Erklärung zur Organ- und Gewebespende Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende von Organen/Geweben zur Transplantation in Frage kommt, erkläre ich: JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden. oder JA, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe: oder JA, ich gestatte dies, jedoch nur für folgende Organe/Gewebe: oder NEIN, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Geweben. oder Über JA oder NEIN soll dann folgende Person entscheiden: Name, Vorname Straße Telefon PLZ, Wohnort Platz für Anmerkungen/Besondere Hinweise D AT U M UNTERSCHRIFT Auf der Rückseite werden Ihnen fünf Möglichkeiten zur Entscheidung ­angeboten. Bitte kreuzen Sie nur eine der fünf verschiedenen Erklä­ ndeausweis.indd 2 11.03.16 10:2 rungsmöglichkeiten an. 1. W enn Sie das erste Feld ankreuzen, stimmen Sie einer Entnahme von Organen und Geweben uneingeschränkt zu. 2. W enn Sie das zweite Feld ankreuzen, schließen Sie bestimmte Organe und/oder Gewebe von der Entnahme aus. Diese Organe und/oder Gewebe müssen Sie benennen. 3. W enn Sie das dritte Feld ankreuzen, beschränken Sie die Entnahme auf bestimmte Organe und/oder Gewebe. Diese Organe und/oder Gewebe müssen Sie benennen. 4. W enn Sie das vierte Feld ankreuzen, widersprechen Sie jeglicher Entnahme von Organen und Geweben. 5. W enn Sie das fünfte Feld ankreuzen, übertragen Sie die Entscheidung auf eine andere Person, deren Namen Sie hier angeben müssen. Bitte informieren Sie diese Person hierüber. Es ist außerdem sinnvoll, die ­Kontaktdaten dieser Person im Organspendeausweis einzutragen. In der Zeile „Anmerkungen/Besondere Hinweise“ können Sie zum ­Beispiel den Namen und die Telefonnummer einer Vertrauensperson benennen, die im Todesfall benachrichtigt werden soll. Damit der ­Organspendeausweis gültig ist, müssen Sie das Datum angeben und den Ausweis unterschreiben. Antworten auf Ihre persönlichen Fragen erhalten Sie beim Info­ telefon Organspende der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/90 40 400 montags bis f­ reitags von 9 bis 18 Uhr. Fragen können auch per E-Mail unter ­[email protected] an das Infotelefon gesendet werden. 60021 0217 Füllen Sie den Organspendeausweis bitte deutlich lesbar aus und legen Sie ihn am besten zu Ihren Personalpapieren, die Sie immer bei sich tragen. Sprechen Sie auch mit Ihren Angehörigen über Ihre persönliche Entscheidung, damit diese sie kennen. Informationen im Internet finden Sie unter www.organspende-info.de. Ihr persönlicher Organspendeausweis Organspendeausweis Eine Organ- oder Gewebetransplantation kann kranken Menschen und Menschen mit Behinderung die Chance auf ein neues oder besseres Leben eröffnen. Voraussetzung ist und bleibt, dass sich immer wieder Menschen bereit erklären, nach ihrem Tod Organe und/oder Gewebe zu spenden. Wir bitten Sie daher, sich mit dem Thema Organ- und Gewebe­spende zu beschäftigen und Ihre ganz persönliche Entscheidung zu treffen. Organspende nach § 2 des Transplantationsgesetzes Name, Vorname Straße Geburtsdatum PLZ, Wohnort Voraussetzungen Organe und/oder Gewebe dürfen nur entnommen werden, wenn a) d er unumkehrbare Hirnfunktionsausfall (Hirntod) zweifelsfrei nach der Richtlinie der Bundesärztekammer festgestellt wurde und b) eine Einwilligung zur Entnahme vorliegt. Altersgrenzen Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können Jugendliche ohne Zustim­ mung einer bzw. eines Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis zur Organ- und/oder Gewebespende erklären und bereits ab dem vollen­ deten 14. Lebensjahr einer Spende widersprechen. Im Erwachsenenalter gibt es keine feste Altersgrenze für eine Organspende. Entscheidend ist der Zustand der Organe. Dieser hängt jedoch nur bedingt vom kalendari­ schen Alter ab. Grundsätzlich gilt, dass alle Organe und Gewebe vor einer Transplantation untersucht werden. Es ist deshalb nicht erforderlich, dass Sie sich jetzt ärztlich untersuchen lassen, wenn Sie nach dem Tod Organe und/oder Gewebe spenden möchten. Sie können folgende Organe spenden: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Darm. Sie können folgende Gewebe spenden: Horn- und Lederhaut der Augen, Herzklappen, Haut, Blutgefäße, Knochen-, Knorpel- und Weichteilgewebe sowie Gewebe, die aus Bauch­ speicheldrüse oder Leber gewonnen werden. Gewebe werden – anders als Organe – in der Regel nicht direkt übertragen. Sie können in Gewebe­ banken konserviert und zwischengelagert werden, bis sich eine geeig­ nete Empfängerin bzw. ein geeigneter Empfänger gefunden hat. Im Zuge des medizinischen Fortschritts werden zunehmend auch Arzneimittel aus gespendeten Geweben hergestellt. Impressum Herausgeber: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA); Maarweg 149–161, 50825 Köln · www.bzga.de (verantwortlich). BARMER; Axel-Springer-Straße 44, 10969 Berlin · www.barmer.de. Druck: Zimmermann Druck + Verlag GmbH; Widukindplatz 2, 58802 Balve Antwort auf Ihre persönlichen Fragen erhalten Sie beim Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 / 90 40 400. Auf der Vorderseite des Organspendeausweises tragen Sie Ihren Namen 11.03.1 und Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift ein. ganspendeausweis.indd 1 Ihre persönliche Entscheidung treffen Die Einwilligung kann entweder durch eine eigene schriftliche Einver­ ständniserklärung der Spenderin bzw. des Spenders oder durch eine von ihr bzw. ihm dazu bestimmte Person erfolgen. Anderenfalls können Angehörige im Sinne der oder des Verstorbenen einer Entnahme zustimmen. Der Organspendeausweis gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Entscheidung für oder gegen die Organ- und/oder Gewebespende zu dokumentieren. Der Ausweis ist ein offizielles und rechtlich gültiges Dokument, mit dem Sie sicherstellen, dass Ihr eigener Wille umgesetzt wird. Der Organspendeausweis wird nicht registriert. Sollten Sie Ihre Entscheidung ändern wollen, entsorgen Sie daher einfach den Ausweis und füllen Sie einen neuen Ausweis aus. Mit der Dokumentation Ihrer Entscheidung können Sie auch Ihren Ange­ hörigen eine große Belastung ersparen. Ohne einen dokumentierten Willen müssen die Angehörigen nach dem ihnen bekannten oder mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person entscheiden. Lässt sich der mutmaßliche Wille nicht feststellen, werden sie gebeten, nach ihrer eigenen Auffassung zu entscheiden. Transplantationsregister Zur Verbesserung und Weiterentwicklung der transplantationsmedizi­ nischen Versorgung und zur Erhöhung der Transparenz in der Organ­ spende in Deutschland ist ein Transplantationsregister eingerichtet ­worden. Haben Sie zu Lebzeiten Ihre Bereitschaft zur Organspende erklärt oder haben Ihre Angehörigen, sofern eine Erklärung nicht vorge­ legen hat, einer Organentnahme zugestimmt, werden im Falle einer Organspende Ihre medizinisch relevanten Daten pseudonymisiert, d. h. streng verschlüsselt ohne jegliche Angabe von Identifikationsmerkmalen wie Name und Adresse, an das Register übermittelt und dort mit den medizinisch relevanten Daten des Organempfängers verknüpft.