Verbrennungswärme der Isolierstoffe von Kabeln und Leitungen

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Verbrennungswärme der Isolierstoffe von Kabeln und Leitungen
Merkblatt für die Berechnung von Brandlasten - VdS 2134: 1999-01(03)
Zur Ermittlung von Brandlasten ist die Verbrennungswärme der Kabel und Leitungen
Voraussetzung. Die zum Einsatz kommenden Kunststoffmaterialien der Kabel und
Leitungen haben materialspezifische Heizwerte. Damit ist die sich ergebene
Verbrennungswärme der Kabel und Leitungen von deren Abmessungen, also
Aderanzahl x Leiternennquerschnitt, aber auch von der Bauart abhängig.
Die Verbrennungswärme von halogenfreien und halogenhaltigen Kabeln und Leitungen,
dass heißt die je Meter im Brandfall freigesetzte Wärmeenergie, ist nahezu gleich.
Die halogenfreien Kabel und Leitungen bieten aber die bekannten und lebenswichtigen
Vorteile im Brandfall.
Die VdS-Richtlinie 2134 enthält für ausgewählte Kabel und Leitungen die Verbrennungswärme. Diese Daten sind in einem Arbeitskreis erarbeitet worden.
Kabel und Leitungsanlagen
Richtlinien zur Schadenverhütung - VdS 2025: 1999-04(03)
Diese VdS-Richtlinie beinhaltet die Planung und Errichtung von Kabel- und
Leitungsanlagen unter dem Gesichtspunkt der Schadensverhütung. Ein wesentliches
Element ist der Brandschutz. Im Rahmen der Planung und Errichtung von Kabel- und
Leitungsanlagen werden mögliche Brandursachen und wie diese vermieden werden
können, behandelt. Die VdS-Richtlinie weist besonders auf die richtige Querschnittsbemessung der Leiter, die Einhaltung der maximal zulässigen Leitergrenztemperatur und
die richtige Auswahl der Schutzeinrichtungen hin.
Ein weiteres Element der Brandschutzvorgaben dieser VdS-Richtlinie sind Anlagen für
Sicherheitszwecke. Diese Anlagen sind zum Beispiel Löschwasserpumpenanlagen und
Brandmeldeanlagen, die nicht vorzeitig ausfallen dürfen.
Diese VdS-Richtlinie geht auch auf das Gefahrenpotential bei Menschenansamm-lungen
ein und verweist auf die Vorteile bei der Verwendung von Kabeln und Leitungen mit
verbessertem Verhalten im Brandfall.
Produkte und Anlagen
Richtlinien zur Schadenverhütung - VdS 2097-06: 1998-12(01)
Die VdS- Richtlinie Installationskanäle und Kabelanlagen mit Funktionserhalt beschreibt
die in dem Zusammenhang stehenden Anforderungen insbesondere im Hinblick auf den
konstruktiven baulichen Brandschutz. Speziell wird auf die in den Bauordnungen der
Bundesländer geregelten Bedingungen des baulichen Brandschutzes eingegangen.
Es werden die in diesem Zusammenhang relevanten Begriffe, so z.B. Bauarten,
Verwendbarkeitsnachweise, Übereinstimmungsnachweis, Verwendungshinweise
erläutert.
Das Kapitel 3 widmet sich ausschließlich den Kabelanlagen mit Funktionserhalt. Es wird
auf die Feuerwiderstandsklassen E30, E60 und E90 Bezug genommen, sowie darauf
verwiesen, dass Kabel mit Funktionserhalt nur jeweils mit dem Tragsystem gemeinsam
ihre Funktion erfüllen können. Die relevanten techn. Randbedingungen sind in
Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweisen festgelegt. In den bauaufsichtlichen
Prüfzeugnissen finden sich Aussagen zu: Anwendungsbereich, Abmessungen,
Konstruktion, Befestigung und Anordnung, besondere Hinweise sowie zur dauerhaften
Kennzeichnung der Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt.
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