auch in Deutschland sind Mädchen gefährdet

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T H E M E N
D E R
Z E I T
AUFSÄTZE
Beschneidung
Rituelle Verstümmelung – auch in
Deutschland sind Mädchen gefährdet
Renate Dessauer
Elisabeth Hauenstein
Christa Müller
olgende Begebenheit ist leider
kein Einzelfall mehr: Eine hochschwangere Afrikanerin wird
zur Entbindung in eine Londoner Klinik eingeliefert. Als die Hebamme den Unterleib der jungen Frau
freimacht, ist sie fassungslos. Dort, wo
die Härchen des Babys bereits aus dem
Leib hervorschauen, ist nur ein winziges kleines Loch zu sehen. Was die
Hebamme nicht weiß: Sie steht vor einer pharaonisch beschnittenen Frau,
die „gewaltsam“ geöffnet werden
muß, um ihr Kind gebären zu können.
In diesem Fall ging noch einmal alles
gut. Die herbeigeeilten Ärzte operierten die Frau und konnten einem gesunden Jungen zum Leben verhelfen.
F
Daß in manchen afrikanischen Ländern Mädchen noch immer beschnitten werden, wissen viele. Daß schätzungsweise 20 000 betroffene Frauen in der Bundesrepublik Deutschland leben, ist den meisten unbekannt. Dabei wäre die Kenntnis
der Rituale und ihrer Folgen gerade für deutsche Ärztinnen und Ärzte wichtig,
um betroffene Frauen im Fall einer Krankheit oder einer Schwangerschaft besser behandeln zu können und ihren Töchtern die Verstümmelung zu ersparen.
Daß es sich bei der weiblichen
Beschneidung um eine schwere genitale Verstümmelung handelt, wissen
nur die wenigsten. Die „harmloseste“
Art, die sunnitische Beschneidung,
bei der die Klitoris abgetrennt wird,
wird nur bei einem sehr kleinen Teil
der Mädchen angewandt. Dagegen
handelt es sich bei der am weitesten
verbreiteten Variante der Beschneidung, der Exzision oder Klitoridektomie, um einen wesentlich einschneidenderen Eingriff: die Klitoris und
die kleinen Schamlippen werden teilweise oder vollständig amputiert.
20 000 betroffene Frauen
in Deutschland
Auch in Deutschland wird zunehmend über rituelle Verstümmelungen von Mädchen berichtet. Nach
Schätzungen sind bei uns inzwischen
rund 20 000 Frauen betroffen, denn
immer mehr ethnische Gruppen, die
dieses grausame Ritual praktizieren,
leben in der Bundesrepublik. Leider
gibt es bezüglich der rituellen Verstümmelung, euphemistisch „Beschneidung“ von Mädchen genannt,
noch ganz erhebliche Informationsdefizite. Der Ausschuß „Ärztinnen“ der Bundesärztekammer hat
sich deshalb auf seiner jüngsten Sitzung dieses Problems angenommen
(vgl. hierzu auch Politik Aktuell in
DÄ 14/1996).
Von der brutalsten Beschneidungsform, der pharaonischen Beschneidung einschließlich Infibulation, sind
fünf Millionen afrikanischer Frauen
betroffen. Dabei werden sowohl die
Klitoris als auch die inneren und ein
Teil der äußeren Schamlippen amputiert. Danach werden zwei Drittel
oder die gesamte Vulva mit Seide
oder Darmsaiten zusammengenäht
beziehungsweise mit Dornen geheftet. Lediglich eine winzige Öffnung
zum Urinieren und für die Menstruation bleibt erhalten.
In der Regel erfolgt die Operation ohne jegliche Betäubung und unter verheerenden hygienischen Bedingungen. Instrumente sind Rasierklingen, Messer, Glasscherben, Holzstückchen, Dornen und stumpfe
Scheren. Gegen Infektionen sollen
Öl, Akazienharz oder Kräuter helfen.
Die Heilung wird beschleunigt, indem
man den Mädchen die Beine von der
Hüfte bis zu den Knöcheln zusammenbindet, damit sie sich 40 Tage
lang nicht bewegen können.
Chronische Entzündungen
als Folge des Eingriffs
Sister MBi erklärt an einem Modell, was die Verstümmelung bedeutet. Sie arbeitet im Rahmen einer AntiBeschneidungskampagne in Gambia.
A-1526 (44) Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 23, 7. Juni 1996
Die „Operateure“ bei diesem unter primitiven Bedingungen stattfindenden Eingriff haben keinerlei medizinische Ausbildung. Oft sind es alte Frauen oder Hebammen, manchmal sogar Friseure. Die Folgen sind
gravierend: Entzündungen sind an
der Tagesordnung, viele der Mädchen
verbluten. Ungefähr ein Drittel der
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pharaonisch beschnittenen Kinder
bezahlt die Operation mit dem Leben. Die, die durchkommen, leiden
mittelfristig an Rückenschmerzen,
Blasen- und Nierenleiden sowie an
chronischen Entzündungen.
Die infibulierten Frauen müssen
in der Hochzeitsnacht vom Ehemann
regelrecht aufgeschnitten werden –
mit entsprechender psychischer und
somatischer Traumatisierung. Durch
die aufgrund der Beschneidung erhöhte Verletzungsgefahr ist zudem
das Risiko einer AIDS-Übertragung
für die Frauen sehr groß. Die Beschneidungen dürften ein wesentlicher Faktor für die große Zahl der an
AIDS erkrankten Frauen in Afrika
sein. Auch die Geburt von Kindern
wird durch die Beschneidung massiv
erschwert. Die Schwangeren müssen
aufgeschnitten werden, wobei die
Mutter oft verblutet oder das Baby
noch im Mutterleib stirbt. Die Hälfte
aller geburtsbedingten Todesfälle im
Sudan lassen sich auf solche Komplikationen zurückführen.
Trotz all dieser negativen Auswirkungen halten viele afrikanische
Völker an ihrer jahrtausendealten
Tradition fest. Der Hauptgrund ist
wohl, daß „man es immer so gemacht
hat“. Männern garantiert die Beschneidung ihrer Frau Jungfräulichkeit vor und Treue während der Ehe.
Die Gesellschaft verlangt die Beschneidung, weil nur sie „Ansehen
und Ehre, Reinheit und Anstand“ eines Mädchens sicherstellt. Wenn Mütter ihre Töchter beschneiden lassen,
tun sie dies in bester Absicht. Denn
ein unbeschnittenes Mädchen will in
Fotos (2): Cordula Kropke
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Plakat gegen die Beschneidung von Mädchen
Afrika kein Mann heiraten. So leben
dort nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation noch 100 Millionen
beschnittene Frauen. Und jedes Jahr
kommen zwei Millionen verstümmelte Mädchen hinzu. Zum Zeitpunkt
der Beschneidung sind sie zwischen
sieben Tagen und vierzehn Jahren alt,
meist jedoch erfolgt der Eingriff im
Alter von vier bis acht Jahren.
Komitees gegen
Beschneidungen gegründet
Rituelle Verstümmelungen gibt
es praktisch im gesamten mittleren
Gürtel Afrikas, von Äthiopien und
Kenia im Osten bis zur Elfenbeinküste im Westen – zunehmend aber
Internationale Aktion gegen Beschneidung
In Afrika existieren bereits in 26 Ländern „Komitees gegen traditionelle
Praktiken, die die Gesundheit von Kindern und Frauen schädigen“. Im Saarland
setzt sich unter anderem Christa Müller, die Frau des dortigen Ministerpräsidenten Oskar Lafontaine, für deren Arbeit ein. Sie bittet, die Arbeit von (I)NTACT
e.V. zu unterstützen, einer internationalen Aktion gegen die Beschneidung von
Mädchen und Frauen. Die Anschrift des Vereins lautet Johannisstraße 4, 66111
Saarbrücken. Die Bankverbindung ist Sparkasse Saarbrücken, Kontonummer
712 000, Bankleitzahl 590 501 01. Informationen gibt auch Terre des Femmes
e.V., Nauklerstraße 60, 72074 Tübingen, Tel 0 70 71/2 42 89. Weitere Auskünfte
erteilen die Verfasserinnen des Artikels.
Vor kurzem hat sich auch der Berufsverband der Frauenärzte des Themas angenommen. Er hat in einer Resolution den Bundesjustizminister aufgefordert,
die rituelle Beschneidung von Mädchen als vorsätzliche schwere Körperverletzung strafrechtlich zu ahnden.
th
A-1528 (46) Deutsches Ärzteblatt 93, Heft 23, 7. Juni 1996
auch in europäischen Ländern, insbesondere in Frankreich und Großbritannien. Aber der Widerstand gegen
diese Praktiken wächst. Er kommt
von Ärzten, Hebammen und Frauenverbänden. In 26 afrikanischen Ländern gibt es bereits „Komitees gegen
traditionelle Praktiken, die die Gesundheit von Frauen und Kindern
schädigen“. Mit Erziehungs- und
Aufklärungsmaßnahmen, aber auch
durch Einflußnahme in der Politik
versuchen die Komitees, gegen diese
barbarische Tradition anzugehen. Bei
ihrer Arbeit sind sie dringend auf finanzielle und organisatorische Hilfe
aus dem Ausland angewiesen (siehe
auch Kasten).
In Deutschland besteht vor allem dringender Informationsbedarf
über die grausamen Verstümmelungsrituale. Wer denkt bei einem
Niereninfekt schon daran, daß die
afrikanische Patientin beschnitten
sein könnte? Bei Mädchen schließlich ist ein derartiger Eingriff unter
Umständen schwierig zu erkennen.
Jeder Arzt und jede Ärztin, die entsprechende ethnische Gruppen betreuen, sollten um die Problematik
wissen und das Gespräch mit den Eltern suchen. Nur so kann es gelingen,
zumindest den in Deutschland geborenen beziehungsweise aufwachsenden Mädchen ein grausames Schicksal zu ersparen. Gefordert sind aber
auch die deutschen Politiker. In anderen europäischen Ländern, beispielsweise in Norwegen, Frankreich und
in der Schweiz, ist die Beschneidung
von Frauen und Mädchen schon
längst strafrechtlich sanktioniert. In
Deutschland besteht noch ein enormer Nachholbedarf.
Zitierweise dieses Beitrags:
Dt Ärztebl 1996; 93: A-1526–1528
[Heft 23]
Anschriften für die Verfasserinnen:
Dr. med. Elisabeth Hauenstein
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Birkenweg 12
79288 Gottenheim
Sanitätsrätin
Dr. med. Renate Dessauer
Eduard-Mörike-Weg 9
66133 Saarbrücken-Scheidt
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