SANI-FONDS LEISTUNGSORDNUNG Die folgenden Versicherungsbedingungen erklären auf sehr analytische Weise alle Leistungen, Begriffe, Sonderkonditionen, Beitragsübersichten und Erstattungsarten die in diesem Dokument enthalten sind. Erstattungfähig sind die vereinbarten Leistungen in Folge von Krankheit oder Unfall die während der Vertragslaufzeit innerhalb Italiens und Österreichs entstanden sind. 1. BEREICH STATIONÄRE BEHANDLUNG 1.1 Krankenhaustagegeld Das vorgesehene Krankenhaustagegegeld wird für jeden Krankenhausaufenthalt in Folge von Krankheit und Unfall während der Vertragslaufzeit fällig (Krankenhausaufenthalt mit Operation, Kaiserschnitt, Day-Hospital mit ambulanter OP). Voraussetzung für den Erhalt des Tagessatzes ist, dass keine der vereinbarten privatärztlichen Krankenhausleistungen in Anspruch genommen worden sind mit Aussnahme der im Pargraph 1.1.1 aufgelisteten Leistungen (vor und nach eines Kranheitsaufenthalts). Der Versicherte erhält ein tägliches Krankenhaustagegeld in Höhe von € 50,00 für jeden im Krankenhaus verbrachten Tag für die maximale Dauer von 100 Tagen. 1.1.1 Leistungen vor und nach eines Krankenhausaufenthaltes Erstattungsfähig sind Leistungen, bis zur Erreichung des vorgesehenen Höchstbeitrages, für Laboruntersuchungen, instrumentale diagnostische Untersuchungen und fachärztliche Untersuchungen die innerhalb von 120 Tagen vor Einlieferung und 120 Tagen nach dem Eingriff stattgefunden haben. Die Leistungen sind dann erstattungsfähig, wenn sie aus den Folgen von Krankheit oder Unfall den Krankenhausaufenthalt berechtigen. Imbegriffen im Versicherungsschutz sind zudem Medikamente, ärztliche-chirurgische Versorgung und Krankenschwesterbehandlungen (leztere Leistungen nur wenn bei Entlassung des Krankenhausaufenthaltes vorgesehen und verschrieben) die innerhalb von 120 Tagen nach Entlassung notwendig sind. Physiotherapeutische Leistungen oder rehabilitative Behandlungen und thermalen Kuren sind im Versicherungsschutz nur in Folge eines Krankenhausaufenthaltes nach einem chirurgischen Eingriff, bis zu einer Höchstsumme von € 500,00. Es sind auch die vom behandelden Arzt im Krankenhaus verschriebenen Medikamente bis zum Höchtsbeitrag imbegriffen. Die maximal erstattungsfähige jährliche Summe für Krankenhausaufenthaltleistungen für jeden Versicherten ist € 500,00. alle pre/post 1.2 Häusliche Leistungen nach dem Krankenhausaufenthalt Inbegriffen sind auch häusliche Leistungen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus, welche für notwendig gehalten werden. Es werden innerhalb des Vertragsnetzwerkes Previmedical (Vertragshäuser und -ärzte) Leistungen für häusliche Krankenpflege, medizinische, rehabilitative Versorgung sowie Krankenschwesterbetreuung, zur Wiederherstellung der körperlichen Funktion, innerhalb von max 120 Tagen nach Entlassung des Krankenhausaufenthaltes und bis zur eine jährlichen maximalen Höchtsumme von € 5.500 gewährt. Diese Leistungen sowie deren Pflegepläne (Care Pläne) werden über Spezialisten des Customer Care Center der RBM Salute erarbeitet und stehen dann dem Versicherten zur Verfügung (Piani Assistenziali e Socio-assistenziali individuali (PAI)). Wir weisen darauf hin, dass alle Pflegeleistungen durch besonders vorteilhafte Vertragskonditionen (Netzwerk), im folgenden § 7.9. genannt sind, gewährt werden können. 2. BEREICH: FACHARZT 2.1 Leistungen für fachärztliche Versorgung außerhalb eines Krankenhausaufenthaltes Unabhängig von einem Krankenhausaufenthalt werden die Kosten der nachstehenden Leistungen rückerstattet. Spezialisierte diagnostische Radiologie "auch digital": • Angiographie • Arthrographie • Bronchographie • Zystographie • Zystoharnröhregraphie • Kolonkontrasteinlauf •Intravenöse Cholangiographie • Perkutane Cholangiographie (PTC) • Trans Kehr Cholangiographie • Cholezystographie • Dacryocystographie • Defäkographie • Fistulographie • Phlebographie • Fluoreszeinangiographisch • Galaktographie • Hysterosalpingographie • Lymphographie • Myelographie • Fundus • Rx Speiseröhre mit Kontrastmittel • Rx Magen und Zwölffingerdarm mit Kontrastmittel • Rx Dünndarm und Colon mit Kontrastmittel • Sialographie • Splenoportographie • Urographie • Vesciculodeferentographie • Videoangiographie • Wirsunggraphie Untersuchungen: • Echokardiographie • Elektrönzephalogramm • Elektromyographie • Mammographie und digitale Mammographie • PET • Nuclear Magnetresonanz (NMR) (einschließlich Angio NMR) • Szintigraphie • Computeraxialtomographie (CAT) (auch virtüll) Therapien: • Chemotherapie • Kobalttherapie • Dialyse • Strahlentherapie Für den Erhalt dieser Leistungen ist eine ärztliche Verschreibung notwendig, die die Diagnose oder die festgestellte Pathologie beinhaltet, die zu dieser Behandlung berechtigt. Es ist eine direkte Leistungsabrechnung an die Netzwerk Previmedical Vertragsstruktur für den Versicherten vorgesehen. Alle erhaltenen vorgesehenen Leistungen, werden direkt an den Leistungserbringer (Netzwerk Previmedical Vertragsstruktur) anstelle des Versicherten erbracht. Zu Lasten des Versicherten bleibt ein nichterstattungsfähiger Mindestbeitrag von € 25,00 für jede diagnostische Untersuchung oder therapeutischen Behandlung (eines Therapiezyklus‘). Wenn der Versicherte sich nicht an eine Netzwerk Vertragsstruktur oder -personal wendet werden die Kosten für Aufwendungen jeder diagnostischen Untersuchung oder therapeutischen Behandlung zu 80% übernommen. Zu Lasten des Versicherten bleibt ein nicht erstattungsfähiger Mindestbeitrag von € 75,00. Innerhalb des gesetzlichen Krankenverischerungssystems (Servizio Sanitario Nazionale) werden alle Tickets vollständig, bis zur Erreichung der maximal jährlichen erstattungsfähigen Versicherungssumme, übernommen. Maximale erstattungsfähige Summe pro Jahr und Versichertem € 5.000,00. 2.2 Leistungen für fachärztliche Visiten außerhalb eines Krankenhausaufenthaltes Die Rückerstattung der Kosten für fachärztliche Visiten, unter Ausnahme der kinderärztlichen Kontrolluntersuchungen und der kieferorthopädischen bzw. zahnärztlichen Visiten, wird garantiert. Um Anspruch auf diese Leistung zu erhalten, ist eine ärztliche Verschreibung, welche die prognostizierte oder diagnostizierte Pathologie enthält, notwendig. In Bezug auf alle fachärztliche Untersuchungen und Rechnungsbelege müssen diese immer den Hinweis auf das Fachgebiet des Arztes beinhalten (nicht Hausarzt), welcher mit der angegeben Pathologie übereinstimmen muss. Es ist eine direkte Leistungsabrechnung an die Netzwerk Previmedical Vertragsstruktur für den Versicherten vorgesehen. Zu Lasten des Versicherten bleibt ein nichterstattungsfähiger Mindestbeitrag von € 25,00 für jede Visite bzw. diagnostische Untersuchung. Wenn der Versicherte sich nicht an eine Netzwerk Vertragsstruktur oder -personal wendet, werden die Kosten für Aufwendungen jeder fachärztlichen Visite zu 80% übernommen. Zu Lasten des Versicherten bleibt ein nicht erstattungsfähiger Mindestbeitrag von € 55,00. Innerhalb des gesetzlichen Krankenverischerungssystem (Servizio Sanitario Nazionale) werden alle Tickets vollständig übernommen bis zur maximal jährlich erstattungsfähigen Versicherungssumme. 2.3 Ticket für diagnostische Untersuchungen Innerhalb des gesetzlichen Krankenverischerungssystem (Servizio Sanitario Nazionale) werden alle Tickets für diagnostische Untersuchungen vollständig übernommen. Im Falle von zahnärztlichen Behandlungen werden ausschließlich nachstehende Leistungen übernommen: • Orthopantomographie • Intraorale Röntgenaufnahmen Für die in Paragraph 2.2 und 2.3 aufgelisteten Leistungen ist eine maximale erstattungsfähige jährliche Summe von € 1.550,00 pro Versichertem vorgesehen. 3. BEREICH: AUGENHEILKUNDE 3.1 Sehhilfen Es werden dem Versicherten bei Fehlsichtigkeit die Kosten für Brillengläser oder Kontaktlinsen für jährlich maximal € 120,00 pro Person erstattet, der Selbstbeteiligungsanteil des Versicherten liegt immer bei € 50,00 pro Rechnung. Für den Erhalt der Leistungen ist die Verschreibung eines Augenarztes und eine Zertifizierung des Optikers mit Angabe der Dioptrienveränderung (Visus Veränderung) notwendig. 4. BEREICH: GESUNDHEITSDIENSTLEISTUNGEN 4.1 Physiotherapeutische und rehabilitative Leistungen in Folge von Unfällen während der Vertragslaufzeit Mitversichert und damit im Verischerungsschutz eingeschlossen sind die Kosten für physiotherapeutische Leistungen, welche ausschließlich rehabilitativen Zwecken dienen, falls diese durch ein Erste Hilfe Protokoll (Zertifikat) dokumentiert und von speziell in Rehabitationstherapie ausgebildeten Ärzten oder medizischem Hilfspersonal/paramedico (unter ärztlicher Aufsicht) ausgestellt werden. Um die Leistungen zu erhalten, ist eine ärztliche Verschreibung des Hausarztes oder des Facharztes dessen Fachgebiet der angegeben Pathologie entspricht, notwendig. Wenn die Leistungen über die Netzwerk Previmedical Vertragsstruktur und -personal eingereicht werden, ist eine direkte Abrechnung für die Versicherten vorgesehen. Die Kosten werden voll erstattet (ohne Selbstbehalt). Wenn der Versicherte sich nicht an eine Previmedical Netzwerk Vertragsstruktur oder -personal wendet, werden die Kosten zu 80% übernommen, es bleibt dann trotzdem zu Lasten des Versicherten ein nicht erstattungsfähiger Mindestbeitrag von € 50,00 pro Rechnung. Innerhalb des gesetzlichen Krankenverischerungssystem (Servizio Sanitario Nazionale) werden alle Tickets vollständig, bis zu der jährlich maximal erstattungsfähigen Versicherungssumme, übernommen. Für die beschriebenen Leistungen ist eine maximale erstattungsfähige jährliche Summe von € 300,00 pro Versichertem vorgesehen. 4.2 Physiotherapeutische Leistungen und thermale Behandlungen für besondere Pathologien Nachstehende Pathologien sind im Versicherungsschutz inbegriffen: • Schlaganfall • Myokardinfarkt • Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) • Multiple Sklerose • Parkinson-Krankheit • Senildemenz im fortgeschrittenem Stadium (Alzheimer) • Post-chirurgischen Behandlungen für Karpaltunnelsyndrom • Schwere Verletzungen infolge eines Arbeitsunfalls/und auch ausserhalb der Arbeit die eine Invalidität höher als 40% verursachen Bezugnehmend auf die festgstellte Pathologie wird dem Versicherten eine klinische und chirurgische Bewertung zur Verfügung gestellt. Diese Bewertung dient dazu die klinischen, chirurgischen, ästhetischen (nur im Falle einer Makrofraktur) und rehabilitativen Eingriffe, sowie psychologischen Beistand festzustellen. Es wird dem Verischerten durch ausgebildetes Personal, unter anderem auch Fachärzten und einem Assistance Manager (AM), ein spezieller individueller Behandlungsplan zur Verfügung gestellt (PAI), der die vorgesehenen Leistungen innerhalb der Previmedical Netzwerk Vertragsstrukturen (Preisvorteile) gewährleistet. Im Falle folgender rehabilitativer Leistungen: • Physiotherapeutische Behandlungen; • Thermalkuren (nur bei nicht vertragsgebundenen Gesundheitsstrukturen); Ist folgende Kostenabrechnung vorgesehen: • wenn die Leistungen über die Netzwerk Previmedical Vertragsstruktur und -ärzten eingereicht werden, ist eine direkte Abrechnung für den Versicherten vorgesehen. Die Kosten werden voll erstattet (ohne Selbstbehalt); • wenn der Versicherte sich nicht an eine Previmedical Netzwerk Vertragsstruktur oder -personal wendet werden die Kosten zu 80% übernommen, es bleibt zu Lasten des Versicherten ein nicht erstattungsfähiger Mindestbeitrag von € 50,00 pro Rechnung; • Innerhalb des gesetzlichen Krankenversicherungssystem (Servizio Sanitario Nazionale) und in den entsprechend akkreditierten Strukturen, werden alle Tickets vollständig, bis zu der jährlich maximal erstattungsfähigen Versicherungssumme, übernommen. Alle Leistungen sind dann erstattungsfähig, wenn eine ärztliche Verschreibung des Hausarztes oder des Facharztes, dessen Fachgebiet der angegeben Pathologie entspricht, vorliegt und von speziell in Rehabitationstherapie ausgebildeten Ärzten oder medizischem Hilfspersonal/paramedico (unter ärztlicher Aufsicht) durchgeführt werden. Die ausgestellten Rechnungsbelege müssen die geforderte Spezialsierung ausweisen. Ausgeschlossen sind Leistungen, die innerhalb von Turnhallen, Schönheitsstudios, Gesundheitshotels, Sport- und Turnvereinen und Wellness Center, auch unter medizinischer Aufsicht. Für die in den Paragraphen 4.1 und 4.2 aufgelisteten Leistungen, ist eine maximale erstattungsfähige jährliche Summe von insgesamt € 500,00 pro Versichertem vorgesehen. 4.3 Orthopädische Prothesen und Hörgeräte Erstattet werden 80% der Kosten für den Kauf oder das Ausleihen von orthopädischen Prothesen und Hörgeräten, zu Lasten des Versicherten bleibt ein nicht erstattungsfähiger Mindestbeitrag von € 50,00 pro Rechnung. Für die beschriebenen Leistungen ist eine maximale erstattungsfähige jährliche Summe von € 1.000,00 pro Versichertem vorgesehen. 5. BEREICH: ZAHNHEILKUNDE 5.1 Spezielle Zahnärztliche Leistungen Erstattungsfähig sind die Kosten für zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen für maximal zwei Behandlungen im Jahr. Die Leistungen sind: • Entfernung des Zahnbelags • Zahnärztliche Untersuchung Wenn die Leistungen über die Netzwerk Previmedical Vertragsstruktur und Vertragsärzten eingereicht werden ist eine direkte Abrechnung für den Versicherten vorgesehen. Die Kosten werden voll erstattet (ohne Selbstbehalt). Wenn der Versicherte sich nicht an eine Netzwerk Vertragsstruktur oder -personal wendet, werden die Kosten an den Versicherten bis zu einer festgeschriebenen maximalen Entschädigungssumme, die jener Summe entspricht, welche ein Vertragszahnarzt des Previmedical Netzwerkes abrechen würde (Gebührenordnung PREVIMEDICAL 2010 für zahnärztliche Leistungen) – Anlage zu den Bedingungen. Innerhalb des gesetzlichen Krankenverischerungssystems (Servizio Sanitario Nazionale) werden alle Tickets vollständig bis zu der maximal jährlichen erstattungsfähigen Versicherungssumme übernommen. 5.2 Zahnärztliche chirurgische Eingriffe außerhalb eines Krankenhausaufenthaltes Die Gesellschaft erstattet die Kosten für: • Oberkiefer- Ostitis, die mindestens ein Drittel des Knochens der Mundhöhle betreffen • Radicularzysten • Follikelzysten • Adamantinom • Odontom • Zahnabszess verursacht von endodontischen endokanalaren Instrument Nur in den oben angeführten Fällen ist die Rückerstattung der Kosten für die Zahnimplantate, zur Vervollständigung des Eingriffs, vorgesehen. Zur Geltendmachung der Leistungen ist eine medizinische Verschreibung erforderlich, welche die diagnostischen und pathologischen Elemente aufweist, die den Eingriff erforderlich machen. Die notwendige medizinische Dokumentation, um die Entschädigung zu erhalten, besteht aus: Röntgenaufnahmen und radiologische Befunde für: • Oberkiefer Ostitis; • Zahnabszess verursacht von endodontischen endokanalaren Instrument Röntgenaufnahmen, radiologische Befunde und histologische Befunde für: • Odontoms; • Follikelzysten / Wurzelzysten • Adamantinom; Es sind auch Röntgenaufnahmen / radiologische Befunde und digitale Fotographie nach dem Eingriff notwendig. Im Falle der Nutzung von konventionierten Gesundheitseinrichtungen und -personal, werden die Kosten für die Leistungen direkt von der Gesellschaft an die selbigen Strukturen ausbezahlt ohne Selbstbehalt für den Versicherten. Im Falle von Leistungen von nichtkonventionierten Gesundheitseinrichtungen und -personal, werden die erbrachten Leistungen nur im Rahmen der maximal vorgesehenen Tarife für gleichartige Leistungen der im Netzwerk vorhandenen Zahnärzte laut Tarif „Previmedical ed.2010“, wie hier beigelegt, vorgenommen. Im Falle, dass sich der Versicherte an den Nationalen Gesundheitsdienst wendet, wird die Gesellschaft ganzheitlich die dem Versicherten angelasteten „Ticket“-Kosten im Rahmen der maximalen Versicherungsleistung rückerstatten. Der jährliche versicherte Höchstbetrag für alle oben angeführten Leistungen beträgt € 2.000,00 pro Versichertem. 5.3. Zahnärztliche Eingriffe bei Unfällen Bei Unfällen, und unter Vorlage von zertifizierten Erste Hilfe Röntgen und anderen bildhaften Befunden, entschädigt die Gesellschaft alle Kosten für kieferorthopädische und zahnärztliche Leistungen. Im Falle der Nutzung von konventinierten Gesundheitseinrichtungen und -personal, werden die Kosten für die Leistungen direkt von der Gesellschaft an die selbigen Strukturen ausbezahlt ohne dass ungedeckte Beträge oder Selbstbehalte anfallen. Im Falle von Leistungen von nicht konventionierten Gesundheitseinrichtungen und -personal, werden die erbrachten Leistungen nur im Rahmen der maximal vorgesehenen Tarife für gleichartige Leistungen der im Netzwerk vorhandenen Zahnärzte laut Tarif “Previmedical ed.2010“, wie hier beigelegt, vorgenommen. In den Strukturen des Nationalen Gesundheitsdienstes oder deren akkreditierten Strukturen wird die volle Rückerstattung der „Ticket-Kosten“ im Rahmen der maximalen Versicherungssumme geleistet. Der jährliche versicherte Höchstbetrag beträgt € 800,00 pro Versichertem. 6. BEREICH: ZEITWEILIGE PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT Das Unternehmen garantiert die Entschädigung von Pflegedienstleistungen in der Höhe der entsprechend garantierten monatlichen Versicherungssumme, wenn die Person sich in einem Zustand der Pflegebedürftigkeit befindet. Für die Wirksamkeit der Garantieleistung, dürfen sich die versicherten Personen nicht in einer der angeführten Bedingungen für die Nichtversicherbarkeit befinden: 1. Der Hilfe einer Person für die Durchführung einer oder mehrerer Aktivitäten des täglichen Lebens bedürfen, so wie nachstehend angeführt: a) sich zu bewegen; b) sich zu waschen; c) sich zu bekleiden; d) sich zu ernähren. 2. Ansuchen, Zuspruch oder Anerkennung einer Zivilinvalidität in Höhe von mindestens 40%; 3. Von Krankheiten betroffen zu sein wie, von Alzheimer, Parkinson- und Parkinsonarten, Multipler Sklerose, amyotrophe Lateralsklerose, Demenz auf vaskulaerer akuter oder chronischer Basis oder von Diabetes durch Neuropathie und / oder Angiopathie kompliziert oder unkontrollierter Hypertonie (verstanden als diejenigen Formen bestimmter Hypertonie welche trotz Einnahme von Medikamenten, besonders hohe Blutdruckwerte aufweisen und nicht klinisch verbessert werden können) oder nur mit der Einnahme von mindestens 3 Medikamenten kontrollierbar sind. An Krankheiten zu leiden wie der Drogen- oder Medikamentensucht, an Alkoholismus, HIV oder chronischer Hepatitis. Der Versicherte befindet sich anerkannterweise in einem Zustand der Pflegebedürftigkeit, wenn dessen Gesundheitszustand nicht als "konsolidiert" gilt und er vorübergehend physisch nicht mindestens drei der vier Aktivitäten des täglichen Lebens alleine durchführen kann: - Erfüllen der persönlichen Hygiene (Die Fähigkeit, ein Maß an persönlicher Hygiene im Rahmen der alltäglichen Lebensgewohnheiten zu erfüllen: d.h. die oberen und unteren Körperteile zu waschen). - Sich zu ernähren (Die Fähigkeit, bereits gekochte und zur Verfügung gestellte Nahrung zu konsumieren, d.h. in der Lage zu sein, das Essen in den Mund zu führen und zu schlucken). - Sich zu bewegen ( Die Fähigkeit sich von Raum zu Raum innerhalb seiner Wohnung zu bewegen, auch unter zur Hilfenahme jedweder Mittel) - Sich zu bekleiden (Die Fähigkeit sich die eigenen Kleider an – und auszuziehen einschließlich der üblicherweise verwendeten Prothesen) Und vorübergehend, aber ständig: - Die Mithilfe einer dritten Person, welche die Pflege daheim wahrnimmt. - Sich in der stationären Obhut eines Arztes / oder einer Krankenschwester befindet. Daher werden versicherungstechnisch auch Ereignisse / Unfälle nicht berücksichtigt, die zu einem Zustand der ständigen Pflegebedürftigkeit führen. Die monatliche garantierte Summe beträgt € 500,00 die für einen maximalen Zeitraum von 3 Jahren gezahlt werden kann. 6.1 Pläne zur Hilfestellung für zeitweilig Pflegebedürftige In den Fällen, in denen sich der Versicherte im Zustand, wie unter "Situationen von zeitweiliger Pflegebedürftigkeit" und anders als im vorstehenden Punkt beschrieben, befindet, wird das Unternehmen durch einen Assistance-Manager (AM) den Aufbau von individuellen –Hilfsplänen (PAI) in der Art einer sozialen Wohlfahrt zur Verfügung stellen, was möglicherweise mehr als die jährliche zur Verfügung stehenden Summe wie oben erwähnt ausmacht, auch die ermäßigten Tarife für Pflegepersonen und anderen informativen Hilfestellungen / häusliche Pflege. (die Kosten für die Leistung wird dem Mitglied angelastet). 6.2 Die Funktionsweise der Garantieleistung Die Garantie gilt nur für den Arbeitnehmer der im SANI-FONDS eingeschrieben ist. 7. PROTOKOLL HILFESTELLUNG 7.1 Medizinische Beratungen Wenn der Versicherte, als Folge einer Krankheit oder Verletzung bei der Arbeit, in die Notwendigkeit einer medizinischen Beratung gerät, kann er sich an die „Hotline“ wenden die rund um die Uhr täglich, inklusive Sams-, Sonn- und Feiertagen funktioniert. Die Regelung der Versorgung mit medizinischen Ratschlägen, ist von der Art der Anfrage abhängig und unterscheidet sich: • Telefonische Informationen und medizinische Beratung: Wenn der Versicherte eine generische gesundheitliche Beratung / oder Informationen über medizinische und spezialisierte Strukturen auf nationaler und internationaler Ebene zu erhalten wünscht, steht sofort bei der zentralen Stelle ein Experte zur Verfügung, welcher eine sofortige telefonische Beratung anbieten kann. Der Service bietet auch Informationen über Medikamente (Zusammensetzung, erwünschte und unerwünschte Nebenwirkungen), propädeutische Vorkehrungen und diagnostische Untersuchungen, Prophylaxe im Zusammenhang mit geplanten Auslandsreisen. Wenn die versicherte Person, nach der erwähnten Beratung, einen Spezialisten benötigen sollte, wird die „Hotline“ den Namen eines Spezialisten auf dem entsprechenden Gebiet in der Nähe des Wohnorts, an dem sich die Person befindet, ausfindig machen. Der Service ist für die versicherte Person bei Anrufen aus dem Festnetz kostenlos. • Telefonberatung mit Facharzt: Wenn die versicherte Person eine telefonische Beratung von einem Facharzt braucht, kann ihr die „Hotline“ ein ganzes Team von Spezialisten zur Verfügung stellen, von dem sie direkt alle notwendigen und grundlegenden Informationen und Anweisungen erhalten kann. Der Service liefert keine Diagnose oder Verschreibungen und ist für die versicherte Person bei Anrufen aus dem Festnetz kostenlos. • Reservierung im Gesundheitswesen: Der Dienst ermöglicht es den Mitgliedern eine Reservierung von vorgesehenen Dienstleistungen im Rahmen des RBM Health Network anzufordern und vorzunehmen. Der Dienst wird Präferenzen der Mitglieder zur Kenntnis nehmen und auch telefonisch die Reservierung bestätigen (oder per SMS). 7.2 Medizinische Beratung von fachärztlichen Leistungen Wenn als Folge von Krankheit oder Arbeitsunfall, ein medizinischer Eingriff von besonderer Komplexität erforderlich wird und die versicherte Person Informationen über hochspezialisierte Gesundheitsversorgung in Italien und in der Welt benötigt, dann ist der operative Sitz in der Lage ein medizinisches Team zusammen zu stellen, um die notwendigen Informationen zu liefern. Das medizinische Team, auf das sich der operative Sitz „Central Office“ basiert, kann der versicherten Person gegebenenfalls ansässigen Fachärzten aufzeigen oder Zentren für die Diagnose und Behandlung von seltenen Krankheiten oder andere Details zur Verfügbar stellen, und steht für die Hilfestellung bei der reibungslosen Kontaktaufnahme zwischen der versicherten Person und dem spezialisierten Zentrum zur Verfügung, wobei auch Probleme der Kommunikation und Sprache überwunden werden. Für eine genauere Bewertung des gesundheitlichen Zustand des Patienten und, wenn nötig, um die am besten geeignete Strukturen für Behandlung ausfindig zu machen, können die Ärzte in der Zentrale auch klinische Dokumente, die im Besitz des Kunden sind, anfordern. Der Service ist für die versicherte Person bei Anrufen aus dem Festnetz kostenlos. 7.3 Ständige ärztliche Dienststelle und häusliche Soforthilfe Wenn als Folge von Krankheit oder eines Arbeitsunfalls die versicherte Person eine Hilfestellung benötigt um speziell ein Feedback im Rahmen einer allgemeinen und fachärztlichen Beratung zu erhalten, wird dies gewährleistet (insbesondere in Bereichen der Kardiologie, Gynäkologie, Orthopädie, Geriatrie, Neurologie und Pädiatrie). Die Person kann sich an die „Hotline“ wenden die rund um die Uhr jeden Tag, inklusive Samstagen, Sonn-und Feiertagen erreichbar ist. Die Struktur, die den Dienst anbietet, hält direkten telefonischen Kontakt sowohl mit der versicherten Person, als auch mit den Ärzten / behandelnden Sanitätern, so dass die versicherte Person eine ständige Rückmeldung von einem medizinischen Ärzteteam erhält. Wenn der diensthabende Arzt die Situation als schwerwiegend und dringlich einstuft, sodass eine Visite notwendig ist, wird er diese anordnen. Die Kosten für eine solche Visite sind zu Lasten der Gesellschaft wobei ein Selbstbehalt von 25,00 Euro pro Visite vorgesehen ist, Entgelt das direkt an den Spezialisten auszuhändigen ist. Diese Leistungen summieren sich in jedem Falle bis zum Maximalbetrag der für die Spezialvisiten vorgesehen ist. Der Dienst ist bei Anrufen aus dem Festnetz kostenfrei. 7.4 Integrierte häusliche Pflegeleistung Im Falle von Pflegebedürftigkeit und / oder gezwungener Immoblität (auch temporär) wird der versicherten Person ein Netz von Hilfsleistungen zur Verwaltung der konkreten Fälle zur Verfügung gestellt. Das Hilfsnetz besteht aus: Fachärzten, Physiotherapeuten, Krankenschwestern, Pflegepersonal, Ärzten, Homöopathen und Akupunkteure, Optikern und Betreuer, mit insgesamt über 8.898 medizinischem Fachpersonal, sowie qualifizierten Personen im Sozial-und Gesundheitswesen Die Aktivierung des Dienstes muss durch vorherige Kontaktaufnahme mit der „Hotline“ erfolgen, die mit der Verwaltung und Organisation aller angeforderten Aktivitäten beschäftigt ist. Die integrierte häusliche Pflege kann eine Vielzahl von Dienstleistungen für die Gesundheit beinhalten, wie z. B. medizinische Dienstleistungen / Betreuung durch Hausärzte, Pflegedienste, einschließlich Blutproben von qualifiziertem Personal, die Bereitstellung von spezialisierten medizinischen Diensten von Spezialisten der lokalen Sanitätseinheit oder konventionierten Strukturen, Rehabilitationsund psycho-physischen Erholungszentren durch Einsatz von Rehabilitationstherapeuten oder Logopäden, mit psychologischer Unterstützung, sofern der Wiederherstellung der sozialen Gesundheit dienlich. Das medizinische Team, das innerhalb des „Operations Centre“ arbeitet, ist ebenfalls der versicherten Person behilflich einen individuellen Hilfestellungsplan auszuarbeiten, dem PAI (Individueller Plan zur Hilfestellung), durch den auf der Grundlage der Bewertung des Gesundheitszustandes des Patienten ein Gesamtkonzept der Hilfsmaßnahmen erarbeitet wird. Der Dienst besteht rund um die Uhr alle Tage, einschließlich samstags und sonn- und feiertags. Die Kosten für die Dienstleistungen, die von den Betreibern aus dem Netzwerk erwachsen, werden vollständig von der Gesellschaft unter Berücksichtigung aller Umstände im Rahmen der Garantie LTC übernommen. Außerdem kann die versicherte Person, über die Vorteile des in diesem Paket enthaltenen Dienstes für temporäre Unbeweglichkeit, in Anspruch nehmen. In diesen Fällen werden die entstandenen Kosten von dem Customer Care Center direkt an die Versicherten verrechnet, unter Anwendung der vertraglichen Sonderkonditionen, welche einen durchschnittlich skontierten Betrag zwischen 35% und 40% des normalen Preises vorsehen. Der Service ist für die versicherte Person bei Anrufen aus dem Festnetz kostenlos. 7.5 Zweites ärztliches Gutachten Die versicherte Person kann, nach der Bereitstellung an die „centrale operativa“ seiner klinischen Dokumentation, ein zweites ärztliches Gutachten der spezialisierten Einrichtungen und Kompetenzzentren in Italien anfordern und somit eine ergänzende medizinische Auswertung zur vorherigen erhalten. Mit Bezug auf die folgenden Pathologien: • Kardiovaskuläre-Krankheiten • Zerebrovaskuläre-Krankheiten (Schlaganfall) • Blindheit • Taubheit • Bösartige Tumore • Niereninsuffizienz • Organtransplantationen • Multiple Sklerose • Lähmung • Alzheimer-Krankheit • Parkinson-Krankheit • Schwere Verbrennungen • Koma Kann der versicherten Person auch eine fachärztliche Beratung durch eine Reihe von international führenden Kompetenzzentren konventioniert mit Previmedical durch eine Partnerschaft mit zwei führenden internationalen Anbieter (Global Exel und Best Doctors) angeboten werden. In jedem Fall kann die „Second Opinion International“ auch für alle jene Krankheiten angeboten werden, die in der Stellungnahme des medizinischen Teams von RBM Salute als erhebliches Risiko für den Gesundheitszustand des Patienten eingestuft werden. Der Telefon-Service und eine Übersetzung der Krankenakte ist für die versicherte Person kostenlos. 7.6 Tutoring Die versicherte Person kann auf eine konstante und qualifizierte Unterstützung für die Identifizierung der richtigen indiduellen therapeutischen Wege zurückgreifen, die an die eigenen Bedürfnisse angepasst sind. Der Dienst wird durch die Abstimmung der Fachleute und Ressourcen im Rahmen des Service-Netzwerks zur Verfügung gestellt und durch die Interaktion und die ständige Unterstützung der Struktur und deren ärztlichen Beratung ergänzt. Der Service ist für die versicherte Person bei Anrufen aus dem Festnetz kostenlos. 7.7 Psychologische Unterstützung am Telefon Diese psychologische Unterstützung wird den versicherten Personen, falls sie pflegebedürftig sind angeboten, ohne dass zusätzliche Belastungen entstehen, sowohl für den Patienten als auch für die betroffene Familie. Die psychologische Unterstützung, sobald das Ansuchen um die Pflegebedürftigkeit gemacht wurde, beinhaltet den regelmäßigen Kontakt per Telefon (Telefonkontakt 1x alle 2 Monate) von Seiten spezialisierter Psychologen zum Zweck der von RBM salute benannt wird. Der Telefon-Service und eine Übersetzung der Krankenakte ist für die versicherte Person kostenlos. 7.8 Doctor on line Durch einen eigenen reservierten Bereich, kann die versicherte Person, an einer privaten Konferenz am virtuellen Dialog direkt mit den Spezialisten in der medizinischen Einrichtung der Zentralstelle teilnehmen. Das System unterstützt den Dialog durch Skype und ermöglicht die visuelle Anzeige des Arztes und des Patienten (wenn mit Web-Cam ausgestattet) im Rahmen elektronischer Kommunikation. Der Dienst verursacht keine Kosten für die versicherte Person. 7.9 Leistung zu vorteilhaften Preisen Die Einführung, für Mitarbeiter und für die Mitglieder der Familien, zur Nutzung der Dienstleistung im Zusammenhang mit der Bereitstellung von beliebigen medizinischen und zahnmedizinischen Leistungen (wenn auch nicht in dieser Leistungsbeschreibung enthalten) innerhalb des Netzes von RBM Salute zu ermäßigten Preisen, indem eine namentliche Karte vorgefertigt und ausgehändigt wird. Der Service umfasst: • • • • Zuweisung einer Karte für den Zugang zum Gesundheits- Netzwerk und Registrierung; Zugriff über ermäßigte Tarife auf alle Dienstleistungen, die zu den vorgesehenen Garantien in diesem Gesundheitsplan gehören. Zugang über reduzierte Preise für einen Krankenhausaufenthalt / Tagesklinik. Die ermäßigten Tarife sind im Zusammenhang mit Leistungen der Bewirtung nutzbar ("Hotel"), mit Ausnahme der Kosten, die mit dem medizinischen Team im Zusammenhang stehen Zugang zu einem geschützten Bereich der Website des Fonds durch AuthentifizierungsCode durch eine Nutzererkennung und Passwort, persönlich und vertraulich. In der Website des Fonds wird die Liste der diagnostischen Zentren und Gesundheitsdienstleister aufgelistet und nach Regionen und Provinzen aufgeschlüsselt. Diese Informationen können auch durch eine Anfrage beim „Customer Care Centre“ eingeholt werden. Daher wird in der Startphase der eigenen Dienstleistungen oder später im Zusammenhang mit dem Beitritt zum Fonds, Previmedical die Übermittlung dieser Karte an die Mitglieder gewährleisten. Diese ist ausgestattet mit dem persönlichen Identifikations-Code, mit dem der Versicherte in der Lage ist, seine individuelle Position im Internet abzurufen, sowie oben angeführte Rabatte geltend zu machen. 8. Allgemeine Bedingungen 1. Es müssen keine Gesundheitsfragen beantwortet werden 2. Keine Wartezeiten 3. Dauer der Police: 2 Jahre 4. Ausschlüsse: 1) Unfälle die durch Selbstmordversuche verursacht werden oder die auf Vorsatz beruhen 2) Unfälle, einschließlich deren Folgen sowie für Entziehungsmassnahmen einschließlich Entziehungkuren, Pathologien und Vergiftungen in Folge von Alkoholismus und Missbrauch von Drogen (Psychofarmaka, Rauschmittel (mit Ausnahme der Einnahme für therapeutische Zwecke) oder Halluzinogenen; 3) Unfälle die durch extreme Sportarten verursacht werden, wie Flug-, Motor-, Automobilsport, Free-climbing, Rafting und extremer Alpinismus, sowie die Beteiligung an deren Trainingseinheiten und Wettbewerben; 4) Unfälle, einschließlich deren Folgen, die durch Teilnahme an professionellen Sportveranstaltungen / Wettbewerben und deren Traingseinheiten verursacht werden 5) Unfälle, einschließlich deren Folgen sowie Todesfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht worden sind 6) Direkte und indirekte Folgen einer nuklearen Kontamination, Kernumwandlungen von Atomenkernen sowie die Strahlung einer künstlichen Beschleunigung von atomaren Partikeln,mit Ausnahme deren therapeutischer Anwendung; 7) die Folgen von Erdbeben, Vulkanausbrüchen, Überschwemmungen, Hochwasser und Flutwellen; 8) die Kosten und deren Folgen von Geisteskrankheiten (aufgelistet in Absatz V der 10 International Classification of Diseases Version (ICD-10) (World Health Organisation)); 9) freiwilliger Schwangerschaftabbruch; 10) Behandlungen und Leistungen der plastischen Chirurgie aus ästhetischen Zwecken außer den folgenden Fällen : i) rekonstruktive Zwecke, auch ästhetische, für Kinder die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die ab Geburt versichert wurden ii) rekonstruktive Zwecke durch Unfall die im Verischerungsschutz vorgesehen sind iii) rekonstruktive Zwecke von Behandlungen die zur Zerstörung von bösartign Tumoren dienen sindi im Verischerungschutz vorgesen iv) mit Ausnahme des Artikels "physiotherapeutische Behandlungen und Heilmittel für bestimmte Krankheiten vorgesehen ist“; 11) Zahnpflege, Parodontalbehandlung, Kieferorthopädie, Zahnprothese und odontostomatologischen Behandlungen (auch wenn in Verbindung eines Krankenhausaufenthaltes, Day Hospital, ambulante Heilbehandlung), mit Ausnahme der in der Police vorgesehenen Zahnleistungen; 12) Behandlungen und Eingriffe die zur Beseitigung von Körperlichen Mängeln dienen, die vor Abschluss der Police bestanden ; 13) Leistungen und Behandlungen wegen Krankheiten oder Unfällen aller Art die nicht ausdrücklich in der Verischerungspolice genannt und vorgesehen sind; 14) Behandlungen der alternativen oder komplementären Medizin (wenn nicht besonders darauf hingewiesen); 15) Langzeit Krankenhausaufentalte; 16) Leistungen und deren Folgen die wegen Unfruchbarkeit oder künstlichen Befruchtung; 17) Die Korrektur der Fehlsichtigkeit ( Kurzsichtigkeit, Astigmatismus, Weitsichtigkeit und Altersichtigkeit ), ein Leistungsanspruch besteht nur dann, wenn eine Differenz von Mindestens 4 Dioptrien zwischen beiden Augen oder eine Fehlsichtigkeit von über 9 Dioptrien eines Auge besteht. 18) Krankenhausaufenthalt deren Behandlungen oder physische Therapie aus medizinisch-technischer Seite auch ambulant hätte durchgeführt werden können. 8.1 Höchsteintrittsalter Die Vesicherungsleistungen gelten ausschließlich für alle angestellten Handwerker, die Mitglieder des SANI-FONDS sind. Der Abschluss und die Erneuerung einer Police können bis zum Erreichen des 75 Lebensjahres abgeschlossen werden. Der Versicherungschutz und die Police erlöschen automatisch, wenn der Versicherte das 76 Lebensjahr erreicht. Alle aufgelisteten Leistungen werden nur dann anerkannt wenn im Versicherungsschutz miteinbegriffen Gebührenordnung (PREVIMEDICAL 2010) für zahnärztliche Leistungen Gebühr Leistungen in € KONSERVIERENDE LEISTUNGEN Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren (je Zahn) 21,25 Praparien einer Karies Kavitat und Restauration 5° Black Klasse 55,25 Praparien einer Karies Kavitat und Restauration 1° Black Klasse (1) 55,25 Praparien einer Karies Kavitat und Restauration 2° Black Klasse (1) 68,00 Praparien einer Karies Kavitat und Restauration 3° Black Klasse (1) 68,00 Praparien einer Karies Kavitat und Restauration 4° Black Klasse (1) 68,00 Lokale Anwendung von Medicamenten zur Kariesvorbeugung oder initialen Kariesbehandlung Vitalen Pulpa Uberkappung 31,45 Einlagefüllungen - Inlay oder onlay (1) Vorbereitung eines oder Glasfaserstift 21,25 zerstörten 153,85 Zahnes durch einen Schraubenaufbau Pulpotomie mit Restauration (1) 114,75 63,75 Endodontie (ein Wurzelkanal) mit Intraorale RX und Praparien einer Karies Kavitat und Restauration (1) 68,00 Endodontie (zwei Wurzelkanals) mit Intraorale RX und Praparien einer Karies Kavitat und Restauration (1) 110,50 Endodontie (drei Wurzelkanals) mit Intraorale RX und Praparien einer Karies Kavitat und Restauration (1) 149,18 Endodontie (vier Wurzelkanals) mit Intraorale RX und Praparien einer Karies Kavitat und Restauration (1) 229,50 ANMERKUNG Wenn für ein zahnärztliches Element Leistung für konservative Behandlung und/oder Endotontie geleistet curde, besteht eine erneute Leistungspflicht für die gleichen Zahnelemente /Behandlung erst nach 18 Monaten (gemessen ab Abrechnungsdatum) CHIRURGISCHEN LEISTUNGEN Extraktion des Zahnes oder Wurzel 42,50 Extraktion des Zahnes fur Person zur Narkose unterzogen (ohne Entschädigung für den Anästhesisten) für jeden Zahn Entfernung eines retinierten Zahnes durch Osteotomie Intervention für Abszess der Lodges Oberkiefer 68,00 110,50 62,05 Chirurgischer Verband (pro Sitzung - max 3 Sitzungen) Resektion einer Wurzelspitze (einschließlich Wurzelbehandlung) Rhizotomie, Rhizectomie einschließlich Zugang Klappe Oberkiefer Zystenentfernung durch Zystektomie 22,10 131,75 85,00 220,15 Exzision einer Schleimhautwucherung (Epulis) 79,05 Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers und Beseitigung störender Schleimhautbänder 110,50 Schleimhäute Zystenentfernung oder Kleine Benign Neoplasmen der Zunge, Wangen und des Gaumens 175,95 Freilegen eines retinierten oder verlagerten Zahnes, für jeden Zahn Frenulotomie oder Entfernung des Frenulum 153,85 31,45 Biopsien (beliebige Anzahl) 44,20 IMPLANTOLOGIE Implantat komplett (beschichtete Keramik, glasartigen Kohlenstoff-, Hydroxylapatit, Titan pur) pro Element - als einzige Leistung Geschlossene Sinusbodenelevation vom Kieferkamm aus (interner Sinuslift). Schaffung des Zugangs durch die Alveole oder das Implantatfach, Anhebung des Kieferhöhlenbodens durch knochenverdrängende oder knochenverdichtende Maßnahmen und der Kieferhöhlenmembran, Entnahme von Knochenspänen innerhalb des Aufbaugebietes des Implantatfaches und Einbringen von Aufbaumaterial (Knochen und/oder nochenersatzmaterial) Kleine Implantologie mit Angriffe Precision 850,00 493,00 382,50 Der Preis ist für jeden einzelnen Artikel gezählt werden. Die Preise beinhalten: - Erste vorbereitende Intervention; - Individuelle Abdrucklöffel; - Abdruck; - Temporäre Naht; - Zweite Operation; - Positionierung der Struktur; - Finale Naht; - Provisorische Kronen an das Implantat; Für die Zahlung der Leistung, verbringen müssen mindestens 5 Jahre von der vorherigen Behandlung mit Implantaten auf dem gleichen Element PROTHETISCHE LEISTUNGEN Definitive herausnehmbare Teilprothese (pro Hemibogen einschließlich Haken und Elemente) Provisorische herausnehmbare Teilprothese, einschließlich Haken und Elemente (für Hemibogen) vorbereitend für Implantate oder für definitive herausnehmbare Prothese Herausnehmbare Totalprothese pro Bogen mit Zähnen aus Kunstharz oder Keramik Totalprothese (pro Bogen) Einzel hemiprezision Anker/ Prezision in LNP Skelettiertgerät (LNP Struktur OR LP, einschließlich der Elemente - pro Bogen) Reparatur von herausnehmbare Prothese (jeglicher Art) Prothetische Krone in L.N.P. und Keramik Krone in L.P. und integrale Keramik Prothetische Krone aus integrale Keramik Provisorische prothetische einfache Krone aus Kunstharz Wurzelkappe mit Stift und / oder Rekonstruktion Reparatur der Prothese Hinzufügung eines Elements auf Teilprothese oder Element auf Skelettiert Endgültige Unterfütterung obere Totalprothese - indirekte Technik 191,25 93,50 722,50 212,50 127,50 680,00 51,00 336,18 425,00 510,00 42,50 114,75 51,00 46,75 136,00 folgt PROTHETISCHE LEISTUNGEN Endgültige Unterfütterung untere Totalprothese - indirekte Technik Unterfütterung obere Totalprothese - direkte Technik Unterfütterung untere Totalprothese- direkte Technik Kunstharz Krone (für definitives Element) 136,00 102,00 102,00 160,65 LP Krone und Kunstharz oder LP Oberfläche (pro Element) Provisorische Krone (LNP oder LP - pro Element) Provisorische Kunsthanzkrone - indirekte (pro Element) Stumprekonstruktion aus Verbundmaterial, CVI, Amalgam (pro Element) Entfernung von Kronen oder Wurzelstifte (für einzelner Pfeiler oder einzelner Stift). Nicht anwendbar auf Brückenzwischengliedern Veneersreparatur aus Kunstharz oder Keramik 219,30 46,75 29,75 59,50 17,00 42,50 KIEFERORTHOPÄDIE Kieferorthopädische Behandlung mit festsitzenden Apparat pro Bogen pro Jahr - Jugendliche Kieferorthopädische Behandlung mit festsitzenden Apparat pro Bogen pro Jahr - Erwachsene Kieferorthopädische Behandlung mit mobilem oder funktionellem Apparat pro Bogen pro Jahr Kieferorthopädische Untersuchung (erste Visite) einschliesslich Abdruck für Studienmodelle Nacht –Bite 850,00 850,00 586,50 59,50 212,50 MUNDHYGIENE UND PARODONTOLOGIE Entfernung des Zahnbelags (1) (3) Untersuchung der Mundhöle Periodische Kontrolluntersuchung der Mundhöle Wurzelpolierung und / oder gingivaler Kürettage ( für 6 Zähne) (2) (3) Extrakoronale dentale Ligaturen (für 4 Zähne) (2) Intrakoronale dentale Ligaturen (für 4 Zähne) (2) 30,73 25,50 10,97 51,00 102,00 88,40 folgt MUNDHYGIENE UND PARODONTOLOGIE RELEASE PLATE (6) (4) 184,45 SELEKTIVE PARTIALE SCHLEIFUNG (pro Sitzung - MAX 3) (4) 44,20 Gingivektomie (für Sektor als einmalige Leistung) (4) (5) 148,75 Gingivale Chirurgie pro Bogen ( einschliesslich jeder Art von Lappen, einschliesslich Sutur) (4) (5) 158,10 Mundschleimhaut-gingivale Chirurgie oder Fornix-Absenkung jedere Art von lappen, einschliesslich Sutur) (4) (5) (6) 220,15 pro Bogen (einschliesslich Wurzelamputationen (pro Wurzel aufgenommen des Zuganglappens) (4) (6) Knochenchirurgie (einschliesslich Behandlung pro Sektor (4) (5) (6) Zuganglappen, einschliesslich Sutur) 85,00 ;komplette 277,10 Autogen-Transplantation (einschliesslich Zuganglappen) (4) (5) (6) 329,80 Transplatation von biokompatiblen Material (jeglicher Anzahl oder Sitz der Implantate) (4) (5) (6) 368,90 Lappen (frei oder mit Stiel ) zur Korrektur von schleimhaut-gingivale Defekte - für 4 Zähne (4) (5) (6) 221,00 ANMERKUNGEN (1) (2) Die Entfernung des Zahnbelags und die Polierung der Wurzeln können einmal im Jahr gewährt werden, ausser sie dienen einem propedeutischen parodontalen chirurgischen Eingriff (2) Es werden keine andere parodontalen Leistungen anerkannt für dem gleichen Zahn , wenn nicht mindestens ein Jahr seit dem vorherigen Beitrag vergangen ist. (3) Die Leistungen 01 und 02 sind zwischen ihnen alternativ im gleichen Behandlungsplan, ausser sie dienen einem propedeutischen parodontalen chirurgischen Eingriff (4) Nicht wiederholbare Leistung vor 12 Monaten. (5) Diese Leistungen sind nicht übereinanderlegbar im gleichen Behandlungsplan auf dem gleichen Element oder Sektor (6) Die Gebühr wird nicht nach Element berechnet, sondern sie bezieht sich auf die gesamte Leistung wie in der Nomenklatur definiert. DIAGNOSTIC Intraoral Radiographie (je zwei Elemente) Intraoral Radiographie für Bögen Bite Wing Orthopantomographie oder Orthopanoramic 13,60 35,70 17,00 39,95 folgt DIAGNOSTIC Röntgenfernaufnahme Dentalscan 1 Bogen Dentalscan 2 Bögen Elektromyographische Untersuchung Kinesiographische Untersuchung 35,70 153,85 220,15 153,00 170,00