Nr. 1070 der Beilagen

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Nr. 1070 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages
(3. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)
Bericht der Landesregierung
zum Beschluss des Salzburger Landtages vom 4. Juni 2014 (Nr. 687 der Beilagen 2. Session 15. GP) betreffend Krankenhaus der Barmherzigen Brüder; Schaffung eines onkologischen Schwerpunktkrankenhauses
Zum Beschluss des Salzburger Landtages
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1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Landesregierung wird ersucht, die Studie von der Gesundheit Österreich GmbH nach
Fertigstellung dem Landtag als Bericht der Landesregierung (§ 67 Abs. 4 und 5 GO-LT)
zur weiteren Beratung zu übermitteln.
3. Die Landtagspräsidentin wird gebeten, die Petentinnen über das Ergebnis der Beratungen
zu informieren.
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hat die Landesregierung wie folgt Bericht erstattet:
Onkologische Versorgung in der Versorgungsregion 51 (Nord)
Bericht an den Salzburger Landtag zum Beschluss Nr. 687 der Beilagen
Grundlagen:
Der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG 2012) definiert als onkologische
Versorgung alle Einrichtungen und personellen Ressourcen, die sich mit der Früherkennung,
Diagnostik, Therapie und nachsorgenden Betreuung von bösartigen Neubildungen befassen.
Dazu beschreibt der ÖSG 2012 eine abgestufte, integrierte Versorgung mit speziellen
Strukturen auf ambulanter und stationärer Ebene mit dem Ziel einer flächendeckenden
Verbesserung der onkologischen Versorgung unter Einbeziehung der gesamten
Behandlungskette von der Früherkennung über die Diagnostik und Behandlung bis hin zur
Nachsorge mit messbaren Ergebnissen.
Als weitere Ziele definiert der ÖSG 2012 die Kooperation, Konzentration und
Standardisierung in der onkologischen Versorgung, die Optimierung von Arbeits- und
Prozessabläufen in der gesamten Behandlungskette, die Erhöhung der
Behandlungssicherheit, gleichzeitig Verringerung des Risikopotentials sowie die
psychosoziale Begleitung, Information und Beteiligung der Patientinnen/Patienten, die in
der vernetzten Arbeit von akutstationären Leistungserbringern, Praxen, Beratungsstellen,
Selbsthilfegruppen und Reha-Einrichtungen umgesetzt wird.
Abgestufte Versorgungsstrukturen im intramuralen Bereich:
Im intramuralen Bereich sind im ÖSG 2012 drei Versorgungsstufen definiert:
• Onkologisches Referenzzentrum (ONKZ)
• Onkologischer Schwerpunkt (ONKS)
• Assoziierte onkologische Versorgung (ONKA)
Für jede dieser Versorgungsstufen definiert der ÖSG 2012 spezifische Aufgaben, dazu
erforderliche Anforderungen an die Infrastruktur und qualitative Vorgaben. Verpflichtende
Anforderung an alle Versorgungsstufen ist die Gewährleistung einer institutionalisierten
Kooperation.
Wesentliches Element dieser Kooperation ist das interdisziplinäre Tumorboard, dessen
Aufgabe die interdisziplinäre Beratung und gemeinsame Festlegung der Therapien ist. Dem
entspricht, dass der ÖSG 2012 die Zusammensetzung dieses Tumorboards verbindlich
festschreibt: Dem interdisziplinären Tumorboard anzugehören haben
Vertreter/Vertreterinnen der Inneren Medizin/Hämatologie, des jeweils zuständigen
Organfaches, der Radiodiagnostik, der Radioonkologie und der Pathologie unter
Gleichberechtigung der beteiligten Fachrichtungen.
Zum Tumorboard ist grundsätzlich jede Person mit einer malignen Neuerkrankung
vorzustellen und über die Vorgangsweise (Beschlussfassung über Behandlungsvorschläge)
eine Vereinbarung zu schließen. Ebenso ist eine verpflichtende Dokumentation vorgesehen.
Onkologische Referenzzentren obliegt die spezialisierte Behandlung auch seltener
onkologischer Krebskrankheiten oder solcher Krebskrankheiten, die mit hohem
diagnostischen oder therapeutischen Aufwand verbunden sind, dafür bestehen höchste
Anforderungen an die vorzuhaltende Infrastruktur und an die vorzuhaltenden Sonderfächer.
Alle im Tumorboard vorgesehenen Sonderfächer sind vorzuhalten, dies nicht nur für die
eigenen Patienten, sondern auch zur Sicherstellung des Tumorboards für Patienten in den
umliegenden Krankenanstalten der assoziierten onkologischen Versorgung.
Onkologische Schwerpunkte als mittlere Versorgungsstufe haben auch komplexe
onkologische Leistungen zu erbringen und dementsprechende Strukturen vorzuhalten, der
Anforderungsgrad ist etwas geringer. Auch in onkologischen Schwerpunkten sind alle im
Tumorboard vorgesehenen Fächer vorzuhalten, auch hier für die Patienten in den
umliegenden Krankenanstalten der assoziierten onkologischen Versorgung.
Der Assoziierten onkologische Versorgung obliegt die Erbringung der Therapie sowie die
Übernahme weiterer Leistungen sowie die Notfallversorgung, die Anforderungen an
vorzuhaltende Strukturen und Sonderfächer sind geringer und können in vielen Bereichen
durch Zusammenarbeit mit ONKZ oder ONKS erfüllt werden, dies betrifft insbesondere
auch das Tumorboard.
Onkologische Versorgung der Versorgungsregion Nord (VR 51):
Zur Frage der optimalen Versorgungsstrukturen in der Versorgungsregion Nord (VR 51)
haben die SALK und das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder bei der Gesundheit
Österreich (GÖG) eine Studie in Auftrag gegeben, die kein eindeutiges und aussagekräftiges
Ergebnis erbracht hat.
Vielmehr haben der Konvent der Barmherzigen Brüder und die SALK am 16.6.2016 einen
vertieften Kooperationsvertrag über die onkologische Versorgung abgeschlossen.
Vorausgegangen sind viele Gespräche und Verhandlungsrunden auf Ressort- und
Krankenhausebene wie die Zusammenarbeit in Zukunft gestaltet wird, damit sowohl die
Wahlfreiheit als auch die jeweils bestmögliche Versorgung für die Patienten und
Patientinnen sichergestellt sind.
Ausgehend davon, dass bereits 2014 die Zusammenarbeit zwischen den SALK und dem
Konvent der Barmherzigen Brüder über das Tumorboard in einem Vorvertrag fixiert wurde,
wodurch die abgestimmte hochwertige onkologische Versorgung bei den Barmherzigen
Brüdern abgesichert werden konnte, werden nun in diesem neuen und vertieften
Kooperationsvertrag verbindliche Grundsätze vereinbart, die die praktische
Zusammenarbeit regeln. Deren Ziel ist es, eine kontinuierliche und qualitativ hochwertige
Betreuung während des gesamten Behandlungsverlaufes zu sichern und die Wahlfreiheit
der Patientinnen und Patienten innerhalb des vereinbarten Behandlungsspektrums zu
ermöglichen.
Daher umfasst die Vereinbarung neben den Regelungen über das interdisziplinäre
Tumorboard auch die gemeinsame Evaluierung von Behandlungsverläufen, die Mitwirkung
des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder an der wissenschaftlichen Arbeit in der SALK
und die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen beiden Häusern bei der
Ärzteausbildung, insbesondere im Bereich der einschlägigen Facharztausbildungen.
Durch diese nun vertiefte Kooperation kann das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder
durch das onkologische Referenzzentrum der SALK umfassend unterstützt werden und an
den fachlichen Entwicklungen der höchsten Versorgungsstufe partizipieren.
Mit dieser vertraglich abgesicherte Zusammenarbeit zwischen dem onkologischen
Referenzzentrum in der SALK und der assoziierten Versorgung im Krankenhaus der
Barmherzigen Brüder werden für die onkologischen Patienten in der Versorgungsregion
Nord die hochwertige Betreuung und die Wahlfreiheit gewährleistet und die hochwertige
Versorgung im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder langfristig abgesichert.
Darüber hinaus können durch diese Kooperation unwirtschaftliche Doppelgleisigkeiten bei
den Versorgungsstrukturen vermieden werden.
Damit ist der Kooperationsvertrag zwischen dem Konvent der Barmherzigen Brüder und die
SALK auch ein gelungenes Bespiel für die Umsetzung der Zielsteuerung Gesundheit, da er in
der onkologischen Versorgung den best point of service gewährleistet: für die Patienten
die optimale medizinische und pflegerischer Qualität und gesamtwirtschaftlich eine
möglichst kostengünstig Lösung.
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