Downloaden - Forum Alleinerziehende Nordfriesland

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Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,
das Forum Alleinerziehende Nordfriesland hat es sich zur Aufgabe
gemacht, die Lebens- und Arbeitsperspektiven für Alleinerziehende
in Nordfriesland nachhaltig zu verbessern.
Mit dieser Broschüre wollen wir Alleinerziehenden in Nordfriesland,
die in ihrer individuellen Lebenssituation Beratung und Unterstützung benötigen, den Weg zum entsprechenden Angebot weisen.
Den professionellen Akteurinnen und Akteuren in Nordfriesland soll
die Broschüre als Nachschlagewerk in der täglichen (Beratungs-)
Arbeit dienen.
Die Übersicht über die Anlaufstellen und Angebote, sowie die
thematischen Hinweise erheben dabei weder einen Anspruch auf
Vollständigkeit, noch auf hundertprozentige Fehlerfreiheit.
Das ambitionierte Ziel, alle (nicht kommerziellen) Angebote und
Informationen für Alleinerziehende in Nordfriesland kompakt in
einem Wegweiser darzustellen, konnte alleine deshalb schon nicht
vollständig erreicht werden, da nicht alle Institutionen, die angeschrieben wurden, auch geantwortet haben.
Der Wegweiser wird auch als Datenbank elektronisch im Internet auf
der Projekthomepage: www.forum-alleinerziehende.de hinterlegt
und abrufbar sein. Dort werden auch eventuelle Aktualisierungen
und Ergänzungen vorgenommen.
Wir hoffen, der Wegweiser gibt Ihnen einen guten Überblick über die
Angebotslandschaft in Nordfriesland und liefert Ihnen die eine oder
andere Anregung auf der Suche nach Informationen und Unterstützung.
Constantina Nommensen
Projektleiterin
Forum Alleinerziehende Nordfriesland
Inhalt
Finanzielle Hilfen
S. 8 Arbeitslosengeld
S. 9 Arbeitslosengeld II
S. 11 BAföG
S. 12 Beratungshilfe
S. 14 Berufsausbildungsbeihilfe
S.15 Elterngeld
S. 15 Finanzielle Unterstützung bei Alleinerziehung (Mehrbedarf)
S. 15 Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaft &
Geburt (Mehrbedarf, Erstausstattung)
S. 16 Kindergartenbeitragsermäßigung/Sozialstaffel
S. 16 Kindergeld
S. 16 Kinderzuschlag
S. 16 Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach dem SGB II
S. 17 Möbellager
S. 18 Mutterschaftsgeld
S. 18 Prozesskostenhilfe
S. 20 Rente für Halbwaisen/Verwitwete
S. 20 Rundfunkgebührenbefreiung
S. 21 Stiftungen
S. 21 Tafel
S. 22 Unterhaltsvorschuss
S. 23 Wohngeld
Inhalt
!
Beratung + Unterstützung
S. 27 Ämterlotsin
S. 28 Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
S. 29 Berufliche Beratung
S. 29 Bürgerbeauftragte
S. 29 Elterntelefon „Klaar Kiming“
S. 30 Erziehungsberatung
S. 34 Familienberatung
S. 35 Familienbildungsstätten
S. 36 Frauenberatung & Notruf
S. 38 Frauenhäuser
S. 39 Gleichstellungsbeauftragte
S. 43 Jugendamt/Jungendhilfe
S. 45 Kinderschutz
S. 46 Psychosoziale Beratung
S. 46 Schwangerschaftskonfliktberatung
S. 46 Schuldnerberatung
S. 50 Selbsthilfegruppen
S. 51 Sexualberatung
S. 51 Sozialverband Deutschland
S. 52 Suchtberatung
S. 52 Streetwork/Pavillon
S. 53 Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V.
S. 54 Verbraucherschutz
S. 54 Wohnungslosenhilfe
Beruf + Bildung
S. 55 Agentur für Arbeit
S. 56 Ausbildung in Teilzeit
S. 57 Ausbildungsbetreuung
Inhalt
S. 58 Berufliche Beratung
S. 61 Berufsschulen
S. 62 Industrie- und Handelskammer
S. 63 Kreishandwerkerschaft
S. 64 Minijobs
S. 65 Sozialzentren/Jobcenter
S. 65 Übergang von der Schule in die Arbeitswelt
S. 66 Weiterbildung
S. 71 Wiedereinstieg ins Berufsleben
Schwangerschaft + Geburt
S. 72 Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“
S. 72 Elterngeld
S. 74 Elternzeit
S. 74 Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaft und
Geburt (Mehrbedarf und Erstausstattung)
S. 75 Geburt: Vorbereitung und die Zeit danach
S. 76 Kindergeld
S. 77 Kinderzuschlag
S. 78 Mutterschaftsgeld
S. 79 Mutterschutz
S. 81 Schwangerschaftskonfliktberatung
S. 83 Stiftung „Familie in Not“
Kinderbetreuung
S. 85 Babysitter-Vermittlung
S. 85 Kindergartenbeitragsermäßigung/Sozialstaffel
Inhalt
S. 86 Kindertageseinrichtungen
S. 87 Kindertagespflege „Tagesmütter“
S. 88 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes „Freistellungstage“
S. 88 Schulen
S. 89 Schülerbetreuung/Max & Milla
Trennung + Scheidung
S. 91 Beistandschaft
S. 91 Betreuungsunterhalt – Unterhalt für betreuende Elternteile nichtehelicher Kinder
S. 92 Ehegattenunterhalt
S. 93 Kindesunterhalt
S. 93 Sorgerecht
S. 94 Umgang(srecht)
S. 94 Unterhaltsvorschuss
S. 95 Anerkennung der Vaterschaft
Gesundheit, Krankheit, Prävention
S. 97 Dänischer Gesundheitsdienst
S. 98 Fachkliniken
S. 98 Gesundheitsämter
S. 100 Haushaltshilfe
S. 100 Mutter-/Vater-Kind-Kuren, Mütterkuren
S. 101 Pflegestützpunkt
S. 102 Psychosoziale Beratung
S. 103 Schwangerschaftskonfliktberatung
S. 104 Schwerbehinderung
S. 106 Selbsthilfe im Gesundheitsbereich
Inhalt
S. 107 Suchtberatung
S. 109 Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Informationen für Migrantinnen
und Migranten
S. 110 Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
S. 111 Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein
S. 112 Asylbewerber – Beratung & Unterstützung
S. 112 Asylbewerber – Finanzielle Unterstützung
S. 113 Ausländerangelegenheiten/Ausländerbehörde
S. 114 Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein
S. 115 Integrationskurse/Sprachkurse
S. 116 Interkulturelles Cafè
S. 116 Migrationssozialberatung
Freizeit + Erholung
S. 118 Ferienangebote
S. 119 Kreisjugendring
S. 120 Sportvereine
S. 121 Stadtbüchereien
S. 125 Treffpunkte für Alleinerziehende
S. 126 Treffpunkte für Kinder und Jugendliche
Inhalt
Wohnen + ÖPNV
S. 131 Bahnhofsmission
S. 131 Mobil in Nordfriesland
S. 132 Nordfriesland-Nacht-Taxi
S. 133 Wohnberechtigungsschein
S. 133 Wohngeld
S. 134 Wohnungslosenhilfe
S. 135 Linktipps
Finanzielle Hilfen
Arbeitslosengeld
Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie, wenn Sie
1. arbeitslos sind, d. h. Sie stehen vorübergehend nicht in einem
Beschäftigungsverhältnis, suchen aber gleichzeitig aktiv nach
einer neuen versicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer
wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden und stehen
der Vermittlungsbemühung der Agentur für Arbeit zur Verfügung.
2. die Anwartschaftszeit erfüllen, d. h. Sie haben innerhalb der
Rahmenfrist von 2 Jahren, im Regelfall mindestens 12 Monate in
einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden.
Neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zählen auch die
folgenden Tatbestände zu den Versicherungspflichtverhältnissen:
• Bezug von Mutterschaftsgeld von einem Leistungsträger
• Bezug von Krankengeld von einem Leistungsträger
• Bezug von Krankentagegeld von einem privaten Krankenversicherungsunternehmen, wenn Sie unmittelbar vor Beginn der Leistung
versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung (z. B. Arbeitslosengeld) nach dem SGB III bezogen haben.
Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit, in der sie ein Kind,
das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen, wenn
sie unmittelbar vor der Kindererziehung versicherungspflichtig
waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach diesem
Buch bezogen haben und sich mit dem Kind gewöhnlich im Inland
aufhalten.
Zuständig für die Gewährung des Arbeitslosengeldes ist in Nordfriesland je nach Wohnort die Arbeitsagentur Flensburg mit ihren
jeweiligen Geschäftsstellen.
Agentur für Arbeit Husum
Besucheradresse
Treibweg 2
25813 Husum
[email protected]
Öffnungszeiten:
Mo.–Fr.: 08.00 –12.00 Uhr
Do.:
14.00 –16.00 Uhr
8
Finanzielle Hilfen
Agentur für Arbeit Niebüll
Besucheradresse
Bahnhofstraße 26a
25899 Niebüll
[email protected]
Öffnungszeiten:
Mo.–Fr.:
08.00 –11.30 Uhr
Agentur für Arbeit Tönning
Am Markt 1
25832 Tönning
[email protected]
Öffnungszeiten:
Mo.–Fr.: 08.00 –12.30 Uhr
Do.:
14.00 –17.30 Uhr
Antragsannahme ALG I: donnerstags
Agentur für Arbeit Westerland
Kirchenweg 3–5
25980 Westerland/Sylt
[email protected]
Öffnungszeiten:
Mo.–Fr.:
08.00 –11.30 Uhr
Antragsannahme ALG I: dienstags und donnerstags
Quelle: www.arbeitsagentur.de
Arbeitslosengeld II
Arbeitslosengeld II erhalten Sie, wenn Sie hilfebedürftig sind, das
heißt, wenn Sie und die zu Ihrer Lebensgemeinschaft gehörenden
Menschen (Bedarfsgemeinschaft) Ihren Lebensunterhalt und Ihre
Wohnkosten nicht aus eigenen Mitteln sichern können.
Diese Leistungen, die Sie zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes
gemäß Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) erhalten können,
setzen sich aus der Regelleistung, gegebenenfalls besonderen so
genannten „Mehrbedarfszuschlägen“ und den Kosten der Unterkunft
(Grundmiete, Betriebskosten und Heizkosten) zusammen. Hinzu
können einmalige Leistungen kommen.
9
Finanzielle Hilfen
Bei der Berechnung werden grundsätzlich alle Vermögenswerte und
Einkommensarten der Haushaltsmitglieder berücksichtigt. Dabei
gibt es Ausnahmen, Freibeträge und unterschiedliche staatliche
Unterstützungsleistungen für Alleinlebende, Alleinerziehende und
Familien.
Anspruch auf diese Leistungen haben Sie, wenn Sie zwischen 15
und 65 Jahren alt sind,
• mindestens drei Stunden täglich arbeiten können,
• arbeitslos sind oder gering verdienen und Unterstützung
benötigen,
• keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und
• aktiv an Ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
mitarbeiten.
Ihre berufliche Eingliederung wird mit arbeitsmarktbezogenen
Leistungen wie Vermittlung, Berufsberatung, Aus- und Weiterbildung
sowie der unmittelbaren Förderung der Beschäftigung unterstützt.
Diese Leistungen können durch Angebote wie Schuldnerberatung,
Suchtberatung, psychosozialer Betreuung und Kinderbetreuung
ergänzt werden.
Nähere Informationen über die für Ihre persönliche Situation
geltenden detaillierten Regelungen, Ihre Rechte und Pflichten
erhalten Sie unter:
www.sgb2.info
und im Sozialzentrum/Jobcenter des Kreises Nordfriesland bei Ihnen
vor Ort:
Sozialzentrum/Jobcenter Föhr/Amrum
Feldstraße 36
25938 Wyk/Föhr
Tel.: 04681/74 67 83
[email protected]
Sozialzentrum/Jobcenter Husum und Umland
Zingel 10
25813 Husum
Tel.: 04841/6 66 -0
[email protected]
Sozialzentrum/Jobcenter Leck
Klixbüller Chaussee 10
25917 Leck
Tel.: 04662/6 01- 6 01
[email protected]
10
Finanzielle Hilfen
Sozialzentrum/Jobcenter Mittleres Nordfriesland
Norderende 2
25821 Breklum
Tel.: 04671/91 92-0
[email protected]
Sozialzentrum/Jobcenter Niebüll
Hauptstraße 44
25899 Niebüll
Tel.:04661/6 01-5 01
[email protected]
Sozialzentrum/Jobcenter Südliches Nordfriesland
Am Markt 1
25832 Tönning
Tel.: 04861/6 14-0
[email protected]
Sozialzentrum/Jobcenter Sylt
Maybachstraße 2
25980 Sylt
Tel.: 04651/8 51-0
[email protected]
BAföG
Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird die Chance gegeben,
unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine
Schul- beziehungsweise Hochschulausbildung zu absolvieren, die
ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Möglich wird dies durch die Ausbildungsförderung nach dem
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
(Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG).
Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit (oder
ein in § 8 aufgeführter aufenthaltsrechtlicher Status), die allgemeine
Eignung für die gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten der
Altersgrenze.
11
Finanzielle Hilfen
Umfassende Informationen und Anträge finden sich auf der Seite
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF):
www.bafoeg.bmbf.de
oder auf der Seite des Studentenwerkes Schleswig-Holstein:
www.studentenwerk-s-h.de
Im Kreis Nordfriesland wenden Sie sich zur Antragstellung bzw.
Beratung bitte an das Amt für Ausbildungsförderung:
Kreis Nordfriesland
Amt für Ausbildungsförderung
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel.: 04841/67- 0
Beratungshilfe
Beratungshilfe bedeutet, dass man sich in rechtlichen Dingen fachkundigen Rat holen kann. Wenn es nicht ausreicht, nur beraten zu
werden, sondern man auch auf Hilfe und Unterstützung angewiesen
ist, um seine Rechte gegenüber anderen geltend zu machen,
umfasst die Beratungshilfe auch die Vertretung. Der Rechtsanwalt
oder die Rechtsanwältin, an die man sich wegen der Beratungshilfe
wendet, wird dann auch gegenüber Dritten tätig und schreibt zum
Beispiel einen Brief, in dem der Sachverhalt und der Rechtsstandpunkt dargestellt sind.
Wer kann Beratungshilfe bekommen?
Beratungshilfe bekommt, wer so wenig Geld zur Verfügung hat,
dass er Prozesskostenhilfe nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung erhalten würde, ohne Raten aus seinem Einkommen oder
etwas aus seinem Vermögen dazu bezahlen zu müssen. Beratungshilfe erhält auch, wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
Für welche Angelegenheiten kann man Beratungshilfe
bekommen?
Beratungshilfe wird gewährt in Angelegenheiten:
• des Zivilrechts (z. B. Kaufrecht, Mietsachen, Schadensersatzansprüche, Verkehrsunfälle, nachbarliche Streitigkeiten, Scheidungsund Unterhaltssachen, sonstige Familiensachen, Erbstreitigkeiten,
Versicherungsansprüche)
12
Finanzielle Hilfen
• des Arbeitsrechts (z. B. bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses)
• des Verwaltungsrechts (z. B. BAföG, Abgabenrecht, Schul- und
Hochschulrecht, Gewerberecht)
• des Sozialrechts (z. B. Grundsicherung für Arbeitsuchende, „Hartz
IV“, Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken-, Renten- und
Unfallversicherung)
Wie erhält man Beratungshilfe?
Über den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe entscheidet
grundsätzlich das Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk sich der
Wohnsitz des Antragstellers befindet.
Dort schildert man sein Problem und legt seine persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnisse dar. Das Amtsgericht kann durch eine
sofortige Auskunft oder einen Hinweis auf sonstige Beratungsmöglichkeiten selbst beratend helfen.
Andernfalls stellt es einen Berechtigungsschein aus. Mit diesem
Berechtigungsschein kann man eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt eigener Wahl aufsuchen.
Es ist ebenfalls möglich, direkt zu der Rechtsanwältin/dem Rechtsanwalt zu gehen, dort seine persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse darzustellen und um Beratungshilfe zu bitten. Der
Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe kann dann nachträglich
schriftlich beim Amtsgericht gestellt werden.
Rechtsanwälte sind zur Beratungshilfe verpflichtet. Sie darf nur im
Einzelfall aus wichtigem Grund abgelehnt werden.
Amtsgericht Husum
Theodor-Strom-Straße 5
25813 Husum
Tel.: 04841/6 93-0
[email protected]
Sprechzeiten:
Mo.–Fr.: 09.00 –12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Amtsgericht Niebüll
Sylter Bogen 1a
25899 Niebüll
Tel.: 04661/6 09-0
13
Finanzielle Hilfen
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.bmj.de
Berufsausbildungsbeihilfe
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer Berufsausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen
Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen
Schulabschlusses geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den
Eltern wohnen.
Wie lange zahlt die Agentur für Arbeit BAB?
Gezahlt wird für die Dauer der Berufsausbildung. Wichtig ist dabei,
dass der Antrag rechtzeitig, am besten vor Beginn der Berufsausbildung, bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit gestellt wird.
Wird die BAB nach Beginn der Berufsausbildung beantragt, wird sie
rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem
die Leistung beantragt worden ist.
Wie viel BAB bekommt man?
Die Höhe der BAB richtet sich nach der Art der Unterbringung.
Eigenes Einkommen der oder des Auszubildenden wird grundsätzlich voll angerechnet. Das Vermögen der Person, mit der er oder sie
verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist und der
Eltern nur, soweit es bestimmte Freibeträge übersteigt.
Wenn Sie vorab schnell und einfach prüfen wollen, ob und in
welcher Höhe Ihnen eine Berufsausbildungsbeihilfe voraussichtlich
zusteht, können Sie den BAB-Rechner im Internet nutzen.
Den BAB-Rechner finden Sie unter:
www.babrechner.arbeitsagentur.de
Die Anschriften der Arbeitsagenturen im Kreis Nordfriesland finden
Sie auf Seite ► 8.
Quelle: www.arbeitsagentur.de
14
Finanzielle Hilfen
Elterngeld
Siehe Seite ► 72
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
Neue Anlage 9
25746 Heide
Tel.:0481/6 96-0
[email protected]
www.lasd-sh.de
Finanzielle Unterstützung bei Alleinerziehung
(Mehrbedarf)
Wenn Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) oder Grundsicherung nach
dem SGB XII („Sozialhilfe“) bezogen wird, gibt es unter Umständen
eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für alleinerziehende
Mütter und Väter.
Die genauen Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der finanziellen Unterstützung können Sie bei Ihrer Ansprechperson in dem für
Sie zuständigen Sozialzentrum/Jobcenter erfragen und beantragen,
sofern Ihnen dieses nicht schon gewährt wurde.
Eine Übersicht über die Sozialzentren/Jobcenter im Kreis Nordfriesland finden Sie auf Seite ► 10
Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaft
& Geburt (Mehrbedarf, Erstausstattung)
Siehe Seite ► 74
15
Finanzielle Hilfen
Kindergartenbeitragsermäßigung/Sozialstaffel
Siehe Seite ► 85
Kindergeld
Siehe Seite ► 76
Kinderzuschlag
Siehe Seite ► 77
Leistungen zur Bildung und Teilhabe
nach dem SGB II
Das Bildungspaket ermöglicht Kindern und Jugendlichen aus
finanziell benachteiligten Familien das „Mitmachen“ bei Sport, Spiel,
Kultur und Freizeit. In Nordfriesland profitieren bereits viele Kinder
von dem umfangreichen Angebot der Anbieter. So können zum
Beispiel Gutscheine für Vereinsbeiträge oder das Mittagessen in
Schule oder Kita genutzt werden.
Es werden Leistungen in den folgenden Bereichen unterstützt:
Kultur, Sport und Freizeit sowie Mittagsessen, Ausflüge, Klassenfahrten in Schule oder Kita.
Zusätzlich können Schülerinnen und Schüler in den Themenfeldern
Lernförderung, Schulbedarf und Schülerbeförderung unterstützt
werden.
Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf das Bildungspaket, wenn ihre Eltern folgende Leistungen bekommen:
• Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
• Sozialhilfe
• Wohngeld
• Kinderzuschlag
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
16
Finanzielle Hilfen
Ob tatsächlich ein Anspruch auf die o. a. Leistungen besteht,
hängt aber von vielen weiteren Faktoren, wie etwa der Miete oder
den Hauslasten ab. Daher wenden Sie sich an Ihr Sozialzentrum/
Jobcenter im Kreis Nordfriesland. Es wird Ihnen ausrechnen, ob Sie
z. B. einen Anspruch auf Wohngeld haben.
Eine Überischt über die Adressen der Sozialzentren/Jobcenter
finden Sie auf Seite ► 10.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.bildungspaket-nf.de
Möbellager
Möbel & Mehr Husum
Hinter der Neustadt 70–72
25813 Husum
Angebot/Leistungen:
günstige Abgabe von guten
und gebrauchten:
Träger:
Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpartner:
Herr Jürgen Meyer
Tel.: 04841/9 04 06 26
Fax: 04841/9 04 06 28
Öffnungszeiten:
Mo.–Fr.: 09.30 –15.30 Uhr
17
· Möbeln
· Haushaltswaren
· Geschirr
· Spielzeug
· Elektroartikeln
· Büchern
Finanzielle Hilfen
Möbel & Mehr Tönning
Johann-Adolf-Straße 7–9
25832 Tönning
Angebot/Leistungen:
günstige Abgabe von guten
und gebrauchten:
Träger:
Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpartnerin:
Frau Ina Hinrichsen
Tel.: 04861/6 17 57 22
Fax: 04861/6 17 57 18
· Möbeln
· Haushaltswaren
· Geschirr
· Spielzeug
· Elektroartikeln
· Kleidung
Öffnungszeiten:
Mo.:
14.00 –16.00 Uhr
Mi.:
14.00 –16.00 Uhr
Fr.:
09.30 –15.30 Uhr
3G-Möbellager
Eichweberstraße 2
25821 Bredstedt
Angebot/Leistungen:
3G-Möbellager:
· Gratis Möbel für SGB II
und XII Leistungsempfänger
3G-Möbel Markt:
· gut
· gebraucht
· günstig für jedermann
Träger:
Neue Arbeit Nord GmbH
Ansprechpartner:
Herr Lützen
Tel.: 04671/9 43 02-12
Fax: 04671/9 43 02
[email protected]
Öffnungszeiten:
Mo.–Fr.: 09.30 –14.00 Uhr
Mutterschaftsgeld
Siehe Seite ► 78
Prozesskostenhilfe
Die Prozesskostenhilfe übernimmt – je nach einzusetzendem
Einkommen – voll oder teilweise den eigenen Beitrag zu den
Gerichtskosten und Kosten der eigenen Rechtsanwältin/des eigenen
Rechtsanwalts.
18
Finanzielle Hilfen
Die Prozesskostenhilfe hat jedoch keinen Einfluss auf die Kosten,
die gegebenenfalls dem Gegner zu erstatten sind, vor allem
die Kosten der gegnerischen Rechtsanwältin/des gegnerischen
Rechtsanwalts.
Wer den Prozess verliert, muss daher, auch wenn ihm Prozesskostenhilfe bewilligt war, in der Regel die Kosten der gegnerischen
Partei bezahlen. Eine Ausnahme gilt in arbeitsgerichtlichen
Streitigkeiten: Hier hat die Partei, die den Prozess in der ersten
Instanz verliert, die Kosten der gegnerischen Rechtsanwältin/des
gegnerischen Rechtsanwalts nicht zu erstatten.
Wer erhält Prozesskostenhilfe?
Prozesskostenhilfe erhält jede Person, die nach ihren persönlichen
und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung
nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Die prozessführende Partei hat allerdings ihr Vermögen einzusetzen, soweit
dies zumutbar ist. Zum Vermögen gehört insbesondere auch ein
Prozesskostenvorschuss (z. B. des Ehegatten nach Unterhaltsrecht)
oder ein Anspruch auf Versicherungsschutz hinsichtlich der Prozesskosten (z. B. gegen eine Rechtsschutzversicherung).
Was muss man tun, um Prozesskostenhilfe zu erhalten?
Man muss beim Prozessgericht einen Antrag stellen, in dem der
Streit unter Angabe der Beweismittel darzustellen ist. Das Prozessgericht ist jenes Gericht, bei dem Sie Ihre Klage einreichen wollen
oder sich gegen eine Klage verteidigen müssen. Bei Streitwerten
bis 5.000 Euro sind dies die Amtsgerichte, darüber hinaus die
Landgerichte.
Dem Antrag sind eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beizufügen.
Für die Erklärung gibt es ein Formular, das die Partei sorgfältig und
vollständig ausfüllen muss.
Beachten Sie bitte, dass bei Rechtsbehelfen, die innerhalb einer
bestimmten Frist eingelegt werden müssen (z. B. Berufung, Revision),
diese Erklärung auch innerhalb dieser Frist abgegeben werden muss.
Welche sonstigen Voraussetzungen bestehen für die Prozesskostenhilfe?
Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung muss
hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig
erscheinen.
19
Finanzielle Hilfen
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.bmj.de
Rente für Halbwaisen/Verwitwete
Nach dem Tod der/des Versicherten bzw. der Rentenempfängerin/
des Rentenempfängers wird eine Rente an Hinterbliebene gezahlt.
Witwen-/Witwerrente
Als Hinterbliebene gelten die zum Zeitpunkt des Todes mit der/den
Versicherten/Rentenempfängern verheirateten Ehegatten und die
Partner aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Anspruch auf
Witwen-/Witwerrente besteht nicht, wenn die Ehe weniger als zwölf
Monate gedauert hat, es sei denn, dass die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat
war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen.
Der grundsätzliche Anspruch, Art, Höhe und Dauer der Hinterbliebenenrente richten sich nach den entsprechenden Bestimmungen des
gesetzlichen Rentenversicherungsträgers.
Waisenrente
Ebenso haben die ehelichen sowie diesen gleichgestellte Kinder
der verstorbenen Person einen Anspruch auf Rente für Voll- oder
Halbwaisen. Dieser Anspruch besteht generell bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus wird Waisenrente bis zum 25.
Lebensjahr gezahlt, wenn und solange sich das Kind in Schul- und
Berufsausbildung befindet, ein freiwilliges soziales Jahr ableistet
oder sich aufgrund einer Behinderung nicht selbst unterhalten kann.
Es gelten grundsätzlich die Bedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung (Höchstalter, Einkommensgrenzen). Wird die Schuloder Berufsausbildung durch Grundwehrdienst oder Zivildienst
unterbrochen oder verzögert, verlängert sich der Anspruchszeitraum
entsprechend. Der Anspruch ist durch den Bescheid der Deutschen
Rentenversicherung nachzuweisen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.versorgungskassen.de
Rundfunkgebührenbefreiung/GEZ-Befreiung
Die Befreiung von der Zahlung des Rundfunk- und Fernsehbeitrages
wird nur durch die GEZ erteilt.
20
Finanzielle Hilfen
In Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde (Übersicht siehe Seite ►
24) kann auf dem Befreiungsantrag bescheinigt werden, dass im
Hinblick auf den Grund für die Beitragsbefreiung (z. B. Schwerbehindertenausweis, BAföG- oder BAB-Bescheid) das Original und die
Kopie vorgelegen haben.
Sofern man Empfänger von Sozialleistungen, z. B. nach dem SGB
II oder dem SGB XII ist, liegt dem Bewilligungsbescheid über diese
Leistungen eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ bei. Diese
Bescheinigung kann (ohne vorherige Beglaubigung durch die
Wohngeldbehörde) im Original als Anhang zum Befreiungsantrag an
die GEZ geschickt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.rundfunkbeitrag.de
Stiftungen
In akuten finanziellen Notlagen können unter bestimmten Voraussetzungen Stiftungsmittel beantragt werden.
Informationen zu den nachfolgenden Stiftungen finden Sie unter:
Bundesstiftung „Mutter-und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“
Seite ► 72
Stiftung Familie in Not Seite ► 83
Tafel
Husumer Tafel
Theodor-Storm-Straße 7, Hofeingang
25813 Husum
Träger:
Diakonisches Werk Husum
gGmbH/AWO Husum
Ansprechpersonen:
Herr Dieter Pelties
Frau Hilde Zeugner
Tel.: 04841/69 14 10
Tel.: 04841/6 43 55
Fax: 04841/69 14 17
[email protected]
21
Angebot/Leistungen:
Abgabe von gespendeten
Lebensmitteln an bedürftige
Personen
Finanzielle Hilfen
Öffnungszeiten:
Mi.:
15.30 –17.30 Uhr
Fr.:
10.00 –11.30 Uhr
Tönninger Tafel
Johann-Adolf-Straße 7– 9
25832 Tönning
Angebot/Leistungen:
Träger:
Diakonisches Werk Husum gGmbH
Abgabe von gespendeten
Lebensmitteln an bedürftige
Personen
Ansprechpartnerin:
Frau Ina Hinrichsen
Tel.: 04861/6 17 57 22
Fax: 04861/6 17 57 18
[email protected]
www.dw-husum.de
Öffnungszeiten:
Di.:
10.30 –12.15 Uhr
Fr.:
10.30 –12.15 Uhr
Unterhaltsvorschuss
Wenn der Unterhalt Ihres minderjährigen Kindes nicht gesichert ist,
weil der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt und/oder
nicht zahlen kann, dann können Sie einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss bei der Unterhaltsvorschusskasse des Kreises Nordfriesland
stellen.
Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht u. a., wenn
• das bei Ihnen lebende Kind das 12. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat.
• Sie ledig, verwitwet oder geschieden sind oder von Ihrem
Ehegatten dauernd getrennt leben und
• der andere Elternteil für Ihr Kind keinen Unterhalt oder weniger als
die Unterhaltsvorschusssätze zahlt.
Der Unterhaltsvorschuss, der längstens 72 Monate gezahlt werden
kann, beträgt zur Zeit für Kinder bis 6 Jahre 133 Euro und für Kinder
bis 12 Jahre 180 Euro (Stand 01.01.2013).
22
Finanzielle Hilfen
Durch die Zahlung des Unterhaltsvorschusses soll der andere
Elternteil aber nicht entlastet werden, gerade wenn dieser eigentlich
Unterhalt zahlen könnte. Etwaige Unterhaltsansprüche des Kindes
gegen den anderen Elternteil gehen so in Höhe des Unterhaltsvorschusses auf die Unterhaltsvorschusskasse über und werden von
dort geltend gemacht.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,
did=3150.html
Sie können sich aber auch direkt an die Unterhaltsvorschusskasse
des Kreises Nordfriesland wenden:
Kreis Nordfriesland
Fachbereich Jugend, Soziales, Arbeit und Senioren
Abteilung Unterhalt
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel.: 04841/67 -5 49 -5 66
Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Es gibt zwei
Formen: Wohngeld als Mietzuschuss, sofern eine Wohnung oder
ein Zimmer zur Miete bewohnt wird, oder als Lastenzuschuss,
wenn ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung vorhanden ist.
Um einen Zuschuss zu bekommen, muss die Wohnungsinhaberin
oder der Wohnungsinhaber den Wohnraum selbst bewohnen und
die Miete oder Belastung dafür aufbringen. Ob und in welcher
Höhe Wohngeld gewährt wird, hängt unter anderem ab von der
Zahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens
und der Höhe der Miete oder der Belastung. Die Berechnung ist
abhängig von der persönlichen Situation des Antragstellers und
dessen Haushaltsmitglieder. Für die Beratung und Entgegennahme
der Wohngeldanträge, stehen während der Öffnungszeiten die
Wohngeldstellen der Sozialzentren/Jobcenter zur Verfügung. Um
Beachtung der Öffnungszeiten wird gebeten.
23
Finanzielle Hilfen
Amt Föhr-Amrum
im Sozialzentrum Föhr-Amrum
Feldstraße 36
25938 Wyk auf Föhr
Ansprechpartner:
Herr Peter Braun
Tel.: 04681/74 67 85
[email protected]
Gemeinde Sylt
im Sozialzentrum Sylt
Maybachstr. 2
25980 Westerland
Ansprechpartner:
Herr Jörg Leumann
Tel.: 04651/85 17 31
[email protected]
Stadt Husum
im Sozialzentrum Husum und Umland
Zingel 10
25813 Husum
Ansprechpartnerinnen:
Frau Kristina Krieger
Tel.: 04841/66 65 73 (A – Kq)
[email protected]
Frau Birgit Tanck
Tel.: 04841/66 65 74 (Kr – Z)
[email protected]
24
Finanzielle Hilfen
Amt Mittleres Nordfriesland
im Sozialzentrum Mittleres Nordfriesland
Norderende 2
25821 Breklum
Ansprechpersonen:
Herr Andre Höfer
Tel.: 04671/9 19 211 1
[email protected]
Frau Anne Sönksen
Tel.: 04671/9 19 21 10
[email protected]
Amt Südtondern
im Sozialzentrum Niebüll
Hauptstr. 44
25899 Niebüll
Ansprechpartnerinnen:
Frau Rosemarie Petersen
[email protected]
Frau Birgit Friedrichsen
[email protected]
Tel.: 04661/60 15-40/-41/-42
Amt Südtondern
im Sozialzentrum Leck
Klixbüller Chaussee 10
25917 Leck
Ansprechpartnerinnen:
Frau Janina Nissen
Tel.: 04661/6 16 17
[email protected]
Frau Cornelia Bahnsen
Tel.:04661/60 16 27
[email protected]
25
Finanzielle Hilfen
Stadt Tönning
im Sozialzentrum Südliches NF
Am Markt 1
25832 Tönning
Ansprechpartnerinnen:
Frau Bianca Abraham
Tel.: 04861/61 45 60
[email protected]
Frau Elke Speer
Tel.: 04861/61 45 61
[email protected]
Amt Viöl
Westerende 41
25884 Viöl
Ansprechpartnerin:
Frau Mareike Nommensen
Tel.: 04843/20 90 13
[email protected]
26
Beratung + Unterstützung
Ämterlotsin
Zahlreiche Menschen fühlen sich hilflos und überfordert, wenn
ein Antrag bei einer Behörde gestellt werden muss. Nicht selten
verzichten sie sogar auf die ihnen zustehenden Leistungen, weil es
so schwierig ist, die Anträge richtig auszufüllen oder weil sie durch
Ablehnungsbescheide verunsichert wurden.
Betroffenen fällt es häufig nicht leicht, ihr Anliegen richtig bei einer
Behörde vorzutragen, weil sie beispielsweise nicht so redegewandt
oder einfach zu aufgeregt sind. Vielleicht wird auch Unterstützung
beim Lesen und Schreiben benötigt oder es fällt ihnen einfach
schwer, das „Behördendeutsch“ zu verstehen.
Für diese oder ähnliche Situationen rund ums Thema „Behörde“
ist eine Ämterlotsin im Diakonischen Werk Husum im Einsatz. Der
Tätigkeitsbereich beschränkt sich auf den Raum Husum. Ämterlotsen unterstützen und begleiten bei Behördengängen. Sie werden
in der Regel bereits bei der Vorbereitung tätig. Sie unterstützen
beispielsweise bei der Sortierung der Unterlagen, beim Ausfüllen
des Antrages oder vereinbaren einen Termin mit der Behörde.
Die Ämterlotsin arbeitet ehrenamtlich und ist umfassend geschult.
Die Begleitungen sind grundsätzlich kostenlos und absolut vertraulich.
Sie erhalten nach telefonischer oder persönlicher Anmeldung
kurzfristig einen Termin im:
Diakonischen Werk Husum gGmbH
Theodor-Storm-Straße 7
25813 Husum
Tel.: 04841/69 14 40
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.dw-husum.de/einrichtung_aemterlotsin_angebot.php
27
!
Beratung + Unterstützung
Beauftragte für Chancengleichheit
am Arbeitsmarkt
Beauftragte für Chancengleichheit
am Arbeitsmarkt SGB III/
Arbeitslosengeld I
Waldstraße 2
24939 Flensburg
Träger:
Agentur für Arbeit Flensburg
Ansprechpartnerin:
Frau Angela Barckmann
Tel.: 0461/81 94 64
[email protected]
www.arbeitsagentur.de
Angebot/Leistungen:
Beratung von Frauen zu
Themen wie:
· beruflicher Wiedereinstieg/
berufliche Neuorientierung
· berufliche Weiterbildung/
Fortbildung
· Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten
Öffnungszeiten:
Mo.–Do.: 07.30 –16.00 Uhr
Fr.:
07.30 –12.00 Uhr
Beauftragte für Chancengleichheit
am Arbeitsmarkt SGB II /
Arbeitslosengeld II
Marktstraße 6
25813 Husum
Träger:
Kreis Nordfriesland, Jobcenter
Ansprechpartner:
Frau Sabine Löhner
Tel.: 04841/67-2 03
Fax: 04841/67-5 37
[email protected]
28
Angebot/Leistungen:
Die Beauftragte für
Chancengleichheit (BCA)
unterstützt und berät
erwerbsfähige Leistungsempfängerinnen und
Leistungsempfänger und
die mit diesen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, Arbeitgeber
sowie Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberorganisationen
bei Fragen zu den Themen
Gleichstellung von Männern
und Frauen, Frauenförderung sowie Vereinbarkeit
von Beruf und Familie.
!
Beratung + Unterstützung
Berufliche Beratung
Siehe Seite ► 58
Bürgerbeauftragte
Bürgerbeauftragte für soziale
Angelegenheiten Schleswig-Holstein
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Ansprechpersonen:
Team von Mitarbeitern
Tel.: 0431/9 88 12 40
Fax: 0431/9 88 12 39
[email protected]
www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb/
Öffnungszeiten:
Mo.–Fr.: 09.00 –15.00 Uhr
Mi.:
15.00 –18.30 Uhr
Angebot/Leistungen:
Umfassende und kostenlose rechtliche Beratung zu
allen Fragen rund um das
Sozialrecht, z. B. „Hartz IV“,
Wohngeld, Kindergeld, Behindertenrecht, gesetzliche
Krankenversicherung
Elterntelefon „Klaar Kiming“
Unter der kostenlosen Rufnummer steht täglich (außerhalb der
Sprechzeiten kann eine Nachricht hinterlassen werden) ein
Ansprechpartner für Fragen und akute Notlagen von Eltern zur
Verfügung. Die telefonische Beratung ist vertraulich und kostenlos.
Das Angebot richtet sich an Väter und Mütter mit bis zu sechsjährigen Kindern sowie an werdende Eltern. Das Angebot ist eine
Kooperation zwischen der Lebenshilfe, der AWO, dem Diakonischen
Werk, „Der Brücke“ und dem Kreis Nordfriesland.
29
!
Beratung + Unterstützung
Elterntelefon Nordfriesland (Festland)
Tel.: 0800/0 80 06 70 (kostenlos)
Elterntelefon Sylt
Tel.: 0800/3 84 85 86 (kostenlos)
Elterntelefon Föhr/Amrum
Tel.: 0800/2 59 38 00 (kostenlos)
Erziehungsberatung
Angebot/Leistungen:
Beratungs- und
Behandlungszentrum Niebüll
Westerlandstraße 3
25899 Niebüll
Erziehungs-, Partner& Lebensberatung
Träger:
Diakonisches Werk Südtondern
Tel.: 04661/96 59-0
[email protected]
www.dw-suedtondern.de
Beratungs- und
Behandlungszentrum Sylt
Kirchenweg 37
25980 Westerland/Sylt
Angebot/Leistungen:
Erziehungs-, Partner& Lebensberatung
Träger:
Diakonisches Werk Südtondern
Tel.: 04651/8 22 20-20
[email protected]
www.dw-suedtondern.de
30
!
Beratung + Unterstützung
Elternschule Nordfriesland
Prinzeßstraße 2 a
25840 Friedrichstadt
Angebot/Leistungen:
Eltern stärken durch die
Vermittlung von „Erziehungswerkzeugen“ für den
Träger:
Alltag.
Kompass gGmbH
Im Mittelpunkt stehen u. a.:
· Freiwilligkeit
Ansprechpartner:
· gemeinsamer Austausch
Herr Jörg Paysen
· Spaß u. v. m.
Tel.: 04881/9 36 22-18
Themen können sein:
Fax: 04881/9 36 22-29
· Kommunikation mit
[email protected]
Kindern
www.kompass-friedrichstadt.de
· Regel-Grenzen-Konsequenzen
Öffnungszeiten:
· Ziele in der Erziehung
Mo.–Fr.: 08.00 –17.00 Uhr
Auch Kurse für Alleinerziehende mit Kinderbetreuung
sind möglich.
Familie leben
Siehe Seite ► 34
Kinderschutzbund
Osterende 61a
25813 Husum
Angebot/Leistungen:
· Kindertagespflege
· Kindergarten
· Kinderhort
· Schülerbetreuung
Träger:
Kinderschutzbund-Nord gGmbH
Ansprechpartner:
Herr Gregor M. Crone
Tel.: 04841/25 75
Fax: 04841/29 55
[email protected]
www.kinderschutzbund-nf.de
31
!
Beratung + Unterstützung
Kinderschutz-Zentrum Westküste
Theodor-Storm-Straße 7
25813 Husum
Träger:
Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpersonen:
Frau Ursula Funk
Frau Hilde Schneider
Frau Christine Wacker
Herr Martin Sanders
Tel.: 04841/69 14 50
Fax: 04841/69 14 59
[email protected]
www.dw-husum.de
Öffnungszeiten:
Mo.–Do.: 08.00 –17.00 Uhr
Fr.:
08.00 –13.00 Uhr
Psychologisches Beratungszentrum
Außenstelle Bredstedt
Osterstraße 65
25821 Bredstedt
Träger:
Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpartnerin:
Frau Susanne Baum
[email protected]
www.dw-husum.de
32
Angebot/Leistungen:
Beratung und Therapie von:
· Kindern und Jugendlichen
bei Gewalterfahrungen,
wie
a) sexualisierte Gewalt
b) körperliche Gewalt
c) seelische Gewalt
d) häuslicher Gewalt
· Beratung bei hochstrittigen
Trennungen und Umgangsregelungen
· Beratung von Eltern, die
Gewalt gegen ihr Kind
ausüben oder sich in
Gefahr sehen, dies zu tun
Angebot/Leistungen:
· Beratung von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen,
Paaren, Familien, Eltern
· Erziehungsberatung
· Familien-/Paarberatung
· Trennungs-/Scheidungsberatung
· Schwangerschaftsberatung
· Schwangerschaftskonfliktberatung (§218/219)
· Vermittlung von Geldern
· Familientherapie
· Spieltherapie
· Telefonberatung
· Beratung bei Fragen in
Schule und Ausbildung
· bei persönlichen Ängsten,
Sorgen, Belastungen
· kostenlos, vertraulich,
freiwillig
!
Beratung + Unterstützung
Psychologisches Beratungszentrum
Theodor-Storm-Straße 7
25813 Husum
Träger:
Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpartnerin:
Frau Susanne Baum
Tel.: 04841/69 14 40
Fax: 04841/69 14 59
[email protected]
www.dw-husum.de
Angebot/Leistungen:
Öffnungszeiten:
Mo.– Do.: 08.00 –17.00 Uhr
Fr.:
08.00 –13.00 Uhr
Offene Sprechstunde:
Mi.:
14.00 –15.30 Uhr
Psychologisches Beratungszentrum
Außenstelle Tönning
Johann-Adolf-Straße 7 – 9
25832 Tönning
Träger:
Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpartnerin:
Frau Susanne Baum
[email protected]
www.dw-husum.de
33
· Beratung von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen,
Paaren, Familien, Eltern
· Erziehungsberatung
· Familien-/Paarberatung
· Trennungs-/Scheidungsberatung
· Schwangerschaftsberatung
· Schwangerschaftskonfliktberatung (§218/219)
· Vermittlung von Geldern
· Familientherapie
· Spieltherapie
· Telefonberatung
· Beratung bei Fragen in
Schule und Ausbildung
· bei persönlichen Ängsten,
Sorgen, Belastungen
· kostenlos, vertraulich,
freiwillig
!
Beratung + Unterstützung
Familienberatung
Familie leben
Woldsenstraße 45 – 47
25813 Husum
Träger:
Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpartnerinnen:
Frau Sabine Tolkmitt
Frau Thordis Harmsen
Tel.: 04841/69 14 47
Fax: 04841/69 14 59
[email protected] oder
[email protected]
www.dw-husum.de
Angebot/Leistungen:
Babysprechstunde:
Di.:
10.00 –11.00 Uhr
in der Familienbildungsstätte Husum,
Woldenstraße 45 – 47
Familie leben
Johann-Adolf-Straße 7– 9
25832 Tönning
Träger:
Diakonisches Werk gGmbH
Ansprechparterinnen:
Frau Sabine Tolkmitt
Frau Thordis Harmsen
Tel.: 04861/8 03 84 46
Fax: 04841/69 14 59
[email protected]
oder [email protected]
www.dw-husum.de
34
· Unterstützung bei Unsicherheiten während der
Schwangerschaft und der
Zeit nach der Geburt
· Unterstützung beim Beziehungsaufbau zum Kind
· Beratung von Familien mit
Säuglingen und
Kleinkindern
· Beratung bei Entwicklungs- und Erziehungsfragen
· Beratung bei finanziellen
Fragen
· Vermittlung weiterer
Hilfsangebote
· offen
· kostenlos
· vertraulich
· auf Wunsch Hausbesuche
!
Beratung + Unterstützung
„Wellcome“
Woldsenstraße 45 –47 (Familienbildungsstätte)
25813 Husum
Träger:
Diakonisches Werk gGmbH
Angebot/Leistungen:
Praktische Hilfe für Familien
nach der Geburt
Ansprechpartnerin:
Frau Sabine Tolkmitt
Tel.: 04841/21 53
[email protected]
www.dw-husum.de
Familienbildungsstätten
Evangelische Familienbildungsstätte/
Mehrgenerationenhaus
Woldsenstraße 45 – 47
Angebot/Leistungen:
25813 Husum
· GeburtsvorbereitungsTräger:
kurse
Diakonisches Werk Husum gGmbH
· Rückbildungsgymnastik
· Mini-Club
Ansprechpartnerinnen:
· Delfi-Kurse
Frau Heike Bayer
· Babymassage
Frau Jutta Oesterle
Frau Eike Christiansen
· Spielkreis
Tel.: 04841/21 53
· Offenen Angebote:
Fax: 04841/64 05 87
Eltern-Kind-Café,
[email protected]
Tanzcafé, Eisgekühltwww.fbs-husum.de
Café, Vorträge zu unterschiedlichen Themen wie
Öffnungszeiten:
Erziehung etc. - FamilienMo.–Do.: 09.00 –12.00 Uhr
patenschaften - Jump
Di.:
14.30 –16.00 Uhr
35
!
Beratung + Unterstützung
Angebot/Leistungen:
Evangelische
Familienbildungsstätte Niebüll
Uhlebüller Straße 22
25899 Niebüll
Projekt Elternfrühstück:
·A
n jedem ersten und
dritten Do. im Monat, von
9.00 –11.00 Uhr, Frühstück
Träger:
Diakonisches Werk Südtondern gGmbH für Eltern und Kinder
· Gelegenheit für Kontakte
Ansprechpartnerin:
und Gespräche
Frau Kornelia Klawonn-Domin
· Möglichkeit, sich über
Tel.: 04661/90 14-1 12
Angebote der Einrichtung
Fax: 04661/90 14-1 11
zu informieren
[email protected]
·A
nsprechpartner bei
www.dw-suedtondern.de
Problemen
·
Weitervermittlung zu
Öffnungszeiten:
anderen Institutionen
Mo.–Do.: 09.00 –12.00 Uhr
· Beim Mini Kids Markt
Möglichkeit des Erwerbs
von gebrauchter, günstiger
Kinderkleidung
Frauenberatung & Notruf
Frauenberatung & Notruf Husum
Norderstraße 22
25813 Husum
Träger:
Unabhängige Frauengruppe
Husum e. V.
Ansprechpartnerinnen:
Frau Petra Stadtländer
Frau Gertrud Rönnebrinck
Tel.: 04841/6 22 34
Fax: 04841/8 79 12
[email protected]
www.frauennotruf-nf.de
Telefonzeiten:
Mo.: 10.00 –11.00 Uhr
Di.:
14.00 –15.00 Uhr
Do.: 14.00 –15.00 Uhr
Fr.:
10.00 –11.00 Uhr
(Termine nach Vereinbarung)
36
Angebot/Leistungen:
Informationen und Beratung
bei:
· sozialrechtlichen
Fragestellungen
· Trennung/Scheidung
· häuslicher und sexueller
Gewalt
· Krisen und schwierigen
Lebenslagen
· Stalking
Veranstaltungen und Fortbildung für Fachkräfte und
(Fach-) Öffentlichkeit
!
Beratung + Unterstützung
Frauenberatung & Notruf Niebüll
Friedrich-Paulsen-Straße 6a
25899 Niebüll
Träger:
Unabhängige Frauengruppe
Husum e. V.
Ansprechpartnerin:
Frau Maren Leder
Tel.: 04661/94 26 88
Fax: 04841/8 79 12
[email protected]
www.frauennotruf-nf.de
Telefonzeiten:
Mi.:
14.00 –15.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Frauennotruf
Toosbüystraße 8
24939 Flensburg
Angebot/Leistungen:
Informationen und Beratung
bei:
· sozialrechtlichen Fragestellungen
· Trennung/Scheidung
· häuslicher und sexueller
Gewalt
· Krisen und schwierigen
Lebenslagen
· Stalking
Veranstaltungen und Fortbildung für Fachkräfte und
(Fach-) Öffentlichkeit
Angebot/Leistungen:
Psychotraumatologische
Fachberatung bei sexualisierter Gewalt für Mädchen
und Frauen ab 16 Jahren.
Träger:
Hilfe für Frauen in Not e. V.
Ansprechpartnerin:
Frau Ursel Marie Thomsen
Tel.: 0461/2 90 01
[email protected]
www.frauennotruf-fl.de
Beratungsstelle WILMA
Harrisleer Straße 3
24939 Flensburg
Angebot/Leistungen:
Beratung bei:
· häuslicher Gewalt
· Stalking
· Trennung/Scheidung
· Beratung nach Wegweisung
· Beratung von MultiplikatorInnen
Träger:
Hilfe für Frauen in Not e. V.
Ansprechpartnerinnen:
Frau Tappe
Frau Mützel
Frau Steinhoff
37
!
Beratung + Unterstützung
Tel.: 0461/4 93 57 10
Fax: 0461/4 80 71 45
[email protected]
www.frauenhaus-flensburg.de
Telefonzeiten:
Mo.: 10.00 –13.00 Uhr
Do.: 10.00 –13.00 Uhr
Fr.:
10.00 –13.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Frauenhäuser
Frauenhaus Flensburg
Apenrader Straße 31
24939 Flensburg
Angebot/Leistungen:
· Notaufnahme 24 Std.
· Beratung, Begleitung und
Unterstützung von Gewalt
betroffenen Frauen und
ihre Kinder
Träger:
Hilfe für Frauen in Not e. V.
Ansprechpersonen:
Alle Mitarbeiterinnen
Tel.: 0461/4 63 63
Fax: 0461/4 70 00 31
[email protected]
www.frauenhaus-flensburg.de
Öffnungszeiten:
Geöffnet 24 Stunden
Kernzeiten:
Mo.– Fr.: 08.00 –17.00 Uhr
Frauenhaus Dithmarschen e. V.
Postfach 1226
25732 Heide
Tel.: 0481/6 10 21
Fax: 0481/6 10 22
[email protected]
Angebot/Leistungen:
Schutz, Unterkunft & Beratung für Frauen, Mädchen
und Jungen, die von häuslicher Gewalt bedroht oder
betroffen sind
Öffnungszeiten:
Geöffnet 24 Stunden, unbürokratische Aufnahme möglich
38
!
Beratung + Unterstützung
Gleichstellungsbeauftragte Hauptamtlich
Gleichstellungsbeauftragte
Kreis Nordfriesland
Marktstraße 6
25813 Husum
Angebot/Leistungen:
Ansprechpartnerin:
Frau Simone Ehler
Tel.: 04841/67-3 68
Fax: 04841/67-6 87
[email protected]
www.gleichstellung.nordfriesland.de
· Beratung und Vermittlung
von Adressen zu spezifischen Themen
· Einsetzen für die Chancengleichheit von Frauen
und Männern
· Bereitstellung von
Broschüren
Öffnungszeiten:
Mo.– Fr.: 08.30 –12.00 Uhr
Mo.– Do.: 14.00 –16.00 Uhr
Beratung nach telefonischer Vereinbarung
Gleichstellungsbeauftragte
der Stadt Husum
Zingel 10
25813 Husum
Angebot/Leistungen:
Ansprechpartnerin:
Frau Britta Rudolph
Tel.: 04841/6 66-1 96
Fax: 04841/6 66-1 00
[email protected]
www.husum.de
Öffnungszeiten:
Mo.– Fr.: 08.30 –12.00 Uhr
Mo.– Do.: 14.00 –16.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung.
Es sind auch Termine außerhalb
der Öffnungszeiten möglich.
39
· Kostenlose und
vertrauliche Beratung
· Unterstützung von
Projekten, Vereinen und
Initiativen
· Veröffentlichung und
Ausgabe von
Informationsmaterial
· Organisation von
Veranstaltungen
· Begleitung und Prüfung
der Arbeit der Verwaltung
auf die Auswirkungen für
Frauen
!
Beratung + Unterstützung
Angebot/Leistungen:
Gleichstellungsbeauftragte
Amt Südtondern
Marktstraße 12
25899 Niebüll
Ansprechpartnerin:
Frau Sylke von Kamlah-Emmermann
Tel.: 04661/6 01-4 31
Fax: 04661/6 01-1 51
gleichstellungsbeauftragte@
amt-suedtondern.de
www.amt-suedtondern.de
Beratung zu:
· Trennung/Scheidung
· Kinderbetreuung
· Mediation schwieriger
Lebenssituationen
· Hilfestellung, Fragen
Sozialzentrum uvm.
Öffnungszeiten:
Mo.– Fr.: 08.00 –12.00 Uhr
Di.:
14.00 –18.00 Uhr
Gleichstellungsbeauftragte
Amt Mittleres Nordfriesland
Theodor-Storm-Straße 2
25821 Bredstedt
Ansprechpartnerin:
Frau Christine Friedrichsen
Tel.: 04671/9 19 2-30
[email protected]
www.amnf.de
Sprechzeiten:
Mo.– Fr.: 08.30 –11.30 Uhr
Do.:
15.00 –17.00 Uhr
Gleichstellungsbeauftragte
Amt Nordsee-Treene
Schulweg 19
25866 Mildstedt
Angebot/Leistungen:
Beratung für Alleinerziehende in der wöchentlich
dreimal stattfindenden
Sprechstunde (persönlich
Ansprechpartnerin:
nach Anmeldung oder
Frau Kirsten Schöttler-Martin
telefonisch) zu allen soziTel.: 04841/9 92-2 33
alen, finanziellen Themen,
Fax: 04841/9 92-2 55
[email protected] Präventionsthemen etc. (und
www.amt-nordsee-treene.de
ggf. Weiterleitung an die
spez. Fachberatungsstellen)
40
!
Beratung + Unterstützung
Sprechstunden:
Mo.: 09.00 –12.00 Uhr
Di.:
09.00 –12.00 Uhr
Do.: 09.00 –12.00 Uhr
Um Anmeldung wird gebeten
Gleichstellungsbeauftragte
Gemeinde Sylt
Maybachstraße 2
25980 Westerland/Sylt
Angebot/Leistungen:
· Beratung und Vermittlung
von Adressen zu spezifischen Themen
· Einsetzen für die Chancengleichheit von Frauen und
Männern
· Bereitstellung von
Broschüren
Ansprechpartnerin:
Frau Andrea Dunker
Tel.: 04651/8 51-1 80
Fax: 04851/8 51-2 90
gleichstellungsbeauftragte@
gemeinde-sylt.de
www.gemeinde-sylt.de
Gleichstellungsbeauftragte Ehrenamtlich
Gleichstellungsbeauftragte
Amt Eiderstedt
Welter Straße 1
25836 Garding
Ansprechpartnerin:
Frau Dörte Rickerts
Tel.: 04862/1 00 0-0
Fax: 04862/1 00 0-30
[email protected]
www.amt-eiderstedt.de
41
!
Beratung + Unterstützung
Gleichstellungsbeauftragte
Stadt Tönning
Am Markt 1
25832 Tönning
Ansprechpartnerin:
Frau Maike Ziegler
Tel.: 04861/6 14 5 22
Fax: 04861/6 14-40
[email protected]
Öffnungszeiten:
Mo.– Fr.: 08.00 –12.30 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Gleichstellungsbeauftragte
Amt Viöl
Westerende 41
25884 Viöl
Angebot/Leistungen:
Beratung, Vermittlung und
Unterstützung
Ansprechpartnerin:
Frau Marion Sellier
Tel.: 04843/2 09 0-0
Fax: 04843/2 09 0-70
[email protected]
www.amt-vioel.de
Öffnungszeiten:
Jeden 3. oder 4. Donnerstag im Monat von 15.00 –17.00 Uhr im
Amtsgebäude – nach telefonischer Absprache bei Bedarf
Angebot/Leistungen:
Gleichstellungsbeauftragte
Pellworm
Osterschütting 14
25849 Pellworm
· Beratung und Unterstützung in vielen Bereichen
· Gute Vernetzung zu vielen
Institutionen
· Bereitstellung von Broschüren
Ansprechpartnerin:
Frau Gaby Edlefsen
Tel.: 04844/12 46
[email protected]
Öffnungszeiten:
Nach telefonischer Vereinbarung
42
!
Beratung + Unterstützung
Jugendamt/Jugendhilfe
Angebot/Leistungen:
Fachdienst
Jugend und Familie (Jugendamt)
Marktstraße 6
25813 Husum
·A
ngebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des
erzieherischen Kinderund Jugendschutzes
·A
ngebote zur Förderung
der Erziehung in der
Familie, Angebote zur
Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und in
Tagespflege
· Hilfe zur Erziehung und
ergänzende Leistungen
· Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende
Leistungen
· Hilfe für junge Volljährige
und Nachbetreuung
· Inobhutnahme von
Kindern und Jugendlichen
· Erteilung, der Widerruf
und die Zurücknahme der
Pflegeerlaubnis; Mitwirkung in Verfahren vor den
Familiengerichten
· Beratung und Belehrung
in Verfahren zur Annahme
als Kind
· Mitwirkung in Verfahren
nach dem Jugendgerichtsgesetz; Erteilung,
der Widerruf und die
Zurücknahme der
Erlaubnis zur Übernahme
von Vereinsvormundschaften
·A
mtspflegschaft,
Amtsvormundschaft und
Gegenvormundschaft des
Jugendamts
Träger:
Kreis Nordfriesland
Ansprechpartner:
Herr Daniel Thomsen
Tel.: 04841/67-4 25
Servicetel.: 04841/67-4 95
Fax: 04841/67-5 37
[email protected]
www.nordfriesland.de
Öffnungszeiten:
Mo.– Do.: 08.30 –12.00 Uhr
Mo.– Do.: 13.00 –16.00 Uhr
Fr.:
08.30 –12.00 Uhr
Außerhalb der Dienstzeiten besteht
eine Rufbereitschaft für dringende
Notfälle über den Notruf 112.
43
!
Beratung + Unterstützung
Sozialraumorientierte Jugendhilfe
und Eingliederungshilfe für Kinder
Abteilung Mitte
Norderende 2
25821 Breklum
Ansprechpartnerin:
Martina Kipp
Tel.: 04671/9 19 21 21
Fax: 04841/67-5 37
[email protected]
www.nordfriesland.de
Abteilung Husum
Marktstraße 6
25813 Husum
Angebot/Leistungen:
Ansprechpartner:
Herr Peter Raben
Tel.: 04841/67-6 78
Fax: 04841/67-5 37
[email protected]
www.nordfriesland.de
Siehe Seite ► 43
Abteilung Nord
Gather Landstraße 75
25899 Niebüll
Ansprechpartnerin:
Blanka Traussneck
Tel.: 04661/9 03 11 00
Fax: 04841/67-5 37
[email protected]
www.nordfriesland.de
44
!
Beratung + Unterstützung
Abteilung Inseln
Gather Landstraße 75
25899 Niebüll
Ansprechpartnerin:
Frau Bettina Dringenburg
Tel.: 04661/9 03 11 00
Fax: 04841/67-5 37
[email protected]
www.nordfriesland.de
Angebot/Leistungen:
Siehe Seite ► 43
Abteilung Süd
Am Markt 1
25832 Tönning
Ansprechpartnerin:
Frau Elke Schmidt
Tel.: 04861/61 45 70
Fax: 04841/67-5 37
[email protected]
www.nordfriesland.de
Kinderschutz
Kinderschutz-Zentrum Westküste
Theodor-Storm-Straße 7
25813 Husum
Träger:
Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpersonen:
Frau Ursula Funk
Frau Hilde Schneider
Frau Christine Wacker
Herr Martin Sanders
Tel.: 04841/69 14 50
Fax: 04841/69 14 59
[email protected]
www.dw-husum.de
Öffnungszeiten:
Mo.– Do.: 08.00 –17.00 Uhr
Fr.:
08.00 –13.00 Uhr
45
Angebot/Leistungen:
· Beratung und Therapie
von Kindern und
Jugendlichen bei Gewalt­
erfahrungen, wie
a) sexualisierte Gewalt
b) körperliche Gewalt
c) seelische Gewalt
d) häusliche Gewalt
· Beratung bei hochstrittigen Trennungen und
Umgangsregelungen
· Beratung von Eltern, die
Gewalt gegen ihr Kind
ausüben oder sich in
Gefahr sehen, dies zu tun
!
Beratung + Unterstützung
Kinderschutzbund
Osterende 61a
25813 Husum
Angebot/Leistungen:
· Kindertagespflege
· Kindergarten
· Kinderhort
· Schülerbetreuung
Träger:
Kinderschutzbund-Nord gGmbH
Ansprechpartner:
Herr Gregor M. Crone
Tel.: 04841/25 75
Fax: 04841/29 55
[email protected]
www.kinderschutzbund-nf.de
Psychosoziale Beratung
Siehe Seite ► 102
Schwangerschaftskonfliktberatung
Siehe Seite ► 81
Schuldnerberatung
Schuldner- und Insolvenzberatung
im Sozialzentrum
Mittleres Nordfriesland
Norderende 2
25821 Breklum
Träger:
Kreis Nordfriesland
Ansprechpartner:
Herr Daniel Jürgensen
Tel.: 04671/9 19 21 31
Fax: 04671/9 19 21 25
[email protected]
www.schuldnerberatung-sh.de
46
Angebot/Leistungen:
· Allgemeine
Schuldnerberatung
· Verbraucherinsolvenz­
beratung
!
Beratung + Unterstützung
Öffnungszeiten:
Mo.– Di.: 08.00 –12.00 Uhr
Do.– Fr.: 08.00 –12.00 Uhr
Do.:
14.00 –18.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Telefonzeiten:
Mo.– Fr.: 08.00 –12.00 Uhr
Schuldner- und Insolvenzberatung
im Sozialzentrum
Husum und Umland
Zingel 10
25813 Husum
Träger:
Kreis Nordfriesland
Angebot/Leistungen:
Ansprechpartnerinnen:
Frau Karin Seiffert
Frau Brigit Sass
Frau Karen Zabel
Tel.: 04841/6 66-5 15
Fax: 04841/6 66-5 16
[email protected]
www.schuldnerberatung-sh.de
· Allgemeine
Schuldnerberatung
· Verbraucherinsolvenz­
beratung
Öffnungszeiten:
Mo.– Di.: 08.00 –12.00 Uhr
Mo.– Di.: 14.00 –16.00 Uhr
Do.– Fr.: 08.00 –12.00 Uhr
Erstberatung nur nach Terminvereinbarung
Schuldner- und Insolvenzberatung
im Sozialzentrum Leck
Klixbüller Chaussee 10
25917 Leck
Träger:
Kreis Nordfriesland
47
!
Beratung + Unterstützung
Ansprechpartner:
Herr Raino Heemeier
Tel.: 04661/60 16 12
[email protected]
www.schuldnerberatung-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo.: 08.00 –12.00 Uhr
Di.:
08.00 –12.00 Uhr
Do.: 08.00 –12.00 Uhr
Fr.:
08.00 –12.00 Uhr
Montags, dienstags und freitags können Nachmittagstermine
vereinbart werden
Schuldner- und Insolvenzberatung
im Sozialzentrum Niebüll
Hauptstraße 44
25899 Niebüll
Träger:
Kreis Nordfriesland
Angebot/Leistungen:
Ansprechpartnerin:
Frau Christina Pohl
Tel.: 04661/60 15 14
Fax: 04661/60 15 49
[email protected]
www.schuldnerberatung-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo.: 08.00 –12.00 Uhr
Di.:
08.00 –12.00 Uhr
Do.: 08.00 –12.00 Uhr
Do.: 14.00 –18.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Schuldner- und Insolvenzberatung
im Sozialzentrum Südliches
Nordfriesland in Tönning
Am Markt 1
25832 Tönning
Träger:
Kreis Nordfriesland
48
· Allgemeine
Schuldnerberatung
· Verbraucherinsolvenz­
beratung
!
Beratung + Unterstützung
Ansprechpersonen:
Frau Silke Lasch
Herr Markus Hofmann
Tel.: 04861/61 45 51 -61 45 53
Fax: 04861/6 14 40
[email protected]
[email protected]
www.schuldnerberatung-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo.– Fr.: 08.00 –12.30 Uhr
Do.:
14.00 –17.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Schuldner- und Insolvenzberatung
im Sozialzentrum Sylt
Kontakt über Sozialzentrum Niebüll
Maybachstraße 2
25980 Westerland/Sylt
Träger:
Kreis Nordfriesland
Ansprechpartner:
Herr Peter Martensen
Tel.: 04661/60 15 14
Fax: 04661/60 15 49
[email protected]
www.schuldnerberatung-sh.de
Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung
49
Angebot/Leistungen:
· Allgemeine
Schuldnerberatung
· Verbraucherinsolvenz­
beratung
!
Beratung + Unterstützung
Selbsthilfegruppen
Angebot/Leistungen:
KIBIS Nordfriesland
Schiffbrücke 12
25813 Husum
Träger:
Der Paritätische Wohlfahrtsverband
Schleswig-Holstein e. V.
Ansprechpartnerin:
Frau Angelika Weinert
Tel.: 04841/80 07 77
[email protected]
www.kibis-nf.de
Öffnungszeiten:
Mo.– Di.: 09.00 –13.00 Uhr
Di.:
14.00 –19.00 Uhr
und nach Vereinbarung
50
KIBIS ist Ihre Anlaufstelle
wenn Sie:
· Kontakt und Gespräche
mit Menschen suchen,
die ähnliche Fragen und
Probleme haben
· eine Selbsthilfegruppe
gründen wollen
oder
· Kontakt zu einer bestehenden Selbsthilfegruppe
suchen
· Räume für
Gruppentreffen oder
Unterstützung bei der
Öffentlichkeitsarbeit
brauchen
· untereinander
Erfahrungen und Fragen
austauschen wollen
· regelmäßige Telefonsprechstunden oder
Fortbildungen anbieten
wollen
· Interesse an einer
ehrenamtlichen Tätigkeit
haben
· ihre persönlichen
Neigungen und Fähigkeiten in den Dienst des
Gemeinwesens stellen
wollen
!
Beratung + Unterstützung
Sexualberatung
pro familia, Beratungsstelle Husum
Herzog-Adolf-Straße 35
25813 Husum
Träger:
pro familia
Ansprechpartnerinnen:
Frau Marion Rieckemann
Frau Irmgard Hoenck
Tel.: 04841/36 71
Fax: 04841/80 01 18
[email protected]
www.profamilia.sh.de
Öffnungszeiten:
Mo.– Fr.: 10.00 –12.00 Uhr
Mo.:
14.00 –16.00 Uhr
Do.:
14.00 –16.00 Uhr
nach telefonischer Anmeldung
Telefonsprechstunde:
Mo.: 12.00 –13.00 Uhr
Angebot/Leistungen:
· Beratung & Information
für Schwangere, ihre
Partner und Familien zu
sozialen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen und
rechtlichen Aspekten
· Beratung bei Fragen zur
Schwangerschaft und im
Schwangerschaftskonflikt
(§219StGB, §5SchKG)
· Beratung nach einem
Schwangerschaftsabbruch
· Beratung zur Familienplanung, Schwangerschaftsverhütung, Kinderwunsch.
· Beratung in Lebenskrisen,
bei Partnerschaftsproblemen, bei Fragen zur
Sexualität für Menschen
jeden Alters
Sozialverband Deutschland
Sozialverband Deutschland
Kreisverband Nordfriesland
Westerkampweg 21
25813 Husum
Angebot/Leistungen:
Information und Beratung
in allen Angelegenheiten
des Sozialrechts.
Voraussetzung für die
Beratung ist eine
Mitgliedschaft im Verein
Sozialverband Deutschland S.-H. e. V.
Träger:
Sozialverband
Schleswig-Holstein e. V., Kiel
Ansprechpartnerinnen:
Frau Melanie Huß
Frau Andrea Reiner
Frau Bernadette Tüffers
Frau Petra Dirks
Tel.: 04841/77 28 50
Fax: 04841/7 72 85 10
[email protected]
www.sovd-sh.de
51
!
Beratung + Unterstützung
Öffnungszeiten:
Mo.– Do.: 08.00 –12.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Beratung in Niebüll im Amt Südtondern
Raum 1.04 (1.OG)
Marktstraße 12
25899 Niebüll
Öffnungszeiten:
Jeden 1. und 3. Donnerstag: 08.15 –12.15 Uhr
Beratung in Westerland bei der AWO
Wenningstedter Weg 66
25980 Westerland/Sylt
Öffnungszeiten:
Jeden 2. und 4. Dienstag: 08.45 Uhr –12.00 Uhr
Suchtberatung
Siehe Seite ► 107
Streetwork/Pavillon
Angebot/Leistungen:
Streetwork/Pavillon
Herzog-Adolf-Straße 23
25813 Husum
Träger:
Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpersonen:
Frau Carmen Lange
Herr Jens Kiesby
Tel.: 04841/8 05 54 04
Fax: 04841/8 04 29 50
[email protected]
www.dw-husum.de
52
· Straßensozialarbeit
· Beratung
· Begleitung
·A
ufenthalt
· Duschmöglichkeiten
· Wäsche waschen/trocknen
· Küchennutzung
·A
usgangspunkt für weitere
Hilfeplanung
!
Beratung + Unterstützung
Öffnungszeiten:
Mo.: 15.00 –18.00 Uhr
Di.:
15.30 –19.00 Uhr
Mi.:
10.00 –12.00 Uhr
Fr.:
09.00 –11.00 Uhr
Verband alleinerziehender
Mütter und Väter e. V.
Beratungsstelle Verband
alleinerziehender Mütter und Väter
Muhliusstraße 67
24103 Kiel
Träger:
Landesverband
Schleswig-Holstein e. V.
Ansprechpartnerinnen:
Frau Sabine v. d. Beeck
Frau Miriam Semla
Tel.: 0431/5 57 91 50
Fax: 0431/5 19 20 13
[email protected]
www.vamv-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo.– Fr.: 08.30 –12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
53
Angebot/Leistungen:
Telefonische und persönliche Beratung Alleinerziehender bei Trennung und
Scheidung:
· rechtliche Beratung,
Konfliktberatung und
Meditation bei der Ausgestaltung der elterlichen
Sorge, des Umgangs
und der Zahlung von
Unterhalt
· psychosoziale Beratung,
Orientierungsberatung,
Konfliktberatung bei
der Ausgestaltung der
elterlichen Sorge und der
Umgangsregelung
· persönliche Beratung zur
wirtschaftlichen
Situation (Unterhalt,
UVG, Kinderzuschlag,
ALG II, Wohngeld,
Elterngeld, BAB, usw.)
Telefonberatung zu o. g.
Themen
!
Beratung + Unterstützung
Verbraucherschutz
Verbraucherzentrale Flensburg
Schiffbrücke 65
24939 Flensburg
Träger:
Verbraucherzentrale
Schleswig-Holstein e. V.
Ansprechpartnerin:
Christine Hannemann
Tel.: 0461/2 86 04
Fax: 0461/2 75 78
[email protected]
www.vzsh.de
Öffnungszeiten:
Mo.: 09.00 –18.00 Uhr
Di.:
09.00 –12.00 Uhr
Do.: 14.00 –18.00 Uhr
Fr.:
09.00 –12.00 Uhr
Wohnungslosenhilfe
Siehe Seite ► 134
54
Angebot/Leistungen:
Beratungsangebot (teilweise mit Terminvergabe):
·A
ltersvorsorge und
Geldanlage
· Energie und Bauen
· Immobilienfinanzierung
· Lebensmittel und
Ernährung
· Rundfunkgebühren
·T
estergebnisse
· Verbraucherrecht
· Versicherungen
· Zahnärztliche Leistungen
Beruf + Bildung
Agentur für Arbeit
Agentur für Arbeit Husum
Treibweg 2
25813 Husum
Ansprechpartner:
Tel.: 01801/55 51 11 (Arbeitnehmer)
Tel.: 01801/66 44 66 (Arbeitgeber)
Fax: 04841/96 79 91-1 70
[email protected]
www.arbeitsagentur.de
Öffnungszeiten:
Mo.– Fr.:
08.00 –12.00 Uhr
Do.:
14.00 –16.00 Uhr
Agentur für Arbeit Niebüll
Bahnhofstraße 26 a
25899 Niebüll
Angebot/Leistungen:
Ansprechpartner:
Tel.: 01801/55 51 11 (Arbeitnehmer)
Tel.: 01801/66 44 66 (Arbeitgeber)
Fax: 04661/96 70 91-3 37
[email protected]
www.arbeitsagentur.de
Öffnungszeiten:
Mo.– Fr.:
07.30 –12.30 Uhr
Do.:
14.00 –18.00 Uhr
Agentur für Arbeit Tönning
Am Markt 1
25832 Tönning
Ansprechpartner:
Tel.: 01801/55 51 11 (Arbeitnehmer)
Tel.: 01801/66 44 66 (Arbeitgeber)
Fax: 04841/96 79 91-1 70
[email protected]
www.arbeitsagentur.de
55
· Unterstützung bei Arbeitsund Jobsuche
· Beratung bei Berufsrückkehr, Berufswahl,
Existenzgründung
· Gewährung von finanziellen Hilfen (Arbeitslosengeld)
Beruf + Bildung
Öffnungszeiten:
Mo.– Fr.:
08.00 –12.30 Uhr
Do.:
14.00 –17.30 Uhr
Agentur für Arbeit Westerland
Kirchenweg 3 – 5
25980 Westerland/Sylt
Ansprechpartner:
Tel.: 01801/55 51 11 (Arbeitnehmer)
Tel.: 01801/66 44 66 (Arbeitgeber)
Fax: 04651/98 89 91-5 70
[email protected]
www.arbeitsagentur.de
Öffnungszeiten:
Mo.– Fr.:
08.00 –11.30 Uhr
Ausbildung in Teilzeit
Projekt Ausbildung in Teilzeit
Johanniskirchhof 1–7
24937 Flensburg
Angebot/Leistungen:
· Beratung und Information
für Betriebe und Ausbildungsplatzsuchende zu
stundenreduzierten Ausbildungsmodellen in Teilzeit
·A
kquise von Ausbildungsplätzen in Teilzeit
· Begleitung von Teilzeitausbildungsverhältnissen
· Unterstützung im
Bewerbungsverfahren
Träger:
Handwerkskammer und
Industrie- und Handelskammer
Schleswig-Holstein
Ansprechpartnerin:
Frau Martina Jekat
Tel.: 0461/86 61 38
Fax: 0461/86 63 38
[email protected]
www.teilzeit-ausbildung.de
Öffnungszeiten:
Mo.– Do.: 08.30 –15.30 Uhr
Fr.:
08.30 –12.30 Uhr
56
Beruf + Bildung
Ausbildungsbetreuung
Ein Projekt des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und
Verkehr des Landes Schleswig-Holstein (MWV) im Rahmen des
“Bündnis für Ausbildung”.
Die Ausbildungsbetreuerinnen und Ausbildungsbetreuer in
Schleswig-Holstein wollen:
• Auszubildende bei der Lösung von Problemen unterstützen, damit
diese ihre Ausbildung erfolgreich abschließen können.
• Ausbildungsabbrüchen entgegenwirken.
• Jugendliche und junge Erwachsene nach einem Ausbildungsabbruch motivieren und unterstützen, damit sie ihre Ausbildung
wieder aufnehmen.
• den Anteil der Ungelernten verringern helfen.
Das Angebot der Ausbildungsbetreuung richtet sich in erster Linie
an:
• Auszubildende, die Probleme während der Ausbildung haben, egal
ob im Betrieb, in der Berufsschule oder im privaten Umfeld.
• Auszubildende, die ihre Ausbildung abbrechen wollen, sich aber
über die Alternativen noch nicht im Klaren sind.
• Jugendliche und junge Erwachsene, die ihre Ausbildung
abgebrochen haben und eine Anschlussausbildung suchen.
Auch die folgenden Personengruppen können sich gerne bei
Fragen rund um die Berufsausbildung an uns wenden:
• Auszubildende
• Ausbildungsabbrecher/innen
• Eltern
• Ausbilderbetriebe
• Mitarbeiter/innen berufsvorbereitender Maßnahmen
• Berufsschulehrer/innen, Berufsschulen
Ihre Ausbildungsbetreuer in Nordfriesland:
Kreishandwerkerschaft Nordfriesland-Nord
Rathausstraße 19
25899 Niebüll
Ansprechpartnerin:
Frau Hannelore Schalla-Puzicha
Tel.: 04661/96 65-20
Fax: 04661/96 65-44
[email protected]
57
Beruf + Bildung
Kreishandwerkerschaft Nordfriesland-Nord
Norderstraße 22
25813 Husum
Ansprechpartner:
Herr Benjamin Thöming
Tel.: 04841/8 03 81 23
Fax: 04841/8 03 89 50
[email protected]
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.ausbildungsbetreuung.de
Berufliche Beratung
Angebot/Leistungen:
Beratungsstelle
FRAU & BERUF Nordfriesland
Schiffbrücke 12
25813 Husum
Beratung und Information
für Frauen zu beruflichen
Themen wie z. B.:
· Beruflicher Wiedereinstieg
· Vereinbarkeit von Familie
und Beruf
· berufliche (Neu-)Orientierung
· Bewerbungsstrategien
· Weiterbildung und Finanzierungsmöglichkeiten
· Elternzeit
· Existenzgründung (im
Vorfeld)
· Konflikte am Arbeitsplatz
u. a.
Träger:
Verein zur Förderung
grenzüberschreitender
Arbeitsmarkt- und
Beschäftigungspolitik e. V.
Ansprechpartnerinnen:
Frau Meike Hansen (Beratung)
Frau Silvia Zuppelli (Beratung)
Frau Lydia Sarré (Verwaltung)
Tel.: 04841/70 60
Fax: 04841/87 15 24
[email protected]
www.frau-und-beruf-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo.– Fr.:
08.30–12.30 Uhr
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Offene Sprechstunde:
jeden 1. Dienstag im Monat von 15.00 –18.00 Uhr
58
Beruf + Bildung
Agentur für Arbeit
Siehe Seite ► 55
Sozialzentrum/Jobcenter
Mittleres Nordfriesland
Norderende 2
25821 Breklum
Tel.: 04671/91 92-0
[email protected]
Angebot/Leistungen:
· Vermittlung auf den ersten
Arbeitsmarkt:
· Entwicklung und Vorbereitung auf den ersten
Arbeitsmarkt durch ein
gezieltes Fallmanagement
· Arbeitgeberservice für
Einstellungen
· Gewährung von Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch II,
Sozialgesetzbuch XII,
Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldgesetz,
· Hilfestellung bei GEZErmäßigung
· Sozialstaffelermäßigung in
Kindertagesstätten
· Schuldnerberatung
Sozialzentrum/Jobcenter
Husum und Umland
Zingel 10
25813 Husum
Tel.: 04841/6 66-0
[email protected]
Sozialzentrum/Jobcenter Leck
Klixbüller Chaussee 10
25917 Leck
Tel.: 04662/6 01-6 01
[email protected]
Sozialzentrum/Jobcenter Niebüll
Hauptstraße 44
25899 Niebüll
Tel.: 04661/6 01-5 01
[email protected]
59
Beruf + Bildung
Sozialzentrum/Jobcenter
Südliches Nordfriesland
Am Markt 1
25832 Tönning
Angebot/Leistungen:
· Vermittlung auf den ersten
Arbeitsmarkt:
· Entwicklung und Vorbereitung auf den ersten
Arbeitsmarkt durch ein
gezieltes Fallmanagement
· Arbeitgeberservice für
Einstellungen
· Gewährung von Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch II,
Sozialgesetzbuch XII,
Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldgesetz,
· Hilfestellung bei GEZErmäßigung
· Sozialstaffelermäßigung in
Kindertagesstätten
· Schuldnerberatung
Tel.: 04861/6 14-0
[email protected]
Sozialzentrum/Jobcenter Sylt
Maybachstraße 2
25980 Sylt
Tel.: 04651/8 51-0
[email protected]
Sozialzentrum/Jobcenter
Föhr/Amrum
Feldstraße 36
25938 Wyk auf Föhr
Tel.: 04681/74 67 83
[email protected]
60
Beruf + Bildung
Berufsschulen
Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland in Husum
Herzog-Adolf-Straße 3
25813 Husum
Angebot/Leistungen:
Unterrichtet wird:
· Agrarwirtschaft
· Bautechnik
· Elektrotechnik
· Ernährung und
Hauswirtschaft
· Farbtechniken und
Raumgestaltung
· Gesundheit und
Körperpflege
· Holztechnik
· Sozialwesen
· Wirtschaft und Verwaltung
Träger:
Kreis Nordfriesland
Ansprechpartner:
Büro-Mitarbeiter
Tel.: 04841/89 95-0
Fax: 04841/89 95-25
[email protected]
www.bs-husum.de
Öffnungszeiten:
Mo.– Do.:
7.30 –15.00 Uhr
Fr.:
7.30 –13.15 Uhr
61
Beruf + Bildung
Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland in Niebüll
Uhlebüller Straße 15
25899 Niebüll
Angebot/Leistungen:
Berufsschule:
Berufsfachschule I:
· Fachrichtung Wirtschaft
· Fachrichtung TechnikHolztechnik
· Fachrichtung Technik Metalltechnik
· Fachrichtung Gesundheit
und Ernährung
Berufsfachschule III:
· Fachrichtung Wirtschaft
· Fachrichtung
Energietechnik
· Fachrichtung
Sozial­pädagogik
· Fachrichtung Sozialwesen
· Fachoberschule Wirtschaft
und Verwaltung
· Fachoberschule Technik
· Berufsoberschule
Wirtschaft und Verwaltung
Berufliches Gymnasium:
· Fachrichtung Wirtschaft
· Fachrichtung Technik
· Fachrichtung Ernährung
· Fachrichtung Agrarwirtschaft
· Fachschule für
Sozialpädagogik
Träger:
Kreis Nordfriesland
Ansprechpartnerin:
Frau Christiansen
Tel.: 04661/93 01 00
Fax: 04661/93 01 99
www.bs-niebuell.de
Öffnungszeiten:
Mo.–Fr.:
7.00–15.00 Uhr
Industrie- & Handelskammer
IHK Flensburg, Geschäftsstelle Nordfriesland
Schloßstraße 7
25813 Husum
62
Beruf + Bildung
Angebot/Leistungen:
Tel.: 04841/80 10-0
Fax: 04841780 10-19
[email protected]
www.ihk-flensburg.de
·A
usbildungsplatzsuche
(www.ihk-lehrstellenboerse.de)
·A
usbildungsplatzberatung
·A
usbildung in Teilzeit
·A
rbeitsplatzsuche
· Weiterbildungsberatung
Öffnungszeiten:
Mo.– Do.:
8.00 –16.30 Uhr
Fr.:
8.00 –13.00 Uhr
Kreishandwerkerschaft
Angebot/Leistungen:
Kreishandwerkerschaft
Nordfriesland-Süd
Süderstraße 97
25813 Husum
Träger:
Kreishandwerkerschaft Nordfriesland
Ansprechpartner:
Herr Lutz Martensen
Tel.: 04841/8 93 80
Fax:04841/89 38 38
[email protected]
www.kh-nf.de
Öffnungszeiten:
Mo.–Do.:
8.00–16.30 Uhr
Fr.:
8.00–13.00 Uhr
63
· Altersversorgung
(Beratung)
· Arbeitsverträge (Bereitstellung, Vertragsgestaltung
und Beratung)
· Arbeitsrecht
· Arbeitsgericht (kostenlose
Vertretung der Innungsmitglieder)
· Ausbildungsfragen
(Beratung)
· Behördenangelegenheiten
(Regelung und Beratung)
· Beratung bei Geschäftsübernahmen
· Bereithaltung von Gesetzen und Verordnungen
· Berufspolitische Fragen
· Betriebliche Altersversorgung (Beratung und
Aufnahme im Versorgungswerk des Handwerks)
· Prüfungswesen (Durch­
führung von Zwischenund Gesellenprüfungen)
· Schlichtungsausschüsse
(Unterstützen bei Auflösung von Ausbildungsverträgen)
Beruf + Bildung
Kreishandwerkerschaft
Nordfriesland-Nord
Rathausstraße 19
25899 Niebüll
Angebot/Leistungen:
· Altersversorgung
(Beratung)
· Arbeitsverträge (Bereitstellung, Vertragsgestaltung
Träger:
und Beratung)
Kreishandwerkerschaft Nordfriesland
· Arbeitsrecht
· Arbeitsgericht (kostenlose
Ansprechpersonen:
Vertretung der InnungsmitHerr Berthold Brodersen
Frau Hannelore Schalla-Puzicha glieder)
Tel.: 04661/96 65-0
· Ausbildungsfragen
Fax: 04661/96 65-44
(Beratung)
[email protected]
· Behördenangelegenheiten
www.kh-nf.de
(Regelung und Beratung)
· Beratung bei GeschäftsÖffnungszeiten:
übernahmen
Mo.–Do.:
7.45 –16.30 Uhr
· Bereithaltung von GesetFr.:
7.45 –13.00 Uhr
zen und Verordnungen
· Berufspolitische Fragen
· Betriebliche Altersversorgung (Beratung und
Aufnahme im Versorgungswerk des Handwerks)
· Prüfungswesen (Durch­
führung von Zwischenund Gesellenprüfungen)
· Schlichtungsausschüsse
(Unterstützen bei Auflösung von Ausbildungsverträgen)
Minijobs
Unterschieden wird zwischen den
Minijobs im gewerblichen Bereich,
diese sind zum einen:
• geringfügig entlohnte Beschäftigungen, bei denen das Arbeitsentgelt monatlich 450 Euro nicht übersteigen darf (450-Euro-Jobs)
und zum anderen
• kurzfristige Beschäftigungen, die von vornherein für eine begrenzte
Dauer ausgeübt werden.
64
Beruf + Bildung
Geringfügig entlohnte Arbeitnehmer unterliegen in der Rentenversicherung der Versicherungspflicht und zahlen einen Beitragsanteil
zur Rentenversicherung. In den übrigen Zweigen der Sozialversicherung sind sie versicherungsfrei. Für Arbeitgeber besteht
Melde- und Beitragspflicht. Sie zahlen pauschale Abgaben an die
Minijob-Zentrale.
Der gewerbliche Bereich umfasst alle Beschäftigungsverhältnisse,
die nicht in Privathaushalten ausgeübt werden, für die das so
genannte Haushaltsscheck-Verfahren gilt.
und den
Minijobs in Privathaushalten.
Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der
geringfügigen Beschäftigung und werden vom Gesetzgeber
besonders gefördert. Zum einen zahlt der Arbeitgeber geringere
Pauschalbeiträge als bei gewerblichen Minijobs, zum anderen hat
der Gesetzgeber für Minijobs in Privathaushalten eine besondere
Steuerermäßigung eingeführt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.minijob-zentrale.de
Sozialzentren/Jobcenter
Siehe Seite ► 10
Übergang von der Schule in die Arbeitswelt
Das Bildungsportal Nordfriesland bietet Jugendlichen und jungen
Erwachsenen, Eltern und Lehrern einen Überblick über die Angebote und Möglichkeiten im Kreis Nordfriesland, die es am Übergang
von der Schule in die Arbeitswelt gibt.
Das Bildungsportal bietet:
· Informationen zur Berufsorientierung und Berufswahl
· Wegweiser in die Berufs- und Arbeitswelt
· Eine Datenbank mit allen Angebote für den
Übergang Schule – Arbeitswelt
65
Beruf + Bildung
Sie finden diese Angebote unter:
www.bildungsportal-nordfriesland.de
Weiterbildung
AGP Weiterbildung und Beruf
Tunnelweg 1
25813 Husum
Angebot/Leistungen:
· Jugend- und Erwachsenenbildung
· Beratung
· Coaching
· Integration in Arbeit
· Personalentwicklung
· Weiterbildung
· Training
· Frauencoaching
Ansprechpartner:
Herr Cem Sadik
Tel.: 0461/1 46 98 40
Fax: 0461/14 69 84 14
[email protected]
www.agp-weiterbildung.de
BAW - Bildungs- u. Arbeitswerkstatt
Südtondern gGmbH
Peersweg 20
25899 Niebüll
Ansprechpartner:
Herr Hauke Brückner
Tel.: 04661/9 69 50
Fax: 04661/96 95-96
66
Angebot/Leistungen:
· Berufsvorbereitung
· Ausbildung
· Unterstützte Beschäftigung
· Produktionsschule
· Werkstatttage
· Schule & Arbeitswelt/
Handlungskonzept
· Wohnheim
· Berufseinstiegsbegleitung
· Aktivierungshilfen
Beruf + Bildung
Angebot/Leistungen:
Nordsee Akademie Leck
Flensburger Straße 18
25917 Leck
Bildungsangebote aus
allen Bereichen:
· berufliche Weiterbildung
· Kultur
· Politik
· Begegnung
· Studienreisen
Tel.: 04662/87 05-0
Fax: 04662/87 05-30
[email protected]
www.nordsee-akademie.de
Ökumenisches Bildungszentrum
Berufe im Gesundheitswesen gGmbH
Theodor-Schäfer-Straße 14
25813 Husum
Angebot/Leistungen:
Ansprechpartnerin:
Frau Jutta Mannebach
Tel.: 04841/89 92-8 31
Fax: 04841/89 92-8 34
[email protected]
www.oebiz.de
Ausbildung:
· Altenpflege
· Altenpflegehilfe
· Gesundheits- und
Krankenpflege
Salo & Partner
Berufliche Bildung GmbH
Osterhusumer Straße 130
25813 Husum
Angebot/Leistungen:
· Bewerbungstraining
· Aktivierung und Orientierung am Arbeitsmarkt
· Gesundheitspräventionskurse
· Berufliche Qualifizierung
· individuelles Coaching
· Bildungsbegleitung
Ansprechpartner:
Herr Heiko Lohr
Tel.: 04841/7 79 62 90
Fax: 04841/77 96 29 16
[email protected]
www.salo-ag.de
67
Beruf + Bildung
Volkshochschule Amrum e.V.
Tanenwai 45
25946 Nebel/Amrum
Tel.: 04682/23 84
Fax: 04682/23 84
[email protected]
www.vhs-amrum.de
Volkshochschule Amt Viöl
Westerende 41
25884 Viöl
Tel.: 04843/2 01 06
Fax: 04671/2 01 07
[email protected]
www.avhs-vioel.de
Volkshochschule Garding e. V.
Op de Geest 4
25836 Garding
Tel.: 04862/1 04 16 05
[email protected]
www.vhs-garding.de
Volkshochschule Insel Föhr e. V.
Halligweg 7
25938 Wyk a. F.
Tel.: 04681/58 08 64
Fax: 04681/74 72 93
[email protected]
www.vhs-foehr.de
68
Beruf + Bildung
Volkshochschule Niebüll e. V.
Uhlebüller Straße 15
25899 Niebüll
Tel.: 04661/6 74 74
Fax: 04661/90 29 55
[email protected]
www.vhs-niebuell.de
Volkshochschule
St. Peter-Ording e. V.
Zum Karpfenteich 11 a
25826 St. Peter-Ording
Tel.:04863/4 75 50
Fax: 04863/47 55 27
[email protected]
Volkshochschule Sylt e. V.
Sonderburger Straße 10
25980 Westerland
Tel.: 04651/20 11 13
Fax: 04651/20 11 19
[email protected]
www.vhs-sylt.de
Volkshochschule Tönning e. V.
Hochsteg 18 a
25832 Tönning
Tel.: 04861/17 40
[email protected]
69
Beruf + Bildung
Angebot/Leistungen:
Weiterbildungsverbund
Nordfriesland
Neustadt 120
25813 Husum
· Beratung zu Fragen
der Bildungsplanung zu
verschiedenen Lernformen
· Recherche nach
passenden Bildungsangeboten
· Beratung zu Fördermitteln für Weiterbildung
· Unterstützung bei
der Beantragung von
Fördermitteln
· Informationen über
Aktionstage zum Thema
Weiterbildung.
Ansprechpartnerin:
Frau Elke Kirchner
Tel.: 04841/90 46 61-0
[email protected]
www.weiterbildung-nf.de
Wirtschaftsakademie
Schleswig-Holstein
Flensburger Chaussee 30
25813 Husum
Ansprechpartner:
Herr Stefan Schütt
Tel.: 04841/9 60 80
Fax: 04841/96 08 44
[email protected]
www.wak-sh.de
70
Beruf + Bildung
Wiedereinstieg ins Berufsleben
Eine berufliche Unterbrechung zur Kindererziehung ist auch heute
noch ein typischer Lebensabschnitt von Frauen. Gerade nach einer
längeren Familienphase ist der Wiedereinstieg in den Beruf eine
besondere Herausforderung.
Informationen und hilfreiche Tipps zum Thema Wiedereinstieg
finden Sie auch im Lotsenportal für Wiedereinsteigerinnen und
Berufsrückkehrerinnen:
www.perspektive-wiedereinstieg.de
auf der Internetseite der Beratungsstellen FRAU & BERUF:
www.frau-und-beruf-sh.de/index.php?page=wiedereinstieg
und in Ihrer Beratungsstelle vor Ort:
Beratungsstelle
FRAU & BERUF Nordfriesland
Schiffbrücke 12
25813 Husum
Ansprechpartnerin:
Frau Meike Hansen (Beratung)
Frau Silvia Zuppelli (Beratung)
Frau Lydia Sarré (Verwaltung)
Tel.: 04841/70 60
Fax: 04841/87 15 24
[email protected]
www.frau-und-beruf-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo.–Fr.:
08.30 –12.30 Uhr
Die Terminvergabe erfolgt nach telefonischer Vereinbarung.
Bei Bedarf ist ein Gespräch auch außerhalb der Bürozeiten oder in
Ihrer Nähe möglich.
71
Schwangerschaft + Geburt
Bundesstiftung „Mutter und Kind –
Schutz des ungeborenen Lebens“
Für Schwangere besteht bei akuten finanziellen Notlagen die
Möglichkeit, bei der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des
ungeborenen Lebens“ einen Hilfeantrag zu stellen.
Je nach Einzelfall können durch die Stiftung die finanziellen Hilfen
für die Erstausstattung des Kindes, die Wohnung und Einrichtung
oder sonstiges, im Zusammenhang mit der Schwangerschaft, der
Geburt oder der Pflege des Kleinkindes entstehende Aufwendungen
ausbezahlt werden.
Der Antrag auf Stiftungsmittel muss vor der Geburt persönlich bei
einer der folgenden Institutionen gestellt werden:
Diakonisches Werk Husum gGmbH
Psychologisches Beratungszentrum
Theodor-Storm-Str. 7
25813 Husum
Tel.: 04841/69 14 40
[email protected]
www.dw-husum.de
Kreisgesundheitsamt Husum
Damm 8
25813 Husum
Tel.: 04841/89 70-0
[email protected]
www.nordfriesland.de
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de
Elterngeld
Mit dem Elterngeld unterstützt der Staat Väter und Mütter und ihre
jungen Familien. Anspruch darauf haben Eltern, die ihr Kind in den
ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen wollen und
deshalb nicht voll erwerbstätig sind.
72
Schwangerschaft + Geburt
Elterngeld gibt es für Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und
erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. Neben den
leiblichen Eltern und den Adoptiveltern können in Ausnahmefällen
auch Verwandte bis dritten Grades Elterngeld erhalten, wie zum
Beispiel Großeltern oder Geschwister.
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die
• ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
• nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,
• mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
• einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
haben.
Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes
gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000
Euro (bei Alleinerziehenden mehr als 250.000 Euro) hatten, haben
keinen Anspruch auf Elterngeld.
Eltern können ab der Geburt eines Kindes bis zu 14 Monate
Elterngeld erhalten. Das Elterngeld wird für Lebensmonate des
Kindes gezahlt. Die Eltern können sich untereinander aufteilen, wer
wie lange zu Hause bleiben möchte.
Ein Elternteil allein kann die Leistung für mindestens zwei und für
bis zu zwölf Monate beziehen.
Das Elterngeld wird noch weitere zwei Monate gezahlt, wenn
auch der andere Elternteil in die Elternzeit geht oder der Elternteil
alleinerziehend ist und der Familie für mindestens zwei Monate das
Einkommen ganz oder teilweise wegfällt. Arbeiten Mutter oder Vater
während des Elterngeldbezugs in Teilzeit, darf die Wochenarbeitszeit 30 Stunden nicht übersteigen. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen,
das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte.Das
Elterngeld muss schriftlich beim Landesamt für soziale Dienste
Schleswig-Holstein beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.bmj.de
73
Schwangerschaft + Geburt
Elternzeit
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst betreuen
und erziehen, haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
des Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Mit Zustimmung
der Arbeitgeberseite können sie bis zu zwölf Monate der Elternzeit
auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des
Kindes übertragen.
Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Er beginnt mit
der Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor
deren Beginn. In besonderen Fällen kann durch die Aufsichtsbehörde eine Kündigung für zulässig erklärt werden.
Nach Ablauf der Elternzeit haben die Eltern einen Anspruch, auf
ihren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren.
Entscheidend hierfür sind die Vereinbarungen des Arbeitsvertrages.
Eine Schlechterstellung ist nicht zulässig. Wurde die Arbeitszeit
während der Elternzeit reduziert, gilt nach deren Ende wieder die
frühere Arbeitszeit.
Quelle und weitere Informationen unter:
www.familien-wegweiser.de.
Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaft
und Geburt (Mehrbedarf und Erstausstattung)
Wenn Sie Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) oder Grundsicherung
nach dem SGB XII („Sozialhilfe“) beziehen, gibt es eine zusätzliche,
finanzielle Unterstützung für werdende Mütter nach der zwölften
Schwangerschaftswoche. Außerdem gibt es finanzielle Hilfen für die
Erstausstattung bei der Geburt.
Die genauen Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der finanziellen Unterstützung können Sie bei Ihrer Ansprechperson, in dem für
Sie zuständigen Sozialzentrum/Jobcenter erfragen und beantragen.
Die Übersicht über die Sozialzentren/Jobcenter im Kreis Nordfriesland finden Sie auf Seite 10.
74
Schwangerschaft + Geburt
Geburt: Vorbereitung und die Zeit danach
Je besser eine werdende Mutter auf die Entbindung vorbereitet ist,
desto leichter verlaufen meist Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Die
gezielte Vorbereitung wird durch verschiedene Kurse unterstützt.
Diese werden unter anderem angeboten von:
• Hebammen in freier Praxis oder in Geburtshäusern im Rahmen der Hebammenhilfe
• Hebammen in Kliniken im Rahmen der Hebammenhilfe
• Frauenkliniken
• Vereinen und Verbänden der Familienarbeit
• Gesundheitszentren
• Krankengymnastinnen (in freier Praxis, Kliniken oder Institutionen)
Die Kosten für die Kurse werden im Rahmen der Hebammenhilfe
grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenversicherungen
getragen. Der Partner muss allerdings, wenn er an dem Kurs
ebenfalls teilnimmt, für die Kosten selbst aufkommen.
Die Kurse bieten auch die Möglichkeit sich über die verschiedenen
Geburtsmethoden, wo und wie eine Geburt ablaufen soll, über
medizinische Hilfsmittel, Entbindungskliniken, Säuglingspflege und
Stillen zu informieren. Weitergehende Informationen zu diesen
Vorbereitungskursen bieten die Geburtshäuser und Kliniken in
Informationsveranstaltungen.
Eine Auflistung von Hebammen und weitere Informationen zu deren
Leistungen finden Sie unter:
www.hebammen-sh.de.
75
Schwangerschaft + Geburt
Kindergeld
Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber
hinaus kann unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld weiter
gezahlt werden.
z. B. für
•
inder, die für einen Beruf ausgebildet werden kann bis
K
zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter
gezahlt werden. Darunter ist die Ausbildung für einen künftigen Beruf zu verstehen. Zur Ausbildung für einen Beruf
gehören z. B. der Besuch allgemeinbildender Schulen, die
betriebliche Ausbildung, eine weiterführende Ausbildung
sowie die Ausbildung für einen weiteren Beruf.
•
Kinder ohne Ausbildungsplatz Kindergeld kann bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden, wenn
ein Kind eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland)
aufnehmen will, diese aber mangels Ausbildungsplatzes
nicht beginnen bzw. fortsetzen kann.
•
Eine Übergangszeit Kindergeld kann bis zur Vollendung
des 25. Lebensjahres des Kindes auch für eine Übergangszeit von bis zu vier Monaten z. B. zwischen Schulabschluss und Beginn der Berufsausbildung gewährt werden.
•
Kinder ohne Arbeitsplatz Kindergeld wird auch für ein
über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 21.
Lebensjahres gezahlt, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im
Inland, einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen
Leistungsträger oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in
einem anderen EU- bzw. EWR-Staat oder der Schweiz als
Arbeitsuchender gemeldet ist.
•
Kinder mit Behinderung Unabhängig von den unter e)
erläuterten Anspruchsvoraussetzungen kann für ein Kind
mit Behinderung Kindergeld über das 25. Lebensjahr
hinaus bezogen werden, wenn das Kind wegen einer
körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht
in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.
Kindergeld wird monatlich gezahlt. Ein Anspruch auf Kindergeld
besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem
Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben.
76
Schwangerschaft + Geburt
Um Kindergeld erhalten zu können, müssen Sie bei der Familienkasse einen schriftlichen Antrag auf Kindergeld stellen:
Familienkasse Flensburg
24935 Flensburg
Besucheradresse
Eckernförder Landstraße 65
24941 Flensburg
[email protected]
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.arbeitsagentur.de
Kinderzuschlag
Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in
ihrem Haushalt leben, wenn
•
•
•
•
für diese Kinder Kindergeld bezogen wird,
die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen,
das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die
Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und
der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf
Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht.
Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare 900 Euro,
für Alleinerziehende 600 Euro. Den Kinderzuschlag können Eltern
nur dann beanspruchen, wenn ihre monatlichen Einnahmen in Geld
oder Geldeswert (z. B. Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit,
Arbeitslosengeld I, Krankengeld etc.) die jeweilige Mindesteinkommensgrenze erreichen.
Kinderzuschlag ist ausschließlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Sie ist auch für die Bearbeitung
zuständig. Dies gilt gleichermaßen für Angehörige des öffentlichen
Dienstes. Über den Antrag auf Kinderzuschlag entscheidet die
Familienkasse durch schriftlichen Bescheid.
77
Schwangerschaft + Geburt
Bei Fragen zur Antragstellung und zu ihrem konkreten Einzelfall
wenden Sie sich am besten persönlich an die für Ihren Wohnort
zuständige Familienkasse:
Familienkasse Flensburg
24935 Flensburg
Besucheradresse
Eckernförder Landstraße 65
24941 Flensburg
[email protected]
Quelle: www.arbeitsagentur.de
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen
während der Schutzfristen, vor und nach der Entbindung (im
Normalfall sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen
nach der Entbindung, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf
Wochen nach der Entbindung) sowie für den Entbindungstag
gezahlt. Das Mutterschaftsgeld kann frühestens sieben Wochen
vor dem mutmaßlichen Geburtstermin beantragt werden, da die
diesbezügliche ärztliche Bescheinigung frühestens eine Woche vor
Beginn der Schutzfrist ausgestellt werden darf.
Das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkassen erhalten
nur Frauen, die freiwillig oder pflichtversichert mit Anspruch auf
Krankengeld gesetzlich krankenversichert sind. Weitere Voraussetzungen:
• Sie müssen in einem Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis stehen oder
• der Arbeitgeber hat das Beschäftigungsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig gekündigt oder
• bei Beginn des Arbeitsverhältnisses erst nach Beginn der Schutz- frist entsteht der Anspruch mit Beginn des Arbeitsverhältnisses, wenn die Frau zu diesem Zeitpunkt Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.
78
Schwangerschaft + Geburt
• Sie müssen in einem Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis stehen oder
• der Arbeitgeber hat das Beschäftigungsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig gekündigt oder
• bei Beginn des Arbeitsverhältnisses erst nach Beginn der Schutz- frist entsteht der Anspruch mit Beginn des Arbeitsverhältnisses, wenn die Frau zu diesem Zeitpunkt Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist.
Freiwillig versicherte Mitglieder, die hauptberuflich selbstständig
erwerbstätig sind, haben nur einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld,
wenn sie gegenüber ihrer Krankenkasse den Anspruch auf Krankengeld erklärt haben (Wahlerklärung).
Das Geld wird aber nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss
bei der für Sie zuständigen gesetzlichen Krankenkasse beantragt
werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.familien-wegweiser.de
Mutterschutz
Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die (werdende)
Mutter und ihr Kind vor Gefährdung, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie
vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft
und einige Zeit nach der Geburt zu schützen.
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter,
die in einem Arbeitsverhältnis stehen, das heißt auch für Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftigte und weibliche
Auszubildende. Weitere Regelungen zum gesundheitlichen Schutz
werdender Mütter vor Gefahren, Überforderung und der Einwirkung
von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz finden sich unter anderem in der
Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV).
Damit der Arbeitgeber die Mutterschutzbestimmungen einhalten
kann, sollen Frauen dem Unternehmen ihre Schwangerschaft und
den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen diese
Tatsachen bekannt sind.
79
Schwangerschaft + Geburt
Mutterschutzfristen (Beschäftigungsverbote)
Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der
Entbindung und bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und
Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der
Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen, vorzeitigen Entbindungen verlängert
sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der
Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten.
Außerhalb der allgemeinen Schutzfristen sieht das Mutterschutzgesetz zum Schutz der werdenden Mutter und ihres Kindes generelle
Beschäftigungsverbote (zum Beispiel: Akkord-, Fließband-, Mehr-,
Sonntags-, oder Nachtarbeit) und individuelle Beschäftigungsverbote aufgrund eines ärztlichen Attestes vor.
Um die Frau in dieser Zeit vor finanziellen Nachteilen zu schützen,
regelt das Mutterschutzgesetz verschiedene Mutterschaftsleistungen:
• Das Mutterschaftsgeld
• Den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen
• Das Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten außerhalb der Mutterschutzfristen (so genannter Mutterschutzlohn)
Kündigungschutz
Vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier
Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch das Unternehmen bis auf wenige Ausnahmen
unzulässig.
Quelle und weitere Informationen:
www.familien-wegweiser.de/wegweiser/
stichwortverzeichnis,did=40138.html
80
Schwangerschaft + Geburt
Schwangerschaftskonfliktberatung
pro familia, Beratungsstelle Husum
Herzog-Adolf-Straße 35
25813 Husum
Träger:
pro familia
Angebot/Leistungen:
· Beratung & Information
für Schwangere, ihre
Partner und Familien zu
sozialen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen und
rechtlichen Aspekten.
· Beratung bei Fragen zur
Schwangerschaft und im
Schwangerschaftskonflikt
(§219StGB, §5SchKG)
· Beratung nach einem
Schwangerschaftsabbruch.
· Beratung zur Familienplanung, Schwangerschaftsverhütung, Kinderwunsch
· Beratung in Lebenskrisen,
bei Partnerschaftsproblemen, bei Fragen zur Sexualität für Menschen jeden Alters.
Ansprechpartnerin:
Frau Marion Rieckemann
Tel.: 04841/36 71
Fax.: 04841/80 01 18
[email protected]
www.profamilia.sh.de
Öffnungszeiten:
Mo.– Fr.: 10.00 –12.00 Uhr
Mo.+Do.: 14.00 –16.00 Uhr
(nach telefonischer Anmeldung)
Mo.:
12.00 –13.00 Uhr
(Telefonsprechstunde)
81
Schwangerschaft + Geburt
Gesundheitsamt Nordfriesland
Damm 8
25813 Husum
Angebot/Leistungen:
Träger:
Kreis Nordfriesland
Ansprechpartnerinnen:
Frau Milewski
Frau Ehlert
Tel.: 04841/89 70-0
Fax.: 04841/24 76
[email protected]
· Anlaufstelle für die
Stiftung Mutter und Kind
· Beratung bei Fragen zur
Schwangerschaft und im
Schwangerschaftskonflikt
(§219StGB, §5SchKG),
Mütter-/Elternberatung
(Do.: 14.00 –15.00 Uhr)
zum Entwicklungsstand
u. der Gesundheit bis zu
Einschulung (0-6 Jahre)
Öffnungszeiten:
Do.:
14.00 –15.00 Uhr
Termine nach telefonischer Vereinbarung
Psychologisches
Beratungszentrum
Theodor-Storm-Straße 7
25813 Husum
Angebot/Leistungen:
Träger:
Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpartnerin:
Susanne Baum
Tel.: 04841/69 14 40
Fax: 04841/69 14 59
[email protected]
www.dw-husum.de
Mo.– Do.: 8.00 –17.00 Uhr
Fr.: 8.00 –13.00 Uhr
mittwochs: 14.00 –15.30 Uhr
(Offene Sprechstunde)
82
· Beratung von Kindern,
Jugendlichen, Erwachsenen, Paaren, Familien,
Eltern
· Erziehungsberatung
· Familien/-Paarberatung
· Trennungs/-Scheidungsberatung
· Schwangerschaftsberatung
· Schwangerschaftskonfliktberatung (§218/219)
· Vermittlung von Geldern
· Familientherapie
· Spieltherapie
· Telefonberatung
· Beratung bei Fragen in
Schule und Ausbildung
bei persönlichen Ängsten,
Sorgen, Belastungen
· kostenlos, vertraulich,
freiwillig
Schwangerschaft + Geburt
Stiftung „Familie in Not“
Die Stiftung Familie in Not wurde 1979 vom Land SchleswigHolstein errichtet. Die Geschäftsstelle der Stiftung ist im Ministerium
für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung angesiedelt.
Zweck der Stiftung
Zweck der Stiftung ist es, Familien mit Kindern, allein stehenden
Frauen und Männern mit Kindern sowie allein stehenden schwangeren Frauen, die in wirtschaftliche Not geraten sind, zu helfen,
wenn gesetzliche Hilfen nicht möglich sind oder nicht ausreichen,
um die Notlage zu beheben. Eine einmalige Hilfe der Stiftung
soll der Familie eine gesicherte Lebensführung durch eigenes
Einkommen und gesetzliche Hilfen ermöglichen.
Wem kann die Stiftung helfen?
• Familien mit Kindern, die von der Familie unterhalten werden
• Allein stehenden Frauen mit Kindern
• Allein stehenden Männern mit Kindern
• Allein stehenden schwangeren Frauen
Welche Hilfemöglichkeiten bietet die Stiftung an?
• Aufzeigen und Vermitteln von Hilfen anderer Stellen
• Gewährung von Zuschüssen
• Gewährung von Darlehen (i.d.R. zur Gesamtentschuldung)
Ein Rechtsanspruch auf eine Hilfeleistung der Stiftung besteht nicht.
Voraussetzungen der Hilfe
Die antragstellende Familie/Person muss
• ihren Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben
• in wirtschaftlicher Not sein (z. B. durch Arbeitslosigkeit, Krankheit,
Geburt eines weiteren Kindes Tod eines Familienmitgliedes)
• Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern, anderen Gesetzen
sowie sonstige, noch mögliche Hilfen ausgeschöpft haben
• private Möglichkeiten, eine Beseitigung der Notlage zu erreichen,
ausgeschöpft haben
• die für die Antragsbearbeitung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß erbringen und durch geeignete Unterlagen belegen
• Bereitschaft durch Bankbescheinigung erklären, das Girokonto auf
Guthabenbasis zu führen (bei der Darlehensgewährung).
83
Schwangerschaft + Geburt
Wie können Hilfen der Stiftung beantragt werden?
In der Regel erfolgt eine Antragstellung nach einer Beratung/
Betreuung durch eine Schuldnerberatungsstelle. Hilfebedürftige
Personen, ihre Familienangehörigen und andere beratende Stellen
können ebenfalls Anträge für die in Not geratene Familie stellen.
Eine Übersicht über die Schuldnerberatungsstellen in Nordfriesland
finden Sie auf Seite 46.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landesministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung unter:
www.schleswig-holstein.de/MSGFG/DE/KinderJugendFamilie/
Familie/StiftungFamilieInNot/StiftungFamilieInNot_node.html
84
Kinderbetreuung
Babysitter-Vermittlung
Wie finde ich einen guten Babysitter für mein Kind? Welchen
Betreuern kann ich wirklich vertrauen? Viele Eltern kennen diese
Fragen nur zu gut. Mit dem Babysitter-Vermittlungsdienst bietet der
Kinderschutzbund kompetente Hilfe an. Schnell und unbürokratisch
finden die Kolleginnen in der Geschäftsstelle eine geeignete
Betreuung für den Nachwuchs.
Die Babysitter kommen bei Bedarf stundenweise ins Haus – meist
abends oder am Wochenende. So können die Kinder in ihrer
gewohnten Umgebung bleiben und die Eltern guten Gewissens
ihren Termin wahrnehmen.
Nachdem Sie einen Fragebogen des Kinderschutzbundes mit Ihren
Wünschen und Vorstellungen ausgefüllt haben, sucht dieser nach
einer geeigneten Babysitterin für Sie. Diese wird dann Kontakt
zu Ihnen aufnehmen und sie können alle anstehenden Fragen
gemeinsam klären.
Babysitter, die über den Kinderschutzbund vermittelt werden, sind
über den Kinderschutzbund haftpflichtversichert.
Nähere Informationen erhalten Sie über die Geschäftsstelle des
Kinderschutzbundes Nordfriesland:
Kinderschutzbund Nord gGmbH
Osterende 61 a
25813 Husum
Ansprechpartnerin:
Sonja Kinne
Tel.: 04841/25 75
[email protected]
www.kinderschutzbund-nf.de
Kindergartenbeitragsermäßigung/Sozialstaffel
Für den Besuch der Kindertageseinrichtungen sind Teilnahmebeiträge bzw. Gebühren zu entrichten. Im Rahmen der vom Kreis Nordfriesland erlassenen Sozialstaffel könnten diese unter bestimmten
Voraussetzungen ermäßigt oder erlassen werden.
85
Kinderbetreuung
Unterschieden wird zwischen der
• einkommensunabhängigen Geschwisterermäßigung: sobald
mindestens zwei Kinder einer Familie gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege gefördert werden
und der
• einkommensabhängigen Ermäßigung bzw. Erlass: die Prüfung
der Anspruchsberechtigung erfolgt auf Antrag durch das örtliche
Sozialzentrum/Jobcenter.
Eine Übersicht über die Sozialzentren/Jobcenter in Nordfriesland
finden Sie auf Seite 10
Auf der Internetseite www.forum-alleinerziehende.de finden Sie
den Antrag auf Sozialstaffel, sowie das Merkblatt zum Antrag auf
Sozialstaffel.
Kindertageseinrichtungen
Kindertageseinrichtungen sind sozialpädagogische Einrichtungen,
in denen Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ganztags
oder für einen Teil des Tages regelmäßig gefördert werden (§ 1
Kindertagesstättengesetz Schleswig-Holstein – KiTaG). Unter
Kindertageseinrichtungen sind sowohl Kindertagesstätten als auch
kindergartenähnliche Einrichtungen zu verstehen. Zu den Kindertagesstätten gehören u. a. Krippen (Kinder bis drei Jahre), Kindergärten (drei Jahre bis zum Schuleintritt) und Horte (ab Schuleintritt
bis zum vollendeten 14. Lebensjahr).
Weitere Informationen zum Thema Kinderbetreuung finden Sie
im Flyer „Was ist eigentlich was?“ des Forums Alleinerziehende
Nordfriesland. Diesen erhalten Sie in Ihrer Gemeinde- bzw.
Amtsverwaltung, in vielen Beratungsstellen oder direkt über das
Forum Alleinerziehende Nordfriesland:
als download auf www.forum-alleinerziehende.de,
oder per E-Mail: [email protected].
Eine Übersicht über die Angebote der Kindertageseinrichtungen in
Nordfriesland finden Sie im Internet in der KiTa- Datenbank Nordfriesland unter:
www.forum-alleinerziehende.de.
86
Kinderbetreuung
Kindertagespflege
„Tagesmütter“
Kinder können auch im Rahmen der selbstständigen Kindertagespflege gefördert werden. Für Kinder unter drei Jahren stellt
die Kindertagespflege ein gleichrangiges Angebot zu Krippen dar.
Kinder über drei Jahren können nur ergänzend in der Kindertagespflege gefördert werden, wenn die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten bzw. der Schule nicht die Arbeitszeiten der Eltern abdecken.
Weitere Informationen zur Kindertagespflege erhalten Sie beim
Kreis Nordfriesland
Sachgebiet Kindertagespflege
Ansprechpartnerin:
Stephanie Zimmermann
Tel.: 04841/67-5 24
[email protected]
Dort erhalten Sie auch eine regelmäßig aktualisierte Übersicht über
die Kindertagespflegestellen.
Unter www.forum-alleinerziehende.de finden Sie das Infoschreiben
für Eltern zum Thema Kindertagespflege, den Antrag auf Förderung
von Kindern in Kindertagespflege sowie den Antrag auf Ermäßigung
des Kostenbeitrags zum Downloaden.
Auch der Kinderschutzbund Nordfriesland bietet für unter dreijährige
Kinder derzeit 50 Plätze in zehn Tagespflegegruppen an.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an den:
Kinderschutzbund Nordfriesland
Ansprechpartner:
Herr André Christen
Osterende 61 a
25813 Husum
Tel: 04841/66 27 62
Mobil: 0160/8 20 56 54
[email protected]
www.kinderschutzbund-nf.de/page/angebote/betreuung/kindertagespflege.php
87
Kinderbetreuung
Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
„Freistellungstage“
Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, zur Pflege eines
kranken Kindes bis zu zehn Arbeitstage (Alleinerziehende bis zu 20
Arbeitstage) zu Hause zu bleiben und für diese Zeit von der Arbeit
freigestellt zu werden.
Ist das Kind unter zwölf Jahre alt oder behindert und auf Hilfe
angewiesen, liegt ein ärztliches Attest vor und gibt es keine andere
Person im Haushalt, die die Pflege übernehmen kann, muss der
Arbeitgeber in der Regel auch weiter den vollen Lohn zahlen.
Die bezahlte Freistellung kann jedoch durch betriebliche Vereinbarungen ausgeschlossen sein. Die Krankenkasse hilft dann aus,
sofern das Kind ebenfalls gesetzlich krankenversichert ist. Für jedes
Kind unter zwölf Jahren sowie für über zwölfjährige Kinder, die
behindert und auf Hilfe angewiesen sind, zahlt sie für maximal zehn
Arbeitstage im Kalenderjahr (20 Tage bei Alleinerziehenden) ein
Krankengeld.
Rechtliche Grundlagen
Nach geltendem Recht wird unterschieden zwischen bezahlter
Freistellung nach § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und
unbezahlter Freistellung nach § 45 des Fünften Sozialgesetzbuches
(SGB V).
„Bezahlt“ und „unbezahlt“ bezieht sich hierbei auf die Fortzahlung
des Arbeitsentgelts durch das beschäftigende Unternehmen.
Schulen
Einen Überblick über die verschiedenen Schularten in SchleswigHolstein sowie eine Übersicht über die Schulen in Nordfriesland
und deren Angebote, finden Sie im Bildungsportal des Landes
Schleswig-Holstein unter:
www.schleswig-holstein.de/Bildung
und
www.schulportraets.schleswig-holstein.de/portal/startseite/
88
Kinderbetreuung
Schülerbetreuung
Max & Milla
Die Schülerbetreuung bei Max & Milla soll erst einmal Kindern Spaß
machen und ihnen die Möglichkeit geben, ihre Zeit fröhlich, sinnvoll
und sicher zu verbringen. Kein Kind soll alleine zuhause herum
sitzen. Dem Kinderschutzbund geht es nicht nur um die Versorgung
elementarer Grundbedürfnisse. Er ist die Lobby für Kinder, die sich
für die Rechte der Kinder, Chancengleichheit sowie familien- und
kinderfreundliche Lebensbedingungen einsetzt. Gleichzeitig sollen
für Eltern Freiräume geschaffen werden, damit Familie und Erwerbsleben miteinander harmonieren können.
Bei Max & Milla können die Kinder vor und nach dem Schulunterricht viel Zeit miteinander verbringen, Hausaufgaben erledigen und
ihre Freizeit sinnvoll und mit Gleichaltrigen gestalten. Nach dem
gemeinsamen Mittagessen ist ausreichend Zeit für die Hausaufgaben reserviert. Danach können die Kinder spielen, basteln, ihre
musikalischen Fähigkeiten im „Sing-Star-Vergleich“ testen oder
auch ihre Geschicklichkeit mit der „Wii-box“ unter Beweis stellen.
Sie sollen vorallem aber mit Gleichaltrigen ihre Zeit gemeinsam
gestalten - miteinander reden, ausprobieren und gemeinsame
Interessen entdecken und umsetzen - ohne Programmmanager und
Ablaufplan, Zeit genießen.
Rahmenbedingungen für die Aufnahme eines Kindes
Grundsätzlich werden alle Grundschulkinder aufgenommen. Wenn
mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind, bekommen vorrangig
die Kinder einen Platz, deren Eltern berufstätig sind.
In allen Angeboten gibt es Unterstützungsmöglichkeiten, wenn
Eltern nicht über die notwendigen Mittel verfügen.
89
Kinderbetreuung
Max & Milla wird an folgenden Schulen angeboten:
Bürgerschule Husum
Asmussenstrasse 1
25813 Husum
Tel.: 04841/9 38 80 85
[email protected]
Klaus-Groth-Schule Husum
Richard-von-Hagn-Straße 40
25813 Husum
Tel.: 04841/66 2 41 68
[email protected]
Schule an der Treene Friedrichstadt
Ostdeutsche Straße 3
25840 Friedrichstadt
Tel.: 0151/26 32 76 84
[email protected]
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kinderschutzbundes unter:
www.kinderschutzbund-nf.de/page/angebote/betreuung/max-milla.
php
90
Trennung + Scheidung
Beistandschaft
Beim Jugendamt des Kreises Nordfriesland können Sie in der
Abteilung Unterhalt – Sachgebiet Beistandschaften für Ihr unterhaltsberechtigtes Kind eine Beistandschaft einrichten. Der Beistand
würde dann den Unterhalt für Ihr Kind geltend machen. Wenn Ihr
Kind nichtehelich ist und Schwierigkeiten bei der Vaterschaftsanerkennung auftreten, kann die Beistandschaft auch eine gerichtliche
Klärung vornehmen lassen.
Wenn Sie sich als betreuender Elternteil mit dem anderen Elternteil
gut verstehen, allerdings zum Unterhalt Fragen haben, erhalten Sie
dort auch Beratung und Unterstützung. Daneben können dort auch
Beurkundungen von z. B. Unterhalt und gemeinsamem Sorgerecht
vorgenommen werden.
Die Zuständigkeit ist nach dem Nachnamen und dem Wohnort des
jeweiligen Kindes geregelt. Die Ansprechpartner finden Sie auf der
Internetseite des Kreises Nordfriesland: www.nordfriesland.de unter
dem Suchbegriff „Beistandschaft“.
Kreis Nordfriesland
Fachbereich Jugend, Soziales, Arbeit und Senioren
Abteilung Unterhalt
Sachgebiet Beistandschaft
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel.: 04841/67-0
Betreuungsunterhalt –
Unterhalt für betreuende Elternteile
nichtehelicher Kinder
Wenn Sie Ihr nichteheliches Kind betreuen, haben Sie grundsätzlich bis drei Jahre nach der Geburt einen Anspruch auf den sog.
Betreuungsunterhalt gegenüber dem anderen Elternteil. Dieser
Anspruch kann sich unter Umständen auch verlängern, wenn z.
B. von Ihnen aufgrund der Pflege und Erziehung des Kindes nicht
erwartet werden kann, eine Vollzeitstelle anzunehmen.
91
Trennung + Scheidung
Dieser Anspruch setzt voraus, dass der andere Elternteil nicht nur
den vorrangigen Kindesunterhalt zahlen kann, sondern darüber
hinaus auch leistungsfähig ist für diesen Betreuungsunterhalt. Im
Einzelfall kann dieser Unterhaltsanspruch für Sie als Mutter eines
nichtehelichen Kindes auch schon vor der Geburt bestehen, z. B.
bei einer durch die Schwangerschaft hervorgerufenen Krankheit.
Eine Beratung hierzu kann durch die Abteilung Unterhalt des Kreises
Nordfriesland erfolgen:
Kreis Nordfriesland
Fachbereich Jugend, Soziales, Arbeit und Senioren
Abteilung Unterhalt
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel.: 04841/67-0
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des
Kreises Nordfriesland:
www.nordfriesland.de, Suchbegriff „Beistandschaft“.
Ehegattenunterhalt
Nach einer Scheidung sind beide Ehepartner grundsätzlich
verpflichtet, selbst für den eigenen Unterhalt zu sorgen.
In einigen Fällen kommt jedoch die Zahlung von Unterhalt in
Betracht. Die Unterhaltshöhe wird individuell berechnet, denn die
gesetzlichen Regelungen zum Unterhaltsrecht sind kompliziert und
ändern sich in regelmäßigen Abständen.
Nehmen Sie deshalb nach Möglichkeit eine juristische Beratung
schon vor der Trennung oder Scheidung in Anspruch.
Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, kann Ihnen unter
bestimmten Voraussetzungen eine Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe gewährt werden (siehe Seite ► 12).
92
Trennung + Scheidung
Kindesunterhalt
Für minderjährige Kinder, die bei Ihnen leben, muss der andere
Elternteil grundsätzlich Kindesunterhalt zahlen und zwar unabhängig von Ihren Einkommensverhältnissen.
Die Höhe des Kindesunterhalts bemisst sich nach dem Einkommen
des Verpflichteten und dem Alter des Kindes. Der konkrete Zahlbetrag ergibt sich aus der sogenannten Düsseldorfer Tabelle und
weiteren Leitlinien.
Weitere Informationen und die aktuellen Tabellen bzw. Leitlinien
finden Sie auf der Homepage des schleswig-holsteinischen
Oberlandesgerichtes unter:
www.schleswig-holstein.de/OLG/DE/Service/Unterhaltsrecht/unterhalt_node.html.
Sorgerecht
Waren die Eltern eines Kindes verheiratet oder haben sie jeweils
übereinstimmende Sorgeerklärungen für ihr Kind abgegeben, üben
sie auch nach der Trennung oder Scheidung die elterliche Sorge für
ihr Kind gemeinsam aus.
Haben die Eltern nach Trennung und Scheidung die gemeinsame
Sorge, müssen sie über die Angelegenheiten von erheblicher
Bedeutung für ihr Kind gemeinsam entscheiden. Alle Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheidet der Elternteil, bei dem sich
das Kind gegenwärtig aufhält.
Sind Sie als Mutter nicht mit dem Vater Ihres Kindes verheiratet,
haben Sie die alleinige elterliche Sorge. Mit Ihrer Zustimmung
können Sie allerdings gemeinsam mit dem Vater die elterliche
Sorge für das Kind ausüben. Hierfür benötigen Sie eine formelle
Sorgeerklärung. Diese kann kostenfrei beim Jugendamt (siehe
Seite ► 43), aber auch bei einem Notar beurkundet werden.
Für Ihre Entscheidung, welche Sorgeform für Sie und Ihr Kind die
beste ist, ist es wichtig, sich gut und umfassend informieren und
beraten zu lassen. Beraten werden Sie u. a. bei Familien- und Erziehungsberatungsstellen (siehe Seite ► 30), bei den kommunalen
Gleichstellungsstellen (siehe Seite ► 39) oder beim Landesverband
des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV):
93
Trennung + Scheidung
Verband alleinerziehender Mütter und Väter
Landesverband Schleswig-Holstein
Muhliusstr. 67
24103 Kiel
Tel.: 0431/5 57 91 50
[email protected]
www.vamv-sh.de
Umgang(srecht)
Das Kind hat ein eigenständiges Recht auf Umgang mit beiden
Eltern. Jeder Elternteil hat unabhängig von der Familienform, in der
er lebt, ein Recht auf Umgang mit seinem Kind. Das Umgangsrecht
steht also auch Eltern zu, die nicht miteinander verheiratet waren
und zwar unabhängig davon, wie das Sorgerecht geregelt ist. Die
Eltern sind ihrerseits zum Umgang mit dem Kind verpflichtet. Das
Umgangsrecht geht von dem Grundsatz aus, dass der Umgang
mit beiden Eltern zum Wohle des Kindes ist. Auch Großeltern,
Geschwister, Stiefeltern und andere, enge Bezugspersonen des
Kindes haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser
dem Wohl des Kindes entspricht und für seine Entwicklung förderlich
ist.
Bei Umgangsschwierigkeiten ist es zunächst sinnvoll, sich Hilfe und
Unterstützung durch das Jugendamt (siehe Seite ► 43) oder andere
Beratungsstellen zu holen.
Quelle und weiterführende Hinweise:
www.vamv.de/allein-erziehen/das-kind/umgang.html
Unterhaltsvorschuss
Siehe Seite ► 22
94
Trennung + Scheidung
Anerkennung der Vaterschaft
Der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet
ist, gilt als rechtlicher Vater des Kindes. Leben die Eltern in einer
anderen Familienform zusammen oder ist die Ehe geschieden, muss
die Vaterschaft anerkannt oder vom Gericht festgestellt werden.
Ist das Kind nach der rechtskräftigen Scheidung des Ehepaares
geboren, wird es nicht mehr automatisch dem geschiedenen
Ehemann zugerechnet, auch dann nicht, wenn noch kein anderer
Mann die Vaterschaft anerkannt hat. Wird ein Kind vor der
Scheidung, aber nach gestelltem Scheidungsantrag geboren, gilt
folgendes: Erkennt ein anderer Mann, z. B. der neue Lebensgefährte der Mutter, die Vaterschaft bis spätestens ein Jahr nach der
Geburt des Kindes an und stimmt neben der Mutter der frühere
Ehemann dieser Anerkennung zu, dann ist der frühere Ehemann
nicht Vater des Kindes. Vater des Kindes ist der Mann, der die
Vaterschaft anerkannt hat.
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander
verheiratet, so ist derjenige im Sinne des Gesetzes der Vater, der
die Vaterschaft anerkannt hat, sofern die Mutter dieser Anerkennung
zustimmt.
Verweigert der Vater die Anerkennung der Vaterschaft, so kann
diese gerichtlich festgestellt werden. Um eine Vaterschaftsfeststellung betreiben zu können, gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einen
können Sie sich an das Jugendamt wenden, das im Rahmen einer
freiwilligen Beistandschaft die Feststellung der Vaterschaft betreibt.
Zum anderen können Sie sich durch einen Anwalt vertreten lassen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Antrag auf Feststellung
der Vaterschaft bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Familiengerichts am Amtsgericht bzw. beim gemeinsamen Amtsgericht in
Familiensachen zu erheben.
Weitere Informationen unter:
www.vamv.de/allein-erziehen/das-kind/mutter-und-vater.html
95
Trennung + Scheidung
Weitere Informationen zum Thema Trennung und Scheidung liefert
auch die Broschüre "Trennung, Scheidung.. und nun?" des Gleichstellungsbüros Nordfriesland.
Sie erhalten diese kostenlos in vielen
nordfriesischen Beratungsstellen
oder direkt bei den Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Nordfriesland
(Adressen siehe Seite 39).
96
Gesundheit, Krankheit, Prävention
Dänischer Gesundheitsdienst
Dänischer Gesundheitsdienst für Südschleswig e. V.
Waldstraße 45
Angebot/Leistungen:
24939 Flensburg
1. Mütterberatung durch
eine Krankenschwester,
für Kinder bis eineinhalb
Jahre zu Themen wie:
Entwicklung des Kindes,
Kinderpflege, Ernährung, Gewichts- und
Wachstumskontrolle.
Hausbesuche sind
möglich.
2. Erziehungs- und
Familienberatung durch
unsere Sozialpädagogen.
3. Schulärztliche
Untersuchungen und
Beratungen werden für
Schul- und Kindergartenkinder angeboten
Alle Angebote richten
sich an die Mitglieder der
dänischen Minderheit.
Ansprechpartner:
D. Cabers
Tel.: 0461/5 70 58-0
Fax: 0461/5 70 58 88
[email protected]
www.dksund.de
97
Gesundheit, Krankheit, Prävention
Fachkliniken
Fachkliniken Nordfriesland gGmbH
Krankenhausweg 3
25821 Bredstedt
Tel.: 04671/4 08-0
Fax: 04671/4 08-30 59
[email protected]
www.fklnf.de
Gesundheitsämter
Gesundheitsamt Husum
Damm 8
25813 Husum
Träger:
Kreis Nordfriesland
Ansprechpartnerinnen:
1. F
rau Milewski
Tel.: 04841/89 70-0
Fax: 04841/24 76
[email protected]
98
Angebot/Leistungen:
Fachgebiete:
· Allg. Psychatrie
· Abhängigkeitserkrankungen
· Psychosomatik
· Psychotherapie
Angebote:
· Krankenhaus
· Tageskliniken
· Ambulanzen
· Rehabilitation
· Adaption
· Nachsorgeeinrichtungen
· Wiedereingliederung,
Wohnheime
· Übergangseinrichtung
· Prävention und Beratung
· Gruppen und Seminare
· Service
Gesundheit, Krankheit, Prävention
Angebot/Leistungen:
Öffnungszeiten:
2. F
rau Dr. Ehlert
Do.:
14.00 –15.00 Uhr
1. Anlaufstelle für die
Stiftung „Mutter und
Kind“
2. Beratung bei Fragen zur
Schwangerschaft und
im Schwangerschaftskonflikt (§219StGB,
§5SchKG), Mütter-/
Elternberatung (Do.:
14.00 –15.00 Uhr) zum
Entwicklungsstand u.
der Gesundheit bis zur
Einschulung (0 – 6 Jahre)
3. Sozialpsychiatrische
Beratung, Beratung zur
Suchterkrankung, allg.
psych. Erkrankungen
(Psychosen) etc.
4. Behindertenberatung
zum Schwerbehindertenausweis, Hilfsmittel, etc.
5. Pflegeberatung
3. H
err Fischer/Herr Brose
Mo. – Do.: 8.30 –11.00 Uhr
4. H
err Pagel
Mi.:
8.30 –12.00 Uhr
5. F
rau Petersen
Di.:
8.30 –12.00 Uhr
Gesundheitsamt Niebüll
Hauptstraße 87
25899 Niebüll
Ansprechpartnerin:
Frau Broders
Tel.: 0466/9 01 40-0 und über Husum: Tel.: 04841/89 70-0
Fax: 04841/24 77
[email protected]
99
Gesundheit, Krankheit, Prävention
Haushaltshilfe
Mütter und Väter die gesetzlich krankenversichert sind, erhalten eine
Haushaltshilfe, wenn sie wegen einer Krankenhausbehandlung oder
einer Kur ihren Haushalt nicht weiterführen können. Voraussetzung
ist, dass im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren lebt oder behindert
oder aber auf Hilfe angewiesen ist.
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten
außerdem eine Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Schwangerschaft
oder Entbindung die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich
ist. Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im
Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann
(§ 199 Reichsversicherungsordnung (RVO) i. V. m. § 38 Abs. 4
Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)).
Weitere Auskünfte erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder im Internet unter:
www.familien-wegweiser.de unter dem Stichwort „Haushaltshilfe“.
Mutter-/Vater-Kind-Kuren
Mütterkuren
Eine Mutter-Kind-Kur (auch „Mutter-/Vater-Kind-Kur“) ist eine
Sonderform einer stationären, medizinischen Vorsorge- bzw.
medizinischen Rehabilitationsmaßnahme für Mütter und Väter.
Die Leistung umfasst in der Regel 21 Tage und wird bei Vorliegen
der gesundheitlichen Voraussetzungen von den gesetzlichen
Krankenkassen und den Beihilfestellen für deren Versicherte als
Pflichtleistung erbracht.
Die Zielgruppe der Maßnahme sind alle, die in Erziehungsverantwortung stehen oder standen, also gegebenenfalls auch Väter oder
Großeltern sowie Pflegeeltern. Die Maßnahme ist auch als MutterKur ohne Mitnahme der Kinder möglich. Aktuell ist es auch möglich,
pflegende Angehörige in Schwerpunktkuren in Müttereinrichtungen
nach § 24 SGB V aufzunehmen.
Die gesetzlichen Grundlagen für Mutter-Kind-Maßnahmen sind in
§ 24 und § 41 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert.
Beantragt werden muss die Mutter- Kind- Kur bei Ihrer zuständigen
Krankenkasse.
Empfohlen wird eine Beratung über eine Vermittlungsstelle, die zu
diesem Leistungsbereich qualifiziert beraten kann.
100
Gesundheit, Krankheit, Prävention
Die Adressen der gemeinnützigen Beratungsstellen und weitere
Informationen erhalten Sie über das Müttergenesungswerk:
www.muettergenesungswerk.de
Angebot/Leistungen:
Pflegestützpunkt
Pflegestützpunkt
Marktstraße 6
25813 Husum
Träger:
Kreis Nordfriesland
Ansprechpartnerin:
Frau Angelika Lies
Tel.: 04841/67-5 48
[email protected]
Öffnungszeiten:
keine festen Sprechzeiten
unter Tel.: 04841-67-548 oder 67-555
101
· Individuelle Beratung
· kostenfrei, unabhängig
für Pflegebedürftige aller
Altersstufen
· Wir vermitteln Familienräte (ein Verfahren für
Situationen, in denen
Familien Probleme lösen
müssen und dabei die
Unterstützung ihrer
Verwandten, Freunde
oder Nachbarn brauchen
· Demenzschule, wir bieten
Kurse für Angehörige von
Demenzerkrankten an
Gesundheit, Krankheit, Prävention
Psychosoziale Beratung
Psychologisches Beratungszentrum
Theodor-Storm-Straße 7
25813 Husum
Träger:
Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpartnerin:
Frau Susanne Baum
Tel.: 04841/69 14 40
Fax: 04841/69 14 59
[email protected]
www.dw-husum.de
Mo.– Do.: 8.00 –17.00 Uhr
Fr.: 8.00 –13.00 Uhr
(Offene Sprechstunde)
mittwochs 14.00 –15.30 Uhr
Angebot/Leistungen:
· Beratung von Kindern,
Jugendlichen, Erwachsenen, Paaren, Familien,
Eltern
· Erziehungsberatung
· Familien-/Paarberatung
· Trennungs-/Scheidungsberatung
· Schwangerschaftsberatung
· Schwangerschaftskonfliktberatung (§218/219)
· Vermittlung von Geldern
· Familientherapie
· Spieltherapie
· Telefonberatung
· Beratung bei Fragen in
Schule und Ausbildung,
bei persönlichen Ängsten,
Sorgen, Belastungen
· kostenlos, vertraulich,
freiwillig
Sozialpsychatrischer Notdienst
Marktstraße 6
25813 Husum
Angebot/Leistungen:
Träger:
Kreis Nordfriesland
Sozialpsychatrischer
Notdienst
Ansprechpartner:
Thomas Fischer
Kinder- u. Jugendärztlicher Dienst
Tel.: 04841/8 97 00
Sozial-Psychologischer Dienst
Tel.: 04841/89 70-34
www.nordfriesland.de
102
Gesundheit, Krankheit, Prävention
Beratungs- und Behandlungszentrum Niebüll
Westerlandstraße 3
Angebot/Leistungen:
25899 Niebüll
Träger:
Diakonisches Werk Südtondern gGmbH
Erziehungs-, Partner- &
Lebensberatung
Tel.: 04661/96 59-0
[email protected]
www.dw-suedtondern.de
Beratungs- und Behandlungszentrum Sylt
Kirchenweg 37
25980 Westerland/Sylt
Angebot/Leistungen:
Träger:
Diakonisches Werk Südtondern gGmbH
Erziehungs-, Partner- &
Lebensberatung
Tel.: 04651/8 22 20-20
[email protected]
www.dw-suedtondern.de
Schwangerschaftskonfliktberatung
Siehe Seite ► 81
103
Gesundheit, Krankheit, Prävention
Schwerbehinderung
Integrationsfachdienst Husum
Am Binnenhafen 60
25813 Husum
Träger:
BIB - Beratung, Integration,
Begleitung gGmbH
Ansprechpartner:
Herr Wilfried Berger
Tel.: 04841/8 12 41
Fax: 04841/8715 08
[email protected]
www.bib-flensburg.de
Angebot/Leistungen:
Öffnungszeiten:
Mo.– Fr. 8.00 –17.00 Uhr
(mit telefonischer Voranmeldung)
Integrationsfachdienst Niebüll
Schmiedestr. 11
25899 Niebüll
Träger:
BIB - Beratung, Integration,
Begleitung gGmbH
Ansprechpartnerin:
Frau Enke Jappsen
Tel.: 04661/90 24 04
Fax: 04661/90 24 06
[email protected]
www.bib-flensburg.de
Öffnungszeiten:
Mo.– Fr. 8.00 –17.00 Uhr
(mit telefonischer Voranmeldung)
104
· Berufliche Integration und
Begleitung von Menschen
mit Behinderung im
Arbeitsleben
· Ansprechpartner für
Arbeitnehmer, Arbeitgeber, betriebliche Helfer,
Kollegen
· Unterstützung für Arbeitnehmer mit dem Ziel der
Stabilisierung bestehender Arbeitsplätze
· Beratung bei Schwierigkeiten im Arbeitsleben,
Krisenintervention,
Wiedereingliederung
nach Arbeitsunfähigkeit
Gesundheit, Krankheit, Prävention
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein,
Außenstelle Heide
Angebot/Leistungen:
Neue Anlage 9
25746 Heide
Das Landesamt für
Tel.: 0481/6 96-0
soziale Dienste stellt bei
Fax: 0481/6 96-1 99
behinderten Menschen
[email protected]
ihre gesundheitlichen
www.schleswig-holstein.de
Behinderungen nach dem
Schwerbehindertenrecht
Öffnungszeiten:
fest. Die Ursache spielt
Mo.– Fr. 8.00 –12.00 Uhr
dabei keine Rolle.
(oder nach Vereinbarung)
Entsprechend Auswirkung
und Umfang wird der Grad
der Behinderung (GdB)
festgestellt. Bei einem
GdB zwischen 50 und
100 spricht man von einer
Schwerbehinderung und
man kann einen Ausweis
erhalten.
105
Gesundheit, Krankheit, Prävention
Selbsthilfe im Gesundheitsbereich
Angebot/Leistungen:
KIBIS Nordfriesland
Schiffbrücke 12
25813 Husum
Träger:
Der Paritätische Wohlfahrtsverband
Schleswig-Holstein e. V.
Ansprechpartnerin:
Frau Angelika Weinert
Tel.: 04841/80 07 77
[email protected]
www.kibis-nf.de
Öffnungszeiten:
Mo.+ Di.: 9.00 –13.00 Uhr
Mi.: 14.00 –19.00 Uhr
(und nach Vereinbarung)
106
KIBIS ist Ihre Anlaufstelle
wenn Sie:
· Kontakt und Gespräche
mit Menschen suchen,
die ähnliche Fragen und
Probleme haben
· eine Selbsthilfegruppe
gründen wollen oder
· Kontakt zu einer bestehenden Selbsthilfegruppe
suchen
· Räume für Gruppentreffen oder
Unterstützung bei der
Öffentlichkeitsarbeit
brauchen
· untereinander Erfahrungen und Fragen
austauschen wollen
· regelmäßige Telefonsprechstunden oder
Fortbildungen anbieten
wollen
· Interesse an einer
ehrenamtlichen Tätigkeit
haben
· ihre persönlichen
Neigungen und Fähigkeiten in den Dienst des
Gemeinwesens stellen
wollen
Gesundheit, Krankheit, Prävention
Suchtberatung
Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke
Theodor-Storm-Straße 7
25813 Husum
Angebot/Leistungen:
Träger:
Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpartner:
Herr Dieter Pelties
Tel.: 04841/69 14 20
Fax: 04841/69 14 17
[email protected]
www.dw-husum.de
Öffnungszeiten:
Mo.– Do. 8.00 –17.00 Uhr
Fr. 8.00 –13.00 Uhr
· Suchtprävention z. B. an
Schulen, Betrieben und
andere Gruppen
· Suchtberatung, Alkohol,
Medikamente, illegale
Drogen, Spielen und
Medien, Essstörungen
· ambulante Therapie;
angeleitete Selbsthilfegruppen
· Suchtbegleitung (Substitution)
Beratungs- und Behandlungszentrum Niebüll
Westerlandstraße 3
Angebot/Leistungen:
25899 Niebüll
· Suchtprävention
· Suchtkrankenhilfe
Träger:
Diakonisches Werk Südtondern
Tel.: 04661/96 59-0
[email protected]
www.dw-suedtondern.de
107
Gesundheit, Krankheit, Prävention
Beratungs- und Behandlungszentrum Sylt
Kirchenweg 37
Angebot/Leistungen:
25980 Westerland/Sylt
Träger:
Diakonisches Werk Südtondern gGmbH
· Suchtprävention
· Suchtkrankenhilfe
Tel.: 04651/8 22 20-20
[email protected]
www.dw-suedtondern.de
Fachkliniken Nordfriesland gGmbH
Krankenhausweg 3
25821 Bredstedt
Tel.: 04671/4 08-0
Fax: 04671/4 08-30 59
[email protected]
www.fklnf.de
108
Angebot/Leistungen:
Fachgebiete:
· Allg. Psychatrie
· Abhängigkeitserkrankungen
· Psychosomatik
· Psychotherapie
Angebote:
· Krankenhaus
· Tageskliniken
· Ambulanzen
· Rehabilitation
· Adaption
· Nachsorgeeinrichtungen
· Wiedereingliederung
· Wohnheime
· Übergangseinrichtung
· Prävention und Beratung
· Gruppen und Seminare
· Service
Gesundheit, Krankheit, Prävention
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
und Jugendliche
Ob die Entwicklung eines Kindes auch tatsächlich normal verläuft,
kann nur der erfahrene Kinder- und Jugendarzt beurteilen. Wird das
neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, bekommt die Mutter
ein gelbes Kinder-Untersuchungsheft ausgehändigt. In diesem Heft
werden alle Untersuchungsergebnisse eingetragen. Das Vorsorgeheft muss sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung
dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden.
Neben dem gelben Vorsorgeheft bekommen Eltern noch ein grünes
Checkheft für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) empfiehlt. Folgende
Untersuchungen sind für ein Kind vorgesehen:
U1: direkt nach der Entbindung (gelbes Vorsorgeheft)
U2: 3. bis 10. Lebenstag (gelbes Vorsorgeheft)
U3: 4. bis 5. Lebenswoche (gelbes Vorsorgeheft)
U4: 3. bis 4. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft)
U5: 6. bis 7. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft)
U6: mit einem Jahr (gelbes Vorsorgeheft)
U7: mit 2 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
U7a:mit 3 Jahren (gelbes Checkheft oder– falls noch nicht enthalten – ein extra Blatt darin)
In vielen grünen Checkheften ist zum großen Teil noch die erweiterte
U7a aufgeführt (umfangreichere Untersuchung als die von den
Kassen erstattete U7a).
U8: mit 4 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
U9: mit 5 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
U10:mit 7 bis 8 Jahren (grünes Checkheft)
U11:mit 9 bis 10 Jahren (grünes Checkheft)
J1: mit 12 bis 14 Jahren (gesonderter Dokumentationsbogen)
J2: mit 16 bis 17 Jahren (grünes Checkheft)
Meldepflicht
Die meisten Länder haben für die Mehrzahl der Vorsorgeuntersuchungen eine Meldepflicht eingeführt, d. h., die Vorsorgeuntersuchungen sind verpflichtend und versäumte Termine werden
angemahnt.
Quelle:www.kinderarzte-im-netz.de
109
Informationen für Migrantinnen
und Migranten
Anerkennung von ausländischen
Berufsabschlüssen
Seit April 2012 ist das sog. Anerkennungsgesetz des Bundes
(„Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im
Ausland erworbener Berufsqualifikationen“) in Kraft. Es verbessert
die Chancen für Menschen, die ihre beruflichen Qualifikationen im
Ausland erworben haben, in Deutschland in ihrem erlernten Beruf zu
arbeiten. Die Verfahren und Kriterien werden für die bundesrechtlich
geregelten Berufe vereinheitlicht, erweitert und verbessert. Dies stellt
einen nachhaltigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Integration für Menschen mit guten ausländischen Qualifikationen dar.
Nach den Regeln des Anerkennungsgesetzes können im Ausland
erworbene Berufsabschlüsse in Deutschland, mit einem deutschen
Abschluss, gleichwertig anerkannt werden. Dies ist für viele Tätigkeiten Voraussetzung dafür, in diesem Beruf zu arbeiten oder sich
damit selbstständig zu machen. Das gilt vor allem für die reglementierten Berufe wie z. B. das zulassungspflichtige Handwerk oder für
Ärzte.
Das Anerkennungsgesetz umfasst ein neues Bundesgesetz, das
sogenannte Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) sowie
Anpassungen in bereits bestehenden Regelungen zur Anerkennung
von Berufsqualifikationen in rund 60 auf Bundesebene geregelten
Berufsgesetzen und Verordnungen für die reglementierten Berufe,
also z. B. für die Gesundheitsberufe (Bundesärzteordnung, Krankenpflegergesetz) und die Handwerksmeister (Handwerksordnung).
Die IQ-Anlaufstellen bieten in allen Bundesländern auf regionaler
Ebene Erstberatung für Anerkennungssuchende an:
Regionales Netzwerk Schleswig-Holstein
Träger:
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Ansprechpartnerin für Schleswig-Holstein:
Farzaneh Vagdy-Voß
Oldenburger Straße 25
24143 Kiel
Tel.: 0431/20 50 95-24
[email protected]
www.access-frsh.de
110
Informationen für Migrantinnen
und Migranten
Träger:
Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e. V.
Ansprechpartnerin für Nordfriesland:
Frau Edibe Oguz
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Tel.: 0431/30 03 47 25
[email protected]
www.frauennetzwerk-sh.de
Weitere Informationen finden Sie im zentralen Informationsportal
zum Anerkennungsgesetz „Anerkennung in Deutschland“:
www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de
Antidiskriminierungsstelle des Landes
Schleswig-Holstein
Die Antidiskriminierungsstelle des Landes soll Aufklärungs- und
Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für Diskriminierung und zur
Prävention vor Diskriminierung in der Gesellschaft durchführen, als
direkte Anlaufstelle für Betroffene die Hilfe- und Ratsuchenden über
die einschlägigen gesetzlichen Regelungen aufklären und weitergehende Beratung vermitteln.
Die Aufgabe wurde der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten übertragen:
Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Schleswig-Holstein:
Birgit Wille
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Tel.: 0431/9 88 12 40 Fax: 0431/9 88 12 39
[email protected]
www.landtag.ltsh.de/beauftragte/ad/
111
Informationen für Migrantinnen
und Migranten
Asylbewerber
Beratung & Unterstützung
DRK Niebüll
Asylbewerberbetreuung
Gemeinschaftsunterkunft
Gather Landstraße 75
25899 Niebüll
Ansprechpartnerin:
Frau Birte Matthiessen
Tel.: 04661/90 26 48
Migrationssozialberatung Kreis Nordfriesland
(Siehe Seite ► 116)
Asyl-Frauen-Gruppe
Hermann-Tast-Straße 6 – 8
25813 Husum
Angebot/Leistungen:
Ansprechpartnerin:
Frau Gerda Friedrichsen
Tel.: 04846/5 63
Öffnungszeiten:
Treffen jeden 1. und 3. Mittwoch im
Monat von 15.00 –17.00 Uhr
(außer in den Schulferien)
im Haus der Jugend
Ausländische Frauen
und Kinder: Unter diesem
Motto laden ehrenamtlich
engagierte Frauen aus
Husum und Umgebung
seit 1989 regelmäßig zum
Treffen der Asyl-FrauenGruppe ein. Fremde
brauchen Freunde - oder
Freundinnen.
Asylbewerber –
Finanzielle Unterstützung
Folgende Personen sind berechtigt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu beziehen:
112
Informationen für Migrantinnen
und Migranten
• mit einer Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz
(AsylVfG),
• mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 oder § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wegen des Krieges in ihrem Heimatland,
• mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 1, Abs. 4a
oder Abs. 5 AufenthG,
• mit einer Duldung nach § 60 a AufenthG,
• die vollziehbar ausreisepflichtig sind,
• die Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der zuvor
genannten Personen sind, ohne dass sie selbst die dort genannten
Voraussetzungen erfüllen oder
• die einen Folgeantrag nach § 71 AsylVfG oder einen Zweitantrag
nach § 71a.AsylVfG gestellt haben.
Nach den Vorschriften des AsylbLG wird der Bedarf an Ernährung,
Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und
Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (sogenannte
Grundleistungen) sowie Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft
und Geburt gewährt. Weiterhin können „sonstige Leistungen“ nach §
6 AsylbLG gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des
Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich, zur Deckung
besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung
einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind.
Personen, die über 48 Monate Grundleistungen nach § 3 AsylbLG
bezogen haben und die Dauer ihres Aufenthaltes in Deutschland
nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, beziehen
Leistungen nach § 2 AsylbLG in Verbindung mit dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch.
Zuständig für die Gewährung der finanziellen Leistungen sind die
Sozialzentren/Jobcenter des Kreises Nordfriesland (siehe
Seite ► 10).
Ausländerangelegenheiten
Ausländerbehörde
Rechtliche Bestimmungen für Ausländer ergeben sich aus internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem
nationalen Recht. Im nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz
die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung
der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.
113
Informationen für Migrantinnen
und Migranten
Das Aufenthaltsgesetz enthält keine abschließenden Regelungen
für den Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet. Soweit ein
gesetzlicher Tatbestand nicht an die Ausländereigenschaft einer
Person anknüpft, gelten die allgemeinen Gesetze.
Ausländer müssen wie Inländer die gesetzlichen Gebots- und
Verbotsnormen beachten.
Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem
Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden
Rechtsvorschriften erfolgt.
Integration ist Recht und Pflicht der auf Dauer hier lebenden
Ausländer. Eingliederungsbemühungen von Ausländern werden
durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs siehe
Seite ► 115) unterstützt.
Zuständige Behörde im Kreis Nordfriesland:
Kreis Nordfriesland
Fachdienst Kommunales und Ordnung
Marktstraße 6
25813 Husum
Ansprechpartner:
Herr Hans Degen
Tel.: 04841/6 72 10
[email protected]
www.nordfriesland.de
Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein
Aufgaben des Flüchtlingsbeauftragten sind:
• grundsätzlich die Wahrnehmung der Interessen der Migrantinnen
und Migranten und Flüchtlinge
• die Beratung über Flüchtlings- und Zuwanderungsfragen, auch die
Vermittlung von Beratungsmöglichkeiten
• Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit im Zuständigkeitsbereich
• die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren im Landtag an Angelegenheiten der Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik
114
Informationen für Migrantinnen
und Migranten
• Stellungsnahmen zu politischen Konzepten und Programmen im
Flüchtlings- und Zuwanderungbereich
• die Kooperation mit den im Flüchtlings,- Asyl- und Zwanderungsbereich tätigen Einrichtungen und Organisationen, Vereinen und
Verbänden sowie die Koordination und die Fortentwicklung von
Einzelaktivitäten in diesem Bereich
Flüchtlingsbeauftragter:
Herr Stefan Schmidt
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Tel.: 0431/9 88-12 91
Fax: 0431/9 88-12 93
[email protected]
Öffnungszeiten:
Mo.– Fr.:
9.00 –15.00 Uhr
(und nach besonderer Vereinbarung)
Integrationskurs/Sprachkurs
Wenn Sie in Deutschland leben möchten, sollten Sie Deutsch
lernen. Das ist wichtig, wenn Sie Arbeit suchen, Anträge ausfüllen
müssen, Ihre Kinder in der Schule unterstützen oder neue Menschen
kennen lernen möchten. Außerdem sollten Sie einige Dinge über
Deutschland wissen, zum Beispiel über die Geschichte, die Kultur
und die Rechtsordnung.
All das lernen Sie im Integrationskurs.
Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem
Orientierungskurs. Der allgemeine Integrationskurs dauert 660
Stunden, je nach Ausrichtung des Kurses, der für Sie in Frage
kommt, kann die Gesamtdauer auch bis zu 960 Stunden betragen.
Der Sprachkurs ist Teil des Integrationskurses. Er dauert im allgemeinen Integrationskurs insgesamt 600 Stunden, in den Spezialkursen bis zu 900 Stunden.
Im Anschluss an den Sprachkurs besuchen Sie den Orientierungskurs. Er dauert 60 Stunden.
115
Informationen für Migrantinnen
und Migranten
Wenn es um Integrationskurse geht, sieht das Aufenthaltsgesetz
unterschiedliche Regeln für Teilnahme und Kosten vor. Informationen
darüber, ob Sie grundsätzlich an einem Integrationskurs teilnehmen
können, was Sie der Kurs kostet und wie Sie in einen Kurs kommen,
erfahren Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration
und Flüchtlinge:
www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/
integrationskurse-node.html
In Nordfriesland bietet die folgende Institution Integrationskurse an:
Volkshochschule Husum e. V.
Theodor-Storm-Straße 2
25813 Husum
Tel.: 04841/ 83 59-20
Interkulturelles Cafè
Angebot/Leistungen:
Ahmadiyya Muslim Jamaat
Treibweg 6
25813 Husum
· Interkulturelles Café in
Kooperation mit der FBS
- nur für Frauen · diverse Interreligiöse
Veranstaltungen
· Weltkindertag
Ansprechpartnerin:
Frau Tanzeela Shakoor
[email protected]
www.ahmadiyya.de
Öffnungszeiten:
jeden 1. Dienstag im Monat von 15.00 –17.00 Uhr
(nicht in den Schulferien)
Migrationssozialberatung
Migrationssozialberatung
Marktstraße 6
25813 Husum
Träger:
Kreis Nordfriesland
116
Informationen für Migrantinnen
und Migranten
Ansprechpartner:
Herr Peter Martensen
Tel.: 04841/67-4 38
Fax: 04841/67-3 33
[email protected]
www.nordfriesland.de
Öffnungszeiten:
nach Vereinbarung
117
Angebot/Leistungen:
·Beratung im Aufenthaltsrecht und Sozialrecht
· kleinschrittige Integrationsbegleitung (Case
Management)
· Vermittlung von Regeldiensten
Freizeit + Erholung
Ferienangebote
Ferienpass
Seit 1988 gibt es in Husum einen Ferienpass. Dieser bietet auf über
60 Seiten unzählige Angebote und Vergünstigungen.
Für 5 Euro können Inhaber des Ferienpasses kostenfrei mit dem
Stadtbusverkehr fahren, die Husumer Schwimmbäder und Museen
besuchen, viele Besichtigungstermine wahrnehmen und vieles mehr.
Erhältlich ist der Ferienpass zwei bis drei Wochen VOR Ferienbeginn
unter anderem bei folgenden Institutionen:
Tourismus und Stadtmarketing Husum GmbH (Touristinfo)
Norderstraße 15
25813 Husum
Tel.: 04841/89 87-0
www.husum-tourimus.de
Rathaus Husum
Zingel 10
25813 Husum
Tel.: 04841/6 66-0
www.husum.de
Haus der Jugend
Hermann-Tast-Straße 6 – 8
25813 Husum
Tel.: 04841/80 00 08
www.hdj.de
Ev. Familienbildungsstätte/Mehrgenerationenhaus Husum
Die Ferienangebote für Kinder der Familienbildungsstätte finden Sie
im aktuellen Programmheft oder im Internet:
www.fbs-husum.de/programm_ferien.php
118
Freizeit + Erholung
Jugendzeltlager Stocksee – Youth Camp Stocksee
TSV Husum 1875
Ansprechpartner:
Burkhard Müller
Tel.: 04841/7 39 99
Weitere Infos und Termine im Internet:
www.zeltlager.tsvhusum.de
Weitere Ferienangebote in Schleswig-Holstein finden Sie im Internet
unter:
www.ferienboerse-sh.de/
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen besteht für einkommensschwache Familien die Möglichkeit, durch den Kreis Nordfriesland
einen Zuschuss für die Teilnahme an einer Ferienfreizeit zu erhalten
(Ferienwerk).
Fragen Sie im Einzelfall beim entsprechenden Veranstalter (Verein
etc.) nach, ob eine derartige Bezuschussung möglich ist.
Kreisjugendring
Kreisjugendring Nordfriesland e. V.
Soltbargen 6 c
25813 Husum
Ansprechpartnerinnen:
Frau Claudia Friedrichen
Frau Andrea Ulfen
Frau Ute Babbe
Tel.: 04841/66 36 26
[email protected]
www.kjrnf.de
Mo.:
Di.:
Do.:
Fr.:
Angebot/Leistungen:
· Stärkung ehrenamtlicher
Tätigkeiten
· Anbieter von Kinder/
Jugendfreizeiten
· Qualifizierung durch
Seminare
9.00 –13.00 Uhr
9.00 –13.00 Uhr und 13.30 –16.00 Uhr
9.00 –13.00 Uhr und 16.00 –18.00 Uhr
9.00 –13.00 Uhr
119
Freizeit + Erholung
Sportvereine
Kreissportverband Nordfriesland e. V.
Osterende 100
Angebot/Leistungen:
25813 Husum
· Suche nach Sportarten
oder Sportvereinen über
das Internet unter:
www.kreissportverbandnf.de/Vereine
· Möglichkeiten zur
Einlösung von Bildungsgutscheinen bei Vereinen
· Suche nach Vereine über:
www.bildungspaket-nf.de
Ansprechpartner:
Herr Tade Corinth
Tel.: 04841/7 10 17
Fax: 04841/70 30
[email protected]
www.kreissportverband-nf.de
Öffnungszeiten:
Mo.– Fr.: 9.00 –12.00 Uhr
(und nach Vereinbarung)
Angebot/Leistungen:
TSV Husum 1875 e. V.
Adolf-Brütt-Straße 2
25813 Husum
· Breitensportverein mit
leistungsorientierten
Gruppen
· Wettkampf- und Liga-​
sport
· AG-Angebote an diversen
Schulen im Rahmen der
offenen Ganztagsschule
· diverse Ballsportarten
· Freizeitsport
· Gesundheitssport
· Trendsport
· Tanzen in verschiedenen
Formen (von Seniorentanz bis ZUMBA)
· sehr viel Jugendarbeit
· Nummer 1 in Sachen
"sportliche Heimat" und
"Soziales Miteinander"
· Möglichkeit der Einlösung
von Bildungsgutscheinen
Ansprechpartner:
Herr Henning Jessen
Tel.: 04841/6 14 44
Fax: 04841/87 10 36
[email protected]
www.tsvhusum.de
Öffnungszeiten:
Mo.: 14.00 –16.00 Uhr
Di.: 10.00 –12.00 Uhr
Mi.: 17.00 –19.00 Uhr
Do.: 10.00 –12.00 Uhr
120
Freizeit + Erholung
Stadtbüchereien
Angebot/Leistungen:
Bücherei Bredstedt
Süderstraße 36
25821 Bredstedt
Träger:
Stadt Bredstedt
Ansprechpartnerin:
Dipl.-Bibl. Monika Voß
Tel.: 04671/15 12
Fax: 04671/93 21 89
[email protected]
www.buecherei-bredstedt.de
Verleih von Medien aller
Art:
· Bücher
· CD`s
· DVD`s
· Spiele
· PC-Spiele und Lernprogramme
· Wii-Spiele
· Zeitschriften für Kinder,
Jugendliche und
Erwachsene
Öffnungszeiten:
Mo.: 10.00 –12.30 und 14.00 –18.00 Uhr
Di.: 10.00 –12.30 und 14.00 –18.00 Uhr
Do.: 10.00 –12.30 und 14.00 –18.00 Uhr
Fr.: 10.00 –12.30 und 14.00 –18.00 Uhr
Sa.: 10.00 –12.00 Uhr
Mi.: geschlossen
Stadtbücherei Friedrichstadt
Ostdeutsche Straße 1
25840 Friedrichstadt
Ansprechpartnerin:
Dipl.-Bibl. Barbara Hulin
Tel.: 04881/78 84
[email protected]
Bücherei/Schule Garding
Marienstraße 10
25836 Garding
Ansprechpartnerin:
Frau Regina Halbritter
Tel.: 04862/10 90 21
[email protected]
121
Freizeit + Erholung
Bücherei Hörnum
Hangstraße 21
25997 Hörnum/Sylt
Ansprechpartnerin:
Frau Gisela Petersen
Tel.: 04651/88 03 15
Angebot/Leistungen:
Stadtbibliothek Husum
Herzog-Adolf-Straße 25
25813 Husum
Medienangebote:
· Bücher
· Zeitschriften und Spiele
Ansprechpartnerin:
· Filme
Frau Auguste Carstensen-Lenz
· Hörbücher
Tel.: 04841/89186
· Musik-CDs
Fax: 04841/89200
· Internet-Plätze
[email protected]
www.stadtbibliothek-husum.homepage.t-online.de
Öffnungszeiten:
Mo.: 10.00 –13.30 Uhr und 14.30 –18.30 Uhr
Di.: 10.00 –13.30 Uhr und 14.30 –18.30 Uhr
Mi.:
geschlossen
Do.: 10.00 –13.30 Uhr und 14.30 –18.30 Uhr
Fr.: 10.00 –13.30 Uhr und 14.30 –18.30 Uhr
Sa.:
10.00 –12.30 Uhr
Fahrbücherei Husum
Otto-Hahn-Straße 37
25813 Husum
Ansprechpartnerin:
Dipl.-Bibl. Claus Kreiser
Tel.: 04841/21 92
[email protected]
www.buecherbushusum.de
122
Freizeit + Erholung
Gemeindebücherei Leck
Hauptstraße 31
25917 Leck
Angebot/Leistungen:
Bücherverleih
Träger:
Gemeinde Leck
Ansprechpartnerinnen:
Frau Kirsten Boysen
Frau Berit Laufer
Tel.: 04662/24 37
[email protected]
www.leck.de/gemeinde/gemeindebuecherei.html
Öffnungszeiten:
Mo.: 9.30 –13.00 Uhr und 15.00 –18.00 Uhr
Di.: 9.30 –13.00 Uhr und 15.00 –18.00 Uhr
Mi.:
10.00 –12.00 Uhr
Do.: 9.30 –13.00 Uhr und 15.00 –18.00 Uhr
Fr.: 9.30 –13.00 Uhr und 15.00 –18.00 Uhr
Sa.:
10.00 –12.00 Uhr
Bücherei List
Schule
25992 List/Sylt
Ansprechpartnerin:
Frau Renate Hurtienne
Tel.: 04651/95 10 40
Stadtbücherei Niebüll
Hauptstraße 46
25899 Niebüll
Ansprechpartner:
Dipl.-Bibl. Ronald Steiner
Tel.: 04661/51 75
Fax: 04661/51 66
[email protected]
www.stadtbuecherei-niebuell.de
123
Freizeit + Erholung
Öffnungszeiten:
Mo., Di., Do., Fr.: 9.30-13.00 Uhr und 15.00-18.00 Uhr
Sa.: 10.00-12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Gemeindebücherei St. Peter-Ording
Badallee 56
25826 St. Peter-Ording
Ansprechpartner:
Dipl.-Bibl. Andreas Falkenhagen
Tel.: 04863/29 87
Fax: 04863/70 31 04
[email protected]
www.buecherei-spo.de
Bücherei Tönning
Am Markt 1
25832 Tönning
Ansprechpartnerin:
Dipl.-Bibl. Natalja Biermann
Tel.: 04861/61 44 50
[email protected]
Bücherei Sylt/Westerland
Stephanstraße 6 b
25980 Westerland/Sylt
Ansprechpartnerin:
Dipl.-Bibl. Elisabeth Steyn
Tel.: 04651/2 27 10
[email protected]
www.inselbuecherei-sylt.de
124
Freizeit+Erholung
Angebot/Leistungen:
Stadtbücherei Wyk auf Föhr
Mittelstraße 33
25938 Wyk auf Föhr
·Bücher
· Spiele
· CD`s
· CD-Rom
· DVD`s
· Zeitschriften
· WII
· Nintendo DS
· Computerarbeitsplätze
zum surfen und zum
E-mails schreiben
· Schreibprogramm.
Träger:
Stadt Wyk auf Föhr
Ansprechpartnerin:
Dipl.-Bibl. Sybille Wahala
Tel.: 04681/34 00
[email protected]
www.inselbuecherei.org
Öffnungszeiten:
Mo.: 10.00 –12.30 und 14.30 –18.00 Uhr
Di.: 10.00 –12.30 und 14.30 –18.00 Uhr
Mi.: geschlossen
Do.: 10.00 –12.30 und 14.30 –18.00 Uhr
Fr.: 10.00 –12.30 und 14.30 –18.00 Uhr
Sa.: 10.00 –12.30 Uhr
Treffpunkt für Alleinerziehende
Gruppe für Alleinerziehende in Husum
Schiffbrücke 12
Angebot/Leistungen:
25813 Husum
Im Rahmen eines offenen
Gruppentreffs besteht
für Alleinerziehende die
Möglichkeit, Kontakte zu
knüpfen, sich auszutauschen und gegenseitig zu
unterstützen u. v. m. Für
eine kostenfreie Kinderbetreuung ist gesorgt.
Träger:
KIBIS NF
Ansprechpartnerin:
Frau Angelika Weinert
Tel.: 04841/80 07 77
[email protected]
www.kibis-nf.de
Öffnungszeiten:
Treffen sind jeden 2. Dienstag im Monat von 16.00 –17.30 Uhr in
den Räumen von Max & Milla an der Bürgerschule Husum (Asmussenstraße 1)
125
Freizeit + Erholung
Treffpunkte für Kinder und Jugendliche
Jugendzentrum Bredstedt
Gartenstraße 13
25821 Bredstedt
Tel.: 04671/39 52
[email protected]
www.juz-bredstedt.de
Öffnungszeiten:
Mo.– Fr.: 15.00 –19.00 Uhr
Jugendzentrum Breklum/Jugendzentrum Altes E-Werk
Husumer Straße 10
25821 Breklum
Träger:
Gemeinde Breklum
Tel.: 04671/93 25 92
[email protected]
www.juz-breklum.de
Öffnungszeiten:
Mo.: 14.00 –19.00 Uhr
Di.: 14.00 –19.00 Uhr
Mi.: 15.00 –22.00 Uhr
Do.: 14.00 –19.00 Uhr
Fr.: 14.00 –19.00 Uhr
Mo.: KIDZ-CLUB für die 9 –12 Jährigen 15.00 –17.00 Uhr
Di.: KIDZ-CLUB für die 9 –12 Jährigen 15.00 –17.00 Uhr
Do.:
KIDZ-CLUB für die 9 –12 Jährigen 15.00 –17.00 Uhr
Jugendzentrum Friedrichstadt
Am Mittelburgwall 40
25840 Friedrichstadt
Tel.: 04881/93 77 79
[email protected]
www.jugendzentrum-friedrichstadt.de
126
Freizeit+Erholung
Jugendtreff Garding
Graureiherweg
25836 Garding
Ansprechpartnerin:
Frau Ute Fröhlich
Tel.: 0162/7 03 56 65
Mädchentreff Husum
Asmussenstraße 66
25813 Husum
Angebot/Leistungen:
Träger:
pro familia
Ansprechpartnerinnen:
Frau Angela Reinhard
Frau Nadine Olhoff
Tel.: 04841/7 52 52
[email protected]
www.husumcitygirlz.de
Öffnungszeiten:
Mo.: Di.: Mi.: Do.: Fr.: So.: Sprechzeiten: · Themen- und altersspezifische Mädchengruppen
· Radio
· Beratung
· Kino
· Kochen
· Tanzen
· Ferienpass-Aktionen
16.00 –18.00 Uhr
16.00 –18.00 Uhr
16.00 –18.00 Uhr
15.00 –17.00 Uhr
15.00 –18.00 Uhr
15.00 –18.00 Uhr
14.00 –18.00 Uhr
Angebot/Leistungen:
Haus der Jugend
Hermann-Tast-Straße 6 – 8
25813 Husum
· Jugendinformationszentrum BISS/Beratung zu
Auslandsaufenthalten
· Kontaktstelle Deutsches
Kinderhilfswerk
· Pfadfindergruppe
· Ferienpass
· Weltkindertag
· Kindertheater des Monats
Träger:
Stadt Husum
127
Freizeit + Erholung
Ansprechpartner:
Herr Bernd Biermann
Tel.: 04841/80 00 08
Fax: 04841/8 00 07
[email protected]
www.hdj.de
Öffnungszeiten:
Di.– Fr.: 13.00 – 20.00 Uhr
Dänisches Jugendheim
Neustadt 95
25813 Husum
Öffnungszeiten:
Mo.– Fr.: 1
4.00 –17.00 Uhr und 19.00 –22.00 Uhr
Haus der Jugend Langenhorn
Schoolstraat 10
25842 Langenhorn
Tel.: 04672/17 37
Öffnungszeiten:
Di.– Do.: 14.00 – 20.00 Uhr
Fr.: 14.00 – 18.00 Uhr
Haus der Jugend Niebüll
Hans-Momsen-Straße 9 c
25899 Niebüll
Tel.: 04661/9 34 96 61
[email protected]
www.hausderjugendniebuell.de
Öffnungszeiten:
Mo.:
15.00 – 20.00 Uhr
Di.:
15.00 – 20.00 Uhr
Do.:
15.00 – 20.00 Uhr
Fr.:
15.00 – 20.00 Uhr
Mi.:
15.00 – 18.00 Uhr und 19.00 – 22.00 Uhr
128
Freizeit + Erholung
Jugendclub ZACK
Königskampweg 1
25870 Oldenswort
Pfadfinder Oldenswort- Ev. Gemeindepfadfinder
Sankt Pankratius
Osterender Chaussee 3
25870 Oldenswort
Träger:
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Oldenswort
Tel.: 04841/1 01 81
[email protected]
www.pfadis-oldenswort.de
Mädchentreff Ostenfeld "Die flotten Lotten"
Hauptstraße 62
25872 Ostenfeld
Träger:
Mädchentreff Ostenfeld Die Flotten Lotten e.V.
Tel.: 04845/79 05 82
[email protected]
www.dieflottenlotten.de
Jugendzentrum St. Peter-Ording
Olsdorfer Straße 19
25826 St. Peter Ording
[email protected]
www.juzespo.de
Öffnungszeiten:
Mo.– Di.: 16.00 – 20.00 Uhr
Mi.: 16.00 – 19.00 Uhr
Do.: 16.00 – 19.00 Uhr
(für Kinder unter 12 Jahre)
Fr.: 16.00 – 21.00 Uhr
129
Freizeit + Erholung
Jugendzentrum Sylt
Geschwister-Scholl-Weg 2
25980 Westerland/Sylt
Träger:
Jugendinitiative Sylt e. V.
Tel.: 04651/72 30
Fax: 04651/83 41 26
[email protected]
www.juz-sylt.de
Öffnunsgzeiten:
Mo.– Do.: 15.00 – 21.00 Uhr
Fr.– Sa.: 15.00 – 22.30 Uhr
Di.– Mi.: 15.00 – 17.30 Uhr
("Kids-day" für Jugendliche bis 15 Jahre)
Jugendzentrum Tönning
Strandweg 1
25832 Tönning
Tel.: 04861/55 31
Jugendzentrum Wyk
Heymannsweg 1
25938 Wyk/Föhr
Tel.: 04681/55 53
[email protected]
130
Wohnen + ÖPNV
Angebot/Leistungen:
Bahnhofsmission
Bahnhofsmission Husum
Poggenburgstraße 16
25813 Husum
Träger:
Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpersonen:
Herr Dieter Pelties
Frau Antje Andresen
Tel.: 04841/25 39
Fax: 04841/64 05 69
[email protected]
www.bahnhofsmission.de
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.:
6.30 –15.00 Uhr
und
19.30 –22.00 Uhr
Sa. – So.:
6.30 – 8.00 Uhr
und
19.30 –22.00 Uhr
· Ein-, Aus- und
Umsteighilfe auf dem
Bahnhof
· Hilfe in Notlagen und
bei besonderen sozialen
Schwierigkeiten
· Schutz, Aufenthalt und
Stärkung in unseren
Räumen
· Gelegenheit zum persönlichen, vertraulichen
Gespräch
· Informieren über Unterkunftsmöglichkeiten
· Duschen/Wäsche
waschen und trocknen
· Übernachtung für
wohnungslose Frauen
und Männer
· Suppenküche für
Bedürftige
· Ärztliche Beratung und
medizinische Erstversorgung
· Vermittlung zu Beratungs- und Fachstellen
sowie anderen sozialen
Einrichtungen vor Ort
Mobil in Nordfriesland
Auf den folgenden Internetseiten finden Sie Informationen zu:
Fahrplänen:
Routenplaner Bus und Bahn überregional/Stadtverkehr und
Fahrplantabellen überregional:
www.nah.sh/nah-sh/
Busverbindung über Autokraft:
www.bahn.de/autokraft/
131
Wohnen + ÖPNV
Fahrpreisen:
Preisberater Nahverkehr:
www.nah.sh.hafas.de/bin/query.exe/dn?application=TARIFFONLY&
Schleswig-Holstein-Ticket und überregionale Bahnpreise:
www.bahn.de
PKW-Fahrten:
Pendler-Portal für die Suche nach Fahrgemeinschaften:
www.nordfriesland.pendlerportal.de
Nordfriesland-Nacht-Taxi
Das Nordfriesland-Nacht-Taxi gibt es bereits seit dem Jahr 1995. Es
ist ein Projekt des Kreises Nordfriesland, der Städte und Ämter im
Kreis, der Verkehrsgemeinschaft Nordfriesland Regional, der Sylter
Verkehrsgesellschaft sowie der im Kreisgebiet ansässigen Taxi- und
Mietwagenunternehmen.
Das System funktioniert so: Es gibt Nacht-Taxi-Gutscheine über
3 Euro und über 5 Euro. Schüler, Studenten und Auszubildende
können diese Gutscheine zum jeweils halben Preis erwerben (also
den 3 Euro-Gutschein für 1,50 Euro, bzw. den 5 Euro-Gutschein für
2,50 Euro) und bei Taxi- und Mietwagenunternehmern, die einen
Nordfriesland-Nacht-Taxi-Aufkleber tragen, zum vollen, aufgedruckten Wert täglich von 22 bis 6 Uhr einlösen. Beim Einlösen ist
eine Geldrückgabe nicht möglich.
Nutzergruppe: Schüler, Studenten und Auszubildende mit
entsprechendem Nachweis (Schüler- bzw. Studentenausweis oder
Stammkarte).
Aus den folgenden Gründen betreiben die Projektpartner das
Nordfriesland-Nacht-Taxi:
• Nordfriesland ist ein Flächenkreis
• Es gibt weite Anfahrtswege zu vielen Veranstaltungsorten • Busse fahren zu später Stunde oft nicht mehr • Die Fahrpreise von regulären Taxis sind für Jugendliche oft zu hoch • Das Risiko, dass Jugendliche in den Abend- und Nachtstunden
unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilnehmen, wird
verringert
132
Wohnen + ÖPNV
Die Gutscheine sind bei allen Verwaltungen der Städte und Ämter im
Kreisgebiet (außer beim Amt Pellworm) sowie bei der Verkehrsgemeinschaft Nordfriesland Regional, Ringstraße 3 – 9, in Husum und
bei der Sylter Verkehrsgesellschaft, Trift 1, in Westerland erhältlich.
Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird benötigt um Wohnungen
zu beziehen, die nach den Landeswohnungsbauprogrammen
aufgrund der Wohnungsbaugesetze oder des Wohnraumförderungsgesetzes gefördert worden sind. Bei diesen geförderten Wohnungen
besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete.
Die in Schleswig-Holstein ausgestellten Wohnberechtigungsscheine
gelten grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Der
Nachweis zur Wohnberechtigung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch über einen geltenden Wohngeldbescheid oder
Leistungsbescheid für Unterkunft und Heizung nach SGB II oder
SGB XII erbracht werden.
Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung des WBS ist, dass
der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin und seine
beziehungsweise ihre Haushaltsangehörigen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten.
Der Wohnberechtigungsschein ist für zwei Jahre gültig.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Wohnungsamt,
Wohngeldbehörde: siehe Seite ► 24).
Sofern Sie Transferleistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II)
beziehen, können Sie sich auch an das für Sie zuständige Sozialzentrum/Jobcenter (Übersicht siehe Seite ► 10) wenden.
Wohngeld
Siehe Seite ► 23
133
Wohnen + ÖPNV
Wohnungslosenhilfe
Angebot/Leistungen:
Wohnungslosenhilfe
Poggenburgstraße 16
25813 Husum
Träger:
Diakonisches Werk Husum gGmbH
Ansprechpartner:
Herr Dieter Pelties
Herr Erk Paulsen
Tel.: 04841/66 80 45
Fax: 04841/64 05 69
[email protected]
www.dw-husum.de
Öffnungszeiten:
Mo./Mi.: 8.00 –14.00 Uhr
Di.: 10.00 –14.00 Uhr
Fr.: 8.00 –10.00 Uhr
(und nach Vereinbarung)
Mien Tohus Wohnungslosenhilfe
Wikingerstraße 44
25917 Leck
Träger:
Diakonisches Werk Südtondern gGmbh
Tel.: 04662/8 85 71 49
Mobil: 01577/4 95 31 39
[email protected]
Öffnungszeiten:
Di./Fr.: 09.00 –12.00 Uhr
Do.: 16.00 –19.00 Uhr
(und nach Absprache)
134
· Unterstützung bei der
Wohnungssuche
· Hilfe bei drohendem
Wohnungsverlust und bei
ungesichertem Mietverhältnis
· Winternotprogramm
· Sozialberatung
· Unterstützung/Begleitung
bei Problemen mit
Ämtern und Behörden
· Postanschrift
· Hilfe bei Beschaffung von
Personal- und Arbeitspapieren
· Vermittlung von weitergehender Hilfe
Angebot/Leistungen:
· Unterstützung bei der
Wohnungssuche
· psychosoziale Beratung
Linktipps
www.vamv.de
Homepage des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter
Bundesverband e. V.
www.die-alleinerziehenden.de
Vernetzungsportal für alleinerziehende Mütter und Väter
www.perspektive-wiedereinstieg.de
Lotsenportal für Frauen, die zurück in den Beruf wollen
www.wiedereinstiegsrechner.de
Brutto-/ Nettogehaltsrechner des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
www.familien-wegweiser.de
Informationen über wichtige Leistungen, rechtliche Regelungen und
Beratungsangebote für Familien
www.vorteil-kinderbetreuung.de
Daten und Fakten rund ums Thema Kinderbetreuung
www.urlaub-mit-der-familie.de
Suchportal für Familienferienstätten in Deutschland
www.verband-binationaler.de
Homepage des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften
www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/publikationen.html
Publikationen zu Elterngeld und Elternzeit, Mutterschutzgesetz,
Kindergeld u. v. m.
135
Stichwortverzeichnis
Agentur für Arbeit ....................................................................... S. 55
Ämterlotsin ................................................................................. S. 27
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ....................... S. 110
Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein........S. 111
Arbeitslosengeld............................................................................ S. 8
Arbeitslosengeld II ........................................................................ S. 9
Asylbewerber – Beratung & Unterstützung .............................. S. 112
Asylbewerber – Finanzielle Unterstützung ............................... S. 112
Ausbildung in Teilzeit .................................................................. S. 56
Ausbildungsbetreuung ................................................................ S. 57
Ausländerangelegenheiten/Ausländerbehörde ........................ S. 113
Babysitter-Vermittlung ................................................................ S. 85
BAföG ......................................................................................... S. 11
Bahnhofsmission ...................................................................... S. 131
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt .................. S. 28
Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und
Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein ............ S. 114
Beistandschaft ............................................................................ S. 91
Beratungshilfe ............................................................................ S. 12
Berufliche Beratung .................................................................... S. 58
Berufsausbildungsbeihilfe .......................................................... S. 14
Berufsschulen ............................................................................. S. 61
Betreuungsunterhalt ................................................................... S. 91
Bundesstiftung
"Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" ............... S. 72
Bürgerbeauftragte ...................................................................... S. 29
Dänischer Gesundheitsdienst .................................................... S. 97
Ehegattenunterhalt ..................................................................... S. 92
Elterngeld ................................................................................... S. 72
Elterntelefon "Klaar Kiming" ....................................................... S. 29
Elternzeit .................................................................................... S. 74
Erziehungsberatung ................................................................... S. 30
Fachkliniken ............................................................................... S. 98
Familienberatung ........................................................................ S. 34
Familienbildungsstätten .............................................................. S. 35
Ferienangebote ........................................................................ S. 118
Finanzielle Unterstützung bei
Alleinerziehung (Mehrbedarf) ..................................................... S. 15
136
Stichwortverzeichnis
Finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaft & Geburt
(Mehrbedarf und Erstausstattung) .............................................. S. 74
Frauenberatung & Notruf ............................................................ S. 36
Frauenhäuser ............................................................................. S. 38
Geburt: Vorbereitung & die Zeit danach...................................... S. 75
Gesundheitsämter ...................................................................... S. 98
Gleichstellungsbeauftragte ......................................................... S. 39
Haushaltshilfe ........................................................................... S. 100
Industrie- und Handelskammer .................................................. S. 62
Integrationskurs/Sprachkurs ..................................................... S. 115
Interkulturelles Café ................................................................. S. 116
Jugendamt/Jugendhilfe .............................................................. S. 43
Kindergartenbeitragsermäßigung/Sozialstaffel ........................... S. 85
Kindergeld .................................................................................. S. 76
Kinderschutz ............................................................................... S. 45
Kindertageseinrichtungen ........................................................... S. 86
Kindertagespflege/"Tagesmütter" ............................................... S. 87
Kinderzuschlag ........................................................................... S. 77
Kindesunterhalt .......................................................................... S. 93
Krankengeld bei Erkrankung
des Kindes/"Freistellungstage" ................................................... S. 88
Kreishandwerkerschaft ............................................................... S. 63
Kreisjugendring ........................................................................ S. 119
Leistungen zur Bildung und Teilhabe .......................................... S. 16
Migrationssozialberatung ......................................................... S. 116
Minijobs ...................................................................................... S. 64
Möbellager .................................................................................. S. 17
Mobil in Nordfriesland ............................................................... S. 131
Mutter-/Vater-Kind-Kur .............................................................. S. 100
Mutterschaftsgeld ....................................................................... S. 78
Mutterschutz ............................................................................... S. 79
Nordfriesland-Nacht-Taxi .......................................................... S. 132
Pflegestützpunkt ....................................................................... S. 101
Prozesskostenhilfe ..................................................................... S. 18
Psychosoziale Beratung ........................................................... S. 102
Rente für Halbwaisen/Verwitwete ............................................... S. 20
Rundfunkgebührenbefreiung ...................................................... S. 20
Schuldnerberatung ..................................................................... S. 46
Schulen ...................................................................................... S. 88
137
Stichwortverzeichnis
Schülerbetreuung/Max & Milla ................................................... S. 89
Schwangerschaftskonfliktberatung ............................................. S. 81
Schwerbehinderung ................................................................. S. 104
Selbsthilfe im Gesundheitsbereich ........................................... S. 106
Selbsthilfegruppen ...................................................................... S. 50
Sexualberatung .......................................................................... S. 51
Sorgerecht .................................................................................. S. 93
Sozialverband Deutschland ........................................................ S. 51
Sozialzentren/Jobcenter ............................................................. S. 10
Sportvereine ............................................................................. S. 120
Stadtbüchereien ....................................................................... S. 121
Stiftung "Familie in Not" .............................................................. S. 83
Stiftungen ................................................................................... S. 21
Streetwork/Pavillon ..................................................................... S. 52
Suchtberatung .......................................................................... S. 107
Tafel ............................................................................................ S. 21
Treffpunkt für Alleinerziehende ................................................. S. 125
Treffpunkte für Kinder und Jugendliche .................................... S. 126
Übergang von der Schule in die Arbeitswelt ............................... S. 65
Umgang(srecht) .......................................................................... S. 94
Unterhaltsvorschuss ................................................................... S. 22
Anerkennung der Vaterschaft ..................................................... S. 95
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. ....................... S. 53
Verbraucherschutz ..................................................................... S. 54
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder & Jugendliche ................. S. 109
Weiterbildung .............................................................................. S. 66
Wiedereinstieg ins Berufsleben .................................................. S. 71
Wohnberechtigungsschein ....................................................... S. 133
Wohngeld ................................................................................... S. 23
Wohnungslosenhilfe ................................................................. S. 134
138
Impressum
Herausgeber:Forum Alleinerziehende Nordfriesland
Kreis Nordfriesland
Redaktion:
Constantina Nommensen
Projektleiterin
Forum Alleinerziehende Nordfriesland
c/o Sozialzentrum Husum und Umland
Zingel 10
25813 Husum
Tel.: 04841/6 66-5 42
[email protected]
Sabine Löhner
Beauftragte für Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt
Kreis Nordfriesland
Marktstraße 6
25813 Husum
Tel.: 04841/67-2 03
[email protected]
Angela Barckmann
Beauftragte für Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt
Agentur für Arbeit Flensburg
Waldstraße 2
24939 Flensburg
Tel.: 0461/8 19-4 64
[email protected]
Layout/Satz: Werbewolke GmbH, www.werbewolke.de
Druck:
Druckhaus Leupelt, Handewitt
1.Auflage, 5.000 Stück
Erscheinungsdatum: März 2013
Diese Broschüre wurde im Rahmen des Projektes Forum
Alleinerziehende Nordfriesland (ForAN) erarbeitet.
Das Netzwerkprojekt „ForAN“ in Trägerschaft des
Kreises Nordfriesland ist Teil des ESF-Bundesprogrammes „Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende“ des Bundesarbeitsministeriums und wird aus
dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union
kofinanziert.
Kontakt:
[email protected]
www.forum-alleinerziehende.de
gefördert durch:
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