Arbeiten in der Schweiz Voraussetzungen zur Arbeitsaufnahme in der Schweiz Land und Leute In der Schweiz zu arbeiten, ist wegen der guten Bezahlung und der quasi Vollbeschäftigung eine attraktive Sache, denn die Schweiz ist ein moderner Industriestaat mit stabiler Wirtschaft. Feste Standbeine sind die Nahrungsmittelindustrie, das Banken- und Versicherungsgewerbe sowie der Tourismus. Aber auch für Präzisionsfertigungen ist die Schweiz bekannt - berühmtestes Beispiel sind die Schweizer Uhren, ebenso erfolgreich ist der Maschinen- und Anlagenbau. Die wirtschaftliche Landschaft ist geprägt durch eine Vielzahl kleiner und mittlerer Betriebe. Da die Schweiz in hohem Maße von Importen abhängig ist, eigene Produkte wiederum stark exportiert und auch die Finanzbranche international ausgerichtet ist, wird eine zunehmende Zahl von ausländischen Arbeitnehmern angezogen. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis In der Schweiz zu arbeiten gestaltet sich bedeutend schwieriger als in den anderen europäischen Ländern, da die Schweiz weder Mitglied in der EU noch im Europäischen Wirtschaftsraum ist. Durch die Einführung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz einerseits und der EU sowie den EFTA Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein) andererseits, wurden die Bewilligungsverfahren jedoch vereinfacht. Auch haben insbesondere 'EU-Gastarbeiter' ganz gute Chancen - zumindest, wenn der Arbeitgeber glaubhaft versichert, dass er in der Schweiz keinen Arbeitnehmer mit vergleichbarer Qualifikation findet. Grundsätzlich muss Ihr Arbeitgeber für Sie ein Gesuch für eine Arbeitsbewilligung bei der zuständigen kantonalen Behörde einreichen. Die Arbeitsbewilligung muss vorliegen, bevor Sie Ihre Stelle in der Schweiz antreten. Sie berechtigt zum Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung, die in der Regel für fünf Jahre ausgestellt wird. Der Antritt der Arbeitsstelle ohne Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung kann die Ausweisung bedeuten sowie strafrechtliche Folgen haben. Die Aufenthaltsbewilligung schließt das Recht zur Arbeitsaufnahme grundsätzlich ein, eine gesonderte Arbeitserlaubnis wie in der Bundesrepublik Deutschland ist nach schweizerischem Recht nicht vorgesehen. Bei der Entscheidung über eine Aufenthaltsbewilligung sind ausschließlich kantonale Gesichtspunkte entscheidend, hier insbesondere die Lage auf dem Arbeitsmarkt und die vorgeschriebenen Kontingente zur Zulassung ausländischer Arbeitnehmer. Gastarbeiterabkommen Für Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren mit abgeschlossener Berufsausbildung gibt es noch eine weitere Zugangsmöglichkeit zum schweizerischen Arbeitsmarkt, nämlich als sogenannter Gastarbeiter (die altertümliche Bezeichnung erklärt sich aus dem Jahr, in dem das Abkommen geschlossen wurde: 1955). Die Zulassung für die Beschäftigung wird in der Regel für 12 Monate gewährt, eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist möglich. Die sonst üblichen Vergabekriterien der Aufenthaltsbewilligung spielen hierbei keine Rolle. Bei den Arbeitsbedingungen gelten die gleichen Rechte wie für Schweizer. Antragsvordrucke gibt es bei der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. Grenzgänger Wenn Ihre Arbeitsstelle in der Schweiz liegt, Sie dort aber nicht wohnen, dann benötigen Sie eine Grenzgängerbewilligung (= Arbeitsbewilligung). Auch diese muss von Ihrem Arbeitgeber bei der zuständigen kantonalen Behörde vor Stellenantritt beantragt werden. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag von mindestens einjähriger Dauer haben, erhalten Sie diese für fünf Jahre. Arbeitsrecht Der Urlaubsanspruch ist in der Schweiz gesetzlich verankert: mindestens vier Wochen im Jahr können vom Arbeitnehmer beansprucht werden. Viele Gesamt- und Normalarbeitsverträge garantieren jedoch einen höheren Urlaubsanspruch. Zumindest zwei Freiwochen können zusammenhängend genommen werden. Das Gehalt wird in vollem Umfang weiter gezahlt. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit in der Schweiz liegt bei 40 Stunden. Die Arbeit ist in der Regel an fünf Wochentagen zu erbringen. Pro Tag dürfen nicht mehr als zwei Überstunden gemacht werden. Überstunden sind durch Freizeit auszugleichen. Wenn dies nicht möglich ist, sind Überstunden mit einem Aufschlag von 25 Prozent auf den Normallohn zu vergüten. Bei einer Erkrankung des Arbeitnehmers oder bei einem Unfall ist der Arbeitgeber zu einer Lohnfortzahlung verpflichtet, wenn das Arbeitsverhältnis seit mehr als drei Monaten besteht oder auf mehr als drei Monate befristet ist. Der Lohn ist in jedem Fall für drei Wochen weiter zu zahlen, danach für eine "angemessene längere Zeit". Diese Zeitspanne wird im Streitfall unter Berücksichtigung des Dienstalters gerichtlich festgelegt. Daher empfiehlt es sich, die gegebenenfalls zu leistenden Krankengeldzahlungen bereits im Arbeitsvertrag festzuschreiben. Im schweizerischen Arbeitsrecht ist eine Probezeit von einem Monat vorgesehen, wobei eine Verlängerung auf bis zu drei Monate vertraglich vereinbart werden kann. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit ist die Frist für eine ordentliche Kündigung abhängig von der Zeit der Beschäftigung. Bei einer Beschäftigungsdauer von bis zu einem Jahr beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bei Kündigung zum Monatsende, bei zwei bis neun Jahren steigt die Kündigungsfrist auf zwei Monate. Die Kündigung kann gleichermaßen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgesprochen werden. Einen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer wie in Deutschland gibt es in dieser Form in der Schweiz nicht. Gesundheitswesen und Sozialleistungen Die Grundversicherung für Krankheit und Unfall ist für alle in der Schweiz lebenden Personen obligatorisch und muss innerhalb von 3 Monaten nach Einreise selber beantragt werden. Auch die Renten- und Arbeitslosenversicherung ist in der Schweiz für jeden Arbeitnehmer verpflichtend. Deutsche Arbeitnehmer in der Schweiz können grundsätzlich jeder Krankenkasse beitreten. Sie müssen dies nicht, wenn Sie weiterhin in Deutschland gesetzlich oder privat versichert sind. Die Versicherungsmodalitäten unterscheiden sich in den Bereichen ärztliche Behandlung, stationäre Krankenhausaufenthalte und Tagegeldzahlung, denn die Versicherten müssen sich grundsätzlich an den Kosten beteiligen. Es kann sich also lohnen, eine Zusatzversicherung abzuschließen und da auch die Lohnfortzahlung in der Schweiz oft begrenzt ist, empfiehlt sich auch eine gesonderte Versicherung für die Tagesgeldzahlung. Wie man Mitglied einer Krankenkasse werden kann, erfährt man durch den Arbeitgeber oder direkt von den einzelnen Kassen. Wenn sich manch einer in darüber wundert, dass Kollegen in den Mittagspausen ihre Zähne putzen, so hat dies den einleuchtenden Grund, dass in der Schweiz jeder für die Generalüberholung seines Gebisses selbst aufkommen muss: Schweizer Kassen beteiligen sich lediglich bei der Sanierung von Kiefer und Zahnfleisch. Lohnniveau und Lebenshaltungskosten Wer in der Schweiz eine Tätigkeit aufnimmt wird in der Regel weit über europäischem Standard bezahlt. Durch hohe Lebenshaltungskosten innerhalb der Schweiz wird dies jedoch wieder angeglichen, weshalb der schweizerische Arbeitnehmer auch nicht mehr in der Hand hat. Die Lebenshaltungskosten liegen in der Schweiz, verglichen mit dem europäischen Länderdurchschnitt, sehr hoch, vor allem Wohnungen in Ballungsgebieten sind teuer, dafür aber auch fast immer voll ausgestattet, inklusive Geschirrspüler und Waschmaschine. Andererseits sind die Löhne auch höher als in der restlichen EU und die Steuern niedrig, die Mehrwertsteuer liegt beispielsweise bei z.Zt. 7,6 Prozent, der ermäßigte Satz für Bücher, Lebensmittel usw. bei 2,4 Prozent. Lebensmittel sind dennoch bis auf wenige Ausnahmen häufig teurer, dafür erhält man jedoch vor allem bei landschaftlichen Produkten meistens weit bessere Qualität. Für deutsche Staatsbürger ergibt sich jedoch eine Möglichkeit die sehr günstig ist, viele arbeiten in der Schweiz und wohnen in Deutschland, also kurz hinter der Grenze. Somit haben sie ein Gehalt auf schweizerischem Niveau und die Lebenshaltungskosten auf deutschem Niveau, was sich durchaus rechnet. Insgesamt ist die Schweiz ein Land mit hoher Lebensqualität und einer überdurchschnittlich hohen Binnenkaufkraft. Weiterführende Informationen Bundesamt für Migration: www.bfm.admin.ch Department für Auswärtige Angelegenheiten: www.eda.admin.ch Viele Links auf der Seite der deutschen Botschaft in Bern: http://www.bern.diplo.de/Vertretung/bern/de/04/Leben__und__Arbeiten/Unterb__Leben__ u__Arbeiten.html