 9,3 % im Geschäftsjahr
2011/2012 ist auf die schwache Entwicklung in einigen Auslandsmärkten zurückzuführen.
Die Ergebnisentwicklung im Buchbereich war im abgelaufenen Geschäftsjahr durch
die strategische Neuausrichtung geprägt. Bereinigt um die Restrukturierungskosten in
Höhe von EUR 37,5 Millionen, die insbesondere für Abstandszahlungen und Schließungen anfielen, erreichte das EBITDA EUR 14,4 Millionen. Im Vorjahr wurde ein
EBITDA von EUR 40,0 Millionen erreicht. Das deutlich geringere Ergebnis resultierte aus dem Umsatzrückgang im stationären und im Online-Geschäft. Vor Restrukturierungskosten erreichte die EBITDA-Marge 1,6 % im Geschäftsjahr 2011/2012 nach
4,3 % im Vorjahr.
Der Schmuckbereich konnte das Ergebnis erneut steigern. Das EBITDA konnte um
EUR 2,7 Millionen auf EUR 39,5 Millionen im Geschäftsjahr 2011/2012 verbessert
werden. Die EBITDA-Marge lag, ähnlich wie im Vorjahr, bei 10,6 %.
Der Geschäftsbereich Mode erzielte ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen in Höhe von EUR 7,0 Millionen. Das Vorjahresergebnis von EUR 7,9 Millionen wurde damit knapp verfehlt. Ursache hierfür war die schwache Umsatzentwicklung. Die EBITDA-Marge erreichte 5,8 % nach 6,3 % im Vorjahr.
Der Süßwarenbereich konnte das EBITDA um EUR 1,4 Millionen auf EUR 6,4 Millionen steigern. Insbesondere das Umsatzwachstum auf vergleichbarer Verkaufsfläche
hat hierzu wesentlich beigetragen. Die EBITDA-Marge erreichte 6,3 %.
Der Rohertrag aus dem Handelsgeschäft lag unverändert bei stabilen 47,6 %. Der
niedrigeren Marge aus dem Buchgeschäft standen geringfügig höhere Margen im
Schmuck- und Süßwarengeschäft gegenüber.
Durch den Verkauf der DOUGLAS-Parfümerien in Russland konnte im Vorjahr ein
Ertrag von EUR 22,3 Millionen erwirtschaftet werden, der die sonstigen betrieblichen
Erträge erhöhte.
Die Personalkosten stiegen etwas stärker als die Umsatzerlöse, vor allem aufgrund des
Umsatzrückgangs im Buchbereich.
- 19 Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um
EUR 64,7 Millionen auf EUR 866,2 Millionen. Neben den Restrukturierungskosten
bei Thalia in Höhe von EUR 37,5 Millionen stiegen auch die sonstigen betrieblichen
Aufwendungen leicht überproportional zum Umsatz, da insbesondere im Buchbereich
die Flächenproduktivität gesunken ist.
Die Abschreibungen im Geschäftsjahr 2011/2012 waren durch hohe außerplanmäßige
Abschreibungen gekennzeichnet. Im Buchbereich verursachten niedrigere Umsatzund Ergebniserwartungen Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte und
Sachanlagevermögen in Höhe von EUR 117,3 Millionen. Aus den gleichen Gründen
waren im Parfümeriebereich Abschreibungen auf einzelne Firmenwerte im Ausland
erforderlich.
Das Finanzergebnis verbesserte sich leicht von EUR −5,6 Millionen auf EUR −5,0
Millionen. Der höhere Finanzbedarf im Zuge der Übernahme von Minderheitenanteilen konnte durch ein niedrigeres Zinsniveau überkompensiert werden.
Das Ergebnis vor Steuern („EBT“) betrug EUR −89,1 Millionen nach EUR 137,8
Millionen im Vorjahr. Im Geschäftsjahr 2011/2012 waren Einmaleffekte aus dem
Restrukturierungsaufwand im Buchbereich in Höhe von EUR 154,8 Millionen und
aus außerplanmäßigen Abschreibungen im Parfümeriebereich in Höhe von EUR 48,5
Millionen zu verkraften. Ohne Berücksichtigung dieser Effekte betrug das EBT im
Geschäftsjahr 2011/2012 EUR 114,2 Millionen. Im Vorjahr standen dem Einmalertrag aus der Veräußerung des russischen Parfümeriegeschäfts außerplanmäßige Abschreibungen gegenüber. Ursache für den Ergebnisrückgang war insbesondere der geringere operative Ergebnisbeitrag der Buchsparte.
Der Steueraufwand reduzierte sich von EUR 50,8 Millionen auf EUR 20,8 Millionen.
Die sehr hohen außerplanmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte,
die überwiegend nicht abzugsfähig sind, führten trotz eines Vorsteuerverlustes von
EUR 89,1 Millionen zu einer Steuerbelastung von EUR 20,8 Millionen.
Für das Geschäftsjahr 2011/12 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von EUR 109,9 Millionen. Der fremden Gesellschaftern zustehende Anteil am Jahresfehlbetrag beträgt
EUR 0,2 Millionen (Vorjahr: EUR 0,3 Millionen vom Jahresüberschuss). Somit beläuft sich der auf die DOUGLAS-Aktionäre entfallende Anteil am Jahresfehlbetrag
auf EUR 109,7 Millionen nach einem Anteil am Jahresüberschuss von EUR 86,7 Millionen im Vorjahreszeitraum. Das Ergebnis je Aktie lag bei EUR −2,78 nach
EUR 2,20 im Vorjahr.
7.2.3 Investitionen
Im Geschäftsjahr 2011/12 investierte die DOUGLAS-Gruppe insgesamt EUR 104,3
Millionen in die Eröffnung von 53 neuen Filialen sowie in die Erweiterung und Modernisierung des bestehenden Filialnetzes. Damit wurden sowohl der Vorjahreswert
- 20 von EUR 116,9 Millionen sowie das geplante Investitionsbudget von rund EUR 120
Millionen unterschritten. Die Anzahl der Filialen erhöhte sich im Geschäftsjahr
2011/2012 um 16 auf insgesamt 1.944 Filialen. Die Gesamtverkaufsfläche im Konzern betrug zum Stichtag 603.294 Quadratmeter nach 594.863 Quadratmetern im Vorjahr. Den insgesamt 37 Filialschließungen standen 53 Neueröffnungen gegenüber.
Das weiterhin moderate Investitionsniveau war Folge der nach wie vor restriktiven
Investitionspolitik und der hohen Anforderungen an die Standortqualität.
Im Parfümeriebereich investierte DOUGLAS EUR 58,4 Millionen in die Eröffnung
von 38 neuen Parfümerien sowie die Modernisierung des Filialnetzes (Vorjahr:
EUR 61,6 Millionen). Im Fokus standen 30 Neueröffnungen im Ausland mit einer Investitionssumme von EUR 25,8 Millionen. Die Filialneueröffnungen konzentrierten
sich vor allem auf Polen, Frankreich und Rumänien. Im Inland flossen EUR 32,6 Millionen hauptsächlich in zahlreiche Modernisierungsprojekte sowie acht neue Fachgeschäfte. Das Filialnetz umfasste zum 30. September 2012 insgesamt 1.190 Parfümerien mit einer Gesamtverkaufsfläche von 284.775 Quadratmetern nach 1.168 Filialen
mit 275.048 Quadratmetern zum Vorjahresstichtag.
Der Buchbereich investierte insgesamt EUR 20,7 Millionen in sieben neue ThaliaBuchhandlungen, die Modernisierung des bestehenden Filialnetzes sowie in die ITund Logistik-Struktur (Vorjahr: EUR 26,2 Millionen). Davon entfielen EUR 17,6 Millionen auf Deutschland und EUR 3,1 Millionen auf die Schweiz und Österreich. Im
Inland wurden fünf und im Ausland zwei neue Buchhandlungen eröffnet. Nach der
Schließung von sechs Filialen umfasste das Filialnetz zum Bilanzstichtag insgesamt
296 Standorte mit einer Gesamtverkaufsfläche von 246.660 Quadratmetern nach 295
Filialen mit 248.064 Quadratmetern zum Vorjahresstichtag.
Die Investitionen im Schmuckbereich reduzierten sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um EUR 0,9 Millionen auf EUR 14,9 Millionen und verteilten sich auf sechs
Neueröffnungen und zahlreiche Modernisierungen. Die 210 Standorte (Vorjahr: 207)
umfassten zum 30. September 2012 insgesamt eine Verkaufsfläche von 23.327 Quadratmetern. Damit erhöhte sich die Fläche im Vergleich zum Vorjahr um 608 Quadratmeter.
Der Modebereich investierte im Geschäftsjahr 2011/2012 EUR 1,3 Millionen (Vorjahr: EUR 2,1 Millionen) insbesondere in die bestehenden Häuser in Köln und Dortmund. AppelrathCüpper betrieb wie im Vorjahr 13 Modehäuser mit einer Verkaufsfläche von 34.566 Quadratmetern.
Im Süßwarenbereich wurden EUR 2,8 Millionen (Vorjahr: EUR 3,3 Millionen) in den
Ausbau und die Modernisierung des bestehenden Filialnetzes investiert. Das Filialnetz
umfasste zum 30. September 2012 insgesamt 235 Hussel-Confiserien mit einer Verkaufsfläche von 13.966 Quadratmetern nach 245 Filialen mit 14.466 Quadratmetern
im Vorjahr.
- 21 Der Free Cash Flow – der Saldo aus Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen aus laufender Geschäfts- und Investitionstätigkeit – lag im Geschäftsjahr 2011/12 bei EUR 34,7
Millionen nach EUR 126,6 Millionen im Vorjahr.
Der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit verringerte sich im Geschäftsjahr
2011/2012 um EUR 56,1 Millionen auf EUR 134,7 Millionen. Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus der höheren Mittelbindung im Working Capital sowie aus
dem geringeren operativen Ergebnis.
Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit erhöhte sich um EUR 35,8 Millionen auf
EUR 100,0 Millionen im Geschäftsjahr 2011/12. Ohne die Zuflüsse aus dem Verkauf
der russischen Gesellschaften im Vorjahr in Höhe von EUR 50,6 Millionen konnten
die Investitionen um EUR 14,8 Millionen reduziert werden.
Der im Geschäftsjahr 2011/2012 erwirtschaftete Free Cash Flow betrug EUR 34,7
Millionen. Die Dividendenausschüttung in Höhe von EUR 43,4 Millionen, als auch
der Erwerb von Minderheitenanteilen an drei Konzerngesellschaften in Höhe von
EUR 69,1 Millionen, wurden maßgeblich durch neue Finanzverbindlichkeiten finanziert. Aus der Erhöhung des Kapitals der buch.de internetstores AG flossen dem Konzern Zahlungsmittel in Höhe von EUR 2,7 Millionen zu.
7.2.4 Vermögenslage und Finanzschulden
Die Bilanzsumme verringerte sich zum 30. September 2012 um 8,0 % auf rund
EUR 1,5 Milliarden. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die hohen außerplanmäßigen Abschreibungen im Buchbereich und bei den Parfümeriegesellschaften in
Frankreich, Portugal, Kroatien und im Baltikum in Höhe von insgesamt EUR 166,8
Millionen zurückzuführen. Diese Abschreibungen betreffen Firmenwerte in Höhe von
EUR 123,6 Millionen und immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und Sachanlagevermögen in Höhe von EUR 43,2 Millionen. Gegenläufig
wirkte sich das um EUR 70,7 Millionen auf EUR 508,7 Millionen gestiegene Working Capital aus.
Dem langfristigen Vermögen in Höhe von 37,2 % der Bilanzsumme stand ein langfristiges Kapital in Höhe von 50,5 % der Bilanzsumme gegenüber.
Die langfristigen Vermögenswerte reduzierten sich insbesondere infolge der außerplanmäßigen Abschreibungen um EUR 181,0 Millionen auf EUR 570,9 Millionen.
Die kurzfristigen Vermögenswerte stiegen zum Vorjahr um EUR 49,8 Millionen auf
EUR 957,1 Millionen. Der Vorratsbestand erhöhte sich von EUR 675,4 Millionen im
Vorjahr auf EUR 699,6 Millionen im Geschäftsjahr 2011/2012. Auch die Forderungen gegenüber Kunden stiegen um EUR 14,9 Millionen auf EUR 65,7 Millionen.
- 22 Das Eigenkapital belief sich zum 30. September 2012 auf EUR 659,1 Millionen nach
EUR 803,0 Millionen zum Vorjahresstichtag. Die Eigenkapitalquote der DOUGLASGruppe sank von 48,3 % auf 43,1 %.
Das langfristige Fremdkapital stieg im Wesentlichen durch die höheren Rückstellungen im Zusammenhang mit der Restrukturierung des Buchbereichs. Trotz der Rückzahlung von langfristigen Bankverbindlichkeiten in Höhe von EUR 8,0 Millionen erhöhte sich der Anteil des langfristigen Fremdkapitals an der Bilanzsumme von 6,0 %
im Vorjahr auf 7,4 % zum Stichtag 30. September 2012.
Das kurzfristige Fremdkapital blieb gegenüber dem Vorjahr weitgehend unverändert.
Durch den Erwerb von Restanteilen im Buch- und Parfümeriebereich reduzierten sich
die Verbindlichkeiten aus Minderheitenoptionen. Entsprechend erhöhten sich die
Bankverbindlichkeiten. Zum 30. September 2012 betrugen die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten EUR 155,8 Millionen.
Die Nettoverschuldung der DOUGLAS-Gruppe – ermittelt aus dem Saldo der liquiden Mittel abzüglich der Bankschulden – lag zum Bilanzstichtag bei EUR 124,5 Millionen nach EUR 49,6 Millionen zum Vorjahresstichtag. Die höhere Nettoverschuldung resultierte insbesondere aus dem Mittelabfluss für die Übernahme von Minderheitenanteilen an der Thalia Holding GmbH.
Seit November 2011 standen der Unternehmensgruppe vertraglich zugesicherte Kreditlinien über insgesamt EUR 350 Millionen bis Oktober 2014, davon EUR 225 Millionen bis September 2016, zur Verfügung. Die Inanspruchnahme zum
30. September 2012 betrug EUR 106,1 Millionen. Die zugrundeliegenden Kreditverträge sahen eine sogenannte „Change of Control“-Klausel vor, die den Banken eine
Kündigung bei einem erfolgreichen Übernahmeangebot ermöglicht hätte.
Die DOUGLAS HOLDING AG ist am 17. Dezember 2012 einem Senior Konsortialkreditvertrag über EUR 830 Millionen („Senior Konsortialkreditvertrag“) beigetreten. Dieser Vertrag wurde ursprünglich am 15. Oktober 2012 unter anderem zwischen
der Beauty Holding Two GmbH und einem Bankenkonsortium abgeschlossen. Mit
dem Beitritt zu dem Senior Konsortialkreditvertrag und der Ziehung von EUR 200
Millionen hat die DOUGLAS HOLDING AG die bisherigen von der DOUGLAS
HOLDING AG aufgenommenen Kredite im Dezember 2012 durch den neuen Senior
Konsortialkreditvertrag abgelöst. In dem Senior Konsortialkreditvertrag ist ferner zusätzlich eine revolvierende Kreditlinie in Höhe von EUR 180 Millionen enthalten.
Die neue Senior-Finanzierung hat eine Laufzeit von sechs beziehungsweise sieben
Jahren. Weitere Details werden unter III.3 erläutert.
7.3
Geschäftliche Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr 2012/2013
- 23 7.3.1 Ertragslage
In den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2012/13 verlief die Umsatzentwicklung der DOUGLAS-Gruppe wie folgt:
Der Konzernumsatz erhöhte sich im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2012
um 1,5 % auf EUR 1,21 Milliarden (Vorjahr: EUR 1,19 Milliarden). Währungsbereinigt stieg der Konzernumsatz um 1,2 %.
In Deutschland übertrafen die Umsätze in Höhe von EUR 816,5 Millionen den Vorjahreswert nur leicht um 0,3 % (Vorjahr: EUR 814,0 Millionen). Im Ausland hat die
DOUGLAS-Gruppe den Konzernumsatz um 4,1 % (währungsbereinigt 3,0 %) auf
EUR 395,1 Millionen (Vorjahr: EUR 379,6 Millionen) gesteigert. Gleichwohl wurde
die Umsatzentwicklung durch die anhaltende Konsumschwäche in einigen europäischen Märkten belastet. Der Anteil der Auslandsumsätze am Konzernumsatz erhöhte
sich leicht von 31,8 % auf 32,6 %. Der Anteil der Online-Umsätze am Konzernumsatz
lag in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2012/13 bei rund 7 %.
Die Umsätze der Douglas-Parfümerien erreichten im ersten Quartal des laufenden Geschäftsjahres EUR 684,3 Millionen und stiegen damit im Vorjahresvergleich um
4,1 %. In Deutschland stieg der Umsatz um 3,4 % auf EUR 370,0 Millionen. Im Ausland stiegen die Umsätze um 4,9 % auf EUR 314,3 Millionen. Die Umsatzentwicklung in Spanien, Niederlande, Italien, Portugal und Kroatien war weiterhin schwierig.
Hingegen konnten in Österreich, Polen, Tschechien, Rumänien und der Türkei Umsatzzuwächse verzeichnet werden. Der Anteil der internationalen Aktivitäten am Gesamtumsatz der Parfümerien erhöhte sich leicht von 45,6 % auf 45,9 %.
Die Thalia-Gruppe erzielte in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2012/13
Umsätze in Höhe von EUR 313,0 Millionen. Im Vorjahresvergleich entspricht dies
einem Rückgang von 2,5 %. Während die Inlandsumsätze gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 3,7 % zurückgingen, haben die Thalia-Buchhandlungen im Ausland ihre
Umsätze um 1,2 % leicht gesteigert.
Die Umsätze der Christ-Juweliergeschäfte betrugen im ersten Quartal des laufenden
Geschäftsjahres EUR 136,7 Millionen und konnten damit das Vorjahresniveau fast erreichen (–0,6 %).
Die AppelrathCüpper-Modehäuser erzielten in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2012/13 Umsätze in Höhe von EUR 35,1 Millionen. Damit blieben die
Umsätze im Wesentlichen auf Vorjahresniveau (–0,5 %).
Die Hussel-Confiserien steigerten die Umsätze in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2012/13 um 1,2 % auf EUR 41,8 Millionen.
- 24 7.3.2 Ergebnisentwicklung
In den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2012/13 erzielte die DOUGLASGruppe ein EBITDA von EUR 171,7 Millionen, nach EUR 173,6 Millionen im Vorjahr. Die EBITDA-Marge – das Verhältnis von EBITDA zum Umsatz – blieb zum
Vorjahr nahezu unverändert bei 14,2 % (Vorjahr: 14,5 %).
Die Douglas-Parfümerien konnten das EBITDA-Niveau des Vorjahres nahezu erreichen. Die Thalia-Gruppe konnte das Ergebnis aufgrund niedrigerer Aufwendungen
gegenüber dem Vorjahr erhöhen. Das EBITDA der Christ-Juweliergeschäfte konnte
aufgrund einer schwächeren Umsatzentwicklung sowie einer geringeren Rohertragsmarge das Vorjahresniveau nicht ganz erreichen. Die AppelrathCüpper-Modehäuser
konnten das Ergebnis leicht steigern. Die Hussel-Confiserien erzielten ein EBITDA
nahezu auf Vorjahresniveau.
Das EBT der DOUGLAS-Gruppe erreichte in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2012/13 EUR 144,5 Millionen, nach EUR 140,6 Millionen im Vorjahr. Die
Umsatzrendite – das Verhältnis von EBT zum Umsatz – erhöhte sich auf 11,9 %
(Vorjahr: 11,8 %).
In den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2012/13 erzielte die DOUGLASGruppe einen Konzernüberschuss von EUR 95,7 Millionen nach EUR 91,7 Millionen
im Vorjahr. Das Ergebnis je Aktie erhöhte sich entsprechend von EUR 2,32 auf
EUR 2,41.
7.3.3 Investitionen
Von Oktober bis Dezember 2012 investierte die DOUGLAS-Gruppe EUR 14,7 Millionen in 20 Neueröffnungen (Vorjahr: 24) sowie in Flächenerweiterungen und die
Modernisierung des Filialnetzes. Im Vorjahresvergleich reduzierten sich die Investitionen damit deutlich um EUR 12,5 Millionen. Den Schwerpunkt bildete der größte
Geschäftsbereich Parfümerien, in dem 12 Fachgeschäfte (Vorjahr: 19) neu eröffnet
wurden, davon 10 im Ausland (Vorjahr: 17), unter anderem in Österreich, den Niederlanden und Polen. Trotz des Rückgangs im ersten Quartal, der auch aus zwei Großprojekten im Vorjahr resultiert, ist für das laufende Geschäftsjahr ein Investitionsvolumen in Höhe des Vorjahreswertes vorgesehen.
Nach den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2012/13 erreichte der Free Cash
Flow EUR 225,0 Millionen und übertraf damit den Vorjahreswert von EUR 206,7
Millionen. Die Mittelzuflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit erhöhten sich leicht auf
EUR 239,4 Millionen (Vorjahr: EUR 233,4 Millionen). Die Mittelabflüsse aus Investitionstätigkeit reduzierten sich aufgrund niedrigerer Investitionen auf EUR 14,4 Millionen (Vorjahr: EUR 26,7 Millionen).
- 25 7.3.4 Vermögenslage und Finanzschulden
Im Vorjahresvergleich blieb die Bilanzsumme mit EUR 1,91 Milliarden nahezu unverändert. Das Eigenkapital erreichte EUR 754,8 Millionen nach EUR 898,2 Millionen im Vorjahr. Die Eigenkapitalquote verringerte sich entsprechend auf 39,5 %.
Aufgrund des Beitritts zu neuen Finanzierungsvereinbarungen und der Ablösung der
bestehenden Kredite im Dezember 2012 erhöhten sich zum Bilanzstichtag die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten sowie die liquiden Mittel. Gleichzeitig wurden die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten reduziert.
8.
Ausblick
Innerhalb der DOUGLAS-Gruppe wird der Schwerpunkt der Investitionen im laufenden und kommenden Geschäftsjahr unverändert auf den DOUGLAS-Parfümerien liegen. In Deutschland konzentriert sich DOUGLAS dabei vorrangig auf die Modernisierung zahlreicher Filialen sowie auf Flächenerweiterungen. Im Ausland sollen weitere Filialen eröffnet werden.
Im europäischen Ausland hat DOUGLAS sein Filialnetz in den vergangenen Jahren
erfolgreich optimiert und konzentriert sich nun auf die Sicherung und Stärkung seiner
Position in den bestehenden Märkten. Deutschland stellt nach wie vor den größten
Absatzmarkt dar.
Ein exklusives Ambiente, erstklassige Sortimente, innovative Konzepte und herausragende Servicequalität stellen auch zukünftig ein wichtiges Differenzierungsmerkmal
zum Wettbewerb dar und erhöhen die Kundenbindung. Effiziente Strukturen und Systeme sind eine wesentliche Grundlage zur Sicherung des hohen Qualitäts- und Serviceanspruches und werden daher ständig weiterentwickelt.
Hinsichtlich der Sortimente, deren Ausbau und Optimierung durch ein professionelles
Category Management gesteuert wird, soll der Anteil der Eigen- und Exklusivmarken
sukzessive weiter erhöht werden. Als Trendsetter und Marktführer wird DOUGLAS
auch in Zukunft ein bevorzugter Partner der Industrie für den exklusiven Vertrieb von
Produktneuheiten sein. In diesem Zusammenhang soll die Kooperation mit der Designerin Jette Joop ausgebaut werden. Bei den Eigenmarken, mit denen DOUGLAS insbesondere den Preiseinstiegsbereich im selektiven Markt besetzt, ist ein Relaunch der
Serien DOUGLAS Beauty System und DOUGLAS Hair geplant. Gleichzeitig werden
exklusive Dekorationen und Themenwelten sowie eine deutlich höhere Anzahl lokaler
Events in den Parfümerien das Einkaufserlebnis für DOUGLAS-Kunden erhöhen.
Durch eine stärkere Emotionalisierung der Marke DOUGLAS soll zudem die Attraktivität und emotionale Bindung für den Kunden erhöht werden.
Ein weiterer strategischer Erfolgsfaktor ist die Weiterentwicklung der Cross-ChannelAktivitäten. Der Online-Shop www.douglas.de profitiert sowohl bei den Herstellern
als auch bei den Kunden vom hohen Bekanntheitsgrad und der Kompetenz der Marke
- 26 DOUGLAS. Zusätzliches Umsatzpotenzial entsteht durch den Ausbau des OnlineGeschäftes im Ausland. Durch die zunehmende Verzahnung des stationären Geschäfts
mit den E-Commerce-Aktivitäten erhöht DOUGLAS seine Attraktivität und Wachstumschancen im Vergleich zu reinen stationären Anbietern. Darüber hinaus nutzt
DOUGLAS aktiv Social Media-Plattformen als Medium zum Kundenkontakt, -dialog
und -service.
Die Thalia-Gruppe wird die im Rahmen der strategischen Neuausrichtung des stationären Geschäfts eingeleitete Restrukturierung im laufenden Geschäftsjahr weiter vorantreiben. Die Maßnahmen des Restrukturierungsplans, der insbesondere das stationäre Geschäft betrifft, sollen zum Ende des Geschäftsjahres 2013/14 weitgehend abgeschlossen sein. Thalia-Buchhandlungen werden, unter Berücksichtigung der jeweiligen lokalen Anforderungen, zukünftig über eine Verkaufsfläche von 400 bis 700
Quadratmetern verfügen; an ausgewählten Standorten sind auch größere Buchhandlungen möglich. Hierdurch wird das Geschäftsmodell an die geänderten Marktbedingungen angepasst. Die Reduzierung von Verkaufsflächen erfolgt dabei insbesondere
über Flächenrückgaben, Untervermietungen sowie Shop-in-Shop-Konzepte. Im Rahmen des Restrukturierungsplans wird bei Filialen, die nicht nachhaltig rentabel betrieben werden können, eine Schließung vorgenommen.
Ein Schwerpunkt der Neuausrichtung im stationären Bereich ist die Einführung und
der Ausbau von Zusatzsortimenten, die das Kerngeschäft Bücher thematisch ergänzen
und mit der Kompetenz eines Fachhändlers angeboten werden. Hierzu zählen buchaffine Artikel aus den Bereichen Papeterie, DVDs, CDs, Trend- und Geschenkartikel
sowie insbesondere Spielwaren. Bereits in den letzten Monaten des Jahres 2012 wurden in mehr als der Hälfte aller Filialen eigene Spielwarenabteilungen eingerichtet,
die in Kooperation mit dem Fachhändler Toys"R"Us betrieben werden.
Thalia wird seine strategische Ausrichtung als integrierter Multichannel-Händler weiter verfolgen und verfügt damit über ein bedeutendes Differenzierungsmerkmal gegenüber reinen stationären beziehungsweise Online-Anbietern. Die Vertriebswege online und digital werden als wichtige Ergänzung zum stationären Geschäft auf- beziehungsweise ausgebaut. Nach einem Relaunch des Online-Auftritts im Geschäftsjahr
2011/2012 plant Thalia, weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit sowie der Basisprozesse umzusetzen. Zudem sollen auch in den Thalia-OnlineShops die Zusatzsortimente ausgebaut werden.
Im Wachstumsmarkt des digitalen Lesens zählt Thalia in Deutschland zu den wesentlichen Anbietern und verfügt über eines der größten deutschsprachigen Angebote an
eBooks. Zur Förderung seines digitalen Vertriebs bietet Thalia ein eReader-Sortiment
mit allen relevanten Geräteklassen sowie eReading-Apps an und plant die Einführung
der Cloud-Technologie in diesem Segment. Ein besonderer Erfolgsfaktor ist auch hier
die Beratungskompetenz der Mitarbeiter. Diese ist nicht nur im stationären Vertrieb
- 27 von Bedeutung, sondern stellt auch hinsichtlich des Digital-Angebotes und des Internet-Geschäftes einen Kundenvorteil dar.
Die Christ-Juweliergeschäfte sollen ihre führende Marktposition in Deutschland weiter festigen und zahlreiche Standorte modernisieren sowie die Online-Aktivitäten ausbauen.
Ein zentraler Erfolgsfaktor bleibt die Sortimentsstrategie, die auf Trend- sowie Exklusiv- und Eigenmarken setzt. Im Rahmen des 150-jährigen Jubiläums der Marke Christ
im Jahr 2013 wird das Sortiment gezielt erweitert. Die Entwicklung neuer Vertriebskonzepte für ausgewählte Zielgruppen wird Christ im Geschäftsjahr 2012/13 mit der
Neueröffnung von Lifestyle-Boutiquen weiter vorantreiben.
Trotz zunehmenden Wettbewerbs ist der Online-Shop www.christ.de im Geschäftsjahr 2011/2012 weiter gewachsen. Das Ziel von Christ ist es, die führende Marktposition auch im Online-Bereich zu festigen und die Attraktivität des Shops durch den
Ausbau der online angebotenen Marken und Artikel zu erhöhen. Durch die Einrichtung weiterer Multichannel-Funktionalitäten soll das Online-Geschäft zudem noch
stärker mit den stationären Fachgeschäften verbunden werden. Mittelfristig soll der
Anteil der Internet-Umsätze am Gesamtumsatz weiter zunehmen. Darüber hinaus wird
durch den neu eröffneten Online-Shop www.christ.at die Marke Christ auch in Österreich eingeführt.
AppelrathCüpper führt die Neuausrichtung konsequent fort und wird im Geschäftsjahr
2012/13 in Sortimentsumschichtung, Warenpräsentation und Ladenbau investieren.
Zur Festigung seiner Positionierung als führender lokaler Händler für hochwertige
Damenmode setzt AppelrathCüpper weiterhin auf attraktive Filialen mit erstklassigem
Ambiente sowie auf modische Kompetenz und hohe Servicestandards.
Um neue Kundengruppen zu gewinnen, wird AppelrathCüpper bei der Sortimentsgestaltung einen besonderen Schwerpunkt auf das Segment „Modern Woman“ legen.
Darüber hinaus soll das Angebot an Accessoires weiter konsequent ausgebaut werden.
Neben internationalen Markenkollektionen bietet AppelrathCüpper Eigenmarken an,
deren Anteil am Gesamtumsatz weiter steigen soll. Das Serviceangebot soll vor allem
um weitere Vorteile für die Inhaberinnen der AC Premium Club-Karte ergänzt werden. Hinsichtlich der Vertriebswege wird AppelrathCüpper sich auf das stationäre
Kerngeschäft konzentrieren.
Die Hussel-Confiserien werden im Geschäftsjahr 2012/13 das erfolgreich eingeführte
neue Ladenbau-Konzept weiter umsetzen und zahlreiche Filialen entsprechend modernisieren.
Zur Erhaltung seiner führenden Marktposition in Deutschland setzt Hussel auch weiterhin auf die Beratungskompetenz seiner Mitarbeiter und eine ständige Aktualisierung der Sortimente. Eine besondere Stärke ist die frühzeitige Erkennung und Umset-
- 28 zung aktueller Süßwarentrends. Zudem sollen die erfolgreichen Warengruppen Saisonartikel und Präsente ausgebaut werden. Mit zertifizierten Bio-Schokoladen profitiert Hussel darüber hinaus vom zunehmenden Trend zum Konsumbewusstsein.
Der Online-Shop www.hussel.de, der eine wichtige Ergänzung zum stationären Geschäft darstellt, wird sein Sortiment ausweiten. Gleichzeitig wird Hussel die OnlinePlattform sowie die Logistikprozesse optimieren.
III.
Die Beauty Holding Two GmbH als Hauptaktionärin
1.
Überblick
Die Beauty Holding Two GmbH ist eine Holdinggesellschaft, die im Zusammenhang
mit der Unterbreitung des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der DOUGLAS HOLDING AG gegründet wurde.
Die Beauty Holding Two GmbH hält außer den Anteilen an der DOUGLAS HOLDING AG derzeit keine Anteile an anderen Unternehmen und hat keine Arbeitnehmer.
Die ultimative Muttergesellschaft der Beauty Holding Two GmbH ist die Advent International. Advent International wurde 1984 gegründet und zählt mit Standorten in
16 Ländern auf vier Kontinenten zu den weltweit führenden globalen Private EquityGesellschaften. Advent International gilt seit 29 Jahren als treibende Kraft bei internationalen Unternehmensbeteiligungen und hat in dieser Zeit eine exzellente globale
Plattform mit über 170 Investment Professionals in West- und Mitteleuropa, Nordund Lateinamerika und Asien aufgebaut. Das Unternehmen konzentriert sich in fünf
Kernsegmenten auf internationale Käufe, strategische Reorganisationen sowie auf
wachstumsorientierte Käufe. Advent International arbeitet eng und aktiv mit den Managementteams der Portfoliounternehmen zusammen, um Umsatz- und Ertragssteigerungen zu erzielen. Seit der Unternehmensgründung hat Advent International
EUR 28 Mrd. an Private Equity-Kapital eingeworben und in 35 Ländern mehr als 270
Transaktionen zum Abschluss gebracht.
2.
Sitz, Unternehmensgegenstand und Geschäftsjahr
Die Beauty Holding Two GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer
HRB 96067 eingetragen. Die Beauty Holding Two GmbH wurde, damals noch in der
Rechtsform einer Aktiengesellschaft, am 14. August 2012 gegründet und am 23. August 2012 in das Handelsregister eingetragen.
Unternehmensgegenstand der Beauty Holding Two GmbH ist der Erwerb, das Halten
sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen unter planmäßiger Entwicklung der Unternehmenswerte durch Ausüben einer Management Holding-
- 29 Funktion, sowie das Erbringen von Leistungen der Unternehmensberatung an diese
Unternehmen und an Dritte. Ausgenommen sind Bankgeschäfte oder erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen nach dem Kreditwesengesetz. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich im In- und Ausland an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem
Gesellschaftszweck zu beteiligen oder solche Unternehmen zu gründen. Sie kann auch
im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen.
Das Geschäftsjahr der Beauty Holding Two GmbH weicht vom Kalenderjahr ab. Es
beginnt am 1. Oktober eines jeden Jahres und endet am 30. September des jeweils
folgenden Jahres.
Mit Verschmelzungsvertrag vom 11. Februar 2013 wurde die Beauty Holding
Three AG, die als Bieterin im Übernahmeangebot fungierte, auf die Beauty Holding
Two AG verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 20. Februar 2013 in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen.
Mit Beschluss vom 27. Februar 2013 wurde der Formwechsel der Beauty Holding
Two AG in die Rechtsform der GmbH beschlossen. Der Formwechsel wurde durch
Eintragung vom 15. März 2013 in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am
Main wirksam. Seitdem firmiert die Hauptaktionärin unter Beauty Holding Two
GmbH.
3.
Stammkapital und Finanzierungsstruktur der Beauty Holding Two GmbH
Das Stammkapital der Beauty Holding Two GmbH beträgt EUR 50.000,00. Es ist
eingeteilt in 50.000 Geschäftsanteile im Nennbetrag von je EUR 1,00. Über das
Stammkapital hinaus verfügt die Beauty Holding Two GmbH über eine Kapitalrücklage in Höhe von ca. EUR 906 Mio.
Die Beauty Holding Three AG (als Rechtsvorgängerin der Beauty Holding Two
GmbH), die Beauty Holding Two GmbH und die diese kontrollierenden Gesellschafter haben unter anderem mit der Bayerische Landesbank, Commerzbank Aktiengesellschaft, Credit Suisse AG, London Branch, Goldman Sachs Lending Partners LLC,
IKB Deutsche Industriebank AG, JPMorgan Chase Bank, N.A., London Branch, Landesbank Baden-Württemberg, Raiffeisen Bank International AG, UniCredit Bank AG,
London Branch am 15. Oktober 2012 einen Vertrag über einen Senior Konsortialkreditvertrag in Höhe von insgesamt EUR 830 Mio. abgeschlossen. Ferner haben die
Beauty Holding Three AG (als Rechtsvorgängerin der Beauty Holding Two GmbH),
die Beauty Holding Two GmbH und die diese kontrollierenden Gesellschafter unter
anderem mit AlpInvest Partners Mezzanine 2012-2014 B.V., handelnd für sich selbst
und als Komplementär der AlpInvest Partners Mezzanine Investments 2012 C.V.,
Park Square Capital II S.à r.l., Park Square Capital II Parallel S.à r.l., Park Square Capital II Supplemental S.à r.l., Partners Group Access 483 L.P., Partners Group Her-
- 30 cules, L.P. Inc., Partners Group MRP, L.P., Partners Group Private Equity (Master
Fund), LLC, Partners Group Whitehaven, L.P., Universities Superannuation Scheme
Limited, handelnd in seiner Eigenschaft als alleiniger Treuhänder (corporate trustee)
des Universities Superannuation Scheme, am 15. Oktober 2012 einen Vertrag über einen Mezzanine Konsortialkredit in Höhe von EUR 200 Mio. abgeschlossen. In dem
Senior Konsortialkreditvertrag ist eine revolvierende Kreditlinie in Höhe von
EUR 180 Mio. enthalten. Die DOUGLAS HOLDING AG ist am 17. Dezember 2012
dem Senior Konsortialkreditvertrag als Darlehensnehmer zum Zwecke der Refinanzierung eigener Kreditverbindlichkeiten beigetreten (vgl. oben II.7.2.4).
Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Berichts verfügt die Beauty Holding Two
GmbH über Barmittel in Höhe von insgesamt ca. EUR 75 Mio., die unter anderem zur
Finanzierung der an die Minderheitsaktionäre für die Übertragung ihrer Aktien zu
zahlenden Beträge verwendet werden können.
4.
Gesellschafterstruktur der Beauty Holding Two GmbH
Alleinige Gesellschafterin der Beauty Holding Two GmbH ist die Beauty Holding
One GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit
Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt
am Main unter HRB 94478.
Alleinige Gesellschafterin der Beauty Holding One GmbH ist die Beauty Holding Zero GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz
in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am
Main unter HRB 94477.
Alleinige Gesellschafterin der Beauty Holding Zero GmbH ist die AI Beauty & Cy
S.C.A., eine Kommanditgesellschaft auf Aktien nach dem Recht von Luxemburg
(société en commandite par actions) mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im Handelsund Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter
B 171080.
Unbeschränkt haftende Gesellschafterin (actionaire commandité – Komplementär)
und Geschäftsführerin (gérant commandité) der AI Beauty & Cy S.C.A. ist die AI
Beauty S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité
limitée) nach dem Recht von Luxemburg mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés)
unter B 171069. Gleichzeitig sind die AI Beauty (Luxembourg) S.à r.l. und die Lobelia Beteiligungs GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem
Recht mit Sitz in Grünwald, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 146549, Kommanditisten der AI Beauty & Cy S.C.A..
Die Lobelia Beteiligungs GmbH hält 20 % an der AI Beauty & Cy S.C.A.. Alleiniger
Gesellschafter der Lobelia Beteiligungs GmbH ist die Jörn Kreke Holding KG. Per-
- 31 sönlich haftende Gesellschafter der Jörn Kreke Holding KG mit voller Geschäftsführungsbefugnis sind Dr. Jörn Kreke und Dr. Henning Kreke. Im Hinblick auf ihre Beteiligung an der AI Beauty & Cy S.C.A. haben die AI Beauty (Luxembourg) S.à r.l.
und die Lobelia Beteiligungs GmbH am 15. Oktober 2012 eine Gesellschaftervereinbarung geschlossen, die Absichten in Bezug auf die AI Beauty & Cy S.C.A. als auch
ihrer Tochtergesellschaften und die Ausübung der Stimmrechte an der AI Beauty &
Cy S.C.A. als auch in bestimmten Fällen die Ausübung des Stimmrechts durch die
Beauty Holding Two GmbH in Bezug auf die Aktien der DOUGLAS HOLDING AG
regelt. Die Gesellschaftervereinbarung regelt unter anderem insbesondere die Kapitalausstattung der Gesellschaft und Finanzierung der Übernahme, die jeweiligen Mehrheitserfordernisse und trifft Regelungen hinsichtlich der Veräußerung der Gesellschafterbeteiligung. Hinsichtlich der Besetzung des Aufsichtsrats der DOUGLAS
HOLDING AG haben die Parteien vereinbart, dass drei Mitglieder jeweils durch die
Lobelia Beteiligungs GmbH und die AI Beauty (Luxembourg) S.à r.l. benannt werden
und die beiden weiteren der von der Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING
AG zu wählenden Mitglieder gemeinsam bestimmt werden. Es wurde ferner bestimmt, dass die Beauty Holding Two GmbH (als Rechtsnachfolgerin der Beauty
Holding Three AG) das Stimmrecht entsprechend auszuüben hat und die beiden Gesellschafter entsprechend darauf hinzuwirken haben. Die Parteien der Gesellschaftervereinbarung haben außerdem vereinbart, dass auf der Ebene der AI Beauty & Cy
S.C.A. ein Beirat gebildet wird, der mit den von den Parteien benannten Mitgliedern
des Aufsichtsrats der DOUGLAS HOLDING AG personenidentisch sein soll.
Dr. Jörn Kreke wird damit gleichzeitig sowohl Mitglied des Beirats der AI Beauty &
Cy S.C.A. als auch Mitglied des Aufsichtsrats der DOUGLAS HOLDING AG sein.
Alleinige Gesellschafterin der AI Beauty S.à r.l. ist die AI Beauty (Luxembourg)
S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée)
nach dem Recht von Luxemburg mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im Handels- und
Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B
171056.
Alleinige Gesellschafterin der AI Beauty (Luxembourg) S.à r.l. ist die AI Beauty (Luxembourg) Holding S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à
responsabilité limitée) nach dem Recht von Luxemburg mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce
et des Sociétés) unter B 171039.
Alleinige Gesellschafterin der AI Beauty (Luxembourg) Holding S.à r.l. ist die
AI Beauty (Cayman) Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Cayman
Islands limited liability company) nach dem Recht der Kaimaninseln mit Sitz in
George Town, Kaimaninseln, registriert beim Unternehmensregister der Kaimaninseln
(Registrar of Companies, Cayman Islands).
- 32 An der AI Beauty (Cayman) Limited sind zahlreiche Advent-Funds beteiligt, deren
Geschäfte von unbeschränkt haftenden Gesellschaftern (general partners) geführt
werden. General partner zweier dieser general partner ist die Advent International
GPE VII, LLC (Delaware), und Advent International LLC (Massachusetts) ist general
partner weiterer vier general partner. Diese beiden Gesellschaften werden zu 100 %
von der Advent International Corporation (Delaware) gehalten.
Ein Überblick über die Gesellschafterstruktur der Beauty Holding Two GmbH ist den
Schaubildern in Anlage 7 zu entnehmen.
5.
Organe und Vertretung der Beauty Holding Two GmbH
Alleinige Geschäftsführerin der Beauty Holding Two GmbH ist Gudrun Krafczik. Sie
ist einzelvertretungsberechtigt und hat die Befugnis, im Namen der Beauty Holding
Two GmbH mit sich als Vertreter eines Dritten Geschäfte abzuschließen.
IV.
Hintergrund des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre
Mit dem Wirksamwerden der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf
die Beauty Holding Two GmbH als Hauptaktionärin wird die DOUGLAS HOLDING AG eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Beauty Holding Two
GmbH. Dadurch entsteht eine größere Flexibilität, Beschlüsse der Hauptversammlung
herbeizuführen. Insbesondere müssen die Hauptversammlungen der DOUGLAS
HOLDING AG nach dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre nicht mehr als Publikumshauptversammlungen durchgeführt werden und können dementsprechend ohne
Beachtung einer Reihe von aktienrechtlichen Form-, Frist- und Informationsvorschriften gehalten werden. Dadurch wird es möglich, Maßnahmen, die eine Einbeziehung
der Hauptversammlung erfordern, flexibler zu planen und einfacher durchzuführen.
Die Reduzierung des formalen Aufwands macht es leichter, auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schnell und unkompliziert zu reagieren.
Über die größere Flexibilität und die Kostenersparnis hinaus schafft der Ausschluss
der Minderheitsaktionäre auch eine erhöhte Transaktionssicherheit. Das Risiko, dass
sich Strukturmaßnahmen und Kapitalmaßnahmen insbesondere durch unbegründete
Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen von Minderheitsaktionären verzögern, entfällt.
Durch die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin
werden aufwendige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen
der DOUGLAS HOLDING AG und den Minderheitsaktionären zukünftig insgesamt
vermieden.
Darüber hinaus führt der Squeeze-out aufgrund der damit zu erreichenden 100 %Beteiligung der Beauty Holding Two GmbH an der DOUGLAS HOLDING AG auch
zu steuerlich erhöhter Flexibilität, da konzerninterne Umstrukturierungen aufgrund
der Konzernklausel des § 8c Abs. 1 Satz 5 Körperschaftsteuergesetz leichter umzusetzen sind.
- 33 Neben dem Gewinn der Flexibilität führt der Ausschluss der Minderheitsaktionäre
auch zu Kostenersparnissen. Die Kosten für die Einberufung und Durchführung der
jährlichen Hauptversammlungen fallen zukünftig größtenteils weg. Neben den Kosten
für die Veröffentlichung der Einberufung im Bundesanzeiger und in der Wirtschaftspresse sowie für die Versendung der Aktionärsinformationen betrifft dies externe und
interne Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Hauptversammlung.
Infolge des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre wird außerdem die Zulassung der
Aktien der DOUGLAS HOLDING AG zum regulierten Markt an der Frankfurter
Wertpapierbörse sowie der Börsen Düsseldorf, Berlin und Hamburg entfallen. Der
Wegfall der Börsennotierung bewirkt eine Verringerung der Anforderungen an die
Regelpublizität; die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität entfällt vollständig. Die mit der Notierung als solcher und den Publizitätsstandards verbundenen Kosten können daher
künftig ebenfalls eingespart werden.
V.
Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre und
Folgen der Übertragung
1.
Überblick über die gesetzlichen Regelungen
Nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien in Höhe von mindesten 95 % des
Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. Da die DOUGLAS HOLDING AG nur Stückaktien ausgegeben hat, bestimmt sich der Anteil, den ein Aktionär am Grundkapital
halten muss, nach der Zahl der Aktien (§ 327a Abs. 2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 2
Satz 1 AktG).
Der Hauptaktionär muss an den Vorstand der Gesellschaft das Verlangen richten, dass
die Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf
den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt
(§ 327a Abs. 1 Satz 1 AktG).
Nach § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG legt der Hauptaktionär die Höhe der an die Minderheitsaktionäre zu gewährenden Barabfindung fest. Die Barabfindung muss die Verhältnisse der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung ihrer Hauptversammlung berücksichtigen. Der Hauptaktionär hat der Hauptversammlung einen schriftlichen Bericht zu erstatten, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien
der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär dargelegt und die Angemessenheit
der Barabfindung erläutert und begründet werden.
Die Angemessenheit der Barabfindung ist durch einen auf Antrag des Hauptaktionärs
vom Gericht ausgewählten und bestellten Prüfer zu prüfen (§ 327c Abs. 2 Satz 2 bis
- 34 4 AktG). Nach § 327c Abs. 2 Satz 4 AktG i.V.m. § 293e Abs. 1 AktG hat der Prüfer
über das Ergebnis seiner Prüfung einen schriftlichen Bericht zu erstatten. Der Prüfungsbericht ist mit einer Erklärung darüber abzuschließen, ob die vom Hauptaktionär
festgelegte Barabfindung angemessen ist (§ 327c Abs. 2 Satz 4 AktG i.V.m. § 293e
Abs. 1 AktG).
Gemäß § 327b Abs. 3 AktG hat der Hauptaktionär vor Einberufung der Hauptversammlung dem Vorstand die Erklärung eines im Geltungsbereichs des Aktiengesetzes
zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts zu übermitteln, durch die das Kreditinstitut die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtung des Hauptaktionärs
übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses
unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind in den Geschäftsräumen der Gesellschaft der Entwurf des Übertragungsbeschlusses, die Jahresabschlüsse und Lageberichte für die letzten drei Geschäftsjahre der Gesellschaft, der gemäß § 327c
Abs. 2 AktG zu erstellende Bericht des Hauptaktionärs sowie der gemäß § 327c
Abs. 3 AktG zu erstellende Bericht des vom Gericht ausgewählten und bestellten
sachverständigen Prüfers zur Einsicht der Aktionäre auszulegen. Auf Verlangen ist
jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zu erteilen, vgl. § 327c Abs. 4 AktG. Diese Verpflichtungen zur Auslage und zum Versand
von Unterlagen entfallen allerdings, wenn die in § 327c Abs. 3 AktG bezeichneten
Unterlagen für denselben Zeitraum über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich
sind, vgl. § 327c Abs. 5 AktG. Die in diesem Absatz genannten Unterlagen sind weiter in der Hauptversammlung zugänglich zu machen, vgl. § 327d Satz 1 AktG.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat über die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung zu beschließen. Für den Übertragungsbeschluss ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichend, vgl. § 133 Abs. 1 AktG.
Nachdem die Hauptversammlung die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär beschlossen hat, hat der Vorstand der Gesellschaft den Übertragungsbeschluss zur Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft anzumelden,
vgl. § 327e Abs. 1 Satz 1 AktG. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im
Handelsregister gehen kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf den
Hauptaktionär über, vgl. § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG. Im Gegenzug erlangen die Minderheitsaktionäre einen Anspruch gegen den Hauptaktionär auf Zahlung der festgelegten Barabfindung.
2.
Beteiligung der Beauty Holding Two GmbH am Grundkapital der DOUGLAS
HOLDING AG
Das Grundkapital der DOUGLAS HOLDING AG beträgt EUR 118.301.151 und ist
eingeteilt in 39.433.717 Stückaktien.
- 35 Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts gehören der Beauty Holding Two
GmbH 37.921.668 Stückaktien und damit ca. 96,17 % des Grundkapitals und der
Stimmrechte der DOUGLAS HOLDING AG. Mit Verschmelzung der Beauty Holding Three AG auf die Beauty Holding Two AG, die am 20. Februar 2013 durch Eintragung in das Handelsregister wirksam wurde, sind sämtliche Aktien der DOUGLAS
HOLDING AG, die vormals von der Beauty Holding Three AG gehalten wurden, auf
die Beauty Holding Two GmbH übergegangen. Der Beauty Holding Two GmbH gehören folglich Aktien der DOUGLAS HOLDING AG in Höhe von mehr als 95 % des
Grundkapitals, sodass sie Hauptaktionärin der DOUGLAS HOLDING AG im Sinne
des § 327a Abs. 1 AktG ist.
Eine Beteiligung von über 95 % an der DOUGLAS HOLDING AG, nämlich
37.921.668 Stückaktien und damit ca. 96,17 % des Grundkapitals und der Stimmrechte, wurde von der Beauty Two Holding GmbH bzw. der vormaligen Beauty Holding
Three AG auch bereits zum jeweiligen Zeitpunkt des Übertragungsverlangens am
15. Januar 2013 bzw. am 28. Februar 2013 und am 15. März 2013 gehalten.
Wie unter II.4.1 ausgeführt, wurden bis zum 19. März 2013 weitere 203.049 Aktien
der DOUGLAS HOLDING AG in der Andienungsfrist nach § 39c WpÜG angedient.
Der diesbezügliche Vollzug wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2013 erfolgen.
3.
Verlangen der Hauptaktionärin auf Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
Die Beauty Holding Three AG hat mit Schreiben vom 15. Januar 2013 an den Vorstand der DOUGLAS HOLDING AG das Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG
gerichtet, die Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Beauty Holding Three AG gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen. Mit Verschmelzungsvertrag vom 11. Februar 2013 wurde die Beauty Holding Three AG auf die
Beauty Holding Two AG verschmolzen. Durch Eintragung in das Handelsregister des
Amtsgerichts Frankfurt am Main am 20. Februar 2013 wurde die Verschmelzung
wirksam. Mit Datum vom 28. Februar 2013 hat die Beauty Holding Two GmbH (damals firmierend unter Beauty Holding Two AG) ein wiederholtes förmliches Verlangen auf Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung an den Vorstand der DOUGLAS HOLDING AG gerichtet.
Die Beauty Holding Two GmbH (zu diesem Zeitpunkt noch firmierend unter Beauty
Holding Two AG) hat dieses Verlangen nach Festlegung der angemessenen Barabfindung mit Schreiben vom 15. März 2013 erneuert und konkretisiert. Die jeweiligen
Schreiben sind diesem Bericht als Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 beigefügt.
- 36 4.
Festlegung der Barabfindung und Verzinsung
Die Beauty Holding Two GmbH als Hauptaktionärin hat die Höhe der für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre zu gewährenden Barabfindung auf
EUR 37,64 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der DOUGLAS HOLDING AG
festgelegt. Die Angemessenheit wird in Abschnitt VII. erläutert und begründet.
Gemäß § 327b Abs. 2 AktG wird die Barabfindung von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der DOUGLAS HOLDING AG an mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach
§ 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verzinst; die Aktionäre können bei nicht rechtzeitiger Zahlung weitere etwaige Schäden gegenüber der Beauty Holding Two GmbH
geltend machen.
5.
Gewährleistungserklärung des Kreditinstituts gemäß § 327b Abs. 3 AktG
Die Commerzbank AG hat mit Schreiben vom 19. März 2013 die Gewährleistung für
die Erfüllung der Verpflichtung der Beauty Holding Two GmbH als Hauptaktionärin
der DOUGLAS HOLDING AG übernommen, den Minderheitsaktionären der
DOUGLAS HOLDING AG nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das
Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen
Aktien zu bezahlen. Diese Gewährleistungserklärung erfolgte im Wege eines echten
Vertrages zugunsten Dritter (§ 328 BGB), so dass jedem Minderheitsaktionär ein unmittelbarer Zahlungsanspruch gegenüber der Commerzbank AG zusteht. Die Beauty
Holding Two GmbH hat die vorgenannte Gewährleistungserklärung der Commerzbank AG dem Vorstand der DOUGLAS HOLDING AG am 20. März 2013 übersendet. Die Gewährleistungserklärung der Commerzbank AG ist diesem Bericht als Anlage 8 beigefügt.
6.
Übertragungsbericht der Beauty Holding Two GmbH
Mit dem vorliegenden Bericht erstattet die Beauty Holding Two GmbH als Hauptaktionärin den Übertragungsbericht gemäß § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG. In diesem Übertragungsbericht werden insbesondere die Voraussetzungen für die Übertragung der
Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung
erläutert und begründet.
7.
Prüfung der Barabfindung
Als sachverständigen Prüfer der Angemessenheit der Barabfindung hat das Landgericht Dortmund auf Antrag der Beauty Holding Three AG (als Rechtsvorgängerin der
Beauty Holding Two AG) vom 15. Januar 2013 PKF Fasselt Schlage ausgewählt und
durch Beschluss vom 17. Januar 2013 bestellt. Mit Beschluss vom 12. März 2013 hat
das Landgericht Dortmund die Anordnungen in dem Beschluss vom 17. Januar 2013
für die Beauty Holding Two AG bestätigt. Die beiden Beschlüsse des Landgerichts
- 37 Dortmund sind diesem Bericht als Anlage 5 in Kopie beigefügt. PKF Fasselt Schlage
hat die Angemessenheit der von der Beauty Holding Two GmbH festgelegten Barabfindung in Höhe von EUR 37,64 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der DOUGLAS HOLDING AG geprüft.
8.
Zugänglichmachung von Unterlagen für die Hauptversammlung
Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden die folgenden Unterlagen im
Internet unter www.douglas-holding.com veröffentlicht und stehen dort zum kostenlosen Abruf bereit:

der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;

die Jahresabschlüsse und die Konzernabschlüsse der DOUGLAS HOLDING AG sowie die zusammengefassten Lageberichte für die DOUGLAS
HOLDING AG und den Konzern jeweils für die Geschäftsjahre 2009/10,
2010/11 und 2011/12;

dieser nach § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG von der Beauty Holding Two GmbH als
Hauptaktionärin erstattete schriftliche Bericht über die Voraussetzungen der
Übertragung und die Angemessenheit der Barabfindung nebst folgenden Anlagen:
-
Anlage 1:
Verlangen der Beauty Holding Three AG gem. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG
-
Anlage 2:
Verlangen der Beauty Holding Two AG gem. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG
-
Anlage 3:
Konkretisiertes Verlangen der Beauty Holding Two AG gem. § 327a Abs.
1 Satz 1 AktG
-
Anlage 4:
Gutachtliche Stellungnahme der Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH &
Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Stuttgart, vom 18. März 2013
-
Anlage 5:
Beschlüsse des Landgerichts Dortmund über die Bestellung des sachverständigen Prüfers
-
Anlage 6:
Liste der Tochtergesellschaften der DOUGLAS HOLDING AG
- 38 -

-
Anlage 7:
Gesellschafterstruktur der Beauty Holding Two GmbH
-
Anlage 8:
Gewährleistungserklärung
Abs. 3 AktG;
der
Commerzbank AG
gem.
§ 327b
der Bericht des gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfers PKF Fasselt
Schlage gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG in Verbindung mit
§ 293e AktG über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung.
Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der Gesellschaft zugänglich
sein.
9.
Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG
Der von der Hauptaktionärin übermittelte Entwurf für den Übertragungsbeschluss lautet wie folgt:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der
DOUGLAS HOLDING AG mit Sitz in Hagen (Minderheitsaktionäre) werden
gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin,
Beauty Holding Two GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 37,64 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der DOUGLAS HOLDING AG mit einem auf die jeweilige
Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 3,00 auf
die Hauptaktionärin übertragen.“
Der Beschluss der Hauptversammlung zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin bedarf der einfachen Stimmmehrheit. Bei der Beschlussfassung ist die Hauptaktionärin stimmberechtigt; ein Stimmrechtsausschluss
besteht für diesen Beschluss nach den aktienrechtlichen Vorschriften nicht.
10.
Eintragung in das Handelsregister
Nachdem die Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG die Übertragung
der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Beauty Holding Two GmbH als Hauptaktionärin beschlossen hat, hat der Vorstand der DOUGLAS HOLDING AG den Übertragungsbeschluss zur Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft anzumelden
(§ 327e Abs. 1 Satz 1 AktG).
- 39 Dabei hat der Vorstand nach § 327e Abs. 2 i.V.m. § 319 Abs. 5 Satz 1 AktG zu erklären, dass eine Klage gegen die Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses nicht oder
nicht fristgemäß erhoben oder eine solche Klage rechtskräftig abgewiesen oder zurückgenommen worden ist (Negativerklärung). Liegt eine Erklärung nicht vor, so darf
der Übertragungsbeschluss grundsätzlich nicht eingetragen werden (§ 327e Abs. 2
i.V.m. § 319 Abs. 5 Satz 2 AktG).
Trotz fehlender Negativerklärung kann dennoch eingetragen werden, wenn alle klageberechtigten Aktionäre durch notariell beurkundete Verzichtserklärung auf die Klage
gegen die Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses verzichten oder wenn zwar Klagen erhoben wurden, das Prozessgericht aber durch rechtskräftigen Beschluss festgestellt hat, dass die Erhebung der Klagen der Eintragung nicht entgegensteht. Ein solcher Beschluss, die sogenannte Freigabeentscheidung, ergeht gemäß § 327e Abs. 2
i.V.m. § 319 Abs. 6 Satz 3 AktG, wenn die Klage unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist, wenn der Kläger nicht binnen einer Woche nach Zustellung des Antrags
durch Urkunden nachgewiesen hat, dass er seit Bekanntmachung der Einberufung einen anteiligen Betrag von mindestens EUR 1.000 hält, oder wenn das alsbaldige
Wirksamwerden des Hauptversammlungsbeschlusses vorrangig erscheint, weil die
vom Antragsteller dargelegten wesentlichen Nachteile für die Gesellschaft und ihre
Aktionäre nach freier Überzeugung des Gerichts die Nachteile für den Antragsgegner
überwiegen, es sei denn, es liegt eine besondere Schwere des Rechtsverstoßes vor.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister wird der Ausschluss der Minderheitsaktionäre wirksam.
VI.
Folgen des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre
1.
Übertragung der Aktien auf die Hauptaktionärin; Technische Abwicklung
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der DOUGLAS HOLDING AG gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre gemäß § 327e
Abs. 3 Satz 1 AktG kraft Gesetzes auf die Beauty Holding Two GmbH als Hauptaktionärin über. Die Minderheitsaktionäre verlieren mithin kraft Gesetzes ihre jeweilige
Rechtsstellung als Aktionär und erhalten dafür den Anspruch auf unverzügliche Zahlung der angemessenen Barabfindung durch die Beauty Holding Two GmbH. Einer
gesonderten Übertragung von Aktien durch die Minderheitsaktionäre bedarf es nicht.
Als Ersatz für den Übergang ihrer Aktien auf die Beauty Holding Two GmbH erwerben die bisherigen Minderheitsaktionäre der DOUGLAS HOLDING AG zeitgleich
mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister einen Anspruch gegen die Beauty Holding Two GmbH auf Zahlung einer angemessenen
Barabfindung. Die Beauty Holding Two GmbH gewährt jedem Minderheitsaktionär
der DOUGLAS HOLDING AG eine angemessene Barabfindung in Höhe von
EUR 37,64 je auf den Inhaber lautende Stückaktie. Diese Barabfindung wird unver-
- 40 züglich nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an die
Minderheitsaktionäre ausgezahlt.
Das Registergericht wird gemäß § 10 HGB die Eintragung in das Handelsregister in
dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem (www.handelsregisterbekanntmachungen.de) bekannt machen. Die Eintragung gilt mit der elektronischen Bekanntmachung als bekannt gemacht.
Die Barabfindung ist gemäß § 327b Abs. 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an zu verzinsen. Der
Zinssatz beträgt nach der derzeitigen Gesetzeslage jährlich fünf Prozentpunkte über
dem jeweiligen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Basiszinssatz nach
§ 247 Bürgerliches Gesetzbuch (§ 327b Abs. 2 AktG).
Die DOUGLAS HOLDING AG hat keine Einzelurkunden für ihre Aktien ausgegeben. Nach § 4 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft ist ein Anspruch der Aktionäre auf
Verbriefung ihrer Aktien ausgeschlossen. Vielmehr ist das Grundkapital der DOUGLAS HOLDING AG ausschließlich in sieben Globalurkunden verbrieft, die bei der
Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt sind. Aufgrund der Globalverbriefung und der Girosammelverwahrung der Aktien brauchen die Minderheitsaktionäre der DOUGLAS HOLDING AG für die Auszahlung des Barabfindungsbetrags
nichts zu veranlassen und müssen insbesondere keine Aktienurkunden einreichen. Die
Zahlung der Barabfindung an die Minderheitsaktionäre erfolgt unverzüglich nach der
Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das zuständige Handelsregister durch
Überweisung auf das Konto des jeweiligen Aktionärs bei der depotführenden Bank
Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien. Es obliegt dem jeweiligen depotführenden Institut, die jeweils geschuldete Barabfindung dem Konto des jeweiligen Minderheitsaktionärs gutzuschreiben.
Nach dem Übergang des Eigentums an den Aktien der Minderheitsaktionäre auf die
Beauty Holding Two GmbH verkörpern die bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunden, soweit sie im Miteigentum der bisherigen Minderheitsaktionäre standen, nicht mehr das bisherige Mitgliedsrecht, sondern dann nur noch den Anspruch der bisherigen Minderheitsaktionäre gegen die Beauty Holding Two GmbH
auf Zahlung der angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 37,64 je Stückaktie.
Mit der Abwicklung der auszuzahlenden Barabfindung hat die Beauty Holding Two
GmbH die Commerzbank AG beauftragt. Weitere Einzelheiten der Abwicklung werden den Aktionären unmittelbar nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das
zuständige Handelsregister gesondert bekannt gegeben.
Die Abwicklung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der DOUGLAS
HOLDING AG provisions- und spesenfrei.
- 41 2.
Beendigung der Börsennotierung
Die Aktien der DOUGLAS HOLDING AG sind unter der ISIN DE0006099005 zum
Handel im regulierten Markt und im Teilsegment des regulierten Markts mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) sowie
im regulierten Markt an den Börsen Düsseldorf, Berlin und Hamburg zugelassen.
Darüber hinaus werden sie im Freiverkehr an den Börsen Stuttgart, Hannover und
München, sowie im elektronischen Handelssystem XETRA gehandelt.
Mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister gehen die Aktien
der Minderheitsaktionäre auf die Beauty Holding Two GmbH über. Die Börsennotierung der Aktien der DOUGLAS HOLDING AG an der Frankfurter Wertpapierbörse
und an den anderen Börsen, an denen die Aktien der DOUGLAS HOLDING AG gehandelt werden, wird voraussichtlich kurze Zeit nach Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses eingestellt werden. Dementsprechend ist der bis zur Einstellung des
Börsenhandels ggf. noch stattfindende Börsenhandel der Aktien der DOUGLAS
HOLDING AG nur ein Handel mit der Inhaberschaft an den Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre. Jeglicher Börsenhandel endet vollständig mit Einstellung des Handels und Widerruf der Zulassung zum Handel.
Die Beauty Holding Two GmbH geht davon aus, dass die DOUGLAS HOLDING AG
nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses bei der Frankfurter Wertpapierbörse
und den Börsen Düsseldorf, Berlin und Hamburg anregen wird, den Handel einzustellen, und beantragen wird, die Zulassung zum Handel im regulierten Markt zu widerrufen (sogenanntes Delisting), sofern der Widerruf der Zulassung und die Einstellung
des Handels nicht von Amts wegen erfolgen. Die Börsen Stuttgart, Hannover und
München, an denen Aktien der DOUGLAS HOLDING AG im Freiverkehr gehandelt
werden, werden über den Antrag auf Widerruf der Zulassung informiert.
3.
Wahrung der Interessen der Minderheitsaktionäre
Die Interessen der Aktionäre werden durch die gesetzlichen Regelungen gewahrt.
Sofern Minderheitsaktionäre der Ansicht sein sollten, dass die von der Beauty Holding Two GmbH als Hauptaktionärin festgelegte Höhe der Barabfindung unangemessen niedrig ist, haben sie die Möglichkeit, die Angemessenheit in einem Spruchverfahren nach § 327f Satz 2 AktG in Verbindung mit dem Spruchverfahrensgesetz
(„SpruchG“) überprüfen zu lassen. Eine Anfechtung des Übertragungsbeschlusses
mit der Begründung, dass die durch die Hauptaktionärin festgelegte Barabfindung
nicht angemessen sei, ist für die Aktionäre der DOUGLAS HOLDING AG gesetzlich
ausgeschlossen (vgl. § 327f Satz 1 AktG). Die gerichtliche Überprüfung der Barabfindung in einem Spruchverfahren kann nur binnen drei Monaten nach dem Tag beantragt werden, an dem die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister bekannt gemacht worden ist (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SpruchG).
- 42 Ein solcher Antrag muss zudem innerhalb der genannten Dreimonatsfrist nach Maßgabe der Regelung in § 4 Abs. 2 SpruchG begründet werden. Die Entscheidung im
Spruchverfahren wirkt für und gegen alle Minderheitsaktionäre, vgl. § 13 Satz 2
SpruchG. Falls im Spruchverfahren rechtskräftig festgestellt werden würde, dass die
Barabfindung zu niedrig bemessen worden ist, können alle Minderheitsaktionäre der
Gesellschaft, die im Wege des Ausschlussverfahrens nach §§ 327a ff. AktG aus der
DOUGLAS HOLDING AG ausgeschieden sind, die Beauty Holding Two GmbH als
Hauptaktionärin auf die erhöhte Barabfindung in Anspruch nehmen, vgl. § 13
SpruchG.
4.
Steuerliche Folgen für die Aktionäre in Deutschland
4.1
Vorbemerkung
Die nachfolgenden Ausführungen enthalten eine kurze Zusammenfassung einiger
wichtiger deutscher Besteuerungsgrundsätze, die für die in Deutschland unbeschränkt
steuerpflichtigen Minderheitsaktionäre im Zusammenhang mit dem Squeeze-out von
Bedeutung sein können.
Steuerliche Auswirkungen für in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtige Minderheitsaktionäre werden nachfolgend nicht erläutert. Diese hängen neben den besonderen Vorschriften des deutschen Steuerrechts vom Steuerrecht des Staates ab, in dem
der jeweilige Minderheitsaktionär ansässig ist, sowie von den Regelungen eines gegebenenfalls zwischen Deutschland und dem Ansässigkeitsstaat des Minderheitsaktionärs bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
Des Weiteren werden Besonderheiten bei Aktien, die als Gegenleistung für eine steuerbegünstigte Einbringung nach dem Umwandlungssteuergesetz a.F. erworben wurden (einbringungsgeborene Aktien) oder deren Veräußerung nach dem Umwandlungssteuergesetz n.F. zu einem Einbringungsgewinn I oder II führen würde, sowie
eine mögliche Begünstigung nicht aus dem Betrieb entnommener Gewinne nach § 34a
Einkommensteuergesetz, sowie Sonderregelungen für bestimmte Unternehmen des
Finanz- und Versicherungssektors nicht dargestellt.
Bei dieser Zusammenfassung handelt es sich nicht um eine abschließende Darstellung
aller steuerlichen Aspekte, die für die Minderheitsaktionäre relevant sein könnten. Die
Zusammenfassung bezieht sich grundsätzlich nur auf die bei der Besteuerung von
Veräußerungsgewinnen der Minderheitsaktionäre in Deutschland entstehende Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer und Gewerbesteuer sowie den
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer und behandelt nur einige ausgewählte
Aspekte dieser Steuerarten.
Grundlage dieser Zusammenfassung ist das zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses
Berichts geltende deutsche Steuerrecht. Dieses kann sich - unter Umständen auch
rückwirkend - ändern.
- 43 Eine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit dieser Zusammenfassung wird
nicht übernommen. Die steuerlichen Erläuterungen in diesem Bericht ersetzen keine
persönliche Steuerberatung. Es wird jedem Minderheitsaktionär daher angeraten, einen Steuerberater zu den sich für ihn individuell aus dem Squeeze-out ergebenden
steuerlichen Auswirkungen zu konsultieren. Nur dieser ist in der Lage, die besonderen
steuerlichen Verhältnisse des jeweiligen Minderheitsaktionärs angemessen zu bewerten.
4.2
Besteuerung des Gewinns aus der Übertragung der Aktien
Die Übertragung von Aktien gegen Barabfindung nach § 327a AktG stellt für die
Minderheitsaktionäre steuerlich eine Veräußerung der Aktien dar.
Ein Veräußerungsgewinn wird erzielt, wenn die Barabfindung in Höhe von
EUR 37,64 abzüglich etwaiger damit in Zusammenhang stehender Veräußerungskosten die steuerlichen Anschaffungskosten oder den steuerlichen Buchwert bei dem jeweiligen Minderheitsaktionär für die betreffenden Aktien übersteigt. Beträgt die
Barabfindung abzüglich etwaiger Veräußerungskosten weniger als die Anschaffungskosten oder den Buchwert der Aktien bei dem Minderheitsaktionär, entsteht ein Veräußerungsverlust.
Die steuerliche Erfassung eines Veräußerungsgewinns sowie die steuerliche Geltendmachung eines Veräußerungsverlusts hängt davon ab, ob die Aktien vor der Übertragung auf die Beauty Holding Two GmbH dem Privat- oder dem Betriebsvermögen
des betreffenden Minderheitsaktionärs zuzuordnen sind.
4.2.1 Aktien im Privatvermögen
Ist der Minderheitsaktionär eine natürliche Person, die in Deutschland ansässig ist, also in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, und hält er die
Aktien in seinem Privatvermögen, so hängt die Besteuerung eines Gewinns aus der
Übertragung der Aktien davon ab, ob er die Aktien vor dem 1. Januar 2009 erworben
hat oder nicht.
- 44 (a)
Aktien im Privatvermögen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden
Bei vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Aktien ist ein Gewinn aus der Übertragung der Aktien nur dann einkommensteuerpflichtig, wenn der Minderheitsaktionär zu irgendeinem Zeitpunkt während der der Übertragung vorangegangenen fünf Jahre zu mindestens 1 % unmittelbar oder mittelbar am Kapital der DOUGLAS HOLDING AG beteiligt war („Wesentliche Beteiligung“),
wobei im Falle eines unentgeltlichen Erwerbs durch den Minderheitsaktionär
die Besitzzeit und die Beteiligungsquote seines Rechtsvorgängers bzw. - bei
mehreren unentgeltlichen Übertragungen hintereinander - der Rechtsvorgänger
des Minderheitsaktionärs mit berücksichtigt werden.
Im Fall der Wesentlichen Beteiligung unterliegen Veräußerungsgewinne nur
zu 60 % der Einkommensteuer mit dem individuellen Einkommensteuersatz des Minderheitsaktionärs zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer. Korrespondierend sind mit der Wesentlichen Beteiligung im wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Aufwendungen und gegebenenfalls entstehende Veräußerungsverluste auch nur zu 60 % steuerlich abzugsfähig. Es gilt insoweit das steuerliche Teileinkünfteverfahren.
War der Minderheitsaktionär und, bei unentgeltlichem Erwerb sein Rechtsvorgänger, zu keinem Zeitpunkt während der fünf Jahre vor der Übertragung
mindestens mit 1 % unmittelbar oder mittelbar am Kapital der DOUGLAS
HOLDING AG beteiligt, bleibt ein etwaiger Veräußerungsgewinn bzw. verlust bei vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Aktien steuerrechtlich unbeachtlich.
(b)
Aktien im Privatvermögen, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden
Gewinne aus der Übertragung von Aktien im Privatvermögen, die nach dem
31. Dezember 2008 erworben wurden, unterliegen - unabhängig von ihrer Haltedauer und der Beteiligungshöhe - grundsätzlich der Steuerpflicht.
Durch die Veräußerung der Aktien erzielt der Minderheitsaktionär, sofern es
sich bei seiner Beteiligung nicht um eine Wesentliche Beteiligung im vorgenannten Sinne handelt, Kapitaleinkünfte, die der Abgeltungsteuer unterliegen.
Die Abgeltungsteuer wird im Wege des Kapitalertragsteuerabzugs erhoben,
wenn eine inländische auszahlende Stelle (Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut, Wertpapierhandelsunternehmen oder Wertpapierhandelsbank)
den Verkauf durchführt. Die Kapitalertragsteuer wird für Rechnung des Minderheitsaktionärs einbehalten. Zusätzlich ist auf Antrag des Minderheitsaktionärs Kirchensteuer einzubehalten. Der Abgeltungssteuersatz beträgt 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag (und gegebenenfalls Kirchensteuer), d.h.
- 45 insgesamt 26,375 % (zuzüglich gegebenenfalls Kirchensteuer) des maßgeblichen Gewinns.
Der Minderheitsaktionär kann von seinen Kapitaleinkünften insgesamt einen
Sparer-Pauschbetrag von EUR 801 (bzw. EUR 1.602 für zusammen veranlagte
Ehegatten) pro Kalenderjahr in Abzug bringen; der Abzug der tatsächlichen
Werbungskosten ist ausgeschlossen.
Veräußerungsverluste aus Aktien dürfen ausschließlich mit Veräußerungsgewinnen aus Aktien, nicht aber mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen,
etwa bezogenen Dividenden, und auch nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden (Verlustverrechnungsbeschränkung). Nicht
ausgeglichene Veräußerungsverluste aus Aktien können allein in künftige
Veranlagungszeiträume vorgetragen, nicht aber zurückgetragen werden; diese
Beträge werden gesondert festgestellt.
Mit dem Kapitalertragsteuerabzug ist die Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn abgegolten, d.h. diese Einkunftsbestandteile müssen, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht mehr in der persönlichen Steuererklärung
des Minderheitsaktionärs angegeben werden.
Der Minderheitsaktionär kann beantragen, dass der Gewinn aus der Übertragung der Aktien anstelle der Abgeltungsbesteuerung nach den allgemeinen
Regelungen zur Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer veranlagt wird,
wenn dies zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt.
Handelt es sich bei der Beteiligung des Minderheitsaktionärs jedoch um eine
Wesentliche Beteiligung, unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung der Beteiligung nicht der Abgeltungsteuer. Hier findet das Teileinkünfteverfahren
Anwendung, wonach 60 % des Gewinns aus der Übertragung der Aktien steuerpflichtig sind und Aufwendungen, die mit dem Gewinn in wirtschaftlichem
Zusammenhang stehen, zu 60 % steuermindernd berücksichtigt werden. Die
Besteuerung erfolgt in Höhe des individuellen Einkommensteuersatzes des
Minderheitsaktionärs zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls
Kirchensteuer. Eine etwaige auf den Veräußerungsgewinn erhobene Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag haben keine abgeltende Wirkung und
werden bei der Steuerveranlagung des Minderheitsaktionärs auf dessen Steuerschuld angerechnet bzw. in Höhe eines etwaigen Überhanges erstattet. Der
Sparer-Pauschbetrag wird nicht zusätzlich gewährt.
4.2.2 Aktien im Betriebsvermögen
Die Besteuerung von Gewinnen aus der Übertragung von Aktien, die von dem Minderheitsaktionär in einem Betriebsvermögen gehalten werden, hängt davon ab, ob der
Minderheitsaktionär eine Körperschaft, eine natürliche Person, die die Aktien im Be-
- 46 triebsvermögen hält, oder eine gewerblich tätige oder gewerblich geprägte Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) ist. Diese Unterscheidung hat auch Bedeutung
für die Frage, ob der Veräußerungsgewinn dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegt
(dazu unten unter (d)).
(a)
Minderheitsaktionär ist eine Körperschaft
Der Gewinn aus der Übertragung der Aktien ist grundsätzlich von der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag sowie der Gewerbesteuer befreit.
5 % des Gewinns gelten allerdings pauschal als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und unterliegen daher bei einer nicht steuerbefreiten Körperschaft
der Körperschaftsteuer zu einem Steuersatz in Höhe von 15 % zuzüglich 5,5 %
Solidaritätszuschlag (Gesamtsteuersatz 15,825 %) und, wenn die Aktien zu einem inländischen Gewerbebetrieb gehören, der Gewerbesteuer. Eine Mindestbeteiligungsgrenze oder eine Mindesthaltezeit ist nicht zu beachten. Veräußerungsverluste und andere Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit den
veräußerten Aktien stehen, dürfen steuerlich nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden.
(b)
Minderheitsaktionär ist eine natürliche Person
Ein Gewinn aus der Übertragung von Aktien, die von einer natürlichen Person
(Einzelunternehmer) im Betriebsvermögen gehalten werden, unterliegt in
Deutschland der Einkommensteuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) sowie der Gewerbesteuer, wenn die Aktien einem
inländischen Gewerbebetrieb zuzurechnen sind.
Der Gewinn aus der Übertragung der Aktien ist nach dem Teileinkünfteverfahren zu 60 % steuerpflichtig. Aufwendungen, die mit dem Gewinn in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, können zu 60 % steuermindernd berücksichtigt werden. Die Besteuerung erfolgt in Höhe des individuellen Einkommensteuersatzes des Minderheitsaktionärs zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer.
Die Gewerbesteuer ist grundsätzlich im Wege eines pauschalierten Anrechnungsverfahrens vollständig oder teilweise auf die persönliche Einkommensteuer des Minderheitsaktionärs anrechenbar.
(c)
Minderheitsaktionär ist eine Personengesellschaft
Ist der Minderheitsaktionär eine Personengesellschaft, so werden Einkommen
bzw. Körperschaftsteuer nur auf Ebene des jeweiligen Gesellschafters der Personengesellschaft erhoben. Die Besteuerung folgt dabei nach den oben unter
(a) und (b) beschriebenen Grundsätzen, die gelten würden, wenn der Gesell-
- 47 schafter unmittelbar Minderheitsaktionär der DOUGLAS HOLDING AG wäre.
Zusätzlich unterliegt der Gewinn aus der Übertragung bei Zugehörigkeit der
Aktien zu einem inländischen Gewerbebetrieb der Personengesellschaft bei
dieser der Gewerbesteuer. Soweit der Gewinn auf natürliche Personen entfällt,
ist er zu 60 %, soweit er auf Kapitalgesellschaften entfällt, zu 5 % gewerbesteuerpflichtig.
Veräußerungsverluste und andere Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit den übertragenen Aktien stehen, bleiben für Zwecke der Gewerbesteuer unberücksichtigt, soweit sie auf eine Körperschaft als Gesellschafter
entfallen, und werden zu 60 % berücksichtigt, soweit sie auf eine natürliche
Person als Gesellschafter entfallen.
Soweit natürliche Personen an der Personengesellschaft beteiligt sind, wird die
auf der Ebene der Personengesellschaft anfallende Gewerbesteuer grundsätzlich im Wege eines pauschalierten Anrechnungsverfahrens vollständig oder
teilweise auf ihre persönliche Einkommensteuer angerechnet.
(d)
Kapitalertragsteuer
Veräußerungsgewinne aus Aktien, die von unbeschränkt steuerpflichtigen
Körperschaften gehalten werden, unterliegen grundsätzlich nicht dem Kapitalertragsteuerabzug. Dasselbe gilt bei natürlichen Personen oder Personengesellschaften, wenn der Veräußerungserlös zu den Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs gehört und der Aktionär dies gegenüber der auszahlenden
Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erklärt. In allen anderen Fällen hat die den Verkauf durchführende inländische auszahlende Stelle (Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut, Wertpapierhandelsunternehmen, Wertpapierhandelsbank) bei Veräußerung von nach dem 31. Dezember 2008 erworbenen Aktien Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % (zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag, insgesamt also 26,375 %) einzubehalten. Die einbehaltene
Kapitalertragsteuer und der einbehaltene Solidaritätszuschlag haben bei im Betriebsvermögen gehaltenen Aktien keine abgeltende Wirkung, sondern sie
werden nur auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld des Veräußerers und den Solidaritätszuschlag angerechnet bzw. in Höhe eines etwaigen
Überschusses erstattet.
VII.
Die Barabfindung und ihre Angemessenheit
1.
Vorbemerkung
Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre erfolgt gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung. Nach § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG wird die Barabfindung
- 48 von der Hauptaktionärin festgelegt. Sie hat die Verhältnisse der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung zu berücksichtigen. Tag der geplanten Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG, die über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Beauty Holding Two GmbH beschließen soll, ist der 28. Mai 2013 („Bewertungsstichtag“). Die Geschäftsführung
der Beauty Holding Two GmbH hat als angemessene Barabfindung gemäß
§§ 327a ff. AktG einen Betrag von EUR 37,64 je Stückaktie festgelegt.
2.
Ermittlung und Festlegung der Höhe der Barabfindung nach § 327b Abs. 1 AktG
Die Beauty Holding Two GmbH hat zur Unterstützung der Geschäftsführung der
Hauptaktionärin Ebner Stolz beauftragt, die den Minderheitsaktionären der DOUGLAS HOLDING AG gemäß § 327a Abs. 1 AktG zu gewährende angemessene Barabfindung zu ermitteln. Dazu hat Ebner Stolz auftragsgemäß den anteiligen objektivierten Unternehmenswert der DOUGLAS HOLDING AG je Stückaktie nach den
„Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ des Instituts der
Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. in ihrer aktuellen Fassung vom 2. April 2008
ermittelt („IDW S 1“). Ferner hat Ebner Stolz den Börsenkurs der Aktie der DOUGLAS HOLDING AG als Wertuntergrenze der Barabfindung berücksichtigt.
Die zu Grunde liegenden Bewertungsarbeiten hat Ebner Stolz in der Zeit von Januar
bis März 2013 durchgeführt und ihre Ergebnisse in der Gutachtlichen Stellungnahme
vom 18. März 2013 zum Unternehmenswert der DOUGLAS HOLDING AG und zur
angemessenen Barabfindung gemäß § 327b Abs. 1 AktG zum 28. Mai 2013 dargelegt.
Ebner Stolz kommt in ihrer Gutachtlichen Stellungnahme zu dem Schluss, dass sich
der objektivierte Unternehmenswert der DOUGLAS HOLDING AG zum Bewertungsstichtag 28. Mai 2013 auf rund EUR 1.433,3 Mio. beläuft. Bezogen auf die
39.433.717 Stückaktien der DOUGLAS HOLDING AG entspricht dies einem anteiligen Unternehmenswert je ausstehender Aktie der DOUGLAS HOLDING AG in Höhe von EUR 36,35. Weiter kommt Ebner Stolz zu dem Ergebnis, dass als Börsenkurs
der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) auf Grundlage
von § 5 Abs. 3 WpÜG-Angebotsverordnung ermittelte durchschnittliche umsatzgewichtete Börsenkurs der Aktie der DOUGLAS HOLDING AG im Dreimonatszeitraum vom 15. Oktober 2012 bis einschließlich zum 14. Januar 2013 maßgeblich ist
und EUR 37,64 beträgt. Nach Ansicht von Ebner Stolz bildet dieser Betrag die Untergrenze der zu gewährenden Barabfindung und stellt damit die angemessene Barabfindung nach § 327b Abs. 1 AktG dar.
Die Geschäftsführung der Beauty Holding Two GmbH macht sich die Ausführungen
und das Ergebnis der Gutachtlichen Stellungnahme von Ebner Stolz zur Ermittlung
der Höhe der angemessenen Barabfindung inhaltlich vollständig zu eigen und hat die
den Aktionären gemäß § 327a Abs. 1 AktG zu gewährende angemessene Barabfindung auf EUR 37,64 je Stückaktie festgelegt. Die Gutachtliche Stellungnahme von
- 49 Ebner Stolz ist in vollständiger Fassung als Anlage 4 diesem Übertragungsbericht
beigefügt und ist damit Inhalt dieses Übertragungsberichts.
Für die Festlegung der Barabfindung durch die Geschäftsführung der Beauty Holding
Two GmbH waren die folgenden Überlegungen maßgeblich:
2.1
Unternehmensbewertung der DOUGLAS HOLDING AG
Der Unternehmensbewertung durch Ebner Stolz liegen die in der Praxis ebenso wie
von der Rechtsprechung anerkannten Grundsätze IDW S 1 zugrunde. Die Bewertung
nach IDW S 1 erfolgte auf den Tag der geplanten Hauptversammlung der DOUGLAS
HOLDING AG, den 28. Mai 2013. Den Unternehmenswert hat Ebner Stolz mit Hilfe
des in der Praxis der Unternehmensbewertung gebräuchlichen und in der Rechtsprechung anerkannten Ertragswertverfahrens ermittelt. Dem Liquidationswert und dem
Substanzwert kommen aus den von Ebner Stolz in ihrer Gutachtlichen Stellungnahme
dargelegten Gründen in diesem Fall keine Bedeutung zu.
Ebner Stolz kommt in ihrer Gutachtlichen Stellungnahme zu dem Schluss, dass sich
der objektivierte Unternehmenswert der DOUGLAS HOLDING AG zum
28. Mai 2013 gemäß IDW S 1 auf rund EUR 1.433,3 Mio. beläuft. Bezogen auf die
39.433.717 Stückaktien der DOUGLAS HOLDING AG entspricht dies einem anteiligen Unternehmenswert je Stückaktie der DOUGLAS HOLDING AG in Höhe von
EUR 36,35.
Diese Ermittlung des Unternehmenswerts ist aus Sicht der Geschäftsführung der
Beauty Holding Two GmbH methodisch und rechnerisch zutreffend. Die Geschäftsführung der Beauty Holding Two GmbH macht sich die Ausführungen der Gutachtlichen Stellungnahme von Ebner Stolz zur Unternehmensbewertung nach IDW S 1 inhaltlich vollständig zu eigen und zum Gegenstand des Übertragungsberichts.
2.2
Börsenkurs
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 27. April
1999, 1 BvR 1613/94) darf der Börsenkurs bei der Bemessung der Höhe von Abfindungen, die Aktionären anlässlich von aktienrechtlichen Strukturmaßnahmen zu zahlen sind, nicht außer Acht gelassen werden. Der Börsenkurs stellt in der Regel die Untergrenze der zu gewährenden Barabfindung dar. Diese primär für den Unternehmensvertrag entwickelten Grundsätze gelten nach ganz herrschender Auffassung und
dem Bundesgerichtshof (Stollwerck-Entscheidung) auch für die bei einem Squeezeout zu gewährende Barabfindung.
Ebner Stolz kommt in ihrer Gutachtlichen Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass der
bei der Festlegung der Barabfindung zu berücksichtigende maßgebliche durchschnittliche umsatzgewichtete Börsenkurs der Aktie der DOUGLAS HOLDING AG im
Zeitraum vom 15. Oktober 2012 bis einschließlich zum 14. Januar 2013 (d.h. dem Tag
- 50 vor der Bekanntgabe des erstmaligen Verlangens der Beauty Holding Three AG nach
§ 327a Abs. 1 Satz 1 AktG) der von der BaFin ermittelte Dreimonatsdurchschnittskurs
in Höhe von EUR 37,64 ist. Dieses Ergebnis erachtet die Geschäftsführung der Beauty Holding Two GmbH als zutreffend.
2.2.1 Durchschnittlicher Börsenkurs
Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 12. März 2001,
II ZB 1 5/00), die die oben genannten Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts zu
diesem Thema konkretisiert, geht die Geschäftsführung der Beauty Holding Two
GmbH davon aus, dass für die Ermittlung des Börsenkurses grundsätzlich, d.h. sofern
nicht bestimmte Einflüsse dem entgegenstehen, ein Referenzkurs zugrunde zu legen
ist, der sich aus dem Durchschnittskurs über einen Zeitraum von drei Monaten ergibt.
Die Durchschnittsbildung soll mögliche manipulative Einflüsse und kurzfristige Verzerrungen eliminieren.
2.2.2 Referenzzeitraum
Als Referenzzeitraum hat die Geschäftsführung der Beauty Holding Two GmbH den
Dreimonatszeitraum bis zu dem Tag zugrunde gelegt, an dem bekannt gemacht wurde, dass der Vorstand der Beauty Holding Three AG (als Rechtsvorgängerin der
Beauty Holding Two GmbH) dem Vorstand der DOUGLAS HOLDING AG das Verlangen übermittelt hat, die Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG möge
die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf die Beauty Holding Three AG
als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. Die Beauty Holding Three AG (als Rechtsvorgängerin der Beauty Holding Two
GmbH) hat dieses Verlangen am 15. Januar 2013 gestellt. Die DOUGLAS HOLDING AG hat das Verlangen in einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz („WpHG“) noch am selben Tag öffentlich bekannt gemacht. Maßgeblicher
Referenzzeitraum ist deshalb nach Ansicht der Geschäftsführung der Beauty Holding
Two GmbH der Zeitraum vom 15. Oktober 2012 bis einschließlich zum 14. Januar 2013.
Bei ihrer Entscheidung, den durchschnittlichen Börsenkurs auf Basis des gewichteten
Durchschnitts der inländischen Börsenkurse über einen Dreimonatszeitraum vor Bekanntgabe der aktienrechtlichen Strukturmaßnahme zugrunde zu legen, stützt sich die
Geschäftsführung der Beauty Holding Two GmbH maßgeblich auf die Entscheidung
des Bundesgerichtshofs im Fall Stollwerck (BGH, 19. Juli 2010, II ZB 18/09).
Seine gegenteilige Rechtsprechung (BGH, 12. März 2001, II ZB 15/00), mit der der
II. Senat für den Fall eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angenommen hatte, dass der Referenzzeitraum am Tag der Hauptversammlung der Gesellschaft ende, die über die Zustimmung zu der Maßnahme entscheidet, hat der Bundesgerichtshof nach berechtigter Kritik aus Literatur (vgl. etwa Hasselbach, KölnKomm
WpÜG, 2003, § 327b AktG Rn. 20; Fleischer, GroßKomm AktG, 2007, § 327b
- 51 Rn. 18; Spindler / Stilz / Singhof, AktG, 2007, § 327b Rn. 5; K. Schmidt / Lutter /
Schnorbus, AktG, 2008, § 327b Rn. 5; Krieger, BB 2002, 53; Kocher / Widder, Der
Konzern 2007, 351) und Rechtsprechung (vgl. insbesondere OLG Stuttgart, 18. Dezember 2009, 20 W 2/08; 14. Februar 2008, 20 W 9/06; 16. Februar 2007, 20 W 6/06;
6. Juli 2007, 20 W 5/06; OLG Düsseldorf, 9. September 2009, I-26 W 13/06 AktE;
OLG München, 14. Mai 2007, 31 Wx 87/06) in der Stollwerck-Entscheidung explizit
aufgegeben.
Als einzige Einschränkung stellt der Bundesgerichtshof in seiner StollwerckEntscheidung fest, dass die Minderheitsaktionäre davor geschützt werden müssten,
dass der mit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe ermittelte Börsenwert zugunsten des
Hauptaktionärs fixiert werde, ohne dass die angekündigte Maßnahme umgesetzt werde, und sie so von einer positiven Börsenentwicklung ausgeschlossen würden. Dies
könne dadurch verhindert werden, dass der Börsenwert entsprechend der allgemeinen
oder branchentypischen Wertentwicklung unter Berücksichtigung der seitherigen
Kursentwicklung hochgerechnet wird, wenn zwischen der Bekanntgabe der Strukturmaßnahme und dem Tag der Hauptversammlung ein längerer Zeitraum verstreicht
und die Entwicklung der Börsenkurse eine Anpassung geboten erscheinen lässt.
Eine solche Hochrechnung im Sinne der Stollwerck-Entscheidung ist im vorliegenden
Fall nicht geboten. Denn zwischen dem Tag der Bekanntgabe der Maßnahme, dem
15. Januar 2013, und dem maßgeblichen Bewertungsstichtag, dem 28. Mai 2013, liegen nicht einmal fünf Monate. Im Anschluss an die Stollwerck-Entscheidung des
Bundesgerichtshofs wird hingegen allgemein davon ausgegangen, dass von einem
„längeren Zeitraum“ erst dann gesprochen werden kann, wenn die Zeitspanne zwischen Bekanntgabe der Maßnahme und der Hauptversammlung ein Mindestmaß von
7 bis 7,5 Monaten übersteigt (vgl. Bungert / Wettich, BB 2010, 2227; Decher, ZIP
2010, 1673; Schult / Nikoleyzcik, GWR 2010, 467; Bücker, NZG 2010, 967,; Zeeck /
Reichard, AG 2010, 699; Hasselbach / Ebbinghaus, Der Konzern 2010, 467; Wasmann, ZGR 2011, 83; OLG Stuttgart, 4. Mai 2011, 20 W 11/08). Der zugrunde gelegte Referenzzeitraum vom 15. Oktober 2012 bis einschließlich zum 14. Januar 2013
weist also eine hinreichende Nähe zum Bewertungsstichtag auf.
2.2.3 Ermittlung des Durchschnittskurses
Die Geschäftsführung der Beauty Holding Two GmbH geht weiter davon aus, dass für
die Ermittlung des durchschnittlichen Börsenkurses der nach Umsätzen gewichtete
Durchschnitt der inländischen Börsenkurse zugrunde zu legen ist (vgl. BGH, 12. März
2001, II ZB 15/00 - Stollwerck; OLG Frankfurt am Main, 9. Januar 2003, 20 W
434/93; 425/93; OLG Stuttgart, 16. Februar 2007, 20 W 6/06; OLG Düsseldorf,
9. September 2009, I 26 W 13/06). Hierfür spricht unter anderem die Wertung in § 5
Abs. 1 und 3 der WpÜG-Angebotsverordnung, wonach bei Übernahmeangeboten und
Pflichtangeboten zur Bestimmung des aus dem Börsenkurs abzuleitenden Mindestpreises auf den nach Umsätzen gewichteten Durchschnitt der inländischen Börsenkur-
- 52 se abzustellen ist. Vorliegend wurde von der BaFin für den Dreimonatszeitraum vom
15. Oktober 2012 bis einschließlich 14. Januar 2013 ein umsatzgewichteter Durchschnittskurs von EUR 37,64 ermittelt.
Die BaFin ermittelt den Durchschnittskurs nach § 5 Abs. 3 WpÜGAngebotsverordnung i.V.m. § 9 WpHG. Der so ermittelte Durchschnittskurs ist sowohl für Übernahme- wie auch für Pflichtangebote maßgeblich und gilt indirekt auch
als angemessene Gegenleistung beim sog. übernahmerechtlichen Squeeze-out unter
den Voraussetzungen des § 39a Abs. 3 Satz 3 WpÜG. Auch für die Bestimmung der
Barabfindung bei gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen knüpft die Rechtsprechung an die Methodik des § 5 Abs. 3 WpÜG-Angebotsverordnung an, und zwar
nicht nur in Bezug auf die maßgebliche Referenzperiode, sondern auch in Bezug auf
die Art und Weise der Ermittlung des Durchschnittskurses (vgl. etwa OLG Stuttgart,
18. Dezember 2009, 20 W 2/08, Tz. 19 und 97; OLG Frankfurt am Main, 30. März
2010, 5 W 32/09, Seite 14; 9. Januar 2003, 20 W 434/93; OLG Düsseldorf, 9. September 2009, I 26 W 13/06). Dies entspricht auch der Sichtweise der Literatur (vgl.
etwa Grunewald, MüKo AktG, 2010, § 327b AktG Rn. 10; Paulsen, MüKo AktG,
2010, § 305 AktG Rn. 91). Erfahrungsgemäß bestehen zwischen den von der BaFin
nach § 5 Abs. 3 WpÜG-Angebotsverordnung ermittelten Kursen und den auf Grundlage von Datensätzen privater Dritter (wie Bloomberg Finance L.P. oder Deutsche
Börse AG) ermittelten Durchschnittskursen regelmäßig Abweichungen nach oben oder nach unten. Dies liegt unter anderem in der Datenbasis begründet; entsprechend
den Vorgaben der WpÜG-Angebotsverordnung ermittelt die BaFin den Durchschnittskurs anhand der nach § 9 WpHG gemeldeten Geschäfte. Der Verordnungsgeber hat in Kenntnis der nach § 9 WpHG zu meldenden Geschäfte in § 5 Abs. 3
WpÜG-Angebotsverordnung an diese Ermittlung angeknüpft. Die zu meldenden Daten werden von einer zur Unabhängigkeit verpflichteten Bundesbehörde überwacht
und haben daher eine deutlich höhere Legitimation und Rechtssicherheit als eine Ermittlung auf Grundlage von Datensätzen der nicht an vorgegebene Methoden gebundenen privaten Dienstleister. Es wäre zudem ungereimt, für Mindestwerte nach dem
WpÜG einerseits und dem Aktiengesetz andererseits unterschiedliche Methoden anzuwenden.
2.2.4 Keine Maßgeblichkeit des Übernahmeangebots
Die Geschäftsführung der Beauty Holding Two GmbH hält ferner auch nicht den im
Übernahmeangebot angebotenen Preis von EUR 38,00 je Aktie der DOUGLAS
HOLDING AG für maßgeblich, da die Barabfindung sich nicht an Preisen orientieren
muss, die an andere Aktionäre gezahlt wurden (vgl. BGH, Beschluss vom
19. Juli 2010, II ZB 18/09 (Stollwerck)).
Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass sich Zuschläge zum Börsenpreis oder außerbörsliche Preise, die beim Erwerb von Anteilen gezahlt wurden, nicht
auf die Höhe der Barabfindung auswirken. Denn solche Preise besagen nichts über
- 53 den - insoweit allein entscheidenden - objektiven Anteilswert (vgl. BGH, Beschluss
vom 19. Juli 2010, II ZB 18/09 (Stollwerck); OLG Celle, Beschluss vom
31. Juli 1998, 9 W 128/97; OLG Stuttgart, Urteil vom 4. Mai 2011, 20 W 11/08;
OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. März 2008, 20 W 3/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Januar 2003, 19 W 9/00; OLG Hamburg, Beschluss vom
31. Juli 2001, 11 W 29/94; Hüffer, AktG, 2012, § 305, Rn. 21; Schmidt / Lutter, AktG, 2010, § 305, Rn. 111; Paulsen, MüKo AktG, 2010, § 305, Rn. 82; Spindler / Stilz, AktG, 2010, § 305, Rn. 66).
Es liegt vorliegend nach Auffassung der Hauptaktionärin auch kein schützenswertes
Interesse der Minderheitsaktionäre vor. Alle Minderheitsaktionäre haben ausreichend
Zeit gehabt, das Übernahmeangebot zu einem Preis von EUR 38,00 je Aktie der
DOUGLAS HOLDING AG anzunehmen.
Diese Annahme war auch noch bis zum 20. März 2013 (einschließlich) möglich. Dabei hat die DOUGLAS HOLDING AG am 15. März 2013 durch Ad-hoc-Mitteilung
veröffentlicht, dass ihr ein konkretisiertes Verlangen zugegangen ist und die Barabfindung auf EUR 37,64 festgelegt wurde. Minderheitsaktionäre hatten also auch bis
zum 20. März 2013 noch die Möglichkeit, in Kenntnis der festgelegten Barabfindung
von EUR 37,64 das Übernahmeangebot anzunehmen.
3.
Schlussbemerkung
Die Geschäftsführung der Beauty Holding Two GmbH erachtet den umsatzgewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie der DOUGLAS HOLDING AG im
Dreimonatszeitraum vor dem 15. Januar 2013 in Höhe von EUR 37,64 als maßgeblich. Dieser Börsenkurs liegt über dem aus dem Unternehmenswert nach IDW S 1 abgeleiteten Wert je Aktie der DOUGLAS HOLDING AG in Höhe von EUR 36,35. Da
der Börsenkurs bei der Bemessung der Höhe der Abfindung nicht außer Acht gelassen
werden darf, sondern die Untergrenze der wirtschaftlich vollen Entschädigung bildet,
war der Betrag von EUR 37,64 je Aktie der DOUGLAS HOLDING AG als angemessene Barabfindung gemäß § 327b Abs. 1 AktG festzulegen.
VIII. Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung
Die Angemessenheit der Barabfindung wurde gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 AktG von
dem gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer PKF Fasselt
Schlage geprüft. PKF Fasselt Schlage wird über das Ergebnis der Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung nach Maßgabe des § 327c Abs. 2 Satz 4 i.V.m.
§ 293e AktG gesondert schriftlich Bericht erstatten.
-54-
Hagen, den 20. März 2013
BEAUTY HOLDING TWO GmbH
Name: Gudrun Krafczik
Funktion: Geschäftsführerin
Anlage 1
Verlangen der Beauty Holding Three AG gem. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG
Beauty Holding Three AG
Beim Strohhause 27
20097 Harnburg
VORAB PER TELEFAX: 02331690862 I 02331690644
Per Kurier
An
Douglas Holding AG
Vorstand
Kabeler Straße 4
58099 Hagen
Hamburg, 15. Januar 2013
Verlangen auf Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung
einer Barabfindung gemäߧ 327a Abs. 1 AktG
Sehr geehrte Herren,
die Beauty Holding Three AG hält gemäß der als Anlage 1 beigefugten Depotbestätigung der
Commerzbank AG gegenwärtig 37.921.668 der insgesamt 39.433.717 auf den Inhaber
lautenden Stückaktien an der Douglas Holding AG und damit 96,17 % aller Stückaktien an der
Douglas Holding AG.
Somit ist die Beauty Holding Three AG mit mehr als 95 Prozent am Grundkapital der Douglas
Holding AG beteiligt und folglich Hauptaktionärin im Sinne des§ 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Die Beauty Holding Three AG stellt hiermit nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG das Verlangen,
dass die Hauptversammlung der Douglas Holding AG die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der Douglas Holding AG auf die Beauty Holding Three AG als
Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.
Die Minderheitsaktionäre werden für die Übertragung ihrer Aktien eine angemessene
Barabfindung erhalten. Die Höhe der Barabfindung je Stückaktie werden wir Ihnen, unter
anderem gestützt auf eine vorzunehmende Unternehmensbewertung der Douglas Holding AG,
in einem konkretisierten Übertragungsverlangen noch gesondert mitteilen.
Sitz: Frankfurt am Main
Registergericht Frankfurt am Main HRB 94533
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Wilhelm Plumpe
Vorstand: Gudrun Krafczik
FF\3 0911 8.1
-2-
In einem schriftlichen Bericht der Beauty Holding Three AG an die Hauptversammlung der
Douglas Holding AG, den wir Ihnen noch zukommen lassen werden, werden die
Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die
Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet.
Die Allgemessenheit der festgelegten Barabfindung wird durch einen vom Landgericht
Dortmund auszuwählenden und zu bestellenden sachverständigen Prüfer geprüft. Die Beauty
Holding Three AG wird einen entsprechenden Antrag auf Prüferbestellung beim Landgericht
Dortmund stellen. Die Bankgarantie gemäߧ 327b Abs. 3 AktG werden wir entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig nachreichen.
Wir bitten Sie, alle für die Beschlussfassung nach §§ 327a ff. AktG erforderlichen
Maßnahmen zu ergreifen und uns gemäß § 327b Abs. 1 Satz 2 AktGalle für die Festlegung
der Barabfindung notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu
erteilen.
Gemäß Handelsregisterauszug, der als Anlage 2 beigefügt ist, ist die Unterzeichnerirr
alleiniger Vorstand der Beauty Holding Three AG und damit berechtigt, die Beauty Holding
Three AG alleine zu vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
Name: Gudrun Krafczik
Position: Alleiniger Vorstand
Anlagen
FF\309118.1
Anlage 1
COMMERZBANK
CONFIDENTIAL
Beauty Holding Three AG
Beim Strohhause 27
20097 Harnburg
Equity Capital Markets
Carsten Sprenger
Technical Execution
Postanschrift 60261 Frankfurt am Main
Geschäftsräume: Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt am
Main
Telefon 069 136 23133
069 136 44598
Fax
[email protected]
Frankfurt am Main, 15. Januar 2013
Bestätigung des Depotbestands
Sehr geehrte Frau Krafczik,
wie gewünscht bestätigen wir Ihnen hiermit, dass das in unserem Hause befindliche Depot Nr.
6666002 01, BLZ 200 400 00, der Beauty Holding Three AG, Frankfurt am Main, am heutigen
Tage einen Aktienbestand von Stück 37.921.668 Aktien der Douglas Holding AG, Hagen, (WKN
609900) ausweist.
Mit freundlichen Grüßen
COMMERZBANK
Aktiengesellschaft
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Klaus-Peter Müller
Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
Vorstand: Martln Blessing (Vorsitzender),
Handelsregister: Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 32000
Frank Annuscheit, Markus Beumer, Stephan Engels, Jochen Klösges.
USt-ldNr.: DE 114103 514
Michael Reuther, Siefan Schmittmann, Ulrich Sieber, Martin Zielke
Anlage 2
Handelsregister B des
Amtsgerichts Frankfurt am
Main
Abteilung B
Wiedergabe des aktuellen
Registerinhalts
Abruf vom 15.01.2013 09:47
-Ausdruck-
1.
Seite
1
von
Nummer der Firma:
HRB 94533
2
Anzahl der bisherigen Eintragungen:
4
2.
a) Firma:
Beauty Holding Three AG
b} Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen:
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift Beim Strohhause 27, 20097 Harnburg
c) Gegenstand des Unternehmens:
der Erwerb, das Halten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen unter planmäßiger Entwicklung der
Unternehmenswerte durch Ausüben einer Management Holding-Funktion, sowie das Erbringen von Leistungen der
Unternehmensberatung an diesen Unternehmen und an Dritte. Ausgenommen sind Bankgeschäfte oder
erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen nach dem Kreditwesengesetz.
3.
Grund· oder Stammkapital:
50.000,00 EUR
4.
a) Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so
wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
Einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Vorstand: Krafczik, Gudrun, Hamburg, *06.04.1964
5.
Prokura:
6.
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag:
Aktiengesellschaft
Satzung vom 14.08.2012
Zuletzt geändert durch Beschluss vom 28.08.2012
b) Sonstige Rechtsverhältnisse:
Mit der Beauty Holding Two AG, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 94530) als herrschendem
Unternehmen ist am 18.09.2012 ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung vom
18.09.2012 zugestimmt.
Handelsregister B des
Amtsgerichts Frankfurt am
Main
-Ausdruck-
7.
a) Tag der letzten Eintragung:
04.10.2012
Abteilung B
Wiedergabe des aktuellen
Registerinhalts
Abruf vom 15.01.2013 09:4 7
Seite
2
von
2
Nummer der Firma:
HRB 94533
Anlage 2
Wiederholendes Verlangen der Beauty Holding Two AG gem. § 327a Abs. 1
Satz 1 AktG
Beauty Holding Two AG
Beim Strohhause 27
20097 Harnburg
VORAB PER TELEFAX: 02331690862 I 02331690644
Per Kurier
An
Douglas Holding AG
Vorstand
Kabeler Straße 4
58099 Hagen
Hamburg, 28. Februar 2013
Wiederholendes V erlangen auf Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen
Gewährung einer Barabfindung gemäߧ 327a Abs. 1 AktG
Sehr geehrte Herren,
die Beauty Holding Three AG hat mit Schreiben vom 15. Januar 2013 nach § 327a Abs. 1
Satz 1 AktG das Verlangen gestellt, dass die Hauptversammlung der Douglas Holding AG die
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Douglas Holding AG auf die Beauty
Holding Three AG als Hauptaktionärirr gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
beschließt.
Die Beauty Holding Three AG wurde durch Verschmelzungsvertrag vom 11. Februar 2013
und Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main am 20. Februar
2013 auf die Beauty Holding Two AG verschmolzen. Damit sind auch die von der Beauty
Holding Three AG gehaltenen Aktien an der Douglas Holding AG
durch
Gesamtrechtsnachfolge auf die Beauty Holding Two AG übergegangen, die damit Inhaberirr
von insgesamt 37.921.668 der insgesamt 39.433.717 auf den Inhaber lautenden Stückaktien an
der Douglas Holding AG geworden ist. Die Beauty Holding Two AG hält damit unmittelbar
96,17% aller Stückaktien an der Douglas Holding AG. Somit ist die Beauty Holding Two AG
mit mehr als 95 Prozent am Grundkapital der Douglas Holding AG beteiligt und folglich
Hauptaktionärirr im Sinne des§ 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Die Beauty Holding Two AG wiederholt hiermit nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG das
Verlangen, dass die Hauptversammlung der Douglas Holding AG die Übertragung der Aktien
der Minderheitsaktionäre der Douglas Holding AG auf die Beauty Holding Two AG als
Sitz: Frankfurt am Main
Registergericht Frankfurt am Main HRB 94530
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Wilhelm Plumpe
Vorstand: Gudrun Krafczik
FF\321753.1
- 2Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt.
Gemäß Handelsregisterauszug, der als Anlage 1 beigefügt ist, ist die Unterzeichnerin
alleiniger Vorstand der Beauty Holding Two AG und damit berechtigt, die Beauty Holding
Two AG alleine zu vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
~u~~
Name: Gudrun Krafczik
Position: Alleiniger Vorstand
Anlage
FF\321753.1
Handelsregister B des
Amtsgerichts Frankfurt am
Main
Abteilung B
Wiedergabe des aktuellen
Registerinhalts
Abruf vom 28.02.2013 12:21
-Ausdruck-
1.
Seite
1
von
Nummer der Firma:
HRB 94530
2
Anzahl der bisherigen Eintragungen:
5
2.
a) Firma:
Beauty Holding Two AG
b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen:
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift Beim Strohhause 27, 20097 Harnburg
c) Gegenstand des Unternehmens:
der Erwerb, das Halten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen unter planmäßiger Entwicklung der
Unternehmenswerte durch Ausüben einer Management Holding-Funktion, sowie das Erbringen von Leistungen der
Unternehmensberatung an diesen Unternehmen und an Dritte. Ausgenommen sind Bankgeschäfte oder
erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen nach dem Kreditwesengesetz.
3.
Grund- oder Stammkapital:
50.000,00 EUR
4.
a) Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so
wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
Einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Vorstand: Krafczik, Gudrun, Hamburg, *06.04.1964
5.
Prokura:
6.
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag:
Aktiengesellschaft
Satzung vom 14.08.2012
Zuletzt geändert durch Beschluss vom 28.08.2012
b) Sonstige Rechtsverhältnisse:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.02.2013
sowie des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tag mit der Beauty Holding Three AG mit Sitz in Frankfurt am Main
(Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 94533) verschmolzen.
Mit der Beauty Holding One GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 94478) als herrschendem
Handelsregister B des
Amtsgerichts Frankfurt am
Main
-Ausdruck-
Abteilung B
Wiedergabe des aktuellen
Registerinhalts
Abrufvom 28.02.201312:21
Seite
2
von
Nummer der Firma:
HRB 94530
2
Unternehmen ist am 18.09.2012 ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung vom
18.09.2012 zugestimmt.
7.
a) Tag der letzten Eintragung:
20.02.2013
Anlage 3
Konkretisiertes Verlangen der Beauty Holding Two AG gem. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG
Beauty Holding Two AG
Kabeler Straße 4
58099 Hagen
VORAB PER TELEFAX: 02331 690862 I 02331690644
Per Kurier
An
Douglas Holding AG
Vorstand
Kabeler Straße 4
58099 Hagen
15.März2013
Konkretisiertes Verlangen auf Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen
Gewährung einer Barabfindung gemäß § 327a Abs. 1 AktG
Sehr geehrte Herren,
die Beauty Holding Three AG hat mit Schreiben vom 15. Januar 2013 nach § 327a Abs. 1
Satz 1 AktG das Verlangen gestellt, dass die Hauptversammlung der Douglas Holding AG die
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Douglas Holding AG auf die Beauty
Holding Three AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung
beschließt.
Die Beauty Holding Three AG wurde durch Verschmelzungsvertrag vom ll. Februar 2013
und Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main am 20. Februar
2013 auf die Beauty Holding Two AG verschmolzen. Damit sind auch die von der Beauty
Holding
Three
AG
gehaltenen
Aktien
an
der
Douglas
Holding
AG
durch
Gesamtrechtsnachfolge auf die Beauty Holding Two AG übergegangen, die damit Inhaberin
von insgesamt 37.921.668 der insgesamt 39.433.717 auf den Inhaber lautenden Stückaktien an
Sitz: Frankfurt am Main
Registergericht Frankfurt am Main HRB 94530
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Wilhelm Plumpe
Vorstand: Gudrun Krafczik
FF'32HII:il
-2der Douglas Holding AG geworden ist. Die Beauty Holding Two AG hält damit unmittelbar
96,17% aller Stückaktien an der Douglas Holding AG. Eine entsprechende Bestätigung der
Commerzbank AG ist als Anlage 1 beigefügt. Somit ist die Beauty Holding Two AG mit mehr
als 95 Prozent
am Grundkapital
der
Douglas
Holding AG beteiligt und
folglich
Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Mit Beschluss vom 27. Februar
2013 wurde die Umwandlung der Beauty Holding Two AG in eine Gesellschaft mit
beschränkter Haftung beschlossen. Die Eintragung der Umwandlung im Handelsregister steht
derzeit noch aus.
Die Beauty Holding Two AG hat am 28. Februar 2013 nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG das
Verlangen, dass die Hauptversammlung der Douglas Holding AG die Übertragung der Aktien
der Minderheitsaktionäre der Douglas Holding AG auf die Beauty Holding Two AG als
Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt, wiederholt.
In Bestätigung und Konkretisierung des Verlangens vom 15. Januar 2013 und 28. Februar
2013 richtet die Beauty Holding Two AG hiermit das Verlangen nach§ 327a Abs. 1 S. 1 AktG
an Sie, den Tagesordnungspunkt
"Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Douglas
Holding AG auf die Beauty Holding Two AG (zukünftig Beauty Holding Two GmbH) gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäߧ§ 327a tT. AktG"
auf die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Douglas Holding AG zu
setzen, die für den 28. Mai 2013 terminiert ist.
Die Beauty Holding Two AG hat mittlerweile die Höhe der Barabfindung auf EUR 37,64 je
auf den Inhaber lautender Stückaktie der Douglas Holding AG mit einem auf die jeweilige
Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 3,00 festgelegt.
Eine Erklärung der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, durch die diese Bank die
Gewährleistung für die Erfüllung der Verptlichtung der Beauty Holding Two AG übernimmt,
den
Minderheitsaktionären
nach
Eintragung
des
Übertragungsbeschlusses
m
das
Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu
zahlen, der schriftliche Bericht gemäß § 327c Abs. 2 AktG und der Entwurf des
Übertragungsbeschlusses werden Ihnen separat übermittelt.
FF 32-t-+1151
- 3 -
Gemäß Handelsregisterauszug, der als Anlage 2 beigefügt ist, ist die Unterzeichnerio
alleiniger Vorstand der Beauty Holding Two AG und damit berechtigt, die Beauty Holding
Two AG alleine zu vertreten.
Mit freundlichen Grüßen,
~~~L~aui
Name: Gudrun Krafczik
Position: Alleiniger Vorstand
Anlagen
Ff,32-t405 I
Anlage 1
COMMERZBANK
Equity Capital Markets
CONFIDENTIAL
Beauty Holding Two AG
Kabeler StL 4
58099 Hagen
Carsten Sprenger
Technical Execution
Postanschrift 60261 Frankfurt am Main
Geschäftsräume: Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt am
Main
Telefon 069 1 36 23133
Fax
069 136 44598
carsten. sprenger@comme rzban~,.fQ!I!
Frankfurt am Main, 15. März 2013
Bestätigung des Depotbestands
Sehr geehrte Frau Krafczik,
wie gewünscht bestätigen wir Ihnen hiermit, dass das in unserem Hause befindliche Depot
Nr. 6666002 01, BLZ 200 400 00, der Beauty Holding Two AG, Frankfurt am Main, am
heutigen Tage einen Aktienbestand von Stück 37.921.668 Aktien der Douglas Holding AG,
Hagen, (WKN 609900) ausweist.
Mit freundlichen Grüßen
COMMERZBANK
Aktiengesellschaft
.,: I·. ',l '· '·
(Oetering)
Vorsitzender aes AufsiChtsrats· Klaus-Peter Muller
Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Ma1n
Vorstand: Martln Blessong (Vorsitzender),
Handelsregister: Amtsgencht Frankfurt am Ma111, HHB 32000
Frank Annuscne1t, Mar1<us Beumer, Stephan Engels, Jochen Klosges.
USt-ldNr.: OE 114 103 5t4
M1chael Reuther. Stefan Schmittmann. Ul11ch Sieber, Mart1n Z1elke
Anlage 2
Handelsregister B des
Amtsgerichts Frankfurt am
Main
Abteilung B
Wiedergabe des aktuellen
Registerinhalts
Abruf vom 15.03.2013 08:02
-Ausdruck-
1.
Seite
1
von
Nummer der Firma:
HRB 94530
2
Anzahl der bisherigen Eintragungen:
5
2.
a) Firma:
Beauty Holding Two AG
b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen:
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift Beim Strohhause 27, 20097 Harnburg
c) Gegenstand des Unternehmens:
der Erwerb, das Halten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen unter planmäßiger Entwicklung der
Unternehmenswerte durch Ausüben einer Management Holding-Funktion, sowie das Erbringen von Leistungen der
Unternehmensberatung an diesen Unternehmen und an Dritte. Ausgenommen sind Bankgeschäfte oder
erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen nach dem Kreditwesengesetz.
3.
Grund- oder Stammkapital:
50.000,00 EUR
4.
a) Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so
wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:
Einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Vorstand: Krafczik, Gudrun, Hamburg, *06.04.1964
5.
Prokura:
6.
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag:
Aktiengesellschaft
Satzung vom 14.08.2012
Zuletzt geändert durch Beschluss vom 28.08.2012
b) Sonstige Rechtsverhältnisse:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.02.2013
sowie des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tag mit der Beauty Holding Three AG mit Sitz in Frankfurt am Main
(Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 94533) verschmolzen.
Mit der Beauty Holding One GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 94478) als herrschendem
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Main
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Nummer der Firma:
HRB 94530
2
Unternehmen ist am 18.09.2012 ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung vom
18.09.2012 zugestimmt.
7.
a) Tag der letzten Eintragung:
20.02.2013
Anlage 4
Gutachtliche Stellungnahme der Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, vom 18. März 2013
Ebner Stolz Mönning Bachem
GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Stuttgart
Gutachtliche Stellungnahme
über die
Ermittlung des Unternehmenswerts
zum 28. Mai 2013
Douglas Holding AG
Hagen
Abkürzungsverzeichnis
Abkürzung
Bezeichnung
AG
Die Aktiengesellschaft
AktG
Aktiengesetz
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BB
Betriebs-Berater
Beauty Holding Three AG
Beauty Holding Three AG, Frankfurt am Main
BGH
Bundesgerichtshof
Bloomberg
Bloomberg Finance L.P., New York/USA
buch.de internetstores AG
Buch.de internetstores Aktiengesellschaft, Münster
BVerfG
Bundesverfassungsgericht
CAPM
Capital Asset Pricing Model
DB
Der Betrieb
Douglas Rivoli
OOO Douglas Rivoli, Moskau/Russland
Douglas Rivoli Holding B.V.
Douglas Rivoli Holding B.V., Nijmegen/Niederlande
DPB achats
DOUGLAS-PASSION BEAUTE ACHATS, Euralille/Frankreich
EBIT
Earnings before interest and taxes
(Ergebnis vor Zinsen und Steuern)
Abkürzung
Bezeichnung
EBITDA
Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization
(Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen)
E-books
einem Buch entsprechende Publikation in digitaler Form
EBT
Earnings before taxes (Ergebnis vor Steuern)
EuGH
Europäischer Gerichtshof
FAUB
Fachausschuss für Unternehmensbewertung und
Betriebswirtschaft des IDW
FB
Finanz Betrieb
HGB
Handelsgesetzbuch
HR
Hochrechnung
IDW
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.,
Düsseldorf
KG
Kammergericht
KStG
Körperschaftsteuergesetz
Parfümerie International Company
OOO Parfümerie International Company, Moskau/Russland
NZG
Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
OLG
Oberlandesgericht
RoeverBroennerSusat
RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Hamburg
Abkürzung
Bezeichnung
SolZ
Solidaritätszuschlag
Susat & Partner
Susat & Partner oHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg
WPg
Die Wirtschaftsprüfung
WpHG
Wertpapierhandelsgesetz
WpÜG
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
ZIP
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
Inhaltsverzeichnis
Seite
A. Auftrag und Auftragsdurchführung
1
B. Beschreibung des Bewertungsobjekts
4
I. Rechtliche und steuerliche Grundlagen
II. Wirtschaftliche Grundlagen
C. Grundsätzliches zum Unternehmenswert
I. Funktionsabhängigkeit des Unternehmenswerts
II. Bewertungsgrundsätze
1. Allgemeines
2. Ertragswert
3. Liquidations- und Substanzwert
4. Börsenwert
5. Vergleichsorientierte Bewertung
6. Vorerwerbe durch die Beauty Holding GmbH
III. Bewertungsstichtag
D. Erläuterung zum Ergebnis der Bewertung
I.
Analyse der Vergangenheitsergebnisse
1. Allgemeines
2. Vermögenslage
3. Ertragslage
II. Planungsrechnungen
1. Beschreibung des Planungsprozesses
2. Plan-Ist-Vergleich
3. Ertragsplanung der Douglas AG
4. Ableitung der erwarteten Netto-Ausschüttungen
III. Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes
1. Basiszinssatz
2. Risikozuschlag
3. Wachstumsabschlag
4. Ableitung der Kapitalisierungszinssätze
4
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9
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10
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IV. Bewertung der Douglas AG
1. Ermittlung des Ertragswerts
2. Sonderwerte der Douglas AG
a) Nicht betriebsnotwendige Anteile an Unternehmen
b) Nicht betriebsnotwendige Ausleihungen
c) Kunstgegenstände
d) Sonstiges nicht betriebsnotwendiges Vermögen
3. Unternehmenswert
V. Vergleichsorientierte Bewertung
VI. Börsenkurs
VII. Sensitivitätsrechnung
E. Ergebnis
Allgemeine Auftragsbedingungen
Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen
in Höhe von ± einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten.
KIS-Nr. 2012-014092
Dr. Pp/Sob/Ged/Lefl/Chk
\\kcb-filer\P-Data-S\PG\D\DOUGLAS Holding AG_18723\Projekte\UBW\2012\B. Gutachten\Gutachten Douglas - final.docx
83
83
85
85
85
86
86
86
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94
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-1-
A. Auftrag und Auftragsdurchführung
Von der Geschäftsführung der
Beauty Holding Two GmbH, Frankfurt am Main,
(im Folgenden auch Beauty Holding GmbH)
als Gesamtrechtsnachfolgerin der Beauty Holding Three AG wurden wir beauftragt, den Unternehmenswert der
Douglas Holding AG, Hagen,
(im Folgenden auch Douglas AG oder Gesellschaft)
zum 28. Mai 2013 zur Ableitung einer angemessenen Barabfindung im Rahmen des beabsichtigten
Ausschlusses der Minderheitsaktionäre (Squeeze out) zu ermitteln. Die Beauty Holding Two GmbH
ist nach Verschmelzung der Beauty Holding Three AG auf die Beauty Holding Two AG und anschließender formwechselnder Umwandlung der Beauty Holding Two AG in die Beauty Holding
Two GmbH Gesamtrechtsnachfolgerin der Beauty Holding Three AG. Die Arbeiten haben wir in den
Monaten Januar bis März 2013 zum Teil in den Räumen der Douglas AG in Hagen, im Übrigen in
unseren Geschäftsräumen durchgeführt. Der Auftragsdurchführung liegen die „Grundsätze zur
Durchführung von Unternehmensbewertungen“ (IDW S 1 i.d.F. 2008) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in der Fassung vom 2. April 2008 zugrunde. Auftragsgemäß ermitteln wir in der Funktion des neutralen Gutachters einen objektivierten Wert für die Gesellschaft.
Art und Umfang unserer Bewertungsarbeiten haben wir in unseren Arbeitspapieren festgehalten.
Sollten sich in der Zeit zwischen dem Abschluss unserer Bewertungsarbeiten und der voraussichtlichen Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung der Douglas AG über die Übertragung
der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär am 28. Mai 2013 wesentliche Änderungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder sonstiger Grundlagen der Bewertung des
Unternehmens ergeben, sind diese bei der Bewertung noch zu berücksichtigen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich unsere Bewertungstätigkeit nicht auf die Beurteilung
der Buchführung, der Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse, Lageberichte und Konzernlageberichte
oder der Geschäftsführung des zu bewertenden Unternehmens bezogen hat. Eine solche Beurteilung ist nicht Gegenstand der Unternehmensbewertung. Die Übereinstimmung der Einzelabschlüsse beziehungsweise Konzernabschlüsse sowie der Lageberichte beziehungsweise Konzernlageberichte mit den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften ist von den bestellten Abschlussprüfern Susat & Partner sowie RoeverBroennerSusat bestätigt worden.
-2-
Auskünfte haben uns seitens der Douglas AG der Vorstand sowie die von ihm benannten Auskunftspersonen bereitwillig erteilt.
Die berufsüblichen Vollständigkeitserklärungen - in der die Geschäftsführung der Beauty Holding
GmbH und der Vorstand der Douglas AG versichern, dass uns sämtliche Informationen, die für die
vorliegende Unternehmensbewertung von Bedeutung sind, richtig und vollständig zur Verfügung
gestellt worden sind - haben wir zu unseren Arbeitspapieren genommen.
Bei der Bewertung haben sich keine besonderen Schwierigkeiten im Sinne des § 293a Abs. 1 S. 2
AktG analog ergeben.
Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die als Anlage beigefügten „Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ in der Fassung vom 1. Januar 2002 maßgebend. Die Haftung für
alle Schadensersatzansprüche, die aufgrund eines bei der Durchführung dieses Auftrages begangenen Verstoßes vom Auftraggeber oder Dritten gegen uns erhoben werden, ist unabhängig davon,
ob es sich um grobes oder leichtes Verschulden handelt, auf EUR 4 Mio. (in Worten: vier Millionen
Euro) für den einzelnen Schadensfall bzw. Verstoß begrenzt.
Diese gutachtliche Stellungnahme dient ausschließlich als Information und Entscheidungsgrundlage
unseres Auftraggebers im Zusammenhang mit der Ermittlung der angemessenen Barabfindung und
der Erstattung des Übertragungsberichtes gemäß § 327c Abs. 2 AktG und darf nicht für andere
Zwecke verwendet werden. Die Verwendungsbeschränkung findet keine Anwendung auf Veröffentlichungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und der Durchführung
der Hauptversammlung, die über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre entscheidet, oder im
Zusammenhang mit Gerichtsverfahren, die im Zusammenhang mit dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre geführt werden könnten.
Auftragsunterlagen
Zur Durchführung unserer Bewertung standen uns im Wesentlichen folgende Unterlagen zur Verfügung:
Finaler Entwurf des schriftlichen Berichts des Hauptaktionärs vom 18. März 2013
Geschäftsberichte der Geschäftsjahre 2009/10 bis 2011/12 der Douglas AG
-3-
Von Susat & Partner geprüfter und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehener Jahresabschluss und Lagebericht der Douglas AG nach HGB für das Geschäftsjahr
2009/10 und von RoeverBroennerSusat geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschlüsse und Lageberichte der Douglas AG nach HGB für die
Geschäftsjahre 2010/11 und 2011/12
Von Susat & Partner geprüfter und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehener Konzernjahresabschluss und Konzernlagebericht der Douglas AG nach IFRS für das Geschäftsjahr 2009/10 und von RoeverBroennerSusat geprüfte und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehene Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der Douglas AG
nach IFRS für die Geschäftsjahre 2010/11 und 2011/12
Handelsregisterauszug der Douglas AG vom 15. Januar 2013
Satzung der Douglas AG in der Fassung vom 14. November 2011
Angebotsunterlage für das öffentliche Übernahmeangebot der Beauty Holding Three AG an die
Aktionäre der Douglas AG vom 31. Oktober 2012
Planungsrechnungen der Douglas AG für die Geschäftsjahre 2012/13 bis 2016/17
Protokolle der Sitzungen des Aufsichtsrats der Douglas AG vom 15. Juni 2011 bis
12. Dezember 2012
Protokolle der Sitzungen des Vorstands der Douglas AG vom 21. März 2011 bis 11. März 2013
Verschiedene markt- und branchenspezifische Veröffentlichungen
Kapitalmarktdaten.
-4-
B. Beschreibung des Bewertungsobjekts
I.
Rechtliche und steuerliche Grundlagen
Das Grundkapital der Gesellschaft beläuft sich auf rund EUR 118,3 Mio. und ist in 39.433.717
Stückaktien eingeteilt. Die Beauty Holding GmbH ist derzeit mit rund 96,17 % am Grundkapital der
Douglas AG beteiligt. Die restlichen Anteile befinden sich im Streubesitz. Die Gesellschaft ist im
Handelsregister beim Amtsgericht Hagen unter der Nummer HRB 242 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Hagen.
Das vom Kalenderjahr abweichende Geschäftsjahr endet zum 30. September eines Jahres.
Die Gesellschaft wird zur Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer veranlagt.
Die letzte Betriebsprüfung bei der Douglas AG umfasst die Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2005.
II. Wirtschaftliche Grundlagen
Geschäftstätigkeit der Douglas AG
Unter dem Dach der Douglas AG sind die fünf Geschäftsbereiche der Gesellschaft, die Parfümeriekette „Douglas“, die Buchhandelskette „Thalia“, der Schmuckhändler „Christ“, die Damenbekleidungskaufhauskette „AppelrathCüpper“ sowie die Confiseriekette „Hussel“ gebündelt. Diese werden zentral von der Douglas Holding gesteuert. Innerhalb der Holdinggesellschaft sind verschiedene
Servicebereiche, wie beispielsweise Controlling, Finanzen, Investor Relations oder Personal, angesiedelt. Darüber hinaus sind der Holdinggesellschaft verschiedene Servicegesellschaften, die Dienstleistungen in den Bereichen Finanz- und Rechnungswesen, Informationstechnologie, Immobilienverwaltung oder Einkauf erbringen, angeschlossen. Konzernweit betreibt die Douglas AG rund
2.000 Fachgeschäfte und beschäftigt weltweit rund 25.000 Mitarbeiter.
Die zu bewertende Gesellschaft, Douglas AG, übernimmt als Konzernobergesellschaft neben der
operativen Steuerungsfunktion auch klassische Aufgaben einer geschäftsführenden Holdinggesellschaft. Die wirtschaftliche Entwicklung der Douglas AG als Konzernobergesellschaft wird im Wesentlichen bestimmt durch den wirtschaftlichen Erfolg des Gesamtkonzerns. Vereinfachend wird
-5-
daher im Folgenden, auch wenn Entwicklungen beschrieben werden, die den Gesamtkonzern betreffen, von der Douglas AG gesprochen.
Geschäftsbereich Parfümerien - „Douglas“
Der Geschäftsbereich Parfümerien, welcher unter dem Namen „Douglas“ firmiert, stellt die bedeutendste Sparte innerhalb der Douglas AG dar. Dies gilt sowohl hinsichtlich des Umsatz- und Ergebnisvolumens als auch im Hinblick auf die Anzahl der Beschäftigten. Im Bereich Parfümerien werden
Parfümerie- und Körperpflegeprodukte sowohl namhafter Markenhersteller als auch von Eigenmarken überwiegend in eigenen Einzelhandelsgeschäften als auch in einem Online-Shop vertrieben.
Das Angebot umfasst insgesamt über 28.000 Einzelartikel von 400 Marken.
Douglas betreibt europaweit insgesamt rund 1.200 Filialen, davon etwa 700 im Ausland. Insgesamt
sind im Bereich rund 14.000 Mitarbeiter beschäftigt, hiervon rund 7.600 im Ausland. Neben dem
klassischen Filialgeschäft hat der Online-Shop mittlerweile eine bedeutende Stellung eingenommen.
So verzeichnete der Online-Shop im Geschäftsjahr 2011/2012 mehr als eine Million Kunden. Strategisch strebt Douglas einen Ausbau der Exklusiv- und Eigenmarken an. Ferner soll das OnlineGeschäft weiter ausgebaut werden.
Geschäftsbereich Bücher - „Thalia“
Der Geschäftsbereich Bücher, der unter „Thalia“ firmiert, ist das zweite große Standbein der Douglas AG. Das Unternehmen vertreibt in eigenen Filialen Bücher und Zeitschriften sowie in eigenen
Online-Shops Bücher. Ferner wurde das Produktangebot in den vergangen Jahren um Angebote
erweitert, die auf dem Kernsegment Buch aufbauen und unter anderem Bereiche wie Papeterie,
Spielwaren, Trend- und Geschenkartikel sowie DVDs umfassen. Darüber hinaus bietet Thalia einen
umfangreichen eBook-Shop, der aktuell mehr als 300.000 Titel umfasst. Insgesamt entfielen im
Geschäftsjahr 2011/12 rund 14 % des Thalia-Gesamtumsatzes auf das Internet.
Passend zu dem eBook-Angebot vertreibt Thalia auch die eBook-Reader Tolino und Bookeen, die
auch über den stationären Buchhandel vertrieben werden. Der Geschäftsbereich Bücher betreibt
aktuell knapp 300 Fachgeschäfte in Deutschland, Österreich und der Schweiz und beschäftigt insgesamt rund 5.200 Mitarbeiter, davon etwa 1.350 im Ausland. Strategisch soll das Produktangebot
um weitere Produktgruppen rund um das Thema Buch erweitert und differenziert werden.
-6-
Geschäftsbereich Schmuck - „Christ“
Der Geschäftsbereich Schmuck vertreibt unter dem Namen „Christ“ Uhren und Schmuck im mittleren und gehobenen Preissegment. Der Verkauf erfolgt sowohl über stationäre Filialen als auch zunehmend über einen Online-Shop. Zu den von Christ vertriebenen Marken zählen unter anderem
Longines, Tissot, Tag Heuer und Breitling. Neben dem Vertrieb von Uhren und Schmuck betreibt
Christ auch drei eigene Servicewerkstätten in Karlsruhe, Hamburg und Dortmund. Das ausschließlich in Deutschland tätige Unternehmen betreibt rund 200 Fachgeschäfte und beschäftigt etwa
2.300 Mitarbeiter. Strategisch ist auch bei Christ der weitere Ausbau des Online-Geschäfts geplant.
Geschäftsbereich Mode - „AppelrathCüpper“
Der Geschäftsbereich Mode wird repräsentiert durch das Modehaus AppelrathCüpper, welches an
insgesamt 13 Standorten in Deutschland vertreten ist. Das Produktsortiment umfasst hochwertige
Damenoberbekleidung bekannter Bekleidungsmarken wie beispielsweise Burberry, Boss, Gerry
Weber oder Gant. Neben Bekleidung umfasst das Sortiment auch den Bereich Accessoires, welcher
in den Warenhäusern auf eigenen Flächen repräsentiert ist. Die Modehäuser untergliedern sich in
Vollsortiment-Geschäfte mit den Produktgruppen Business, Casual und Festlich in Innenstadtlagen
mit einer Verkaufsfläche von 2.500 qm bis 4.000 qm sowie in sogenannte Center-Geschäfte mit
einer Verkaufsfläche von bis zu 2.000 qm, die ein Teilsortiment in den Produktgruppen Business
und Casual anbieten. AppelrathCüpper beschäftigt rund 770 Mitarbeiter.
Geschäftsbereich Süßwaren - „Hussel“
Der Geschäftsbereich Süßwaren betreibt unter dem Markennamen Hussel in Deutschland und Österreich rund 235 Confiseriefachgeschäfte und beschäftigt etwas über 1.000 Mitarbeiter. Das Sortiment von Hussel umfasst Schokolade, Pralinen und Trüffel, Confiserie und Gebäck sowie weitere
Süßigkeiten in Form von Fruchtgummi und Lakritz. Darüber hinaus bietet Hussel den Service, Geschenke und Geschenkkörbe individuell zusammenstellen zu lassen. Der Geschäftsbereich Süßwaren betreibt auch einen Online-Shop, der weiter ausgebaut werden soll.
Wettbewerbssituation und Kunden
Das Geschäftsumfeld der Douglas AG war in den letzten Jahren verstärkt geprägt von einem stagnierenden Absatzvolumen im stationären Handel und dem immer stärker werdenden Wettbewerb
durch den Internethandel. Dies betraf insbesondere den Geschäftsbereich Bücher, jedoch ist insbesondere seit dem Weihnachtsgeschäft 2011/12 auch im Geschäftsbereich Parfümerien der verstärkte Wettbewerb durch Onlineanbieter spürbar.
-7-
Generell ist der Markt für Parfümerieprodukte in der überwiegenden Mehrzahl der Länder, in denen die Douglas AG tätig ist, nach Einschätzung des Vorstands ein reifer Markt ohne das Potenzial
eines bedeutenden Wachstums der Absatzmengen.
Entsprechend der typischen Situation im Einzelhandel steht der Geschäftsbereich Parfümerien mit
einer Vielzahl von Einzelhändlern auf lokaler Ebene im Wettbewerb. Im deutschen Markt sieht sich
die Douglas AG als Marktführer im Markt für selektive Parfümerieprodukte. Neben dem Wettbewerb mit zahlreichen regionalen und lokalen Parfümerieketten, steht die Douglas AG zunehmend
im Wettbewerb mit auf Parfümerieprodukte spezialisierten Onlineshops. Zudem ist in Deutschland
verstärkt zu beobachten, dass Drogerieketten vermehrt auch Parfümerieprodukte anbieten.
Im Ausland ist die Wettbewerbssituation jeweils landesspezifisch unterschiedlich. In einzelnen Ländern wie den Niederlanden, Österreich und Polen hat die Douglas AG nach Auskunft des Vorstands
eine ähnlich starke Marktstellung wie in Deutschland. In der Mehrzahl der übrigen Länder, in denen
die Douglas AG tätig ist, ist es der Douglas AG bisher aufgrund des jeweils starken regionalen
Wettbewerbs nicht gelungen, die Marktführerschaft zu erreichen. Aus einzelnen Ländern wie beispielsweise den USA und Russland ist in den vergangenen Jahren auch wieder ein Marktaustritt
erfolgt.
Im Geschäftsbereich Bücher ist eine andauernde, rückläufige Entwicklung des Marktvolumens im
stationären Handel festzustellen. Diese negative Entwicklung resultiert einerseits aus der stetig weniger werdenden Zeit, welche die Kunden für das Lesen von Büchern aufbringen. Stattdessen verdrängen andere, insbesondere elektronische Medien, das Buch. Andererseits ergibt sich die rückläufige Entwicklung im stationären Buchhandel aus Umsatzverschiebungen hin zum Onlinehandel.
Daneben spielt die fortschreitende Digitalisierung mittels elektronischer Lesegeräte im Buchmarkt
eine wichtige Rolle.
Die sieben größten Einzelhändler kommen in Deutschland insgesamt auf einen Marktanteil von
knapp unter 50 %. Im physischen Buchmarkt sieht sich Thalia weiterhin als führender Einzelhändler
gefolgt vom reinen Onlinehändler Amazon.com. Der Vorstand der Douglas AG erwartet insgesamt
eine sich stabilisierende Marktentwicklung. Allerdings werden sich die Verschiebungen weg vom
stationären Buchhandel hin zum Onlinehandel und verstärkt zu elektronischen Büchern weiter fortsetzen. Die zunehmende Verschiebung hin zum Online-Handel und zu digitalisierten Büchern ist für
den Geschäftsbereich Bücher stark risikobehaftet, da die Marktposition des Geschäftsbereichs Bücher im Online-Bereich deutlich schwächer als im stationären Handel ist und von dem großen USamerikanischen Wettbewerber Amazon.com dominiert wird.
Der Geschäftsbereich Schmuck der Douglas AG ist ausschließlich in Deutschland tätig. Der Geschäftsbereich verfügt über nach Einschätzung des Vorstands über eine vergleichsweise starke
Marktstellung auf dem deutschen Markt. In den Jahren 2010 und 2011 konnte der Schmuckmarkt
in Deutschland insbesondere getrieben durch die Nachfrage nach einzelnen Modeprodukten ein
-8-
sehr dynamisches Wachstum verzeichnen. Zu den wichtigsten Wettbewerbern des Geschäftsbereichs zählt der Geschäftsbereich große Warenhäuser, spezialisierte Schmuckfilialisten sowie vertikal
integrierte Lieferanten. Daneben entfällt ein bedeutender Marktanteil auf regional vertretene kleine
Juweliere. Zunehmende Bedeutung erlangt der Online-Handel. Dabei wird im Online-Bereich mit
einem weiterhin starken Wachstum gerechnet.
Der Schmuck- und Uhrenhandel folgt sehr stark den konjunkturellen Zyklen. Hierbei zeigt sich vor
allem im mittleren Preissegment eine besonders starke Abhängigkeit von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung. Das Hochpreissegment, welches nur partiell vom Geschäftsbereich
Schmuck bedient wird, zeigt sich hingegen robuster gegen konjunkturelle Einflüsse. Ferner finden
nach Aussage der Gesellschaft Kaufverschiebungen aus dem mittleren Preissegment hin zum niedrigeren Preissegment statt.
Der Geschäftsbereich Mode ist ausschließlich in Deutschland tätig und steht im jeweils lokalen
Wettbewerb zu zahlreichen weiteren Anbietern von Damenmode. Hierzu zählen neben den nur in
einzelnen Städten vertretenen lokalen Einzelhändlern insbesondere große bundesweit auftretende
Kaufhausketten sowie ebenfalls bundesweit vertretene Textilfilialisten. Im Markt für Damenmode ist
nach Auskunft des Vorstands ein starker Trend weg von Eigenmarken der Einzelhändler hin zu
Markenherstellern festzustellen. Besonders forciert wird dieser Trend durch die zunehmende Vertikalisierungsstrategie von Markenherstellern. Mit der Vertikalisierung der Markenhersteller wird
dabei der Einstieg von Bekleidungsherstellern in den Einzelhandel mit eigenen Geschäften verstanden. Die langfristige Strategie sieht vor, die jeweiligen Häuser des Geschäftsbereichs Mode zu einem „Platzhirsch“ an den jeweiligen Standorten zu entwickeln. Dabei soll dem Kundenservice an
den einzelnen Standorten eine große Bedeutung zukommen.
Der Geschäftsbereich Süßwaren ist in Deutschland und Österreich tätig und verfügt insbesondere
auf dem deutschen Markt nach Ansicht des Vorstands über eine starke Marktstellung. Der Geschäftsbereich steht jeweils im Wettbewerb mit lokalen Confiserien, bundesweit vertretenen Confiserieketten sowie Kaufhäusern, welche ebenfalls Confiserieprodukte anbieten. Die Marktentwicklung in den vergangenen Jahren war weitgehend stabil. Wachstumspotential sieht der Vorstand vor
allem in hochpreisigen Produktsegmenten wie Trüffel, aber auch bei Präsenten.
-9-
C. Grundsätzliches zum Unternehmenswert
I.
Funktionsabhängigkeit des Unternehmenswerts
Der Wert eines Unternehmens bestimmt sich unter der Voraussetzung ausschließlich finanzieller
Ziele durch den Barwert der mit dem Eigentum an dem Unternehmen verbundenen Nettozuflüsse
an die Unternehmenseigner (Nettoeinnahmen als Saldo von Ausschüttungen bzw. Entnahmen,
Kapitalrückzahlungen und Einlagen). Dieser Zukunftserfolgswert ergibt sich grundsätzlich aufgrund
der frei verfügbaren finanziellen Überschüsse, die bei Fortführung des Unternehmens erwirtschaftet
werden können. Hinzu kommt gegebenenfalls der Liquidationswert nicht betriebsnotwendiger
(neutraler) Vermögensteile. Zur Ableitung des Barwerts dieser Überschüsse wird ein Kapitalisierungszinssatz verwendet, der die Rendite aus einer zur Investition in das zu bewertende Unternehmen adäquaten Alternativanlage repräsentiert.
In Theorie, Praxis und Rechtsprechung besteht heute Einigkeit, dass es weder einen „objektiven,
allgemeingültigen“ noch den „schlechthin richtigen“ Unternehmenswert gibt. Vielmehr wird die
Abhängigkeit vom jeweiligen Bewertungszweck herausgestellt. Ob ein Entscheidungs-, Schiedsspruchs- oder objektivierter Wert zu ermitteln ist, wird durch den Zweck determiniert, zu dem die
Bewertung erfolgt, und ist somit abhängig von der Funktion, die der Bewerter einnimmt.
In Abhängigkeit vom jeweiligen Bewertungszweck ergeben sich in der Regel unterschiedliche Annahmen über die Prognose und Diskontierung der künftigen finanziellen Überschüsse, Art und
Umfang einzubeziehender Synergien sowie zu den persönlichen Verhältnissen der Anteilseigner
bzw. deren anlassbezogenen Typisierung. Daher setzt eine sachgerechte Unternehmenswertermittlung voraus, dass im Rahmen der Auftragserteilung festgelegt wird, in welcher Funktion der Wirtschaftsprüfer tätig wird, um daraus die dem jeweiligen Bewertungszweck entsprechenden Annahmen und Typisierungen herleiten zu können.
Nach herrschender Rechtsprechung und Bewertungspraxis, der auch die vorliegende Bewertung
folgt, ist die angemessene Barabfindung aus objektivierten Unternehmenswerten abzuleiten. Der
objektivierte Unternehmenswert stellt einen intersubjektiv nachprüfbaren Zukunftserfolgswert aus
Sicht der Anteilseigner dar, der sich bei Fortführung des Unternehmens auf Basis des bestehenden
Unternehmenskonzepts ergibt. Im Falle gesetzlicher und vertraglicher Bewertungsanlässe erfolgt die
Bewertung aus der Perspektive einer inländischen unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person als Anteilseigner (IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 31).
Auftragsgemäß ermitteln wir in der Funktion des neutralen Gutachters einen objektivierten Wert
für das Unternehmen.
- 10 -
II. Bewertungsgrundsätze
1. Allgemeines
Für die Unternehmensbewertung sind Bewertungsgrundsätze anzuwenden, die heute in der Theorie und Praxis der Unternehmensbewertung als gesichert gelten und ihren Niederschlag in den Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. („IDW“), insbesondere im IDW Standard
„Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ (IDW S 1 i.d.F. 2008), gefunden
haben.
2. Ertragswert
Der Barwert der künftigen Überschüsse bildet den theoretisch richtigen Wert eines Unternehmens.
Nach IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 7 kann der Unternehmenswert als Zukunftserfolgswert nach dem
Ertragswertverfahren oder nach den Discounted Cashflow-Verfahren ermittelt werden. Im vorliegenden Fall wurde der Unternehmenswert nach dem in der Praxis in Deutschland am meisten verbreiteten und von der Rechtsprechung anerkannten Ertragswertverfahren ermittelt. Da bei gleichen
Bewertungsannahmen, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung, beide Verfahren zu gleichen
Unternehmenswerten führen (vgl. IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 101), wurde auf eine zusätzliche Ableitung des Unternehmenswerts nach einem Discounted Cashflow-Verfahren verzichtet.
Trotz der generellen Verbreitung des Ertragswertverfahrens ist darauf hinzuweisen, dass dieses
Verfahren mit zahlreichen prognostischen Schätzungen und methodischen Einzelentscheidungen
verbunden ist, die jeweils nicht einem Richtigkeits-, sondern nur einem Vertretbarkeitsurteil zugänglich sind (vgl. OLG Stuttgart, 17. Oktober 2011, 20 W 7/11, Tz. 179 (juris)).
Der objektivierte Unternehmenswert stellt einen intersubjektiv nachprüfbaren Zukunftserfolgswert
aus Sicht der Anteilseigner dar. Dieser ergibt sich bei Fortführung des Unternehmens auf Basis des
bestehenden Unternehmenskonzepts und mit allen realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen
der Marktchancen, -risiken und finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens sowie sonstigen Einflussfaktoren (IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 29).
Gemäß IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 35 ist bei der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte von der
Ausschüttung derjenigen finanziellen Überschüsse auszugehen, die nach Berücksichtigung des
dokumentierten Unternehmenskonzeptes und rechtlicher Restriktionen zur Ausschüttung zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Fortführungsphase (so genannte ewige Rente) ist grundsätzlich
typisierend anzunehmen, dass das Ausschüttungsverhalten des zu bewertenden Unternehmens
äquivalent zum Ausschüttungsverhalten der Alternativanlage ist. Die Annahme einer kapitalwertneutralen Anlage gemäß IDW S 1 i.d.F. 2008 kann im Rahmen einer Bewertung auch wertgleich
- 11 -
durch eine fiktive unmittelbare Zurechnung der thesaurierten Beträge an die Aktionäre abgebildet
werden, die diese letztlich über Wertsteigerungen realisieren können. Hieraus resultiert aus Sicht
der typisierten Anteilseigner ein Wertbeitrag aus Thesaurierung, der unter Bewertungsaspekten
einer niedrigeren Belastung mit persönlichen Ertragsteuern unterliegt.
Da die Ermittlung des Unternehmenswerts aus der Sicht der Unternehmenseigner erfolgt, sind die
Steuerbelastungen der Anteilseigner auf die Dividenden sowie die vom Anteilseigner realisierten
Veräußerungsgewinne aus dem Unternehmen zu berücksichtigen.
Der Zukunftserfolgswert wird durch die mit dem Kapitalisierungszins abgezinsten Überschüsse ermittelt. Auch sind die steuerlichen Wirkungen auf Ebene der Anteilseigner zu berücksichtigen. Nach
den berufsständischen Bewertungsgrundsätzen und unserer Auffassung ist als Alternativanlage auf
die Rendite eines Aktienportfolios abzustellen und die durchschnittlich auf solche Renditen entfallende Steuerbelastung zu ermitteln (IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 93).
In dem so ermittelten Ertragswert findet nur das so genannte betriebsnotwendige Vermögen seinen Niederschlag. Sachverhalte, die im Rahmen der Ertragswertermittlung nicht oder nur unvollständig abgebildet werden können, sind grundsätzlich gesondert zu bewerten und dem Ertragswert als Sonderwert (einschließlich Schulden) hinzuzurechnen. Neben dem nicht betriebsnotwendigen Vermögen kommen dafür unter anderem bestimmte Finanzaktiva, steuerliche Effekte, Pensionsverpflichtungen und Verwässerungseffekte aus Wandelanleihen bzw. Aktienoptionsprogrammen in Frage.
Nicht betriebsnotwendige Vermögensteile, die einzeln veräußert werden können, ohne die eigentliche Unternehmensaufgabe zu berühren (funktionales Abgrenzungskriterium), werden mit dem
Liquidationswert unter Abzug der Kosten der Liquidation sowie den steuerlichen Folgen auf Unternehmensebene berücksichtigt. Inwieweit Steuern auf der Eigentümerebene zu berücksichtigen
sind, hängt von der beabsichtigten Verwendung der erzielten Erlöse ab.
3. Liquidations- und Substanzwert
Nach den Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen ist der Liquidationswert
alternativ zum Ertragswert zu ermitteln, wenn der Barwert der finanziellen Überschüsse aus der
Liquidation den Ertragswert bei Annahme der Fortführung des Unternehmens übersteigt (vgl. Paulsen, Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 3. Aufl., 2010, § 305, Tz. 140; OLG Düsseldorf,
13. März 2008, AG 2008, S. 498, 500).
Nach der Rechtsprechung kommt es auf den Liquidationswert allenfalls dann an, wenn die Absicht
besteht, das Unternehmen tatsächlich zu liquidieren und die Ertragsaussichten des Unternehmens
auf Dauer negativ sind (vgl. BGH, 18. September 2006, AG 2006, S. 887, 889; OLG Düsseldorf,
- 12 -
10. Juni 2009, 26 W 1/07, Tz. 96 f.; OLG Düsseldorf, 29. Juli 2009, 26 W 1/08, Tz. 37). Beides ist
hier nicht der Fall. Die Ertragsaussichten der Douglas AG sind nicht dauerhaft negativ.
Da im vorliegenden Fall die Gesellschaft unbefristet fortgeführt werden soll und ferner davon auszugehen ist, dass der Ertragswert aufgrund der bei einer Liquidation anfallenden Kosten (zum Beispiel Sozialpläne, Entschädigungen) über dem entsprechenden Liquidationswert bei unterstellter
Zerschlagung liegen würde, wurde auf die Ableitung und Darstellung des Liquidationswertes im
Rahmen dieser gutachtlichen Stellungnahme verzichtet. Eine überschlägige Schätzung des Liquidationswerts führte zum Ergebnis, dass der Liquidationswert deutlich unter dem Ertragswert liegt.
Hilfsweise sei darauf verwiesen, dass sich das buchmäßige Eigenkapital gemäß dem IFRSKonzernabschluss der Douglas AG zum 30. September 2012 auf rund EUR 659,1 Mio. beläuft.
Selbst ohne Berücksichtigung von Zerschlagungskosten entspricht dies nur rund 46,0 % des Unternehmenswerts von rund EUR 1.433,3 Mio.
Im Gegensatz zum Liquidationswert ist der Substanzwert sowohl für die Ermittlung des Gesamtwerts einer fortzuführenden Unternehmung als auch für den Fall einer beabsichtigten Liquidation
ohne Aussagewert (vgl. IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 6; OLG Stuttgart, 14. September 2011, AG 2012,
S. 49, 52; OLG Düsseldorf, 28. Januar 2009, AG 2009, S. 667, 668; Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 7. Aufl., 2012, S. 363; LG München, 30. Dezember 2009, Der Konzern 2010,
S. 188, 194). Auch bei einer anzunehmenden Liquidation ist nicht der Substanz-, sondern der Liquidationswert anzusetzen. Eine Ermittlung des Substanzwerts war daher nicht erforderlich.
4. Börsenwert
Da die Aktien der Douglas AG zum Ende der Bewertungsarbeiten im regulierten Markt in Frankfurt
am Main, Düsseldorf, Berlin und Hamburg sowie im Freiverkehr in Hannover, München und Stuttgart gehandelt werden, kommt eine Verwendung von Börsenkursen (Marktkapitalisierung) als
Grundlage für die Festlegung der Barabfindung in Betracht. Das Bundesverfassungsgericht hat in
seiner Entscheidung vom 27. April 1999 (AG 1999, S. 566 ff.) die Relevanz des Börsenkurses als
Untergrenze bei der Bemessung von Abfindung und Ausgleich im Falle des Abschlusses eines Ergebnisabführungsvertrags und bei der Eingliederung hervorgehoben, die nach ganz herrschender
Meinung und jüngster Rechtsprechung des BGH (19. Juli 2010, AG 2010, S. 629, 630) auch auf
Squeeze out-Fälle Anwendung findet.
Das Gebot, bei der Festsetzung der angemessenen Abfindung den Börsenkurs zu berücksichtigen,
gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Eine Unterschreitung des Börsenkurses kommt dann in Betracht,
wenn der Börsenkurs ausnahmsweise nicht den Verkehrswert der Aktien widerspiegelt. Dies ist
insbesondere dann der Fall, wenn über einen längeren Zeitraum mit Aktien der Gesellschaft praktisch kein Handel stattgefunden hat, aufgrund einer Marktenge der einzelne Aktionär nicht in der
- 13 -
Lage ist, seine Aktien zum Börsenkurs zu veräußern oder der Börsenkurs manipuliert worden ist
(vgl. OLG Düsseldorf, 4. Oktober 2006, DB 2006, S. 2391, 2395).
Zunehmend ist fraglich, ob der Verkehrswert auch oberhalb des Börsenkurses liegen kann. Zwar
hat der BGH in seiner „DAT/Altana“-Entscheidung zur Frage der Bemessung der angemessenen
Abfindung i.S.v. § 305 AktG in Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG angenommen, dass der
Minderheitsaktionär bei einer Abweichung des Börsenwerts vom fundamentalanalytisch ermittelten
Wert den höheren der beiden Werte beanspruchen kann (vgl. BGH, 12. März 2001, AG 2001,
S. 417, 418 f.). Nach Auffassung des OLG Stuttgart besteht aber kein verfassungsrechtliches Gebot
der Meistbegünstigung der Minderheitsaktionäre in Bezug auf das Verhältnis von Börsenkurs und
anteiligem Ertragswert (vgl. OLG Stuttgart, 17. Oktober 2001, 20 W 7/11, Tz. 219 (juris), OLG
Stuttgart, 5. Mai 2009, 20 W 13/08, Tz. 214 f. (juris); LG Frankfurt, 27. Januar 2012, 3-5 O 102/05,
Beschlusstext S. 16; gl.A. Stilz, Unternehmensbewertung und angemessene Abfindung, in: Habersack/Hommelhoff (Hrsg.), FS Goette, 2011, S. 529 ff.). Das BVerfG hat die Ablehnung des Meistbegünstigungsprinzip in Bezug verschiedene Bewertungsmethoden bekräftigt (vgl. BVerfG, 26. Mai
2012, AG 2012, 625, 626). Die weitere Entwicklung bleibt hier abzuwarten.
Entsprechend der berufsüblichen Praxis haben wir parallel zur Ermittlung des Börsenkurses den
Wert des Unternehmens durch eine Unternehmensbewertung bestimmt. Nach dem Beschluss des
BGH vom 19. Juli 2010 (AG 2010, S. 629 ff., „Stollwerck“) ist ein der angemessenen Abfindung im
Rahmen eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre zugrunde zu legender Börsenwert der Aktie
grundsätzlich auf Basis eines gewichteten Durchschnittskurses innerhalb eines Dreimonatszeitraumes vor Bekanntgabe der Strukturmaßnahme zu errechnen. Der BGH hat mit diesem Beschluss
seine bisherige Rechtsprechung teilweise aufgegeben und sich der überwiegenden Auffassung im
Schrifttum (vgl. für alle: Adolff, Unternehmensbewertung im Recht der börsennotierten Aktiengesellschaft, 2007, S. 335 f.) und der Bewertungspraxis angeschlossen.
Zur Überprüfung der angemessenen Barabfindung haben wir den durchschnittlichen Börsenkurs als
Untergrenze ermittelt.
5. Vergleichsorientierte Bewertung
Die Bewertungspraxis kennt neben den Kapitalwertkalkülen so genannte Multiplikatormethoden
zur Abschätzung vorläufiger Unternehmenswerte, von Wertbandbreiten oder zu Plausibilisierungszwecken. Dieses Bewertungskonzept folgt ebenso wie die Ertragswertmethode dem Grundsatz
einer ertragsorientierten Bewertung, jedoch wird der Unternehmenswert anhand eines Vielfachen
einer Erfolgsgröße ermittelt. Das Multiplikatorverfahren basiert dabei auf einer vergleichenden Unternehmensbewertung in dem Sinne, dass geeignete Vervielfältiger aus Kapitalmarktdaten börsennotierter Vergleichsunternehmen oder Transaktionen abgeleitet und auf das zu bewertende Unternehmen übertragen werden.
- 14 -
Derartige Multiplikator-Bewertungen stellen nur vereinfachte Wertfindungen dar, können jedoch
im Einzelfall Anhaltspunkte für eine Plausibilitätskontrolle bieten (vgl. IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 143;
kritisch zur Aussagekraft: OLG Frankfurt, 15. Februar 2010, AG 2010, S. 798, 802; OLG Frankfurt
2. Mai 2011, 21 W 3/11, Beschlusstext S. 30). Ergänzend zu der von uns vorgenommenen analytischen Bewertung nach der Ertragswertmethode haben wir eine vergleichsorientierte Bewertung
unter Verwendung von Analystenschätzungen durchgeführt.
6. Vorerwerbe durch die Beauty Holding GmbH
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 27. April 1999 festgestellt, dass die
von einem Mehrheitsaktionär tatsächlich gezahlten Preise für Aktien einer abhängigen Gesellschaft
bei der Bewertung des Anteilseigentums zur Bemessung der Barabfindung gemäß § 305 AktG
unberücksichtigt bleiben können, weil sie regelmäßig weder zu dem „wahren“ Wert des Anteilseigentums in der Hand der Minderheitsaktionäre noch zu dem Verkehrswert der Aktien eine Beziehung haben (vgl. BVerfG, 27. April 1999, AG 1999, S. 566, 568). Die Erwägungen eines Mehrheitsaktionärs, der im Vorfeld und zur Vorbereitung einer gesellschaftsrechtlichen Maßnahme - wie
z.B. im Rahmen eines Übernahmeangebots - gegebenenfalls überhöhte Preise zu akzeptieren bereit
ist, seien lediglich für den Mehrheitsaktionär bestimmend, während sie für Dritte keine Bedeutung
hätten. Aus Sicht eines Minderheitsaktionärs sei der vom Mehrheitsaktionär für einzelne Aktien
gezahlte (erhöhte) Preis nur dann erzielbar, wenn es ihm gelinge, gerade seine Aktien an den
Mehrheitsaktionär zu veräußern. Darauf bestehe aber verfassungsrechtlich kein Anspruch. Diese
Entscheidung entspricht der herrschenden Meinung in der Literatur und der höchstrichterlichen
Rechtsprechung (vgl. für alle: Paulsen, in: Münchener Kommentar zum AktG, 3. Aufl., 2010, § 305,
Tz. 82; BGH, 19. Juli 2010, AG 2010, S. 629, 632).
Eine vergleichbare Entscheidung hat der EuGH am 15. Oktober 2009 (AG 2009, S. 821 ff.) getroffen. Nach Auffassung des EuGH enthält das Gemeinschaftsrecht keinen Rechtsgrundsatz, durch
den die Minderheitsaktionäre dahingehend geschützt sind, dass der Hauptaktionär verpflichtet ist,
deren Aktien zu den gleichen Bedingungen aufzukaufen wie die, die beim Erwerb einer Beteiligung
vereinbart wurden, mit der der Hauptaktionär die Kontrolle erlangt oder seine Kontrolle verstärkt
wird. Die Irrelevanz von Preisen, die der Hauptaktionär zahlt wurde ausdrücklich vom BGH (19. Juli
2010, AG 2010, S. 629, 632) und vom OLG Stuttgart (4. Mai 2011, AG 2011, S. 560, 562) sowie
dem OLG Frankfurt (24. November 2011, 21 W 7/11, Tz. 30 (juris)) nochmals festgehalten. Insbesondere handelt es sich hierbei nicht um Verkehrswerte.
- 15 -
III. Bewertungsstichtag
Die Ableitung des Unternehmenswerts erfolgt stichtagsbezogen, wobei als Bewertungsstichtag bei
der angemessenen Barabfindung nach § 327b Abs. 1 AktG der Tag der Beschlussfassung der
Hauptversammlung maßgeblich ist. Dementsprechend wurde als Bewertungsstichtag der
28. Mai 2013 als Tag der ordentlichen Hauptversammlung der Douglas AG zu Grunde gelegt.
Als technischer Bewertungsstichtag wurde der 1.Oktober 2012 festgelegt. Die künftig zur Ausschüttung zur Verfügung stehenden finanziellen Überschüsse sowie die Sonderwerte wurden jeweils zunächst auf diesen Tag abgezinst. Anschließend wurden der so ermittelte Barwert der finanziellen Überschüsse sowie die Sonderwerte mit dem Kapitalisierungszinssatz auf den Bewertungsstichtag 28. Mai 2013 geometrisch aufgezinst.
Unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von 5,91 % und 240 Tagen bis zur Hauptversammlung im
Mai 2013 ergibt sich für den Zeitraum vom 1. Oktober 2012 bis zum 28. Mai 2013 folgender Aufzinsungsfaktor:
1,0385 = (1 + 0,0591)240/365
Am Rande sei vermerkt, dass eine lineare Aufzinsung, bei der der Aufzinsungsfaktor mit dem Kapitalisierungszinssatz des ersten Planjahres mit dem Quotienten aus der Anzahl der Tage bis zum
Bewertungsstichtag und der Anzahl der Tage des Gesamtjahres (365 Tage) multipliziert wird, nicht
sachgerecht ist, weil sie unterjährige Zinseszinseffekte nicht abbildet. Ferner muss die Festlegung
eines technischen Stichtags samt Aufzinsung auf den Bewertungsstichtag zu dem gleichen Ergebnis
führen, wie eine direkte Diskontierung der Nettoeinnahmen auf den Bewertungsstichtag.
- 16 -
D. Erläuterung zum Ergebnis der Bewertung
Ein besonderes Problem stellt bei der Schätzung der künftigen Erträge die Unsicherheit der Zukunftserwartungen dar. Hierbei sind Risiken und Chancen in gleicher Weise zu würdigen. Die tatsächlich erzielten Ergebnisse der Vergangenheit geben hierfür eine erste Orientierung.
I.
Analyse der Vergangenheitsergebnisse
1. Allgemeines
Nachfolgend werden auf Basis der Gewinn- und Verlustrechnung der Douglas AG die Erfolgsursachen der Vergangenheit analysiert.
Grundlage der Vergangenheitsanalysen sind die Konzernabschlüsse nach IFRS sowie interne Controllingunterlagen.
Die im Rahmen der Ermittlung des Unternehmenswerts der Douglas AG nach der Ertragswertmethode vorgenommene Analyse der abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie die Bereinigung ausgewählter Posten der Gewinn- und Verlustrechnung dienen dem Zweck, in einem ersten Schritt die
Grundlagen der Planungsrechnung besser beurteilen zu können. Die Bereinigungen sind gesondert
im neutralen Ergebnis ausgewiesen. Die im Rahmen der Vergangenheitsanalyse durchgeführten
Bereinigungen wirken sich nicht auf die Ermittlung des Unternehmenswerts aus, da die Wertermittlung auf den Ergebnissen der zukünftigen Geschäftsjahre beruht und damit die bereinigten Ergebnisse der Vergangenheit lediglich Plausibilitätszwecken dienen.
- 17 -
2. Vermögenslage
Die Vermögenslage des Douglas AG Konzerns stellt sich wie folgt dar:
Douglas AG
2009/10
Ist
EUR Mio.
%
2010/11
Ist
EUR Mio.
%
2011/12
Ist
EUR Mio.
%
Geschäfts- oder Firmenwerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Sachanlagen
Steuerforderungen
Finanzielle Vermögenswerte
At-equity bewertete Anteile
Aktive latente Steuern
190,0
79,1
470,6
8,0
5,1
0,0
39,3
11,1
4,6
27,5
0,5
0,3
0,0
2,3
165,2
75,0
459,7
7,0
5,3
0,0
39,7
9,9
4,5
27,7
0,4
0,3
0,0
2,4
40,8
63,4
408,4
6,7
4,5
0,5
46,6
2,7
4,1
26,7
0,4
0,3
0,0
3,0
Langfristige Vermögenswerte
792,1
46,2
751,9
45,2
570,9
37,4
Vorräte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Finanzielle Vermögenswerte
Steuerforderungen
Übrige nicht-finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
647,2
48,0
96,7
17,9
25,4
51,6
37,8
2,8
5,6
1,0
1,5
3,0
675,4
50,8
97,6
12,8
27,4
43,3
40,6
3,1
5,9
0,8
1,6
2,6
699,6
65,7
89,3
28,4
25,8
48,3
45,8
4,3
5,8
1,9
1,7
3,2
886,8
51,8
907,3
54,6
957,1
62,6
Kurzfristige Vermögenswerte
Zur Veräußerung gehaltene
Vermögenswerte
34,5
2,0
2,5
0,2
0,0
0,0
1.713,4
100,0
1.661,7
100,0
1.528,0
100,0
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklagen
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
118,0
220,2
411,7
14,9
6,9
12,9
24,0
0,9
118,1
222,3
453,9
8,7
7,1
13,4
27,3
0,5
118,3
17,2
508,5
15,1
7,7
1,1
33,3
1,0
Eigenkapital
764,8
44,6
803,0
48,3
659,1
43,1
31,5
23,1
41,6
5,0
12,6
1,8
1,3
2,4
0,3
0,7
32,3
20,8
27,3
4,7
13,5
1,9
1,3
1,6
0,3
0,8
34,7
50,8
18,9
1,5
7,9
2,3
3,3
1,2
0,1
0,5
Gesamt Aktiva
Pensionsrückstellungen
Sonstige langfristige Rückstellungen
Finanzielle Verpflichtungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Latente Steuerschulden
Langfristiges Fremdkapital
113,8
6,6
98,6
5,9
113,8
7,4
Kurzfristige Rückstellungen
Verbindlichkeiten aus Lief. und Leistungen
Steuerverbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten
133,2
277,1
55,4
239,8
122,1
7,8
16,2
3,2
14,0
7,1
124,8
288,2
47,7
166,4
133,0
7,5
17,3
2,9
10,0
8,0
130,1
256,6
50,2
177,5
140,7
8,5
16,8
3,3
11,6
9,2
Kurzfristiges Fremdkapital
827,6
48,3
760,1
45,7
755,1
49,4
7,2
0,4
0,0
0,0
0,0
0,0
1.713,4
100,0
1.661,7
100,0
1.528,0
100,0
Zur Veräußerung gehaltene Verblk.
Gesamt Passiva
Im Geschäftsjahr 2009/10 entfallen die Geschäfts- oder Firmenwerte zu etwa gleichen Teilen auf
die Geschäftsbereiche Parfümerien und Bücher. Im Geschäftsjahr 2010/11 wurden Geschäfts- oder
Firmenwerte bei der Douglas Frankreich in Höhe von EUR 22,9 Mio. und im Geschäftsjahr 2011/12
von EUR 15,3 Mio. abgeschrieben. Aufgrund der vollständigen Abschreibung der Geschäfts- oder
Firmenwerte bei der Thalia Holding GmbH in Höhe von EUR 42,8 Mio., bei der Buch und Kunst
Gruppe Dresden in Höhe von EUR 19,5 Mio. und bei der Reinhold Gondrom GmbH & Co. KG in
- 18 -
Höhe von EUR 14,5 Mio. im Geschäftsjahr 2011/12 entfällt der überwiegende Teil der im Geschäftsjahr 2011/12 ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte auf den Geschäftsbereich Parfümerien. Die hohen Abschreibungen im Geschäftsbereich Bücher sind auf den Restrukturierungsprozess, der Filialschließungen und Flächenverkleinerungen vorsieht, zurückzuführen.
Der Bilanzposten sonstige immaterielle Vermögenswerte umfasst im Wesentlichen Mietrechte
und ähnliche Rechte und Werte und Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte. Der Rückgang im Geschäftsjahr 2011/12 ist im Wesentlichen auf die außerplanmäßigen Abschreibungen der
Internetdomains buch.de und buch.ch in Höhe von EUR 13,0 Mio. zurückzuführen.
Der Rückgang der Sachanlagen im Geschäftsjahr 2010/11 gegenüber dem Vorjahr ergibt sich aus
planmäßigen Abschreibungen in Höhe von EUR 107,7 Mio. Zudem ergaben sich außerplanmäßige
Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von EUR 3,8 Mio. Gleichzeitig wurden Investitionen in
Höhe von EUR 106,7 Mio. getätigt. Dies betrifft insbesondere den Geschäftsbereich Parfümerien
mit der Eröffnung von 10 neuen Filialen im Inland und 31 Filialen im Ausland. Im Geschäftsbereich
Bücher ergab sich ein Rückgang der Investitionen im Geschäftsjahr 2010/11 im Vergleich zum Vorjahr. Im Geschäftsjahr 2011/12 liegen die Abschreibungen deutlich über den Investitionen, was zu
einem weiteren Rückgang der Sachanlagen auf EUR 408,4 Mio. führt. Die planmäßigen Abschreibungen belaufen sich auf EUR 106,0 Mio., die außerplanmäßigen Abschreibung von Sachanlagen
insbesondere im Geschäftsbereich Bücher und im deutschen Parfümeriegeschäft betragen
EUR 29,3 Mio. Im Bereich der Sachanlagen ist insbesondere aufgrund der Investitionszurückhaltung
im Geschäftsbereich Bücher ein Rückgang der Investitionen um rund EUR 17,6 Mio. auf
EUR 89,1 Mio. zu verzeichnen.
Bei den langfristigen Steuerforderungen handelt es sich um Forderungen aus dem Körperschaftsteuerguthaben, welche zum 31. Dezember 2006 aktiviert wurde.
Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten im Geschäftsjahr 2011/12 mit
EUR 2,4 Mio. Beteiligungen an nicht börsennotierten Gesellschaften, mit EUR 1,9 Mio. sonstige
Ausleihungen sowie mit EUR 0,2 Mio. sonstige finanzielle Forderungen. Der Rückgang des Bilanzpostens im Geschäftsjahr 2011/12 gegenüber dem Vorjahr ergibt sich unter anderem aus der außerplanmäßigen Abschreibung der sonstigen Ausleihungen in Höhe von EUR 0,4 Mio.
Aktive latente Steuern ergeben sich aus der temporären Differenz zwischen der Bilanz nach IFRS
und der Steuerbilanz. Daneben ergeben sich aktive latente Steuern aufgrund bestehender steuerlicher Verlustvorträge, die bei den Gesellschaften gebildet wurde, bei denen die Planungsrechnungen substantielle Hinweise auf Werthaltigkeit geliefert haben oder ausreichende passive latente
Steuern vorhanden sind.
- 19 -
Die Entwicklung der Vorräte wird stark vom Geschäftsablauf der einzelnen Geschäftsjahre beeinflusst. Im Geschäftsjahr 2010/11 ist der Vorratsbestand im Vergleich zu den Umsatzerlösen überproportional auf EUR 675,4 Mio. gestiegen. Dabei verzeichnet der Geschäftsbereich Bücher die
größte Veränderung der Vorratsbestände. Zurückzuführen ist dies auf den Aufbau des Zentrallagers
des Geschäftsbereichs, welches Konditionsvorteile im Einkauf ermöglicht und die Lieferbereitschaft
im Multichannelgeschäft verbessern soll. Im Geschäftsjahr 2011/12 ergab sich wieder ein im Vergleich zu den Umsatzerlösen überproportionales Wachstum der Vorratsbestände. Dies ergibt sich
im Wesentlichen aus dem im Zuge des stark wachsenden Internetgeschäfts notwendigen Bestandsaufbau im Geschäftsbereich Parfümerien im Inland sowie in Frankreich und Polen. Daneben
trug die erstmalige Konsolidierung der französischen Großhandelsgesellschaft DPB achats zum
Wachstum des Vorratsbestands bei. Im Geschäftsbereich Bücher ergab sich dagegen aufgrund
erhöhter Warenabschläge eine Reduzierung des Vorratsbestands. Im Geschäftsbereich Schmuck
ergab sich im Geschäftsjahr 2011/12 ebenfalls ein im Vergleich zu den Umsatzerlösen unterproportionales Wachstum der Vorratsbestände.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um
Abrechnungsforderungen gegenüber Kreditkartenorganisationen und Forderungen gegenüber
Douglas-Card Kunden. Daneben bestehen Forderungen gegen Franchisenehmer aus dem neu gegründeten Einkaufsgesellschaft der DPB achats. Der Anstieg im Geschäftsjahr 2011/12 um
EUR 14,9 Mio. ist zu einem großen Teil auf Forderungen gegen Franchisenehmer des Großhandelsgeschäfts der DPB achats zurückzuführen. Zudem ergab sich ein Anstieg der Forderungen gegen
Kreditkartenorganisationen.
Die finanziellen Vermögenswerte mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind im Geschäftsjahr
2011/12 um EUR 8,3 Mio. gesunken. Diese Position enthält insbesondere Bonusforderungen in
Höhe von EUR 51,3 Mio., Forderungen aus Werbekostenzuschüssen in Höhe von EUR 21,7 Mio.
und Sollsalden aus Lieferantenkonten in Höhe von EUR 6,1 Mio. Daneben sind in dem Bilanzposten
Forderungen aus Mietverhältnissen in Höhe von EUR 8,3 Mio. enthalten. Der Rückgang der finanziellen Vermögenswerte gegenüber dem Vorjahr ergibt sich aus dem Wegfall von Darlehen an Minderheitsgesellschafter und dem Rückgang der Sollsalden aus Lieferantenkonten durch vorgezogene
Verrechnungen.
Die kurzfristigen Steuerforderungen beinhalten im Geschäftsjahr 2011/12 mit EUR 9,5 Mio. im
Wesentlichen die Position Umsatzsteuer, mit EUR 11,3 Mio. Körperschaftsteuerforderungen sowie
mit EUR 6,4 Mio. Gewerbesteuerforderungen. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ergibt sich aus
einem deutlichen Anstieg der kurzfristigen Gewerbe- und Körperschaftsteuerforderungen.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen im Wesentlichen Guthaben bei
Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestände. Sie sind im Geschäftsjahr 2011/12 um EUR 5,0 Mio.
gestiegen. Da es sich bei der Douglas AG um ein Handelsunternehmen mit derzeit über 1.900 Filialen handelt, ist der notwendige Bestand an flüssigen Mitteln erheblich. Aufgrund der grundsätzli-
- 20 -
chen Natur des Einzelhandelsgeschäfts mit einem umsatzseitig sehr starken Weihnachtsgeschäft
ergeben sich saisonal stark schwankende Liquiditätsbestände. Die flüssigen Mittel zum 30. September 2012 sind betriebsnotwendig.
In der Bilanzposition zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte sind im Geschäftsjahr
2009/10 die Vermögenswerte und Schulden der Douglas Rivoli und der Parfümerie International
Company, beide mit Sitz in Moskau/Russland, sowie die Vermögenswerte und Schulden der Douglas Rivoli Holding B.V. ausgewiesen. Die Veräußerung dieser Gesellschaften war zum Bilanzstichtag
bereits beschlossen. Im darauffolgenden Geschäftsjahr 2010/11 wurden die Kundenstämme der
Thalia Medienservice GmbH, welche zum 1. Oktober 2011 veräußert wurden, in Höhe von
EUR 2,0 Mio. unter dieser Bilanzposition ausgewiesen.
Die Erhöhung des gezeichneten Kapitals ist in den Geschäftsjahren 2010/11 und 2011/12 auf die
Ausgabe von Belegschaftsaktien zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2010/11 resultiert der Anstieg
des Eigenkapitals aus der teilweisen Thesaurierung des Konzernjahresüberschusses. Der Rückgang
des Eigenkapitals im Geschäftsjahr 2011/12 resultiert im Wesentlichen aus der Verringerung der
Kapitalrücklage, welche durch die Entnahme zum Ausgleich des Jahresfehlbetrags der Douglas
Holding AG in Höhe von EUR 206,5 Mio. deutlich gesunken ist. In der Position Anteile nicht beherrschender Gesellschafter werden die auf andere Gesellschafter entfallenen Anteile an konsolidierten Gesellschaften ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2011/12 entfielen EUR 11,7 Mio. auf die
buch.de internetstores AG, EUR 3,2 Mio. auf die S.I.A. Douglas Baltic und EUR 0,2 Mio. auf die
Douglas Expansion. Der Anstieg der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter im Geschäftsjahr
2011/12 gegenüber dem Vorjahr ergibt sich aufgrund der Kapitalerhöhung bei der buch.de internetstores AG.
Als Pensionsrückstellungen werden bei der Douglas Holding AG Verpflichtungen aus Anwartschaften und laufenden Leistungen an Mitarbeiter und frühere Mitarbeiter und deren Hinterbliebene ausgewiesen.
Bei den sonstigen langfristigen Rückstellungen werden im Wesentlichen Verpflichtungen aus
dem Personalbereich und dem Immobilienbereich für drohende Verluste aus Mietverhältnissen ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2011/12 ergab sich ein Anstieg der Rückstellung für drohende Verluste
aus Mietverhältnissen um rund EUR 28,6 Mio. gegenüber dem Vorjahr. Dies ist auf das Restrukturierungsprogramm im Geschäftsbereich Bücher zurückzuführen. Die Verpflichtungen im Personalbereich beinhalten im Geschäftsjahr 2011/12 insbesondere Rückstellungen für Dienstjubiläen in
Höhe von EUR 8,5 Mio., Abfertigungsansprüche von Mitarbeitern in Auslandsgesellschaften in
Höhe von EUR 6,7 Mio. und Rückstellungen für die Altersteilzeit in Höhe von EUR 2,5 Mio.
Der Rückgang der langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten im Betrachtungszeitraum ergibt
sich aus der planmäßigen Tilgung langfristiger Bankdarlehen sowie gesunkener Verpflichtungen aus
Minderheitenoptionen.
- 21 -
Passive latente Steuern ergeben sich analog zu den aktiven latenten Steuern aus der temporären
Differenz zwischen der Bilanz nach IFRS und der Steuerbilanz und sollen die zukünftigen Steuerlasten abbilden.
Die kurzfristigen Rückstellungen umfassen insbesondere Verpflichtungen aus dem Personalbereich und Rückstellungen für noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen. Die Rückstellungen im Personalbereich umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für Prämien und Tantiemen,
Rückstellungen für Weihnachtsgratifikationen und Rückstellungen für noch nicht gewährten Urlaub
bzw. Rückstellungen für Überstunden und Urlaubsgeld.
Aus dem Bestand an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu den jeweiligen
Bilanzstichtagen im Betrachtungszeitraum ergibt sich bezogen auf den Materialaufwand ein rechnerisches Zahlungsziel zwischen 50 und 60 Tagen. Aufgrund der Saisonalität der Geschäftstätigkeit
ergibt sich im Lauf eines Geschäftsjahres ein stark schwankender Bestand an Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen.
Als Steuerverbindlichkeiten sind Steuerrückstellungen, Verbindlichkeiten aus Umsatz- und Lohnsteuern sowie Vorjahre betreffende Körperschaft- und Gewerbesteuerverbindlichkeiten ausgewiesen.
Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten sowie bis zum Geschäftsjahr 2010/11 finanzielle Verbindlichkeiten aus
Minderheitenoptionen. Die finanziellen Verbindlichkeiten aus Minderheitenoptionen betreffen mit
Kündigungs- und Andienungsrechten versehene Anteile von Minderheitsgesellschaftern. Der Rückgang der kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten im Geschäftsjahr 2010/11 ergibt sich aus der
Tilgung der Bankverbindlichkeiten. Aufgrund der Ausübung der Optionen seitens der Minderheitsgesellschafter im Geschäftsjahr 2011/12 ergibt sich eine Verringerung der Verbindlichkeiten aus
Minderheitenoptionen um rund EUR 81,0 Mio. Der Anstieg der Summe der finanziellen Verbindlichkeiten im Geschäftsjahr 2011/12 ergibt sich aus dem deutlichen Anstieg der Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Geschäftsjahr 2010/11 Gutscheinverbindlichkeiten
in Höhe von EUR 111,8 Mio., Verpflichtungen aus Kundenbindungsprogrammen in Höhe von
EUR 5,0 Mio., sowie passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von EUR 8,2 Mio. Im Geschäftsjahr 2011/12 ergibt sich ein weiterer Anstieg der Gutscheinverbindlichkeiten auf
EUR 119,7 Mio. sowie ein Anstieg der Verbindlichkeiten aus Kundenbindungsprogrammen auf
EUR 8,5 Mio. Der Anstieg der Gutscheinverbindlichkeiten ergibt sich im Wesentlichen im Geschäftsbereich Parfümerie.
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3. Ertragslage
Als Anhaltspunkt für das nachhaltig erzielbare Ergebnis haben wir die Ergebnisrechnungen für die
Geschäftsjahre 2009/10 bis 2011/12 herangezogen. Die Ergebnisrechnungen wurden um einzelne
neutrale Effekte bereinigt, mit dem Ziel, die Planungsrechnungen in die bisherige wirtschaftliche
Entwicklung einordnen zu können und erste Anhaltspunkte für ein nachhaltig erzielbares Ergebnis
zu erhalten. Inhaltlich handelt es sich bei den Bereinigungen um Sachverhalte, die aufgrund ihrer
einmaligen oder periodenfremden Natur nicht repräsentativ für die Unternehmensplanung sind
(vgl. WP-Handbuch 2008, Bd. 2, Abschn. A, Tz. 246 ff.). Darüber hinaus haben wir die Ertragslage
der Geschäftsjahre 2009/10 bis 2011/12 um die Ergebnisrechnungen jener wesentlicher Länder
bereinigt, aus welchen sich der Geschäftsbereich Parfümerien der Douglas AG zwischenzeitlich
zurückgezogen hat. Zusätzlich wurden Effekte aus der zwischenzeitlich erfolgten Schließung von
Filialen im Geschäftsbereich Mode bereinigt. Diese Bereinigungen sind notwendig, um eine Vergleichbarkeit der Vergangenheit mit der Planung herstellen zu können. Die Bereinigung erfolgte in
Abstimmung mit dem Vorstand der Douglas AG.
Die bereinigte Ertragslage der Douglas AG gestaltet sich für die Geschäftsjahre 2009/10 bis
2011/12 wie folgt:
2009/10
Ist
EUR Mio. %
2010/11
Ist
EUR Mio. %
2011/12
Ist
EUR Mio. %
Umsatzerlöse (bereinigt)
3.252,3 100,0
3.360,1 100,0
3.436,9 100,0
Materialaufwand
1.710,0
52,6
1.759,1
52,4
1.802,4
52,4
Rohertrag (bereinigt)
1.542,3
47,4
1.601,0
47,6
1.634,5
47,6
Sonstige betriebliche Erträge
Personalaufwand
Sonstige betriebliche Aufwendungen
157,4
710,6
723,6
4,8
21,8
22,2
151,6
738,6
769,5
4,5
22,0
22,9
165,5
761,4
807,2
4,8
22,2
23,5
EBITDA (bereinigt)
265,5
8,2
244,5
7,3
231,4
6,7
Abschreibungen
114,0
3,5
120,1
3,6
118,1
3,4
EBIT (bereinigt)
151,5
4,7
124,4
3,7
113,3
3,3
Neutrales Ergebnis
-10,1
-0,3
18,8
0,6
-197,5
-5,7
EBIT
141,4
4,3
143,2
4,3
-84,2
-2,4
Obige Darstellung enthält im Gegensatz zur Darstellung in den Geschäftsberichten 2009/10 bis
2011/12 keine Erträge aus Beteiligungen.
- 23 -
Umsatzerlöse
2009/10
Ist
EUR Mio. %
2010/11
Ist
EUR Mio. %
2011/12
Ist
EUR Mio. %
Parfümerie
Buch
Schmuck
Mode
Süßwaren
Dienstleistungen
1.812,5
905,8
310,2
121,8
101,0
35,4
55,7
27,9
9,5
3,7
3,1
1,1
1.860,9
934,5
340,4
123,5
99,9
36,8
55,4
27,8
10,1
3,7
3,0
1,1
1.924,2
915,2
373,1
122,1
101,6
40,0
56,0
26,6
10,9
3,6
3,0
1,2
Summe inkl. Innenumsätze
3.286,7
101
3.395,9
101
3.476,3
101
abzgl. Innenumsätze
Umsatzerlöse Konzern (bereinigt)
-34,4
-1,1
-35,9
-1,1
-39,4
-1,1
3.252,3
100
3.360,1
100
3.436,9
100
Die bereinigten Konzernumsatzerlöse stiegen im Betrachtungszeitraum jahresdurchschnittlich um
2,8 % von EUR 3.252 Mio. in 2009/10 auf EUR 3.437 Mio.
Der größte Anteil der Konzernumsatzerlöse entfällt auf den Geschäftsbereich Parfümerien, der im
Betrachtungszeitraum einen Umsatzanteil von rund 56 % aufweist. Aufgrund des Marktaustritts
aus den wesentlichen Märkten Russland und den USA wurden die hierauf entfallenden Umsatzerlöse bereinigt. Die bereinigten Umsatzerlöse stiegen im Zeitraum 2009/10 bis 2011/12 im Durchschnitt jährlich um 3,0 % von EUR 1.813 Mio. auf EUR 1.924 Mio. Aufgrund der internationalen
Tätigkeit des Parfümeriebereichs ergibt sich die Umsatzentwicklung im Geschäftsbereich Parfümerien aus den teilweise gegenläufigen Entwicklungen in den verschiedenen Ländern. Einer positiven
Umsatzentwicklung in Deutschland, Österreich und Polen steht eine negative Umsatzentwicklung in
den südeuropäischen Ländern, allen voran Spanien und Italien, sowie in der Schweiz entgegen. In
Südeuropa ist der Umsatzrückgang auf die durch die Euro-Krise verursachte Konsumzurückhaltung
sowie das allgemein von einer tiefen Rezession geprägte Wirtschaftsklima zurückzuführen. Die
schlechte Umsatzentwicklung in der Schweiz ist hauptsächlich auf die Entwicklung des Kurses des
Schweizer Franken zum Euro zurückzuführen. Der für die Schweizer Kunden günstige Kurs des
Schweizer Franken zum Euro sorgt dafür, dass Einkäufe zunehmend im grenznahen Ausland erledigt werden. Dies sorgt für eine allgemein schwache Entwicklung des schweizerischen Einzelhandels. Neben den Entwicklungen im stationären Handel ergeben sich Effekte auf die Umsatzentwicklung des Geschäftsbereichs Parfümerien aus der Entwicklung des Onlinegeschäfts. Innerhalb des
Betrachtungszeitraums entwickelten sich die Umsatzerlöse in diesem Bereich besonders dynamisch.
So verdoppelten sich die Umsatzerlöse von rund EUR 50 Mio. auf rund EUR 106 Mio. Dabei werden
rund 90 % des Internetgeschäfts im Inland abgewickelt. Weitere bedeutende Länder im Internetgeschäft sind die Niederlande, Frankreich und Österreich.
Zweitgrößter Umsatzträger ist der Geschäftsbereich Bücher mit einem Umsatzanteil von rund
27 % und absoluten Umsatzerlösen von EUR 915 Mio. im Geschäftsjahr 2011/12. Die Umsatzerlöse
lassen sich untergliedern in Umsatzerlöse, welche im stationären Einzelhandel erzielt werden, Um-
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satzerlöse, welche im Online-Versandhandel erzielt werden sowie in Umsatzerlöse, welche mit digitalen Büchern erzielt werden Rund 85 % der Gesamtumsatzerlöse entfielen im Geschäftsjahr
2011/12 auf den stationären Buchhandel. Knapp 14 % der Gesamtumsatzerlöse wurden im Online-Handel erzielt, das Geschäft mit digitalen Büchern erreichte einen Umsatzanteil von rund 1 %.
Hinsichtlich der geografischen Verteilung der Umsatzerlöse entfielen im Geschäftsjahr 2011/12
Umsatzerlöse in Höhe von rund EUR 685 Mio. auf Deutschland und von rund EUR 230 Mio. auf
Österreich und die Schweiz. Insgesamt betrug der Rückgang der Umsatzerlöse je Quadratmeter im
Zeitraum 2009/10 bis 2011/12 rund - 6,5 %. Dabei reduzierten sich die Umsatzerlöse je Quadratmeter auch im Geschäftsjahr 2011/12 trotz der angestrebten Flächenoptimierung um weitere
0,7 % gegenüber dem Vorjahr. Auch im Online-Handel gingen die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr
2011/12 um rund 6,9 % zurück. Dieser Umsatzrückgang war in erster Linie auf den reduzierten
Einsatz von Gutscheinen zur Neukundengewinnung im Online-Geschäft ab Dezember 2011 zurückzuführen. Diese Änderung der Marketingstrategie hatte einen Anstieg des Umsatzanteils des
stationären Handels von 84,5 % im Geschäftsjahr 2010/11 auf 84,9 % im Geschäftsjahr 2011/12
zur Folge, der Trend hin zum Online-Handel war bei Bereinigung des Effekts aus der veränderten
Marketingstrategie jedoch unverändert.
Der Geschäftsbereich Schmuck erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2011/12 Umsatzerlöse von
EUR 373 Mio. Das durchschnittliche jährliche Umsatzwachstum lag im Betrachtungszeitraum bei
9,7 %. Der Umsatzanteil im Geschäftsbereich Schmuck erhöhte sich aufgrund des im Vergleich mit
den anderen Geschäftsbereichen überdurchschnittlichen Wachstums von 9,5 % auf 10,9 %. Die
positive Entwicklung resultiert im Wesentlichen aus einer erfolgreichen Strategie im Bereich der
Trend- und Exklusivmarken, die auch zu einer Ausweitung der Marktanteile geführt hat. Maßgeblicher Wachstumstreiber war im Geschäftsjahr 2011/12 der Uhrenbereich. Das Umsatzwachstum im
Uhrenbereich entfiel vor allem auf das Geschäft mit hochwertigen Uhren. Daneben hat die sogenannte Ice-Watch als Trendprodukt maßgeblich zum Umsatzanstieg im Uhrenbereich beigetragen.
Das Umsatzwachstum im Bereich der hochwertigen Uhren ist auf die deutliche Belebung im Tourismusgeschäft, beispielsweise durch Standorte des Geschäftsbereichs am Flughafen Frankfurt am
Main, zurückzuführen. Allerdings war bereits im Geschäftsjahr 2011/12 eine flache bzw. rückläufig
Entwicklung im Geschäft mit Modeprodukten zu beobachten, da die Nachfrage nach entsprechenden Produkten zunehmend abflachte und keine Nachfolgeprodukte etabliert werden konnten. Die
Umsatzentwicklung in der Warengruppe Schmuck wurde im Referenzzeitraum durch die TrendMarken Pandora und Thomas Sabo sowie Exclusivmarken wie Jette getrieben. Im Geschäftsjahr
2011/12 deutete sich für diesen Produktbereich ein Abflachen des Wachstums an, da einzelne für
den Geschäftsbereich wichtige Schmuckmarkenhersteller über die verstärkte Eröffnung eigener
Geschäfte und die Aufnahme weiterer Vertriebspartner die Wettbewerbssituation für den Geschäftsbereich verschärften. Neben dem Absatz über den stationären Einzelhandel hat das OnlineGeschäft auch im Geschäftsbereich Schmuck deutlich an Bedeutung gewonnen. So entfielen mehr
als 3 % der Gesamtumsatzerlöse im Geschäftsjahr 2011/12 auf das Online-Geschäft. Im Geschäftsjahr 2009/10 betrug der Anteil des Online-Handels dagegen noch unter 0,5 %.
- 25 -
Die im Geschäftsbereich Mode erzielten Umsatzerlöse entwickelten sich unter Berücksichtigung der
Bereinigungen um das geschlossene Modehaus in Solingen konstant und erreichten einen Umsatzanteil von rund 4 % der Konzernumsatzerlöse. Als problematisch für den Geschäftsbereich hat sich
die Verlagerung der Verbrauchernachfrage hin zum E-Commerce herausgestellt. Dies führte im
Geschäftsjahr 2011/12 zu einem allgemeinen Frequenzrückgang in Innenstadtlagen und zu einem
branchenweiten Rückgang der Umsatzerlöse im Textileinzelhandel von rund 2,0 %. Der Geschäftsbereich Mode konnte von der Verschiebung der Nachfrage hin zum Online-Handel im Referenzzeitraum nicht profitieren. Zwar wurde im Geschäftsjahr 2010/11 ein Online-Shop etabliert, wegen der
geringen Umsatzerlöse und technischer Probleme wurde der Online-Shop mittlerweile wieder eingestellt.
Die Umsatzerlöse im Geschäftsbereich Süßwaren entwickelten sich im Betrachtungszeitraum weitgehend konstant und lagen im Geschäftsjahr 2011/12 bei rund EUR 101,6 Mio. Der Umsatz verteilte sich im Geschäftsjahr 2011/12 mit EUR 98,8 Mio. auf das Geschäft in Deutschland und mit
EUR 4,4 Mio. auf das Geschäft in Österreich. Die Umsatzerlöse aus dem sich im Aufbau befindlichen Online-Geschäft belaufen sich im Geschäftsjahr 2011/12 auf unter EUR 0,5 Mio. Im Betrachtungszeitraum kam es zur Schließung mehrerer Filialen, die erwartete Umsatz- und Ergebnisziele
nicht erfüllten. Hinsichtlich des Sortimentsmix kam es im Betrachtungszeitraum zu Verschiebungen
weg von Gebäck- und Marzipanprodukten hin zu Präsenten, Schokokunst- und Confiserieprodukten.
Im Geschäftsbereich Dienstleistungen werden sowohl interne als auch externe Umsatzerlöse erzielt. Die externen Umsatzerlöse stammen aus Dienstleistungen, welche Servicegesellschaften gegenüber ehemaligen Konzerngesellschaften erbringen (zum Beispiels Dienstleistungen im Bereich
Rechnungswesen für das ehemalige Konzernunternehmen Pohland). Die internen Umsatzerlöse
ergeben sich aus verschiedenen Dienstleistungen, die vom Geschäftsbereich für die operativen
Tochtergesellschaften und andere Konzernbereiche erbracht werden. Hierzu gehören insbesondere
Dienstleistungen in den Bereichen Rechnungswesen, Personalbuchhaltung, IT, Versicherungsvermittlung, Fuhrparkbetreuung und Mietbuchhaltung für angemietete Objekte. Der Umsatzanstieg
im Betrachtungszeitraum ergibt sich im Wesentlichen aus einer zunehmenden Zentralisierung von
Funktionen aus den einzelnen operativen Geschäftsbereichen heraus in den Geschäftsbereich
Dienstleistungen. Dies betrifft insbesondere Serviceleistungen im Rechnungswesen und in der IT.
- 26 -
Materialaufwand und Rohertrag
Der Materialaufwand erhöhte sich im Gesamtkonzern im Betrachtungszeitraum 2009/10 bis
2011/12 von rund EUR 1.710 Mio. auf rund EUR 1.802 Mio., was einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von rund 2,8 % entspricht. Die Materialaufwandsquote sank auf Konzernebene
von 52,6 % auf 52,4 %.
Im Geschäftsbereich Parfümerien sind die Materialaufwandsquote und der Rohertrag stark landesspezifisch geprägt. Dies ergibt sich aus den unterschiedlichen Einkaufskonditionen in den verschiedenen Ländern. Je nachdem, welche Marktstellung der Geschäftsbereich Parfümerien im Vergleich
zu den nationalen Wettbewerbern hat, ergeben sich von Land zu Land bei dem gleichen Lieferanten unterschiedliche Lieferantenkonditionen. So werden die höchsten Roherträge im stationären
Einzelhandel in Deutschland, Österreich und Polen erzielt, da der Geschäftsbereich hier über eine
im Wettbewerbsvergleich starke Marktstellung verfügt. Im Betrachtungszeitraum wurde der Umsatzanteil der Eigen- und Exclusivmarken gesteigert. Exclusivmarken tragen dazu bei, die Rohertragsmarge abzusichern, während Eigenmarken eine bessere Rohertragsmarge als Markenprodukte
aufweisen. Allerdings können durch Eigenmarken keine Werbekostenzuschüsse erzielt werden.
Schulungskosten für Produktschulungen sind selbst zu tragen.
Die Rohertragsmarge im Geschäftsbereich Bücher sinkt im Betrachtungszeitraum um knapp
2 Prozentpunkte. Der Rückgang der Rohertragsquote entfiel vor allem auf den stationären Bereich
und ist hauptsächlich auf höhere Abschläge bei der Vorratsbewertung zurückzuführen. Diese betreffen überwiegend die neuen Sortimente innerhalb des stationären Handels, welche nicht an die
Lieferanten remittierbar sind. Im Segment online und digital verbesserte sich die Rohertragsmarge
im Geschäftsjahr 2011/12 gegenüber dem Vorjahr. Dies ist im Online-Handel unmittelbare Folge
des reduzierten Einsatzes von Gutscheinen zur Neukundengewinnung ab Dezember 2011.
Im Geschäftsbereich Schmuck stieg die Rohertragsmarge im Zeitraum von 2009/10 bis 2011/12
leicht um rund 0,3 Prozentpunkte. Die Rohertragsmarge verbesserte sich vor allem aufgrund des
gestiegenen Umsatzbeitrags höhermargiger Trendprodukte und der Eigen- bzw Exclusivmarken
(z.B. Jette). Zum Ende des Betrachtungszeitraums deutete sich allerdings bezogen auf die Trendprodukte leichter Margendruck an. Die entsprechenden Hersteller haben durch die verstärkte Eröffnung eigener Filialen und die Verbreiterung der Distributionsbasis den Wettbewerb verschärft.
Leicht gesunkene Abschläge für Gängigkeit auf Altware haben die Marge hingegen positiv beeinflusst. Zudem ergab sich im Geschäftsjahr 2010/11 eine Verbesserung der Rohertragsmarge aufgrund der Berücksichtigung von umsatzabhängigen Werbekostenzuschüssen, die abweichend von
der Behandlung in den Vorjahren als Teil der Industrievergütung im Wareneinsatz ausgewiesen
wurden. Gegenläufig wirkte die Verschiebung des Produktmix weg von Schmuck und hin zu Uhren.
Uhren weisen im Mittel eine deutlich niedrigere Rohertragsmarge auf als Schmuck. Die Rohertragsmarge ist hierbei aufgrund der starken Marktmacht der Hersteller bei sehr hochwertigen Uhren am niedrigsten.
- 27 -
Der absolute Rohertrag im Bereich Mode entwickelte sich im Betrachtungszeitraum weitgehend
konstant. Zwar kam es im Geschäftsjahr 2010/11 zu einem leichten Rückgang der Rohertragsmarge
aufgrund von Rabattaktionen im Zusammenhang mit der umbaubedingten vorübergehenden
Schließung der Filiale in Frankfurt. Ferner wurden aufgrund eines unerwartet milden Herbsts Winterartikel sehr früh rabattiert. Im Geschäftsjahr 2011/12 konnte wiederum eine Verbesserung der
Rohertragsmarge aufgrund geringerer Preisnachlässe sowie geringerer Gängigkeitsabschläge erzielt
werden.
Im Geschäftsbereich Süßwaren konnte im Betrachtungszeitraum eine leichte Verbesserung der
Rohertragsmarge erreicht werden. Getrieben wurde die Verbesserung der Rohertragsmarge durch
eine Verschiebung des Produktmix hin zu margenstärkeren Produkten wie beispielsweise der Trüffeltheke bzw. Schokokunst- oder Confiserieprodukten. Ferner konnten Preissteigerungen durchgesetzt werden. Einen wesentlichen Einfluss auf die Rohertragsmarge haben Rohstoffpreise, vor allem
für Kakao. Rohstoffpreisänderungen bedeuten nach Aussage der Gesellschaft ein wesentliches
Risiko für die Rohertragsmarge, da sich Preiserhöhungen bei Rohstoffen nur schwer in Form höherer Preise an den Endverbraucher weiterreichen lassen. Der Grund hierfür liegt darin, dass viele,
vom Geschäftsbereich Süßwaren angebotene Produkte bereits am oberen Rand der jeweiligen
Preisschwellen angelangt sind und folglich wenig Potential für Preiserhöhungen besteht.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge der Douglas AG nach Bereinigungen gliedern sich in den Geschäftsjahren 2009/10 bis 2011/12 wie folgt:
2009/10
Ist
EUR Mio. %*
Erträge aus Werbekostenzuschüssen
Erträge aus Untervermietung
Erträge aus Kundenkarten
Sonstige Erträge
Summe
109,2
2010/11
Ist
EUR Mio. %*
3,4
102,5
17,4
0,5
9,3
0,3
21,5
157,4
2011/12
Ist
EUR Mio. %*
3,1
113,9
17,2
0,5
17,5
0,5
9,5
0,3
9,7
0,3
0,7
22,4
0,7
24,4
0,7
4,8
151,6
4,5
165,5
4,8
3,3
* die Prozentangaben beziehen sich auf den Konzernumsatz
Die sonstigen betrieblichen Erträge bestehen zum überwiegenden Teil aus Werbekostenzuschüssen, die vor allem im Geschäftsbereich Parfümerien vereinnahmt werden. So entfielen im Geschäftsjahr 2011/12 von den im Konzern vereinnahmten Werbekostenzuschüssen von rund
EUR 113,9 Mio. rund EUR 99 Mio. auf den Geschäftsbereich Parfümerien. Weitere rund
EUR 9,5 Mio. entfielen auf den Geschäftsbereich Bücher sowie EUR 5,4 Mio. auf den Geschäftsbereich Schmuck. Werbekostenzuschüsse werden für eine Vielzahl von Werbemaßnahmen bezahlt.
Dies reicht von TV-Werbung über Radio- und Printwerbung bis zu Schaufensterdekoration.
- 28 -
Darüber hinaus enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge Erlöse aus Untervermietungen.
Hierbei handelt es sich um Erträge aus der Weitervermietung von Standorten, die vor dem Ende des
Mietvertrags aufgegeben wurden. Um Abstandszahlungen an Vermieter zu vermeiden, wird eine
Untervermietung der Ladenfläche angestrebt. Im Geschäftsjahr 2011/12 entfielen von den Gesamterträgen aus Untervermietung in Höhe von EUR 17,5 Mio. rund EUR 3,4 Mio. auf den Geschäftsbereiche Parfümerien, EUR 6,0 Mio. auf den Geschäftsbereich Bücher sowie EUR 6,6 Mio. auf den
Geschäftsbereich Dienstleistungen. Der Restbetrag verteilt sich auf die Bereiche Schmuck und Süßwaren. Die Erträge aus Untervermietung des Geschäftsbereichs Dienstleistungen ergeben sich aus
der Untervermietung von Einzelhandelsflächen, welche der Geschäftsbereich Dienstleistungen ursprünglich für andere Geschäftsbereiche angemietet hatte.
Im Geschäftsbereich Parfümerien werden ferner Erlöse aus Kundenkarten vereinnahmt. Diese
resultieren aus der Jahresgebühr für die Douglas Card in Deutschland.
Der Posten Sonstiges enthält unter anderem Erlöse aus Verkaufsförderungen, Erlöse aus weiterberechneten Kosten und Provisionserlöse.
Personalaufwand
Die bereinigten Personalaufwendungen haben sich konzernweit von EUR 710,6 Mio. in 2009/10
auf EUR 761,4 Mio. in 2011/12 erhöht. Gleichzeitig stieg auch die Personalaufwandsquote von
21,8 % auf 22,2 %.
Im Geschäftsbereich Parfümerien ist im Verhältnis zu den Umsatzerlösen ein leicht überproportionales Wachstum der Personalaufwendungen im Referenzzeitraum zu beobachten. In der Folge
steigt die Personalaufwandsquote leicht an. Im gleichen Zeitraum ist ein leichter Rückgang der
durchschnittlichen Mitarbeiterzahl auf Vollzeitbasis zu beobachten. Dies ergibt sich aus dem wachsenden Anteil des Onlinegeschäfts, welches im Vergleich zum stationären Einzelhandel weniger
personalintensiv ist. Auch die Einführung des IT-Tools zur Optimierung der Personaleinsatzplanung
(PEP) hat zum Ende des Betrachtungszeitraums hierzu beigetragen. Zudem war der Geschäftsbereich im Referenzzeitraum bemüht, die Produktivität der Mitarbeiter kontinuierlich zu erhöhen. So
zielten zahlreiche Anstrengungen im Prozessmanagement darauf ab, die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter von unnötigen Aufgaben zu entlasten und Ihnen mehr Zeit für die Kunden zu geben.
So erfolgte beispielsweise zu Beginn des Jahres 2010 der Roll-out des Bedarfsprognosesystems SAF.
Dieses System unterstützt die Filialdisposition, indem es auf Basis von Vergangenheitswerten und
Parametern für zukünftige Ereignisse einen Dispositionsvorschlag errechnet. Nach der erfolgreichen
Einführung in Deutschland wurde im Geschäftsjahr 2011/12 begonnen, das System auch in den
Niederlanden, Österreich, Frankreich und der Schweiz zu verwenden. Die Bemühungen um Produktivitätsverbesserungen sowie das starke Wachstum im Internetgeschäft zeigen sich insbesondere im
Wachstum der Umsatzerlöse je Mitarbeiter. Hinsichtlich der Personalaufwendungen je Mitarbeiter
haben sich insbesondere in Osteuropa Gehaltssteigerungen ergeben. Im Übrigen sorgte die Ent-
- 29 -
wicklung der Tariflöhne im deutschen Einzelhandel im Referenzzeitraum für steigende Personalaufwendungen. So wurde ab 1. Juni 2011 von den Tarifparteien eine Tariferhöhung um 3,0 %
vereinbart, zudem sieht der Tarifabschluss im April 2012 eine Einmalzahlung von EUR 50 vor.
Im Geschäftsbereich Bücher stieg der Personalaufwand in den beiden letzten Geschäftsjahren um
durchschnittlich 2,0 %. Im Zuge der Restrukturierungsmaßnahmen wurde ab dem Geschäftsjahr
2011/12 auch die Mitarbeiteranzahl an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst. So liegt
die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl in Vollzeitäquivalenten im Geschäftsjahr 2011/12 um rund
4 % unter dem Vorjahr und unterschreitet auch bereits den Mitarbeiterbestand im Geschäftsjahr
2009/10 um 124 Vollzeitäquivalente. Trotz des Personalabbaus konnte der Personalaufwand im
letzten Geschäftsjahr noch nicht reduziert werden. Grund dafür ist der deutliche Anstieg des durchschnittlichen Personalaufwands je Mitarbeiter. Die Kosten des Personalabbaus (Abfindungen) wurden von uns im Zuge der Normalisierungen dem neutralen Aufwand zugerechnet und sind in den
ausgewiesenen Personalaufwendungen nicht mehr enthalten. Positiv entwickelten sich in den letzten beiden Jahren die Umsatzerlöse je Mitarbeiter. Dies ist im Wesentlichen auf den zunehmenden
Online-Anteil und die Personaleinsparungen infolge der Restrukturierungsmaßnahmen im letzten
Geschäftsjahr zurückzuführen.
Der Personalaufwand im Geschäftsbereich Schmuck weist einen Rückgang der Personalaufwandsquote um einen Prozentpunkt innerhalb des Betrachtungszeitraums auf. Absolut erhöhte sich der
Personalaufwand hingegen um durchschnittlich 6,0 % pro Jahr, was überwiegend auf den Aufbau
von Mitarbeitern zurückzuführen ist. Verglichen hierzu erhöhte sich der Personalaufwand je Mitarbeiter auf Vollzeitäquivalenzbasis im Mittel nur um 1,2 % pro Jahr.
Der Personalaufwand im Bereich Mode sank von 2009/10 auf 2011/12 leicht um 0,6 % pro Jahr.
Die Personalaufwandsquote ging leicht um 0,3 Prozentpunkte zurück. Ursächlich für den Rückgang
des Personalaufwands ist die Substitution von Vollzeitkräften durch Teilzeitkräfte und Aushilfen.
Der Personalaufwand je Mitarbeiter stieg im Betrachtungszeitraum, bedingt durch Lohn- und Gehaltssteigerungen, im Mittel jährlich um 0,8 %. Gleichzeitig erhöhten sich die Umsatzerlöse im
gleichen Zeitraum im Mittel um 1,6 % überproportional, was in einer Verbesserung der Personalaufwandsquote resultiert.
Im Geschäftsbereich Süßwaren erhöhten sich die Personalaufwendungen im Vergangenheitszeitraum um im Mittel 1,1 % pro Jahr, bei einem gleichzeitigen Rückgang der Anzahl der Mitarbeiter
auf Basis von Vollzeitäquivalenten um rund 2,4 % pro Jahr. Daraus resultiert eine Erhöhung der
Personalaufwendungen pro Kopf von durchschnittlich 3,6 % pro Jahr innerhalb des Referenzzeitraums. Die Personalaufwandsquote stieg im Betrachtungszeitraum von 30,5 % auf 31 % an. Der
überproportionale Anstieg der Personalaufwendungen im Vergleich zum Umsatzwachstum ist vor
allem auf Tariferhöhungen zurückzuführen. Zudem wurden die ehemaligen Mitarbeiter von SusiSüßwaren in den Geschäftsbereich Süßwaren übernommen.
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Im Bereich Dienstleistungen erhöhte sich die Anzahl der Mitarbeiter im Referenzzeitraum um
rund 13 %. Der Anstieg der Mitarbeiterzahl ergibt sich aus der zunehmenden Zentralisierung insbesondere von Rechnungswesen und IT-Funktionen im Geschäftsbereich Dienstleistungen. Der Anstieg der Personalaufwendungen im Bereich Dienstleistungen ist daher im Wesentlichen auf die
Erhöhung der Mitarbeiterzahlen zurückzuführen, da der Personalaufwand je Mitarbeiter nur um
insgesamt 1,2 % im Referenzzeitraum anstieg.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen nach Bereinigungen setzten sich in den Geschäftsjahren
2009/10 bis 2011/12 auf Konzernebene wie folgt zusammen:
2009/10
Ist
EUR Mio. %*
2010/11
Ist
EUR Mio. %*
2011/12
Ist
EUR Mio. %*
Miete/Energie
359,3
11,0
369,1
11,0
383,6
Werbekosten
131,3
4,0
140,9
4,2
146,7
4,3
56,8
1,7
63,5
1,9
69,7
2,0
Kosten der Warenabgabe u. Zustellung
Dienstl., Rep., Beratung
11,2
101,4
3,1
110,5
3,3
110,2
3,2
IT-Kosten
17,0
0,5
20,4
0,6
21,2
0,6
Sonstige Aufwendungen
57,8
1,6
65,1
1,5
75,8
1,6
723,6
22,2
769,5
22,9
807,2
23,5
Summe
* die Prozentangaben beziehen sich auf den Konzernumsatz
Der wichtigste Posten bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind die Aufwendungen für
Miete und Energie. Im Referenzzeitraum ist ein leichter Anstieg der entsprechenden Aufwandsquote zu beobachten. Dies ergibt sich trotz des steigenden Anteils der E-Commerce Umsatzerlöse
aufgrund tendenziell steigender Mieten bei Neuanmietungen in Top-Lagen. Insbesondere vertikale
Textileinzelhändler, welche die gesamte Wertschöpfungskette von der Produktion bis zum Verkauf
abdecken, sind bereit, für gute Standorte sehr hohe Mieten zu bezahlen. Da die Douglas AG mit
diesen Vertikalisten im Wettbewerb um die guten Standorte steht, sorgt dies dafür, dass auch die
Douglas AG bei Neuanmietungen Mietpreisanstiege verzeichnen muss. Der höchste prozentuale
Anstieg der Mietaufwendungen war im Geschäftsbereich Schmuck zu verzeichnen. Der Anstieg der
Mietaufwendungen ist hier vor allem auf die hohen Umsatzmietvereinbarungen in Filialen mit einem hohen Anteil an Tourismusgeschäft zurückzuführen. Im Geschäftsbereich Schmuck belief sich
die durchschnittliche jährliche Mietsteigerung auf 6,5 %. In den Geschäftsbereich Parfümerien und
Bücher stiegen die Mietaufwendungen im Referenzzeitraum im Mittel um 3,7 % bzw. 3,4 % pro
Jahr.
Die Werbekosten stiegen auf Konzernebene im Betrachtungszeitraum durchschnittlich um 5,7 %
pro Jahr. Ihnen stehen zum großen Teil entsprechende Werbekostenzuschüsse der Lieferanten ge-
- 31 -
genüber Den prozentual stärksten Kostenanstieg verzeichnete der Geschäftsbereich Bücher mit
durchschnittlich 11,5 % p.a. im Referenzzeitraum. Die Ursache für den überproportionalen Anstieg
liegt in dem deutlich verschärften Wettbewerb, insbesondere mit dem Onlineanbieter Amazon.com
nicht zuletzt im Wachstumsbereich Digitales Lesen.
Bei den Kosten der Warenabgabe und Zustellung ergibt sich im Referenzzeitraum ein deutliches
Wachstum. Dies ergibt sich aus dem stetig steigenden Anteil der Internetumsatzerlöse am Gesamtumsatz, welche entsprechende Versandkosten verursachen. Bezogen auf den Gesamtkonzern
erhöhten sich die Aufwendungen aus der Warenabgabe im Referenzzeitraum um jährlich 10,8 %.
Der Posten Aufwendungen für Dienstleistungen, Reparatur und Beratung enthält im Wesentlichen Aufwendungen für Bewachung, Reinigung, Reparatur, Dienstleistungen im Bereich der Finanzbuchhaltung sowie für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung.
Das Wachstum im Bereich des Internetgeschäfts, die Einführung neuer Warenwirtschaftssysteme in
den Geschäftsbereichen Bücher und Schmuck, die Einführung von neuer Software wie dem SAFDispositionssystem im Geschäftsbereich Parfümerien und die allgemein steigenden Herausforderungen an die IT im Einzelhandel begünstigten einen Anstieg der IT-Kostenquote. Die Aufwendungen für IT wuchsen im Referenzzeitraum auf Konzernebene um 11,7 % jährlich, wobei die
Geschäftsbereiche Schmuck (jahresdurchschnittliches Wachstum um 14,7 %) und Parfümerien
(jahresdurchschnittliches Wachstum um 12,9 %) den stärksten Anstieg aufweisen.
EBITDA
Die Aufteilung des bereinigten EBITDA nach Geschäftsbereichen gliedert sich wie folgt:
2009/10
Ist
EUR Mio. %*
2010/11
Ist
EUR Mio. %*
2011/12
Ist
EUR Mio. %*
Parfümerien
Bücher
Schmuck
Mode
Süßwaren
Dienstleistungen
175,4
49,8
29,4
7,8
6,5
-3,4
9,7
5,5
9,5
6,4
6,4
-9,5
172,8
9,3
35,0
3,7
33,6
9,9
7,7
6,3
4,7
4,7
-9,3 -25,2
176,5
9,2
12,6
1,4
38,5 10,3
6,9
5,7
6,2
6,1
-9,3 -23,4
EBITDA
265,5
8,2
244,5
231,4
7,3
6,7
* die Prozentangaben beziehen sich auf die Umsatzerlöse je Geschäftsbereich
Das bereinigte EBITDA reduzierte sich im Referenzzeitraum von EUR 265,8 Mio. auf
EUR 231,5 Mio., was einem Rückgang von rund 13 % entspricht. Der Rückgang des bereinigten
EBITDA auf Konzernebene ist vorwiegend auf die Ergebnisrückgänge im Buchbereich zurückzuführen. Hierfür sind im Wesentlichen die strukturellen Veränderungen im Buchmarkt verantwortlich.
- 32 -
Aufgrund der zunehmenden Verschiebung der Nachfrage zum Online-Handel ergeben sich im stationären Einzelhandel stagnierende bzw. rückläufige Umsatzerlöse. Im Bereich Schmuck ist die Verbesserung des EBITDA nach Bereinigungen auf eine Umsatzausweitung, einen verbesserten Sortimentsmix sowie auf die aus dem Umsatzanstieg resultierende Fixkostendegression zurückzuführen.
Im Bereich Mode war das EBITDA im Referenzzeitraum hauptsächlich aufgrund von Räumungsverkäufen und hohen Rabatten, die sich ergebnisseitig auswirkten, rückläufig. Der Einbruch des EBITDA im Geschäftsbereich Süßwaren im Geschäftsjahr 2010/11 ist vor allem auf Produktmixeffekte
und einen höheren Personalaufwand zurückzuführen, der sich im Ergebnis niedergeschlagen hat.
Der weitere Rückgang des negativen EBITDA-Beitrags des Geschäftsbereichs Dienstleistungen ergibt
sich aus der zunehmenden Zentralisierung von Funktionen, welche nur teilweise den operativen
Geschäftsbereichen in Rechnung gestellt werden.
- 33 -
Neutrales Ergebnis
Das neutrale Ergebnis auf Konzernebene der Douglas AG setzt sich wie folgt zusammen:
2009/10
Ist
EUR Mio.
2010/11
Ist
EUR Mio.
2011/12
Ist
EUR Mio.
Neutrale Erträge
Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge
Erträge aus Auflösung Wertberichtigungen UV
Erträge aus Auflösung Rückstellungen
Erträge aus Anlagenabgängen
Erträge aus Kursdifferenzen
Erträge aus Schadensfällen
Erträge aus Ausbuchung von Verbindlichkeiten
Rücknahme Impairment
Übrige neutrale Erträge
68,5
2,1
1,0
16,9
0,6
2,1
1,4
4,0
2,5
23,7
18,7
8,4
1,3
14,2
22,7
1,7
1,4
4,4
0,2
20,2
0,0
0,0
0,5
8,7
2,5
1,2
2,2
4,5
1,5
10,6
122,8
93,1
31,8
39,5
9,7
9,4
1,3
1,4
0,7
3,3
0,0
3,0
3,7
2,4
1,6
14,2
11,2
2,3
28,9
10,8
2,1
1,9
0,5
0,2
0,1
0,8
1,6
2,6
2,3
1,9
1,5
8,7
9,8
0,0
29,4
0,0
3,1
0,0
0,0
3,3
0,0
0,0
0,0
4,1
37,1
1,0
2,2
0,0
11,3
0,0
167,2
Summe neutrale Aufwendungen
132,9
74,3
229,3
Neutrales Ergebnis
-10,1
18,8
-197,5
Summe neutrale Erträge
Neutrale Aufwendungen
Materialaufwand
Personalaufwand
Miete/Energie
Werbekosten
Dienstl., Rep., Beratung
IT-Kosten
Übrige Aufwendungen
Beratungskosten Verkauf Russland
Verluste aus Anlagenabgängen
Aufw. allg. Zuführung zu Rückstellungen
Aufwendungen aus Kursverlusten
Aufwendungen aus Schadensfällen
Aufwendungen aus Bildung Rückstellungen
Übrige neutrale Aufwendungen
Planmäßige Abschreibungen
Außerplanmäßige Abschreibungen
Die Bereinigung der Umsatzerlöse in den Geschäftsjahren 2009/10 und 2010/11 resultieren aus
dem Marktaustritt des Geschäftsbereichs Parfümerien aus den wesentlichen Märkten Russland und
USA sowie aus der Standortschließung der Filiale in Solingen im Geschäftsbereich Mode.
Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen haben wir vereinfachend jeweils im Vorjahr
als Aufwand aus der Bildung der im Folgejahr aufgelösten Rückstellungen bereinigt.
Die sonstigen Erträge umfassen Erträge, die im Zusammenhang mit dem Marktaustritt in Russland und den USA entfallen.
- 34 -
Die Erträge aus Anlagenabgängen im Geschäftsjahr 2010/11 resultieren aus dem Marktaustritt
von Douglas in Russland.
Die übrigen neutralen Erträge umfassen unter anderem Erträge aus Werbekostenabrechnungen
aus Vorjahren, Boni für Anlagen- und Kostenrechnungen aus Vorjahren sowie Gutschriften für
Kostenrechnungen.
Die Bereinigungen des Materialaufwands, Personalaufwands sowie der Aufwendungen für
Miete und Energie entfallen auf Douglas USA und Douglas Russland, die aufgrund des Marktaustritts eliminiert wurden. Ferner wurde der Personal- und Materialaufwand des Standorts Solingen
bei dem Geschäftsbereich Mode, der durch die Schließung im Geschäftsjahr 2010/11 in der Folgezeit weggefallen ist, eliminiert.
Die Aufwendungen für Restrukturierungen betreffen die Kosten für die Restrukturierungen im
Geschäftsbereich Bücher.
Die übrigen neutralen Aufwendungen umfassen unter anderem Kostenrechnungen aus Vorjahren und periodenfremde Steuernachzahlungen.
Die außerplanmäßigen Abschreibungen betreffen im Jahr 2009/10 überwiegend den Geschäftsbereich Parfümerien. Diese betrafen unter anderem Abschreibungen auf Firmenwerte in
Frankreich und Spanien sowie auf Sachanlagen bei ausländischen Filialen. Im Jahr 2010/11 fielen
ebenfalls Abschreibungen auf Firmenwerte in Frankreich sowie auf Sachanlagevermögen an. Im
Geschäftsjahr 2011/12 betreffen die außerplanmäßigen Abschreibungen zum überwiegenden Teil
den Geschäftsbereich Bücher.
II. Planungsrechnungen
1. Beschreibung des Planungsprozesses
Der Planungsprozess der Douglas AG beginnt jedes Jahr im Frühjahr mit der strategischen Planung
für die folgenden fünf Geschäftsjahre auf Spartenebene. Dabei werden ausgewählte Größen der
Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Investitionen in einem begrenzten Detaillierungsgrad von
den einzelnen Geschäftsbereichen Top-Down geplant. Die strategische Planung auf Geschäftsbereichsebene wird den Boards der einzelnen Geschäftsbereichssparten vorgestellt und in diesen
Gremien diskutiert. Anschließend wird die strategische Planung der Geschäftsbereiche zur Planung
auf Konzernebene aggregiert. Die Erstellung der strategischen Planung wird anschließend im Juni
durch den Aufsichtsrat verabschiedet.
- 35 -
Kurz vor Geschäftsjahresende wird im August von den Geschäftsbereichen eine operative Planung
für das folgende Geschäftsjahr erstellt. Dabei werden die Gewinn- und Verlustrechnung bis zum
EBITDA bzw. EBT, die Investitionen sowie der Warenbestand auf Geschäftsbereichsebene geplant.
Nach der Vorstellung der operativen Planung vor den Boards der Geschäftsbereiche erfolgt die
Aggregation auf Konzernebene. Die resultierende Konzernplanung wird auf der Aufsichtsratssitzung im September vorgestellt und genehmigt.
Im darauffolgenden Januar, nach dem für die Douglas AG wichtigen Weihnachtsgeschäft, wird auf
Geschäftsbereichsebene eine Hochrechnung für das laufende Geschäftsjahr erstellt. Diese Hochrechnung wird den Boards der Geschäftsbereiche präsentiert. Gleichzeitig erfolgt eine Überprüfung
der operativen Planung für das laufende Geschäftsjahr vor dem Hintergrund der Hochrechnung.
Vor dem Hintergrund der Erkenntnisse aus den Branchen- und Geschäftsentwicklungen im Weihnachtsgeschäft 2012 hat sich der Vorstand dazu entschieden den Prozess der strategischen Planung
in den Januar 2013 vorzuziehen. Dabei wurde die im Januar vorgestellte Hochrechnung für das
laufende Geschäftsjahr im Rahmen der strategischen Planung als Planansatz für das Geschäftsjahr
2012/13 festgeschrieben. Die Erstellung der strategischen Planung erfolgte jeweils auf Geschäftsbereichsebene. Nach dem Review der Planung durch die Boards der Geschäftsbereiche erfolgte eine
Aggregation der Planung auf Konzernebene. Diese Planung wurde am 11. März 2013 vom Vorstand verabschiedet und wird an den Aufsichtsrat zur Kenntnisnahme weitergeleitet.
Soweit aus unserer Sicht Anpassungen der operativen Planung aus bewertungstechnischer Sicht
erforderlich waren, wurden diese generell nach Rücksprache und in Abstimmung mit dem Vorstand
der Douglas AG und den uns benannten Ansprechpartnern vorgenommen. Bei den Anpassungen
handelt es sich um einzelne, untergeordnete Anpassungen der Umsatzerlöse, des Rohertrags sowie
des EBIT.
Insbesondere wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
zusätzliche Berücksichtigung der externen Umsatzerlöse des Geschäftsbereichs Dienstleistungen sowie der resultierenden Auswirkungen auf den Rohertrag,
Berücksichtigung von im Geschäftsjahr 2012/13 im Geschäftsbereich Bücher anfallenden Restrukturierungsaufwendungen, welche in der vom Vorstand verabschiedeten Planung bereinigt
wurden.
Im Rahmen des Ertragswertverfahrens ist es gerichtlich anerkannt, bei der Prognose der künftigen
Erträge weder von den bestmöglichen Aussichten noch von den schlimmsten Befürchtungen, sondern von den mittleren Erwartungen auszugehen (vgl. Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 7. Aufl., 2012, Tz. 373 f.). Dementsprechend sind die Ertragsprognosen grundsätzlich nicht
auf außerordentliche, sondern auf normale Werte aufzusetzen (vgl. OLG Stuttgart, 17. Oktober
2011, 20 W 7/11, Tz. 189 (juris); zur gutachtlichen Korrektur zu optimistischer Planungen vgl. auch:
- 36 -
OLG Celle, 19. April 2007, AG 2007, S. 865, 866; LG Stuttgart, 19. Oktober 2010, 32 O 166/08,
Beschlusstext S. 18).
Am Rande sei darauf hingewiesen, dass Schrenker in einer empirischen Untersuchung zu Planungsrechnungen zu dem Ergebnis gelangt, dass die Prognosen von Bewertungsgutachtern mehrheitlich
höhere Werte aufweisen als die anschließend erzielten Ergebnisse. Insoweit wird die Ertragskraft
von den Bewertungsgutachtern überschätzt. Dies gilt umso mehr für Finanzanalysten, deren Erwartungen jeweils deutlich über den von Bewertungsgutachtern geschätzten Werten liegen
(vgl. Schrenker, CFbiz 2011, S. 484, 492 ff.).
2. Plan-Ist-Vergleich
Nachfolgend haben wir die zum jeweiligen Geschäftsjahresbeginn gültigen Planungen für das jeweils folgende Geschäftsjahr der Douglas AG den später tatsächlich realisierten Geschäftsergebnissen gegenüber gestellt.
Planung für GJ 2009/2010
2009/10
2009/10
+/-
Plan
Ist
Plan/Ist
EUR Mio.
EUR Mio.
%
EUR Mio.
%
%
Umsatz
3.273
100%
3.252
100%
-20,5
-0,6%
Rohertrag
1.543
47%
1.542
47%
-1,0
-0,1%
EBITDA
251
8%
266
8%
14,8
5,9%
Planung für GJ 2010/11
2010/11
2010/11
+/-
Plan
Ist
Plan/Ist
EUR Mio.
EUR Mio.
%
EUR Mio.
%
%
Umsatz
3.367
100%
3.360
100%
-7,2
-0,2%
Rohertrag
1.606
48%
1.601
48%
-4,5
-0,3%
EBITDA
283
8%
245
7%
-38,3
-13,5%
Planung für GJ 2011/12
2011/12
2011/12
+/-
Plan
Ist
Plan/Ist
EUR Mio.
EUR Mio.
%
EUR Mio.
%
%
Umsatz
3.614
102%
3.437
100%
-177,1
-4,9%
Rohertrag
1.723
49%
1.635
48%
-88,5
-5,1%
269
8%
231
7%
-37,6
-14,0%
EBITDA
Bei den Ist-Zahlen handelt es sich um die von uns bereinigten Darstellungen. Die jeweiligen Planwerte haben wir um die auf die Geschäftstätigkeit in Russland und den USA entfallenden Umsatzund Ergebnisbeiträge bereinigt. Dies dient dem Zweck, eine weitgehende Vergleichbarkeit der PlanGeschäftszahlen mit den Ist-Geschäftszahlen herzustellen.
- 37 -
Im Geschäftsjahr 2009/10 hat die Gesellschaft ihre Kurzfristplanung auf Ebene der Umsatzerlöse
und des Rohertrags nur leicht um 0,6 % bzw. 0,1 % unterschritten. Hingegen konnte das EBITDA
im Vergleich zur Planung übertroffen werden. Auch im Geschäftsjahr 2010/11 lag die Planabweichungen bei Umsatz und Rohertrag nur bei 0,2 % bzw. 0,3 %. Allerdings wurde die Planvorgabe
für das EBITDA im Geschäftsjahr 2010/11 deutlich verfehlt. Für das Geschäftsjahr 2011/12 wurden
alle relevanten Planzahlen deutlich unterschritten, was in erster Linie auf eine deutliche Eintrübung
im Geschäftsbereich Bücher zurückzuführen ist.
Wir haben darüber hinaus auch die folgenden Planjahre der Mittelfristplanungen ab 2009/10 einer
Analyse unterzogen.
Die Planungstreue lässt sich diesbezüglich wie folgt darstellen (grau hinterlegte Felder kennzeichnen eine Planübererfüllung, orange markierte Felder eine Planunterschreitung):
Jahr der
Planerstellung
Umsatzerlöse
Planjahr
2009/10
2009/10
2010/11
2011/12
-0,6%
-0,7%
-4,5%
-0,2%
-2,6%
2010/11
2011/12
-4,9%
Jahr der
Planerstellung
Rohertrag
2009/10
2009/10
Planjahr
2010/11
2011/12
-0,1%
0,0%
-5,1%
-0,3%
-3,1%
2010/11
2011/12
-5,1%
Jahr der
Planerstellung
EBITDA
2009/10
2010/11
2011/12
2009/10
Planjahr
2010/11
2011/12
5,9%
-10,4%
-27,2%
-13,5%
-7,4%
-14,0%
- 38 -
Der Vergleich der Unternehmensplanung mit den Ist-Werten zeigt, dass die strategischen Planvorgaben auch in den Folgejahren nach dem ersten Planjahr in nahezu allen Kennzahlen nicht erreicht
werden konnten. Aufgrund der unvorhergesehenen schnellen Veränderung des Wettbewerbsumfelds im Geschäftsbereich Bücher ergibt sich im Geschäftsjahr 2011/12 eine deutliche Planverfehlung beim EBITDA. Ferner zeigt sich, dass die Planabweichungen in allen analysierten GuV-Posten
von Jahr zu Jahr tendenziell stärker ausfallen.
3. Ertragsplanung der Douglas AG
Die Ertragslage der Douglas AG gestaltet sich nach der Planungsrechnung wie folgt:
2011/12
Ist (bereinigt)
Mio. EUR %
2012/13
HR
Mio. EUR %
2013/14
Plan
Mio. EUR %
2014/15
Plan
Mio. EUR %
2015/16
Plan
Mio. EUR %
2016/17
Plan
Mio. EUR %
Umsatzerlöse
Materialaufwand
3.436,9 100,0
1.802,4 52,4
3.524,9 100,0
1.862,6 52,8
3.600,7 100,0
1.904,7 52,9
3.672,5 100,0
1.944,3 52,9
3.749,6 100,0
1.985,5 53,0
3.832,0 100,0
2.029,9 53,0
Rohertrag
1.634,5
47,6
1.662,3
47,2
1.696,0
47,1
1.728,2
47,1
1.764,1
47,0
1.802,1
47,0
Sonstige betriebliche Erträge
Personalaufwand
Sonstige betr. Aufwendungen
165,5
761,4
807,2
4,8
22,2
23,5
178,7
762,1
839,1
5,1
21,6
23,8
181,3
760,1
859,2
5,0
21,1
23,9
187,2
770,8
878,6
5,1
21,0
23,9
192,4
780,5
904,2
5,1
20,8
24,1
199,2
790,9
930,6
5,2
20,6
24,3
EBITDA
231,4
6,7
239,7
6,8
258,0
7,2
266,1
7,2
271,8
7,2
279,8
7,3
Abschreibungen
118,1
3,4
117,6
3,3
111,5
3,1
108,9
3,0
111,1
3,0
118,2
3,1
EBIT
113,3
3,3
122,1
3,5
146,5
4,1
157,2
4,3
160,7
4,3
161,6
4,2
- 39 -
Die nachfolgende Grafik zeigt den Anstieg der Umsatzerlöse im Planungszeitraum sowie die Verbesserung des EBIT aufgrund von Restrukturierungsmaßnahmen im Buchbereich:
200,0
5.000,0
190,0
4.000,0
3.500,0
3.252,3
3.436,9
3.360,1
3.524,9
3.672,5
3.600,7
157,2
3.000,0
2.500,0
3.749,6
3.832,0
160,7
161,6
170,0
160,0
150,0
140,0
146,5
151,5
180,0
130,0
2.000,0
124,4
1.500,0
EBIT in EUR Mio.
Umsatzerlöse in EUR Mio.
4.500,0
120,0
122,1
110,0
113,3
100,0
1.000,0
2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/17
Umsatzerlöse (bereinigt)
EBIT (bereinigt)
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse auf Konzernebene wachsen im Planungszeitraum ausgehend von dem Niveau
des Geschäftsjahres 2011/12 um durchschnittlich 2,2 % pro Jahr und steigen von EUR 3.437 Mio.
im Geschäftsjahr 2011/12 auf EUR 3.832 Mio. im Geschäftsjahr 2016/17.
Die Entwicklung der Konzernumsatzerlöse ist geprägt durch die unterschiedliche Entwicklung der
Umsatzerlöse je Geschäftsbereich, die sich wie folgt gliedern:
2011/12
Ist (bereinigt)
EUR Mio. %
2012/13
HR
EUR Mio. %
2013/14
Plan
EUR Mio. %
2014/15
Plan
EUR Mio. %
2015/16
Plan
EUR Mio. %
2016/17
Plan
EUR Mio. %
Parfümerien
Bücher
Schmuck
Mode
Süßwaren
Dienstleistungen
1.924,2
915,2
373,1
122,1
101,6
40,0
56,0
26,6
10,9
3,6
3,0
1,2
1.995,6
914,7
386,2
123,4
102,5
41,2
56,6
25,9
11,0
3,5
2,9
1,2
2.066,0
904,1
397,8
124,0
106,4
41,4
57,4
25,1
11,0
3,4
3,0
1,1
2.120,5
904,6
409,7
124,6
110,6
41,6
57,7
24,6
11,2
3,4
3,0
1,1
2.176,2
911,4
422,0
125,0
112,5
41,9
58,0
24,3
11,3
3,3
3,0
1,1
2.235,8
918,5
434,7
125,3
115,3
42,2
58,3
24,0
11,3
3,3
3,0
1,1
Summe inkl. Innenumsätze
3.476,3
101
3.563,6
101
3.639,6
101
3.711,6
101
3.789,0
101
3.871,8
101
abzgl. Innenumsätze
Umsatzerlöse Konzern
-39,4
-1,1
-38,7
-1,1
-38,9
-1,1
-39,1
-1,1
-39,4
-1,1
-39,7
-1,0
3.436,9
100
3.524,9
100
3.600,7
100
3.672,5
100
3.749,6
100
3.832,0
100
- 40 -
Im Geschäftsbereich Parfümerien sollen sich die Umsatzerlöse im Planungszeitraum um durchschnittlich 3,0 % pro Jahr erhöhen. Die Umsatzentwicklung ist stark von der Entwicklung in den
einzelnen Ländern und Märkten beeinflusst. Für Deutschland wird mit einer konstanten Absatzmenge und leicht steigenden Absatzpreisen gerechnet. Weiter wird angenommen, dass auch im
Planungszeitraum Filialen neu eröffnet und geschlossen werden, im Ergebnis wird aber nicht mit
einem Wachstum der Anzahl der Filialen gerechnet. Diese Erwartungen basieren auf der Annahme,
dass durch die Frequenzrückgänge in den Fußgängerzonen und Innenstädten die Absatzvolumina
im stationären Einzelhandel weiter zurückgehen werden. Zwar findet eine Verschiebung von Umsatzvolumina in den E-Commerce-Bereich statt, allerdings wird nicht erwartet, dass hier eine vollständige Kompensation erzielt werden kann. Im Bereich E-Commerce wird mit einer weiteren positiven Wachstumsentwicklung gerechnet. Allerdings wird auch eine nachlassende Wachstumsdynamik erwartet, da einerseits bereits ein gewisses Umsatzniveau erreicht wurde und die Wachstumsrate der Umsatzerlöse alleine aufgrund des Größeneffekts rückläufig sein wird. Andererseits sind
bereits im Weihnachtsgeschäft 2012 neue Wettbewerber mit intensiven Werbekampagnen in den
Markt eingetreten. Dies lässt eine deutliche Verschärfung des Wettbewerbs im Online-Handel erwarten.
Im Ausland sind ähnliche Entwicklungen zu erwarten, jedoch sind diese Entwicklungen je nach
Land stärker oder schwächer ausgeprägt.
In den Niederlanden hat sich die wirtschaftliche Situation seit der Erhöhung der Mehrwertsteuer im
Oktober 2012 weiter verschlechtert. Auch einzelne Wettbewerber treten sehr preisaggressiv am
Markt auf. Auf Grundlage der Geschäftsentwicklung in den ersten Monaten des laufenden Geschäftsjahres wird daher für das Geschäftsjahr 2012/13 von rückläufigen Umsatzerlösen ausgegangen. In den folgenden Planjahren wird wieder ein Umsatzwachstum geplant. Das Umsatzwachstum
wird dabei im Wesentlichen im Onlinegeschäft erwartet. Im Planungszeitraum wird für Douglas
Frankreich in den ersten beiden Planjahren 2012/13 und 2013/14 ein deutliches Umsatzwachstum
erwartet. Dies ist auf die seit dem 1. Januar 2012 konsolidierte Einkaufsgesellschaft der DPB Achats
zurückzuführen. DPB Achats ist ein Joint Venture mit dem nationalen Wettbewerber Passion Beauté
zur Realisierung von Einkaufsvorteilen und beliefert Franchisenehmer sowie Parfümerien der Passion
Beauté. Allerdings stellt sich die Wettbewerbssituation in Frankreich grundsätzlich schwierig dar. So
liegt der Marktanteil von Douglas in Frankreich deutlich hinter anderen Wettbewerbern zurück, was
organisches Wachstum im Einzelhandelsgeschäft nur in sehr eingeschränktem Umfang erwarten
lässt.
In den südeuropäischen Ländern wie Italien und Spanien werden aufgrund der Entwicklung in den
bereits abgelaufenen Monaten des Geschäftsjahres 2012/13 in der Hochrechnung für das Gesamtjahr 2012/13 rückläufige Umsatzerlöse erwartet. Hier spiegelt sich die schlechte gesamtwirtschaftliche Lage der Länder wider. So liegen beispielsweise in Spanien die Umsatzerlöse sowie die Besucherzahlen im aktuellen Geschäftsjahr unter den bereits schlechten Vorjahreswerten. Ab dem Ge-
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schäftsjahr 2013/14 wird in Spanien und Italien wieder mit einer positiven Umsatzentwicklung gerechnet.
Für Polen als weiteren bedeutenden Markt sieht die Planung eine Ausweitung des Filialnetzes vor.
Aufgrund der zunehmenden Marktdurchdringung in Polen und der Eröffnung kleinerer Filialen wird
allerdings ein Absinken der Durchschnittsumsatzerlöse je Neueröffnung im Planungszeitraum erwartet. Die Onlinenutzung in Polen ist im Vergleich zur Onlinenutzung in Westeuropa unterentwickelt. Im Planungszeitraum wird zwar ein Wachstum der Online-Umsatzerlöse erwartet, allerdings
ist nicht davon auszugehen, dass bei den Online-Umsatzerlösen das westeuropäische Niveau erreicht wird.
Die Planung des Geschäftsbereichs Bücher sieht eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate der
Umsatzerlöse von 0,1 % vor. In der Umsatzplanung wird die Verschiebung vom stationären zum
Online-Handel durch einen jahresdurchschnittlichen Umsatzrückgang von 3,0 % im Planungszeitraum berücksichtigt. Im stationären Handel sollen die Umsatzrückgänge in den Buchsortimenten
durch steigende Non-Book-Umsätze zum Teil kompensiert werden. Dem geplanten Umsatzrückgang im stationären Handel soll durch Flächenverkleinerungen und Flächenschließungen begegnet
werden.
Die Umsatzerlöse im Online-Bereich sollen gemäß der Planung für den Geschäftsbereich Bücher ab
dem folgenden Geschäftsjahr um jahresdurchschnittlich rund 4 % wachsen. Damit kommt der
Online-Bereich im Geschäftsjahr 2016/17 auf einen Gesamtumsatzanteil von rund 16 %. Diese
Planannahme ist vor dem Hintergrund der allgemeinen Wachstumserwartungen im Online-Bereich
zu sehen. Allerdings ist zur Planrealisierung auch die zukünftige Sicherung der eigenen Marktposition gegenüber starken Internethändlern notwendig. Diese gewinnen aktuell eine immer stärkere
Wettbewerbsposition im Online-Bereich.
Noch dynamischer als der Online-Bereich plant Thalia die Umsatzentwicklung im Bereich Digital. Die
erwartete jahresdurchschnittliche Wachstumsrate liegt im Planungszeitraum bei rund 47 %. Auch
dieses Wachstum ist vor dem Hintergrund einer optimistischen Prognose der Marktentwicklung im
Bereich eBooks und eReader zu sehen. Durch die Kooperation mit der Deutsche Telekom AG beim
Vertrieb des eReader Tolino Shine erwartet der Geschäftsbereich Bücher von der positiven Marktentwicklung des digitalen Buchmarkts weiter zu profitieren. Allerdings gilt auch im Bereich Digital,
dass reine Internethändler deutlich an Marktanteilen gewinnen.
Im Geschäftsbereich Schmuck sieht die Umsatzplanung einen Anstieg der Umsatzerlöse um durchschnittlich 3,1 % p.a. für den Zeitraum 2011/12 bis 2016/17 vor. Für den stationären Handel sehen
die Planungsprämissen eine konstante Entwicklung der Anzahl der Filialen vor, d.h. annahmegemäß
werden genauso viele Filialen geschlossen wie neue Filialen eröffnet werden. Hintergrund dieser
Annahme ist, dass Flächenwachstum aufgrund eines Mangels an geeigneten Standorten als sehr
schwierig erachtet wird. Daher resultiert das Umsatzwachstum zum einen aus Preiserhöhungen,
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zum anderen aus einem Wachstum der abgesetzten Menge pro Filiale. So sieht die Planung eine
Erhöhung der Umsatzerlöse im stationären Bereich von durchschnittlich 1,1 % pro Jahr vor.
Das Online-Geschäft soll auch im Geschäftsbereich Schmuck weiter ausgebaut werden, der entsprechende Umsatzanteil soll von 2 % im Geschäftsjahr 2011/12 auf rund 11 % im Geschäftsjahr
2016/17 gesteigert werden. Im Bereich Online-Handel wird geplant, das Wachstum besonders
durch die Ausweitung des Sortiments zu generieren. Auch der Ausbau des Online-Shop in Österreich soll zu der positiven Entwicklung beitragen. Allerdings wird damit gerechnet, dass gewisse
Kannibalisierungseffekte zu Lasten des stationären Handels eintreten werden. Ferner soll der Anteil
des Tourismusgeschäfts am Gesamtumsatz von derzeit rund 10 % Umsatzanteil im Geschäftsjahr
2011/12 auf rund 12 % im Geschäftsjahr 2016/17 steigen.
Die Planung des Geschäftsbereichs Mode sieht eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von
0,5 % vor. Dieser Umsatzanstieg wird annahmegemäß auf gleicher Fläche erzielt. Eine Flächenerweiterung oder die Neueröffnung von weiteren Standorten ist in der Planung nicht vorgesehen.
Einer Umsatzsteigerung durch Flächenerweiterung steht auch im Geschäftsbereich Mode die
Schwierigkeit entgegen, geeignete Standorte zu einem akzeptablen Mietniveau zu finden. Hierbei
besteht seitens der vertikal integrierten Textilhändler und großen Wettbewerber eine erheblich
größere Zahlungsbereitschaft hinsichtlich der Mieten. Zudem wirkt sich der Frequenzrückgang in
den Innenstädten, bedingt durch den zunehmenden Anteil des E-Commerce, negativ auf die Umsatzentwicklung aus. Die Ausweitung der Umsatzerlöse auf bestehender Fläche soll durch einen
Ausbau einzelner Warengruppen und die Gewinnung neuer Marken erreicht werden. Der Einstieg
in den Bereich E-Commerce ist seitens des Geschäftsbereichs Mode nicht geplant. Ein erster Einstieg in das E-Commerce-Geschäft wurde in der Vergangenheit bereits erfolglos beendet.
Für den Geschäftsbereich Süßwaren ist ein Anstieg der Umsatzerlöse innerhalb des Planungszeitraums von EUR 102 Mio. in 2011/12 auf EUR 115 Mio. geplant, was einem durchschnittlichen
Wachstum von 2,5 % pro Jahr entspricht. Auf stationärer Fläche ist ein Umsatzwachstum von rund
1,1 % pro Jahr geplant. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass weitere Schließungen umsatzschwacher Filialen in der Planung berücksichtigt sind. Im Onlinebereich beläuft sich das Umsatzwachstum
ausgehend von einer niedrigen Basis auf im Durchschnitt 32 % pro Jahr.
Materialaufwand und Rohertrag
Der Materialaufwand auf Konzernebene erhöht sich im Planungszeitraum von EUR 1.759 Mio. im
Geschäftsjahr 2011/12 auf EUR 2.030 Mio. im Geschäftsjahr 2016/17. Die Materialaufwandsquote
steigt im gleichen Zeitraum von 52,4 % auf 53,0 %. Im Gegenzug sinkt die Rohertragsmarge von
47,6 % auf 47,0 % ab.
Auch der Rohertrag und die Rohertragsmarge sind von Geschäftsbereich zu Geschäftsbereich unterschiedlich.
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Im Geschäftsbereich Parfümerien ist der Rohertrag von Land zu Land unterschiedlich, was sich aus
den landesspezifischen Einkaufskonditionen ergibt. Die landesspezifischen Einkaufskonditionen
ergeben sich aus der jeweiligen Marktstellung der Douglas Parfümerien in den einzelnen Ländern.
Die Unternehmensplanung sieht eine konstante Rohertragsmargenentwicklung in den einzelnen
Ländern über den Planungszeitraum hinweg vor. Da in der Mehrzahl der Länder weder signifikante
Filialeröffnungen noch Filialschließungen im Planungszeitraum unterstellt werden, ist die Annahme
weitgehend konstanter Rohertragsmargen aufgrund der unveränderten Marktstellung im Planungszeitraum plausibel. Ein Ausscheiden von Wettbewerbern ist nicht zu erwarten.
Nachdem die Rohertragsmarge im Geschäftsbereich Bücher in den letzten beiden Geschäftsjahren
stetig zurückgegangen ist, soll dieser Rückgang nun - trotz negativer Effekte aus der Umsatzverschiebung zu margenschwächeren Vertriebswegen bzw. Sortimenten - weitgehend gestoppt werden. Erreicht werden soll dies durch Margenverbesserungen in den jeweiligen Vertriebswegen bzw.
Sortimenten. So erhöht sich die Rohertragsquote im stationären Bereich im Planungszeitraum leicht
gegenüber dem Geschäftsjahr 2011/12. In den Umsatzbereichen Online, Digital und Sonstige wird
mit einer ab 2013/14 konstanten Rohertragsquote geplant, da hier Margenverbesserungen aufgrund des starken Wettbewerbs nicht realisierbar erscheinen.
Die geplanten Verbesserungen der Rohertragsmargen im stationären Bereich resultieren im Wesentlichen aus Optimierungen bei den Beschaffungskonditionen. Zudem soll das neue Warenwirtschaftssystem Unterstützung bei der Optimierung der Sortimente und der Margensteuerung bieten.
Der wachsende Umsatzanteil der neuen Non-Book Sortimente führt allerdings zu einem gegenläufigen Effekt, da hier die Margen unter den Margen im Buchbereich liegen. Außerdem bestehen bei
den Non-Book-Sortimenten im Vergleich zu den Buchsortimenten erheblich größere Dispositionsrisiken und damit das Risiko von höheren Abwertungen auf den Warenbestand.
Die Planung des Geschäftsbereichs Schmuck sieht gegenüber dem Geschäftsjahr 2011/12 ein
leichtes Absinken der Rohertragsmargen vor. Die Gründe für das Absinken der Rohertragsmarge
liegen in dem weiter anhaltenden Trend der Verschiebung des Produktmix weg vom margenstärkeren Schmuckbereich hin zu dem margenschwächeren Uhrenbereich. Ferner wird mit einem erheblichen Wettbewerb durch den Eintritt neuer Konkurrenten im Bereich des Onlinehandels sowie durch
die weiter fortschreitende Vertikalisierung von Schmuck- und Uhrenherstellern gerechnet. Hieraus
ergibt sich die Annahme eines härteren Wettbewerbsumfelds mit einer nachhaltigen Verschlechterung der Margen. Dagegen wirkt sich der geplante Ausbau der Eigenmarken positiv auf den Rohertrag aus.
Für den Geschäftsbereich Mode ist eine konstante Entwicklung des Rohertrags geplant. Eine positive Auswirkung auf den Rohertrag verspricht sich die Gesellschaft durch den Ausbau der Warengruppe Accessoires, welche etwas höhere Margen aufweist als die klassischen Textilprodukte. Negative Auswirkungen auf den Rohertrag und die Rohertragsmargen werden aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs durch Online-Händler erwartet. Dem Geschäftsbereich fehlt im Vergleich zu
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den Hauptwettbewerbern das Einkaufsvolumen und die entsprechende Marktposition, um Skaleneffekte beim Einkauf realisieren zu können. Folglich bestehen nur wenige Handlungsoptionen hinsichtlich des sich verschlechternden Wettbewerbsumfelds.
Die Rohertragsmarge im Geschäftsbereich Süßwaren sinkt im Planungszeitraum leicht. Der Rückgang der Rohertragsquote ist durch Produktmixeffekte, vor allem aufgrund des Ausbaus der Warengruppe Präsente, bedingt.
Personalaufwand
Der Personalaufwand erhöht sich im Planungszeitraum von EUR 761 Mio. im Geschäftsjahr
2011/12 auf EUR 791 Mio. im Geschäftsjahr 2016/17, was einer durchschnittlichen jährlichen
Wachstumsrate von 0,8 % entspricht. Auch beim Personalaufwand ergibt sich die Entwicklung auf
Konzernebene aus der Entwicklung in den einzelnen Geschäftsbereichen.
Die Personalplanung des Geschäftsbereichs Parfümerien sieht eine durchschnittliche jährliche
Wachstumsrate von 1,4 % vor. Dieses Wachstum der Personalaufwendungen auf Ebene des Geschäftsbereichs ergibt sich aus den Annahmen zur Entwicklung der Personalaufwendungen in den
einzelnen Ländern. Während im stationären Einzelhandelsgeschäft in Deutschland eine im Verhältnis zum Umsatz weitgehend konstante Personalaufwandsentwicklung erwartet wird, ergibt sich
beispielsweise in den Niederlanden und Polen eine überproportionale Entwicklung der Personalaufwendungen im Vergleich zum Umsatz. In den Niederlanden spielt hier die Annahme von steigenden Aufwendungen für die Sozialversicherung der Mitarbeiter eine Rolle, in Polen werden über
dem Umsatzwachstum liegende Gehaltssteigerungen erwartet. Diese sind vor allem auf Lohn- und
Gehaltssteigerungen zurückzuführen.
Im Geschäftsbereich Bücher sieht die Planung einen Rückgang der Personalaufwands vom im Mittel 2,1 % pro Jahr vor. Der Rückgang des Personalaufwands ist auf die im Restrukturierungsprogramm angestrebte Anpassung der Mitarbeiteranzahl an die geringeren Filialumsätze zurückzuführen. Entsprechend wurden im Geschäftsjahr 2011/12 und im aktuellen Geschäftsjahr Personalabbaumaßnahmen geplant und durchgeführt. Auch für die folgenden Planjahre ist eine weitere Reduktion der Personalanzahl geplant. Der Personalabbau konzentriert sich dabei auf den stationären
Bereich. In den Bereichen Online und Digital steigen die Mitarbeiterzahlen dagegen, da das in diesen Bereichen geplante Geschäftsvolumen stetig zunimmt. Der Personalabbau im stationären Einzelhandel steht unter der Annahme, dass sich die Produktivität der Mitarbeiter gemessen an den
Umsatzerlösen je Mitarbeiter um durchschnittlich 3,6 % p.a. vom Geschäftsjahr 2011/12 bis zum
Geschäftsjahr 2016/17 erhöht. Personalkostensteigerungen wurden mit 2,5 % p.a. in der Planung
berücksichtigt.
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Die Personalplanung im Bereich Schmuck geht von einer konstanten Beschäftigungsanzahl vor
dem Hintergrund einer konstanten Anzahl von Filialen aus. Die Personalaufwandsquote soll über
den Planungszeitraum konstant gehalten werden. Für das Geschäftsjahr 2012/13 sind Maßnahmen
zur Kosteneinsparung eingeleitet worden. Diese sehen unter anderem eine Reduzierung von Prämienzahlungen und einen Abbau von Überstunden vor. Für den Planungszeitraum ist eine durchschnittliche Tarifanpassung von 3,0 % p.a. vorgesehen. Zusätzlicher Personalbedarf, beispielsweise
im Bereich E-Commerce, soll über Effizienzgewinne in anderen Bereichen, beispielsweise im Logistikbereich, kompensiert werden.
Die Planung im Geschäftsbereich Mode sieht einen Anstieg des Personalaufwands von jährlich
0,4 % vor. Gleichzeitig wird mit jährlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,0 % gerechnet.
Daraus resultiert die Annahme einer leichten Abnahme der Mitarbeiterzahl um durchschnittlich
1,5 % pro Jahr. Der Rückgang des Personalbestands ist mit Produktivitätssteigerungen zu rechtfertigen. Abfindungszahlungen sind in der Planung nicht enthalten, da unterstellt wird, dass der Personalabbau im Wege der natürlichen Fluktuation erreicht wird.
Die Planung sieht für den Geschäftsbereich Süßwaren einen leichten Anstieg des Personalaufwands von jährlich 0,9 % vor. Gleichzeitig belaufen sich die geplanten jährlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen auf 2,5 % pro Jahr. Daraus resultiert ein leichter Abbau des Personalbestands
von jährlich rund 1,6 %, welcher durch die natürliche Fluktuation abgebildet werden soll.
Sonstige betriebliche Erträge und sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhen sich laut Unternehmensplanung von EUR 166 Mio. im
Geschäftsjahr 2011/12 auf EUR 199 Mio. im Geschäftsjahr 2016/17, was einer durchschnittlichen
jährlichen Wachstumsrate von 3,8 % entspricht. Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der
sonstigen betrieblichen Erträge:
2011/12
Ist (bereinigt)
EUR Mio. %*
Erträge aus Werbekostenzuschüssen
Erträge aus Untervermietung
Erträge aus Kundenkarten
Sonstige Erträge
Summe
2012/13
HR
EUR Mio. %*
2013/14
Plan
EUR Mio. %*
2014/15
Plan
EUR Mio. %*
2015/16
Plan
EUR Mio. %*
2016/17
Plan
EUR Mio. %*
113,9
3,3
126,3
3,6
129,8
3,6
134,8
3,7
137,6
3,7
140,6
3,7
17,5
0,5
15,1
0,4
14,9
0,4
14,7
0,4
14,6
0,4
14,6
0,4
9,7
0,3
10,1
0,3
10,0
0,3
10,0
0,3
10,5
0,3
11,0
0,3
24,4
0,7
27,2
0,8
26,6
0,7
27,7
0,8
29,7
0,8
32,9
0,9
165,5
4,8
178,7
5,1
181,3
5,0
187,2
5,1
192,4
5,1
199,2
5,2
* die Prozentangaben beziehen sich auf den Konzernumsatz
Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhen sich im Planungszeitraum um durchschnittlich 3,8 %
pro Jahr. Wesentlicher Treiber dieser Entwicklung sind die Erträge aus Werbekostenzuschüssen, die
zum überwiegenden Teil auf den Geschäftsbereich Parfümerien entfallen. Hinsichtlich der Erträge
aus Werbekostenzuschüssen wird ein im Verhältnis zu den Umsatzerlösen überproportionales
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Wachstum erwartet. Die Erträge aus Untervermietung entfallen zum überwiegenden Teil auf den
Geschäftsbereich Dienstleistungen, welcher in der Vergangenheit Filialen für andere Geschäftsbereiche angemietet hat und in der Folge nach vorzeitiger Schließung der jeweiligen Geschäftsbereichsfiliale auch die Untervermietung an Dritte übernimmt. Die Erträge aus Kundenkarten entfallen
auf den Geschäftsbereich Parfümerien und erhöhen sich im Planungszeitraum durchschnittlich um
2,5 % pro Jahr. Dies liegt leicht unter der Umsatzentwicklung im Geschäftsbereich Parfümerien.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhen sich im Planungszeitraum von rund
EUR 807 Mio. im Geschäftsjahr 2011/12 auf EUR 931 Mio. im Geschäftsjahr 2016/17. Die folgende
Übersicht zeigt die Entwicklung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Planungszeitraum:
2011/12
Ist (bereinigt)
EUR Mio. %*
2012/13
HR
%*
EUR Mio.
2013/14
Plan
%*
EUR Mio.
2014/15
Plan
%*
EUR Mio.
2015/16
Plan
%*
EUR Mio.
2016/17
Plan
%*
EUR Mio.
Miete/Energie
383,6
11,2
387,6
11,0
392,4
10,9
399,3
10,9
404,2
10,8
407,8
Werbekosten
146,7
4,3
165,6
4,7
166,4
4,6
171,4
4,7
177,0
4,7
183,3
4,8
69,7
2,0
78,7
2,2
88,3
2,5
92,6
2,5
96,5
2,6
100,7
2,6
110,2
3,2
129,9
3,7
133,8
3,7
134,6
3,7
137,1
3,7
138,9
3,6
21,2
0,6
17,2
0,5
18,5
0,5
20,3
0,6
22,3
0,6
24,7
0,6
Kosten der Warenabgabe/Zustellung
Dienstl., Rep., Beratung
IT-Kos ten
Sonstige Aufwendungen
Summe
10,6
75,8
1,6
60,1
1,7
59,7
1,7
60,5
1,6
67,0
1,8
75,3
2,0
807,2
23,5
839,1
23,8
859,2
23,9
878,6
23,9
904,2
24,1
930,6
24,3
* die Prozentangaben beziehen sich auf den Konzernumsatz
Größter Posten ist der Aufwand für Miete und Energie, der sich im Mittel um 1,2 % pro Jahr erhöht. Mietpreiserhöhungen im Planungszeitraum steht die Verringerung der Miet- und Energieaufwendungen durch die Flächenreduzierungen im Geschäftsbereich Bücher entgegen. Hinsichtlich
der Werbekosten wird im Planungszeitraum ein jahresdurchschnittliches Wachstum von 4,6 %
erwartet. Damit wird hinsichtlich der Werbekosten im Vergleich zu den Erträgen aus Werbekostenzuschüssen ein überproportionales Wachstum erwartet. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in der
Planung mit einer Umsatzausweitung im Bereich Eigenmarken, vor allem im Bereich Schmuck gerechnet wird, und für diese Sortimente keine Werbekostenzuschüsse vereinnahmt werden können.
Der Posten Warenabgabe und Zustellung erhöht sich aufgrund des erwarteten Anstiegs des OnlineGeschäfts und der damit verbundenen Erhöhung der Zustellkosten. Die gleiche Annahme gilt für
die IT-Kosten, die sich ebenfalls aufgrund des Anstiegs des E-Commerce leicht überproportional zu
den Umsatzerlösen erhöhen.
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA)
Das EBITDA erhöht sich auf Konzernebene von rund EUR 232 Mio. im Geschäftsjahr 2011/12 auf
rund EUR 280 Mio. im Geschäftsjahr 2016/17. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen
Steigerungsrate von 3,9 %. Die EBTIDA-Marge verbessert sich im Planungszeitraum von 6,7 % auf
7,3 %.
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Die EBITDA-Beiträge je Geschäftsbereich werden in der folgenden Tabelle dargestellt:
2011/12
Ist (bereinigt)
EUR Mio. %*
2012/13
HR
EUR Mio. %*
2013/14
Plan
EUR Mio. %*
2014/15
Plan
EUR Mio. %*
2015/16
Plan
EUR Mio. %*
2016/17
Plan
EUR Mio. %*
Parfümerien
Bücher
Schmuck
Mode
Süßwaren
Dienstleistungen
9,2
176,5
1,4
12,6
38,5 10,3
5,7
6,9
6,1
6,2
-9,3 -23,4
9,0
179,7
2,0
18,2
9,7
37,5
5,8
7,2
6,3
6,5
-9,4 -22,8
9,2
189,2
3,0
27,1
9,7
38,6
5,6
7,0
6,2
6,6
-10,5 -25,4
9,2
195,8
3,0
27,3
9,7
39,7
5,5
6,9
6,7
7,4
-11,1 -26,8
9,2
200,9
3,0
27,4
9,8
41,4
5,4
6,7
6,3
7,0
-11,6 -27,6
9,3
207,3
3,0
27,7
9,8
42,6
5,4
6,7
6,5
7,5
-12,0 -28,4
EBITDA
231,4
239,7
258,0
266,1
271,8
279,8
6,7
6,8
7,2
7,2
7,2
7,3
* die Prozentangaben beziehen sich auf die Umsatzerlöse je Geschäftsbereich
Im Geschäftsjahr 2012/13 ist ein Rückgang der EBITDA-Marge im Geschäftsbereich Parfümerien
aufgrund des bereits in den abgelaufenen Monaten schwachen Geschäfts in den Niederlanden
sowie südeuropäischen Ländern wie Spanien und Italien zu beobachten. Die Planung des EBITDA
sieht für den Geschäftsbereich Parfümerien eine EBITDA-Marge im Geschäftsjahr 2016/17 von
9,3 % vor, was in etwa der bereinigten EBITDA-Marge des Geschäftsjahres 2011/12 entspricht. Für
den Geschäftsbereich Bücher wird im Planungszeitraum hingegen eine deutliche Verbesserung der
EBITDA-Marge im Vergleich zum Geschäftsjahr 2011/12 aufgrund der erfolgreichen Umsetzung des
Restrukturierungsprogramms erwartet. Im Rückgang der EBITDA-Marge im Geschäftsbereich
Schmuck im Geschäftsjahr 2012/13 spiegeln sich die fortdauernde Verschiebung des Produktmix
hin zum margenschwächeren Uhrensortiment sowie schlechtere Lieferkonditionen mit wichtigen
Lieferanten wider. Ab dem Geschäftsjahr 2015/16 wird wieder von einem Anstieg der EBITDAMarge ausgegangen. Im Geschäftsbereich Mode wird aufgrund steigender Mietaufwendungen
eine leichte Verschlechterung der EBTIDA-Marge erwartet. Die Verschlechterung des negativen
EBITDA-Beitrags im Geschäftsbereich Dienstleistungen ergibt sich aus dem weiter verstärkten Ausbau von Zentralfunktionen, beispielsweise im Bereich E-Commerce.
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Die nachfolgende Grafik zeigt die EBITDA-Entwicklung der einzelnen Geschäftsbereiche:
EBITDA
in EUR Mio.
300,0
250,0
200,0
150,0
100,0
50,0
0,0
-50,0
2011/12
2012/13
Holding
Süßwaren
2013/14
Mode
2014/15
Schmuck
2015/16
2016/17
Buch
Parfümerie
Investitionen und Abschreibungen
Bei der Douglas AG entfiel in den vergangenen Jahren der Großteil der Investitionen auf EDVSoftware sowie auf Ladeneinrichtungen. Nach dem deutlichen Rückgang des Investitionsvolumens
im Geschäftsjahr 2011/12 geht die Gesellschaft im ersten Planjahr von weiteren Einsparungen aus.
Mittelfristig ist ein Anstieg der Investitionen auf das durchschnittliche Niveau der letzten Referenzjahre beabsichtigt. Neben dem Geschäftsbereich Bücher werden insbesondere Sparmaßnahmen im
Verwaltungsbereich der Holding geplant. Die gemessen an den Umsätzen rückläufige Investitionsquote wird mit dem wachsenden Online-Handel, der eine geringe Anlagenbindung aufweist, sowie
der inzwischen erreichten Standardisierung im Ladenbau begründet. Die Ableitung der Planwerte
für den Posten Abschreibungen setzt sich aus der Abschreibungsvorschau des Anlagebestands zum
30. September 2012 und den auf die künftigen Investitionen entfallenden Abschreibungen zusammen. Das reduzierte Investitionsvolumen einzelner Geschäftsjahre zeigt sich mit einer gewissen
zeitlichen Verzögerung in einem temporären Rückgang der Abschreibungen.
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Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) verbessert sich im Planungszeitraum erheblich. Dies gilt
sowohl für den absoluten Ergebnisbeitrag, der sich von - EUR 84,1 Mio. im Geschäftsjahr 2011/12
auf EUR 163,5 Mio. im Geschäftsjahr 2016/17 erhöht, als auch für die EBIT-Marge, welche sich im
gleichen Zeitraum von - 2,4 % auf 4,3 % verbessert. Das EBIT am Ende der Detailplanungsphase
liegt mit EUR 163,5 Mio. auch deutlich über den Werten der Geschäftsjahre 2009/10 und 2010/11.
Die durchschnittliche EBIT-Marge liegt im Planungszeitraum bei rund 4,1 %.
Finanz-/Beteiligungsergebnis
Die Ertragsplanung der Gesellschaft endet mit dem EBIT. Das Finanzergebnis haben wir daher gutachterlich auf der Grundlage der Bilanzplanung der Gesellschaft und der daraus abgeleiteten integrierten Finanzbedarfsrechnung ermittelt. Die Finanzbedarfsrechnung wurde unter der Annahme
einer teilweisen Ausschüttung des Konzernjahresergebnisses, der Abschreibungen, Veränderungen
des Nettoumlaufvermögens und der Rückstellungen abgeleitet.
Ausgangspunkt der Finanzplanung zur Bestimmung des Finanzergebnisses waren die zinstragenden
Finanzschulden und -forderungen zum 30. September 2012.
Für Finanztitel gilt stets die Vermutung der Betriebsnotwendigkeit (vgl. OLG München, 17. Juli
2007, AG 2008, S. 28, 32; BayObLG, 28. Oktober 2005, AG 2006, S. 41, 44; LG Nürnberg-Fürth,
5. Mai 2011, 1 HK 3309/09, Beschlusstext S. 28). Den zur Erfüllung der betrieblichen Aufgaben
notwendigen Mindestbestand an liquiden Mittel haben wir unter Berücksichtigung der Liquiditätsbestände in den vergangenen Geschäftsjahren und in Abstimmung mit dem Vorstand mit
EUR 50 Mio. festgelegt.
Das Finanzergebnis enthält auch die Guthabenverzinsung von flüssigen Mitteln und Wertpapieren.
Hinsichtlich der Guthabenzinsen haben wir in Erwartung eines längerfristig niedrigen Zinsniveaus
und des stets nur kurzfristigen Anlagehorizonts mit einem Zinssatz von rund 0,3 % berücksichtigt.
Die Entwicklung des Bestands an Finanzschulden wurde anhand der Zinsplanung sowie der vertraglich vereinbarten, in Abhängigkeit von finanziellen Kennzahlen gestaffelten Konditionen, abgebildet. Die Sollzinsen liegen im Planungszeitraum im Mittel bei rund 6,0 %. Die nach der laufenden
Darlehenstilgung verbleibenden freien liquiden Mittel, die zur Schlusstilgung benötigt werden,
werden im Konzern angespart und führen zu einer sukzessiven Erhöhung der Kassenbestände (vgl.
hierzu auch: OLG Stuttgart, 17. Oktober 2011, 20 W 7/11, Tz. 488 (juris)). Zum Ende des Detailplanungszeitraums haben wir eine Rückführung der Bankschulden und in diesem Zusammenhang
auch einen Rückgang des Sollzinssatzes unterstellt. Die nach dem Detailplanungszeitraum verbleibenden und zu tilgenden Bankschulden haben wir in eine Annuität umgerechnet:
- 50 -
Als Tilgungsvolumen haben wir die nachhaltig nicht benötigten Kassenbestände herangezogen. Die
zur Tilgung der Bankschulden in der ewigen Rente benötigen Mittel haben wir als zusätzlichen
Kapitalbedarf in der Kasse angesetzt.
Gemäß dem Stichtagsprinzip sind solche finanziellen Überschüsse, die den Eigentümern des Unternehmens bereits zugeflossen sind, beziehungsweise deren Verwendung festgelegt wurde, nicht
mehr für die Ableitung des Unternehmenswertes zu berücksichtigen. Beschlossene Dividenden
bzw. Dividendenzahlungen mindern das Ergebnis und damit die Ertragschancen der Gesellschaft
(vgl. OLG Hamburg, 11. April 2003, AG 2003, S. 441 ff; LG Frankfurt, 4. Juli 2006, 3-5 O 52/05,
Beschlusstext S. 10). Im Umkehrschluss stehen damit sämtliche potenziellen Dividendenansprüche,
über die noch nicht beschlossen wurde, den Aktionären zu und gehen folglich in die Ertragswertberechnung ein.
In der für den 28. Mai 2013 geplanten ordentlichen Hauptversammlung soll nicht über eine Dividende für das Geschäftsjahr 2011/12 beschlossen werden. Insoweit ist eine Korrektur noch anstehender Dividendenzahlungen zum 30. September 2012 (also in der Ausgangsbilanz) bei den flüssigen Mitteln sowie dem Gewinnvortrag nicht nötig.
Im Finanz- und Beteiligungsergebnis sind auch Erträge aus Beteiligungen enthalten. Insbesondere
sind im Beteiligungsergebnis Erträge aus der beabsichtigten Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens mit der Orell-Füssli Gruppe im Geschäftsbereich Bücher in der Schweiz enthalten.
Ertragsteuern
Die Besteuerung der Douglas AG haben wir nach dem gegenwärtigen Stand des Unternehmenssteuerrechts ermittelt.
Die Ertragsteuern berücksichtigen die Gewerbe- und Körperschaftsteuer sowie den Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer, die auf die inländischen Erträge entfallen, sowie die ausländischen
Unternehmenssteuern. Die ausländischen Ergebnisbestandteile wurden aus der Gesamtplanung
abgeleitet. Hierauf wurden die landesspezifischen Steuersätze angewendet. Anhand des tatsächlichen Steueraufwands für die Referenzperiode wurden pro Land effektive Steuersätze, bezogen auf
das Ergebnis vor Steuern, ermittelt. Diese effektiven Steuersätze liegen aufgrund von nicht abziehbaren Betriebsausgaben oder landesspezifischen Besonderheiten teilweise geringfügig über den
nominellen Steuersätzen und wurden für den künftigen Steueraufwand herangezogen. Das inländische steuerpflichtige Ergebnis wurde gemäß § 8b Abs. 5 KStG um 5 % der ausländischen Beteiligungsergebnisse nach Steuern erhöht.
- 51 -
Die Ergebnisse auf Unternehmensebene werden durch die Gewerbeertragsteuer gemindert. Die
Gesellschaft unterliegt einer durchschnittlichen effektiven Gewerbeertragsteuerbelastung in Höhe
von rund 14,0 %. Für die Ermittlung der Gewerbesteuerbelastung der Douglas AG haben wir einen
durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von rund 400 % angesetzt. Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags wurden gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen berücksichtigt.
Der Körperschaftsteuersatz beläuft sich auf 15,0 % (zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag).
Die Douglas AG sowie einzelne ausländische Konzerngesellschaften weisen zum 30. September
2012 ertragsteuerliche Verlustvorträge auf. Die körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen
Verlustvorträge sowie die ausländischen Verlustvorträge haben wir unmittelbar bei der Berechnung
der betrieblichen Ertragsteuern berücksichtigt. Aufgrund der integrierten Erfassung der Verlustvorträge in dem Ertragswert ist der Ansatz eines Sonderwerts zur Vermeidung einer Doppelerfassung
bei der Bewertung der Douglas AG ausgeschlossen (vgl. Peemöller/Popp, BB 1997, S. 303 ff.; Popp,
BB 1999, S. 1154 ff.).
Aufgrund des Ausnahmetatbestands des § 8c Abs. 1 S. 6 KStG (Stille-Reserven-Klausel) gehen wir
für Bewertungszwecke davon aus, dass es trotz der mehrheitlichen Übernahme durch die Beauty
Holding GmbH im Rahmen des Anteilserwerbs an der Douglas AG nicht zu einem schädlichen Anteilserwerb mit der Folge eines vollständigen Untergangs der inländischen Verlustvorträge gekommen ist. Wir haben die Verlustvorträge daher im Unternehmenswert berücksichtigt. Diese Vorgehensweise wirkt aufgrund der damit verbundenen Steuerreduzierung werterhöhend.
Anteile Dritter am Jahresüberschuss
Grundsätzlich sind gemäß des Grundsatzes der Vollkonsolidierung die Planergebnisse von Gesellschaften, an welchen Minderheiten beteiligt sind, vollständig in der Konzernbilanz zu erfassen. Zur
Ableitung der den Minderheitsgesellschaftern zustehenden finanziellen Überschüsse muss im Rahmen der Ertragswertberechnung folglich das Jahresergebnis um jenen Teil korrigiert werden, der
den außenstehenden Gesellschaftern zusteht. Aus Wesentlichkeitsgründen haben wir auf eine
Zuordnung von Anteilen Dritter am Jahresüberschuss verzichtet. Diese Vorgehensweise wirkt werterhöhend.
Beurteilung der Unternehmensplanung
Im Rahmen unserer Bewertungsarbeiten haben wir die Planung der Douglas AG auf Konsistenz und
Plausibilität der Annahmen untersucht. Nach unserer Einschätzung und auf Basis der uns vorliegenden Markteinschätzungen spiegelt diese Mittelfristplanung die Chancen und Risiken der Geschäftstätigkeit aus heutiger Sicht mit folgenden Qualifizierungen angemessen wider. An möglichen Risi-
- 52 -
ken sehen wir insbesondere die Gefahr, dass die Verschiebung der Nachfrage im Geschäftsbereich
Bücher hin zum Online-Handel sowie zu digitalen Büchern schneller und stärker erfolgt als dies in
der Planung bisher berücksichtigt ist. Es ist zu erwarten, dass der Geschäftsbereich Bücher in einem
solchen Szenario aufgrund der auch im Planungszeitraum noch starken Abhängigkeit vom stationären Einzelhandel die Planzahlen deutlich verfehlen wird. Eine ähnliche Entwicklung kann sich auch
in den anderen Geschäftsbereichen einstellen, die im Planungszeitraum ebenfalls stark, der Geschäftsbereich Mode sogar ausschließlich, vom Geschäftsverlauf im stationären Einzelhandel abhängig sind. Da ein solches Szenario der schnelleren Verschiebung der Konsumentennachfrage hin
zum Onlinehandel eine gewisse Wahrscheinlichkeit hat, halten wir die Planung insgesamt für ambitioniert.
4. Ableitung der erwarteten Netto-Ausschüttungen
Nachhaltiges Ergebnis
Für die Jahre 2017/18 ff. haben wir ein Ergebnis angesetzt, das wir in Abstimmung mit dem Vorstand im langfristigen Durchschnitt für nachhaltig erzielbar ansehen. Ausgehend von dem Ergebnis
der für das Geschäftsjahres 2016/17 in unserem Prognosemodell angenommenen Entwicklung
wurden die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung in einem ersten Schritt in Höhe der unternehmensindividuellen Wachstumsrate von 1,0 % fortgeschrieben. Da die Douglas AG in allen Geschäftsbereich in weitestgehend gesättigten Märkten tätig ist, die im Falle des Geschäftsbereichs
Parfümerien zudem teilweise wirtschaftlich angeschlagen sind, halten wir eine nachhaltige Wachstumsrate von 1,0 % für wirtschaftlich plausibel und angemessen. Die Abschreibungen des Jahres
2016/17 wurden im Zeitraum der ewigen Rente durch eine langfristige Reinvestitionsrate ersetzt.
Diese stellt sicher, dass das vorhandene Anlagevermögen erhalten werden kann.
Das unterstellte nachhaltige Wachstum der Nettoeinnahmen bedingt auch eine Weiterentwicklung
der Posten der Plan-Bilanz sowie der Plan-Gewinn- und Verlustrechnung im Zeitraum der ewigen
Rente. Zur Finanzierung des nachhaltigen Wachstums haben wir in der ewigen Rente eine Thesaurierung in Höhe der Wachstumsrate, bezogen auf das wirtschaftliche Eigenkapital zum Ende des
Detailplanungszeitraums (30. September 2017), berücksichtigt (vgl. OLG Karlsruhe, 12. April 2012,
12 W 57/10, Beschlusstext S. 49; OLG Stuttgart, 4. Mai 2011, 20 W 11/08, Beschlusstext Tz. 152;
OLG Stuttgart, 22. September 2009, 20 W 20/06, Beschlusstext Tz. 105; OLG Karlsruhe, 16. Juli
2008, 12 W 16/02, Beschlusstext S. 22; OLG Frankfurt, 26. August 2009, 5 W 35/09, Beschlusstext
S. 19 f.; Saur et. al, WPg 2011, S. 1017, 1024; Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung,
6. Aufl., 2011, Tz. 979 f.; Stellbrink, Der Restwert in der Unternehmensbewertung, 2005, S. 230).
Diese Mittel verbleiben dauerhaft im Unternehmen und dienen der Erwirtschaftung von Wachstum
und damit der Unternehmenswertsteigerung nach dem letzten Planjahr.
- 53 -
Wir weisen darauf hin, dass eine Fortschreibung des letzten Planjahres nicht zwingend ist, sondern
dass es auch sachgerecht sein kann, für die ewige Rente etwa einen Durchschnitt des Detailplanungszeitraums anzusetzen, der hier zu geringeren Werten führen würde (vgl. OLG München,
31. März 2008, 31 Wx 88/086, Beschlusstext Tz. 23 sowie OLG Frankfurt, 20. Dezember 2010, 5 W
51/09, Tz. 34 (juris), mit Hinweis auf konjunkturelle Schwankungen; Ernst/Schneider/Thielen, Unternehmensbewertungen erstellen und verstehen, 3. Aufl., 2008, S. 44, die davor warnen, völlig
unrealistische Ergebnisse in die Zukunft fortzuschreiben; Peemöller/Kunowski, Ertragswertverfahren
nach IDW, in: Peemöller (Hrsg.), Praxishandbuch der Unternehmensbewertung, 4. Aufl., 2009,
S. 265, 299).
Zusammengefasst ergibt sich für die Douglas AG folgende Erfolgsrechnung:
2011/12
Ist (bereinigt)
Mio. EUR %
2012/13
HR
Mio. EUR %
2013/14
Plan
Mio. EUR %
2014/15
Plan
Mio. EUR %
2015/16
Plan
Mio. EUR %
2016/17
Plan
Mio. EUR %
2017/18 ff.
Plan
Mio. EUR %
Umsatzerlöse
Materialaufwand
3.436,9 100,0
1.802,4 52,4
3.524,9 100,0
1.862,6 52,8
3.600,7 100,0
1.904,7 52,9
3.672,5 100,0
1.944,3 52,9
3.749,6 100,0
1.985,5 53,0
3.832,0 100,0
2.029,9 53,0
3.870,3 100,0
2.050,2 53,0
Rohertrag
1.634,5
47,6
1.662,3
47,2
1.696,0
47,1
1.728,2
47,1
1.764,1
47,0
1.802,1
47,0
1.820,1
47,0
165,5
761,4
807,2
4,8
22,2
23,5
178,7
762,1
839,1
5,1
21,6
23,8
181,3
760,1
859,2
5,0
21,1
23,9
187,2
770,8
878,6
5,1
21,0
23,9
192,4
780,5
904,2
5,1
20,8
24,1
199,2
790,9
930,6
5,2
20,6
24,3
201,2
798,8
939,9
5,2
20,6
24,3
Sonstige betriebliche Erträge
Personalaufwand
Sonstige betr. Aufwendungen
EBITDA
231,4
6,7
239,7
6,8
258,0
7,2
266,1
7,2
271,8
7,2
279,8
7,3
282,6
7,3
Abs chreibungen
118,1
3,4
117,6
3,3
111,5
3,1
108,9
3,0
111,1
3,0
118,2
3,1
119,4
3,1
EBIT
113,3
3,3
122,1
3,5
146,5
4,1
157,2
4,3
160,7
4,3
161,6
4,2
163,2
4,2
-4,9
-0,1
-12,9
-0,4
-13,1
-0,4
-11,4
-0,3
-10,0
-0,3
-9,2
-0,2
-3,0
-0,1
EBT
Ertragsteuern
Neutrales Ergebnis
108,4
20,8
-197,5
3,2
0,6
-5,7
109,3
32,6
0,0
3,1
0,9
0,0
133,3
43,3
0,0
3,7
1,2
0,0
145,8
46,1
0,0
4,0
1,3
0,0
150,7
48,3
0,0
4,0
1,3
0,0
152,4
48,7
0,0
4,0
1,3
0,0
160,2
51,3
0,0
4,1
1,3
0,0
Jahresergebnis
-109,9
-3,2
76,6
2,2
90,1
2,5
99,6
2,7
102,4
2,7
103,7
2,7
109,0
2,8
0,2
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
-110,1
-3,2
76,6
2,2
90,1
2,5
99,6
2,7
102,4
2,7
103,7
2,7
109,0
2,8
Finanz-/Beteiligungsergebnis
Anteile Dritter
Konzernjahresergebnis
Insgesamt ergibt sich bis zum Ende des Planungszeitraums ein Jahresergebnis auf Rekordniveau.
Sowohl im Vergleich zum Geschäftsjahr 2011/12, in dem die Douglas AG ein deutlich negatives
Konzernjahresergebnis erzielt hat, als auch im Hinblick auf die geplanten Wachstumsraten des Jahresergebnisses ist die Planung als ambitioniert zu bezeichnen.
- 54 -
Ausschüttungsquote
Die Ausschüttungsquote der Douglas AG in den Geschäftsjahren 2009/10 bis 2011/12 stellt sich
wie folgt dar:
2009/10
Ist
2010/11
Ist
2011/12
Ist
Jahresergebnis Vorjahr (in EUR Mio)
62,8
76,1
87,0
Dividendenausschüttung (in EUR Mio.)
43,3
43,3
43,4
Resultierende Ausschüttungsquote
68,9%
56,9%
49,9%
Durchschnittliche Ausschüttungsquote 2009/10 bis 2011/12
58,6%
Generell war es auskunftsgemäß Bestandteil der Ausschüttungspolitik der Douglas AG neben der
Dividendenkontinuität jeweils Ausschüttungen in Höhe von etwa 50 % des jeweiligen Jahresergebnisses des Vorjahres vorzunehmen.
Aufgrund des hohen Fehlbetrags im Geschäftsjahr 2011/12 beabsichtigt der Vorstand im laufenden
Geschäftsjahr keine Ausschüttung an die Aktionäre vorzunehmen.
Aufgrund der erwartungsgemäß guten Ergebnissituation im Planungszeitraum geht der Vorstand
der Douglas AG davon aus, einen Betrag von 50 % des jeweiligen Vorjahresergebnisses an die
Aktionäre auszuschütten. Die in der Detailplanungsphase thesaurierten Jahresüberschüsse werden
operativ und zur Schuldentilgung verwendet und tragen zur Ergebnissteigerung in den Folgejahren
bei.
Da weder rechtliche oder regulatorische Restriktionen der geplanten Dividendenpolitik entgegenstehen, noch die bisherige Ausschüttungspolitik dagegen spricht, ist eine Übernahme der geplanten
Ausschüttungspolitik für Bewertungszwecke nicht zu beanstanden. Diese Auffassung wird auch
vom OLG Frankfurt geteilt, das es ablehnt, eine unternehmerische Einzelentscheidung wie die Ausschüttungspolitik der Geschäftsführung dahingehend zu überprüfen, ob sie sich gewinnmaximierend auswirkt (vgl. OLG Frankfurt, 29. April 2011, AG 2011, S. 832, 835; OLG Frankfurt, 9. Februar
2010, ZIP 2010, S. 279, 731).
Im Zeitraum der ewigen Rente kann grundsätzlich angenommen werden, dass das Ausschüttungsverhalten des zu bewertenden Unternehmens äquivalent zum Ausschüttungsverhalten der Alternativanlage ist (vgl. IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 37). Alternativ kann die nachhaltige Ausschüttungsquote
auch aus der Peer Group abgeleitet werden (vgl. WP-Handbuch 2008, Bd. II, Abschn. A, Tz. 97).
Darin wird ein Ausschüttungsverhalten des zu bewertenden Unternehmens abgebildet, das Äquivalent zum Ausschüttungsverhalten der Alternativanlage ist (vgl. Gorny/Rosenbaum, WPg 2004,
- 55 -
S. 861, 863; OLG Frankfurt, 29. April 2011, 21 W 13/11, Beschlusstext S. 29). Ab dem Geschäftsjahr 2017/18 ff. wurde daher eine Ausschüttungsquote von 50 % angesetzt, die im Rahmen des
marktdurchschnittlichen Ausschüttungsverhaltens (vgl. Wagner et al., WPg 2006, S. 1005, 1009
und WPg 2004, S. 889, 894) liegt.
Veräußerungsgewinnbesteuerung
Seit dem Jahr 2009 sind die Auswirkungen der Abgeltungssteuer für Veräußerungsgewinne zu
berücksichtigen. Die Abbildung der künftigen Höhe der effektiven Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne hängt sowohl von der zu unterstellenden Haltedauer, der thesaurierungsbedingten
Kursentwicklung beim Bewertungsobjekt als auch von der Alternativanlage ab (vgl. Wiese, WPg
2007, S. 375). Zur Bestimmung des Zeitpunktes der Veräußerungsbesteuerung und des daraus
resultierenden marktdurchschnittlichen Veräußerungsgewinnsteuersatzes sind Typisierungen vorzunehmen.
Eine Besteuerung sämtlicher realisierter Veräußerungsgewinne ist zwar erst für Unternehmensanteile vorgesehen, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben werden. Gleichwohl dürfte sich die
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen in dem Preisbildungsprozess am Kapitalmarkt zumindest
ab dem 1. Januar 2009 niederschlagen, da ab dann der vorübergehend noch steuerfreien Realisierung von Kursgewinnen durch Veräußerung von „Altbeständen“ von vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Aktien ein Erwerb durch Anteilseigner gegenübersteht, welche die Veräußerungsgewinnbesteuerung ihrerseits preismindernd berücksichtigen werden. Entscheidend ist hierbei auch,
dass es primär nicht um die Höhe der Veräußerungsgewinnbesteuerung der konkreten Barabfindung nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses, sondern die - vorgelagerte - Berechnung des
Ertragswertes bei unterstellt unendlicher Lebensdauer des Unternehmens als solche geht.
Nach der derzeitigen Diskussion im Berufsstand ist davon auszugehen, dass eine typisierende Annahme einer effektiven Veräußerungsgewinnbesteuerung in Höhe von 12,5 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (13,1875 %) sachgerecht ist (vgl. Zeidler/Schöniger/Tschöpel, FB 2008, S. 281;
Wagner/Saur/Willershausen, WPg 2008, S. 736). Die zu Wertsteigerungen führenden Thesaurierungen in der ewigen Rente sowie die nachhaltig inflationsbedingten Wertsteigerungen wurden
anstelle der nominellen Steuerlast von 25 % zzgl. SolZ mit einer effektiven Steuer belastet.
Einkommensteuern
Die geplanten Ausschüttungen wurden um persönliche Steuern reduziert. Für Dividenden wurde
ein Abgeltungssteuersatz von 25,0 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag berücksichtigt. Wertsteigerungen im nachhaltigen Ergebnis wurden um den typisierten Veräußerungsgewinnsteuersatz
von 12,5 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag vermindert.
- 56 -
III. Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes
Der Ertragswert wird durch Diskontierung der künftigen finanziellen Überschüsse auf den Bewertungsstichtag ermittelt. Der Kapitalisierungszinssatz repräsentiert die Rendite aus einer zur Investition in das zu bewertende Unternehmen adäquaten Alternativanlage, die dem zu kapitalisierenden
Zahlungsstrom hinsichtlich Fristigkeit, Risiko und Besteuerung äquivalent ist (IDW S 1 i.d.F. 2008,
Tz. 114).
Als Ausgangsgröße für die Bestimmung von Alternativrenditen kommen insbesondere Kapitalmarktrenditen für Unternehmensbeteiligungen (in Form von Aktienportfolios) in Betracht. Diese
Renditen lassen sich grundsätzlich in einen Basiszinssatz und einen von den Anteilseignern aufgrund der Übernahme unternehmerischen Risikos geforderten Risikozuschlag zerlegen.
1. Basiszinssatz
Für den objektivierten Unternehmenswert ist bei der Bestimmung des Basiszinssatzes von dem landesüblichen Zinssatz für eine (quasi-)risikofreie Kapitalmarktanlage auszugehen. Mit Blick auf ihren
quasi-sicheren Charakter erfüllen in Deutschland Anleihen der öffentlichen Hand weitestgehend die
Forderung nach Risikofreiheit.
In der Bewertungspraxis hat es sich heute etabliert, den Basiszinssatz unter Verwendung der am
Bewertungsstichtag gültigen Zinsstrukturkurve anhand der Svensson-Methode zu ermitteln (vgl.
OLG München, 11. Juli 2006, ZIP 2006, S. 1722, 1725; OLG München, 10. Mai 2007, AG 2008,
S. 37, 39; OLG Karlsruhe, 17. Juli 2008, AG 2009, S. 47, 50, OLG Stuttgart, 19. Januar 2011,
AG 2011, S. 205, 208; OLG Düsseldorf, 29. Februar 2012, 26 W 2/10, Tz. 38 (juris)). Dadurch werden die konkreten Anlagemöglichkeiten für einen sehr langen Zeitraum zukunftsorientiert und
periodengerecht abgebildet.
Ausgangspunkt für die Bestimmung des Basiszinses zur Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswertes ist die Zinsstrukturkurve für Staatsanleihen. Die Zinsstruktur am Rentenmarkt zeigt den
Zusammenhang zwischen den Zinssätzen und Laufzeiten von Zerobonds ohne Kreditausfallrisiko.
Die aus der Zinsstrukturkurve abgeleiteten fristäquivalenten Zerobondfaktoren gewährleisten die
Einhaltung der Laufzeitäquivalenz (vgl. OLG München, 30. November 2006, AG 2007, S. 411, 412).
Als Datenbasis wurden die veröffentlichten Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank gewählt,
die als Schätzwerte auf der Grundlage von beobachteten Umlaufrenditen von Kuponanleihen, d.h.
von Bundesanleihen, Bundesobligationen und Bundesschatzbriefen, ermittelt werden. Die notwendigen Parameter (Zeitreihen „wt3201“ bis „wt3206“) finden sich auf der Homepage der Deutschen Bundesbank.
- 57 -
Mittels dieser Parameter lassen sich Zinssätze für hypothetische Zerobonds ableiten und damit tägliche Zinsstrukturkurven auf Basis der am Markt gehandelten Bundesanleihen mit Restlaufzeiten bis
30 Jahre schätzen. Aus der beobachtbaren Entwicklung der Parameter der Schätzfunktion lässt sich
deren begrenzte Verwendbarkeit zur Extrapolation für weiter in der Zukunft liegende Zinsprognosen erkennen. Vor diesem Hintergrund können nach Ansicht des FAUB mangels verfügbarer
Marktdaten aus gehandelten Anleihen für die über 30 Jahre hinausgehende Schätzung der Zerobond-Zinssätze und aufgrund allgemeiner Prognoseunsicherheiten die Zerobond-Zinssätze der
längsten verfügbaren Restlaufzeiten als nachhaltiger Prognosewert konstant fortgeschrieben werden.
Zur Glättung von Schwankungen werden nicht ausschließlich die Zinsstrukturdaten zum Bewertungsstichtag, sondern durchschnittliche Werte für die drei dem Bewertungsstichtag vorausgehenden vollen Monate herangezogen (vgl. OLG Karlsruhe, 17. Juli 2008, AG 2009, S. 47, 49 f.; OLG
Stuttgart, 19. März 2008, AG 2008, S. 510, 514; OLG Stuttgart, 26. Oktober 2006, NZG 2007,
S. 112, 115).
Bei unmittelbarer Verwendung der Zinsstrukturkurve ist der finanzielle Überschuss für jedes Jahr mit
dem jeweiligen laufzeitäquivalenten Zinssatz zu diskontieren. Aus Praktikabilitätsgründen kann bei
nicht stark schwankenden Zahlungsreihen auch ein barwertäquivalenter einheitlicher Basiszinssatz
verwendet werden (vgl. OLG Frankfurt, 17. Juni 2010, 5 W 39/09, Beschlusstext S. 13; OLG Frankfurt, 2. Mai 2011, 21 W 3/11, Tz. 48 (juris)). In einer Simulationsrechnung haben wir überprüft,
dass sich bei Verwendung der geplanten Nettoeinnahmen der gleiche gerundete Einheitszinssatz
wie bei einer Berechnung anhand einer typisierten Zahlungsreihe ergibt. Die Kritik von
Bassemir/Gebhardt/Ruffing (WPg 2012, S. 882, 884) geht insofern ins Leere.
Auf Basis der veröffentlichten aktuellen Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank für den
Dreimonatszeitraum von Dezember 2012 bis Februar 2013 ergab sich unter Berücksichtigung einer
Wachstumsrate von 1,0 % ein einheitlicher Basiszinssatz von auf volle ¼-Prozentpunkte gerundet
2,50 %.
Zinsstrukturkurve
%
3,00
2,50
2,00
1,50
1,00
0,50
0,00
1
3
5
7
9
11
13
15
17
Laufzeit in Jahren
19
21
23
25
27
29
- 58 -
Entsprechend der Empfehlung des FAUB (vgl. IDW-FN 2005, S. 555 ff.) wurde der einheitliche Basiszinssatz auf 0,25-Prozentpunkte kaufmännisch gerundet. Dies entspricht auch der neueren
Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt, 20. Februar 2012, 21 W 17/11, Tz. 50 (juris); OLG Düsseldorf,
4. Juli 2012, 26 W 8/10, Tz. 47). Das OLG Stuttgart hat es offengelassen, ob eine kaufmännische
Rundung, eine Rundungen gemäß FAUB-Empfehlung oder gemäß einer Meistbegünstigung zu
erfolgen hat (vgl. 3. April 2012, 20 W 6/09, Tz. 155 (juris)). Nach Auffassung des OLG Frankfurt ist
eine generelle Abrundung nicht geboten (vgl. 17. Juni 2010, 5 W 39/09, Beschlusstext, S. 14).
Dieser Basiszinssatz wurde um typisierte Ertragsteuern gekürzt (25,0 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag). Die Nachsteuergröße beläuft sich auf rund 1,84 %.
2. Risikozuschlag
Bei der Ermittlung von objektivierten Unternehmenswerten ist zur Ableitung der Risikoprämie nicht
auf die subjektiven Risikoneigungen einzelner Unternehmenseigner, sondern auf das allgemeine
Verhalten des Marktes abzustellen. Dabei ist davon auszugehen, dass Investoren ein besonderes
Risiko bei der Geldanlage in Unternehmen (Anlegerrisiko) sehen. Die Risikoprämie kann mit Hilfe
von Kapitalmarktpreisbildungsmodellen (CAPM, Tax-CAPM) aus den am Kapitalmarkt empirisch
ermittelten Aktienrenditen abgeleitet werden. Trotz teilweisem Vorbehalt ist festzuhalten, dass
diesem Kapitalmarktmodell in der nationalen und internationalen Bewertungspraxis überragende
Akzeptanz zukommt und es ein hohes Maß an Vergleichbarkeit und Rechtssicherheit erzeugt (vgl.
für alle: Paulsen, Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 3. Aufl., 2010, § 305 Tz. 126 und
131).
Die Verwendung des CAPM bzw. des Tax-CAPM wird von der ganz überwiegenden Mehrzahl der
Gerichte und Literaturstimmen als sachgemäß erachtet und ist die vorherrschende Methode zur
Ableitung eines objektivierten Risikozuschlags (vgl. OLG Düsseldorf, 4. Juli 2012, 26 W 8/10, Tz. 51
(juris); OLG Stuttgart, 19. Januar 2011, AG 2011, S. 205, 209; OLG Frankfurt, 2. Mai 2011, 21 W
3/11; OLG Stuttgart, 17. März 2010, AG 2010, S. 510, 512; KG Berlin, 23. Januar 2009, AG 2009,
S. 199, 200; OLG Karlsruhe, 16. Juli 2008, AG 2009, 47, 50; OLG Düsseldorf, 27. Mai 2009, WM
2009, S. 2220, 2226; OLG Stuttgart, 19. März 2008, AG 2008, S. 510, 514; OLG Stuttgart,
26. Oktober 2006, NZG 2007, S. 112, 116 f; OLG Celle, 19. April 2007, ZIP 2007, S. 2025, 2027;
IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 92;OLG Düsseldorf, 4. Juli 2012, 26 W 8/10, Tz. 51 (juris); WP-Handbuch,
Bd. II, 13. Aufl., 2008, Abschn. A Tz. 285, 293 ff.; Dörschell et al, Der Kapitalisierungszinssatz in
der Unternehmensbewertung, 2. Auflage, 2012, S. 27 f.
Da Aktienrenditen und Risikoprämien grundsätzlich durch Ertragsteuern beeinflusst werden, erfolgt eine realitätsnähere Erklärung der empirisch beobachtbaren Aktienrenditen durch das TaxCAPM, welches das CAPM um die explizite Berücksichtigung der Wirkungen persönlicher Ertrag-
- 59 -
steuern erweitert. Hierdurch kann insbesondere die unterschiedliche Besteuerung von Zinseinkünften, Dividenden und Veräußerungsgewinnen abgebildet werden.
Nach dem Tax-CAPM setzt sich der Kapitalisierungszinssatz aus dem um die typisierte Ertragsteuer
gekürzten Basiszinssatz und dem auf Basis des Tax-CAPM ermittelten Risikozuschlag nach Ertragsteuern zusammen. Die komplexe Größe des unternehmensspezifischen Risikozuschlags wird hierbei in zwei empirisch beobachtbare bzw. ableitbare Faktoren, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, zerlegt.
Marktrisikoprämie
Je nach Steuersystem bedarf es eines jeweils abgestimmten Verhältnisses zwischen der Marktrisikoprämie vor und nach Steuern. Mit anderen Worten ist die Marktrisikoprämie nach Steuern im
Halbeinkünfteverfahren (Zeitraum 2000 bis 2008) eine andere als im System der Abgeltungsteuer
(Zeitraum ab 2009). Darüber hinaus ist der Frage nachzugehen, ob und gegebenenfalls welche
Auswirkungen die aktuelle Finanzkrise auf die Risikoprämie hat.
Marktrisikoprämie im Halbeinkünfteverfahren
Die damalige Empfehlung des IDW für eine Marktrisikoprämie vor Steuern von 4,0 % bis 5,0 %
sowie einer Marktrisikoprämie nach Steuern von 5,0 % bis 6,0 % (vgl. IDW-FN 2005, S. 71) kann
plastisch durch folgende Darstellung verdeutlicht werden:
vor Steuer
nach Steuer
Steuer
Marktrisikoprämie
Basiszins
4,50%
5,00%
5,50%
3,25%
-1,75%
Aktienrendite
9,50%
8,75%
-0,75%
Dividendenrendite
Kursrendite
4,29%
5,21%
3,54%
5,21%
-0,75%
Aktienrendite
9,50%
8,75%
-0,75%
Ausschüttungsquote, implizite
Steuersatz
35,0%
17,5%
45,11%
Soweit ersichtlich liegen die zwischenzeitlich zur Marktrisikoprämie nach Steuern unter Anwendung
des Tax-CAPM im Halbeinkünfteverfahren ergangenen Entscheidungen bei 5,5 % nach Steuern
(vgl. OLG Frankfurt, 5. März 2012, 21 W 11/11, Tz. 61 (juris); OLG Karlsruhe, 12. April 2012, 12 W
57/10, Beschlusstext S. 37 f.; OLG Stuttgart, 3. April 2012, Beschlusstext Tz. 157; OLG Frankfurt,
5. März 2012, AG 2012, S. 417, 420; OLG Stuttgart, 17. Oktober 2011, 20 W 7/11, Tz. 313;
- 60 -
OLG Frankfurt, 29. März 2011, 21 W 11/12, Tz. 23; OLG Stuttgart, 19. Januar 2011, 20 W 3/09,
Beschlusstext Tz. 193; OLG Stuttgart, 19. Januar 2011, 20 W 2/07, Beschlusstext Tz. 284; OLG
Stuttgart, 18. Dezember 2009, 20 W 2/08, Beschlusstext Tz. 208; LG Düsseldorf, 5. Juni 2011,
31 O 32/08, Beschlusstext S. 8; LG Stuttgart, 30. Januar 2009, 32 AktE 2/06, Beschlusstext S. 23;
LG Stuttgart, 21. April 2008, 34 AktE 5/05, Beschlusstext S. 12).
Rein vorsorglich möchten wir auf die in letzter Zeit häufiger zitierte Stellungnahme von Prof. Stehle
vom 20. Juli 2010 „Stellungnahme zur optimalen Kapitalanlage bei einem Anlagehorizont von
30 Jahren: Deutsche Aktien oder sehr lange (um die 30 Jahre) laufende Bundesanleihen?“ hinweisen und der Frage nachgehen, ob Prof. Stehle seine frühere Darstellung zur Marktrisikoprämie revidiert hat.
Nach unserer Auffassung bietet die Stellungnahme von Herrn Prof. Stehle keinen Anhaltspunkt für
eine Anpassung der Marktrisikoprämie. Hintergrund der Beauftragung von Prof. Stehle zu der vorgenannten Stellungnahme war die Frage, ob Aktien oder langjährige Bundesanleihen die optimale
Kapitalanlage darstellen, um auf dieser Grundlage eine Anlageempfehlung für einen begrenzten
Zeitraum auszusprechen. Aus diesem Grunde wurden in dieser Stellungnahme nur Renditen vor
Einkommensteuer auf Grundlage des geometrischen Mittels erhoben. Diese Berechnungsvariante
ist für die Frage nach dem richtigen Abzinsungsfaktor im Rahmen von Unternehmensbewertungen,
bei der auf einen unendlich langen Planungshorizont abgestellt wird, nicht relevant (vgl. Stehle,
WPg 2004, S. 906, 910).
Der neuen Stellungnahme von Prof. Stehle ist an keiner Stelle eine Ablehnung des arithmetischen
Mittels als Ausgangspunkt für die Ermittlung der Markrisikoprämie im Rahmen von Unternehmensbewertungen zu entnehmen. Ganz im Gegenteil könnte man aus der neuen Stellungnahme sogar
auf eine notwendige Erhöhung der nach der arithmetischen Methode ermittelten Marktrisikoprämie in Höhe von 5,5 % schließen. Der in der Untersuchung aus dem Jahre 2004 parallel ermittelte
geometrische Mittelwert der Marktrisikoprämie vor Einkommenssteuer für den CDAX wurde mit
2,21 % angegeben. In der neuen Stellungnahme beläuft sich der entsprechende Wert aber auf
3,07 %.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des OLG Stuttgart, 5. April 2011,
20 W 11/08, Tz. 244: „Soweit die Antragsteller zu 42 bis 45 in ihrem Schriftsatz vom 14. März
2011 darüber hinaus behaupten, dass Stehle die Ergebnisse seiner in WPg 2004, 906 ff. veröffentlichten Studie konkretisiert und hierzu eine neue Studie erstellt habe, welche vom 20. Juli 2010
datiere und (in absoluten Zahlen) zu einer Marktrisikoprämie von lediglich 3,07 Prozentpunkten
gelange (GA V 1008 f.), hat Stehle auf schriftliche Anfrage des Senats vom 13. April 2011 (GA V
1046) hin mit Schreiben vom 15. April 2011 (GA V 1048) mitgeteilt, dass seine Ausführungen in
WPg 2004, 906 ff. auch heute noch uneingeschränkt gelten würden ...“
- 61 -
Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass Prof. Stehle mit seiner neuen Stellungnahme die
bisherigen Erkenntnisse hinsichtlich der für die Unternehmensbewertung relevanten Marktrisikoprämie keineswegs revidiert oder relativiert hat und somit die Studie aus dem Jahr 2010 keinen
Anhaltspunkt dafür liefert, die Marktrisikoprämie zu vermindern (vgl. OLG Düsseldorf, 4. Juli 2012,
26 W 8/10, Tz. 57 (juris)).
Marktrisikoprämie bei der Abgeltungsteuer
Da derzeit noch keine Kapitalmarktuntersuchungen zur Auswirkung der Unternehmenssteuerreform inkl. Abgeltungsteuer auf die Marktrisikoprämie vor und nach Einkommensteuer vorliegen,
wurde im Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW eine
Konzeption entwickelt, die auf folgenden Überlegungen beruht:
1. Effekt: Erhöhung der Einkommensteuer auf Aktienrenditen
Der Übergang auf die Abgeltungsteuer führt zum einen zu einer Erhöhung der Steuerlast auf Dividenden. An Stelle des - hälftigen - typisierten Steuersatzes von 35 %, im Ergebnis also von 17,5 %,
tritt der Abgeltungssteuersatz von 26,4 % (inkl. SolZ). Zum anderen wird die Steuerfreiheit von
Veräußerungsgewinnen beendet und durch einen - gemilderten - effektiven Veräußerungssteuersatz (vgl. hierzu: Wiese, WPg 2007, S. 370 f; Hachmeister/Wiese, WPg 2009, S. 61 f.) von 13,2 %
(inkl. SolZ) ersetzt. Die Folge ist ein signifikanter Rückgang der Aktienrendite nach Steuern von
8,75 % auf 7,69 %.
Erhöhung ESt auf Aktienrenditen
vor Steuer
nach Steuer
Steuer
Halbeinkünfteverfahren
Dividendenrendite
Kursrendite
4,29%
5,21%
3,54%
5,21%
-0,75%
Aktienrendite
9,50%
8,75%
-0,75%
Abgeltungssteuer
Dividendenrendite
Kursrendite
4,29%
5,21%
3,16%
4,53%
-1,13%
-0,69%
Aktienrendite
9,50%
7,69%
-1,82%
Steuersatz
17,5%
26,4%
13,2%
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2. Effekt: Erhöhung der Vorsteuerrenditeforderung
Geht man von der These aus, dass Anteilseigner bestrebt sind, ihre Aktienrendite nach Steuern
aufrecht zu erhalten (vgl. Zeidler/Schöniger/Tschöpel, FB 2008, S. 283), so bewirkt der Übergang
auf das Abgeltungssteuersystem eine Erhöhung der Vor-Steuer-Renditeforderung. Dies ist auch vor
dem Hintergrund der reduzierten Unternehmenssteuerbelastungen (bspw. Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes auf 15 %) zu erwarten.
Um einen Anhaltspunkt hierfür zu erhalten, wird das Mischungsverhältnis zwischen Kurs- und Dividendenrendite unverändert gelassen und die Vorsteuerrendite so lange erhöht, bis sich wieder eine
Aktienrendite nach Steuern von 8,75 % einstellt. Rein rechnerisch erhöht sich die geforderte Vorsteuerrendite um rund 1,32-Prozentpunkte auf rund 10,8 %.
Erhöhung Vor-Steuer-Renditeforderung
vor Steuer
nach Steuer
Steuer
Halbeinkünfteverfahren
Dividendenrendite
Kursrendite
4,29%
5,21%
3,54%
5,21%
-0,75%
Aktienrendite
9,50%
8,75%
-0,75%
Abgeltungssteuer
Dividendenrendite
Kursrendite
4,88%
5,94%
3,59%
5,15%
-1,29%
-0,79%
10,82%
8,75%
-2,07%
Aktienrendite
Steuersatz
17,5%
26,4%
13,2%
3. Effekt: Preisbildung am Kapitalmarkt
Das grundsätzliche Bestreben der Anteilseigner, ihre Rendite nach persönlichen Steuern konstant zu
halten, wird dazu führen, dass die Bruttorenditeforderungen an die Unternehmen steigen. Hiervon
ausgenommen dürften die ausländischen Anteilseigner bleiben, da für diesen Personenkreis keine
höhere Besteuerung auf privater Ebene aus der Unternehmenssteuerreform 2008 erkennbar ist. Da
diese Marktteilnehmer einen wesentlichen Einfluss auf die Preisbildung am Kapitalmarkt ausüben,
ist davon auszugehen, dass es Anteilseignern, die von der Veräußerungsgewinnbesteuerung betroffen sind, nicht vollständig gelingen wird, die zur Kompensation ihrer höheren Einkommensteuerbelastung erforderliche Renditeforderung vor Steuern am Markt durchzusetzen (vgl. Zeidler/Schöniger/Tschöpel, FB 2008, S. 285).
Gemessen an den Kapitalmarktverhältnissen bei der Einführung der Abgeltungssteuer dürfte
vor diesem Hintergrund eine Aktienrendite vor Steuern von etwa 10 Prozent und eine korrespondierende Aktienrendite nach Steuern von etwa 8 Prozent realistisch sein.
- 63 -
Ein Vergleich mit den auf der Stehle-Studie des Jahres 2004 basierenden Empfehlungen bezogen
auf die Aktienrendite zeigt folgendes Bild:
Preisbildung am Kapitalmarkt
vor Steuer
nach Steuer
Steuer
Steuersatz
Stehle 2004 (Halbeinkünfteverfahren)
Basiszinssatz
Marktrisikoprämie
6,94%
4,50%
4,50%
5,50%
11,44%
10,00%
Basiszinssatz
Marktrisikoprämie
4,75%
5,00%
3,50%
4,50%
Aktienrendite
9,75%
8,00%
Aktienrendite
-2,44%
35,5%
-1,25%
26,4%
Abgeltungssteuer Einführung
Ausgehend von einer CDAX-Aktienrendite vor Steuern von 12,4 % respektive einer solchen nach
Steuern von 11,16 % findet sich bei Prof. Stehle die Empfehlung eines Abschlags von 1,0 bis
1,5 %-Punkte (vgl. Stehle, WPg 2004, S. 906, 921). Bezogen auf die von Prof. Stehle zu Grunde
gelegten risikofreien Zinssätze von 6,94 % bzw. 4,5 % ergibt sich eine erwartete Aktienrendite von
rund 11,44 % vor Steuern sowie 10,00 % nach Steuern.
Der Umstand, dass sich der risikofreie Zins gegenüber den Daten von Prof. Stehle zum Zeitpunkt
der Einführung der Abgeltungssteuer auf rund 4,75 % (vgl. Wagner/Saur/Willershausen,
WPg 2008, S. 731, 746) vermindert hat, ist bei der Konzeption des FAUB berücksichtigt.
Zur Berücksichtigung der mit der Einführung der Abgeltungsteuer verbundenen Effekte und
hierbei insbesondere die Preisbildung am Kapitalmarkt lässt sich aus dem unterstellten Rückgang
der Aktienrendite der Effekt auf die Marktrisikoprämie die „andere Seite der Medaille“, sprich die
Größen Basiszins und Marktrisikoprämie, übertragen. So ergibt sich eine Marktrisikoprämie vor
Steuern in einer Bandbreite in Höhe von 4,5 % bis 5,5 % bzw. die Bandbreite der Marktrisikoprämie nach Steuern von 4,0 % bis 5,0 %. (vgl. zum Übergang vom Halbeinkünfteverfahren
auf die Abgeltungssteuer: OLG Düsseldorf, 4. Juli 2012, 26 W 8/10, Tz. 52 (juris); OLG München,
26. Juli 2012, 31 Wx 250/11, Tz. 34 (juris); OLG Frankfurt, 30. August 2012, 21 W 14/11, Tz. 68
(juris)).
- 64 -
Marktrisikoprämie in der Finanzmarktkrise
Die in den vorstehend dargestellten Modellüberlegungen angesetzten Basiszinssätze entsprachen
jeweils den damaligen Marktverhältnissen. Die kurzfristige Änderung der Basiszinssätze ist u. E. in
Zeiten stabiler wirtschaftlicher Entwicklungen kein Grund, die längerfristigen Überlegungen zur
Höhe der Aktienrendite oder der Marktrisikoprämie zu verwerfen. Mehrere Indikatoren deuten
derzeit darauf hin, dass die bisher bei der Prognose der Marktrisikoprämie angenommenen langfristigen Trendentwicklungen in der aktuellen Finanzkrise von anderen Einflussgrößen überlagert werden bzw. nicht mehr in dem bislang erwarteten Ausmaß gegeben sind. So weisen deutsche Staatsanleihen in letzter Zeit vermehrt an einigen Tagen im kurzen Laufzeitbereich nominal negative Renditen auf. Die Rendite deutscher Staatsanleihen liegt zudem deutlich unterhalb laufzeitkongruenter
EURIBOR-Zinsen oder anderer europäischer Staatsanleiherenditen.
Diese Marktbeobachtung kann damit erklärt werden, dass ceteris paribus die Nachfrage nach deutschen Staatsanleihen gestiegen ist. Es mag dahingestellt bleiben, ob der Grund dafür in einer tatsächlich erhöhten Unsicherheit oder in einer subjektiv empfundenen größeren Risikoscheu liegt. In
jedem Fall entspricht die aktuelle Kapitalmarktsituation nicht der Konstellation, wie sie im
Durchschnitt für die Vergangenheit beobachtbar war. Es ist daher geboten, die gewohnte Praxis
der Bemessung des Kapitalisierungszinssatzes zu hinterfragen.
Da bezüglich des Handels mit deutschen Staatsanleihen kein Marktversagen beobachtbar ist, und
auch keine risikoärmere Anlageform erkennbar ist, ist u.E. trotz niedriger Renditen die beobachtbare Rendite deutscher Staatsanleihen unverändert der bestmögliche Schätzer für risikofreie Renditen.
Aufgrund der offensichtlichen Verlagerung der Nachfrage zugunsten relativ gesehen risikoärmerer
deutscher Staatsanleihen muss jedoch davon ausgegangen werden, dass der Preis für Risikoübernahme und damit die Marktrisikoprämie seit der Einführung der Abgeltungsteuer gestiegen ist.
Hinsichtlich der Auswirkungen der Finanzmarkt- und Konjunkturkrise auf Unternehmensbewertungen hat der FAUB im November 2009 die Meinung vertreten, dass die Bandbreite einer Marktrisikoprämie vor Steuern in Höhe von 4,5 % bis 5,5 % bzw. die Bandbreite der Marktrisikoprämie
nach Steuern von 4,0 % bis 5,0 % aus einem langfristigen Betrachtungszeitraum abgeleitet wurde
und somit zum damaligen Zeitpunkt kein Anlass bestehe, die Marktrisikoprämie anzupassen (vgl.
IDW-FN 2009, S. 696, 697).
Am Rande sei angemerkt, dass die von Dimson/Marsh/Staunton (equity premia around the world,
2011, S. 18) für den deutschen Markt ermittelten historischen Marktrisikoprämien vor Steuern zwischen 5,4 % (geometrisches Mittel) und 8,8 % (arithmetisches Mittel) noch über den vom FAUB
abgeleiteten Werten liegen.
In der 104. Sitzung des FAUB am 22. März 2011, bei einem im Dezember 2010 auf 3,0 % gesunkenen Basissatz, wurde die Empfehlung ausgesprochen, die Marktrisikoprämie wie in der Stellung-
- 65 -
nahme aus 2009 unverändert zu lassen. Die Empfehlung verweist insbesondere darauf, dass das
Zinsniveau sich zwischenzeitlich wieder erhöht habe und nicht davon ausgegangen wird, dass derart niedrige Zinsen nachhaltig seien (vgl. Ergebnisbericht-Online über die 104. Sitzung des FAUB,
TOP 3).
Die in der 104. Sitzung des FAUB geäußerte Vermutung, dass sich das Zinsniveau nicht weiter vermindert, hat sich nicht bestätigt. Vielmehr liegt der Basiszinssatz aktuell mit 2,50 % unter dem
damaligen Tiefstand. In einer Stellungnahme des FAUB vom 10. Januar 2012 (IDW-FN 2012,
S. 122), hat dieser vorgeschlagen zu prüfen, ob angesichts der aktuellen Kapitalmarktverhältnisse
das obere Ende der Bandbreite vertretbarer Marktrisikoprämien herangezogen werden sollte. Die
Empfehlung legt dabei eine Orientierung am oberen Rand der Bandbreite und somit eine Marktrisikoprämie von 5,0 % (nach persönlicher Ertragsteuer) nahe.
In der 108. Sitzung des FAUB wurden festgestellt, dass die gestiegenen Spreads zwischen deutschen und anderen europäischen Staatsanleihen als auch die gestiegenen Spreads zwischen Interbankenzinsen und Staatsanleihen dafür sprechen, dass der Preis für die Risikoübernahme gestiegen
ist. Zimmermann/Meser sprechen sich in diesem Zusammenhang für eine krisenbedingte Korrektur
der Kapitalkosten aus (vgl. CFbiz 2013, S. 1, 9). Zum gleichen Ergebnis führt die Betrachtung historischer Kapitalmarktdaten über reale Aktienrenditen sowie Befunde von sogenannten ex-anteAnalysen (vgl. Bassemir/Gebhardt/Ruffing, WPg 2012, S. 882, 889) der Marktrisikoprämie. Gemessen am Rückgang des risikolosen Basiszinssatz seit Einführung der Abgeltungsteuer um rund 50 %
auf 2,50 % vor Steuer bzw. 1,84 % nach Steuer wird der weitere Rückgang der Aktienrendite
durch einen unterproportionalen Anstieg der Marktrisikoprämie teilweise kompensiert. Vor diesem
Hintergrund hält der FAUB es in seinem Hinweis vom 19. September 2012 (vgl. IDW-FN 2012,
S. 568 f.) für sachgerecht, derzeit bei der Bemessung der Marktrisikoprämie von einer Bandbreite von 5,0 % bis 6,0 % (nach persönlichen Steuern) auszugehen.
Bei einer Normalisierung der Marktsituation, die in positiven Nominal- und Realrenditen und geringen Unterschieden zwischen laufzeitkongruenten EURIBOR und deutscher Staatsanleiherendite zum
Ausdruck käme, ist auch von wieder normalisierten durchschnittlichen Risikoprämien auszugehen.
Zusammenfassend legen wir nach gutachtlichem Ermessen die Marktrisikoprämie nach Steuern
mit 5,5 % fest.
Rein vorsorglich möchten wir auf die Diskussion über eine Studie der Deutschen Bank „Long Term
Asset Return Study“ vom 12. September 2011 hinweisen, wonach es fraglich sei, ob sich eine Risikoprämie für Deutschland unter Berücksichtigung der Ergebnisse der letzten 50 Jahre rechtfertigen
ließe (vgl. Locher/Scholz, AG 2011, R 372, R 373). So kommen die Autoren der Studie u.a. zu dem
Ergebnis, dass für den Zeitraum von 1962 bis 2011 die Aktienrendite mit 6,35 % unter der von
Staatsanleihen (7,19 %) liege (vgl. Studie, S. 32). Die Studie enthält keine Erklärungen über die
Datengrundlage, die Stichtage oder die Art der Durchschnittsbildung etc. (zu der eingeschränkten
- 66 -
Aussagefähigkeit vgl. auch Locher/Scholz, AG 2011, R 372, R 373). Betrachtet man aber den vergleichsweise kurzen Zeitraum von 2009 bis 2011, die Aktienrendite liegt hier mit 7,91 % deutlich
über der von deutschen Staatsanleihen (3,74 %), so steht zu vermuten, dass die Durchschnittsbildung durch das statistisch sehr anfällige geometrische Mittel vorgenommen wurde. Hierbei kommt
es auch bei sehr langen Anlagehorizonten entscheidend auf das Kursniveau zum Zeitpunkt des
Einstiegs und dem relativ niedrigen aktuellen Kursniveau von 2011, das als Endpunkt gewählt wurde, an. Auch die Autoren Knoll/Wenger/Tartler (ZSteu 2011, 47 ff.) vertreten in einer Ausarbeitung,
die primär auf finanzmathematischen Variationen der Stehle-Daten beruht, die Auffassung, dass
sich bis zum Ende des Jahres 2010 im Durchschnitt eine negative Marktrisikoprämie ergeben haben
soll.
Hinsichtlich einer unter Anleihen liegenden Aktienrendite führen Dimson/Marsh/Staunton (The
worldwide equity premium: A smaller puzzle, 2006, S. 11) zutreffend aus, dass Investoren negative
Renditen zum Ausgleich des Risikos weder fordern noch erwarten können. Auch das OLG Düsseldorf wendet sich gegen Verwendung negativer Marktrisikoprämien, die im Widerspruch zu allen
bisherigen Studienerkenntnissen und der allgemeinen Lebenserfahrung stehen. Zwar sei es nicht
ausgeschlossen, dass sich für bestimmte Zeiträume bei Aktienanlagen eine negative Rendite feststellen lasse. Dies stellt jedoch nicht den Grundsatz in Frage, dass sich Aktienanlagen im Regelfall
deutlich besser rentieren, als fest verzinsliche Papiere, etwa Bundesanleihen. Im Übrigen wäre es
auch nicht plausibel, dass die Marktteilnehmer in ungesicherte, gegebenenfalls hohen Kursschwankungen unterliegenden Aktien investieren, wenn nicht langfristig eine höhere Rendite als bei staatlich gesicherten, fest verzinslichen Anleihen zu erwarten wäre (vgl. OLG Düsseldorf, 29. September
2010, 26 W 4/09, Beschlusstext S. 20 f.; OLG Düsseldorf, 4. Juli 2012, 26 W 8/10, Tz. 56 (juris)).
Betafaktor
Die durchschnittliche Risikoprämie ist im Hinblick auf die spezielle Risikostruktur des jeweils zu bewertenden Unternehmens zu modifizieren. Dieses unternehmensspezifische Risiko wird nach dem
CAPM wie nach dem Tax-CAPM im so genannten Betafaktor ausgedrückt. Abweichung des tatsächlichen künftigen Zahlungsstrom vom Erwartungswert des künftigen Zahlungsstroms stellen
Risiken für die Anteilseigner dar (vgl. Franken/Schulte, BewP 2012, S. 92, 93).
Bei dem CAPM handelt es sich um ein auf der Portfoliotheorie basierendes Modell des Kapitalmarktes. Entsprechend wird unterstellt, dass Anleger in der Lage sind, durch den Erwerb von Beteiligungen an verschiedenen Unternehmen ihre Risikoposition zu vermindern („Diversifikation“). Daher
wird zwischen dem so genannten „systematischen Risiko“, dem alle Unternehmen gleichermaßen unterliegen, und dem so genannten „unsystematischen Risiko“, das sich stets nur auf eine
einzelne Gesellschaft bezieht, unterschieden. Im CAPM wird dem einzelnen Investor lediglich der
nicht weiter diversifizierbare Teil des Gesamtrisikos, d.h. das systematische Risiko vergütet. Nur der
systematische Teil des Unternehmerrisikos, also Faktoren, die nicht im Einflussbereich der Unter-
- 67 -
nehmensleitung liegen, ist im Rahmen der Kapitalkosten via Betafaktor zu berücksichtigen. Dabei
dürfen unsystematische Risiken nicht mit unternehmensspezifischen und systematische Risiken mit
gesamtwirtschaftliche Risiken gleichgesetzt werden (vgl. Zeidler et a., BewP 2012, S. 134). Vielmehr
reagieren Unternehmen auf makroökonomische Risikotreiber unterschiedlich stark und gegebenenfalls mit unterschiedlichen Vorzeichen, mithin kommt es zu ganz unterschiedlichen, unternehmensindividuellen Reaktionen auf die Risikotreiber (vgl. Franken/Schulte, BewP 2012, S. 92, 97) und
damit zu unterschiedlichen systematischen Risiken, die im Betafaktor zu reflektieren sind.
Das bewertungsrelevante, systematische Risiko eines Unternehmens lässt sich weiter unterteilen in
das operative Risiko, d.h. das der Geschäftstätigkeit innewohnende Risiko, und das Kapitalstrukturrisiko. Letzteres basiert auf der Tatsache, dass mit zunehmendem Verschuldungsgrad die
Schwankung der an die Anteilseigner fließenden Überschüsse zunimmt.
Der Betafaktor wird mittels Regressionsanalysen aus Kapitalmarktdaten abgeleitet. Er ergibt sich
rechnerisch als Steigungsmaß einer Regressionsgeraden, die so durch eine „Punktwolke“ aus Renditepaaren von Unternehmensrenditen und Marktrenditen gelegt wird, dass die Abstände der
Punkte von dieser Regressionsgeraden minimal sind. Die Ermittlung des Betafaktors erfolgt dabei
anhand einer linearen Regression der unternehmensspezifischen Aktienkursrendite (= zu erklärende
Variable) auf die Rendite des Aktienindex (= erklärende Variable).
Der Betafaktor drückt inhaltlich aus, wie sich das Risiko des bewerteten Unternehmens zum Marktrisiko verhält. Ist der Betafaktor 1, so entspricht das Risiko dem Marktdurchschnitt; ein Betafaktor
von kleiner als 1 bedeutet, dass das zu bewertende Unternehmen einem geringeren Risiko ausgesetzt ist und ein Betafaktor von größer als 1 dementsprechend das Gegenteil.
Dass bei der Ableitung des Betafaktors Beurteilungsspielräume bestehen, soll nicht in Abrede gestellt werden. Eine Methode zur Unternehmensbewertung ohne Spielräume gibt es aber nicht.
Neben der rein rechnerischen Ableitung des Steigungsmaßes stellt sich die Frage nach der Aussagekraft der Regressionsanalyse. Bei regelmäßig mit Bewertungsfragen beschäftigten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften hat sich deshalb in den letzten Jahren die statistische Güteanalyse im Sinne
einer vorgeschalteten Filteruntersuchung durchgesetzt. Bildlich gesprochen kann bei einer stark
streuenden Punktwolke die Regressionsgerade nicht genau bestimmt werden, da auch eine leicht
gedrehte Gerade ein nahezu ebenso gutes Abbild repräsentiert. Um die Güte einer Regression zu
messen, werden unterschiedliche statistische Maße verwendet, die darüber Aufschluss geben sollen, wie „gut“ im Sinne von „statistisch aussagekräftig“ die abgeleiteten Regressionsergebnisse
sind. Neben der Liquidität des Aktienhandels als denkbares Gütekriterium kommen hierbei im Wesentlichen das Bestimmtheitsmaß (r²) und der so genannte T-Test zur Anwendung.
- 68 -
Bestimmtheitsmaß (r²)
Ein Indikator für die statistische Aussagefähigkeit der Regressionsgleichung ist das Bestimmtheitsmaß (r²). Es gibt an, wie viel Prozent der Aktienkursrendite durch die Indexrendite
erklärt wird. Im CAPM ist die Rendite der zu bewertenden Aktie vollständig durch die Entwicklung
des Marktportfolios erklärt, da lediglich das systematische Risiko bepreist wird. Der Betafaktor misst
dementsprechend die Schwankung der Aktienkursrendite relativ zur Schwankung der Marktrendite.
In diesem Idealfall eines r² von 1 liegen alle Beobachtungspunkte auf einer Geraden, die mit der
Regressionsgeraden übereinstimmt. Allgemein stellt sich die Frage, wie geringere Ausprägungen
von r² zu interpretieren sind. Ein r² unter 1 bedeutet, dass ein (oft sehr hoher) Anteil der in der
Stichprobe beobachteten Aktienkursstreuung nicht durch die Marktentwicklung, sondern durch
andere Einflussfaktoren erklärbar ist (vgl. Dörschell et al., WPg 2008, S. 1152, 1160; Dörschell et
al., Der Kapitalisierungszinssatz in der Unternehmensbewertung, 2.Auflage, 2012, S. 177).
Üblicherweise werden bei Betaberechnungen aus empirischen Daten Bestimmtheitsmaße im einstelligen Prozentbereich bis hin zu rund 50 % (entsprechend 0,50) erzielt. Hinsichtlich des Bestimmtheitsmaßes hat das OLG Stuttgart festgestellt, dass diese bei Werten von 0,051 bzw. 0,054
sehr nahe an Null liegen und damit keine ausreichende Signifikanz aufweisen (vgl. OLG Stuttgart,
18. Dezember 2009, 20 W 2/08, Tz. 247 (juris); gl. A. OLG Frankfurt, 29. April 2011, 21 W 13/11,
Tz. 77 (juris) bei einem r2 von 0,02). Selbst bei Werten von 0,07 bzw. 0,11 wird die statistische
Güte als zu gering für eine Verwendung des unternehmenseigenen Betas eingestuft (vgl. OLG
Stuttgart, 22. September 2009, AG 2010, S. 42, 45). Generell gibt es keine eindeutige Untergrenze
für eine statistische Aussagefähigkeit des Bestimmtheitsmaßes.
T-Test
Neben der Beurteilung des Bestimmtheitsmaßes bietet sich der T-Test zur Prüfung der statistischen
Signifikanz an. Der T-Test ist ein statistisches Verfahren zur Überprüfung von Hypothesen. Dabei
wird stark vereinfacht gesprochen untersucht, ob das stets anhand einer Stichprobe für einen
Mehrjahreszeitraum (i.d.R. 2 oder 5 Jahre) ermittelte Beta statistisch einen gesicherten Zusammenhang zwischen der Rendite der Aktien und der des Index widerspiegelt. Ein statistischer Zusammenhang zwischen Aktienkurs- und Marktrendite kann bei diesem Verfahren allerdings immer nur
mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (der so genannten Konfidenzwahrscheinlichkeit, typischerweise 95 % oder 99 %) vermutet werden.
In Abhängigkeit von der geforderten Konfidenzwahrscheinlichkeit und der Anzahl der Renditekombinationen zwischen Index und Aktie gibt es Tabellenwerke, die den geforderten T-Wert enthalten.
Ist der im Einzelfall berechnete Absolutwert der Prüfgröße (T-Wert) größer als der Tabellenwert der
t-Verteilung (T-kritisch), dann wird mit einer hohen Wahrscheinlichkeit von einem statistisch gesicherten Zusammenhang ausgegangen. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass die Wahrschein-
- 69 -
lichkeit, die beobachtete Punktwolke zu erhalten, ohne dass dabei die Marktrendite einen Einfluss
auf die Aktienkursrendite hat, unter 5 % bzw. 1 % liegt (vgl. Dörschell et al., WPg 2008, S. 1152,
1160).
Adjusted Beta
Das direkt aus den (Kurs-)Renditen mittels Regression abgeleitete Beta wird häufig auch als „raw
Beta“ bezeichnet. Wird dieses mittels einer Gewichtungsformel mit einem Gesamtmarktbeta von
eins in Beziehung gesetzt, spricht man von einem sog. „adjusted Beta“. Bei der Adjustierung wird
die Tatsache genutzt, dass das Durchschnitts-Beta aller Unternehmen eines Marktes per Definition
den Wert eins hat. Entsprechend erfolgt die Adjustierung des Roh-Betas. Für dieses Vorgehen können insbesondere zwei Gründe ausschlaggebend sein: Zum einen weisen statistische Schätzungen
stets bestimmte Unsicherheiten auf. Eine Adjustierung hin zur Marktreferenz (Wert eins), kann
entsprechende Unsicherheiten ausgleichen. Zum anderen werden die empirisch aus Vergangenheitsdaten gewonnenen Betafaktoren für Prognosezwecke verwendet (vgl. Timmreck, FB 2002,
S. 300, 304). Die Adjustierung soll hier dazu beitragen, zukünftig zu erwartende Trends zu antizipieren. Das am häufigsten beobachtete und auch von uns angewendete Verfahren zur Adjustierung multipliziert das Rohbeta mit 0,667 und addiert 0,333 zu dem Produkt hinzu. Konzeptionell
ist diese Anpassung auf den empirisch beobachtbaren Trend zurückzuführen, dass Unternehmen
im Zeitablauf durch Wachstum und Diversifizierung ihr Risiko streuen und somit Betawerte tendenziell gegen „eins“ konvergieren. Durch die Adjustierung soll dieser Trend antizipiert werden (nähere
Erläuterung bei Sharpe/Alexander/Bailey, Investments, 6. Aufl., New Jersey 1999, 503 ff.;
Pratt/Grabowski, Cost of Capital, 3. Aufl., New Jersey 2008, 130 ff.).
Bewertungsmethodisch handelt es sich bei Verwendung von adjusted und raw-Betafaktoren um
gleichermaßen akzeptierte wie praktizierte Vorgehensweisen. Auch der Rechtsprechung ist nicht zu
entnehmen, dass einer der Methoden gegenüber der anderen ein genereller Vorrang eingeräumt
würde (vgl. OLG Stuttgart, 17. März 2010, 20 W 9/08, Tz. 178 (insoweit nicht abgedruckt in AG
2010, S. 510 ff.); OLG München, 14. Juli 2009, 31 Wx 121/06, Tz. 23 f.).
Wir halten die Anwendung eines adjusted Betas aus den o.a. Gründen für sinnvoller und haben
daher bei der Ermittlung des Ertragswertes auf „adjusted Betas“ abgestellt (vgl. OLG Frankfurt,
20. Dezember 2010, 5 W 51/09, Tz. 70 (juris); OLG Stuttgart, 8. Juli 2011, 20 W 14/08, TZ. 267
(juris)).
- 70 -
Zeitraum der Betaberechnung
Eine Abwägung der Aktualität und der statistischen Signifikanz ist für die Festlegung des Zeitraums
der Betaberechnung notwendig. Ein erhöhter Stichprobenumfang erhöht bekannter Weise aus
statistischer Sicht die Ergebnisgenauigkeit. In der Praxis werden Beobachtungszeiträume von fünf
Jahren mit monatlichen und zwei Jahren mit wöchentlichen Renditeintervallen verwendet (vgl. OLG
Frankfurt, 20. Dezember 2010, 5 W 51/09, Tz. 63 (juris); OLG Frankfurt, 30. August 2012, 21 W
14/11, Tz. 80 (juris)).
Tendenziell spricht die Aktualität für einen kürzeren Zeitraum von z. B. zwei Jahren (vgl. LG Frankfurt, 2. September 2010, 3-5 O 279/08, Beschlusstext S. 27). Lange Zeiträume, in denen abnormale
Kursschwankungen durch Strukturbrüche stattgefunden haben, die u. a. durch einen Börsengang
oder ein Squeeze out-Verfahren hervorgerufen wurden, sind für die Berechnung des Betafaktors
ungeeignet (vgl. OLG Stuttgart, 4. Mai 2011, 20 W 11/08, Tz. 204). Korrespondierend zur zeitlichen Abgrenzung des Börsenkurses ist nach Auffassung des OLG Stuttgart (vgl. Vorlagebeschluss,
18. Dezember 2009, 20 W 2/08, 4. Leitsatz und Beschlusstext Tz. 239; BGH, 19. Juli 2010,
AG 2010, S. 629 ff.) ein unternehmenseigener Betafaktor aufgrund historisch beobachteter Kurse
im Zeitraum nach der Bekanntgabe der Strukturmaßnahme grundsätzlich ungeeignet. Vielmehr
wird gefordert, dass die Messperiode für die Ermittlung des unternehmenseigenen Betafaktors
am Tag der Bekanntmachung der Maßnahme enden muss (gl.A. OLG Frankfurt, 30. August
2012, 21 W 14/11, Tz. 80 (juris)).
Originärer Betafaktor der Douglas AG
Für börsennotierte Unternehmen wie die Douglas AG kann ein - historischer - Betafaktor unmittelbar aus Kapitalmarktdaten ermittelt werden. Dabei ist generell festzuhalten, dass der im Rahmen
des CAPM einzusetzende Betafaktor kein empirisch feststellbarer Vergangenheitswert, sondern ein
ebenfalls durch Schätzung zu ermittelnder Zukunftswert ist (vgl. OLG Frankfurt, 30. August 2012,
21 W 14/11, Tz. 72 (juris)). Die Ermittlung des Betafaktors haben wir, basierend auf Daten des Finanzinformationsdienstleisters Bloomberg, mit einem Analysezeitraum von zwei Jahren sowie wöchentlichen Renditen durchgeführt. Zu Informationszwecken haben wir den unternehmenseigenen
Betafaktor der Douglas AG auch über einen Zeitraum von fünf Jahren auf der Grundlage monatlicher Renditen berechnet. Grundsätzlich ist aber ein zweijähriger Betafaktor einem fünfjährigen
Betafaktor vorzuziehen, da die Daten aktueller sind und somit die aktuelle Risikosituation des Unternehmens besser widerspiegeln.
Seitens der abfindungsberechtigten Minderheitsaktionäre wird nach unserer Erfahrung in Spruchverfahren oftmals die Verwendung des unternehmenseigenen Betafaktors gefordert. Es ist weder
auszuschließen noch zu beanstanden, dass dieser Antrag vorrangig in der Höhe des unternehmenseigenen Betafaktors begründet ist. So beschreibt beispielsweise die Studie von Brüch-
- 71 -
le/Erhardt/Nowak (ZfB 2008, 455 ff.) einen Rückgang unternehmenseigener Betafaktoren mit zunehmender Beherrschung, ohne dass diesem Beitrag nach Auffassung des OLG Stuttgart (3. April
2012, 20 W 6/09, Tz. 173; einschränkend auch: OLG Frankfurt, 5. März 2012, 21 W 11/11, Tz. 75)
ein Erklärungsgehalt zugebilligt wird.
Für die Douglas AG ergibt sich auf der Basis wöchentlicher Renditen für den Zwei-Jahreszeitraum
bis zum 15. Januar 2013 ein statistisch signifikanter unverschuldeter (unlevered) Betafaktor von
0,68 (adjusted) bei einem Bestimmtheitsmaß (r²) von 0,34. Auf der Basis monatlicher Renditen für
den Fünf-Jahreszeitraum ergibt sich ein statistisch ebenfalls signifikanter unverschuldeter (unlevered) Betafaktor von 0,63 (adjusted) bei einem Bestimmtheitsmaß (r²) von 0,30. Die statistische Signifikanz des Betafaktors kann mit einem Hypothesentest, dem sog. T-Test, für vorgegebene Konfidenzniveaus (95 %, 99 %) untersucht werden. Für die Aktien der Douglas AG ergab sich für das
95 %- sowie das 99 %-Niveau eine statistische Signifikanz für beide Auswertungszeiträume (zwei
Jahre und wöchentliche Renditen, fünf Jahre und monatliche Renditen). Die Anwendung des originären Betafaktors kann daher aus statistischer Sicht nicht unmittelbar ausgeschlossen werden. Die
nachstehende Tabelle zeigt für den relevanten Zeitraum im Vorfeld der Ankündigung des Ausschlussverfahrens die Analyse des eigenen Betafaktors der Douglas AG.
Name
Index
Zeitraum / Rendite-intervall
Douglas AG
CDAX Index
CDAX Index
2 Jahre / wöchentlich
5 Jahre / monatlich
R²
Levered Beta
(raw)
Levered Beta
(adj.)
Unlevered
Beta
0,34
0,30
0,55
0,53
0,70
0,69
0,68
0,63
Neben statistischen Gütemaßen stellt sich aber auch die Frage, ob die Entwicklung des Börsenkurses das Risiko der Douglas AG angemessen widerspiegelt. So können mit Regressionsansätzen u. U.
auch statistisch signifikante Zusammenhänge zwischen inhaltlich völlig unabhängigen Variablen
beobachtet werden.
Wie aus der unten gezeigten Kursentwicklung der Douglas AG im Vergleich zum CDAX seit Januar
2011 ersichtlich ist, zeigt das Kursbild über weite Strecken eine weitgehend parallele Entwicklung
zum CDAX. Durch die Bestätigung der Douglas AG über Gespräche mit einem Finanzinvestor vom
21. September 2012 resultiert nur eine geringe Kursreaktion von 0,42 % gegenüber dem vorhergehenden Handelstag. Dies legt nahe, dass es bereits Gerüchte über einen möglichen Einstieg eines
Investors am Markt gab und diese Informationen bereits im Kurs eingepreist waren.
Ein signifikanter Kursanstieg um 7,9 % gegenüber dem vorherigen Handelstag auf EUR 37,54
ergab sich am 15. Oktober 2012, als die Douglas AG das Übernahmeangebot durch die Beauty
Holding Three AG zum Übernahmepreis von EUR 38,00 bekannt gab. Im Zeitraum nach Bekanntgabe des Übernahmeangebots entkoppelte sich die Douglas AG-Aktie von der Entwicklung des
CDAX und wies nur leichte Kursschwankungen in einer Bandbreite zwischen EUR 37,41 und
EUR 38,36 auf. Durch die Entkoppelung von der allgemeinen Marktentwicklung ab dem 15. Oktober 2012, bedingt durch das Übernahmeangebot und den immer geringer werdenden Free-Float,
- 72 -
spiegelt der Betafaktor aus der Regression des Kursverlaufs der Douglas AG mit dem CDAX seit
dem 15. Oktober 2012 nicht das operative Risiko der Douglas AG wider. Vielmehr ist die Kursentwicklung mehr oder weniger einzig durch den Wert des Übernahmeangebots in Höhe von
EUR 38,00 determiniert.
Kursentwicklung der Douglas AG im Vergleich zum CDAX seit
Anfang Januar 2011 bis zum Ende der Bewertungsarbeiten
15.01.2013
Ankündigung
Squeeze-out
EUR
50
12.01.2012:
Bestätigung über
Gespräche mit
Finanzinvestoren
45
40
35
30
15.10.2012:
Ankündigung
Übernahmeangebot
durch Beauty
Holding Three AG
25
20
1.1.2011
1.7.2011
1.1.2012
CDAX
1.7.2012
1.1.2013
Douglas AG
Für Vergleichszwecke zeigt die Graphik den Kurs der Douglas AG und den zum 1. Januar 2011
normierten Indexstand. Die anfängliche weitgehende Parallelentwicklung der beiden Kurvenverläufe endet offensichtlich zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Übernahmeangebots durch die Beauty
Holding Three AG am 15. Oktober 2012.
Im Vergleich mit dem durchschnittlichen Betafaktor der Peer Group (siehe nachstehend) liegt der
unternehmenseigene, historische Betafaktor der Douglas AG deutlich niedriger.
- 73 -
Peer Group-Betafaktor
Grundlage für die zukunftsorientierte Schätzung des Betafaktors können neben der Analyse des
historischen unternehmenseigenen Betas auch die Faktoren einer Peer Group sein (vgl. OLG Frankfurt, 30. August 2012, 21 W 14/11, Tz. 72 (juris); OLG Stuttgart, 17. März 2010, 20 W 9/08,
Tz. 163 (juris)).
Neben dem originären Betafaktor der Douglas AG haben wir zusätzlich entsprechend der gängigen
Praxis zur Ableitung des operativen Geschäftsrisikos des zu bewertenden Unternehmens auf eine
Vergleichsgruppe deutscher und internationaler börsennotierter Vergleichsunternehmen (Peer
Group) abgestellt. Dieses Vorgehen entspricht der gängigen Praxis und wird auch von der Rechtsprechung anerkannt (vgl. OLG Celle, 19. April 2007, AG 2007, S. 867; OLG Karlsruhe, 17. Juli
2008, AG 2009, S. 47, 51; OLG Düsseldorf, 27. Mai 2009, 26 W 5/07, Beschlusstext S. 43 (insoweit
nicht abgedruckt in AG 2009, S. 907 ff.), OLG Stuttgart, 18. Dezember 2009, 20 W 2/08, Tz. 235,
254 (juris, insoweit nicht abgedruckt in AG 2010, S. 513 ff.); OLG Frankfurt, 21. Dezember 2010,
5 W 15/10, Tz. 81 (juris); OLG Stuttgart, 19. Januar 2011, 20 W 3/09, Beschlusstext S. 50). Dies gilt
auch hinsichtlich des Einbezugs ausländischer Unternehmen (vgl. OLG Düsseldorf, 27. Mai 2009,
26 W 5/07, Beschlusstext S. 43; OLG Stuttgart, 19. Januar 2011, 20 W 2/07, Tz. 224).
Zur Herleitung einer geeigneten Peer Group haben wir zunächst die wesentlichen Tätigkeitsfelder
und Einflussfaktoren der Douglas AG untersucht. Anhand dieser Kriterien wurde eine Gruppe potenzieller Vergleichsunternehmen identifiziert, welche in vergleichbaren oder komplementären
Tätigkeitsfeldern wie die Douglas AG aktiv sind. Bei der Zusammensetzung der Peer Group wurde
versucht, jeweils alle fünf Geschäftsbereiche, namentlich Parfümerien, Bücher, Schmuck, Mode und
Süßwaren, entsprechend zu repräsentieren. Bei der Auswahl der Peer Group Unternehmen lag der
Fokus auf Unternehmen, die ähnlich wie die Douglas AG als Einzelhändler überwiegend mit einem
stationären Warenangebot, aber auch im Online-Handel aktiv sind. Ferner wurden bei der Auswahl
Unternehmen berücksichtigt, die ebenfalls wie Douglas in Europa beziehungsweise hinsichtlich des
Verbraucherverhaltens und der Marktsättigung vergleichbaren Ländern, wie beispielsweise den
USA, vertreten sind. Gleichwohl ist festzuhalten, dass sowohl nach Einschätzung des Vorstands wie
auch als Ergebnis unserer Analysen es wenig Unternehmen gibt, die in ihrer Gesamtheit unmittelbar mit der Douglas AG vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit bezieht sich primär auf die einzelnen Douglas-Segmente. Dies hindert aber gerade nicht die Betrachtung einer Peer Group (vgl. OLG
Frankfurt, 30. August 2012, 20 W 14/11, Tz. 84 (juris)).
- 74 -
Zusammensetzung der Peer Group
Wir haben die folgenden Unternehmen als Peer Group für die Beurteilung und gutachtliche Ableitung des Betafaktors identifiziert:
Sally Beauty Holdings Inc., Denton/USA („Sally Beauty“)
Sally Beauty ist ein international tätiger Einzelhändler für Körperpflege- und Kosmetikprodukte.
Sally Beauty gliedert sich in die zwei Geschäftsbereiche Sally Beauty Supply und Beauty Systems
Group. Der Geschäftsbereich Sally Beauty Supply betreibt insgesamt rund 4.000 eigene Einzelhandelsgeschäfte sowie 200 Franchise-Filialen in den USA, Großbritannien, Belgien, Kanada, Chile,
Puerto Rico, Mexiko, Spanien, Frankreich, Irland und Deutschland. Das Produktangebot umfasst
rund 6.000 Artikel namhafter Markenhersteller wie beispielsweise L´Oreal, Wella oder Conair und
ist an den Endkonsumenten gerichtet.
Im Geschäftsbereich Beauty Systems Group werden unter den Markennamen „CosmoProf“ und
„Armstrong McCall“ rund 9.800 verschiedene Produkte durch über 1.000 Handelsvertreter an
kommerzielle Kunden wie beispielsweise Friseure vertrieben. Die Produkte umfassen hierbei ebenfalls bekannte Marken wie beispielsweise Paul Mitchell, Wella oder Goldwell. Das Unternehmen
wurde 1964 gegründet und erzielte im Geschäftsjahr 2011/12 einen Umsatz in Höhe von
EUR 2.717 Mio. und einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 180 Mio.
Ulta Salon Cosmetics & Fragrance Inc., Boolingbrook/USA („Ulta“)
Ulta ist ein Betreiber von Einzelhandelsunternehmen für Körperpflege-, Haarpflege- und Kosmetikprodukten in den USA. Die angebotenen Produkte umfassen sowohl das Hochpreissegment wie
auch das mittlere Preissegment und Profiprodukte für den kommerziellen Einsatz in Friseur- oder
Schönheitssalons. Neben bekannten Marken vertreibt Ulta darüber hinaus auch Eigenmarken. Darüber hinaus betreibt Ulta in die Einzelhandelsgeschäfte integrierte eigene Friseur-und Schönheitssalons. Mit Stand Dezember 2012 betrieb Ulta 550 Geschäfte in 45 Bundesstaaten der USA. Diese
Geschäfte umfassen eine durchschnittliche Verkaufsfläche von rund 1.000 qm. Davon entfallen im
Durchschnitt etwa 100 qm auf den Friseur- und Kosmetiksalonbereich. Zusätzlich zu dem stationären Einzelhandel betreibt Ulta auch einen Online-Shop. Die Umsatzerlöse des 1990 gegründeten
Unternehmens belaufen sich im Geschäftsjahr 2011/12 auf EUR 1.281 Mio. Der Jahresüberschuss
erreichte im gleichen Zeitraum EUR 87 Mio.
- 75 -
Perfumania Holdings Inc., Bellport/USA („Perfumania“)
Perfumania ist sowohl als Distributor und Großhändler als auch als Einzelhändler für Kosmetik und
Parfümerien tätig. Das Unternehmen gliedert sich in die Geschäftsbereiche Wholesale und Retail.
Der Bereich Wholesale vertreibt Parfüm an Großhändler, große Einzelhandelsketten, Kaufhäuser,
Drogeriemärkte und andere Händler. Darüber hinaus lizensiert das Unternehmen eigene Düfte und
produziert eigene Köperpflegeprodukte unter dem Markennamen „Jerome Privee“ für den Vertrieb
in den eigenen Läden. Im Bereich Retail vertreibt das Unternehmen rund 2.000 Markenprodukte in
344 Filialen (Stand Januar 2012). Darüber hinaus betreibt Parfumania ein Online-Shopping-Portal.
Im Geschäftsjahr 2011/12 erwirtschaftete das Unternehmen einen Jahresumsatz von EUR 356 Mio.
und einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 3 Mio.
Amazon.com Inc., Seattle/USA („Amazon.com“)
Amazon.com ist das weltweit führende Online-Versandhaus. Das Unternehmen gliedert sich in die
Segmente „North America“ und „International“ und beliefert Kunden in über 150 Ländern. Das
Produktangebot umfasst neben Büchern unter anderem CDs und DVDs, Videotechnik, Elektronik
sowie Software, Computer- und Videospiele aber auch Küchen- und Haushaltswaren, Haustierbedarf und Bekleidung. Zusätzlich bietet Amazon über seine Website Dienstleistungen wie eCards
(elektronische Grußkarten), einen Auktionsbereich und Geschenkideen an. Des Weiteren vertreibt
das Unternehmen unter der Marke Amazon Kindle ein Lesegerät für elektronische Bücher. Ferner
bietet es Online-Werbung und Kreditkartenangebote. Amazon.com richtet sich mit seinen Produkten und Dienstleistungen sowohl an Endkunden als auch an Verkäufer, Unternehmen und ContentHersteller (Buchautoren und Verlage). Amazon.com erzielte in 2012 einen Jahresumsatz von rund
EUR 47,5 Mrd. und einen Jahresfehlbetrag in Höhe von rund EUR 30 Mio. Für Amazon.com ist
Deutschland mit einem Umsatz von rund EUR 6,5 Mrd. der umsatzstärkste Auslandsmarkt.
WH Smith Plc., Wiltshire/Großbritannien („WH Smith“)
WH Smith Plc. ist eine führende Buchhandelskette im Vereinigten Königreich. Das Unternehmen
betreibt sowohl stationäre Buchhandlungen als auch einen Online-Shop. Das Produktangebot umfasst neben Büchern auch Zeitschriften, Magazine sowie Geschenkartikel. WH Smith betreibt über
600 Filialen sowie rund 560 sogenannte Travel Units an Flughäfen, Einkaufs-zentren sowie Bahnund Busstationen. Neben Großbritannien ist das Unternehmen ferner in Irland, Dänemark, Indien,
Australien und dem Oman tätig. WH Smith wurde 1792 gegründet und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2011/12 einen Umsatz von rund EUR 1,5 Mrd. und einen Jahresüber-schuss von
EUR 101 Mio.
- 76 -
Tiffany & Co., New York/USA („Tiffany & Co.“)
Tiffany & Co. ist ein weltweiter Händler und Hersteller von Schmuck und Juwelen im Hochpreissegment. Neben dem Vertrieb von Schmuck und Juwelen über ein eigenes Händlernetz entwirft
Tiffany & Co. seine Produkte auch selbst und stellt diese auch selber in eigenen Werkstätten her.
Neben Schmuck und Juwelen umfasst das Produktangebot auch Uhren, Porzellan, Kristall, Lederwaren, Silber und Accessoires. Allerdings werden rund 90 % der Umsätze im Bereich Schmuck und
Juwelen erzielt. Das Unternehmen ist weltweit mit eigenen Läden vertreten. In Deutschland existieren sechs Filialen. Rund 50 % der Umsätze erzielt Tiffany & Co. in den USA und Nordamerika. Im
Geschäftsjahr 2012 erwirtschaftete das Unternehmen einen Jahresumsatz von rund EUR 2,6 Mrd.
und einen Jahresüberschuss von EUR 317 Mio.
Signet Jewelers Limited, Hamilton/Bermuda („Signet Jewelers“)
Signet Jewelers ist ein auf Uhren, Schmuck und Accessoires spezialisier-tes Einzelhandelsunternehmen, welches in den USA, in Großbritannien, Irland und den Kanalinseln vertreten ist. Das Unternehmen betreibt in den USA rund 1.300 Filialen, die unter dem Markennamen „K-Jewelers“ firmieren. Darüber hinaus betreibt es eine Reihe sog. Superstores, die unter der Marke „Jared Galleria of
Jewelry“ firmieren. In Großbritannien betreibt Signet rund 540 Filialen und in Irland und den Kanalinseln 14 bzw. 3 Filialen und den Markennamen „H. Samuel“, „Ernst Jones“ und „Leslie Davis“.
Das 1950 gegründete Unternehmen erwirtschaftete in 2011/12 einen Umsatz in Höhe von
EUR 2,7 Mrd. und einen Jahresüberschuss von EUR 234 Mio.
Gerry Weber International AG, Halle („Gerry Weber“)
Gerry Weber kontrolliert als Holding eine Reihe von Tochtergesellschaften, die international im
Wesentlichen im Bereich der Damenoberbekleidung operativ tätig sind. Neben den Kernmarken
„Gerry Weber“, „Gerry Weber Edition“ und „G.W.“ vertreibt das Unternehmen die Marken
„Samoon“ und „Taifun“. Erweitert wird das Produktportfolio der Gerry Weber-Gruppe durch Lizenzprodukte wie Taschen, Schmuck, Schuhe und Brillen, die den Lifestyle-Gedanken der Kernmarke unterstreichen. Im Laufe der letzten Jahre hat sich das Unternehmen zu einem vertikalen Systemanbieter entwickelt, der die gesamte Wertschöpfungskette abdeckt: von der Entwicklung bis zu
eigenen Geschäften. Die Gruppe unterscheidet die beiden Segmente Wholesale/Produktion und
Retail. Rund 50 % des Umsatzes erzielt Gerry Weber in Deutschland, knapp die zweite Hälfte wird
überwiegend in den europäischen Nachbarländern abgesetzt. Gerry Weber erzielt im Jahr 2011/12
einen Umsatz von EUR 802 Mio. und einen Jahresüberschuss von EUR 79 Mio.
- 77 -
Bijou Brigitte modische Accessoires AG, Hamburg („Bijou Brigitte“)
Bijou Brigitte bezeichnet sich als der im deutschen Markt führende Anbieter von Modeschmuck und
modischen Accessoires mit internationalem Filialnetz. Die Produktpallette umfasst etwa 9.000 Artikeln und reicht von Mode-, Silber- und Kinderschmuck, Herrenaccessoires bis hin zu Randsortimenten wie Tüchern, Uhren, Sonnenbrillen und Porzellanpuppen. Komplettiert wird das Sortiment
durch Edelsteine und die exklusive Designer-Produktlinie "Senso di Donna". Ende 2011 zählte der
Konzern 1.175 eigene Geschäfte. In 2011 betrug der Umsatz EUR 375 Mio. und der Jahresüberschuss EUR 50 Mio.
Barry Callebaut AG, Zürich/Schweiz („Barry Callebaut“)
Barry Callebaut ist der weltweit größte Hersteller von Schokolade und Schokoladenprodukten. Das
Produktportfolio reicht hierbei von Kakaobohnen bis hin zu fertigen Schokoladenprodukten. Zu den
Kunden zählen auf der einen Seite industrielle Nahrungsmittelhersteller, auf der anderen Seite aber
auch gewerbliche und professionelle Hersteller von Schokoladenprodukten wie Chocolatiers, Confiseure, Bäckereien, Hotels oder Cateringunternehmen. Barry Callebaut ist in 30 Ländern mit insgesamt 45 Produktionsstandorten vertreten und beschäftigt etwa 6.000 Mitarbeiter. Es tritt am Markt
mit zwei Marken an. Zum einen mit der Marke „Callebaut“ und zum anderen mit der Marke
„Cacao Barry“. Im Geschäftsjahr 2011/12 erwirtschaftete das Unternehmen einen Jahresumsatz
von EUR 4,0 Mrd. und einen Jahresüberschuss von EUR 117 Mio.
Signifikanz und Kapitalstruktur
Die statistische Signifikanz des Betafaktors, d.h. die Qualität der linearen Approximation, haben wir
mit einem Hypothesentest, dem so genannten T-Test, für ein vorgegebenes Konfidenzniveau überprüft. Hiernach weisen alle Betafaktoren eine ausreichend hohe statistische Güte auf.
Zur Bereinigung der unternehmensspezifischen Betafaktoren der Peer Group um Kapitalstruktureffekte ist es berufsüblich, die in der Vergangenheit beobachteten Betafaktoren der verschuldeten
Peer Group-Unternehmen in unverschuldete Betafaktoren umzurechnen (so genanntes „unlevern“), um eine Vergleichbarkeit mit dem Bewertungsobjekt herstellen zu können (vgl. OLG Stuttgart, 18. Dezember 2009, 20 W 2/09, Tz. 86; OLG Frankfurt, 20. Dezember 2010, 5 W 51/09,
Beschlusstext S. 22; OLG Stuttgart, 19. Januar 2011, AG 2011, S. 205, 209; OLG Düsseldorf, 4. Juli
2012, 26 W 8/10, Tz. 63 (juris)). Die Umrechnung erfolgte nach einer Anpassungsformel auf Basis
des Verhältnisses von Fremdkapital zum Marktwert des Eigenkapitals. Währungseffekte sind nicht
zu bereinigen, da jede Aktie mit einem Landesindex verglichen wurde.
- 78 -
Name
Sally Beauty
Ulta
Perfumania
Amazon.com
WH Smith
Tiffany & Co.
Signet Jewelers
Gerry Weber
Bijou Brigitte
Barry Callebaut
R²
0,29
0,23
0,06
0,44
0,17
0,39
0,50
0,25
0,06
0,28
Levered Beta
(adj.)
0,87
1,04
0,89
1,16
0,65
1,20
1,22
0,84
0,53
0,71
Unlevered Beta
0,73
1,04
0,58
1,16
0,65
1,14
1,22
0,84
0,53
0,65
Mittelwert
0,85
Min
Max
0,53
1,22
In der Peer Group Analyse ergibt sich eine Bandbreite von so genannten „unlevered“ Betafaktoren
von 0,53 (Bijou Brigitte) bis 1,22 (Signet). Der Mittelwert beläuft sich auf rund 0,85. Ergänzend sei
angemerkt, dass sich der unverschuldete Peer Group-Betafaktor kaum verändert, falls man eine
Berechnung auf Grundlage der jeweiligen raw-Betas vornimmt, da sich die Wirkung der Adjustierung weitgehend nivelliert. Dieser Umstand liegt darin begründet, dass sowohl Betafaktoren über
als auch unter eines in der Peer Group enthalten sind, es somit bei der Adjustierung Anpassungen
nach oben wie nach unten gibt, die sich gegenseitig weitgehend ausgleichen.
Eine Erklärung für den deutlich über dem unternehmenseigene, historische Betafaktor der Douglas
AG liegenden durchschnittlichen Betafaktor der Peer Group ist, dass der Kapitalmarkt ein Geschäftsmodell im Einzelhandel, welches signifikanten Veränderungen durch den Internethandel
unterliegt, ganz offensichtlich mit einem höheren Risiko belegt.
Basierend auf der Analyse des unternehmenseigenen historischen Betafaktors von 0,67, der insoweit den Ausgangspunkt darstellt, und dem Ergebnis der Peer Group-Analyse (0,85) haben wir für
die Bewertung der Douglas AG gutachterlich einen „unlevered“ Betafaktor von 0,70 angesetzt.
Im Rahmen der Ertragswertberechnung ist dann der unverschuldete Betafaktor periodenspezifisch
anhand des Verschuldungsgrads wieder anzupassen (so genanntes relevern).
- 79 -
3. Wachstumsabschlag
Es ist davon auszugehen, dass die Kapitalmarktrendite einen Ausgleich für die Geldentwertung
enthält. Deshalb sind beim Vergleich der Kapitalmarktrendite und der Rendite aus Unternehmensgewinnen die unterschiedlichen Auswirkungen von Inflationseinflüssen zu berücksichtigen. Der in
der Kapitalmarktrendite enthaltene Ausgleich für die Geldentwertung folgt mittelfristig weitgehend
der Entwicklung der Inflationsrate.
Dies muss bei Unternehmensgewinnen nicht der Fall sein. Die Entwicklung von Unternehmensgewinnen hängt von der Markt- bzw. der Konkurrenzsituation sowie der internen Kostenentwicklung
ab. Kostensteigerungen können durch Rationalisierungsmaßnahmen ohne Gewinneinbußen aufgefangen oder bei geeigneter Marktposition an die Kunden weitergegeben werden; sie können aber
auch zu Gewinneinbußen führen, wenn der Markt die Weitergabe nicht ermöglicht und interne
Maßnahmen zur Kostenreduzierung nicht durchsetzbar oder bereits ausgeschöpft sind. Es ist deshalb nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass Unternehmensgewinne automatisch mit der
Geldentwertungsrate wachsen. Entscheidend im Rahmen der Unternehmensbewertung ist damit
nicht die gesamtwirtschaftliche Inflationsrate, sondern die unternehmensspezifische effektive Teuerungsrate (vgl. Tschöpel et al., WPg 2010, S. 349, 351).
Wenn damit zu rechnen ist, dass ein Unternehmen nachhaltig in der Lage ist, Effekte der allgemeinen Preissteigerung zumindest teilweise an seine Abnehmer weiterzugeben oder aus anderen
Gründen ein nachhaltiges Wachstum zu erreichen, so ist vom Kapitalisierungszins nach Steuern ein
so genannter „Wachstumsabschlag“ abzuziehen. Die Höhe dieses Wachstumsabschlags bringt zum
Ausdruck, welches Wachstum für das betrachtete Unternehmen nachhaltig zu erwarten ist.
In dem Planungszeitraum für die Geschäftsjahre 2012/13 bis 2016/17 ist das erzielbare Wachstum
in den erwarteten Entwicklungen der Erträge und Aufwendungen sowie der Bilanzposten reflektiert. Ein Wachstumsabschlag für diesen Zeitraum war insoweit nicht erforderlich. Auch in den Geschäftsjahren 2017/18 ff. (Phase II) werden sich die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnungen und somit auch die aus den Planungen ableitbaren Nettoeinnahmen der Anteilseigner
fortentwickeln. Dieses nachhaltige Wachstum der Gesellschaft lässt sich finanzmathematisch als
Wachstumsabschlag im Kapitalisierungszinssatz abbilden.
- 80 -
Ausgangspunkt möglicher Wachstumsabschläge ist die durchschnittliche Preissteigerung. Die Inflationsrate in der Vergangenheit bzw. die Inflationserwartungen für die Zukunft werden wie folgt
angegeben:
Statistisches Bundesamt Stand des Verbraucherpreisindex Deutschland
(Basis 2010 = 100)
Februar 2010
Februar 2013
Durchschnittliche
Veränderung
99,40
105,10
Schätzungen von Bankanalysten Veränderung Verbraucherpreisindex Deutschland
1,88%
Durchschnittliche
Veränderung
2013
Untergrenze der Schätzungen
Obergrenze der Schätzungen
1,30%
2,20%
1,84%
1,40%
2,60%
1,92%
1,50%
2,50%
2,05%
2014
Untergrenze der Schätzungen
Obergrenze der Schätzungen
2015
Untergrenze der Schätzungen
Obergrenze der Schätzungen
Schätzungen des Internationalen Währungsfonds Veränderung Verbraucherpreisindex Deutschland
Durchschnittliche
Veränderung
2013
1,86%
2014
2,10%
2015
2,10%
2016
2,10%
2017
2,10%
Betrachtet man nur den Zeitraum von Februar 2012 bis Februar 2013, ergibt sich laut statistischem
Bundesamt eine jährliche Erhöhung der Verbraucherpreise um rund 1,5 %. Schätzungen von Bankanalysten für die Veränderung der Konsumentenpreise in den Jahren 2013 bis 2015 bewegen sich
für Deutschland laut einer Übersicht des Finanzdienstleisters Bloomberg in einem Bereich von
1,30 % bis 2,60 %, der Durchschnitt über drei Jahre beträgt 1,94 %. Der Internationale Währungsfonds erwartet für das Jahr 2013 ein Wachstum der deutschen Verbraucherpreise von rund
1,86 %, für die Folgejahre liegen die Erwartungen etwas höher. Die Erwartungen von Bankanalysten und Internationalem Währungsfonds zur Veränderung der Konsumentenpreise in den Folgejah-
- 81 -
ren für wichtige Auslandsmärkte wie die Niederlande, Frankreich, Österreich, die Schweiz und Italien liegen in einer ähnlichen Größenordnung.
Aus der Verzinsung inflationsgeschützter deutscher Staatsanleihen lassen sich zukünftige Inflationserwartungen von unter 2 % ableiten.
Bei der Bemessung des Wachstumsabschlags ist stets auf die Verhältnisse des jeweiligen Unternehmens abzustellen. Insoweit können und werden Wachstumsraten bei den Entwicklungen der
zukünftigen Ertragsüberschüsse verschiedener Unternehmen naturgemäß voneinander abweichen.
Nach einer Untersuchung von Widmann/Schieszl/Jeromin (FB 2003, S. 800 ff.) beträgt das durchschnittliche Gewinnwachstum westdeutscher Industrieunternehmen, unabhängig von Konjunkturzyklen, 45 % bis 50 % der durchschnittlichen Preissteigerungsrate. Das nur unterdurchschnittliche Gewinnwachstum wird durch die Untersuchung von Stellbrink (Der Restwert in der Unternehmensbewertung, 2005, S. 125 f.) bestätigt. Die Auffassung, wonach der Wachstumsabschlag im
Allgemeinen niedriger sein muss als die Inflationsrate, spiegelt die zutreffende herrschende Meinung wider (vgl. Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 7. Aufl., 2012, S. 292 f.; WPHandbuch 2008, Bd. II, Abschn. A, Tz. 479 und insbesondere die dort in der Fußnote 770 zitierte
Rechtsprechung). Dies liegt daran, dass auch die Beteiligung an einem Unternehmen nicht völlig
inflationssicher ist (vgl. OLG Düsseldorf, 11. April 1988, WM 1988, S. 1052, 1059; OLG Düsseldorf,
12. Februar 1992, AG 1992, S. 200, 204). Der Wachstumsabschlag bezweckt auch nicht einen
unbedingten Inflationsausgleich (vgl. OLG Stuttgart, 19. März 2008, AG 2008, S. 510, 515).
Als ersten Anhaltspunkt für die nachhaltige Wachstumsrate ergibt sich hiernach bei einem durchschnittlichen jährlichen Anstieg des Verbraucherpreisindex von rund 1,88 % im Drei-Jahreszeitraum
Februar 2010 bis Februar 2013 und einem darauf bezogenen Gewinnwachstum von 45 % bis
50 % eine Wachstumsrate von rund 0,80 % bis 0,90 %. Berücksichtigt man die anderen Schätzungen, so erhöht sich die potenzielle Wachstumsrate auf rund 1 %.
Grundsätzlich ist für die Wachstumsaussichten neben der allgemeinen Entwicklung im Einzelhandel
auch die Wettbewerbsposition des Unternehmens innerhalb der jeweiligen Branche zu berücksichtigen. Da der Wachstumsabschlag angibt, mit welcher durchschnittlichen Steigerung des Gewinns
in der Zukunft gerechnet wird, können die Wachstumsraten des operativen Ergebnisses innerhalb
des Detailplanungszeitraums nicht ohne weiteres als Wachstumsabschlag beim Kapitalisierungszins
verwendet werden.
Die Douglas AG verfügt im Geschäftsbereich Parfümerien in Deutschland, den Niederlanden, Österreich und Polen über eine im Vergleich zu den jeweiligen Wettbewerbern starke Stellung im Markt.
Hieraus resultieren vergleichsweise günstige Einkaufskonditionen in diesen Ländern. Auch im Internetgeschäft mit Parfümerie- und Kosmetikartikeln auf dem deutschen Markt verfügt der Geschäftsbereich Parfümerien gegenwärtig über eine starke Marktstellung. Neben dem Geschäftsbereich Parfümerien ist die jeweils starke Marktstellung der Geschäftsbereiche Schmuck und Süßwa-
- 82 -
ren auf dem deutschen Markt hervorzuheben. Auch hier sorgt die jeweils starke Marktstellung für
vergleichsweise günstige Einkaufskonditionen.
Im Geschäftsbereich Bücher verfügt die Douglas AG zwar ebenfalls über eine starke Marktstellung,
allerdings ist das Geschäft im stationären Einzelhandel sehr stark geprägt von einer Abwanderung
der Kunden zu Onlinebuchhändlern. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung auch
langfristig weiter fortsetzen wird. Zwar ist auch der Geschäftsbereich Bücher im Onlinebuchhandel
aktiv, jedoch verfügt der Geschäftsbereich im Vergleich zum Hauptwettbewerber über keine bedeutende Stellung im Markt. Zudem spielt der Absatz von E-books eine immer größere Rolle. Dies
dürfte die Ertragsaussichten im stationären Buchhandlungsgeschäft der Douglas AG langfristig
ebenfalls weiter beeinträchtigen. Ob die Geschäftsaussichten mit E-books das Ertragspotential im
bisherigen stationären Einzelhandelsgeschäft ausgleichen, ist aufgrund der schwachen Marktstellung des Geschäftsbereichs Bücher in diesem Bereich unsicher. Fraglich ist auch die weitere Entwicklung des Onlinegeschäfts in den Geschäftsbereichen Parfümerien und Schmuck. Insbesondere
im Parfümeriebereich ist aufgrund des wachsenden Werbeauftritts von Wettbewerbern im Onlinegeschäft zu erwarten, dass sich der Wettbewerbsdruck im Onlinegeschäft weiter verstärkt und der
Marktanteil des Onlinegeschäfts zu Lasten des stationären Einzelhandels weiter wächst.
Angesichts dieser Situation ist damit zu rechnen, dass die Douglas AG zwar nachhaltig in der Lage
sein wird, Effekte der allgemeinen Preissteigerung zumindest teilweise an ihre Kunden weiterzugeben, das Ausmaß der Überwälzbarkeit aber begrenzt ist. Wir haben daher einen nachhaltigen
Wachstumsabschlag von 1,00 % für die Douglas AG angesetzt.
Dieser im Mittel der in der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätze (vgl. Stephan in:
Schmidt/Lutter, AktG, 2008, § 305 Tz. 59; WP-Handbuch 2008, Bd. II, Abschn. A, Tz. 479 und
insbesondere die in der Fußnote 770 zitierte Rechtssprechung; Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 6. Aufl., 2011, S. 273 f.; Paulsen, in: Münchener Kommentar zum AktG, 3. Aufl.,
2010, § 305 Tz. 134) liegende Wert begründet sich mit dem derzeit über dem Durchschnitt der
Unternehmensgewinne liegenden unternehmensspezifischen Wachstum, das sich aber naturgemäß
nicht unendlich fortsetzen lassen wird. Auch ein Vergleich mit dem Ergebnis einer empirischen
Studie, wonach der durchschnittliche Wachstumsabschlag in Squeeze out-Fällen in einer Bandbreite
zwischen 0,5 % und 1,0 % liegt (vgl. Hachmeister et al., WPg 2009, S. 1234, 1245) belegt, dass im
vorliegenden Fall ein überdurchschnittlich hohes Wachstum unterstellt wird.
Die Wachstumsrate selbst bleibt steuerlich unkorrigiert.
- 83 -
4. Ableitung der Kapitalisierungszinssätze
Die Herleitung der periodenspezifischen Kapitalisierungszinssätze ergibt sich somit wie folgt:
Kapitalkosten
2013
2014
Phase I
2015
2016
2017
Phase II
2018 ff.
Basiszinssatz vor Einkommensteuer
2,50%
2,50%
2,50%
2,50%
2,50%
2,50%
Typ. Einkommensteuer
-0,66%
-0,66%
-0,66%
-0,66%
-0,66%
-0,66%
Basiszinssatz nach Einkommensteuer
Marktrisikoprämie nach Einkommensteuer
Betafaktor unverschuldet
Barwerte jeweils zum Beginn des Geschäftsjahres
verzinsl. Fremdkapital jeweils zum Beginn des Gj.
Verschuldungsgrad
Betafaktor verschuldet
1,84%
1,84%
1,84%
1,84%
1,84%
1,84%
5,50%
0,70
1.375,9
204,4
14,86%
0,74
5,50%
0,70
1.429,0
213,4
14,94%
0,74
5,50%
0,70
1.480,3
180,8
12,21%
0,73
5,50%
0,70
1.530,7
152,6
9,97%
0,73
5,50%
0,70
1.582,5
112,2
7,09%
0,72
5,50%
0,70
1.636,2
64,0
3,91%
0,72
Risikozuschlag
4,07%
4,07%
4,04%
4,01%
3,97%
3,94%
Wachstumsrate
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
-1,00%
Kapitalisierungszinssatz
5,91%
5,91%
5,88%
5,85%
5,81%
4,78%
Wie vorstehende Tabelle zeigt, liegen die Kapitalisierungszinssätze im Detailplanungszeitraum und
im Zeitraum der ewigen Rente auf einem sehr niedrigen Niveau. Rein vorsorglich weisen wir darauf
hin, dass die Veränderung einzelner, jeweils für sich vertretbarer Einzelwerte für den Basiszins, die
Marktrisikoprämie, den Betafaktor oder den Wachstumsabschlag zu einem insgesamt unrealistischen Kapitalisierungszinssatz und in der Folge zu einer unrealistischen Barabfindung führen kann
(vgl. OLG Frankfurt, 24. November 2011, 21 W 7/11, Tz. 40 (juris)). Eine Meistbegünstigung für
methodische Einzelfragen innerhalb der Ertragswertermittlung ist darüber hinaus auch verfassungsrechtlich nicht geboten, wie das OLG Stuttgart (vgl. 17. Oktober 2011, 20 W 7/11, Tz. 188 (juris)),
ausführt.
IV. Bewertung der Douglas AG
1. Ermittlung des Ertragswerts
Die erwarteten Nettoausschüttungen einerseits und die fiktiv unmittelbar zugerechneten Wertbeiträge aus Thesaurierung andererseits sind auf den Bewertungsstichtag abzuzinsen. Für die Diskontierung der jährlichen Ausschüttungen sind wir davon ausgegangen, dass die Gewinnausschüttungen zum Geschäftsjahresende erfolgen. Die Ausschüttungsbeträge wurden folglich vom Ende des
jeweiligen Geschäftsjahres auf den technischen Bewertungsstichtag (1. Oktober 2012) abgezinst.
Diese Vorgehensweise deckt sich mit der Rechtsprechung des OLG Stuttgart, das auch hinsichtlich
des Wertbeitrags aus Thesaurierung darauf verweist, dass die Unternehmensbewertung nicht alleine auf tatsächliche Zahlungszuflüsse abstellt (vgl. OLG Stuttgart, 19. März 2008, AG 2008, S. 510,
- 84 -
515). Die Diskontierung des Wertbeitrags aus Thesaurierungen der ewigen Rente erfolgte ebenfalls
auf den technischen Bewertungsstichtag.
Der prognostizierte Ausschüttungsbetrag für das erste Planjahr ist folglich auf den Beginn des Geschäftsjahres abzuzinsen. Entsprechend wird mit den weiteren Planergebnissen verfahren, so dass
sich der Ertragswert als Wertkomponente auf den technischen Bewertungsstichtag, also den Beginn des ersten Planjahres 2012/13 darstellt. In einem zweiten Schritt erfolgt dann die Aufzinsung
auf den unterjährigen Bewertungsstichtag (vgl. BGH, 19. Juli 2010, AG 2010, S. 631).
Das unterstellte nachhaltige Wachstum der Nettoeinnahmen bedingt auch eine Weiterentwicklung
der Posten der Plan-Bilanz sowie der Plan-Gewinn- und Verlustrechnung im Zeitraum der ewigen
Rente. Zur Finanzierung des nachhaltigen Wachstums haben wir in der ewigen Rente eine Thesaurierung in Höhe der Wachstumsrate, bezogen auf das wirtschaftliche Eigenkapital zum Ende des zu
Grunde gelegten Prognosemodells (30. September 2017), berücksichtigt (vgl. OLG Stuttgart, 4. Mai
2011, 20 W 11/08, Beschlusstext Tz.152; OLG Stuttgart, 22. September 2009, WM 2010, S. 173,
180; OLG Karlsruhe, 12. April 2012, 12 W 57/10, Beschlusstext S. 30; OLG Frankfurt, 5. März
2012, AG 2012, S. 417, 419; Saur et. al, WPg 2011, S. 1017, 1024; Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 6. Aufl., 2011, Tz. 979 f.; Stellbrink, Der Restwert in der Unternehmensbewertung, 2005, S. 230). Diese Mittel verbleiben dauerhaft im Unternehmen und dienen der Erwirtschaftung von Wachstum und damit der Unternehmenswertsteigerung nach dem letzten Planjahr.
Auf der Basis des Jahresergebnisses der Douglas AG und unter Anwendung der erläuterten periodenspezifischen Kapitalisierungszinssätze ergibt sich der Ertragswert des betriebsnotwendigen
Vermögens der Douglas AG zum 1. Oktober 2012 wie folgt:
Douglas Holding AG
Hagen
Jahresergebnis
Ausschüttungsquote
Thesaurierung innerhalb der Planung
Wachstumsthesaurierung
Jahresergebnis nach Thesaurierung (1)
Wertbeitrag aus Ausschüttung
Dividendenbesteuerung (2)
Wertbeitrag aus Thesaurierung
Veräußerungsgewinnbesteuerung (3)
Nettoeinnahmen (1) - (2) - (3)
Barwerte jeweils zum Geschäftsjahresende
Zwischensumme
Kapitalisierungszinssatz
Barwertfaktor
Barwerte jeweils zum Beginn des Geschäftsjahres
Ertragswert zum 01.10.2012
2013
Mio. EUR
2014
Mio. EUR
Phase I
2015
Mio. EUR
2016
Mio. EUR
2017
Mio. EUR
Phase II
2018 ff.
Mio. EUR
76,6
50,0%
-38,3
90,1
50,0%
-45,0
99,6
50,0%
-49,8
102,4
50,0%
-51,2
103,7
50,0%
-51,9
109,0
50,0%
38,3
38,3
10,1
0,0
0,0
45,0
45,0
11,9
0,0
0,0
49,8
49,8
13,1
0,0
0,0
51,2
51,2
13,5
0,0
0,0
51,9
51,9
13,7
0,0
0,0
100,9
54,5
14,4
46,4
8,3
28,2
1.429,0
33,2
1.480,3
36,7
1.530,7
37,7
1.582,5
38,2
1.636,2
78,2
1.457,2
5,909%
0,9442
1.375,9
1.513,5
5,915%
0,9442
1.429,0
1.567,3
5,879%
0,9445
1.480,3
1.620,2
5,846%
0,9448
1.530,7
1.674,3
5,807%
0,9451
1.582,5
78,2
4,780%
20,9199
1.636,2
-8,1
1.375,9
- 85 -
2. Sonderwerte der Douglas AG
a) Nicht betriebsnotwendige Anteile an Unternehmen
Die Douglas AG besitzt Beteiligungen an verschiedenen Unternehmen, für die aufgrund der untergeordneten Bedeutung oder der bisherigen Ertragslage in den Planungsrechnungen keine Beteiligungserträge berücksichtigt werden oder die für die zukünftige Geschäftstätigkeit nicht mehr benötigt werden. Wir haben diese Anteile daher als Sonderwerte berücksichtigt.
Der Ansatz solcher vergleichsweise unbedeutender Unternehmen bzw. Unternehmensanteile mit
dem Buchwert, dem anteiligen Ertragswert oder dem anteiligen Eigenkapital ist üblich und von der
Rechtsprechung anerkannt (vgl. OLG Stuttgart, 17. März 2010, 20 W 9/08, Tz. 200 ff.; OLG München, 14. Juli 2009, 31 Wx 121/06; OLG München, 31. März 2008, 31 Wx 88/06, Tz. 52). Dementsprechend haben wir anhand von Jahresabschlussunterlagen überschlägig vereinfachte Ertragswerte ermittelt und den Größen Beteiligungsbuchwert sowie anteiliges Eigenkapital gegenübergestellt
und jeweils den höchsten der Werte als Verkehrswert angesetzt.
Da eine Veräußerung nicht beabsichtigt ist, haben wir auf einen Abzug von Körperschaft- und
Gewerbesteuer verzichtet.
Zusammengefasst ergibt sich insoweit folgende Berechnung des Sonderwerts:
Sonderwert
EUR Mio.
Landhotel Halden Immobilien GmbH & Co. KG
ARCADEON/HWW Seminar und Tagungsbetrieb GmbH
Hapag-Lloyd Reisebüro Hagen GmbH & Co. KG
Hapag-Lloyd Reisebüro Hagen Verwaltungs GmbH
HWW Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Grand Quartier Cie.
ciando GmbH
0,1
0,5
1,1
0,0
0,8
1,0
0,0
Summe
3,5
b) Nicht betriebsnotwendige Ausleihungen
Die Douglas AG verfügt Ausleihungen an eine ehemalige Tochtergesellschaft in Höhe von rd.
EUR 0,2 Mio., welche als nicht betriebsnotwendig zu qualifizieren sind.
- 86 -
c) Kunstgegenstände
Die Douglas AG verfügt über Kunstgegenstände, die als nicht betriebsnotwendig einzustufen sind.
Die Bewertung der Kunstgegenstände erfolgte auf Basis ihrer Versicherungswerte laut einer Gutachterschätzung. Die Kunstgegenstände sind mit einem Versicherungswert von rund EUR 0,6 Mio.
versichert. Der Versicherungswert liegt deutlich über dem Buchwert der Kunstgegenstände.
d) Sonstiges nicht betriebsnotwendiges Vermögen
Nach Auskunft des Vorstands verfügt die Gesellschaft über kein weiteres nicht betriebsnotwendiges
Vermögen. Auch nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Erstellung des Bewertungsgutachtens gewonnenen Erkenntnisse liegen keine Anhaltspunkte für die Existenz von sonstigem nicht
betriebsnotwendigen Vermögen vor.
3. Unternehmenswert
Zum 28. Mai 2013 ergibt sich für die Douglas AG folgender Unternehmenswert:
EUR Mio.
Ertragswert zum 1. Oktober 2012
Sonderwerte zum 1. Oktober 2012
1.375,9
4,3
Zukunftserfolgswert auf den 1. Oktober 2012
1.380,1
Aufzinsungsfaktor
1,0385
Zukunftserfolgswert auf den 28. Mai 2013
1.433,3
Anzahl der Aktien
Wert je Aktie (EUR)
39.433.717
36,35
Der nach dem Ertragswertverfahren ermittelte Unternehmenswert der Douglas AG zum
28. Mai 2013 beläuft sich auf rund EUR 1.433,3 Mio. Bezogen auf eine Zahl von 39.433.717 Aktien ergibt sich ein Wert je Aktie zum 28. Mai 2013 von EUR 36,35.
- 87 -
V. Vergleichsorientierte Bewertung
Die Bewertungspraxis kennt neben den Kapitalwertkalkülen so genannte Multiplikatormethoden
zur Abschätzung vorläufiger Unternehmenswerte, von Wertbandbreiten oder zu Plausibilisierungszwecken. Dieses Bewertungskonzept folgt ebenso wie die Ertragswertmethode dem Grundsatz
einer ertragsorientierten Bewertung, jedoch wird der Unternehmenswert anhand eines Vielfachen
einer Erfolgsgröße ermittelt. Das Multiplikatorverfahren basiert dabei auf einer vergleichenden Unternehmensbewertung in dem Sinne, dass geeignete Vervielfältiger aus Kapitalmarktdaten börsennotierter Vergleichsunternehmen oder Transaktionen abgeleitet und auf das zu bewertende Unternehmen übertragen werden.
Derartige Multiplikator-Bewertungen stellen nur vereinfachte Wertfindungen dar, können jedoch
im Einzelfall Anhaltspunkte für eine Plausibilitätskontrolle bieten (vgl. IDW S 1 i.d.F. 2008, Tz. 143).
Ergänzend zu der von uns vorgenommenen analytischen Bewertung nach der Ertragswertmethode
haben wir eine vergleichsorientierte Bewertung unter Verwendung von Analystenschätzungen
durchgeführt. Mit allen Einschränkungen, die sich hinsichtlich der Vergleichbarkeit ergeben, haben
wir zur überschlägigen Plausibilisierung des Ertragswertes der Douglas AG eine kapitalmarktorientierte Bewertung auf der Basis von EBITDA- sowie EBIT-Multiplikatoren vorgenommen, die in Bezug
zum Gesamtunternehmenswert (Enterprise Value -„EV“) ermittelt werden. Wie bei der Ermittlung
des Betafaktors haben wir für die Bewertung mit Hilfe von Multiplikatoren auf Unternehmen der
gleichen Peer Group zurückgegriffen.
Um die Auswirkungen verschiedener Investitionsphasen auf die aktuelle Ertragskraft zu neutralisieren, kann auf die Größe EBITDA zurückgegriffen werden, welche eine Betrachtung der Ertrags-kraft
vor Abschreibungen vorsieht. Das EBITDA ist jedoch dem EBIT in Aussagekraft nachgeordnet. Das
EBIT und demzufolge auch der Multiplikator EV/EBIT stellt grundsätzlich die umfassendere Größe
zur Beurteilung der Ertragsstärke eines Unternehmens dar.
Zur Ableitung der Multiplikatoren der Peer Group-Unternehmen bedarf es der Ermittlung der
Markterwartungen hinsichtlich des zukünftigen EBIT und EBITDA der einzelnen Peer Group Unternehmen. Hierfür greifen wir auf Analystenschätzungen des EBIT und EBITDA der Peer GroupUnternehmen zurück, die wir den Geschäftsjahren 2012/13 bis 2014/15 der Douglas AG zugeordnet haben. Aus dieser Vielzahl der Schätzungen von EBIT und EBITDA, die bei dem Finanzinformationsdienstleister Bloomberg hinterlegt sind, lassen sich die jeweils durchschnittlich erwarteten EBIT
und EBITDA für die einzelnen Peer Group Unternehmen ermitteln. Diese durchschnittlichen Schätzungen dienen dann als repräsentatives Maß für die EBIT und EBITDA-Erwartung, die der Kapitalmarkt bei der Bewertung der Peer Group-Unternehmen zu Grunde legt.
- 88 -
Für die Vergleichsunternehmen ergeben sich folgende Multiplikatoren:
2012/13
EV / EBIT
2013/14
2014/15
Sally Beauty
Ulta
WH Smith
Tiffany & Co.
Signet Jewelers
Gerry Weber
Bijou Brigitte
Barry Callebaut
10,0
16,2
8,0
12,1
8,2
13,6
7,7
14,4
9,0
12,3
7,6
10,8
7,5
11,7
8,5
12,5
8,5
n.a.
n.a.
n.a.
n.a.
10,2
8,7
n.a.
Min
Mittelwert
Max
7,7
11,3
16,2
7,5
10,0
12,5
8,5
9,1
10,2
Quelle: Bloomberg, eigene Berechnungen
Für die Peer Group Unternehmen Ulta, WH Smith, Tiffany & Co., Signet Jewelers und Barry Callebaut sind keine Analystenschätzungen des EBIT für das Geschäftsjahr 2014/15 verfügbar. Für Perfumania liegen keine Analystenschätzungen für das EBIT vor. Aufgrund des erwarteten starken
Wachstums des EBIT von Amazon.com liegen die EBIT-Multiples dieses Unternehmens für den Zeitraum der Jahre 2012/13 bis 2014/15 deutlich über der oben dargestellten Bandbreite. Da bei der
Douglas AG kein entsprechendes Wachstum zu erwarten ist, haben wir Multiples von Amazon.com
nicht in die Vergleichswertberechnung einbezogen.
Die EBITDA-Multiples der Peer Group Unternehmen liegen für das Geschäftsjahr 2012/13 zwischen
5,9 und 12,4, für das Geschäftsjahr 2013/14 zwischen 5,7 und 10,4 und für das Geschäftsjahr
2014/15 zwischen 6,5 und 9,1. Aufgrund des im Vergleich zu den Peer Group-Unternehmen deutlich höheren Verhältnisses der Abschreibungen zum EBITDA halten wir die EBITDA-Multiples der
Peer Group Unternehmen für nicht vergleichbar und haben von einer Darstellung der hieraus resultierenden Unternehmenswerte daher abgesehen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Erfolgsgrößen dargestellt, die der vergleichenden Marktbewertung der Douglas AG zugrunde gelegt wurden. Weiterhin sind die Wertbandbreiten, die sich
für den Enterprise Value (Marktwert des Gesamtkapitals) und den Equity Value (Marktwert des Eigenkapitals) des Unternehmens ergeben, aufgezeigt. Bei der Ermittlung des Equity Value auf Basis
der Ergebnis-Multiplikatoren ist zum errechneten Enterprise Value der Wert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens zu addieren, das verzinsliche Fremdkapital sowie die Minderheitenanteile zu
subtrahieren. Zum 30. September 2012 beläuft sich das nicht betriebsnotwendige Vermögen auf
rund EUR 4,3 Mio. Die verzinsliche Verschuldung beträgt zum 30. September 2012 rund
EUR 204,4 Mio. und die Minderheitenanteile betragen zum 30. September 2012 rund
EUR 15,1 Mio.
- 89 -
Für das Geschäftsjahr 2012/13 ergeben sich folgende Werte:
2012/2013
HR
EUR Mio.
EBIT
122,1 Ges amtunternehmenswert EBIT-Multiplikator
2012/2013
Minimum
EUR Mio.
935,0
2012/2013
Mittelwert
EUR Mio.
1.375,0
2012/2013
Maximum
EUR Mio.
1.975,0
4,3
204,4
15,1
+ nicht betriebsnotwendiges Vermögen
- verzinsliches Fremdkapital
- Minderheitenanteile
Marktwert des
Eigenkapitals
auf Grundlage EBIT
719,8
1.159,8
1.759,8
Für das Geschäftsjahr 2013/14 ergeben sich folgende Werte:
2013/2014
Plan
EUR Mio.
EBIT
146,5 Ges amtunternehmenswert EBIT-Multiplikator
2013/2014
Minimum
EUR Mio.
1.095,0
2013/2014
Mittelwert
EUR Mio.
1.465,0
2013/2014
Maximum
EUR Mio.
1.829,0
4,3
204,4
15,1
+ nicht betriebsnotwendiges Vermögen
- verzinsliches Fremdkapital
- Minderheitenanteile
Marktwert des
Eigenkapitals
auf Grundlage EBIT
879,8
1.249,8
1.613,8
Für das Geschäftsjahr 2014/15 ergeben sich folgende Werte:
2014/2015
Plan
EUR Mio.
EBIT
157,2 Ges amtunternehmenswert EBIT-Multiplikator
2014/2015
Minimum
EUR Mio.
1.332,0
2014/2015
Mittelwert
EUR Mio.
1.436,0
2014/2015
Maximum
EUR Mio.
1.605,0
4,3
204,4
15,1
+ nicht betriebsnotwendiges Vermögen
- verzinsliches Fremdkapital
- Minderheitenanteile
Marktwert des
Eigenkapitals
auf Grundlage EBIT
1.116,8
1.220,8
1.389,8
- 90 -
Auf Basis der EV/EBIT-Multiplikatoren der Peer Group ergibt sich für den Equity Value der Douglas AG eine Bandbreite von rund EUR 720 Mio. bis rund EUR 1.760 Mio. Dies entspricht rund
EUR 18,25 bis EUR 44,63 je Aktie der Douglas AG.
Grafisch stellen sich die Wertrelationen wie folgt dar:
Der grau hinterlegte Bereich zeigt die Bandbreite der Mittelwerte der mittels Multiplikatoren ermittelten Unternehmenswerte der Douglas AG.
Als Ergebnis dieser Plausibilisierungsüberlegungen ist festzustellen, dass der fundamentale, nach
IDW S 1 i.d.F. 2008 abgeleitete Unternehmenswert innerhalb der Marktbewertungen vergleichbarer Unternehmen liegt. Im Ergebnis ergeben sich aus diesen Plausibilitätsüberlegungen keine Anhaltspunkte dafür, dass der ermittelte Unternehmenswert im Vergleich zum aktuellen Kapitalmarktumfeld zu gering ist (krit. zur Aussagekraft von Multiplikatorwerten allgemein: OLG Frankfurt,
2. Mai 2011, 21 W 3/11, Tz. 83 juris (insoweit nicht abgedruckt in AG 2011, S. 828 ff.); OLG Frankfurt, 15. Februar 2010, AG 2010, S. 798, 802).
- 91 -
VI. Börsenkurs
Maßgeblichkeit eines Börsenkurses, Beginn und Dauer der Referenzperiode
Nachfolgend werden die Anforderungen der Rechtsprechung an die Relevanz des Börsenkurses der
Douglas AG als Wert für die Festlegung einer angemessenen Barabfindung anhand verschiedener
Kriterien untersucht. Für die Ermittlung der Börsenkurse haben wir den Informationsdienstleister
Bloomberg als Datenquelle verwendet.
Nach dem Beschluss des BGH vom 19. Juli 2010 (AG 2010, S. 629 ff., „Stollwerck“) ist im Rahmen
eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre die Abfindung grundsätzlich auf Basis eines gewichteten Durchschnittskurses innerhalb eines Dreimonatszeitraumes vor Bekanntgabe der Strukturmaßnahme zu errechnen. Der BGH hat mit diesem Beschluss seine bisherige Rechtsprechung teilweise aufgegeben und sich der überwiegenden Auffassung im Schrifttum (vgl. für alle: Adolff,
Unternehmensbewertung im Recht der börsennotierten Aktiengesellschaft, 2007, S. 335 f.) und der
Bewertungspraxis angeschlossen.
Niederschlag hat diese Auffassung bereits in § 5 Abs. 1 der Angebotsverordnung zum WpÜG gefunden, der bestimmt, dass die im Fall eines Übernahmeangebots angebotene Gegenleistung mindestens dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktien der Zielgesellschaft während der letzten drei
Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots entsprechen muss.
In einer Pressemitteilung vom 15. Januar 2013 gab der Vorstand der Douglas AG bekannt, dass die
Beauty Holding Three AG, als Rechtsvorgängerin der Beauty Holding GmbH, das förmliche Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt hat, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Beauty Holding AG gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung beschließen.
Da die Absicht zur Durchführung eines Squeeze out ab diesem Zeitpunkt allgemein bekannt war,
haben wir auf einen Dreimonatszeitraum bis einschließlich dem Tag vor der Bekanntmachung, den
14. Januar 2013, abgestellt.
- 92 -
Folgendes Schaubild zeigt die Kursentwicklung sowie das Handelsvolumen bis zum Ende der Bewertungsarbeiten unter Berücksichtigung des Dreimonatszeitraums:
Kursentwicklung der Douglas AG seit 1. Januar 2011
EUR
45,0
15.10.2012:
Adhoc-Mitteilung
Übernahmeangebot
12.01.2012:
Bestätigung über
Gespräche mit
Finanzinvestoren
15.01.2013:
Adhoc-Mitteilung
Squeeze-out
Stück
2.000.000
40,0
1.800.000
35,0
1.600.000
1.400.000
30,0
1.200.000
25,0
1.000.000
28.08.2012:
Mitteilung
Stimmrechtserwerb
Bank Sarasin
20,0
15,0
800.000
600.000
10,0
400.000
5,0
200.000
0,0
01.01.2011
01.07.2011
01.01.2012
Handelsvolumen
01.07.2012
01.01.2013
0
Tagesschlusskurs Douglas AG
Quelle: Bloomberg, eigene Berechnungen
Der dreimonatige Zeitraum bis einschließlich zum 14. Januar 2013 ist in der Graphik grau hinterlegt. Die Grafik zeigt deutlich, dass die Handelsvolumina nach der Bekanntgabe des Übernahmeangebots am 15. Oktober deutlich anstiegen und an diesem Tag einen Spitzenwert von rund
1,91 Mio. Stück erreichten, was einen Anstieg des Handelsvolumens gegenüber dem Vortag von
800,4 % bedeutet. Einher geht der Anstieg des Handelsvolumens mit einer Kurssteigerung um
7,9 % von EUR 34,80 am Vortag auf EUR 37,54 am Tag der Bekanntgabe des Übernahmeangebots. Im Nachgang des Übernahmeangebots bleibt das Handelsvolumen bis Jahresende auf einem
Niveau von durchschnittlich rund 112.690 Stück pro Tag, sinkt aber ab Januar 2013 auf ein sehr
niedriges Niveau von durchschnittlich nur noch rund 11.680 Stück pro Tag ab. Dies ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass bereits ein wesentlicher Teil der frei verfügbaren Aktien zu diesem
Zeitpunkt aufgekauft worden waren. Bezogen auf die Kursentwicklung zeigt die Grafik, dass der
Kurs der Douglas Aktien nach Bekanntgabe des Übernahmeangebots von EUR 38,00 in einer
Bandbreite zwischen EUR 37,41 und EUR 38,80 schwankte.
- 93 -
Art der Durchschnittsbildung
Entsprechend der Vorgabe des BGH (19. Juli 2010, AG 2010, S. 629, 632) ist ein nach Umsätzen
gewichteter Durchschnittskurs innerhalb einer dreimonatigen Referenzperiode zu ermitteln. Diese
Vorgehensweise entspricht der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. OLG
Frankfurt, 3. September 2010, AG 2010, S. 751, 757; OLG Stuttgart, 18. Dezember 2009, AG
2010, S. 513, 515; OLG Düsseldorf, 9. September 2009, AG 2010, S. 35, 39; OLG Stuttgart,
16. Februar 2007, AG 2007, S. 209).
Bezüglich der Ermittlung des umsatzgewichteten Durchschnittskurses ist nach der ganz herrschenden Meinung auf den von der BaFin errechneten Kurs gemäß § 5 Abs. 1 der Angebotsverordnung
zum WpÜG abzustellen (vgl. OLG Frankfurt, 30. August 2012, 21 W 14/11, Tz. 24 (juris); OLG
Stuttgart, 4. Mai 2011, AG 2011, S. 560, 561; OLG Frankfurt, 3. September 2010, AG 2010,
S. 751, 756 f.). Bezüglich der Douglas AG hat die BaFin mit Schreiben vom 24. Januar 2013 mitgeteilt, dass sich der umsatzgewichtete Dreimonatsdurchschnittskurs für die Aktien der Gesellschaft
für den Dreimonatszeitraum bis einschließlich 14. Januar 2013 auf
EUR 37,64
beläuft. Der durchschnittliche Börsenkurs der Douglas AG liegt damit über dem ertragswertbasierten Unternehmenswert von EUR 36,35 je Aktie.
Anpassung des Börsenkurses
Einschränkend hat der BGH in seinem o.a. Urteil ausgeführt, dass der Börsenwert entsprechend der
allgemeinen oder branchentypischen Wertentwicklung unter Berücksichtigung der seitherigen
Kursentwicklung hochzurechnen sei, wenn zwischen der Bekanntgabe der Strukturmaßnahme und
dem Tag der Hauptversammlung ein längerer Zeitraum verstreicht und die Entwicklung der Börsenkurse eine Anpassung geboten erscheinen lässt.
Zwischen der oben genannten Pressemitteilung und dem Tag der beschlussfassenden Hauptversammlung am 28. Mai 2013 werden etwas mehr als vier Monate liegen.
Angesichts der Vielzahl an Arbeitsschritten und der zwingend einzuhaltenden Einladungsfristen
muss man davon ausgehen, dass der Zeitraum von rund vier Monaten im Fall der Douglas AG kaum
weiter zu verkürzen ist (vgl. OLG Stuttgart, 19. Januar 2011, AG 2011, S. 420, 422; Bungert,
BB 2010, S. 2227, 2229; Bücker, NZG 2010, S. 967, 970). Der BGH hat einen „längeren Zeitraum“
in dem entschiedenen Fall ab einer Dauer von siebeneinhalb Monaten angenommen (vgl. AG 2010,
S. 629, 632). Daher liegt hier u.E. kein „längerer Zeitraum“ entsprechend der BGH-Rechtsprechung
vor, der zur Notwendigkeit einer Anpassung des Börsenkurses führen dürfte.
- 94 -
Höchstvorsorglich haben wir trotzdem die Entwicklung der 3-Monatsdurchschnittskurse der Peer
Group für den Zeitraum vom 15. Januar 2013 bis zum Ende der Bewertungsarbeiten analysiert.
Eine Analyse der Entwicklung des Gesamtmarktes halten wir dabei für nicht zielführend, da die
gesuchte Zielgröße die Entwicklung des Aktienkurses der Douglas AG - ohne Berücksichtigung der
Strukturmaßnahme - ist. Der Entwicklung des Gesamtmarktes ist daher die Entwicklung der Börsenkurse der relevanten Branche oder noch besser, einer entsprechenden Peer Group vorzuziehen
(vgl. OLG Frankfurt, 21. Dezember 2010, 5 W 15/10, Tz. 53 (juris)).
Peer Group Unternehmen
Sally Beauty
Ulta
Perfumania
Amazon.com
WH Smith
Tiffany & Co.
Signet Jewelers
Gerry Weber
Bijou Brigitte
Barry Callebaut
Mittelwert
Veränderung
8,33%
-3,35%
7,90%
8,36%
3,21%
4,13%
8,75%
-1,16%
17,48%
-0,33%
5,33%
Dabei zeigt sich, dass bei den Peer Group-Unternehmen über den entsprechenden Zeitraum ein nur
unwesentlicher Anstieg der Dreimonatsdurchschnittskurse zu verzeichnen war. Im Übrigen liegt
kein „längerer“ Zeitraum im Sinne der Rechtsprechung des BGH vor. Daraus folgt, dass eine entsprechende Anpassung des Börsenkurses der Douglas AG nicht vorzunehmen ist.
VII. Sensitivitätsrechnung
Zur Überprüfung des Einflusses der Veränderung von Parametern auf den Wert je Aktie haben wir
verschiedene Sensitivitätsrechnungen durchgeführt. Als Parameter haben wir hierzu die Komponenten des Kapitalisierungszinssatzes ausgewählt, da diese Bewertungsparameter den Wert in besonderem Maße beeinflussen.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die nachstehende Sensitivitätsüberlegung und die hieraus
rechnerisch abgeleiteten Werte nur zu Informationszwecken der abzufindenden Minderheitsaktionäre dienen. Die sich rechnerisch ergebenden Werte sind nicht dahingehend zu interpretieren, dass
sie für sich eine angemessene Barabfindung darstellen und somit in Widerspruch zu unserem Bewertungsergebnis stehen.
- 95 -
Grundsätzlich führen Kombinationen aus höherer Wachstumsrate und niedrigerem Betafaktor zu
höheren Unternehmenswerten. Diese Kombination ist jedoch unplausibel, typischerweise geht mit
höherem Wachstum ein höheres Risiko einher.
Basiszins/Wachstumsabschlag
Den Basiszinssatz vor Steuern haben wir in einer Bandbreite von 2,00 % bis 3,00 % variiert. Den
Wachstumsabschlag haben wir in einer Bandbreite von 0,50 % bis 1,50 % variiert.
Wachstumsabschlag
Wert je Aktie in EUR
0,50%
0,75%
1,00%
1,25%
1,50%
Wertentwicklung des
Werts je Aktie bei Veränderung des Basiszinssatzes
(Wachstumsabschlag = 1,00 %)
2,00%
37,86
38,78
39,78
40,89
42,11
2,25%
36,29
37,10
37,99
38,97
40,06
Basiszinssatz
2,50%
34,82
35,55
36,35
37,22
38,17
2,75%
33,46
34,11
34,82
35,59
36,44
3,00%
32,18
32,76
33,40
34,09
34,84
9,4%
4,5%
0,0%
-4,2%
-8,1%
Bezogen auf den angesetzten Basiszinssatz von 2,50 % führt beispielsweise eine Verminderung des
Basiszinssatzes auf 2,00 % zu einer rechnerischen Erhöhung des Werts je Aktie um rund 9,4 %.
Eine Erhöhung des Basiszinssatzes auf 2,75 % führt zu einer rechnerischen Verminderung des
Werts je Aktie um rund 4,2 %.
- 96 -
Basiszinssatz/Marktrisikoprämien-Matrix
Die Marktrisikoprämie nach Steuern haben wir in einer Bandbreite von 4,50 % bis 6,50 % variiert.
Basiszinssatz
Wert je Aktie in EUR
2,00%
2,25%
2,50%
2,75%
3,00%
Wertentwicklung des
Werts je Aktie bei Veränderung der Marktrisikoprämie
(Basiszinssatz = 2,50 %)
4,50%
48,17
45,67
43,40
41,32
39,42
19,4%
Marktrisikoprämie
5,00%
5,50%
43,61
39,78
41,52
37,99
39,60
36,35
37,83
34,82
36,19
33,40
8,9%
0,0%
6,00%
36,50
34,96
33,53
32,20
30,96
6,50%
33,67
32,33
31,08
29,91
28,81
-7,7%
-14,5%
Bezogen auf den angesetzten Basiszinssatz von 2,50 % führt beispielsweise eine Verminderung der
Marktrisikoprämie auf 5,00 % zu einer rechnerischen Erhöhung des Werts je Aktie um rund 8,9 %.
Eine Erhöhung der Marktrisikoprämie auf 6,00 % führt zu einer Verminderung des Werts je Aktie
um rund 7,7 %.
Betafaktor/Marktrisikoprämien-Matrix
Den unverschuldeten Betafaktor haben wir in einer Bandbreite von 0,65 bis 0,85 variiert. Die nachstehende Tabelle zeigt den jeweiligen Wert je Aktie.
Marktrisikoprämie
Wert je Aktie in EUR
4,50%
5,00%
5,50%
6,00%
6,50%
Wertentwicklung des
Werts je Aktie bei Veränderung des Betafaktors
(Marktrisikoprämie = 5,50 %)
0,65
46,21
42,25
38,86
35,92
33,35
0,68
44,48
40,62
37,32
34,45
31,95
Betafaktor
0,70
43,40
39,60
36,35
33,53
31,08
0,80
38,62
35,09
32,09
29,51
27,26
0,85
36,56
33,16
30,28
27,79
25,64
6,9%
2,7%
0,0%
-11,7%
-16,7%
- 97 -
Bezogen auf die angesetzte Marktrisikoprämie von 5,50 % führt beispielsweise eine Erhöhung des
Betafaktors auf 0,85 (Mittelwert der unverschuldeten Betafaktoren der Peer Group Unternehmen)
zu einer rechnerischen Verminderung des Werts je Aktie um rund 16,7 %. Eine Verringerung des
Betafaktors auf 0,65 führt zu einer Erhöhung des Werts je Aktie um rund 6,9 %.
- 98 -
E. Ergebnis
Die Beauty Holding Two GmbH hat uns den Auftrag erteilt, den objektivierten Unternehmenswert
der Douglas AG unter Beachtung des IDW S 1 i.d.F. 2008 „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. sowie die angemessene Barabfindung nach § 327b AktG zu ermitteln. Im Sinne der Grundsätze des IDW S 1 i.d.F.
2008 waren wir in der Funktion eines neutralen Gutachters tätig.
Der nach dem Ertragswertverfahren ermittelte Unternehmenswert der Douglas Holding AG zum
28. Mai 2013 beläuft sich auf rund EUR 1.433,3 Mio. Bezogen auf eine Zahl von 39.433.717 ausgegebenen Aktien ergibt sich ein Wert je Aktie zum 28. Mai 2013 von EUR 36,35.
Der uns von der BaFin für den von uns als maßgeblich erachteten Referenzzeitraum im Vorfeld der
Ankündigung des Squeeze out-Verlangens mitgeteilte Dreimonatsdurchschnittskurs beläuft sich auf
EUR 37,64.
Dieser liegt damit über dem nach dem Ertragswertverfahren ermittelten anteiligen Unternehmenswert je Aktie und ist daher die Wertuntergrenze zur Ermittlung der Abfindung. Die angemessene
Barabfindung im Sinne von § 327b AktG beträgt damit EUR 37,64.
Wir erstatten diese Stellungnahme nach bestem Wissen auf Grund unserer sorgfältigen Untersuchungen und der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und erteilten Auskünfte sowie gestützt
auf die Berufsgrundsätze der Wirtschaftsprüfer.
Stuttgart, 18. März 2013
Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Matthias Popp
Wirtschaftsprüfer
Alexander Sobanski
Wirtschaftsprüfer
Anlage 5
Beschlüsse des Landgerichts Dortmund über die
Bestellung des sachverständigen Prüfers
-18 0 , 4H3 AktE
.. -;
~- '·ot. ~···' ,."~;
LANDGERICHT DORTMUND
BESCHLUSS
ln dem Verfahren
zur Ermittlung der Angemessenheit der Barabfindung gemäß § 327 c Abs.
2 AktG
betreffend die
Douglas
Holding
AG,
eingetragen
im
Handelsregister
des
Amtsgerichts Hagen (HRB 242), vertreten durch den Vorstand,
wird auf Antrag der Hauptaktionärin,
Beauty Holding Three AG, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Frankfurt I Main unter HRB 94533, vertreten durch den
Geschäftsführer,
vom 15. Januar 2013
die
PKF Fasselt Schlage Partnerschaft,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft I Steuerberatungsgesellschaft
2
Schifferstrasse 210,
47059 Duisburg
zum gerichtlich bestimmten, sachverständigen Prüfer bestellt.
Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gegenüber
abgegebenen
Erklärung
erfüllt
vom
nach
10.
der
dem
Januar
Gericht
2013
die
Bedingungen des § 327 c Abs. 2 AktG und ist insbesondere nicht nach §
319 Abs. 2 und 3 HGB von der Prüfertätigkeit ausgeschlossen.
Im Interesse der Steigerung der Transparenz und Akzeptanz der Prüfung
wird dem sachverständigen Prüfer aufgegeben, in seinem Prüfungsbericht
zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen und Ausführungen zu machen:
1.
An welchem Ort, in welcher Weise und zu welcher Zeit ist seine Prüfung
erfolgt. Wenn über den Einsatz der mit der Prüfung befassten Mitarbeiter
ein (aussagekräftiges) Journal u. ä. geführt wurde, reicht es, wenn dem
Prüfbericht Ablichtungen beigefügt werden.
2.
Sofern eine Parallelprüfung stattfindet: ln welchen Punkten bestanden
divergierende Auffassungen des sachverständigen Prüfers zu denen der
Ersteller des Abspaltungsberichts? Sofern das von den beteiligten
Rechtsträgern beauftragte Wirtschaftsprüfungsunternehmen sich nicht der
Auffassung
des
sachverständigen
Prüfers
angeschlossen
hat,
ist
auszuführen, weshalb die Auffassung des sachverständigen Prüfers
vorzugswürdig ist.
3.
3
Aufzuführen ist, aus welchen Quellen der sachverständige Prüfer die für
die Bemessung des Ertragswertes benutzten Parameter (Basiszins,
Wachstumsabschlag,
Überrenditen,
BETA-Faktor,
Zusammensetzung
einer "peer-group" u. a.) abgeleitet hat und warum gerade diese Indizes
und/oder
gegriffenen
Zeitspannen
anderen,
ebenfalls
in
Betracht
kommenden gegenüber vorzugswürdig sind. Falls ein etwaiges eigenes
BETA des Unternehmens als nicht aussagekräftig angesehen wird, ist
nachvollziehbar darzutun, wieso das eigene BETA nicht valide ist
(Bestimmtheitsmaß r2 I t-Test).
4.
Sofern
Vergangenheitsergebnisse
Aufwendungen
und
Erträge
um
bestimmte
bereinigt werden,
außergewöhnliche
sind
diese
explizit
aufzuführen und zu begründen, warum dies geschehen ist.
5.
Darzustellen
ist
ferner,
aus
welchen
Quellen
etwaige
Unternehmensplanungen übernommen wurden.
6.
Dem sachverständigen Prüfer wird aufgegeben, ein Exemplar seines
Prüfberichtes für das Gericht zu den Akten zu reichen. Sofern er sich bei
der Berechnung des Unternehmenswertes eines Rechenprogramms
bedient hat, ist die Datei dem Prüfbericht auf einen gebräuchlichen
Datenträger (vorzugsweise CD-ROM) beizufügen.
7.
Vorsorglich wird der sachverständige Prüfer darauf hingewiesen, dass er
in einem evtl. Spruchverfahren sein Gutachten zu erläutern und ggf. zu
ergänzen haben wird.
4
Aus gerichtlicher Fürsorge wird der sachverständige Prüfer ausdrücklich
auf § 403 AktG hingewiesen. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer als Prüfer oder als Gehilfe eines
Prüfers über das Ergebnis der Prüfung falsch berichtet oder erhebliche
Umstände im Bericht verschweigt. Handelt der Täter gegen Entgelt oder in
der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu
schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
(Abs. 2).
Dortmund, den 17.1.2013
Landgericht, IV. Kammer für Handelssachen
Der Vorsitzende
Pachur
Vorsitzender Richter am Landgericht
/. v-··
A~.fertigt
..
~~tizbeschäftigte
K
als Urkundsbeamter der
Geschäftsstelle
.
:~
18 0 4/13 AktE
LANDGERICHT DORTMUND
BESCHLUSS
ln dem Verfahren
zur Ermittlung der Angemessenheit der Barabfindung gemäß § 327 c Abs.
2 AktG
betreffend die
Douglas
Holding
AG,
eingetragen
im
Handelsregister
des
Amtsgerichts Hagen (HRB 242), vertreten durch den Vorstand,
wird vorsorglich klargestellt, dass die Anordnungen gemäß Beschluss vom
17.1.2013 nach Verschmelzung der Beauty Holding Three AG auf die
Beauty Holding Two AG auch für letztgenannte gelten.
2
Dortmund, den 12.03.2013
Landgericht, IV. Kammer für Handelssachen
Der Vorsitzende
Pachur
Vorsitzender Richter am Landgericht
() () f' )
Ausgefertigt
\~ (:\~~
' LI'
&r:ziflus
'-·-
l!\._.
"
'
Justizbeschäftigte
als Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle
Anlage 6
Liste der Tochtergesellschaften der DOUGLAS HOLDING AG
1
Geschäftsbereich Parfümerie
Lfd.
Nr.
Name und Sitz
Konzernanteil
in Prozent
1.
Parfümerie Douglas GmbH, Hagen
100,0
2.
Parfümerie Douglas Deutschland GmbH, Hagen
100,0
3.
Douglas Cosmetics GmbH, Düsseldorf
100,0
4.
Parfümerie Douglas International GmbH, Hagen
100,0
5.
Parfümerie Douglas Ges.m.b.H., Wien/Österreich
100,0
6.
Parfumerie Douglas Nederland B.V., Nijmegen/Niederlande
100,0
7.
Parfumerie Douglas France S.A., Lille/Frankreich
100,0
8.
Profumerie Douglas S.P.A., Bologna/Italien
100,0
9.
Parfümerie Douglas AG, Baar/Schweiz
100,0
10.
Parfumerie Douglas Inc., Westport /USA
100,0
11.
Douglas Spain S.A., Madrid/Spanien
100,0
12.
Perfumeria Douglas Portugal Lda., Lissabon/Portugal
100,0
13.
Douglas Ungarn Kft., Budapest/Ungarn
100,0
14.
Douglas Polska SP.z.o.o., Warschau/Polen
100,0
15.
Parfumerie Douglas Monaco S.A.M., Monaco/Monaco
100,0
16.
Douglas Investment B.V., Nijmegen/Niederlande
100,0
17.
Parfumerie Douglas s.r.o., Prag/Tschechien
100,0
18.
Parfümerie Douglas Limited Sirketi, Istanbul/Türkei
100,0
19.
SA Douglas Expansion, Clermont-Ferrand/Frankreich
51,4
20.
Douglas Iberia Holding S.L., Madrid/Spanien
100,0
21.
LTC Lifestyle Trading Company GmbH, Hagen
100,0
22.
Hela Beteiligungs GmbH, Hagen
100,0
23.
HELA Kosmetik Handels GmbH & Co. Parfümerie KG, Hagen
100,0
24.
UAB "Douglas Lithuania", Vilnius/Litauen
51,0
25.
SIA "Douglas Latvia", Riga/Lettland
51,0
26.
S.I.A. Douglas Baltic, Riga/Lettland
51,0
27.
Parf. Douglas S.R.L., Bukarest/Rumänien
28.
Parfumerie Douglas Bulgaria ood, Sofia/Bulgarien
29.
DESG-Douglas Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Zossen
30.
IRIS DOUGLAS d.d., Zagreb/Kroatien
31.
Douglas Einkaufs- und Service-Gesellschaft mbH & Co. KG,
Zossen
Douglas Logistik GmbH, Zossen
32.
33.
34.
Douglas Marken und Lizenzen Verwaltungsgesellschaft
mbH, Zossen
Douglas Marken und Lizenzen GmbH & Co. KG, Zossen
35.
DPB achats, Lille/Frankreich
2
100,0
51,0
100,0
75,0
100,0
100,0
100,0
100,0
55,1
Geschäftsbereich Bücher
36.
Buch & Medien GmbH, Hagen
100,0
37.
Thalia Holding GmbH, Hamburg
100,0
38.
Thalia Universitätsbuchhandlung GmbH, Hagen
100,0
39.
100,0
40.
Thalia-Buchh. Erich Könnecke GmbH & Co. KG, Boysen &
Maasch, Hamburg
Könnecke Buchhandelsgesellschaft mbH, Hamburg
100,0
41.
Thalia Medienservice GmbH, Hagen
100,0
42.
Thalia Handels GmbH, Linz/Österreich
100,0
43.
Thalia Buch & Medien GmbH, Linz/Österreich
100,0
44.
Thalia Bücher AG, Basel/Schweiz
100,0
45.
ZAP*Zur Alten Post AG, Brig/Schweiz
46.
47.
Kober & Thalia Buchhandelsgruppe Verwaltungs GmbH,
Mannheim
Reinhold Gondrom GmbH & Co. KG, Kaiserslautern
100,0
48.
R. Gondrom Verwaltungs-GmbH, Kaiserslautern
100,0
49.
Grüttefien GmbH, Varel
50.
CM OO Vermögensverwaltung 354 GmbH, Dresden
100,0
51.
Buch & Kunst GmbH Leipzig
100,0
52.
Haus des Buches GmbH Dresden
100,0
53.
G.D. Baedeker GmbH, Dresden
100,0
54.
buch.de internetstores AG, Münster
55.
buch.ch AG, Winterthur/Schweiz
100,0
56.
Thalia Franchise GmbH & Co. KG, Hagen
100,0
57.
textunes GmbH, Berlin
100,0
58.
Thalia Franchise Verw. GmbH, Hagen
100,0
59.
Pocket Shop GmbH, Berlin
3
60.
4
61.
67,0
100,0
50,1
79,9
50,1
Geschäftsbereich Schmuck
Christ Juweliere und Uhrmacher seit 1863 GmbH, Hagen
100,0
Geschäftsbereich Mode
inter-moda GmbH, Hagen
100,0
62.
5
Reiner Appelrath-Cüpper Nachf. GmbH, Köln
100,0
Geschäftsbereich Süßwaren
63.
Hussel Süßwarenfachgeschäfte GmbH, Hagen
100,0
64.
Hussel Geschenkstudio GmbH, Hagen
100,0
65.
Cerrini Confiserie GmbH, Hagen
100,0
66.
Hussel Iberia Chocolates e Confeitaria S.A.,
Lissabon/Portugal
Hussel Confiserie GmbH, Wels/Österreich
67.
6
49,0
100,0
Geschäftsbereich Dienstleistungen
68.
DOUGLAS Informatik & Service GmbH, Hagen
100,0
69.
DOUGLAS Versicherungsvermittlung GmbH, Hagen
100,0
70.
DOUGLAS Corporate Service GmbH, Hagen
100,0
71.
DOUGLAS Leasing GmbH, Hagen
100,0
72.
DOUGLAS Immobilien GmbH & Co. KG, Hagen
100,0
73.
DOUGLAS Immobilien GmbH, Hagen
100,0
74.
DOUGLAS Grundbesitz GmbH, Hagen
100,0
75.
EKV Einkaufsverbund GMBH, Hagen
100,0
76.
EEG Energie-Einkaufsverbund GmbH, Hagen
100,0
77.
Douglas Finance B.V., Nijmegen/Niederlande
100,0
78.
Douglas GmbH & Co. Objekt Zeil KG, Pullach im Isartal
79.
Douglas Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft mbH,
Zossen
Douglas Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft mbH &
Co. KG, Zossen
Hapag Lloyd Reisebüro Hagen GmbH & Co. KG, Hagen
80.
81.
88,0
100,0
100,0
30,0
82.
83.
HWW Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,
Hagen
ARCADEON/HWW Seminar - und Tagungsbetrieb GmbH, Hagen
40,0
39,3
84.
Landhotel Halden Immobilien GmbH & Co. KG, Hagen
25,0
85.
Hapag Lloyd Reisebüro Hagen Verwaltungs GmbH, Hannover
30,0
Anlage 7
Gesellschafterstruktur der Beauty Holding Two GmbH
Anlage 8
Gewährleistungserklärung der Commerzbank AG gem. § 327b Abs. 3 AktG
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