Stufenschulleitung Real- und Sekundarschule Postfach, 5507 Mellingen Tel. 056 481 81 91 E-Mail: [email protected], www.schule-mewo.ch Information über Absenzen und Versicherungsbestimmungen Im folgenden Text sind mit Schüler immer auch Schülerinnen gemeint. A. Absenzen Entschuldigungsgründe für das Fernbleiben vom Unterricht sind gemäss Weisungen des Departementes für Bildung, Kultur und Sport (DBKS): • Krankheit des Schülers • Todesfall eines nahen Verwandten • 1 freier Schulhalbtag pro Quartal (§ 38; siehe 3.2) 1 Meldung Der Schüler, welcher den Unterricht bei einer Klassen- oder Fachlehrperson nicht besuchen kann, meldet dies möglichst frühzeitig der betreffenden Lehrperson. 2 Entschuldigung Jede unvorhergesehene Absenz ist vom Schüler schriftlich zu begründen und von den Eltern zu unterschreiben. Der Schüler zeigt seine Entschuldigung unaufgefordert der Klassenlehrperson und allen Lehrpersonen, bei denen er gefehlt hat, sobald er wieder am Unterricht teilnimmt. Wenn die schriftliche Entschuldigung nicht innert Wochenfrist eingereicht wird, so gilt die Absenz als unentschuldigt und wird der Schulleitung gemeldet. 3 Urlaub Grundsätzlich sollten planbare Abwesenheiten während der Unterrichtszeit vermieden werden. 3.1 In den folgenden Fällen ist, sobald der Termin bekannt ist, der Klassenlehrperson im Absenzenheft eine von den Eltern unterschriebene Entschuldigung oder ein Beleg vorzuzeigen (z. B. Terminkärtchen): • Arzt-, Zahnarztbesuch • Termin bei der Berufsberatung • Vorstellungsgespräch • Prüfung, Eignungstest • Teilnahme an Beerdigung 3.2 Freier Schulhalbtag gemäss § 38 (1 Halbtag pro Quartal, auch Ferien verlängernd): Zudem ist es möglich, pro Halbjahr zwei Q-Halbtage zu einem Tag zu kumulieren. Spätestens 5 Schultage vor dem gewünschten Urlaub oder dem Beginn der regulären Ferien weist der Schüler der Klassenlehrperson eine von den Eltern unterschriebene Meldung vor. 3.3 Ein längerer Urlaub bedarf der Bewilligung durch die Schulleitung. Mindestens 20 Schultage vor Antritt des eventuellen Urlaubes oder dem Beginn der regulären Ferien ist dem Stufenschulleiter ein schriftlich begründetes Gesuch, wenn immer möglich mit Belegen, abzugeben. Ein Ferien verlängernder Urlaub wird von der Schulleitung maximal einmal pro Schullaufbahn eines Schülers gewährt. Seite 1/ 2 4 3.4 Für Urlaubsgesuche von mehr als 5 Tagen inkl. Q-Halbtag ist die Schulpflege verantwortlich. Das Gesuch hat 40 Schultage vor dem gewünschten Termin oder dem Beginn der regulären Ferien an die Schulpflege zu erfolgen. 3.5 Schnupperlehren sind in der Regel während der Ferien zu absolvieren (Weisungen des DBKS). Die Klassenlehrperson und die Schulleitung entscheiden über den Besuch von Schnupperlehren während der Schulzeit. Man beachte hierfür das spezielle Blatt «Richtlinien für Schnupperlehren», welches im Klassenzimmer aufgehängt ist. Absenzen von Lehrpersonen • Der Unterricht bei nicht betroffenen Lehrpersonen findet regulär statt. • 1.Tag der Abwesenheit: Die Lehrperson informiert die Schüler nach Möglichkeit am Vorabend oder am Morgen, wenn die Schüler noch zu Hause sind, durch ein Rundtelefon. Dann fällt der Unterricht bei der betreffenden Lehrperson aus. Sollte die Orientierung zu Hause nicht mehr möglich sein, dann organisiert die Schule den ersten Halbtag. • 2. und folgender Tag: Die Schüler kommen zur Schule, die Schule organisiert den Ersatz-Unterricht. • Sollten Sie als Eltern darauf angewiesen sein, dass die Schule Ihr Kind auch schon am ersten Absenztag der Lehrperson betreut, dann teilen Sie uns dies bitte mit dem Antworttalon mit. B. Versicherungsbestimmungen Die Versicherung der Schüler ist seit dem Obligatorium der Kranken- und Unfallversicherung Aufgabe der Eltern. Die Gemeinde Mellingen hat nur eine Zusatzversicherung für Invalidität und Todesfall. Von Seiten der Schule oder Gemeinde Mellingen besteht keine Haftpflichtversicherung. Die Schule übernimmt auch keine Haftung für beschädigte oder verschwundene Gegenstände (Velos, Kleider, elektronische Geräte, Wertgegenstände etc.). Wir empfehlen darum, Wertsachen zu Hause zu lassen. Reparaturen von Brillen werden nur übernommen, wenn auf Grund ihrer Beschädigung Gesichtsverletzungen vom Arzt bestätigt werden. Freundliche Grüsse und besten Dank für Ihre Zusammenarbeit Mellingen, im August 2015 Brigitta Roth, Zentrale Schulleiterin Raphael Signer, Stufenschulleiter Seite 2/ 2