Information über Absenzen und Versicherungsbestimmungen

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Stufenschulleitung Real- und Sekundarschule
Postfach, 5507 Mellingen
Tel. 056 481 81 91
E-Mail: [email protected], www.schule-mewo.ch
Information über Absenzen und Versicherungsbestimmungen
Im folgenden Text sind mit Schüler immer auch Schülerinnen gemeint.
A. Absenzen
Entschuldigungsgründe für das Fernbleiben vom Unterricht sind gemäss Weisungen des Departementes
für Bildung, Kultur und Sport (DBKS):
• Krankheit des Schülers
• Todesfall eines nahen Verwandten
• 1 freier Schulhalbtag pro Quartal (§ 38; siehe 3.2)
1
Meldung
Der Schüler, welcher den Unterricht bei einer Klassen- oder Fachlehrperson nicht besuchen kann,
meldet dies möglichst frühzeitig der betreffenden Lehrperson.
2
Entschuldigung
Jede unvorhergesehene Absenz ist vom Schüler schriftlich zu begründen und von den Eltern zu
unterschreiben. Der Schüler zeigt seine Entschuldigung unaufgefordert der Klassenlehrperson und
allen Lehrpersonen, bei denen er gefehlt hat, sobald er wieder am Unterricht teilnimmt. Wenn die
schriftliche Entschuldigung nicht innert Wochenfrist eingereicht wird, so gilt die Absenz als
unentschuldigt und wird der Schulleitung gemeldet.
3
Urlaub
Grundsätzlich sollten planbare Abwesenheiten während der Unterrichtszeit vermieden werden.
3.1
In den folgenden Fällen ist, sobald der Termin bekannt ist, der Klassenlehrperson im
Absenzenheft eine von den Eltern unterschriebene Entschuldigung oder ein Beleg vorzuzeigen
(z. B. Terminkärtchen):
• Arzt-, Zahnarztbesuch
• Termin bei der Berufsberatung
• Vorstellungsgespräch
• Prüfung, Eignungstest
• Teilnahme an Beerdigung
3.2
Freier Schulhalbtag gemäss § 38 (1 Halbtag pro Quartal, auch Ferien verlängernd):
Zudem ist es möglich, pro Halbjahr zwei Q-Halbtage zu einem Tag zu kumulieren.
Spätestens 5 Schultage vor dem gewünschten Urlaub oder dem Beginn der regulären Ferien
weist der Schüler der Klassenlehrperson eine von den Eltern unterschriebene Meldung vor.
3.3
Ein längerer Urlaub bedarf der Bewilligung durch die Schulleitung. Mindestens 20 Schultage vor
Antritt des eventuellen Urlaubes oder dem Beginn der regulären Ferien ist dem Stufenschulleiter
ein schriftlich begründetes Gesuch, wenn immer möglich mit Belegen, abzugeben.
Ein Ferien verlängernder Urlaub wird von der Schulleitung maximal einmal pro Schullaufbahn
eines Schülers gewährt.
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3.4
Für Urlaubsgesuche von mehr als 5 Tagen inkl. Q-Halbtag ist die Schulpflege verantwortlich.
Das Gesuch hat 40 Schultage vor dem gewünschten Termin oder dem Beginn der regulären
Ferien an die Schulpflege zu erfolgen.
3.5
Schnupperlehren sind in der Regel während der Ferien zu absolvieren (Weisungen des DBKS).
Die Klassenlehrperson und die Schulleitung entscheiden über den Besuch von Schnupperlehren
während der Schulzeit. Man beachte hierfür das spezielle Blatt «Richtlinien für
Schnupperlehren», welches im Klassenzimmer aufgehängt ist.
Absenzen von Lehrpersonen
• Der Unterricht bei nicht betroffenen Lehrpersonen findet regulär statt.
• 1.Tag der Abwesenheit:
Die Lehrperson informiert die Schüler nach Möglichkeit am Vorabend oder am Morgen, wenn die
Schüler noch zu Hause sind, durch ein Rundtelefon. Dann fällt der Unterricht bei der betreffenden
Lehrperson aus. Sollte die Orientierung zu Hause nicht mehr möglich sein, dann organisiert die
Schule den ersten Halbtag.
• 2. und folgender Tag:
Die Schüler kommen zur Schule, die Schule organisiert den Ersatz-Unterricht.
• Sollten Sie als Eltern darauf angewiesen sein, dass die Schule Ihr Kind auch schon am ersten
Absenztag der Lehrperson betreut, dann teilen Sie uns dies bitte mit dem Antworttalon mit.
B. Versicherungsbestimmungen
Die Versicherung der Schüler ist seit dem Obligatorium der Kranken- und Unfallversicherung Aufgabe
der Eltern. Die Gemeinde Mellingen hat nur eine Zusatzversicherung für Invalidität und Todesfall.
Von Seiten der Schule oder Gemeinde Mellingen besteht keine Haftpflichtversicherung. Die Schule
übernimmt auch keine Haftung für beschädigte oder verschwundene Gegenstände (Velos, Kleider,
elektronische Geräte, Wertgegenstände etc.). Wir empfehlen darum, Wertsachen zu Hause zu lassen.
Reparaturen von Brillen werden nur übernommen, wenn auf Grund ihrer Beschädigung
Gesichtsverletzungen vom Arzt bestätigt werden.
Freundliche Grüsse und besten Dank für Ihre Zusammenarbeit
Mellingen, im August 2015
Brigitta Roth, Zentrale Schulleiterin
Raphael Signer, Stufenschulleiter
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