vollständige Dokument - Sani

Werbung
SANI-FONDS LEISTUNGSORDNUNG
Die folgenden Versicherungsbedingungen erklären auf sehr analytische Weise alle
Leistungen, Begriffe, Sonderkonditionen, Beitragsübersichten und Erstattungsarten die in
diesem Dokument enthalten sind.
Erstattungfähig sind die vereinbarten Leistungen in Folge von Krankheit oder Unfall die während
der Vertragslaufzeit innerhalb Italiens und Österreichs entstanden sind.
1. BEREICH STATIONÄRE BEHANDLUNG
1.1 Krankenhaustagegeld
Das vorgesehene Krankenhaustagegegeld wird für jeden Krankenhausaufenthalt in
Folge
von
Krankheit
und
Unfall
während der
Vertragslaufzeit
fällig
(Krankenhausaufenthalt mit Operation, Kaiserschnitt, Day-Hospital mit ambulanter OP).
Voraussetzung für den Erhalt des Tagessatzes ist, dass keine der vereinbarten
privatärztlichen Krankenhausleistungen in Anspruch genommen worden sind mit
Aussnahme der im Pargraph 1.1.1 aufgelisteten Leistungen (vor und nach eines
Kranheitsaufenthalts).
Der Versicherte erhält ein tägliches Krankenhaustagegeld in Höhe von € 50,00 für jeden im
Krankenhaus verbrachten Tag für die maximale Dauer von 100 Tagen.
1.1.1 Leistungen vor und nach eines Krankenhausaufenthaltes
Erstattungsfähig sind Leistungen, bis zur Erreichung des vorgesehenen Höchstbeitrages, für
Laboruntersuchungen, instrumentale diagnostische Untersuchungen und fachärztliche
Untersuchungen die innerhalb von 120 Tagen vor Einlieferung und 120 Tagen nach dem Eingriff
stattgefunden haben. Die Leistungen sind dann erstattungsfähig, wenn sie aus den Folgen von
Krankheit
oder
Unfall
den
Krankenhausaufenthalt
berechtigen.
Imbegriffen
im
Versicherungsschutz sind zudem Medikamente, ärztliche-chirurgische Versorgung und
Krankenschwesterbehandlungen (leztere Leistungen nur wenn bei Entlassung des
Krankenhausaufenthaltes vorgesehen und verschrieben) die innerhalb von 120 Tagen nach
Entlassung notwendig sind.
Physiotherapeutische Leistungen oder rehabilitative Behandlungen und thermalen Kuren sind im
Versicherungsschutz nur in Folge eines Krankenhausaufenthaltes nach einem chirurgischen
Eingriff, bis zu einer Höchstsumme von € 500,00. Es sind auch die vom behandelden Arzt im
Krankenhaus verschriebenen Medikamente bis zum Höchtsbeitrag imbegriffen.
Die
maximal
erstattungsfähige
jährliche
Summe
für
Krankenhausaufenthaltleistungen für jeden Versicherten ist € 500,00.
alle
pre/post
1.2 Häusliche Leistungen nach dem Krankenhausaufenthalt
Inbegriffen sind auch häusliche Leistungen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus, welche für
notwendig gehalten werden. Es werden innerhalb des Vertragsnetzwerkes Previmedical
(Vertragshäuser und -ärzte) Leistungen für häusliche Krankenpflege, medizinische,
rehabilitative Versorgung sowie Krankenschwesterbetreuung, zur Wiederherstellung der
körperlichen Funktion, innerhalb von max 120 Tagen nach Entlassung des
Krankenhausaufenthaltes und bis zur eine jährlichen maximalen Höchtsumme von € 5.500
gewährt.
Diese Leistungen sowie deren Pflegepläne (Care Pläne) werden über Spezialisten des Customer
Care Center der RBM Salute erarbeitet und stehen dann dem Versicherten zur Verfügung (Piani
Assistenziali e Socio-assistenziali individuali (PAI)). Wir weisen darauf hin, dass alle
Pflegeleistungen durch besonders vorteilhafte Vertragskonditionen (Netzwerk), im folgenden § 7.9.
genannt sind, gewährt werden können.
2. BEREICH: FACHARZT
2.1 Leistungen für fachärztliche Versorgung außerhalb eines Krankenhausaufenthaltes
Unabhängig von einem Krankenhausaufenthalt werden die Kosten der nachstehenden Leistungen
rückerstattet.
Spezialisierte diagnostische Radiologie "auch digital":
• Angiographie
• Arthrographie
• Bronchographie
• Zystographie
• Zystoharnröhregraphie
• Kolonkontrasteinlauf
•Intravenöse Cholangiographie
• Perkutane Cholangiographie (PTC)
• Trans Kehr Cholangiographie
• Cholezystographie
• Dacryocystographie
• Defäkographie
• Fistulographie
• Phlebographie
• Fluoreszeinangiographisch
• Galaktographie
• Hysterosalpingographie
• Lymphographie
• Myelographie
• Fundus
• Rx Speiseröhre mit Kontrastmittel
• Rx Magen und Zwölffingerdarm mit Kontrastmittel
• Rx Dünndarm und Colon mit Kontrastmittel
• Sialographie
• Splenoportographie
• Urographie
• Vesciculodeferentographie
• Videoangiographie
• Wirsunggraphie
Untersuchungen:
• Echokardiographie
• Elektrönzephalogramm
• Elektromyographie
• Mammographie und digitale Mammographie
• PET
• Nuclear Magnetresonanz (NMR) (einschließlich Angio NMR)
• Szintigraphie
• Computeraxialtomographie (CAT) (auch virtüll)
Therapien:
• Chemotherapie
• Kobalttherapie
• Dialyse
• Strahlentherapie
Für den Erhalt dieser Leistungen ist eine ärztliche Verschreibung notwendig, die die Diagnose oder
die festgestellte Pathologie beinhaltet, die zu dieser Behandlung berechtigt.
Es ist eine direkte Leistungsabrechnung an die Netzwerk Previmedical Vertragsstruktur für den
Versicherten vorgesehen. Alle erhaltenen vorgesehenen Leistungen, werden direkt an den
Leistungserbringer (Netzwerk Previmedical Vertragsstruktur) anstelle des Versicherten erbracht.
Zu Lasten des Versicherten bleibt ein nichterstattungsfähiger Mindestbeitrag von € 25,00 für jede
diagnostische Untersuchung oder therapeutischen Behandlung (eines Therapiezyklus‘).
Wenn der Versicherte sich nicht an eine Netzwerk Vertragsstruktur oder -personal wendet werden
die Kosten für Aufwendungen jeder diagnostischen Untersuchung oder therapeutischen
Behandlung zu 80% übernommen. Zu Lasten des Versicherten bleibt ein nicht erstattungsfähiger
Mindestbeitrag von € 75,00.
Innerhalb des gesetzlichen Krankenverischerungssystems (Servizio Sanitario Nazionale) werden
alle Tickets vollständig, bis zur Erreichung der maximal jährlichen erstattungsfähigen
Versicherungssumme, übernommen.
Maximale erstattungsfähige Summe pro Jahr und Versichertem € 5.000,00.
2.2 Leistungen für fachärztliche Visiten außerhalb eines Krankenhausaufenthaltes
Die Rückerstattung der Kosten für fachärztliche Visiten, unter Ausnahme der kinderärztlichen
Kontrolluntersuchungen und der kieferorthopädischen bzw. zahnärztlichen Visiten, wird garantiert.
Um Anspruch auf diese Leistung zu erhalten, ist eine ärztliche Verschreibung, welche die
prognostizierte oder diagnostizierte Pathologie enthält, notwendig.
In Bezug auf alle fachärztliche Untersuchungen und Rechnungsbelege müssen diese immer den
Hinweis auf das Fachgebiet des Arztes beinhalten (nicht Hausarzt), welcher mit der angegeben
Pathologie übereinstimmen muss.
Es ist eine direkte Leistungsabrechnung an die Netzwerk Previmedical Vertragsstruktur für den
Versicherten vorgesehen. Zu Lasten des Versicherten bleibt ein nichterstattungsfähiger
Mindestbeitrag von € 25,00 für jede Visite bzw. diagnostische Untersuchung.
Wenn der Versicherte sich nicht an eine Netzwerk Vertragsstruktur oder -personal wendet, werden
die Kosten für Aufwendungen jeder fachärztlichen Visite zu 80% übernommen. Zu Lasten des
Versicherten bleibt ein nicht erstattungsfähiger Mindestbeitrag von € 55,00.
Innerhalb des gesetzlichen Krankenverischerungssystem (Servizio Sanitario Nazionale) werden
alle Tickets vollständig übernommen bis zur maximal jährlich erstattungsfähigen
Versicherungssumme.
2.3 Ticket für diagnostische Untersuchungen
Innerhalb des gesetzlichen Krankenverischerungssystem (Servizio Sanitario Nazionale) werden
alle Tickets für diagnostische Untersuchungen vollständig übernommen. Im Falle von
zahnärztlichen Behandlungen werden ausschließlich nachstehende Leistungen übernommen:
• Orthopantomographie
• Intraorale Röntgenaufnahmen
Für die in Paragraph 2.2 und 2.3 aufgelisteten Leistungen ist eine maximale
erstattungsfähige jährliche Summe von € 1.550,00 pro Versichertem vorgesehen.
3. BEREICH: AUGENHEILKUNDE
3.1 Sehhilfen
Es werden dem Versicherten bei Fehlsichtigkeit die Kosten für Brillengläser oder Kontaktlinsen für
jährlich maximal € 120,00 pro Person erstattet, der Selbstbeteiligungsanteil des Versicherten liegt
immer bei € 50,00 pro Rechnung.
Für den Erhalt der Leistungen ist die Verschreibung eines Augenarztes und eine Zertifizierung des
Optikers mit Angabe der Dioptrienveränderung (Visus Veränderung) notwendig.
4. BEREICH: GESUNDHEITSDIENSTLEISTUNGEN
4.1 Physiotherapeutische und rehabilitative Leistungen in Folge von Unfällen während der
Vertragslaufzeit
Mitversichert und damit im Verischerungsschutz eingeschlossen sind die Kosten für
physiotherapeutische Leistungen, welche ausschließlich rehabilitativen Zwecken dienen, falls
diese durch ein Erste Hilfe Protokoll (Zertifikat) dokumentiert und von speziell in
Rehabitationstherapie ausgebildeten Ärzten oder medizischem Hilfspersonal/paramedico (unter
ärztlicher Aufsicht) ausgestellt werden.
Um die Leistungen zu erhalten, ist eine ärztliche Verschreibung des Hausarztes oder des
Facharztes dessen Fachgebiet der angegeben Pathologie entspricht, notwendig.
Wenn die Leistungen über die Netzwerk Previmedical Vertragsstruktur und -personal eingereicht
werden, ist eine direkte Abrechnung für die Versicherten vorgesehen. Die Kosten werden voll
erstattet (ohne Selbstbehalt).
Wenn der Versicherte sich nicht an eine Previmedical Netzwerk Vertragsstruktur oder -personal
wendet, werden die Kosten zu 80% übernommen, es bleibt dann trotzdem zu Lasten des
Versicherten ein nicht erstattungsfähiger Mindestbeitrag von € 50,00 pro Rechnung.
Innerhalb des gesetzlichen Krankenverischerungssystem (Servizio Sanitario Nazionale) werden
alle Tickets vollständig, bis zu der jährlich maximal erstattungsfähigen Versicherungssumme,
übernommen.
Für die beschriebenen Leistungen ist eine maximale erstattungsfähige jährliche Summe
von € 300,00 pro Versichertem vorgesehen.
4.2 Physiotherapeutische Leistungen und thermale Behandlungen für besondere
Pathologien
Nachstehende Pathologien sind im Versicherungsschutz inbegriffen:
• Schlaganfall
• Myokardinfarkt
• Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
• Multiple Sklerose
• Parkinson-Krankheit
• Senildemenz im fortgeschrittenem Stadium (Alzheimer)
• Post-chirurgischen Behandlungen für Karpaltunnelsyndrom
• Schwere Verletzungen infolge eines Arbeitsunfalls/und auch ausserhalb der Arbeit die eine
Invalidität höher als 40% verursachen
Bezugnehmend auf die festgstellte Pathologie wird dem Versicherten eine klinische und
chirurgische Bewertung zur Verfügung gestellt. Diese Bewertung dient dazu die klinischen,
chirurgischen, ästhetischen (nur im Falle einer Makrofraktur) und rehabilitativen Eingriffe, sowie
psychologischen Beistand festzustellen.
Es wird dem Verischerten durch ausgebildetes Personal, unter anderem auch Fachärzten und
einem Assistance Manager (AM), ein spezieller individueller Behandlungsplan zur Verfügung
gestellt (PAI), der die vorgesehenen Leistungen innerhalb der Previmedical Netzwerk
Vertragsstrukturen (Preisvorteile) gewährleistet.
Im Falle folgender rehabilitativer Leistungen:
• Physiotherapeutische Behandlungen;
• Thermalkuren (nur bei nicht vertragsgebundenen Gesundheitsstrukturen);
Ist folgende Kostenabrechnung vorgesehen:
• wenn die Leistungen über die Netzwerk Previmedical Vertragsstruktur und -ärzten eingereicht
werden, ist eine direkte Abrechnung für den Versicherten vorgesehen. Die Kosten werden voll
erstattet (ohne Selbstbehalt);
• wenn der Versicherte sich nicht an eine Previmedical Netzwerk Vertragsstruktur oder -personal
wendet werden die Kosten zu 80% übernommen, es bleibt zu Lasten des Versicherten ein nicht
erstattungsfähiger Mindestbeitrag von € 50,00 pro Rechnung;
• Innerhalb des gesetzlichen Krankenversicherungssystem (Servizio Sanitario Nazionale) und in
den entsprechend akkreditierten Strukturen, werden alle Tickets vollständig, bis zu der jährlich
maximal erstattungsfähigen Versicherungssumme, übernommen.
Alle Leistungen sind dann erstattungsfähig, wenn eine ärztliche Verschreibung des Hausarztes
oder des Facharztes, dessen Fachgebiet der angegeben Pathologie entspricht, vorliegt und von
speziell
in
Rehabitationstherapie
ausgebildeten
Ärzten
oder
medizischem
Hilfspersonal/paramedico (unter ärztlicher Aufsicht) durchgeführt werden. Die ausgestellten
Rechnungsbelege müssen die geforderte Spezialsierung ausweisen. Ausgeschlossen sind
Leistungen, die innerhalb von Turnhallen, Schönheitsstudios, Gesundheitshotels, Sport- und
Turnvereinen und Wellness Center, auch unter medizinischer Aufsicht.
Für die in den Paragraphen 4.1 und 4.2 aufgelisteten Leistungen, ist eine maximale
erstattungsfähige jährliche Summe von insgesamt € 500,00 pro Versichertem vorgesehen.
4.3 Orthopädische Prothesen und Hörgeräte
Erstattet werden 80% der Kosten für den Kauf oder das Ausleihen von orthopädischen Prothesen
und Hörgeräten, zu Lasten des Versicherten bleibt ein nicht erstattungsfähiger Mindestbeitrag von
€ 50,00 pro Rechnung.
Für die beschriebenen Leistungen ist eine maximale erstattungsfähige jährliche Summe von €
1.000,00 pro Versichertem vorgesehen.
5. BEREICH: ZAHNHEILKUNDE
5.1 Spezielle Zahnärztliche Leistungen
Erstattungsfähig sind die Kosten für zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen für maximal zwei
Behandlungen im Jahr.
Die Leistungen sind:
• Entfernung des Zahnbelags
• Zahnärztliche Untersuchung
Wenn die Leistungen über die Netzwerk Previmedical Vertragsstruktur und Vertragsärzten
eingereicht werden ist eine direkte Abrechnung für den Versicherten vorgesehen. Die Kosten
werden voll erstattet (ohne Selbstbehalt).
Wenn der Versicherte sich nicht an eine Netzwerk Vertragsstruktur oder -personal wendet,
werden die Kosten an den Versicherten bis zu einer festgeschriebenen maximalen
Entschädigungssumme, die jener Summe entspricht, welche ein Vertragszahnarzt des
Previmedical Netzwerkes abrechen würde (Gebührenordnung PREVIMEDICAL 2010 für
zahnärztliche Leistungen) – Anlage zu den Bedingungen.
Innerhalb des gesetzlichen Krankenverischerungssystems (Servizio Sanitario Nazionale) werden
alle Tickets vollständig bis zu der maximal jährlichen erstattungsfähigen Versicherungssumme
übernommen.
5.2 Zahnärztliche chirurgische Eingriffe außerhalb eines Krankenhausaufenthaltes
Die Gesellschaft erstattet die Kosten für:
• Oberkiefer- Ostitis, die mindestens ein Drittel des Knochens der Mundhöhle betreffen
• Radicularzysten
• Follikelzysten
• Adamantinom
• Odontom
• Zahnabszess verursacht von endodontischen endokanalaren Instrument
Nur in den oben angeführten Fällen ist die Rückerstattung der Kosten für die Zahnimplantate, zur
Vervollständigung des Eingriffs, vorgesehen.
Zur Geltendmachung der Leistungen ist eine medizinische Verschreibung erforderlich, welche die
diagnostischen und pathologischen Elemente aufweist, die den Eingriff erforderlich machen.
Die notwendige medizinische Dokumentation, um die Entschädigung zu erhalten, besteht aus:
Röntgenaufnahmen und radiologische Befunde für:
• Oberkiefer Ostitis;
• Zahnabszess verursacht von endodontischen endokanalaren Instrument
Röntgenaufnahmen, radiologische Befunde und histologische Befunde für:
• Odontoms;
• Follikelzysten / Wurzelzysten
• Adamantinom;
Es sind auch Röntgenaufnahmen / radiologische Befunde und digitale Fotographie nach dem
Eingriff notwendig.
Im Falle der Nutzung von konventionierten Gesundheitseinrichtungen und -personal, werden die
Kosten für die Leistungen direkt von der Gesellschaft an die selbigen Strukturen ausbezahlt ohne
Selbstbehalt für den Versicherten.
Im Falle von Leistungen von nichtkonventionierten Gesundheitseinrichtungen und -personal,
werden die erbrachten Leistungen nur im Rahmen der maximal vorgesehenen Tarife für
gleichartige Leistungen der im Netzwerk vorhandenen Zahnärzte laut Tarif „Previmedical ed.2010“,
wie hier beigelegt, vorgenommen.
Im Falle, dass sich der Versicherte an den Nationalen Gesundheitsdienst wendet, wird die
Gesellschaft ganzheitlich die dem Versicherten angelasteten „Ticket“-Kosten im Rahmen der
maximalen Versicherungsleistung rückerstatten.
Der jährliche versicherte Höchstbetrag für alle oben angeführten Leistungen beträgt €
2.000,00 pro Versichertem.
5.3. Zahnärztliche Eingriffe bei Unfällen
Bei Unfällen, und unter Vorlage von zertifizierten Erste Hilfe Röntgen und anderen bildhaften
Befunden, entschädigt die Gesellschaft alle Kosten für kieferorthopädische und zahnärztliche
Leistungen.
Im Falle der Nutzung von konventinierten Gesundheitseinrichtungen und -personal, werden die
Kosten für die Leistungen direkt von der Gesellschaft an die selbigen Strukturen ausbezahlt ohne
dass ungedeckte Beträge oder Selbstbehalte anfallen.
Im Falle von Leistungen von nicht konventionierten Gesundheitseinrichtungen und -personal,
werden die erbrachten Leistungen nur im Rahmen der maximal vorgesehenen Tarife für
gleichartige Leistungen der im Netzwerk vorhandenen Zahnärzte laut Tarif “Previmedical ed.2010“,
wie hier beigelegt, vorgenommen.
In den Strukturen des Nationalen Gesundheitsdienstes oder deren akkreditierten Strukturen wird
die volle Rückerstattung der „Ticket-Kosten“ im Rahmen der maximalen Versicherungssumme
geleistet.
Der jährliche versicherte Höchstbetrag beträgt € 800,00 pro Versichertem.
6. BEREICH: ZEITWEILIGE PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
Das Unternehmen garantiert die Entschädigung von Pflegedienstleistungen in der Höhe der
entsprechend garantierten monatlichen Versicherungssumme, wenn die Person sich in einem
Zustand der Pflegebedürftigkeit befindet.
Für die Wirksamkeit der Garantieleistung, dürfen sich die versicherten Personen nicht in einer der
angeführten Bedingungen für die Nichtversicherbarkeit befinden:
1. Der Hilfe einer Person für die Durchführung einer oder mehrerer Aktivitäten des täglichen
Lebens bedürfen, so wie nachstehend angeführt:
a) sich zu bewegen;
b) sich zu waschen;
c) sich zu bekleiden;
d) sich zu ernähren.
2. Ansuchen, Zuspruch oder Anerkennung einer Zivilinvalidität in Höhe von mindestens 40%;
3. Von Krankheiten betroffen zu sein wie, von Alzheimer, Parkinson- und Parkinsonarten, Multipler
Sklerose, amyotrophe Lateralsklerose, Demenz auf vaskulaerer akuter oder chronischer Basis
oder von Diabetes durch Neuropathie und / oder Angiopathie kompliziert oder unkontrollierter
Hypertonie (verstanden als diejenigen Formen bestimmter Hypertonie welche trotz Einnahme
von Medikamenten, besonders hohe Blutdruckwerte aufweisen und nicht klinisch verbessert
werden können) oder nur mit der Einnahme von mindestens 3 Medikamenten kontrollierbar
sind.
An Krankheiten zu leiden wie der Drogen- oder Medikamentensucht, an Alkoholismus, HIV oder
chronischer Hepatitis.
Der Versicherte befindet sich anerkannterweise in einem Zustand der Pflegebedürftigkeit, wenn
dessen Gesundheitszustand nicht als "konsolidiert" gilt und er vorübergehend physisch nicht
mindestens drei der vier Aktivitäten des täglichen Lebens alleine durchführen kann:
- Erfüllen der persönlichen Hygiene (Die Fähigkeit, ein Maß an persönlicher Hygiene im Rahmen
der alltäglichen Lebensgewohnheiten zu erfüllen: d.h. die oberen und unteren Körperteile zu
waschen).
- Sich zu ernähren (Die Fähigkeit, bereits gekochte und zur Verfügung gestellte Nahrung zu
konsumieren, d.h. in der Lage zu sein, das Essen in den Mund zu führen und zu schlucken).
- Sich zu bewegen ( Die Fähigkeit sich von Raum zu Raum innerhalb seiner Wohnung zu
bewegen, auch unter zur Hilfenahme jedweder Mittel)
- Sich zu bekleiden (Die Fähigkeit sich die eigenen Kleider an – und auszuziehen einschließlich
der üblicherweise verwendeten Prothesen)
Und vorübergehend, aber ständig:
- Die Mithilfe einer dritten Person, welche die Pflege daheim wahrnimmt.
- Sich in der stationären Obhut eines Arztes / oder einer Krankenschwester befindet.
Daher werden versicherungstechnisch auch Ereignisse / Unfälle nicht berücksichtigt, die zu einem
Zustand der ständigen Pflegebedürftigkeit führen.
Die monatliche garantierte Summe beträgt € 500,00 die für einen maximalen Zeitraum von 3
Jahren gezahlt werden kann.
6.1 Pläne zur Hilfestellung für zeitweilig Pflegebedürftige
In den Fällen, in denen sich der Versicherte im Zustand, wie unter "Situationen von zeitweiliger
Pflegebedürftigkeit" und anders als im vorstehenden Punkt beschrieben, befindet, wird das
Unternehmen durch einen Assistance-Manager (AM) den Aufbau von individuellen –Hilfsplänen
(PAI) in der Art einer sozialen Wohlfahrt zur Verfügung stellen, was möglicherweise mehr als die
jährliche zur Verfügung stehenden Summe wie oben erwähnt ausmacht, auch die ermäßigten
Tarife für Pflegepersonen und anderen informativen Hilfestellungen / häusliche Pflege. (die Kosten
für die Leistung wird dem Mitglied angelastet).
6.2 Die Funktionsweise der Garantieleistung
Die Garantie gilt nur für den Arbeitnehmer der im SANI-FONDS eingeschrieben ist.
7. PROTOKOLL HILFESTELLUNG
7.1 Medizinische Beratungen
Wenn der Versicherte, als Folge einer Krankheit oder Verletzung bei der Arbeit, in die
Notwendigkeit einer medizinischen Beratung gerät, kann er sich an die „Hotline“ wenden die rund
um die Uhr täglich, inklusive Sams-, Sonn- und Feiertagen funktioniert. Die Regelung der
Versorgung mit medizinischen Ratschlägen, ist von der Art der Anfrage abhängig und
unterscheidet sich:
• Telefonische Informationen und medizinische Beratung: Wenn der Versicherte eine
generische gesundheitliche Beratung / oder Informationen über medizinische und spezialisierte
Strukturen auf nationaler und internationaler Ebene zu erhalten wünscht, steht sofort bei der
zentralen Stelle ein Experte zur Verfügung, welcher eine sofortige telefonische Beratung anbieten
kann. Der Service bietet auch Informationen über Medikamente (Zusammensetzung, erwünschte
und unerwünschte Nebenwirkungen), propädeutische Vorkehrungen und diagnostische
Untersuchungen, Prophylaxe im Zusammenhang mit geplanten Auslandsreisen. Wenn die
versicherte Person, nach der erwähnten Beratung, einen Spezialisten benötigen sollte, wird die
„Hotline“ den Namen eines Spezialisten auf dem entsprechenden Gebiet in der Nähe des
Wohnorts, an dem sich die Person befindet, ausfindig machen. Der Service ist für die
versicherte Person bei Anrufen aus dem Festnetz kostenlos.
• Telefonberatung mit Facharzt: Wenn die versicherte Person eine telefonische Beratung von
einem Facharzt braucht, kann ihr die „Hotline“ ein ganzes Team von Spezialisten zur Verfügung
stellen, von dem sie direkt alle notwendigen und grundlegenden Informationen und Anweisungen
erhalten kann. Der Service liefert keine Diagnose oder Verschreibungen und ist für die
versicherte Person bei Anrufen aus dem Festnetz kostenlos.
• Reservierung im Gesundheitswesen: Der Dienst ermöglicht es den Mitgliedern eine
Reservierung von vorgesehenen Dienstleistungen im Rahmen des RBM Health Network
anzufordern und vorzunehmen. Der Dienst wird Präferenzen der Mitglieder zur Kenntnis nehmen
und auch telefonisch die Reservierung bestätigen (oder per SMS).
7.2 Medizinische Beratung von fachärztlichen Leistungen
Wenn als Folge von Krankheit oder Arbeitsunfall, ein medizinischer Eingriff von besonderer
Komplexität erforderlich wird und die versicherte Person Informationen über hochspezialisierte
Gesundheitsversorgung in Italien und in der Welt benötigt, dann ist der operative Sitz in der Lage
ein medizinisches Team zusammen zu stellen, um die notwendigen Informationen zu liefern. Das
medizinische Team, auf das sich der operative Sitz „Central Office“ basiert, kann der versicherten
Person gegebenenfalls ansässigen Fachärzten aufzeigen oder Zentren für die Diagnose und
Behandlung von seltenen Krankheiten oder andere Details zur Verfügbar stellen, und steht für die
Hilfestellung bei der reibungslosen Kontaktaufnahme zwischen der versicherten Person und dem
spezialisierten Zentrum zur Verfügung, wobei auch Probleme der Kommunikation und Sprache
überwunden werden. Für eine genauere Bewertung des gesundheitlichen Zustand des Patienten
und, wenn nötig, um die am besten geeignete Strukturen für Behandlung ausfindig zu machen,
können die Ärzte in der Zentrale auch klinische Dokumente, die im Besitz des Kunden sind,
anfordern. Der Service ist für die versicherte Person bei Anrufen aus dem Festnetz
kostenlos.
7.3 Ständige ärztliche Dienststelle und häusliche Soforthilfe
Wenn als Folge von Krankheit oder eines Arbeitsunfalls die versicherte Person eine
Hilfestellung benötigt um speziell ein Feedback im Rahmen einer allgemeinen und fachärztlichen
Beratung zu erhalten, wird dies gewährleistet (insbesondere in Bereichen der Kardiologie,
Gynäkologie, Orthopädie, Geriatrie, Neurologie und Pädiatrie). Die Person kann sich an die
„Hotline“ wenden die rund um die Uhr jeden Tag, inklusive Samstagen, Sonn-und Feiertagen
erreichbar ist.
Die Struktur, die den Dienst anbietet, hält direkten telefonischen Kontakt sowohl mit der
versicherten Person, als auch mit den Ärzten / behandelnden Sanitätern, so dass die versicherte
Person eine ständige Rückmeldung von einem medizinischen Ärzteteam erhält. Wenn der
diensthabende Arzt die Situation als schwerwiegend und dringlich einstuft, sodass eine Visite
notwendig ist, wird er diese anordnen. Die Kosten für eine solche Visite sind zu Lasten der
Gesellschaft wobei ein Selbstbehalt von 25,00 Euro pro Visite vorgesehen ist, Entgelt das direkt an
den Spezialisten auszuhändigen ist. Diese Leistungen summieren sich in jedem Falle bis zum
Maximalbetrag der für die Spezialvisiten vorgesehen ist. Der Dienst ist bei Anrufen aus dem
Festnetz kostenfrei.
7.4 Integrierte häusliche Pflegeleistung
Im Falle von Pflegebedürftigkeit und / oder gezwungener Immoblität (auch temporär) wird der
versicherten Person ein Netz von Hilfsleistungen zur Verwaltung der konkreten Fälle zur
Verfügung
gestellt.
Das
Hilfsnetz
besteht
aus:
Fachärzten,
Physiotherapeuten,
Krankenschwestern, Pflegepersonal, Ärzten, Homöopathen und Akupunkteure, Optikern und
Betreuer, mit insgesamt über 8.898 medizinischem Fachpersonal, sowie qualifizierten Personen im
Sozial-und Gesundheitswesen
Die Aktivierung des Dienstes muss durch vorherige Kontaktaufnahme mit der „Hotline“ erfolgen,
die mit der Verwaltung und Organisation aller angeforderten Aktivitäten beschäftigt ist. Die
integrierte häusliche Pflege kann eine Vielzahl von Dienstleistungen für die Gesundheit beinhalten,
wie z. B. medizinische Dienstleistungen / Betreuung durch Hausärzte, Pflegedienste, einschließlich
Blutproben von qualifiziertem Personal, die Bereitstellung von spezialisierten medizinischen
Diensten von Spezialisten der lokalen Sanitätseinheit oder konventionierten Strukturen,
Rehabilitationsund
psycho-physischen
Erholungszentren
durch
Einsatz
von
Rehabilitationstherapeuten oder Logopäden, mit psychologischer Unterstützung, sofern der
Wiederherstellung der sozialen Gesundheit dienlich. Das medizinische Team, das innerhalb des
„Operations Centre“ arbeitet, ist ebenfalls der versicherten Person behilflich einen individuellen
Hilfestellungsplan auszuarbeiten, dem PAI (Individueller Plan zur Hilfestellung), durch den auf der
Grundlage der Bewertung des Gesundheitszustandes des Patienten ein Gesamtkonzept der
Hilfsmaßnahmen erarbeitet wird.
Der Dienst besteht rund um die Uhr alle Tage, einschließlich samstags und sonn- und feiertags.
Die Kosten für die Dienstleistungen, die von den Betreibern aus dem Netzwerk erwachsen, werden
vollständig von der Gesellschaft unter Berücksichtigung aller Umstände im Rahmen der Garantie
LTC übernommen. Außerdem kann die versicherte Person, über die Vorteile des in diesem Paket
enthaltenen Dienstes für temporäre Unbeweglichkeit, in Anspruch nehmen. In diesen Fällen
werden die entstandenen Kosten von dem Customer Care Center direkt an die Versicherten
verrechnet, unter Anwendung der vertraglichen Sonderkonditionen, welche einen durchschnittlich
skontierten Betrag zwischen 35% und 40% des normalen Preises vorsehen. Der Service ist für
die versicherte Person bei Anrufen aus dem Festnetz kostenlos.
7.5 Zweites ärztliches Gutachten
Die versicherte Person kann, nach der Bereitstellung an die „centrale operativa“ seiner klinischen
Dokumentation, ein zweites ärztliches Gutachten der spezialisierten Einrichtungen
und
Kompetenzzentren in Italien anfordern und somit eine ergänzende medizinische Auswertung zur
vorherigen erhalten.
Mit Bezug auf die folgenden Pathologien:
• Kardiovaskuläre-Krankheiten
• Zerebrovaskuläre-Krankheiten (Schlaganfall)
• Blindheit
• Taubheit
• Bösartige Tumore
• Niereninsuffizienz
• Organtransplantationen
• Multiple Sklerose
• Lähmung
• Alzheimer-Krankheit
• Parkinson-Krankheit
• Schwere Verbrennungen
• Koma
Kann der versicherten Person auch eine fachärztliche Beratung durch eine Reihe von international
führenden Kompetenzzentren konventioniert mit Previmedical durch eine Partnerschaft mit zwei
führenden internationalen Anbieter (Global Exel und Best Doctors) angeboten werden. In jedem
Fall kann die „Second Opinion International“ auch für alle jene Krankheiten angeboten werden, die
in der Stellungnahme des medizinischen Teams von RBM Salute als erhebliches Risiko für den
Gesundheitszustand des Patienten eingestuft werden.
Der Telefon-Service und eine Übersetzung der Krankenakte ist für die versicherte Person
kostenlos.
7.6 Tutoring
Die versicherte Person kann auf eine konstante und qualifizierte Unterstützung für die
Identifizierung der richtigen indiduellen therapeutischen Wege zurückgreifen, die an die eigenen
Bedürfnisse angepasst sind. Der Dienst wird durch die Abstimmung der Fachleute und
Ressourcen im Rahmen des Service-Netzwerks zur Verfügung gestellt und durch die Interaktion
und die ständige Unterstützung der Struktur und deren ärztlichen Beratung ergänzt.
Der Service ist für die versicherte Person bei Anrufen aus dem Festnetz kostenlos.
7.7 Psychologische Unterstützung am Telefon
Diese psychologische Unterstützung wird den versicherten Personen, falls sie pflegebedürftig sind
angeboten, ohne dass zusätzliche Belastungen entstehen, sowohl für den Patienten als auch für
die betroffene Familie. Die psychologische Unterstützung, sobald das Ansuchen um die
Pflegebedürftigkeit gemacht wurde, beinhaltet den regelmäßigen Kontakt per Telefon
(Telefonkontakt 1x alle 2 Monate) von Seiten spezialisierter Psychologen zum Zweck der von RBM
salute benannt wird.
Der Telefon-Service und eine Übersetzung der Krankenakte ist für die versicherte Person
kostenlos.
7.8 Doctor on line
Durch einen eigenen reservierten Bereich, kann die versicherte Person, an einer privaten
Konferenz am virtuellen Dialog direkt mit den Spezialisten in der medizinischen Einrichtung der
Zentralstelle teilnehmen. Das System unterstützt den Dialog durch Skype und ermöglicht die
visuelle Anzeige des Arztes und des Patienten (wenn mit Web-Cam ausgestattet) im Rahmen
elektronischer Kommunikation. Der Dienst verursacht keine Kosten für die versicherte Person.
7.9 Leistung zu vorteilhaften Preisen
Die Einführung, für Mitarbeiter und für die Mitglieder der Familien, zur Nutzung der Dienstleistung
im Zusammenhang mit der Bereitstellung von beliebigen medizinischen und zahnmedizinischen
Leistungen (wenn auch nicht in dieser Leistungsbeschreibung enthalten) innerhalb des Netzes von
RBM Salute zu ermäßigten Preisen, indem eine namentliche Karte vorgefertigt und ausgehändigt
wird.
Der Service umfasst:
•
•
•
•
Zuweisung einer Karte für den Zugang zum Gesundheits- Netzwerk und Registrierung;
Zugriff über ermäßigte Tarife auf alle Dienstleistungen, die zu den vorgesehenen Garantien
in diesem Gesundheitsplan gehören.
Zugang über reduzierte Preise für einen Krankenhausaufenthalt / Tagesklinik. Die
ermäßigten Tarife sind im Zusammenhang mit Leistungen der Bewirtung nutzbar ("Hotel"),
mit Ausnahme der Kosten, die mit dem medizinischen Team im Zusammenhang stehen
Zugang zu einem geschützten Bereich der Website des Fonds durch AuthentifizierungsCode durch eine Nutzererkennung und Passwort, persönlich und vertraulich. In der
Website des Fonds wird die Liste der diagnostischen Zentren und Gesundheitsdienstleister
aufgelistet und nach Regionen und Provinzen aufgeschlüsselt.
Diese Informationen können auch durch eine Anfrage beim „Customer Care Centre“ eingeholt
werden.
Daher wird in der Startphase der eigenen Dienstleistungen oder später im Zusammenhang mit
dem Beitritt zum Fonds, Previmedical die Übermittlung dieser Karte an die Mitglieder
gewährleisten. Diese ist ausgestattet mit dem persönlichen Identifikations-Code, mit dem der
Versicherte in der Lage ist, seine individuelle Position im Internet abzurufen, sowie oben
angeführte Rabatte geltend zu machen.
8. Allgemeine Bedingungen
1. Es müssen keine Gesundheitsfragen beantwortet werden
2. Keine Wartezeiten
3. Dauer der Police: 2 Jahre
4. Ausschlüsse:
1)
Unfälle die durch Selbstmordversuche verursacht werden oder die auf Vorsatz
beruhen
2)
Unfälle, einschließlich deren Folgen sowie für Entziehungsmassnahmen
einschließlich Entziehungkuren, Pathologien und Vergiftungen in Folge von
Alkoholismus und Missbrauch von Drogen (Psychofarmaka, Rauschmittel (mit
Ausnahme der Einnahme für therapeutische Zwecke) oder Halluzinogenen;
3)
Unfälle die durch extreme Sportarten verursacht werden, wie Flug-, Motor-,
Automobilsport, Free-climbing, Rafting und extremer Alpinismus, sowie die
Beteiligung an deren Trainingseinheiten und Wettbewerben;
4)
Unfälle, einschließlich deren Folgen, die durch Teilnahme an professionellen
Sportveranstaltungen / Wettbewerben und deren Traingseinheiten verursacht
werden
5)
Unfälle, einschließlich deren Folgen sowie Todesfälle, die durch Kriegsereignisse
verursacht worden sind
6)
Direkte und indirekte Folgen einer nuklearen Kontamination, Kernumwandlungen
von Atomenkernen sowie die Strahlung einer künstlichen Beschleunigung von
atomaren Partikeln,mit Ausnahme deren therapeutischer Anwendung;
7)
die Folgen von Erdbeben, Vulkanausbrüchen, Überschwemmungen, Hochwasser
und Flutwellen;
8)
die Kosten und deren Folgen von Geisteskrankheiten (aufgelistet in Absatz V der 10
International Classification of Diseases Version (ICD-10) (World Health
Organisation));
9)
freiwilliger Schwangerschaftabbruch;
10) Behandlungen und Leistungen der plastischen Chirurgie aus ästhetischen Zwecken
außer den folgenden Fällen : i) rekonstruktive Zwecke, auch ästhetische, für Kinder
die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die ab Geburt versichert
wurden ii) rekonstruktive Zwecke durch Unfall die im Verischerungsschutz
vorgesehen sind iii) rekonstruktive Zwecke von Behandlungen die zur Zerstörung
von bösartign Tumoren dienen sindi im Verischerungschutz vorgesen iv) mit
Ausnahme des Artikels "physiotherapeutische Behandlungen und Heilmittel für
bestimmte Krankheiten vorgesehen ist“;
11) Zahnpflege,
Parodontalbehandlung,
Kieferorthopädie,
Zahnprothese
und
odontostomatologischen Behandlungen (auch wenn in Verbindung eines
Krankenhausaufenthaltes, Day Hospital, ambulante Heilbehandlung), mit
Ausnahme der in der Police vorgesehenen Zahnleistungen;
12) Behandlungen und Eingriffe die zur Beseitigung von Körperlichen Mängeln dienen,
die vor Abschluss der Police bestanden ;
13) Leistungen und Behandlungen wegen Krankheiten oder Unfällen aller Art die nicht
ausdrücklich in der Verischerungspolice genannt und vorgesehen sind;
14) Behandlungen der alternativen oder komplementären Medizin (wenn nicht
besonders darauf hingewiesen);
15) Langzeit Krankenhausaufentalte;
16) Leistungen und deren Folgen die wegen Unfruchbarkeit oder künstlichen
Befruchtung;
17) Die Korrektur der Fehlsichtigkeit ( Kurzsichtigkeit, Astigmatismus, Weitsichtigkeit
und Altersichtigkeit ), ein Leistungsanspruch besteht nur dann, wenn eine Differenz
von Mindestens 4 Dioptrien zwischen beiden Augen oder eine Fehlsichtigkeit von
über 9 Dioptrien eines Auge besteht.
18) Krankenhausaufenthalt deren Behandlungen oder physische Therapie aus
medizinisch-technischer Seite auch ambulant hätte durchgeführt werden können.
8.1 Höchsteintrittsalter
Die Vesicherungsleistungen gelten ausschließlich für alle angestellten Handwerker, die Mitglieder
des SANI-FONDS sind.
Der Abschluss und die Erneuerung einer Police können bis zum Erreichen des 75 Lebensjahres
abgeschlossen werden. Der Versicherungschutz und die Police erlöschen automatisch, wenn der
Versicherte das 76 Lebensjahr erreicht.
Alle aufgelisteten Leistungen werden nur dann anerkannt wenn im Versicherungsschutz
miteinbegriffen
Gebührenordnung (PREVIMEDICAL 2010) für zahnärztliche Leistungen
Gebühr
Leistungen
in €
KONSERVIERENDE LEISTUNGEN
Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren (je Zahn)
21,25
Praparien einer Karies Kavitat und Restauration 5° Black Klasse
55,25
Praparien einer Karies Kavitat und Restauration 1° Black Klasse (1)
55,25
Praparien einer Karies Kavitat und Restauration 2° Black Klasse (1)
68,00
Praparien einer Karies Kavitat und Restauration 3° Black Klasse (1)
68,00
Praparien einer Karies Kavitat und Restauration 4° Black Klasse (1)
68,00
Lokale Anwendung von Medicamenten zur Kariesvorbeugung oder initialen Kariesbehandlung
Vitalen Pulpa Uberkappung
31,45
Einlagefüllungen - Inlay oder onlay (1)
Vorbereitung
eines
oder Glasfaserstift
21,25
zerstörten
153,85
Zahnes
durch
einen
Schraubenaufbau
Pulpotomie mit Restauration (1)
114,75
63,75
Endodontie (ein Wurzelkanal) mit Intraorale RX und Praparien einer Karies Kavitat und
Restauration (1)
68,00
Endodontie (zwei Wurzelkanals) mit Intraorale RX und Praparien einer Karies Kavitat und
Restauration (1)
110,50
Endodontie (drei Wurzelkanals) mit Intraorale RX und Praparien einer Karies Kavitat und
Restauration (1)
149,18
Endodontie (vier Wurzelkanals) mit Intraorale RX und Praparien einer Karies Kavitat und
Restauration (1)
229,50
ANMERKUNG
Wenn für ein zahnärztliches Element Leistung für konservative Behandlung und/oder Endotontie
geleistet curde, besteht eine erneute Leistungspflicht für die gleichen Zahnelemente /Behandlung
erst nach 18 Monaten (gemessen ab Abrechnungsdatum)
CHIRURGISCHEN LEISTUNGEN
Extraktion des Zahnes oder Wurzel
42,50
Extraktion des Zahnes fur Person zur Narkose unterzogen (ohne Entschädigung für den
Anästhesisten) für jeden Zahn
Entfernung eines retinierten Zahnes durch Osteotomie
Intervention für Abszess der Lodges Oberkiefer
68,00
110,50
62,05
Chirurgischer Verband (pro Sitzung - max 3 Sitzungen)
Resektion einer Wurzelspitze (einschließlich Wurzelbehandlung)
Rhizotomie, Rhizectomie einschließlich Zugang Klappe
Oberkiefer Zystenentfernung durch Zystektomie
22,10
131,75
85,00
220,15
Exzision einer Schleimhautwucherung (Epulis)
79,05
Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers und Beseitigung
störender Schleimhautbänder
110,50
Schleimhäute Zystenentfernung oder Kleine Benign Neoplasmen der Zunge, Wangen und des
Gaumens
175,95
Freilegen eines retinierten oder verlagerten Zahnes, für jeden Zahn
Frenulotomie oder Entfernung des Frenulum
153,85
31,45
Biopsien (beliebige Anzahl)
44,20
IMPLANTOLOGIE
Implantat komplett (beschichtete Keramik, glasartigen Kohlenstoff-, Hydroxylapatit, Titan pur)
pro Element - als einzige Leistung
Geschlossene
Sinusbodenelevation
vom
Kieferkamm
aus
(interner
Sinuslift).
Schaffung des Zugangs durch die Alveole oder das Implantatfach, Anhebung des
Kieferhöhlenbodens durch knochenverdrängende oder knochenverdichtende Maßnahmen und
der Kieferhöhlenmembran, Entnahme von Knochenspänen innerhalb des Aufbaugebietes des
Implantatfaches
und
Einbringen
von
Aufbaumaterial
(Knochen
und/oder
nochenersatzmaterial)
Kleine Implantologie mit Angriffe Precision
850,00
493,00
382,50
Der Preis ist für jeden einzelnen Artikel gezählt werden. Die Preise beinhalten:
- Erste vorbereitende Intervention;
- Individuelle Abdrucklöffel;
- Abdruck;
- Temporäre Naht;
- Zweite Operation;
- Positionierung der Struktur;
- Finale Naht;
- Provisorische Kronen an das Implantat;
Für die Zahlung der Leistung, verbringen müssen mindestens 5 Jahre von der vorherigen
Behandlung mit Implantaten auf dem gleichen Element
PROTHETISCHE LEISTUNGEN
Definitive herausnehmbare Teilprothese (pro Hemibogen einschließlich Haken und Elemente)
Provisorische herausnehmbare Teilprothese, einschließlich Haken und Elemente (für
Hemibogen) vorbereitend für Implantate oder für definitive herausnehmbare Prothese
Herausnehmbare Totalprothese pro Bogen mit Zähnen aus Kunstharz oder Keramik
Totalprothese (pro Bogen)
Einzel hemiprezision Anker/ Prezision in LNP
Skelettiertgerät (LNP Struktur OR LP, einschließlich der Elemente - pro Bogen)
Reparatur von herausnehmbare Prothese (jeglicher Art)
Prothetische Krone in L.N.P. und Keramik
Krone in L.P. und integrale Keramik
Prothetische Krone aus integrale Keramik
Provisorische prothetische einfache Krone aus Kunstharz
Wurzelkappe mit Stift und / oder Rekonstruktion
Reparatur der Prothese
Hinzufügung eines Elements auf Teilprothese oder Element auf Skelettiert
Endgültige Unterfütterung obere Totalprothese - indirekte Technik
191,25
93,50
722,50
212,50
127,50
680,00
51,00
336,18
425,00
510,00
42,50
114,75
51,00
46,75
136,00
folgt PROTHETISCHE LEISTUNGEN
Endgültige Unterfütterung untere Totalprothese - indirekte Technik
Unterfütterung obere Totalprothese - direkte Technik
Unterfütterung untere Totalprothese- direkte Technik
Kunstharz Krone (für definitives Element)
136,00
102,00
102,00
160,65
LP Krone und Kunstharz oder LP Oberfläche (pro Element)
Provisorische Krone (LNP oder LP - pro Element)
Provisorische Kunsthanzkrone - indirekte (pro Element)
Stumprekonstruktion aus Verbundmaterial, CVI, Amalgam (pro Element)
Entfernung von Kronen oder Wurzelstifte (für einzelner Pfeiler oder einzelner Stift). Nicht
anwendbar auf Brückenzwischengliedern
Veneersreparatur aus Kunstharz oder Keramik
219,30
46,75
29,75
59,50
17,00
42,50
KIEFERORTHOPÄDIE
Kieferorthopädische Behandlung mit festsitzenden Apparat pro Bogen pro Jahr - Jugendliche
Kieferorthopädische Behandlung mit festsitzenden Apparat pro Bogen pro Jahr - Erwachsene
Kieferorthopädische Behandlung mit mobilem oder funktionellem Apparat pro Bogen pro Jahr
Kieferorthopädische Untersuchung (erste Visite) einschliesslich Abdruck für Studienmodelle
Nacht –Bite
850,00
850,00
586,50
59,50
212,50
MUNDHYGIENE UND PARODONTOLOGIE
Entfernung des Zahnbelags (1) (3)
Untersuchung der Mundhöle
Periodische Kontrolluntersuchung der Mundhöle
Wurzelpolierung und / oder gingivaler Kürettage ( für 6 Zähne) (2) (3)
Extrakoronale dentale Ligaturen (für 4 Zähne) (2)
Intrakoronale dentale Ligaturen (für 4 Zähne) (2)
30,73
25,50
10,97
51,00
102,00
88,40
folgt MUNDHYGIENE UND PARODONTOLOGIE
RELEASE PLATE (6) (4)
184,45
SELEKTIVE PARTIALE SCHLEIFUNG (pro Sitzung - MAX 3) (4)
44,20
Gingivektomie (für Sektor als einmalige Leistung) (4) (5)
148,75
Gingivale Chirurgie pro Bogen ( einschliesslich jeder Art von Lappen, einschliesslich Sutur) (4)
(5)
158,10
Mundschleimhaut-gingivale Chirurgie oder Fornix-Absenkung
jedere Art von lappen, einschliesslich Sutur) (4) (5) (6)
220,15
pro Bogen (einschliesslich
Wurzelamputationen (pro Wurzel aufgenommen des Zuganglappens) (4) (6)
Knochenchirurgie (einschliesslich
Behandlung pro Sektor (4) (5) (6)
Zuganglappen,
einschliesslich
Sutur)
85,00
;komplette
277,10
Autogen-Transplantation (einschliesslich Zuganglappen) (4) (5) (6)
329,80
Transplatation von biokompatiblen Material (jeglicher Anzahl oder Sitz der Implantate) (4) (5)
(6)
368,90
Lappen (frei oder mit Stiel ) zur Korrektur von schleimhaut-gingivale Defekte - für 4 Zähne (4)
(5) (6)
221,00
ANMERKUNGEN
(1) (2) Die Entfernung des Zahnbelags und die Polierung der Wurzeln können einmal im Jahr
gewährt werden, ausser sie dienen einem propedeutischen parodontalen chirurgischen Eingriff
(2) Es werden keine andere parodontalen Leistungen anerkannt für dem gleichen Zahn , wenn
nicht mindestens ein Jahr seit dem vorherigen Beitrag vergangen ist.
(3) Die Leistungen 01 und 02 sind zwischen ihnen alternativ im gleichen Behandlungsplan,
ausser sie dienen einem propedeutischen parodontalen chirurgischen Eingriff
(4) Nicht wiederholbare Leistung vor 12 Monaten.
(5) Diese Leistungen sind nicht übereinanderlegbar im gleichen Behandlungsplan auf dem
gleichen Element oder Sektor
(6) Die Gebühr wird nicht nach Element berechnet, sondern sie bezieht sich auf die gesamte
Leistung wie in der Nomenklatur definiert.
DIAGNOSTIC
Intraoral Radiographie (je zwei Elemente)
Intraoral Radiographie für Bögen
Bite Wing
Orthopantomographie oder Orthopanoramic
13,60
35,70
17,00
39,95
folgt DIAGNOSTIC
Röntgenfernaufnahme
Dentalscan 1 Bogen
Dentalscan 2 Bögen
Elektromyographische Untersuchung
Kinesiographische Untersuchung
35,70
153,85
220,15
153,00
170,00
Herunterladen