Nr. 1070 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Bericht der Landesregierung zum Beschluss des Salzburger Landtages vom 4. Juni 2014 (Nr. 687 der Beilagen 2. Session 15. GP) betreffend Krankenhaus der Barmherzigen Brüder; Schaffung eines onkologischen Schwerpunktkrankenhauses Zum Beschluss des Salzburger Landtages .. 1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Landesregierung wird ersucht, die Studie von der Gesundheit Österreich GmbH nach Fertigstellung dem Landtag als Bericht der Landesregierung (§ 67 Abs. 4 und 5 GO-LT) zur weiteren Beratung zu übermitteln. 3. Die Landtagspräsidentin wird gebeten, die Petentinnen über das Ergebnis der Beratungen zu informieren. .. hat die Landesregierung wie folgt Bericht erstattet: Onkologische Versorgung in der Versorgungsregion 51 (Nord) Bericht an den Salzburger Landtag zum Beschluss Nr. 687 der Beilagen Grundlagen: Der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG 2012) definiert als onkologische Versorgung alle Einrichtungen und personellen Ressourcen, die sich mit der Früherkennung, Diagnostik, Therapie und nachsorgenden Betreuung von bösartigen Neubildungen befassen. Dazu beschreibt der ÖSG 2012 eine abgestufte, integrierte Versorgung mit speziellen Strukturen auf ambulanter und stationärer Ebene mit dem Ziel einer flächendeckenden Verbesserung der onkologischen Versorgung unter Einbeziehung der gesamten Behandlungskette von der Früherkennung über die Diagnostik und Behandlung bis hin zur Nachsorge mit messbaren Ergebnissen. Als weitere Ziele definiert der ÖSG 2012 die Kooperation, Konzentration und Standardisierung in der onkologischen Versorgung, die Optimierung von Arbeits- und Prozessabläufen in der gesamten Behandlungskette, die Erhöhung der Behandlungssicherheit, gleichzeitig Verringerung des Risikopotentials sowie die psychosoziale Begleitung, Information und Beteiligung der Patientinnen/Patienten, die in der vernetzten Arbeit von akutstationären Leistungserbringern, Praxen, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und Reha-Einrichtungen umgesetzt wird. Abgestufte Versorgungsstrukturen im intramuralen Bereich: Im intramuralen Bereich sind im ÖSG 2012 drei Versorgungsstufen definiert: • Onkologisches Referenzzentrum (ONKZ) • Onkologischer Schwerpunkt (ONKS) • Assoziierte onkologische Versorgung (ONKA) Für jede dieser Versorgungsstufen definiert der ÖSG 2012 spezifische Aufgaben, dazu erforderliche Anforderungen an die Infrastruktur und qualitative Vorgaben. Verpflichtende Anforderung an alle Versorgungsstufen ist die Gewährleistung einer institutionalisierten Kooperation. Wesentliches Element dieser Kooperation ist das interdisziplinäre Tumorboard, dessen Aufgabe die interdisziplinäre Beratung und gemeinsame Festlegung der Therapien ist. Dem entspricht, dass der ÖSG 2012 die Zusammensetzung dieses Tumorboards verbindlich festschreibt: Dem interdisziplinären Tumorboard anzugehören haben Vertreter/Vertreterinnen der Inneren Medizin/Hämatologie, des jeweils zuständigen Organfaches, der Radiodiagnostik, der Radioonkologie und der Pathologie unter Gleichberechtigung der beteiligten Fachrichtungen. Zum Tumorboard ist grundsätzlich jede Person mit einer malignen Neuerkrankung vorzustellen und über die Vorgangsweise (Beschlussfassung über Behandlungsvorschläge) eine Vereinbarung zu schließen. Ebenso ist eine verpflichtende Dokumentation vorgesehen. Onkologische Referenzzentren obliegt die spezialisierte Behandlung auch seltener onkologischer Krebskrankheiten oder solcher Krebskrankheiten, die mit hohem diagnostischen oder therapeutischen Aufwand verbunden sind, dafür bestehen höchste Anforderungen an die vorzuhaltende Infrastruktur und an die vorzuhaltenden Sonderfächer. Alle im Tumorboard vorgesehenen Sonderfächer sind vorzuhalten, dies nicht nur für die eigenen Patienten, sondern auch zur Sicherstellung des Tumorboards für Patienten in den umliegenden Krankenanstalten der assoziierten onkologischen Versorgung. Onkologische Schwerpunkte als mittlere Versorgungsstufe haben auch komplexe onkologische Leistungen zu erbringen und dementsprechende Strukturen vorzuhalten, der Anforderungsgrad ist etwas geringer. Auch in onkologischen Schwerpunkten sind alle im Tumorboard vorgesehenen Fächer vorzuhalten, auch hier für die Patienten in den umliegenden Krankenanstalten der assoziierten onkologischen Versorgung. Der Assoziierten onkologische Versorgung obliegt die Erbringung der Therapie sowie die Übernahme weiterer Leistungen sowie die Notfallversorgung, die Anforderungen an vorzuhaltende Strukturen und Sonderfächer sind geringer und können in vielen Bereichen durch Zusammenarbeit mit ONKZ oder ONKS erfüllt werden, dies betrifft insbesondere auch das Tumorboard. Onkologische Versorgung der Versorgungsregion Nord (VR 51): Zur Frage der optimalen Versorgungsstrukturen in der Versorgungsregion Nord (VR 51) haben die SALK und das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder bei der Gesundheit Österreich (GÖG) eine Studie in Auftrag gegeben, die kein eindeutiges und aussagekräftiges Ergebnis erbracht hat. Vielmehr haben der Konvent der Barmherzigen Brüder und die SALK am 16.6.2016 einen vertieften Kooperationsvertrag über die onkologische Versorgung abgeschlossen. Vorausgegangen sind viele Gespräche und Verhandlungsrunden auf Ressort- und Krankenhausebene wie die Zusammenarbeit in Zukunft gestaltet wird, damit sowohl die Wahlfreiheit als auch die jeweils bestmögliche Versorgung für die Patienten und Patientinnen sichergestellt sind. Ausgehend davon, dass bereits 2014 die Zusammenarbeit zwischen den SALK und dem Konvent der Barmherzigen Brüder über das Tumorboard in einem Vorvertrag fixiert wurde, wodurch die abgestimmte hochwertige onkologische Versorgung bei den Barmherzigen Brüdern abgesichert werden konnte, werden nun in diesem neuen und vertieften Kooperationsvertrag verbindliche Grundsätze vereinbart, die die praktische Zusammenarbeit regeln. Deren Ziel ist es, eine kontinuierliche und qualitativ hochwertige Betreuung während des gesamten Behandlungsverlaufes zu sichern und die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten innerhalb des vereinbarten Behandlungsspektrums zu ermöglichen. Daher umfasst die Vereinbarung neben den Regelungen über das interdisziplinäre Tumorboard auch die gemeinsame Evaluierung von Behandlungsverläufen, die Mitwirkung des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder an der wissenschaftlichen Arbeit in der SALK und die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen beiden Häusern bei der Ärzteausbildung, insbesondere im Bereich der einschlägigen Facharztausbildungen. Durch diese nun vertiefte Kooperation kann das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder durch das onkologische Referenzzentrum der SALK umfassend unterstützt werden und an den fachlichen Entwicklungen der höchsten Versorgungsstufe partizipieren. Mit dieser vertraglich abgesicherte Zusammenarbeit zwischen dem onkologischen Referenzzentrum in der SALK und der assoziierten Versorgung im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder werden für die onkologischen Patienten in der Versorgungsregion Nord die hochwertige Betreuung und die Wahlfreiheit gewährleistet und die hochwertige Versorgung im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder langfristig abgesichert. Darüber hinaus können durch diese Kooperation unwirtschaftliche Doppelgleisigkeiten bei den Versorgungsstrukturen vermieden werden. Damit ist der Kooperationsvertrag zwischen dem Konvent der Barmherzigen Brüder und die SALK auch ein gelungenes Bespiel für die Umsetzung der Zielsteuerung Gesundheit, da er in der onkologischen Versorgung den best point of service gewährleistet: für die Patienten die optimale medizinische und pflegerischer Qualität und gesamtwirtschaftlich eine möglichst kostengünstig Lösung.