Verbrennungswärme der Isolierstoffe von Kabeln und Leitungen Merkblatt für die Berechnung von Brandlasten - VdS 2134: 1999-01(03) Zur Ermittlung von Brandlasten ist die Verbrennungswärme der Kabel und Leitungen Voraussetzung. Die zum Einsatz kommenden Kunststoffmaterialien der Kabel und Leitungen haben materialspezifische Heizwerte. Damit ist die sich ergebene Verbrennungswärme der Kabel und Leitungen von deren Abmessungen, also Aderanzahl x Leiternennquerschnitt, aber auch von der Bauart abhängig. Die Verbrennungswärme von halogenfreien und halogenhaltigen Kabeln und Leitungen, dass heißt die je Meter im Brandfall freigesetzte Wärmeenergie, ist nahezu gleich. Die halogenfreien Kabel und Leitungen bieten aber die bekannten und lebenswichtigen Vorteile im Brandfall. Die VdS-Richtlinie 2134 enthält für ausgewählte Kabel und Leitungen die Verbrennungswärme. Diese Daten sind in einem Arbeitskreis erarbeitet worden. Kabel und Leitungsanlagen Richtlinien zur Schadenverhütung - VdS 2025: 1999-04(03) Diese VdS-Richtlinie beinhaltet die Planung und Errichtung von Kabel- und Leitungsanlagen unter dem Gesichtspunkt der Schadensverhütung. Ein wesentliches Element ist der Brandschutz. Im Rahmen der Planung und Errichtung von Kabel- und Leitungsanlagen werden mögliche Brandursachen und wie diese vermieden werden können, behandelt. Die VdS-Richtlinie weist besonders auf die richtige Querschnittsbemessung der Leiter, die Einhaltung der maximal zulässigen Leitergrenztemperatur und die richtige Auswahl der Schutzeinrichtungen hin. Ein weiteres Element der Brandschutzvorgaben dieser VdS-Richtlinie sind Anlagen für Sicherheitszwecke. Diese Anlagen sind zum Beispiel Löschwasserpumpenanlagen und Brandmeldeanlagen, die nicht vorzeitig ausfallen dürfen. Diese VdS-Richtlinie geht auch auf das Gefahrenpotential bei Menschenansamm-lungen ein und verweist auf die Vorteile bei der Verwendung von Kabeln und Leitungen mit verbessertem Verhalten im Brandfall. Produkte und Anlagen Richtlinien zur Schadenverhütung - VdS 2097-06: 1998-12(01) Die VdS- Richtlinie Installationskanäle und Kabelanlagen mit Funktionserhalt beschreibt die in dem Zusammenhang stehenden Anforderungen insbesondere im Hinblick auf den konstruktiven baulichen Brandschutz. Speziell wird auf die in den Bauordnungen der Bundesländer geregelten Bedingungen des baulichen Brandschutzes eingegangen. Es werden die in diesem Zusammenhang relevanten Begriffe, so z.B. Bauarten, Verwendbarkeitsnachweise, Übereinstimmungsnachweis, Verwendungshinweise erläutert. Das Kapitel 3 widmet sich ausschließlich den Kabelanlagen mit Funktionserhalt. Es wird auf die Feuerwiderstandsklassen E30, E60 und E90 Bezug genommen, sowie darauf verwiesen, dass Kabel mit Funktionserhalt nur jeweils mit dem Tragsystem gemeinsam ihre Funktion erfüllen können. Die relevanten techn. Randbedingungen sind in Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweisen festgelegt. In den bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen finden sich Aussagen zu: Anwendungsbereich, Abmessungen, Konstruktion, Befestigung und Anordnung, besondere Hinweise sowie zur dauerhaften Kennzeichnung der Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt.