Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, das Forum Alleinerziehende Nordfriesland hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Lebens- und Arbeitsperspektiven für Alleinerziehende in Nordfriesland nachhaltig zu verbessern. Mit dieser Broschüre wollen wir Alleinerziehenden in Nordfriesland, die in ihrer individuellen Lebenssituation Beratung und Unterstützung benötigen, den Weg zum entsprechenden Angebot weisen. Den professionellen Akteurinnen und Akteuren in Nordfriesland soll die Broschüre als Nachschlagewerk in der täglichen (Beratungs-) Arbeit dienen. Die Übersicht über die Anlaufstellen und Angebote, sowie die thematischen Hinweise erheben dabei weder einen Anspruch auf Vollständigkeit, noch auf hundertprozentige Fehlerfreiheit. Das ambitionierte Ziel, alle (nicht kommerziellen) Angebote und Informationen für Alleinerziehende in Nordfriesland kompakt in einem Wegweiser darzustellen, konnte alleine deshalb schon nicht vollständig erreicht werden, da nicht alle Institutionen, die angeschrieben wurden, auch geantwortet haben. Der Wegweiser wird auch als Datenbank elektronisch im Internet auf der Projekthomepage: www.forum-alleinerziehende.de hinterlegt und abrufbar sein. Dort werden auch eventuelle Aktualisierungen und Ergänzungen vorgenommen. Wir hoffen, der Wegweiser gibt Ihnen einen guten Überblick über die Angebotslandschaft in Nordfriesland und liefert Ihnen die eine oder andere Anregung auf der Suche nach Informationen und Unterstützung. Constantina Nommensen Projektleiterin Forum Alleinerziehende Nordfriesland Inhalt Finanzielle Hilfen S. 8 Arbeitslosengeld S. 9 Arbeitslosengeld II S. 11 BAföG S. 12 Beratungshilfe S. 14 Berufsausbildungsbeihilfe S.15 Elterngeld S. 15 Finanzielle Unterstützung bei Alleinerziehung (Mehrbedarf) S. 15 Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaft & Geburt (Mehrbedarf, Erstausstattung) S. 16 Kindergartenbeitragsermäßigung/Sozialstaffel S. 16 Kindergeld S. 16 Kinderzuschlag S. 16 Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach dem SGB II S. 17 Möbellager S. 18 Mutterschaftsgeld S. 18 Prozesskostenhilfe S. 20 Rente für Halbwaisen/Verwitwete S. 20 Rundfunkgebührenbefreiung S. 21 Stiftungen S. 21 Tafel S. 22 Unterhaltsvorschuss S. 23 Wohngeld Inhalt ! Beratung + Unterstützung S. 27 Ämterlotsin S. 28 Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt S. 29 Berufliche Beratung S. 29 Bürgerbeauftragte S. 29 Elterntelefon „Klaar Kiming“ S. 30 Erziehungsberatung S. 34 Familienberatung S. 35 Familienbildungsstätten S. 36 Frauenberatung & Notruf S. 38 Frauenhäuser S. 39 Gleichstellungsbeauftragte S. 43 Jugendamt/Jungendhilfe S. 45 Kinderschutz S. 46 Psychosoziale Beratung S. 46 Schwangerschaftskonfliktberatung S. 46 Schuldnerberatung S. 50 Selbsthilfegruppen S. 51 Sexualberatung S. 51 Sozialverband Deutschland S. 52 Suchtberatung S. 52 Streetwork/Pavillon S. 53 Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. S. 54 Verbraucherschutz S. 54 Wohnungslosenhilfe Beruf + Bildung S. 55 Agentur für Arbeit S. 56 Ausbildung in Teilzeit S. 57 Ausbildungsbetreuung Inhalt S. 58 Berufliche Beratung S. 61 Berufsschulen S. 62 Industrie- und Handelskammer S. 63 Kreishandwerkerschaft S. 64 Minijobs S. 65 Sozialzentren/Jobcenter S. 65 Übergang von der Schule in die Arbeitswelt S. 66 Weiterbildung S. 71 Wiedereinstieg ins Berufsleben Schwangerschaft + Geburt S. 72 Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ S. 72 Elterngeld S. 74 Elternzeit S. 74 Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaft und Geburt (Mehrbedarf und Erstausstattung) S. 75 Geburt: Vorbereitung und die Zeit danach S. 76 Kindergeld S. 77 Kinderzuschlag S. 78 Mutterschaftsgeld S. 79 Mutterschutz S. 81 Schwangerschaftskonfliktberatung S. 83 Stiftung „Familie in Not“ Kinderbetreuung S. 85 Babysitter-Vermittlung S. 85 Kindergartenbeitragsermäßigung/Sozialstaffel Inhalt S. 86 Kindertageseinrichtungen S. 87 Kindertagespflege „Tagesmütter“ S. 88 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes „Freistellungstage“ S. 88 Schulen S. 89 Schülerbetreuung/Max & Milla Trennung + Scheidung S. 91 Beistandschaft S. 91 Betreuungsunterhalt – Unterhalt für betreuende Elternteile nichtehelicher Kinder S. 92 Ehegattenunterhalt S. 93 Kindesunterhalt S. 93 Sorgerecht S. 94 Umgang(srecht) S. 94 Unterhaltsvorschuss S. 95 Anerkennung der Vaterschaft Gesundheit, Krankheit, Prävention S. 97 Dänischer Gesundheitsdienst S. 98 Fachkliniken S. 98 Gesundheitsämter S. 100 Haushaltshilfe S. 100 Mutter-/Vater-Kind-Kuren, Mütterkuren S. 101 Pflegestützpunkt S. 102 Psychosoziale Beratung S. 103 Schwangerschaftskonfliktberatung S. 104 Schwerbehinderung S. 106 Selbsthilfe im Gesundheitsbereich Inhalt S. 107 Suchtberatung S. 109 Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche Informationen für Migrantinnen und Migranten S. 110 Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse S. 111 Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein S. 112 Asylbewerber – Beratung & Unterstützung S. 112 Asylbewerber – Finanzielle Unterstützung S. 113 Ausländerangelegenheiten/Ausländerbehörde S. 114 Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein S. 115 Integrationskurse/Sprachkurse S. 116 Interkulturelles Cafè S. 116 Migrationssozialberatung Freizeit + Erholung S. 118 Ferienangebote S. 119 Kreisjugendring S. 120 Sportvereine S. 121 Stadtbüchereien S. 125 Treffpunkte für Alleinerziehende S. 126 Treffpunkte für Kinder und Jugendliche Inhalt Wohnen + ÖPNV S. 131 Bahnhofsmission S. 131 Mobil in Nordfriesland S. 132 Nordfriesland-Nacht-Taxi S. 133 Wohnberechtigungsschein S. 133 Wohngeld S. 134 Wohnungslosenhilfe S. 135 Linktipps Finanzielle Hilfen Arbeitslosengeld Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie, wenn Sie 1. arbeitslos sind, d. h. Sie stehen vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis, suchen aber gleichzeitig aktiv nach einer neuen versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden und stehen der Vermittlungsbemühung der Agentur für Arbeit zur Verfügung. 2. die Anwartschaftszeit erfüllen, d. h. Sie haben innerhalb der Rahmenfrist von 2 Jahren, im Regelfall mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden. Neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zählen auch die folgenden Tatbestände zu den Versicherungspflichtverhältnissen: • Bezug von Mutterschaftsgeld von einem Leistungsträger • Bezug von Krankengeld von einem Leistungsträger • Bezug von Krankentagegeld von einem privaten Krankenversicherungsunternehmen, wenn Sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung (z. B. Arbeitslosengeld) nach dem SGB III bezogen haben. Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit, in der sie ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen, wenn sie unmittelbar vor der Kindererziehung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach diesem Buch bezogen haben und sich mit dem Kind gewöhnlich im Inland aufhalten. Zuständig für die Gewährung des Arbeitslosengeldes ist in Nordfriesland je nach Wohnort die Arbeitsagentur Flensburg mit ihren jeweiligen Geschäftsstellen. Agentur für Arbeit Husum Besucheradresse Treibweg 2 25813 Husum [email protected] Öffnungszeiten: Mo.–Fr.: 08.00 –12.00 Uhr Do.: 14.00 –16.00 Uhr 8 Finanzielle Hilfen Agentur für Arbeit Niebüll Besucheradresse Bahnhofstraße 26a 25899 Niebüll [email protected] Öffnungszeiten: Mo.–Fr.: 08.00 –11.30 Uhr Agentur für Arbeit Tönning Am Markt 1 25832 Tönning [email protected] Öffnungszeiten: Mo.–Fr.: 08.00 –12.30 Uhr Do.: 14.00 –17.30 Uhr Antragsannahme ALG I: donnerstags Agentur für Arbeit Westerland Kirchenweg 3–5 25980 Westerland/Sylt [email protected] Öffnungszeiten: Mo.–Fr.: 08.00 –11.30 Uhr Antragsannahme ALG I: dienstags und donnerstags Quelle: www.arbeitsagentur.de Arbeitslosengeld II Arbeitslosengeld II erhalten Sie, wenn Sie hilfebedürftig sind, das heißt, wenn Sie und die zu Ihrer Lebensgemeinschaft gehörenden Menschen (Bedarfsgemeinschaft) Ihren Lebensunterhalt und Ihre Wohnkosten nicht aus eigenen Mitteln sichern können. Diese Leistungen, die Sie zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes gemäß Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) erhalten können, setzen sich aus der Regelleistung, gegebenenfalls besonderen so genannten „Mehrbedarfszuschlägen“ und den Kosten der Unterkunft (Grundmiete, Betriebskosten und Heizkosten) zusammen. Hinzu können einmalige Leistungen kommen. 9 Finanzielle Hilfen Bei der Berechnung werden grundsätzlich alle Vermögenswerte und Einkommensarten der Haushaltsmitglieder berücksichtigt. Dabei gibt es Ausnahmen, Freibeträge und unterschiedliche staatliche Unterstützungsleistungen für Alleinlebende, Alleinerziehende und Familien. Anspruch auf diese Leistungen haben Sie, wenn Sie zwischen 15 und 65 Jahren alt sind, • mindestens drei Stunden täglich arbeiten können, • arbeitslos sind oder gering verdienen und Unterstützung benötigen, • keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und • aktiv an Ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt mitarbeiten. Ihre berufliche Eingliederung wird mit arbeitsmarktbezogenen Leistungen wie Vermittlung, Berufsberatung, Aus- und Weiterbildung sowie der unmittelbaren Förderung der Beschäftigung unterstützt. Diese Leistungen können durch Angebote wie Schuldnerberatung, Suchtberatung, psychosozialer Betreuung und Kinderbetreuung ergänzt werden. Nähere Informationen über die für Ihre persönliche Situation geltenden detaillierten Regelungen, Ihre Rechte und Pflichten erhalten Sie unter: www.sgb2.info und im Sozialzentrum/Jobcenter des Kreises Nordfriesland bei Ihnen vor Ort: Sozialzentrum/Jobcenter Föhr/Amrum Feldstraße 36 25938 Wyk/Föhr Tel.: 04681/74 67 83 [email protected] Sozialzentrum/Jobcenter Husum und Umland Zingel 10 25813 Husum Tel.: 04841/6 66 -0 [email protected] Sozialzentrum/Jobcenter Leck Klixbüller Chaussee 10 25917 Leck Tel.: 04662/6 01- 6 01 [email protected] 10 Finanzielle Hilfen Sozialzentrum/Jobcenter Mittleres Nordfriesland Norderende 2 25821 Breklum Tel.: 04671/91 92-0 [email protected] Sozialzentrum/Jobcenter Niebüll Hauptstraße 44 25899 Niebüll Tel.:04661/6 01-5 01 [email protected] Sozialzentrum/Jobcenter Südliches Nordfriesland Am Markt 1 25832 Tönning Tel.: 04861/6 14-0 [email protected] Sozialzentrum/Jobcenter Sylt Maybachstraße 2 25980 Sylt Tel.: 04651/8 51-0 [email protected] BAföG Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird die Chance gegeben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- beziehungsweise Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Möglich wird dies durch die Ausbildungsförderung nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG). Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit (oder ein in § 8 aufgeführter aufenthaltsrechtlicher Status), die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze. 11 Finanzielle Hilfen Umfassende Informationen und Anträge finden sich auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF): www.bafoeg.bmbf.de oder auf der Seite des Studentenwerkes Schleswig-Holstein: www.studentenwerk-s-h.de Im Kreis Nordfriesland wenden Sie sich zur Antragstellung bzw. Beratung bitte an das Amt für Ausbildungsförderung: Kreis Nordfriesland Amt für Ausbildungsförderung Marktstraße 6 25813 Husum Tel.: 04841/67- 0 Beratungshilfe Beratungshilfe bedeutet, dass man sich in rechtlichen Dingen fachkundigen Rat holen kann. Wenn es nicht ausreicht, nur beraten zu werden, sondern man auch auf Hilfe und Unterstützung angewiesen ist, um seine Rechte gegenüber anderen geltend zu machen, umfasst die Beratungshilfe auch die Vertretung. Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin, an die man sich wegen der Beratungshilfe wendet, wird dann auch gegenüber Dritten tätig und schreibt zum Beispiel einen Brief, in dem der Sachverhalt und der Rechtsstandpunkt dargestellt sind. Wer kann Beratungshilfe bekommen? Beratungshilfe bekommt, wer so wenig Geld zur Verfügung hat, dass er Prozesskostenhilfe nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung erhalten würde, ohne Raten aus seinem Einkommen oder etwas aus seinem Vermögen dazu bezahlen zu müssen. Beratungshilfe erhält auch, wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Für welche Angelegenheiten kann man Beratungshilfe bekommen? Beratungshilfe wird gewährt in Angelegenheiten: • des Zivilrechts (z. B. Kaufrecht, Mietsachen, Schadensersatzansprüche, Verkehrsunfälle, nachbarliche Streitigkeiten, Scheidungsund Unterhaltssachen, sonstige Familiensachen, Erbstreitigkeiten, Versicherungsansprüche) 12 Finanzielle Hilfen • des Arbeitsrechts (z. B. bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses) • des Verwaltungsrechts (z. B. BAföG, Abgabenrecht, Schul- und Hochschulrecht, Gewerberecht) • des Sozialrechts (z. B. Grundsicherung für Arbeitsuchende, „Hartz IV“, Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung) Wie erhält man Beratungshilfe? Über den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe entscheidet grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk sich der Wohnsitz des Antragstellers befindet. Dort schildert man sein Problem und legt seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dar. Das Amtsgericht kann durch eine sofortige Auskunft oder einen Hinweis auf sonstige Beratungsmöglichkeiten selbst beratend helfen. Andernfalls stellt es einen Berechtigungsschein aus. Mit diesem Berechtigungsschein kann man eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt eigener Wahl aufsuchen. Es ist ebenfalls möglich, direkt zu der Rechtsanwältin/dem Rechtsanwalt zu gehen, dort seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darzustellen und um Beratungshilfe zu bitten. Der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe kann dann nachträglich schriftlich beim Amtsgericht gestellt werden. Rechtsanwälte sind zur Beratungshilfe verpflichtet. Sie darf nur im Einzelfall aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Amtsgericht Husum Theodor-Strom-Straße 5 25813 Husum Tel.: 04841/6 93-0 [email protected] Sprechzeiten: Mo.–Fr.: 09.00 –12.00 Uhr und nach Vereinbarung Amtsgericht Niebüll Sylter Bogen 1a 25899 Niebüll Tel.: 04661/6 09-0 13 Finanzielle Hilfen Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmj.de Berufsausbildungsbeihilfe Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer Berufsausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen. Wie lange zahlt die Agentur für Arbeit BAB? Gezahlt wird für die Dauer der Berufsausbildung. Wichtig ist dabei, dass der Antrag rechtzeitig, am besten vor Beginn der Berufsausbildung, bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit gestellt wird. Wird die BAB nach Beginn der Berufsausbildung beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistung beantragt worden ist. Wie viel BAB bekommt man? Die Höhe der BAB richtet sich nach der Art der Unterbringung. Eigenes Einkommen der oder des Auszubildenden wird grundsätzlich voll angerechnet. Das Vermögen der Person, mit der er oder sie verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist und der Eltern nur, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt. Wenn Sie vorab schnell und einfach prüfen wollen, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Berufsausbildungsbeihilfe voraussichtlich zusteht, können Sie den BAB-Rechner im Internet nutzen. Den BAB-Rechner finden Sie unter: www.babrechner.arbeitsagentur.de Die Anschriften der Arbeitsagenturen im Kreis Nordfriesland finden Sie auf Seite ► 8. Quelle: www.arbeitsagentur.de 14 Finanzielle Hilfen Elterngeld Siehe Seite ► 72 Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein Neue Anlage 9 25746 Heide Tel.:0481/6 96-0 [email protected] www.lasd-sh.de Finanzielle Unterstützung bei Alleinerziehung (Mehrbedarf) Wenn Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) oder Grundsicherung nach dem SGB XII („Sozialhilfe“) bezogen wird, gibt es unter Umständen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für alleinerziehende Mütter und Väter. Die genauen Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der finanziellen Unterstützung können Sie bei Ihrer Ansprechperson in dem für Sie zuständigen Sozialzentrum/Jobcenter erfragen und beantragen, sofern Ihnen dieses nicht schon gewährt wurde. Eine Übersicht über die Sozialzentren/Jobcenter im Kreis Nordfriesland finden Sie auf Seite ► 10 Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaft & Geburt (Mehrbedarf, Erstausstattung) Siehe Seite ► 74 15 Finanzielle Hilfen Kindergartenbeitragsermäßigung/Sozialstaffel Siehe Seite ► 85 Kindergeld Siehe Seite ► 76 Kinderzuschlag Siehe Seite ► 77 Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach dem SGB II Das Bildungspaket ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus finanziell benachteiligten Familien das „Mitmachen“ bei Sport, Spiel, Kultur und Freizeit. In Nordfriesland profitieren bereits viele Kinder von dem umfangreichen Angebot der Anbieter. So können zum Beispiel Gutscheine für Vereinsbeiträge oder das Mittagessen in Schule oder Kita genutzt werden. Es werden Leistungen in den folgenden Bereichen unterstützt: Kultur, Sport und Freizeit sowie Mittagsessen, Ausflüge, Klassenfahrten in Schule oder Kita. Zusätzlich können Schülerinnen und Schüler in den Themenfeldern Lernförderung, Schulbedarf und Schülerbeförderung unterstützt werden. Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf das Bildungspaket, wenn ihre Eltern folgende Leistungen bekommen: • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld • Sozialhilfe • Wohngeld • Kinderzuschlag • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 16 Finanzielle Hilfen Ob tatsächlich ein Anspruch auf die o. a. Leistungen besteht, hängt aber von vielen weiteren Faktoren, wie etwa der Miete oder den Hauslasten ab. Daher wenden Sie sich an Ihr Sozialzentrum/ Jobcenter im Kreis Nordfriesland. Es wird Ihnen ausrechnen, ob Sie z. B. einen Anspruch auf Wohngeld haben. Eine Überischt über die Adressen der Sozialzentren/Jobcenter finden Sie auf Seite ► 10. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bildungspaket-nf.de Möbellager Möbel & Mehr Husum Hinter der Neustadt 70–72 25813 Husum Angebot/Leistungen: günstige Abgabe von guten und gebrauchten: Träger: Diakonisches Werk Husum gGmbH Ansprechpartner: Herr Jürgen Meyer Tel.: 04841/9 04 06 26 Fax: 04841/9 04 06 28 Öffnungszeiten: Mo.–Fr.: 09.30 –15.30 Uhr 17 · Möbeln · Haushaltswaren · Geschirr · Spielzeug · Elektroartikeln · Büchern Finanzielle Hilfen Möbel & Mehr Tönning Johann-Adolf-Straße 7–9 25832 Tönning Angebot/Leistungen: günstige Abgabe von guten und gebrauchten: Träger: Diakonisches Werk Husum gGmbH Ansprechpartnerin: Frau Ina Hinrichsen Tel.: 04861/6 17 57 22 Fax: 04861/6 17 57 18 · Möbeln · Haushaltswaren · Geschirr · Spielzeug · Elektroartikeln · Kleidung Öffnungszeiten: Mo.: 14.00 –16.00 Uhr Mi.: 14.00 –16.00 Uhr Fr.: 09.30 –15.30 Uhr 3G-Möbellager Eichweberstraße 2 25821 Bredstedt Angebot/Leistungen: 3G-Möbellager: · Gratis Möbel für SGB II und XII Leistungsempfänger 3G-Möbel Markt: · gut · gebraucht · günstig für jedermann Träger: Neue Arbeit Nord GmbH Ansprechpartner: Herr Lützen Tel.: 04671/9 43 02-12 Fax: 04671/9 43 02 [email protected] Öffnungszeiten: Mo.–Fr.: 09.30 –14.00 Uhr Mutterschaftsgeld Siehe Seite ► 78 Prozesskostenhilfe Die Prozesskostenhilfe übernimmt – je nach einzusetzendem Einkommen – voll oder teilweise den eigenen Beitrag zu den Gerichtskosten und Kosten der eigenen Rechtsanwältin/des eigenen Rechtsanwalts. 18 Finanzielle Hilfen Die Prozesskostenhilfe hat jedoch keinen Einfluss auf die Kosten, die gegebenenfalls dem Gegner zu erstatten sind, vor allem die Kosten der gegnerischen Rechtsanwältin/des gegnerischen Rechtsanwalts. Wer den Prozess verliert, muss daher, auch wenn ihm Prozesskostenhilfe bewilligt war, in der Regel die Kosten der gegnerischen Partei bezahlen. Eine Ausnahme gilt in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten: Hier hat die Partei, die den Prozess in der ersten Instanz verliert, die Kosten der gegnerischen Rechtsanwältin/des gegnerischen Rechtsanwalts nicht zu erstatten. Wer erhält Prozesskostenhilfe? Prozesskostenhilfe erhält jede Person, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Die prozessführende Partei hat allerdings ihr Vermögen einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. Zum Vermögen gehört insbesondere auch ein Prozesskostenvorschuss (z. B. des Ehegatten nach Unterhaltsrecht) oder ein Anspruch auf Versicherungsschutz hinsichtlich der Prozesskosten (z. B. gegen eine Rechtsschutzversicherung). Was muss man tun, um Prozesskostenhilfe zu erhalten? Man muss beim Prozessgericht einen Antrag stellen, in dem der Streit unter Angabe der Beweismittel darzustellen ist. Das Prozessgericht ist jenes Gericht, bei dem Sie Ihre Klage einreichen wollen oder sich gegen eine Klage verteidigen müssen. Bei Streitwerten bis 5.000 Euro sind dies die Amtsgerichte, darüber hinaus die Landgerichte. Dem Antrag sind eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beizufügen. Für die Erklärung gibt es ein Formular, das die Partei sorgfältig und vollständig ausfüllen muss. Beachten Sie bitte, dass bei Rechtsbehelfen, die innerhalb einer bestimmten Frist eingelegt werden müssen (z. B. Berufung, Revision), diese Erklärung auch innerhalb dieser Frist abgegeben werden muss. Welche sonstigen Voraussetzungen bestehen für die Prozesskostenhilfe? Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung muss hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig erscheinen. 19 Finanzielle Hilfen Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmj.de Rente für Halbwaisen/Verwitwete Nach dem Tod der/des Versicherten bzw. der Rentenempfängerin/ des Rentenempfängers wird eine Rente an Hinterbliebene gezahlt. Witwen-/Witwerrente Als Hinterbliebene gelten die zum Zeitpunkt des Todes mit der/den Versicherten/Rentenempfängern verheirateten Ehegatten und die Partner aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Anspruch auf Witwen-/Witwerrente besteht nicht, wenn die Ehe weniger als zwölf Monate gedauert hat, es sei denn, dass die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen. Der grundsätzliche Anspruch, Art, Höhe und Dauer der Hinterbliebenenrente richten sich nach den entsprechenden Bestimmungen des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers. Waisenrente Ebenso haben die ehelichen sowie diesen gleichgestellte Kinder der verstorbenen Person einen Anspruch auf Rente für Voll- oder Halbwaisen. Dieser Anspruch besteht generell bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus wird Waisenrente bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, wenn und solange sich das Kind in Schul- und Berufsausbildung befindet, ein freiwilliges soziales Jahr ableistet oder sich aufgrund einer Behinderung nicht selbst unterhalten kann. Es gelten grundsätzlich die Bedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung (Höchstalter, Einkommensgrenzen). Wird die Schuloder Berufsausbildung durch Grundwehrdienst oder Zivildienst unterbrochen oder verzögert, verlängert sich der Anspruchszeitraum entsprechend. Der Anspruch ist durch den Bescheid der Deutschen Rentenversicherung nachzuweisen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.versorgungskassen.de Rundfunkgebührenbefreiung/GEZ-Befreiung Die Befreiung von der Zahlung des Rundfunk- und Fernsehbeitrages wird nur durch die GEZ erteilt. 20 Finanzielle Hilfen In Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde (Übersicht siehe Seite ► 24) kann auf dem Befreiungsantrag bescheinigt werden, dass im Hinblick auf den Grund für die Beitragsbefreiung (z. B. Schwerbehindertenausweis, BAföG- oder BAB-Bescheid) das Original und die Kopie vorgelegen haben. Sofern man Empfänger von Sozialleistungen, z. B. nach dem SGB II oder dem SGB XII ist, liegt dem Bewilligungsbescheid über diese Leistungen eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ bei. Diese Bescheinigung kann (ohne vorherige Beglaubigung durch die Wohngeldbehörde) im Original als Anhang zum Befreiungsantrag an die GEZ geschickt werden. Weitere Informationen finden Sie unter: www.rundfunkbeitrag.de Stiftungen In akuten finanziellen Notlagen können unter bestimmten Voraussetzungen Stiftungsmittel beantragt werden. Informationen zu den nachfolgenden Stiftungen finden Sie unter: Bundesstiftung „Mutter-und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ Seite ► 72 Stiftung Familie in Not Seite ► 83 Tafel Husumer Tafel Theodor-Storm-Straße 7, Hofeingang 25813 Husum Träger: Diakonisches Werk Husum gGmbH/AWO Husum Ansprechpersonen: Herr Dieter Pelties Frau Hilde Zeugner Tel.: 04841/69 14 10 Tel.: 04841/6 43 55 Fax: 04841/69 14 17 [email protected] 21 Angebot/Leistungen: Abgabe von gespendeten Lebensmitteln an bedürftige Personen Finanzielle Hilfen Öffnungszeiten: Mi.: 15.30 –17.30 Uhr Fr.: 10.00 –11.30 Uhr Tönninger Tafel Johann-Adolf-Straße 7– 9 25832 Tönning Angebot/Leistungen: Träger: Diakonisches Werk Husum gGmbH Abgabe von gespendeten Lebensmitteln an bedürftige Personen Ansprechpartnerin: Frau Ina Hinrichsen Tel.: 04861/6 17 57 22 Fax: 04861/6 17 57 18 [email protected] www.dw-husum.de Öffnungszeiten: Di.: 10.30 –12.15 Uhr Fr.: 10.30 –12.15 Uhr Unterhaltsvorschuss Wenn der Unterhalt Ihres minderjährigen Kindes nicht gesichert ist, weil der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt und/oder nicht zahlen kann, dann können Sie einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss bei der Unterhaltsvorschusskasse des Kreises Nordfriesland stellen. Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht u. a., wenn • das bei Ihnen lebende Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. • Sie ledig, verwitwet oder geschieden sind oder von Ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben und • der andere Elternteil für Ihr Kind keinen Unterhalt oder weniger als die Unterhaltsvorschusssätze zahlt. Der Unterhaltsvorschuss, der längstens 72 Monate gezahlt werden kann, beträgt zur Zeit für Kinder bis 6 Jahre 133 Euro und für Kinder bis 12 Jahre 180 Euro (Stand 01.01.2013). 22 Finanzielle Hilfen Durch die Zahlung des Unterhaltsvorschusses soll der andere Elternteil aber nicht entlastet werden, gerade wenn dieser eigentlich Unterhalt zahlen könnte. Etwaige Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil gehen so in Höhe des Unterhaltsvorschusses auf die Unterhaltsvorschusskasse über und werden von dort geltend gemacht. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen, did=3150.html Sie können sich aber auch direkt an die Unterhaltsvorschusskasse des Kreises Nordfriesland wenden: Kreis Nordfriesland Fachbereich Jugend, Soziales, Arbeit und Senioren Abteilung Unterhalt Marktstraße 6 25813 Husum Tel.: 04841/67 -5 49 -5 66 Wohngeld Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Es gibt zwei Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnt wird, oder als Lastenzuschuss, wenn ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung vorhanden ist. Um einen Zuschuss zu bekommen, muss die Wohnungsinhaberin oder der Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und die Miete oder Belastung dafür aufbringen. Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt wird, hängt unter anderem ab von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der Miete oder der Belastung. Die Berechnung ist abhängig von der persönlichen Situation des Antragstellers und dessen Haushaltsmitglieder. Für die Beratung und Entgegennahme der Wohngeldanträge, stehen während der Öffnungszeiten die Wohngeldstellen der Sozialzentren/Jobcenter zur Verfügung. Um Beachtung der Öffnungszeiten wird gebeten. 23 Finanzielle Hilfen Amt Föhr-Amrum im Sozialzentrum Föhr-Amrum Feldstraße 36 25938 Wyk auf Föhr Ansprechpartner: Herr Peter Braun Tel.: 04681/74 67 85 [email protected] Gemeinde Sylt im Sozialzentrum Sylt Maybachstr. 2 25980 Westerland Ansprechpartner: Herr Jörg Leumann Tel.: 04651/85 17 31 [email protected] Stadt Husum im Sozialzentrum Husum und Umland Zingel 10 25813 Husum Ansprechpartnerinnen: Frau Kristina Krieger Tel.: 04841/66 65 73 (A – Kq) [email protected] Frau Birgit Tanck Tel.: 04841/66 65 74 (Kr – Z) [email protected] 24 Finanzielle Hilfen Amt Mittleres Nordfriesland im Sozialzentrum Mittleres Nordfriesland Norderende 2 25821 Breklum Ansprechpersonen: Herr Andre Höfer Tel.: 04671/9 19 211 1 [email protected] Frau Anne Sönksen Tel.: 04671/9 19 21 10 [email protected] Amt Südtondern im Sozialzentrum Niebüll Hauptstr. 44 25899 Niebüll Ansprechpartnerinnen: Frau Rosemarie Petersen [email protected] Frau Birgit Friedrichsen [email protected] Tel.: 04661/60 15-40/-41/-42 Amt Südtondern im Sozialzentrum Leck Klixbüller Chaussee 10 25917 Leck Ansprechpartnerinnen: Frau Janina Nissen Tel.: 04661/6 16 17 [email protected] Frau Cornelia Bahnsen Tel.:04661/60 16 27 [email protected] 25 Finanzielle Hilfen Stadt Tönning im Sozialzentrum Südliches NF Am Markt 1 25832 Tönning Ansprechpartnerinnen: Frau Bianca Abraham Tel.: 04861/61 45 60 [email protected] Frau Elke Speer Tel.: 04861/61 45 61 [email protected] Amt Viöl Westerende 41 25884 Viöl Ansprechpartnerin: Frau Mareike Nommensen Tel.: 04843/20 90 13 [email protected] 26 Beratung + Unterstützung Ämterlotsin Zahlreiche Menschen fühlen sich hilflos und überfordert, wenn ein Antrag bei einer Behörde gestellt werden muss. Nicht selten verzichten sie sogar auf die ihnen zustehenden Leistungen, weil es so schwierig ist, die Anträge richtig auszufüllen oder weil sie durch Ablehnungsbescheide verunsichert wurden. Betroffenen fällt es häufig nicht leicht, ihr Anliegen richtig bei einer Behörde vorzutragen, weil sie beispielsweise nicht so redegewandt oder einfach zu aufgeregt sind. Vielleicht wird auch Unterstützung beim Lesen und Schreiben benötigt oder es fällt ihnen einfach schwer, das „Behördendeutsch“ zu verstehen. Für diese oder ähnliche Situationen rund ums Thema „Behörde“ ist eine Ämterlotsin im Diakonischen Werk Husum im Einsatz. Der Tätigkeitsbereich beschränkt sich auf den Raum Husum. Ämterlotsen unterstützen und begleiten bei Behördengängen. Sie werden in der Regel bereits bei der Vorbereitung tätig. Sie unterstützen beispielsweise bei der Sortierung der Unterlagen, beim Ausfüllen des Antrages oder vereinbaren einen Termin mit der Behörde. Die Ämterlotsin arbeitet ehrenamtlich und ist umfassend geschult. Die Begleitungen sind grundsätzlich kostenlos und absolut vertraulich. Sie erhalten nach telefonischer oder persönlicher Anmeldung kurzfristig einen Termin im: Diakonischen Werk Husum gGmbH Theodor-Storm-Straße 7 25813 Husum Tel.: 04841/69 14 40 Weitere Informationen finden Sie unter: www.dw-husum.de/einrichtung_aemterlotsin_angebot.php 27 ! Beratung + Unterstützung Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt SGB III/ Arbeitslosengeld I Waldstraße 2 24939 Flensburg Träger: Agentur für Arbeit Flensburg Ansprechpartnerin: Frau Angela Barckmann Tel.: 0461/81 94 64 [email protected] www.arbeitsagentur.de Angebot/Leistungen: Beratung von Frauen zu Themen wie: · beruflicher Wiedereinstieg/ berufliche Neuorientierung · berufliche Weiterbildung/ Fortbildung · Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten Öffnungszeiten: Mo.–Do.: 07.30 –16.00 Uhr Fr.: 07.30 –12.00 Uhr Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt SGB II / Arbeitslosengeld II Marktstraße 6 25813 Husum Träger: Kreis Nordfriesland, Jobcenter Ansprechpartner: Frau Sabine Löhner Tel.: 04841/67-2 03 Fax: 04841/67-5 37 [email protected] 28 Angebot/Leistungen: Die Beauftragte für Chancengleichheit (BCA) unterstützt und berät erwerbsfähige Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger und die mit diesen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen bei Fragen zu den Themen Gleichstellung von Männern und Frauen, Frauenförderung sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie. ! Beratung + Unterstützung Berufliche Beratung Siehe Seite ► 58 Bürgerbeauftragte Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Schleswig-Holstein Karolinenweg 1 24105 Kiel Ansprechpersonen: Team von Mitarbeitern Tel.: 0431/9 88 12 40 Fax: 0431/9 88 12 39 [email protected] www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb/ Öffnungszeiten: Mo.–Fr.: 09.00 –15.00 Uhr Mi.: 15.00 –18.30 Uhr Angebot/Leistungen: Umfassende und kostenlose rechtliche Beratung zu allen Fragen rund um das Sozialrecht, z. B. „Hartz IV“, Wohngeld, Kindergeld, Behindertenrecht, gesetzliche Krankenversicherung Elterntelefon „Klaar Kiming“ Unter der kostenlosen Rufnummer steht täglich (außerhalb der Sprechzeiten kann eine Nachricht hinterlassen werden) ein Ansprechpartner für Fragen und akute Notlagen von Eltern zur Verfügung. Die telefonische Beratung ist vertraulich und kostenlos. Das Angebot richtet sich an Väter und Mütter mit bis zu sechsjährigen Kindern sowie an werdende Eltern. Das Angebot ist eine Kooperation zwischen der Lebenshilfe, der AWO, dem Diakonischen Werk, „Der Brücke“ und dem Kreis Nordfriesland. 29 ! Beratung + Unterstützung Elterntelefon Nordfriesland (Festland) Tel.: 0800/0 80 06 70 (kostenlos) Elterntelefon Sylt Tel.: 0800/3 84 85 86 (kostenlos) Elterntelefon Föhr/Amrum Tel.: 0800/2 59 38 00 (kostenlos) Erziehungsberatung Angebot/Leistungen: Beratungs- und Behandlungszentrum Niebüll Westerlandstraße 3 25899 Niebüll Erziehungs-, Partner& Lebensberatung Träger: Diakonisches Werk Südtondern Tel.: 04661/96 59-0 [email protected] www.dw-suedtondern.de Beratungs- und Behandlungszentrum Sylt Kirchenweg 37 25980 Westerland/Sylt Angebot/Leistungen: Erziehungs-, Partner& Lebensberatung Träger: Diakonisches Werk Südtondern Tel.: 04651/8 22 20-20 [email protected] www.dw-suedtondern.de 30 ! Beratung + Unterstützung Elternschule Nordfriesland Prinzeßstraße 2 a 25840 Friedrichstadt Angebot/Leistungen: Eltern stärken durch die Vermittlung von „Erziehungswerkzeugen“ für den Träger: Alltag. Kompass gGmbH Im Mittelpunkt stehen u. a.: · Freiwilligkeit Ansprechpartner: · gemeinsamer Austausch Herr Jörg Paysen · Spaß u. v. m. Tel.: 04881/9 36 22-18 Themen können sein: Fax: 04881/9 36 22-29 · Kommunikation mit [email protected] Kindern www.kompass-friedrichstadt.de · Regel-Grenzen-Konsequenzen Öffnungszeiten: · Ziele in der Erziehung Mo.–Fr.: 08.00 –17.00 Uhr Auch Kurse für Alleinerziehende mit Kinderbetreuung sind möglich. Familie leben Siehe Seite ► 34 Kinderschutzbund Osterende 61a 25813 Husum Angebot/Leistungen: · Kindertagespflege · Kindergarten · Kinderhort · Schülerbetreuung Träger: Kinderschutzbund-Nord gGmbH Ansprechpartner: Herr Gregor M. Crone Tel.: 04841/25 75 Fax: 04841/29 55 [email protected] www.kinderschutzbund-nf.de 31 ! Beratung + Unterstützung Kinderschutz-Zentrum Westküste Theodor-Storm-Straße 7 25813 Husum Träger: Diakonisches Werk Husum gGmbH Ansprechpersonen: Frau Ursula Funk Frau Hilde Schneider Frau Christine Wacker Herr Martin Sanders Tel.: 04841/69 14 50 Fax: 04841/69 14 59 [email protected] www.dw-husum.de Öffnungszeiten: Mo.–Do.: 08.00 –17.00 Uhr Fr.: 08.00 –13.00 Uhr Psychologisches Beratungszentrum Außenstelle Bredstedt Osterstraße 65 25821 Bredstedt Träger: Diakonisches Werk Husum gGmbH Ansprechpartnerin: Frau Susanne Baum [email protected] www.dw-husum.de 32 Angebot/Leistungen: Beratung und Therapie von: · Kindern und Jugendlichen bei Gewalterfahrungen, wie a) sexualisierte Gewalt b) körperliche Gewalt c) seelische Gewalt d) häuslicher Gewalt · Beratung bei hochstrittigen Trennungen und Umgangsregelungen · Beratung von Eltern, die Gewalt gegen ihr Kind ausüben oder sich in Gefahr sehen, dies zu tun Angebot/Leistungen: · Beratung von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Paaren, Familien, Eltern · Erziehungsberatung · Familien-/Paarberatung · Trennungs-/Scheidungsberatung · Schwangerschaftsberatung · Schwangerschaftskonfliktberatung (§218/219) · Vermittlung von Geldern · Familientherapie · Spieltherapie · Telefonberatung · Beratung bei Fragen in Schule und Ausbildung · bei persönlichen Ängsten, Sorgen, Belastungen · kostenlos, vertraulich, freiwillig ! Beratung + Unterstützung Psychologisches Beratungszentrum Theodor-Storm-Straße 7 25813 Husum Träger: Diakonisches Werk Husum gGmbH Ansprechpartnerin: Frau Susanne Baum Tel.: 04841/69 14 40 Fax: 04841/69 14 59 [email protected] www.dw-husum.de Angebot/Leistungen: Öffnungszeiten: Mo.– Do.: 08.00 –17.00 Uhr Fr.: 08.00 –13.00 Uhr Offene Sprechstunde: Mi.: 14.00 –15.30 Uhr Psychologisches Beratungszentrum Außenstelle Tönning Johann-Adolf-Straße 7 – 9 25832 Tönning Träger: Diakonisches Werk Husum gGmbH Ansprechpartnerin: Frau Susanne Baum [email protected] www.dw-husum.de 33 · Beratung von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Paaren, Familien, Eltern · Erziehungsberatung · Familien-/Paarberatung · Trennungs-/Scheidungsberatung · Schwangerschaftsberatung · Schwangerschaftskonfliktberatung (§218/219) · Vermittlung von Geldern · Familientherapie · Spieltherapie · Telefonberatung · Beratung bei Fragen in Schule und Ausbildung · bei persönlichen Ängsten, Sorgen, Belastungen · kostenlos, vertraulich, freiwillig ! Beratung + Unterstützung Familienberatung Familie leben Woldsenstraße 45 – 47 25813 Husum Träger: Diakonisches Werk Husum gGmbH Ansprechpartnerinnen: Frau Sabine Tolkmitt Frau Thordis Harmsen Tel.: 04841/69 14 47 Fax: 04841/69 14 59 [email protected] oder [email protected] www.dw-husum.de Angebot/Leistungen: Babysprechstunde: Di.: 10.00 –11.00 Uhr in der Familienbildungsstätte Husum, Woldenstraße 45 – 47 Familie leben Johann-Adolf-Straße 7– 9 25832 Tönning Träger: Diakonisches Werk gGmbH Ansprechparterinnen: Frau Sabine Tolkmitt Frau Thordis Harmsen Tel.: 04861/8 03 84 46 Fax: 04841/69 14 59 [email protected] oder [email protected] www.dw-husum.de 34 · Unterstützung bei Unsicherheiten während der Schwangerschaft und der Zeit nach der Geburt · Unterstützung beim Beziehungsaufbau zum Kind · Beratung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern · Beratung bei Entwicklungs- und Erziehungsfragen · Beratung bei finanziellen Fragen · Vermittlung weiterer Hilfsangebote · offen · kostenlos · vertraulich · auf Wunsch Hausbesuche ! Beratung + Unterstützung „Wellcome“ Woldsenstraße 45 –47 (Familienbildungsstätte) 25813 Husum Träger: Diakonisches Werk gGmbH Angebot/Leistungen: Praktische Hilfe für Familien nach der Geburt Ansprechpartnerin: Frau Sabine Tolkmitt Tel.: 04841/21 53 [email protected] www.dw-husum.de Familienbildungsstätten Evangelische Familienbildungsstätte/ Mehrgenerationenhaus Woldsenstraße 45 – 47 Angebot/Leistungen: 25813 Husum · GeburtsvorbereitungsTräger: kurse Diakonisches Werk Husum gGmbH · Rückbildungsgymnastik · Mini-Club Ansprechpartnerinnen: · Delfi-Kurse Frau Heike Bayer · Babymassage Frau Jutta Oesterle Frau Eike Christiansen · Spielkreis Tel.: 04841/21 53 · Offenen Angebote: Fax: 04841/64 05 87 Eltern-Kind-Café, [email protected] Tanzcafé, Eisgekühltwww.fbs-husum.de Café, Vorträge zu unterschiedlichen Themen wie Öffnungszeiten: Erziehung etc. - FamilienMo.–Do.: 09.00 –12.00 Uhr patenschaften - Jump Di.: 14.30 –16.00 Uhr 35 ! Beratung + Unterstützung Angebot/Leistungen: Evangelische Familienbildungsstätte Niebüll Uhlebüller Straße 22 25899 Niebüll Projekt Elternfrühstück: ·A n jedem ersten und dritten Do. im Monat, von 9.00 –11.00 Uhr, Frühstück Träger: Diakonisches Werk Südtondern gGmbH für Eltern und Kinder · Gelegenheit für Kontakte Ansprechpartnerin: und Gespräche Frau Kornelia Klawonn-Domin · Möglichkeit, sich über Tel.: 04661/90 14-1 12 Angebote der Einrichtung Fax: 04661/90 14-1 11 zu informieren [email protected] ·A nsprechpartner bei www.dw-suedtondern.de Problemen · Weitervermittlung zu Öffnungszeiten: anderen Institutionen Mo.–Do.: 09.00 –12.00 Uhr · Beim Mini Kids Markt Möglichkeit des Erwerbs von gebrauchter, günstiger Kinderkleidung Frauenberatung & Notruf Frauenberatung & Notruf Husum Norderstraße 22 25813 Husum Träger: Unabhängige Frauengruppe Husum e. V. Ansprechpartnerinnen: Frau Petra Stadtländer Frau Gertrud Rönnebrinck Tel.: 04841/6 22 34 Fax: 04841/8 79 12 [email protected] www.frauennotruf-nf.de Telefonzeiten: Mo.: 10.00 –11.00 Uhr Di.: 14.00 –15.00 Uhr Do.: 14.00 –15.00 Uhr Fr.: 10.00 –11.00 Uhr (Termine nach Vereinbarung) 36 Angebot/Leistungen: Informationen und Beratung bei: · sozialrechtlichen Fragestellungen · Trennung/Scheidung · häuslicher und sexueller Gewalt · Krisen und schwierigen Lebenslagen · Stalking Veranstaltungen und Fortbildung für Fachkräfte und (Fach-) Öffentlichkeit ! Beratung + Unterstützung Frauenberatung & Notruf Niebüll Friedrich-Paulsen-Straße 6a 25899 Niebüll Träger: Unabhängige Frauengruppe Husum e. V. Ansprechpartnerin: Frau Maren Leder Tel.: 04661/94 26 88 Fax: 04841/8 79 12 [email protected] www.frauennotruf-nf.de Telefonzeiten: Mi.: 14.00 –15.00 Uhr Termine nach Vereinbarung Frauennotruf Toosbüystraße 8 24939 Flensburg Angebot/Leistungen: Informationen und Beratung bei: · sozialrechtlichen Fragestellungen · Trennung/Scheidung · häuslicher und sexueller Gewalt · Krisen und schwierigen Lebenslagen · Stalking Veranstaltungen und Fortbildung für Fachkräfte und (Fach-) Öffentlichkeit Angebot/Leistungen: Psychotraumatologische Fachberatung bei sexualisierter Gewalt für Mädchen und Frauen ab 16 Jahren. Träger: Hilfe für Frauen in Not e. V. Ansprechpartnerin: Frau Ursel Marie Thomsen Tel.: 0461/2 90 01 [email protected] www.frauennotruf-fl.de Beratungsstelle WILMA Harrisleer Straße 3 24939 Flensburg Angebot/Leistungen: Beratung bei: · häuslicher Gewalt · Stalking · Trennung/Scheidung · Beratung nach Wegweisung · Beratung von MultiplikatorInnen Träger: Hilfe für Frauen in Not e. V. Ansprechpartnerinnen: Frau Tappe Frau Mützel Frau Steinhoff 37 ! Beratung + Unterstützung Tel.: 0461/4 93 57 10 Fax: 0461/4 80 71 45 [email protected] www.frauenhaus-flensburg.de Telefonzeiten: Mo.: 10.00 –13.00 Uhr Do.: 10.00 –13.00 Uhr Fr.: 10.00 –13.00 Uhr Termine nach Vereinbarung Frauenhäuser Frauenhaus Flensburg Apenrader Straße 31 24939 Flensburg Angebot/Leistungen: · Notaufnahme 24 Std. · Beratung, Begleitung und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder Träger: Hilfe für Frauen in Not e. V. Ansprechpersonen: Alle Mitarbeiterinnen Tel.: 0461/4 63 63 Fax: 0461/4 70 00 31 [email protected] www.frauenhaus-flensburg.de Öffnungszeiten: Geöffnet 24 Stunden Kernzeiten: Mo.– Fr.: 08.00 –17.00 Uhr Frauenhaus Dithmarschen e. V. Postfach 1226 25732 Heide Tel.: 0481/6 10 21 Fax: 0481/6 10 22 [email protected] Angebot/Leistungen: Schutz, Unterkunft & Beratung für Frauen, Mädchen und Jungen, die von häuslicher Gewalt bedroht oder betroffen sind Öffnungszeiten: Geöffnet 24 Stunden, unbürokratische Aufnahme möglich 38 ! Beratung + Unterstützung Gleichstellungsbeauftragte Hauptamtlich Gleichstellungsbeauftragte Kreis Nordfriesland Marktstraße 6 25813 Husum Angebot/Leistungen: Ansprechpartnerin: Frau Simone Ehler Tel.: 04841/67-3 68 Fax: 04841/67-6 87 [email protected] www.gleichstellung.nordfriesland.de · Beratung und Vermittlung von Adressen zu spezifischen Themen · Einsetzen für die Chancengleichheit von Frauen und Männern · Bereitstellung von Broschüren Öffnungszeiten: Mo.– Fr.: 08.30 –12.00 Uhr Mo.– Do.: 14.00 –16.00 Uhr Beratung nach telefonischer Vereinbarung Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Husum Zingel 10 25813 Husum Angebot/Leistungen: Ansprechpartnerin: Frau Britta Rudolph Tel.: 04841/6 66-1 96 Fax: 04841/6 66-1 00 [email protected] www.husum.de Öffnungszeiten: Mo.– Fr.: 08.30 –12.00 Uhr Mo.– Do.: 14.00 –16.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung. Es sind auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten möglich. 39 · Kostenlose und vertrauliche Beratung · Unterstützung von Projekten, Vereinen und Initiativen · Veröffentlichung und Ausgabe von Informationsmaterial · Organisation von Veranstaltungen · Begleitung und Prüfung der Arbeit der Verwaltung auf die Auswirkungen für Frauen ! Beratung + Unterstützung Angebot/Leistungen: Gleichstellungsbeauftragte Amt Südtondern Marktstraße 12 25899 Niebüll Ansprechpartnerin: Frau Sylke von Kamlah-Emmermann Tel.: 04661/6 01-4 31 Fax: 04661/6 01-1 51 gleichstellungsbeauftragte@ amt-suedtondern.de www.amt-suedtondern.de Beratung zu: · Trennung/Scheidung · Kinderbetreuung · Mediation schwieriger Lebenssituationen · Hilfestellung, Fragen Sozialzentrum uvm. Öffnungszeiten: Mo.– Fr.: 08.00 –12.00 Uhr Di.: 14.00 –18.00 Uhr Gleichstellungsbeauftragte Amt Mittleres Nordfriesland Theodor-Storm-Straße 2 25821 Bredstedt Ansprechpartnerin: Frau Christine Friedrichsen Tel.: 04671/9 19 2-30 [email protected] www.amnf.de Sprechzeiten: Mo.– Fr.: 08.30 –11.30 Uhr Do.: 15.00 –17.00 Uhr Gleichstellungsbeauftragte Amt Nordsee-Treene Schulweg 19 25866 Mildstedt Angebot/Leistungen: Beratung für Alleinerziehende in der wöchentlich dreimal stattfindenden Sprechstunde (persönlich Ansprechpartnerin: nach Anmeldung oder Frau Kirsten Schöttler-Martin telefonisch) zu allen soziTel.: 04841/9 92-2 33 alen, finanziellen Themen, Fax: 04841/9 92-2 55 [email protected] Präventionsthemen etc. (und www.amt-nordsee-treene.de ggf. Weiterleitung an die spez. Fachberatungsstellen) 40 ! Beratung + Unterstützung Sprechstunden: Mo.: 09.00 –12.00 Uhr Di.: 09.00 –12.00 Uhr Do.: 09.00 –12.00 Uhr Um Anmeldung wird gebeten Gleichstellungsbeauftragte Gemeinde Sylt Maybachstraße 2 25980 Westerland/Sylt Angebot/Leistungen: · Beratung und Vermittlung von Adressen zu spezifischen Themen · Einsetzen für die Chancengleichheit von Frauen und Männern · Bereitstellung von Broschüren Ansprechpartnerin: Frau Andrea Dunker Tel.: 04651/8 51-1 80 Fax: 04851/8 51-2 90 gleichstellungsbeauftragte@ gemeinde-sylt.de www.gemeinde-sylt.de Gleichstellungsbeauftragte Ehrenamtlich Gleichstellungsbeauftragte Amt Eiderstedt Welter Straße 1 25836 Garding Ansprechpartnerin: Frau Dörte Rickerts Tel.: 04862/1 00 0-0 Fax: 04862/1 00 0-30 [email protected] www.amt-eiderstedt.de 41 ! Beratung + Unterstützung Gleichstellungsbeauftragte Stadt Tönning Am Markt 1 25832 Tönning Ansprechpartnerin: Frau Maike Ziegler Tel.: 04861/6 14 5 22 Fax: 04861/6 14-40 [email protected] Öffnungszeiten: Mo.– Fr.: 08.00 –12.30 Uhr Termine nach Vereinbarung Gleichstellungsbeauftragte Amt Viöl Westerende 41 25884 Viöl Angebot/Leistungen: Beratung, Vermittlung und Unterstützung Ansprechpartnerin: Frau Marion Sellier Tel.: 04843/2 09 0-0 Fax: 04843/2 09 0-70 [email protected] www.amt-vioel.de Öffnungszeiten: Jeden 3. oder 4. Donnerstag im Monat von 15.00 –17.00 Uhr im Amtsgebäude – nach telefonischer Absprache bei Bedarf Angebot/Leistungen: Gleichstellungsbeauftragte Pellworm Osterschütting 14 25849 Pellworm · Beratung und Unterstützung in vielen Bereichen · Gute Vernetzung zu vielen Institutionen · Bereitstellung von Broschüren Ansprechpartnerin: Frau Gaby Edlefsen Tel.: 04844/12 46 [email protected] Öffnungszeiten: Nach telefonischer Vereinbarung 42 ! Beratung + Unterstützung Jugendamt/Jugendhilfe Angebot/Leistungen: Fachdienst Jugend und Familie (Jugendamt) Marktstraße 6 25813 Husum ·A ngebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinderund Jugendschutzes ·A ngebote zur Förderung der Erziehung in der Familie, Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege · Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen · Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leistungen · Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung · Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen · Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Pflegeerlaubnis; Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten · Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind · Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz; Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften ·A mtspflegschaft, Amtsvormundschaft und Gegenvormundschaft des Jugendamts Träger: Kreis Nordfriesland Ansprechpartner: Herr Daniel Thomsen Tel.: 04841/67-4 25 Servicetel.: 04841/67-4 95 Fax: 04841/67-5 37 [email protected] www.nordfriesland.de Öffnungszeiten: Mo.– Do.: 08.30 –12.00 Uhr Mo.– Do.: 13.00 –16.00 Uhr Fr.: 08.30 –12.00 Uhr Außerhalb der Dienstzeiten besteht eine Rufbereitschaft für dringende Notfälle über den Notruf 112. 43 ! Beratung + Unterstützung Sozialraumorientierte Jugendhilfe und Eingliederungshilfe für Kinder Abteilung Mitte Norderende 2 25821 Breklum Ansprechpartnerin: Martina Kipp Tel.: 04671/9 19 21 21 Fax: 04841/67-5 37 [email protected] www.nordfriesland.de Abteilung Husum Marktstraße 6 25813 Husum Angebot/Leistungen: Ansprechpartner: Herr Peter Raben Tel.: 04841/67-6 78 Fax: 04841/67-5 37 [email protected] www.nordfriesland.de Siehe Seite ► 43 Abteilung Nord Gather Landstraße 75 25899 Niebüll Ansprechpartnerin: Blanka Traussneck Tel.: 04661/9 03 11 00 Fax: 04841/67-5 37 [email protected] www.nordfriesland.de 44 ! Beratung + Unterstützung Abteilung Inseln Gather Landstraße 75 25899 Niebüll Ansprechpartnerin: Frau Bettina Dringenburg Tel.: 04661/9 03 11 00 Fax: 04841/67-5 37 [email protected] www.nordfriesland.de Angebot/Leistungen: Siehe Seite ► 43 Abteilung Süd Am Markt 1 25832 Tönning Ansprechpartnerin: Frau Elke Schmidt Tel.: 04861/61 45 70 Fax: 04841/67-5 37 [email protected] www.nordfriesland.de Kinderschutz Kinderschutz-Zentrum Westküste Theodor-Storm-Straße 7 25813 Husum Träger: Diakonisches Werk Husum gGmbH Ansprechpersonen: Frau Ursula Funk Frau Hilde Schneider Frau Christine Wacker Herr Martin Sanders Tel.: 04841/69 14 50 Fax: 04841/69 14 59 [email protected] www.dw-husum.de Öffnungszeiten: Mo.– Do.: 08.00 –17.00 Uhr Fr.: 08.00 –13.00 Uhr 45 Angebot/Leistungen: · Beratung und Therapie von Kindern und Jugendlichen bei Gewalt­ erfahrungen, wie a) sexualisierte Gewalt b) körperliche Gewalt c) seelische Gewalt d) häusliche Gewalt · Beratung bei hochstrittigen Trennungen und Umgangsregelungen · Beratung von Eltern, die Gewalt gegen ihr Kind ausüben oder sich in Gefahr sehen, dies zu tun ! Beratung + Unterstützung Kinderschutzbund Osterende 61a 25813 Husum Angebot/Leistungen: · Kindertagespflege · Kindergarten · Kinderhort · Schülerbetreuung Träger: Kinderschutzbund-Nord gGmbH Ansprechpartner: Herr Gregor M. Crone Tel.: 04841/25 75 Fax: 04841/29 55 [email protected] www.kinderschutzbund-nf.de Psychosoziale Beratung Siehe Seite ► 102 Schwangerschaftskonfliktberatung Siehe Seite ► 81 Schuldnerberatung Schuldner- und Insolvenzberatung im Sozialzentrum Mittleres Nordfriesland Norderende 2 25821 Breklum Träger: Kreis Nordfriesland Ansprechpartner: Herr Daniel Jürgensen Tel.: 04671/9 19 21 31 Fax: 04671/9 19 21 25 [email protected] www.schuldnerberatung-sh.de 46 Angebot/Leistungen: · Allgemeine Schuldnerberatung · Verbraucherinsolvenz­ beratung ! Beratung + Unterstützung Öffnungszeiten: Mo.– Di.: 08.00 –12.00 Uhr Do.– Fr.: 08.00 –12.00 Uhr Do.: 14.00 –18.00 Uhr Termine nach Vereinbarung Telefonzeiten: Mo.– Fr.: 08.00 –12.00 Uhr Schuldner- und Insolvenzberatung im Sozialzentrum Husum und Umland Zingel 10 25813 Husum Träger: Kreis Nordfriesland Angebot/Leistungen: Ansprechpartnerinnen: Frau Karin Seiffert Frau Brigit Sass Frau Karen Zabel Tel.: 04841/6 66-5 15 Fax: 04841/6 66-5 16 [email protected] www.schuldnerberatung-sh.de · Allgemeine Schuldnerberatung · Verbraucherinsolvenz­ beratung Öffnungszeiten: Mo.– Di.: 08.00 –12.00 Uhr Mo.– Di.: 14.00 –16.00 Uhr Do.– Fr.: 08.00 –12.00 Uhr Erstberatung nur nach Terminvereinbarung Schuldner- und Insolvenzberatung im Sozialzentrum Leck Klixbüller Chaussee 10 25917 Leck Träger: Kreis Nordfriesland 47 ! Beratung + Unterstützung Ansprechpartner: Herr Raino Heemeier Tel.: 04661/60 16 12 [email protected] www.schuldnerberatung-sh.de Öffnungszeiten: Mo.: 08.00 –12.00 Uhr Di.: 08.00 –12.00 Uhr Do.: 08.00 –12.00 Uhr Fr.: 08.00 –12.00 Uhr Montags, dienstags und freitags können Nachmittagstermine vereinbart werden Schuldner- und Insolvenzberatung im Sozialzentrum Niebüll Hauptstraße 44 25899 Niebüll Träger: Kreis Nordfriesland Angebot/Leistungen: Ansprechpartnerin: Frau Christina Pohl Tel.: 04661/60 15 14 Fax: 04661/60 15 49 [email protected] www.schuldnerberatung-sh.de Öffnungszeiten: Mo.: 08.00 –12.00 Uhr Di.: 08.00 –12.00 Uhr Do.: 08.00 –12.00 Uhr Do.: 14.00 –18.00 Uhr Termine nach Vereinbarung Schuldner- und Insolvenzberatung im Sozialzentrum Südliches Nordfriesland in Tönning Am Markt 1 25832 Tönning Träger: Kreis Nordfriesland 48 · Allgemeine Schuldnerberatung · Verbraucherinsolvenz­ beratung ! Beratung + Unterstützung Ansprechpersonen: Frau Silke Lasch Herr Markus Hofmann Tel.: 04861/61 45 51 -61 45 53 Fax: 04861/6 14 40 [email protected] [email protected] www.schuldnerberatung-sh.de Öffnungszeiten: Mo.– Fr.: 08.00 –12.30 Uhr Do.: 14.00 –17.30 Uhr und nach Vereinbarung Schuldner- und Insolvenzberatung im Sozialzentrum Sylt Kontakt über Sozialzentrum Niebüll Maybachstraße 2 25980 Westerland/Sylt Träger: Kreis Nordfriesland Ansprechpartner: Herr Peter Martensen Tel.: 04661/60 15 14 Fax: 04661/60 15 49 [email protected] www.schuldnerberatung-sh.de Öffnungszeiten: Termine nach Vereinbarung 49 Angebot/Leistungen: · Allgemeine Schuldnerberatung · Verbraucherinsolvenz­ beratung ! Beratung + Unterstützung Selbsthilfegruppen Angebot/Leistungen: KIBIS Nordfriesland Schiffbrücke 12 25813 Husum Träger: Der Paritätische Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e. V. Ansprechpartnerin: Frau Angelika Weinert Tel.: 04841/80 07 77 [email protected] www.kibis-nf.de Öffnungszeiten: Mo.– Di.: 09.00 –13.00 Uhr Di.: 14.00 –19.00 Uhr und nach Vereinbarung 50 KIBIS ist Ihre Anlaufstelle wenn Sie: · Kontakt und Gespräche mit Menschen suchen, die ähnliche Fragen und Probleme haben · eine Selbsthilfegruppe gründen wollen oder · Kontakt zu einer bestehenden Selbsthilfegruppe suchen · Räume für Gruppentreffen oder Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit brauchen · untereinander Erfahrungen und Fragen austauschen wollen · regelmäßige Telefonsprechstunden oder Fortbildungen anbieten wollen · Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit haben · ihre persönlichen Neigungen und Fähigkeiten in den Dienst des Gemeinwesens stellen wollen ! Beratung + Unterstützung Sexualberatung pro familia, Beratungsstelle Husum Herzog-Adolf-Straße 35 25813 Husum Träger: pro familia Ansprechpartnerinnen: Frau Marion Rieckemann Frau Irmgard Hoenck Tel.: 04841/36 71 Fax: 04841/80 01 18 [email protected] www.profamilia.sh.de Öffnungszeiten: Mo.– Fr.: 10.00 –12.00 Uhr Mo.: 14.00 –16.00 Uhr Do.: 14.00 –16.00 Uhr nach telefonischer Anmeldung Telefonsprechstunde: Mo.: 12.00 –13.00 Uhr Angebot/Leistungen: · Beratung & Information für Schwangere, ihre Partner und Familien zu sozialen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten · Beratung bei Fragen zur Schwangerschaft und im Schwangerschaftskonflikt (§219StGB, §5SchKG) · Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch · Beratung zur Familienplanung, Schwangerschaftsverhütung, Kinderwunsch. · Beratung in Lebenskrisen, bei Partnerschaftsproblemen, bei Fragen zur Sexualität für Menschen jeden Alters Sozialverband Deutschland Sozialverband Deutschland Kreisverband Nordfriesland Westerkampweg 21 25813 Husum Angebot/Leistungen: Information und Beratung in allen Angelegenheiten des Sozialrechts. Voraussetzung für die Beratung ist eine Mitgliedschaft im Verein Sozialverband Deutschland S.-H. e. V. Träger: Sozialverband Schleswig-Holstein e. V., Kiel Ansprechpartnerinnen: Frau Melanie Huß Frau Andrea Reiner Frau Bernadette Tüffers Frau Petra Dirks Tel.: 04841/77 28 50 Fax: 04841/7 72 85 10 [email protected] www.sovd-sh.de 51 ! Beratung + Unterstützung Öffnungszeiten: Mo.– Do.: 08.00 –12.00 Uhr Termine nach Vereinbarung Beratung in Niebüll im Amt Südtondern Raum 1.04 (1.OG) Marktstraße 12 25899 Niebüll Öffnungszeiten: Jeden 1. und 3. Donnerstag: 08.15 –12.15 Uhr Beratung in Westerland bei der AWO Wenningstedter Weg 66 25980 Westerland/Sylt Öffnungszeiten: Jeden 2. und 4. Dienstag: 08.45 Uhr –12.00 Uhr Suchtberatung Siehe Seite ► 107 Streetwork/Pavillon Angebot/Leistungen: Streetwork/Pavillon Herzog-Adolf-Straße 23 25813 Husum Träger: Diakonisches Werk Husum gGmbH Ansprechpersonen: Frau Carmen Lange Herr Jens Kiesby Tel.: 04841/8 05 54 04 Fax: 04841/8 04 29 50 [email protected] www.dw-husum.de 52 · Straßensozialarbeit · Beratung · Begleitung ·A ufenthalt · Duschmöglichkeiten · Wäsche waschen/trocknen · Küchennutzung ·A usgangspunkt für weitere Hilfeplanung ! Beratung + Unterstützung Öffnungszeiten: Mo.: 15.00 –18.00 Uhr Di.: 15.30 –19.00 Uhr Mi.: 10.00 –12.00 Uhr Fr.: 09.00 –11.00 Uhr Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. Beratungsstelle Verband alleinerziehender Mütter und Väter Muhliusstraße 67 24103 Kiel Träger: Landesverband Schleswig-Holstein e. V. Ansprechpartnerinnen: Frau Sabine v. d. Beeck Frau Miriam Semla Tel.: 0431/5 57 91 50 Fax: 0431/5 19 20 13 [email protected] www.vamv-sh.de Öffnungszeiten: Mo.– Fr.: 08.30 –12.30 Uhr und nach Vereinbarung 53 Angebot/Leistungen: Telefonische und persönliche Beratung Alleinerziehender bei Trennung und Scheidung: · rechtliche Beratung, Konfliktberatung und Meditation bei der Ausgestaltung der elterlichen Sorge, des Umgangs und der Zahlung von Unterhalt · psychosoziale Beratung, Orientierungsberatung, Konfliktberatung bei der Ausgestaltung der elterlichen Sorge und der Umgangsregelung · persönliche Beratung zur wirtschaftlichen Situation (Unterhalt, UVG, Kinderzuschlag, ALG II, Wohngeld, Elterngeld, BAB, usw.) Telefonberatung zu o. g. Themen ! Beratung + Unterstützung Verbraucherschutz Verbraucherzentrale Flensburg Schiffbrücke 65 24939 Flensburg Träger: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V. Ansprechpartnerin: Christine Hannemann Tel.: 0461/2 86 04 Fax: 0461/2 75 78 [email protected] www.vzsh.de Öffnungszeiten: Mo.: 09.00 –18.00 Uhr Di.: 09.00 –12.00 Uhr Do.: 14.00 –18.00 Uhr Fr.: 09.00 –12.00 Uhr Wohnungslosenhilfe Siehe Seite ► 134 54 Angebot/Leistungen: Beratungsangebot (teilweise mit Terminvergabe): ·A ltersvorsorge und Geldanlage · Energie und Bauen · Immobilienfinanzierung · Lebensmittel und Ernährung · Rundfunkgebühren ·T estergebnisse · Verbraucherrecht · Versicherungen · Zahnärztliche Leistungen Beruf + Bildung Agentur für Arbeit Agentur für Arbeit Husum Treibweg 2 25813 Husum Ansprechpartner: Tel.: 01801/55 51 11 (Arbeitnehmer) Tel.: 01801/66 44 66 (Arbeitgeber) Fax: 04841/96 79 91-1 70 [email protected] www.arbeitsagentur.de Öffnungszeiten: Mo.– Fr.: 08.00 –12.00 Uhr Do.: 14.00 –16.00 Uhr Agentur für Arbeit Niebüll Bahnhofstraße 26 a 25899 Niebüll Angebot/Leistungen: Ansprechpartner: Tel.: 01801/55 51 11 (Arbeitnehmer) Tel.: 01801/66 44 66 (Arbeitgeber) Fax: 04661/96 70 91-3 37 [email protected] www.arbeitsagentur.de Öffnungszeiten: Mo.– Fr.: 07.30 –12.30 Uhr Do.: 14.00 –18.00 Uhr Agentur für Arbeit Tönning Am Markt 1 25832 Tönning Ansprechpartner: Tel.: 01801/55 51 11 (Arbeitnehmer) Tel.: 01801/66 44 66 (Arbeitgeber) Fax: 04841/96 79 91-1 70 [email protected] www.arbeitsagentur.de 55 · Unterstützung bei Arbeitsund Jobsuche · Beratung bei Berufsrückkehr, Berufswahl, Existenzgründung · Gewährung von finanziellen Hilfen (Arbeitslosengeld) Beruf + Bildung Öffnungszeiten: Mo.– Fr.: 08.00 –12.30 Uhr Do.: 14.00 –17.30 Uhr Agentur für Arbeit Westerland Kirchenweg 3 – 5 25980 Westerland/Sylt Ansprechpartner: Tel.: 01801/55 51 11 (Arbeitnehmer) Tel.: 01801/66 44 66 (Arbeitgeber) Fax: 04651/98 89 91-5 70 [email protected] www.arbeitsagentur.de Öffnungszeiten: Mo.– Fr.: 08.00 –11.30 Uhr Ausbildung in Teilzeit Projekt Ausbildung in Teilzeit Johanniskirchhof 1–7 24937 Flensburg Angebot/Leistungen: · Beratung und Information für Betriebe und Ausbildungsplatzsuchende zu stundenreduzierten Ausbildungsmodellen in Teilzeit ·A kquise von Ausbildungsplätzen in Teilzeit · Begleitung von Teilzeitausbildungsverhältnissen · Unterstützung im Bewerbungsverfahren Träger: Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein Ansprechpartnerin: Frau Martina Jekat Tel.: 0461/86 61 38 Fax: 0461/86 63 38 [email protected] www.teilzeit-ausbildung.de Öffnungszeiten: Mo.– Do.: 08.30 –15.30 Uhr Fr.: 08.30 –12.30 Uhr 56 Beruf + Bildung Ausbildungsbetreuung Ein Projekt des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein (MWV) im Rahmen des “Bündnis für Ausbildung”. Die Ausbildungsbetreuerinnen und Ausbildungsbetreuer in Schleswig-Holstein wollen: • Auszubildende bei der Lösung von Problemen unterstützen, damit diese ihre Ausbildung erfolgreich abschließen können. • Ausbildungsabbrüchen entgegenwirken. • Jugendliche und junge Erwachsene nach einem Ausbildungsabbruch motivieren und unterstützen, damit sie ihre Ausbildung wieder aufnehmen. • den Anteil der Ungelernten verringern helfen. Das Angebot der Ausbildungsbetreuung richtet sich in erster Linie an: • Auszubildende, die Probleme während der Ausbildung haben, egal ob im Betrieb, in der Berufsschule oder im privaten Umfeld. • Auszubildende, die ihre Ausbildung abbrechen wollen, sich aber über die Alternativen noch nicht im Klaren sind. • Jugendliche und junge Erwachsene, die ihre Ausbildung abgebrochen haben und eine Anschlussausbildung suchen. Auch die folgenden Personengruppen können sich gerne bei Fragen rund um die Berufsausbildung an uns wenden: • Auszubildende • Ausbildungsabbrecher/innen • Eltern • Ausbilderbetriebe • Mitarbeiter/innen berufsvorbereitender Maßnahmen • Berufsschulehrer/innen, Berufsschulen Ihre Ausbildungsbetreuer in Nordfriesland: Kreishandwerkerschaft Nordfriesland-Nord Rathausstraße 19 25899 Niebüll Ansprechpartnerin: Frau Hannelore Schalla-Puzicha Tel.: 04661/96 65-20 Fax: 04661/96 65-44 [email protected] 57 Beruf + Bildung Kreishandwerkerschaft Nordfriesland-Nord Norderstraße 22 25813 Husum Ansprechpartner: Herr Benjamin Thöming Tel.: 04841/8 03 81 23 Fax: 04841/8 03 89 50 [email protected] Weitere Informationen finden Sie unter: www.ausbildungsbetreuung.de Berufliche Beratung Angebot/Leistungen: Beratungsstelle FRAU & BERUF Nordfriesland Schiffbrücke 12 25813 Husum Beratung und Information für Frauen zu beruflichen Themen wie z. B.: · Beruflicher Wiedereinstieg · Vereinbarkeit von Familie und Beruf · berufliche (Neu-)Orientierung · Bewerbungsstrategien · Weiterbildung und Finanzierungsmöglichkeiten · Elternzeit · Existenzgründung (im Vorfeld) · Konflikte am Arbeitsplatz u. a. Träger: Verein zur Förderung grenzüberschreitender Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik e. V. Ansprechpartnerinnen: Frau Meike Hansen (Beratung) Frau Silvia Zuppelli (Beratung) Frau Lydia Sarré (Verwaltung) Tel.: 04841/70 60 Fax: 04841/87 15 24 [email protected] www.frau-und-beruf-sh.de Öffnungszeiten: Mo.– Fr.: 08.30–12.30 Uhr Termine nach telefonischer Vereinbarung Offene Sprechstunde: jeden 1. Dienstag im Monat von 15.00 –18.00 Uhr 58 Beruf + Bildung Agentur für Arbeit Siehe Seite ► 55 Sozialzentrum/Jobcenter Mittleres Nordfriesland Norderende 2 25821 Breklum Tel.: 04671/91 92-0 [email protected] Angebot/Leistungen: · Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt: · Entwicklung und Vorbereitung auf den ersten Arbeitsmarkt durch ein gezieltes Fallmanagement · Arbeitgeberservice für Einstellungen · Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldgesetz, · Hilfestellung bei GEZErmäßigung · Sozialstaffelermäßigung in Kindertagesstätten · Schuldnerberatung Sozialzentrum/Jobcenter Husum und Umland Zingel 10 25813 Husum Tel.: 04841/6 66-0 [email protected] Sozialzentrum/Jobcenter Leck Klixbüller Chaussee 10 25917 Leck Tel.: 04662/6 01-6 01 [email protected] Sozialzentrum/Jobcenter Niebüll Hauptstraße 44 25899 Niebüll Tel.: 04661/6 01-5 01 [email protected] 59 Beruf + Bildung Sozialzentrum/Jobcenter Südliches Nordfriesland Am Markt 1 25832 Tönning Angebot/Leistungen: · Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt: · Entwicklung und Vorbereitung auf den ersten Arbeitsmarkt durch ein gezieltes Fallmanagement · Arbeitgeberservice für Einstellungen · Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldgesetz, · Hilfestellung bei GEZErmäßigung · Sozialstaffelermäßigung in Kindertagesstätten · Schuldnerberatung Tel.: 04861/6 14-0 [email protected] Sozialzentrum/Jobcenter Sylt Maybachstraße 2 25980 Sylt Tel.: 04651/8 51-0 [email protected] Sozialzentrum/Jobcenter Föhr/Amrum Feldstraße 36 25938 Wyk auf Föhr Tel.: 04681/74 67 83 [email protected] 60 Beruf + Bildung Berufsschulen Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland in Husum Herzog-Adolf-Straße 3 25813 Husum Angebot/Leistungen: Unterrichtet wird: · Agrarwirtschaft · Bautechnik · Elektrotechnik · Ernährung und Hauswirtschaft · Farbtechniken und Raumgestaltung · Gesundheit und Körperpflege · Holztechnik · Sozialwesen · Wirtschaft und Verwaltung Träger: Kreis Nordfriesland Ansprechpartner: Büro-Mitarbeiter Tel.: 04841/89 95-0 Fax: 04841/89 95-25 [email protected] www.bs-husum.de Öffnungszeiten: Mo.– Do.: 7.30 –15.00 Uhr Fr.: 7.30 –13.15 Uhr 61 Beruf + Bildung Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland in Niebüll Uhlebüller Straße 15 25899 Niebüll Angebot/Leistungen: Berufsschule: Berufsfachschule I: · Fachrichtung Wirtschaft · Fachrichtung TechnikHolztechnik · Fachrichtung Technik Metalltechnik · Fachrichtung Gesundheit und Ernährung Berufsfachschule III: · Fachrichtung Wirtschaft · Fachrichtung Energietechnik · Fachrichtung Sozial­pädagogik · Fachrichtung Sozialwesen · Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung · Fachoberschule Technik · Berufsoberschule Wirtschaft und Verwaltung Berufliches Gymnasium: · Fachrichtung Wirtschaft · Fachrichtung Technik · Fachrichtung Ernährung · Fachrichtung Agrarwirtschaft · Fachschule für Sozialpädagogik Träger: Kreis Nordfriesland Ansprechpartnerin: Frau Christiansen Tel.: 04661/93 01 00 Fax: 04661/93 01 99 www.bs-niebuell.de Öffnungszeiten: Mo.–Fr.: 7.00–15.00 Uhr Industrie- & Handelskammer IHK Flensburg, Geschäftsstelle Nordfriesland Schloßstraße 7 25813 Husum 62 Beruf + Bildung Angebot/Leistungen: Tel.: 04841/80 10-0 Fax: 04841780 10-19 [email protected] www.ihk-flensburg.de ·A usbildungsplatzsuche (www.ihk-lehrstellenboerse.de) ·A usbildungsplatzberatung ·A usbildung in Teilzeit ·A rbeitsplatzsuche · Weiterbildungsberatung Öffnungszeiten: Mo.– Do.: 8.00 –16.30 Uhr Fr.: 8.00 –13.00 Uhr Kreishandwerkerschaft Angebot/Leistungen: Kreishandwerkerschaft Nordfriesland-Süd Süderstraße 97 25813 Husum Träger: Kreishandwerkerschaft Nordfriesland Ansprechpartner: Herr Lutz Martensen Tel.: 04841/8 93 80 Fax:04841/89 38 38 [email protected] www.kh-nf.de Öffnungszeiten: Mo.–Do.: 8.00–16.30 Uhr Fr.: 8.00–13.00 Uhr 63 · Altersversorgung (Beratung) · Arbeitsverträge (Bereitstellung, Vertragsgestaltung und Beratung) · Arbeitsrecht · Arbeitsgericht (kostenlose Vertretung der Innungsmitglieder) · Ausbildungsfragen (Beratung) · Behördenangelegenheiten (Regelung und Beratung) · Beratung bei Geschäftsübernahmen · Bereithaltung von Gesetzen und Verordnungen · Berufspolitische Fragen · Betriebliche Altersversorgung (Beratung und Aufnahme im Versorgungswerk des Handwerks) · Prüfungswesen (Durch­ führung von Zwischenund Gesellenprüfungen) · Schlichtungsausschüsse (Unterstützen bei Auflösung von Ausbildungsverträgen) Beruf + Bildung Kreishandwerkerschaft Nordfriesland-Nord Rathausstraße 19 25899 Niebüll Angebot/Leistungen: · Altersversorgung (Beratung) · Arbeitsverträge (Bereitstellung, Vertragsgestaltung Träger: und Beratung) Kreishandwerkerschaft Nordfriesland · Arbeitsrecht · Arbeitsgericht (kostenlose Ansprechpersonen: Vertretung der InnungsmitHerr Berthold Brodersen Frau Hannelore Schalla-Puzicha glieder) Tel.: 04661/96 65-0 · Ausbildungsfragen Fax: 04661/96 65-44 (Beratung) [email protected] · Behördenangelegenheiten www.kh-nf.de (Regelung und Beratung) · Beratung bei GeschäftsÖffnungszeiten: übernahmen Mo.–Do.: 7.45 –16.30 Uhr · Bereithaltung von GesetFr.: 7.45 –13.00 Uhr zen und Verordnungen · Berufspolitische Fragen · Betriebliche Altersversorgung (Beratung und Aufnahme im Versorgungswerk des Handwerks) · Prüfungswesen (Durch­ führung von Zwischenund Gesellenprüfungen) · Schlichtungsausschüsse (Unterstützen bei Auflösung von Ausbildungsverträgen) Minijobs Unterschieden wird zwischen den Minijobs im gewerblichen Bereich, diese sind zum einen: • geringfügig entlohnte Beschäftigungen, bei denen das Arbeitsentgelt monatlich 450 Euro nicht übersteigen darf (450-Euro-Jobs) und zum anderen • kurzfristige Beschäftigungen, die von vornherein für eine begrenzte Dauer ausgeübt werden. 64 Beruf + Bildung Geringfügig entlohnte Arbeitnehmer unterliegen in der Rentenversicherung der Versicherungspflicht und zahlen einen Beitragsanteil zur Rentenversicherung. In den übrigen Zweigen der Sozialversicherung sind sie versicherungsfrei. Für Arbeitgeber besteht Melde- und Beitragspflicht. Sie zahlen pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale. Der gewerbliche Bereich umfasst alle Beschäftigungsverhältnisse, die nicht in Privathaushalten ausgeübt werden, für die das so genannte Haushaltsscheck-Verfahren gilt. und den Minijobs in Privathaushalten. Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung und werden vom Gesetzgeber besonders gefördert. Zum einen zahlt der Arbeitgeber geringere Pauschalbeiträge als bei gewerblichen Minijobs, zum anderen hat der Gesetzgeber für Minijobs in Privathaushalten eine besondere Steuerermäßigung eingeführt. Weitere Informationen finden Sie unter: www.minijob-zentrale.de Sozialzentren/Jobcenter Siehe Seite ► 10 Übergang von der Schule in die Arbeitswelt Das Bildungsportal Nordfriesland bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Eltern und Lehrern einen Überblick über die Angebote und Möglichkeiten im Kreis Nordfriesland, die es am Übergang von der Schule in die Arbeitswelt gibt. Das Bildungsportal bietet: · Informationen zur Berufsorientierung und Berufswahl · Wegweiser in die Berufs- und Arbeitswelt · Eine Datenbank mit allen Angebote für den Übergang Schule – Arbeitswelt 65 Beruf + Bildung Sie finden diese Angebote unter: www.bildungsportal-nordfriesland.de Weiterbildung AGP Weiterbildung und Beruf Tunnelweg 1 25813 Husum Angebot/Leistungen: · Jugend- und Erwachsenenbildung · Beratung · Coaching · Integration in Arbeit · Personalentwicklung · Weiterbildung · Training · Frauencoaching Ansprechpartner: Herr Cem Sadik Tel.: 0461/1 46 98 40 Fax: 0461/14 69 84 14 [email protected] www.agp-weiterbildung.de BAW - Bildungs- u. Arbeitswerkstatt Südtondern gGmbH Peersweg 20 25899 Niebüll Ansprechpartner: Herr Hauke Brückner Tel.: 04661/9 69 50 Fax: 04661/96 95-96 66 Angebot/Leistungen: · Berufsvorbereitung · Ausbildung · Unterstützte Beschäftigung · Produktionsschule · Werkstatttage · Schule & Arbeitswelt/ Handlungskonzept · Wohnheim · Berufseinstiegsbegleitung · Aktivierungshilfen Beruf + Bildung Angebot/Leistungen: Nordsee Akademie Leck Flensburger Straße 18 25917 Leck Bildungsangebote aus allen Bereichen: · berufliche Weiterbildung · Kultur · Politik · Begegnung · Studienreisen Tel.: 04662/87 05-0 Fax: 04662/87 05-30 [email protected] www.nordsee-akademie.de Ökumenisches Bildungszentrum Berufe im Gesundheitswesen gGmbH Theodor-Schäfer-Straße 14 25813 Husum Angebot/Leistungen: Ansprechpartnerin: Frau Jutta Mannebach Tel.: 04841/89 92-8 31 Fax: 04841/89 92-8 34 [email protected] www.oebiz.de Ausbildung: · Altenpflege · Altenpflegehilfe · Gesundheits- und Krankenpflege Salo & Partner Berufliche Bildung GmbH Osterhusumer Straße 130 25813 Husum Angebot/Leistungen: · Bewerbungstraining · Aktivierung und Orientierung am Arbeitsmarkt · Gesundheitspräventionskurse · Berufliche Qualifizierung · individuelles Coaching · Bildungsbegleitung Ansprechpartner: Herr Heiko Lohr Tel.: 04841/7 79 62 90 Fax: 04841/77 96 29 16 [email protected] www.salo-ag.de 67 Beruf + Bildung Volkshochschule Amrum e.V. Tanenwai 45 25946 Nebel/Amrum Tel.: 04682/23 84 Fax: 04682/23 84 [email protected] www.vhs-amrum.de Volkshochschule Amt Viöl Westerende 41 25884 Viöl Tel.: 04843/2 01 06 Fax: 04671/2 01 07 [email protected] www.avhs-vioel.de Volkshochschule Garding e. V. Op de Geest 4 25836 Garding Tel.: 04862/1 04 16 05 [email protected] www.vhs-garding.de Volkshochschule Insel Föhr e. V. Halligweg 7 25938 Wyk a. F. Tel.: 04681/58 08 64 Fax: 04681/74 72 93 [email protected] www.vhs-foehr.de 68 Beruf + Bildung Volkshochschule Niebüll e. V. Uhlebüller Straße 15 25899 Niebüll Tel.: 04661/6 74 74 Fax: 04661/90 29 55 [email protected] www.vhs-niebuell.de Volkshochschule St. Peter-Ording e. V. Zum Karpfenteich 11 a 25826 St. Peter-Ording Tel.:04863/4 75 50 Fax: 04863/47 55 27 [email protected] Volkshochschule Sylt e. V. Sonderburger Straße 10 25980 Westerland Tel.: 04651/20 11 13 Fax: 04651/20 11 19 [email protected] www.vhs-sylt.de Volkshochschule Tönning e. V. Hochsteg 18 a 25832 Tönning Tel.: 04861/17 40 [email protected] 69 Beruf + Bildung Angebot/Leistungen: Weiterbildungsverbund Nordfriesland Neustadt 120 25813 Husum · Beratung zu Fragen der Bildungsplanung zu verschiedenen Lernformen · Recherche nach passenden Bildungsangeboten · Beratung zu Fördermitteln für Weiterbildung · Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln · Informationen über Aktionstage zum Thema Weiterbildung. Ansprechpartnerin: Frau Elke Kirchner Tel.: 04841/90 46 61-0 [email protected] www.weiterbildung-nf.de Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein Flensburger Chaussee 30 25813 Husum Ansprechpartner: Herr Stefan Schütt Tel.: 04841/9 60 80 Fax: 04841/96 08 44 [email protected] www.wak-sh.de 70 Beruf + Bildung Wiedereinstieg ins Berufsleben Eine berufliche Unterbrechung zur Kindererziehung ist auch heute noch ein typischer Lebensabschnitt von Frauen. Gerade nach einer längeren Familienphase ist der Wiedereinstieg in den Beruf eine besondere Herausforderung. Informationen und hilfreiche Tipps zum Thema Wiedereinstieg finden Sie auch im Lotsenportal für Wiedereinsteigerinnen und Berufsrückkehrerinnen: www.perspektive-wiedereinstieg.de auf der Internetseite der Beratungsstellen FRAU & BERUF: www.frau-und-beruf-sh.de/index.php?page=wiedereinstieg und in Ihrer Beratungsstelle vor Ort: Beratungsstelle FRAU & BERUF Nordfriesland Schiffbrücke 12 25813 Husum Ansprechpartnerin: Frau Meike Hansen (Beratung) Frau Silvia Zuppelli (Beratung) Frau Lydia Sarré (Verwaltung) Tel.: 04841/70 60 Fax: 04841/87 15 24 [email protected] www.frau-und-beruf-sh.de Öffnungszeiten: Mo.–Fr.: 08.30 –12.30 Uhr Die Terminvergabe erfolgt nach telefonischer Vereinbarung. Bei Bedarf ist ein Gespräch auch außerhalb der Bürozeiten oder in Ihrer Nähe möglich. 71 Schwangerschaft + Geburt Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ Für Schwangere besteht bei akuten finanziellen Notlagen die Möglichkeit, bei der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ einen Hilfeantrag zu stellen. Je nach Einzelfall können durch die Stiftung die finanziellen Hilfen für die Erstausstattung des Kindes, die Wohnung und Einrichtung oder sonstiges, im Zusammenhang mit der Schwangerschaft, der Geburt oder der Pflege des Kleinkindes entstehende Aufwendungen ausbezahlt werden. Der Antrag auf Stiftungsmittel muss vor der Geburt persönlich bei einer der folgenden Institutionen gestellt werden: Diakonisches Werk Husum gGmbH Psychologisches Beratungszentrum Theodor-Storm-Str. 7 25813 Husum Tel.: 04841/69 14 40 [email protected] www.dw-husum.de Kreisgesundheitsamt Husum Damm 8 25813 Husum Tel.: 04841/89 70-0 [email protected] www.nordfriesland.de Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de Elterngeld Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat Väter und Mütter und ihre jungen Familien. Anspruch darauf haben Eltern, die ihr Kind in den ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind. 72 Schwangerschaft + Geburt Elterngeld gibt es für Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. Neben den leiblichen Eltern und den Adoptiveltern können in Ausnahmefällen auch Verwandte bis dritten Grades Elterngeld erhalten, wie zum Beispiel Großeltern oder Geschwister. Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die • ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, • nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro (bei Alleinerziehenden mehr als 250.000 Euro) hatten, haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Eltern können ab der Geburt eines Kindes bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten. Das Elterngeld wird für Lebensmonate des Kindes gezahlt. Die Eltern können sich untereinander aufteilen, wer wie lange zu Hause bleiben möchte. Ein Elternteil allein kann die Leistung für mindestens zwei und für bis zu zwölf Monate beziehen. Das Elterngeld wird noch weitere zwei Monate gezahlt, wenn auch der andere Elternteil in die Elternzeit geht oder der Elternteil alleinerziehend ist und der Familie für mindestens zwei Monate das Einkommen ganz oder teilweise wegfällt. Arbeiten Mutter oder Vater während des Elterngeldbezugs in Teilzeit, darf die Wochenarbeitszeit 30 Stunden nicht übersteigen. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte.Das Elterngeld muss schriftlich beim Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmj.de 73 Schwangerschaft + Geburt Elternzeit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Mit Zustimmung der Arbeitgeberseite können sie bis zu zwölf Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes übertragen. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Er beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn. In besonderen Fällen kann durch die Aufsichtsbehörde eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Nach Ablauf der Elternzeit haben die Eltern einen Anspruch, auf ihren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Entscheidend hierfür sind die Vereinbarungen des Arbeitsvertrages. Eine Schlechterstellung ist nicht zulässig. Wurde die Arbeitszeit während der Elternzeit reduziert, gilt nach deren Ende wieder die frühere Arbeitszeit. Quelle und weitere Informationen unter: www.familien-wegweiser.de. Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaft und Geburt (Mehrbedarf und Erstausstattung) Wenn Sie Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) oder Grundsicherung nach dem SGB XII („Sozialhilfe“) beziehen, gibt es eine zusätzliche, finanzielle Unterstützung für werdende Mütter nach der zwölften Schwangerschaftswoche. Außerdem gibt es finanzielle Hilfen für die Erstausstattung bei der Geburt. Die genauen Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der finanziellen Unterstützung können Sie bei Ihrer Ansprechperson, in dem für Sie zuständigen Sozialzentrum/Jobcenter erfragen und beantragen. Die Übersicht über die Sozialzentren/Jobcenter im Kreis Nordfriesland finden Sie auf Seite 10. 74 Schwangerschaft + Geburt Geburt: Vorbereitung und die Zeit danach Je besser eine werdende Mutter auf die Entbindung vorbereitet ist, desto leichter verlaufen meist Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Die gezielte Vorbereitung wird durch verschiedene Kurse unterstützt. Diese werden unter anderem angeboten von: • Hebammen in freier Praxis oder in Geburtshäusern im Rahmen der Hebammenhilfe • Hebammen in Kliniken im Rahmen der Hebammenhilfe • Frauenkliniken • Vereinen und Verbänden der Familienarbeit • Gesundheitszentren • Krankengymnastinnen (in freier Praxis, Kliniken oder Institutionen) Die Kosten für die Kurse werden im Rahmen der Hebammenhilfe grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen. Der Partner muss allerdings, wenn er an dem Kurs ebenfalls teilnimmt, für die Kosten selbst aufkommen. Die Kurse bieten auch die Möglichkeit sich über die verschiedenen Geburtsmethoden, wo und wie eine Geburt ablaufen soll, über medizinische Hilfsmittel, Entbindungskliniken, Säuglingspflege und Stillen zu informieren. Weitergehende Informationen zu diesen Vorbereitungskursen bieten die Geburtshäuser und Kliniken in Informationsveranstaltungen. Eine Auflistung von Hebammen und weitere Informationen zu deren Leistungen finden Sie unter: www.hebammen-sh.de. 75 Schwangerschaft + Geburt Kindergeld Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld weiter gezahlt werden. z. B. für • inder, die für einen Beruf ausgebildet werden kann bis K zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden. Darunter ist die Ausbildung für einen künftigen Beruf zu verstehen. Zur Ausbildung für einen Beruf gehören z. B. der Besuch allgemeinbildender Schulen, die betriebliche Ausbildung, eine weiterführende Ausbildung sowie die Ausbildung für einen weiteren Beruf. • Kinder ohne Ausbildungsplatz Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden, wenn ein Kind eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen bzw. fortsetzen kann. • Eine Übergangszeit Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes auch für eine Übergangszeit von bis zu vier Monaten z. B. zwischen Schulabschluss und Beginn der Berufsausbildung gewährt werden. • Kinder ohne Arbeitsplatz Kindergeld wird auch für ein über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland, einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen EU- bzw. EWR-Staat oder der Schweiz als Arbeitsuchender gemeldet ist. • Kinder mit Behinderung Unabhängig von den unter e) erläuterten Anspruchsvoraussetzungen kann für ein Kind mit Behinderung Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus bezogen werden, wenn das Kind wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Kindergeld wird monatlich gezahlt. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben. 76 Schwangerschaft + Geburt Um Kindergeld erhalten zu können, müssen Sie bei der Familienkasse einen schriftlichen Antrag auf Kindergeld stellen: Familienkasse Flensburg 24935 Flensburg Besucheradresse Eckernförder Landstraße 65 24941 Flensburg [email protected] Weitere Informationen finden Sie unter: www.arbeitsagentur.de Kinderzuschlag Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn • • • • für diese Kinder Kindergeld bezogen wird, die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen, das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht. Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare 900 Euro, für Alleinerziehende 600 Euro. Den Kinderzuschlag können Eltern nur dann beanspruchen, wenn ihre monatlichen Einnahmen in Geld oder Geldeswert (z. B. Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld I, Krankengeld etc.) die jeweilige Mindesteinkommensgrenze erreichen. Kinderzuschlag ist ausschließlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Sie ist auch für die Bearbeitung zuständig. Dies gilt gleichermaßen für Angehörige des öffentlichen Dienstes. Über den Antrag auf Kinderzuschlag entscheidet die Familienkasse durch schriftlichen Bescheid. 77 Schwangerschaft + Geburt Bei Fragen zur Antragstellung und zu ihrem konkreten Einzelfall wenden Sie sich am besten persönlich an die für Ihren Wohnort zuständige Familienkasse: Familienkasse Flensburg 24935 Flensburg Besucheradresse Eckernförder Landstraße 65 24941 Flensburg [email protected] Quelle: www.arbeitsagentur.de Mutterschaftsgeld Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen während der Schutzfristen, vor und nach der Entbindung (im Normalfall sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen nach der Entbindung, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung) sowie für den Entbindungstag gezahlt. Das Mutterschaftsgeld kann frühestens sieben Wochen vor dem mutmaßlichen Geburtstermin beantragt werden, da die diesbezügliche ärztliche Bescheinigung frühestens eine Woche vor Beginn der Schutzfrist ausgestellt werden darf. Das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen erhalten nur Frauen, die freiwillig oder pflichtversichert mit Anspruch auf Krankengeld gesetzlich krankenversichert sind. Weitere Voraussetzungen: • Sie müssen in einem Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis stehen oder • der Arbeitgeber hat das Beschäftigungsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig gekündigt oder • bei Beginn des Arbeitsverhältnisses erst nach Beginn der Schutz- frist entsteht der Anspruch mit Beginn des Arbeitsverhältnisses, wenn die Frau zu diesem Zeitpunkt Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. 78 Schwangerschaft + Geburt • Sie müssen in einem Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis stehen oder • der Arbeitgeber hat das Beschäftigungsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig gekündigt oder • bei Beginn des Arbeitsverhältnisses erst nach Beginn der Schutz- frist entsteht der Anspruch mit Beginn des Arbeitsverhältnisses, wenn die Frau zu diesem Zeitpunkt Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Freiwillig versicherte Mitglieder, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind, haben nur einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie gegenüber ihrer Krankenkasse den Anspruch auf Krankengeld erklärt haben (Wahlerklärung). Das Geld wird aber nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss bei der für Sie zuständigen gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie unter: www.familien-wegweiser.de Mutterschutz Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die (werdende) Mutter und ihr Kind vor Gefährdung, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, das heißt auch für Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftigte und weibliche Auszubildende. Weitere Regelungen zum gesundheitlichen Schutz werdender Mütter vor Gefahren, Überforderung und der Einwirkung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz finden sich unter anderem in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV). Damit der Arbeitgeber die Mutterschutzbestimmungen einhalten kann, sollen Frauen dem Unternehmen ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen diese Tatsachen bekannt sind. 79 Schwangerschaft + Geburt Mutterschutzfristen (Beschäftigungsverbote) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen, vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten. Außerhalb der allgemeinen Schutzfristen sieht das Mutterschutzgesetz zum Schutz der werdenden Mutter und ihres Kindes generelle Beschäftigungsverbote (zum Beispiel: Akkord-, Fließband-, Mehr-, Sonntags-, oder Nachtarbeit) und individuelle Beschäftigungsverbote aufgrund eines ärztlichen Attestes vor. Um die Frau in dieser Zeit vor finanziellen Nachteilen zu schützen, regelt das Mutterschutzgesetz verschiedene Mutterschaftsleistungen: • Das Mutterschaftsgeld • Den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen • Das Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten außerhalb der Mutterschutzfristen (so genannter Mutterschutzlohn) Kündigungschutz Vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch das Unternehmen bis auf wenige Ausnahmen unzulässig. Quelle und weitere Informationen: www.familien-wegweiser.de/wegweiser/ stichwortverzeichnis,did=40138.html 80 Schwangerschaft + Geburt Schwangerschaftskonfliktberatung pro familia, Beratungsstelle Husum Herzog-Adolf-Straße 35 25813 Husum Träger: pro familia Angebot/Leistungen: · Beratung & Information für Schwangere, ihre Partner und Familien zu sozialen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten. · Beratung bei Fragen zur Schwangerschaft und im Schwangerschaftskonflikt (§219StGB, §5SchKG) · Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch. · Beratung zur Familienplanung, Schwangerschaftsverhütung, Kinderwunsch · Beratung in Lebenskrisen, bei Partnerschaftsproblemen, bei Fragen zur Sexualität für Menschen jeden Alters. Ansprechpartnerin: Frau Marion Rieckemann Tel.: 04841/36 71 Fax.: 04841/80 01 18 [email protected] www.profamilia.sh.de Öffnungszeiten: Mo.– Fr.: 10.00 –12.00 Uhr Mo.+Do.: 14.00 –16.00 Uhr (nach telefonischer Anmeldung) Mo.: 12.00 –13.00 Uhr (Telefonsprechstunde) 81 Schwangerschaft + Geburt Gesundheitsamt Nordfriesland Damm 8 25813 Husum Angebot/Leistungen: Träger: Kreis Nordfriesland Ansprechpartnerinnen: Frau Milewski Frau Ehlert Tel.: 04841/89 70-0 Fax.: 04841/24 76 [email protected] · Anlaufstelle für die Stiftung Mutter und Kind · Beratung bei Fragen zur Schwangerschaft und im Schwangerschaftskonflikt (§219StGB, §5SchKG), Mütter-/Elternberatung (Do.: 14.00 –15.00 Uhr) zum Entwicklungsstand u. der Gesundheit bis zu Einschulung (0-6 Jahre) Öffnungszeiten: Do.: 14.00 –15.00 Uhr Termine nach telefonischer Vereinbarung Psychologisches Beratungszentrum Theodor-Storm-Straße 7 25813 Husum Angebot/Leistungen: Träger: Diakonisches Werk Husum gGmbH Ansprechpartnerin: Susanne Baum Tel.: 04841/69 14 40 Fax: 04841/69 14 59 [email protected] www.dw-husum.de Mo.– Do.: 8.00 –17.00 Uhr Fr.: 8.00 –13.00 Uhr mittwochs: 14.00 –15.30 Uhr (Offene Sprechstunde) 82 · Beratung von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Paaren, Familien, Eltern · Erziehungsberatung · Familien/-Paarberatung · Trennungs/-Scheidungsberatung · Schwangerschaftsberatung · Schwangerschaftskonfliktberatung (§218/219) · Vermittlung von Geldern · Familientherapie · Spieltherapie · Telefonberatung · Beratung bei Fragen in Schule und Ausbildung bei persönlichen Ängsten, Sorgen, Belastungen · kostenlos, vertraulich, freiwillig Schwangerschaft + Geburt Stiftung „Familie in Not“ Die Stiftung Familie in Not wurde 1979 vom Land SchleswigHolstein errichtet. Die Geschäftsstelle der Stiftung ist im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung angesiedelt. Zweck der Stiftung Zweck der Stiftung ist es, Familien mit Kindern, allein stehenden Frauen und Männern mit Kindern sowie allein stehenden schwangeren Frauen, die in wirtschaftliche Not geraten sind, zu helfen, wenn gesetzliche Hilfen nicht möglich sind oder nicht ausreichen, um die Notlage zu beheben. Eine einmalige Hilfe der Stiftung soll der Familie eine gesicherte Lebensführung durch eigenes Einkommen und gesetzliche Hilfen ermöglichen. Wem kann die Stiftung helfen? • Familien mit Kindern, die von der Familie unterhalten werden • Allein stehenden Frauen mit Kindern • Allein stehenden Männern mit Kindern • Allein stehenden schwangeren Frauen Welche Hilfemöglichkeiten bietet die Stiftung an? • Aufzeigen und Vermitteln von Hilfen anderer Stellen • Gewährung von Zuschüssen • Gewährung von Darlehen (i.d.R. zur Gesamtentschuldung) Ein Rechtsanspruch auf eine Hilfeleistung der Stiftung besteht nicht. Voraussetzungen der Hilfe Die antragstellende Familie/Person muss • ihren Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben • in wirtschaftlicher Not sein (z. B. durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Geburt eines weiteren Kindes Tod eines Familienmitgliedes) • Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern, anderen Gesetzen sowie sonstige, noch mögliche Hilfen ausgeschöpft haben • private Möglichkeiten, eine Beseitigung der Notlage zu erreichen, ausgeschöpft haben • die für die Antragsbearbeitung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß erbringen und durch geeignete Unterlagen belegen • Bereitschaft durch Bankbescheinigung erklären, das Girokonto auf Guthabenbasis zu führen (bei der Darlehensgewährung). 83 Schwangerschaft + Geburt Wie können Hilfen der Stiftung beantragt werden? In der Regel erfolgt eine Antragstellung nach einer Beratung/ Betreuung durch eine Schuldnerberatungsstelle. Hilfebedürftige Personen, ihre Familienangehörigen und andere beratende Stellen können ebenfalls Anträge für die in Not geratene Familie stellen. Eine Übersicht über die Schuldnerberatungsstellen in Nordfriesland finden Sie auf Seite 46. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landesministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung unter: www.schleswig-holstein.de/MSGFG/DE/KinderJugendFamilie/ Familie/StiftungFamilieInNot/StiftungFamilieInNot_node.html 84 Kinderbetreuung Babysitter-Vermittlung Wie finde ich einen guten Babysitter für mein Kind? Welchen Betreuern kann ich wirklich vertrauen? Viele Eltern kennen diese Fragen nur zu gut. Mit dem Babysitter-Vermittlungsdienst bietet der Kinderschutzbund kompetente Hilfe an. Schnell und unbürokratisch finden die Kolleginnen in der Geschäftsstelle eine geeignete Betreuung für den Nachwuchs. Die Babysitter kommen bei Bedarf stundenweise ins Haus – meist abends oder am Wochenende. So können die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung bleiben und die Eltern guten Gewissens ihren Termin wahrnehmen. Nachdem Sie einen Fragebogen des Kinderschutzbundes mit Ihren Wünschen und Vorstellungen ausgefüllt haben, sucht dieser nach einer geeigneten Babysitterin für Sie. Diese wird dann Kontakt zu Ihnen aufnehmen und sie können alle anstehenden Fragen gemeinsam klären. Babysitter, die über den Kinderschutzbund vermittelt werden, sind über den Kinderschutzbund haftpflichtversichert. Nähere Informationen erhalten Sie über die Geschäftsstelle des Kinderschutzbundes Nordfriesland: Kinderschutzbund Nord gGmbH Osterende 61 a 25813 Husum Ansprechpartnerin: Sonja Kinne Tel.: 04841/25 75 [email protected] www.kinderschutzbund-nf.de Kindergartenbeitragsermäßigung/Sozialstaffel Für den Besuch der Kindertageseinrichtungen sind Teilnahmebeiträge bzw. Gebühren zu entrichten. Im Rahmen der vom Kreis Nordfriesland erlassenen Sozialstaffel könnten diese unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigt oder erlassen werden. 85 Kinderbetreuung Unterschieden wird zwischen der • einkommensunabhängigen Geschwisterermäßigung: sobald mindestens zwei Kinder einer Familie gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege gefördert werden und der • einkommensabhängigen Ermäßigung bzw. Erlass: die Prüfung der Anspruchsberechtigung erfolgt auf Antrag durch das örtliche Sozialzentrum/Jobcenter. Eine Übersicht über die Sozialzentren/Jobcenter in Nordfriesland finden Sie auf Seite 10 Auf der Internetseite www.forum-alleinerziehende.de finden Sie den Antrag auf Sozialstaffel, sowie das Merkblatt zum Antrag auf Sozialstaffel. Kindertageseinrichtungen Kindertageseinrichtungen sind sozialpädagogische Einrichtungen, in denen Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ganztags oder für einen Teil des Tages regelmäßig gefördert werden (§ 1 Kindertagesstättengesetz Schleswig-Holstein – KiTaG). Unter Kindertageseinrichtungen sind sowohl Kindertagesstätten als auch kindergartenähnliche Einrichtungen zu verstehen. Zu den Kindertagesstätten gehören u. a. Krippen (Kinder bis drei Jahre), Kindergärten (drei Jahre bis zum Schuleintritt) und Horte (ab Schuleintritt bis zum vollendeten 14. Lebensjahr). Weitere Informationen zum Thema Kinderbetreuung finden Sie im Flyer „Was ist eigentlich was?“ des Forums Alleinerziehende Nordfriesland. Diesen erhalten Sie in Ihrer Gemeinde- bzw. Amtsverwaltung, in vielen Beratungsstellen oder direkt über das Forum Alleinerziehende Nordfriesland: als download auf www.forum-alleinerziehende.de, oder per E-Mail: [email protected]. Eine Übersicht über die Angebote der Kindertageseinrichtungen in Nordfriesland finden Sie im Internet in der KiTa- Datenbank Nordfriesland unter: www.forum-alleinerziehende.de. 86 Kinderbetreuung Kindertagespflege „Tagesmütter“ Kinder können auch im Rahmen der selbstständigen Kindertagespflege gefördert werden. Für Kinder unter drei Jahren stellt die Kindertagespflege ein gleichrangiges Angebot zu Krippen dar. Kinder über drei Jahren können nur ergänzend in der Kindertagespflege gefördert werden, wenn die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten bzw. der Schule nicht die Arbeitszeiten der Eltern abdecken. Weitere Informationen zur Kindertagespflege erhalten Sie beim Kreis Nordfriesland Sachgebiet Kindertagespflege Ansprechpartnerin: Stephanie Zimmermann Tel.: 04841/67-5 24 [email protected] Dort erhalten Sie auch eine regelmäßig aktualisierte Übersicht über die Kindertagespflegestellen. Unter www.forum-alleinerziehende.de finden Sie das Infoschreiben für Eltern zum Thema Kindertagespflege, den Antrag auf Förderung von Kindern in Kindertagespflege sowie den Antrag auf Ermäßigung des Kostenbeitrags zum Downloaden. Auch der Kinderschutzbund Nordfriesland bietet für unter dreijährige Kinder derzeit 50 Plätze in zehn Tagespflegegruppen an. Für weitere Informationen wenden Sie sich an den: Kinderschutzbund Nordfriesland Ansprechpartner: Herr André Christen Osterende 61 a 25813 Husum Tel: 04841/66 27 62 Mobil: 0160/8 20 56 54 [email protected] www.kinderschutzbund-nf.de/page/angebote/betreuung/kindertagespflege.php 87 Kinderbetreuung Krankengeld bei Erkrankung des Kindes „Freistellungstage“ Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, zur Pflege eines kranken Kindes bis zu zehn Arbeitstage (Alleinerziehende bis zu 20 Arbeitstage) zu Hause zu bleiben und für diese Zeit von der Arbeit freigestellt zu werden. Ist das Kind unter zwölf Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen, liegt ein ärztliches Attest vor und gibt es keine andere Person im Haushalt, die die Pflege übernehmen kann, muss der Arbeitgeber in der Regel auch weiter den vollen Lohn zahlen. Die bezahlte Freistellung kann jedoch durch betriebliche Vereinbarungen ausgeschlossen sein. Die Krankenkasse hilft dann aus, sofern das Kind ebenfalls gesetzlich krankenversichert ist. Für jedes Kind unter zwölf Jahren sowie für über zwölfjährige Kinder, die behindert und auf Hilfe angewiesen sind, zahlt sie für maximal zehn Arbeitstage im Kalenderjahr (20 Tage bei Alleinerziehenden) ein Krankengeld. Rechtliche Grundlagen Nach geltendem Recht wird unterschieden zwischen bezahlter Freistellung nach § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und unbezahlter Freistellung nach § 45 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). „Bezahlt“ und „unbezahlt“ bezieht sich hierbei auf die Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch das beschäftigende Unternehmen. Schulen Einen Überblick über die verschiedenen Schularten in SchleswigHolstein sowie eine Übersicht über die Schulen in Nordfriesland und deren Angebote, finden Sie im Bildungsportal des Landes Schleswig-Holstein unter: www.schleswig-holstein.de/Bildung und www.schulportraets.schleswig-holstein.de/portal/startseite/ 88 Kinderbetreuung Schülerbetreuung Max & Milla Die Schülerbetreuung bei Max & Milla soll erst einmal Kindern Spaß machen und ihnen die Möglichkeit geben, ihre Zeit fröhlich, sinnvoll und sicher zu verbringen. Kein Kind soll alleine zuhause herum sitzen. Dem Kinderschutzbund geht es nicht nur um die Versorgung elementarer Grundbedürfnisse. Er ist die Lobby für Kinder, die sich für die Rechte der Kinder, Chancengleichheit sowie familien- und kinderfreundliche Lebensbedingungen einsetzt. Gleichzeitig sollen für Eltern Freiräume geschaffen werden, damit Familie und Erwerbsleben miteinander harmonieren können. Bei Max & Milla können die Kinder vor und nach dem Schulunterricht viel Zeit miteinander verbringen, Hausaufgaben erledigen und ihre Freizeit sinnvoll und mit Gleichaltrigen gestalten. Nach dem gemeinsamen Mittagessen ist ausreichend Zeit für die Hausaufgaben reserviert. Danach können die Kinder spielen, basteln, ihre musikalischen Fähigkeiten im „Sing-Star-Vergleich“ testen oder auch ihre Geschicklichkeit mit der „Wii-box“ unter Beweis stellen. Sie sollen vorallem aber mit Gleichaltrigen ihre Zeit gemeinsam gestalten - miteinander reden, ausprobieren und gemeinsame Interessen entdecken und umsetzen - ohne Programmmanager und Ablaufplan, Zeit genießen. Rahmenbedingungen für die Aufnahme eines Kindes Grundsätzlich werden alle Grundschulkinder aufgenommen. Wenn mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind, bekommen vorrangig die Kinder einen Platz, deren Eltern berufstätig sind. In allen Angeboten gibt es Unterstützungsmöglichkeiten, wenn Eltern nicht über die notwendigen Mittel verfügen. 89 Kinderbetreuung Max & Milla wird an folgenden Schulen angeboten: Bürgerschule Husum Asmussenstrasse 1 25813 Husum Tel.: 04841/9 38 80 85 [email protected] Klaus-Groth-Schule Husum Richard-von-Hagn-Straße 40 25813 Husum Tel.: 04841/66 2 41 68 [email protected] Schule an der Treene Friedrichstadt Ostdeutsche Straße 3 25840 Friedrichstadt Tel.: 0151/26 32 76 84 [email protected] Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kinderschutzbundes unter: www.kinderschutzbund-nf.de/page/angebote/betreuung/max-milla. php 90 Trennung + Scheidung Beistandschaft Beim Jugendamt des Kreises Nordfriesland können Sie in der Abteilung Unterhalt – Sachgebiet Beistandschaften für Ihr unterhaltsberechtigtes Kind eine Beistandschaft einrichten. Der Beistand würde dann den Unterhalt für Ihr Kind geltend machen. Wenn Ihr Kind nichtehelich ist und Schwierigkeiten bei der Vaterschaftsanerkennung auftreten, kann die Beistandschaft auch eine gerichtliche Klärung vornehmen lassen. Wenn Sie sich als betreuender Elternteil mit dem anderen Elternteil gut verstehen, allerdings zum Unterhalt Fragen haben, erhalten Sie dort auch Beratung und Unterstützung. Daneben können dort auch Beurkundungen von z. B. Unterhalt und gemeinsamem Sorgerecht vorgenommen werden. Die Zuständigkeit ist nach dem Nachnamen und dem Wohnort des jeweiligen Kindes geregelt. Die Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite des Kreises Nordfriesland: www.nordfriesland.de unter dem Suchbegriff „Beistandschaft“. Kreis Nordfriesland Fachbereich Jugend, Soziales, Arbeit und Senioren Abteilung Unterhalt Sachgebiet Beistandschaft Marktstraße 6 25813 Husum Tel.: 04841/67-0 Betreuungsunterhalt – Unterhalt für betreuende Elternteile nichtehelicher Kinder Wenn Sie Ihr nichteheliches Kind betreuen, haben Sie grundsätzlich bis drei Jahre nach der Geburt einen Anspruch auf den sog. Betreuungsunterhalt gegenüber dem anderen Elternteil. Dieser Anspruch kann sich unter Umständen auch verlängern, wenn z. B. von Ihnen aufgrund der Pflege und Erziehung des Kindes nicht erwartet werden kann, eine Vollzeitstelle anzunehmen. 91 Trennung + Scheidung Dieser Anspruch setzt voraus, dass der andere Elternteil nicht nur den vorrangigen Kindesunterhalt zahlen kann, sondern darüber hinaus auch leistungsfähig ist für diesen Betreuungsunterhalt. Im Einzelfall kann dieser Unterhaltsanspruch für Sie als Mutter eines nichtehelichen Kindes auch schon vor der Geburt bestehen, z. B. bei einer durch die Schwangerschaft hervorgerufenen Krankheit. Eine Beratung hierzu kann durch die Abteilung Unterhalt des Kreises Nordfriesland erfolgen: Kreis Nordfriesland Fachbereich Jugend, Soziales, Arbeit und Senioren Abteilung Unterhalt Marktstraße 6 25813 Husum Tel.: 04841/67-0 Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Kreises Nordfriesland: www.nordfriesland.de, Suchbegriff „Beistandschaft“. Ehegattenunterhalt Nach einer Scheidung sind beide Ehepartner grundsätzlich verpflichtet, selbst für den eigenen Unterhalt zu sorgen. In einigen Fällen kommt jedoch die Zahlung von Unterhalt in Betracht. Die Unterhaltshöhe wird individuell berechnet, denn die gesetzlichen Regelungen zum Unterhaltsrecht sind kompliziert und ändern sich in regelmäßigen Abständen. Nehmen Sie deshalb nach Möglichkeit eine juristische Beratung schon vor der Trennung oder Scheidung in Anspruch. Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe gewährt werden (siehe Seite ► 12). 92 Trennung + Scheidung Kindesunterhalt Für minderjährige Kinder, die bei Ihnen leben, muss der andere Elternteil grundsätzlich Kindesunterhalt zahlen und zwar unabhängig von Ihren Einkommensverhältnissen. Die Höhe des Kindesunterhalts bemisst sich nach dem Einkommen des Verpflichteten und dem Alter des Kindes. Der konkrete Zahlbetrag ergibt sich aus der sogenannten Düsseldorfer Tabelle und weiteren Leitlinien. Weitere Informationen und die aktuellen Tabellen bzw. Leitlinien finden Sie auf der Homepage des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichtes unter: www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Unterhaltsrecht/unterhalt_node.html. Sorgerecht Waren die Eltern eines Kindes verheiratet oder haben sie jeweils übereinstimmende Sorgeerklärungen für ihr Kind abgegeben, üben sie auch nach der Trennung oder Scheidung die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam aus. Haben die Eltern nach Trennung und Scheidung die gemeinsame Sorge, müssen sie über die Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für ihr Kind gemeinsam entscheiden. Alle Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheidet der Elternteil, bei dem sich das Kind gegenwärtig aufhält. Sind Sie als Mutter nicht mit dem Vater Ihres Kindes verheiratet, haben Sie die alleinige elterliche Sorge. Mit Ihrer Zustimmung können Sie allerdings gemeinsam mit dem Vater die elterliche Sorge für das Kind ausüben. Hierfür benötigen Sie eine formelle Sorgeerklärung. Diese kann kostenfrei beim Jugendamt (siehe Seite ► 43), aber auch bei einem Notar beurkundet werden. Für Ihre Entscheidung, welche Sorgeform für Sie und Ihr Kind die beste ist, ist es wichtig, sich gut und umfassend informieren und beraten zu lassen. Beraten werden Sie u. a. bei Familien- und Erziehungsberatungsstellen (siehe Seite ► 30), bei den kommunalen Gleichstellungsstellen (siehe Seite ► 39) oder beim Landesverband des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV): 93 Trennung + Scheidung Verband alleinerziehender Mütter und Väter Landesverband Schleswig-Holstein Muhliusstr. 67 24103 Kiel Tel.: 0431/5 57 91 50 [email protected] www.vamv-sh.de Umgang(srecht) Das Kind hat ein eigenständiges Recht auf Umgang mit beiden Eltern. Jeder Elternteil hat unabhängig von der Familienform, in der er lebt, ein Recht auf Umgang mit seinem Kind. Das Umgangsrecht steht also auch Eltern zu, die nicht miteinander verheiratet waren und zwar unabhängig davon, wie das Sorgerecht geregelt ist. Die Eltern sind ihrerseits zum Umgang mit dem Kind verpflichtet. Das Umgangsrecht geht von dem Grundsatz aus, dass der Umgang mit beiden Eltern zum Wohle des Kindes ist. Auch Großeltern, Geschwister, Stiefeltern und andere, enge Bezugspersonen des Kindes haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes entspricht und für seine Entwicklung förderlich ist. Bei Umgangsschwierigkeiten ist es zunächst sinnvoll, sich Hilfe und Unterstützung durch das Jugendamt (siehe Seite ► 43) oder andere Beratungsstellen zu holen. Quelle und weiterführende Hinweise: www.vamv.de/allein-erziehen/das-kind/umgang.html Unterhaltsvorschuss Siehe Seite ► 22 94 Trennung + Scheidung Anerkennung der Vaterschaft Der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, gilt als rechtlicher Vater des Kindes. Leben die Eltern in einer anderen Familienform zusammen oder ist die Ehe geschieden, muss die Vaterschaft anerkannt oder vom Gericht festgestellt werden. Ist das Kind nach der rechtskräftigen Scheidung des Ehepaares geboren, wird es nicht mehr automatisch dem geschiedenen Ehemann zugerechnet, auch dann nicht, wenn noch kein anderer Mann die Vaterschaft anerkannt hat. Wird ein Kind vor der Scheidung, aber nach gestelltem Scheidungsantrag geboren, gilt folgendes: Erkennt ein anderer Mann, z. B. der neue Lebensgefährte der Mutter, die Vaterschaft bis spätestens ein Jahr nach der Geburt des Kindes an und stimmt neben der Mutter der frühere Ehemann dieser Anerkennung zu, dann ist der frühere Ehemann nicht Vater des Kindes. Vater des Kindes ist der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat. Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so ist derjenige im Sinne des Gesetzes der Vater, der die Vaterschaft anerkannt hat, sofern die Mutter dieser Anerkennung zustimmt. Verweigert der Vater die Anerkennung der Vaterschaft, so kann diese gerichtlich festgestellt werden. Um eine Vaterschaftsfeststellung betreiben zu können, gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einen können Sie sich an das Jugendamt wenden, das im Rahmen einer freiwilligen Beistandschaft die Feststellung der Vaterschaft betreibt. Zum anderen können Sie sich durch einen Anwalt vertreten lassen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Antrag auf Feststellung der Vaterschaft bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Familiengerichts am Amtsgericht bzw. beim gemeinsamen Amtsgericht in Familiensachen zu erheben. Weitere Informationen unter: www.vamv.de/allein-erziehen/das-kind/mutter-und-vater.html 95 Trennung + Scheidung Weitere Informationen zum Thema Trennung und Scheidung liefert auch die Broschüre "Trennung, Scheidung.. und nun?" des Gleichstellungsbüros Nordfriesland. Sie erhalten diese kostenlos in vielen nordfriesischen Beratungsstellen oder direkt bei den Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Nordfriesland (Adressen siehe Seite 39). 96 Gesundheit, Krankheit, Prävention Dänischer Gesundheitsdienst Dänischer Gesundheitsdienst für Südschleswig e. V. Waldstraße 45 Angebot/Leistungen: 24939 Flensburg 1. Mütterberatung durch eine Krankenschwester, für Kinder bis eineinhalb Jahre zu Themen wie: Entwicklung des Kindes, Kinderpflege, Ernährung, Gewichts- und Wachstumskontrolle. Hausbesuche sind möglich. 2. Erziehungs- und Familienberatung durch unsere Sozialpädagogen. 3. Schulärztliche Untersuchungen und Beratungen werden für Schul- und Kindergartenkinder angeboten Alle Angebote richten sich an die Mitglieder der dänischen Minderheit. Ansprechpartner: D. Cabers Tel.: 0461/5 70 58-0 Fax: 0461/5 70 58 88 [email protected] www.dksund.de 97 Gesundheit, Krankheit, Prävention Fachkliniken Fachkliniken Nordfriesland gGmbH Krankenhausweg 3 25821 Bredstedt Tel.: 04671/4 08-0 Fax: 04671/4 08-30 59 [email protected] www.fklnf.de Gesundheitsämter Gesundheitsamt Husum Damm 8 25813 Husum Träger: Kreis Nordfriesland Ansprechpartnerinnen: 1. F rau Milewski Tel.: 04841/89 70-0 Fax: 04841/24 76 [email protected] 98 Angebot/Leistungen: Fachgebiete: · Allg. Psychatrie · Abhängigkeitserkrankungen · Psychosomatik · Psychotherapie Angebote: · Krankenhaus · Tageskliniken · Ambulanzen · Rehabilitation · Adaption · Nachsorgeeinrichtungen · Wiedereingliederung, Wohnheime · Übergangseinrichtung · Prävention und Beratung · Gruppen und Seminare · Service Gesundheit, Krankheit, Prävention Angebot/Leistungen: Öffnungszeiten: 2. F rau Dr. Ehlert Do.: 14.00 –15.00 Uhr 1. Anlaufstelle für die Stiftung „Mutter und Kind“ 2. Beratung bei Fragen zur Schwangerschaft und im Schwangerschaftskonflikt (§219StGB, §5SchKG), Mütter-/ Elternberatung (Do.: 14.00 –15.00 Uhr) zum Entwicklungsstand u. der Gesundheit bis zur Einschulung (0 – 6 Jahre) 3. Sozialpsychiatrische Beratung, Beratung zur Suchterkrankung, allg. psych. Erkrankungen (Psychosen) etc. 4. Behindertenberatung zum Schwerbehindertenausweis, Hilfsmittel, etc. 5. Pflegeberatung 3. H err Fischer/Herr Brose Mo. – Do.: 8.30 –11.00 Uhr 4. H err Pagel Mi.: 8.30 –12.00 Uhr 5. F rau Petersen Di.: 8.30 –12.00 Uhr Gesundheitsamt Niebüll Hauptstraße 87 25899 Niebüll Ansprechpartnerin: Frau Broders Tel.: 0466/9 01 40-0 und über Husum: Tel.: 04841/89 70-0 Fax: 04841/24 77 [email protected] 99 Gesundheit, Krankheit, Prävention Haushaltshilfe Mütter und Väter die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten eine Haushaltshilfe, wenn sie wegen einer Krankenhausbehandlung oder einer Kur ihren Haushalt nicht weiterführen können. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren lebt oder behindert oder aber auf Hilfe angewiesen ist. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten außerdem eine Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist. Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann (§ 199 Reichsversicherungsordnung (RVO) i. V. m. § 38 Abs. 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)). Weitere Auskünfte erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder im Internet unter: www.familien-wegweiser.de unter dem Stichwort „Haushaltshilfe“. Mutter-/Vater-Kind-Kuren Mütterkuren Eine Mutter-Kind-Kur (auch „Mutter-/Vater-Kind-Kur“) ist eine Sonderform einer stationären, medizinischen Vorsorge- bzw. medizinischen Rehabilitationsmaßnahme für Mütter und Väter. Die Leistung umfasst in der Regel 21 Tage und wird bei Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen und den Beihilfestellen für deren Versicherte als Pflichtleistung erbracht. Die Zielgruppe der Maßnahme sind alle, die in Erziehungsverantwortung stehen oder standen, also gegebenenfalls auch Väter oder Großeltern sowie Pflegeeltern. Die Maßnahme ist auch als MutterKur ohne Mitnahme der Kinder möglich. Aktuell ist es auch möglich, pflegende Angehörige in Schwerpunktkuren in Müttereinrichtungen nach § 24 SGB V aufzunehmen. Die gesetzlichen Grundlagen für Mutter-Kind-Maßnahmen sind in § 24 und § 41 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert. Beantragt werden muss die Mutter- Kind- Kur bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Empfohlen wird eine Beratung über eine Vermittlungsstelle, die zu diesem Leistungsbereich qualifiziert beraten kann. 100 Gesundheit, Krankheit, Prävention Die Adressen der gemeinnützigen Beratungsstellen und weitere Informationen erhalten Sie über das Müttergenesungswerk: www.muettergenesungswerk.de Angebot/Leistungen: Pflegestützpunkt Pflegestützpunkt Marktstraße 6 25813 Husum Träger: Kreis Nordfriesland Ansprechpartnerin: Frau Angelika Lies Tel.: 04841/67-5 48 [email protected] Öffnungszeiten: keine festen Sprechzeiten unter Tel.: 04841-67-548 oder 67-555 101 · Individuelle Beratung · kostenfrei, unabhängig für Pflegebedürftige aller Altersstufen · Wir vermitteln Familienräte (ein Verfahren für Situationen, in denen Familien Probleme lösen müssen und dabei die Unterstützung ihrer Verwandten, Freunde oder Nachbarn brauchen · Demenzschule, wir bieten Kurse für Angehörige von Demenzerkrankten an Gesundheit, Krankheit, Prävention Psychosoziale Beratung Psychologisches Beratungszentrum Theodor-Storm-Straße 7 25813 Husum Träger: Diakonisches Werk Husum gGmbH Ansprechpartnerin: Frau Susanne Baum Tel.: 04841/69 14 40 Fax: 04841/69 14 59 [email protected] www.dw-husum.de Mo.– Do.: 8.00 –17.00 Uhr Fr.: 8.00 –13.00 Uhr (Offene Sprechstunde) mittwochs 14.00 –15.30 Uhr Angebot/Leistungen: · Beratung von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Paaren, Familien, Eltern · Erziehungsberatung · Familien-/Paarberatung · Trennungs-/Scheidungsberatung · Schwangerschaftsberatung · Schwangerschaftskonfliktberatung (§218/219) · Vermittlung von Geldern · Familientherapie · Spieltherapie · Telefonberatung · Beratung bei Fragen in Schule und Ausbildung, bei persönlichen Ängsten, Sorgen, Belastungen · kostenlos, vertraulich, freiwillig Sozialpsychatrischer Notdienst Marktstraße 6 25813 Husum Angebot/Leistungen: Träger: Kreis Nordfriesland Sozialpsychatrischer Notdienst Ansprechpartner: Thomas Fischer Kinder- u. Jugendärztlicher Dienst Tel.: 04841/8 97 00 Sozial-Psychologischer Dienst Tel.: 04841/89 70-34 www.nordfriesland.de 102 Gesundheit, Krankheit, Prävention Beratungs- und Behandlungszentrum Niebüll Westerlandstraße 3 Angebot/Leistungen: 25899 Niebüll Träger: Diakonisches Werk Südtondern gGmbH Erziehungs-, Partner- & Lebensberatung Tel.: 04661/96 59-0 [email protected] www.dw-suedtondern.de Beratungs- und Behandlungszentrum Sylt Kirchenweg 37 25980 Westerland/Sylt Angebot/Leistungen: Träger: Diakonisches Werk Südtondern gGmbH Erziehungs-, Partner- & Lebensberatung Tel.: 04651/8 22 20-20 [email protected] www.dw-suedtondern.de Schwangerschaftskonfliktberatung Siehe Seite ► 81 103 Gesundheit, Krankheit, Prävention Schwerbehinderung Integrationsfachdienst Husum Am Binnenhafen 60 25813 Husum Träger: BIB - Beratung, Integration, Begleitung gGmbH Ansprechpartner: Herr Wilfried Berger Tel.: 04841/8 12 41 Fax: 04841/8715 08 [email protected] www.bib-flensburg.de Angebot/Leistungen: Öffnungszeiten: Mo.– Fr. 8.00 –17.00 Uhr (mit telefonischer Voranmeldung) Integrationsfachdienst Niebüll Schmiedestr. 11 25899 Niebüll Träger: BIB - Beratung, Integration, Begleitung gGmbH Ansprechpartnerin: Frau Enke Jappsen Tel.: 04661/90 24 04 Fax: 04661/90 24 06 [email protected] www.bib-flensburg.de Öffnungszeiten: Mo.– Fr. 8.00 –17.00 Uhr (mit telefonischer Voranmeldung) 104 · Berufliche Integration und Begleitung von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben · Ansprechpartner für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, betriebliche Helfer, Kollegen · Unterstützung für Arbeitnehmer mit dem Ziel der Stabilisierung bestehender Arbeitsplätze · Beratung bei Schwierigkeiten im Arbeitsleben, Krisenintervention, Wiedereingliederung nach Arbeitsunfähigkeit Gesundheit, Krankheit, Prävention Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein, Außenstelle Heide Angebot/Leistungen: Neue Anlage 9 25746 Heide Das Landesamt für Tel.: 0481/6 96-0 soziale Dienste stellt bei Fax: 0481/6 96-1 99 behinderten Menschen [email protected] ihre gesundheitlichen www.schleswig-holstein.de Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht Öffnungszeiten: fest. Die Ursache spielt Mo.– Fr. 8.00 –12.00 Uhr dabei keine Rolle. (oder nach Vereinbarung) Entsprechend Auswirkung und Umfang wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Bei einem GdB zwischen 50 und 100 spricht man von einer Schwerbehinderung und man kann einen Ausweis erhalten. 105 Gesundheit, Krankheit, Prävention Selbsthilfe im Gesundheitsbereich Angebot/Leistungen: KIBIS Nordfriesland Schiffbrücke 12 25813 Husum Träger: Der Paritätische Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e. V. Ansprechpartnerin: Frau Angelika Weinert Tel.: 04841/80 07 77 [email protected] www.kibis-nf.de Öffnungszeiten: Mo.+ Di.: 9.00 –13.00 Uhr Mi.: 14.00 –19.00 Uhr (und nach Vereinbarung) 106 KIBIS ist Ihre Anlaufstelle wenn Sie: · Kontakt und Gespräche mit Menschen suchen, die ähnliche Fragen und Probleme haben · eine Selbsthilfegruppe gründen wollen oder · Kontakt zu einer bestehenden Selbsthilfegruppe suchen · Räume für Gruppentreffen oder Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit brauchen · untereinander Erfahrungen und Fragen austauschen wollen · regelmäßige Telefonsprechstunden oder Fortbildungen anbieten wollen · Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit haben · ihre persönlichen Neigungen und Fähigkeiten in den Dienst des Gemeinwesens stellen wollen Gesundheit, Krankheit, Prävention Suchtberatung Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke Theodor-Storm-Straße 7 25813 Husum Angebot/Leistungen: Träger: Diakonisches Werk Husum gGmbH Ansprechpartner: Herr Dieter Pelties Tel.: 04841/69 14 20 Fax: 04841/69 14 17 [email protected] www.dw-husum.de Öffnungszeiten: Mo.– Do. 8.00 –17.00 Uhr Fr. 8.00 –13.00 Uhr · Suchtprävention z. B. an Schulen, Betrieben und andere Gruppen · Suchtberatung, Alkohol, Medikamente, illegale Drogen, Spielen und Medien, Essstörungen · ambulante Therapie; angeleitete Selbsthilfegruppen · Suchtbegleitung (Substitution) Beratungs- und Behandlungszentrum Niebüll Westerlandstraße 3 Angebot/Leistungen: 25899 Niebüll · Suchtprävention · Suchtkrankenhilfe Träger: Diakonisches Werk Südtondern Tel.: 04661/96 59-0 [email protected] www.dw-suedtondern.de 107 Gesundheit, Krankheit, Prävention Beratungs- und Behandlungszentrum Sylt Kirchenweg 37 Angebot/Leistungen: 25980 Westerland/Sylt Träger: Diakonisches Werk Südtondern gGmbH · Suchtprävention · Suchtkrankenhilfe Tel.: 04651/8 22 20-20 [email protected] www.dw-suedtondern.de Fachkliniken Nordfriesland gGmbH Krankenhausweg 3 25821 Bredstedt Tel.: 04671/4 08-0 Fax: 04671/4 08-30 59 [email protected] www.fklnf.de 108 Angebot/Leistungen: Fachgebiete: · Allg. Psychatrie · Abhängigkeitserkrankungen · Psychosomatik · Psychotherapie Angebote: · Krankenhaus · Tageskliniken · Ambulanzen · Rehabilitation · Adaption · Nachsorgeeinrichtungen · Wiedereingliederung · Wohnheime · Übergangseinrichtung · Prävention und Beratung · Gruppen und Seminare · Service Gesundheit, Krankheit, Prävention Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche Ob die Entwicklung eines Kindes auch tatsächlich normal verläuft, kann nur der erfahrene Kinder- und Jugendarzt beurteilen. Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, bekommt die Mutter ein gelbes Kinder-Untersuchungsheft ausgehändigt. In diesem Heft werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Das Vorsorgeheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden. Neben dem gelben Vorsorgeheft bekommen Eltern noch ein grünes Checkheft für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) empfiehlt. Folgende Untersuchungen sind für ein Kind vorgesehen: U1: direkt nach der Entbindung (gelbes Vorsorgeheft) U2: 3. bis 10. Lebenstag (gelbes Vorsorgeheft) U3: 4. bis 5. Lebenswoche (gelbes Vorsorgeheft) U4: 3. bis 4. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft) U5: 6. bis 7. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft) U6: mit einem Jahr (gelbes Vorsorgeheft) U7: mit 2 Jahren (gelbes Vorsorgeheft) U7a:mit 3 Jahren (gelbes Checkheft oder– falls noch nicht enthalten – ein extra Blatt darin) In vielen grünen Checkheften ist zum großen Teil noch die erweiterte U7a aufgeführt (umfangreichere Untersuchung als die von den Kassen erstattete U7a). U8: mit 4 Jahren (gelbes Vorsorgeheft) U9: mit 5 Jahren (gelbes Vorsorgeheft) U10:mit 7 bis 8 Jahren (grünes Checkheft) U11:mit 9 bis 10 Jahren (grünes Checkheft) J1: mit 12 bis 14 Jahren (gesonderter Dokumentationsbogen) J2: mit 16 bis 17 Jahren (grünes Checkheft) Meldepflicht Die meisten Länder haben für die Mehrzahl der Vorsorgeuntersuchungen eine Meldepflicht eingeführt, d. h., die Vorsorgeuntersuchungen sind verpflichtend und versäumte Termine werden angemahnt. Quelle:www.kinderarzte-im-netz.de 109 Informationen für Migrantinnen und Migranten Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen Seit April 2012 ist das sog. Anerkennungsgesetz des Bundes („Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“) in Kraft. Es verbessert die Chancen für Menschen, die ihre beruflichen Qualifikationen im Ausland erworben haben, in Deutschland in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten. Die Verfahren und Kriterien werden für die bundesrechtlich geregelten Berufe vereinheitlicht, erweitert und verbessert. Dies stellt einen nachhaltigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Integration für Menschen mit guten ausländischen Qualifikationen dar. Nach den Regeln des Anerkennungsgesetzes können im Ausland erworbene Berufsabschlüsse in Deutschland, mit einem deutschen Abschluss, gleichwertig anerkannt werden. Dies ist für viele Tätigkeiten Voraussetzung dafür, in diesem Beruf zu arbeiten oder sich damit selbstständig zu machen. Das gilt vor allem für die reglementierten Berufe wie z. B. das zulassungspflichtige Handwerk oder für Ärzte. Das Anerkennungsgesetz umfasst ein neues Bundesgesetz, das sogenannte Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) sowie Anpassungen in bereits bestehenden Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in rund 60 auf Bundesebene geregelten Berufsgesetzen und Verordnungen für die reglementierten Berufe, also z. B. für die Gesundheitsberufe (Bundesärzteordnung, Krankenpflegergesetz) und die Handwerksmeister (Handwerksordnung). Die IQ-Anlaufstellen bieten in allen Bundesländern auf regionaler Ebene Erstberatung für Anerkennungssuchende an: Regionales Netzwerk Schleswig-Holstein Träger: Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. Ansprechpartnerin für Schleswig-Holstein: Farzaneh Vagdy-Voß Oldenburger Straße 25 24143 Kiel Tel.: 0431/20 50 95-24 [email protected] www.access-frsh.de 110 Informationen für Migrantinnen und Migranten Träger: Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e. V. Ansprechpartnerin für Nordfriesland: Frau Edibe Oguz Walkerdamm 1 24103 Kiel Tel.: 0431/30 03 47 25 [email protected] www.frauennetzwerk-sh.de Weitere Informationen finden Sie im zentralen Informationsportal zum Anerkennungsgesetz „Anerkennung in Deutschland“: www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein Die Antidiskriminierungsstelle des Landes soll Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für Diskriminierung und zur Prävention vor Diskriminierung in der Gesellschaft durchführen, als direkte Anlaufstelle für Betroffene die Hilfe- und Ratsuchenden über die einschlägigen gesetzlichen Regelungen aufklären und weitergehende Beratung vermitteln. Die Aufgabe wurde der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten übertragen: Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Schleswig-Holstein: Birgit Wille Karolinenweg 1 24105 Kiel Tel.: 0431/9 88 12 40 Fax: 0431/9 88 12 39 [email protected] www.landtag.ltsh.de/beauftragte/ad/ 111 Informationen für Migrantinnen und Migranten Asylbewerber Beratung & Unterstützung DRK Niebüll Asylbewerberbetreuung Gemeinschaftsunterkunft Gather Landstraße 75 25899 Niebüll Ansprechpartnerin: Frau Birte Matthiessen Tel.: 04661/90 26 48 Migrationssozialberatung Kreis Nordfriesland (Siehe Seite ► 116) Asyl-Frauen-Gruppe Hermann-Tast-Straße 6 – 8 25813 Husum Angebot/Leistungen: Ansprechpartnerin: Frau Gerda Friedrichsen Tel.: 04846/5 63 Öffnungszeiten: Treffen jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 15.00 –17.00 Uhr (außer in den Schulferien) im Haus der Jugend Ausländische Frauen und Kinder: Unter diesem Motto laden ehrenamtlich engagierte Frauen aus Husum und Umgebung seit 1989 regelmäßig zum Treffen der Asyl-FrauenGruppe ein. Fremde brauchen Freunde - oder Freundinnen. Asylbewerber – Finanzielle Unterstützung Folgende Personen sind berechtigt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu beziehen: 112 Informationen für Migrantinnen und Migranten • mit einer Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG), • mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 oder § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wegen des Krieges in ihrem Heimatland, • mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 1, Abs. 4a oder Abs. 5 AufenthG, • mit einer Duldung nach § 60 a AufenthG, • die vollziehbar ausreisepflichtig sind, • die Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der zuvor genannten Personen sind, ohne dass sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen oder • die einen Folgeantrag nach § 71 AsylVfG oder einen Zweitantrag nach § 71a.AsylVfG gestellt haben. Nach den Vorschriften des AsylbLG wird der Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (sogenannte Grundleistungen) sowie Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt gewährt. Weiterhin können „sonstige Leistungen“ nach § 6 AsylbLG gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind. Personen, die über 48 Monate Grundleistungen nach § 3 AsylbLG bezogen haben und die Dauer ihres Aufenthaltes in Deutschland nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, beziehen Leistungen nach § 2 AsylbLG in Verbindung mit dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Zuständig für die Gewährung der finanziellen Leistungen sind die Sozialzentren/Jobcenter des Kreises Nordfriesland (siehe Seite ► 10). Ausländerangelegenheiten Ausländerbehörde Rechtliche Bestimmungen für Ausländer ergeben sich aus internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet. 113 Informationen für Migrantinnen und Migranten Das Aufenthaltsgesetz enthält keine abschließenden Regelungen für den Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet. Soweit ein gesetzlicher Tatbestand nicht an die Ausländereigenschaft einer Person anknüpft, gelten die allgemeinen Gesetze. Ausländer müssen wie Inländer die gesetzlichen Gebots- und Verbotsnormen beachten. Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften erfolgt. Integration ist Recht und Pflicht der auf Dauer hier lebenden Ausländer. Eingliederungsbemühungen von Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs siehe Seite ► 115) unterstützt. Zuständige Behörde im Kreis Nordfriesland: Kreis Nordfriesland Fachdienst Kommunales und Ordnung Marktstraße 6 25813 Husum Ansprechpartner: Herr Hans Degen Tel.: 04841/6 72 10 [email protected] www.nordfriesland.de Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein Aufgaben des Flüchtlingsbeauftragten sind: • grundsätzlich die Wahrnehmung der Interessen der Migrantinnen und Migranten und Flüchtlinge • die Beratung über Flüchtlings- und Zuwanderungsfragen, auch die Vermittlung von Beratungsmöglichkeiten • Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit im Zuständigkeitsbereich • die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren im Landtag an Angelegenheiten der Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik 114 Informationen für Migrantinnen und Migranten • Stellungsnahmen zu politischen Konzepten und Programmen im Flüchtlings- und Zuwanderungbereich • die Kooperation mit den im Flüchtlings,- Asyl- und Zwanderungsbereich tätigen Einrichtungen und Organisationen, Vereinen und Verbänden sowie die Koordination und die Fortentwicklung von Einzelaktivitäten in diesem Bereich Flüchtlingsbeauftragter: Herr Stefan Schmidt Karolinenweg 1 24105 Kiel Tel.: 0431/9 88-12 91 Fax: 0431/9 88-12 93 [email protected] Öffnungszeiten: Mo.– Fr.: 9.00 –15.00 Uhr (und nach besonderer Vereinbarung) Integrationskurs/Sprachkurs Wenn Sie in Deutschland leben möchten, sollten Sie Deutsch lernen. Das ist wichtig, wenn Sie Arbeit suchen, Anträge ausfüllen müssen, Ihre Kinder in der Schule unterstützen oder neue Menschen kennen lernen möchten. Außerdem sollten Sie einige Dinge über Deutschland wissen, zum Beispiel über die Geschichte, die Kultur und die Rechtsordnung. All das lernen Sie im Integrationskurs. Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Der allgemeine Integrationskurs dauert 660 Stunden, je nach Ausrichtung des Kurses, der für Sie in Frage kommt, kann die Gesamtdauer auch bis zu 960 Stunden betragen. Der Sprachkurs ist Teil des Integrationskurses. Er dauert im allgemeinen Integrationskurs insgesamt 600 Stunden, in den Spezialkursen bis zu 900 Stunden. Im Anschluss an den Sprachkurs besuchen Sie den Orientierungskurs. Er dauert 60 Stunden. 115 Informationen für Migrantinnen und Migranten Wenn es um Integrationskurse geht, sieht das Aufenthaltsgesetz unterschiedliche Regeln für Teilnahme und Kosten vor. Informationen darüber, ob Sie grundsätzlich an einem Integrationskurs teilnehmen können, was Sie der Kurs kostet und wie Sie in einen Kurs kommen, erfahren Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/ integrationskurse-node.html In Nordfriesland bietet die folgende Institution Integrationskurse an: Volkshochschule Husum e. V. Theodor-Storm-Straße 2 25813 Husum Tel.: 04841/ 83 59-20 Interkulturelles Cafè Angebot/Leistungen: Ahmadiyya Muslim Jamaat Treibweg 6 25813 Husum · Interkulturelles Café in Kooperation mit der FBS - nur für Frauen · diverse Interreligiöse Veranstaltungen · Weltkindertag Ansprechpartnerin: Frau Tanzeela Shakoor [email protected] www.ahmadiyya.de Öffnungszeiten: jeden 1. Dienstag im Monat von 15.00 –17.00 Uhr (nicht in den Schulferien) Migrationssozialberatung Migrationssozialberatung Marktstraße 6 25813 Husum Träger: Kreis Nordfriesland 116 Informationen für Migrantinnen und Migranten Ansprechpartner: Herr Peter Martensen Tel.: 04841/67-4 38 Fax: 04841/67-3 33 [email protected] www.nordfriesland.de Öffnungszeiten: nach Vereinbarung 117 Angebot/Leistungen: ·Beratung im Aufenthaltsrecht und Sozialrecht · kleinschrittige Integrationsbegleitung (Case Management) · Vermittlung von Regeldiensten Freizeit + Erholung Ferienangebote Ferienpass Seit 1988 gibt es in Husum einen Ferienpass. Dieser bietet auf über 60 Seiten unzählige Angebote und Vergünstigungen. Für 5 Euro können Inhaber des Ferienpasses kostenfrei mit dem Stadtbusverkehr fahren, die Husumer Schwimmbäder und Museen besuchen, viele Besichtigungstermine wahrnehmen und vieles mehr. Erhältlich ist der Ferienpass zwei bis drei Wochen VOR Ferienbeginn unter anderem bei folgenden Institutionen: Tourismus und Stadtmarketing Husum GmbH (Touristinfo) Norderstraße 15 25813 Husum Tel.: 04841/89 87-0 www.husum-tourimus.de Rathaus Husum Zingel 10 25813 Husum Tel.: 04841/6 66-0 www.husum.de Haus der Jugend Hermann-Tast-Straße 6 – 8 25813 Husum Tel.: 04841/80 00 08 www.hdj.de Ev. Familienbildungsstätte/Mehrgenerationenhaus Husum Die Ferienangebote für Kinder der Familienbildungsstätte finden Sie im aktuellen Programmheft oder im Internet: www.fbs-husum.de/programm_ferien.php 118 Freizeit + Erholung Jugendzeltlager Stocksee – Youth Camp Stocksee TSV Husum 1875 Ansprechpartner: Burkhard Müller Tel.: 04841/7 39 99 Weitere Infos und Termine im Internet: www.zeltlager.tsvhusum.de Weitere Ferienangebote in Schleswig-Holstein finden Sie im Internet unter: www.ferienboerse-sh.de/ Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen besteht für einkommensschwache Familien die Möglichkeit, durch den Kreis Nordfriesland einen Zuschuss für die Teilnahme an einer Ferienfreizeit zu erhalten (Ferienwerk). Fragen Sie im Einzelfall beim entsprechenden Veranstalter (Verein etc.) nach, ob eine derartige Bezuschussung möglich ist. Kreisjugendring Kreisjugendring Nordfriesland e. V. Soltbargen 6 c 25813 Husum Ansprechpartnerinnen: Frau Claudia Friedrichen Frau Andrea Ulfen Frau Ute Babbe Tel.: 04841/66 36 26 [email protected] www.kjrnf.de Mo.: Di.: Do.: Fr.: Angebot/Leistungen: · Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten · Anbieter von Kinder/ Jugendfreizeiten · Qualifizierung durch Seminare 9.00 –13.00 Uhr 9.00 –13.00 Uhr und 13.30 –16.00 Uhr 9.00 –13.00 Uhr und 16.00 –18.00 Uhr 9.00 –13.00 Uhr 119 Freizeit + Erholung Sportvereine Kreissportverband Nordfriesland e. V. Osterende 100 Angebot/Leistungen: 25813 Husum · Suche nach Sportarten oder Sportvereinen über das Internet unter: www.kreissportverbandnf.de/Vereine · Möglichkeiten zur Einlösung von Bildungsgutscheinen bei Vereinen · Suche nach Vereine über: www.bildungspaket-nf.de Ansprechpartner: Herr Tade Corinth Tel.: 04841/7 10 17 Fax: 04841/70 30 [email protected] www.kreissportverband-nf.de Öffnungszeiten: Mo.– Fr.: 9.00 –12.00 Uhr (und nach Vereinbarung) Angebot/Leistungen: TSV Husum 1875 e. V. Adolf-Brütt-Straße 2 25813 Husum · Breitensportverein mit leistungsorientierten Gruppen · Wettkampf- und Liga- sport · AG-Angebote an diversen Schulen im Rahmen der offenen Ganztagsschule · diverse Ballsportarten · Freizeitsport · Gesundheitssport · Trendsport · Tanzen in verschiedenen Formen (von Seniorentanz bis ZUMBA) · sehr viel Jugendarbeit · Nummer 1 in Sachen "sportliche Heimat" und "Soziales Miteinander" · Möglichkeit der Einlösung von Bildungsgutscheinen Ansprechpartner: Herr Henning Jessen Tel.: 04841/6 14 44 Fax: 04841/87 10 36 [email protected] www.tsvhusum.de Öffnungszeiten: Mo.: 14.00 –16.00 Uhr Di.: 10.00 –12.00 Uhr Mi.: 17.00 –19.00 Uhr Do.: 10.00 –12.00 Uhr 120 Freizeit + Erholung Stadtbüchereien Angebot/Leistungen: Bücherei Bredstedt Süderstraße 36 25821 Bredstedt Träger: Stadt Bredstedt Ansprechpartnerin: Dipl.-Bibl. Monika Voß Tel.: 04671/15 12 Fax: 04671/93 21 89 [email protected] www.buecherei-bredstedt.de Verleih von Medien aller Art: · Bücher · CD`s · DVD`s · Spiele · PC-Spiele und Lernprogramme · Wii-Spiele · Zeitschriften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Öffnungszeiten: Mo.: 10.00 –12.30 und 14.00 –18.00 Uhr Di.: 10.00 –12.30 und 14.00 –18.00 Uhr Do.: 10.00 –12.30 und 14.00 –18.00 Uhr Fr.: 10.00 –12.30 und 14.00 –18.00 Uhr Sa.: 10.00 –12.00 Uhr Mi.: geschlossen Stadtbücherei Friedrichstadt Ostdeutsche Straße 1 25840 Friedrichstadt Ansprechpartnerin: Dipl.-Bibl. Barbara Hulin Tel.: 04881/78 84 [email protected] Bücherei/Schule Garding Marienstraße 10 25836 Garding Ansprechpartnerin: Frau Regina Halbritter Tel.: 04862/10 90 21 [email protected] 121 Freizeit + Erholung Bücherei Hörnum Hangstraße 21 25997 Hörnum/Sylt Ansprechpartnerin: Frau Gisela Petersen Tel.: 04651/88 03 15 Angebot/Leistungen: Stadtbibliothek Husum Herzog-Adolf-Straße 25 25813 Husum Medienangebote: · Bücher · Zeitschriften und Spiele Ansprechpartnerin: · Filme Frau Auguste Carstensen-Lenz · Hörbücher Tel.: 04841/89186 · Musik-CDs Fax: 04841/89200 · Internet-Plätze [email protected] www.stadtbibliothek-husum.homepage.t-online.de Öffnungszeiten: Mo.: 10.00 –13.30 Uhr und 14.30 –18.30 Uhr Di.: 10.00 –13.30 Uhr und 14.30 –18.30 Uhr Mi.: geschlossen Do.: 10.00 –13.30 Uhr und 14.30 –18.30 Uhr Fr.: 10.00 –13.30 Uhr und 14.30 –18.30 Uhr Sa.: 10.00 –12.30 Uhr Fahrbücherei Husum Otto-Hahn-Straße 37 25813 Husum Ansprechpartnerin: Dipl.-Bibl. Claus Kreiser Tel.: 04841/21 92 [email protected] www.buecherbushusum.de 122 Freizeit + Erholung Gemeindebücherei Leck Hauptstraße 31 25917 Leck Angebot/Leistungen: Bücherverleih Träger: Gemeinde Leck Ansprechpartnerinnen: Frau Kirsten Boysen Frau Berit Laufer Tel.: 04662/24 37 [email protected] www.leck.de/gemeinde/gemeindebuecherei.html Öffnungszeiten: Mo.: 9.30 –13.00 Uhr und 15.00 –18.00 Uhr Di.: 9.30 –13.00 Uhr und 15.00 –18.00 Uhr Mi.: 10.00 –12.00 Uhr Do.: 9.30 –13.00 Uhr und 15.00 –18.00 Uhr Fr.: 9.30 –13.00 Uhr und 15.00 –18.00 Uhr Sa.: 10.00 –12.00 Uhr Bücherei List Schule 25992 List/Sylt Ansprechpartnerin: Frau Renate Hurtienne Tel.: 04651/95 10 40 Stadtbücherei Niebüll Hauptstraße 46 25899 Niebüll Ansprechpartner: Dipl.-Bibl. Ronald Steiner Tel.: 04661/51 75 Fax: 04661/51 66 [email protected] www.stadtbuecherei-niebuell.de 123 Freizeit + Erholung Öffnungszeiten: Mo., Di., Do., Fr.: 9.30-13.00 Uhr und 15.00-18.00 Uhr Sa.: 10.00-12.00 Uhr Mittwoch geschlossen Gemeindebücherei St. Peter-Ording Badallee 56 25826 St. Peter-Ording Ansprechpartner: Dipl.-Bibl. Andreas Falkenhagen Tel.: 04863/29 87 Fax: 04863/70 31 04 [email protected] www.buecherei-spo.de Bücherei Tönning Am Markt 1 25832 Tönning Ansprechpartnerin: Dipl.-Bibl. Natalja Biermann Tel.: 04861/61 44 50 [email protected] Bücherei Sylt/Westerland Stephanstraße 6 b 25980 Westerland/Sylt Ansprechpartnerin: Dipl.-Bibl. Elisabeth Steyn Tel.: 04651/2 27 10 [email protected] www.inselbuecherei-sylt.de 124 Freizeit+Erholung Angebot/Leistungen: Stadtbücherei Wyk auf Föhr Mittelstraße 33 25938 Wyk auf Föhr ·Bücher · Spiele · CD`s · CD-Rom · DVD`s · Zeitschriften · WII · Nintendo DS · Computerarbeitsplätze zum surfen und zum E-mails schreiben · Schreibprogramm. Träger: Stadt Wyk auf Föhr Ansprechpartnerin: Dipl.-Bibl. Sybille Wahala Tel.: 04681/34 00 [email protected] www.inselbuecherei.org Öffnungszeiten: Mo.: 10.00 –12.30 und 14.30 –18.00 Uhr Di.: 10.00 –12.30 und 14.30 –18.00 Uhr Mi.: geschlossen Do.: 10.00 –12.30 und 14.30 –18.00 Uhr Fr.: 10.00 –12.30 und 14.30 –18.00 Uhr Sa.: 10.00 –12.30 Uhr Treffpunkt für Alleinerziehende Gruppe für Alleinerziehende in Husum Schiffbrücke 12 Angebot/Leistungen: 25813 Husum Im Rahmen eines offenen Gruppentreffs besteht für Alleinerziehende die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen, sich auszutauschen und gegenseitig zu unterstützen u. v. m. Für eine kostenfreie Kinderbetreuung ist gesorgt. Träger: KIBIS NF Ansprechpartnerin: Frau Angelika Weinert Tel.: 04841/80 07 77 [email protected] www.kibis-nf.de Öffnungszeiten: Treffen sind jeden 2. Dienstag im Monat von 16.00 –17.30 Uhr in den Räumen von Max & Milla an der Bürgerschule Husum (Asmussenstraße 1) 125 Freizeit + Erholung Treffpunkte für Kinder und Jugendliche Jugendzentrum Bredstedt Gartenstraße 13 25821 Bredstedt Tel.: 04671/39 52 [email protected] www.juz-bredstedt.de Öffnungszeiten: Mo.– Fr.: 15.00 –19.00 Uhr Jugendzentrum Breklum/Jugendzentrum Altes E-Werk Husumer Straße 10 25821 Breklum Träger: Gemeinde Breklum Tel.: 04671/93 25 92 [email protected] www.juz-breklum.de Öffnungszeiten: Mo.: 14.00 –19.00 Uhr Di.: 14.00 –19.00 Uhr Mi.: 15.00 –22.00 Uhr Do.: 14.00 –19.00 Uhr Fr.: 14.00 –19.00 Uhr Mo.: KIDZ-CLUB für die 9 –12 Jährigen 15.00 –17.00 Uhr Di.: KIDZ-CLUB für die 9 –12 Jährigen 15.00 –17.00 Uhr Do.: KIDZ-CLUB für die 9 –12 Jährigen 15.00 –17.00 Uhr Jugendzentrum Friedrichstadt Am Mittelburgwall 40 25840 Friedrichstadt Tel.: 04881/93 77 79 [email protected] www.jugendzentrum-friedrichstadt.de 126 Freizeit+Erholung Jugendtreff Garding Graureiherweg 25836 Garding Ansprechpartnerin: Frau Ute Fröhlich Tel.: 0162/7 03 56 65 Mädchentreff Husum Asmussenstraße 66 25813 Husum Angebot/Leistungen: Träger: pro familia Ansprechpartnerinnen: Frau Angela Reinhard Frau Nadine Olhoff Tel.: 04841/7 52 52 [email protected] www.husumcitygirlz.de Öffnungszeiten: Mo.: Di.: Mi.: Do.: Fr.: So.: Sprechzeiten: · Themen- und altersspezifische Mädchengruppen · Radio · Beratung · Kino · Kochen · Tanzen · Ferienpass-Aktionen 16.00 –18.00 Uhr 16.00 –18.00 Uhr 16.00 –18.00 Uhr 15.00 –17.00 Uhr 15.00 –18.00 Uhr 15.00 –18.00 Uhr 14.00 –18.00 Uhr Angebot/Leistungen: Haus der Jugend Hermann-Tast-Straße 6 – 8 25813 Husum · Jugendinformationszentrum BISS/Beratung zu Auslandsaufenthalten · Kontaktstelle Deutsches Kinderhilfswerk · Pfadfindergruppe · Ferienpass · Weltkindertag · Kindertheater des Monats Träger: Stadt Husum 127 Freizeit + Erholung Ansprechpartner: Herr Bernd Biermann Tel.: 04841/80 00 08 Fax: 04841/8 00 07 [email protected] www.hdj.de Öffnungszeiten: Di.– Fr.: 13.00 – 20.00 Uhr Dänisches Jugendheim Neustadt 95 25813 Husum Öffnungszeiten: Mo.– Fr.: 1 4.00 –17.00 Uhr und 19.00 –22.00 Uhr Haus der Jugend Langenhorn Schoolstraat 10 25842 Langenhorn Tel.: 04672/17 37 Öffnungszeiten: Di.– Do.: 14.00 – 20.00 Uhr Fr.: 14.00 – 18.00 Uhr Haus der Jugend Niebüll Hans-Momsen-Straße 9 c 25899 Niebüll Tel.: 04661/9 34 96 61 [email protected] www.hausderjugendniebuell.de Öffnungszeiten: Mo.: 15.00 – 20.00 Uhr Di.: 15.00 – 20.00 Uhr Do.: 15.00 – 20.00 Uhr Fr.: 15.00 – 20.00 Uhr Mi.: 15.00 – 18.00 Uhr und 19.00 – 22.00 Uhr 128 Freizeit + Erholung Jugendclub ZACK Königskampweg 1 25870 Oldenswort Pfadfinder Oldenswort- Ev. Gemeindepfadfinder Sankt Pankratius Osterender Chaussee 3 25870 Oldenswort Träger: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Oldenswort Tel.: 04841/1 01 81 [email protected] www.pfadis-oldenswort.de Mädchentreff Ostenfeld "Die flotten Lotten" Hauptstraße 62 25872 Ostenfeld Träger: Mädchentreff Ostenfeld Die Flotten Lotten e.V. Tel.: 04845/79 05 82 [email protected] www.dieflottenlotten.de Jugendzentrum St. Peter-Ording Olsdorfer Straße 19 25826 St. Peter Ording [email protected] www.juzespo.de Öffnungszeiten: Mo.– Di.: 16.00 – 20.00 Uhr Mi.: 16.00 – 19.00 Uhr Do.: 16.00 – 19.00 Uhr (für Kinder unter 12 Jahre) Fr.: 16.00 – 21.00 Uhr 129 Freizeit + Erholung Jugendzentrum Sylt Geschwister-Scholl-Weg 2 25980 Westerland/Sylt Träger: Jugendinitiative Sylt e. V. Tel.: 04651/72 30 Fax: 04651/83 41 26 [email protected] www.juz-sylt.de Öffnunsgzeiten: Mo.– Do.: 15.00 – 21.00 Uhr Fr.– Sa.: 15.00 – 22.30 Uhr Di.– Mi.: 15.00 – 17.30 Uhr ("Kids-day" für Jugendliche bis 15 Jahre) Jugendzentrum Tönning Strandweg 1 25832 Tönning Tel.: 04861/55 31 Jugendzentrum Wyk Heymannsweg 1 25938 Wyk/Föhr Tel.: 04681/55 53 [email protected] 130 Wohnen + ÖPNV Angebot/Leistungen: Bahnhofsmission Bahnhofsmission Husum Poggenburgstraße 16 25813 Husum Träger: Diakonisches Werk Husum gGmbH Ansprechpersonen: Herr Dieter Pelties Frau Antje Andresen Tel.: 04841/25 39 Fax: 04841/64 05 69 [email protected] www.bahnhofsmission.de Öffnungszeiten: Mo. – Fr.: 6.30 –15.00 Uhr und 19.30 –22.00 Uhr Sa. – So.: 6.30 – 8.00 Uhr und 19.30 –22.00 Uhr · Ein-, Aus- und Umsteighilfe auf dem Bahnhof · Hilfe in Notlagen und bei besonderen sozialen Schwierigkeiten · Schutz, Aufenthalt und Stärkung in unseren Räumen · Gelegenheit zum persönlichen, vertraulichen Gespräch · Informieren über Unterkunftsmöglichkeiten · Duschen/Wäsche waschen und trocknen · Übernachtung für wohnungslose Frauen und Männer · Suppenküche für Bedürftige · Ärztliche Beratung und medizinische Erstversorgung · Vermittlung zu Beratungs- und Fachstellen sowie anderen sozialen Einrichtungen vor Ort Mobil in Nordfriesland Auf den folgenden Internetseiten finden Sie Informationen zu: Fahrplänen: Routenplaner Bus und Bahn überregional/Stadtverkehr und Fahrplantabellen überregional: www.nah.sh/nah-sh/ Busverbindung über Autokraft: www.bahn.de/autokraft/ 131 Wohnen + ÖPNV Fahrpreisen: Preisberater Nahverkehr: www.nah.sh.hafas.de/bin/query.exe/dn?application=TARIFFONLY& Schleswig-Holstein-Ticket und überregionale Bahnpreise: www.bahn.de PKW-Fahrten: Pendler-Portal für die Suche nach Fahrgemeinschaften: www.nordfriesland.pendlerportal.de Nordfriesland-Nacht-Taxi Das Nordfriesland-Nacht-Taxi gibt es bereits seit dem Jahr 1995. Es ist ein Projekt des Kreises Nordfriesland, der Städte und Ämter im Kreis, der Verkehrsgemeinschaft Nordfriesland Regional, der Sylter Verkehrsgesellschaft sowie der im Kreisgebiet ansässigen Taxi- und Mietwagenunternehmen. Das System funktioniert so: Es gibt Nacht-Taxi-Gutscheine über 3 Euro und über 5 Euro. Schüler, Studenten und Auszubildende können diese Gutscheine zum jeweils halben Preis erwerben (also den 3 Euro-Gutschein für 1,50 Euro, bzw. den 5 Euro-Gutschein für 2,50 Euro) und bei Taxi- und Mietwagenunternehmern, die einen Nordfriesland-Nacht-Taxi-Aufkleber tragen, zum vollen, aufgedruckten Wert täglich von 22 bis 6 Uhr einlösen. Beim Einlösen ist eine Geldrückgabe nicht möglich. Nutzergruppe: Schüler, Studenten und Auszubildende mit entsprechendem Nachweis (Schüler- bzw. Studentenausweis oder Stammkarte). Aus den folgenden Gründen betreiben die Projektpartner das Nordfriesland-Nacht-Taxi: • Nordfriesland ist ein Flächenkreis • Es gibt weite Anfahrtswege zu vielen Veranstaltungsorten • Busse fahren zu später Stunde oft nicht mehr • Die Fahrpreise von regulären Taxis sind für Jugendliche oft zu hoch • Das Risiko, dass Jugendliche in den Abend- und Nachtstunden unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilnehmen, wird verringert 132 Wohnen + ÖPNV Die Gutscheine sind bei allen Verwaltungen der Städte und Ämter im Kreisgebiet (außer beim Amt Pellworm) sowie bei der Verkehrsgemeinschaft Nordfriesland Regional, Ringstraße 3 – 9, in Husum und bei der Sylter Verkehrsgesellschaft, Trift 1, in Westerland erhältlich. Wohnberechtigungsschein Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird benötigt um Wohnungen zu beziehen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei diesen geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete. Die in Schleswig-Holstein ausgestellten Wohnberechtigungsscheine gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Der Nachweis zur Wohnberechtigung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch über einen geltenden Wohngeldbescheid oder Leistungsbescheid für Unterkunft und Heizung nach SGB II oder SGB XII erbracht werden. Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des WBS ist, dass der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin und seine beziehungsweise ihre Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Der Wohnberechtigungsschein ist für zwei Jahre gültig. An wen muss ich mich wenden? An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Wohnungsamt, Wohngeldbehörde: siehe Seite ► 24). Sofern Sie Transferleistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) beziehen, können Sie sich auch an das für Sie zuständige Sozialzentrum/Jobcenter (Übersicht siehe Seite ► 10) wenden. Wohngeld Siehe Seite ► 23 133 Wohnen + ÖPNV Wohnungslosenhilfe Angebot/Leistungen: Wohnungslosenhilfe Poggenburgstraße 16 25813 Husum Träger: Diakonisches Werk Husum gGmbH Ansprechpartner: Herr Dieter Pelties Herr Erk Paulsen Tel.: 04841/66 80 45 Fax: 04841/64 05 69 [email protected] www.dw-husum.de Öffnungszeiten: Mo./Mi.: 8.00 –14.00 Uhr Di.: 10.00 –14.00 Uhr Fr.: 8.00 –10.00 Uhr (und nach Vereinbarung) Mien Tohus Wohnungslosenhilfe Wikingerstraße 44 25917 Leck Träger: Diakonisches Werk Südtondern gGmbh Tel.: 04662/8 85 71 49 Mobil: 01577/4 95 31 39 [email protected] Öffnungszeiten: Di./Fr.: 09.00 –12.00 Uhr Do.: 16.00 –19.00 Uhr (und nach Absprache) 134 · Unterstützung bei der Wohnungssuche · Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust und bei ungesichertem Mietverhältnis · Winternotprogramm · Sozialberatung · Unterstützung/Begleitung bei Problemen mit Ämtern und Behörden · Postanschrift · Hilfe bei Beschaffung von Personal- und Arbeitspapieren · Vermittlung von weitergehender Hilfe Angebot/Leistungen: · Unterstützung bei der Wohnungssuche · psychosoziale Beratung Linktipps www.vamv.de Homepage des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V. www.die-alleinerziehenden.de Vernetzungsportal für alleinerziehende Mütter und Väter www.perspektive-wiedereinstieg.de Lotsenportal für Frauen, die zurück in den Beruf wollen www.wiedereinstiegsrechner.de Brutto-/ Nettogehaltsrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.familien-wegweiser.de Informationen über wichtige Leistungen, rechtliche Regelungen und Beratungsangebote für Familien www.vorteil-kinderbetreuung.de Daten und Fakten rund ums Thema Kinderbetreuung www.urlaub-mit-der-familie.de Suchportal für Familienferienstätten in Deutschland www.verband-binationaler.de Homepage des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/publikationen.html Publikationen zu Elterngeld und Elternzeit, Mutterschutzgesetz, Kindergeld u. v. m. 135 Stichwortverzeichnis Agentur für Arbeit ....................................................................... S. 55 Ämterlotsin ................................................................................. S. 27 Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ....................... S. 110 Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein........S. 111 Arbeitslosengeld............................................................................ S. 8 Arbeitslosengeld II ........................................................................ S. 9 Asylbewerber – Beratung & Unterstützung .............................. S. 112 Asylbewerber – Finanzielle Unterstützung ............................... S. 112 Ausbildung in Teilzeit .................................................................. S. 56 Ausbildungsbetreuung ................................................................ S. 57 Ausländerangelegenheiten/Ausländerbehörde ........................ S. 113 Babysitter-Vermittlung ................................................................ S. 85 BAföG ......................................................................................... S. 11 Bahnhofsmission ...................................................................... S. 131 Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt .................. S. 28 Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein ............ S. 114 Beistandschaft ............................................................................ S. 91 Beratungshilfe ............................................................................ S. 12 Berufliche Beratung .................................................................... S. 58 Berufsausbildungsbeihilfe .......................................................... S. 14 Berufsschulen ............................................................................. S. 61 Betreuungsunterhalt ................................................................... S. 91 Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" ............... S. 72 Bürgerbeauftragte ...................................................................... S. 29 Dänischer Gesundheitsdienst .................................................... S. 97 Ehegattenunterhalt ..................................................................... S. 92 Elterngeld ................................................................................... S. 72 Elterntelefon "Klaar Kiming" ....................................................... S. 29 Elternzeit .................................................................................... S. 74 Erziehungsberatung ................................................................... S. 30 Fachkliniken ............................................................................... S. 98 Familienberatung ........................................................................ S. 34 Familienbildungsstätten .............................................................. S. 35 Ferienangebote ........................................................................ S. 118 Finanzielle Unterstützung bei Alleinerziehung (Mehrbedarf) ..................................................... S. 15 136 Stichwortverzeichnis Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaft & Geburt (Mehrbedarf und Erstausstattung) .............................................. S. 74 Frauenberatung & Notruf ............................................................ S. 36 Frauenhäuser ............................................................................. S. 38 Geburt: Vorbereitung & die Zeit danach...................................... S. 75 Gesundheitsämter ...................................................................... S. 98 Gleichstellungsbeauftragte ......................................................... S. 39 Haushaltshilfe ........................................................................... S. 100 Industrie- und Handelskammer .................................................. S. 62 Integrationskurs/Sprachkurs ..................................................... S. 115 Interkulturelles Café ................................................................. S. 116 Jugendamt/Jugendhilfe .............................................................. S. 43 Kindergartenbeitragsermäßigung/Sozialstaffel ........................... S. 85 Kindergeld .................................................................................. S. 76 Kinderschutz ............................................................................... S. 45 Kindertageseinrichtungen ........................................................... S. 86 Kindertagespflege/"Tagesmütter" ............................................... S. 87 Kinderzuschlag ........................................................................... S. 77 Kindesunterhalt .......................................................................... S. 93 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes/"Freistellungstage" ................................................... S. 88 Kreishandwerkerschaft ............................................................... S. 63 Kreisjugendring ........................................................................ S. 119 Leistungen zur Bildung und Teilhabe .......................................... S. 16 Migrationssozialberatung ......................................................... S. 116 Minijobs ...................................................................................... S. 64 Möbellager .................................................................................. S. 17 Mobil in Nordfriesland ............................................................... S. 131 Mutter-/Vater-Kind-Kur .............................................................. S. 100 Mutterschaftsgeld ....................................................................... S. 78 Mutterschutz ............................................................................... S. 79 Nordfriesland-Nacht-Taxi .......................................................... S. 132 Pflegestützpunkt ....................................................................... S. 101 Prozesskostenhilfe ..................................................................... S. 18 Psychosoziale Beratung ........................................................... S. 102 Rente für Halbwaisen/Verwitwete ............................................... S. 20 Rundfunkgebührenbefreiung ...................................................... S. 20 Schuldnerberatung ..................................................................... S. 46 Schulen ...................................................................................... S. 88 137 Stichwortverzeichnis Schülerbetreuung/Max & Milla ................................................... S. 89 Schwangerschaftskonfliktberatung ............................................. S. 81 Schwerbehinderung ................................................................. S. 104 Selbsthilfe im Gesundheitsbereich ........................................... S. 106 Selbsthilfegruppen ...................................................................... S. 50 Sexualberatung .......................................................................... S. 51 Sorgerecht .................................................................................. S. 93 Sozialverband Deutschland ........................................................ S. 51 Sozialzentren/Jobcenter ............................................................. S. 10 Sportvereine ............................................................................. S. 120 Stadtbüchereien ....................................................................... S. 121 Stiftung "Familie in Not" .............................................................. S. 83 Stiftungen ................................................................................... S. 21 Streetwork/Pavillon ..................................................................... S. 52 Suchtberatung .......................................................................... S. 107 Tafel ............................................................................................ S. 21 Treffpunkt für Alleinerziehende ................................................. S. 125 Treffpunkte für Kinder und Jugendliche .................................... S. 126 Übergang von der Schule in die Arbeitswelt ............................... S. 65 Umgang(srecht) .......................................................................... S. 94 Unterhaltsvorschuss ................................................................... S. 22 Anerkennung der Vaterschaft ..................................................... S. 95 Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. ....................... S. 53 Verbraucherschutz ..................................................................... S. 54 Vorsorgeuntersuchungen für Kinder & Jugendliche ................. S. 109 Weiterbildung .............................................................................. S. 66 Wiedereinstieg ins Berufsleben .................................................. S. 71 Wohnberechtigungsschein ....................................................... S. 133 Wohngeld ................................................................................... S. 23 Wohnungslosenhilfe ................................................................. S. 134 138 Impressum Herausgeber:Forum Alleinerziehende Nordfriesland Kreis Nordfriesland Redaktion: Constantina Nommensen Projektleiterin Forum Alleinerziehende Nordfriesland c/o Sozialzentrum Husum und Umland Zingel 10 25813 Husum Tel.: 04841/6 66-5 42 [email protected] Sabine Löhner Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Kreis Nordfriesland Marktstraße 6 25813 Husum Tel.: 04841/67-2 03 [email protected] Angela Barckmann Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Agentur für Arbeit Flensburg Waldstraße 2 24939 Flensburg Tel.: 0461/8 19-4 64 [email protected] Layout/Satz: Werbewolke GmbH, www.werbewolke.de Druck: Druckhaus Leupelt, Handewitt 1.Auflage, 5.000 Stück Erscheinungsdatum: März 2013 Diese Broschüre wurde im Rahmen des Projektes Forum Alleinerziehende Nordfriesland (ForAN) erarbeitet. Das Netzwerkprojekt „ForAN“ in Trägerschaft des Kreises Nordfriesland ist Teil des ESF-Bundesprogrammes „Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende“ des Bundesarbeitsministeriums und wird aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union kofinanziert. Kontakt: [email protected] www.forum-alleinerziehende.de gefördert durch: