Informationen zu diesem Skriptum

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Universität:
Wirtschaftsuniversität Wien
Studium:
Studieneingangsphase neu
Fach:
Buchhaltung und Bilanzierung I, LVP
LeiterIn:
unbekannt
Semester:
unbekannt
Autor:
Ruth
Titel:
Zusammenfassung
Umfang (inkl. Deckblatt):
122 A4 Seiten
Skripten-Kennzahl:
486
Dieses Skriptum wurde uns von der Autorin persönlich zu Verfügung gestellt.
Vielen Dank für die freundliche Unterstützung!
Beachte bei der Benutzung dieses Dokuments in jedem Fall die Angaben zu
Urheberrechten und Copyright im Impressum der Internetseite www.SKRIPTEN.cc!
Mit Hilfe der oben genannten „Skripten-Kennzahl“ kannst Du dieses Dokument auch
nachträglich leicht auf www.SKRIPTEN.cc wiederfinden. Zusätzlich kannst Du das hier
vorliegende Skriptum auf diese Weise nach seiner Brauchbarkeit für den Unialltag
bewerten. Nähere Informationen dazu findest Du auf unserer Internetseite!
Bei Fragen sind wir jederzeit gerne per Mail für Dich erreichbar: [email protected]
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Buchhaltung gibt auf 2 Fragen eine Antwort
1. Wie reich ist ein Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt?
2. Hat das Unternehmen im Laufe eines Geschäftsjahres einen Gewinn oder Verlust ermittelt?
ad 1.) Wie reich ist ein Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt?
- Inventur, Inventar und Bilanz
Inventur ist die Bestandsaufnahme von Vermögen und Schulden zu bestimmten Zeitpunkt
Ergebnis der Inventur ist das Inventar = mengen- und wertmäßiges Verzeichnis aller
Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens, muß bei Unternehmensgründung
und am Ende eines Geschäftsjahres erstellt werden
Bilanz = Gegenüberstellung von Schulden und Vermögen und Ermittlung des Reinvermögens
in Kontoform (Konto-Kl. 0-3)
Vermögen (Aktiva)
Bilanz
Kapital (Passiva)
Vermögen
Fremdkapital (Schulden)
Eigenkapital
Mittelverwendung
Mittelherkunft
ad 2.) Betriebsvermögensvergleich / Gewinn und Verlustrechnung
- Betriebsvermögensvergleich
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Vergleich von Anfangseigenkapital und Endeigenkapital, wobei Privateinlagen das Ergebnis
erhöhen und daher abgezogen werden müssen, Privateinnahmen müssen addiert werden!
- Erfolgsermittlung durch Gewinn und Verlustrechnung
Gegenüberstellung von Aufwänden und Erträgen (Konto-Kl. 4-8)
Aufwand
Ertrag
Aufwand
Ertrag
Gewinn
Aufwand
Ertrag
Aufwand
Ertrag
Verlust
Zur Kontrolle: G+V und Betriebsvermögensvergleich haben das gleiche Ergebnis !!!
Von Eröffnungs- zu Schlußbilanz
Bestandskonten (Kl. 0-3) werden am Anfang des Jahres eröffnet (bleiben über Jahresabschluß
erhalten und verändern G+V nicht)
Für jede Vermögens- und Schuldenposition wird ein Einzelkonto eröffnet, alle Gegenbuchungen erfolgen auf dem Eröffnungsbilanzkonto (9800 EBK)
aktive Bestandskonten werden im Soll eröffnet (Kl. 0-2) zB.: Vorräte, etc.
passive Bestandskonten werden im Haben eröffnet (Kl. 3) zB.: Verbindlichkeiten gg. Banken
Erfolgskonten (Kl. 4-8) beziehen sich nur auf 1 Periode und beginnen mit Null
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Aufwendungen und Erträge verändern Gewinn und Verlust bzw. das Eigenkapital
Aufwand vermindert das EK - Buchung im Soll
Erträge vermehren das EK – Buchung im Haben
Erlöse werden nur betragsmäßig aufgezeichnet, welche Waren verkauft wurden, ist nicht
vermerkt
Verbuchung der Erlöse erfolgt immer bei Lieferung
Abschlußbuchungen
1. Inventur, Inventar – Forderungen, Schulden werden abgeglichen
2. Ermittlung Warenbestand und Wareneinsatz
indirekte Wareneinsatzermittlung
Anfangsbestand lt. Vorjahresinventur (EBK)
+ Zukäufe lt. Aufzeichnungen
= Zwischensumme
- Endbestand lt. Inventur
= Wareneinsatz = Aufwand
3. Ermittlung der Abschreibung
Anschaffungswert
jährliche Abschreibung =
geschätzte Nutzungsdauer
4. Umbuchung Privatentnahmen auf EK-Konto
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9000 Eigenkapital an 9400 Privat
5. Erstellung Schlußbilanz und G+V-Rechnung
Kontenrahmen (EKR)
0
Anlagevermögen
1
Vorräte
2
sonstiges Umlaufvermögen,
aktive Bestandkonten
= SOLL
aktive Rechnungsabgrenzungsposten
3
Rückstellungen, Verbindlichkeiten,
passive Bestandkonten
passive Rechnungsabgrenzungsposten
= HABEN
betriebliche Ertragskonten
4
betriebliche Erträge
5
Materialaufwand und bezogene Leistungen
= HABEN
betriebliche Aufwandskonten
6
Personalaufwand
7
Abschreibung und sonst. betriebl. Aufwendungen
= SOLL
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8
Finanzerträge und –aufwendungen
9
Kapitalkonten, Rücklagen,
Finanzerfolg
Abschlußkonten
Umsatzsteuer
Zahllast wird pro Periode errechnet (Monat)
Sollbesteuerung – nach vereinbarten Entgelten
Datum der Lieferung / Leistung ausschlaggebend
Steuerschuld entsteht am Ende des Monats in dem die Lieferung / Leistung erfolgt
Erfolgt die Rechnungslegung nicht im Monat der Lieferung, dann entsteht die Steuerschuld
spätestens 1 Monat nach Lieferung
Istbesteuerung – nach vereinnahmten Entgelten
Datum der Zahlung ausschlaggebend
Steuerschuld entsteht am Ende des Monats in dem die Zahlung eingeht (zB Teilzahlung,
Anzahlung, Vorauszahlung)
Monatliche Voranmeldung und Vorauszahlung
Vorauszahlung binnen 1 Monat und 15 Tagen nach Entstehen der Steuerschuld
Sonderregelungen
Voranmeldungszeitraum ¼ jährlich, wenn Umsätze im vergangenen Jahr
< € 220.000,- (und keine unechte Steuerbefreiung)
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Sondervorauszahlung SVZ= 1/11 der Summe der Vorauszahlungen vom August des laufenden
Jahres bis September des Vorjahres (entfällt, wenn die SVZ kleiner als € 750,-) – wird vom
Finanzamt mitgeteilt und kann früh. im Jänner mit der Zahllast von November verrechnet
werden
ACHTUNG: Beachte den Unterschied zwischen Entstehung der Steuerschuld und Termin der
Vorauszahlung !!
Verbuchung von Verbindlichkeiten / Forderungen
In Praxis auf Personenkonten (Nebenbücher)
Monatlicher Übertrag (kein Saldo bilden) auf Sammelkonten (2000 / 3300)
Saldo der Lieferantenkonten entspricht dem Saldo der Lieferverbindlichkeiten (3300)
Saldo der Kundenkonten entspricht dem Saldo der Lieferforderungen (2000)
Nebenkosten
Beim Einkauf
1600 HW-Vorrat
/ 2700 Kassa
2500 Vorsteuer
/
Retourwaren
Beim Einkauf
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2700 Kassa
/ 1600 HW-Vorrat
/ 2500 Vorsteuer
Kauf von Handelswaren, Rohstoffen
1600 HW-Vorrat
/
(oder 1100 Rohstoff-Vorrat
/
oder 1200 bezogene Teile)
/
2500 Vorsteuer
/
2700 Kassa oder 330. Lieferantenkonto
in der Praxis oft Zwischenschaltung von 1000 Bezugsverrechnung
1000 Bezugsverrechnung
/ 2700 Kassa oder 330. Lieferantenkonto
2500 Vorsteuer
/
- nach Prüfung der Rechnung
1600 HW-Vorrat
/ 1000 Bezugsverrechnung
Bezugskosten
- Beim Einkauf
Vorräte werden zum Einstandspreis verbucht, Transportaufwendungen erhöhen den Wert der
Ware (kein Aufwand)
1600 HW-Vorrat
/ 2700 Kassa oder 330. Lieferantenkonto
2500 Vorsteuer
/
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Vereinbarung im Kaufvertrag beachten, fehlt Vereinbarung trägt Käufer die Kosten
Verbuchung der Transportkosten auf verschiedene Vorratskonten
Aufteilung der Frachtkosten:
Nettofrachtkosten x Nettopreis der Ware
Nettopreis Gesamt
In Praxis werden Vorräte als Aufwand und inkl. Nebenkosten verbucht
5300 HW-Verbrauch
/ 2700 Kassa oder 330. Lieferantenkonto
2500 Vorsteuer
/
- > Inventur -> G+V wirksam !!
Anfangsbestand < Endbestand laut Inventur
Vorratsbestand (Klasse 1)
/ Vorratsverbrauch (Klasse 5)
Endbestand lt. Inventur < Anfangsbestand
Vorratsverbrauch (Kl. 5)
/ Vorratsbestand (Kl. 1)
Rohstoffe sind Hauptbestandteil eines Produkts
Hilfsstoffen gehen in Produkt ein
Betriebsstoffe gehen nicht in Produkt ein (zB Heizöl, etc.)
Ist Bestand an Hilfs- oder Betriebsstoffen zu gering, dann nur Aufwandsverbuchung!!
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HW, Rohstoffe und bezogene Teile = Klasse 1 Vorratskonto
Hilfs- und Betriebsstoffe = Klasse 5 Aufwandskonto
Buchungen im Absatzbereich
-Verkauf
Erlöse für Handelswaren
2800 Bank
/ 4000 Umsatzerlöse
oder Kassa
/
oder Lieferforderungen
/
Nebenkosten beim Verkauf
7300 Transport durch Dritte
/ 2800 Bank oder 2700 Kassa
2500 Vorsteuer
/
Retourwaren
4000 Umsatzerlöse
/ 200. Kundenkonto
3500 Umsatzsteuer
/
wurde bereits bezahlt, dann erhält der Käufer eine Gutschrift oder Bank- oder Kassaausgang
Verbuchung von Rabatten
Verbuchung sofort gewährter Rabatte ist ident mit Erlöse für Handelswaren / Kauf von HW
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Nachträglich gewährte Rabatte
- Beim Käufer
330. Lieferantenkonto
/ 1... Bestandskonto (Vorräte)
/ 2500 Vorsteuer
- Beim Verkäufer
4400 Erlösberichtigung
/ 200. Kundenkonto
3500 USt
/
Warenrücksendung wird bei 4000 Erlöse im Soll gebucht
Privatentnahmen / Eigenverbrauch
9400 Privat
/ 4820 Eigenverbrauch
/ 3500 USt
Verbuchung von Aufwendungen
Klasse 5-7, tw. Kl. 8
Erhaltungsaufwand – Erhaltung der Betriebsfähigkeit
Herstellungsaufwand – Verbuchung auf entsprechenden Anlagenkonto und Abschreibung
(Vermehrung des Vermögensgegenstandes, Lebensdauer verlängern, etc.)
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Arten des Rechnungsausgleichs
Barzahlung (aus Kassa, Lieferant holt sich Geld, Postanweisung, Nachnahme, etc.)
Nachnahme
Kosten für Inkasso, etc. trägt in der Regel Absender; trägt der Käufer die Kosten erhöht sich der
Nachnahmebetrag
Verbuchung beim Käufer – Kosten der Nachnahme erhöhen den Einstandspreis
1... Vorratskonto
/ 2700 Kassa
2500 Vorsteuer
/
Verbuchung beim Verkäufer
- bei Versand der Ware entspricht einem Zielgeschäft = Lieferforderung
2040 Nachnahmeforderung
/ 4000 Umsatzerlöse
/ 3500 USt
Versandkosten
bei Versendung durch die Post
7380 Nachrichtenaufwand
/ 2700 Kassa
sonstige Frachtführer
7300 Transport durch Dritte
/ 2700 Kassa
2500 Vorsteuer
/
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- bei Eingang des Rechnungsbetrages
Spesen= Nachnahmegebühr – Gebühr für Zustellung / Inkasso
2700 Kassa (2180 PSK)
/ 2040 Nachnahmeforderungen
7790 Spesen des Geldverkehrs
Nachnahmekosten in einer Summe -> Verbuchung auf 7300 Transport durch Dritte
bei Nichtannahme der Nachnahmesendung
- Storno der Erlösungbuchung
4000 Umsatzerlöse
/ 2040 Nachnahmeforderung
3500 USt
/
- Spesen für die Rücksendung
7380 Nachrichtenaufwand
/ 2700 Kassa
oder
7300 Transport durch Dritte
/ 2700 Kassa
2500 VSt
/
unbare Zahlung
Scheck
Buchungen bei Scheckaussteller
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- bei Ausstellung
Bestands- oder
/
Aufwandskto.
/ 3280 gegebene Schecks
2500 Vorsteuer
/
- bei Einlösung
3280 gegebene Schecks
/ 2800 Bank
Klein- und Mittelbetriebe buchen aufgrund des Tagesauszuges (kein Kto. Gegebene Schecks)
Buchungen beim Begünstigten
- bei Scheckerhalt
2780 erhaltene Schecks
/ 4000 Umsatzerlöse oder 2000 Lieferforderungen
/ 3500 USt
- bei Scheckeinlösung
2800 Bank
/ 2780 erhaltene Schecks
in Praxis oft vereinfachte Darstellung - wie normale Verkaufsbuchung
Spesen beim Scheckverkehr
Beim Begünstigten - Weiterverrechung an Käufer
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2780 erhaltene Schecks
/ 4000 Umsatzerlöse oder 4860 Spesenersatz
oder 2700 Kassa
/ 3500 USt
- bei Einlösung
7790 Spesen des Geldverkehrs
2800 Bank
Beim Scheckaussteller
7600 Büromaterial
/ 3280 gegebene Schecks
7790 Spesen des Geldverk.
/
2500 VSt
- bei Einlösung
3280 gegebene Schecks
/ 2800 Bank
Zahlung mittels Bankomat- / Kreditkarte
Buchung beim Käufer
- bei Kauf
Bestand- / Aufwandskto.
/ 3285 Verrechnungskto Kreditkarten
2500 VSt
/ oder
/ 3286 Verrechnungskto Bankomatkarten
- bei Abbuchung
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3285 Verrechnungskto KK
/ 2800 Bank
oder
/
3286 Verrechnungskto BK
/
Buchung beim Verkäufer
- beim Verkauf
2785 Forderung gegen KK-Org.
/ 4000 Umsatzerlöse
oder
/
2786 Forderung gg. Bankomatk.
/ 3500 USt
- bei Abrechnung Kreditkarten
2800 Bank
/
7540 Provisionen an Dritte
/ 2785 Forderungen gegen KK-Org.
2500 VSt
/
kleine Unternehmen buchen normale Verkaufsbuchung
Abrechnung Bankomatkarten
2800 Bank
/ 2876 Forderungen gegen Bankomatkarten
7540 Provisionen an Dritte
/ 2800 Bank
2500 Vorsteuer
/
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Anzahlung, Vorauszahlung
USt-Berechnung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung)
2 Var. (Interimskonto und Umsatzsteuer-Evidenzkonto), aber nur Var. 1 prüfungsrelevant
Einschaltung eines Interimskontos
Beim Käufer
- Buchung bei Leistung der Anzahlung
1. Verbuchung Gesamtbetrag inkl. USt
330.. Lieferantenkonto
/ 2700, 2800 Zahlungsmittelkonto
2. Trennung Anzahlung in Nettoentgelt und USt
Kl. 0,1,2 geleistete Anzahlung
/ 3370 geleistete Anzahlung
2500 Vorsteuer
/
- Buchung bei Erhalt der Ware
3. normale Einkaufsbuchung (ohne Rücksicht auf Anzahlung)
Bestandskonto
/ 330.. Lieferantenkonto
2500 Vorsteuer
/
4. Erhalt der Ware -> keine Forderung gegen Lieferanten -> Storno Schritt 2.
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3370 geleistete Anzahlung
/ Kl. 0,1,2 geleistete Anzahlung
/ 2500 VSt
Beim Verkäufer
- bei Erhalt der Anzahlung
1. Verbuchung Gesamtbetrag inkl. USt
Zahlungsmittelkonto
/ 200.. Kundenkonto
2. Trennung Nettoentgelt und USt
2070 Interimskonto erhalt. Anz.
/ 3290 erhaltene Anzahlungen
/ 3500 USt
- bei Lieferung der Ware
3. normale Verkaufsbuchung
200.. Kundenkonto
/ 4000 Umsatzerlöse
/ 3500 USt
4. Stornierung Schritt 2
3290 erhaltene Anzahlung
/ 2070 Interimskonto erhalt. Anz.
3500 USt
/
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Skonto
Preisnachlass für vorzeitige Zahlung, dh. vom Zahlungszeitpunkt abhängig
Verbuchung des in der Rechnung abgezogenen Skontos – Verbuchung des Nettobetrages
Skontoberechnung:
zB.: 180.000,- Fakturenbetrag, 3% Skonto
3% von 180.000,- -> 5.400,180.000
Skonto
5.400
- 5.400
darin USt
900
174.600 Überweisungsbetrag
reiner Skonto 4.500
Verbuchung des Skontoabzuges nach Rechnungslegung
beim Käufer (Lieferantenskonto)
Prüfungsrelevant: Anlagenanschaffung Var. B
Waren- und Materialeinkauf und Aufwandsrechungen Var. C
Var. A - 8350 nicht ausgenützte Lieferantenskonti (Finanzierungsaufwand)
- Einkauf
1600 HW-Vorrat
/ 330. Lieferantenkonto
2500 VSt
/
8350 nicht ausg. Lieferantensk.
/
- Überweisung
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330.. Lieferantenkonto
/ 2800 Bank
/ 2500 VSt
Skonto !!
/ 8350 nicht ausg. Lieferantensko.
Var. B – bei Anschaffung von Anlagevermögen vorgeschrieben
- Einkauf
1600 HW-Vorrat
/ 330.. Lieferantenkonto
2500 VSt
- Überweisung
330.. Lieferantenkonto
/ 2800 Bank
/
2500 VSt
Skonto !!
/ 1600 HW-Vorrat
Var. C – Praktikermethode
- Einkauf
1600 HW-Vorrat
/ 330.. Lieferantenkonto
2500 VSt
/
- Überweisung
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330.. Lieferantenkonto
/
2800 Bank
/ 2500 VSt
/ 5880 Skontoertrag
Skonto !!
- für Waren- und Materialeinkäufe 5880 Skontoertrag
- für Aufwandrechnung 7880 Skontoertrag
beim Verkäufer (Kundenskonto)
Verminderung Zahlungseingang (Gesamtskonto)
Verminderung USt (Ust-Anteil des Skontos)
Erlösminderung auf 4440 Skontoaufwand(Nettoskonto)
- bei Lieferung
200.. Kundenkonto
/ 4000 Umsatzerlöse
/ 3500 Ust
- bei Zahlung abzgl. Skonto
2800 Bank
/ 200.. Kundenkonto
4440 Skontoaufwand
/
3500 USt
/
Verzugszinsen
gelten als Schadensersatz, nicht USt-pflichtig
Berechnung der Verzugszinsen vom offenen Rechnungsbetrag (Kaufpreis inkl.USt, abzgl.
gewährter Rabatte, Anzahlungen, etc.)
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beim Käufer
- ohne gleichzeitige Bezahlung des Schuldbetrages
8320 Verzugszinsen-Aufwand
/ 330.. Lieferantenkonto
- bei sofortiger Zahlung des gesamten Schuldbetrages
8320 Verzugszinsen-Aufwand
/ Zahlungsmittelkonto
330.. Lieferantenkonto
beim Verkäufer
Verzugszinsen sind ein Finanzertrag (8080 Verzugszinsenträge) – nicht UST-pflichtig
- ohne gleichzeitige Zahlung des Schuldbetrages
200.. Kundenkonto
/ 8080 Verzugszinsenerträge
- bei sofortiger Zahlung
2800 Bank
/ 200.. Kundenkonto
/ 8080 Verzugszinsenerträge
Buchungen im Zusammenhang mit dem Bankkonto
Beleg für die Buchung am Bankkonto ist der Tagesauszug (Kontoauszug)
am Kontoauszug erscheint Geschäftsfall in der Regel erst später als er tatsächlich angefallen ist
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Das Konto „2770 Verrechnung Kassa-Bank“
.. dient zur Überbrückung der zeitlichen Differenz zwischen Anfallen und Verbuchung eines
Geschäftsfalles (zB bei Barabhebung bzw. Bareinlage besonders wichtig, da der Kassastand
täglich stimmen muß)
Beispiel:
Barabhebung am 01.04. vom Bankkonto € 1.000,Kontoauszug vom 04.04. zeigt die Belastung des Bankkontos
die exakte Buchung lautet:
am 01.04.
2700 Kassa
/ 2770 Verrechnung Kassa- Bank
am 04.04.
2770 Verrechnung Kassa-Bank
/ 2800 Bank
- die gleiche Buchung ergibt sich bei Geldbehebung mittels Bankomatkarte, Bargeldbehebung
bei Kassaschalter, etc. für Geschäftskasse
- das Konto Verrechnung Kassa – Bank ist sofort nach Erhalt des Kontoauszuges zu saldieren
- kleinere Unternehmen buchen direkt vom bzw. auf das Bankkonto
- Klärung der Verbuchung für gesamte Bankbuchhaltung erforderlich, da sonst der
Geschäftsfall sowohl bei Entstehung als auch bei Erhalt des Kontoauszuges verbucht wird
ACHTUNG:
exakte Verbuchung unbedingt vorzunehmen, wenn
- bei Beispielen besonders darauf hingewiesen wird
- wenn der Geschäftsfall vor dem Bilanzstichtag und der Kontoauszug nach dem Bilanzstichtag
eintrifft
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Verbuchung der Abschlussrechnung
die Bank rechnet periodisch (jährlich, pro Quartal) Zinsen, Provisionen, Gebühren, Spesen, etc.
ab – diese sind im Kontoauszug (Abschlussrechnung) ausgewiesen.
Verbuchung von Zinsen
für Bankguthaben
2800 Bank
/ 8060 Zinserträge aus Bankguthaben
Schuldzinsen
8280 Zinsaufwand für Bankkredite
/ 2800 Bank
Verbuchung der Kapitalertragssteuer (KESt)
KESt in der Höhe von 25% fällt für Erträge inländischer Kapitalanlagen (Bank, Sparguthaben,
festverzinsl. Wertpapiere, Aktien, etc.) an
KESt auf Kapitalanl. im Betriebsverm. von Einzeluntern. und Personenges. bzw. Erträge im
privaten Bereich
eingehobene KESt ist eine Endbesteuerung, dh diese Erträge unterliegen nicht mehr der
Einkommenssteuer
im Kontoauszug:
- bei Wertpapierzinsen wird KESt in einem beiliegenden Beleg ausgewiesen und am Konto
werden nur die Nettozinsen verbucht
- bei Guthabenzinsen ersieht man die Bruttozinsen als Gutschrift und die KESt als Lastschrift
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Da die KESt als Endbesteuerung der Erträge gilt, ist es sinnvoll, die KESt sofort von den
Zinserträgen abzubuchen.
Gutschrift der Zinsen
2800 Bank
/ 8060 Zinserträge aus Bankguthaben
Lastschrift der KESt
8060 Zinserträge aus Bankguthaben
/ 2800 Bank
KESt auf Kapitalanlagen für Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften
Erträge unterliegen der Körperschaftssteuer, die von den Banken einbehaltene KESt ist auf die
KÖSt anrechenbar
Kapitalgesellschaften haben daher hinsichtl. der KESt 2 Möglichkeiten:
- sie zahlen die KESt -> KESt ist eine Vorauszahlung und daher in Klasse 2 zu verbuchen
2540 KESt (auf KÖSt anrechenbare KESt)
/
2800 Bank
- sie geben bei Bank eine Befreiungserklärung ab, dann wird keine KESt verrechnet, die Erträge
unterliegen dann der Körperschaftssteuer
Benutzung dieses Dokuments auf eigene Verantwortung! - Seite 25
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Übersicht KESt
KESt
Einzelunternehmen /
Kapitalgesellschaften
Personengesellschaften
Anrechnung auf KÖSt
endbesteuert
8060 Zinserträge / 2800 Bank
2540 KESt (anrechenbar) / 2800 Bank
oder
Befreiungserklärung (keinKESt-Abzug)
Verbuchung von Provisionen und Spesen
alle sonstigen Gebühren werden als Spesen des Geldverkehrs ausgewiesen:
7790 Spesen des Geldverkehrs
/ 2800 Bank
Benutzung dieses Dokuments auf eigene Verantwortung! - Seite 26
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Verbuchung von Bankkrediten
Darlehen wird zur Gänze ausbezahlt (Kontogutschrift oder bar)
Rückzahlung entweder am Ende der Laufzeit oder ratenweise
Während der Laufzeit werden Zinsen bezahlt
Buchungen bei Darlehensaufnahme (Darlehenszuzählung)
Zahlungsmittelkonto (2800 Bank)
/ 3250 Darlehen
Bei Darlehensaufnahme werden in der Regel sofort Spesen (Geldbeschaffungskosten) in Abzug
gebracht (Zuteilungsprovision, Kreditgebühr).
Laufende Spesen für den Kredite wie Kontoführungsprovision, Manipulationsgebühr gehören
wie alle Bankspesen zu 7790 Spesen des Geldverkehrs und nicht zu den
Geldbeschaffungskosten.
Grundsätzlich sind Geldbeschaffungskosten nach EstG (§ 6 Z3) zu aktivieren und über die
Laufzeit abzuschreiben. Sind Geldbeschaffungskosten < € 900,- -> im Jahr der
Darlehensaufnahme gewinnmindernde Verbuchung als Aufwand.
Das HGB (§198 Abs 7) sieht eine vom EstG abweichende Regelung vor, Geldbeschaffungskosten
dürfen nicht aktiviert werden.
Geldbeschaffungskosten < € 900,Darlehen, Laufzeit 3 Jahre
Darlehensbetrag
30.000,-
- 0,8 % Kreditgebühr
240,-
- Zuteilungsprov.
300,29.460,-
2800 Bank € 29.460,-
/ 3250 Darlehen € 30.000,-
7790 Spesen d. Geldverk. € 540,-
/
Benutzung dieses Dokuments auf eigene Verantwortung! - Seite 27
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Geldbeschaffungskosten > € 900,Aktivierung auf 2950 Geldbeschaffungskosten, entsprechend der Laufzeit des Darlehens am
Jahresende Umbuchung als Aufwand
Darlehensaufnahme am 01.10, Laufzeit 5 Jahre
Darlehen, Laufzeit 3 Jahre
Darlehensbetrag
- 0,8 % Kreditgebühr
- Zuteilungsprov.
70.000,560,1.400,68.040,-
2800 Bank € 68.040,-
/ 3250 Darlehen € 70.000,-
2950 Geldbeschaffungskosten € 1.960,-
/
Die Geldbeschaffungskosten beziehen sich auf die Laufzeit von 5 Jahren, pro Jahr können daher
€ 392,- als Aufwand geltend gemacht werden. Da das Darlehen am 01.10 aufgenommen wurde,
werden in diesem Jahr € 98,- (für 3 Monate) auf das Aufwandkonto umgebucht.
8300 Abschreibung aktivierter
/ 2950 Geldbeschaffungskosten € 98,-
Geldbeschaffungskosten € 98,-
/
Dh. im ersten und letzten Jahr des Darlehens hat die Abgrenzung der Geldbeschaffungskosten
nach Monaten zu erfolgen.
Anstelle von Spesen kann auch ein Damnun (Abgeld) verrechnet werden, dh. es ist ein größerer
Betrag zurückzuzahlen als ausgebezahlt wird, dann ist dieses Abgeld auf jeden Fall – auch
handelsrechtlich zu aktivieren.
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Wird bei Darlehensaufnahme Zinsen für das Jahr (Quartal) in Abzug gebracht, vermindert sie
ebenfalls den Auszahlungsbetrag, diese Zinsen sind sofort unter 8290 Zinsaufwand für
Darlehen als Aufwand zu verbuchen.
Verbuchung der laufenden Verzinsung und der Kreditrückzahlung
Unterscheidung zwischen:
- Zinsen und laufenden Spesen
- Tilgungsquoten, dh. Verminderung der Schulden
Bsp.:
Kontoführungsgebühr
50,-
Zinsen
2.700,-
Rückzahlung
3.000,5.750,- Überweisung vom Bankkonto
7790 Spesen des Geldverkehrs € 50,-
/
8290 Zinsaufwand für Darlehen € 2.700,-
/
3250 Darlehen € 3.000,-
/
2800 Bank € 5.750,-
Verbuchung von Hypothekarkrediten
Buchungen entsprechend Buchungen bei Darlehensaufnahme, laufende Verzinsung und
Rückzahlungen.
Verbuchung von Kontokorrentkrediten
-
Kreditbetrag wird nicht ausbezahlt, Kreditrahmen wird vereinbart
-
Konokorrent – in laufender Rechnung, dh. Einzahlungen vermindern Kredit laufend,
Abhebungen erhöhen den Kredit
-
Verrechnung von Zinsen, Spesen, etc für in Anspruch genommenen Kredit
Bei Inanspruchnahme des Kreditrahmens, Buchung auf 3210 Bank (Bankkredit) statt 2800, hier
wird nur die Höhe des Kreditrahmens vermerkt.
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Verbuchung von Zinsen und Spesen, in der Regel ¼ jährliche Abrechnung bei
Kontokorrentkrediten; Zinsen und Spesen sind Aufwand und erhöhen die Kreditsumme
8280 Zinsaufwand für Bankkredite
/
7790 Spesen des Geldverkehrs
/
3210 Bank
Verbuchung von Wechseln
Probleme bei gewöhnlichen Forderungen
-
vor Fälligkeit zu Geld zu kommen
-
Problem der Eintreibung der Forderung, falls Schuldner nicht zahlt
Verbriefung von Forderungen durch Wechsel, Regelung des Wechselgesetzes sieht besondere
Bestimmungen vor
Rechtliche Grundlagen
Wechsel ist ein Wertpapier, das ein besonders gesichertes Forderungsrecht verbrieft
lt. Wechselgesetz muß ein Wechsel 8 Bestandteile aufweisen:
-
Ort und Datum der Ausstellung
-
Bezeichnung Wechsel im Text der Urkunde
-
Angabe der Verfallszeit
-
Name des Begünstigten (Remittenten) – meist der Aussteller selbst
-
Wechselsumme
-
Name des Bezogenen (Trassaten) – die Person, die zahlen soll
-
Zahlungsort (der beim Namen des Bezogenen angegebene Wohnort / Geschäftssitz
-
Unterschrift des Ausstellers
-
Annahme des Wechsels – Bezogener erklärt durch seine Unterschrift, dass er die
Zahlungspflicht übernimmt
-
Zahlstellenvermerk – Wechselinkasso erfolgt zumeist über die Bank, Zahlstelle ist meist
das Kreditinstitut, bei dem der bezogene ein Konto hat, Einlösung erfolgt über das
Kreditinstitut
Solawechsel – Aussteller = Bezogener (gegen diesen Wechsel zahle ich...)
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Wechsel an eigene Order O/e – Aussteller = Begünstigter
Einkauf bzw. Verkauf gegen Wechsel
Zielgeschäft
-
für Aussteller ist der ausgestellte Wechsel ein Besitzwechsel (anstelle einer Forderung)
-
für Bezogenen ist der von ihm akzeptierte Wechsel ein Schuldwechsel (anstelle der
Verbindlichkeit)
Dh. anstelle des Kontos 200.. Kundenkonto steht das Konto 2050 Besitzwechsel und anstelle des
Kontos 330.. Lieferantenkonto steht 3360 Schuldwechsel
Verkäufer (Begünstigter) bucht
2050 Besitzwechsel
/
4000 Umsatzerlöse
/
3500 USt
Bestandskonto
/
3360 Schuldwechsel
2500 VSt
/
Käufer (Bezogener, Akzeptant) bucht
Forderungs- bzw. Schuldprolongation mit Wechsel
Bei Verlängerung des Zahlungsziels kann der Gläubiger verlangen, dass die offene Forderung
in einen Wechsel umgewandelt wird. Dabei kann der Wechselbetrag um Verzugszinsen erhöht
werden.
Gläubiger (Lieferant) bucht
2050 Besitzwechsel
/
8080 Verzugszinsenerträge
/
200.. Kundenkonto
/
3360 Schuldwechsel
Schuldner (Kunde) bucht
330.. Lieferantenkonto
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/
8320 Verzugszinsenaufwand
Der regelmäßige Wechselumlauf
Der Begünstigte kann den Wechsel
-
behalten und am Fälligkeitstag einlösen
-
weitergeben, statt Bezahlung (unüblich)
-
bei einem Kreditinstitut diskontieren
Weitergabe von Wechseln zum Diskont oder Inkasso, vermerkt wird die Weitergabe durch ein
Indossament.
Beim Diskont werden alle Recht und Pflichten aus dem Wechsel weitergegeben. In der Regel
erfolgt die Weitergabe mittels Blankoindossament, dh. der Weitergebende (Indossant) setzt
seine Unterschrift auf die Rückseite des Wechsels, er gibt nicht an, an wen er weitergibt.
Beim Inkasso wird die Bank beauftragt, den Wechsel zu kassieren. Dieser Auftrag erfolgt durch
ein Inkassoindossament.
Einlösung bei Fälligkeit
Buchungen beim Begünstigten
2700 Kassa
/
2050 Besitzwechsel
oder bei Inkasso durch eine Bank (Inkassoprovision)
2800 Bank
/
7790 Spesen des Geldverkehrs
/
2050 Besitzwechsel
Buchungen des Schuldners (Akzeptanten)
3360 Schuldwechsel
/
2800 Bank oder 2700 Kassa
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Wechseldiskont
unter Diskontierung versteht man den Verkauf eines Besitzwechsels vor Fälligkeit an ein
Kreditinstitut.
Die Bank zieht von der Wechselsumme Diskontzinsen (Zinsen für Zeit zw. Diskont und
Fälligkeit), Provision (Inkassoprovision, etc. ) und Spesen ab.
2800 Bank
/
7790 Spesen des Geldverkehrs
/
8310 Diskontzinsen-Aufwand
/
2050 Besitzwechsel
Diskontierungskosten werden oft vom Lieferanten an Kunden rückverrechnet
200.. Kundenkonto
/
8075 Weiterverrechnete Diskontzinsen
(alle Diskontierungskosten)
Der unregelmäßige Wechselumlauf
Verweigert der Bezogene die Annahme oder Zahlung, stehen dem Wechselinhaber Rechtsansprüche
gegen seine Vormänner (Aussteller, Indossanten, Bürgen, etc.) zu.
Zum Beweis, dass der Berechtigte vom Bezogenen die Leistung gefordert hat, wird Protest erhoben
(Protesturkunde durch Notar oder Gerichtsbeamten an einem der beiden auf den Zahlungstag folgenden
Werktage)
Da Wechsel zumeist an eigene Order lauten (Aussteller = Begünstiger) bzw. nur an Banken
weitergegeben werden, spielt der Protest kaum eine Rolle.
Die Banken verlangen im Kreditvertrag, dass der Wechseleinreicher für nichtbezahlte Wechsel sofort
neue Wechsel nachreicht oder den Kreditbetrag zurückzahlt. Der Begünstigte (Aussteller) muß den
Wechselklage gegen den Bezogenen erheben.
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Verbuchung von Exporten, Importen und sonstigen Belegen in fremder Währung
seit Einführung des Euro nur mehr Umrechnung von Nicht-WWU-Währungen erforderlich
Valuten- und Devisenkurse
Valuten sind ausländische Banknoten
Devisen sind Anweisungen auf ausländische Zahlungsmittel (Schecks in ausl. Währung, etc.)
Ankaufs- und Verkaufskurse
die jeweilige Transaktion wird aus Sicht der Kreditinstitute bezeichnet
(An)Kauf: Kreditinstitut kauft vom Kunden die fremde Währung und zahlt Euro aus bzw.
schreibt Euro seinem Konto gut
Verkauf: Kreditinstitut verkauft dem Kunden fremde Währung und bekommt dafür Euro od.
bucht Euros vom Konto ab
Mittelkurs: dient zur schnelleren Orientierung über die Kursentwicklung, hat für Umrechnung
keine Bedeutung
Kursangaben und Kursauswahl
Valutenankaufs- und Valutenverkaufskurse
Devisenankaufs- und Devisenverkaufskurse
Es ist immer mit ungerundeten Kursen zu rechnen!!
Ex- und Importe werden in der Regel durch Überweisung bezahlt, dh. es ist mit Devisenkursen
zu rechnen.
Export – Forderung in fremder Währung, wir erhalten vom Geschäftspartner Fremdwährung,
diese muß von der Bank angekauft werden -> für die Umrechnung wird der höhere
Ankaufskurs verwendet
Benutzung dieses Dokuments auf eigene Verantwortung! - Seite 34
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Import – Verbindlichkeit in fremder Währung, Bezahlung in fremder Währung, diese muß von
der Bank verkauft werden -> für die Umrechung wird der niedrigere Verkaufskurs verwendet
Umrechnung
Umrechnung der Fremdwährung in Euro -> Division durch den Kurs
Umrechnung von Euro in die Fremdwährung -> Multiplikation mit dem Kurs
Zusammenfassung:
Fremdwährungen
Valuten
Devisen
ausländische Banknoten
Guthaben bzw. Schulden in FW
= Bargeld
= Buchgeld
Kurse
=Preis für 1 €
Ankauf
=höherer Kurs
Bank kauft FW und zahlt € aus
Kunde erhält weniger
bei Exporten
(FW-Forderungen)
Verkauf
=niedrigerer Kurs
Bank verkauft FW und erhält €
Kunde zahlt mehr
bei Importen
(FW-Verbindlichkeiten)
1. Schritt Auswahl des Kurses (Devisen / Valuten, Ankauf oder Verkauf)
Benutzung dieses Dokuments auf eigene Verantwortung! - Seite 35
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2. Schritt Fremdwährung gegeben, Euro gefragt FW / Kurs
Euro gegeben, Fremdwährung gefragt: Euro x Kurs
Umsatzsteuerliche Sonderregelungen beim Ex- und Import
innergemeinschaftl. Erwerb
(Erwerbssteuerpflichtig)
Österreich
EU-Land
innergemeinschaftl. Lieferung
(USt-befreit)
Ausfuhr
(USt-befreit)
Einfuhr
(Einfuhr-USt-pflichtig)
Drittland
Außenhandel mit Drittländern
Exporte in Drittländer
echt steuerbefreit, dh. keine USt in Rechnung ausgewiesen und keine USt an Finanzamt
Das exportierende Unternehmen kann alle VSt, die ihm im Inland in Rechnung gestellt werden,
als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern.
Ausfuhrlieferung in Drittland, wenn
- das Geschäft mit ausländ. Abnehmer abgeschlossen (Wohnsitz außerhalb Österreichs)
- der Gegenstand in Drittland befördert oder versendet wird
- der Nachweis darüber erbracht wird
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Verbuchung von Exporten erfolgt wie jeder andere Warenverkauf, aber ohne USt
Zur Kontrolle eigenes Konto: 4030 Exporterlöse (Drittländer)
Importe aus Drittländern
ausländ. Exporteur liefert USt- befreit, bei Grenzübertritt der Ware wird eine
Einfuhrumsatzsteuer eingehoben
Ist der Importeuer vorsteuerabzugsberechtigt, so kann er die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) wie
jede Vorsteuer beim Finanzamt rückverrechnen.
Das entsprechende Konto lautet 2520 Einfuhrumsatzsteuer (EUSt).
Vorsteuerabzug ist in jenem Monat möglich, im die die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt wird.
Bsp. die EUSt wird am 28.05. in Rechnung gestellt und am 20.06 überwiesen -> Voranmeldung
für VSt für Juni
-
Anzahlungen beim Import sind nicht steuerpflichtig, erst Einfuhr der Ware!
-
auch Touristenimporte aus Drittländern sind einfuhrumsatzsteuerpflichtig, es gibt einen
Freibetrag von € 11,- und Sonderregelungen für Alkohol und Tabak
Außenhandel mit Ländern der EU (Binnenmarkt)
Mitglieder der EU sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland,
Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Finnland,
Schweden, Österreich
innerhalb der EU spricht man statt von Einfuhr und Ausfuhr von
innergemeinschaftlichen (ig.) Lieferungen bzw.
innergemeinschaftlichem (ig.) Erwerb
In der EU werden UID Umsatzsteueridentifikationsnummern vergeben. Die UID von Käufer
und Verkäufer sind auf Rechnungen und sinnvollerweise auch auf allen anderen
Vertragsdokumenten anzugeben.
Benutzung dieses Dokuments auf eigene Verantwortung! - Seite 37
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innergemeinschaftliche Lieferungen
grundsätzlich sind ig. Lieferungen von USt befreit
zur USt-Kontrolle ist ein eigenes Erlöskonto zu eröffnen:
4040 Erlöse aus innergemeinschaftlichen Lieferungen
auf Rechnung ist anzugeben:
- UID Verkäufer und Käufer
- Hinweis, dass es sich um eine umsatzsteuerbefreite ig. Lieferung handelt
Der Beleg ersetzt den Ausfuhrnachweis (bei Drittländern Voraussetzung für USt-befreiung).
Unternehmer, die ig. Lieferungen tätigen haben pro Quartal eine Zusammenfassende Meldung
ZM beim Finanzamt abzugeben. Darin sind die Rechnungsbeträge und die UID-Nummern des
Erwerbers anzugeben. Frist ist der letzte Tag des auf das Quartal folgenden Monats (30.04.,
31.07., 31.10., 31.01.)
innergemeinschaftlicher Erwerb
nicht zollpflichtig, jedoch Erwerbssteuer
im Unterschied zur Einfuhrumsatzsteuer, ist die Erwerbssteuer vom importierenden
Unternehmen selbst zu berechnen und in die USt-Voranmeldung aufzunehmen.
Basis für die Berechnung der Erwerbssteuer ist der Fakturenbetrag. Nicht WWU-Währungen
sind zum Devisen-Valutenkurs in Euro umzurechnen.
Ist Erwerber vorsteuerabzugsberechtigt, kann die Erwerbssteuer sofort als VSt geltend gemacht
werden!
3510 Umsatzsteuer aus ig. Erwerb (Erwerbssteuer)
2510 Vorsteuer aus ig. Erwerb (anrechenbare Erwerbssteuer)
Steuerschuld entsteht mit Erhalt der Rechnung, spät. am 15. Tag des Monats nach dem Erwerb
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Anzahlungen sind nicht erwerbssteuerpflichtig, erst der tatsächliche Erwerb bzw. die Rechnung
darüber.
Ausnahmen
generell kein ig. Erwerb, wenn Erwerber
- unecht steuerbefreit ist
- den Gegenstand zur Ausführung von Umsätzen verwendet, für die Steuer nach
Durchschnittssätzen (land- und forstwirtschaftl. Betriebe) festgesetzt ist
- juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder den Gegenstand nicht für ihr
Unternehmen erwirbt
- Erwerbsschwelle nicht übersteigt (€ 11.000,- pro Jahr)
Touristenimport und -export in der EU
Kaufen Touristen als Private in einem EU-Land ein, dann bezahlen sie die USt im Ausland und
haben keinen Anspruch auf Rückvergütung bei Ausfuhr. An der Grenze müssen keine Abgaben
entrichtet werden. Mengenbeschränkungen auf Tabak, Alkohol
Versandhandel in der EU
Um Wettbewerbsvorteile auf Grund untersch. UST-Sätze zu vermeiden, gibt es
Sonderregelungen, wenn der Abnehmer über keine UID verfügt oder nicht
vorsteuerabzugsberechtigt ist (Private, Bunde, gemeinnützige Vereine, etc.). Diese Regelung
trifft häufig auf Versandhandel zu, daher die Bezeichnung.
- Lieferschwelle € 100.000,wird die Lieferschwelle im Vorjahr und im laufenden Jahr nicht überschritten,
unterliegen die Lieferungen der Umsatzsteuer des Lieferlandes und werden im Land des
Abnehmers nicht der USt unterzogen.
wird die Lieferschwelle überschritten, dann fällt die USt im Lieferland weg, aber im
belieferten Land muß eine UID beantragt werden, einen Fiskalvertreter benennen und
die Waren im belieferten Land der USt unterziehen (Verwaltungsaufwand!)
Benutzung dieses Dokuments auf eigene Verantwortung! - Seite 39
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Verzicht auf die Lieferschwelle – auch wenn die Lieferschwelle nicht überschritten
wurde, kann der Lieferant auf die Lieferschwelle verzichten und die Versteuerung im
belieferten Land vornehmen (zB. Österreicher exportiert an Deutschland -> 16% USt in
Dtl, aber Verwaltungsaufwand)
- Erwerbsschwelle
€ 11.000,- pro Jahr, bei Überschreiten muß eine UID beantragt und dem Lieferanten
bekanntgegeben werden, die importierten Güter sind erwerbssteuerpflichtig, der
Lieferant ist in seinem Land USt-befreit.
für verbrauchssteuerpflichtige Waren gilt die Erwerbsschwelle nicht, Import von Tabak, Heizöl
oder Alkohol ist Verbrauchs- und Erwerbssteuer abzuführen!
Der Einstandspreis beim Import
beim Import fallen an Zoll (soweit nicht Zollfreiheit), Monopolabgaben und Verbrauchssteuern
bzw. Einfuhrumsatzsteuer
Berechnung der Abgaben
Rechenschema für Ermittlung der Abgaben
Fakturenbetrag
+ Fracht und Versicherung bis zur EU-Außengrenze
- Rabatt (- Skonto, wenn ausgenützt)
= Rechnungspreis in FW franko (frei) EU-Außengrenze
: Zollkurs
= Zollwert in EUR = Basis für Zoll
+ Zoll (soweit zollpflichtig), ungerundet
+ ig. Fracht + Versicherung bis zum 1. Bestimmungsort in Österreich umgerechnet zum Zollkurs
= Basis für EUSt
Benutzung dieses Dokuments auf eigene Verantwortung! - Seite 40
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davon Einfuhrumsatzsteuer
Berechnung des Einstandspreises
Import aus Drittländern
zum Einstandspreis zählen
- Fakturenbetrag
- Nebenspesen bis zum Bestimmungsort im Inland
- Zoll
jedoch nicht die EUSt (Einfuhrumsatzsteuer)
Bsp. Einstandspreis Berechnung, Zollwert und Einfuhrumsatzsteuer
Import von Videorecordern aus Japan
- Fakturenbetrag JPY 1.500.000,- Fracht und Versicherung bis Genua USD 2.300,- Fracht und Versicherung bis Salzburg (Lager) € 612,- Wertzoll 20%
- Kurse:
Devisenverkaufskurse für 1 €
Zollkurse für 1 €
JPY 104,43
104,USD 0,8458
0,84
Ermittlung des Einstandspreises
Fakturenbetrag JPY 1.500.000 : 104,43
+ Fracht, Vers. bis Genua USD 2.300 :0,8458
+ Fracht, Ver. bis Slbg. € 612,+ Zoll (siehe Nebenrechnung)
= Einstandspreis
14.363,69
2.719,32
612,00
3.432,24
21.127,25
Zoll
Fakturenbetrag JPY 1.500.000 : 104
+ Fracht, Vers. bis Genua USD 2.300 : 0,84
= Zollwert
davon 20% Zoll
14.423,08
2.738,10
17.161,18
3.432,24
Einfuhrumsatzsteuer
Summe Zollwert plus Zoll
+ Fracht, Vers. Slbg
= Basis für Einfuhrumsatzsteuer
davon 20% Einfuhrumsatzsteuer
20.593,42
612,00
21.205,42
4.241,08
Benutzung dieses Dokuments auf eigene Verantwortung! - Seite 41
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EUSt kann als VSt verrechnet werden und zwar im Monat der Bezahlung der EUSt
Abwicklung der Importabgaben erfolgt häufig über Spediteur, der die Abgaben samt
Frachtrechnung dem Importeur in Rechnung stellt.
Innergemeinschaftlicher Erwerb (Import aus EU-Land)
Bsp. Videorecorder aus Frankreich
- kein Zoll
- der österreichische Importeur hätte die Erwerbssteuer selbst ermitteln müssen
Monopolabgaben und Verbrauchssteuern erhöhen Basis für Erwerbssteuer
Verbuchung von Import- und Exportgeschäften
Buchungsverfahren
- zum Tageskurs – sofortige Umrechnung und in Euro verbucht
- zum Verrechnungskurs (Durchschnittskurs BM f. Finanzen)
Verbuchung zu Verrechnungskurs, bei Bezahlung wird der tatsächliche Umrechungskurs
verwendet; die Differenzen werden als Verrechnungskursdifferenzen berücksichtigt
- Valutarische Buchhaltung - Verbuchung in fremder Währung und Umrechnung bei Bilanzierung
è
Prüfungsrelevant nur Tageskurs-Buchung
Konten
Hauptbuchsammelkonten
2100 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Ausland)
3310 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Ausland)
Personenkonten
210.. für ausländ. Kunden
331.. für ausländ. Lieferanten
spezielle USt-Konten
- bei Einfuhr als Drittländern 2520 Einfuhrumsatzsteuer
Benutzung dieses Dokuments auf eigene Verantwortung! - Seite 42
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- bei ig. Erwerb 3510 Umsatzsteuer ig. Erwerb (Erwerbssteuer)
2510 Vorsteuer ig. Erwerb (anrechenbare Erwerbssteuer)
- Kursgewinne 4880 FW-Kursgewinn
- Kursverluste 7860 FW-Kursverlust
Verbuchung beim Importeur
Verbuchung von Lieferung, Fracht und Abgaben
bei Warenlieferung liegen folgende Belege vor:
- Faktura
- Abrechnung des Spediteurs
- Abgabenbescheide
- bei sofortiger Bezahlung auch Bankbescheide
-> daraus ist der Einstandspreis zu ermitteln
Buchung
- 1600 HW-Vorrat Einstandspreis
- Einfuhr aus Drittländern Einfuhrumsatzsteuer stellt VSt dar (Konto 2520)
- ig. Erwerb – Erwerbssteuer selbst berechnen
im Soll 2510 VSt aus ig. Erwerb (anrechenbar. Erwerbssteuer)
im Haben 3510 USt aus ig. Erwerb (Erwerbssteuer)
Verbuchung der Zahlung
in Regel Banküberweisung
Nicht-WWU-Währungen rechnet die Bank zum Tageskurs um, Preisdifferenz zu bereits
verbuchten Kurs
Verbuchung der Kursdifferenz
- exakte Verbuchung – Fremdwährung gestiegen -> Erhöhung des Wertes der Güter
(Vorratskonto)
- Praktikermethode
steigt der Wert der Fremdwährung (Devisenverkaufskurs ist gefallen)
Benutzung dieses Dokuments auf eigene Verantwortung! - Seite 43
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-> zusätzlicher Aufwand 7860 Kursverluste
sinkt der Wert der Fremdwährung (Devisenverkaufskurs ist gestiegen)
-> entsteht Ertrag 4880 Kursgewinne
Verbuchung beim Exporteur
Ausfuhr in Drittländer und ig. Lieferung erfordern die gleichen Buchungen
Export der Ware -> Erlös ist Ust-befreit
Nebenspesen – grenzüberschreitende Transporte sind Ust-befreit (keine VSt)
-> graphische Darstellung Buchungen beim Exporteur
Verbuchung von Barbelegen in Fremdwährung
- Valutenkurs
- ausl. Ust kann nicht als VSt geltend gemacht werden, Belege werden brutto verbucht
Umrechnungskurs
- laut Umrechnungsbeleg des Reisenden
- Valutenverkaufskurs am Tag der Abrechnung der Belege (wenn kein Umrechnungsbeleg
des Reisenden vorhanden)
- zu dem Kurs, zu dem das Unternehmen gewechselt hat, dem Reisenden wurden die
entsprechenden Valuten mitgegeben
Verbuchung von Löhnen und Gehältern
Auszahlungsbetrag
Bruttobezug
- Arbeiternehmeranteil zur Sozialversicherung
- Lohnsteuer
Nettobezug= Auszahlungsbetrag
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Lohn und Gehalt ohne nächste Spezifizierung ist immer Bruttobezug gemeint!
Zusätzlich zum Bruttolohn hat der Arbeitgeber verschiedene Lohnnebenkosten wie
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Beitrag zum Familienbeihilfenfonds + Zuschlag,
Lohnsummensteuer, Wien U-Bahn-Bau Abgabe zu tragen.
gesetzliche Sozialversicherung
Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Pensionsversicherung,
Arbeiterkammerumlage, Wohnbauförderungsbeitrag
Beitragssätze (Stand 01.06.01)
Arbeiter: Dienstnehmeranteil 18,20%
Dienstgeberanteil 24,40%
Angestellte: Dienstnehmeranteil 17,65% Dienstgeberanteil 21,65%
Höchstbeitragsgrundlage € 3.240,- (höhere Arbeitsentgelte kein Beitrag)
Geringfügigkeitsgrenze € 296,21 pro Monat (dann nur 1,4% Unfallversicherungsbeitrag)
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung ANA-SV wird vom Dienstgeber vom Bruttolohn
berechnet und einbehalten.
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung AGA-SV ist für Dienstgeber zusätzlicher Aufwand
6500 gesetzlicher Sozialaufwand Arbeiter
6550 gesetzlicher Sozialaufwand Angestellte
ANA-SV und AGA-SV müssen bis spätestens 15. des Folgemonats bei Krankenkasse einlangen!
Lohnsteuer
Berechnungsgrundlage ist der um den ANA-SV verringerten Bruttobezug
Für Berechnung sind versch. Freibeträge maßgebend.
Wird vom Dienstgeber berechnet und einbehalten, Verbindlichkeit gegenüber
Betriebsfinanzamt, muß bis zum 15. des Folgemonats abgeführt werden.
Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag
Familienbeihilfe
- € 105,40
- für Kinder ab Monat 10. Lebensjahr vollendet € 123,60
- für Kinder ab Monat 19. Lebensjahr vollendet € 145,40
Benutzung dieses Dokuments auf eigene Verantwortung! - Seite 45
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für jedes 2. Kind um jew. € 12,80 mehr, ab dem 3. Kind für jedes weitere € 25,50
Kinderabsetzbeträge
Jedem Familienbeihilfenbezieher wird ein Kinderabsetzbetrag von € 50,90 pro Monat pro Kind
ausbezahlt.
Kinderbeihilfe und Kinderabsetzbeträge werden direkt von Finanzverwaltung ausbezahlt,
betreffen daher die Buchhaltung eines Unternehmens nicht!
Dienstgeberbeitrag zum Familienbeihilfenausgleichsfond (DB)
Dienstgeberbeitrag von 4,5% der Beitragsgrundlage dient der Deckung der Familienbeihilfe,
von Kinderzahl der Dienstnehmer unabhängig.
6610 Dienstgeberbeitrag zur Familienbeihilfe (DB)
DB ist als Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt auszuweisen, wird mit der Lohnsteuer
abgeführt
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ)
Kammer der gewerbl. Wirtschaft Kammerumlage (KU2), beträgt 0,53% der Beitragsgrundlage
des DB. DZ ist mit DB an Finanzamt abzuführen.
6615 Zuschlag zum DB
Kommunalsteuer
3% der Brutto-Arbeitslöhne, die an die Dienstnehmer der in der betr. Gemeinde gelegenen
Betriebsstätte gewährt worden sind (sachl. und pers. Befreiungen möglich); Verbindlichkeit
gegen Gemeinde / Stadtkasse, bis zum 15. des Folgemonats abzuführen
6600 Kommunalsteuer
Wr. Dienstgeberabgabe (U-Bahn-Steuer)
pro Woche und pro Dienstnehmer € 0,72 an Stadtkasse (zahlreiche Ausnahmen)
6620 Dienstgeberabgabe Wien
Reisekostenvergütung
Benutzung dieses Dokuments auf eigene Verantwortung! - Seite 46
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Dienstreise nach EstG liegt vor, wenn AN im Auftrag des AG seinen Dienstort zur
Durchführung von Dienstverrichtungen verläßt oder so weit von seinem ständigen Wohnort
entfernt ist, dass eine tägliche Rückkehr an den Wohnort nicht zugemutet werden kann.
steuerlich gelten folgende Beschränkungen:
Zielort der Dienstreise – mind. 25km vom Unternehmen entfernt und mehr als 3 Std. dauern
(Ausland mehr als 5 Std)
kein neuer Mittelpunkt der Arbeit, wie zB
- regelmäßige Arbeit an einem Ort und eine Anfangsphase von 5 Tagen überschritten wird
(dann kein Taggeld mehr, aber Nächtigungsgeld zulässig)
- wiederkehrende, nicht regelmäßige Arbeit an einem Ort und eine Anfangsphase von 16
Tagen überschritten wird (ab 16. Tag kein Taggeld mehr)
Fahrtkosten sind bei betriebl. veranlassten Fahrten immer Betriebsausgaben und unterliegen
nicht den Beschränkungen
Reiseabrechnung muß folgende Angaben enthalten:
- Name des Reisenden
- Ziel und Zweck der Reise
- Zeit der Reise (Abreise- und Ankunftszeit)
- Auflistung der Beträge
- Auflistung der Beilagen (alle Belege sind der Reiseabrechnung beizulegen und mit dieser
aufzubewahren)
Kosten der Dienstreise können auf 2 Arten ersetzt werden:
tatsächlicher Aufwand lt. Beleg
- bei nachweisbaren Fahrtkosten
- nachweisbare Nächtigungskosten
- Kosten für Geschäftsessen
- nicht für persönliche Verpflegung des Reisenden
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Pauschalsätze ohne Beleg
- diese Regelung gilt für Verpflegung der Reisenden
- Nächtigung nur, wenn kein Beleg erbracht wird
- Privat-PKW -> amtliches Km-Geld
Umrechnung ausländischer Belege
- Kurs zu dem Reisender gewechselt hat
- Kurs am Tag der Abrechnung
- Kurs zu dem Unternehmen gewechselt hat (dem Reisenden Valuten mitgeben)
- Kurs zu dem Kreditkartenunternehmen umrechnet und Kunden belastet
Behandlung USt
- ausländische Belege – werden brutto verbucht
- inländische Belege – Reise- und Nächtigungskosten sowie Reisespesen – VSt kann in voller
Höhe geltend gemacht werden
- bei Pauschalsätzen – ist die VSt 10% a.H. herauszurechnen
- bei Geschäftsessen – nur die halbe VSt kann geltend gemacht werden
- bei PKW und Kombis ist ein VSt- Abzug generell nicht möglich
für Verpflegung
für Nächtigung
mit PKW
nur Pauschale ist
lohnsteuer- und
SV-frei
max. € 26,40 pro
Tag (Ausl. höher)
sowohl
Pauschalsatz
als auch Vergütung
lt. Beleg (tats.
Aufwand)
Privat-PKW
amtl. KM-Geld
€ 0,356
Firmen-PKW
Aufwend. voll
Pauschale € 15,- pro anerkannt
(Ausl. höher)
Garagierung
Maut
VSt 10% a.H.
VSt 10% a.H.
max. von Pauschale
keine VSt
für Fahrten
öff. Verkehrsm.
Taxis
Aufwendungen
voll anerkannt
für Nebenkosten
zB Porto, Telefon,
Eintritt
tatsächliche
Aufwendungen
voll anerkannt
VSt 10% a.H.
VSt soweit Ustpflichtig
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KEIN VSt-Abzug bei Auslandsbelegen (ausländ. USt), Flug- und Schiffticket im
grenzüberschreitenden Verkehr (Ust-frei!)
Tagesgeld
Pauschalsätze
- Inland € 26,40 für 24 Stunden
- Ausland – laut Tabelle
Aliquotierung
im Inland
- voller Pauschalsatz gilt für 24 Std.
- bis 3 Stunden kein Taggeld
- mehr als 3 Stunden, für die ersten 4 Stunden 4/12 und dann jew. 1/12
- länger als 12 Stunden, wird voller Satz verrechnet
im Ausland
- Tagesgeld für die Dauer des Aufenthalts im Ausland (sprich an Grenzübertritt)
- bis zu 5 Stunden kein Tagesgeld
- 5-8 Stunden 1/3 des Tagesgeldes
- 8-12 Stunden 2/3 des Tagesgeldes
- ab 12 Stunden volles Tagesgeld
Wenn laut Kollektivvertrag eine andere Aliquotierung vereinbart ist, dann ist diese Regelung
grundsätzlich steuerlich nicht anerkannt. Ein vereinbartes höheres Tagesgeld – Mehrbetrag ist
lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Einzige Ausnahme ist datumsmäßige
Abrechnung, so dass 24.00 die Tagesgrenze bildet.
höhere Vergütung
sieht der Dienstvertrag eine höhere Vergütung vor, dann ist die Differenz zum Pauschalbetrag
lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Als Betriebsausgaben werden aber nur die
Vergütungen an AN anerkannt, die Vergütungen an Unternehmer werden nicht anerkannt.
Vorsteuer
- bei Vergütung der Pauschale, 10% der Pauschale – von € 26,40 sind das € 2,20
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- bei höherer Vergütung wird nur der VSt für die Pauschale geltend gemacht, der Rest wird
voll auf das Aufwandkonto gebucht
Nächtigungsgeld
bezieht sich auf Übernachtungskosten einschließlich Frühstück
- Verrechnung laut Beleg
Kosten werden voll anerkannt, voller VSt-Abzug möglich
- Verrechnung ohne Beleg
Inland: Pauschalbetrag € 15,- (VSt 10%)
Ausland: Pauschalsatz entsprechend Liste Bundesministerium
Fahrtkosten
- öffentliche Verkehrsmittel – tatsächl. Aufwendungen sind lohnsteuerfrei; wenn laut
Dienstvertrag ein Ticket Kl.1 vergütet wird, der Dienstnehmer fährt aber Kl.2, dann ist
die Differenz lohnsteuerpflichtig
VSt aus Inlandsbelegen kann voll geltend gemacht werden
- Privat-PKW
KM-Geld € 0,356 ist lohnsteuerfrei;
zahlt DG höheren Betrag ist Differenz lohnsteuerpflichtig
zahlt DG niedrigen Betrag kann DN die Differenz als erhöhte Werbungskosten geltend
machen
Voraussetzung für Vergütung ist Führung eines Fahrtenbuches (Datum, Anzahl der
gefahrenen KM, Kilometerstand, Ausgangs- und Zielpunkt, Zweck der Fahrt)
- Firmen-PKW
voller Ersatz der Aufwendungen, kein VSt-Abzug
auch als Betriebsausgabe anerkannt
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- Fahrtenpauschale für Dienstfahrten
voll lohnsteuerpflichtig
Nachweis der dienstlich gefahrenen KM können als Werbungskosten geltend gemacht
werden
das limitierte KM-Geld – pro Monat Maximalbetrag oder wenn weniger gefahren wird,
ein geringerer Betrag gegen Nachweis der Fahrtsstrecke – steuerfrei
Verbuchung von Reisekostenvergütungen
für Verpflegung und Nächtigung
7360 Aufwand für Verpflegung – Inland
/
7361 Aufwand für Verpflegung – Ausland
/
7370 Aufwand für Nächtigung – Inland
/ 2700 oder 2800 Zahlungsmittelkonto
7371 Aufwand für Nächtigung – Ausland
/
2500 Vorsteuer (INLÄNDISCHE VSt!!)
/
für Fahrtkosten
öffentliche Verkehrsmittel
7330 Aufwand für Fahrtkosten – Inland
/
7331 Aufwand für Fahrtkosten – Ausland
/ 2700 od. 2800 Zahlungsmittelkonto
2500 Vorsteuer
/
Privat-PKW des Angestellten
7340 Kilometergeld
/ 2700 bzw. 2800
im Kilometergeld sind Garagierung, Maut, Vignetten, etc. enthalten, in der Praxis werden diese Ausgaben
oft gesondert geltend gemacht – dann auch kein VSt-Abzug
Firmen-PKW
7260 PKW-Betriebsaufwand
/ 2700 bzw. 2800
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Sonderproblem: Bewirtung von Geschäftsfreunden
Arbeitsessen sind nur abzugsfähig, wenn Steuerpflichtiger nachweist, dass
- Bewirtung der Werbung dient
- betriebliche oder berufliche Veranlassung weiteraus überwiegt
Daher muß am Beleg ein Vermerk über Teilnehmer, Thema und Zusammenhang mit dem
Geschäft angebracht sein. Speisen und Getränke müssen genau aufgegliedert sein (Anrechnung
VSt).
steuerliche Abzugsfähigkeit ist auf Hälfte beschränkt, ebenso der VSt-Abzug.
Bewirtung – Buchung allgemein
7680 Bewirtung Inland – abzugsfähiger Betrag
/
(halber Nettobetrag)
7681 Bewirtung Inland – nicht abzugsf. Betrag
/ 2700 Kassa (Gesamtbetrag)
(halber Bruttobetrag)
2500 VSt
/
(halber USt-Betrag)
in Praxis Konten nach Steuerklasse (10%, 20%) getrennt geführt!
Bewirtung auf Reisen im Inland
egal, ob Unternehmer oder Dienstnehmer bewirtet – das Tagesgeld wird um € 13,20 gekürzt
Bewirtung auf Reisen im Ausland
ein Arbeitsessen pro Tag – keine Kürzung der Taggeld-Pauschale
2x Bewirtung, dann Kürzung des Taggeldes um 1/3
7682 Bewirtung Ausland – abzugsfähiger Betrag
7683 Bewirtung Ausland – nicht abzugsfähiger Betrag
keine Vorsteuer, da USt aus ausländ. Belegen nicht berücksichtigt wird!
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Verbuchung von Steuern
Steuern im Rechnungswesen
betrieblicher Aufwand
nur handelsrechtlich
- Körperschaftssteuer
auch steuerrechtlich
- Kommunalsteuer
- Kfz-Steuer
- Grundsteuer
- Straßenbenützungsabgabe
aktivierungspflichtig
- Grunderwerbssteuer
Durchlaufposten
- Umsatzsteuer
- (Lohnsteuer der Arbeitnehmer)
Privat
- Einkommenssteuer
Aufwandsteuern
mindern den Gewinn
- Kommunalsteuer
- Kraftfahrzeugssteuer
- Grundsteuer (auf Grundvermögen, 1% -> zahlreiche Ausnahmen)
- Mineralölsteuer
- Straßenbenützungsabgabe
Körperschaftssteuern
Einkommenssteuer juristischer Personen wie AG, GesmbH, etc.
Basis ist das Einkommen der Körperschaft innerhalb eines Kalenderjahres
mindert Steuerbasis nicht, aber bei Ermittlung des handelsrechtl. Gewinnes abziehen
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KSt einheitlich 34%, Mindestbetrag wird eingehoben – im Gründungsjahr € 1.092,- und in
Verlustjahren 5% des Grundkapitals von AG bzw. des Stammkapitals bei GesmbH
aktivierungspflichtige Steuern
erhöhen Wert des angeschafften Guts
va. Grunderwerbssteuer (3,5% vom Kaufpreis), beim Ankauf von Grundstücken dem Käufer
vorgeschrieben
0200 bebaute Grundstücke bzw. 0300 unbebaute Grundstücke
Durchlaufposten
vom Unternehmen eingehoben und an Finanzamt weitergeleitet -> USt und Lohnsteuer
Privatsteuern
betreffen nur privaten Bereich des Unternehmers
Einkommenssteuer- Einkommen natürlicher Personen, progressiv gestaffelt
bis € 3.640,-
0%
€ 3.641,- - 7.270,-
21%
€ 7.271,- - 21.800,-
31%
€ 21.801,- - 50.870,-
41%
über € 50.870,-
50%
bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden Privatsteuern oft über Firmenkonto
bezahlt -> als Privatentnahme zu verbuchen
9400 Privat
/ 2.... Zahlungsmittelkonto
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Verbuchung von Unternehmenssteuern
- vom Finanzamt vorgeschrieben
Steuerbescheid vor Fälligkeitstermin (Grunderwerbssteuer, Körperschaftssteuer)
2 Varianten:
Buchung bei Zahlung
Steuerkonto
/ 2... Zahlungsmittelkonto
Exakte Verbuchung
1) bei Eintreffen des Steuerbescheides
Steuerkonto
/3550 Verrechnungskonto Finanzamt
2) bei Zahlung
3550 Verrechnungskonto
/ 2... Zahlungsmittelkonto
Besonderheiten bei Körperschaftssteuer
wird vom Einkommen berechnet, steht am Ende des Wirtschaftsjahres fest, Unternehmer muß
vierteljährliche Vorauszahlungen leisten – werden auf Basis des Vorjahreseinkommens
festgesetzt
2 Varianten
- Vorauszahlung wird sofort verbucht
8... Steueraufwandkonto
/
2.... Zahlungsmittelkonto
va. Klein- und Mittelbetriebe
- Forderung gegenüber Finanzamt, da noch nicht feststeht, wie hoch die tatsächliche
Ertragssteuerbelastung sein wird
25.. aktivierte ..Steuer
/
2... Zahlungsmittelkonto
wenn endgültiger Steuerbescheid eintrifft
8... Steueraufwand
/
3550 Verrechnungskonto Finanzamt
3550 Verrechnungskonto Finanzamt
/
25.. aktivierte Steuern
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va. Kapitalgesellschaften, Vorteil – bei Zwischenabschlüssen während des Jahres wird der
Gewinn nicht durch mehr oder minder zufällige Vorauszahlungen vermindert
- Steuern, die selbst zu berechnen sind
zB.: Kommunalsteuer
Verbuchung auf entspr. Aufwandkonten
Verbuchung der Kammerumlage
neben der Kammerumlage auf Basis der Arbeitslöhne wird auch ein Zuschlag zum
Dienstgeberbeitrag DZ (KU1) eingehoben
Bemessungsgrundlage ist and. Unternehmen geschuldete USt auf Grund von erhaltenen
Lieferungen und Leistungen von in- und ausländischen Unternehmen, dh.
Bemessungsgrundlage ist die Vorsteuer, Einfuhrumsatzsteuer und die Vorsteuer aus ig. Erwerb
(anrechenbare Erwerbssteuer)
derzeitige Höhe 3,9 %o
Ausnahmen:
Kreditinstitute und Versicherer – andere Bemessungsgrundlage und Tausendsatz
keine Kammerumlage von Mitgliedern, deren jährl. Umsätze € 145.345,70 nicht übersteigen
vierteljährlich, selbst zu berechnen und spätestens am 15. des übernächsten Monats ans
Finanzamt zu entrichten, wird dann vom Finanzamt an Bundeskammer überwiesen.
Verbuchung
Entstehung der Abgabenschuld
7780 Kammerumlage
/
3550 Verrechnungskonto Finanzamt
/
2... Zahlungsmittelkonto
bei Zahlung
3550 Verrechnungskonto Finanzamt
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BISHER WURDEN DIE LAUFENDEN BUCHUNGEN BESPROCHEN, NUN FOLGEN DIE
BUCHUNGEN IM RAHMEN DES JAHRESABSCHLUSSES!!!!
Der Jahresabschluss (Überblick)
es werden auch laufenden Buchungen behandelt, da manche Buchungsvorgänge so leichter
dargestellt werden können, zB Kauf, Verkauf von Gütern des Anlagevermögens, da diese
Vorgänge eng mit der Abschreibung und dem Ausscheiden von Anlagen zusammenhängen,
Sonderbestimmungen für den PKW-Betriebsaufwand, da dieser auch die Abschreibungen
umfasst.
rechtliche Regelungen
lt. HGB, für versch. Gruppen von Unternehmungen unterschiedl. detailliert gefasst
Einzelunternehmen und Personengesellschaften
- Jahresabschluss umfasst: Bilanz (Gliederung § 198) und G+V Rechnung (§ 200)
- soll Bild der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens geben
- Erstellung spätestens 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres (§193)
Kapitalgesellschaften
- Bilanz und G+V-Rechnung (Gliederung §224 und §231 – viel detaillierter)
- Grundsätzlich werden viele Konten zusammengefasst, die während des Jahres als
Einzelkonten verwendet wurden. Zusätzlich umfasst der Jahresabschluss einen Anhang
(Erläuterung der Bilanzierungsmethoden §236-242) und einen Lagebericht, der den
Geschäftsverlauf einschließlich der zukünftigen Entwicklung (Forschung und
Entwicklung) darstellt (§243)
- neben Vermögens- und Ertragslage auch Finanzlage
- Jahresabschluss ist innerhalb von 5 Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres dem
Aufsichtsrat vorzulegen
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Konzernrechnungslegung
- § 244 und folgende – werden hier nicht genauer behandelt
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung
Bilanzkontinuität
- formelle – aufeinanderfolgende Jahresabschlüsse sollen nach den gleichen Gliederungsprinzipien
aufgestellt werden und die gleichen Kontenbezeichnungen verwenden
- materielle – Bewertungsmethoden sollen beibehalten werden
Bilanzwahrheit
- vollständig
- gesetzliche Bewertungsvorschriften einhalten
Bilanzklarheit
Vermögens- und Kapitalteile, die Aufwendungen und Erträge sollen klar und übersichtlich ausgewiesen
werden, dies soll durch Einhaltung der Gliederungsvorschriften lt. HGB und durch den Anhang und den
Lagebericht erreicht werden
Hauptprobleme beim Jahresabschluss
Im Rahmen des Jahresabschlusses sind folgende Vorgänge erforderlich:
Inventur – die vorhandenen Vermögensgüter und Passiva sind zu erfassen
Bewertung der Aktiva und Passiva – den erfassten Posten sind Geldwerte zuzuordnen
dabei treten folgende Probleme auf:
- Bewertung des nicht-abnutzbaren Anlagevermögens (zB.: Grundstücke, Wertpapiere), wenn der
Wert im Vergleich zum Anschaffungswert oder zum vorhergehenden Bilanzansatz sinkt oder
steigt
- Bewertung des abnutzbaren Anlagevermögens (zB Maschinen, Computer) durch planmäßige
Abschreibunge und durch außerplanmäßige Abschreibungen bei technischer oder
wirtschaftlicher Entwertung
- Bewertung des selbsterstellten Anlagevermögens (Büroeinrichtung, die Büromöbelfirma für
eigenen Gebrauch produzierte)
- Bewertung der Vorräte und Ermittlung und Bewertung der im Verlauf eines Geschäftsjahres
verkauften Vorräte – Sonderproblem: Bewertung der selbsterstellten unfertigen Erzeugnisse und
Benutzung dieses Dokuments auf eigene Verantwortung! - Seite 58
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der selbsterstellten Fertigerzeugnisse, die auf Lager sind.
Zu bewerten sind auch noch nicht abgerechnete Aufträge
- Bewertung der Forderungen – Berücksichtigung der Einbringlichkeit
- Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung
- Bewertung der Rückstellungen für Aufwendungen und drohende Verluste, die zum Bilanzstichtag
noch nicht eindeutig feststehen (zB schwebende Prozesse)
- Ermittlung der Rechnungsabgrenzungen für Aufwendungen und Erträge, die ins Abschlussjahr
gehören, die vollständig oder noch gar nicht zu Zahlungen geführt haben
- Ermittlung unversteuerter Rücklagen (jene Teiles des Gewinns, die laut Bestimmungen EstG und
KStG steuerfrei gespart werden können)
Inventur und Inventurverfahren
Vorbedingung für Jahresabschluss ist Inventur – körperliche Bestandsaufnahme der
Vermögensgüter
Ist körperliche Bestandsaufnahme nicht möglich, dann andere Verfahren (wie zB Abstimmung
von Forderungen und Schulden mit Geschäftspartnern, Depotauszüge über
Wertpapierbestände, Grundbuchauszüge, ...)
lt. Handelsrecht sind für körperliche Inventur folgende Verfahren erlaubt:
- Stichtagsinventur am Bilanzstichtag
- Abweichende Stichtagsinventur: frühestens 3 Monate vor, spätestens 2 Monate nach Bilanzstichtag;
durch entsprechendes Aufzeichnungssystem muß durch Vor- und Rückrechnung der Bestand
zum Bilanzstichtag festgestellt werden können
- permanente Inventur: Bestände werden lt. Arbeitsplan (Inventurplan) zu unterschiedl. Zeitpunkten
während des Geschäftsjahres erfasst und mit Aufzeichnung verglichen; jedes Vermögensgut muß
zumindest 1x jährlich erfasst werden
- Stichprobeninventur: Menge und Wert der Vermögensgüter wird mit Hilfe mathematischstatistischer Methoden aufgrund von Stichproben ermittelt
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Bewertungsgrundsätze
- Einzelbewertung zB Verluste einer Wertpapierart darf nicht mit Gewinnen einer anderen
Wertpapierart aufgerechnet werden; in Praxis oft nicht möglich, zB Tankstelle kauft
Benzin zu unterschiedlichen Preisen, der Benzin vermischt im Tank, etc
- Grundsatz der Unternehmensfortführung, Vermögensgüter sind wesentlich weniger wert,
wenn das Unternehmen nicht fortgeführt wird; solange das dem Prinzip der Vorsicht
nicht widerspricht, geht man daher davon aus, dass das Unternehmen fortgeführt wird
- Grundsatz der Vorsicht, bei unsichern Erwartungen soll eher vom ungünstigen Fall
ausgegangen werden
“Imparitätisches Realisationsprinzip“
- Realisationsprinzip – nur realisierte Gewinne sollen ausgewiesen werden
- Prinzip der Verlustantizipation – drohende Verluste werden ausgewiesen, wenn sie
noch nicht realisiert sind
- Prinzip der Wertaufhellung – bestehende Risiken und Verluste sollen ausgewiesen
werden, wenn sie vor Bilanzerstellung bekannt sind
Prinzip der Vorsicht führt zu weiteren Prinzipien der Bilanzbewertung:
- Anschaffungswertprinzip: Vermögensgüter dürfen höchstens zum Anschaffungswert und
Schulden müssen mindestens zum Anschaffungswert bewertet werden
- Niederstwertprinzip: Tageswert am Bilanzstichtag niedriger als Anschaffungswert, dann ist
der niedrigere Wert anzusetzen; Vorschrift bei Umlaufvermögen (Vorräte) in strenger Form und
Anlagevermögen (Grundstücke, Wertpapiere) in gemilderter Form (nur,wenn Wertminderung
voraussichtlich von Dauer ist)
- Zuschreibungspflicht: Aufwertung, wenn ein geminderter Wert wieder steigt; kommt nur
unter bestimmten Voraussetzungen zum Tragen
Benutzung dieses Dokuments auf eigene Verantwortung! - Seite 60
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Aufwertungen führen zu Aufwertungsgewinnen, die auch körperschaftssteuer- bzw.
einkommenssteuerpflichtig sind – Aufwertungen werden daher in der Regel nur in Verlustjahren
vorgenommen
Bewertungsgrundsätze führen zu folgenden Bewertungen:
nichtabnutzbares Anlagevermögen (Grundstücke, Finanzanlagen)
gemildertes Niederstwertprinzip
Aufwertungen bis zum Anschaffungswert zulässig, aber nicht verpflichtend
abnutzbares Anlagevermögen (Maschinen, Computer)
fortgeschriebener Anschaffungswert (Anschaffungswert minus planm. Abschreibungen)
außerplanm. Abschreibung ist zu berücksichtigen (techn. oder wirtschaftl. Entwertung)
Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Wertpapiere des Umlaufvermögens)
strenges Niederstwertprinzip (zwischen Anschaffungswert bzw. vorhergehendem Bilanzansatz
und Tageswert ist der niedrigere Wert zu nehmen)
Passiva (Verbindlichkeiten in fremder Währung)
analog: strenges Höchstwertprinzip (Anschaffungswert ist Untergrenze, höherer Tageswert ist
auszuweisen)
Bewertungsprinzipien im Steuerrecht – wenn handelsrechtliche Bewertungsvorschriften den
steuerlichen Vorschriften nicht ausdrücklich widersprechen, dann gelten sie für die Steuerbilanz
Bewertung in der Praxis
folgende vereinfachte Verfahren va bei Vorratsbewertung:
- alle auf Lager befindlichen Vorräte sind schwer verkäuflich – pauschale Abwertung
(Modeindustrie rund 15%)
- Lagerstatistik, Vorräte, die schon länger auf Lager sind (Vorräte, die älter als 6 Mo aber jünger
als 1 Jahr – 30%, 1-2 Jahre 50% und ältere Vorräte werden vollständig abgewertet)
- Marktpreis ist der Preis des letzten Einkaufes
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Verbuchung der Veränderung des Wertansatzes von nicht-abnutzbarem Anlagevermögen
Abwertung
8250 außerplanm. Abschreibung von
/
Finanzanlagen
/
oder
/ 0... Anlagenkonto
7030 außerplanm. Abschreibung von
/
Sachanlagen
/
Aufwertung (bis zum Anschaffungswert)
0... Anlagenkonto
/
8160 Erträge aus Zuschreibung zu
/
Finanzanlagen
/ oder
/
4650 Erträge aus der Zuschreibung zu Sachanlagen
Anlagenverrechnung
Verbuchung von Zugängen im Anlagevermögen
Kauf von Anlagegütern
Buchung wie Kauf von Waren
Anlagen sind mit ihrem Anschaffungswert zu aktivieren, Klasse 0 entspr. Anlagenkonto
Anschaffungswert ist Gesamtheit der Kosten, die vom Erwerb des Anlagegutes bis zu dessen
Inbetriebnahme anfallen; nicht dazu zählen USt und Einfuhrumsatzsteuer bei importierten
Anlagen (nur bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen)
dh. Anschaffungswert =
Anschaffungspreis (ohne USt) = Einkaufspreis
- Anschaffungskostenminderungen (ohne USt) = ausgenützte Rabatte und Skonti
+ Anschaffungsnebenkosten (ohne USt)= Kosten für Inbetriebnahme
zu den Anschaffungskosten zählen: Bezugskosten (Transport, Zoll, Versicherung), aktivierungspflichtige
Steuern wie Grunderwerbssteuer und sonstige Abgaben , Kosten für Aufstellung und Inbetriebnahme der
Anlagen, Kosten für Überprüfung
Benutzung dieses Dokuments auf eigene Verantwortung! - Seite 62
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0... Anlagen
/
2500 Vorsteuer
/
Zahlungsmittelkonto oder Lieferantenkonto
Fremderstellung von Anlagegütern über mehrere Jahre
zB längerfristige Bau- oder Umbauaufträge, in Praxis daher Teilrechnungslegung zum 31.12 ,
Anzahlung – Ist-Besteuerung (Zahlung auschlaggebend!!)
0710 Anlagen in Bau
/
330.. Lieferantenkonto
2500 Vorsteuer
/
330.. Lieferantenkonto
/
2800 Bank
0... Anlagen
/
0710 Anlagen im Bau
2500 Vorsteuer (Rest)
/
330.. Lieferantenkonto
im Jahr der Fertigstellung wird gebucht:
geringwertige Wirtschaftsgüter (lt. EstG §13)
Anschaffungs- oder Herstellungswert (ohne USt) < € 400,
können (müssen aber nicht) im Jahr der Anschaffung voll als Betriebsausgabe, sprich als
Aufwand verbucht werden
7040 Abschreibung geringw. Wirtschaftsgüter
/
2500 Vorsteuer
/
Zahlungsmittelkonto oder Lieferant
Wirtschaftsgüter, die aus mehreren Teilen bestehen, müssen als Einheit aufgefasst werden,
können daher nicht getrennt als geringw. Wirtschaftsgüter verbucht werden (zB Sessel für
Konferenzraum)
wird §12 EStG nicht angewandt, dann Aktivierung als Anlagegut
Benutzung dieses Dokuments auf eigene Verantwortung! - Seite 63
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Selbsterstellung von Anlagegütern
im Rahmen des Produktionsprozesses fallen Löhne, Rohstoffe, etc. an, die wie alle anderen
Aufwendungen verbucht werden, diese sind jedoch nicht gewinnmindernd, denn am Ende des
Produktionsprozesses steht ein fertiges Anlagegut, dh. das Anlagegut ist zu aktivieren, die
Aufwendungen sind zu neutralisieren
Konto 4580 aktivierte Eigenleistung ist kein Ertrag, sondern neutralisiert die fälschlicherweise
als Aufwand verbuchten Löhne, etc.
Fertigstellung innerhalb eines Bilanzjahres
0... Anlagenkonto
/
4580 aktivierte Eigenleistung
/
4580 aktivierte Eigenleistung
0710 Anlagen im Bau
/
4580 aktivierte Eigenleistung
0... Anlagenkonto
/
0710 Anlagen im Bau (gesamter Herstellungsaufw.)
Fertigstellung in mehreren Bilanzjahren
im Jahr des Baubeginns
0710 Anlagen im Bau
im Jahr der Fertigstellung
Verbuchung von Miet- und Leasinggeschäften
Leasingzahlungen werden von Finanzbehörden nicht immer als Aufwand akzeptiert
(verdeckter Kauf)
Leasing dann Aufwand, wenn
-
Vertragsdauer nicht gesamte übliche Nutzungsdauer (max. 90% der Nutzungsdauer)
-
Objekt darf nicht speziell für Bedürfnisse des Leasingnehmers gestaltet sein
(Spezialmaschinen), dass es für andere Nutzer wertlos wäre
-
Ist Ankauf zu Ende der Nutzungsperiode muss sich Kaufpreis am gültigen Marktpreis
orientieren und darf nicht weit darunter liegen
Benutzung dieses Dokuments auf eigene Verantwortung! - Seite 64
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reines Leasing (reine Miete)
Leasingnehmer (Nutzer) bucht
7400 Miete, Pacht, Leasing
/
2500 Vorsteuer
/
Zahlungsmittelkonto
Leasinggeber bucht
Zahlungsmittelkonto
/
4000 Umsatzerlöse
/ 3500 USt
Außerdem verbucht der Leasinggeber das Wirtschaftsgut als Anlagevermögen und kann die
VSt abziehen sowie planmäßige Abschreibung geltend machen.
Abschreibung abnutzbarer Anlagegüter
abnutzbare Güter werden durch ordentlichen wirtschaftlichen Gebrauch im Unternehmen
weniger Wert – planmäßige Abschreibung
Steuerrecht: Absetzung für Abnutzung (Afa)
Wertverlust kann auch wegen technischer und wirtschaftlicher Entwertung oder Entwertung
durch Schadenfälle (Brand, etc.) auftreten – außerplanmäßige Abschreibung
Steuerrecht: Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert
planmäßige Abschreibung
- Anschaffungswert der abnutzbaren Anlagegüter wird auf Nutzungsdauer gleichmäßig als
Aufwand verbucht (G+V)
- Wert des abgenutzten Wirtschaftsgutes ist in Bilanz einigermaßen richtig abgebildet
Berechnung
lineare Abschreibung (Ausnahmefälle Substanzwertabschreibung, siehe unten)
Anschaffungswert
Abschreibungsbasis – meist der Anschaffungswert
Benutzung dieses Dokuments auf eigene Verantwortung! - Seite 65
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Restwert – Wert des Anlagegutes am Ende der Nutzungsdauer
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Abschreibungssatz – Prozentsatz des jährlichen Wertverlustes
Abschreibungsbetrag – jährlicher Betrag um den abgeschrieben wird
kumulierte Abschreibung – Summe bisher vorgenommener Abschreibungen
Buchwert (Restbuchwert) – Differenz zwischen Anschaffungswert und kum. Abschreibungen
meisten Unternehmen verwenden die steuerlichen Richtlinien für Schätzung der
Nutzungsdauer und Ermittlung des Abschreibungssatzes
Beispiele:
Gebäude für freiberufliche Tätigkeit 50 Jahre und 2%
LKW 4 -7 Jahre und 25 - 14,3%
soll Wirtschaftsgut in kürzerer Zeit abgeschrieben werden, dann Nachweis, dass
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer kürzer ist
Abschreibung von Wirtschaftsgütern, die nicht ein volles Jahr genutzt wurden
-
mehr als ein halbes Jahr genutzt -> 100%
-
weniger als halbes Jahr -> 50%
zB. LKW 20.05 verkauft, Nutzungsdauer 5 Jahre
100% : 2 : 5: 10%
Substanzwertabschreibung
vorgeschrieben bei Bergbauunternehmen, Steinbrüchen sprich Betrieben, die einen Verbrauch der
Substanz mit sich bringen
Wert des Vorkommens wird in Beziehung gesetzt mit Gesamtmenge des abbaufähigen Substanz –
Abschreibungsbetrag je Fördereinheit, dieser mit jährlicher Menge multipliziert ergibt den jährlichen
Abschreibungsbetrag
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Verbuchung der Abschreibung
im letzten Jahr der Abschreibung wird das Anlagegut nicht auf Null abgeschrieben, wenn es
noch im Betrieb genutzt wird (Erinnerungseuro oder Restwert);
direkte Abschreibung
7020 planmäßige Abschreibung
/
von Sachanlagen
/
0... Anlagenkonto
-
auf Anlagenkonto scheint nur Buchwert auf
-
Anschaffungswert und bisher vorgenommene Abschreibungen sind nur in
Anlagenkartei ersichtlich
im letzten Jahr kann voll abgeschrieben werden, da aus Anlagenkartei erkennbar ist, ob die
Anlage noch zum Betriebsvermögen gehört
in manchen Betrieben ist der Erinnerungseuro üblich, bei uns wird voll abgeschrieben !!
indirekte Abschreibung
Abschreibungen werden nicht auf Anlagenkonto verbucht, sondern auf kumulierten
Abschreibungen (Konten 0190, 0290, 0490 etc.)
7020 planmäßige Abschreibung
/
von Sachanlagen
/
0.90 kumulierte Abschreibungen
-
Anschaffungswert scheint immer auf Anlagenkonto auf
-
Summe aller bisher vorg. Abschreibungen auf Konto kum. Abschreibungen erkennbar
-
Buchwert der Anlagen ist Differenz Anschaffungswert und kum. Abschreibungen
Abschreibung bei Umbau und Erweiterung von bestehenden Anlagen
Aktivierung des Herstellungsaufwandes (Anlagegut wird in Substand vermehrt, Gebrauchsund Verwertungsmöglichkeiten des Anlagegutes werden wesentlich verändert, Lebensdauer
des Anlagegutes wird wesentlich verlängert)
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zB Streichen von Fenstern, Außenverputz und Kellerumbau in Garage
0210 Gebäude
/
7200 Instandhaltung d. Dritte
/
2500 Vorsteuer
/
33... Lieferantenkonto
Abschreibung des aktivierten Herstellungsaufwandes
zu beachten:
Verhältnis Restnutzungsdauer des Altobjekts zur Nutzungsdauer des Zusatzinvestition
Verhältnis Buchwert des Altobjekts zum Anschaffungswert der Zusatzinvestition
Var. 1 (Normalfall) Restnutzungsdauer des Altobj. ist nicht zu gering und Buchwert des
Altobjekts ist nicht kleiner als Anschaffungswert der Zusatzinvestition
è Zusatzinvestition wird auf Restnutzungsdauer des Altobjekts abgeschrieben
Var. 2 Restnutzungsdauer Altobjekt < Nutzungsdauer Zusatzinvest und/oder Anschaffungswert
der Zusatzinvest > Buchwert des Altobjekts
è aus Buchwert des Altobjekts und Anschaffungswert der Zusatzinvestition wird eine
neue Abschreibungsbasis ermittelt und auf die Nutzungsdauer der Zusatzinvestition
abgeschrieben
Var. 3 Altobjekt ist bereits vollständig abgeschrieben
è Anschaffungswert der Zusatzinvestition wird auf Nutzungsdauer der Zusatzinvestition
abgeschrieben
Beachten: Halbjahresregelung , Abschreibung des Altobjekts bis zum Zeitpunkt der
Zusatzinvestition
Ausscheiden von Anlagen
- entgeltliches Ausscheiden wie Verkauf, Tausch gegen ein neues Anlagegut, Schadensfall mit
Schadensersatz
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- unentgeltliches Ausscheiden wie Schadensfall ohne Schadensersatz, Anlagegut kann nicht
mehr genützt werden und Veräußerungsgewinn ist nicht zu erzielen
NUR bei entgeltlichem Ausscheiden
Buchung des Verkaufs-(Tausch)erlöses bzw. Schadenersatz während des Jahres
Verkauf und Tauscherlös sind USt-pflichtig, Schadensersatz nicht !!!
Zahlungsmittelkonto
/
4600 Erlöse aus Anlagenverkauf
oder
/
3500 USt
Forderung
/
Anlagen (bei Tausch)
/
4610 Versicherungsentschädigung
IMMER am Jahresende (auch bei unentgelt. Ausscheiden)
- Abschreibung für das laufende Jahr (Halbjahresregelung beachten)
Umbuchung der kumulierten Abschreibungen (bei indirekter Abschreibung)
- Ausscheiden des Buchwertes (bei Verkauf, Tausch oder Schadensfall)
0... Anlagenkonto
0.90 kumulierte Abschreibung
kum. Ab-
Anschaffungsw ert
schreibungen
Buchw ert
7820 Buchwert abgeg. Anlagen
Jahresende Vergleich der Konten 7820 Buchwert abgeg. Anlagen und 4600 Erlöse aus
Anlagenverkauf bzw. Versicherungserlöse - Gewinn oder Verlust
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Erlöse > Buchwert – Saldierung beider Konten gegen
4630 Erträge aus dem Abgang von Anlagen
Erlöse < Buchwert – Saldierung beider Konten gegen
7830 Verluste aus dem Abgang von Anlagen
rträge aus dem Abgang von Anlagen – eigene Position in der G+V Rechnung.
Anlagentausch
Tauscherlöse mindert den Anschaffungswert des Neugerätes nicht!
wieder laufende Buchungen und Jahresabschluss-Buchungen
(1) Einkauf Neugerät
0... Anlagenkonto
/
2500 Vorsteuer
/
330. Lieferantenverbindlichkeit
(2) Eintausch / Verkauf Altgerät
330. Lieferantenverbindlichkeit
/
4600 Erlöse aus Anlagenverkauf
/
3500 USt
/
Zahlungsmittelkonto
(3) Restzahlung
330. Lieferverbindlichkeiten
(4) Abschreibung Altgerät und (5) Ausscheiden Altgerät wie Anlagenverkauf
(6) Abschreibung Neugerät wie bei Anlageneinkauf
Var. Abwicklung Zug um Zug – dh. Altgerät wird zum Händler gebracht und Restzahlung
erfolgt in bar, Buchung 1-3 in einem Buchungssatz
0... Anlagenkonto (Anschaffungswert)
/
4600 Erlöse aus Anlagenverkauf (netto)
2500 Vorsteuer
/
3500 USt (für Eintauscherlös)
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/
2... Zahlungsmittelkonto (Restzahlung)
Schadensfall
mit Schadensersatz
(1) Verbuchung der Forderung gegenüber der Versicherung
Verbuchung der Zahlung der Vers. – nicht Ust-pflichtig, da Schadensersatz
(2) Abschreibung für Zeit der Nutzung der Anlage im Jahr des Schadensfalles
(3) Ausscheiden der Anlage
ohne Schadensersatz
nur Buchung 2-3
Ausscheiden von Anlagen, die bereits abgeschrieben sind
voll abgeschriebene Anlagen
-
direkte Abschreibung - Anlagegut nur mehr aus Anlagenkartei bzw. Anlagenspiegel
-
indirekte Abschreibung – Konto kum. Abschreibung gegen Anlagenkonto auflösen
(Konten scheinen im nächsten Jahr in Buchhaltung nicht auf, da keine Saldo mehr
vorhanden ist)
auf Erinnerungseuro abgeschrieben
Erinnerungseuro gegen 7020 planmäß. Abschreibungen auszubuchen
-
bei direkte Abschreibung damit ausgeschieden
-
indirekte Abschreibung – Konto kum. Abschreibungen auflösen (s.o.)
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Aufzeichnung des Anlagevermögens in Nebenbüchern
zusätzlich zu Angaben der Anlagenkonten im Hauptbuch (wie Nutzungsdauer,
Anschaffungsdatum, Abschreibungssatz, jährliche Abschreibquote, eventueller Restwert,
Anschaffungswert bei direkter Abschreibung)
Aufzeichnungen über Anlagevermögen wird entweder in Anlagenverzeichnissen oder in Form
einer Anlagenkartei geführt.
Anlagenverzeichnis
va. Klein- und Mittelbetriebe
Inventarnummer, Art des Anlagegegenstandes, Name und Anschrift des Lieferanten, Datum
der Anschaffung, Buchwert am 1.1., Abschreibungssatz, Höhe der Abschreibung, Buchwert am
31.12, weiters werden erfasst: Verwendung des Investitionsfreibetrages, Höhe der
Bewerungsreserve, Teilwert
Anlagengruppen werden oft in eigenem Verzeichnis geführt
auf Hauptbuchkonten werdenn nur Anschaffungen einzeln erfasst, die Abschreibungsbeträge
und Buchwert werden in Summe aus dem Anlagenverzeichnis übertragen
Anlagenkartei
für jede Anlage wird ein eigenes Karteiblatt geführt, entspricht inhaltlich dem
Anlagenverzeichnis
Ausweis der Anlagen im Rahmen des Jahresabschlusses (Anlagenspiegel)
lt. HGB müssen Kapitalgesellschaften die Entwicklung des Anlagevermögens angeben:
gesamte Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (zu Jahresbeginn), Zugänge und Abgänge (zu
Herstellungskosten), Zuschreibungen (bei Aufwertungen), Umbuchungen (Anlagen in Bau auf
Anlagen), kumulierte Abschreibungen (zu Jahresende), Abschreibungen des Geschäftsjahres
-> daraus folgt der Bilanzansatz zum Bilanzstichtag (= Buchwert)
Ansätze des Vorjahres müssen zu Vergleichszwecken enthalten sein
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steuerliche Behandlung von Kfz (Stand Aug. 2001)
PKW und Kombis, überwiegend betrieblicher Nutzung
dh. Anlagevermögen des Unternehmens
Anschaffung und laufende Aufwendungen kein Vorsteuerabzug, Anschaffungswert ist
inklusive Vorsteuer und die Aufwendungen ebenfalls inkl. Vorsteuer zu verbuchen.
Fahrschulwagen, Kfz , die mind. 80% der gewerblichen Personenbeförderung dienen, sind wie
LKW zu behandeln -> Vorsteuerabzug ist zulässig
steuerrechtl. absetzbar:
Planmäßige Abschreibung (inkl. USt und NOVA) verteilt auf betriebsgewöhnl. Nutzungsdauer,
steuerlich mind. 8 Jahre (12,5% p.a.), bei gebrauchten PKW und Kombis ->
Gesamtnutzungsdauer mind. 8 Jahre (Verkäufer – Nutzungsdauer hinzuzählen)
Betriebskosten können voll (inkl Ust) abgesetzt werden, Vorsteuerabzug ist nicht möglich
Privatnutzung: Privatanteil ist von Betriebskosten auszuscheiden bzw. als Eigenverbrauch
gewinnerhöhend zu verbuchen
Verlust bei Totalschaden
-
betriebl. veranlasste Fahrt – Buchwert wird ausgeschieden, dh. als Aufwand verbucht
-
Privatnutzung – PKW müsste als Eigenverbrauch entnommen werden, dh. Buchwert als
Erlös ansehen
Kfz, die nicht überwiegend betrieblich genutzt werden
gehören nicht zum Betriebsvermögen, scheinen daher in Buchhaltung nicht auf
-
Unternehmer können lt. Fahrtenbuch anteilige Kosten absetzen (entweder Km-Geld oder
Gesamtkosten pro Jahr / Jahreskm-Zahl= Betrag pro km)
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Bei Privat-PKW mit teilweise betriebl. Nutzung kann ein Schaden, der während beruflich
bedingter Fahrt entstanden ist, als Werbungskosten abgesetzt werden.
Privatnutzung des Firmens-PKWs durch Dienstnehmer
EstG – Sachbezugswerte
dem steuerpflichtigen Monatslohn sind 1,5% des Listenneupreises des Kfz (inkl. USt und
NOVA) hinzuzählen, max. € 509 pro Monat
wird PKW nachweislich im Jahresdurchschnitt (gleichmäßige Verteilung!) nur für höchstens 500
km pro Monat genutzt, kann der Sachbezug halbiert werden. Gilt nicht, wenn 4 Mo 100 km und
8 Mo 700 km gefahren werden.
Sachbezug fällt bei Buchung in Berechnung der Lohnsteuer und lohnabhängigen Abgaben.
Leasingaufwendungen für PKW können nicht ohne weiteres als Aufwand verbucht werden, da
in der Leasingrate Abschreibungen, Zinsen und Verwaltungsaufwand der Leasingfirma
enthalten sind. Steuerliche Verrechnung – Mindestabschreibdauer von 8 Jahren darf nicht
unterschritten werden
NOVA
PKW und Kombi 2% vervielfacht mit dem um 3 Liter (Diesel 2 Liter) verminderten
Kraftstoffverbrauch in Litern, bei 3-Liter-Fahrzeugen beträgt der Steuersatz 0%
max. 16% NOVA
Käufer
Gesamtkaufpreis bezahlen und aktivieren; bei Fahrschul- oder Taxiunternehmen – vollen
Rechnungsbetrag bezahlen und USt als VSt, NOVA gegen Nachweis des begünstigten
Verwendungszweckes vom Finanz rückvergütet
Verkäufer
Steuerschuld Ende des Monats, in dem Lieferung PKW erfolgt
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Fahrtenbuch
Privatnutzung im Betriebsvermögen befindlicher PKW bzw.
betriebl. Nutzung von Privatvermögen
Zeitpunkt der Fahrt, Angabe über Ziel und Zweck der Fahrt, jeweilige Anfangs- und EndkmStänden, Gesamtzahl der betriebl. gefahrenen km
USt bei Import von Fahrzeugen
Neufahrzeuge: höchstens 6 Mo zum Verkehr zugelassen und / oder höchstens 6000 km gefahren
Einfuhrumsatzsteuer bzw. Erwerbsteuer sowie bei erstmaliger Zulassung der NOVA
erwerbendes Unternehmen (Taxischule, Fahrschule) vorsteuerabzugsberechtigt ->
Einfuhrumsatzsteuer bzw. Erwerbssteuer – VSt geltend machen
Privat importierte Neufahrzeuge – einzelbesteuert, Einfuhrumsatzsteuer oder Erwerbssteuer,
obwohl keine Steuernummer
Gebrauchtwagen:
Drittländer Einfuhrumsatzsteuer und NOVA
EU nicht erwerbssteuerpflichtig, aber NOVA
Forderungsausfälle und Forderungsbewertung
Verbuchung sowohl während des Jahres (wenn Forderung ausfällt) als auch mit Bilanzierung
rechtl. Grundlagen
nach dem Niederstwertprinzip und Vorsichtsprinzip sind Forderungen, deren Einbringlichkeit
zweifelhaft ist, mit dem Wert anzusetzen, mit dem sie wahrscheinlich eingehen werden.
Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Benutzung dieses Dokuments auf eigene Verantwortung! - Seite 75
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Forderungen, die teilweise oder gänzlich uneinbringlich sind
va. bei Konkurs und Ausgleich
Ausgleich: Sanierung von zahlungsunfähigen Unternehmen, teilweise Nachlass der Schulden durch
Gläubiger; Schuldner zahlt nur Ausgleichsquote (mind. 40% innerhalb von 24 Monaten); ermöglicht
Weiterbestand des Unternehmens, Abdeckung der Schulden aus zukünftigen Erträgen des neuen
Unternehmens
für Gläubiger stellen die über die Ausgleichsquote hinausgehenden Forderungen einen
Forderungsausfall dar.
Konkurs: Liquidation von zahlungsunfähigen Unternehmen; Unternehmen wird aufgelöst, das
Vermögen veräußert; Gläubiger erhalten aus Liquidationserlöse die Konkursquote – meist sehr niedrig,
oft null. Forderungsrest bleibt rechtlich gesehen 30 Jahre aufrecht, in Praxis aber vollständige
Ausbuchung.
-
Ausgleichsverfahren – Ausgleichsquote – Differenz zwischen Ausgleichsquote und
gesamten Forderung abschreiben
-
Vergleich – Teil der Schulden werden nachgelassen
-
Konkursverfahren wurde mangels Masse abgelehnt
-
Konkursquote – Differenz zw. Konkursquote und Gesamtforderung ist abzuschreiben
Anschlusskonkurs – Schuldner kann im Rahmen des Ausgleichs die Mindestquote von 40% in 24
Monaten nicht aufbringen
Ablehnung Konkurs mangels Masse – vorhandene Mittel reichen nicht für Kosten des Konkursverfahrens
– alle Forderungen sind vollständig verloren
Zwangsausgleich –im Rahmen des Konkursverfahrens kann Schuldner glaubhaft machen, dass er 25%
der Schulden begleichen kann; nehmen die Gläubiger das Angebot an, wird der Konkurs in ein
Ausgleichsverfahren mit dieser verringerten Quote übergeleitet.
Forderungen, die als zweifelhaft „dubios“ angesehen werden
mehrere Mahnung sind erfolglos geblieben
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Zahlungseinstellung des Schuldners ist bekannt
gegen Schuldner wurde Ausgleichs- oder Konkursverfahren eingeleitet
in Praxis werden Forderungen oft schon als uneinbringlich angesehen, wenn Ausgleichs- oder
Konkursverfahren eröffnet wurde, aber die endgültige Quote noch nicht feststeht
dubiose Forderungen werden
-
einzeln wertberichtigt (bei Bilanzierung wird jeder Kunde einzeln auf Bonität geprüft)
-
pauschal wertberichtigt, dh. gesamter Forderungsbestand wird mit einem
Erfahrungssatz, zB 3% wertberichtigt
steuerlich sind Pauschalwertberichtigungen nicht zulässig, da z. T. Vorsichtsprinzip
widerspricht, bei Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinnes sind die Dotation der
Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen gewinnerhöhend zu berücksichtigen
BEACHTE: hier werden Pauschalwertberichtigungen nicht behandelt !!!
Forderungsausfall und USt
Berichtigung der USt darf erst erfolgen, wenn die Forderung tatsächlich ganz oder tw.
uneinbringlich ist (ist Forderung nur zweifelhaft, darf USt nicht korrigiert werden);
Forderungsausfall im engeren Sinn ist immer nur Ausfall der Nettoforderung (ohne USt)
Umsatzsteuerkorrektur vermindert Ust-Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt (ähnlich
nachträglich gewährte Rabatte)
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Beispiel:
(1) Forderung gegen Fa. Maier
€ 180.000,-
inkl. USt
Konkurseröffnung
Ausfall muß geschätzt werden, zB 90% (vom Nettobetrag ohne Ust)
90% von 150.000,- = 135.000,- = Forderungsausfall
è keine USt-Berichtigung, da der Ausfall nicht tatsächlich feststeht !!!
(2) Forderungen gegen Fa. Berg
€ 120.000,-
inkl. USt
Ausgleichsquote 60%
Ausfall steht endgültig fest, daher
40% von 100.000,- = 40.000,- = Forderungsausfall
40% von 20.000,- = 8.000,- = Korrektur der USt
Verbuchung uneinbringlicher Forderungen
uneinbringliche Forderungen sind aus dem Betriebsvermögen auszuscheiden
7812 Abschreibung Inlandsforderungen /
200. Kundenkonto
3500 USt
Verbuchung dubioser Forderungen
(1) Berechnung der Einzelwertberichtigung (Einzel-WB)
anhand der Saldenliste der Kundenkonten wird geprüft, welche Forderungen vermutlich in
welcher Höhe ausfallen; USt- Korrektur erfolgt erst, wenn Ausfall endgültig feststeht
(2) Verbuchung der Einzel-WB
Vergleich Höhe der Wertberichtigung (Sollstand) mit Vorjahresstand (Iststand)
Iststand zu gering (Var. A) – Buchung der Differenz
7815 Zuweisung zur Einzel-WB
/
2080 Einzelwertberichtigung zu Inlandsforderungen
statt 7815 oft 7812 Abschreibung auf Inlandsforderungen
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Iststand zu hoch (Var.B) – Buchung der Differenz
2080 Einzel-WB zu Inlandsforderungen /
4900 Erträge aus der Auflösung von WB
Personenkonten bleiben bei geschätzten Forderungsverlusten unangetastet, die
Forderungsverluste werden auf dem Wertberichtigungskonto ausgewiesen
Beispiel:
Forderungsbestand ingesamt
Forderungsausfälle uneinbringlich
in Restforderungen enthalten:
Pleiti (Ausgleich eröffnet)
Schnorrer (Klage erhoben)
2.280.000,300.000,90.000,30.000,-
Stand der WB
Var. A) 40.000,Var. B) 70.000,-
Berechnung und Verbuchung der Einzelwertberichtigungen:
Forderung ohne Ust
Pleiti
75.000,Schnorrer
25.000,Einzel-WB Sollstand
Ausfall in %
60%
60%
Ausfall in €
45.000,15.000,60.000,-
Var. A) Ist-Stand
Erhöhung daher
Buchung: 7815 Zuweisung an Einzel-WB
40.000,20.000,/
2080 Einzel-WB zu Inlandsforderungen € 20.000,-
Var. B) Ist-Stand
notwendige Auflösung
Buchung: 2080 Einzel-WB zu Inlandsford.
70.000,10.000,/
4900 Erträge aus Auflösung von WB € 10.000,-
Ausweis der Forderungsberichtigungen in der Bilanz
Einzel und Pauschal-WB werden in publizierten Bilanzen nicht ausgewiesen
sie werden von den Forderungen in der publizierten Bilanz abgezogen
Pauschal-WB sind im Anhang anzugeben
Bildung von Pauschalwertberichtigungen ist steuerrechtlich verboten, handelsrechtlich erlaubt!
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Rechnungsabgrenzungen
periodenreiner Ausweis von Aufwänden und Erträgen, um Gewinn und Verlust eines
Bilanzjahres richtig auszuweisen
Transitorien
im Abschlussjahr werden Aufwendungen oder Erträge verbucht, die teilweise oder ganz ins
Folgejahr gehören
voraus bezahlte Aufwände -> aktive Transitorien
voraus erhaltene Erträge -> passive Transitorien
aktive Transitorien – im voraus bezahlte Aufwände
am 31.12 des Abschlussjahres
2900 Aktive Rechnungsabgrenzung
/
Aufwandkonto
2900 Abschluss gegen SBK, Aufwandkonto Abschluss gegen G+V
am 01.01 des Folgejahres
Aufwandkonto
/
2900 aktive Rechnungsabgrenzung
Beispiel: 1.12 Versicherung € 12.000,- für ½ Jahr im voraus
Ermittlung der Abgrenzung: für 6 Monate 12.000,- -> für 1 Monat 2.000,Aufwand des Abschlussjahres 2.000,Aufwand für Folgejahr 10.000,Buchungen im Abschlussjahr
Dat.
31.12
31.12
2900 aktive Rechnungsabgrenzung
Text
Soll
Haben
7700
10.000
9850
10.000
Dat.
1.12
31.12
31.12
7700 Versicherungsaufwand
Text
Soll
Haben
2800
12.000
2900
10.000
9890
2.000
Dat.
1.1
7700 Versicherungsaufwand
Text
Soll
Haben
2900
10.000
Buchungen im Folgejahr
Dat.
1.1
1.1
2900 aktive Rechnungsabgrenzung
Text
Soll
Haben
9800
10.000
7700
10.000
Benutzung dieses Dokuments auf eigene Verantwortung! - Seite 80
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passive Transitorien – im voraus erhaltene Erträge
am 31.12 des Abschlussjahres
Ertragskonto
/
3900 passive Rechungsabgrenzungen
/
Ertragskonto
am 01.01 des Folgejahres
3900 passive Rechnungsabgrenzung
Beispiel:
am 2.11 € 900,- Zinsen für von uns gewährtes Darlehen für 3 Monate im voraus
Berechnung der Abgrenzung: € 900,- für 3 Monate -> 1 Monat € 300,-
Buchung im Abschlussjahr
3900 passive Rechnungsabgrenzung
Dat.
Text
Soll
Haben
31.12
8070
300
31.12
8950
300
8070 Erträge aus Darlehenszinsen
Dat.
Text
1.11
2800
Soll
31.12
3900
300
31.12
9890
600
Haben
900
Buchungen im Folgejahr
Dat.
1.1
1.1
3900 passive Rechnungsabgrenzung
Text
Soll
Haben
9800
300
8070
300
8070 Erträge aus Darlehenszinsen
Dat.
Text
1.1
3900
Soll
Haben
300
Es wäre auch möglich die Trennung des Aufwandes oder Ertrages bei Zahlung vorzunehmen
BEACHTE: hier Abgrenzungen immer erst am Jahresende !!!
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Antizipationen
Aufwände und Erträge, die im Abschlussjahr erfolgswirksam sind, Zahlungsvorgang erfolgt
erst im Folgejahr
rückständige Erträge – aktive Antizipationen
rückständige Aufwände – passive Antizipationen
die im Folgejahr zu zahlenden Beträge sind zum Bilanzstichtag bereits Verbindlichkeiten, die im
Folgejahr zu erhaltenden Beträge sind zum Bilanzstichtag bereits Forderungen
è daher Buchung auf „Sonstige Forderungen“ und „Sonstige Verbindlichkeiten“
bei Transitorien wird Leistung und nicht Geld geschuldet, daher Buchung auf Rechungsabgrenzungskonten !!
aktive Antizipationen – rückständige Erträge
am 31.12 des Abschlussjahres
2300 sonstige Forderungen
/
Ertragskonto
am 01.01 des Folgejahres
Zahlungsmittelkonto
/ 2300 Sonstige Forderungen (bei Zahlung Anteil des Vorjahres)
/ Ertragskonto (Anteil des neuen Jahres)
Beispiel: im Depot befindliches Wertpapier des Anlagevermögens - 6% Zinsen vom Nominale 400.000.am 30.04. des Folgejahres fällig
Zinsen: 6% von 400.000,- =
abzügl. KESt 25%
24.000,- für 12 Monate
6.000,18.000,- für 12 Monate -> auf Abschlussjahr entfallen 8 Monate dh 12.000,-
Buchungen im Abschlussjahr
Dat.
31.12
31.12
2300 sonstige Forderungen
Text
Soll
Haben
8100
12.000
9850
12.000
8100
Dat.
31.12
31.12
Zinserträge aus Wertpapieren
Text
Soll
Haben
2300
12.000
9850
12.000
Buchungen im Folgejahr
Dat.
1.1
30.4
2300 sonstige Forderungen
Text
Soll
Haben
9800
12.000
2800
12.000
8100 Zinserträge aus Wertpapieren
Dat.
Text
Soll
Haben
30.4
2800
6.000
Benutzung dieses Dokuments auf eigene Verantwortung! - Seite 82
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Dat.
30.4
2800 Bank
Text
Soll
2300/8100
18.000
Haben
Passive Antizipationen – rückständige Aufwände
am 31.12
Aufwandkonto
/
3700 sonstige Verbindlichkeiten
am 1.1
3700 sonstige Verbindlichkeiten
/ Zahlungsmittelkonto
Beispiel:
Darlehen von 600.000,- - 4% Zinsen pro Halbjahr jeweils am letzten Februar und August im Nachhinein;
am 28.02. werden 4% von 600.000,- = 24.000,- für Zeit vom 01.09 – 28.02 verrechnet
24.000,- für 6 Monate -> 1 Monat 4.000,im Abschlussjahr
Dat.
31.12
31.12
8290 Zinsaufwand für Darlehen
Text
Soll
Haben
3700
16.000
9890
16.000
Dat.
31.12
31.12
3700 sonstige Verbindlichkeiten
Text
Soll
Haben
8290
16.000
9850
16.000
Dat.
1.1
28.2
3700 sonstige Verbindlichkeiten
Text
Soll
Haben
9800
16.000
2800
16.000
im Folgejahr
Dat.
28.2
Text
8290/3700
Bank
Soll
Haben
24.000
Dat.
28.2
8290 Zinsaufwand für Darlehen
Text
Soll
Haben
2800
8.000
Rechnungsabgrenzung und USt
vorausbezahlte Aufwände und Erträge – Abgrenzung bezieht sich immer nur auf den
Nettobetrag
Vorauszahlungen unterliegen verpflichtend der Ist-Besteuerung
dh.
Benutzung dieses Dokuments auf eigene Verantwortung! - Seite 83
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- die gesamte Vorsteuer kann im Monat der Rechnungslegung als Forderung gegen das
Finanzamt angesetzt werden
- für die gesamte Umsatzsteuer entsteht die Schuld im Monat des Geldeinganges
Rückstellungen
sind Passivposten in der Bilanz, die für erkennbare Risiken und drohende Verluste gebildet
werden; gehören von der Verursachung her in das Abschlussjahr, stehen in Höhe oder dem
Rechtsgrund nach noch nicht fest
Bildung der Rückstellung (Dotation) ist ein Aufwand, Zuführung Dotation erhöht den
Jahresverlust und vermindert den Jahresgewinn
Rückstellung ist ein Passivposten in der Bilanz, ungewisse Verbindlichkeit -> zählt zum
Fremdkapital
Bilanz
Vermögen
G+V
Fremdkapital
Aufwand
Rückstellung
stille Reserve
Dotation
Eigenkapital
Gewinn
Erlöse
grau straffiert -> Auswirkung zu hohe Rückstellung auf Gewinn und Eigenkapital
wichtigste Rückstellungen: Abfertigung, Pension, Steuerrückstellungen (zB KÖSt), sonstige
Rückstellungen (wie zB Prozessrückstellungen, Garantierückstellungen, Rückstellungen für
nicht konsumierten Urlaub, etc.)
steuerliche Anerkennung von Rückstellungen steht teilweise im Widerspruch zum
Vorsichtsprinzip; Abweichungen handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Gewinnermittlung
werden durch gesetzl. Bestimmungen noch vergrößert
Benutzung dieses Dokuments auf eigene Verantwortung! - Seite 84
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Verbuchung von Rückstellungen
bei Bildung von Rückstellungen sind 2 Konten beteiligt, ein Aufwand- und ein Bestandskonto
Dotation zur Rückstellung gehört in die selbe Aufwandart wie der tatsächliche Schaden
zB Dotation der Rückstellung für Rechts- und Beratungskosten gehört zu Rechts- und
Beratungskosten
BEACHTE: Zuführungen zu den Rückstellungen werden auf eigenen Konten erfasst, auch wenn diese bei
Erstellung des Jahresabschlusses auf die übergeordneten Aufwandskonten übertragen werden – damit ist
Unterschied zwischen tatsächlich angefallenem Aufwand und Rückstellungsdotation in interner
Rechnung erkennbar!
zu hohe Rückstellungen sind stille Reserven, dh. verdecktes Eigenkapital
Bewertung von Rückstellungen in Handelsbilanz und in steuerl. Erfolgsermittlung
Rückstellungen sind Schätzgrößen für drohende Aufwendungen und Verluste, die weit in die
Zukunft reichen; betragen in vielen Bilanzen 20-30% der Bilanzsumme
in guter wirtschaftlicher Lage sind Unternehmen bestrebt hohe Rückstellungen zu bilden, um niedrige
Steuern zu bezahlen und finanzielle Überschüsse im Unternehmen zu behalten; Steuerbehörde und
Aktionäre sind eher an höheren Gewinnen interessiert
in ungünstigen wirtschaftlichen Situationen könnte eine angemessene Dotierung von Rückstellungen den
Jahreserfolgt noch schlechter ausfallen lassen
è erhebliche Diskussion um Rückstellungen
va. Fiskus versucht durch folgende Maßnahmen den Umfang von Rückstellungen
einzuschränken:
(1) Bildung bestimmter Rückstellungen ist steuerlich untersagt
pauschale Rückstellung, die auf Grund von Erfahrungen der Vergangenheit gebildet werden,
wie: pauschale Garantierückstellungen, pauschale Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem
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Produkthaftpflichtgesetz, dh. eine Rückstellung darf erst gebildet werden, wenn konkreter
Schadensfall droht
(2) Berechnungsmethode vorgeschrieben, die vom Handelsrecht abweichend, zu niedrigerem
Ansatz führt
Abfertigungsrückstellungen (s.w.u), Jubiläumsgeldrückstellungen (nur auf im Kollektivvertrag
oder Betriebsvereinbarung vorgeschrieben beschränkt), Rückstellungen für Zahlungen
anlässlich von Firmenjubiläen dürfen nicht gebildet werden
seit 2000 dürfen sonstige Rückstellungen steuerlich nur mit 80% der handelsrecht. gebotenen
Höhe gebildet werden – gilt nur für Rückstellungen, deren Laufzeit am Bilanzstichtag mind. 12
Monate beträgt; Laufzeit weniger als 12 Monate – keine Kürzung
Bildung und Auflösung von Rückstellungen
fallen während des Jahres Aufwendungen an für die Rückstellungen gebildet wurden, so sind
diese Aufwendungen ohne Rücksicht auf die Rückstellung als laufende Aufwand zu verbuchen.
Auflösung anlässlich des Jahresabschlusses
wenn Aufwand auf Aufwandkonto verbucht wird, dann ist der Aufwand 2x verbucht, einmal
im Jahr der Bildung der Rückstellung und ein zweites Mal im Jahr des tatsächlichen
Schadensfalles -> daher muß im Jahr des Schadensfalles die Rückstellung so aufgelöst werden,
dass auf dem entsprechenden Aufwandkonto nur mehr Mehraufwand verbleibt oder ein
Minderaufwand als Ertrag aus der Auflösung der Rückstellung
Rückstellung < als tatsächlicher Aufwand
Rückstellung wird komplett aufgelöst und der Mehraufwand auf dem Aufwandskonto
verbucht
3080 Rückstellung für Rechts- und Beratungskosten
/
7750 Rechts- und Beratungskosten
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Rückstellung > als tatsächlicher Aufwand
3080 Rückstellung für Schadensersatz
/
7850 sonstiger betriebl. Aufwand
/
4760 Erträge aus Auflösung v. Rückstellungen (RSt)
Abfertigungsrückstellung
Rückstellung - max. 50% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen fiktiven Ansprüche zum
Bilanzstichtag; fiktive Ansprüche müssen bei jedem Bilanzstichtag neu errechnet werden
bei erstmaliger Bildung ist der gewählte Prozentsatz festzulegen und dem Finanzamt zu
melden, dieser Prozentsatz ist beizubehalten, das gewählte Ausmaß ist gleichmäßig über 5
aufeinanderfolgende Wirtschaftsjahre zu bilden
in den Folgejahren ist der Stand der Rückstellungen den fiktiven Abfertigungsansprüchen
anzupassen
für Mitarbeiter, die am Bilanzstichtag das 50. Lebensjahr vollendet haben, kann das
Unternehmen Rückstellungen bis max. 60% der fiktiven Abfertigungsansprüche bilden
Wertpapierdeckung – am Ende jedes Wirtschaftsjahres müssen Wertpapiere im Nennwert von mind. 50%
der am Schluss des Vorjahres ausgewiesenen Abfertigungsrückstellungen vorhanden sein (lt. EstG §14) –
bei fehlender Wertpapierdeckung ist der steuerliche Gewinn um einen Strafzuschlag zu erhöhen
Verbuchung von Abfertigungsrückstellungen
Dotierung zu Lasten 6400 Abfertigungsaufwand oder 6405 Dotat. Abfertigungsrückstellungen
(1) bei erstmaliger Bildung
6400 Abfertigungsaufwand
/
3000 Rückstellungen für Abfertigungen
(2) in Folgejahren
steigt die Höhe der erforderlichen Rückstellungen
6405 Dotation Abfertigungsrückstellungen /
3000 Rückstellung für Abfertigungen
sinkt die Höhe der erforderlichen Rückstellungen
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3000 Rückstellungen für Abfertigungen /
6400 Abfertigungsaufwand
Abfertigungsrückstellungen, die nicht benötigt werden, müssen über
„4700 Erträge aus der Auflösung von Abfertigungsrückstellungen“ aufgelöst werden
Pensionsrückstellungen
werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet, Buchung und Anpassuung
erfolgen wie alle Rückstellungen
Rückstellung für nicht konumierte Urlaube
(1) Berechnung der nicht verbrauchten Urlaubstage
= nicht verbrauchte Urlaubstage aus dem Vorjahr + anteilige Urlaubstage laufendes Urlaubsjahr
(2) Kosten eines Urlaubstages
Basis ist durchschnittl. Monatsentgelt, einschließlich durchschn. Überstunden und anteiliger
Sonderzahlungen; bei 5 Tage-Woche wird das ermittelte Entgelt durch 21,67 (meist 22) dividiert,
bei 6-Tage-Woche durch 26 -> Kosten eines Urlaubstages
(3) Höhe der Urlaubsrückstellung
Zahl der Urlaubstage x Satz pro Urlaubtag
Kosten für Arbeitgeberanteil an SV muß berücksichtigt werden
Beispiel:
während des Jahres Urlaubsentschädigungen € 612.000,- ausgezahlt und auf 6240
Urlaubsentschädigung Angestellte verbucht
Jahresbeginn zeigt Konto 3030 Rückstellungen für Urlaubsentschädigungen einen Stand von
450.000,-. Zum Ende des Jahres werden ausständige Urlaubsentschädigungen von 420.000,errechnet
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3030 Urlaubsrückstellungen Angestellte
an 6240 Urlaubsentschädigungen Angestellte
30.000,30.000,-
Rücklagen
Teile des Eigentkapitals, die nicht am Kapitalkonto ausgewiesen werden; Bildung von
Rücklagen stellt Gewinnverwendung dar
Unterscheidung nach:
Ausweis in der Bilanz
o offene Rücklagen – in eigenem Rücklagenkonto auf Passivseite der Bilanz
o stille Rücklagen – sind in Bilanz nicht ausgewiesen, entstehen bei Bewertung
-
Unterbewertung der Aktiva, durch zu hohe Abschreibung des Anlagevermögens
(Anwendung Niederstwertprinzip)
-
Überbewertung zu hohe Rückstellungen
nach Entstehung
o Gewinnrücklagen – dh. Teile des Gewinnes werden nicht ausgeschüttet
o Kapitalrücklagen – entstehen auf Grund von Einzahlungen der Gesellschafter
nach gesetzlichem Zwang der Bildung
o gesetzliche Rücklagen – bei AG zwingend vorgeschrieben (5% des jährlichen Reingewinnes
bis mind. 10% des Grundkapitals erreicht ist)
o freiwillige Rücklagen (freie Rücklagen) – werden auf Grund der Satzung oder auf Grund eines
Beschlusses der Gesellschaftsorgane gebildet
nach Verwendungszweck
o allgemeine Rücklage – Bildung ohne besondere Widmung
o Zweckrücklagen – dient Finanzierung bestimmter Vorhaben
nach Versteuerung
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o versteuerte Rücklagen – im Allgemeinen dürfen Rücklagen bei Gewinnermittlung nicht außer
Betracht bleiben, dh. Gewinn ist vor Zuführung an Rücklage zu versteuern, Ausnahme:
gesetzliche Bestimmung erklärt Rücklage für steuerfrei
o unversteuerte Rücklagen – Übertragungsrücklage, Bildungsfreibetrag
Buchungsprinzipien für Rücklagen
Bildung von Rücklagen
bei versteuerten Rücklagen wird der steuerpflichtige Gewinn durch Dotation nicht verringert
bei unversteuerten Rücklagen erfolgt die Bildung der Rücklage vor Gewinnermittlung, zu
versteuern ist nur der um die Rücklagendotation verminderte Gewinn
Klasse 8, Gruppe 88
/
Klasse 9, Gruppe 96
88.. Zuweisung zur Rücklage gem.
/
96.. Rücklage gem.
Rücklagen sind nicht entnommener Gewinn, sind daher Teil des Eigenkapitals. Das
Rücklagenkonto ist wie das EK-Konto gegen das SBK abzuschließen und im Folgejahr über das
EBK zu eröffnen.
Auflösung von Rücklagen
versteuerte Rücklagen – werden aus versteuertem Gewinn gebildet und daher erhöht ihre
Auflösung den steuerpflichtigen Gewinn nicht
unversteuerte Rücklagen werden aufgelöst,
o für Zwecke, für die sie gebildet wurden
o müssen aufgelöst werden, weil die Bedingungen unter denen sie gebildet wurde nicht
eingehalten wurden. In diesem Fall ist Auflösung eine Erhöhung des steuerpfl. Gewinnes
Übertragungsrücklage
lt. EstG die einzige Möglichkeit, unversteuerte Rücklagen zur Förderung betrieblicher
Investitionen zu bilden
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durch vorsichtige Abschreibung werden Anlagegüter oft mit niedrigerem als tatsächlichen Wert
in Bilanz ausgewiesen – stille Reserve
scheidet das Anlagegut gegen ein höhere Entgelt als den Buchwert aus, so wird die stille
Reserve aufgelöst und erhöht den Gewinn bzw. müsste versteuert werden
Dieser Buchgewinn würde dann nicht für Ersatzbeschaffung zur Verfügung stehen, da die
Mittel teilweise an das Finanzamt abzuführen sind.
Aus diesem Grund §12 EstG:
o Zeitpunkt der Bildung – erfolgt im Jahr der Veräußerung, wenn stille Reserven aufgedeckt
werden
o Höhe – Nettoentgelt (Verkaufserlös ohne USt bzw. Versicher.) – Buchwert = Stille Reserve
o Beschränkungen – verkaufte Anlagegüter müssen mind. 7 Jahre zum Anlagevermögen des
Betriebes gehört haben. Frist gilt nicht, wenn Anlagegüter durch höhere Gewalt (versicherte
Schadensfälle, Enteignung, etc.) aus Betriebsvermögen ausscheiden
Behaltefrist von 15 Jahren für Grundstücke oder Gebäude, auf die stille Reserven übertragen
wurden, Gebäude, die auf 10 Jahre abgeschrieben wurden (denkmalgeschütze Betriebsgeb.)
bei Übertragung der Rücklage auf neues Wirtschaftsgut – Wirtschaftsgut muß in inländ.
Betriebsstätte verwendet werden, Rücklagen auf Verkauf (nicht)-körperl. Wi-Güter können nur
auf (nicht)-körperliche Wi-Güter übertragen werden, Übertragung stiller Reserven auf
Anschaffungskosten von Grund und Boden ist nur zulässig, wenn auch stille Reserve aus
Veräußerung von Grund und Boden stammt
o Bindung – Rücklage muss innerhalb von 12 Monaten ab Ausscheiden des Wi-Gutes auf
neuangeschafftes Anlagegut übertragen werden
Frist verlängert sich auf 24 Mo, wenn Wi-Gut durch höhere Gewalt oder behördl. Eingriffe
ausgeschieden ist, wenn die Rücklage auf Herstellkosten von Gebäuden übertragen werden soll
und mit der tatsächlichen Bauausführung innerhalb der Frist von 12 Mo begonnen wurde.
Bei nicht widmungsgem. Verwendung ist Rücklage nach Ablauf der Verwendungsfrist im
betreffenden Wirtschaftsjahr gewinnerhöhend aufzulösen.
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- Übertragung einer stillen Reserve muss nicht zum ehestmöglichen Zeitpunkt erfolgen
- durch Bildung dieser Rücklage kann ein Veräußerungsgewinn auf das nächste Wi-Jahr
übertragen werden, wenn keine Investition geplant ist (sinnvoll, wenn Gewinnrückgänge oder
Verlust erwartet wird)
- stehen mehrere Neuinvest. zur Verfügung, soll jenes mit der längsten Nutzungsdauer gewählt
werden
- übertragen werden kann die Rücklage max. in Höhe des Anschaffungswertes
o Zweck – Veräußerungsgewinn sollen zunächst nicht versteuert werden, so sonst nur ein
verminderter Betrag zu Neuinvestitionen zur Verfügung stehen würden
Buchungen der Übertragungsrücklage
(1) Ausscheiden des Anlagegutes
a) Erlösbuchung
- bei Verkauf
Forderungen oder
/
4600 Erlöse aus Anlagenverkäufen
Zahlungsmittel
/
3500 Ust
Forderuungen oder
/
4610 Versicherungsentschädigungen
Zahlungsmittel
/
(nicht Ust-pflichtig!)
/
Anlagen bzw. kum. Abschreibungen zu Anlagen
- bei Versicherungszahlungen
b) Abschreibung
7020 planm. Abschreibung
c) Umbuchen der Summe der kumulierten Abschreibungen auf das Anlagenkonto (nur bei
indirekter Abschreibung)
kumulierte Abschreibungen zu Anlagen /
Anlagen
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d) Ausscheiden des Buchwertes
7820 Buchwert abgegangener Anlagen /
Anlagen
(2) Dotation der Rücklage
Berechnung Höhe der Dotation
Nettoverkaufserlös
- Buchwert (nach Abschreibung)
= Dotation (aufgelöste stille Reserve)
Var. 1) Übertragung der stillen Reserve auf ein neues Investitionsgut erfolgt nicht im selben Jahr
Buchung bei Jahresabschluss
8820 Zuweisung zur Rücklage gem. §12 /
9620 Rücklage gem. §12
Dotation mindert Gewinn, daher ist Rücklage unversteuert
wird innerhalb der 12 (24) Monate ein Wirtschaftsgut angeschafft, auf das die Rücklage
übertragen werden kann, entsteht folgendes Problem:
steuerrechtlich darf das neue Wirtschaftsgut nur mehr vom um die Rücklage verminderten
Wert abgeschrieben werden (sonst würde man sich den Betrag 2x ersparen – einmal bei Bildung
der Rücklage und einmal bei Abschreibung)
handelsrechtlich sollen die planmäßigen Abschreibungen der Neuinvest. in voller Höhe sichtbar
werden (Bilanzklarheit)
-> Buchungstechnisch folgende Weg
o einerseits wird das neue Wi-Gut planmäßig abgeschrieben (mit voller Quote vom
Anschaffungswert)
o die Übertragungsrücklage wird auf Bewertungsrücklage übertragen und diese parallel zur
Abschreibung als Ertrag aufgelöst
Beispiel: 04.10. 2002 Gebäudeverkauf – Restbuchwert 5 Mio – Verkauf um 15 Mio
Buchgewinn von 10 Mio wurde Rücklage gem. §12 zugeführt
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Rücklagenbildung per 31.12.2002
8820 Zuweisung zur Rücklage gem §12
/ 9620 Rücklage gem. §12
10.000.000,-
Abschluss gegen SBK und 2003 wieder eröffnet
2003 Neuerrichtung Fabrikgebäude um 60 Mio, Nutzungsdauer 33 1/3 Jahre, Verbuchung Abschreibung
indirekt (Baubeginn 2003 und Inbetriebnahme 2003)
Übertragung der Rücklage per 31.12.2003
9620 Rücklage gem. §12
/ 9500 Bewertungsreserve zu Gebäude
10.000.000,-
Gebäude wird mit halbem Satz 1,5% vom Anschaffungswert abgeschrieben, daher werden auch 1,5% der
Bewertungsreserve gegen Erträge aus Auflösung der Bewertungsreserve aufgelöst.
2004 werden 3% abgeschrieben, daher auch 3% aufgelöst
Abschreibung und Auflösung per 31.12.2003
7020 planm. Abschreibung
/ 0290 kum. Abschreib. Gebäude
900.000,-
9500 Bewertungsreserve Gebäude
/ 8630 Erträge aus Auflösung der
150.000,-
/ Bewertungsreserve
Abschreibung und Auflösung per 31.12.2004
7020 planm. Abschreibung
/ 0290 kum. Abschreib. Gebäude
1.800.000,-
9500 Bewertungsreserve Gebäude
/ 8630 Erträge aus Auflösung der
300.000,-
/ Bewertungsreserve
Var. 2) Übertragung der Rücklage erfolgt im selben Jahr wir Veräußerung der Altanlage
Dotation erfolgt sofort gegen Bewertungsreserve
Beispiel (s.o) Fabrik wird aber 2002 baubegonnen und fertiggestellt
8830 Zuweisung zur Bewertungsreserve / 9500 Bewertungsreserve zu Gebäude
10.000.000,-
Abschreibung und Auflösung ändern sich nicht
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betriebswirtschaftlich bewirkt Rücklage eine Steuerverschiebung, spart Steuern bei Bildung der
Rücklage, im Verlauf der Nutzungsdauer der Ersatzinvestition muss Rücklage wieder aufgelöst
werden und so nachversteuert!
Var. 3) Innerhalb der folgenden 12 (24) Monate wird kein Wi-Gut angeschafft, auf das die
Rücklage übertragen werden kann
Rücklage ist gemäß §12 gewinnerhöhend aufzulösen
9620 Rücklage gem. §12 EstG
/ 8600 Erträge aus Auflösung
10.000.000,-
/ unversteuerter Rücklagen
Investitionsfreibetrag
bis 31.12.2000 durften Unternehmen zur Investitionsförderung eine unversteuerte Rücklage von
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmter abnutzbarer Anlagegüter gebildet werden
(§10 EstG)
9% für KFz (kein Kombi, PKW oder Motorräder) und 6% für Software (Lizenzen)
8810 Zuweisung zur Rücklage gem. §10 EstG / 9610 Rücklage gem. §10 EStG
wird das Wi-Gut mind. 4 Jahre im Unternehmen behalten, kann diese unversteuerte Rücklage
gegen Eigenkapital oder gegen freie Rücklage ohne weitere Steuerbelastung aufgelöst werden.
wird Wi-Gut vor Ende der 4 Jahre verkauft, muß Rücklage gewinnerhöhend aufgelöst werden
bis Jahresabschlüsse 2004 werden Rücklagen gem. §10 EstG in Bilanzen zu finden sein
Buchung bei widmungsgem. Verwendung – Auflösung IFB nach 4 Jahren
9610 Rücklage gem. §10 EstG
/
9000 Eigenkapital
/
9350 freie Rücklage
oder
9610 Rücklage gem. §10 EstG
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Buchung bei vorzeitigem Ausscheiden
9610 Rücklage gem. §10 EstG
/
8600 Erträge aus Auflösung unverst. Rücklagen
weitere steuerl. Freibeträge
steuerpflichtige Unternehmen können zusätzlich zu tatsächlichen Aufwendungen noch weitere
Beträge vom Gewinn abziehen und so Steuern sparen:
-
Forschungsfreibetrag
-
Bildungsfreibetrag
-
Lehrlingsfreibetrag
Forschungsfreibetrag
bei volkswirtschaftl. wertvollen Erfindungen können von getätigten Aufwendungenn zusätzlich
25% steuermindernd verrechnet werden, liegt Forschungsaufwand im letzten Jahr über
Durchschnitt der letzten 3 Jahre, darf übersteigender Betrag mit 35% geltend gemacht werden
Für Erfindung muß entweder Patent erteilt worden sein oder das BM für Wirtschaft und Arbeit
muss den volkswirt. Wert bestätigen
Bildungsfreibetrag
9% zusätzlich von Aufwendungen geltend machen, die Unternehmen fremder
Bildungseinrichtungen in Rechnung gestellt werden (nur unmittelbare
Schulungsaufwendungen, keine Reisekosten, etc.)
Lehrlingsfreibetrag
um Lehrlingsausbildung zu fördern, dürfen im ersten und im letzten Jahr (erfolgreiche
Ablegung der Lehrabschlussprüfung) je € 1.460,- steuermindernd abgesetzt werden
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Bilanzierung von Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung
Forderungen
für Forderungen gilt das strenge Niederstwertprinzip – im Rahmen des Jahresabschlusses daher
nur Verminderung der Forderungen, wenn der Wert der Fremdwährung sinkt, dh. die DevisenAnkaufsnotierung steigt
7860 FW- Kursverluste
/
210.. Personenkonto ausländ. Kunde
Buchung der Abwertung der Forderung erfolgt am Personenkonto, am Monatsende ist die
Kontenbewegung auf das Konto 2100 Fremdwährungsforderungen zu übertragen
210.. Auslandskunde
Abwertung
7860 FW-Kursverluste
Abwertung
Saldo G+V
2100 FW-Forderungen
Abwertung
Forderungen
Saldo SBK
Verbindlichkeiten
gilt Höchstwertprinzip, im Rahmen des Jahresabschluss nur Erhöhung der Verbindlichkeiten,
wenn Wert der Währung steigt, dh. Devisen-Verkaufsnotierung fällt
7860 FW- Kursverluste
/
331.. Personenkonto ausländ. Lieferant
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Buchung auf Personenkonto, Kontobewegung am Monatsende auf
3310 Fremdwährungsverbindlichkeiten übertragen
331.. Auslandslieferant
7860 FW-Kursverluste
Aufwertung
Aufwertung
Saldo G+V
3310 Fremwährungsforderungen
Aufwertung
Saldo SBK
Verbindlichkeiten
Ermittlung und Bewertung des Wareneinsatzes (Verbrauches) und des Vorrates an
Handelswaren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
Übersicht Methoden der Einsatzermittlung
Mengenrechnung
Daten
Bewertung
indirekte Einsatz
-ermittlung
Entnahmen
NICHT
bekannt
gewogenes Durchschnittspreisverfahren
oder
FIFO
direkte Einsatzermittlung
bekannt
- Menge
- Termin Entnahme
gleitendes Durchnittspreisverfahren
in Sonderfällen
bekannt
- Menge
- Termin
- aus welchem Zukauf
Identitätspreisverfahren
Ermittlung der Verbrauchsmengen
1) indirekte Einsatzermittlung
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- keine Daten der Warenentnahmen
Anfangsbestand
+ Zukäufe
Zwischensumme
- Endbestand lt. Inventur
Wareneinsatz / Verbrauch
Vorteil: einfach
Nachteil: Errechnung eines Soll-Endbestandes ist nicht möglich, Verluste durch Schwund,
Diebstahl, etc. können nicht aufgedeckt werden
2) direkte Einsatzermittlung
- Aufzeichnungen über Menge der entnommenen Waren müssen vorliegen
Anfangsbestand
+ Zukäufe
Zwischensumme
- Entnahmen lt. Beleg
Soll-Endstand
- Ist-Bestand lt. Inventur
Schwund
Vorteil: genaue Kontrolle der Lagerbewegung, des Lagerbestandes
Nachteil: nicht überall anwendbar, da Entnahme aufgezeichnet werden muss (zeitaufwendig!!)
Differenz zwischen Ist- und Soll-Endbestand haben oft organisatorische Gründe
(Entnahmescheine wurde nicht verbucht, etc.); kann die Differenz verrechnungstechnisch nicht
aufgeklärt werden, wird ein Schadensfall verbucht
Bewertung von Wareneinsatz / Endbestand - Anfangsbestand und Zukäufe gleicher Preis
bei indirekter Wareneinsatzermittlung
5300 HW-Verbrauch
/ 1600 HW-Vorrat
bei direkter Wareneinsatzermittlung
Wareneinsatz
5300 HW-Verbrauch
/ 1600 HW-Vorrat
Schwund
Benutzung dieses Dokuments auf eigene Verantwortung! - Seite 99
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7800 Abschreibung Vorräte
/ 1600 HW- Vorrat
Endbestand ist nach strengem Niederstwertprinzip zu bewerten, dh. liegt Tagespreis am
Abschlusstag unter dem Einstandswert, so ist der Endbestand zum niedrigeren Tagespreis
anzusetzen
Tagespreis am Bilanzstichtag höher – Bewertung zum Einstandspreis
9850 SBK
/
1600 HW- Vorrat
Tagespreis am Bilanzstichtag niedriger – Abwertung muss erfolgen!
7800 Abschreibung Vorräte
/
1600 HW-Vorrat
9850 SBK
/
1600 HW-Vorrat
Bewertung von Wareneinsatz / Endbestand – Anfangsbestand und Zukäufe untersch. Preise
Wahl des Verfahrens für Bewertung hängt von vorliegenden Daten ab (siehe auch Übersicht)
ohne Erfassung der Entnahmen ist nur indirekte Wareneinsatzermittlung möglich – Bewertung
zum gewogenen Durchschnittspreis oder FIFO-Verfahren
Aufzeichung der Entnahmen – Wareneinsatz kann direkt ermittelt werden, Bewertung erfolgt
mit gleitendem Durchschnittspreisverfahren
ist auch bekannt aus welchem Zukauf die Waren entnommen wurde (zB Autohandel), dann
kann nach dem Identitätspreisverfahren bewertet werden
Verbuchung auf Vorratskonten (Kl. 1) oder in Praxis auf Aufwandskonten (Kl. 5)
Menge und Preise der Zukäufe sind in jedem Fall verfügbar, da dafür detaillierte Rechnungen
vorliegen müssen
gewogenes Durchschnittspreisverfahren
Einsatzmenge wird indirekt ermittelt, aus Gesamtmenge und Gesamtwert ergibt sich
Durchschnittspreis
ist Tagespreis geringer als Durchschnittspreis wird Endbestand abgewertet
Benutzung dieses Dokuments auf eigene Verantwortung! - Seite 100
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ist Tagespreis höher als Durchschnittspreis, wird Durchschnitspreis angesetzt
Verbuchungsvarianten
a.) Zukäufe auf 1600 HW-Vorrat verbucht
5300 HW- Verbrauch
/
1600 HW-Vorrat
9850 SBK
/
1600 HW-Vorrat
9890 G+V
/
5300 Handelswarenverbrauch
Summe aus Zukäufen und Anfangsbestand müssen entweder vorhanden sein (Endbestand)
oder verbraucht worden sein (Wareineinsatz, Schwund, etc.)
b.) Zukäufe auf Handelswarenverbrauch verbuchen
Endbestand höher als Anfangabestand, mehr eingekauft als verbraucht; Differenz daher vom
Konto HW-Verbrauch auf HW-Vorrat umbuchen
1600 HW-Vorrat
/
5300 HW-Verbrauch
9850 SBK
/
1600 HW-Vorrat
9890 G+V
/
5300 HW-Verbrauch
Das FIFO-Verfahren
First in First out, dh. man geht davon aus, dass die Waren, die zuerst eingekauft wurden zuerst
wieder verkauft werden
Beispiel:
Anfangsbestand
1. Zukauf
2. Zukauf
ingesamt
Enbestand lt.
Inventur
Wareneinsatz
200
100
500
800
a 2,a 1,a 2,50
400,100,1.250,1.750,-
200
600
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davon
aus dem Anfangsbestand
aus dem 1. Zukauf
aus dem 2. Zukauf
Wareneinsatz
Endbestand 2. Zukauf
Abwertung
Endbestand – Bilanzansatz
200
100
300
600
200
200
a 2,a 1,a 2,50
a 2,50
a 0,50
400,100,750,1.250,500,100,400,-
Verbuchung:
a.) Anfangsbestand und Zukäufe werden in Kl. 1 verbucht
5300 Handelswarenverbrauch
/
1600 HW-Vorrat
7800 Abschreibung auf Vorräte
/
9850 SBK
/
1600 HW-Vorrat
9890 G+V
/
5300 HW-Verbrauch
/
7800 Abschreibung auf Vorräte
b.) Zukäufe werden Kl. 5 verbucht
es wurde mehr zugekauft als verbraucht, Differenz wird auf 1600 HW-Vorrat verbucht
1600 HW-Vorrat
/
5300 Handelswarenverbrauch
7800 Abschreibung auf Vorräte
/
1600 HW-Vorrat
Das gleitende Durchschnittspreisverfahren
Entnahmen aufgezeichnet, kann der Wareneinsatz direkt ermittelt werden
zusätzlich Schwund feststellen und unter 7800 Abschreibung auf Vorräte verbuchen
Zeitpunkt der Entnahme wird aufgezeichnet, daher kann Durchschnittspreis gleitend ermittelt
werden
o Zukäufe und Entnahmen werden zeitlich geordnet
o vor jedem Zukauf wird der Zwischenstand ermittelt
o nach jedem Zukauf wird Durchschnittspreis neu errechnet
Benutzung dieses Dokuments auf eigene Verantwortung! - Seite 102
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o die weiteren Entnahmen bis zum nächsten Zukauf werden mit diesem Durchschnittspreis
bewertet
Verbuchung – Materialaufwand Kl.5
1600 HW-Vorrat
/
5300 HW-Verbrauch
7800 Abschreibung auf Vorräte
/
1600 HW- Vorrat
9850 SBK
/
1600 HW-Vorrat
9890 G+V
/
5300 HW-Verbrauch
Verbrauch größer als Zukäufe
HW-Vorrat wird durch höheren Verbrauch von HW verringert, dh. Differenz wird von 1600 auf
5300 umgebucht
Identitätspreisverfahren
jedes Wirtschaftsgut wird einzeln erfasst und der Wareneinsatz mit dem jew. Einstandspreis
bewertet, am Jahresende wird der Endbestand einzeln bewertet
zB Autohandel, über Typenschein ist jedes Fahrzeug leicht zu identifizieren
Bestandsveränderungen und Bewertung von unfertigen Erzeugnissen und
Fertigerzeugnissen
Fertigerzeugnisse in Produktionsbetrieben am Bilanzstichtag den Produktionsprozess vollständ.
unfertige Erzeugnisse – am Bilanzstichtag nur ein Teil des Produktionsprozesses und werden
erst in der nächste oder übernächsten Periode fertiggestellt
Produktion erfolgt während des Jahres – alle Aufwendungen werden auf den entsprechenden
Konten verbucht; am Jahresende wird im Rahmen der Inventur und der Nachkalkulation
festgestellt, wie hoch Endbestand an Halb- und Fertigfabrikaten ist
(1) Endbestand höher als Anfangsbestand
es wurde auf Lager gearbeitet
höherer Endbestand muss in Buchhaltung ausgewiesen werden
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Aufwände sind um Bestandsveränderungen zu korrigieren, da Aufwand der für eine andere
Periode gilt einen Bestand darstellt
Beispiel:
Anfangsbestand an Fertigerzeugnissen 300.000,Endbestand an Fertigerzeugnissen
Dat.
1.1
31.12
31.12
1550 Fertigerzeugnisse
Text
Soll
Haben
9800
300.000
4500
100.000
9850
400.000
Dat.
31.12
9850 Schlussbilanz
Text
Soll
1550
400.000
Haben
400.000,Dat.
31.12
31.12
4500 Bestandsveränderungen
Text
Soll
Haben
1550
100.000
9890
100.000
Dat.
31.12
9890 G+V Konto
Text
Soll
Aufwände
4500
Haben
100.000
durch Korrekturbuchung ist
- der Bestand an Fertigerzeugnissen korrekt ausgewiesen
- der zu hohe Aufwand korrigiert
(2) Endbestand niedriger als Anfangsbestand
Lagerbestand wurde abgesenkt, dh. es wurde mehr verbraucht (weiter verarbeitet, verkauft) als
erzeugt wurde
Bestand ist zu vermindern und die Aufwendungen sind zu erhöhen
Beispiel:
Anfangsbestand an unfertigen Erzeugnissen
250.000,-
Endbestand an unfertigen Erzeugnissen
100.000,-
Dat.
1.1
31.12
31.12
1500 unfertige Erzeugnisse
Text
Soll
Haben
9800
250.000
4500
150.000
9890
100.000
4500 Bestandsveränderungen
Dat.
Text
Soll
31.12
1500
150.000
31.12
9890
Haben
150.000
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Dat.
31.12
9850 Schlussbilanz
Text
Soll
1500
100.000
9890 G+V Konto
Haben
Dat.
Text
Soll
Haben
Aufwände
31.12
4500
150.000
Endbestände an unfertigen Erzeugnissen zählen zum Umlaufvermögen, daher gilt das strenge
Niederstwertprinzip, dh. bei Vergleich von tatsächlichen Herstellungskosten und
Herstellungskosten am Bilanzstichtag – ist der niedrigere Wert anzusetzen !!
noch nicht abgerechnete Aufträge
zB Strassenbaufirma hat Teilstück fertiggestellt, aber noch nicht abgerechnet, die Aufwände
wurden verbucht, es stehen diesen keine Erträge gegenüber -> in diesem Fall sind
Aufwendungen zu aktivieren und in der G+V zu neutraliseren
1700 noch nicht abgerechnete Leistungen
/
4500 Bestandsveränderungen
Hinweis zu Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren
oben dargestellte Verbuchunge wird als Gesamtkostenverfahren bezeichnet, da die
Gesamtaufwendungen den Gesamterträgen gegenübergestellt werden
Umsatzkostenverfahren - das gleiche Ergebnis könnte man erzielen, wenn auf der
Aufwandseite (Kostenseite) nur die Aufwendungen für Produkte berücksichtigt werden, die
auch verkauft wurden, dh. es wird dem Umsatz der Aufwand für die umgesetzten Produkte
gegenübergestellt
will man Umsatzkostenverfahren anwenden, muss man „Kostenrechnung“ in Doppelte
Buchhaltung einbauen – Aufwandstellenverrechnung (Kl. 5-7)
Aufwendungen werden getrennt – in solche die zu Bestandserhöhungen führen und solche, die
auf Produkte entfallen, die in der Abrechnungsperiode verkauft wurden
Aufwendungen, die zu Bestandserhöhungen führen werden auf Fertigerzeugnisse bzw.
unfertige Erzeugnisse oder noch nicht abgerechnete Erträge umgebucht, kein Konto
Bestandsveränderungen
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Aufwendungen, die auf die Herstellung verkaufter Erzeugnisse entfallen, kommen auf Konto
„Herstellungskosten der zur Erzielung von Umsätzen erbrachten Leistungen“ –
Herstellungskosten verkaufter Erzeugnisse
Bilanzierung von Anzahlungen
während des Jahres werden Anzahlungen mit dem Bruttobetrag direkt auf den Personenkonten
verbucht
dh. erhaltene Anzahlungen im Haben des Personenkontos (Lieferung / Leistung schuldig)
geleistete Anzahlungen im Soll des Lieferantenkontos (Forderung gegenüber Lieferanten)
am Bilanzstichtag noch offene Anzahlungen vorhanden dh. bestellte Ware wurde noch nicht
geliefert, dann sind diese Anzahlungen auf die Hauptbuchkonten 2000 bzw. 3300 zu übertragen
Übertragung bedeutet, dass auf Hauptbuchsammelkonten die Forderungen und
Verbindlichkeiten zu niedrig ausgewiesen sind, Interimskonto (Var.1) darf nicht in Bilanz
aufscheinen bzw. ein gesonderter Ausweis offener Anzahlungen in Bilanz (Var.2) erforderlich
Var.1 unter Einschaltung Interimskonto
Verbuchung Gesamtbetrag der Anzahlung (inkl. USt) auf Personenkonto
um USt sofort auszuweisen, wird auf Interimskonto umgebucht
geleistete Anzahlungen
Kl. 0, 1 oder 2 geleistete Anzahlungen
/
3370 Interimskonto geleistete Anzahlungen
/
3290 erhaltene Anzahlungen
/
3500 USt
2500 Vorsteuer
erhaltene Anzahlungen
2070 Interimskonto erhaltene Anz.
am Bilanzstichtag Übertrag von Personenkonto auf Hauptbuchkonto:
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- geleistete Anzahlungen, die eigentlich Forderung gegen Lieferanten darstellt, vermindert
Lieferverbindlichkeit
- erhaltene Anzahlung, die Verbindlichkeit gegenüber Kunden darstellt, vermindert
Lieferforderungen
Bilanzvorschriften verlangen eindeutigen Ausweis von Lieferverbindlichkeiten und
Kundenforderungen und geleisteten bzw. erhaltenen Anzahlungen
daher folgende Umbuchung erforderlich:
- bei geleisteten Anzahlungen
3370 Interimskonto geleist. Anzahl.
/
3300 Lieferverbindlichkeiten
geleistete Anzahlungen Kl. 1-2 wird mit Nettoanzahlungsbetrag gegen SBK abgeschlossen
- bei erhaltenen Anzahlungen
2000 Lieferforderungen
/
2070 Interimskonto erhaltene Anzahlungen
Konto 3290 erhaltene Anzahlungen wird mit Netto-Anzahlungsbetrag gegen SBK abschlossen
Beispiel: geleistete Anzahlungen
bei Anzahlung:
330.. Lieferantenkonto
/
Zahlungsmittelkonto
Kl. 1—2 geleistete Anzahlungen
2500 VSt (Anzahlung)
/
/
3370 Interimskonto geleistete Anzahlungen
Lieferung der Ware erfolgt nicht in diesem Jahr!
vor Bilanzierung:
330.. Lieferantenkonto Anzahlung inkl. USt im Soll – Übertrag auf 3300 Lieferverbindlichkeiten
Buchung bei Bilanzierung
3370 Interimskonto geleistete Anzahlung
/
3300 Lieferverbindlichkeiten
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Var. 2 Einschaltung des Umsatzsteuer-Evidenzkonto
Gesamtbetrag inkl. USt wird auf Personenkonto verbucht
um USt auszuweisen – folgende Buchung
bei geleisteten Anzahlungen
2500 Vorsteuer
/ 2350 Vorsteuer-Evidenzkonto
bei erhaltenen Anzahlungen
3530 Umsatzsteuer-Evidenzkonto
/
3500 USt
Übertrag der Anzahlung von Personenkonto auf Hauptbuchkonto – Umbuchung der
Anzahlung erforderlich (Nettobetrag gegen Anzahlungskonto und USt-Anteil gegen UStEvidenzkonto)
bei geleisteten Anzahlungen
Kl. 0-2 Geleistete Anzahlungen
/
3300 Lieferverbindlichkeiten
/
3290 erhaltene Anzahlungen
/
3530 Umsatzsteuer-Evidenzkonto
/
200.. Kundenkonto (Anzahlung inkl. USt)
/
3500 USt (USt an Anzahlung)
2500 VSt
bei erhaltenen Anzahlungen
2000 Lieferforderungen
Beispiel: erhaltene Anzahlungen
bei Erhalt der Anzahlung
Zahlungsmittelkonto
Trennung USt
3530 USt- Evidenzkonto
vor Bilanzierung
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Übertrag von Kundenkonto auf 2000 Lieferforderungen
Bilanzierung
2000 Lieferforderungen (inkl. USt)
/
3290 erhaltene Anzahlungen
/
3530 USt-Evidenzkonto
Jahresabschluss im engeren Sinn
den Abschlussarbeiten vorgeordnet:
Inventur, Abstimmung versch. Konten mit Geschäftspartnern, Abstimmung Kunden- und
Lieferantenkonten mit Hauptbuchsammelkonten
Abschlussarbeiten
o Vornahme der Abschlussbuchungen
-
Verbrauch Handelswaren
Abschreibungen
Bewertung Endbestand
Bewertung von Forderungen / Verbindlichkeiten
Zuweisung von Rückstellungen
Rechnungsabgrenzungen
Zuweisung unversteuerter Rücklagen
o Umbuchung der Salden der Privatkonten auf Eigenkapitalkonen (Personenges. /
Einzeluntern.)
o Umbuchung
-
Salden der Bestandskonten (Kl. 0-3) auf SBK
Salden der Erfolgskonten auf G+V (Kl. 4 – 8)
o Ermittlung des Saldos von G+V (Gewinn oder Verlust)
o Umbuchung des Saldos von G+V auf Eigenkapitalkonto (Gewinn- Kapitalvermehrung)
o Ermittlung des Endkapitals (Saldo Eigenkapitalkonto)
o Umbuchung des End-Eigenkapitals auf SBK
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o SBK müsste Summengleichheit aufweisen
Jahresabschluss im weiteren Sinn:
o Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinnes
o Ausfertigung der Steuererklärungen
o Auswertung des Jahresabschlusses (Statistiken, Kennzahlen)
Vorabschlussarbeiten
- nach unserer Methode werden Fehler in Soll- und Haben- Gleichheit erst bei SBK bemerkt
- aufgrund versch. steuerl. Möglichkeiten (Bildung Übertragungsrücklage) und viele KannBestimmungen im Rahmen der Bewertungsvorschriften wird Jahresergebnis zunächst
provisorisch ermittelt
nach Verbuchung der laufenden Geschäftsfälle im Hauptbuch wird
-
mittels Saldenliste die Soll-Haben-Gleichheit ermittelt
-
vorläufige Bilanz und G+V erstellt, um vorläufiges Jahresergebnis zu ermitteln
-
Buchungsliste, in der alle Buchungsanweisungen aufgelistet werden, die
-
im Zuge des Jahresabschlusses erforderlich sind (Wareinsatz, Bewertungen, etc.)
-
auf Grund des vorläufigen Jahresergebnisses sinnvoll erscheinen (Aufwertung
von Wertpapieren bis zum Anschaffungswert bei Verlust, Bildung
Übertragungsrücklage)
-
die Auswirkung dieser Vorabschlussbuchungen auf das Jahresergebnis ermittelt
erst dann wird
-
auf Grund der Buchungsliste die Buchungen im Hauptbuch und das Hauptbuch
abgeschlossen
-
die endgültige Bilanz und G+V Rechnung erstellt
Erstellung der Saldenliste
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alle Hauptbuchkonten werden saldiert
die Salden werden nach Reihenfolge des Kontenplanes in eine Saldenliste eingetragen
-> Haben und Soll müssen gleich sein
dann Sicherheit, dass keine Buchungen vergessen wurden und Teilbuchungen nicht mit
falschen Beträgen vorgenommen wurden
Durchführung von Umbuchungen und Nachbuchungen
direkt in der Saldenliste
zunächst in Saldenliste nur laufende Buchungen, auf Grund von handelsrechtl. und
steuerrechtl. Vorschriften und Möglichkeiten werden Um- und Nachbuchungen erstellt
-> Erweiterung der Saldenliste um Spalten Um- und Nachbuchungen
Unterscheidung zwischen
erfolgserhöhenden (Buchungen, die Aufwand vermindern, aktive Rechnungsabgrenzung)
und
erfolgsmindernden Buchungen (Abschreibung, Buchungen, die Ertrag mindern)
-> Erweiterung der Saldenliste um + / + bzw. – nur bei einem Buchungsteil anbringen, da sonst Betrag doppelt gezählt
Nur Buchungen auf Erfolgskonten (Kl. 4-8) werden so gekennzeichnet, da nur diese das
Jahresergebnis direkt beeinflussen
Umbuchungen mittels Buchungsliste
statt Saldenliste zu erweitern, können alle Um- und Nachbuchungen in eigener Liste gesammelt
werden - > Buchungsliste
- eigene Spalte mit Belegnr. und Spalte für Auswirkung auf Jahresergebnis
- keine Gegenbuchung
- betreffende Gegenkonto nur aus Angabe der Kontonr ersichtlich
Erfolgsermittlung aus Salden- bzw. Buchungsliste
Erträge lt. Saldenliste (Kl. 4 und Erträge Kl. 8)
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- Aufwände lt. Saldenliste (Kl. 5.7 und Aufwände aus Kl. 8)
vorläufiges Jahresergebnis
- erfolgsmindernde Umbuchungen
+ erfolgserhöhende Umbuchungen
endgültiges Jahresergebnis (Gewinn oder Verlust)
-> bei Verlust umgekehrte Vorzeichen !!
Jahresabschluss unter Einschaltung einer Abschlusstabelle
Saldenliste (Saldenbilanz) und Um- /Nachbuchungen wird um Vermögens- und Erfolgsbilanz
erweitert
Vermögensbilanz entspricht dem SBK des Hauptbuches, Salden der Bestandskonten werden
nach Berücksichtigung der Um- und Nachbuchungen übertragen – Jahresergebnis
Erfolgsbilanz entspricht G+V, Salden der Erfolgskonten werden unter Berücksichtigung der
Um- und Nachbuchungen übertragen, durch Gegenüberstellung Aufwände und Erträge wird
Jahresergebnis ermittelt
gesetzl. nicht vorgeschrieben, in Praxis ersetzt die Abschlusstabelle häufig den
Hauptbuchabschluss, dh nach Verbuchung der Um- und Nachbuchungen auf den
Hauptbuchkonten werden diese mit einem Doppelstrich geschlossen und nicht gegen SBK und
G+V geschlossen
BEACHTE: Prüfung nur Erstellung Buchungsliste oder Ergänzung der Saldenliste und die
Ermittlung des Jahresergebnisses
Vom handelsrechtlichen zum steuerpflichtigen Jahresergebnis
handelsrechtl. und steuerrechtl. Vorschriften sind unterschiedl. -> daher weicht das
handelsrechtl. Jahresergebnis vom steuerrechtl. ab
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handelsrechtl. Gewinn
handelsrechtl. Verlust
+ steuerrechtl.erfolgserh. Tatbestände
- steuerrechtl. erfolgserh. Tatbestände
- steuerrechtl. erfolgsmind. Tatbestände
+ steuerrechtl. erfolgsmind. Tatbestände
=steuerpflichtiger Gewinn
steuerrechtl. ermittelter Verlust bzw.
steuerpflichtiger Gewinn
Mehr- oder Wenigerrechnung: Ermittlung des steuerlichen Gewinnes aus dem handelsrechtl.
Ergebnis
Behandlung der um KESt gekürzte Kapitalerträge
Zinserträge abzügl. KESt (bei Endbesteuerung) werden
- vom Gewinn abgezogen
- bei Verlust addiert
Behandlung pauschaler Forderungsbewertung
steuerrechtl. unzulässig
- werden pauschale WB handelsrechtl. durchgeführt, so ist ihre Dotation zur Ermittlung des
steuerpflichtigen Jahresergebnisses erfolgserhöhend auszuscheiden
- wurde bei Korrektur der pauschalen WB ein Ertrag erzielt (4900 Erträge aus Auflösung von
WB), so ist Ertrag zur Ermittlung des steuerrechtl. Jahresergebnisses erfolgsmindernd
auszuscheiden
Beispiele:
Pauschal-WB wird erhöht
2090 Pauschal-WB zu Inlandsforderungen
7818 Zuweisung zu Pauschal-WB zu Inl.Ford.
Bilanzgewinn
Bilanzverlust
+ Zuweisung zur Pauschal WB
- Zuweisung zur Pauschal-WB
steuerpflichtiger Gewinn
steuerpflichtiger Verlust
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Pauschal-WB wird vermindert
2090 Pauschal-WB zu Inl.Ford
4900 Erträge aus Auflösung WB
Bilanzgewinn
Bilanzverlust
- Erträge aus Auflösung von WB
+ Erträge aus Auflösung von WB
steuerpfl. Gewinn
steuerpfl. Verlust
nur Bildung und Auflösung der Pauschal-WB verändert handelsrechtl. Erfolg und ist daher bei
steuerlichen Gewinnerermittlung zu berücksichtigen!
Korrekturen im Rückstellungsbereich
steuerrechtl. pauschale Rückstellungen nicht zulässig, sonstige Rückstellungen dürfen nur mit
80% der handelrecht. Ansätze gebildet werden
weitere Abweichungen
Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwand
Abschreibung PKW (Handelsbilanz auf 5 Jahre, steuerl. mind 8 Jahre)
Luxustangente bei PKW (handelsrechtl. unerheblich)
Forschungsfreibetrag, Lehrlingsfreibetrag
Darstellung publizierter Jahresabschlüsse
werde auf Daten verdichtet, die Gesetzgeber fordert
G+V in Staffelform
Gliederungsvorschriften – 2 Var. Gesamtkostenverfahren oder Umsatzkostenverfahren
(Kostenrechnung in Buchhaltung eingebaut)
Bilanzpolitik
Maßnahmen zur Gestaltung von Bilanz und G+V Rechnung
-
Bewertungspolitik beim Anlagevermögen
-
Abschreibungspolitik
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-
Rückstellungspolitik
-
Rücklagenpolitik
das in der Bilanz aufscheinende Eigenkapital wird in der Regel wegen des Vorsichtsprinzips zu
niedrig ausgewiesen
Haupteinfluss:
-
Unterbewertung der Aktiva durch Anschaffungswertprinzip und Niederstwertprinzip,
zu schnelle Abschreibung
-
Überbewertung der Passive durch Rückstellungspolitik, Überbewertung bei
langfristigen Fremdwährungsdarlehen
beide Maßnahmen führen zu stillen Rücklagen, die in Bilanz nicht ersichtlich sind
Jahresabschluss nach unterschiedl. Standards
-
HGB – Prinzip der Vorsicht (verhindern, dass zu hohe Gewinne ausgewiesen werden –
überhöhte Entnahmen, die Bestand des Unternehmens gefährden
-
Österr- Einkommens- und Körperschaftssteuerrecht –Grundsatz der Maßgeblichkeit der
Handelsbilanz für die Steuerbilanz – spricht, wo sich Muss-Bestimmungen dse
Handelsrechts und Kann-Bestimmungen des Steuerrechts widersprechen, hat der
buchführungspflichtige Vollkaufmann den handelsrechtl. Bestimmungen zu folgen
aufgrund handelsrechtl. Prinzip der Vorsicht wird geringer Gewinn ausgewiesen, daher
viele steuerrechtl. Muss-Bestimmungen, die mit handelsrechtl. Muss-Bestimmungen
nicht übereinstimmen (zB Verbot zur Bildung von Rückstellungen für unterlassene
Aufwendungen, steuerrechtl. Einschränkung für Bildung von Abfertigungsrückstell.)
-
IAS International Accounting Standards
werden von Dachorg. der Wirtschaftsprüfer ausgearbeitet und weiterentwickelt
Regelung gelten für Kapitalgesellschaften und va. Konzerne
österr. Unternehmen, die an Wiener bzw. Internat. Börsen notieren müssen Abschlüsse
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nach IAS vorlegen
Ziel: möglichst richtige Information der Aktionäre
zw. steuerl. Bestimmungen und IAS gibt es keine Wechselwirkung
-
General Accepted Accounting Principles GAAP
in den USA gültige Standards, va. Interesse der Aktionäre wahren
Internat. Konzerne, die nach IAS bilanzieren, müssen keinen Jahresabschluss nach österr. HGB
vorlegen
Die Nebenbücher
Kassabuch und Kassenbericht
Kassenbelege werden zumeist zunächst im Kassabuch eingetragen und dann auf
Hauptbuchkonten eingetragen
Kassenbelege und ihre Verbuchung
- nur mehr Zahlung -> Zahlungsausgang für verbuchte ER oder Zahlungseingang für AR
-> nur Zahlung buchen (Lieferant, Kassa, Kunde), bei Korrektur (Rabatt, Skonto) USt/VSt
- Zahlung und Grundgeschäft (Grundgeschäft noch nicht verbucht) -> Privatentnahmen, einlagen, Umbuchung vom und auf Firmenbankkonto, Aufwände (ohne USt: Versicherung,
Porto; mit USt: Miete, etc.), Bareinkäufe i.d.R. mit USt
-> Grundgeschäft gegebenenfalls USt / VSt und Zahlung verbuchen
(1) Grundgeschäft verbucht, nur mehr Zahlung wird abgewickelt
-
nur Einzahlungs- oder Auszahlungsbeleg liegt vor
-
Vermerk auf Beleg weist auf Grundtatbestand hin
-
keine nähere Angaben über Arut, Umfang, Datum der Lieferung / Leistung
Buchung:
Kassaeingang
/
Kundenkonto
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oder
Kundenkonto
/
Kassaausgang
Skonoabzug sollte entsprechend vermerkt sein
bei Rabatten muss zusätzlicher Beleg ausgestellt werden
(2) Grundgeschäft noch nicht verbucht, Grundgeschäft und Zahlung werden gemeinsam
verbucht
o Aus- / Einzahlungen aus dem privaten Bereich
Kassaeingang
/
Privat
o Zahlungen von Kassa an Firmenbankkonto
Bankkonto
/
Kassa
o Auszahlungsbelege, bei denen aus Beilage Art, Umfang und Zeitpunkt der Lieferung,
Leistung und des sonstigen Zahlungsgrundes eindeutig hervorgeht
-
Eingangsrechnungen –vom Leistenden saldiert od. Empfangsbestätigung des
Zahlungsempf.
-
Erlag- oder Zahlscheinabschnitte – Einzahlung auf Post oder Bank, wobei aus Abschnitt
Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistung eindeutig hervorgeht
-
Sonderfall Miet, Leasing und Versicherungszahlungen - Vertrag und Jahresabrechnung
soll aufliegen, bei monatl. Zahlungen sollte det. Abgabe des Verwendungszweckes und
die Aufgleiderung in Grundbetrag und USt (Miete) erfolgen
-
Belege über Postsendungen – ohne USt
-
Einzahlungsbelege über erbrachte Leistung aus denen eindeutig hervorgeht, dass
Lieferung / Leistung noch nicht verbucht wurde - Kopien von Ausgangsrechnungen mit
Saldierungvermerk, Durchschriften von Kassablocks
Ermittlung der Tageslosung
Tageslosung: gesamte Barverkäufe eines Tages
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indirekte Ermittlung
nicht alle Verkäufe mit Computerkasse, nicht alle Verkäufe Ausgangsrechnung, etc.
Endbestand lt. Kassasturz am Ende des Tages
+ Auszahlungen lt. gesonderter Belege (Barzahlung verb. ER, Barentnahmen, etc.=
- Anfangsbestand Tagesbeginn
- Einzahlungen lt. gesondert. Belege (Barzahlung verb.AR, Bareinlagen)
= Tageslosung inkl. USt
USt-Ermittlung – am Monatsende mittels Pauschalsätzen, spät. 45 Tage nach Ablauf des
Monats, in dem Lieferung / Leistung erbracht wurden abgeführt
Kassaeingang
/
Erlöse
/
USt
direkte Ermittlung der Tageslosung
laufende Aufzeichnung erforderlich
werden Leistungen nach unterschiedl. USt-Sätzen abgegeben und die Verkäufe nicht nach UStSätzen getrennt erfasst, dann nur Brutto-Verbuchung möglich
Kassaeingang
/
Erlöse
/
USt
Fehlbestandskontrolle
Anfangsbestand
+ Einzahlungen lt. gesond. Belege
+ Tageslosung lt. Registrierkassa, Kassablock
- Auszahlungen lt. gesond. Belege
= Soll-Endbestand
+ Ist- Endbestand lt. Kassasturz
= Fehlbetrag oder Überschuss
bei Fehlbetrag oder Überschuss ist ein Eigenbeleg zu erstellen !!
läßt sich die Differenz nicht aufklären 7855 Kassamanko
/ Kassaausgang
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bei Überschuss
Kassaeingang
/ 4810 Kassenüberschuss
Erstellung und Verbuchung des Kassaberichtes
Unterschied direkte und indirekte Ermittlung der Tageslosung
Wareneingangsbuch
BAO §127 Verpflichtung zur Führung für alle gewerblichen Unternehmer
Gegenstände des Anlagevermögens sind nicht eintragungspflichtig
folgende Posten müssen enthalten sein: fortlaufende Nr der Eintragung, Tag des Warenerwerbs
Name und Anschrift des Lieferanten, handelsübliche Bezeichnung der Ware, Preis der Ware
(ohne USt), Hinweis auf Belegnr
Einnahmen- Ausgaben-Rechnung
zur Ermittlung des Gewinnes für kleinere Gewerbetreibende, auch freiberuflich Tätige
-
nach Brutto-Methode (inkl. USt)
-
nach Netto-Methode (ohne USt)
nach Bruttomethode ist auch die Umsatzsteuerzahllast als Ausgabe gewinnbringend zu
berücksichtigen, kommt es zu einem Vorsteuerüberhang und wird vom Finanzamt
zurückgezahlt, so ist das eine einkommenssteuerpfl. Einnahme
Erfolgsermittlung nach Brutto-Methode
Einnahmen
(1) laufende Einnahmen aus Lieferungen / Leistungen
alle Erträge sind Einnahmen
-
werden in jener Periode verrechnet, in der sie zu Einzahlung führen
werden brutto angesetzt
zB.: Abrechnung Dez.
Warenverkäufe inkl. USt
davon spätere Zahlung
14.400,2.400,-
12.000,-
Rechnungseingänge aus Zielverk.
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Okt., Nov.
Anzahlungen für Verkäufe Jän, Feb
gewinnerhöh. Einnahmen Dez.
3.600,1.200,16.800,-
(2) Privatentnahmen
Privatentnahme von Waren gilt als Einnahme, Ansatz erfolgt netto!
(3) Kredite
nicht erfolgswirksam, daher nicht zu berücksichtigen
Ausgaben
(1) laufende Ausgaben
laufende Aufwendungen: Verrechnung in jener Periode, in der sie zu Auszahlung führen,
werden brutto angesetzt
(2) Waren- und Materialeinkäufe
gelten in jener Periode in der Rechnung bezahlt wurde als Betriebsausgabe
auch Vorauszahlungen
höhere oder niedr. Inventurbestände verändern Erfolg der Einn. / Ausgaben-R. nicht
(3) Kredite
Kreditrückzahlung kein Einfluss auf Erfolg, nicht zu berücksichtigen
aber Kreditzinsen stellen Betriebsausgabe dar und sind als Ausgabe anzusetzen
(4) Anlagenabschreibung
keine Betriebsausgabe
Anlagenverzeichnis wird geführt, jährl. Abschreibung
-
Anlagen ohne USt im Anlagenverzeichnis
Abschreibung ab Inbetriebnahme ohne Rücksicht auf Bezahlung der Anlage
Abschreibung erhöhen die Betriebsausgaben
Vorsteuer gilt in Periode, in der die Rechnung bezahlt wurde, als Betriebsausgabe
(5) Umsatzsteuervorauszahlung
alle Vorauszahlungen der laufenden Periode gelten als Betriebsausgaben
USt für Privatentnahmen keine Betriebsausgabe !!
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Betriebseinnahmen:
-
laufende Einnahmen für Lieferungen / Leistungen – inkl. USt
Privatentnahmen von Waren oder Leistungen - ohne USt
etw. Vorsteuerüberhang
Betriebsausgaben
-
laufende Ausgaben - inkl. USt
Zahlungen für Waren- und Materialeinkäufe – inkl. USt
Kreditzinsen
Abschreibungen – Errechnung wie bei Dopp. Buchhaltung
Vorsteuer aus Anlagenanschaffung (Ansatz in Periode, in der Rechnung bezahlt wurde)
bezahlte Umsatzsteuervorauszahlungen (i.d.R. Zahllast für Nov., Dez. des Vorjahres
und für Jänner bis Okt. des laufenden Jahres, jedoch ohne USt der Privatentnahmen)
Erfolgsermittlung nach Netto-Methode
USt ist generell Durchlaufposten
-
alle Einnahmen und Ausgaben werden netto angesetzt
-
die bezahlten Zahllasten bleiben unberücksichtigt, stellen keine Ausgaben dar
Vorsteuer bei Anlagen kann in diesem Fall nicht als Betriebsausgabe angesetzt werden
Gegenüberstellung Brutto- / Netto- Methode
Brutto-Methode
Netto-Methode
Betriebseinnahmen inkl. USt
+ Eigenverbrauch netto
(+ ev. Vorsteuerüberschuss)
Betriebseinnahmen netto
+ Eigenverbrauch netto
- Betriebsausgaben inkl. USt
- VSt bei Anlagenkauf
- bezahlte USt-Zahllasten
Gewinn
- Betriebsausgaben netto
Gewinn
steuerfreie Rücklagen
grundsätzlich ist Bildung aller zulässigen Rücklagen möglich; in gesondertem Verzeichnis
Auskunft über Verwendung der Rücklage
Ermittlung der Zahllast bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern
(1) USt für Betriebseinnahmen
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USt wird nach IST-System ermittelt, dh. USt-Steuerschuld entsteht am Ende des Monats in dem
Zahlung eingeht
(2) Vorsteuer für Betriebsausgaben und Anlagenanschaffung
Soll-System, Vorsteuerforderung entsteht am Ende jenes Monats, in dem die Lieferung erfolgte
und eine Rechnung nach USt-Gesetz vorliegt, i.d.R. Ende des Monats des Rechnungserhalts
Wareneinkäufe
-
werden in Periode der Bezahlung als Betriebsausgabe geltend gemacht
-
die VSt wird mit der Zahllast des Monats verrechnet, in dem Lieferung erfolgt (Soll)
Anlagenanschaffung
-
Abschreibung unabhäng. von Zahlung – Betriebsausgabe im Monat der Inbetriebnahme;
Basis ist Anschaffungswert ohne USt
-
VSt wird mit Zahllast des Monats verrechnet, in dem Anlage angeschafft wurde (Soll)
-
bei Bruttomethode wird VSt auf Anlagenanschaffung in Periode in der Rechnung
bezahlt wird, als Betriebsausgabe verrechnet
Bitte nutze die Möglichkeit, dieses Skriptum nach seiner Brauchbarkeit für den Unialltag
zu bewerten! Trage dazu einfach die auf dem Deckblatt genannte Kennzahl in das dafür
vorgesehene Feld auf www.SKRIPTEN.cc ein.
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