Leseprobe B 5. Eigenkapitalquote Die Grundlage zur Berechnung der Eigenkapitalquote ist das Eigenkapital. Zum Eigenkapital gehören alle Mittel, die dem Unternehmen von den Eigentümern (Aktionären bzw. Gesellschaftern) zur Verfügung gestellt werden, sowie die im Unternehmen erwirtschafteten und nicht an die Eigentümer ausgeschütteten Gewinne (Rücklagen, Gewinnvorträge). Jeder Verlust mindert das Eigenkapital. Gewinne, die nicht ausgeschüttet werden (Rücklagen), sowie Kapitalerhöhungen (je nach Rechtsform z.B. Privateinlagen, junge Aktien, Erhöhung der Stammeinlage) erhöhen hingegen das Eigenkapital. Das Eigenkapital steht auf der Passivseite der Bilanz. Die Höhe des Eigenkapitals gibt an, wie hoch der Anteil am Vermögen ist, der dem Unternehmen bzw. dessen Eigentümerinnen gehört. Eine direkte Zuordnung zu Vermögenswerten ist in der Regel nicht möglich. Das Eigenkapital ist also eine Rechengröße und nicht automatisch als Barwert im Unternehmen vorhanden, daher auch nicht einfach von den Eigentümerinnen entnehmbar. In den folgenden Feinlernzielen soll die Berechnung der Eigenkapitalquote und ihre Bedeutung für die Finanzierungsstruktur eines Unternehmens grundlegend erörtert werden. B 5.1. Begriffsdefinition Die Eigenkapitalquote gibt, wie oben angeführt, Aufschluss über die Finanzierungsstruktur eines Unternehmens. Sie zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist. Folgt man den Ausführungen zum Eigenkapital, so steht fest: Je höher die Eigenkapitalquote, umso höher ist die finanzielle Stabilität des Unternehmens und die Unabhängigkeit gegenüber Fremdkapitalgebern. Im Falle hoher stiller Reserven aufgrund zu hoch bewerteter Fremdkapitalposten oder zu niedrig bewerteter Aktiva (Anschaffungskostenprinzip, vgl. Modul Bilanzierung) sollten diese stillen Rücklagen allerdings in die Berechnung mit einbezogen werden. Interessiert an dieser Kennzahl sind vor allem Banken sowie Fremdkapitalgeber im Allgemeinen, welche vor Kreditvergabe die Bonität (= Kreditwürdigkeit, vgl. Feinlernziel B 5.6) eines Unternehmens prüfen. Weitere Interessenten sind potentielle Investoren, welche das Eigenkapital immer auch als Risikopolster betrachten. Mehr Eigenkapital bedeutet mehr Sicherheit auch für die Eigentümer und deren anteilige Gewinnausschüttungen. B 5.2. Berechnung der Eigenkapitalquote Eigenkapitalquote = Eigenkapital Gesamtkapital * 100 Eine Eigenkapitalquote von z.B. 33% sagt aus, dass von jeweils 100 EUR Gesamtkapital 33 EUR dem Eigenkapital zuzurechnen sind. Da das Eigenkapital vorrangig als Risikopolster für mögliche Verluste sowie als Haftungsbasis für Schulden dient, ist eine möglichst hohe Eigenkapitalquote anzustreben. Für die meisten Unternehmen gilt das folgende Beurteilungsschema (bei Banken ist die Quote branchenbedingt deutlich niedriger): Sehr gut: > 30% Gut: > 20% Mittel: > 10% Schlecht: < 10% Insolvenzgefährdet: negativ Betriebswirtschaftlich liegt der Richtwert bei mindestens 20%. Hier gibt es allerdings länder- und branchenspezifische Unterschiede, bzw. Bankvorgaben (Basel II)! Übersteigen die Schulden (= Fremdkapital) das Vermögen, ergibt das Eigenkapital einen negativen Wert und man spricht von negativem Eigenkapital. Auch die Eigenkapitalquote ist dann negativ. Negatives Eigenkapital stellt ein extremes Risiko für das Unternehmen und seine Geldgeber / Gläubiger dar und ist daher in der Bilanz besonders zu kennzeichnen! Bestellen unter zb. www.weltbild.at oder www.amazon.de