Leseprobe B 5. Eigenkapitalquote

Werbung
Leseprobe
B 5. Eigenkapitalquote
Die Grundlage zur Berechnung der Eigenkapitalquote ist das Eigenkapital. Zum
Eigenkapital gehören alle Mittel, die dem Unternehmen von den Eigentümern
(Aktionären bzw. Gesellschaftern) zur Verfügung gestellt werden, sowie die im
Unternehmen erwirtschafteten und nicht an die Eigentümer ausgeschütteten
Gewinne (Rücklagen, Gewinnvorträge). Jeder Verlust mindert das Eigenkapital.
Gewinne, die nicht ausgeschüttet werden (Rücklagen), sowie Kapitalerhöhungen (je
nach Rechtsform z.B. Privateinlagen, junge Aktien, Erhöhung der Stammeinlage)
erhöhen hingegen das Eigenkapital. Das Eigenkapital steht auf der Passivseite der
Bilanz. Die Höhe des Eigenkapitals gibt an, wie hoch der Anteil am Vermögen ist, der
dem Unternehmen bzw. dessen Eigentümerinnen gehört. Eine direkte Zuordnung zu
Vermögenswerten ist in der Regel nicht möglich. Das Eigenkapital ist also eine
Rechengröße und nicht automatisch als Barwert im Unternehmen vorhanden, daher
auch nicht einfach von den Eigentümerinnen entnehmbar. In den folgenden
Feinlernzielen soll die Berechnung der Eigenkapitalquote und ihre Bedeutung für die
Finanzierungsstruktur eines Unternehmens grundlegend erörtert werden.
B 5.1. Begriffsdefinition
Die
Eigenkapitalquote
gibt,
wie
oben
angeführt,
Aufschluss
über
die
Finanzierungsstruktur eines Unternehmens.
Sie zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist. Folgt man den
Ausführungen zum Eigenkapital, so steht fest: Je höher die Eigenkapitalquote, umso
höher ist die finanzielle Stabilität des Unternehmens und die Unabhängigkeit
gegenüber Fremdkapitalgebern.
Im Falle hoher stiller Reserven aufgrund zu hoch bewerteter Fremdkapitalposten
oder zu niedrig bewerteter Aktiva (Anschaffungskostenprinzip, vgl. Modul
Bilanzierung) sollten diese stillen Rücklagen allerdings in die Berechnung mit
einbezogen werden. Interessiert an dieser Kennzahl sind vor allem Banken sowie
Fremdkapitalgeber im Allgemeinen, welche vor Kreditvergabe die Bonität (=
Kreditwürdigkeit, vgl. Feinlernziel B 5.6) eines Unternehmens prüfen. Weitere
Interessenten sind potentielle Investoren, welche das Eigenkapital immer auch als
Risikopolster betrachten. Mehr Eigenkapital bedeutet mehr Sicherheit auch für die
Eigentümer und deren anteilige Gewinnausschüttungen.
B 5.2. Berechnung der Eigenkapitalquote
Eigenkapitalquote
=
Eigenkapital
Gesamtkapital
* 100
Eine Eigenkapitalquote von z.B. 33% sagt aus, dass von jeweils 100 EUR
Gesamtkapital 33 EUR dem Eigenkapital zuzurechnen sind. Da das Eigenkapital
vorrangig als Risikopolster für mögliche Verluste sowie als Haftungsbasis für Schulden
dient, ist eine möglichst hohe Eigenkapitalquote anzustreben. Für die meisten
Unternehmen gilt das folgende Beurteilungsschema (bei Banken ist die Quote
branchenbedingt deutlich niedriger):
 Sehr gut: > 30%
 Gut: > 20%
 Mittel: > 10%
 Schlecht: < 10%
 Insolvenzgefährdet: negativ
Betriebswirtschaftlich liegt der Richtwert bei mindestens 20%. Hier gibt es allerdings
länder- und branchenspezifische Unterschiede, bzw. Bankvorgaben (Basel II)!
Übersteigen die Schulden (= Fremdkapital) das Vermögen, ergibt das Eigenkapital
einen negativen Wert und man spricht von negativem Eigenkapital. Auch die
Eigenkapitalquote ist dann negativ. Negatives Eigenkapital stellt ein extremes Risiko
für das Unternehmen und seine Geldgeber / Gläubiger dar und ist daher in der Bilanz
besonders zu kennzeichnen!
Bestellen unter zb. www.weltbild.at oder www.amazon.de
Herunterladen