2.1 Aufklärung Appendektomie

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Info C 20
Klinik/Praxis:
Entfernung des Wurmfortsatzes
(Blinddarmoperation, Appendektomie)
Liebe Patientin, lieber Patient, liebe Eltern,
bei Ihnen/Ihrem Kind besteht der Verdacht auf eine Entzündung des Wurmfortsatzes (Appendix, vgl. Abb. 1 und
2) am Blinddarm, die im üblichen Sprachgebrauch als „Blinddarmentzündung“ bezeichnet wird. Der Wurmfortsatz
soll deshalb operativ entfernt werden. Dieser Aufklärungsbogen dient Ihrer Information. Bitte lesen Sie ihn vor dem
Aufklärungsgespräch aufmerksam durch.
Krankheitsfolgen und -gefahren
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Die Diagnose einer Blinddarmentzündung (Appendizitis) ist oft schwierig, weil die Beschwerden (z.B.
Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Fieber) denen
anderer Erkrankungen im Bauchraum ähneln (z.B.
„Darmgrippe“, Eileiter- oder Eierstockentzündung,
Darmentzündungen, Nierenbeckenentzündung). Deshalb können die vor einer Operation erforderlichen Untersuchungen durchaus umfangreich sein (bis hin zur
Durchführung einer Computertomografie) und im Fall
von eher weniger gravierenden Beschwerden auch einige Tage dauern.
Eine leichte Entzündung („Blinddarmreizung“) kann
von selbst wieder abklingen. Die akute Entzündung ist
eine ernst zu nehmende Erkrankung. Die Hauptgefahr
ist, dass der entzündete Wurmfortsatz durchbricht
(Perforation), sich eitriger Inhalt in die Bauchfellhöhle
entleert und es damit zu einer lebensgefährlichen
Bauchfellentzündung (Peritonitis) oder zu einem Abszess kommt mit der Gefahr einer lebensgefährlichen
Blutvergiftung (Sepsis). Vor allem beim älteren Erwachsenen kann die Erkrankung (Altersappendizitis) trotz
geringer Beschwerden lebensgefährlich sein.
Da eine konservative Behandlung mit Medikamenten
nicht ausreicht, raten wir zur operativen Entfernung
des Wurmfortsatzes (Appendektomie), die in der Regel einen stationären Aufenthalt erforderlich macht.
Abb. 1: Bauchorgane im Überblick
Operationsverfahren
Die Operation wird in Narkose durchgeführt, über deren Verfahren und Risiken Sie gesondert aufgeklärt werden.
Die bei Ihnen/Ihrem Kind vorgesehene Operationsmethode ist nachfolgend angekreuzt. Die Vor- und Nachteile der
Diomed-Aufklärungssystem · Empfohlen vom Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. · Herausgeber: Prof. K. Ulsenheimer
(Medizinrecht) · Gründungshrsg.: Prof. W. Weißauer · Fachgebietshrsg.: Prof. W. Hohenberger · Autoren: Prof. W. Hohenberger, Prof. L.
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Red. 03/2015v2re
Bestell-Nr. 4020
Appendektomie: Info-Teil für den Patienten
C 20
einzelnen Methoden, ihre unterschiedlichen Belastungen, Risiken und Erfolgsaussichten, einschließlich der Schnittführung bei der Operation mittels Bauchschnitt, werden wir mit Ihnen besprechen.
Ϫ Operation mittels Bauchschnitt (Laparotomie): Nach einem etwa 5–8 cm langen Schnitt in die Bauchdecke (die
Länge hängt unter anderem vom Körperbau und von der Körperfülle ab) wird der Wurmfortsatz freigelegt, abgeklemmt, abgeschnitten und entfernt. Der Stumpf wird abgebunden, eingestülpt und vernäht.
Ϫ Operation mittels Bauchspiegelung (Laparoskopie): Durch einen 1–2 cm langen Schnitt im Nabelbereich wird über ein Führungsrohr ein optisches
Instrument (Laparoskop) mit einer Mini-Kamera in
den Bauchraum eingeführt. Der Bauchraum wird
mit Kohlensäuregas gefüllt. Durch zusätzliche kleine Schnitte werden weitere Führungsrohre für spezielle Operationsinstrumente (z.B. feine Zangen
und Scheren, elektrische Schlingen) eingebracht
(vgl. Abb. 3). Der Operateur führt den Eingriff unter
Sicht auf das Operationsfeld über einen Bildschirm
durch. Der Wurmfortsatz wird abgeschnitten und
entfernt, die Abtragungsstelle wird verschlossen.
Bei beiden Verfahren kann für einige Tage ein Drainageschlauch in die Bauchhöhle eingelegt werden, um
Wundsekret abzuleiten.
Auch wenn der Wurmfortsatz äußerlich unauffällig ist,
kann es sich empfehlen, ihn zu entfernen.
Abb. 2: Entzündeter Wurmfortsatz
Mögliche Eingriffsänderungen und
-erweiterungen
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Unerwartete Befunde oder Komplikationen können
einen deutlich vergrößerten oder einen zusätzlichen,
meist größeren Bauchschnitt – eventuell sogar außerhalb der Blinddarmregion – erforderlich machen.
Ist der Wurmfortsatz bereits durchgebrochen und hat
sich ein Abszess gebildet, muss der Eiter über einen
Schlauch (Drainage) nach außen abgeleitet werden. In
solchen Fällen kann es sich empfehlen, mit der Entfernung des Wurmfortsatzes zu warten, bis die Entzündung mit Hilfe von Antibiotika ausgeheilt ist (IntervallAppendektomie).
Stellt sich während der Operation heraus, dass eine andere Erkrankung Ursache der Beschwerden ist, kann ein
anderer Eingriff erforderlich werden.
Abb. 3: Beispiel für eine laparoskopische Appendektomie
Unvorhersehbare Krankheitsfolgen (z.B. ausgedehnte Verwachsungen, Abszessbildung), körperbauliche Besonderheiten, Komplikationen (z.B. stärkere Blutungen) oder zusätzliche Erkrankungen können Erweiterungen oder Änderungen der zunächst geplanten Operation erfordern (z.B. Übergang von der Bauchspiegelung zum Bauchschnitt).
Bitte erteilen Sie schon jetzt Ihre Einwilligung in solche nicht vorhersehbaren, medizinisch notwendigen Erweiterungen oder Änderungen des vorgesehenen Eingriffs, damit diese im selben Betäubungsverfahren durchgeführt werden
können und ein erneuter Eingriff vermieden wird.
Risiken und mögliche Komplikationen
Die Häufigkeitsangaben entsprechen nicht den Angaben der Beipackzettel von Medikamenten. Sie sind nur eine
allgemeine Einschätzung und sollen helfen, die Risiken untereinander zu gewichten. Trotz aller Sorgfalt kann es zu –
u.U. auch lebensbedrohlichen – Komplikationen kommen, die weitere Behandlungsmaßnahmen/Operationen erfordern. Vorerkrankungen und individuelle Besonderheiten können die Häufigkeit von Komplikationen beeinflussen.
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Die Schwierigkeit der Operation richtet sich vor allem danach, ob bereits Folgeschäden der Krankheit mit Verwachsungen und Verschwielungen vorliegen. Im ungünstigsten Fall ist die Verletzung oder Durchtrennung von entzündlich verbackenen Darmteilen nicht auszuschließen. Verletzungen oder Durchstoßungen von anderen Nachbarorganen (z.B. Harnblase, Harnleiter), Blutgefäßen oder Nerven durch die Instrumente lassen sich trotz aller Sorgfalt
nicht mit Sicherheit vermeiden. Vor allem wenn nach der Operation stärkere Blutungen auftreten, kann eine sofortige Nachoperation und/oder die Gabe von Blut bzw. Blutbestandteilen (Transfusion) erforderlich werden. Bei einer
Fremdblutübertragung ist das Infektionsrisiko (z.B. Hepatitis, AIDS) extrem selten geworden. Eine Nachuntersuchung zum Ausschluss übertragener Infektionen kann unter Umständen empfehlenswert sein. Eine Eigenblutspende
vermeidet solche Risiken. Ob sie bei Ihnen möglich und sinnvoll ist, werden wir mit Ihnen besprechen.
Werden Naht- oder Klammerverschlüsse an der Abtragungsstelle undicht und tritt Darminhalt in die Bauchhöhle
aus, können tiefe Abszesse in der Bauchhöhle oder schwerwiegende, unter Umständen auch lebensbedrohliche
Komplikationen wie eine Bauchfellentzündung (Peritonitis), Darmlähmung und/oder ein Darmverschluss entstehen.
Diese Komplikationen sowie die Bildung eines Verbindungsganges zwischen Darm und Bauchwand (innere oder äußere Stuhlfistel) können eine erneute Operation mit Eröffnen des Bauchraumes erforderlich machen.
Haut-/Gewebe-/Nervenschäden durch die Lagerung und eingriffsbegleitende Maßnahmen (z.B. Einspritzungen, Desinfektionen, elektrischen Strom) sind selten. Mögliche, unter Umständen dauerhafte Folgen sind Schmerzen, Entzündungen, Absterben von Gewebe, Venenreizungen/-entzündungen, Narben sowie Empfindungs-, Funktionsstörungen,
Lähmungen (z.B. an den Gliedmaßen).
Ein Blasenkatheter kann Blutungen, Harnwegsinfekte/-verletzungen, ggf. Nebenhodenentzündungen (bis hin zur
dauerhaften Unfruchtbarkeit) verursachen; in seltenen Fällen können Narben/Engstellen der Harnröhre entstehen
und die Harnentleerung eventuell auch dauerhaft behindern (mögliche Spätfolge: Nierenschädigung). Wird alternativ die Blase direkt durch die Haut punktiert (suprapubischer Katheter), kann es manchmal zu Blutungen kommen,
die eine Blasenspülung erfordern. Eine operative Blutstillung ist sehr selten nötig.
Wundheilungsstörungen können trotz der Gabe von Antibiotika vorkommen und zur Eröffnung der Naht zwingen,
um Eiter abfließen zu lassen. Sehr selten kommt es zu einer allgemeinen lebensgefährlichen Blutvergiftung (Sepsis), die stationär behandelt werden muss.
Das bei der laparoskopischen Operation eingeblasene Gas kann ein vorübergehendes Druckgefühl verursachen.
Gelegentlich auftretende Schmerzen beim Atmen im Bereich von Schultern oder Hals sowie ein Knistern der Haut
klingen meist nach kurzer Zeit völlig ab. Dringt das Gas in den Rippenfellraum (Pneumothorax) bzw. in ein Blutgefäß ein (Gasembolie), kann das Legen einer Drainage in die Brusthöhle bzw. auch eine intensivmedizinische Behandlung erforderlich werden.
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Bei laparoskopischen Operationen kann Kohlendioxid zu Verschiebungen im Säure-Basen-Gleichgewicht des Körpers
(Azidose), Blutdrucksteigerung und Herzschwäche führen; gefährdet sind vor allem Patienten mit chronischen Herzoder Lungenerkrankungen.
Gelegentlich kommt es nach einer Operation infolge von Wundheilungsstörungen zu einem Bruch der Bauchnaht
(„Platzbauch“), der in der Regel eine operative Behandlung erfordert. Auch später auftretende Narbenbrüche müssen oft operativ verschlossen werden.
Narbenwucherungen (Keloide) durch entsprechende Veranlagung oder Wundheilungsstörungen sind selten. Hautverfärbungen, Schmerzen und Bewegungseinschränkungen können die Folge sein. Ein späterer Korrektureingriff ist
eventuell möglich. Ein Taubheitsgefühl der Haut im Bereich der Operationsnarbe kann zurückbleiben.
Verwachsungen im Bauchraum können noch lange Zeit nach dem Eingriff zu chronischen Schmerzen und selten
zu einem unter Umständen auch lebensgefährlichen Darmverschluss (Ileus) führen; eine erneute Operation kann
dann erforderlich werden.
Allergie/Überempfindlichkeit (z.B. auf Latex, Medikamente) führt sehr selten zu einem akuten Kreislaufschock, der
intensivmedizinische Maßnahmen erfordert. Äußerst selten sind schwerwiegende, unter Umständen bleibende Schäden (z.B. Organversagen, Hirnschädigung, Lähmungen).
Thrombose/Embolie: Wenn sich Blutgerinnsel bilden oder verschleppt werden (z.B. durch operative Eingriffe, Verletzungen), können schwerwiegende, unter Umständen lebensgefährliche Schäden entstehen (z.B. Gefäßverschluss,
Lungenembolie, Schlaganfall, Herzinfarkt). Eine eventuelle medikamentöse Vorbeugung kann jedoch zu Blutungen/
Nachblutungen führen. Nach Injektion von Heparin kann es selten zu einer lebensbedrohlichen Störung der Blutgerinnung mit erhöhter Gerinnselbildung und Gefäßverschluss (HIT II) kommen.
Die Bedeutung etwaiger Vor- oder Begleiterkrankungen (z.B. an Herz, Kreislauf, Lunge, Leber; Blutgerinnungsstörungen) für die Operation werden wir mit Ihnen besprechen.
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Erfolgsaussichten
In der Regel führt die chirurgische Entfernung des Wurmfortsatzes zur vollkommenen Beschwerdefreiheit, jedoch kann dies nicht garantiert werden. Der Erfolg der Behandlung hängt unter anderem auch davon ab, wie weit die
Entzündung fortgeschritten ist und ob bereits Folgeschäden der Krankheit mit Verwachsungen und Verschwielungen
vorliegen.
Bitte unbedingt beachten! – Sofern ärztlich nicht anders angeordnet!
Vor dem Eingriff
Bitte informieren Sie uns, welche Medikamente Sie einnehmen. Der behandelnde Arzt wird dann entscheiden,
ob und wann diese Medikamente abgesetzt bzw. durch ein anderes Mittel ersetzt werden müssen; dazu gehören insbesondere blutgerinnungshemmende Medikamente (z.B. Marcumar®, Aspirin®, Plavix®, Xarelto®, Pradaxa®, Eliquis®)
und, bei Diabetikern, metforminhaltige Medikamente.
Nach dem Eingriff
Nach der Operation werden Sie häufig einige Tage stationär behandelt. Wir werden Sie informieren, ob und wie
lange Sie nach der Operation nüchtern bleiben müssen und wie Ihre Ernährung stufenweise wieder aufgebaut werden kann; die Darmtätigkeit stellt sich meist von selbst wieder ein.
Wird der Eingriff ambulant durchgeführt, müssen Sie sich von einer erwachsenen Begleitperson abholen lassen, da
Ihr Reaktionsvermögen durch Betäubungs- und/oder Schmerzmittel noch eingeschränkt sein kann. Stellen Sie eine
häusliche Betreuung zumindest für die ersten 1–2 Tage nach dem Eingriff sicher. Wir werden Ihnen mitteilen, wann
Sie wieder aktiv am Straßenverkehr teilnehmen oder an laufenden Maschinen arbeiten dürfen. Sie sollten in dieser
Zeit auch keinen Alkohol trinken und keine wichtigen Entscheidungen treffen.
Bitte informieren Sie sofort den Arzt bei erhöhter Temperatur (über 38 °C) sowie Schmerzen oder Rötungen an
den Einführungsstellen der Instrumente für die Bauchspiegelung. Dies gilt vor allem dann, wenn Bauchschmerzen
mit Beschwerden beim Stuhlgang (Verstopfung, Durchfall) einhergehen, auch wenn diese Beschwerden erst einige
Tage nach der Operation auftreten.
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Ort, Datum, Uhrzeit
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Ärztin/Arzt
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Patientenname und -adresse
Doku C 20 Appendektomie
Patient
Dokumentation der Aufklärung
und der Einwilligung
,Wohnort
- ()
Pat-ID / Fall / VA
Hinweis für den Arzt:
Bitte die zutreffenden Kästchen ankreuzen, Textstellen unterstreichen und individuellen Text an den vorgesehenen Stellen handschriftlich ergänzen.
OEF / OEP
Vermerke der Ärztin/des Arztes
zum Aufklärungsgespräch
Name
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Erörtert wurden z.B.: Notwendigkeit/Dringlichkeit des Eingriffs, Wahl des Verfahrens, Vor- und Nachteile gegenüber anderen Methoden, mögliche
Eingriffserweiterungen oder -änderungen (z.B. Übergang von der Bauchspiegelung zum Bauchschnitt), Risiken und mögliche Komplikationen, risikoerhöhende Besonderheiten, mögliche Neben- und Folgeeingriffe, Erfolgsaussichten, Verhaltenshinweise vor und nach dem Eingriff sowie (bitte
hier v.a. individuelle Gesprächsinhalte wie z.B. die Ablehnung einzelner Maßnahmen, Feststellung der Einsichtsfähigkeit Minderjähriger, gesetzliche Vertretung, Betreuungsfall, Bevollmächtigter und ggf. spezielle Vermerke zum Info-Teil sowie die Gesprächsdauer dokumentieren):
Folgender Eingriff ist vorgesehen:
Ϫ Operative Entfernung des Wurmfortsatzes (Appendektomie) mittels
Ϫ Bauchschnitt (Laparotomie)
Ϫ Bauchspiegelung (Laparoskopie)
Vorgesehener Termin des Eingriffs (Datum):
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Am Weichselgarten 30 · 91058 Erlangen · Telefon 09131 93406-40 · Bestell-Fax 09131 93406-70.
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Red. 03/2015v2re
Bestell-Nr. 4020
EINWILLIGUNG
Den Aufklärungsbogen habe ich gelesen und verstanden. Ich konnte im Aufklärungsgespräch alle mich interessierenden Fragen stellen. Sie wurden vollständig und verständlich beantwortet. Ich bin ausreichend informiert, habe
mir meine Entscheidung gründlich überlegt und benötige keine weitere Überlegungsfrist.
Ich willige in den umseitig vermerkten Eingriff ein.
Mit der Schmerzbetäubung, mit unvorhersehbaren, sich erst während des Eingriffs als medizinisch notwendig erweisenden Änderungen oder Erweiterungen des geplanten Verfahrens (z.B. Übergang von der Bauchspiegelung
zum Bauchschnitt) sowie mit erforderlichen Neben- und Folgeeingriffen bin ich ebenfalls einverstanden.
Die Verhaltenshinweise werde ich beachten.
Ich habe eine Kopie dieses Aufklärungsbogens erhalten.
Ort, Datum, Uhrzeit
U_ein_pat_elt
U_ein_arzt
Patientin/Patient/Eltern*
Ärztin/Arzt
Ablehnung
Ich willige in den vorgeschlagenen Eingriff nicht ein. Ich wurde nachdrücklich darüber aufgeklärt, dass ohne Operation die gezielte Behandlung der Erkrankung erheblich erschwert oder sogar unmöglich werden kann mit unter Umständen lebensgefährlichen Folgen (Durchbruch des entzündeten Wurmfortsatzes und Bauchfellentzündung).
Ort, Datum, Uhrzeit
U_abl_pat_elt
U_abl_zeug
U_abl_arzt
Patientin/Patient/Eltern*
ggf. Zeuge
Ärztin/Arzt
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* Unterschreibt ein Elternteil allein, erklärt er mit seiner Unterschrift zugleich, dass ihm das Sorgerecht allein zusteht oder
dass er im Einverständnis mit dem anderen Elternteil handelt. Bei schweren Eingriffen sollten grundsätzlich beide Eltern
unterschreiben.
Diomed-Aufklärungssystem
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